sicherungsamt in einer Rekursentscheidung vom 14. Januar d. J. (Nr. 667) ausgeführt, daß dabei der in einem einzelnen thatsächlich bezogene Arbeitsverdienst nicht entschei⸗
8 3 des Unfallversicherungsg 8*
e⸗
ist. Wenn auch über die Ermittelung des Jahresarbeitsverdienstes stimmung trifft, und hiernach für die Berechnung der Rente offenbar die thatsächlichen Bezüge an Gehalt, Löhnen,
Tantismen u. s. w. in Ansatz zu bringen sind, soweit sie nur
einen für geleistete Arbeit gewährten wirthschaftlichen Vortheil darstellen, so ist doch eine solche Auslegung des Begriffs Jahresarbeitsverdienst im §. 2 des Unfallversicherungsgesetzes (vergleiche §. 1 Absatz 1 daselbst) und den hieraus hervor⸗ egangenen Statutbestimmungen nicht angezeigt. Es knüpft s in diesen Fällen an den Thatbestand eines eine gewisse Grenze nicht übersteigenden Jahresverdienstes die Rechtswirkung der Versicherung der betreffenden Personen. Wollte man nun hier den E“ ebenfalls im Sinne des 8§. 3 des Unfallversicherungsgesetzes als den Inbegriff der that⸗ sächlichen Bezüge deuten, so würde jene Rechtswirkung der Versicherung in einer erheblichen Anzahl von Fällen regel⸗ mäßig bis zum Schluß des Jahres ins Ungewisse gestellt sein — in allen denjenigen Fällen nämlich, in denen der Jahres⸗ arbeitsverdienst, wie im vorliegenden Falle, außer dem Gehalt noch gewisse in der Höhe sich nach den ökonomischen Betriebsergebnissen richtende Bezüge (Tantiémen, Grati⸗ fikationen) umfaßt. Denn diese Betriebsergebnisse werden periodenweise, regelmäßig erst am Jahresschlusse, fest⸗ estellt; im Laufe der Periode ist also die Ermittelung des ahresarbeitsverdienstes nach §. 3 des Unfallversicherungs⸗ esetzes unausführbar. Das Gesetz aber hat den davon betroffenen ersonen vor Allem die Sicherheit verschaffen wollen, daß sie egen die Folgen von Unfällen versichert sind, und es würde somit eine Auslegung, ers nicht in jedem Augenblick den 8 Betreffenden Klarheit darüber zu gewinnen ermöglicht, ob sie versichert sind oder nicht, der Absicht des Gesetzes direkt zuwiderlaufen. Ein Betriebsbeamter, welcher eine Vergütung der oben geschilderten Art bezieht, würde nun, wenn der daecsächt ge Jahresarbeitsverdienst maßgebend wäre, in vielen Fällen nicht die volle Gewißheit haben können, daß er augenblicklich unter die Unfallversicherung kraft Ge⸗ setzes oder Statuts fällt, weil er nicht im Voraus weiß, wie hoch sich sein Jahresarbeitsverdienst im Sinne des 1 3 a. a. O. beläuft. Er wird also auch nicht darüber ins Klare kommen können, ob etwa eine andere Art der Vorsorge gegen die Folgen von Betriebsunfällen (freiwillige statutarische oder rivate Versicherung) für ihn geboten ist. So könnte es da⸗ hin kommen, daß für einen, wie sich hinterher herausstellt, versicherten Beamten zwecks freiwilliger Versicherung, sei es von ihm, sei es vom e nutzlos Beiträge aufgewendet werden, oder daß umgekehrt ein Betriebsbeamter oder dessen interbliebene, für welche im Vertrauen auf die gesetzliche ersicherung beim besten Willen des Betriebsunternehmers besondere Fürsorge nicht getroffen worden ist, ohne die für sicher gehaltene Versorgung bleiben. Eine solche Auslegung, die zu Ergebnissen führt, welche die Absicht des Gesetzes für eine nicht unerhebliche Anzahl Personen hinfällig macht, er⸗ scheint nicht statthaft. Es ist vielmehr Aufgabe der Kecht⸗
sprechung auf diesem sozialpolitischen Gebiete, auch an ihrem Toheil die ver desene Absichten der Gesetzgebung mit ver⸗
elfen und in diesem Geiste an den Aus⸗ bau und die Auslegung der Gesetze heranzutreten. So wenig daher verkannt wird, daß es erheblichen Be⸗ deenken unterliegt, eine verschiedene Bedeutung des Begriffs Jahresarbeitsverdienst innerhalb desselben Gesetzes anzu⸗ nehmen, so sehr muß doch dieses Bedenken hinter jenem in eem Geiste der gesammten Gesetzgebung begründeten Bestreben urücktreten. Der Jahresarbeitsverdienst erscheint hiernach in er hier fie Beziehung als eine dem Betriebsbeamten nhaftende und jeden Augenblick feststellbare Eigenschaft. Diesem letzteren Erfordernisse ist dann natürlich stets genügt, wenn der Jahresarbeitsverdienst sich aus nach Jahresab⸗ d.ab vereinbartermaßen fixirten Beträgen zusammensetzt.
enn aber der 8 eitsverdienst Tantioͤmen oder ähnliche quotisirte Bezüge umfaßt, wird eine jeder⸗ zeitige Feststellbarkeit zunächst dann anzuerkennen sein, wenn ein ziffermäßiges, die in Betracht kommende Grenze überschreitendes Mindestmaß dieser Bezüge dem Beamten vertraglich gewährleistet ist. Man würde jedoch, wollte man die Fälle der sofortigen Feststellbarkeit hiermit abschließen, fehlgehen. Nur in einer geringen Anzahl Fälle wird sich die gedachte Voraussetzung einer vertraglichen Ge⸗ währleistung finden. Daneben ist aber eine Sicherheit der Betriebsbeamten, daß ihr Gesammtverdienst im laufenden Jahre die Grenze der Versicherungspflicht überschreiten wird, auch ohne vertragliche Fixirung eines Mindestmaßes an Tantième u. s. w. denkbar. Dies ist der Fah, wenn der Be⸗ treffende eine ve von Napeen hindurch solche Bezüge in einer gewissen gleichmäßigen 5 erhalten hat, und die ge⸗ schäftlichen und persönlichen Verhältnisse des Betriebs⸗ unternehmers zu der Annahme zwingen, daß das bisherige thatsächliche Mindestmaß auch in Zukunft innegehalten werden wird. ann die thatsächlichen Vertältnise so geartet sind, daß zwingende Gründe zu dieser Annahme vor⸗ liegen, muß der Entscheidung des Einzelfalles über⸗ lassen bleiben. Im vorliegenden Fall, wo das Gesammt⸗ einkommen des Betriebsbeamten erst in den letzten Fahren die statutarisch als Grenze festgesetzte Summe von ℳ üͤberschritten hat, während es im Jahre 1884 und den früheren Jahren noch darunter geblieben war, kann jedenfalls die Ge⸗ wißheit eines von nun an ständigen Mindestbezuges von über 3000 ℳ als derart gegeben nicht erachtet werden, daß nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen die Versicherungs⸗ pflichtigkeit zur Zeit des Unfalles für erloschen zu
wirklichen zu
G März. T. B e
der Prinz Heinri empfing heute Mittag den
wünsche der Stadt Kiel darbrachten. Bayern. München, 22. März. des Königreichs Bayern“ zählt die ““
gegenwärtig im aktiven Dienststand 53 Generale
5 aktiven Dienst leisten.
