Gesuche vor Ablauf ierten Semesters bei dem unter⸗ 5i neten Kuratorium schriftlich Uniern fiegeteichang der een des Anmeldungsbuchs und der Erkennungskarte an⸗ zubringen. Berlin, den 31. März 1889. “ önigliches Universitäts⸗Kuratoriu - Vertretung: Gerhardt. Daude.
Felix Mendelssohn⸗Bartholdy⸗Staats⸗Stipendien für Musiker.
Am 1. Oktober cr. komwen zwei Stipendien der Felix Mendelssohn⸗Bartholdy'schen Stiftung für befähigte und strebsame Musiker zur Verleihung. Fedes derselben beträgt 1500 ℳ Das eine ist für Komponisten übende Tonkünstler bestimmt. Die Verleihung erfolgt an Schüler der in Deutschland vom Staat subventionirten musikalischen Ausbildungs⸗Institute, ohne Unterschied des Alters, des Neb e der Religion und der Nationalität. Bewerbungsfähig ist nur Derjenige, welcher mindestens ein halbes Jahr Studien an einem der genannten Institute eemacht hat. Ausnahmsweise können preußische Staats⸗ angehörige, ohne daß sie diese Bedingungen erfüllen, ein Stipendium empfangen, wenn das Kuratorium für die Ver⸗ waltung der Stipendien auf Grund eigener Prüfung ihrer Befähigung sie dazu für qualifizirt erachtet. Die Stipendien werden zur Fortbildung auf einem der
etreffenden, vom Staate su ventionirten Institute ertheilt, das Kuratorium ist aber berechtigt, hervorragend begabten Bewerbern nach Vollendun ihrer Studien 82 dem Institut ein Stipendium für Jahresfrist zu weiterer Ausbildung 828
Reisen, durch Besuch auswärtiger Institute ꝛc.) zu verleihen.
Sämmtliche Bewerbungen nebst den Nachweisen über die e der oben gedachten Bedingungen und einem kurzen,
selbstgeschriebenen Lebenslauf, in welchem besonders der Studiengang hervorgehoben wird, sind nebst einer Beschei⸗
bis zum 1.
Berlin W., Behrenstraße Nr. 72 — einzureichen.
Den Bewerbungen um das Stipendium für Komponisten sind eigene Kompositionen nach freier Wahl, unter eidesstatt⸗ 85 Versicherung, daß die Arbeit ohne fremde Beihülfe aus⸗ geführt worden ist, beizufügen.
Die Verleihung des Stipendiums für ausübende Ton⸗ künstler ersolgt auf Grund einer am 30. September cr. in Berlin durch das Kuratorium abzuhaltenden Prüfung.
Berlin, den 1. April 1889. 1 Das Kuratorium für die Verwaltung der Felix
Mendelssohn⸗Bartholdy⸗Stipendien.
“ 8
Preustzen. Berlin, 2. April. Se. Majestät der Kaiser und König statteten gestern in den Morgen⸗ stunden, begleitet von dem General⸗Adjutanten und Chef des
Generalstabes der Armee, Grafen Waldersee, dem Reichs⸗ kanzler Fürsten Bismarck einen Gratulationsbesuch ab und nahmen sodann die regelmäßigen Vorträge sowie die Rapporte der Leib⸗Regimenter entgegen. “
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta war heute mit Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin bei der Generalversammlung des Frauen⸗Lazareth⸗ Vereins im Königlichen Palais anwesend.
Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Augusta hat der Königliche Kammerherr 11“
— Se. Majestät der Kaiser haben unter dem 22. März d. J. nachstehende Allerhöchste Kabinets⸗ ordre, betreffend die Infanterie⸗Offizier⸗Degen neuen Modells, erlassen:
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die Offi⸗
ziere, die Portepee⸗Fähnriche, welche die Berechtigung zum Tragen des
*8. . . 8 Offizier⸗Seitengewehrs erlangt haben, die Feldwebel⸗Lieutenants und die bei mobilen Formationen Verwendung findenden Offizier⸗Stell⸗ vertreter der Infanterie, der Jäger und Schützen, des Ingenieur⸗ und Pionier⸗Corps statt des bisher für sie vorgeschriebenen Seitengewehrs ausschließlich Degen mit Korbgefäß und in Stahlscheide, Koppel mit silbernem Tressenbesatz und Portepee neuer Probe tragen sollen. In den Waffenröcken ꝛc. der Offiziere kommt bei Neubeschaffungen der Schlitz zum Durchstecken des Seitengewehrs in Fortfall. Die Portepee⸗ Fähnriche haben zum Offizier⸗Seitengewehr statt des Mannschafts⸗ tornisters den Offiziertornister anzulegen. Die Mir vorgelegten bei⸗ folgenden Proben des Degens, Koppels und Portepees bestätige Ich mit der Maßgabe, 1) daß der Degen je nach der Körperlänge des Trägers bis zu b 8 * kürzer oder bis zu 6 cm länger als die Probe gefertigt werden 2) daß bei denjenigen Offizieren ꝛc., die goldene Stickerei am Kragen und auf den Aufschlägen tragen, der Tressenbesatz am Koppel ein goldener sein soll. 1 Die Generale haben die Tresse am Koppel zu tragen, welche für Generale allgemein bestimmt ist. Bis zum 1. Mai 1889 haben sich die Offiziere ꝛc. des Garde⸗Corps, bis zum 1. Juli 1889 alle Offiziere ꝛc. mit der neuen Waffe zu versehen. Offiziere, welchen Ehrendegen ꝛc. verliehen beziehungsweise von Offiziercorps verehrt worden sind, dürfen dieselben (jedoch in Stablscheiden und am nun⸗ mehr vorschriftsmäßigen Koppel) weitertragen. In etatsmäßigen Stellen wieder verwendeten inaktiven Offizieren bleibt es überlassen, den vorberegten Infanterie⸗Ofsizier⸗Degen nebst zugehörigem Koppel und Portepee oder den Infanterie⸗Offizier⸗Degen bezlehungsweise Füsilier⸗Offizier⸗Säbel ꝛc. bisheriger Probe zu tragen. — Das Kriegs⸗Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Wilhelm. Bronsart von Schellendorff.
