nicht von der Erfüllung ihrer Pflicht abhalten, von der Verletzung ihrer Pflicht. bg. von Rauchhaupt: Eine Partei, über welche die jüngste Geschichte unsexes Landes noch mehr enthüllen werde, als man schon jetzt wisse, habe kein Recht, den Konservativen den Vorwurf des Byzantinismus zu machen. 1 Der Etat des Ministeriums des Innern wurde genehmigt. Beim Etat des Kultus⸗Ministeriums 8e. der Abg. Rickert nach dem Stande der Angelegenheit, welche die Verfügung des Landraths von Schwelm gegenüber dem dor⸗ tigen Lehrerverein betreffe und welche schon in zweiter Lesung zur Sprache gebracht worden sei.
5 pemnister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von
oßler: „Meine Herren! Der Thatbestand ist bereits aus den öffentlichen
Blättern Ihnen bekannt geworden; er ist, soweit ich gesehen, in den
zeitungen richtig wiedergegeben worden. Die aktenmäßige
t folgende: Die betreffende Verfügung des Landraths des Kreises Schwelm, welche in der „Freisinnigen Zeitung“ mitgetheilt ist, ist er⸗ lassen am 26. Februar. Gegen diese Verfügung ist von einem Lehrer aus Schwelm Beschwerde bei der Regierung er⸗ hoben worden., Bericht darüber ist erfordert am 2. März und am 4. März ist derselbe in Arnsberg eingegangen. Gleichzeitig ist dort der Artikel der „Hagener Zeitung“, welcher übrigens die ange⸗ griffene Verfügung richtig wiedergegeben hatte, vom 4. März ein⸗ gegangen. Auch darüber ist sofort Bericht eingefordert worden; am 5, März ist er erstattet worden und am 6. in Arnsberg eingegangen. Am 9. März hat die Regierung dem Landrath aufgegeben, daß er sofort die Hersüigung. vom 26. Februar aufheben solle. Diese An⸗ ordnung ist am 9. März ergangen, und in Folge derselben hat der Landrath seine Verfügung sofort aufgehoben.
Ich bin verpflichtet, diese Daten anzugeben, weil in der zweiten Lesung der Vorwurf erhoben war, die Erledigung der Sache habe 3 Wochen in Anspruch genommen. Nach meiner Rechnung sind es nur 11 Tage. Ich lege Werth darauf, dabei besonders zu konstatiren, daß die Regierung in Arnsberg ihre Anordnung aus eigener Er⸗ wägung getroffen hat. Es war von hier zwar eine Verfügung des Inhglis ergangen, daß, wenn die in der Presse enthaltenen Nach⸗ richten zutreffend seien, die Verfügung des Landraths nach dies⸗ seitiger Auffassung — soweit ohne nähere Kenntniß von der Sachlage zu beurtheilen, nicht aufrecht zu erhalten sein würde. Aber die Re⸗
8 ben bereits selbständig die landräthliche Verfügung außer raft gesetzt.
Das ist ein erfreuliches Zeichen der Selbständigkeit der Be⸗ hörde. Ich halte es für wichtig, daß, da wir einmal instanzenmäßig peggiesert sind, jede Instanz ihre volle Verantwortung zu tragen hat.
uf dieser Selbstverantwortlichkeit beruht sowohl unsere Organisation aus dem Jahre 1808, als auch die späteren Organisationen. Daß jede Instanz das absolut Richtige trifft, ist nicht von ent⸗ scheidendem Werth; denn die höheren Instanzen können ja angerufen werden. Aber jede Instanz muß die Ueberzeugung und das Bewußt⸗ sein haben, daß sie verantwortlich ist für ihre Handlungen, wenn sie sich auch im Einzelfall gefallen zu lassen hat, daß ihre Verfügung aufgehoben wird. Wie ich schon gesagt habe, hat in diesem Fall die Regierung in ihrer Instanz die nöthige Remedur bereits eintreten lassen, und eine Mitwirkung des Ministeriums hat nicht stattzufinden brauchen. Damit ist, wie ich glaube, diese Angelegenheit definitiv für erledigt anzusehen.
Abg. Rickert: Er würde die Aufhebung der Verfügung allerdings etwas schneller gewünscht haben, dieselbe habe aber auch noch einen Zusatz: „vorbehaltlich der disziplinarischen
Verfügung gegen die Lehrer“. Er frage den Herrn Minister, welche Absicht die Behörde mit diesem Zusatz habe. 1 6 der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von oßler: Der Zusatz, welchen der Hr. Abg. Rickert angeführt hat, findet sich in der That in der Verfügung, welche die Regierung an den rn. Landrath Martinius gerichtet hat. Ich richte nunmehr aber an den Hrn. Abg. Rickert die Frage: wie kommt der Hr. Abg. Rickert in den Besitz einer Verfügung, welche die Regierung an den Landrath erlafsen hat? Was mit dem Zusatz gemeint ist, weiß ich nicht. Die Regierung spricht sich darüber nicht aus, und ich übersehe z. Z. nicht, was die Regierung damit bezweckt hat. Sollte auf Grund jener Weisung der Regierung gn den Landrath in dem Reichstage vorgegangen werden, wie es der Hr. Abg. Rickert anzunehmen scheint, so würden wir ja Gelegenheit haben, ein anderes Mal uns über diesen Punkt zu unterhalten. Ich würde aber Hrn. Rickert dankbar sein, wenn er auf meine 1 Ftage antwortete, umn festzustellen, inwieweit in den betheiligten Be⸗ eärden die Diskretion gewahrt ist.
9 bg. Rickert: Er habe die Sache in der Zeitung gelesen, es sei also kein Amtsgeheimniß verletzt. Er möchte den Minister bitten, darauf zu achten, daß nun eine weitere Pflicht⸗ verletzung durch den Schwelmer Landrath nicht noch einmal vorkomme.
Abg. Lückhoff beklagte die Vernachlässigung und Nicht⸗ berücksichtigung der Rechte der reformirten Kirche in Preußen. Abg. Würmeling wünschte den Neubau des Gymnasiums in Münster.
Der Regierungskommissar, Wirkliche Geheime Rath Dr. Greiff, erklärte, daß noch nicht entschieden sei, ob bereits im nächsten Etat eine Summe hierfür eingestellt werden könne. Abg. Berger hielt den Gehaltsunterschied der Gymnasial⸗ Direktoren in Städten von über und unter 50 000 Ein⸗ wohnern nicht für gerechtfertigt.
hpalchgh Lamprecht wünschte Erhaltung der Klosterruine
ehdenick.
