1889 / 79 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Mar 1889 18:00:01 GMT) scan diff

abe er kaum je vor einer schwierigeren Entscheidung ge⸗ anden. Er bat. besondere Bedenken gegen die Ausdehnung

Versicherungszwanges und gegen den Reichszuschuß. Der . stelle eine Prinzip auf, welches noch unabsehbare Folgen haben könne. Die B2 könne er verstehen, wenn nur dann, wenn die Industrie die Fürsorge für den Ar⸗ beiter allein nicht mehr üͤbernehmen könne, der Staat eintreten sollte. Aber einen staatlichen Zwang könne er da nicht befür⸗ worten, wo er nicht absolut nöthig sei und nur ein mechanisches

eilmittel für den Augenblick bilde. Als Elsaß⸗Lothringer

önne er sich auch nicht erklären, warum die Dienstboten und kleinen landwirthschaftlichen Arbeiter in das Gesetz hinein⸗ bezogen werden sollten. Denn ein Bedürfniß dazu für die e muͤsse er absolut in Abrede stellen. Kein Dienst⸗ bote in Elsaß⸗Lothringen habe jemals an die Nothwendigkeit eines Versicherungszwanges gedacht. würden die Dienstboten durch das Gesetz nicht günstiger, sondern unpanfger gestellt werden, denn das patriarchalische Prinzip, welches r jetzt sehr leide, werde dadurch nicht gestärkt werden. Nach diesen Vorschlägen müßte man eigentlich den Sozialismus als die nächste Konsequenz des Christenthums ansehen. Für die kleinen ländlichen Arbeiter sei der Ver⸗ were- Weer. bedenklich, denn der Tagelöhner stehe oft esser da, als der mit Schulden belastete kleine Besitzer. Die Tagelöhner wollten ihre Groschen lieber selber sparen und sich auf sfr⸗ Kinder verlassen. Auch für den kleinen Handwerker liege ein Bedürfniß zur Versicherung nicht vor; im Elsaß liege das kleine Handwerk fast in den letzten Zügen, und diese neue Last werde ihm zu neuem Leben nicht verhelfen. Unter den elsässischen Arbeitern sei keine Sympathie für das Gesetz vorhanden. Wenn man immer von den Wohlthaten des

Gesetzes spreche, so könne er eine 30jährige Beitragspflicht gerade nicht als eine Wohlthat anerkennen. Was den Reichs⸗ zuschuß anbetreffe, so könne der Staat nicht dem Einen geben, was er dem Andern genommen habe, oder man müßte den -öS8 aufstellen, daß der Staat Alles thun könne, was er wolle, daß der Staat das Recht selber sei. Das sei ein sozial⸗ demokratisches Prinzip, aber nicht das seinige. In erster Linie stimme er für den Antrag Hitze, der eine bedeutende Ver⸗ besserung des §. 1 darstelle.

Staatssekretär von Boetticher:

„Meine Herren! Die vorliegenden Anträge an sich würden mich zicht nöthigen, die Spezialdiskussion über §. 1 zu verlängern; denn so viel, glaube ich, wird allen Mitgliedern des hohen Hauses, die den Berathungen der Kommission, wie sie in dem Bericht niedergelegt sind, ihre Aufmerksamkeit geschenkt haben, klar geworden sein, daß keiner von diesen Anträgen auf den Beifall der verbündeten Regierungen rechnen kann. Wenn ich Fkeiwohc noch um das Wort gebeten habe, so geschieht es, um einzelne Anschauungen, die von den Vertretern der üii hier vorgetragen sind, wenn möglich zu korrigiren.

8 eine Herren, ich kann aber diese erste Gelegenheit, bei der ich bei der zweiten Berathung zum Wort komme, nicht vorübergehen lassen, ohne meine besondere Freude darüber auszusprechen, daß, wie mir persönlich scheint, aus den Berathungen der Kommission ein Gesetzentwurf hervorgegangen ist, welchen ich für durchaus gangbar und geeignet ansehen kann, das große Werk, das unsere Aufgabe ge⸗ worden ist, zu fördern und zu erfüllen.

8—uIch kann meine Freude darüber aussprechen, daß dieses Ergebniß gewonnen ist in einer sachgemäßen, eifrigen und ruhigen Berathung, wie sie mir kaum zum zweiten ale im parlamentarischen

Leben vorgekommen ist. Die Erinnerung an diese Kommissions⸗ berathung wird mir es mag aus dem Gesetzentwurf werden, was da wih —, stets eine angenehme bleiben. Denn jedes Mitglied der Kommission ich schließe keine der darin vertretenen Parteien aus war bemüht, das volle Interesse der Sache zuzuwenden, und die⸗ jenigen Anschauungen zur Geltung zu bringen, die es bei der Lösung der Aufgabe berücksichtigt zu sehen wünscht.

Nachdem ich dieses aber ausgesprochen habe, muß ich mich zu einem anderen, weniger erguicklichen Gegenstand wenden, das ist der Umstand, daß, wie man mir wiederholt gesagt hat, in diesem hohen Hause das Gerücht verbreitet wird, da wicht allein innerhalb der verbündeten Regierungen gegenüber der 98 eberischen Aufgabe, die uns beschäftigt, prinzipielle Meinungsver hievenbelten beständen, sondern daß sogar der Herr Reichskanzler rundweg er⸗ klärt habe, er lege auf das Zustandekommen dieses Gesetzes

nicht den mindesten Werth.

„Meeine Herren, mir sind solche Kolportagen nicht neu. Mein längeres parlamentarisches Leben hat mich daran gewöhnt, die Erfah⸗ rung zu machen, daß jedesmal, wenn es sich um einen wichtigeren Gegenstand der Gese gebung handelte, die Opposition neben anderen vortrefflicheren Mitteln auch dieses weniger vortreffliche ergriff, daß sie sich damit abgab, eine Meinungsverschiedenheit im Kreise der ver⸗ bündeten Regierungen oder eine Abneigung des Herrn Reichskanzlers zu

un, meine Herren, ich pflege diesen Dingen immer auf den Grund zu gehen; und da es mir nicht gelungen ist, den Ursprung der Kolportage zu entdecken, so habe ich wenigstens nichts versäumen wollen, freilich, über das Bedürfniß hinaus denn ich war darüber nicht in Zweifel gewesen mich bei dem Herrn Reichskanzler zu erkundigen (— der Herr Reichskanzler tritt in den Sitzungssaal —), welche Stellung er denn nun eigentlich zu diesem Gesetzentwurf einnimmt. Und da habe ich denn von meinem Herrn Chef die Ermäͤchtigung erhalten, es gerade für eine Beleidigung zu erklären, wenn man ihm nachsage, daß er kein ausreichendes Interesse für diesen Gesetzentwurf habe.

