1889 / 75 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Mar 1889 18:00:01 GMT) scan diff

speku deleg

i. die 2àv über Beschaffung eines zweckmäßigen Ge⸗

—ssellschaftslokales durch Miethe oder Kauf und die Festsetzung der dafür, sowie für den Geschäftsbetrieb überhaupt zu ver⸗ wendenden Kosten;

k. das Recht, die Berafung einer Generalversammlung an⸗ uordnen, wenn er dies im Interesse der Bank erforderlich hält, sowie die Verpflichtung, den Aktionären in der alljährlich

ssttattfindenden Generalversammlung über die Resultate des ver⸗ flossenen Jahres Bericht zu erstatten

Der Verwaltungsrath ist ferner befugt, alle Beamten der Ge⸗

sellschaft einschließlich der Direktionsmitglieder vom Amt zu suspendiren, resp. zu entlassen. Der desfallsige Beschluß erfordert jedoch die V“ von mindestens sieben Mitgliedern des Verwaltungs⸗ raths.

.29. „Alle Ausfertigungen des werden von dem Präsidenten oder von dem Vizepräsidenten, in deren Verhinderung von zwei Mitgliedern des IEEeöööe unterschrieben.

Der Verwaltungsrath wird nicht besoldet, er bezieht jedoch, außer dem Ersatz für die durch seine Funktionen veranlaßten baaren Aus⸗ lagen, für seine Mühewaltung eine Tantième von vier Prozent von dem nach Abzug des im §. 48 zu 1 angeordneten Beitrages zum Re⸗ servefonds verbleibenden Reingewinn.

Derselbe hat indeß nur Anspruch auf diese Tantidme, wenn die an die Aktionäre für das betreffende Geschäftsjahr zur Vertheilung gelangende Dividende mindestens fünf Prozent beträgt. Der Ver⸗ waltungsrath stellt die Vertheilung dieser Tantième unter seine Mit⸗ glieder fest. Die Generalversammlung kann eine Ermäßigung dieser Tantième beschließen. 81

Jedes Mitglied der Direkfden ist berechtigt, den Sitzungen des Verwaltungsraths, soweit nicht das bezügliche Mitglied persönlich betreffende Angelegenheiten verhandelt werden, jedoch nur mit be⸗ rathender Stimme beizuwohnen.

Titel VI. Von der e6

Die Direktion, welche den Vorstand der Gesellschaft im Sinne es Handelsgesetzbuchs darstellt, besteht aus einem Direktor (voll⸗ ziehenden Direktor) und zwei ö“ Ohne Bewilligung des Verwaltungsraths darf die Direktion nicht Prokuristen bestellen. 34.

§.

Die Wahlen der Direktionsmitglieder erfolgen zu gerichtlichem oder von einem Notar ohne Zuziehung von Zeugen aufzunehmenden Protokolle, dessen Ausfertigung den Mitgliedern der Direktion als Legitimation dient.

§ 35.

Die Direktion vertritt die Gesellschaft nach außen (Artikel 227 und folgende des Handelsgesetzbuchs), bringt die Bankgeschäfte zur Ausführung und besorgt die Verwaltung des Bankvermögens, hat jedoch in Gemäßheit des §. 28 bei der Ausübung aller dieser Funktionen die Vorschriften und vnseestnggen des Verwaltungsraths u befolgen und handelt in dem ihr vorstehend überwiesenen Wirkungs⸗ bei nur insoweit selbständig, als das gegenwärtige Statut und ihre Instruktionen sie nicht beschränken. 9G

36.

Die vorstehend bezeichneten H.8, e der Direktion Fefeheäes sich, sathe bei .eiten als außergerichtlichen Geschäften, auf alle Fälle, n denen die Gesetze eine Spezialvollmacht erfordern (Art. 12 §. 6 des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch).

Den Nachweis, 8 die Direktion innerhalb der ihr zustehenden Befugnisse gehandelt habe, ist dieselbe gegen dritte Personen zu führen

8 nicht verbunden.

§. 37.

Die Gesellschaft wird rechtsgültig vertreten entweder durch zwei Mitglieder der Direktion (§. 32) oder durch ein Mitglied der Direktion und einen Prokuristen oder durch zwei Prokuristen; demgemäß wird

die Füene gezeichnet, indem derselben die entsprechenden ÜUnterschriften beigefügt werden. 6, 38

Die Direktion ernennt und Fücgtt oder suspendirt alle Beamte 5 Gesellschaft, deren Cevenmung nicht durch § 28 dem Verwaltungs⸗ athe vorbehalten ist, und erthe lt denselben ihrẽ Dienstinstruktionen.

Der vollziehende Direktor muß bei dem Verwaltungsrath eine Amtskaution von 15 000 baar oder in Staatspapieren deponiren; r bezieht deren Zinsen. 8 0

40.

Die Direktion fertigt * bergiebt dem Verwaltungsrath die m * 28 sub b gedachten Uebersichten auf jedesmaliges Verlangen, esgleichen am 8. eines jeden Geschäftsjahres die nach Art. 239

des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs und §. 43 des Statuts ür die ordentliche Generalversammlung zu machenden Vorlagen.

Die Direktion ist ferner verpflichtet, die in §. 8 des Bankgesetzes om 14. März 1875 vorgeschriebenen Veröffentlichungen rechtzeitig urch den „Reichs⸗Anzeiger“ bewirken zu lassen.

Titel VII. Von den Cehhlpetstänmlhncen.

Die Generalversammlungen der Aktionäre zerfallen in ordentliche und außerordentliche; sie finden sämmtlich in Danzig statt und werden von der Direktion oder von dem Verwaltungsrath einberufen. Die ordentliche Generalversammlung tritt jedes Jahr im Monat

März zusammen.

