m heri in ren, dem 82
winn bei dem Amtsgericht in Kamen, der Juangf bei dem Amtsgericht in
ssessor Tuüͤrk bei dem Landgericht
n der Liste der Rechtsanwälte sind erbscht. der nwalt Herr in Köslin bei dem Landgericht Meyer in Göttingen bei dem daselbst.
Der Landgerichts⸗Direktor Bachmann in Berlin, der Landgerichts⸗Rath Mertisch in Trier, der Amtsrichter Kau ff. rittwitz un
olff in Berlin, der Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath Weiß in Hof⸗
echtsanwalt Rörig in Niederwildungen
mann in Obornik, der Amtsrichter von Gaffron in Nastätten, der Rechtsanwalt Waldemar
geismar und der ind gestorben.
2
3 ½ iges Anlehen der vormals Freien Stadt Frank⸗
urt a. M. von 5000 000 Fl. d. d. 12. Mai 1846.
Bei der am 11. d. M. stattgefundenen 36. Verloosung des nlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. vom 12. Mai 1846
zurden nachverzeichnete Nummern gezogen: A. Zur Rückzahlung auf den 1. Juli 1889.
Litt. E. à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰ Nr. 37 67 100 154 190
43 307 309 422 442 552 695 712 715 743 749 767 779 823 858 1) 05 987 1126 1150 1151 1230 1245 1262 1380 1391 1433 1506 1517 1652 1744 1750 1759 = 37 Stück über 37 000 Fl. oder
= 857 ℳ 14 ₰ Nr. 1837 2038 2082 2087 2183 2190 2235 2271 2330 2380 2387 2481 2519 2551 2577 2635 2657 2687 2745 = 19 Stück über 9500 Fl. oder 16 285 ℳ 66 ₰. Litt. E. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰ Nr. 2954 3059 3096 3140 3152 3168 3251 3260 = 8 Stück über 2400 Fl. oder 4114 ℳ 32 ₰. 1 3366 3489 3520 3538 3629 3664 3683 3688 3691 = 9 Stück üͤber 900 Fl. oder
3 428 ℳ 73 ₰. Litt. E. à 500 Fl.
Litt. E. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰ Nr. 1542 ℳ 87 ₰. ULitt. E. Summa: 73 Stück über 49 800 Fl. oder 85 371 ℳ% 58 ₰.
B. Zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1890.
Litt. F. à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰ Nr. 11 32 48 79 103 281 294 311 320 347 473 563 590 607 638 643 645 686 751 819 935 958 960 1015 1141 1197 1328 1335 1359 1409 1422 1432 595 1611 1617 1734 1741 = 37 Stück über 37 000 Fl. oder
63 428 ℳ 73 ₰. Litt. F. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰ Nr. 1909 1926 2034 2077 2106 2224 2260 2302 2380 2432 2442 2454 2474 2517 2633 2688 2730 2756 2784 = 19 Stück über 9500 Fl. oder 16 285 ℳ 66 ₰. Litt. F. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰ Nr. 2909 3033 3164 3198 3204 3226 3256 3266 = 8 Stück über 2400 Fl. oder 4114 ℳ 32 ₰. Litt. F. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰ Nr. 3309 3336 3342 3402 3429 3604 3702 3740 = 8 Stück über 800 Fl. oder 1371 ℳ 44 ₰.
Litt. F. Summa: 72 Stück über 49 700 Fl. oder 85 200 ℳ 15 ₰.
Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ erken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermin stattfindet, bei der König⸗ lichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., bei der Königlichen Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse in Berlin, bei jeder Königlichen Regierungs⸗ Hauptkasse gegen Rückgabe der Obligationen mit den dazu gehörigen, nicht verfallenen Zinsscheinen und der Zinsschein⸗Anweisungen, und zwar bei den Obligationen Litt. E. mit den Zinsscheinen Reihe II Nr. 6 bis 8, bei den Obligationen Litt. F. mit den Zinsscheinen Reihe II Nr. 7 bis 8 erheben können. — Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich zurückzugebenden Zinsscheine wird an dem Kapitalbetrag der Obligation zurückbehalten. Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen nicht bei der Königlichen Kreiskasse in furt a. M. oder bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wies⸗ baden, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so 8. die betreffenden Obligationen mit 7,ae und Zinsschein⸗ nweisung vierzehn Tage vor dem Verfaltermin bei diesen Kassen einzureichen, von welchen dieselben vor deren Auszahlu Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden sind. 8 Rückständig sind noch aus der 17. Verloosung: E. 3798. 22. Verloosung: F. 1818. . Verloosung: F. 3645. . Verloosung: F. 2225 2952 3657. . Verloosung: E. 2725 3056 3074 3432, F. 37 3131 3200. 34. Verloosung: E. 148 1694 1765 2743 3181 3413, F. 184. 355. Versoosung: E. 1806 3513, F. 45 583 1170 1317 1848 2037 58 2203 2487 2802 3073 3730. Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederh Einlösung aufgefordert. “ Wiesbaden, den 14. März 1889. Der 11“
1“
lt zu deren
de Ta Croix.
Denutsches Reich.
Prenuszen. Berlin, 23. März. Se. Majestät der Kaiser und König arbeiteten gestern Vormittag von 9 bis 11 Uhr allein und besuchten von 11 bis 12 Uhr den Maler von Angeli in dessen Atelier.
Um 12 ¼ Uhr statteten Beide Majestäten Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta einen längeren Besuch ab.
Um 1 Uhr empfingen Se. Majestät der Kaiser den General der Artillerie von Voigts⸗Rhetz.
„Gegen 3 Uhr unternahmen Beide Majestäten eine Aus⸗ fahrt nach dem Thiergarten und S1SrrSes besuchten dort im Mausoleum die Gruft und kehrten um 5 Uhr nach dem Schlosse zurück.
