1 Egbb † Feence
8. mnkufe. erpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
und Untersuchungs⸗Sachen. gsvollstreckungen, Lrssser. r. aͤdungen u.
——— e
Oeffentlicher Anzeiger.
86 “
5. 6. 7. 8.
Kommandit⸗Gesell
eeee. Nafef cafteg. e genelbank e der 8
Verschiedene RIev .n “
1“ 8
auf Aktien u. Akrien⸗Gesellsch
“
8
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [65721] Steckbbrief.
Hinter Karl Brodt, Landwirth von Ostheim, 32 Jahre alt, mittelgroß, braun von Haar, mit
Vollbart, wegen Betrugs und Unterschlagung vo Kassengeldern. Hanau, den 12. März 1889.
“ am Königlichen Landgericht:
eul.
[59793
Gahren zu Wolfenbüttel, hat zugleich in Vertret seiner Tochter, der Ehefrau des Dr. phil. 5 Ue
1862, wonach für den Sattlermeister
n. Severin hierselbst als Kurator des Bock'sche
Wolfenbüttel belegenen Gahren'schen Wohnhäuse 8715 Zubehör hypothekarisch eingetragen ist, 1 ] antragt. ““
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl
165720 Hemnbagf⸗
Klägers, wider den
nahme des dem Beklagten gehörigen wesens No. ass. 48 zu Wenden mit dem Plan Nr. 363 zu 8 a 34 am zum Zwecke de Zwangsversteigerung durch Beschluß von heut verfügt, auch
wangsversteigerung auf Donnerstag, 27. Juni d. Js., Morgens 10 Uhr, vor unter zeichnetem Herzoglichen Amtsgerichte
zu überreichen haben. Braunschweig, den 8. März 1889. Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. Kulemann.
165701] In Sachen, betreffend die zur ruhenden Erbschaft des
in der Blüffelstraße unter Nr.
Vpornahme der Vertheilung der Termin
Sequester, die betheiligten Gläubiger,
gesellen Keller, Kaufmann Mühlenbruch zu Wismar, geladen werden. Wismar, den 11. März 1889. Großherzogliches Amtsgericht.
[65722] Aufgebot. Auf Antrag des Staarsanwalts Paul Havenstein zu Tilsit wird der Inhaber der von der Direktion des Preußischen Beamten⸗Vereins zu Hannover aus⸗ gefertigten Lebensversicherungs⸗Police Nr. 8776 vom 1. April 1885 über 12 000 ℳ aufgefordert spätestens in dem auf Mittwoch, 2. Oktober 1889, Mittags 12 Uhr (Zimmer 84) anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Gerichte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Hannover, 8. März 1889. “ Königliches Amtsgericht. IV b. gez. Jordan. (L. 8.) Ausgefertigt: Thiele, „ Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts. 159785] Aufgebot. Auf den Antrag der Handlung Peter Schulte & Cie. in Berlin, Poststraße Nr. 5, wird der In⸗ haber des angeblich verloren gegangenen Wechsels d. d. Neumark, den 5. Juli 1888, über 731,30 ℳ zahlbar am 15. Oktober 1888 zu Neumark, gestellt an die Ordre „von mir selbst“, acceptirt von B. M. Bernstein's Sohn zu Neumark W.⸗Pr., hier⸗ durch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 14, am 8. November 1889, Vor⸗ mittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Neumark W.⸗Pr., den 7. Februar 1889. Königliches Amtsgericht. I.
[41610] Aufgebot. 8 Auf Antrag des durch den Eisenbahnbetriebs⸗ Sekretär Friedrich Honerkamp als Inhaber der väterlichen Gewalt vertretenen Georg Honerkamp zu Leinhausen wird der Inhaber des auf den Namen des Letzteren ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 91876 der Kapital⸗Versicherungsanstalt zu Hannover über 443 ℳ 72 ₰ aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, 4. Juni 1889, Mittags 12 Uhr, b 84) anberaumten Aufgebotstermine seine kechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. Hannover, 7. November 1888. Königliches Amtsgericht. IV b. (gez.) Jordan. (L. 8.) Ausgefertigt: Thiele, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
½
159792) Aufgebot. 1 G Die Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Königsberg: 2. Nr. 40 934 über 1500 ℳ, b. „ 79 739 „ 1200 „ 1 86. . 68 9.,98 ℳ8 sämmtlich ausgefertigt für Louise Bartsch, sind angeblich verloren gegangen und sollen auf den Antrag der Eigenthümerin Louise Bartsch zum gZgwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. CEs werden daher die Inhaber der Bücher auf⸗ gefordert, spätestens in dem Aufgebotstermine den 17. September 1889, Vorm. 11 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 62) ihre seuc hüßemgen b die 88 Ffe woeulegen. widrigen⸗ 2 ärung derselben erfol ird. Königoberg, den 2. Februar Ksbef 8g
Lachen des Kaufmanns ö zu etreidehändler
Stöcklein zu Wenden, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag⸗ Anbauer⸗
die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am nämlichen Tage erfolgt ist, Termin den
8 „A angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypot hebtricf
8 “ Zes einder auszimmergesellen Jo⸗ hann Friedrich Wilhelm Keller gehörigen, zu Wismar 1987 belegenen Hauses ist zur Abnahme der Rechnung des Gecnssters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur 1 auf Montag, den 25. März 1889, Vormittags 11 Uhr (Zimmer Nr. 8) bestimmt, zu welchem 88 sowie der Kurator der ruhenden Erbschaft des Hauszimmer⸗
auf den 3. September d. J.,
und die Schuldurkunde dieselbe dem Eigenthümer der verpfändeten Grund stücke gegenüber für kraftlos erklärt werden wird.
Wolfenbüttel, den 9. Februar 1889.