Natzerordentliche Generalversammlungen finden statt, so oft deren Abhaltung entweder von der Direktion oder dem Verwaltungsrath im Interesse der Gesellschaft für erforderlich erachtet oder von Aktio⸗ deren Antheile zusammen mindestens den zwanzigsten Theil des Grundkapitals darstellen, in einer von ihnen unterzeichneten Eingabe

nter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.

Die Einladungen zu den Generalversammlungen müssen die Zeit, den Ort und die Tagesordnung der Versammlungen enthalten und werden von der Direktion durch zweimalige Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern, sowie mittelst Anschlags an der „Danziger Zörse“ erlassen; zwischen dem Tage der ersten Bekanntmachung und Versammlungstage müssen IF wneh fechzehn Tage frei bleiben.

42

L H. 42. Ban Hutritt zu den Generalversammlungen haben alle diejenigen ve, welche vor dem Tage der Generalversammlung in den 6 der Gesellschaft eingetragen sind. Jedoch hat sich jeder velcher an der Generalversammlung Theil nehmen will, z Tage vor derselben bei der Direktion als Aktienbesitzer und eine Einlaßkarte zu lösen, welche zugleich die e/n, die er vertritt, angiedt. 1 ralversammlung bestimmt sich die Zahl der Stimmen der Zahl der einem jeden von ihnen gehörigen is 5 Aktien nur 1 Stimme 17 10 2 Stimmen 2 4 ie 5 eine Stimme, so daß der Eigenthümer zwanzig Stimmen hat. Mehr als hage tionär. auch nicht in erhaltenem Auf⸗ een vereinigen. 8 1 Nersonen geschieht durch ihre gesetz⸗ ibnärr können sich nur durch an⸗ vertreten luffen. Jedoch ist die Zünner und der Minderjährigen, urch ihre 1—

gestattrt. 3 zacht resp. vormundschaft⸗

liche Bestallung spätestens am Tage vor der Generalversammlung der Direktion einzureichen. Die Beschlüffe der Anwesenden 16— für die Abwesenden verbindlich.

Die Generalversammlung, regelmäßig konstituirt, stellt die Ge⸗ sammtheit der Aktionäre dar. Der zeitige Vorsitzende des Verwaltungsraths führt auch den

Bee in der Generalversammlung.

ie Stimmzähler, welche weder Mitglieder des Verwaltungs⸗

raths, noch Beamte der Gesellschaft sein dürfen, werden vom Vor⸗ sitzenden ernannt.

Der Vorsitzende ordnet und leitet das formelle Verfahren für die

Abstimmungen.

In den ordentlichen Generalversammlungen werden die Geschäfte in nachfolgender Ordnung verhandelt: 1) Vorlegung der Bilanz und des Bücherabschlusses, sowie des Berichtes der Direktion über die Lage des Geschäfts im Allgemeinen und über die Resultate des verflossenen Jahres insbesondere; b ) Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz und über die Entlastung der Direktion;

9 Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrathes;

4) Berathung und Beschlußnahme über die Anträge des Ver⸗ waltungsrathes, der Direktion, sowie über die Anträge einzelner Aktionäre, sofern diese bis zum 15. Februar bei der Direktion schriftlich eingereicht worden sind;

5) Wahl von drei Kommissarien, welche den Auftrag erhalten, die der nächstjährigen ordentlichen Generalversammlung vor⸗ sülegende Bilanz zu prüfen und über dieselbe Bericht zu er⸗

atten.

§. 44.

Die Beschlüsse und Wahlen der Generalversammlung vollbringen sich mit absoluter Stimmenmehrheit. Bei Gleichheit der Stimmen gilt der zur Abstimmung gestellte Antrag als verworfen. Bei Wahlen entscheidet, insofern Gleichheit der Stimmen eintritt, das Loos.

Die Wahlen werden mittelst geheimer Zettelabstimmung vor⸗ genommen. Wenn sich bei einer Wahl im ersten Skrutinium weder eine absolute Majorität, noch Stimmengleichheit ergiebt, so werden diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten haben, bis zur doppelten Anzahl der zu e. die engere Wahl gebracht.

Auf den Antrag des Seseeeg. sowie auch auf den Antrag von wenigstens fuͤnf anwesenden Aktionären, muß auch über andere Gegen⸗ stände, als Wahlen, durch geheime Abstimmung entschieden werden.

Die Protokolle der Generalversammlungen, welche die Personen der anwesenden Aktionäre und Vertreter und die Zahl der Stimmen eines Jeden, sowie das Resultat der Abstimmungen enthalten und die Verhandlungen summarisch darstellen müssen, werden von einem Notar oder einem Gerichtsdeputirten aufgenommen und von dem Vorsitzenden und den Stimmzählern unterzeichnet. Anträge der Minorität müssen, sofern es verlangt wird, in das Üeeves dugensertien werden.

Nur in einer außerordentlichen Generalversammlung kann eine Abänderung des Statuts, eine Erhöhung des Grundkapitals, ein Verzicht auf das Notenprivilegium oder die Auflösung der Gesellschaft beschlossen werden und nur mittelst einer absoluten Masorität der Stimmen, welche zugleich mindestens drei Viertheile der in der Generalversammlung vertretenen Aktien repräsentirt.

Die Beschlüsse über Abänderun nachdem sie die landesherrliche Genehmigung erhalten haben. 8

Titel VIII. 8 1 Rechnungsablage. Dividende. Reservefonds.