Ich darf mich auf diese wenigen Bemerkungen beschränken, um damit ein für alle Mal den Herren, denen solche Gerüchte entgegen⸗ treten, sehr große Vorsicht zu empfehlen, wenn ihnen wieder einmal gejagr werden sollte: der Herr Reichskanzler mag nicht, oder die ver⸗

ündeten Regierungen sind nicht einig. Es entspricht übrigens auch nicht der Stellung der Vertreter der verbündeten Regierungen, daß gegenüber einem auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom Bundesrath angenommenen Gesetze das einzelne Mitglied des Bundes⸗ raths eine ablehnende oder auch nur irgendwie e Haltung einnehme. Eine solche Divergenz ist absolut unmöglich.

Nun, meine Herren, komme ich auf die Anträge, die uns vor⸗ liegen. Die Hrrn. Abg. Hitze, von Hertling und Biehl wollen dem §. 1 eine Einschränkung perleihen, sie wollen die Alters⸗ und Invaliden⸗ versorgung nur beschränken auf den Kreis derienigen Arbeiter, welche von dem ersten Unfallgesetz des Jahres 1884 erfaßt sind.

Bei diesem Antrage ist mir zunächst das auffallend, daß der ee innerhalb 41 sehr langer, eingehender Kommisstons⸗

ungen auf „† Gedanken gar nicht gekommen war. Ich nehme also an, 8. erst nach Abschluß der Berathungen der Kommission der diesem Antrage zu Grunde liegende Gedanke entweder selbst ge⸗ kommen oder von anderer Seite zugetragen worden ist. Ich halte vorläufig dafür, daß er nicht am Niederrhein, sondern in München entstanden ist.

Nun, meine Herren, womit wird aber nun dieser Antrag be⸗ gründet? Hr. von Hertling hat gesagt, die Voraussetzungen eines Versicherungszwanges sind nur gegeben für die Arbeiter der Groß⸗ industrie. 85 habe den Ausführungen des Hrn. von Hertling meine volle Aufmerksamkeit zugewendet; aber einen Grund, weshalb die Voraussetzungen für die Anwendung des Versicherungszwanges nur bei den Arbeitern der Großindustrie vorliegen, habe ich aus seinen Ausführungen nicht entnehmen können. Er hat uns gesagt, das Prinzip der Arbeiterversicherung werde zu schablonen⸗ haft ausgedehnt auf Klassen, für die es nicht paßt. Ja, meine rren, für welche Klassen wir es ausgedehnt haben, und aus welchen Gründen wir es ausdehnen wollen, das hätte der

bericht entnehmen können. Ich halte es und darin treie ich voll⸗ ständig den Ausführungen des Hrn. Abg. Freiherrn von Franckenstein bei für absolut ausgeschlossen gegenüber der Freizügigkeit detz deut⸗ schen Arbeiters, der unter Umständen heute im industriellen Betrieb, morgen im Handwerksbetrieb, übermorgen in der Landwirthschaft be⸗ schäftigt ist ich sage, ich halte es für absolut ausgeschlossen, die eine Kategorie von Arhbeitern bei der Alters⸗ und Invaliditätsversiche⸗ rung anders zu behandeln wie die andere.

Ich bemerke übrigens im Vorbeigehen Hr. von Hertling ist nicht immer konsequent, er hat anfänglich gemeint, es müsse zunächst ein Ausgangepunkt gewonnen werden; von diesem Ausgangspunkt also dem Kreise der durch das erste Unfallversicherun sgesetz erfaßten⸗ Arbeiter aus müsse weiter gebaut werden. Nachher hat er gegenüber dieser e die eine weitere Anwendung des Versicherungs⸗ zwangs auf andere Arbeiterklassen nicht ausschließt, doch betont: nur für die Arbeiter der Großindustrie liegen die Voraussetzungen des Versicherungszwanges vor. Nein, meine Herren, die Voraussetzungen des Versicherungszwanges liegen bei allen Arbeitern vor, bei denen das Bedürfniß für die Anwendung dieses Zwanges vorhanden ist, und das Bedürfniß des Zwanges ist fuür die ganze deutsche Arbeiterwelt vorhanden, die wir eben befreien wollen von der Sorge für ihre Zukunft und der wir eine würdigere Ausstattung der Tage ihres Alters geben wollen, als ihr jetzt durch die Armenpflege ge⸗ währt wird.

„Nun hat der Hr. Abg. von Hertling und es charakterisirt seine Ausführungen, daß er ein wenig stark f eetragen hat u. a. auch die christliche Liebespflicht ins Gefecht gef het und gemeint, es könne nicht die Aufgabe des Staats sein, die Aufgaben der christ⸗ lichen Liebespflicht im Wege der Gesehhe ung zu lösen. Wenn es so läge, daß für die Anwendung der chrisilichen Liebespflicht, soweit sie von sozialen Folgen für den Staat ist, eine andere Gewähr gegeben wäre, als diejenige des staatlichen Zwanges, dann brauchten wir diese Gesetzgebung nicht. Allein in dieser Beziehung hat bereits der Hr. Freiherr von und zu Feeaen mit Recht hervorgehoben, daß die christliche Liebespflicht, leider Gottes, nicht überall und sogar nicht überall unter den Christen er⸗ füllt wird. Aber fehlt es denn in unserer üeer e an Vorgängen,

bei denen Aehnliches von Staatswegen geschehen, ein ähnlicher Zwan geübt, eine ähnliche Staatshülfe geleistet ist? Soll ich 85 89b von Hertling an die Nothstandsgesetze, an die Ueberschwemmungs⸗ vorlagen erinnern, an die Armenpflege, die doch auch nichts Weiteres ist als eine von Staatswegen Erfüllung der christlichen Liebes⸗ pflicht? Also das Prinzip ist nlemals in unserer Gesetzgebung anerkannt, daß solche Aufgaben nicht von Staatswegen in die Hand genommen werden dürften, und die erwähnten Vorgänge sprechen gerade dafür, daß wir jetzt auf dem rechten Wege sind, wenn wir diesen Zwang auch in dem vorliegenden Fall eintreten lassen.

Nun hat Hr. von Hertling ich brauche diese Punkte eigentlich kaum noch zu berühren, da sie schon von den übrigen Herren Vorrednern eingehend gewürdigt sind sich dagegen erklärt, daß für eine ganze Reihe von Personen, die wir in den Kreis unserer Versicherung einbeziehen, ein Bedürfniß vorliege. Er hat an die Dienstboten erinnert. Nichts leichter als das, ihn in dieser seiner Anschauung zu widerlegen! Gerade in Süddeutschland ist das Be⸗ dürfniß einer Versicherung der Dienstboten bereits längst gesetzgeberisch anerkannt. Württemberg hat ein Staatsgesetz, welches die Dienstboten gegen Krankheit versichert, will Hr. von Hertling da gleichwohl behaupten, daß dafür kein Be⸗ dürfniß vorliege? In meinem engeren Vaterlande Preußen fühlt man in immer weiteren Kreisen, namentlich auf dem Lande, das Bedürfniß, für die weiblichen Dienstboten zu sorgen; man sieht die Wohlthat der Krankenversicherung ein, macht statutarische Fest⸗ setzungen bei den Krankenkassen, welche auch die Aufnahme der länd⸗ lichen Arbeiter und der ländlichen Dienstboten ermöglichen. Nein, die Erfahrung spricht positiv gegen die Auffassung des Hrn. Freiherrn von Hertling, der Segen der Zwangsversicherung wird in immer weiteren Kreisen anerkannt und das Bedürfniß wird dadurch dar⸗ gethan, 8 man für ungünstige Zustände in Bezug auf Krankheit und Alter schon bisher Fürsorge hier und da getroffen hat.

