1889 / 61 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Mar 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Nnebersicht

der in den deutschen Münzstätten bis Ende Febeuar 1889 stattgehabten Ausprägungen von Reichsmünzen. ———: ẽ=öpôüyU——è——2—2⸗é⸗éßß-—

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Goldmünzen

Silbermünzen

Nickelmünzen Kupfermünzen

1) Im Monat Februar 1889 sind geprägtt worden in:

Kronen Halbe Kronen

Doppel⸗ kronen

s Fmf. Zwer. ema⸗ Füene beeihe; 9 markstücke markstücke markstücke ken vfesgig 8” 65.,

pfennigstuͤcke

Zehn⸗ Fünf⸗ Zwei Ein⸗ pfennigstücke pfennigstücke pfennigstücke pfennigstücke

—42 E; ALXA

Zwacfig.

München.. Muldner Hütte Stuttgart 1 Karlsruhe Hamburg..

18 079

8 20 136 30 * 8 9 971 49 6 000 3 587 28

Summe 1. 185752005—

B —SSI 2) Vorber waren geprägt“*) 1 746 267 780/ 476 054 870 27 969 925/929 260 280

73 758 190104 964 606 178 990 334 71 486552 35 717 922 80

58 575 07

3 003 179 25 209 936 701 12 345 464 20 6 213 207 4 379 781 82

77 186 552 35 777 922 80

2 702

522327 7477858 556 85 25 24 22 73

J2003 179 25 200 936 70 12 375 764 20 6 80 559,20 205 65

3) Gesammt⸗Ausprägung 1 762 376 980775 D52 87027 909 925 977 339 230772 707 195 107 964 508178 990 337 4) Hiervon wieder eingezog.] 9717600 875 800 ⁄. 9 2855◻— 6 740 7 166— 6 3694 75 179 070

1753 375 220 27 960 620 2266 511 930

5) Biettemnt.,

7707 755 707 987 770 178 983 965 77 787850 27 715 82

300772 22b2S5SSSNS

r13 002 091 80

252 288571,— ℳR

*) Vergl. den „Reichs⸗Anzeiger“ vom 8. Februar 1889 Nr. 36.—

Berlin, den 8. März 1889.

Hauptbuchhalterei des Reichs⸗Schatzamts. Biester.

mle

40 557 808,25 10 651 516,36

Königreich Preußen.

Bekanntmachung,

betreffend die Frühjahrs⸗Kontrol⸗Versammlungen im Landwehr⸗Bezirk II Berlin.

Die diesjährigen Frühjahrs⸗Kontrol⸗Versammlungen der in Berlin wohnhaften und von dem unterzeichneten Kommando kontrolirten Mannschaften der Reserve, der Landwehr 1. Aufgebots und der Ersatz⸗ reserve der Infanterie werden auf dem Kasernenhofe des Kaiser Franz⸗ Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 2, in der Blücherstraße Nr. 47 48 (Feerr goerestsertr Nr. 13 a), an folgenden Tagen und Stunden abgehalten:

I. Für die Mannschaften der Provinzial⸗Infanterie (Feldwebel⸗ EI 10, 11, 12, 14, 15 und 16) jahrgangsweise, wie olgt:

Jahrgang 1888, 1887,1886 am Montag, den 1. April, Vor⸗ mittags 8 Uhr.

Jahrgang 1885 am Dienstag, den 2. April, Vormittags 8 Uhr.

Jahrgang 1884 am Mittwovch, den 3. April, Vormittags 8 Uhr.

Jahrgung 1883 am Donnerstag, den 4. April, Vormittags 8 Uhr.

Jahrgang 1882 am Freitag, den 5. April, Vormittags 8 Uhr.

Jahrgang 1881 am Sonnabend, den 6. April, Vormittags 8 Uhr.

Jahrgang 1880 am Montag, den 8. April, Vormittags 8 Uhr.

Jahrgang 1879 am Dienstag, den 9. April, Vormittags 8 Uhr.

Jahrgang 1878 am Mittwoch, den 10. April, Vormittags 8 Uhr. urSabr—ang 1877*) am Donnerstag, den 11. April, Vormittags

hr.

*) Ausschließlich der in der Zeit vom 1. April bis 30. Septem⸗ ber 1877 eingetretenen Mannschaften, welche zur Frühjahrs⸗Kontrol⸗ Versammlung nicht zu erscheinen brauchen.

Jahrgang 1876 am Freitag, den 12. April, Vormittags 8 Uhr.

1I. Für die Ersatz⸗Reservisten der Infanterie (Feldwebel⸗Melde⸗ Abtheilung 13, 13 a, 17 und 17 a):

Jahrg 1886 (1866 geborene) am Montag, den 1. April mittags 10 Uhr.

Jahrg, 1885 (1865 geborene) mit den Namens⸗Anfgs.⸗Buchst.: A, B, G, H, L, M, S am Dienstag, den 2. April, Vormittags 10 Uhr.

Jahrg. 1885 (1865 geborene) mit den Namens⸗Anfgs.⸗Buchst.: C, D, E. F,. J, K, N, 0, P, 0, R, T, U, v, w, X, V,. Z am Mittwoch, den 3. April, Vormittags 10 Uhr.

Jahrg 1884 (1864 geborene) mit den Namens⸗Anfgs.⸗Buchst.: A, e 8 H, L, M, S am Donnerstag, den 4. April, Vormittags

Jahrg. 1884 (1864 geborene) mit den Namens⸗Anfgs.⸗Buchst.: C, D, E, E, J. K, N, O0, P, 0, R, T, U, V, W, X, vY, Z am Freitag, den 5. April, Vormittags 10 Uhr.

Jahrg. 1883 (1863 geborene) mit den Namens⸗Anfgs.⸗Buchst: A, F. 85 H, L, M, S am Sonnabend, den 6. April, Vormittags

r.

Jahrg. 1883 (1863 geborene) mit den Namens⸗Anfgs.⸗Buchst.: C, D, E, F, J, k, N, 0, P. Q. R, T, U, v, W, X, v, 2Z am Montag, den 8. April, Vormittags 10 Uhr.

Jahrg. 1882 (1862 geborene) mit den Namens⸗Anfgs.⸗Buchst.: A, B, G, H, EL, M. S am Diessstag, den 9. Apeln Vormittags 10 Uhr.