§. 48. Das Geschäftsjahr der Geenscheft läuft mit dem Kalenderjahre. Der erzielte Reingewinn ist wie folgt zu verwenden: 1) 16 1 % besfelben sind zu dem nach Artikel 185 b (Artikel 239, 8 239 b) des Allgemeinen Beurtschen Handelsgesetzbuches zur Deckung eines aus einer Bilan NM ergebenden Verlustes bestimmten Reservefonds]I einzustellen, so lange dieser Reservefonds I nicht ein Viertel des gesammten Grundkapitals beträgt. Diesem Reserbefonds I wird der nach dem seitherigen §. 48 Abs. 4 des Statuts gebildete Reservefonds überwiesen. 2) Von der übrig bleibenden Summe ist den Aktionären eine Dividende von 5 % ihrer Antheile und 3) dem Verwaltungsrathe gemäß §. 30 die Tantidme zu ge⸗ währen. 1 4) Von dem alsdann verbleibenden Betrage ist ein Zehntel zu einem Reservefonds II zu bringen. Sobald dieser Reserve⸗ fonds II den Betrag von 0 des Grundkapitals erreicht hat, finden weitere Rücklagen in denselben nicht ien.

5) Der Rest wird als Superdividende unter die Aktionäre vertheilt.

Der zu 4 erwähnte Reservefonds II dient in erster Linie zur Deckung von Verlusten, welche den Gewinn eines Rechnungsjahres überschreiten, und ist ferner zur Aufbesserung der Dividenden bis zu 5 % zu benutzen.

§. 49.

Die Dividenden sind in Danzig an der Kasse der Gesellschaft zahlbar, dieselben können jedoch durch Beschluß des Verwaltungs⸗ rathes auch an anderen Orten, welche die Direktion durch die Ge⸗ sellschaftsblätter bekannt zu machen hat, zahlbar gestellt werden.

Die Dividenden verjähren zu Gunsten der Gesellschaft nach Ab⸗ lauf von fünf Jabren, von dem Tage ab gerechnet, an welchem die⸗ selben zahlbar sind.

Die Dividenden werden jährlich vom 1. April ab nach erfolgter Festsetzung durch die Generalversammlung gegen Einlieferung der ausgegebenen Dividendenscheine gezahlt.

Titel IX. Verfahren 9g Auflösung. 0

Die Bank ist verpflichtet, jedenfalls bis zu ihrer Auflösung und wenn das Noten⸗Privilegium der Bank früher erlöschen sollte, ihre Noten nach Maßgabe der auf Grund des H§. 6 des Banke esepes vom 14. März 1875 gegebenen Anordnungen des Bundesrathes (§. 22 dieses Statuts) einzulösen.

1 §. 51.

Die eingelösten Noten sind unter Aufsicht des Kommissars des Staates zu vernichten und die Vernichtung ist mittelst eines gerichtlich oder notariell aufzunehmenden Dokuments, in welchem die Noten nach Nummern genau bezeichnet sein müssen, zu beurkunden.

Die Beträge der nicht eingelösten und präkludirten Noten werden der Stadtgemeinde Danzig zu FE Phas Zwecken überwiesen.

Nach beendetem Liquidationsgeschäfte ist eine Generalversammlung von der Direktion nach den im gegenwärtigen Statute gegebenen Vor⸗ schriften zum Zwecke der Vorlegung der Schlußrechnung und Ertheilung der Decharge zu berufen.

Die von den in dieser Versammlung anwesenden, nicht zur Verwaltung gehörenden Aktionären ertheitte oge befreit den Verwaltangsrath und die Direkrion der Bank den Aktionären gegenüber von allem und jedem ferneren Nachweise, sowie von jedem wegen der erfolgten Liquidation.

Eine gleiche rechtliche Folge tritt ein, falls in der General⸗ versammlung kein bei der Verwaltung unbetbeiligter Aktionär er⸗ schienen ist und sich dieser Fall in einer zweiten eigens zu diesem Zwecke berufenen .“ wiederholt hat.

Oberaufficht Staats. 8

Zur Wahrnehmung des Oberaufsichtsrechtes erneunt die Staats⸗ regierung einen Kommissar, welcher befugt ist, ullen Generalversamm⸗ lungen, allen Sitzungen der Direktion und des Verwaltungsrathes —— und von en jeder⸗ zu nehmen, mnch die Drgane der Gesellschaft gültig zusammemaberufen.

des Statuts treten erst in Kraft,

Formular A. Vorderseite. Danziger heitst. tien Dank gegründet durch den notariellen Vertrag vom 21. November 1856, landesherrlich bestätigt dur

8 88 88 8

Bank⸗Aktie

1u über fünfhundert Thaler preußisch Courant.

seec Wohnung) hat den Betrag der Aktie Nr. mit fünfhundert Thaler statutenmäßig geleistet und alle statutenmäßigen Rechte und Pflichten an der auf 2000 Aktien à 500 Thaler gegründeten Danziger Privat⸗Aktien⸗Bank, namentlich an deren Gewinn, sowie an dem Ersamakteisesithe. dieser Ge⸗ sellschaft. Jeder Nachfolger im Eigenthum dieser Aktie ist den Statuten unterworfen. Danzig, den 30. November 1857. b 8 Der Verwaltungsrath. Dieser Aktie sind auf fünf Jahre Dividendenscheine, Inhaber lautend, nebst Talon beigegeben, welche nach Ablauf des letzten Jahres durch neue ersetzt werden. 8 Eingetragen sub folio .. des Registers. Rüäckseite. Uebertragen auf 15lI0 Danzig, den .. ten Danziger Der Verwaltungsrath.

Formular B. Seßigehsens zu der Aktie Nr

er Danziger Privat⸗Aktien⸗Bank.

Der Inhaber dieses Scheines erhält gegen dessen Rückgabe aus der Kasse der Danziger Privat⸗Aktien⸗Bank diejenige Dividende aus⸗ Pühn lt, welche durch öffentliche Bekanntmachung der Direktion der ank für das Jahr ... festgesetzt werden wird. Geht dieser Divldendenschein verloren, so findet das im §. 14 des Statuts vorgeschriebene Verfahren Anwendung. Danzig, den... ten .. Danziger Privat⸗Aktien⸗Bank. 1 Der Verwaltungsrath. Stempel. 3 Der Rendant.