Nun hat Hr. von Hertling noch sozialpolitische Gründe ange⸗ führt und gemeint, die Wohlthat, die man den arbeitenden Klassen mit diesem Gesetz erweisen wolle, werde nicht anerkannt. Die Wohlthat werde vielmehr als eine Plage empfunden werden. Ich gebe ihm in gewisser Beziehung Recht; die Last, die mit der Durchführung dieses Gesetzes verbunden ist, wird namentlich in der ersten Zeit und vielleicht so lange unangenehm empfunden werden, bis man auch auf diesem Gebiete, wie dies bei dem Krankenversicherungs⸗ und Unfallversicherungsgesetz auch erst allmählich geschehen ist, die unmittelbaren irkungen dieses Gesetzes, den Segen kennen lernt, der daraus erwächst, daß dem Arbeiter eine bestimmte Rente, aus der er seine Versorgung für die alten Tage entnimmt, auch wirklich zukommt. Ich zweifle keinen Augenblick daran, daß die etwaige Mißstimmung, die aus diesem Gesetze hervorgehen könnte, sehr bald nicht allein verschwinden, sondern dem Gefühle der Befriedigung über das Vorgehen der gesetz⸗ geberischen Faktoren weichen wird.

Meine Herren, ich glaube Ihnen dargethan zu haben, daß keine Aus⸗ sicht dafür besteht, daß die verbündeten Regierungen sich mit einer Einschränkung des Umfanges der Versicherung, wie die Hrrn. Abgg. Hitze und Freiherr von Hertling sie wollen, einverstanden erklären. Ich nehme an, ohne daß in dieser Beziehung ein Beschluß vorliegt, daß, wenn das Gesetz diese Einschränkung erfahren sollte, der Versuch mit diesem Gesetze nicht gemacht werden, das Gesetz nicht die Zustimmung des Bundesraths finden würde. Wir können unmöglich eine differenzielle Behandlung der deutschen Arbeiter auf diesem Ge⸗ biete zugeben, es würde eine Quelle der Unzufriedenheit sein, und vielleicht würden wir die soziale Revolution, von welcher der Hr. Abg. Winterer gesprochen hat, durch eine solche Maßregel eher herauf⸗ Ln während wir sie durch dieses Gesetz vermindert zu sehen glauben.

Was den Antrag Bebel und Gen. anlangt, so werden sich ja die Herren bereits uͤberzeugt haben, daß der Gedanke, von dem se ausgehen, auch bei den verbündeten Regierungen Anklang gefunden hat. Wir haben in der Vorlage die Vorschrift, daß der Bundesrath die Betriebsunternehmer in gewissen Grenzen für versicherungspflichtig erklären kann. Wenn der Bundesrath nicht soweit gegangen ist, diese Bestimmung zu ersetzen durch eine obligatorische Ein⸗ beziehung der kleinen Unternehmer, so liegt das einfach daran, weil die Verhältnisse dieser kleinen Unternehmer ganz außer⸗ ordentlich verschieden sind und weil in diesem Moment garnicht übersehen werden kann, ob und welche Klassen namentlich auch, ob alle Klassen dieser kleinen Unternehmer gleich einbezogen werden können.

Ich kann mir sehr wohl denken, daß für eine ganze Kategorie solcher kleiner Unternehmer die zwangsweise Einbeziehung sehr ungünstig wirken wird, daß die Last, die ihnen damit auferlegt wird, wirklich für sie eine unerschwingliche ist, namentlich dann, wenn man nicht soweit geht, wie allerdings der Hr. Abg. Bebel will, daß man die Arbeiterbeiträge auf das Reich übernimmt.

„Diiese Beiträge aber auf das Reich zu übernehmen, würde wieder eine disparate Behandlung bezüglich der Lasten der Unternehmer in das Gesetz hineintragen, zu dem es an innerer Berechtigung fehlt. Die Herren Antragsteller werden vertrauen dürfen, namentlich im Hinblick darauf, daß von einer ähnlichen Fakultät beim Unfallversicherungsgesetz der Bundesruth schon wiederbolt Gebrauch gemacht hat, daß der Bundesrath auch diese Frage, die Einbeziehung der kleinen Unter⸗ nehmer, sehr sorgfältig erwägen und in dieser Einbeziehung so weit gehen wird, wie es irgendwie zuläfsig ist und wie es das Interesse der kleinen Unternehmer erheischt.

Nun, meine Herren, habe ich es zum Schluß noch mit dem Gedanken zu thun, daß man uns Ueberstürzung vo eworfen hat, daß man die Sache noch nicht für ausgereift, und daß man es für nützlich hält. den Gesetzentwurf vorläufig noch nicht anzunehmen, sondern damit noch einige Zeit zu warten. Der Vorwurf der Ueberstürzung kann uns wirklich kaum gemacht werden. Es ist bereits vorhin darauf

de. Abg. von Herküng ans den Motiven und aus dem K

en 327729 88 82 -Rr. zelnen adien, die der Entwurf durchzumachen gehabt verlaufen sind. Ich erinnere Sie daran, daß die Beunbehan bevr. aus dem Herbst 1887 stammen und daß im Dezember dieses Jahres der deutsche Volkswirthschaftsrath zuerst in die Berathung dieser Fereneae eintrat. Seit der Zeit hat man der Literatur ausreichend Gelegenheit gegeben, sich mit dem Gegenstand zu beschäftigen. Die Presse und Broschuͤren⸗Literatur haben uns ein so außerordentlich umfangreiches Material gegeben daß ich den Eindruck habe, daß was irgend möglich ist, auf diesem Gebiet zu erzeugen, auch wirklich vorgebracht worden ist, und ich rechne dazu noch den Umstand daß seit etwa einem halben Jahre nichts Neues an Gedanken und Vorschlägen uns entgegengetreten ist. Man streitet sich, ob diese oder jene Organisation die bessere ist, man streitet sich über die Frage der Einbeziehung dieser oder jener Arbeiterklasse, ob die weiblichen Arbeiter mit inbegriffen werden sollen oder nicht, man streitet sich über das Markensystem, aber in der Hauptsache sind es alles die alten Sätze die im vorigen Herbst aufgestellt worden sind, um die sich der Streit bewegt, eine neue Idee ist nicht darunter. Daß die Kommission sich des Gegenstandes sehr gründlich bemäͤchtigt hat, habe ich Ihnen vor⸗ hin bereits darzulegen die Ehre gehabt.