Jahrg. 1882 (1862 geborene) mit den Namens⸗Anfgs.⸗Buchst.: C, D, E, F, J, K, N, 0, P, Q, R, T, U, V, W, X, X, Z am Mittwoch, den 10. April, Vormittags 10 Uhr.

Jahrg. 1881, 1880 (1861, 1860 geborene) am Donnerstag, den 11. April, Vormittags 10 Uhr.

Jahrg. 1877, 1878, 1879, 1887, 1888, 1889 (1857. 1858, 1859. 1869 geborene) am Frestag, den 12. April, Vormittags 0 hr.

III. Für die Offizier⸗Aspiranten der Provinzial⸗Infanterie:

Jahrg. 1888, 1887, 1886, 1885 und 1884 am Montag, den 1. April, Vormittags 10 Uhr.

Jahrg. 1883, 1882, 1881, 1880, 1879, 1878, 1877 und 1876 am Dienstag, den 2. April, Vormittags 10 Uhr

IV. Für die (wegen zeitiger Dienstunbrauchbarkeit u. s. w.) zur Disposition der Ersaßz⸗Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen mit den Namens⸗Anfangsbuchstaben L— Z am Mittwoch, den 3. April, Vormittags 10 Uhr.

Die vorbezeichneten Mannschaften werden aufgefordert, zu den festgesetzten Stunden pünktlich zu erscheinen, wobei bemerkt wird, daß die Beorderung nur durch die gegenwärtige Bekanntmachung erfolgt und besondere Gestellungs⸗Ordres nicht erlassen werden.

Wer die Kontrolversammlung versäumt, wird mit Arrest und event, auf Grund des §. 67 Reichs⸗Militär⸗Gesetzes mit Versetzung in die vächstjüngere Jahresklasse, woraus Verlängerung der Gesammt⸗ dienstpflicht um ein Jahr folgt, bestraft.

Königliches Kommando des Landwehrbezirks II Berlin

Vor⸗

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförberungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Bexlin, 2. März. v. Schrabisch, Oberst à la suite des b. Thüring Inf. Regts. Nr. 95, Flügel⸗Adjut. des Herzo s von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha Hobrit, der Charakter als General⸗Major verlichen. v. Velsen, Major und etatsmäßiger Sta Loffäster. des. Drag⸗—Regts. Frhr. von Manteuffel (Rbein⸗) Nr. 5 untfr Verleihung des Ranged eines Regts. Commandeurs, mit Belassung seiner bisherigen Rniform, zu den Offizieren von der ehee2— 8 81 9* aggteg. dem Drag. Regt.

1 euff ein.) Nr. 5, äßiger bsvffizier 8ü. ee meüce en, als etatsmäßiger Stabsvffizier 2. GardeSelt⸗Arz. Regls und beauftragt mit W ang. d Geschäfte als Chef bet Stobes der Beee ees 18 n

d. Reschen au; Majer h svite des

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 25. Februar. von Boetticher, Major von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bez. II. Berlin, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen.

Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 25. Februar. Frhr. v. Lucius, Major a. D., zuletzt von der Kav. 1. Arigehaen des Landw. Bats. Bezirks Sondershausen, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen.

Berlin, 2. März. Hasse, Pr. Lt. a. D., zuletzt Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bats. Bezirks Görlitz, die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform ertheilt.

Königlich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 1. März. v. Hartlieb gen. Wallsporn, Oberst à la suite des 3. Feld⸗Art. Regts. Königin Mutter, Direktor der Art. und Ingen. Schule, zugleich mit der Wahrnehmung der Ge⸗ schäfte des Direktors der Kriegsakademie beauftragt.

2. März. Erbgraf v. Quadt⸗Wykradt⸗Isny. Rittm. à la suite der Armee, ein Patent seiner Charge vom 12. September 1883 verliehen.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 1. März. v. Kiliani, Gen. Lt. und Inspecteur der Kav., in Genzehmi⸗ gung seines Abschiedsgesuches, unter Verleihung des Charakters als Gen. der Kav., mit Pension zur Disp. gestellt. Kleemann, Gen. Major und Direktor der Kriegs⸗Akademie, mit Pension der erbetene Abschied bewilligt.

2. März. Ritter v. Mussinan, Gen, Lt., Commandeur der 1. Feld⸗Art. Brig., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, unter Verleihung des Prädikats „Excellenz“ mit Pension zur Disp. gestellt.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 9. März. Im weiteren Verlauf der gestrigen (30.) Sitzung setzte das Haus der Abgeord⸗ neten die Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗An⸗ gelegenheiten fort.

Ivn Kapitel des Elementarschulwesens sind in Tit. 27 13 070 559 32 ausgeworfen für:

„Besoldungen und Zuschüsse für Lehrer, Lehrerinnen und Schulen, insbesondere auch zur Gewährung zeitweiliger Gehalts⸗ zulagen für ältere Lehrer, fowie zu Unterstützungen“,

und in Tit. 27 a 26 Millionen Mark:

„Behufs allgemeiner Erleichterung der Volksschullasten.“

Die Budgetkommission beantragt hierzu folgende Re⸗ solution:

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, in diesem Titel eine Theilung eintreten zu lassen in dem Sinne: 1) daß durch die Theilung möglichst speziell ersichtlich gemacht wird, welche Summen zur Unterstützung der Schulunterhaltungspflichtigen und welche zur Verbesserung der Lage der Elementarlehrer bezw. für persönliche Unterstützung derselben zur Verwendung kommen; 2) daß durch v thunlichst die Grundsätze für die Verwendung festgesetzt werden.

Zu dieser Resolution beantragen die Abgg. von Heydebrand und der Lasa und Genossen:

in Nr. 2 hinter dem Worte „Verwendung’ hinzuzufügen: „ins⸗ besondere auch betreffs der Dienstalterszulagen“.

Die Abgg. Rickert und Genossen beantragen:

8 I. An die Stelle der Tit. 27 und 272 folgende Titel zu setzen:

1) Tit. 27. Zu widerruflichen Staatsbeihülfen zu den Be⸗ soldungen und Zuschüsse für Schulen 7 344 244,41 2) Tit. 27 a. Zu Dienstalterszulagen für Lehrer und Lehre⸗ rinnen 4 800 000 Die Dienstalterszulagen betragen nach einer Dienstzeit von 10 beziehungsweise 20 beziehungsweise 30 Jahren 1) bei Volksschullehrern 100 beziehungsweise 200. beziehungs⸗ weise 300 ℳ, 2) bei Volksschullehrerinnen 70 beziehungsweise 140 beziehungsweise 210 jährlich.