das andere für aus⸗
Der Krie gs⸗Minister hat diese Kabinets⸗Ordre u. d. 28. v. M. zur Kenztniß der Armee gebracht mit dem Hinzu⸗ fügen, daß einem jeden der Königlichen Generalkommandos die Proben eines ens mittlerer Länge 18 em), eines Koppels und eines Portepees, sowie eine Allerhöchsten Orts genehmigte Anweisung über die Trageweise des Degens zu⸗ gehen werden.
— Ueber Formations⸗Aenderungen aus Anlaß des Nachtrags⸗Etats für 1889/90 bestimmt eine Aller⸗ höchste Kabinets⸗Ordre von 27. März d. J. Folgendes:
Bei dem 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Reg ment und bei den EAE“ Nr. 1 bis 11 wird eine III. Abtheilung aus einem neu zu errichtenden Abtheilungsstab und der 7. und 8. Batterie gebildet. Außerdem erhält eine Anzahl von fahrenden und reitenden Batterien einen erhöhten Etat an Mann⸗ schaften und Pferden. Alles Weitere ergeben die Friedens⸗Verpflegungs⸗
ats. Bei der Artillerie⸗Schießschule, welche am 1. Juli 1889 nach Jüterbog zu verlegen ist, wird eine zweite Lehr⸗Batterie und eine zweite Lehr⸗Compagnie errichtet. Der Etat der Schule erhöht
sich um: a. Offiziere der 1 Stabsoffizier, 2 Hauptleute
seiner 1., einer 2. Klasse), 1 remier⸗Lieutenant, 4 Second⸗Lieutenants; b. Offiziere der Fuß⸗Artillerie: 1 Stabsoffizier, 2 Hauptleute (einer 1., einer 2. Klasse), 1 Premier⸗Lieutenant, 2 Second⸗Lieutenants; c. 1
her Etat der Sanitäts⸗Offiziere erhöht sich um 1 Stabs⸗ arzt für die Artillerie⸗Schießschule und um 12 Assistenzärzte für die neuen Artillerie⸗Abtheilungen.
„Das Jahres⸗ Dispositionsquantum des Offizier⸗Unter⸗ stützungsfonds für das 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiment und die Feld⸗Artillerie⸗Regimenter Nr. 1 bis 11 beträgt fortan 770 ℳ 8 Bestimmungen treten mit dem 1. April 1889 in Kraft.
„— Unter dem 25. v. M. haben Se. Majestät der Kaiser das Exerzier⸗Reglement für die Feld⸗ Artillerie genehmigt und bestimmt, daß die damit gegebenen Festsetzungen künftig allein maßgebend sein sollen. Die Ver⸗ sendung des Reglements erfolgt im laufenden Monat. Se. Majestät der Kaiser erwarten zum 15. Oktober 1891 Berichte der General⸗Kommandos und des Chefs des General⸗ stabes der Armee über die mit dem Reglement gemachten Erfahrungen ꝛc.
Die nicht reitenden Feld⸗Batterien werden, einer weiteren Kabinetsordre von demselben Tage zufolge, fortan ‚fahrende“ Batterien und die betreffenden Unteroffizier⸗Chargen bei ve Get⸗ „Wachtmeister beziehungsweise Quartiermeister“ enannt.
— Gemäß Allerhöchster Kabinetsordres vom 19. bezw. 24. März d. J. ist das 1. Bataillon Infanterie⸗ Regiments Herzog Friedrich Wilhelm von Braun⸗ schweig (Ostfriesisches) Nr. 78 am 1. April von Emden nach Osnabrück verlegt worden, und sind mit dem⸗ selben Tage die Munitionsfabriken zu Danzig und Erfurt nach entsprechender Erweiterung der Munitionsfabrik zu Spandau eingegangen.
— Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Ss bse⸗ und beider Häuser des Landtages befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— In der heutigen (50.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister von Boetticher, und der badische Bevollmächtigte zum Bundesrath, Freiherr von Marschall, nebst Kommissarien beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Alters⸗ und Invaliditätsversicherung, bei §. 7 fortgesetzt. 1
Es wurden zunächst die Bestimmungen über die Alters⸗ rente diskutirt.