Formular C. Anweisung b zum Empfang der .. Serie der Dividendenscheine zur Aktie Nr. der Danziger Privat⸗Aktien⸗Bank.

„Inkhaber empfängt am gegen diese Anweisung nach §§. 5 und 10 des Statuts am Sitz der Gesellschaft die .. .Serie der Dividendenscheine zur vorbezeichneten Aktie. Geht diese An⸗ weisung verloren, so findet das im §. 14 des Statuts vorgeschriebene Verfahren Anwendung. ö““ Danzig, den .. ken 18. 8 Danziger Privat⸗Aktien⸗Bank. Der Verwaltungsrath.

Formular D. Zu Quittungsbogen.

AQuittung über die auf die Aktie der Danziger Privat⸗Aktien⸗Bank Nr.. ö r 1 hat. . .. Mark eingezahlt. 8 Nach völliger Einzahlung von fünfzehnhundert Mark wird dem rechtmäßigen Besitzer dieses Quittungsbogens gegen Rückgabe desselben die mit obiger Nummer bezeichnete, auf den Namen des Inhabers lautende Aktie überliefert. 8 Danzig, den .. . ten 189 Danziger Privat⸗Aktien⸗Bank. Der Verwaltungsrath.

Auf die obenerwähnte Aktie sind Auf die obenerwähnte Aktie sind ferner Mark ferner Mark eingezahlt worden. anzig den [8 Danziger Privat⸗Aktien⸗Bank.

Her

1“

Danzig den 18.. Danziger Privat⸗Aktien⸗Bank.

Auf die obenerwähnte Aktie sind ferner Mark eingezahlt worden. Hanzig den 18 Danziger Privat⸗Aktien⸗Bank.

Auf die obenerwähnte Aktie sind

ferner Mark 1

eingezahlt worden. Danzig den 18 Danziger Privat⸗Aktien⸗Bank.

2

Auf die obenerwähnte Aktie sind ferner Mark eingezahlt worden.

Danzig den

Auf die obenerwäaͤhnte Aktie sind ferner Mark eingezahlt worden.

. Danzig den. 188. Danziger Privat⸗Aktien⸗Bank. Danziger Privat⸗Aktien⸗Bank.

E. orderseite. gegründet durch natariellen Vertrag vom 21. November 1856, ge⸗ nehmigt durch Königliche Kabinets⸗Ordre vom

Bank⸗Aktie Nr.... über 8 fünfzehnhundert Mark.

8

E14“ 14“ II1“ 86

Der N. N. (Stand, Wohnort) hat den Betrag der Aktie Nr. ... mit fünfzehnhundert Mark geleistet und alle statutenmäßigen Rechte und Pflichten dadurch erworben.

Danzig, den... ten 18.

Der Verwaltungsrath.

Dieser Aktie sind auf fünf Jahre Dividendenscheine, auf jeden In⸗ haber lautend, nebst Talon beigegeben, welche nach Ablauf des letzten Jahres durch neue ersetzt werden.

Eingetragen sub folio

.. ten 18. Danziger Privat⸗Aktien⸗Bank. Der Verwaltungsrath.

Statistische Nachrichten.

Der im Ministerium des Innern bearbeiteten Statistik der zum Ressort desselben geherigen Straf⸗ und Gefangen⸗ Anstalten für das Statsjahr 1887/88 sind nachstehende Zahlen üͤber die Kassen verwaltung und die Finanz⸗Er iger

entnommen: Die Einnahmen aus der Straf⸗ und Gefangen⸗Anstalten, ansschließlich der verwaltung eingenommenen vnnehe s Henes⸗ ũ . e und der Wittwen⸗ und Waise beiträge schten im Jahre 1887/88 den Betrag

von 3

Königliche Kabinets⸗Ordre vom

auf jeden

g 82 EEEö“ Gefangenen 2 816 246 28 ₰; d. Medizin und Bandagen 70 487 75 ₰; e. Bekleidung 469 260 18 ₰; f. Reinigung des Körpers,

Die Ausgaben betrugen 8 062 064 62 ₰. Die Verwaltung erforderte mithin einen Unterhaltungskosten⸗Zuschuß aus Staats⸗ fonds von 5 022 877 ℳ%ℳ 97 ₰. Auf den Kopf der durchschnittlich täglich Detinirten ergiebt sich danach für das Jahr 1887/88 eine Ein⸗ pro Jahr von 113 24 (gegen 109 74 im Jahre 1886/87) und pro Tag von 30,94 (30,07 ₰), eine Ausgabe pro Jahr von 300 40 (300 74 ₰) und pro Tag von 82,08 ₰), ferner ein Unterhaltungskosten⸗Zuschuß pro Jahr von 87 ℳ% 16 (191 ℳ) und pro Tag von 51,14 (52,33 ₰). Die Einnahmen bestehen aus folgenden Posten: 1) Netto⸗Arbeits⸗ verdienst (der 2e. aller Arbeitsbetriebsarten mit Gefan⸗ genen, abzüglich der Verdienstantheile der Gefangenen sowie der Auf⸗ wendungen für Arbeitsgeräthe, Materialien und extraordinären Auf⸗ sichtskosten): a. von Gefangenen mit Arbeitszwang 2 657 631 89 ₰, b. von Untersuchungs⸗Gefangenen 35 511 64 ₰, c. von sonstigen Gefangenen ohne Arbeitszwang 825 70 ₰, zusammen 2 693 969 23 (gegen 2 557 889 16 im Jahre 1886/87, ohne die Ein⸗ nahmen aus der Beschäftigung der Untersuchungs⸗Gefangenen); 2) Rein⸗ ewinn aus der Felde, Garten⸗ und Vieh⸗Wirthschaft 153 696 % 12 gegen 161 570 20 im Jahre 1886/87); 3) Sonstige Ein⸗ nahmen (darunter die Haftkosten, welche von einigen deutschen Staaten für die auf Grund besonderer Vereinbarung in preußischen Straf⸗ anstalten untergebrachten Gefangenen gezahlt werden) 191 521 30 (gegen 243 210 91 im Jahre 1886/87, wobei die Einnahmen aus der Beschäftigung der Untersuchungs⸗Gefangenen mitgerechnet sind). Die Ausgaben setzten sich wie folgt zusammen: a. Beamten⸗ Besoldungen 3 202 645 42 ₰. und zwar Gehälter der Oberbeamten 904 927 57 ₰, der Unterbeamten 1 720 808 21 ₰, Wohnungs⸗ eldzuschüsse 39 072 70 ₰; Remunerationen für Hülfsbeamte, Geitliche, Lehrer, Aerzte, sowie Stellvertretungskosten 252 404 und Funktionszulagen 285 432 Bureaukosten ꝛc. 67 223 26 ₰; c. Verpflegung der