Ich halte, wie gesagt, die Sache für spruchreik und Sie werden sich zu entscheiden haben, ob Sie den Schritt, den wir Ihnen vor⸗ schlagen, mitmachen wollen oder nicht. Wir schlagen Ihnen denselben mit um so besserem Gewissen vor, als wir der festen Ueberzeugung sind, daß das, was an Korrekturen in den Gesetzentwurf hineingelegt werden kann, um so richtiger und um so zutreffender beurtheilt wer⸗ den wird, je mehr wir die Erfahrung der Wirkungen der Vorlage für uns haben. Ohne diese Erfahrungen kommen Sie nicht weiter. Sie haben keinen vollständigen Ueberblick über die Wirksamkeit einer gänzlich neuen Institution. Die Institution, wie wir üsie vor⸗ schlagen, ist aber auch ungefährlich. Die Leistungen,“ Sie mögen organisiren wie sie wollen, werden, namentlich was die erste Periode anlangt, nicht größer werden, als wie es im Gesetzentwurf bezeichnet worden ist, und wenn Sie später zu der Ueberzeugung kommen, daß in einzelnen Bestimmungen des Entwurfs anders disponirt werden muß, so werden diese anderen Dispositionen, ohne die Grundgedanken des Gesetzes ungemein zu verletzen, unschwer getroffen werden können.

Ich bitte Sie deshalb, nehmen Sie den Gesetzentwurf an, wenn auch nicht ohne jede Korrektur. Wir werden über jede Korrektur mit

hnen diskutiren, wir werden uns freuen, wenn wir im Laufe der Berathung dem Gesetzentwurf fortgesetzt mehr Freunde! erwerben, eine Erscheinung, die uns in der Kommission zur ganz besonderen eee gereicht hat. Als wir in die Kommissionsberathung eintraten, hatten wir es mit mehr Gegnern als Freunden zu thun, und als die Kommissionsberathungen beendigt waren, da wurde der Entwurf mit einer Stimmenanzahl von 22 gegen 5 angenommen. Ich wünsche, daß dieses Verhältniß typisch sein möge für das Endresultat der

Berathungen dieses Hauses. Reichskanzler Fürst von Bismarck:

Wenn ich nach der sachkundigen und erschöpfenden Auslassung des Herrn Vorredners in dieser Sache das Wort ergreife, so werde ich dazu lediglich durch den zufälligen Umstand geleitet, daß der Herr Vorredner in meiner Anwesenheit sich über meine Stellung zur Sache ausgesprochen hat, und, wenn ich dazu schweigen wollte, es so aus⸗ sähe, als wäre ich nicht vollständig mit dem Herrn Vorredner in Betreff dessen, was er über mich gesagt hat, einverstanden. Dem ent⸗ gegen zu treten ist meine Pflicht, der Sache und dem Herrn Vor⸗ redner gegenüber; daß der ich kann es nicht anders nennen als „Verdächtigung deren Existenz er angedeutet hat, auch von mir widersprochen werde, erscheint mir eine Nothwendigkeit. Mir ist schwer verständlich, wie dieses Gerücht entstanden sein kann. Ich habe einigermaßen darüber nachgedacht, was ich wohl gethan und gesagt haben könnte, um dazu Anlaß zu geben; ich habe nichts derart entdecken können. Ich muß es als eine reine und dreiste Er⸗ findung bezeichnen. Ich habe im Anfange dieses Winters allerdings nicht geglaubt, daß wir Aussicht hätten, diese umfängliche Vorlage noch in diesem Winter, noch in dieser Session verabschieden zu können. Ich glaubte, sie würde nicht durchdiskutirt werden. Daß sie eingebracht werden würde, war mir vollständig klar; wie konnte ich als Reichskanzler darüber unklar sein? sie kann ja ohne mich gar nicht eingebracht werden. Aber ich glaubte, wir würden eehe ein todtes Rennen haben und die Vorlage das nächste Jahr noch ein⸗ mal einbringen müssen. Ob ich dieser meiner Meinung jemals Aus⸗ druck gegeben habe, weiß ich nicht; das wäre aber das Einzige, was einen Anlaß oder einen Vorwand gegeben haben könnte, die angedeutete Unwahrheit über meine Etelung zur Sache zu verbreiten. Ich habe dabei die Arbeitsamkeit der bethei⸗ ligten Herren und namentlich die meines verehrten Kollegen, der soeben gesprochen hat, also offenbar unterschätzt, wie vielleicht Die⸗ senigen, welche aus meiner Nichtbetheiligung an den Kommissions⸗ erathungen den Schluß gezogen haben, daß ich kühl zu der Sache stände, meine Arbeitsamkeit und meine Arbeitsfähigkeit überschätzt e Ich glaube, daß die öffentlichen Blätter meiner politischen

reunde übertreiben, wenn sie von mir sagen, daß ich, schnell alternd, der Arbeitsunfähigkeit entgegen ginge. Einiges kann ich noch leisten, aber nicht Alles, was ich früher gethan habe.

Wenn ich die Aufgaben eines Auswärtigen Ministers eines großen Landes und auch nur die noch zur Zufriedenheit leiste auf meine alten Tage, dann werde ich immer noch das Werk eines Mannes thun, das in anderen Ländern als ein volles Manneswerk gilt und ein dankenswerthes Werk. Wenn es mir gelingt, dabei in Einigkeit mit allen verbündeten Regierungen und mit Sr. Majestät dem Kaiser, im Genusse des Vertrauens der fremden Regierungen, unsere aus⸗ . Politik weiter zu führen, so sehe ich das einstweilen für meine erste. für meine primo loco Pflicht an. In allen anderen Beziehungen bin ich leichter rer. Die Summen von Vertrauen und Er⸗ fahrungen, die ich aber in etwa 30 Jahren auswärtiger Politik mir habe erwerben können, die kann ich nicht vererben, und die kann ich nicht übertragen.

„Namentlich in diesen jetzt vorliegenden Fragen bin ich durch meinen Kollegen, Hrn. von Boetticher, ja mehr als ersetzt. Ich hätte das, was er in dieser Sache gethan und geleistet hat, selbst nicht leisten können, auch selbst wenn ich in der Möglichkeit gewesen wäre, mich ausschließlich dieser Angelegenheit zu widmen. Jeder hat sein eigenes Fach, und in diesem Fache sehe ich neidlos das Verdienst meines Herrn Kollegen als das größere an, als das meinige. Ahber soviel Verdienst habe ich doch auch in dieser Sache, daß ich es fast als eine Beleidigung ansehen könnte, wenn man von mir glauben wollte, daß ich sie nun im Augenblicke der Entscheidung im Stiche lassen würde. Ich darf mir die erste Urheberschaft der ganzen sozialen Politik vindiziren, einschließlich des letzten Abse lusses davon, der uns jetzt beschäftigt. Es ist mir gelungen, die Liebe des Hoch⸗ seligen Kaiser Wilhelms für diese Sache zu gewinnen. Er hat es als seinen schönsten Triumph bezeichnet, den er noch haben würde, und den er noch zu erleben wünschte, wenn diese Fürsorge für den Bedürftigen noch unter seiner Regierung zum Ab⸗ schluß kommen könnte. Der jetzt regierende Kaiser hat es eine seiner ersten Aeußerungen sein lassen, sich diese Neigung seines hochseligen Herm Großvaters unbedingt anzueignen. Wie sollte ich nun daßtn vommen, dieses unter meiner Initiative ins Leben gerufene Werk diehr vor dem Abschlusse zu verleugnen, ja sogar zu bekämpfer!! Es hieße das nicht nur das Andenken des alten Kaisers, sondern auch den Dienst meines Lhigen. Herrn vollständig verrathen und verlassen. Es ist das in der That eine fast beleidigende Zumuthung, die mir damit gestellt wird.