Herzogliches Amtsgericht.
Behrens.
6 [65713] Bekanntmachung. Im Grundbuche des Grundstücks Kujawa Blatt 2 früher Motyka Blatt 19, in Abtheilung III. sind
gegangen,
in Fiewo bei Löbau umgeschrieben.
briefe, welche ad 8 82 5 S Schedaset vom .August 1870 und dem othekenauszuge vom 26 Juni 1872, vpoth 8 ad 2 aus der gerichtlichen Schuldurkunde vom 24. Januar 1877 und dem Hypothekenbriefe vom 3. Juli 1877 bestehen, sind angeblich verloren gegangen und sollen auf An⸗ trag der Eigenthümerin, Frau Gutsbesitzer Valeria Mederska, im Beistande ihres Ehemannes, des Gutsbesitzers Wladislaus Mederski in Kujawa, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Trommer in Stras⸗ 88 Wpr. behufs Löschung der Post aufgeboten erden. Die Inhaber dieser Briefe werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Juni 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Briefe vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Strasburg, den 1. März 1889. Königliches Amtsgericht.
[65711]. Bekanntmachung. 1 Der Ingenieur Albert Knust und der Kaufmann Albert Probst, Beide von hier, haben das Aufgebot der Obligation vom 16. April 1874, betreffend eine für die Wittwe Knust, Minna, geb. Staack⸗ mann, im Grundbuche hierselbst eingetragene, über 5000 Thlr. = 15 000 ℳ nebst 5 % Zinsen lautende Hypothek an dem sub Nr. 1612 an der Ecke der Wendenstraße hieselbst belegenen, dem Kaufmann Clemens Bodenburg allhier ge⸗ hörigen Hause und Hofe, beantragt. Die unbekannten Inhaber vorgedachter Obligation werden hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 5. Dezember 1889, Mor⸗ genus 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst, Zimmer Nr. 26, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre etwaigen Rechte anzumelden und die hier in Rede stehende Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls dieselbe dem Eigenthümer des verpfändeten Grundstücks, dem Schuldner oder dessen Rechts⸗ nachfolgern gegenüber für kraftlos erklärt wird. Braunschweig, den 5. März 1889.
Herzogliches Amtsgericht. I
8 Wehmann.
[657152 Aunfgebot.
Der Gärtner Julius Gödecke zu Wolfenbüttel hat als Eigenthümer des sub No. ass. 1054 früher 17 — vor dem Harzthore daselbst belegenen Gartengrundstücks das Aufgebot der Schuld⸗ und
. 3. Oktober Pfandurkunde vom 10 November 1834, auf Grund deren für die beiden Söhne des verstorbenen Gärtners Johann . Heinrich Krendel — Johann Christian Martin David, genannt Fritz, und Carl Heinrich Julius August — glaubhafter Nachweisung zufolge bereits lange vor dem 1. Oktober 1878 ge⸗ tilgte Abfindungskapitale zu je 150 Thlr. Conv.⸗Münze auf dem gedachten Grundstücke haften, beantragt. Der Inhaber der bezeichneten Urkunde und Alle, welche auf die Hypothek Anspruch machen, werden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Sep⸗ tember d. Js., Morgens 10 Uhr, vor hiesigem Herzoglichen Amtsgerichte angesetzten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, her. die Kraftloserklärung der⸗ selben dem Eigenthümer des Pfandgrundstücks gegen⸗ über und die Löschung der Hypothek erfolgen wird. Wolfenbüttel, den 9. März 1889. 1 Herzogliches Amtsgericht. Behrens. [65723] Aufgebot. Der Ackersmann Johann Heinrich Joseph Wen⸗ ning zu Osterwick hat das Aufgebot des Grundstücks lur 12 Nr. 142 der Gemeinde Osterwick beantragt. s werden daher alle Eigenthumsprätendenten, ins⸗ besondere der abwesende Wilhelm Wenning auf⸗
Königliches Amtsgericht. VIII.
müaa)ge ihre Ansprüche auf das Grundstück spä⸗ kestens in dem auf den 6. Mai 1889, Vor⸗
. Der frühere Tischlermeister, jetzige Partikulier Georg
aller, Elsbeth, geb. Gahren, zu Kleve das Aufgebot der Originalausfertigung der Obligation vom 15. April Wilhelm
Kuratelvermögens eine Darlehnsforderung zu 630 Thaler auf die sub No assec. 598 und 599 in
Der unbekannte Inhaber der bezeichneten Schuld⸗ urkunde wird daher aufgefordert, spätestens in dem Vormittags . 10 uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden vorzulegen, widrigenfalls
1) unter Nr.7 für den praktischen Arzt Dr. Eduard „ Szvmann in Gollub 3000 ℳ Darlehn nebst 7 % Zinsen seit dem 24. Juni 1870 eingetragen, und ist diese Forderung nebst Zinsen seit dem 24. Dezember 1877 durch Cession vom 2. Dezember 1877 auf den Kaufmann J. Löwenberg in Strasburg Wpr. über⸗
2) unter Nr. 10 für die verwittwete Frau Bürger⸗ meister Amalie Scheffler zu Löbau 3000 ℳ Var⸗ lehn nebst 6 % Zinsen seit dem 23. September 1875 eingetragen, und ist diese Forderung nebst den Zinsen seit dem 23. März 1877 auf die Frau Antonia Hinz
Die über diese Forderungen gebildeten Hypotheken⸗
anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widri falls sie mit den veöper wheihe g Coesfeld, den 9. März 1889. Königliches Amtsgericht.
[65719] Von dem unterzeichneten Amtsgericht ist n
unbekannten Erben und zwar: a. des Karl David Köhler aus Neukirchen,
gemeinde bei Coswig,
der Christiane Auguste, verw.
auf Antra hardt. in Weißig bez.