3) Tit 27 b. Zu sonstigen persönlichen Zulagen für Lehrer und Lehrerinnen 500 000

4) Tit. 27 c. Zuschüsse für Lehrer und Schulen aus rechtlicher Verpflichtung aus Stiftungs⸗, Provinzial⸗ und Lokalfonds, ferner aus Grundsteuerentschädigungen 260 230,15

5) Tit. 27 d. Zu einmaligen Unterstützungen für Lehrer und Lehrerinnen 166 084,76 6) Tit. 27 e. Bebufs allgemeiner Erleichterung der Volks⸗ schullasten 26 000 000

II. Folgende Resolution anzunehmen:

Die Königliche. Staatsregierung um haldige Vorlegung eines

Gesetzes m ersuchen, durch welches den Volksschullehrern der An⸗ spruch auf dauernde Dienstalterszulagen gewährt wird.

Abg. Rickert: In keinem Etat sei so wenig Uebereinstim⸗ mung mit den Grundsätzen des Etatsrechts vorhanden, wie im Kulius⸗Etat. Kein Etat habe so viel Dispofitionsfonds. Jetzt habe das aus einen Fonds von 13 Millionen vor sich, der um 300 zu Gunsten der Volksschullehrer erhöht werden solle. Wenn aber der Minister diese Mehrsumme nicht zu diesem Zwed verwenden wolle, so könne das Haus ihn nicht daran hindern. Er bedauere, daß die Budget⸗ kommission davon Abstand genommen habe, Vorschläge zu machen, wie dies Verhaltniß zu ändern sei. Die Kommifsion habe bloß die formale Seite der Sache mit ihrer Resolulion berührt, die Unterrichtskommission sei guf das Materielle Lin⸗

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Wahrnehmmg Nr Gesc ifte als Dirchor dr Art Fain In⸗ 5 v r 8 38— S 4 *8 . 2 522— rerselke An is Ende d. M. in sisen deieche

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der zu verwendenden Summe im Etat erfolgen. Alle Erspar⸗ nisse, die gemacht würden, müßten dem Dienstalterszulage⸗ Fönes zuwachsen. Er frage also: weshalb die Budget⸗ ommission bei der formalen Seite der Sache stehen ge⸗ blieben sei? Er müsse dies sehr bedauern. Die Erledigung des Wunsches nach Spezialisirung des Titels 27 könne ohne besondere Schwierigkeiten schon in diesem Jahre er⸗ folgen. Gegenwärtig ständen die Alterszulagen völlig in der Luft. Das Haus könne Nachweisungen für die Verwendung dieser Summe fordern, aber eine gesetzliche Regelung der Frage stehe aus. Man könne ein Unterrichtsgesetz nur erlangen, wenn man beim Etat Spezialisirung der einzelnen Titel und der Dispositionsfonds fordere. Auch der Finanz⸗ Minister werde seinen Kollegen, sobald fortgesetzt Streichungen vorgenommen würden, zur Erfüllung eines solchen Wunsches drängen. Er glaube, daß die Steaatsregierung sich schon mit Erwägungen in dieser Sache getragen habe und die Annahme seines Antrages werde derselben die Wege ebnen. Er erinnere schließlich an den vorjährigen Beschluß der Unter⸗ richtskommission, durch welchen der Antrag des Abg. Dr. Langer⸗ hans nur mit Stimmengleichheit abgelehnt worden sei. Danach sollten die Elementarlehrer in den Städten einen Zuschuß er⸗ halten. Man sei also damals auf dem Wege der Spezialisirung gewesen. Nehme das Haus seinen Antrag an, so würde man auf diesem Wege fortfahren. Er betrachte die Annahme des Antrages als eine Abschlagszahlung.

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch: Die Mehr⸗ aufwendungen in dem diesjährigen Etat für die Volksschul⸗ lehrer betruüͤgen nicht bloß 300 000 ℳ, sondern einschließlich der Summen für Aufbesserung der Gehälter, für das Relikten⸗ wesen und die Pensionen 3 300 000 Das Wünschenswerthe für die Lehrer sei damit allerdings noch nicht erreicht, aber mehr gestatteten die Finanzen zunächst nicht; die Beamten, Geistlichen, Lehrer müͤßten sich deshalb mit dem Nothwendigen und Erreichbaren behelfen. Diejenigen Abgeordneten, welche die Lehrer dazu anreizten, mehr und mehr mit Forderungen hervorzutreten, seien nicht ihre wahren Freunde. Das führe nur dazu, daß viele Abgeordnete dann auch berechtigten Wünschen ihr Ohr verschlössen. Das platte Land und die kleinen Städte litten in Bezug auf die Lehrer ohnehin an der Konkurrenz der großen Städte. Es liege nicht im Interesse eines guten Schulwesens, diesen Uebelstand durch Alters⸗ zulagen von Staatswegen noch künstlich zu steigern. Eine ge⸗ setzliche Regelung der Materie könne nützlich oder zweckmäßig nicht vorgenommen werden vor der Regelung des Dotations⸗ gesetzes. Ein praktisches Interesse, die staatliche Alterszulage gesetzlich zu fixiren, liege nicht vor. Der Minister werde sicherlich nach den im vorigen Jahre mitgetheilten Grundsätzen dieselben gewähren und die Lehrer dürften das Vertrauen haben, nicht verkürzt zu werden. Die Alterszulagen müßten aber mit dem Gehalt selbst in Verbindung gesetzt werden. Die vorgeschlagene Spezialisirung im Etat werde das Schuldotations⸗ gesetz nicht fördern, zu diesem werde es einer Initiative aus dem Hause bedürfen. Eine so weitgehende Spezialisirung, wie sie der Abg. Rickert vorschlage, sei gar nicht möglich. Er sehe auch nicht ein, warum dauernde und einmalige Zulagen zu trennen seien. Die Dinge in diesem Titel seien zur Zeit noch im Fluß. Die Entscheidung werde erst im nächsten Jahre erfolgen können, in welchem Umfange die Zuschüsse an die leistungs⸗ unfähigen Gemeinden gewährt werden müßten. Erst wenn diese Summe bekannt sei, werde mit Sicherheit die Speziali⸗ sirung vorzunehmen sein. Er bitte das Haus, den Antrag der Budgetkommission anzunehmen.