6 Beeeeer der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von oßler: Meine Herren, ich bin sehr gern bereit, der Anregung zu folgen. Sooweit ich aber nach der Darstellung des Herrn Vorredners über⸗ sehen kann, handelt es sich dabei um eine Ruine auf dem Stiftsgut Zehdenick. Dieses Stiftegut gehört nicht zu meinem Ressort, sondern ebenso wie die Wohnungen der Stiftsdamen — auch über die Qua⸗ litzt dieser Wohnungen wurde ja geklagt — zum Ressort des Herrn Ministers des Innern. Ich werde gern Anlaß nehmen, diesem von dem Vorgekommenen Mittheilung zu machen. 6 Ich darf aber nicht unterlassen, zu bemerken, daß der Fonds im Kap. 122 Tit 36 kein Dispositionsfonds ist, sondern daß alle ein⸗ zelnen Theile dieser Summe für ganz bestimmte einzelne Fälle fest⸗ gelegt sind, daß er auch nur zu diesen Zwecken verwendet wird und nach den Etatsfestsetzungen verwendet werden darf. Im hHebrigen bin ich erneut für die gegebene Anregung dankbar. Wenn es sich ermöglichen ließe, würde ich gern dabei mitwirken, 8 Dispositionsfonds für Erhaltung von alten Baudenkmälern ein⸗ ellen.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch: Bei der Ge⸗ scaftzlabe des Hauses möchte er sich dorauf beschißfaten, zu onstatiren, daß die große Mehrheit des Hauses bereit sei, zur Milderung wirklicher kirchlicher Nothstände durch Bewilligung von Staatsmitteln boisgern und helfend mitzuwirken. Abg. Dr. Mithoff: Namens seiner politischen Freunde ¹. rkläre er, daß sie allerdings hierzu bereit seien; das wirkliche Bedürfniß müsse aber in jedem einzelnen Falle nachgewiesen
: Seine Partei werde Schritte, die das Patronat
sondern nur
Sachlage 3
Abg. Dr. Mithoff: Eine daasheasgnans des Patronats wollten seine Freunde auch nicht begünstigen.
Abg. Dr. Windthorst sprach die Hoffnung aus, daß die Regierung selbst die Wansche der Katholiken bezüglich der ende hns 88 Alterszulagen für die katholischen Geistlichen
en werde.
Schließlich wurde der Etat und das Etatsgesetz im Ganzen angenommen. Damit war die dritte Berathund des Etats
beendet. - Scchluß 3 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr.
— In der gestrigen des Hauses der Ab⸗ eordneten erwiderte bei der des Etats des inisteriums des Innern auf eine Anfrage des Abg. Grimm, bezüglich der Regelung der Gemeindeordnung in Nassau, der Minister des Innern, Herrfurth: 1 Meine i. ⸗ ig, Die Anfrage des Herrn Vorredners, ob die Königliche Staatsregierung das Bedürfniß anerkenne, für den Regie⸗ rungsbezirk Wiesbaden und insbesondere für die Stadt Wiesbaden eine anderweite Regelung der kommunalen Verfassung eintreten zu lassen, kann ich natürlich nur bejahend beantworten, nachdem die Königliche Staatsregierung dieses Bedürfniß, wie er selbst ausgeführt hat, bereits vor einer längeren Reihe von Jahren anerkannt und ihrerseits den Versuch gemacht hat, im Jahre 1886 durch die Vorlage eines ent⸗ sprechenden Gesetzes diesem Bedürfniß Abhülfe zu bringen. Aber, meine Herrgn⸗ die Erfahrungen, die die Königliche Staatsregierung bei dieser Gelegenheit gemacht hat, sind für dieselbe nicht sehr er⸗ muthigend gewesen und haben dieselbe nicht veranlassen können, nach⸗ dem dieser Entwurf unerledigt geblieben ist, sie demnächst dem Hause wieder vorzulegen. Ich erinnere daran, daß diese Vorlage schon in dem Herrenhause einen recht bedenklichen Zusatz bekommen hat, von dem damals die Königliche Staatsregierun erklärt hatte, daß er das Zustandekommen des Gesetzes voraussichtli in Frage stellen werde. Nachdem aber dieser Gesetzentwurf hier in dieses hohe Haus gelangt war, ist er in der ersten Berathung von zwei Abgeordneten aus dem Regierungsbezirk Wiesbaden, welche verschiedenen Fraktionen angehören, in der schärfsten Weise angegriffen worden, es ist behauptet worden, daß ein Bedürfaih zu einer solchen Regelung überhaupt nicht vorliege und daß die Regelung in der Art, wie die Königliche Staatsregierung sie beantrage, geradezu eine Verschlimmerung des bestehenden Fustandes herbeiführen würde. Es ist damals ausdrücklich von der einen Seite ausgeführt worden: wir wollen eine derartige Städteordnung nicht haben, erinnert Euch doch daran, daß beneficia non obtruduntur, und diese Städteordnung ist kein beneficium, sondern ein maleflcium! — Meine Herren, es ist demnächst diese Malefiz⸗Städteordnung in eine Kommission verwiesen worden und sie ist wenige Tage vor Schluß der Session aus der Kommission wieder herausgekommen in einer Gestalt, daß man sie allerdings kaum wiedererkannte, und in einer Gestalt, die die Königlichen Staats⸗ regierung jedenfalls es nicht bedauern ließ, daß der Entwurf sanglos und klanglos begraben wurde. Meine Herren, es hat sich damals auch nicht ein einziger Abgeordneter aus dem Regierungsbezirk Wiesbaden hier in diesem Hause für die Vorlage ausgesprochen, sondern, wie gesagt, es ist von den Abgeordneten verschiedener Fraktionen der entschiedenste Widerspruch geltend gemacht worden.