Deer Referent Freiherr von Manteuffel führte aus, daß eine Festsetzung der Altersgrenze auf das vollendete 65. Lebens⸗ jahr eine zu erhebliche Mehrbelastung herbeiführen würde. Nach 10 Jahren würde dieselbe einen Reichszuschuß von 69 Millionen, statt bei Festsetzung des 70. Lebensjahres 38. Millionen erfordern, während im Beharrungszustande derselbe sogar 79 Millionen, statt 41 Millionen betragen würde. Der durch Wegfall der Invalidenrente im Fall einer früheren Festsetzung der Altersrente eintretende Ausfall würde aber die
Nehrbelastung andererseits bei Weitem nicht ausgleichen. Er bitte deshalb um Beibehaltung der Kommissionsbeschlüsse.
Abg. Graf Udo zu Stolberg⸗Wernigerode: Die meisten Arbeiter würden doch mit dem 65. Lebensjahr invalide werden und insofern würde die Mehrausgabe bei einer Festsetzung des 65. Jahres keine allzu große sein. Angesichts der hohen politischen Bedeutung dieser Frage könne es auch im anderen Fall auf einige Millionen mehr oder weniger für den Reichszuschuß nicht ankommen.
Abg. Fürst von Hatzfeldt: Trotzdem die Bestimmungen über die Altersrente die bedenklichsten des ganzen Gesetzes seien, müsse er sich doch in demselben Sinne wie der Vor⸗ redner aussprechen und für Festsetzung des 65. Jahres plaidiren. Im anderen Fal würde die Altersrente nur auf dem Papier stehen; außerdem sei auch die politische Be⸗ deutung des Beschlusses der ersten Lesung in der Kommission nicht 82 unna. ätzen. r 9
ei Schluß des Blattes hatte der Staatssekretär von Boetticher das Wort. — 1
— In der heutigen (12.) Sitzung des Herrenhauses, welcher der Minister des Innern, Herrfurth, sowie später der Minister für Landwirthschaft ꝛc., Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen, beiwohnten, trat das Haus zunächst in die ein⸗ malige Schlußberathung des Rechenschaftsberichts über die weitere Ausführung des Gesetzes vom 19. S775 1869, betreffend die Konsolidation preußi cher Staatsanleihen, ein.
Der Berichterstatter Graf von der Schulenburg⸗Angern den Bericht durch Kenntnißnahme für erledigt zu erachten.
Graf Mirbach hielt den Standpunkt der Regierung, die 3 ½ proz. Anleihe auf 3 Proz. zu konsolidiren, für vollkommen korrekt, war aber der beve. daß, wenn dieselbe neue Kon⸗ sols ausgebe, sie auf Grund ieses Prinzips gleich von vorn⸗ herein dreiprozentige Papiere ausgeben sollet.
„Graf von Frankenberg war der Meinung, daß man auch weiter 3 ½ proz. Papiere ausgeben könne.
Der Antrag des Referenten wurde hierauf angenommen. „Graf von der Schulenburg⸗Angern berichtete sodann in einmaliger Schlußberathung über den 40. Bericht der Staatsschuldenkommission über die Verwaltung des Staatsschuldenwesens im Rechnungsjahre
trag des “ von
Feftreenabae der Staatsschulden über die bezüglichen echnungen Decharge zu ertheilen. 3 Das Haus trat diesem Antrage bei. Herr Reichert berichtete darauf in einmaliger Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Be⸗ seitigung der durch die Hochwasser im Sommer des Jahres 1888 herbeigeführten Verheerungen, und beantragte, dem Gesetzentwurf in der Fassung, in welcher er aus dem Abgeordnetenhause hervorgegangen, zuzustimmen. Das Haus trat diesem Antrage ohne Diskussion bei. Graf Hohenthal berichtete sodann in einmaliger Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf, betreffend den Erlaß oder die Ermäßigung der Grundsteuer in Folge von Ueberschwemmungen, und beantragte, dem esetzentwurf in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung die Genehmigung zu ertheilen. Das Haus schloß sich diesem Antrage ohne Debatte an. Graf von Frankenberg berichtete in einmaliger Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Ab⸗ änderung des Gesetzes über die Bewilligung von Staatsmitteln zur Hebung der wirthschaftlichen
.
bezirks Oppeln vom 23. Februar 1881, und den An⸗ ürant: Das Herrenhaus wolle beschließen: 1. dem bisherigen Inhalt des Gesetzentwurfs die Bezeichnung „§. 1“ zu geben; 3 8 II. den folgenden §. 2 “
Der Staatsregierung wird die Ermächtigung ertheilt, die im §. 4 vorstehend genannten Gesetzes auf 5 Freijahre bemessene Frist für den Beginn der Zinszahlung und für den Beginn der Kapitals⸗ tilgung bei solchen Kleingrundbesitzern, deren Besitzungen der Renten⸗ bank rentenpflichtig sind, im Beduͤrfnißfalle auf ihren Antrag bis zur vollständigen Tilgung der Ablösungsrente zu verlängern.