Abg. Rickert: Es seien schon viel schwierigere Spezia⸗ lisirungen vorgenommen worden, als die heute vorgeschlagenen. Wenn man seiner Partei heute vorwerfe, daß sie die Lehrer zu immer neuen Forderungen anreize, so hätten gerade die Frei⸗ konservativen früher sich mit Anträgen auf Gehaltsaufbesse⸗ rung der Geistlichen nicht genug thun können. Daß sämmt⸗ liche Lehrer Alterszulagen erhielten, sei allerdings das letzte Ziel seiner Partei, ebenso wie es die Abhsicht der Unterrichtskommission gewesen sei, welche den nur mit Stimmengleichheit abgelehnten ähnlichen Antrag gestellt habe. Selbst auf der konservativen Seite sei anerkannt, daß die Spezialisirungen des Kultus⸗Etats vollständig unzureichend seien. Die Möglichkeit einer Spezialisirung weise die Rechte nun wieder von der Hand. Wenn der Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch frage, warum man denn nur einen Bruchtheil der festgesetzten Alterszulagen den Lehrern geben wolle, so könne man ihnen ja auch das Ganze geben. Sein Antrag binde nicht den Kultus⸗Minister, binde auch nicht die gesetzliche Regelung.

Abg. Krah: Er könne in dem Antrage Rickert keine Beschleunigung erblicken, auch den Nutzen für die Lehrer nicht reinsehen. Bei Aufstellung allgemeiner Grundsätze würde es leicht dahin kommen, daß Zulagen da nicht gewährt werden könnten, wo sie gerade am laße seien. Den besonderen Schwie⸗ rigkeiten der individuellen Bemessung, besonders bei den ländlichen Lehrern, die noch ihs Katuralienliesetungen und Dienstacket er⸗ hlelten, wäre dann allerdings mit einem Schlage abgeholfen. Er wünsche besonders, . mit dem Grundsatz gebro

gegaen Aber van aerctass andrnr ierz mir hr v

en werde hach melchem den Lehrern in den Städten, 1 Lihre Lehrer eine unfsteigende Gehaltsskala hätten, keine Alterz⸗

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stellung der Grundsätze über die Vertheilung der Zulagen auf diesen Wunsch Rücksicht zu nehmen. 8 Die weitere Berathung wurde hierauf vertagt. Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr.

Die von dem Finanz⸗Minister Dr. von Scholz in der gestrigen Sizung des Hauses der Abgeordneten bei der dritten Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffen! die Ergänzung des Gesetzes über die

Er kcht unh der Volksschullasten vom 14. r

uni HS nach der Erklärung des Abg. Hobrecht, nh ene puh autete:

Meine Herren! Nach dem, was der geehrte Herr Vorredner eben ausgeführt hat, darf ich annehmen, daß der Antrag, der von den Herren Steinmann und Genossen vorgelegt ist, Aussicht hat, in der dritten Lesung die Zustimmung des Hauses zu finden. Ich könnte es deshalb um so mehr vielleicht unterlassen, meinerseits überhaupt noch zur Sache das Wort zu ergreifen; wenn ich es dennoch thue, meine Herren, so leitet mich hauptsächlich dabei eine Rücksicht: wenn ich mich recht erinnere, ist es im vorigen Jahre im Lauf der großen Schwierigkeiten, welche sich dem Zustandekommen des Gesetzes vom 14. Juni v. J. entgegenstellten, von einigen Seiten der Regierung zum Vorwurf heteest worden, daß sie hier in diesem Hause und besonders bei der dritten Lesung ihre Stellung zur Sache nicht deutlich und bestimmt ausgedrückt habe. Ich habe den Vorwurf zwar nicht für berechtigt erachten können; aber es ist ja Sache der subjektiven Beurtheilung, ob ein anderer bei der Berathung deutlich und bestimmt genug gewesen ist. Ich möchte nun vermeiden, daß etwa dieser Vorwurf auch in diesem Jahre wiederholt werden könnte, und deshalb erlaube ich mir, auch bei der dritten Lesung noch einmal unseren Standpunkt zur Sache kurz darzulegen. 1

Meine Herren, wir beurtheilen die Gründe, welche zum Erlaß eines solchen Gesetzes berechtigen und, bei der günstigen Finanzlage möchte ich sagen, nöthigen, heute ganz ebenso, wie vor 8 Tagen ich die Ehre

ehabt habe, Ihnen darzulegen. Wir beurtheilen die entgegenstehenden

Vorschläge der Kommission, die in der zweiten Lesung hier im Hause den Beifall einer Majorität gefunden haben, heute noch ebenso wie vor acht Tagen. Wie ich Sie damals Namens der Staatsregierung zu bitten hatte, den Kommissionsvorschlägen nicht Ihre Billigung zu geben, so habe ich Sie heute darum zu bitten, nicht in dritter Lefung die Beschlüsse der zweiten Lesung aufrecht zu erhalten. Wir würden uns in den weiteren Stadien, welche die Sache dann zu nehmen hätte, genöthigt sehen, eifrig und nachdrücklich in jedem Stadium die Wieder⸗ herstellung der Regierungsvorlage zu erstreben, und, wenn uns das nicht gelingen soellte, Landtag den abweichenden Vorschlägen, wie sie Ihre Kommission zuerst formulirt hat, seine Zustimmung geben sollte, wenn dadurch ver⸗ hindert werden sollte, daß mit diesem Gesetz eine allgemeine und gleichmäßige Erleichterung der Volksschullasten erzielt würde, wenn vielmehr nur einem knappen Drittel der Volksschulen eine dreimal reichlichere Entlastung, dagegen den übrigen zwei Dritteln nur eine minime, kaum nennenswerthe Erleichterung zu Theil werden sollte, dann würden wir uns wohl nicht genöthigt finden, einem solchen, wie wir glauben, nicht besseren, sondern höchst bedenklichen Beschluß durch die weiteren Schritte dazu zu verhelfen, daß er Gesetz wird.