Es ist ferner von diesen Herren ausdrücklich darauf hingewiesen worden, daß die Stadt Wiesbaden, welche ja, ich will nicht sagen, ausschließlich, aber doch in erster Linie bei diesem Gesetz betheiligt ist, sich in ihrer gesetzmäßigen Vertretung theils einstimmig, theils mit großer Majorität gegen diese Vorlage ausgesprochen hat. Nun will ich sagen: auf diesen letzteren Widerspruch lege ich nicht besonderen Werth. Meine Herren, es ist sehr schwer, einer Vertretung zuzumuthen, daß sie den Ast absägen soll, auf dem sie sitzt. Es ist ja den Herren bekannt, der wesent⸗ liche Unterschied besteht darin, daß dort die alte Bürger⸗ gemeinde gilt, welche noch nicht 30 % der Einwohnerschaft umfaßt, und daß es darauf ankommt, an die Stelle der Bürger⸗ gemeinde die Einwohnergemeinde zu setzen. Nun sind allerdings auch später aus den Kreisen der nicht stimmberechtigten Einwohner wiederholt an die Königliche Staatsregierung Petitionen um Wiedererlangung jenes Gesetzentwurfs gerichtet wor⸗ den; aber ich will ganz offen sagen, nach der Weise der Behandlung, die die Vorlage damals hier gefunden hat und namentlich von den Vertretern des Bezirks gefunden hat, um den es sich handelt, konnte die Königliche Staatsregierung nicht annehmen, daß eine Erneuerung dieses Versuchs irgend einen Erfolg haben würde. Sollte jetzt die Stimmung umgeschlagen sein, sollten die Vertreter des Bezirks das Bedürfniß jetzt selbst dringend fühlen, sollten sie sich namentlich damit einverstanden erklären, daß der Weg wiederum beschritten werde, den die Königliche Staatsregierung damals beschritten hat, so bin ich durchaus nicht abge⸗ neigt, in Erwägung zu nehmen, ob nicht in der nächsten Session eine entsprechende Vorlage wieder gemacht werden kann. Meine Herren, es würde vielleicht da in Erwägung kommen, ob man nicht erst den Provinzial⸗Landtag darüber hören und dessen Gut⸗ achten darüber extrahiren soll, wiewohl ich nach den Erfahrungen, die wir erst vor einigen Tagen gemacht haben, nicht gerade annehmen kann, daß in der Zustimmung eines Provinzial⸗Landtages auch eine Garantie enthalten sei für einen zustimmenden Beschluß dieses hohen Hauses. Einen Punkt aber möchte ich von vornherein klarstellen. Es ist nicht be⸗ stimmt von dem Herrn Vorredner gesagt, ob er eine eigene neue Städteordnung für Wiesbaden oder nur die Uebertragung der Städte⸗ ordnung, sei es diejenige der östlichen Provinzen, 7 es der rheinischen Städteordnung, für die Stadt Wiesbaden wünscht. Meine Herren, dagegen würde ich mich allerdings von Anfang an erklären müssg daß alle die großen Fragen auf dem Gebiete der Kommunal⸗ verfassung und der kommunalen Verwaltung hier gewissermaßen an einem Paradigma einer neu formirten Städteordnung für eine einzelne Stadt zum Austrag gebracht werden. Wenn der Weg überhaupt beschritten wird, so kann er meines Erachtens nur beschritten werden durch die Uebertragung einer der alten Städteordnungen auf den Regierungsbezirk Wiesbaden unter Hinzunahme eines Einführungs⸗ gesetzes, in dem ‚die lokalen Eigenthümlichkeiten dieses Bezirks 19. entsprechende Berücksichtigung finden.
Gewerbe und Handel.
„Gewerbehalle“, Organ für den Fortschritt
Zweigen der Kunstindustrie, unter Mitwirkung bewährter Fachmänner redigirt von Ludwig Eifenlohr und Carl Weigle, Architekten in Stutt⸗ gart; Verlag von J. Engelhorn daselbst. 27. Jahrgang, 2. Heft. sPrel 1 ℳ 50 4). — Dieses Heft ist besonders anziehend durch die Fort⸗ etzung der Aufnahmen von dem herrlichen Holzplafond aus dem alten Landhause in Wien, einem der schönsten, mustergültigsten Werke dieser Art aus der Blüthezeit der deutschen Renaissance (1572). Die vorliegende Lieferung bietet zwei weitere Tafeln (nach unter Leitung von Proß H. Herdtle bewirkten Aufnahmen durch W. Kolar, F. Stifter und J. Knabl), welche eine Gesammtansicht der reichen Arbeit und ein Eckstuck mit Wappenschild veranschaulichen. Sehr sinnige und von lebendig pulsirendem Formgefühl erfüllte Werke sind die 6 einer anderen 58 mitgetheilten Wandleuchter aus der Marienkirche zu Strassund (aufgenommen vom Aresiteen G. Mirkovszey in Berlin). Diese zum Aufstecken von Wachs⸗ kerzen bestimmten Renaissance⸗Leuchter sind in Kupfer ge⸗ trieben und in ihrer Art sehr machahmenswerthe oder doch zu selbständiger grfbeng hoͤchst anregende Arbeiten. Ein weiteres Blatt zeigt zwei alte schöne Stühle (deutsche Renaissance des 16. Jahrhunderts) von der Gattung der „Feld⸗ oder Faltestühle“ benannten Sessel aus der Sammlung des Dr. Figdor in Wien (auf⸗
- erhielten oder ausdehnten, nicht mitmachen
durch ein reiches
885
Natjonal⸗Museum in München (aufgenommen von X. Lehmann da⸗ selbst) repräsentirt, welches, in Seide ausgeführt, Blumen und Früchte in Weiß auf blauem Grunde xigt Das neuere Kunstgewerbe vertreien zwei Tafeln; die eine derselhen bietet eine Kollektion geschmackvoller Entwürfe zu Schmuckgegenständen, von Louis Beschor in Hanan, dessen Spezialität diese Gattung von er Erfindungen ist. Seine neueste Zeichnung stellt einen vollständigen Damen⸗Brillant⸗ Schmuck dar, bestehend aus Diadem. Collier, Brosche, Haarnadel, S e. ächer, zwei Ohrgehängen und zwei en. Der Schmuck ist zur Ausführung in Brillanten und ganzen Perlen in Silberfassung beftimmt. Die andere Tafel veranschaulicht eine prächtige Fenster⸗Dekoratkon im Styl Louis’ XIV. aus dem Atelier von H. Fourdinois in Paris. Dieselbe ist in verschieden gefärbtem Genueser Sammet ausgeführt und von reichster, vornehmster Wirkung.