Demnächst verblieben Se. Majestät der Kaiser bis zum Abend im Arbeitszimmer.
Kurz vor 8 ½ Uhr begaben Sich Beide Majestäten zum Thee bei Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ee empfing gestern den General⸗Feldmarschall Grafen oltke. Abends aas brsee. bei Ihrer Majestät Beide Kaiserlichen Majestäten zum Thee im Königlichen Palais. nn findet ebendaselbst, aus Anlaß der Anwesenheit der Großherzoglich badischen Herrschaften ein Diner statt, zu 8 vornehmlich die badi che Bevollmächtigten zum un
esrath geladen sind.
W 86 6
ssess ũ — der Gerichts⸗Assessor Tenbergen bei tsgericht in Ruhrort, der Gerichts⸗Assessor Dr. Ger⸗ ichts⸗Assessor ötensleben, der Gerichts⸗ 1b in Gnesen und der a. D. Kaliski bei dem Landgericht in v sechts⸗ aselbst und der andgericht
an den
von Memel nach Baäjohren geforderte Summe von 1 426 000 ℳ
Oehlschläger, nebst Kommissarien beiwohnten, Präsident zunächst mit, daß eine Fortsetzung der über Samoa eingegangen sei.
Besprechung gemacht worden war, die
vom „Leipziger Tageblatt“ vorgeworfen sei, geändert habe. n dritter Berathung wurden der Entwurf
trags zum jahr 1889/90, und der Entwurf eines Gesetzes,
den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen.
mission.
nach den Beschlüssen der Kommission:
(Genossenschaften), namentlich: Vorschuß⸗ und Kreditvereine, 2) Rohstoffvereine,
vereine),
schaften),
Wirthschaftsbedürfnissen
im Großen und Ablaß (Konsumvereine),
auf gemeinschaftliche Rechnung, 6) Vereine zur Herstellung von Wohnungen,
gabe dieses Gesetzes. worden.
für erledigt zu erklären.
genommen.
— Dem Reichstage ist die Fortsetzung der Samm⸗ lung von Aktenstücken, betreffend Samoa, zu⸗ gegangen.
— In der heutigen 848 Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der öffentlichen Arbeiten, von Maybach, beiwohnte, theilte der Präsident zunächst ein Schreiben Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich mit, in welchem dem Hause der Dank für die zur lücklichen Entbindung Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin einrich dargebrachten Glückwünsche ausgesprochen wird.
Auf der Tagesordnung stand die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betresfend die Erweiterung, Ver⸗ vollständigung und bessere Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes. „Bei §. 1 der Vorlage wurde unter I „Zur Herstellung von Eisenbahnen und der durch dieselbe bedingten Vermehrung des Fuhrparks der Staatsbahnen“ die zum Bau einer Eisenbahn
ohne Debatte bewilligt, nachdem der Berichterstatter der Kom⸗ mission, Abg. von Jagow, ausgeführt hatte, daß die Kommission aus Anlaß der sehr umfangreichen Begründung der Vorlage Seitens der Regierung von einem schriftlichen Bericht Abstand genommen habe. Bei der zweiten Linie von Bromberg nach Zunin 5 930 000 ℳ) bemängelte der Abg. Berger, daß eine finanziell o bedeutende Vorlage lediglich auf Grund eines mündlichen Berichts erledigt werden solle, und knüpfte daran den Wunsch nach Einsetzung einer besonderen Eisenbahnkommission, statt der bisher kompetenten Budgetkommission. Die Furcht, daß in einer besonderen Eisenbahnkommission die Interessenten sich zu sehr geltend machen würden, sei unbegründet. Vielleicht würde es sich hier empfohlen haben, statt Zuin den Ort Elsenau als Endpunkt der Vorlage anzunehmen. Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Micke erklärte, daß nach eingehender Pernfung und Be⸗ füngung büer Interessenten die Regierung sich für Znin ent⸗ ossen habe. Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum erklärte, sich dem Wunsch nach einer Eisenbahnkommission stets widersetzen zu wollen. Die Budgetkommission könne sehr wohl die Eisenbahnfrage mit erledigen.
Abg. von Brodnicki sprach sich gegen die projektirte Linie Bromberg — Znin aus.
Abg. von Eynern betonte nochmals die Nothwendigkeit der Einsetzung einer besonderen Eisenbahnkommission, weil die Budgetkommission schon zu sehr belastet sei. Der Widerstand gegen die Forderung müsse noch andere Gründe haben, als die hier ausgesprochenen.
Abg. von Tiedemann⸗Bomst bestritt, daß die Budget⸗ kommission jemals irgend eine Frage des Eisenbahnwesens nicht genügend behandelt habe. Gegen die Einsetzung einer Eisenbahnkommission spreche der Umstand, daß dann keine Kommission einen Ueberblick über die Finanzlage des Staates sabin würde. In dem vorliegenden Falle ser allerdings ein chriftlicher Bericht am Platze gewesen, und er habe auch in der Kommission für einen solchen gestimmt.
Abg. Berger erklärte nochmals, daß ein schriftlicher Be⸗ richt zur Beruhigung des Landes und der übrigen Abgeord⸗ neten wesentlich beigetragen haben würde. Wenn es wahr sei, daß in eine besondere Eisenbahnkommission sich hervorragende “ wählen lassen würden, so würde das der Anfang einer Korruption der preußischen Landesvertretung sein, vor der bewahrt zu bleiben man alle Ursache habe. Es würde das auch ein Dementi für die Fraktionen, für den Senioren⸗ konvent und das ganze Haus sein.