„ geb. Burk
der 14. Mai 1889, Vormittags 10 Uhr, an⸗ beraumt worden. 1 Es wird daher der unter a. genannte Verschollene andurch geladen, in diesem Termine an unterzeichneter Amtsstelle zu erscheinen oder Nachricht von seinem Leben zu ertheilen, widrigenfalls er für todt wird erklärt und seine Hinterlassenschaft seinen Erben bez. Rechtsnachfolgern wird ausgeantwortet werden.
Desgleichen werden die etwa noch vorhandenen unbekannten Erben der unter b. genannten aufge⸗ fordert, in dem Aufgebotstermine bei dem unter⸗ zeichneten Amtsgericht verscglihe oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte ihre Rechte und Ansprüche auf deren Nachlaß anzumelden, widrigenfalls auf weiteren Antrag der bekannten Erben sie ihrer An⸗ sprüche als Erben der betreffenden Personen werden für verlustig erklärt und deren hinterlassenes Ver⸗ mögen an deren bekannte Erben mit Ausschluß aller Einsprüche Dritter ausgehändigt werden wird. Königl. Sächs. Amtsgericht Wilsd
den 11. März 1889. (Unterschrift.)
[6571650 Aufgebot. Der frühere Mühlenpächter Joachim Christian Voß zu Garlitz, geboren zu Dambeck am 27. Fe⸗ bruar 1819, welcher im Jahre 1865 nach Nord⸗ Amerika gereist und seit 1867 verschollen ist, wird, da er jetzt das 70. Lebensjahr vollendet haben würde, hierdurch geladen, spätestens zu dem auf den 18. Mai 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte angesetzten Termin per⸗ sönlich zu erscheinen oder bis dahin von seinem Leben und Aufenthalte hierher Anzeige zu machen, widrigen⸗ falls er für todt erklärt und sein Vermögen seinen gesetzlichen Erben wird ausgeantwortet werden. Lübtheen, 11. März 1889. 1 Ee““ Amtsgericht.
[65714] Aufgebot. 5 Auf den Antrag des Zimmermeisters Hermann Eggers zur Horst in Altengamme, als Testaments⸗ vollstreckers der Altentheilerin Claus Eggers Wittwe, Magdalena (Magdalene), geb. Schulten, richtiger Schulte, vertreten durch den Rechtsanwalt Reppen⸗ hagen in Bergedorf,
wird ein Aufgebot dahin erlassen, daß Alle, welche an den Nachlaß des am 3. März 1885 in Kurslack verstorbenen Käthners Claus Eggers und seiner am 16. Januar 1889 daselbst verstorbenen Wittwe Magdalena (Magdalene), geb. Schulten, richtiger Schulte, Erb⸗ oder sonstige An⸗ sprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von den genannten Erblassern am 17. Mai 1877 vor dem unterzeichneten Amtsgerichte errichteten, am 19. März 1885 im Rathhause zu Hamburg publi⸗ eirten wechselseitigen Testaments, oder der von der Wittwe Eggers, geb. Schulten, richtiger Schulte, am 21. August 1885 getroffenen, am 7. Februar 1889 daselbst publicirten Verfügung, wie auch den dem Antragsteller als Testamentsvollstrecker ertheilten Befugnissen widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Freitag, den 10. Mai 1889, Vor⸗ mittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeicheten Amtsgerichte anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Aus⸗ schlusses. 8* Bergedorf, den 9. März 1889 n. Das Amtsgericht
Lamprecht, Dr.
[65718] Die Wittwe Elend, Antonie, geb. Schulze, hier, als Vormünderin ihres Sohnes Theodor Fritz Elend, hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Ver⸗ mächtnißnehmer des hier, Schönhauser Allee 143 wohn⸗ haft gewesenen, am 26. September 1888 verstorbenen Zimmermeisters Hermann Elend beantragt. Sämmt⸗ liche Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des Verstorbenen werden demnach aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Juni 1889, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B., vart., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben gegen den Benefizialerben nur noch in so weit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Gläubiger nicht erschöpft wird. Das Nachlaß⸗ verzeichniß kann in der Gerichtsschreiberei, Abthei⸗ lung 65, Zimmer 97, von 11 bis 1 Uhr Nachmittags eingesehen werden. Berlin, den 1. März 1889.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.
[65712]1 Verschollenheitserklärung. Nr. 7937. Da Jakob Steinbrenner, früher Ge⸗ schäftsagent in Brötzingen, auf unsere Aufforderung
mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte
elben werden ausgeschlossen werden.
1) behufs Todeserklärung des im Jahre 1859 nach Amerika ausgewanderten Wilhelm Heinrich Burk⸗ hardt, von welchem seitdem nie wieder Nachricht, r weder durch ihn, noch durch Andere über ihn anher e⸗ gelangt ist, und 2) behufs Ermittelung der etwa noch vorhandenen
b. des Leberecht Gotthelf Nake aus der Weinbergs⸗
c. des Oscar Reinhold Schubert aus Sachsenburg, des Wirt schers. e ir afts⸗ besitzers Carl Gottlieb Köhler in Neukirchen, des Händlers Friedrich Hermann Nake in Grumbach und des Kaufmanns Ernst Schubert in Meißen das Aufgebotsverfahren eröffnet und als Aufgebotstermin
erklärt. Pforzheim, den 8. März 1889. Großherzogliches Amtsgericht. gez. Frey. 1 „Ddies veröffentlicht: Pforzheim, den 8. März 1889. Der Gerichtsschreiber. (L. S.) (Unterschrift.) [65717]
Bekanntmachung. Der
Friedrich August Baumgart, geboren am 26. April 1848 zu Berlin, ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 8. März 1889 für einen Verschwender erklärt und demgemäß ent mündigt worden. Berlin, den 8 März 1889. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 50.