position stehend, aber in
42 Ritter, darunter Leopold), in der preußischen Armee ein Großkreuz (Gra
Armee ein Großkreuz (Erzherzog Albrecht) und einen Ritter.
und Verordnungsblatt für das Großherzogthum Baden“, Nr. 7 vom 21. März, enthält eine Bekanntmachung und eine Verordnung des Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts, betreffend die Verabredungen deutscher Regierungen hinsichtlich des höheren Schulwesens und der Reifezeugnisse der Gymnasien und der Realgymnasien. Nachdem das Uebereinkommen, betreffend die gegenseitige Anerkennung der von den Gymna⸗ sien bezw. Realgymnasien (Realschulen 1. Ordnung) ausge⸗ stellten Reifezeugnisse, die Zustimmung sämmtlicher deutschen Bundesregierungen gefunden hat, wird zur öffentlichen Kennt⸗ niß gebracht, daß für Baden der 1. April 1889 als Tag des Inkrafttretens des Uebereinkommens festgesetzt ist.
Hessen. Darmstadt, 22. März. (Darmst. Ztg.) Den Landständen ist ein Gesetzentwurf, betreffend den des Wildschadens, zugegangen. Nach demselben muß der Schaden, welcher durch Wild an den Erzeugnissen von Feldern, Wiesen, Weinbergen und Gärten, serh an Holzgewächsen angerichtet wird, dem Beschädigten auf Ver⸗ langen ersetzt werden. Der von Federwild, mit Ausnahme der Fasanen, verursachte Schaden wird jedoch nicht vergütet. Niemand soll verbunden sein, sein Grundstück zum Schutz egen Wildschaden einzufriedigen oder die Erzeugnisse des⸗ elben in anderer Weise dagegen zu schützen, doch soll ein An⸗ spruch auf Erhebung von Wildschaden ausgeschlossen sein, wenn derselbe sich ereignet: an Obstbäumen, deren Eigenthümer unterlassen hat, die ersteren mit den unter gewöhnlichen Um⸗ ständen ausreichenden Schutzvorrichtungen zu versehen; an Baum⸗ schulen, Saat⸗ und Pflanzbeeten zur Anzucht von Holzgewächsen aller Art; auf Grundstücken, welche mit einer Mauer, einem geschlossenen Zaune oder einer dergleichen Hecke umgeben und mit Thüre und Schloß versehen sind. Femd Ersatz des Wild⸗ schadens soll der zur Auzübung der Jagd Berechtigte ver⸗ pflichtet sein, es dem Beschädigten jedoch freistehen, den Ersatz von dem Inhaber des Nagbrechts zu verlangen. In solchem Fall sei der zur Ausübung der Jagd Berechtigte verpflichtet, dem Inhaber des Jagdrechts vollen Ersatz zu leisten.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 25. März. W. T. B.) Der ehemalige Landtags⸗ und Landgerichts⸗ Präsident Dr. Fries ist gestern Abend gestorben.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 23. März. Se. Hoheit der Herzog hat sich in Begleitung seiner beiden Adjutanten zum Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin Alexandrine von Mecklenburg⸗Schwerin auf einige Tage nach Schwerin begeben, von wo Se. Hoheit den Großherzoglich Lö“ chen Hof besuchen wird, woselbst am 26. d. M. der Geburtstag Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin festlich begangen werden soll.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 23. März. Das „Reg.⸗ u. Nachr.⸗Bl.“ schreibt: „Seit zwanzig IZ laucht Fürst GüntherFriedrich Carl II. nhaber des 3. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 71. Der gestrige Gedenktag Höchstseiner Ernennung ward festlich begangen, wie die wehenden Flaggen bekundeten. Wurden aus Anlaß des Geburtstages Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Elisabeth um Mittag viele Gratulanten nach dem Fürdlcen Residenzschlosse gezogen, so erschien bereits nkunft des ersten Eisenbahnzuges von Erfurt, welcher auch das Offiziercorps des genannten Regiments hierher geführt hatte, die ö auf dem Lustgarten, um den Chef⸗Jubilar, den Senior aller lebenden Fürsten, mit einer Morgenmusik zu erfreuen, worauf der Empfang des Fenhmnen Offiziercorps stattfand.é Se. Durchlaucht hat seinem segiment eine bleibende Erinnerung gestiftet durch das Ge⸗ schenk eines kostbaren silbernen Tafelauffabes, welcher bei der gestrigen, von dem gefeierten Chef befohlenen Festtafel Be⸗ wunderung erregte und dem hiesigen Offizierkasino als Zierde verbleiben wird. Auch die Mitglieder der Kapelle wie sämmt⸗ liche Mannschaften sind reich Püüeess worden. Dieser Jubeltag des ersten Chefs aus dem parhtargischn Fürstenhause dürfte im 71. Regiment unvergessen bleiben.“
Bremen, 23. März. (W. T. B.) Bei der heute vor⸗ genommenen Ersatzwahl für den verstorbenen Senator
gelten hätte. Dies namentlich auch deshalb, weil nach der Erklärung der Betriebsunternehmerin die Steigerung der Ein⸗ nahmen in den Jahren 1886 und 1887 lediglich ihren Grund in den „außerordentlich“ günstigen Geschäftsergebnissen dieser Jahre gehabt hat, mithin offenbar mehr oder Fnenger zufälliger
atur gewesen ist. Letztere Schlußfolgerung wird durch eine neuere Eingabe der Kläger bestätigt, wonach im Jahre 1888 die Einnahme des 12. Me-g; bei ganz gleichen Lohnverhält⸗ nissen sich auf nur ℳ gestellt hat.
.— Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich sächsischer Zoll⸗ und Steuer⸗Direktor Golz und Königlich württembergischer Wirklicher Geheimer Kriegsrath von Ho⸗ rion, sind von hier wieder abgereist.