Der Referent beantragte, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen, legte dem Hause die thatsächlichen Verhältnisse dar, welche in dem Regierungsbezirk Oppeln beständen, und die Schwierigkeiten, dort durch bestimmte Baulichkeiten Regulirungen zu treffen, welche mit Sicher⸗ heit eine vollkommene Beseitigung der Hochwasser in Aussicht stellten, da es sich dabei um die Beherrschung von circa 2 ½ Milliarden Kubikfuß Wasser handle. Die Regierung habe schon lange Jahre ihre Aufmerksamkeit der gründ⸗ lichen Beseitigung dieser Uebelstände zugewendet; die bezüglichen Verhandlungen befänden sich auch jetzt noch in der Schwebe, und es 18 auf ein günstiges Endresultat zu rechnen. Was den Antrag des Freiherrn von Durant anlange, so könne er sich demselben nicht anschließen und halte ihn sowohl für unmöglich als auch für schädlich, denn er lasse absolut nicht erkennen, um was es sich eigentlich handle, und würde nur eine unzulässige Verschiebung der Amortisation herbeiführen. Aus diesen Gründen bitte er den Antragsteller, den Antrag zurückzuziehen, oder das Haus, denselben ab⸗ zulehnen.
Graf Brühl erklärte sich gleichfalls gegen die Anlage von großen Sammelbecken zur Verhütung von Ueber⸗ schwemmungen. Er warne vor derartigen Theorien, von denen er in der Praxis seither noch keine günstigen Resultate kennen gelernt abe, und bitte, dem Antrage des Landwirthschafts⸗Ministers zuzustimmen, der Staatsregierung Vertrauen entgegen zu bringen und den Antrag des Freiherrn von Durant abzulehnen.
Freiherr von Durant erklärte, er habe zu der Staats⸗ regierung vollkommenes Vertrauen, wolle aber dem Minister doch ans Herz legen, in Erwägung zu ziehen, ob das Prinzip seines Antrages nicht dennoch zu verwirklichen möglich sei. Er wolle im Uebrigen dem Wunsche des Ministers entsprechen und ziehe seinen Antrag zurück.
8 Nachdem Graf von Frankenberg sich gegen die Aus⸗ führungen des Ministers für Landwirthschaft gewendet und namentlich die Unmöglichkeit einer wirksamen Anlegung von Sammelbecken bestritten hatte, wurde der Gesetzentwurf in der vom Abgeordnetenhause r Frsen Fassung angenommen
Es folgte der mündliche Bericht der Petitions⸗ kommission.
Herr von Schöning berichtete über eine Anzahl von Petitionen von Mittelschullehrern und höheren Stadt⸗ schulen und beantragte: In Erwägung, daß die Bewilligung von Alterszulagen für Lehrer an Mittelschulen aus Staats⸗ fonds nicht zu enffehlen sei, daß über das Reliktenwesen ein Gesetz⸗ entwurf dem Landtage vorliege und daß die Königliche Staatsregierung sich mit der gesetzlichen Regelung des Pen⸗ sionswesens der Lehrer an Mittelschulen beschäftige, über diese Petitionen zur Tagesordnung überzugehen.
Nach einer kurzen Bemerkung des Herrn von Kleist⸗Retzow schloß sich das Haus diesem Antrage an.
Herr von Brand berichtete über die Petitionen des Rentiers Andrae⸗Roman und Stellmachermeisters P. Lorenz um Bereitstellung staatlicher Mittel als Beihülfe zur Ablösung der Stolgebühren resp. zur Neuordnung des Stolgebühren⸗ wesens in hnsfcbernt des §. 54 des Civilstandsgesetzes vom 9. März 1874 und beantragte, diese Petitionen der König⸗ lichen Staatsregierung als überweisen.
Nach einer Unterstützung dieses Sce qah durch die Herren von Kleist⸗Retzow und Freiherr von Durant wurde der Antrag des Referenten angenommen.
Graf von Hohenthal berichtete über eine Petition des Freischulzengutsbesitzers Korge zu Motylewo bei Schneide⸗ mühl um Abschaffung des Instituts der Freischulzen und be⸗ antragte, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen.
Das Haus trat diesem Antrage ohne Debatte bei.
Damit war die Tagesordnung erschöpft.
Der Präsident schloß die Sitzung um 3 Uhr und theilte 1g Se mit, daß er zu der nächsten Sitzung besonders ein⸗ aden werde.
— Dem Herrenhause ist der Gesetzentwurf, be⸗ treffkend Abänderung mehrerer Bestimmungen der Gesetzgebung über die Stempelsteuer, in der Fassung, in welcher derselbe von dem Hause der Abgeordneten an⸗ genommen worden ist, zugegangen. 8
— Auf der Tagesordnung der am Mittwoch, den 3. d. M., Vormittags 11 Uhr, stattfindenden 48. Plenar⸗ sitzing des Hauses der Abgeordneten stehen folgende Gegenstände: Dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen in Stadtgemeinden.