[65724]
Darch Ausschlußurtheil vom 28. Februar 1889 nd die nachstehenden, von der Direktien der Aktien⸗ uckerfabrik Eichthal bei Braunschweig unter I. November 1865 je über 100 Thlr. ausgefertigte Aktien, als Nr. 33, Nr. 267 und Nr 268, Nr. 288 Nr. 306, Nr. 337 und Nr. 338, Nr. 398 sowi
Nr. 707, auf Antrag
1) der Wittwe des Kothsassen Behme zu Waten⸗ büttel, bezw.
2) des Ackermanns Eßmann in Kl. Schwülper,
ezw.
3) des Ackermanns Fritz Ehlers zu Kl. Gleidin⸗ en, bezw.
4) des Kothsassen Heinrich Graßhoff zu Oelper,
bezw. 3 5) des Kothsassen Christian Hauer zu Wendezelle, ezw.
6) des Kolonisten August Hornig zu Veltenhof,
bezw. 7) der Wittwe des Kothsassen Friedrich Holland zu Oelper für kraftlos erklärt. unschweig, den 1. März 1889. SHeerzogliches Amtsgericht. I. Wehmann.
g
[657411 Im Namen des Königs!
Verkündet am 7. März 1889. Rieichert, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der verehelichten Bahnarbeiter Schuchardt, Ida, geborene Weidenbecher, genannt Hirschlep, aus Erfurt, Neuerbe 49 c, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Erfurt, Abtheilung 8, durch den Amtsgerichtsrath Hagemann für Recht: Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Erfurt Nr. 88375, eingetragen auf den Namen der Ehefrau des Bahnarbeiters Schuchardt, Ida, ge⸗ borene Weidenbecher, genannt Hirschlep, über 19 ℳ wird für kraftlos erklärt. 88 Erfurt, den 7. März 1889.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII
[65485] 1
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Felsberg vom 24. Januar 1889 ist die Originalschuldurkunde über die für das Stift St. Valentin zu Felsberg im älteren G. . H. B. von Gensungen Bl. 61 auf Grundstücken des Philipp Porbeck und Frau Anna Elisabeth, geb. Schwarz, jetzt in Artikel 122 und 140 des Grund⸗ buchs und Bd. IV. Bl. 151 des G. W. u. H. B. von Gensuagen eingetragene Hypothek von 180 Thalern aus Verpfändung vom 19. November 1819 für kraft⸗ los erklärt worden. 8 “ Felsberg, den 9. März 1889. I
„Plugge, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[65484] Verkündet am 27. Februar 1889. Ref. Troje, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der Erben des am 9. Dezember 1b Seseh 8 erac wüts in erode a. H. erkennt das Königliche Amtsgericht zu Osterode a. H. ꝛc. für Recht: gericht; Die Schuldurkunde vom 26. Juni 1856 über die
dessen Ehefrau Auguste, geb. Sauer, sowie des Handarbeiters Anton Kohlstruck und dessen Ehefrau Louise, geb. Peinemann, in Osterode a. H. für die Gemeindeforstkasse in Eisdorf wegen 550 Thaler bestellte Hypothek, eingetragen am 18. Juli 1856 in das Hypothekenbuch des ehemaligen Stadtbezirks Osterode a. H. Tom. I. Jahrgang 1855 bis 1866 unter Nr. 140 und laut essionsurkunde vom 22. Juli 1872, eingetragen am 2. April 1873, unter gleichzeitiger Löschung von 50 Thaler an den Kauf⸗ mann C. A. Schwabe in Osterode a. H. abgetreten, Inhalts deren verpfändet sind das auf der unteren Neustadt zu Osterode a. H. zwischen Ernst Haeger’s und Ludwig Birnstiel's Häusern belegene Wohnhaus sammt Zubehör, sowie 11 Grundstücke in Gesammt⸗ größe von 11 ½ Morgen, ferner Generalhypothek be⸗ stellt ist und von den genannten Grundstücken laut Urkunde vom 7. April 1864, eingetragen am 29. April 1864, 6 Morgen 75 Ruthen aus der Hypothek entlassen sind, wird für kraftlos erklärt.
[65489] “ Verkündet am 12 Februar 18889. Wenig, Actuar. 1“
Im Namen des Königs! In Sachen betreffend das Aufgebot des Hypotheken⸗ briefs vom 6. November 1876 nebst Anhang über die im Grundbuche von Dorf Welsleben Band VII. Blatt Nr. 308, Abtheilung III. Nr. 5 für die Handlung M. Salomon Nachf. zu Schönebeck ein⸗ setracene Gauten 2, 889,78 Res da Fanig. iche Amtsgeri Wu Groß⸗Salze durch den Ge⸗
richts⸗Assessor Becker für Recht: Der Hypothekenbrief vom 6. November 1876 nebst Anhang über die im Grundbuche von Dorf Wels⸗ leben Band VII. Blatt Nr. 308, Abtheilung III. * 6 g- 65 v n. Feern F f. zu nebeck eingetragene Caution, von ℳ wird für kraftlos erklärt. —
vom 13. Februar v. Je. Nr. 5319 keine Nachricht
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von sich gegeben hat, so wird er für verschollen
v
Rentier, frühere Fleischermeister Johann
Seitens des Hausschlachters Theodor Kohlstruck und
zum Deut 65.