wenn der

Ich wende mich, meine Herren, mit diesen Worten selbstverständlich

nicht an diejenigen Mitglieder des hohen Hauses, welche zwar am eifrigsten mitgewirkt haben, die entgegenstehenden Abänderungsvorschläge in der Kommission und hier im Hause zu empfehlen und zur Annahme zu bringen, welche aber gleichwohl erklärt haben, daß sie, wenn auch die Vor⸗ schläge angenommen werden sollten, ihrerseits das Gesetz verwerfen würden. Meine Herren, diese Mitglieder des Hauses müssen ja natur⸗ gemäß dringend wünschen, daß durch fortgesetzte Festhaltung der Kom⸗ missionsvorschläge der Zwiespalt aufrecht erhalten und möglichst da⸗ für gesorgt werde, daß nichts zu Stande kommt, denn das entspricht ja ihrem bereits angekündigten Schlußvotum. Ich wende mich nun an diejenigen Herren, welche in der besten Absicht das Zustande⸗ kommen des Gesetzes zu fördern geglaubt haben, es so abän⸗ dern zu sollen, wie es in der zweiten Lesung geschehen ist. Ich zweifle nicht, daß jeder der Herren von der Ueberzeugung aus⸗ gegangen ist, daß es etwas Besseres sei, was der Regierungsvorlage nach ihrer Ansicht substituirt werden soll; ich kann aber mit der wiederholten Erklärung nicht zurückhalten, daß die Regierung die ent⸗ egengesetzte Ueberzeugung hat. An diejenigen Herren richte ich des⸗ alb die Bitte, doch zu erwägen, ob es in der That eine Sache von so großer Selbstüberwindung ist, sich bei der mangelnden Aussicht, etwas anderes zu erreichen, dazu zu entschließen, für jede öffentliche Lehrerstelle im Lande 100 auf die Staatskasse zu übernehmen, wenn die Mittel dazu vorhanden sind. Ich glaube, meine Herren, der Entschluß dazu ist doch gewiß an und für sich kein schwerer, und ich glaube, Sie werden, wenn Sie ihn fassen, überall im Lande damit Dank ernten, und deshalb lade ich Sie ein, diesen Beschluß

zu fassen.

Dem Abg. Bachem entgegnete Dr. von Scholz: 1

Der Herr Abgeordnete hat mir vorgeworfen, daß ich mich bezüg. lich des Standpunkts der Regierung zu der Uebernahme eines Theils der Gehälter der Lehrerinnen auf die Staatskasse nicht deutlich aus⸗ esprochen hätte, daß ich vielmehr sowohl bei der zweiten Esunc. wie heute es dabei hätte bewenden lassen, die Meinung der Regierung auszusprechen und zu verlangen, daß dieselbe zur Anerkennung komme; Gründe seien von mir nicht porgebracht worden. Ich glaube, das ist wohl vNicht richtig. Ich habe mich in zweiter Lesung ausführlicher über die Sache hon ausgesprochen und möchte es gleich jetzt noch einmal nachholen, wenn ich es vorhin versäumt habe. 1

Meine Feßer⸗ die Frage werde ich natürlich meinerseits hier vom Regierungstisch aus nicht erörtern, ob es für die Wirksamkeit der Volksschulen an und für sich nützlich und wünschenswerth ist, die Lehrstellen derselben mit Lehrern oder mit Lehrerinnen zu besetzen, vom schultechnischen Standpunkte aus erlaube ich mir daruͤber meiner⸗ seits nicht ein Urtheil auszusprechen. Ich lasse es ganz dahingestellt, ob es in der That ein Vortheil für die Gemeinden ist, ihre Kinder überwiegend durch Lehrerinnen beschult zu sehen, oder ob es ein Nach⸗ theil ist. Aber finanziell ist es jedenfalls ein Vortheil für die Gemeinden, denn die Besoldungen der Lehrerinnen sind niedriger als wie die der Lehrer und müssen es naturgemäß sein. Dies und nicht die geheime Absicht, die der Hr. Abg. Bachem anzudeuten schien ist der Grund, weshalb es ganz selbstverständlich bei einer gleich⸗ üceg und allgemeinen Erleichterung nur die Abst

der Finanz⸗Minister,

diesen geringeren Lasten der Gemeinden etwas weniger auf die Staats⸗ kasse zu übernehmen, als wie von den größeren, die für verheirathete Lehrer erwachfen. Ich glaube, diese twzägung ist so einleuchtend daß man nach geheimen Gründen nicht noch zu suchen braucht.

Es ist veshalb auch ganz unrichtig, wenn hsa wird, in der Ablehnung einer höheren Summe für Lehrerinnenstellen liege eine Abschreckung von der Heseens mit Lehrerinnen, liege eine Prämie für das umgekehrte Verfahren. Nein, meine Herren, nur darum thun wir es nicht, weil in der Erhöhung der Staatsportion für Lehrerinnen⸗ stellen ein natürlicher Anteiz liegen würde, statt der Lehrer Lehrerinnen zu nehmen, und weil wir etwas Derartiges nicht befoͤrdern wollen, bleiben wir bei der Vorlage, wie wir sie eingebracht haben.

Auf die Bemerkungen des Abg. Rickert erwiderte der Möecse⸗ der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler: eine Feeg Ich werde mir gestatten, auf einige mein Ressort betreffende insvendargan noch einige Bemerkungen zu machen. knüpfe unmsttelbar an das gy, wos ver geehrte eführt hat, Ich bleibe dabei, daß ich eine ür unmöulich halte, Ich bin sehr gern bereit, außerhalb des Hauses 82 S ttecims e 1 egee en genm. 1 r ze ders Vor⸗ rednex in Bezug auf die Stadt Graupenz angeregt hat. ine Herren, wenn eine Sabl chl b wemef

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derartige Entwickelung sehr piel spaͤter bei den anderen Feviesngbaertge