— Der Königliche Gesandte in Weimar, von Derenthall, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen angetreten 3 8 .“
Dr. Hermann Henrich Meier ist der Kaufmann S. Matthias
Im Abgeordnetenhause äußerten bei der heutigen Ver⸗
Gildemeister zum Senator gewählt worden.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 23. März. (W. T. B.)
handlung über das Loos⸗Sperrgesetz Plener und Herbst Besorgnisse wegen einer möglichen Verstimmung der griechischen Regierung. Der Finanz⸗Minister hob dagegen hervor: es sei hohe Zeit gewesen, ein solches Gesetz zu erlassen; eine Besorgniß wegen etwaiger Verstimmung der griechi⸗ chen Regierung sei durchaus nicht gerechtfertigt. Woher wolle denn
lener wissen, daß die österreichische Regierung nicht schon vor Monaten die auswärtigen Mächte von ihrer Absicht ver⸗ ständigt habe? Eine Verstimmung sei allerdings vorhanden, aber nicht bei den Regierungen, sondern bei den Finanz⸗
nigliche Hoheit 1 Bürger⸗ meister und den Stadtverordneten⸗Vorsteher, welche die Glück⸗
(Allg. Ztg.) Nach dem soeben in 34. Auflage erschienenen e Armee
enerale, nämlich der Infanterie, 3 Generale der Kavallerie, 10 General⸗Lieutenants und 32 General⸗Majors. n der Armee bekleiden 7 Königliche Prinzen die Generals⸗ Charge, 1 die Majors⸗Charge und 1 die Lieutenants⸗Charge; in Summa stehen in der Armee also 9 Prinzen, von denen Von den Generalen leisten im Ganzen 10 in der Armee keinen aktiven Dienst; hierunter be⸗ finden sich 4 Königliche Prinzen, 3 im Hofdienst befindliche, 1 als Bundesbevollmächtigter in Berlin, 1 im Reichsdienst als Kommandant der Festung Ulm verwendet und 1 zur Dis⸗ er Liste der Aktiven fortgeführt. Der Militär⸗Max⸗Joseph⸗Orden zählt in der bayerischen Armee einen Königlichen Prinzen (eFn
Moltke), 3 Commandeure und 4 Ritter, in der sächsischen Armee ein Großkreuz (König Albert) und in der österreichischen
Baden. Karlsruhe, 22. März. (X) Das „Gesetzes⸗
trittsklausel vor jedem Schaden geschützt. In der Spezial⸗ debatte wurden die einzelnen Paragraphen der Vorlage in ihren wesentlichen Bestimmungen unverändert nach dem Regierungsentwurf angenommen. Nur bei §. 2 des Entwurfs welcher die Bestimmung enthält, daß Verträge, welche außerhalb Oesterreichsausgegebene Prämienschuld⸗Verschreibungen zum Gegenstande haben, ungültig sein sollen, wurden Abänderungen angenommen, denen zufolge Erbverträge von dieser Be⸗ stimmung auszunehmen und außerdem der Paragraph bei ge⸗ richtlichen Zwangsverkäufen unanwendbar sein soll. — Zu §. 5 wurde ein Zusatz angenommen, wonach die abzustem⸗ pelnden Loose im Verordnungswege bekannt zu machen sind. Hierauf wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Strafbarkeit von Ankündigungen verbotener Loospapiere und Lotterien, als letzter Paragraph in die Vorlage auf⸗ und mit diesen Aende⸗ rungen das ganze Gesetz in dritter Lesung angenommen.
Pest, 23. März. (W. T. B.) Im Immunitätsaus⸗ schuß des Abgeordnetenhauses wurde heute die Ange⸗ legenheit Rohonczy verhandelt. Derselbe hatte schriftlich den Zwischenfall den bekannten Darlegungen entsprechend ge⸗ schildert; er verwahrt sich dagegen, daß er nach dem Abfeuern des Revolvers den Realschüler Koloman Schamozel, der ihn insultirte, geschlagen habe, und will im Uebrigen den Gerichten freien Lauf lassen. Das Mitglied des Ausschusses, Stefan von Tisza, erklärte: Schamozel sei nach dem Schusse von Niemand geschlagen worden. Andere Mitglieder behaupten das Gegentheil, jedoch ohne Beziehung auf Rohonczy. Die Ver⸗ handlung wird am nächsten Dienstag fortgesetzt.
Großbritannien und Irland. London, 23. März. (W. T. B.) Bei der Neuwahl eines Unterhaus⸗ mitgliedes für Gorton wurde Mather, Kandidat der Gladstonianer, mit 5155 Stimmen gewählt. Der Kandidat der Konservativen, Hatch, erhielt 4309 Stimmen. Die Ma⸗ jorität der Gladstonianer war fast doppelt so groß wie bei der letzten Wahl.
Frankreich. Paris, 23. März. (W. T. B.) In dem heutigen Ministerrath theilte der Marine⸗Minister, Admiral Krantz, den wahrscheinlichen Verlust des Torpedo⸗ bootes Nr. 110 mit. Darnach haben am Morgen des 21. März 4 Torpedoboote Havre bei ruhigem Wetter ver⸗ lassen; kurz darauf überraschte dieselben jedoch Haleches Wetter, und während drei der Boote Havre bezw. Cherbourg wieder zu erreichen vermochten, verschwand das Torpedoboot Nr. 110, und alle Nachforschungen blieben vergeblich. Der Minister hat in Folge dessen sofort den Befehl erlassen, daß alle Torpedoboote vom Typus der Nr. 110 behufs Umände⸗ rung in Reserve zu stellen seien.
In der Sitzung der Deputirtenkammer erwiderte der Marine⸗Minister auf eine Anfrage Martimpreys, es seien etwa 50 Torpedoboote des Typus 110, von denen das eine soeben untergegangen, vorhanden und es seien Maßregeln getroffen, um diesem Typus größere Stabilität zu geben. Die Reparatur werde etwa 15 000 Fr. per Torpedoboot kosten und es würden sorgfältige Versuche damit gemacht werden, bevor dieselben wieder in Dienst gestellt würden. Martimprey dankte für die Auskunft; der Abg. Wickersheimer will aber die Anfrage in eine Interpellation umwandeln. Nach einer kurzen Debatte über das Verfahren der Kommissionen, welche beauftragt waren, diese Torpedoboote abzunehmen, wurde die einfache Tagesordnung angenommen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 24. März. (W. T. B.) Das Journal des Finanz⸗Ministeriums publizirt das realisirte Reichs⸗Budget sür das Jahr 1888. Nach demselben ergaben während der Zeit vom 1. Ja⸗ nuar bis ultimo Dezember die ordentlichen und außerordent⸗ lichen Einnahmen 895 Millionen Rubel, ungerechnet die aus der Realisirung von Anleihen resultirenden Beträge. Gegen den Voranschlag ergiebt dies ein Plus von 33 Millionen, welches sich noch um diejenigen Beträge erhöht, die nachträglich a conto des. Budgets von 1888 eingehen. Vor Ablauf der viermonatlichen budgetären Toleranzfrist läßt sich ein definitiver Gesammt⸗ betrag der Ausgaben nicht aufstellen. Da jedoch der Voranschlag in keiner Weise überschritten ist, so dürften die gesammten neesgehen keinesfalls den Voranschlag von 888 Millionen übersteigen. Nicht im Budget desese sns Ausgaben haben im letzten Jahre überhaupt nicht stattgefunden. Der Abschluß ergiebt also ein definitives Resultat von mindestens 7 Millionen Ueberschuß, während der Voranschlag zur Deckung seiner Aus⸗ gaben 25 Millionen aus dem Reliquat der vierprozentigen inneren Anleihe von 1887 in Anspruch genommen hatte, Nelh⸗ jetzt zur freien Verfügung des Ministers verbleiben.