Zweite Beilage
chen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi
Berlin, Donnerstag, den 14. März
—
schen Staats⸗Anzeiger. 1889.
der gestrigen die erste Berathung des E Abänderung des §. 98 des
1. Juli 1869, wonach die die in der Regel einen Zeitraum von steigen darf, allgemeine Vorschrift des §. 109 Platz greifen, näheren Bestimmungen darüber, unter welchen Bedingungen dem Bundesrath zustehen. des Ham
Niemand widersprechen, aber in der werde sie die Zustimmung des Hau Die jetzige Privat⸗Transitläger zur zollfreien Unterbringung von auf die Dauer von bisher alle Theile keinen Anlaß zur * Lagerfrist nothwendig gewesen, sei sie
vertrag Lagerfrist derselben Erleichterung
zu lassen,
nichts einwenden. 3 Koommissar Geheimer Regierungs⸗Rath Neumann: Das
Vereinszollgesetz, so vortrefflich es
Gewerbe hegte.
8
6 wollte. Die fünfjährige Lagerfrist spiele in der Charakterisirung der
Zukunft sein. Bisher sei von gegeben, die eben
8
stimmungen über die fagfith . auf Hamburg,
der Regel die Zeit von 5 hindere die Verwaltung se
auch schon vorhanden.
er eine feste Grundlage für die Interpretation des Bundesraths
Zeitraum von fünf garantirt, daß
Frage an si — Kein der Vorredner so Raben Werth auf 8 Bestimmung lege,
Pereinszollgesetzes besage:
Richtamtliches.
Berlin, 14. März. Im weiteren Verlauf (38.) Sitzung des Reichstages erfolgte betreffend die ereinszollgesetzes vom Lagerfrist für Privattransitläger, 5 Jahren nicht über⸗ Es würde demnach die kraft deren „die für welche Gegenstände und Privatläger zu bewilligen sind“, Die Aufhebung jener Bestimmung . 98 ist im Zollanschlußvertrag mit Hamburg für die urger Läger in Aussicht genommen worden. Abg. Broemel: Dem Grundgedanken der Vorlage werde Fassung wie sie vorliege, es nicht finden können. enthalte das Recht, die Waaren 5 Jahren zu benutzen. Dabei hätten sich gut befunden, auch die Zollverwaltung habe lage gehabt. Wo eine Verlängerung der von den Behörden ohne Nach dem Zollanschluß⸗
Preußen.
aufgehoben werden soll.
gesetzliche Bestimmung
Schwierigkeit zugestanden worden. 1 mit Hamburg solle die gesetzliche fünfjährige aufgehoben werden, um eine Verlängerung für Hamburg zu ermöglichen. Eine solche des Verkehrs wäre erfreulich. Um allen Gewerbetreibenden zu Gute kommen müßte man allgemein die bisherige Lager⸗ frist ändern. Werde lediglich die Bestimmung des 5. 98 auf⸗ gehoben, so könnte der Bundesrath auch einmal die Frist ver⸗ kürzen. Auch an kleineren Plätzen bestehe das Bedürfniß nach einer Verlängerung der Lagerfrist. Um dieses Ziel zu erreichen, sei die Aufhebung der gesetzlichen Bestimmung und damit des Rechts jedes Lagerinhabers auf die fünfjährige Frist nicht nöthig. Es liege kein Grund vor, die auf dem Ge iete der Zollverwaltung sehr ausgedehnten Befugnisse des Bundes⸗ raths noch zu erweitern. Eine Kommissionsberathung wolle er nicht beantragen, behalte sich aber vor, für die zweite Lesung einen anderen Gesetzentwurf vorzuschlagen, der das bestehende Recht der Lagerinhaber aufrecht erhalte und nur die Frist erweitere. Liege keine andere Absicht vor, als die Frist zu verlängern, so könne man gegen diesen Vorschlag
dieselbe
sei und so gut es in seinem 20 jährigen Bestehen sich Henecht⸗ habe, habe doch zahlreiche Bestim⸗ mungen, welche rein in das erwaltungsfach, in die Kompetenz es Bundesraths fielen, in gesetzliche Fesseln gelegt. Dies abe die Regierungen in der Verwaltung schon oft gehindert, ie guten Absichten auszuführen, die man für Handel und Nun sei ja gewiß die Bemessung der Lager⸗ rist auf 5 Jahre für den Handel nicht ungünstig, aber die falle immerhin ganz in die Verwaltungssphäre. edner) darauf, daß §. 109 des Die näheren Bestimmungen dar⸗ über, für welche Gegenstände und unter welchen Bedin⸗ ungen Privattransitläger zu errichten sind, wird der Bundesrath treffen. Mit der Aufrechterhaltung der fünf⸗ ährigen G durch Gesetz sei nur wenig geholfen, wenn der Bundesrath die Bestimmung des §. 109 schärfer 915
so verweise er
rivattransitläger eine relativ kleine Rolle. Der Anstoß zur Vorlage sei von Hamburg ausgegangen; der Bundesrath wolle für Hamburg die fünfjährige Lagerfrist aufheben. Ob noch für andere Orte oder Gegenstände eine gleiche Bestimmung auf dem Verwaltungswege zu treffen sei, werde Sache der keiner Seite eine Anregung Die gewählte Fassung solle die Bestimmung über die Lagerfrist aus der Gesetzes⸗ in die Verwaltungssphäre zurückführen. Er möchte glauben, der Reichstag könnte sich dieser Meinung des Bundesraths an⸗ schließen und sollte den angekündigten Antrag Broemel nicht
acceptiren. Abg. Hammacher: Die Aufhebung der gesetzlichen Be⸗ Lagerfrist solle nicht nur sondern auf alle Privatläger Anwendung Die Bestimmung des §. 98, daß die Lagerfrist in Jahren nicht überschreiten solle, daß sie generell die Frist nicht er⸗ Die Gefahr einer Verkürzung der Frist sei Denn man könne die Worte „in der Regel“ auch in diesem Sinne auslegen. Er behalte sich aber gleichfalls vor, in der zweiten Lesung eine präzisere Fassung zu beantragen. Abg. Broemel: Eine solche Interpretation, daß die Frist auch verkürzt werden könne, widerspreche dem Wortlaut des Gesetzes und der thatsächlichen Praxis. Bisher habe man die Worte „in der Regel“ nur so ausgelegt, daß der Bundesrath die Frist in einzelnen Fällen nur verlängern könne. Er habe nicht behauptet, daß nur Hamburg ins Auge gefaßt sei. Wenn das eben nicht der Fal sei, könne die Frist einfach verlängert werden, ohne das bestehende Recht aufzuheben. Geh. Regierungs⸗Rath Neumann: Er habe das von dem Abg. Hammacher ins Feld geführte Moment nicht erwähnt, weil
rist zu verkürzen.