der Wäsche, der Lokale, der Schornsteine und Kloaken, Abgaben und Lasten, sowie Ausgaben wirthschaftlicher Art für Dienstgebäude; ferner Kosten für Wasserbeschaffung 151 9950 41 ₰, g. Lager⸗Geräth⸗ schaften 145 782 58 ₰; h. Utensilien 96 135 54 ₰; i. Heizung und Feuerung 267 113 81 ₰; k. Beleuchtung 315 822 7 ;, 1. Bauten 213 950 42 ₰; m. Insgemein (Kosten der Finlieferung, für Kultus⸗ und Schul⸗ bedürfnisse ꝛc.) 245 406 %ℳ 22 ₰. Die Summe der Ausgaben pro Kopf und Jahr betrug 300 40 822 300 74 3 im Jahre 1886/87). Der nterhaltanssroften Inf aus allgemeinen Staats⸗ fonds pro Kopf und Jahr bezifferte sich am höchsten bei den Anstalten zu Simmern (593 80 ₰), Berlin, Stadtvoigtei 84 86 ₰), Koblenz (323 59 ₰), Hamm (300 29 ₰), Siegburg (280 42 ₰), Aachen (275 12 ₰), am niedrigsten bei den Anstalten zu Rawitsch (76 8 ₰), Halle (87 47 ₰), Ratibor (100 8 ₰), Sonnenburg (102 16 ₰), Insterburg (104 64 ₰). Bei den übrigen Anstalten betrug dieser Zuschuß 115 93 bis 273 41 ₰. Die Set des Zuschusses für Simmern findet ihre Erklärung in der Kleinheit der Anstalt, die einen unverhältmäßig kost⸗ pieligen ve erfordert. Ueber die Gefangenen⸗

sservatenkasse (Eͤxtrakasse) wird Folgendes mitgetheilt: An Arbeitsprämien und anderen, den Gefangenen gehörigen Geldern, einschließlich des Bestandes der Zinsen von den aus⸗ geliehenen Geldern, wurden bei den Anstaltskassen am Schluß des Berichtsjahres verwaltet: 779 135 49 mit 25 080 einzelnen, den Gefangenen gehörigen Massen (gegen 755 296 23 in 25 304 Massen im Jahre 1886/87). Die einzelnen Massen betrugen: a bei den Zuchthaus⸗Gefangenen: bis zu 30 10 583 Männer, 2148 Weiber; über 30 bis 150 4745 Männer, 384 Weiber; über 150 bis 300 334 Männer, 20 Weiber; über 300 58 Männer, 3 Weiber; b. bei den anderen Gefangenen: bis zu 30 5513 änner, 980 Weiber; über 30 bis 150 282 Männer, 20 Weiber; über 150 bis 300 7 Männer; über 300 3 Männer.

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

2. Fehgg- treckungen, gebpte Vorladungen u. dergl. 9. 1 55 Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

————õ—— ———qq ,

aahres 662 622 9 (gegen 658 648 31 im Jahre 1885/87).

ie Zinseinnahmen betrugen für das Berichtsjahr 25 9550 93 (gegen 26 099 2 im Vorjahre). Von den Gefangenen wurden im Laufe des Berichtsjahres verausgabt: a. zur eigenen besseren Ver⸗ pflegung und zu sonstigen erlaubten Aufwendungen 224 525 19 (gegen 216 167 53 im Jahre 1886/87), b. zur Unterstghuns von Angehörigen 21 790 86 (gegen 20 643 4 im Jahre 1886/87), zusammen 246 316 5 (gegen 236 810 57 im Vorjahre). An entlassene Gefangene wurden im Laufe des Jahres folgende einzelne Massen ausbezahlt, und zwar: an Zuchthaus⸗ Gefangene: im Betrage bis zu 30 an 2573 Männer, 842 Weiber; über 30 bis 150 an 1751 Männer, 180 Weiber; über 150 bis 300 an 61 Männer, 1 Weib; über. 300 an 4 Männer, 1 Weib; an andere Gefangene: im Be⸗ trage bis zu 30 an 21 684 Männer, 5710 Weiber; über 30 150 an 275 Männer, 36 Weiber; über 150 bis 300 an 11 Männer; über 300 an 3 Männer. Von dem oben bezeichneten Kassenbestande von 779 135 49 gehörten dem aus den Zinsen des Bestandes gebildeten, zur Verfügung der Behörde stehenden Fonds 165 563 24 und waren den in Haft befindlichen Gefangenen gutgeschrieben 613 572 25 ₰. Aus der Zinseneinnahme und zum Theil aus dem Bestande des Zinsenfonds sowie aus den bei diszipli⸗ narischen Bestrafungen eingezogenen Arbeitsprämien wurden, abgesehen von den zinsbar angelegten Beträgen, folgende Ausgaben bestritten: Unterstützungen für entlassene Gefangene 9577 12 ₰, Beihülfen für Gefaͤngnißvereine 4511 75 ₰, Ergänzung der Bibliotheken 3680 83 ₰, Porto für Briefe der Gefangenen, Anschaff von Papier zc. sowie sonstige kleine Ausgaben 3415 66 ₰. obigen Beihülfen für Gefängnißvereine wurden im Berichtsjahre an Vereine und Anstalten zur Fürsorge für entlassene Gefangene begv. für verwahrloste und verwaiste Kinder aus Centralfonds Beihülfen langreskas⸗ von 11 350 94 (1886/87 6501 73 ₰) be⸗ willigt.