Feelie. Rom, 24. März. (W. T. B.) In Folge des Zwischenfalls in der Kammer am vergangenen Freita fand zwischen dem Deputirten Cavalotti und dem General Corvetto ein Säbelduell statt. Letzterer wurd im Gesicht und am Arm verwundet, Cavalotti blieb unverletzt
Niederlande. Haag, 23. März. (W. T. B.) Ein
Königs sich in den letzten Tagen nicht geändert hat. — Die Minister des und der Justiz begaben sich heute nach Schloß Loo, um zu erwägen, ob etwa da gegenwärtige Befinden des Königs eine zeitweilige Re gentschaft nothwendig mache.
Serbien. Belgrad, 23. März. (W. T. B.) An
dem heutigen Diner bei dem russischen Gesandten Per
pan nahmen die Regenten Gruic und Tauschanovi eil.
— 24. März. (W. T. B.) König Milan ist gestern
Abend hier wieder eingetroffen; die Regenten und die Minister
empfingen denselben auf dem Bahnhof.
Süd⸗Amerika. Argentinien. Buenos⸗Aires 23. März. (W. T. B.) Der Finanz⸗Minister hat, um die Wirkung allzustarker Schwankungen des Agios auf den Gold⸗ werth zu verhindern, ein Dekret erlassen, demzufolge jedes Terminges äft in Metallen als Hazardspiel anzusehen und zu bestrafen e soll. Die Börse protestirte gegen diese Maßregel, mease b der Meniser an die Polizei den Be⸗ fehl erließ, dieselbe zu schließen.
Afrika. Egypten. Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Kairo, vom 23. März: Mahommed Berawi sei dort aus Omdurman eingetroffen und habe mi -
der Scheikh Senussi habe die Derwische aus Darfur und Kordofan vertrieben. Diese Provinzen saren gegen⸗ wärtig von den Leuten Senussi’s besetzt. Berawi fügte hinzu: er habe im Juli des vergangenen Jahres 6000 Mahdisten
Instituten. Uebrigens sei die Unionbank durch die Rück⸗
auf Dampfbooten und anderen Schiffen gegen Emin
P ha be leitet.
heute ausgegebenes Bulletin konstatirt, daß der Zustand des
a Die Mahdisten hätten bei Bor eine voll⸗ ständige Niederlage erlitten; fast alle seien die Leute Emin's hätten die Dampfboote und viel Munition er⸗ beutet. Berawi selbst sei mit 100 Leuten nach Omdurman entkommen. 1
Nach einer weiteren Meldung desselben Bureaus aus Kairo berichtete Mohammed Berawi ferner: Emin Pascha habe sich in guter Gesundheit befunden und sei von einigen europäischen Reisenden begleitet gewesen. Alle seine Leute hätten sich bei ihm in der Provinz Bahr⸗el⸗Ghazal befunden.
Zeitungsstimmen.
Die „Schlesische Zeitung“ sagt unter der Ueber⸗ schrift „Soziales“:
Wir sind gottlob in der Lage, von einem neuen wirthschaftlichen Aufschwung zu reden, leider aber droht auch eine neue Aera der Strikes. Demokratische und sozialdemokratische Berliner Blätter brachten jüngst mehrfach Artikel, in welchen es hieß, daß von einer Nothlage der Arbeiter, von einem zu niedrigen Stand der Löhne zur Zeit nicht die Rede sein könne, daß trotz dessen aber die Arbeiter nur richtig handelten, wenn sie die Konjunktur ausnutzten und durch Strikes weitere Lohnsteigerungen er⸗ zwängen. Wären die Arbeiter durchweg Idealmenschen, die bei zeitweis höheren Löhnen ihre Lebenshaltung nicht über ein normales Maß hinaus steigerten, sondern gewissenhaft Ersparnisse machten, um für schlechtere Zeiten vorzusorgen, und hätte es überdies kein Be⸗ denken, einen dauernden feindlichen Gegensatz zwischen Arbeitgebern und Arbeitern aufrecht zu erhalten und die letzteren mit immer wachsender Begehrlichkeit zu erfüllen, ständen endlich bei stetig fort⸗ schreitenden C nicht ernste Gefahren für den National⸗ wohlstand und die allgemeine Konkurrenzfähigkeit des deutschen Gewerbefleißes in Aussicht, so ließe sich über eine solche Theorie allenfalls reden. 1 “ 1
Strikes, die rein auf Ausnutzung der Konjunktur ohne Rücksicht auf die Auskömmlichkeit der Arbeitslöhne hinauslaufen, wie sie jetzt für gerechtfertigt erklärt werden, führen naturgemäß zu einem dauern⸗ den Kriege, also zu einem feindlichen Gegensatze zwischen den Arbeit⸗ gebern und den Arbeitern. Sie heben das Gesetz der christlichen Liebe vollständig auf und geben dem Arbeitgeber in gewissem Sinne das Recht, in schlechten Zeiten seinerseits die Nothlage des Arbeiters durch Zahlung von Hungerlöhnen auszunutzen. Dieser feind⸗ liche Gegensatz ist es, aus dem die Sozialdemokratie ihre Lebens⸗ kraft zieht, in ihm liegt die größte Gefahr für unsere gesellschaftliche Ordnung. Wie es sittliche Pflicht jedes Arbeitgebers ist, auch unter ungünstigen Konjunkturen die Löhne nach Möglichkeit auf einer Höhe zu halten, die dem Arbeiter den nothwendigen Lebensunterhalt ge⸗ währt, so ist es nicht nur sein gutes Recht, sondern gleichfalls seine Pflicht, sich der Ausnutzung von Konjunkturen Seitens der Arbeiter behufs Erpressung von Löhnen, die weit über ein normales Maß hinausreichen, energisch und ohne Scheu vor Opfern zu widersetzen.