finden.
weitern könne.
beim §. 98 Abs. 2 des Reichs⸗Zollgesetzes nicht für sich habe Mit der Bestimmung: „Die Lagerfrist soll in der Regel einen Fatren nicht überschreiten“ sei keineswegs
Nahre dauern werde, sie dürfe nur erschreiten. Der Bundesrath wünsche, e Frist verlängern zu dürfen, indem er eine in die Verwal⸗ tungssphäre gehörende Bestimmung derselben zurückgeben lasse. Eine logische Interpretation müsse zu der Meinung führen, daß die Lagerfrist in der Regel vorbehaltlich besonderer Ausnahmen
sie fünf nich diesen Zeitraum üb die
Frist festsetzen könnte. Im praktischen Fall würde der Bun⸗ desrath diese Interpretation beachten. Deshalb könne man es bei der Fassung des Bundesraths bewenden lassen, anstatt die vom Abg. Broemel in Aussicht gestellte zu nehmen. Mit dieser Fassung werde nichts erreicht in der Richtung der Sicherung der Läger. Die heutige Situation sei nicht geändert, der Bundesrath habe das Recht, die Frist zu verlängern. Deshalb solle man es bei dem Vorschlag der Regierung lassen.
Abg. Klemm: Er halte es, wie der Regierungsvertreter, nicht für möglich, nicht einmal im Wege der ewebung, eine solche Lagerungsfrist so festzulegen, daß sie auf eine bestimmte Reihe von Jahren hin normirt sei. In jedem Augenblick, in jedem Monat, wenigstens in jedem Quartal, könnten Chancen eintreten, welche die Erwägung nöthig machen, ob, inwieweit und wann die Lagerungsfristen in diesen Transitlägern zu verändern seien.
Abg. Broemel: Der Regierungsvertreter habe noch nicht gesagt, welche Schwierigkeiten sich seinem (des Redners) An⸗ trage entgegenstellten, welche Uebelstände daraus entstehen könnten. Er (Redner) wolle ja das Gesetz aufrecht erhalten und nur die durch den Zollanschluß Hamburgs nöthig ge⸗ wordenen Modifikationen hinzufügen.
Kommissar Geheimer Regierungs⸗Rath Neumann: Er ergreife zum dritten Male das Wort, nur um den Eindruck nicht bestehen u lassen, als hätte er gar keinen Grund angegeben. Er habe ihn zweimal angegeben, nämlich den, daß der Bundesrath es für richtig halte, eine Bestimmung, die der Verwaltungssphäre angehöre, in diese Sphäre zurückzuführen.
Abg. Dr. Hammacher: Die Position, die Hr. Broemel so lebhaft und breit vertheidige, habe in der That keinen Werth. Nach dem Wortlaut dieser gesetzlichen Bestimmungen sei es in das fakultative Ermessen der Verwaltungsbehörde gestellt, ob diese fünfjährige Lagerungsfrist genüge oder nicht. Auch er (Redner) möchte eine Minimalfrist hineinziehen, erkenne aber mit dem Abg. Klemm an, daß es nicht möglich sein werde, eine überall zutreffende Lagerungsfrist im Gesetz festzulegen. Man könne hier das arbiträre Ermessen des Bundesraths nicht entbehren.
Abg. Rickert: Der Regierungsvertreter sage, es solle eine Bestimmung zurückerobert werden, die eigentlich der Ver⸗ waltung angehöre, die aber dieses Gesetz der Verwaltung ent⸗ zogen habe. Die Regierung wolle also ihre Befugnisse er⸗ weitern, das wollten die Antragsteller aber nicht. Sie meinten, daß die Minimalfrist in §. 98 enthalten sei. Niemand sei auf den Gedanken gekommen, die Frist zu vermindern.
Schatzsekretär Freiherr von Maltzahn:
habe bisher in die Diskussion nicht eingegriffen, weil ich durch dienstliche Pflichten gehindert war, dem Anfang der Verhand⸗ lung beizuwohnen, die früber begann, als ich es erwartet hatte. Den letzten Ausführungen des Hrn. Abg. Rickert gegenüber muß ich aber doch meinerseits hervorheben, daß mir das formelle Recht der verbündeten Regierungen, auf Grund des §. 98 Abfatz 2 auch eine kürzere Frist als 5 Jahre für ein Lager festzusetzen, in keiner Weise zweifelhaft erscheint. Wenn das direkt hätte ausgeschlossen werden sollen, so hätte man in das Gesetz eine Bestimmung aufnehmen müssen: die Lagerfrist muß mindestens 5 Jahre betragen. Das steht aber nicht darin, sondern es steht zur Zeit nur darin: die Lagerfrist soll in der Regel einen Zeit⸗ raum von 5 Jahren nicht überschreiten.
Damit schließt die erste Berathung; die zweite wird im Plenum erfolgen. 8
Es folgt die Berathung der Denkschrift über die Aus⸗ führung des Sozialisten gesetzes (Verhängung des kleinen Belagerungszustandes).