Vee 8n waren von dem Gesammtbestande am Schluß des

Oeffentlicher Anzeiger.

5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 6. Berufs⸗Genossenschaften. 7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

8. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe [68255]

Bekanntmachung. In der Untersuchungssache gegen den Rekruten

68247 d F 9

Beschluß. Einsicht des Chasrns des Gerichts der

hens gegen §. 69 des Militär⸗Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 326 der

168254]

[68252]

und Untersuchungs⸗Sachen.

68249] Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Lithographen, auch Schauspieler Paul Spielvogel, genannt Haunow, eboren am 17. November 1866 zu Berlin, welcher üchtig ist oder sich verborgen hält, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen wiederholten theils einfachen, theils schweren Diebstahls in den Akten J. IV c. 223. 9 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu ver⸗ haften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 21. März 1889. Lönigliche Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht I. Beschreibung: Alter: 22 Jahre, Größe: 1,60 m, Statur: schlank, Haare: hellblond, Stirn: niedrig, Augenbrauen: hellblond, Augen: blaugrau, Nase: lang, gebogen, spitz, Mund; gewöhnlich, Zähne: die obere Zahnrelhe zeigt eine Lücke, Kinn: spitz, hervor⸗ stehend, Gesicht: hager, Gesichtsfarbe: blaß, Sprache: deutsch. Kleidung: dunkler Anzug. Besondere Kennzeichen: hat eine weibische Stimme, starke Run⸗ zeln im Gesicht und schminkt sich.

Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Hehseungegevülfen Richard Tarweit wegen Urkundenfälschung und wiederholter Unter⸗

schlagung unter dem 26. August 1885 in den Akten

. IV. 389. 85/84 G. 2363. 85 erlassene Steckbrief vird zurückgenommen. Berlin, Altmoabit Nr. 11/12 (NW.), den 2. März 1889. nneirhabngaaricher beim Königlichen Landgericht I.

Bekanntmachung.

Der hinter den Schlossergesellen Hermann Matz aus Ostswine unterm 27. Mai 1888 erlassene Stech⸗ brief wird hierdurch erneuert.

Ssowinemünde, den 15. März 1889.

1 Königliches Amtsgericht.

[68241] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der gegen den Tischlergesellen Gustav Adolf Tillack wegen Betruges und Unterschlagung unter dem 4. April 1887 in den Akten U. R. II. 246. 86 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11/12 (NW.), den 21. März 1889.

Deer Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht I.

[68251] Bekaunntmachung.

In der Strafsache wider Teichmann u. Gen. J. IVa. 234. 88 wird der in Nr. 313 des „Deutschen Reichs⸗Anzeigers’ vom 12. Dezember 1888 sub Nr. 47 199 enthaltene Steckbriefswiderruf bezüglich des Konditors Franz Gustav Heinrich Martini, geboren am 2. Oktober 1866 zu Pots⸗ dam, wieder aufgehoben und das vom 18. November 1888 datirte diesseitige Strafvollstreckungsersuchen wiederholt, da Martini wieder flüchtig geworden ist.

Berlin, den 20. März 1889. Staatsanwaltschaft bei dem Königl. Landgericht I.

[68253] 1

In der Strafsache gegen den Rekruten Josef Kaiser, Bierbrauer von Ertingen, wegen Fahnen⸗ flucht wird, da Kaiser der Fahnenflucht beschuldigt ist Vergehen gegen §. 140 St.⸗G.⸗B. —, welches mit Geldstrafe oder Gefängniß bedroht ist, da der Angeschuldigte im Sinne des §. 318 der Straf⸗ prozeß⸗Ordnung als abwesend anzusehen ist, da mit⸗ hin eine Hauptverhandlung gegen denselben statt⸗ finden kann, auf Grund des §. 325 der Strafprozeß⸗ ordnung zur Deckung der den Angeschuldigten mög⸗ licherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens der Arrest auf Höhe von 3000 in das sämmtliche im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten, vorläufig bestehend in einer Muttergutsforderung an seinen Vater Stefan Kaiser in Ertingen ein Betrag von 204 21 angsordnet. Durch 112 ung von 3000 (in Buchstaben 3000 Mark) wird die Voll⸗ 8eng dieses Arrestes gehemmt und der Ange⸗ uldigte zu dem Antrage auf Aufhebung des voll⸗ zogenen Arrestes berechtigt. 86

Niedlingen, den 21. März 1889.

Konigliches üricgeri

(L. 8.) Kopf, A.⸗NR.

des Grenadier⸗Regiments Nr. 119 Johann Christian Schempp aus Erkenbrechtsweiler, O.⸗A. Nürtingen, hat das Königliche Militär⸗Revisions⸗Gericht zu Stuttgart am 15. d. Mts. zu Recht erkannt: es solle das dem Schempp gegenwärtig zu⸗ stehende oder künftig anfallende Wernoößen unbeschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein. Stuttgart, den 22. März 1889. Kommando der 51. Infanterie⸗Brigade (1. K. W.).