aterial für die Gesetzgebung zu
vom 1. April 1887/88 und beantragte, der Königlichen
8 95 8
— Erste Berathung des Antrages der Abgg. Letocha und Dr. Porsch auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend das
Lage in den nothleidenden Theilen des Regierungs⸗
alten der Bienen. — Erste Berathung des An⸗ bgg. Drawe und G.Pessen auf Annahme eines
betreffend die Bestrafung der Schulver⸗ säumnisse in öffentlichen Volksschulen. — Erster Bericht der Petitionskommission. (A. Petition der Gemeinde Kaseburg wegen Cvegen”d einer Dampffähre über
Recht zum trages der Gesetzentwurfs,
die Kaiserfahrt und wegen Herstellung einer Chaussee von Kaseburg nach Swinemünde. B. Petition der Auktionatoren Mante und Staby, betreffend den Geschäftsbetrieb und die Gebühren der Auktionatoren.) — Mündliche Berichte der Agrarkommission, der Justizkommission und der Unterrichts⸗ kommission über Petitionen. (I. Petitionen des Rentners Hartmann und Genossen in Lauenburg a. E. und Anderer, betreffend die Ausdehnung des Bereichs für die Gültigkeit der Jagdkarten. II. Petition des Hofbesitzers Westphalen in Brockdorf und Genossen, betreffend die Aussonderung des steuerartigen Theils aus den sogenannten stehenden Ge⸗ fällen in der Provinz Schleswig⸗Holstein. III. Petition des Magistrats der Stadt Berlin um Abänderung der Vorschriften über Erhebung der Hundesteuer. IV. Pe⸗ tition von Eingesessenen in der Munkbrarup⸗Harde um Rückgabe eines an den Fiskus etagiten Ablösungskapitals. V. Petitionen von Fischern in Gr. Garde und in Rumbke, betreffend die Maschenweite der Netze für die Fischerei. VI. Petition des Gerichtsvollzieher⸗Civilanwärters Tarray in Lyck um Anstellung als Gerichtsvollzieher. VII. Petition des Gerichtsvollzieher⸗Civilanwärters Hansen in Schleswig um An⸗ stellung als Gerichtsvollzieher. VIII. Petition des Straf⸗ anstaltslehrers Aulbert in Lingen um Berücksichtigung seiner im Kommunalschuldienste zurückgelegten Dienstzeit bei Be⸗ messung des Diensteinkommens. IX. Petition des Lehrers Eichhorn in Wittenberg, betreffend die Gleichstellung der Lehrer in Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß mit den Sub⸗ alternbeamten.
— Die Bestimmung des §. 1939, Absatz 1 des Rheinischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach im Fall des Todes des Deponenten die hinterlegte Sache nur an dessen Erben urückgegeben werden kann, bezieht sich nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Civilsenats, vom 19. Februar d. J., auch auf Hinterlegungen, deren Gegenstand bestimmungsmäßig nach dem Tode des Deponenten einem dritten Empfänger auszuliefern ist.
— Ueber die Grenzbestimmung zwischen der ge⸗ werblichen Lohndampfdrescherei und dem landwirthschaftlichen Betriebe, für welchen der Dreschereibetrieb verwendet wird, hat das Reichs⸗Versicherungsamt in einer Rekurs⸗ entscheidung vom 14. Januar d. J (Nr. 668) Folgendes ausgeführt: Bei der Entscheidung über die Frage, in welchem Umfange dasjenige Personal, welches bei dem Dreschen mit⸗ telst einer von einem gewerblichen Unternehmer verliehenen Dampfdreschmaschine mitwirkt, der Unfallversicherung nach Maßgabe des Gesetzes vom 6. Juli 1884 unterliegt, ist der Form der Annahme und Löhnung der Arbeiter ein den Ausschlag gebendes Gewicht nicht beizumessen. (Pöree Bescheide 46, 70, 81, 207, 269, 287, 374
13, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1885 Seiten 209, 344 und 363, von 1886 Seite 229, von 1887 Seiten 20, 31, 182 und 351, sowie das Rundschreiben vom 10. Januar 1889 — R.⸗V.⸗A. I. 23241 —, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗
1889 Seiten 89 ff.). Ob im einzelnen Falle der Arbeiter von dem Besitzer der Maschine angenommen oder unmittelbar gelohnt wird, oder ob der Letztere, wie es im vorliegenden Falle offenbar gewesen ist, die Arbeiter dem Landwirthe nur zuführt, und dieser den Lohn auszahlt und über An⸗ nahme und Entlassung verfügt, ist für die Frage der Ver⸗ icherungspflichtigkeit des beschäftigten Personals nicht aus⸗ chlaggebend. Denn diese ist nicht subjektiv, nach der Be⸗ ziehung zur Person des Unternehmers geregelt, sondern nach den objektiven Merkmalen der Art und Eigenthümlichkeit der Betriebe. Nun ist Dreschen nach der herrschenden Anschauung eine landwirthschaftliche Verrichtung. Die Trennung der Körner vom Stroh ist der Abschluß der gerade auf die „Korn“gewinnung gerichteten, recht eigentlich landwirthschaft⸗ lichen Thätigkeit. Regelmäßig wird daher dasjenige Personal, welches, sei es mittelst des Flegels, sei es mittelst einer Maschine drischt, als in einem landwirthschaftlichen Betriebe beschäftigt an⸗ iu ehen sein. Nach der thatsächlichen Gestaltung der wirthschaft⸗
ichen Verhältnisse ist aber nicht zu verkennen, daß in diesen land⸗ wirthschaftlichen Betrieb häufig und so auch hier ein gewerb⸗ licher Betrieb hineinragt, dessen Zweck es in erster Linie aller⸗ dings lediglich ist, die zum Dreschen erforderliche Maschinenkraft zu erzeugen und bereit zu stellen, der aber bei besonderer Sachlage, z. B. bei vollständiger Uebernahme des ganzen Dreschakts Seitens eines Maschinenbesitzers, dem das Getreide
Seitens der Landwirthe zum Ausdrusch zugeführt wird, so sehr überwiegen kann, daß jener landwirthschaftliche Charakter ahinter gänzlich verschwindet. Indessen hier liegen solche besonderen Verhältnisse nicht vor. Der Betrieb des Maschinen⸗ ränkt sich in der That auf die Hergabe aschinenmeister uud Heizer zu bewirkenden beziehungsweise hervorzurufenden und ge Kraftleistungen der Measchine. Das übrige Personal aber, Garbenbinder, Zureicher u. s. w. und in nicht minderem Maße der das Getreide der Wirkung der Maschine unmittelbar aus⸗ setzende, gewissermaßen mit ihr dreschende Einleger gehören
nicht mehr diesem Betriebe, vielmehr dem landwirthschaftlichen Betriebe des Getreidebesitzers an. Während daher Maschinen⸗ meister und Heizer bereits seit dem 1. Oktober 1885 gemäß §. 1 Absatz 3 des Unfallversicherungsgesetzes versichert sind, var der Kläger als Einleger vor dem 1. April 1888 gegen die Folgen von Unfällen gesetzlich nicht versichert.