— Die Berlinische Feuer⸗Versicherungs⸗Anstalt hatte im Jahre 1888 eine Gesammteinnahme von 2 993 683 ℳ, wo⸗ von 895 636 ℳ auf Prämien⸗Uebertrag und 1 910 150 ℳ auf Pra⸗ mien für Versicherungen aus dem Jahre 1888 (bei 1 277 448 052 ℳ Versicherungssumme) entfallen. Die Ausgaben berechnen sich auf 2 565 683 ℳ, darunter 336 493 ℳ Agentur⸗Provision und Verwal⸗ tungskosten, 665 865 ℳ Rückversicherungs⸗Prämien, 88 521 ℳ Feuerschäden aus den Vorjahren, 537 153 ℳ Feuerschäden aus 1888 und 926 871 ℳ Prämien⸗Uebertrag auf das Jahr 1889. Der Gewinn beziffert sich auf 428 000 ℳ, und es werden hieraus an Zinsen und Dividende an die Aktionäre 176 ℳ pro Aktie vertheilt, wozu 352 000 ℳ erforderlich sind. Das Ver⸗ mögen der Anstalt bestand Ende 1888 aus dem Grundkapital mit 6 000 000 ℳ, dem Reservefonds mit 600 000 ℳ, dem Extra⸗ Reservefonds von 278 300 ℳ und den eä mit 928 871 ℳ
— In dem Geschäftsbericht der Provinzial⸗Aktien⸗Bank des Großherzogthums Posenfür 1888 wird mitgetheilt, daß der Gesammtumsatz 76 289 989 ℳ gegen 71 778 781 ℳ im Vorjahre be⸗ trug. Dem entsprechend hatte sich auch der Platzwechsel⸗, Lombard⸗, Depositen⸗ und Inkaffoverkehr lebhafter entwickelt. Die Summe der angekauften Rimessenwechsel ist um 913 435 ℳ zurückgegangen. Das Haus steht zur Zeit mit 136 400 ℳ zu Buche. Das Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto gestattet, bei einem verfügbaren Ueberschuß von 165 843 ℳ die Vertheilung einer gleichen Dividende wie im Vor⸗ jahre von 5 ½ %.
— Der Verwaltungsrath der Gothaer Privatbank hat be⸗ schlossen, der Generalversammlung 5 ½ % Dividende zur Vert heilung vorzuschlagen.
alle, a. S., 21. März. (W. T. B.) Der Aufsichtsrath der Halle'schen Maschinenfabrik schlägt für das abgelaufene Ge⸗ schäftsjahr eine Dividende von 16 % (gegen 15 % im Vorjahre) vor.
Frankfurt a. M., 21. März. (Getreidemarktbericht von Joseph Strauß.) Weizen hatte die ganze Woche über ziemlich günstige Tendenz mit Neigung zur Courzbefestigung, blieb jedoch unverändert bei behaupteten Montagspreifen; ab Umgegend 19 ¾ — ½ ℳ, frei hier 19 ¼ ℳ, kurhessischer und norddeut⸗ scher stramm gehalten; ungarische und russische Sorten 20 ½ — 21 ½ ℳ — Roggen immer reichlich angeboten, die Nach⸗ frage schwach; der mäßige Konsum und die Exportfrage finden leicht zu unveränderten letzten Preisen Befriedigung, hauptsächlich russischer 15 ½ — ¼10 ℳe im Umsatz, hiesiger 15 ¾ — 16 ℳ — Gerste bei mäßigem Geschäft etwas matter; Ried⸗, Franken⸗ und Wetterauer 15 ½ — 16 ℳ, mährische, Saal⸗ und ungarische Gerste viel über Notiz. — Hafer be⸗ gehrt und steigend, da die vorhandenen Vorräthe knapp sind und die Unmöglichkeit, zu den bestehenden Preisen vom Aus⸗ lande Waare heranzuziehen, fortbesteht; Mittelqualität 14 ¼ — ½ ℳ, exquisit bis 15 ℳ Mais (Miged) zeigte rück⸗ gängige Tendenz, der letzte Cours war 11,85 ℳ bezahlt und übrig. — In Chilisalpeter blieb der Verkehr nach wie vor ein be⸗ schränkter, 10,45 ℳ ab Rotterdam bezahlt und übrig (Fracht Rotter⸗ dam⸗Frankfurt per Ctr. 30 ₰), Tendenz flau, Käufer treffen hier einen guten Markt. — In Mehl hat sich das Geschäft auch in der abgelaufenen Woche nicht gebessert, obschon unsere ersten Handels⸗ mühlen im Einklange mit der matten auswärtigen Börsen⸗ plätze in den Preisen hie und da Entgegenkommen zeigten, Norddeutsches Weizenmehl 00 Parität Frankfurt a. M. 25 ¾ — 26 ½ ℳ erlassen, Roggenmehl 0/1 ohne ausgesprochene Tendenz, ab Berlin 21 — ¾ ℳ je nach Qualität, 0 allein 1 ½ — ½ ℳ Aufgeld. Kleie, Spelzspreu und Moortorfstreu unverändert. — Hiesiges Weizenmehl Nr. 0 31 ½ — 33 ½ ℳ, Nr. 1 29 ¼ — 31 ¼½ ℳ, Nr. 2 26 ½8 — 27 ½ ℳ, Nr. 3 24 ½ — 25 ½ ℳ, Nr. 4 21 ⅛ — 22 ℳ, Nr. 5 18—19 ℳ, Milchbrot⸗ und Brotmehl im Verbande 54 — 57 ℳ — Hiesiges Roggenmehl Nr. 0 25 ½ — 26 ℳ, Nr. 0/1 23 ½ — 24 ℳ, Nr. 1 21 ½ — 22 ℳ, Nr. 2 18 —- 19 ℳ — Roggenkleie 10 ℳ Weizenkleie 9,50 ℳ, Spelzspreu 4 ℳ, Malzkeime 9,60 — 10 ℳ — Rüböl im Detail 65 ℳ 8
Köln, 21. März. (W. T. B.) Der Aufsichtsrath des Schaaf fhausen'schen Bankvereins beschloß, der am 24. April d. J. stattfindenden Generalversammlung eine Dividende von 4 % für 1888 vorzuschlagen.
Leipzig, 21. März. (W. T. B.) In der heute hier abgehal⸗ tenen Kämmlingsauktion war die Stimmung lebhaft. Zahl⸗ reiche Käufer. Gute Buenos⸗Aires waren 10 d., mittlere und klei⸗ nere 5 d. höher als in der Januar⸗Auktion. Australische Wollen unverändert.