[68256] Bekanntmachung.

In der Untersuchungssache gegen den Rekruten des Infanterie⸗Regiments Nr. 125 Andreas Haller aus Hausen, O.⸗A. Tuttlingen, hat das Königl. Militär⸗Revisions⸗Gericht zu Stuttgart am 15 d. Mts. zu Recht erkannt:

es solle das dem Haller gegenwärtig zu⸗ stehende oder künftig anfallende Vermögen un⸗ beschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein.

Stuttgart, den 22. März 1889.

Kommando der 51. Infanterie⸗Brigade (1. K. W.).

[68257] Bekanntmachung.

In der Untersuchungssache gegen den Rekruten des 2. Württ. Feldartillerie⸗Regiments Nr. 29 Karl Burkart aus Rottweil hat das Königl. Militär⸗ Revisions⸗Gericht zu Stuttgart am 15. d. Mts. zu Recht erkannt:

es solle das dem Burkart gegenwärtig zu⸗ stehende oder künfti anss Nende ermögen un⸗ beschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein.

Stuttgart, den 22. März 1889.

Kommando der 51. Infanterie⸗Brigade (1. K. W.).

[68258] Bekanntmachung.

In der Untersuchungssache gegen den Rekruten des 8. Württ. Infanterie⸗Regiments Nr. 126 Julius Landenberger aus Ebingen, O.⸗A. Balingen, hat das Königl. Militär⸗Revisions⸗Gericht zu Stutt⸗ gart am 15. d. Mts. zu Recht erkannt:

es solle das dem Landenberger gegenwärtig zu⸗ stehende oder künftig anfallende Vermögen un⸗ beschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein.

Stuttgart, den 22. März 1889.

Kommando der 51. Infanterie⸗Brigad

[68259] Bekanntmachung. In der Untersuchungssache gegen den Re des Infanterie⸗Regiments Nr. 125 Johann David Ehmann aus Frutenhof, Gemeinde Grünthal, O.⸗A. Freudenstadt, hat das Königl. Militär⸗Revi⸗ sions⸗Gericht zu Stuttgart am 15. d. Mts. zu Recht erkannt: es solle das dem Ehmann gegenwärtig zu⸗ zustehende oder künftig anfallende Vermögen unbeschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein. Stuttgart, den 22. März 1889. Kommando der 51. Infanterie⸗Brigade (1. K. W.). [682600) Bekanntmachugg. In der Untersuchungssache gegen den Rekruten des Infanterie⸗Regiments Nr. 125 Gottlieb Heinrich Blind aus Fluorn, O.⸗A. Oberndorf, hat das Königl. Militär⸗Revisions⸗Gericht zu Stuttgart am 15. d. Mts. zu Recht erkannt: 3 8 es solle das dem Blind gegenwärtig zu⸗ stehende oder künftig anfallende Vermögen un⸗ ehcsbet der Rechte Dritter mit Beschlag be⸗ egt sein. 8 Stuttgart, den 22. März 1889

Kommando d r 51. Infanterie⸗Brigade W.).

[68261] Bekanntmachung.

In der Untersuchungssache gegen den Rekruten des Infanterie⸗Regiments Nr. 125 Christian Erath aus Horb hat das Königl. Militär⸗Revisions⸗Gericht zu Stuttgart am 15. d. Mts. zu Recht erkannt:

es solle das dem Erath gegenwär ig zustehende

oder künftig, anfallende Vermögen unbeschadet

der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein. Kenteg. xt, den 22. März 1889. Kommändo der 51. Infanterie⸗Brigade (1. K. W.).

8.

Königlichen 16. Division vom 30. Januar 1889, nach Einsicht des Antrages der Kaiserlichen Staats⸗ anwaltschaft hier vom 1. März 1889, wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des entwichenen Husaren Anton Mathien der 2. Escadron 2. Rhei⸗ nischen Husaren⸗Regiments Nr. 9, aus Mittelbronn, Kreis Saarburg, bis zum Betrage von dreitausend Mark für den Fiskus mit Beschlag belegt und die Veröffentlichung dieses Beschlagnahmebeschlusses außer im Deutschen Reichs⸗Anzeiger auch in der Saar⸗ burger Zeitung 9 Zabern, den 4. März 1889. Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. Cremer. Laurent. Dr. Peucer.

ür gleichlautende Ausfertigung: (L. S.) 81 Landgerichts⸗Sekretär: [68242] Beschluß.

Auf Bericht des Landgerichts⸗Raths Dr. Weber, auf Pr der Kaiserl. Staatsanwaltschaft, wird das im

eutschen Reiche befindliche Vermögen des Fahnen⸗ flüchtigen Alfons Thuet, geboren 20. Februar 1868 zu Blodelsheim, Kreis Gebweiler, bis zur Höhe von dreitausend Mark mit Beschlag belegt.

Zugleich wird die Veröffentlichung dieser Ver⸗ fügung im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ und im Gebweiler Kreisblatt“ verordnet.

Colmar, 8. März 1889.

Kaiserl. Landgericht. Strafkammer. gez. E. v. Klöckler. Weber. Dr. Weber. Für richtige Abschrift: (L. S.) Der Landgerichts⸗Sekkethr: Diebels.