Ich habe auf die Einzelheiten nicht die Möglichkeit hier einzu⸗ gehen, und es würde eben auch für mich ultra erepidam sein, wenn ich nach der ausführlichen und erschöpfenden Darlegung des Herrn Vorrednert das versuchen wollte. Ich würde überhaupt nicht das Wert ergriffen haben, wenn nicht in meiner Gegenwart diese Zweifel an meiner Stellung zur Sache öffentlich zur Sprache gebracht worden wären. Ich kann sie nicht direkter widerlegen, als indem ich auch meinerseits

orden, mit welcher Gründ

e gesesn des esge

die Herren bitte, di Vorlage mit möglich großer Mehrheit anzunehmen,

wischenfristen die ein⸗

Arbeitskraft des Hrn. Reichskanzlers im Abnehmen begriffen Be auptungen aufgestellt hätten, 8 on den geheimen Gerüchten, daß der Reichskanzler keinen

nichts bekannt.

was nicht ausschließt, daß man über Einzelheiten per majers abstimmen kann. Ich wenigstens habe keine vorgefaßte Ansicht über solche Detail in der Sache, die den Gesammtzweck unberührt und unbeschädig lassen, und bin gen bereit, mich der Mehrheit des Reichstages und der verbündeten Regierungen darin zu fügen. Aber für die Annahme des

sehes in seiner Gesammtheit trete ich mit voller Ueberzeugung und eer dringenden Bitte ein, Ihrerseits derselben entsprechen zu

en. Abg. Schrader: Die Auseinandersetzung daruüͤber, ob die

ihm und seinen Freunden, die diese überlassen, und zu seinen reunden habe der Herr Reichskanzler ihn bisher nicht gezählt.

ei, könne man fuglich

Werth auf die Vorlage lege, sei seinen (des Redners) Freunden Sie hätten die Gerüchte erst erfahren durch das, was heute Minister von Boetticher S habe. Bisher sei davon weder in Zeitungen noch sonst wo etwas laut geworden. Man stehe einer Regierungsvorlage gegenüber und die Freisinnigen fragten dabei nicht, wie die einzelnen Regierungen oder einzelne Personen im Bundesrath darüber dächten. Sie hätten keine Veranlassung, sich zu fragen, wie der Herr Reichskanzler oder sonst Jemand dazu stehe. Wollte der Herr Reichskanzler die Vorlage nicht, so wäre sie nicht so gefördert worden. Man müsse also die Gerüchte denen überlassen, die damit angefangen hätten. Gegenüber der Behauptung einer Uebereilung erkenne er vollkommen an, daß die Faktoren, welche an dem Gesetz mitgewirkt hätten, im vollsten Maße ihre Schuldigkeit gethan hätten. Die ge⸗ sammte Kommission habe ihre volle Kraft an die Arbeit ge⸗ etzt, und er könne Namens der Kommission sagen, daß auch ie Vertreter der verbündeten Regierungen mit großer Bereitwilligkeit sih an der Diskussion betheiligt hätten. ‚Voll⸗ ständig ausgereift sei die Sache allerdings nicht; in weitesten Kreisen des Vaterlandes habe man von dem Inhalt des Ge⸗ setzes und dessen Konsequenzen noch eine sehr geringe Kennt⸗ niß. Auch hier im Hause werde es Manchem noch nicht mög⸗ lich gewesen sein, einen vollen Ueberblick über das Gesetz zu bekommen. Es sei allerdings auch schwer für die, welche nicht in der Kommission mitgearbeitet ätten, über diese große Sache ganz klar zu werden. In der ommission habe man mehr aus Resignation zugestimmt; alle Bedenken seien nicht beseitigt worden. Selbst in regierungsfreundlichen Kreisen und Blättern, wie in der „Post“, werde anerkannt, daß man in wenigen ahren genöthigt fein werde, dieses Gesetz umzuarbeiten. Ein Fahrer mit dem nicht bloß Millionen von Arbeitern, sondern auch Arbeitgeber wöchentlich einmal zu thun hätten, und welches der Nation die schwersten Lasten auferlege, sollte nicht als Versuchsobjekt behandelt werden. Versuche man am corpus vile, wo ein Mißlingen nicht schädliche Folgen habe. Mißlinge aber dieses Gesetz, so sei der Schaden nicht wieder gut zu machen. Darum würde er es allerdings nicht beklagen, wenn die Mehrheit dieses Hauses sich entschlösse, dieses Gesetz erst noch der öffentlichen Kritik zu unterstellen, um dann ein neues Gesetz zu berathen. Der Abg. von Hertling habe mit Recht aus diesem Gesetz eine Verminderung der christ⸗ lichen Liebesthätigkeit befürchtet. Das sei kein prak⸗ tisches Christenthum, wenn man den Staat an die Stelle des Christen stelle. Der eigentliche Sinn der christlichen Lehre sei: die Uebung der Liebe zum Nächsten, von dem Einen zum Andern, und nicht die Abwälzung dieser Pflicht auf Andere. Er befürchte aber noch vielmehr, daß die Arbeiter durch dieses Gesetz noch mehr entwöhnt würden, für sich selbst zu sorgen. Was nun den §. 1 anbelange, so gebe er allerdings dem Staatssekretär von Boetticher darin Recht, daß, wenn man sich einmal auf den Boden dieses Gesetzes stelle, auch jeglicher Arbeiter unter den Zwang dieses Gesetzes ‚gestellt werden müsse, und er stimme Hrn. von Franckenstein zu, daß der Antrag Hertling eigentlich den Sinn einer motivirten Tages⸗ ordnung habe. Aber gerade die Einbeziehung aller Arbeiter unter dieses Gesetz habe Bedenken, weil große Kategorien von Arbeitern, vor allem die Dienstboten, von dem Gesetz gar keinen Vortheil haben würden. In einer nicht geringen Zahl von Industriezweigen würden weibliche Arbeiter beschäftigt, die nach kurzer Zeit ausschieden und sich Auch für die kleinen Arbeitgeber sei es nicht gle chgültig, ob man durch dieses eine Abgabe auferlege, die weder ihnen noch den von ihnen Beschäftigten zu Gute komme. Dasselbe gelte auch von den kleinen Landwirthen. Wenn nun die Sozialdemokraten vollends das Gesetz noch weiter ausdehnen wollten, so über⸗ sähen sie, daß sich eine große Anzahl von kleinen Handwerkern in so schlechten Vermö ensverhältnissen befinde, daß sie un⸗ möglich außerordentliche Lasten von 18—20 und darüber übernehmen können. Die Kommission wolle die Einziehung der selbständigen Handwerker dem Ermessen des Bundesraths überlassen.é Auch dem Bundesrath werde nicht gelingen, was der Kommission nicht gelungen sei; die ganze Bestimmung werde auf dem Papier stehen. Die Freisinnigen würden so⸗ wohl gegen diese Ausdehnung wie gegen den §. 1 stimmen. Ag. Buhl: Es wäre ja sehr verführerisch, den Gesetz⸗ entwurf durch die Annahme des Hertling'schen Antrages zu vereinfachen dem stehe aber die Thatsache gegenüber daß in