Wien, 21. März. (W. T. B.) Die Bilanz der Oesterreichi⸗ schen Kreditanstalt weist auf an Aktiven: Effekten 2 185 375, vEeehlenine 22 552 166, Kassabestände 6 075 227, Vorschüsse auf
ffekten 24 759 266, Vorschüsse auf Waaren (Brünn) 2430, Inventar 53 560, Realitäten 2 904 408, Waaren 2013, Debitoren 86 572 662, mithin beträgt die Gesammtsumme der Aktiven 145 107 108 Fl. Die Passiven setzten sich zusammen aus Aktienkapital 40 000 000, rückständige Dividende von 1883 — 1888 14 977. Aecepte 7 527 361, Reservefonds⸗Conto 5 342 590, verzinsliche Ein⸗ lagen 7 918 908, Kreditoren 60 803 835, Gewinnsaldo 4 318 430. Das Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto weist auf: Auf der Debet⸗Seite: Gehälter 970 096, Spesen⸗Conto 391 059, Abschreibung vom In⸗ ventar 6049, Steuer⸗Conto, Stempel und Gebühren 430 542, Pensionsfondsbeitrag 35 000, Verluste an Forderungen, abzüglich der nachträglichen Eingänge 78 861, Gewinn⸗Saldo 4 318 430, zusammen 6 230 037 Fl. Die Credit⸗Seite des Gewinn⸗ und Verlust⸗Contos weist auf: Gewinn an Effekten 1 004 261, an Konsortialgeschäften 440 846, Zinsen⸗Conto auf Effekten 722 792, auf Vorschüffe für Effekten 786 600, auf Vorschüsse für Waaren 2851, auf escomptirte Wechsel 1 140 784, im Conto⸗Corrent 481 094, mithin Summe der Zinsenconti 3 134 120 abzüglich der Zinsen für Depositen im Betrage von 230 948, bleiben 2 903 172 Fl. Provision aus dem Bank⸗ eschäft 737, 834, Provision aus dem Waarengeschäft 245 113, Miethzinserträgnisse 28 662, Devisenconti 430 613, Wanren⸗ conti 11 220, Antheil am Gewinn der ungarischen Kreditbank 193 839, ver⸗ fallene Dividenden 1155, Gewinnvortrag aus 1887 233 323 Fl., mithin zusammen 6 230 037 Fl. — Die Bilanz der Wiener Unionbank weist einen Reingewinn von 1 206 317 Fl. auf. Der Verwaltungsrath wird der Generalversammlung vorschlagen, eine Dividende von 15 Fl. zu vertheilen, dem 7v 90 639 Fl. zu überweisen, an Tantièdmen 45 319 Fl. auszuzahlen, dem PFeeiseafhee 10 000 F. zu überweisen und 160 358 Fl. auf neue Rechnung vorzutragen. Die Gewinne aus dem Waffengeschäft, dem Hypothekenloosgeschäft der Krainer Anleihe, den Telegraphenaktien und aus der Uebernahme der Vaterländischen Pfandbriefe bleiben dem lausgnden Jahre vorbehalten. 1
London, 21. März. (W. T. B.) An der Küste 10 Weizen⸗ ladungen angeboten.
Bradford, 21. März. (W. T. B.) Wolle ruhig, unverändert, Garne stetig, Spinner beschäftigt, Mohair⸗ und Alpaccagarne belebter, in Stoffen ziemlicher Begehr.
Antwerpen, 21. März. (W. T. B.) Wollauktion. An⸗ geboten waren 1603 B. Montevideo⸗, 627 B. Buenos⸗Aired⸗, 33 B. Diverse. Peret wurden 1379 B. Montevideo⸗, 543 B. Buenos⸗ rse. Tendenz: fest.
in
genommen von W. Folar daselbst), Das altere Textilgewerbe ist Bi foli. (18. bebonberh aus hem Perscen
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zum Deutschen Re 72.
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Zweite Beilage ichs⸗Anzeiger und Königlich Preuß
Berlin, Freitag, den 22. März
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1889
— Steckbriefe und Untersuch
1. 3 erkäufe, Verpachtungen, 4.
wangsvollstreckungen, mrese habe
ungs⸗Sachen. te, Vorladungen u. erdingungen ꝛc.
Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
dergl.
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Komm
andit⸗Gesellschaften auf Aktien n. Akien⸗Gesellsch.
6. Berufs⸗Genossenschaften. . Beraie. Genafsen der deutschen Zettelbanken. 8. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe mmit dem Bemerken hiedurch in Erinnerung gebracht, daß in dem heutigen ersten Verkaufstermin ein Gebot überall nicht abgegeben ist.
und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbriefs⸗Erneuerung.
536 8 den Buchbinder
8 Kottbus in den Akten C Hochverraths und Vergehens Hrdnung erlassene Steckbrief wird nochmals erneuert.
88 hin tersuchungsrichter
r Untersuchu 1 Hirsch
Landgerichts⸗Rath am Königl
[67534] Der gegen wegen Unterschlagung unter dem 30. Januar zurückgenommen. Berlin, den 18.
[67405]
das Königl. Militär⸗Revisi
gart oder künftig anfallende
der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein. Ludwigsburg, den 19. März 1889. 52. Infanterie⸗Brigade (2. K. W.).
[67404] Karl Ludwig Briegel aus lingen, wegen n t das Königl. Militär⸗Revisio am 9. d.
oder künftig
stehende zustehe Rechte
unbeschadet der belegt sein.
Ludwigsburg, den 19. März 1889.
52. Infanterie⸗Briga
(67401] In der Untersuchungssach Karl Bazer aus Honau, Feirheneehr vor der Einst ilitär⸗Revisionsgericht zu kannt:
es solle
beschadet der Rechte D legt sein.
Ludwigsburg, den 19. März 1889. 58 Infecrterie⸗Brigade (2. K. B.)
[67403]
wegen Facafsgh. 9. d. M. zu Recht erkannt:
es solle das dem Reifeis gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen unbeschadet
der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein. Ludwigsburg, den 19. März 1889. 52. Infanterie⸗Brigade (2. K.
[67402]
das Königl. am 9. d. M. es solle das dem
zu Recht erka
Ludwigsburg, den 19.
52. Infanterie⸗Brigade (2. K. W.).
den 19. März 1889.
feld, .Landgericht Berlin I.
Steckbriefs⸗Erledigung.
den Handelsmann Julius Sternfeld in den Akten J. IVc. 299. 87 1888 erlassene Steckbrief wird
März 1889. . Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.
Bekaunntmachung.