Abg. Sabor: Die Berathung sei diesmal aktueller als sonst, weil man erwarte, daß die Vertreter der Reichsregierung heute eine Erklärung abgeben würden, wie sie es mit den ange⸗ kündigten Aenderungen des Sozialistengesetzes halten wollten. Auf eine Diskussion dieser Rechenschaftsberichte würden seine Parteigenossen unter keinen Umständen verzichten. Ein Recht, das nicht ausgeübt werde, werde unwirksam, und aus dem Schweigen könnten die Regierungen die Meinung herleiten, der Reichstag billige alle diese Maßregeln unbesehen. Nach dem Kommentar des Dr. von Schwartze zu dem Sozialisten⸗ gesetz sollte der sogenannte kleine Belagerungszustand nur in Anwendung kommen, um für gewisse Eventualitäten der Noth⸗ wendigkeit einer Erklärung des Kriegszustandes überhoben zu sein. Er sollte nur vorübergehend angeordnet werden. Allerdings sei ein Antrag der Kommission, vor die Worte „drohende Gefahr“ das Wort „unmittelbar“ zu setzen, abgelehnt worden. Es sollte den Regierungen aber doch nur ein gewisser Spielraum gegeben werden, der durch das, was er (Redner) vorhin anführte, be⸗ grenzt sei. Dies habe auch Hr. von Puttkamer anerkannt, indem er sich dagegen verwahrte, als Hr. änel von einer un⸗ begrenzten Latitüde gesprochen, die den Regierungen gegeben werde. Welche Gründe würden hier zur Rechtfertigung der harten Maßregeln auf Grund des §. 28 des Sozialistengesetzes an⸗ geführt? Man höre dieselben Worte, wie früͤher, und weiter nichts als Worte. In Bezug auf Berlin werde angeführt, es sei nach dem Tode des Kaisers Wilhelm und nach dem Re⸗ gierungsantritt des Kaisers iedrich ein Flugblatt veröffentlicht worden, welches grobe Aeußerungen ent alten habe. Das sei wahr, aber „Der Sozialdemokrat“, der damals in Zürich erschienen, habe 98. Flugblatt in scharfer Weise getadelt. Was thue nun der Rechens aftsbericht? Er werfe der Partei⸗ leitung eine politische Heuchelei vor; es sei ihr 82 daß die E Anschauungen vieler Parteigenossen so unverhüllt ans Tageslicht getreten seien. In dem Artikel habe er nichts davon gefunden. Er möchte Hrn. Herrfurth bitten, denselben vorzulesen. Derselbe werde den⸗ selben ja bei sich haben, wie sein Vorgänger. Man sei ent⸗ rüstet, daß am Krankenbette eines edlen onarchen eine solche Sprache geführt worden sei. Das sei entschieden tadelnswerth. Könnten die Sozialdemokraten dafür verantwortlich gemacht werden, was unter dem Druck des Ausnahmegesetzes ein paar beliebige Leute schrieben? Wenn sichz. B. ein paar gemeine Subjekte in die Partei einschlichen und zu allerlei Schandthaten auf⸗ reizten, zu diesen häßlichen Fuugflatgen ermunterten und sie selber druckten, so könnten die ozialdemokraten doch nicht die
Radikale? Hier
Temperaments ob.
Thaten sähe,
Sachsen. sprechen. weise er auf den es wünsche. thun habe. „Beobachters“ von
also Richter und
beweise doch nichts
hängung des kleinen man es mit dem V
„Die Gesellschaft“,
wer damit gemeint sei.
geordneten Organe.
Großherzogthum
da kratischen Partei be⸗ bis heute den Beweis sei a schreiben.
öffentlich, und
schon 1886, und
anisation in rozeß Müller.
bindung beizutreten.
den sei, wel einandersetzen
bewilligten.
betheiligen. Die
Bewegung nicht der eine unparteiisch
bestehende — Sozialdemokraten ni sollte man ihnen
Parteiorganisation? sation
thätiger 1 wie es in Berlin der denn immer die
Bitter,
Verantwortung dafür tragen. Aus dem Bericht d man den Schmerz des Verfassers heraus, daß die Radikalen nicht
die Dauer von 5 Jahren nicht übersteigen dürfe und daß auf Grund des §. 109 schon heute der Bundesrath eine kürzere
mit radikalen Thaten hervorträten. s seien überhaupt
storben, und es seien i
ungefähr auf dem an „Schlesischen Zeitung“ stehe, meinte, Produkt einer eigenthümlichen Interpretation durch die unter⸗ Und das untergeordnete Organ, durch sei die Reichs⸗
Unter den allgemeinen Belagerungszustands werde Parteiorganisation
walte
Radikalen gemerkt, daß man von oben hätten sie ihr Temperament sehr
Deutsche sei überhaupt sehr geduldig und e hätten ihm diese Passivität zum Vorwurf gemacht. ungemüthlichen Preußen wende er sich z Aber gemüthlicher sei es dort
Gewerkschaftsbewegung werde nach Wenn aber behauptet werde, schaften die bestehenden anarchistischen Ideen theilten, berühmten sächsischen Nationalökonomen wie die „Kreuzzeitung“
Roscher, der noch nicht abgesetzt sei, Auskunft geben, daß
, Dieser werde den Herren die Sozialdemokratie mit Das Verbot des „ Seiten Exekutor
doch
Seitdem die
auch
auch nicht.
nur ein Unterschied des sogenannten her sehr gern gewisse ezügelt. le Patrioten Von dem u dem gemüthlicheren Ueber die ihm einer seiner Freunde daß diese Gewerk⸗
8
Der
so ver⸗
den anarchistischen Ideen nichts zu
der in einer für die Belagerungszustandes.