vielen Berufen ein großer Wechsel, stattsinde. Durchschlagend sei aber, daß, wenn die Industrie den Arbeitern die Vortheile der Alters⸗ und Invalidenversicherung darbiete, die Landwirth⸗ schaft, die schon ohnehin an Arbeitermangel leide, diese Furua⸗ setzung schmerzlich empfinden würde, selbst dann, wenn sie, wie er nicht leugne, durch dieses Gesetz etwas belastet würde. Nehme man aber den Hitze'schen Antrag an, so müsse man auch den Reichszuschuß fallen lassen und könne dann den Arbeitern nicht mehr gewähren, als diese versicherungstechnisch für sich geleistet hätten. Sie seien z3. B. gezwungen, die Wartezeit, die sich jetzt auf fünf Jahre erstrecken solle, bei einem 18 jährigen Arbeiter auf 11. ahre zu erhöhen; erst dann habe er sich die Minimalrente verdient. Wieviel mehr nun bei einem älteren Arbeiter! Er sehe in dem Raüch znschi neben der Kompensation für die Entlastung der Armenpflege die Garantie, in dem Gesetz eine Reihe von wohlwollenden Be⸗ stimmungen zu treffen, anf die man ohne den vweF. verzichten müßte. Er befürchte nicht, daß dieses Gesetz die Kluft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erweitern werde; er glaube vielmehr, daß sich dadurch eine gewisse Solidarität hoügen beiden herausbilden werde. Der selbständige Hand⸗ werker sei auch immer Geselle gewesen, und werde um so mehr später fuͤr seine eigenen Gesellen ein neses Gefühl der Verantwortlichkeit haben. Er glaube, da dieses Gesetz auch in den Augen der Arbeiter in verhältnißmäßig kurzer 8 einen noch größeren Anklang sinden werde, als es das Krankengesetz bei ihnen schon gefunden habe. Die Haus⸗

authentische Interpretation zur driwen Lesung eine Einstweilen werde er

8 3 pflichtig würden. Nun sei die D eewerbetreibende“ in den verschi

chieden. Er würde den

Abg. von Komierowski: für die gründliche Materials, seine Bed worden. Eine Beschränkun Hertling'schen Antrages sei im Osten hielten die

kleine Besitzer nicht nur,

lören gar ruhe, die Staatssekretär von Der Herr Vorredner scheidung ausgesprochen.

Boett

Klärung nun eintreten soll. Klar allen seinen Bestimmungen lich mit ihm beschäftigt haben.

entwurf gewollt hat.

die Anfrage des Hrn. die Nr. 2 des zweiten

sehr schwer zu geben

Schneidermeister steht und bloß meister in seiner Werkstatt

ein Arbeiter. Anders läge

seine eigene nun zum S

gewerbetreibender, während der

verhäͤltniß zum Arbeitgeber

stehen ist, auch die

von Arbeitern, treibende, wirklich unter oder ob sie nicht schon vermöge

Abg. Hitze: 2 Bedürfniß es erheische.

Gesetzen auch so gemacht. die industriellen Arbeiter

Häuschen, seine Kinder,

zu sich zu nehmen. wie man es behaupte. Man Arbeiter zu versichern. durch seinen Antrag dieses

müsse er entschieden bestreiten.

antwortung 88 ein Gesetz in Tragweite übernehmen.

11 Uhr vertagt.

Im weiteren

e des Herrenhanses wurde

treff

beantragte Graf Herabsetzung der

bahn im Kreise Friedland in

daß der Mini Fürsorge wie bisher Fgegen der Minister den Bestre

ihn, dem Städte Guben und

sehe das von beiden lebhaft

a die Sekundärbahn nommen sei, auch die ernstlich geplant werde. stelle sich mithin als die

die geplante

Mündung in die Oder bei

erhalten, der Kostenanschla belaufen. Er bitte den wollende b

Der Minister der

Wohlwollen vens en örse eine solche sofort Graf von Frankenberg

üfen,

industrie sei nach dem §. 1 unter diejenigen Gewerbe gestellt, zas erst durch Verfuͤgung des Bundesraths versicherungs⸗

der ganzen, in der Vorlage

für den §. 1 r sei der Kommission dankbar Durcharbeitung des gesetzgeberischen enken aber seien dadurch nicht beseititt g des Gesetzes in dem Sinne des ihm sympathisch. Die Landwirthe Ausdehnung der Versicherung auf die zur Zeit noch nicht für nothwendig. Der sondern auch der mittlere würde die

Klärung. Er hat aber nicht gesagt, na

Dr. Buhl hervorhob, daß man unter „Haus verschiedenen Theilen des Reichs etwas Verschiedenes versteht. ich auf die Beispiele, die er angezo würde ich den Schneidergesellen, we um deswillen,

einen Platz hat, welchen anderen Gründen in seiner Wohnung nicht als einen Hausgewerbetreibenden ansehen, der Fall, wenn der Faust Hosen und Röcke in seiner Werkstatt fertigt und neider geht, sie ihm zum nimmt; das ist unzweifelhaft ein Hausgewe welcher das Material von verschiedenen Meistern festen Lohnverhältniß zu stehen, der mit diesem Material den Stoff her⸗

tellt, den er demnächst abzuliefern ha Weber, welcher in einem

steht, und zwar in einem dauernden und ausschließlichen Lohnverhältniß zu einem bestimmten Arbeitgeber steht. unzweifelhaft kein Hausgewerbetreibender ist, dieses Unternehmers, wenn er auch nehmers, sondern in seinem eigenen

das Recht geben, durch Gründun Die Behauptung,

Um 4 ½ Uhr wird die weitere

ausführung der Eisenbah tober 1887/88 durch Kenntni Es folgte die Berathung des Ges end die Erweiterung, llst bessere Ausrüstung des Staatseis Der Referent der Kommission, die unveränderte Anna Udo zu Stolberg⸗Wernigerode Tarife auf der Ostpreußi Aussicht genommen worden sei, und ob demnä . ff werde genommen werden. rinz zu Schönaiv⸗Carolath: Die Vorlage werde in den weneben Kreisen dankbar als neuer Beweis dafür empfunden, des Staatsbahnnetzes die gleiche Das Interesse, welches Inen Landestheile zur

Angri

ter dem Ausbau

ungen der einzelnen irch Hebung ihrer Verhältnisse widme, elben die Bitte vorzutragen,

orst nach einer

ätten, zur Verwirklichung zu bringen. blabenden

empfundene Bedürfniß na gegenwärtha⸗ Zeitpunkt erscheine a

Ferlens

83 Banbahn keine Auskun zu Nutze ma

nition des

nen Landestheilen sehr ver⸗ inister bitten, darüber geben, damit man eventuell bis scäcsere Präzision finden könnte.