In der heutigen (45.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister von Boetticher, sowie der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts, von theilte der A
ktenstücke
Vor Eintritt in die Tagesordnung gab der Abg. Singer unter Bezugnahme auf eine fruͤher von ihm gehaltene Rede, in welcher Hr. Bruno Sparich in Leiphig sum Gegenstand der
klärung ab, daß er das Stenogramm seiner bezüglichen Aeußerungen nicht, wie ihm
eines Gesetzes, betreffend die Feststellung eines Nach⸗ Reichshaushalts⸗Etat für das S g e⸗ treffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres, ohne Debatte gemäß
Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗ genossenschaften, auf Grund des Berichts der VII. Kom⸗
Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbes oder der Wirthschaft ihrer Mitglieder mittelst gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezwecken
2 a) Vereine zum gemeinschaftlichen Verkaufe landwirthschaft⸗ licher oder gewerblicher Erzeugnisse (Absatzgenossenschaften, Magazin⸗
3) Vereine zur Herstellung von Gegeaständen und zum Ver⸗ kaufe derselben auf gemeinschaftliche Rechnung (Produktivgenossen⸗
4) Vereine zum gemeinschaftlichen Einkaufe von Lebens⸗ oder im Kleinen
5) Vereine zur Beschaffung von Gegenständen des landwirth⸗ schaftlichen oder gewerblichen Betriebes und zur Benutzung derselben
erwerben die Rechte einer „eingetragenen Genossenschaft“ nach Maß⸗
Berichterstatier Abg. von Reinbaben empfahl die Beschlüsse der Kommission zur Annahme; der Gesetzentwurf sei von der Kommission bei der Schlußabstimmung einstimmig angenommen
Abg. von Buol⸗Behrenberg referirte über die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und beantragte, die⸗ selben durch die über den Gesetzentwurf gefaßten Beschlüsse
Bei Schluß des Blattes wurde §. 1 ohne Debatte an⸗
sehr überlastet sei
Budgetkommission Zeit zu lassen. g. Graf zu daß der Wunsch nach einer Ei
. um der
kommission in solchen Fragen nicht einverstanden sei. habe eine Berücksichtigung der Lokalinteressen vermißt.
nicht eintreten.
kommission für das Eisenbahnwesen den Vorwurf mange mission zurück.
Mitglieder des Hauses gewesen sei.
angenommene Antra Budgetkommission nicht habe gestellt werden können.
Jagow, wurde die
inie Bromberg —Znin bewilligt. des Blattes.)
geordneten zugegangenen
wesen; 7 der Budgetkommission: Vorberathung des Gesetzentwufs, tragung polizeilicher Befugnisse in den Kreisen und Niederbarnim sowie im Staktkreise
burg an den Polizei⸗Präsidenten zu Berlin;
betreffend die Theilung des bezirks Schleswig;
des Antrages auf Annahme treffend den Schutz
eines
der Landwirthschaft gegen
behörden in der Provinz Posen.
vom. 1. April 1888 bis zum Schluß des Monats Fe + 1 012 962 ℳ), Zuckermaterialsteuer — 30 632 139 aischbottich⸗
euer von Branntwein 44 959 ℳ (— 20 884 760 ℳ (+ 914 147 ℳ), Uebergangsabgabe
(+ 52 138 741 ℳ).
.Kauf⸗ und sonstige Anschaffungsgeschäfte 11 264 554 ℳ (+ 4 533 280 ℳ), c. Loose zu Privatlotterien 497 833 ℳ
Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung 182 617 801 ℳ 88 10 063 212 ℳ), Reichs⸗Eisenbahn⸗Verwaltung 45 565 000 ℳ + 239 300 ℳ).
Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Einnahme ab⸗ züglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten be⸗ trägt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Februar
10 399508 ℳ (+ 417 204 ℳ), Zuckermaterialsteuer 11 359 984 ℳ (s— 2 357 139 ℳ), Verbrauchsabgabe von Zucker — 15575 ℳ (— 15 575 ℳ), Salzsteuer 37190 787 ℳ (+ 1 399 793 ℳ), Maischbottich⸗ und Branntweinmaterialsteuer 16 178 595 ℳ — 7 222 572 ℳ), Verbrauchsabgabe von Branntwein und
uschlag zu derselben 64 893 385 ℳ% (+ 60 081 762 ℳ),
achsteuer für Branntwein 9 312 517 ℳ (— 2 181 710 ℳ), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 19 900 026 ℳ (+ 1 049 833 ℳ); Summe 427 280 417 ℳ (+. 76 747 342 ℳ). — Spielkartenstempel 1 046 096 ℳ (+ 40 787 ℳ).
5. Mai 1872 müssen die auf einem privatrechtlichen Titel be⸗ ruhenden dinglichen Rechte, welche an dem Tage, wo dieses Gesetz in Kraft tritt, ohne Eintragung rechtsgültig be⸗ stehen, bis zum 1. Oktober 1873 eingetragen werden, widrigenfalls sie dritten Personen gegenüber nicht geltend gemacht werden können. In Bezug auf diese Bestim⸗ mung hat das Reichsgericht, V. Civilsenat, durch Urtheil vom 7. Dezember v. J., ausgesprochen: Der bisherige Eigenthümer, der dies Tn nach dem 1. Oktober 1873 bleibt, muß das dingliche Recht auch weiterhin gegen sich gelten lassen, selbst dessen Eintragung noch zu einer späteren Zeit gestatten, und dasselbe gilt von den Erben des bisherigen Eigen⸗ thümers, sowie von demjenigen Miterben, der das Grundstück durch Auseinandersetzung mit den übrigen Erben erwirbt, wie nicht minder von demjenigen Käufer des Grundstücks, welcher die bestehende dingliche Last dem Berechtigten gegenüber vertrags⸗ mäßig übernimmt. Ist aber das Grundstück nach dem 1. Oktober 1873 einmal an einen Dritten im Sinne des⸗ Gesetzes übergegangen, so ist das dingliche Recht als voll⸗ ständig untergegangen anzusehen. Es kann auch nicht dem wiedererwerbenden früheren Eigenthümer gegenüber oder dem dritten Erwerber gegenüber, welcher nachträglich den Veräußerer vollständig beerbt, geltend gemacht werden.