— Der Kaiserliche Botschafter in Konstantinopel, von Radowitz, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben von seinem Pösten fungirt der Legations⸗Rath von Winckler als Geschäftsträger.
— Der Gouverneur des hiesigen Invalidenhauses, General nfanterie von 9ö à la suite des 6. Branden⸗ ist von kurzem
8
besitzers bes⸗ er durch
der burgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 52, Urlaub nach Breslau hierher zurückgekehrt.
8 — Der General⸗Lieutenant von Hänisch, beauftragt mit der Führung des IV. Armee⸗Corps, hat Berlin nach Abstattung persönlicher Meldungen wieder verlassen.
8 — Der General⸗Lieutenant von Hassel, Commandeur der 6. Division, ist zur Abstattung persönlicher Meldungen
einiger Zeit erkrankte Königliche Gesandte in hern von Helldorf,
desselben ist der Königliche Kammerherr witz, Rittmeister z. D., als interimistischer Geschäftsträger nach Wien entsendet worden.
hre Pesrzeffin Wilhelm mit Sr. Hoheit dem Herzog von
Enthüllung Königsbau an. Die hier anwesenden Mitglieder des König⸗ lichen Hauses sowie Personen des Hofstaats Ihrer Majestäten und der Prinzen und Prinzessinnen hatten von Ihren König⸗ lichen Hoheiten Einladungen erhalten, Wilhelms⸗Palastes alsdann der eigentlichen Enthüllungsfeier der Denkmäler zuzusehen.
Großherzogthum, vom 16. d. M., des Gesetzes vom 18. April 1864 über den Forstdienst können
“ 86 — Der Contre⸗Admiral Koester, welcher befördert und
zum Direktor des Marine⸗Departements im Reichs⸗Marineamt ernannt worden, ist zum eingetroffen.
Antritt der neuen Stellung hier
— Der Regierungs⸗Assessor Carus zu Hörter ist zum
“ bestellt und ihm die Verwaltung der Spezial⸗Kommi
ion I in Höxter übertragen worden.
Die bisher in Berleburg bestandene Spezial⸗
Kommission ist nach Siegen verlegt und zugleich der . 1S Berleburg nach
Regierungs⸗Assessor Nobiling von
iegen versetzt.
Dresden, 1. April. (Dr. J) Der seit ien, Kammer⸗ hat zur Wiederherstellung seiner Ge⸗ undheit einen längeren Urlaub erhalten. Auf die Dauer
Graf von Wall⸗
Sachsen.
(St.⸗A. f. W.)