Die Ausnutzung des Koalitionsrechts ist nur innerhalb gewisser Grenzen sittlich berechtigt. Wo in einzelnen Berufen oder an ein⸗ zelnen Orten die Löhne erheblich hinter Sätzen zurückbleiben, welche dem Arbeiter einen angemessenen Lebensunterhalt sichern und welche nach der allgemeinen Geschäftslage gezahlt werden können, da mag, wenn eine friedliche Verständigung nicht zu erzielen ist, der Strike als die ultima ratio unanfechtbar G nicht aber unter Verhältnissen, wie sie bur Stunde gerade für diejenigen Gewerke obwalten, die in der Lohnbewegung vorangehen. 3 1
Verkürzung der Arbeitszeit unter das der Leistungsfähigkeit und dem Gesetze der Humanität entsprechende Maß bedingt nothwendig eine Verminderung der Produktion. Der Lebensstand der arbeitenden Klassen aber kann nur durch Steigerung der Produktion gehoben werden. Was an Gütern vorhanden ist, gelangt zum Verbrauch; kein Weizen⸗ korn, keine Elle Zeug, kein Stück Kohle geht verloren. Auch der Arme hat an diesem Verbrauch seinen Antheil, denn der liebe Gott hat dafür gesorgt, daß auch der Reichste nicht mehr als sich satt essen kann. Als es gegen Ende des Mittelalters noch wenig Hemden gab, galt eine Königin für reich, die deren zwei besaß; seitdem jährlich Millionen derselben fabrizirt werden, entbehrt auch der Arme eines Hemdes nicht. Nicht die Reichen sondern gerade die Aermeren würden in erster Linie ge⸗ schädigt, falls die Produktion sich verminderte, und darum heißt es: principiis obsta, wenn versucht wird, die Arbeitszeit und damit auch die Produktion wesentlich herabzumindern. “
So berechtigt unter gewissen Verhältnissen Arbeitseinstellungen erscheinen mögen, so verwerflich, gemeinschädlich und für die Arbeiter selbst unnütz erscheinen sie, wenn sie auf allgemeine Lohnsteigerungen 190., und dieses Ziel wirklich erreicht wird. Wenn der Bäcker, der Schuhmacher, der Schneider, der Cigarrenarbeiter, der Bierbrauer und alle anderen für den allgemeinen Gebrauch schaffenden Arbeiter höhere Löhne erzwingen, wenn gleichzeitig die Miethen steigen und — was doch die natürliche Folge — die Steuern wachsen, so muß der Arbeiter felbst Alles theurer kaufen. Der höhere Lohn nützt ihm also nichts. Allgemeine Lohnsteigerungen bedeuten nichts Anderes als Entwerthung des Geldes — das aber ist eine Kalamität, unter der stets die gesammte Gesellschaft zu leiden hat. 1 1 —
Weil dem so ist, haben wir schon in der Gründerzeit auf die Nothwendigkeit einer Korrektur unserer das Koalitionsrecht be⸗ treffenden Gesetzgebung hingewiesen. Es mag zulässig sein, wenn alle Manrer, alle Tischler, alle Schneider, kurz alle Arbeiter gleichen Berufs bei Strikebewegungen einander unterstützen. In einzelnen Gewerken kann ja — wie es Jahre hindurch bei den Schuhmachern der Fall war und vielleicht noch ist — der Lohn durchweg zu niedrig oder die Dauer der Arbeitszeit zu lang bemessen und eine Abhülfe nur durch Strikes zu erzielen sein. Wenn aber die Cigarrenarbeiter in Bremen ihre Sparpfennige nach Leipzig senden, um dort strikenden Söefseteen zum Siege zu verhelfen, so liegt darin nichts Anderes als eine Solidaritätserklärung aller Nicht⸗ besitzenden gegen die Besitzenden, eine Ferreißung der Gesellschaft, an der alle Humanitätsbestrebungen scheitern müssen. Dem durch rationelle Umschränkung des Koalitionsrechts entgegen zu wirken, ist die Gesetz⸗ gebung zweifellos berufen.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
uf dem Obermarkt in Freiberg i. S. soll ein Zier⸗ brunnen errichtet und mit einem überlebensgroßen Bronze⸗ standbild Otto's des Reichen, des Gründers dieser Bergstadt, geschmückt werden. Die Kosten der Herstellung des Standbildes über⸗ nimmt der Fends für öffentliche Kunstwerke im Königreich Sachsen. Der akademische Rath in Dresden eröffnet daher soeben eine Preis⸗ bewerbung, an der sächsische und in Sachsen lebende Bildhauer theilnehmen dürfen. Das Standbild soll 3,70 m d die Modellentwürfe müssen in ½ der angegebenen Größe gehalten sein, mit Einschluß des, abgesehen von den Wasserspeiern, ohne künstterische Verzierungen einfach architektonisch ge⸗ dachten Unterbaues und Andeutung des Brunnenbeckens. Sie müssen bis 1. Juni d. J., Mittags 12 Uhr, mit Kennzeichen und Namen des Künstlers im gleichbezeichneten verschlossenen Brief⸗ umschlage beim Kastellan des Kurländer Palais abgegeben sein. An den Entwürfen müssen die Motive deutlich erkennbar sein. Es sind drei Preife von 500, 400 und 300 ℳ ausgesetzt; außerdem können Belobigungen zuerkannt werden, wenn die betreffenden Be⸗ werber dies nicht ausdrucklich abgelehnt haben. Der erste Preis be⸗ gründet an sich keine Anwartschaft auf die Ausführung der Figur, vielmehr können dazu auch die Arbeiten anderer Bewerber vor⸗ geschlagen oder kann eine neue Bewerbung ausgeschrieben werden. Sämmtliche Bewerbungsarbeiten können sowohl vor als nach dem
gerics. 8 mit Bezeichnung der prämiirten Künstler öffentlich ausgestellt werden. . Sa Ueber das Ergebniß des öffentlichen Wettbewerbs zur Er⸗ langung von Entwürfen zum Neubau einer katholischen Bonifacius⸗ Füertisc; in der Neustadt von Mainz theilt die „Kunst für lle“ mit, daß am 15. Februar d. J. 35 Baupläne eingereicht wurden. Das Preisgericht, dem Ober⸗Baurath Professor Dr. von Leins⸗ Stuttgart, Bauinspektor Richter⸗Bonn und Karl Schäfer, Professor für mittelalterliche Baukunst an der Technischen Hochschule in Berlin angehörten, trat am 18. Februar in Mainz zusammen und ertheilte den ersten Preis von 3000 ℳ dem Entwurf des Architekten Dihm in Berlin, den zweiten Preis von 2000 ℳ dem Entwurf des Architekten Philipp Strigler in Frankfurt a. M. und den dritten Preis von 1000 ℳ dem Professor Fritz Wolff in Berlin.