— Die Nichtbefolgung des auf Antrag des Ehe⸗ mannes seiner von ihm getrennt in einem anderen Ort leben⸗ den Frau zugestellten gerichtlichen Rückkehrbefehls wegen eingetretener Erkrankung, welche durch die Reise zum Ehemann
Abg. von Eynern bemerkte, daß die Budgetkommission
sich verschlimmern ko unte, ist, nach einem Urtheil des⸗ Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 14. Januar d. J.,
„ was daraus hervorgehe, daß eine R von Wenassttefen in dieser Session habe ausgesetzt e-.
Limburg⸗Stirum wies darauf hin - ’ senbahnkommussion nur dadurch erklärlich sei, daß man mit der Behandlung der Budget⸗
Man
„Abg. Dr. Sattler führte aus, daß, wenn Interessenten in die Eisenbahnkommission kämen, dadurch auch wirkliche Sach⸗ verständige hineinkämen. Eine Korruption würde dadurch noch
Abg. von Tiedemann⸗Bomst wies als Referent der Budget⸗
einer haften Behandlung des Eisenbahnwesens in der Kom⸗
Abg. Stengel erklärte, daß die Behandlung von Eisenbahn⸗ fragen in der Budgetkommission zur Zufriedenheit der meisten
Abg. Dr. Sattler blieb dabei, daß eine nicht ausreichende Behandlung des Eisenbahnwesens in der Budgetkommission stattgefunden habe, was daraus hervorgehe, daß der im Plenum Simon zum Eisenbahn⸗Etat in der
Nach einem 1““ des Berichterstatters, 2g. ran uß
— Das VI. Verzeichniß der dem Hause der Ah⸗ . 1— etitionen enthält 206 Nummern. Davon sind überwiesen: 120 der Kommission für Petitionen; 19 der Kommission sür Agrarverhältnisse; 3 der Kommission für das Justizwesen; 22 der Kommission für das Unterrichts⸗ 1 der Kommission zur betreffend die Ueber⸗ Teltow “
er Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung mehrerer Bestimmungen der Gesetzgebung über die Stempelsteuer; 4 der Kommission zur Vorberathung des eil Regierungs⸗ 4 der Kommission zur Vorberathung Gesetzentwurfs, be⸗ schaden; 2 der Kommission zur Vorberathung der Denk⸗ schrift, betreffend Maßregeln zur Abwehr von Ueberschwem⸗ mungsgefahren unter spezieller Berücksichtigung der schlesischen Gebirgsflüsse und 23 der Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfs über die allgemeine Landesverwaltung und die Zuständigkeit der Verwaltungs⸗ und Verwaltungsgerichts⸗
— An Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchs⸗ steuern sowie anderen Einnahmen sind im Reich higß die Zeit
ruar 1889, einschließlich der kreditirten Beträge, zur Anschreibung gelangt: Zölle 288 237 580 ℳ (+ 35215 088 ℳ), Tabacksteuer 9 856 634 %
— 37 396 046 ℳ), Verbrauchsabgabe von Zucker 18 181 221 ℳ + 18 181 221 ℳ), Salzsteuer 38 382 974 ℳ (+ 1 022 650 ℳ),
ich⸗ und Branntweinmaterialsteuer 15 251 003 ℳ (s— 9 112 636 ℳ), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Fuschlag zu derselben 100 223 377 ℳ (+ 68 038 303 ℳ), Nach⸗ t 042 605 ℳ), Brausteuer
von Bier 2 565 996 ℳ (+ 305 657 ℳ); Summe 462 996 365 ℳ Spielkartenstempel 1 136 359 ℳ (+ 26 497 ℳ), Wechselstempelsteuer 6 301 660 % (+ 108 438 ℳ), W“ für a. Werthpapiere 7 141 320 ℳ (+2 663 983 %),
Thüringen
dorf, angekauft worden.
Versammlung genehmigte die auf diese
li läge des Vorstandes. 8* 95 372 ℳ), Staatslotterien 6 100 367 ℳ (+† 425 893 ℳ), Nbö —
Hoheit der Herzog ist heute lichen Adjutanten, Major von
Se. Hoheit am 26. l. M., dem Geburtstage Ihrer Königlichen Fesc⸗h 8. Frau Großherzogin von Oldenburg, nach Olden⸗
1889: Zölle 258 061 190 ℳ (. 25 575 746 ℳ), Tabacksteuer burg zu begeben gedenkt.
Hoheit der Erbprinz ist mit Karlsruhe abgereist.
König Milan empfing
— Nach §. 73 der Preußischen Grundbuch⸗Ordnung vom
richtung eines neuen Armee⸗Corps in Galizien wird schaffung eines Armee⸗Corps, nicht um eine Neuformalion von und it gls⸗ 1 Int ine Verstärkung der Wehrmacht, sondern einfach darum handele, G — 1 1 11““ in Galizien entspeechendh auch in Mittel⸗
zufolge solle das Kommando des 10. Corps von Brünn na mysl verlegt werden. —
Dalmatien heute in Mostar ein. b Morgen wieder abgereist.
. Wien ist verschoben worden. no
1.“ “ “ als ausreichend ents z Fer
g 8
mann das Getrenntleben der Ehefrau während der zwischen - geführten Verhandlungen über einer Ehescheidung auf Grund unüberwindlicher Abnei⸗ gung nicht als eine bösliche Verlassung geltend machen.