In der Untersuchungssache gegen den Rekruten Wilhelm Friedrich Burkhardt aus Neuhausen, O.⸗A. Urach, wegen Fahnenflucht vor der 1ka;
9. d. M. zu Recht erkannt: as folle das dem Burkhardt gegenwärtig zustehende
Bekauntmachung. In der Untersuchungssache gegen
Fahnenflucht vor der Einstellung, hat
M. zu Recht erkannt: 8 es ksolle das dem Briegel gegenwärtig zu⸗
Bekanntmachung. O.⸗A. Reutlingen, wegen
das dem Bazer r stehende oder künftig anfallende Vermögen un⸗
Belkanntmachung. In der Untersuchungssache gegen den Rekruten Heinrich Reifeis aus Möckmühl, O.⸗A. Neckarsulm, vor der Einstellung, Königl. Militär⸗Revisionsgericht zu Stuttgart am
1 “ in der Untersuchungssache aa August Kling aus Sindelfingen, O.⸗A. Böb⸗
lingen, wegen Fahnenflucht vor der Einstellung, e xznig Mehnenhucht dne ericht zu Stuttgart
Kling gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen unbeschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein.
Paul Moritz Schultze .3. 86. R. G. wegen
wider die öffentliche vom 1. Dezember 1886
des Reichsgerichts.
hat
utt⸗
onsgericht zu
Vermögen unbeschadet
den Rekruten Hausen, O.⸗A. Reut⸗
nsgericht zu Stuttgart
anfallende Vermögen Dritter mit Beschlag
de (2. K. W
e gegen den Rekruten
hat das Königl. Recht er⸗
gegenwärtig zu⸗
ellung, Stuttgart zu
ritter mit Beschlag be⸗
hat das
W.).
gegen den Rekruten
hat
unt:
März 1889.
2)
16873-. In Sachen der Firma schweig, Münzstraße, Kläg
meister Christoph Bode hieselbst, Beklagten, wegen wird, nachdem auf Antrag der Klägerin dem Beklagten gehörigen sub belegenen Wohnhauses nebst Zubehör zum Zwecke der Srransaoret gerugg durch Beschluß vom 13. d. Mts. ver ngincn die er ge sch astn in ur . d. 8. erfolgt ist, Termin z rung auf den 25. Juni 1889, Morgens 10 Uhr, Amtsgerichte Wolfenbüttel ange⸗ setzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypo⸗ haben. Wolfenbüttel, 15. März 1889. ““ Herzogliches Amtsgericht. Behrens.
die Beschlagnahme des No. ass. 822 hieselbst
vor Herzoglichem
thekenbriefe zu überreichen
[67577 In Sachen,
em Zimmergesellen Fritz
Ackerstüͤcks Nr. 234 in der gß
darauf erbauten Hause
stattgehabten Liquidationstermin
das Ausschlußurtheil erlasst Solches wird hiedurch gem gleich der auf den 6.
Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
betreffend die Zwangsversteigerung des
Otto Röber in Braun⸗ erin, wider den Tischler⸗
ügt, auch die Ein⸗ im Grundbuche“ am Zwangsversteige⸗
Koch hieselbst gehörigen r. 794 ist in dem
een und verkündet worden.
einkundig gemacht und zu⸗
[67555]
1 98 Aufgebotsverfahren zu Kraftloserklärung der önigl. Jahre 1876 Litt. C. Nr. 67747, 67748, 67750, 67757, 67763, G 3 % jährliche Rente auf 1000 ℳ Kapital und der Königl. Sächs. 4 % Staatsschuldenkassenscheine der vereinigten Anleihen von den Jahren 1852/68 Serie
Thaler hier anhängig gemacht worden.
ritz Reuterstraße mit dem
e sofort zu Protokoll
1 Uhr, vor Gericht hier anstehende Ueberbotstermin
Neubrandenburg, 16. März 18889. Pesßther.e Amtsgericht. I.
8
Von Frau Amalie, verw. Dr. Schierholz, in Leipzig
vom 67749, 67751, 67752, 67754, 67755, 67756, 67758, 67759, 67760, 67761, 67762, 67764, 67765 und 67766 über je 30 ℳ
Sächs. Staatsschuldverschreibungen
II. Nr. 672, 5618, 56538 und 162596 über je 100
Dresden, den 14. März 1889. Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ib. 2½ Dr. Neubert. 6756633 ᷣ᷑ufgebot. Im Depositum des unterzeichneten Amtsgerichts befindet sich eine Obligation des Kolons Sültemeier Nr. 2 in Heiden vom 14. April 1840 über 5000 Thlr., welche zur Sicherstellung des Vermögens der Kinder erster Ehe des verstorbenen Küsters Knöner zu Wüsten hinterlegt ist. Nachdem die Wittwe des Küsters Knöner die Herausgabe der Obligation beantragt, ihren bezüglichen Anspruch auch glaubhaft gemacht hat, werden in Gemäßheit des §. 77 Nr. 7 des Prozeßgesetzes von 1859 die etwa Berechtigten aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf Dienstag, den 18. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, im Gerichtslokale angesetzten Termine anzumelden und zu begründen, widrigenfalls unter Ausschließung der sich nicht Meldenden die Obligation an die Antragstellerin herausgegebe werden soll. 8 Salzuflen, den 14. März 1889. 8 Fürstliches Amtsgericht II. 8 . heopold. 1 67574 Aufgebot. Auf laatrag der evangelischen Kirchengemeinde zu Neudorf am Gröditzberge, vertreten durch ihren Ge⸗ meindekirchenrath, dieser vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Kanther zu Liegnitz, wird der Inhaber des abhanden gekommenen, außer Cours gesetzten, vier⸗ prozentigen Schlesischen Pfandbriefs Litt. A. Ser. IV. Nr. 13 133 über 150 ℳ (emittirt am 24. Dezember 1884) aufgefordert, seine Rechte auf den Pfandbrief spätestens in dem anf den 12. Juli 1892, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichts⸗ stelle, am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer 89, des zweiten Stocks, anberaumten Aufgebotster⸗ mine bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und den Pfandbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des letzteren erfolgen wird. Breslau, den 11. März 1889. Königliches Amtsgericht.
[67566] Aufgebot. ö Die Aktiengesellschaft Zellstofffabrik Waldhof in Waldhof bei Mannheim hat das Aufgebot des von Louis Geisler in Les⸗Chatelles am 30. November 1888 auf Mayer und Compagnie, Banquiers in Metz, an Ordre der Zellstofffabrik Waldhof über den Betrag von 6874 Fr. 25 Ct., zahlbar à vue, ausgestellten Checks beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. Oktober 1889, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, ustizpalast I. Stock, Zimmer Nr. 39, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 8 Metz, den 14. März 1889. Das Kaiserliche Amtsgericht. (L. S.) gez. Kolping. 1 Zur Beglaubigung: Alff, Gerichtsschreiber.