— In Kommission von K. F. Koehler's Antiquariat zu Leipzi (Filiale: Berlin W., Unter den Linden 41) erschien soeben ein Werk, welches für den deutschen Orienthandel und besonders in Rücksicht auf unsere kolonialen Bestrebungen als wichtig und verdienstvoll zu bezeichnen ist, nämlich eine arabische Uebersetzung des all⸗ gemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs (mit Ausschluß des Seerechts) und der allgemeinen deutschen Wechselordnung. Die mit zwei ausführlichen Sachregistern versehene Uebersetzung hat Dr. Martin Hartmann, Professor am Seminar für orientalische Sprachen in Berlin, besorgt. Gedruckt ist das Werk in Beirut schon im Jahre 1887, es konnte aber in Folge äußerer Hindernisse erst jetzt in den Verkehr gegeben werden. ( reis 4 ℳ) — Das Arabische, welches die bestbegründete Aussicht hat, die „lingua franca“ des schwarzen Erdtheils zu werden, ist wie keine andere Sprache geeignet, deutsches Recht und deutsche Gesetze der Bevölkerung Afrikas zugänglich zu machen. Die Verbrei⸗ tung deutscher Kultur aber und namentlich deutscher Rechtsbegriffe ist unstreitig eines der werthvollsten Mittel zur Förderung einer gedeih⸗ lichen Entwickelung unserer deutschen Kolonien in Afrika. Von diesem Gesichtspunkte aus hat der Verfasser die vorliegende Uebersetzung unternommen, die übrigens nicht minder wichtig für den Verkehr mit anderen weiten Gebieten des Orients und für alle Diejenigen sein dürfte, welche durch ihren Beruf ein Interesse daran haben, zu wissen, wie europäische Rechtsbegriffe am bündigsten und genauesten arabisch wiederzugeben sind. Findet dieser erste Versuch Beifall und stellt sich ein praktischer Nutzen heraus, so sollen arabische Uebersetzungen anderer Theile der deutschen Gesetzgebung folgen. —
— „Das Schießen der französischen Infanterie“ schildert Lieutenant Egli in einer soeben in der Königlichen Hof⸗ buchbandlung von E. S. Mittler und Sohn in Berlin (Koch⸗ straße 68 — 70; Pr. 80 ₰) erschienenen Schrift nach den neuen Be⸗ stimmungen, und zwar vom Einzelschießen bis zum Gefechtsschießen ebenso die Ausbildung der Reservisten und der Territorial⸗Armee im Schießen und schließlich die Feuerleitung im Gefecht. Die Schrift giebt damit eine Uebersicht, welche die Eigenart und den Unterschied der französischen Vorschriften über das Schießen von den für die deutsche Armee maßgebenden scharf und belehrend hervortreten läßt.
— Das Fremdwort der Kolonienzur Sprachreinigung empfohlen. Eine Anfrage an Freunde derselben von Ph. Philo⸗ mathes. Berlin SW., E.,S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuch⸗ handlung, Kochstraße 68—70. (Pr. 1 % 50 ₰.) — Diese Schrift prüft die vielfachen und verschiedenen Meinungen, welche die Kolo⸗ nisationsfrage bei uns weckt. Sie weist mit Sachkenntniß und Schärfe nach, wie fremdartig ursprünglich dieses Problem der deutschen An⸗ schauung gewesen und stellt daher die Forderung, fachmännisch ge⸗ schulte Kräfte für die dort entgegentretenden Aufgaben auszubilden und so das koloniale Leben zu einem entwickelten Faktor des deutschen Volkslebens zu erheben.
— Im Verlage von Richard Eckstein Nachfolger (Hammer & Runge; Berlin SW., Friedrichstraße 214) erschien soeben in fünfter, sehr vermehrter Auflage: „Album unfreiwilliger Komik, Sammlung Unne st Fe Amoncens “ und Aussprüche mit Angabe der Quellen,“ II. Ban r. 1 ℳ
88 Das Märzheft der „Deutschen Jugend“ (illustrirte Monatshefte für Knaben und Mädchen, herausgegeben von Julius Lohmeyer, Verlag von Gebrüder Kröner in Stuttgart; Abonne⸗ ments⸗Preis vierteljährlich 1 ℳ 20 ₰) bringt in seinem reichen und ansprechenden Inbalt eine ergreifende Erzählung: „Höhere Gewalten von M. Gerhardt, welche den jungen Lesern in höchst anschaulicher Weise Scenen und Schilderungen der vorjährigen Weichsel⸗ überschwemmung in den westpreußischen Niederungen vorführt, mit Illustrationen von C W. Allers; ferner; ein reich illustrirtes, sehr lebendiges Zeit⸗ und Städtebild „Dreimal in Straßburg“ von Georg Lang; außerdem eine meisterhafte Schilderung dessen, was Tacitus von den alten Germanen erzählt, von Werner Hahn, mit Zeichnungen von Joh. Gehrts. Weiterhin folgen Denksprüche von Julius Lohmeyer und Georg Lang; Anleitungen zu der interessanten schwedischen Kerb⸗ schnitzerei von Klara Roth, mit vielen Illustrationen; Erzählungen aus dem alten Deutschen Reich von Werner Hahn; Spiele, Verstandes⸗ übungen und Räthsel. 1“
— Die 2500⸗Gulden⸗Preisausschreibung der„ Wiener Mode hat, zumal in der Gruppe „Handarbeiten“, ein großacttge⸗ Resultat ergeben. Das vorletzte Heft der weitverbreiteten Wiener Halbmonatsschrift brachte die Namen der preisgekrönten Einsender; das soeben erschienene zwölfte Heft eröffnet die Reihe der zur Reproduktion bestimmten Konkurrenzobjekte. Ueberhaupt ist dieses neue Heft reich an Toiletten, welche sich durch den vornehmen, einfach eleganten Wiener Geschmack auszeichnen. Sehr willkommen wird den Damen eine naturwahr kolo⸗ rirte Mustertafel der neuen Frühjahrsstoffe sein, die in Wien am 15. d. M. in den Handel gebracht worden sind.
Sanitäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen. Die Königlich großbritannische Regierung hat die
Einfuhr von Vieh, einschließlich der Schafe, Ziegen und Schweine,
aus Deutschland untersagt. 8
Gewerbe und Handel
Nach einem im Schwedischen Reichstage eingebrachten Antrage sollen zukünftig ausländische Kaufleute, welche in Schweden umherreisen, um Geschäfte zu machen (Handlungs⸗ reisende),. für jeden Kalendermonat ihres Aufenthalts eine Steuer von 100 Kronen entrichten. Der mit der Vorberathung befaßte Steuerausschuß hat die Annahme des Antrags empfohlen. Zur fiel betrã 2* die ge für 9 ersten drei Monate 100 Kronen und ür jeden folgenden Monat 40 Kronen. 8
Berlime 23. März. (Wochenbericht für Stärke, Stärke⸗ fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Saberskvy.) Ia. Kar⸗ toffelmehl 25 — 25 ½ ℳ, Ia. Kartoffelstärke 25 — 25 ½ ℳ, IIa. Kar⸗ toffelstärke und Mehl 22 —- 24 ℳ, feuchte Kartoffelstärke loco und Parität Berlin 12,10 ℳ, gelber Syrup 25 ½ — 26 ℳ, Capillair⸗ Export 28 —- 29 ℳ, Capillair Syrup 27 ½ — 28 ℳ, Kartoffelzucker Capillair 27 ½ —828 ℳ, do. gelber 26 —26 ½ ℳ, Rum⸗Couleur 37 — 40 ℳ, Bier⸗Couleur 37 — 40 ℳ, Derxtrin, gelb und weiß, Ia. 35 ½ — 36 ℳ, do. . 31 ½ — 32 ½ ℳ, Weizen⸗ stärke (kleinst.) 37 — 38 ℳ, Weizenstärke (großstück.) 41 — 42 ℳ, Hallesche und Schlesische 40 — 41 ℳ, Schabe⸗Stärke 31 — 32 ℳ, Mais⸗ Stärke 33 — 34 ℳ, Reisstärke (Strahlen) 45 ½ — 47 ℳ, do. .. 43 — 44 ℳ, PietindeEreülts 17 — 20 ℳ, Kocherbsen 16 — 21 ℳ, grüne Erbsen 18 — 20 ℳ, Futtererbsen 14 ½ — 15 ℳ, Leinsaat 21 ½ — 23 ℳ, Linsen, roße 44 — 56 ℳ, do. mittel 30 — 44 ℳ, do. kleine 20 — 28 ℳ, gelber Eenf 16 — 21 ℳ, Kümmel 44 — 48 ℳ, Pchwetgen 14 — 16 ℳ, Mais loco 13 ½ — 14 ℳ, inländische weiße Bohnen 22 — 24 ℳ, breite Flachbohnen 25 — 30 ℳ, ungarische Bohnen 21.—22 ℳ, galizische und russische Bohnen 18 — 20 ℳ, Hanfkörner 16 — 18 ℳ, Leinkuchen 16 —- 18 ℳ, Weizenschale 10 — 11 ℳ, Rögse,s.n 10 ½ — 11 ℳ, Raps⸗ kuchen 15 ½ — 16 ½ ℳ, Mohn, weißer 36 — 42 ℳ, do. blauer 35 — 38 ℳ, Hirse, weiße 18 — 21 ℳ Alles per 100 kg ab Bahn bei Partien von mindestens 10 000 kg. 8
— Die Bilanz der Diskonto⸗Gesellschaft für 1888 er⸗
giebt folgende Ziffern: Kassenbestand 19 865 588 ℳ, Wechselbestände
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71 194 668 ℳ, Reports 35 484 623 ℳ, eigene Werthpapiere einschließ⸗ lich henethntHeelhse 36 264 140 ℳ, Debitoren 76 783 847 ℳ, Aval⸗Debitoren 4 608 734 ℳ, Diverse 6 171 779 ℳ Zusammen 250 373 379 ℳ Dagegen Kapital 60 000 000 ℳ, Allgemeine und besondere Reserve 13 721 520 ℳ, Deposit⸗Rechnungen mit Kündigung 20 205 666 ℳ, Kreditoren 110 315 498 ℳ, Accepte 29 089 346 ℳ, Aval⸗Verpflichtungen 4 608 734 ℳ, Pensionskasse 1 557 995 ℳ, Divi⸗ dende 7 200 000 ℳ, Diverse 3 651 222 ℳ, Uebertrag auf neue Rech⸗ nung 23 398 ℳ Zusammen 250 373 379 ℳ — In dem Stande des Handels und der Industrie des Regierungsbezirks Oppeln sind Veränderungen nicht ein⸗ getreten. Beide sind vielmehr in steigendem Aufschwung begriffen. An diesem Aufschwung sind auch die arbeitenden Klassen betheiligt. Die Lage derselben muß im Allgemeinen als eine günstige be⸗ zeichnet werden, und der höhere Verdienst gestattet es, daß sie die gesteigerten Preise für eine Anzahl von Bedürfnissen des täglichen Lebens ohne Schwierigkeit zahlen können. Die Klagen des Handwerkerstandes sind dagegen nicht verstummt. Derselbe leidet nach wie vor unter dem Großbetriebe, wie auch unter dem Hausir⸗ handel gegen welchen letzteren insbesondere sich die Angriffe der offi⸗ ziellen Vertretungen der Handwerker mit großer Lebhaftigkeit richten. Einigermaßen in Widerspruch hiermit stehen die Beschwerden, die aus einer Reihe von Städten darüber erhoben worden sind, daß die Stadt Oppeln beschlossen hat, vom Jahre 1889 ab die Krammärkte in Weg⸗ fall zu bringen. Thatsächlich ist der Marktverkehr, wie er sich auf den Jahrmärkten gestaltet, im Wesentlichen auch nur eine -. des Hausirhandels und unterliegt ähnlichen Bedenken wie dieser. em vorgedachten Beschluß der Stadt Oppeln wird daher voraus⸗ sichtlich von dem Provinzialrath entsprochen werden, und es wird sich an diesen Vorgang, dem andere Städte des Bezirks folgen dürften, möglicherweise eine wesentliche Verschiebung in dem 1S.vg. Handelsverkehr anknüpfen. Was den sonstigen Hausirgewerbe etrieb betrifft, so wird darauf Bedacht genommen, denselben, soweit als dies nach Lage der Verhältnisse angängig erscheint, einzuschränken und namentlich wird der Hausirgewerbebetrieb der Ausländer einer sehr genauen Kontrole unterworfen.