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dem Staat gegenüber gewinnen wollte, so müßte sie 7 zweite Lehrerstellen in 7 erste Lehrerstellen verwandeln; ich bitte jeden zur Beantwortung der Frags an seine Erfahrung anzuknübfen, ob die Differenz zwischen dem Gehalt eines Hauptlehrers und eines zweiten oder weiteren Lehrerz nicht zum Nachtheil des städtischen Säckels eine sehr viel größere ist als die 200 ausmachen, welche aus der Stäatskasse für eine Hauptlehrerstelle mehr gewährt werden können. Ich Kaube⸗ der verehrte Herr Vorredner hat entweder keine vollfländi⸗ gen Nachrichten, oder er ist, wie das in der Diskussion lag, nicht so vollständig in seinen Ausführungen gewesen, als es zur Klarstellung nöthig gewesen wäre. Ich habe herausgehört, daß es sich um Um⸗ wandlung von Anstalten mit höherem Unterrichtsziel in Volksschulen handelt, um die Errichtung von mehrklafsigen Volksschulen, für welche dann Stellenbeiträge gegeben werden müßten, an Stelle von zwei bößfr entwickelten Schulen, welche die Form von Bürgerschulen oder Mittelschulen haben. (Abg. Rickert: nein!) Mag es nicht richtig sein! Ich bezweifle von vornherein, daß nicht auch die Westpreußen so gute Rechner sind, um zu wissen, daß es für sie einen sehr erheb⸗ lichen Mehraufwand erfordern würde, wenn sie sieben neue erste Lehrer⸗ stellen einrichten wollten, um 1400 mehr vom taat zu bekommen.

Was die Lehrerinnenstellen anbetrifft, so glaube ich, hat der Herr Finanz⸗Minister Alles gesagt, was darüber zu sagen ist. Auch meinerseits halte ich daran fest, daß die Abstufungen, welche in der Regierungsvorlage liegen, richtig gegriffen sind. Nach den Vor⸗ schlägen der Regierung und nach den Anträgen der Konservativen sollen die Gemeinden Feute für jede Lehrerin wie früher 150 er⸗ halten und für die 300 Ich bin auch heute noch überzeugt, daß die Differenz von’ 150 ℳ, vom rein finanziellen Standpunkt aus be⸗ betrachtet, es den Gemeinden immer noch als das Billigere aschetee lassen wird, eine Lehrerin anzustellen statt eines zweiten ordentlichen Lehrers. Auch bei diesem Punkte ist es bloß das Bemühen der Re⸗ gierung, innerbalb der festen Sätze angemessene Abstufungen zu finden, welshesha Norm zur Folge gehabt hat, die wir Ihnen zur Annahme empfehlen.

Der er⸗ Abg. Bachem ist zwar so weit gegangen, daß er die Nichtberücksichtigung des Antrages, welcher auf Fölere Bemessung des Beitrags für Lehrerinnenstellen gerichtet ist, als das Motiv bezeichnet hat, weshalb er gegen das Gesetz stimmen würde. Er hat von der großen Mißstimmung gesprochen, welche sich innerhalb des Volkes ergeben würde. Angenommen, daß Sie für 6800 Lehrerinnen⸗ stellen je 250 einsetzen wollten, so würde das einen Mehrbetrag ergeben von jährlich 680 000 Der Vorschlag des Hrn. Abg. Bachem würde also dahin gehen, daß, weil Sie nicht die 680 000 mehr für 9g Kategorie von Stellen bekommen, Sie auch die 6 Millionen Mark nicht wollen. Ob nicht dieser Ausweg im Lande mehr Mißstimmung erzeugen würde, als wenn Sie für die Lehrerinnen⸗

darüber scheint mir doch ein Zweifel

stellen nur 150 bewilligen, kaum zu bestehen.

Im Uebrigen hat der Hr. Abg. Bachem, wie im vorigen Jahre er und einer seiner näheren Freunde, darauf hingewiesen, daß auch die Rücksicht auf die Lehrer ihn nöthigen würde, sich gegen die Vor⸗ lage aussagprecden

Meine Herren, ich habe im vorigen Jahre und auch in der zweiten Lesung der jetzigen Novelle meiner Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Lehrer auch schon freiwillig von den Gemeinden besser gestellt werden würden. Ich habe mir inzwischen Nachweistingen machen lassen und kann versichern, daß zu meiner großen Freude eine nicht unerhebliche freiwillige Aufbesserung der Lehrergehälter nicht nur in den Hohenzollernschen Landen, sondern auch in einzelnen Regierungs⸗ bezirken der Provinz Hannover eingetreten ist, und daß in allen Bezirken die Bewegung zu Gunsten einer Einkommensverbesserun der Volksschullehrer jich in fortwährendem Anwachsen befindet. Au dürfen die Lehrer ohne besondere ee gfenn den gegenwärtigen Etat ansehen. Für Alterszulagen, über die wir uns heute vielleicht