— Der Wittwer einer in Folge eines Betriebsunfalls verstorbenen Arbeiterin beanspruchte von der Berufsgenossen⸗ schaft auf Grund des §. 6 Ziffer 2 b des Unfallversicherungs⸗ gesetzes die Unfallrente von 20 Proz. des Jahresarbeitsver⸗ Relasses seiner verstorbenen Ehefrau mit der Begründung, daß er arbeitsunfähig sei, und seine Frau seinen Unterhalt aus ihrem Arbeitsverdienst mitbestritten habe. Das Reichs⸗ igrenr icherungsamt hat die ablehnenden Entscheidungen der Berufsgenossenschaft und des Schiedsgerichts durch Urt eil vom 14. Felor d. J. Len 666) bestätigt. Nach 2 6 Ziffer 2 b des Unfallversicherungsgesetzes haben die Ascen⸗ denten des in Folge eines Betriebsunfalls Verstorbenen einen Anspruch auf Rente. Ascendenten sind aber nur die Eltern, Großeltern u. s. w.; der Ehegatte ist nicht — wie behauptet worden war — einem Ascendenten des anderen Ehegatten gleichzuachten. Ebensowenig steht dem hinterbliebenen Ehe⸗ mann auf Grund des §. 6 Ziffer 2a des Gesetzes ein An⸗ spruch auf Bewilligung einer Rente zu. Das Gesetz gewährt einen solchen Anspruch lediglich der Wittwe, nicht aber dem Wittwer. Der Gesetzgeber ist hierbei offenbar von der Vor⸗ aussetzung ausgegangen, daß regelmäßig und in der Haupt⸗ sache der Mann für den Unterhalt der Frau und der Kinder zu sorgen hat. Wenn in einem ausnahmsweise gearteten Einzelfalle diese Voraussetzung nicht zutrifft, so berechtigt dies doch nicht, ohne gesetzliche Unterlage eine Entschädigungspflicht der Berufsgenossenschaft festzusetzen.
— —Der General⸗Lieutenant à la suite der Armee, Prinz Hugo zu Schönburg⸗Waldenburg, ist hier eingetroffen.
— Der Kommandant von Danzig, General⸗Lieutenant von der Mülbe hat Berlin wieder verlassen.
— S. M. Kanonenboot „Wolf“, Kommandant Kapitän⸗ ieutenant Credner, ist am 21. März cr. in Soerabaya ein⸗ getroffen und beabsichtigt, am 1. April cr. wieder in See zu gehen. Württemberg. Stuttgart, 21. März. (St.⸗A. f. W.) 88 8 Majefläten haben am letzten Dienstag Fürsten und Ihre Königliche Hoheit die wach⸗ in den aben Tagen für einige Zeit von Cannes nach Nizza übersiedelten, zum rübstuc 8 sich gesehen. — Heute Nachmittag präsidirte e. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm einer Sitzung es Staats⸗Ministeriums. Später fand bei dem rinzen und der Prinzessin Wilhelm im Wilhelms⸗Palast mpfang statt.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 22. März. Th. C.) Dem Landtage ist eine Vorlage zugegangen über ie Erhöhung der Gehälter der katholischen Geistlichen, ent⸗ prechend der den evangelischen Geistlichen zugedachten Gehalts⸗ ufbesserung. — Der Abgeordnete von Wurmb hat den An⸗ rag eingebracht, den dritten Theil der alten Grundsteuer, ie von jeder Einzelgemeinde aufgebracht wird, den
betreffenden Gemeinden zu überweisen und hierzu die für den
allgemeinen Steuererlaß vorgesehenen Summen zu verwenden.
Diese Ueberweisung ist nur für die nächste Finanz⸗
periode in das Auge gefaßt.
1“ Dienstage fond hier die Generalversammlung des Vereins zur Begründung einer Arbeiterkolonie in
statt. 8ö ist 8 18
ei i Stadt⸗Ilm gelegenes, sehr geeignete „Geils⸗
11““ 2Der Kaufpreis beträgt 110 000 ℳ;: .April d. Ir Die Falenie 88* 1 ahme von 100 Kolonisten eingerichtet. Die
ET“ Angelegenheit bezüg⸗
Altenburg, 22. März. Se.
früh in Begleitung der persön⸗
der Schulenburg und Premier⸗
Lieutenant von Sydow, nach Schwerin gereist, von wo sich
Sachsen⸗Altenburg.
März. (Anh. St.⸗A.) Se.
au, 20. Dess Gefolge heute Abend nach
Anhalt.
8
. (W. T. B.) 1 Besuch des Morgen
Wien, 22. Mär heute Fegrnützah hierauf den des türkischen Botschafters. König nach Belgrad zurück. 1
Im n gs gea Bg shch e ist heute in namentlicher Abstimmung die Etatsposition für die Centralleitung des Unterrichts mit 153 gegen 89 Stimmen angenommen worden. Dafür stimmte die gesammte Rechte mit Ausnahme
ung⸗Czechen. - 1 1 engaac. den Mittheilungen über die an gebliche Er⸗
Oesterreich⸗Ungarn.