Württemberg. Stuttgart, 1. Avpril. und die
Königlichen Hoheiten der Prinz
eck wohnten v Morgen der Festrede anläßlich der er Bismarck⸗ und Moltke⸗Büsten im
vom Balkon des
Oldenburg. Oldenburg, 31. März. (H.) Na einem mit Zustimmung des Landtages verkündeten Gesetz für das betreffend Abänderung ie Prüfung für die Prüfungsvorschriften für den höheren Forstschutzdienst in der Weise abgeändert werden, daß 1) den Aspiranten die Verpflichtung auferlegt wird, nach Be⸗ endigung der weijährigen Lehrzeit zunächst in das Königlich preußtsche Jäger⸗Corps einzutreten, sich der dort vorgeschriebenen Jägerprüfung zu unterwerfen und an dem forstlichen Unterricht im Jäger⸗Corps theil⸗ FEea. 2) von denselben nach bestandener Prüfung und
eendigter Militärdienstzeit im Jäger⸗Corps ein Examen vor
einer oldenburgischen Prüfungskommission abzulegen ist, welches sich wesentlich auf die Erforschung der praktischen Be⸗ fähigung für den höheren Forstschutzdienst zu beschränken hat. Nach dem Art. 2 des Gesetzes ist das Staats⸗Ministerium er⸗ mächtigt, für die Zulassung zur Prüfung für den Forstverwaltungs⸗ dienst anderweitige Vorschriften an Stelle der früheren zu erlassen. Nach Artikel 3 kann an Stelle des jetzigen Prüfungsverfahrens für den Forstverwaltungsdienst nach Be⸗ stimmung des Staats⸗Ministeriums ein anderes (im Gesetz näher formulirtes) — (eine erste und eine zweite Prüfung) treten. Die näheren Bestimmungen, insbesondere über die Zusammensetzung der oldenburgischen Pesecs⸗ kommission, über die Ausführung der neuen Prüfungs⸗ vorschriften ꝛc. werden im Verwaltungswege getroffen. — Durch eine gleichzeitig (am heutigen Tage) publizirte Ministerial⸗Bekanntmachung, betreffend die Prüßung für den höheren Forstschutzdienst, sind die Bestimmungen zu 1 und 2 des Gesetzes unter näherer Darlegung ein eführt Der Eintritt in die Lehre darf nicht vor Beginn des 16. Lebens⸗ jahres und muß spätestens am 1. Oktober desjenigen Kalender⸗ jahres erfolgen, in welchem der Aspirant das 18. oder, wenn er die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienst erworben hat, das 20. Lebensjahr vollendet. — Die Bestim⸗ mungen treten mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Auf diejenigen Kandidaten, welche vor diesem Tage die Forst⸗ lehre bereits angetreten haben, kommen jedoch die bisherigen Bestimmungen unverändert zur Anwendung.
Braunschweig. Braunschweig, 1. April. (K.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, begab sich, nach Beendigung der Massagekur bei dem Professor Oldewig, am 28. März von Dresden nach Schloß Reinhards⸗ hausen bei Erbach im Rheingau. Von Erbach kehrte Höchstderselbe am Montag früh 4 Uhr 20 Minuten in die hiesige Residenz zurück. — Am vergangenen Sonnabend traf hier Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Altenburg, von Oldenburg kommend, zum Besuch der Höchsten Herr⸗ schaften ein. Se. Königliche Hoheit der Regent besichtigte heute mit seinem hohen Gast die Bauten im Dom und in der Burg Dankwarderode. — Der Wirkliche Geheime Rath Dr. Wirk, stimmführendes Mitglied im Herzog⸗ lichen Staats⸗Ministerium, ist mit dem 1. April in den Ruhestand getreten. Se. Königliche Hoheit der Regent sprach dem verdienten Staatsmann in einem sehr huldvollen Schreiben seinen Dank für die aufopfernde Thätigkeit aus. Als äußeres Zeichen der Anerkennung schenkte der Regent dem Genannten seine Porträtbüste. Dieselbe ist im Jahre 1878 von J. Mantel nach der Natur modellirt und sodann in der Königlichen Porzellan⸗Manufaktur zu Berlin hergestellt worden.
Anhalt. Dessau, 31. März. Die gestern au egebene Nummer der Gesetz⸗Sammlung veröffentlicht das Gesetz, den Haupt⸗Finanz⸗Etat des Herzogthums Anhalt für das Jahr vom 1. Juli 1889/90 betreffend. Der Etat wird danach in eigener Einnahme auf 10 252 000 ℳ und in eigener Ausgabe auf 10 220 000 ℳ Reichswährung, also
ehreinnahme 32 000 ℳ, festgestellt. . 8
— 1. April. (Anh. St.⸗A.) Se. Hoheit der Herzog hat zu Mitgliedern der gemäß dem Gesetz vom 27. März 1888 am 1. April d. J. in das Leben getretenen Verwaltungsgerichte, bezw. zu stellvertretenden Mit⸗ gliedern, die vortragenden Räthe im Herzoglichen Staats⸗ Ministerium, Gebeimen Regierungs⸗Rath Rindfleisch und Geheimen Justiz⸗Rath West zu Mitgliedern des Ober⸗ Verwaltungsgerichts und zum Stellvertreter des Ersteren den Geheimen Regierungs⸗Rath Brunn, zum Stell⸗ vertreter des Letzteren den Regierungs Rath Meyer, ferner zum Stellvertreter des gesetzlichen e. dieses Gerichts, des Landgerichts⸗Präsidenten Hachfeld, den Landgerichts⸗ Rath Geheimen Justiz⸗Rath Peters und zum Stellvertreter des serneren ges 88 Mitgliedes, des Landgerichts⸗Direkrors Geheimen Justiz⸗Raths Ackermann, den Landgerichts Rath Rudolph ernannt und die Vertretung des Herzoglichen Staats⸗Ministers von Krosigk im Vorsitz des Ober⸗Ver⸗ waltungsgerichts dem Landgerichts⸗ Präsidenten Hachfeld
erungs⸗Rath Mertens hierselbst zu Mitgliedern und zum Stellvertreter des or Laue, zum Stellvertreter üderitz hierselbst ernannt.