zweiten und folgenden Lehrer

noch unterhalten werden, werden etwa 1 ½ Millionen Mark es

fehlen daran bloß 2000 mehr als bisher zur Verfügung ge⸗ stellt. Zur Entlastung der Lehrer auf dem Gebiet der Versorgung für ihre Wittwen und Waisen ist ein Betrag von annähernd 1 300 000 in den Etat eingestellt; die Pen⸗ sionen haben sich in diesem Jahre erhöht um 730 000 Das Alles macht zu Gunsten der Lehrer schon ein Plus von über 3 ½ Millionen Mark im gegenwärtigen Etat. Und dann darf ich wohl noch darauf hinweisen, daß, wenn Sie die Dienstalterszulagen be⸗ willigen, auch die Pensionen der Lehrer wesentlich wachsen; denn das Pensionsgesetz von 1885 spricht ausdrücklich aus, daß bei Berechnung der peh on die Dienstalterszulagen, welche faktisch gewährt werden, in Anrechnung kommen sollen. ch komme noch auf einige Bemerkungen, welche der Hr. Abg. von Stablewski gemacht hat. Die eine Bemerkung war richtig, welche dahin ing, daß die Regierung in Posen sich bei der Zurückziehung von Staats⸗ beibülfen eines zu großen Eifers beflissen hat ich will einmal diesen Ausdruck betonen. Sie ist von einem unrichtigen Ansatz ausgegangen. Dieser Irrthum ist peht berichtigt worden; ich habe ihr sofort eine recht erhebliche Summe überwiesen, um diese Operationen zu erleichtern. Ich kann daran auch die Be⸗ merkung knüpfen, daß betreff der Zurückziehung in den einzelnen Regierungsbezirken sich noch eine gewisse ausgleichende Gerechtigkeit finden muß, damit diese schwierigen Operationen nicht zur Bedrückung einzelner Landestheile führen. b Aber die allgemeine Klage, die der Hr. Abg. von Stablewski daran knüpflte, als ob gerade seine Heimathsprovinz Seitens der Schulverwaltung in Bezug auf die Zuwendung von Staatsbeihülfen schlech⸗ behandelt würde, ist selbst trotz der richtigen Behauptung, daß n Posen etwas zu viel Eifer gezeigt ist, eine gänzlich unbegründete, Ich habe seit Jahren ausgeführt, daß ich meine ganze finanzielle Kraft auf die Regiervungsbetirke Hof en, Bromberg, Marienwerder, zum Theil auch Danzig lege, und selbst wenn es dabei geblieben wäre, daß die 160 000 für Posen zurückgezogen waren, würde die Probinz Pofen die weitgaus am besten finanziell versorgte sein; denn aus den 7 Milliovnen Mark, die aus dem Kap. 121 Titel 27 zur Unter⸗ stützung der Schulgemeinden behufs Aufbringung der Lehrergehälter gewaͤhrt werden, bekommt die Provinz Posen ziem ich genau 800 000 es fehlen an der runden Summe wenig über 2000 —, und diese 800 000 sind schon mehr als der neunte Theil, welcher in der ganzen Monarchie zu Gunsten der Gemeinden verwandt wird. Damit unmittelbar im Zusammenhang komme ich es ist dieses Thema auch von den Hrrn. Abgg. Dr. Windt⸗ horst und Rickert berührt worden auf den Antheil der Städte an den staatlichen Beihülfen auf dem Gebiet der Volks⸗ schule. Ich war in der vorigen Sitzung nicht in der Lage, eine andere Versicherung zu geben, als die allgemeine, daß aus den erwähnten 7 Millionen Staatsbeihuülfen die kleineren Staͤdte eine sehr freundliche Berücksichtigung Seitens der Schulverwaltung erfahren, und daß ich es mir angelegen sein lassen würde, er orderlichenfalls in ausgleichender Gerechtigkeit eine zweckmäßige Berücksichtigung auch der kleineren Städte eintreten zu lassen. Zu meiner großen Freude haben die Erhebungen herausgestellt, daß die kleinen Städte im Allgemeinen jedenfalls nicht berechtigt sind, gegen die Verwendung der uschüsse des Staats den Einwand mangelnder Berücksichtigung zu erheben. Von den 7 Millionen Mark Staatsbeihülfen, meine Herren, sind auf 798 Städte bez. städtische Schulverbände 1 281 104 verthe lt; das shnn genau an Prozenten von dem Gesammtbetrage berechnet 18,22 %. agegen erhalten 29 612 Landgemeinden bez. Schulverbände auf dem Lande 5 751 046 Staatsbeibülfen oder 81,78 % der im Ganzen angewiesenen 7 Millionen Mark. Sehe ich die Liste im Einzelnen an, so ist die Provinz Posen wieder diejenige, die weitaus am besten steht. Der Hrieeen sbezirk Posen allein bekommt fuͤr 103 Städte 145 104 Das ist eine Fumme, welche erst

Der naͤchst günsti tellte Begzirk der Regierungsbezirk Königs. betg ser 5Lcc 4gesteni sich auf 40 Stäͤdte vpertheilen, es besteht

also schon eine Differenz von über 40 000 zwischen diesen beiden

Regierungsbezirken. An dritter Stelle steht der Regterungsbezirk

hernd erreicht wird.

Köslin mit 98 032 ℳ, dann kommt Stettin mit 92 879 ℳ, Brom⸗ berg mit 87 528 ℳ, Kassel mit 75 500, Potsdam mit 71 595 ℳ, Frankfurt mit 70 465 ℳ, Düsseldorf mit 67 654, ℳ, Marien⸗ werder mit 53 815 Staatsbeihülsen an städtische Schul⸗ verbände. Stellt man die Staatsbeihülfen, welche einerseits die Städte, andererseits das platte Land in den einzelnen Regierungs⸗ bezirken erhalten, in Vergleich, so ist es wiederum der Regierungs⸗ bezirk Posen, in welchem die Städte weitaus am günstigsten stehen; denn dort bekommen von der Gesammtsumme der Beihülfen von überhaupt 421 452 die Städte allein über 34 %, während beispiels⸗ weise in dem, diesem Verhältniß am nächsten kommenden Regierungs⸗ bezirk Stettin die Städte 32 % erhalten; im Regierungsbezirk Münster bekommen die Städte 30 % und dann giebt es noch 9 Bezirke, in denen die Städte zwischen 20 und 30 % von den Summen bekommen, die überhaupt als Beihülfe zur Erleichterung der Schullasten an Schulgemeinden gewährt worden sind.

Sie ersehen daraus, meine Herren, ich hoffe, daß die Zahlen den Eindruck machen werden —, daß die Städte schon heute sehr wohl zufrieden sein können mit der Berücksichtigung ihrer Interessen Seitens der Schulverwaltung. Ich bin aber, wie gesagt, sehr gern bereit, erneut die Bedürfnisse der kleinen Städte in Betracht zu ziehen; dieselben werden mit Wohlwollen von der Unterrichtsverwal⸗ tung behandelt werden.

Der dem Hause der Abgeordneten ee der Abgg. Freiherrn von Huene un autet:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 6

Folgendem Gesetzentwurfe seine Zustimmung zu ertheilen:

Gesetzentwurf, * betreffend Ueberweisung von Grund⸗ und Gebäudesteuer an die Kommunalverbände.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den Umfang der Monarchie, was solgt: 1

§. 1. Von der Grund⸗ und Gebäudesteuer werden fünfzig Prozent an die Kommunalverbände überwiesen. Die Ueberweisung fernerer Beträge bis zur Erreichung des Gesammtbetrages der Geß ben und Gebäudesteuer bleibt weiterer gesetzlicher Bestimmung vorbehalten.

.2. Die Ueberweisung erfolgt in den Provinzen Ost⸗ und Westpreußen, Pommern, Brandenburg, Schlesien, Posen an die Kreise, in den übrigen Provinzen an die Gemeinden.

§. 3. Die Ueberweisungsbeträge werden berechnet nach den in den betreffenden Kommunalverbänden aufkommenden Grund⸗ und Gebäudesteuerbeträgen.