von maßgebender Seite erklärt, daß es sich nicht um die Neu⸗
daß, dem erhöhten stationirt werde. Dem⸗ ch Prze⸗ Der General⸗Inspecteur der Artillerie, trifft auf seiner Inspektionsreise von Der Kaiser, welcher Montag wieder nach Pest
galizien ein Corpskomman
Wilhelm,
—
Fieheshe
ier eintrifft und sich am Mo 1
begiebt, bise 18— 8 März definitiv hierher urückkehren. — 23. März. (W. T. 88 König Milan ist heute Am Bahnhof war der serbische Ge⸗
sandte mit dem Gesandtschafts⸗Personal zum Abschied 8u S Mürh. C. d d 1 r EE1““ Kaisers, der Kaiserin und der 895 brzcgiften bleben
Orban und unter heftigen die gestern
einige Tage hier. 1 Im gantstbaus e besprachen die Abgg. Kaas heute vor Eintritt in die Tagesordnung,
Der Minister⸗Präsident von Tisza antwortete unter gleich stürmischem Beifall von rechts, wie Widerspruch von links, indem er auf seine Wirksamkeit zur Konsolidirung Ungarns hinwies. In seinen Ausführungen verurtheilte er energisch einen jeden Appell an die Straße, erklärte, eine Unter⸗ werfung der Majorität unter die Tyrannei der Minorität im
rüterest⸗ des Landes niemals zu können, und Fale usfälle im Parlament, wie sie gegen die lediglich ihre Pflicht erfüllende Polizei vorgekommen seien, als bei⸗ spiellos hin. Mehrfach mußte der Präsident Abgeordnete der Opposition wegen ihrer beleidigenden Zwischenrufe zur Ordnung rufen. Hieraͤuf trat das Haus in die Tages⸗ ordnung ein. —833 März. (W. T. B.) Das amtliche Blatt veröffentlicht ein Königliches Handschreiben, in welchem die nachgesuchte Demission des Justiz⸗Ministers von abiny in Berücksichtigung seiner geschwächten Gesundheit genehmigt, derselbe jedoch beauftragt wird, bis zur weiteren Entschließung die Geschäfte fort⸗ zuführen. Ferner wird Orczy der provisorischen Leitung des Ministeriums des Innern enthoben und Baroß an seiner Stelle mit derselben betraut.)]
—— Großbritannien und Irland. London, 22. März. (W. T. B.) Im Unterhause erklärte heute der Unter⸗ Staatssekretär Fergusson: Der Konsul Smith sei aus Zanzibar nach London berufen, behufs Rücksprache mit der Regierung; Portal, ein diplomatischer Beamter von erprobter Befähigung, gehe nach Zanzibar, um während Smith's Abwesenheit dessen Gesch fte zu führen. erner theilte Fergusson mit: Oesterreich und Belgien hätten erklärt, der am 1. Mai zusammentretenden Kommission zur Erörterung der Gesetze, betreffend die Zuckerprämien⸗ Konvention, beitreten zu wollen.
rankreich. Paris, 22. März. (W. T. B.) Gestern gbend fand S- Elysée beim Präsidenten Carnot ein glänzender Empfang statt, dem auch der deutsche Botschafter Graß Münster beiwohnte.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 22. März. (W. T. B.) Der General⸗Adjutant des Kaisers Alexander,
Graf Peter Schuwaloff, ist heute Nachmittag 2 Uhr
rben. 1 “ 23. März. (W. T. B.) Der diesseitige Botschafter in Berlin, Graf Paul Schuwaloff, ist gestern Abend hier Derselbe traf seinen Bruder nicht mehr am Leben.
Der Großfürst Sergius, Protektor der russischen Ge⸗ sellschaft für Fischfang und Fischerei, gab zu Ehren der hier zum Besuch der Fis cherei⸗Ausstellung eingetroffenen Delegirten der ausländischen Fischerei⸗Gesellschaften ein glän⸗
endes Diner. 1 Wie der „Grashdanin“ erfährt, hat die Realisirung des vorjährigen Reichsbudgets einen Ueberschuß von
ca. 60 Millionen Rubel ergeben.
Ftalier. Rom, 28 Sitzung der Deputirtenkammer Vida) gezne Fnterpellation wegen des Schreibens des Unter⸗Staatssekretärs des Krieges, Corvetto, welches Letzterer als Oberst vor elf Jahren gegen die Sizi⸗ lianer veröffentlichte, zurück, nachdem der Kriegs⸗Minister die Beantwortung verschoben und Corvetto das Schreiben als entstellt erklärt hatte. Cavallotti hielt die Richtigkeit der An⸗ gaben aufrecht und beklagte es, daß der Kriegs⸗Minister und Corvetto das Decorum der Armee und des Landes zu wenig wahrten. Infolge des Zwischenfalls wurde Cavallotti von Corvetto gefordert.
.——
Serbien. Belgrad, 22. März. (W. T. B.) Der ehemalige Führer der Radikalen, Pasic, ist in Begleitung ahlreicher Freunde hier eingetroffen und von einer zahlreichen
enschenmenge enthusiastisch begrüßt worden. Pasic nahm bei dem Minister Tausanovic Absteigequartier. Die Regierung betheiligte sich ebenfalls an den Orationen. Das Journal „Odjek“ feiert in einem Artikel die Ankunft
asic's.
6. — Das „Wiener Fremdenblatt“ meldet aus Belgrad: „Der von der Regentschaft nach Nalta entsendete Staatsrath Alimpije Vassilevic ist daselbst ein⸗ getroffen und von der Königin Natalie zuvorkommend empfangen worden. Die Mission Vassilevic's war ausschließlich ein Akt der Höflichkeit gegenüber der Königin⸗Mutter. Die Zeitungsnachrichten über die Mission Vassilevic's sind grundlos, da die Verfassung das Verhältniß zwischen den Eltern d dem König regelt.“
Rechte lebhaft protestirte.
(W. T. B.) In der heutigen zog Cavallotti (äußerste
Zeitungsstimmen.