[67564] Aufgebot. I. Der Gewerke Alfred Longsdon zu London, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Justizrath Dr. Goose zu Essen, hat das Aufgebot der 4 Kuxscheine Nr. 79, 966, 967, 968 vom 25. März 1874 über je 1 Kux des Steinkohlen und Eisensteinbergwerks Ver⸗ einigte Carolinenglück bei Gold und Hundhamme, Landkreis Bochum, für ihn eingetragen im Gewer⸗ kenbuch der Gewerkschaft auf pag. 59 und 239, nd 1
II. die Erben des Fräulein Bertha Möllenhoff in Hamm i. W., nämlich: 1) die Wittwe Apothekers Schilbach, Auguste, geb. e 2) die Kinder der Wittwe Kaufmanns Römer zu Hamm, nämlich: a. der Kaufmann Eduard Römer daselbst und b. der Kaufmann Paul Römer zu Hamburg, 3) die Kin⸗ der der verstorbenen Wittwe Consistorialrath Len⸗ hartz, nämlich: a. Fräulein Theodore Lenhartz zu Bünde, b. Stabsarzt Gottfried Lenhartz zu Berlin, c. Kaufmann Rudolf Lenhartz zu Bünde, d. Dr. Hermann Lenhartz zu Leipzig, e. Dr. Siegfried Len⸗ hartz zu Leipzig, 4) die Kinder resp Enkel des ver⸗ storbenen Rechtsanwalts Carl Möllenhoff zu Dort⸗ mund, nämlich: a. der Landrath Carl Möllenhoff zu Siegen, b. die Ehefrau Direktors Robert Dres⸗ ler, Emma, geb. Möllenhoff, zu Nutlar und c. Eli⸗ sabeth Jörske, Tochter der Cheleute Pastors Her⸗ mann Jörske, und Maria, geb. öllenhoff, zu Markkleeberg bei Leipzig, vertreten durch den Kaufmann Eduard Römer Hamm i. W.
Nr. 428 vom 23. Januar 1880 über 1 Kux des Steinkohlenbergwerks Vollmond zu Werne bei Lan⸗ gendreer eingetragen der Gewerkschaft Vollmond beantragt. haber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Dezember 1889, T
mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Fenner Nr. 34, anberaumten Aufgebotstermine ihre
echte
— die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ olgen 1 Bochum, den 14. März 1889.
[61436]
Das
Caroline, gestellte Quittungsbuch — vormaligen Amts Reinhausen über Einlagen von zusammen 1260 ℳ ist angeblich abhanden gekommen. Auf Antrag der Wittwe Schneemann, Juliane, geb. Böning, in Etzenborn, als Rechtsnachfolgerin der erstgenannten Wittwe Schneemann, geb. wird der Inhaber des Quittungsbuches aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 24. Sep⸗ tember 1889, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Gerichte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird Reinhausen, 16. Februar 1889.
[614391 Der Ackerer Hermann Baus zu Merheim bei Nippes, vertreten durch Rechtsanwalt Riffart zu Köln, hat das Aufgebot des auf seinen lautenden Quittungsbuches der städtischen Sparkasse zu Köln La. C. 21 fol. 380 über einen Betrag von 2809 ℳ 78 ₰ beantragt. kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Oktober 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an ordentlicher Gerichts⸗ stelle anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Köln, den 15.
auf
liegt
11 ¾
au
pril d. J8., Vormittags
u das Aufgebot des für Febrlas Bertha dbhe nof zu bes i. W. ausgestellten Kuxscheins
zur
6757 b 1) Der Schuldschein der Rendsburger Spar⸗
sind angeblich zu 1 und 2 verbrannt, zu 3 verloren gegangen und sollen auf den Antra genannten Eigenthümern zum Zwe fertigung amortisirt werden.
Es werden daher die Inhaber der vorgenannten resp. Urkunden aufgefordert, und zwar spätestens im Aufgebotstermin auf den 17. September 1889, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 7) ihre Rechte aus den auf⸗ geführten resp. Urkunden unter Vorlage derselben H b erfolgen wird. Rendsbur „ den 14. Februar 1889.
7560 t 1 1 o Antrag des Haussohns Albert Dietrich
Rengstorf zu Hoyerhagen wird der Inhaber
Sparkassenbuches duegch nifp intens aufgefordert, spätesten 88 1889, Vormittags 11 Uhr, Re anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die “ olgen wird. 1 Hoya, den 13. März 1889. “
[614321 Die
Neue Friedrichstraße Zimmer 25, sowie im Direktion, Friedrichstra letzterem Ort können au sichtigt werden. Gegenstände wer in dem auf
F.n. Hof, Fb anberaumten Termine
Iden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch un Feasöha des durch den Fund erlangten und 8
ag. 428 des Gewerkenbuchs Die In⸗
Vor⸗
anzumelden und die Urkunden vorzulegen, wird. Königliches Amtsgericht.
Aufgebot. auf den Namen der Wittwe Schneemann, geb. Hille, in Rittmarshausen, aus⸗ Nr. 6294 der Sparkasse des
.
Hille,
Königliches Amtsgericht. II. Schmidt.
Aufgebot.
Namen
Der Inhaber der Ur⸗
,8 1889. mtsgericht. Abtheilung 16.
Königliches
6 Aufgebot. und Leihkasse Nr. 43 543 über 2700 ℳ, ausgefertigt für die Ehefrau des Lehrers Gribbohm Wiebke, geb. Martens in Em⸗ bühren, das Sparkassenbuch der Rendsburger Spar⸗ und Leihkasse Nr. 6481 über 400 ℳ, aus⸗ hefeftäßt für den Former Claus Scheer in ckert, der Sparkassenschein der Hohner Spar⸗ und Leihkasse Fol. 1024 über 450 ℳ, ausgefertigt für die weiland Käthnerin Wiebke Vogt in Lohe und nach deren Tod auf deren alleinige Intestaterbin Ehefrau des Strafanstalts⸗ aufsehers Thomas Kühl in Rendsburg, Wiebke, geb. Nordmann, übergegangen,
von deren vor⸗ der neuen Aus⸗
widrigenfalls deren Kraftloserklärung
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Aufgebot.
des Namen des Antragstellers ausgestellten Litt. B. Nr. 3346 der Sparkasse Einlage von 870 ℳ hierdurch im Termine vom 10. Okto⸗ seine Rechte
den
des Sparkassenbuches er⸗ Königliches Amtsgericht. gez. Cludius.