[68245] In der Strafsache gegen den Rekruten Josef ady vom 2. Bataillon Altkirch ber⸗Elsässischen Landwehr⸗Regiments Nr. 131, eboren am 29. März 1864 zu Obersulzbach, Kreis hann, zuletzt daselbst wohnhaft, wegen Fahnen⸗ ucht, wird, da der Angeschuldigte Fady des Vergehens gegen §. 69 des Militär⸗Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 328 der Strafprozeßordnung und §. 246 M.⸗St.⸗G.⸗O. zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3000 das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Ange⸗ sünsdgten mit Beschlag belegt. Gleichzeitig wird ie Veröffentlichung dieser Beschlagnahme außer im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ im „Thanner Kreis⸗ blatt“ angeordnet. 1 Mülhausen, den 12. März 1889. 1 Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. ae von öö Hoppe. Levi. ie Hfäctigteit der Abschrift beglaubigt:

Mülhausen, den 12. März 1889.

(L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Heckelmann.

[68246]

In der Strafsache gegen den Rekruten Franz Josef Waltenspiel vom Oberelsässischen Reserve⸗Landwehr⸗ Bataillon Mülhausen Nr. 99, geboren am 26. Ok⸗ tober 1867 zu Rosenau, Kreis Mülhausen, zuletzt in Blotzheim⸗Rosenau wohnhaft, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte Waltenspiel des Ver⸗

ehens gegen §. 69 des Milit.⸗Strafgesetzbuchs be⸗

schuldigt st, auf Grund der §§. 480, 326 der Strafprozeßordnung und §. 246 -Sr..Sof. zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3000 das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des ncesäldigten mit Beschlag belegt. Gleichzeitig wird die Ver⸗ öffentlichung dieser Beschlagnahme außer im Deutschen Reichs⸗Anzeiger in der Neuen Mül⸗ hauser Zeitung angeordnet.

Mülhausen, den 12. März 1889.

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. von Fea erensels. Hoppe. Levi.

Die Richtigkeit der Abschrift beglaubigt.

Mülhansen, den 12. März 8 (L. S.) Der Landgerichtssekretär: Heckelmann,

18en⸗ Strafsach den Rekruten Josef er Strafsache gegen ekruten Josef Dreyer vom 2. Bataillon Altkirch Ober⸗ Elsässischen Landwehr⸗Regiments Nr. 131, geboren agm 5. Juni 1867 zu Weiler, Kreis Thann, zu⸗ letzt daselbst 852g wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte p. Dreyer des Verge⸗

Strafprozeßordnung und §. 246 Milit.⸗St.⸗G.⸗Ord⸗ 8 zur Deckung der den Angeschuldigten möglicher⸗ weise treffenden Höcbsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3000 das im Deutschen Reich befindliche Vermögen des Angeschul⸗ digten mit Beschlag belegt. Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Beschlagnahme außer im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ im „Thanner Kreisblatt“ angeordnet. Mülhausen, den 12. März 1889. Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. von Baerenfels. Hoppe. Levi. Die Richtigkeit der Abschrift beglaubigt: Mülhausen, den 12. März 1889. . (L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Heckelmann.

[68243]

In der Strafsache gegen den Rekruten Carl Victor ö-e vom 2. Bataillon Altkirch Ober⸗Elsässischen Landwehr⸗Regiments Nr. 131, geboren am 15. Februar 1868 zu Thannenkirch, Kreis Rappoltsweiler, zuletzt in Carspach, Kreis Altkirch, wohnhaft, wegen Fahnenflucht, wird, da der Ange⸗ schuldigte Scheidecker des Vergehens gegen 8 69 des Militär⸗Strafges beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, der Str e .anus de eue zur ng der den Angeschuldi 2 weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3000 das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Ange⸗ schuldigten mit Beschlag belegt. Gleichzeitig wird die Veröffentlichun dicger Beschlagnahme außer im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ in dem „Altkircher Kreis⸗ blatt“ und in der „Markircher Zeitung“ angeordnet.

Mülhausen, den 15. März 1889. 8

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. von 2 zeree Hoppe. Levi

Die Richtigkeit der Abschrift beglaubigt:

Mülhausen, den 15. März 1889.

(L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Heckelmann.

[68248] Beschluß.

In der Strafsache wider den Landmann Danie Hansen Westergaard aus Osterlinnet, wegen Ver gehens gegen den §. 140 Nr. 1 St.⸗G.⸗B. beschließt das unterzeichnete Gericht auf den Antrag der König⸗ lichen Staatsanwaltschaft, nachdem die erfolgte Zah⸗ lung der dem p. Westergaard durch rechtskräftiges Urtheil vom 30. August 1888 auferlegten Geldstrafe 88 Kosten nachgewiesen ist, gemäß §. 325 St.⸗

daß der unterm 30. Mai 1888 von der II. Straf⸗ kammer dieses Landgerichts angeordnete Arrest in Höhe von 300 in das für den Westergaar auf dem Grundstücke des Hufners Jens Jensen Dahl in Osterlinnet eingetragene Kapital vo 1328 aufzuheben ist. Flensburg, den 8. März 1889. Königliches Landgericht. Strafkammer Ib. gez. Macco. Claudius. v. Ahlefeld.

[68250] 1 Aufhebung einer Vermögensbeschlagnahme.

Die durch Urtheil der Strafkammer des Kaiserl. Landgerichts Metz vom 31. Januar 1889 gege Eduard Peter Moll, geboren am 13. Oktober 186 zu Heßdorf, wegen Verletzung der Wehrpflicht ange⸗ ordnete Vermögensbeschlagnahme ist durch Urtheil desselben Gerichts vom 18. März 1889 wieder auf gehoben worden.

Metz, den 20. März 1889.

Kaiserliche Staatsanwaltschaft.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

1ssscesx¶ Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung 8. das im Grundbuche von den Umgebungen Band 153 Nr. 6821 auf den Namen des Maurermeisters Friedrich Misterfeld hierselbst eingetragene, in der Swine⸗ münderstr. (Nr. 75) belegene Grundstück am 17. Mai 1889, Vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue

iedrichstr Nr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36. EEE—

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G. Heher Rläͤche vo ghs t s