Zum 22. März schreibt die „Landes⸗Zeitung für . ringen“: 8112h Sä Iahgehnte war der 22. März ein Tag voll stolzer Freude, voll innigster Wünsche im ganzen Reiche. Er wird unaus⸗ löschlich sein in dem Gedächtniß aller Zeiten. Noch überwiegt der Schmerz, daß Er aus unserer Mitte scheiden ” der siegreiche eld, der große und gute Fürst. Auch hier wird die Zeit lösen und lären und bis in die spätesten Geschlechter wird der 22. März ein nationaler Erinnerungstag sein, begangen in Dankbarkeit, daß der deutschen Nation ein solcher Fühter und Einiger beschieden gewesen, in ernster Selbstprüfung, o Deutschland noch in den We 8 wandle, die sein Begründer ihm vorgezeichnet, und die es zu macht⸗ voller Größe und glücklicher Entwickelung gefsthet, in fester und gottes⸗ fürchtiger Baversicht, daß der allmächtige Lenker aller Geschicke, der so Gewaltiges an uns gethan, seine Hand auch fürderhin seeene und segnend uͤber dem Reiche halten wird. So ist der 22. März selbst und die Gesinnung, in der wir diesen 2 begehen, ein werthvolles Vermächtniß des großen Todten, das wir hochhalten wollen und Alle, die nach uns kommen, in hingebender Mitarbeit an den großen Auf⸗ gaben, die unserem Volke gestellt, in nie wankender Treue zu Kaiser der Gültigkeit der — Zur Frage der Verlängerung der Gültigkei gorialscnaeschen lesen wir in der „St. Petersburges Zeitung“: erfol wird die durch das Sozialistengesetz erreichten Erfolge über Hdennand,n einer Beseitigung der sozialistischen Bewegung hat
6 b nicht geführt. Aber das hat im Ernst 2NA Gesesgeage erwartet. Ihre Aufgabe konnte nur sein,
Arbeiterwelt in den wüsten Taumel, der in den siebenziger Jahren um
sich griff, hineingezogen werde auf Kosten der Ordnung und des inneren Friedens. In dieser Beziehung hat das Gesetz recht wirksam erwiesen und es kann keinem Zweifel unterliegen, daß, wenn heute das Gesetz einfach aufgehoben würde, alsbald Erscheinungen bedenklichster Art hervortreten dürften, die ganz allgemein die Wieder⸗ herstellung desselben verlangen lassen würden. Darüber, daß, so lange die sozialistische Bewegung ihren sevaltäbät gen, revolutionären Cha⸗ rakter behält, scharfe gesebgeberi che Bestimmungen gegen dieselbe nothwendig sind, besteht in allen unbefangen urtheilenden Kreisen volle Uebereinstimmung. Kann nun auf gemeinrechtlichem Wege die Sicherung der durch die Ausnahme⸗Gesetzgebung erlangten Er⸗ folge garantirt werden? Im Prinzip ist die orderung „gleiches Recht für Alle“ sehr bestechend, aber sobald man im vor⸗ kiegenden Falle der Sache praktisch näher tritt, erkennt man alsbald die Schwierigkeiten, die sich der Geltendmachung dieses Prinzips hier in den Weg stellen. Wesentlich in Rede kommt für die sozialistische Bewegung die Vereins⸗, Versammlungs⸗ und Preßgesetzgebung. Es würde sich also vor Allem darum handeln, diese Gesetzgebung durch Bestimmungen zu verschärfen, die, wenn sie auch zunächst nur g. en die Sozialdemokratie gerichtet wären, doch naturgemäß so dehnbar gefaßt sein müßten, daß sie sehr leicht gegen jede Reform⸗ bewegung überhaupt zur Anwendung gebracht werden könnten, auch gegen solche, die auf ganz gesetzlichem Boden sis hegefa. Ver⸗ suche dieser Art sind ja früher — vor der Zeit des ozialistengesetzes — gemacht worden, aber an dem Widerspruch der Volksvertretung gescheitert. Voraussichtlich dürfte es jetzt nicht anders ergehen. Aber felbst wenn der Reichstag einer Abänderung der strafgesetzlichen Be⸗ stimmungen in diesem Sinne zustimmen wollte, so würde dies doch nur geschehen können, wenn die Voraussetzungen, unter denen jene Bestimmungen zur Geltung kommen können, ganz genau umgrenzt würden. Damit aber wäre die Wirksamkeit derselben von vorn⸗ herein in bedenklichem Maße unterbunden. Die sozialdemokra⸗ tische und anarchistische Agitation hat ein sehr großes Geschick in der Umgehung der gegen sie gerichteten gesetzgeberischen An⸗ ordnungen durch Wechsel in Form und Methode bewiesen, mit dem die Gesetzgebung selbst nicht gleichen Schritt zu halten da sie durch ihre ganze Wesenheit schwerfällig ist. Diesem Umstande kann nur Abhülfe dadurch geschaffen werden, daß diese Agitation nicht allein mit Repressivmaßregeln, sondern auch mit Präventivmitteln bekämpft wird. Die Anwendung letzterer aber würde durch die Ueber⸗ tragung der Ausnahme⸗Gesetzgebung in das gemeine Recht sehr er⸗ schwert und deshalb in allen Fällen, soweit es sich um die Ver⸗ wirklichung der Ziele des Sozialistengesetzes handelt, der ö Zustand verschlechtert werden. Unter diesen Verhältnissen aber er⸗ scheint, da Schutzmaßregeln gegen die sozialdemokratische Agitation nicht entbehrt werden können, als das Zweckmäßigste, daß die Aus⸗ nahme⸗Gesetzgebung beibehalten bleibt, unter Aufrechterhaltung auch einer zeitlichen Beschränkung, da es in der Natur der Sache liegt, daß die Regierung, die mit der Handhabung einer solchen Ausnahme⸗ Gesetzgebung betraut ist, gehalten sein muß, über die Ausübung Rechenschaft zu geben. Allerdings läßt sich nicht verkennen, daß sehr kurze Fristen für die Geltung der Ausnahme⸗Gesetzgebung, wie sie bisher beliebt worden sind, die Wirksamkeit des Gesetzes beeinträch⸗ tigen. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer auf eine größere Zahl von Jahren dürfte daher unabweislich sein.....