1 stimmen.

Lasten dieses Gesetzes nicht tragen können. nichts, wenn dies Ges Verhältnisse könnten sich dann noch klären.

icher:

hat sich auch für eine Vertagung der Ent⸗ Er hofft von einer solchen ch welcher Richtung hin diese

sich ist d

an

für Diejenigen, welche In der Kommission wenigstens ist .

kein Mitglied schließlich im Unklaren darüber gewesen,

Aber ich habe nicht um deswillen das Wort erbeten, sondern um Abg. Dr. Buhl zu beantworten, welche Alinea des §. 1 bezieht, und welche eine Er⸗ läuterung darüber zu haben wünscht, was unter der Bezeichnung „Haus⸗ ewerbetreibende“ zu verstehen sei. Ja, meine Herren, e efinition dieses Begriffs „Hausgewerbetreibende“ wird, glaube ich,

sein. Es ist mir bekannt, was der Hr. Abg. ewerbetreibende“ in den

nicht in dem

des

sei vom Centrum zu keiner

leugnet worden. Der landwirthschaftliche Arbeiter ha die sich darum stritten, ihn im Alter Er bestreite durchaus, einzelnen Gewerbe die Freizügigkeit in dem Maße stattfinde, könnte ja auch den Arbeitgebern von Renten⸗Sparkassen ihre

Gesetz Es

zum könne

diesem Umfang und mit dieser

f estrigen (9.) Sitzung der Bericht über die nverwaltun

nahme für Vervoll

Ober⸗B me des

bringe. die

tädte

erscheine auch noch von besonderer Wichtigkeit im 8 der Neisse von Gu e

m Dorfe

kundärbahnprojekt Forst⸗Guben sei im Jahre 1882 bereits

ausgearbeitet worden und habe die ministerie auf ca.

habe g

inister, sein

iehen zu wollen. öffentlichen Arbeiten, bat, ihm die Beantwortung auf diese Fragen zu erlassen, da

er darauf nicht vorbereitet sei. f2n9 könne aber über die Tar t ertheilen, da

Er werd

en bemängelte, geforderten

etz noch ein oder zwei Jahre

en hat, näher eingehen darf, so cher in einem Lohnverhältniß zum weil der Schneider⸗

das ist unzweifelhaft

Kauf anbietet, und der gewerbetreibender. Der Weber,

t, ist ganz unzweifelhaft ein Haus⸗

Hause seinen Geschäften nachgeht. Also, meine Herren, ich bin der Meinung, daß darüber, was im Sinne dieses Paragraphen unter eine

Praxig die geeignet wird in jedem Fall zu untersuchen sein, die man einbeziehen will als den Begriff „Haus ersten Absatzes Arbeiter der Versicherungspflicht unterliegen. Das Centrum wo

in Hausgewerbetreibenden zu ver⸗ ste Klärung geben wird. Es ob eine bestimmte Kategorie

gewerbetreibende“ gehören,

lle so weit gehen, wie das Er habe es bei den übrigen analogen Das Bedürfniß dieses vac für

Berathung auf Sonnabend

Sekundärbahnverbindung Seit langer

dieser ng, s ein besonders günstiger, eißwasser bereits in An riff ge⸗ eiterführung dieser Bahn nach Bautzen Die Sekundärbahn Fortsetzung dieser Linien dar und

72

Be riffes aus⸗

eine

Berlin gef der Bedürfnisse der Befriedigung von nothwendigen Maßregeln Betrieb der betreffenden Bahnen. besser sei, von den Interessenten bestimmte Geldsummen zu fordern und den Grund un er nicht zustimmen. 1— ihm ganz andere Forderungen gestellt. Lie waltung an die Interessenten etwas bei. 9. zu strenge bei der Innehaltung

Die Polen ver⸗

Vertagung eine

er Entwurf auch in ch wirklich ernst⸗

was der Gesetz⸗ sich auf

eine erschöpfende

Wenn

oder aus irgend die Hosen fertigt,

Schneidergeselle auf sie ab⸗

bezieht, ohne in einem Lohn⸗

sondern ein Arbeiter Lokale dieses Unter⸗

selbständige Gewerb⸗ des Gesetzes als

eit ge⸗ e sein

daß innerhalb der

daß das Centrum Scheitern bringe, nur nicht die Ver⸗

Bau⸗ p vom 1. Ok⸗ erledigt erklärt. 1 e⸗ ändigung und enbahnnetzes. ürgermeister Adickes, Entwurfs. ragte an, ob eine sen Südbahn in t eine Sekundär⸗

veranlasse Wünsche, welche die Zeit be⸗ peich warm und

erbindung, der

n

Forst⸗Guben

inblick auf en bis zur Schiedlo. Das Se⸗

e Genehmigung 300 Petitum in wohl⸗ von Mavbach,

e die Vorschläge mit Tarife auf der Ost⸗

sich die würde ·

daß fuͤnf Sechstel

werde, er g

und Umgegend verlangt sei, un die Sekundärbahnen, dessen Auf ten verlangt werde, nicht gar zu strenge vorzuge selbst die

Mini

een an die ondern nur

Die Schluß

In Abgeordn

fethas. die

der Betrag Grundschul

Antrag vor

Stiftungen

wendungen zulehnen,

finanzieller

gegen nich durch schaffen

Abg.

klären.

mit Stellung

inführun

schlossen

haben, das

Wünsche namentlich

dem von werden,

sellen, m

meine

wendigen

Summe für Berlin!

rwerbun

forderten

„Fürst Blücher Linie Ratibor—Troppau. 1 Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗ diese Strecke nur dann in wenn die Vorbedingungen u— Landesgrenze Seitens der Inter⸗

Rath Dr. Micke, erklärte, daß Angriff genommen für die Linie Ottmacha essenten erfüllt sein würden.