— Die Taback⸗Industrie im Regierungsbezirk Oppeln ist anhaltend eine blühende. Sie beschränkt sich immer noch haupt⸗ sächlich auf die Kreise Oppeln und Ratibor. In letzterem befinden sich zwei Schnupftaback⸗, 15 Cigarren⸗ und eine Cigarrettenfabrik. Alle Fabriken machen gute Geschäfte. Auch der Verbrauch von Rauchtaback ist bedeutend. — Die Papierfabriken arbeiten nach wie vor mit befriedigendem Resultat. — Der Betrieb der Cementfabriken ist unverändert geblieben und fortdauernd ein sehr lebhafter gewesen. — Die Cellulosefabriken arbeiten mit zufriedenstellendem Betriebe und Absatz. — Die Bierbrauereien stehen günstig wie früher. — Der Dampfsäge⸗ mühlenbetrieb ist überall mit gutem Erfolge in flottem Gange. — Der Betrieb der Eisenwerke ist gleichfalls ein regelmäßiger gewesen. — In dem Betriebe der chemischen Industrie ist eine Aenderung gegen früher nicht eingetreten; in der Textil⸗Industrie dagegen ist im Allgemeinen eine Besserung zu bemerken. 8
— In der heutigen Generalversammlung der Rheinischen Hypothekenbank zu Mannheim wurde auf Grund des Geschäfts⸗ berichts und gemäß dem Antrag des Aufsichtsraths und der Direktion beschlossen, eine Gesammtdividende von 7 % = 21 ℳ per Aktie zu vertheilen und aus dem Jahresgewinn auf Disagio⸗Conto I. (Disagio der 4 % igen Pfandbriefe) 260 000 ℳ abzuschreiben.
— In der Generalversammlung der Pfälzischen Hypo⸗ theken⸗Bank Ludwigshafen a. Rh. wurde der Gewinn mit 122 818 ℳ deklarirt und beschlossen, eine Dividende von 4 ½ % zu vertheilen. Die Bank hat per Ende 1888 15 972 352 ℳ hypotheka⸗ rische Anlagen und auf deren Grund 15 718 200 ℳ 3 ½ % Pfandbriefe im Verkehr. Das Aktienkapital, welches sich für das Jahr 1888 auf 1 500 000 ℳ belief, ist inzwischen per 1. März d. J. auf 2 100 000 ℳ erhöht worden.
Posen, 23. März. (W. T. B.) Die heutige Generalversamm⸗ lung der Posener Provinzial⸗Aktien⸗Bank genehmigte die Vertheilung einer Dividende von 5 ½ %. 1 .
Elberfeld, 23. März. (W. T. B.) Die heutige General⸗ versammlung der „Vaterländischen Hagelversicherungs⸗ Gesellschaft' setzte die Dividende für 1888 auf 12 ½ %, d. i. 75 ℳ pro Aktie fest. 1
Wien, 23. März. (W. T. B.) Der Wiener Bankverein erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahre einen Reingewinn von 1 944 780 Fl. Der Verwaltungsrath beschloß, der Generalversamm⸗ lung nach Dotirung des Reservefonds und Vertheilung einer Divi⸗ dende von 7 Fl. vorzuschlagen, 55 770 Fl. auf neue Rechnung vorzu⸗ tragen. — Der Gewinn aus dem aufgelösten Syndikate der serbischen Tabackloose sowie aus der Abwickelung der Geschäfte der ungarischen Landesbank bleiben der diesjährigen Rechnung vorbehalten.
Wien, 23. März . T. B.) Ausweis der Karl⸗ Ludwigsbahn (gesammtes Netz) vom 11. bis 20. März 229 045 Fl., Mindereinnahme 9409 Fl.; die Einnahmen des alten Is “ in derselben Zeit 173 972 Fl., Mindereinnahme 21 655 Fl.
— 25. März. (W. T. B.) Bei den im Betriebe gestandenen 177 km langen Lokalbahnen der Oesterreichischen Lokal⸗Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft betrugen die provisorisch ermittelten Ein⸗ nahmen im Monat Februar d. J. 80 640 Fl., und in der Zeit vom 1. Januar bis Ende Februar 1889 176 003 Fl., während die definitiven Einnahmen bei derselben Betriebslänge in der gleichen Periode des Vorjahres 62 728 Fl. bezw. 132 800 Fl. betragen haben. — Die provisorisch ermittelten, oben nicht inbegriffenen Einnahmen der 57 km langen Lokalbahn Hannsdorf — Ziegenhals betrugen in der Zeit vom 1. Januar bis Ende Februar 1889 23 151 Fl.
London, 23. März. (W. T. B.) An der Küste 7 eizen⸗ ladungen angeboten. 8
— ,25. März. (W. T. B.) Die Getreidezufuhren be⸗ trugen in der Woche vom 16. bis 22. März: englischer Weizen 3158, fremder 36 230, englische Gerste 3093, fremde 17 830, englische Malzgerste 21 936, fremde —, englischer Hafer 1178, fremder 40 187 Orts. Englisches Mehl 18 045, fremdes 15 446 Sack.
Glasgow, 23. März. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 1 032 257 Tong gegen 961 581 Tons im vorigen Jahre. Die Zahl der im Betrieb befindlichen Hochöfen 82 gegen 87 im vorigen Jahre.
Paris, 24. März. (W. T. B.) Dem „Börsenblatt“ zufolge wird der Crédit Foncier de France eine Jahresdividende von 62, der gegt h G eine selche von 25 und die fran⸗
ösische Westbahn von r. vertheilen. St. Fa. 24. März. (W. T. B.) Die „Nowoje Wremja' bespricht den veröffentlichten Prospekt der neuen Kon⸗ versionsanleihe. Das Blatt erblickt in demselben eine Bürgschaft dafür, daß der russische Staatskredit definitiv auf 4 % stabilisirt und daß die Konvertirung aller 5 % Anleihen nur eine Frage von Monaten sei. Die „Nowosti“ bemerken, das deem.s⸗ Geschäft kennzeichne ich als das erste von einer Reihe von Operationen, welche in schneller
ufeinanderfolge berufen seien, die günstigen Resultate der russischen Finanzpolitik in einer entsprechenden Reduktion des Zinsfußes der russischen Staatsschulden zum Ausdruck zu bringen.
Mailand, 25. März. „T. B.) Die Einnahmen des Italienischen Mittelmeer⸗Eisenbahnnetzes während der zweiten Dekade des Monats März 1889 betrugen nach proviso⸗ rischer Ermittelung: im Personenverkehr 1 278 068 Lire, im Güter⸗ verkehr 1 936 475 Are, zusammen 3 214 543 Lire gegen 3 112 732 Lire in der gleichen Periode des Vorjahres, mithin mehr 101 811 Lire.
Antwerpen, 23. März. (W. T. B.) Wollauktion. An⸗ eboten waren Buenos⸗Aires⸗ 788 B, Montevideo⸗ 1536 B., Rio
rande⸗ 25 B., australische 410 B. Verkauft wurden Buenos⸗ Aires⸗ 682 B., Montevideo⸗ 1040 B., Rio Grande⸗ 21 B., australische 402 B. Tendenz: unverändert.
New⸗York, 23. März. (W. T. B.) Der Werth der in der vergangenen Woche eingeführten Waaren betrug 11 255 553 Doll.,
egen 9 925 466 Doll. in der Vorwoche; davon für Stoffe 3 438 607 oll. gegen 2 860 187 Doll. in der Vorwoche.
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