— Ueber die Zukunft unserer Handelspolitik sagt die „Deutsche volkswirthschaftliche Correspondenz“: Während unsere politischen und wirthschaftlichen Gegner eifrig damit beschäftigt sind, entweder in tiefsinnig doktrinärer Weise die Wohlthaten des Laisser-faire-Prinzips zu verkünden oder aber auf andere Weise für die kleinlichen Interessen einer engherzigen Partei⸗ politik Scheinsiege zu erfechten, rüͤckt die Zeit heran, in welcher über die wirthschaftliche Zukunft des Deutschen Reichs Entscheidungen von größter Tragweite getroffen werden. Wir haben zu wiederholten Malen Veranlassung genommen, auf die hohe Bedeutung der am Ende dieses oder im Anfang des nächsten Jahres statthabenden Neu- wahl zum Reichstage aufmerksam zu machen, den noch immer in lässiger Sicherheit dahinlebenden Indifferentismus zu bekämpfen und unsere Industriellen zu einer erhöhten Thätigkeit und Rührigkeit an⸗ ueifern. H
nun glauben wir unserer publizistischen Pflicht dadurch am Besten zu entsprechen, daß wir die Blicke unserer wirthschaftlichen Freunde auf das Jahr 1892 lenken, auf jenes Jahr nämlich, in welchem bekanntlich die meisten Handelsverträge ablaufen, welches also für die Zukunft C auf Jahrzehnte hinaus von epochemachender Bedeutung sein wir 1
fpoche Frende wird aber der festen Ueberzeugung sein, daß der voraussehende Blick unseres praktischen Wirthschaftspolitikers, des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck, das Deutsche Reich in einer Weise wirthschaftlich gefestigt hat. daß wir den an uns herantretenden Eventualitäten mit Ruhe entgegensehen können. Der heimische Markt, ein Absatzgebiet, mit dem sich der auswärtige Handel nicht zu messen vermag, ist Dank dieser Politik des Schutzes der natio⸗ nalen Arbeit, unseren Industriellen gesichert und diese Thatsache allein ist geeignet, mit Ruhe und Sicherheit in die Zukunft sehen zu lassen. Allein die große Wirthschaftspolitik der Zukunft wird auch von der Staatspolitik nicht zu trennen sein und so duͤrfen wir uns denn mit dem befriedigenden Bewußtsein tragen, daß auch im Verkehr nach Außen 8 hin unsere Interessen mit aller Energie geschützt und gefördert werden, zu mal wenn die Neugestaltung der wirthschaftlichen Verhältnisse in der hier entwickelten Weise sich vollziehen wird. Einen großen Triumph feiern aber auch unsere Kolonialpolitik und die mit derselben zu⸗ sammenhängenden Maßnahmen; die kräftigste Pflege derselben wird uns hoffentlich recht bald eine erhebliche Ausdehnung unserer in dustriellen Thätigkeit gestatten, während andererseits unsere Kolonien uns ausschließlich mit den nöthigen Rohstoffen und zwar mit de Erzeugnissen der gemäßigten wie auch der heißen Zone versehen d
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
ie diesjährige Ausstellung von Kunstwerken alle Nhat dtes Glaspalast zu München dauert wie die Vorstandschaft der Münchener Künstler⸗Genossenschaft bekann macht, vom 1. Juli bis 15. Oktober. Die Anmeldefrist währt zum 20. April, der Einlieferungstermin vom 1. bis 20. Mai. Di Ausstellungspapiere können erst Ende März versendet werden..
— Ueber den abgekürzten Angriff gegen feste Plätz und seine Abwehr. Vier Vorträge auf Veran assung der König⸗ lich Bayerischen 4. Infanterie⸗Brigade gehalten vor Offizieren alle Waffen V Festung I
öniglich bayerischem d Könägtich,. „Berlin SW., E. S Mittler u. Sohn, Königliche Buchhandlung. (Preis 1,60 ℳ) — Diese vier Vorträge giebt der Herr Verfasser auf Wunsch der Zuhörer um deswillen heraus, weil er in denselben bestrebt gewesen ist, die Lehren vom Festungskriege den allzu engen technischen Cchranken, von welchen das militärische ubliku dieselben umschlossen glaubt, zu entziehen, vielmehr dieselben unter dem 7.e. n ansprechenden und diesem wichtigen Hauptstück heutigen Kriegführung gebührenden taktischen Gesichtspunkte zu er örtern. In der Schilderung der Vorbereitung, Durchführung und Abwehr des Festungsangriffs zeichnet General von Sauer daher
estungskriegsbilder, hebt er den „feldmäßigen“ Charakter auch diese Festungasticheit v und hofft so das Interesse von Offiziere
ür dieselbe zu gewinnen. —
a e⸗ ; Ste B815 „Modeen, eʒx jechischer Umgangssprache nach den besten attischen Autoren von Atariechischer nenc9eas. Leipig, C. A. Kochs Verlag (J. Seng. busch). — Es liegt 8 der Abfächt des Verfassers, mit dem vor⸗ liegenden Conversationsleitfaden das Interesse für die altgriechische Sprache bei den Gebildeten wachzurufen und zu pflegen. Man studire im Griechischen eifrig die Sprachgesetze, aber gar wenig die Sprache, und doch lerne man es nicht um der grammatischen Schulung willen,
8
der wüsten Agitation der Umsturzparteien Schranken zu ziehen, die
Ausfällen gegen Polizei und Regierung,
wieder vorgefallenen Demonstrat ionen, wogegen die
Organisation derselben zu lockern, und zu verhindern, daß die ganze
sondern der Sprache wegen. Allerdings sei völlige Spracksertigkett