orlage wurde unverändert ange

entwurfs, stimmungen der Gesetzgeb

äußerers selbst) darstellen, Dazu lag von dem

ie Königliche Staatsregierung zu ersuch einen Gesetz zur Unterstützung armer Ange erhoben wird. Die Diskussion über die Resolution und den Antrag wurde verbunden. 8 .““ Abg. Goldschmidt: Die Feesre en und gemeinnützigen rmäßigung des n- w⸗Saleske genannten. Die lsteuer oft gar nicht Zu⸗ Den Antrag von Below bitte er ab⸗ 28 und die Befestigung

pels, als die im Antrage von Belo ersteren könnten wegen der Stempe

weil dadurch das Entste der Fideikommisse erleichtert werde, wozu ein Anlaß nie

leske empfahl die Annahme seines auch für die Resolution der Kom⸗ Er hoffe, daß ein wesentlicher

988g

bg. von Below⸗Sa Antrages und erklärte, mission stimmen zu wo

geführt werden, in Beschaffung von Einnahmen be Gegen seinen An

worden, welche es auf Verhetzung

einander abgesehen habe. . 8 sa⸗ Familienangehörige Sinekuren

bg. Broemel: Die amilienstiftungen seien . ystems zu betrachten und deshalb nicht weiter zu b 2 Abg. Hansen beschränkte sich auf eine Empf von der Kommission beschlossenen Resolution. Abg. Parisius sprach der Fideikommisse aus. rischer Stände“ könne er nicht die Ansicht der vom Abg. Familienstiftungen mache gen dem ein Stempelsteuererlaß nicht angebracht

wohlthätige Stiftangen, ebenso den Erla für dieselben und zurückzuziehen.

inanz⸗Minister Dr. von Scho 1z: Namens der Königlichen Staatsregierung habe

eine Herren! eru 8 über welche hier verhandelt wird, nichts zu er⸗

ich zu den Anträgen, Die Königliche Staatsregierung a hen Hauses nicht vorher Stellung nehmen,

nitiativanträgen des ho 8 Anträge vom Hause angenommen werden.

ehe feststeht, daß derartige Erst dann ist de derartigen

erson do 1 erren bitten, zunächst

Stempelgesetz als besonders dringlich der Abht 890 wir die Abhülfe auch als nicht zu schwer erachtet Gesetzentwurf gedracht. Uebereinstimmung mit Erledigung finden wird.

haben, und wofür

und ich freue mich, 3 . . der Auffassung der Regierung ja wohl seine daneben,

reichen anderen Gebieten, und ich glanbe, vielfach von gruf lichkeit, von Föserer Bedeutung noch als auf diesem Gebiete. Sie es für nöthig, 1

anderen Wunsch jetzt einen besonderen G der Regierung nicht weiter en eigene Angelegenheit, 1 nicht in

ist, und auch, abgewandelt werden

das

uns nicht weiter mischen. kann

ommission unter Nr. Aeußerungen mehrerer eine Beschränkung au bald würde nachzukommen sein. lichsten Aufgaben, die unschwer Meinu Hr. von Regierungstische würden, und hat nahmen der Regierung geschaffen, wohl das Recht haben. Entgegenkammen erwar nicht auf weitere Diskusston dar e 3 wi dankbar gewesen, was der Regierung an 21

vorzunehmen. der öffentlichen

auptstadt bestimmt,

Dem

nteressenten vor, so kenne er

das Gesetz.

werden könne,

3 4 Uhr. Nächste Sitzung

der gestrigen (45.) Sitzun eten gelangte nach Annahme

betreffend Abänderung mehrerer ung über die Stempel⸗

ittel seien nicht sowohl zur

at, beim Grun bringung von den Interessen⸗ hen und lieber

Boden selbst zu erwerben, Wenn der Fiskus kaufen wolle, würden ber steuere die Ver⸗

Wenn ihm gesagt orderun⸗ dabei keine Gnade,

agte nach dem Stande des Baues der

der

nommen. onnabend 2 Uhr.

des Hauses der

des

8 fůr

rbeiten von Maybach: Die für Erfüllung als vielmehr zur ür den gesammten rensas daß es

könne

Gesetz⸗ Be⸗

nachstehende zu diesem Entwurfe beantragte Re⸗

olution der Kommission zur Berathung: „Die Königliche Staatsregierun einen Gesetzentwurf vorzulegen, Kauf⸗ und Tauschverträgen und 1 ländische Grundstücke derart ermäßigt wird, daß der stempelpflichtigen Summe von dem Erwerber übernommenen Hypot Forderungen Dritter (nicht des Ver⸗ in Abzug gebracht werde.

dur

der von den, soweit sie

Abg. von Below⸗S

entwurf vorzulegen, durch welchen von

verdienten weit eher eine

annehmen.

llen.

zu ersuchen:

baldthunlichst welchen der Stempel von Auflassungserklärungen über in⸗ bei Berechnung dem Kaufpreise (Tauschwerthe) heken und

aleske folgender

en: baldthunlichst Familienstiftungen höriger eine Stempelabgabe nicht mehr

tem⸗

cht

Ausfall nicht als Grund gegen dieselbe werde an⸗

trag sei bereits in

Der Antra

reiche Stifter

von

Boediker beantragte den Erlaß

at den Abg. von

kann

Ankrägen beschäftigen zu nehmen. ein paar

zu dazu noch

eingedenk zu sein dessen,

da seine Freunde andererseits der Regierung ülflich gewesen seien. er Presse heftig agitirt der historischen Stände

wolle durchaus

sei. der

ja zu

regula die Staatsregierung in der

bei dem Antrage ins Auge Fießte als eine Ergänzung des Fideikomr egünstigen.

vommiß⸗

lung der

den Wunsch nach einer Statistik Einer Bevorzugung gewisser „histo⸗ ustimmen, und elow getadelten * . gewöhnlich ein reicher Mann, bei

Steuer für der Erbschaftssteuer elow, seinen Antrag

das sei auch

Die

der

Lage. sich

und ihrerfeits

und da was ich schon bei

2

möchte aber für meine Worte hinzufügen,

die

twurfs, an welchen diese Resolutionen ange⸗ des Gesetzentwurf ——

nd, mir erlaubt habe 5—

haben wir Ihnen in dem jetzigen daß er im Wesentlichen in

darüber hinaus giebt es auf dem

finden Sie es für zeit

Seiten

ist Ihre

nur

eine Herren, daß einem Antrage. 2 vorgeschlagen

Herren vielleicht

Er gehört nicht

2G b low hat zwar die Hoffn ehnnanzjeile Einwendu —*

so

ben hbewilligt worden ist; wesentliche Vermendung gefunden,

hülfe bedürftig erkannt

natürlich überall.

Gebiet des Stempelwesens, aber auc vielfach von gräßerer

in

f den ersten Theil. Seitens der

A

und

ch auf zahl⸗ Dring⸗ Finden

gemäß, dem einen oder dem usdruck zu geben, so kann tgegengetreten

die wir Aussicht der

bald auszuführen sein werden nden

daß vom werden

gemeint: Wir e; Ue und Fulle andere Ctn⸗ wir in dieser

[— r find für een für die noch⸗

di aber auch ich bam.

885