Aufgebot. Direktion
sich auch baare welches den Tag des Fundes
Die Verlierer
den 3.
Uhr,
lügel B., part., Saal 32
der großen Berliner Pferde⸗ eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft hier hat das Aufgebot der während des Jahres 1888 in den Gesellschaft gefundenen un Gegenstände, unter denen beträge befinden, beantragt. der Sachen,
d bis jetzt Lena. Shgeh, sder jetzt der Ausgedinger Andreas und Josepha, geborenen
Geld⸗ Ein genaues Verzeichniß Abtheil 86
1 richtsschreiberei der Abtheilung 49, Pn der GFeric 88 Hof, Flügel B. parterre, Bureau der oben genannten ße 218, zur Einsicht aus, an ch die gefundenen Gegenstände be⸗ er G gerthc ge S ierdurch aufgefordert, spätesten
ben 5 verc 1889, Vormittags vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue
e Ansprüche und Rechte
denen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber ausgeschlossen werden wird.
Berlin, den 8. Februar 1889.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.
[67570] Bekanntmachung. Im Grundbuche des Grundstücks Jastrzembie Nr. 30 steht in Abtheilung III. Nr. 1 für die Catharina Malinowski später verehelichte Bednarski eine Erb⸗ theilsforderung von 24 Thlr. 8 Sgr. 8 Pf. nebst 5 % Zinsen eingetragen. Der über diese Penbenss gebildete Hypotheken⸗ brief, welcher aus den gerichtlichen Verhandlungen vom 12. Februar 1834, 19. Juli 1834, dem Be⸗ schlusse vom 26. September 1834 und dem Hypo⸗ thekenschein vom 24. Februar 1835 besteht, ist an⸗ geblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Besitzers Johann Krajnik in Jastrzembie, vertreten durch den Rechtsanwalt Trommer in Strasburg behufs Löschung der Post aufgeboten werden. Der Inhaber dieses Briefes wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Juli 1889, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und den Brief vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung und die Löschung der Post im Grundbuche des verhafteten Grundstücks erfolgen wird. 8 Strasburg, den 15. März 1889. Königliches Amtsgericht.
[67565] “ Auf den Antrag des Schmiedemeisters Hermann Pankow zu Gr. Nemerow werden hierdurch alle Diejenigen, welche an das von ihm aus dem Nach⸗ lasse seines Vaters, des Schmiedemeisters Friedrich Pankow zu Gr. Nemerow, erworbene, daselbst be⸗ legene Schmiedegehöft c. pert. Realrechte zu haben vermeinen und deren Eintragung in das über das⸗ selbe niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, auf⸗ gefordert, dieselben spätestens in dem auf Sonn⸗ abend, 11. Mai 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht angesetzten Liquidationstermine anzumelden unter dem Nach⸗ theile, daß ein nicht angemeldetes und von der An⸗ meldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenes Real⸗ recht an das gedachte Schmiedegehöft c. pert. sowohl gegen den jetzigen, als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein soll. 8 Stargard i. M., 18. März 1880.
Großherzoglich Meckl. Amtsgericht.
F. Scharenberg. 6
675688 Aufgebot. — Hogl gigenthum des Grundstücks Neu⸗Galezewo, dessen Besitztitel gegenwärtig für den Mathäus Lyskawa und dessen Ehefrau, Anna, geb. Jankowiak. berichtigt ist, soll für den Wirth Josef Galant in Gatezewo eingetragen werden. Auf den Antrag des Letzteren werden deshalb alle ihrer Existenz nach unbekannten Eigenthumspräten⸗ denten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück bezw. auf die angeblich ausgesetzte und bezahlte Abfindungssumme von 1491 ℳ späte⸗ stens im Aufgebotstermine den 2. Juli 1889, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer Nr. 1, anzumelden, widrigenfalls sie mit thren etwaigen Realansprüchen auf das Grund⸗ stück werden ausgeschlossen und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Wreschen, den 16. März 1889.
Königliches Amtsgericht.
In zur Versteigerung der zur Tille'schen K kursmasse gehörigen, unter Art. 156 der Grundsteuer⸗ mutterrolle von Schötmar eingetragenen Grundgüter auf Dienstag, den 21. Mai 1889, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Termine sind Eigenthums⸗ und dingliche Rechte an den Immobilien bei Strafe des Verlustes gegenüber dem neuen Erwerber, ingrossirte Ansprüche unter demselben Rechtsnachtheile und bei Meidung der Nichtberücksichtigung in dem Verthei⸗ lungsverfahren, sonstige Ansprüche auf abgesonderte Befriedigung aus dem Versteigerungserlöse bei Strafe des Ausschlusses anzumelden und zu begründen. Salzuflen, den 16. März 1889.
Fürstliches Amtsgericht. II.
Zur Beglaubigung: Eberi,
Gerichtsschreiber Fürstlichen Amtsgerichts.
Aufgebot. Für das Grundstück Fütamhel Nr. 12, bestehend aus Wohnhaus, ofraum, ausgarten und Stall, mit 24 ℳ Nutzungswerth, Gebäudesteuer⸗ rolle Nr. 8, und 23 a 50 am Flächeninhalt, Karten⸗ blatt 1 Parzelle 36, Gemarkung Niezamysl, früher im Besitze der Nicolaus und Margarethe, geborenen Jarzyna Koscielniak schen Eheleute, demnä st der Frben des Nicolaus Koscielniak und seiner Wittwe,
[67567]
Katmierczak Ortowski'schen Eheleute in Niezampsl, 8 noch kein Grundbuchblatt angelegt. Auf den An⸗ trag des Andreas Orlowski, welcher die Anlegung eines Grundbuchblatts und seine und seiner Ehefrau Eintragung als Eigenthümer verlangt, ergeht an alle unbekannten Eigenthümerprätendenten hierdurch die Aufforderung, ihre Rechte und Ansprüche an das Grundstück spätestens in dem am 24. Mai 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗- richte anstehenden Aufgebotstermine anzumelden, wi⸗ drigenfalls sie mit ihren Rechten und Ansprüchen werden ausgeschlossen werden und die Eintragung der Brzowele schen Eheleute als Eigenthümer des
Grundstücks in das Grundbuch erfolgen wird.
Schroda, den 15. März 1889.
Khönigliches Amtsgericht.
7
eit der Erhebung des Anspruchs noch vorhan