4. Insofern Kreise eine Untervertheilung der überwiesenen Beträge an die Gemeinden beschließen, so ist dafür die Bestimmung des §. 3 maßgebend.

.5. Die Grund⸗ und Gebäudesteuer darf fortan mit Kommunal⸗ steuerzuschlägen nicht belastet werden.

§. 6. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1889 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft die Gesetze vom 16. Juli 1880 (Gesetz⸗ Samml. S. 287) und vom 14. Mai 1885 (Gesetz⸗Samml. S. 128) sowie alle sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, welche mit §. 5 in Widerspruch stehen. 1

§. 7. Der Finanz⸗Minister und der Minister des Innern werden mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.

Urkundlich ꝛc.

ugegangene Genossen

Motive.

Die Ueberweisung der Grund⸗ und Gebäudesteuer an die Kom⸗ munalverbände ist seit einer längeren Reihe von Jahren in wieder⸗ holten Erklärungen von Seiten der Vertreter der Königlichen Staats⸗ regierung und in Beschlüssen des Abgeordnetenhauses als ein zu er⸗ strebendes Ziel hingestellt worden; es bedarf daher wohl der Grund⸗ gedanke des Gesetzentwurfs keiner eingehenden Begründung.

Im §. 1 ist die Ueberweisung von 50 % bestimmt; zugleich aber auch im zweiten Satz das Ziel der Gesetzgebung: Ueberweisung des vollen Betrags der Steuer ausgesprochen. Es könnte der Erwägung unterliegen, ob der Inhalt dieses zweiten Satzes in dem Gesetz selbst, oder nur in den Motiven Ausdruck zu finden hat.

Der vorgeschlagene Betrag ist eingestellt mit Rücksicht auf den augenblicklichen Stand des Staatshaushalts⸗Etats, welcher in dem Kapitel 43 der Ausgaben Titel 17 (Ueberweisung der Zollerträge 23 Millionen) und Kapitel 37 der Ausgaben (Außerordentliche Til⸗ gung ꝛc.) die Mittel zu dieser Ueberweisung enthalten dürfte. Die Grund⸗ steuer ist im Etat pro 1889/90 mit 40 055 000 ℳ, die Gebäudesteuer mit 31 500 000 eingestellt; 50 % betrugen demnach 35 777 500

Nach §. 2 soll die Ueberweisung, in 6 östlichen Provinzen an die Kreise, in den übrigen 5 Provinzen an die Gemeinden N e. Die aufgenommenen Kommunalverbände erscheinen thatsächlich als Haupt⸗ träger kommunaler Aufgaben. Es werden für die Entschließung die Erfahrungen, welche mit den bisherigen Ueberweisungen gemacht sind, ins Gewicht fallen. Für die östlichen Provinzen sind die Verhältnisse der Gutsbezirke in Betracht gezogen.

Die §§. 3 und 4 beruhen auf dem Grundsatze, daß es sich in diesem Gesetze und der für die Zukunst in Aussicht genommenen Er⸗ Pebu2g der Hettrehe (§. 1 zweiter Satz) um Ueberweisung der

teuer handelt, welche also lediglich nach dem Maße überwiesen werden kann, in welchem dieselbe in den betreffenden Kommunal⸗ verbänden aufkommt. Es handelt sich demgemäß auch nicht um ein sogenanntes Verwendungsgesetz; es sind daher auch keine Bestimmungen über die Verwendungszwecke aufgenommen. dem Gesetz vom 14. Mai 1885 ist neben dem Beteas. der Grund⸗ und Gebänudestener auch die Bevölkerungszahl zur Feststellung des Herthe enaehahge derancgohen. Wenn nun⸗ mehr vorgeschlagen wird, unter Aufhebung dieses Gesetzes, die Ueber⸗ weisung der Grund⸗ und Gebäudesteuer herbeizufuͤhren, so kann dies in Vorschlag gebracht werden, nachdem durch die Gesetzgebung 20 000 000 für Erleichterung der Volksschullasten hur Verwendung gekommen sind. Die Mitberuͤcksichtigung der Bevöl dra 8nee war, wie in den Motiven zu dem Gesetzentwurf hervorgehoben ist (Druck⸗ sachen des Hauses der Abgeordneten III. Session 1885 Nr. 59 S. 5), namentlich mit Rücksicht auf die Schullasten erfolgt.

Der §. 5 enthält eine Bestimmung über die Kommunal⸗ besteuerung, durch welche die Ueberweisung zugleich benutzt wird, um eine gerechtere Vertheilung der Steaflase anzubahnen. Es bedarf wohl nur des Hinweises auf den Umstand, daß die Grund⸗ und Gebäudesteuer keine Rücksicht nimmt . die Schulden, und trotzdem mit ihrem vollen Betrage zu uschlägen herangezogen werden. Die Bestimmung des 8 5 wird hauptsächlich den kleinen Grundbesitzern Erleichterung bringen, während die wohl⸗ habenderen Grund⸗ und Gebändebesißer nach gerechterer Vertheilung herangezogen werden, indem die Zuschläge, soweit sie erforderlich sind, mehr wie seither nach Einkommene und Klassensteuer umgelegt wer⸗ den, bei deren Einschätzung die Schulden Berücksichtigung gefunden haben. Zur vollen Geltung wird diese Aenderung kommen, wenn erst der ganze Betrag der Grund⸗ und Gebäudesteuer den Kommunalver⸗ bänden überwiesen sein wird. Je gerechter sodann durch eine Re⸗ form der Einkommen⸗ und Klassensteuer die Grundlagen für die Fafülase in der Zukunft sich gestaltet haben werden, desto wohl⸗ thätiger wird die Vorschrift des §. 5 wirken. Wenn also ein Ab⸗ warten der Verabschiedung eines neuen ventene⸗ese escich zur Geledi. ung des hier vorgelegten Entwurfs nicht geboten erscheint, so wird doch Abstand davon zu nehmen sein, eine noch weitergehende, auf das jetzige Steuersystem aufzubauende Aenderung des Zrschkags⸗ esess. sge 6 t F Vorschlage 1. g gst

sie Außerkraftsetzung zweier Gesetze por ggen, sgesetz vom 14. Mai s. die Mit 89 in e

von denen das Ueberweisun d zurchführung des v i Entwurfs im wesentlichen b 1“ , dencscg 88 F.ce

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