Leipziger Volksblatts“ und des Aufsichtsbehörde Person Nothwendigkeit der Ver⸗ Wie leicht
erbot solcher Zeitungen nehme, er⸗
schrift, äußere sich über dieses Verb eine höchst beschämende Geschichte. es dem Scharfsinn des Mini
welches dieses Verbot ausgesprochen worden, kommission, gezeichnet Herrfurth. Mit Sozialdemokratie gar nichts zu thun. suchten die Strikes zu verhindern; Theile sehr gefährlich. Was solle Hessen Entschuldigung das sagen Gegner sage, nämlich: „I kann ihn nicht verklagen; Mann“. Die Großherzoglich he kleinen Belagerungszustand über weil die preußische Regierung e nicht moralischen Druck zu erreichen in Offenbach je eine ge bestanden habe, schuldig geblieben. ünde, weil er sie nicht habe. Rechtfertigung für Frankfurt zu so werde die unwahre Be⸗ te“ sei heimlich von Person Der „Volksbote“ auch das Stettiner Polizei⸗Präsidium sei Der Maurer⸗Fachverein sei auf Grund des gewöhnlichen Der Tischler⸗Fachverein läufig geschlossen; die Sache andlung gelangt. Trotzdem Vereine an als Argument
über Pie gebe keine Gr ufgefordert worden, die Was Stettin anbetreffe, hauptung aufgestellt, der „Volksbo zu Person verbreitet worden.
durch die Post abonnirt. zwar Vereinsgesetzes geschlossen worden. sei seit 2 ½ Jahren immer noch vor sei noch nicht zur gerichtlichen Verh führe die preußische Regierung diese ür die Verhängung des kleinen Belagerungszustandes. Der echenschaftsbericht gründe die Annahme einer 1 O s in Stettin auf der Aussage eines Dieser Mann einzelne Freunde in einer Wirth
Für wen? Er
Und die „Bohemia“ in
den Strikes denn sie seien Er
sagen? möchte
sei die hessische
Seine Aussagen in dem
Würde des Reichstages nich den Belagerungszustand zu rechtfertigen. der Arbeiter der Gesellschaft Vulkan betre sammlung stattgefunden, che der Direkt
ablehnte, habe die Kommission eine zweite meldet, die aber von der Polizei v tag sei das Verbot bekannt geworden, 600 Arbeiter ihre Arbeit habe der Strike aufgehört, wei Es habe also nicht die Ab wegung für die Landtagswahlen zu benutzen. Sozialisten hätten lange vor Frage der besonders aktuell, weil in der ig“ erklärt werde, daß bei dem im n Berlin die Arbeiter vorausgesetzt, daß die die Chancen bei den künf⸗
listische Zwecke sei jetzt be deutschen Allgemeinen Zeitun 1 Frühjahr bevorstehenden Lohnkampfe i ihr Lgt t hg gebrauchen könnten,
azu benutzt werde, ch Anreizung zu korrigiren. Absicht? Die Aufsichtsbehörde allein, bei Handhabung nicht vorauszusetzen sei. Gesichtspunkten für die Beibehaltung des de als Hauptargument die noch immer So lange
tigen Reichstagswahlen dur entscheide aber über diese
e
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doch auch das Re heiten selbst zu regeln. Wer sei Nur Diejenigen, dem Arbeiter unmögli aber alle Proben siegreich bestehen, ihrem Untergang den Belagerung werde man lange warten müssen. Absicht, durch den Bel
änner nur Fall sei. regeln diktatorischer Härte Veranlassung. W tage für die Zuschickung von
Feier rter
weisungen wählen? Ein au habe nicht die Erlaubniß erhalten, zurückzuke
dem ihm ein Kind vehährüc erkrankt sei. Das b ip
agerungszu
niedergelegt.
angeführt.
heime Organisation der s
sehe man aus dem Verbot der „Hamburger Rundschau“. eine politisch sehr chauvinistische ot der Rundschau,
Monats⸗ es sei überlasse
sters Herrfurth, zu entscheiden, Prag, di ständig bürgerlichen Standpunkt der dieses Verbot sei das
die
habe die
Die Sozialdemokraten
für beide
er nun zu dem kleinen zu , was dem Torquato Tasso sein ch kann mit ihm nicht rechten, und denn wie er steht, ist er kein freier ssische Regierung habe den Offenbach verhängen müssen, s durch einen moralischen oder gewußt habe. Dafür,
seiner
egierung
Der Berichterstatter
Er
erscheine
sei
eugen im hab⸗ aber nur gesprächsweise chaft eingeladen, einer rozeß habe das Gericht nicht gelten lassen wollen, während sie hier, der t entsprechend, benutzt würden, um Die Lohnbewegung ffend, habe eine Ver⸗ in der eine Kommission gewählt wor⸗ ion des Vulkan ihre Forderung aus sollte. Da die Direktion diese rundweg ersammlung ange erboten worden sei. Am Vormit und am Nachmittag hätten Nach vier Wochen l die Direktoren die Erhöhung sicht bestanden, die Be⸗ Die Stettiner den Wahlen erklärt, sich nicht zu Benutzung der Strikes für sozia⸗
Ver⸗
„Nord⸗
Wer
die
zu gesetzwidrigen Thaten übergingen,
machten.
den Auch der
ewiesener Frankfu
m später noch zwei Kinder an
cht lassen, ihre Angelegen⸗ i Schuld an der geheimen die jede andere Organi⸗ Die Partei werde und wenn man erst nach szustand aufheben wolle, Es bestehe aber auch die stand gewisse Personen direkt zu schädigen. Oft wolle man durch die Ausweisung gewerblich Innungsmeistern entgegenkommen, 888 gebe zu
arum sollte man
Maß⸗ Aus⸗
H xen, trot⸗ ei ge⸗ btheritis