Köln. Ztg.) standes des Kabinets⸗ Präsidiums (an Stelle ofen) einstweilen dem teneberg übertragen Aemtern als General⸗ Präses des Konsistoriums entbunden; d dieselben dem Geheimen Justiz⸗Rath Böhmer
übertragen, ferner den Geheimen Regi und den Amtsgerichts⸗Rath des Landesverwaltungsgerichts Ersteren den Regierungs⸗Asse des Letzteren den Amtsrichter
ipp Detmold, 31. März. morgen ab sind die Geschäfte des Vor Ministeriums und des Regierungs⸗ des ausgeschiedenen Herrn von Richt Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath von seinen kommissar und auf Weiteres sin zugetheilt.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. April. (W. T. B.) Das der Theilnahme 8 deutsche Kriegsmarine in S Ausdruck und hebt die Opferwillig⸗ die Energie der g ine so mächtige Flotte geschaffen deutsche Seehandel erstarkt ürsorge Kaiser Wilhelm's für das Gedeihen keine Lücke in deren Bestand zulassen. Die Deutschland werde aber aus das auch die Be⸗
„Fremdenblatt“ Unglück, das die
keit der Bevölkerung sowie rvor, welche in kurzer Zeit e unter deren sei. Die F der Flotte werde Kolonialpolitik erheische Opfer, der Trauer über das Unglück in Samoa, völkerung Oesterreichs schmerzlich erschüttert habe, zu erneutem
I. (W. T. B.) Der Kaiser besuchte heut ardinal Haynald und verweilte be demselben nahezu eine Viertelstunde.
Das Unterhaus erledigte des Wehrgesetze Amendements. . Präsident von Tisza, eine Vorlage, verhältnisse der eit, in welcher dieselben berufen sind, eingebracht werden solle. Finanzausschuß hat die Vorlagen Verstaatlichung der ungarischen Westbahn und de ungarisch⸗galizischen Bahn
Agram, 30. März. ( tation verhandelte in der die Vorschläge beider Reg leichs und beauf Vorschläge den Entwurf des Nuntiums Die nächste Sitzung findet am D Sitzung wohnten der Banus un
Großbritannien und Irla (W. T. B.) Die Gesammt⸗Ei inanzjahr betruge
Vorwärtsstreben er Pest, 1. Apri unerwartet eute sämmtliche Paragraphen lehnung aller eingebrachten aufe der Debatte versprach der Minister daß noch im Laufe dieser Sessio g der Rechts
8, unter A
betreffend die Regelun Reichstags⸗Abgeordneten währen zu einer Waffenübung ein
angenommen.
Die Re gnikolar⸗Depu heutigen Sitzung prinzipiell üb betreffs des finanziellen tragte die Referenten, auf Grund u verfassen. onnerstag statt. Der heutigen d der Landtags⸗Präsident bei
nd. London, 31. März. nnahmen für das heute i 88 472 812 Pfd. Sterl., 54 Pfo. Sterl. im vorhergehenden Jahre. Di derung der Einnahmen ist eine Folge der H⸗ Einkommensteuer, deren Erträgniß um gr ist als im vergangenen Jahre. lte der erste Lord der Admiralität, Lord der Befehlshaber in den Gewässern von be gemeldet, daß der Rumpf des englischen Calliope“ bei dem Orkan in Samoa nicht er schließe daraus, daß das Schiff Als Chef der cht unterlassen, betreffs der
abgelaufene
Vermin setzung der 1 740 000 Pfd. Sterl. — 1. April. 6 Unterhauses thei Hamilton, Neuseeland ha Kriegsschiffes„ 1— beschädigt worden sei; einige kleinere Beschädigungen er Admiralität wolle er übrigens ni Kalamität, welche die Geschwader der ationen betroffen habe, seinem thie Ausdruck zu geben.
— 1. April, Nachts. (W. T. B.) nte mit 256 gegen 85 Stimmen den Unterantrag in welchem gesagt wird, daß Angesichts der ehrung der Flotte unzweck⸗ den Antrag der Regie⸗ Flotte er⸗
litten habe.
freundeten N edauern
und seiner Sympa Das Unterhaus
Cremer's ab, friedlichen Lage eine Verm und nahm sodann wonach diese zur Vermehrung der
Nach einer Meldung des * aus Auckland wird der britische dort nach Samoa abgehen. (W. T. B.) Der bis⸗ Reither übergab dem ngsschreiben; demselben morgen sein
mäßig sei, rung an, mächtigt wird. — 2. April. „Reuter'schen Bureaus Kreuzer „Rapid“ morgen von
Frankreich. Paris, 1. April. che Geschäftsträger von ller heute sein Abberufu Geschäftsträger von Tucher wird gsschreiben überreichen. tirtenkammer berieth
(W. T. B.)
herige bayeris
Beglaubigun Die Depu des Deputirten Delattre auf den Eisenbahnen. Am Vorlage über das 8 obersten Gerichtshofs bei Staats eingebracht.
heute den Antrag über die Sicherheit der Reisenden Schlusse der Sitzung wurde die Senats als
as Verfahren 3 gegen Nie
Verschwörungen Sicherheit des Im Arrondissement Senator gewählt. Meldung zufolge i
Var wurde Augustin Daumas
st der General Advokat an Stelle von Bouchez zum hiesigen Appellhofe ernannt früher Generat⸗Prokurator in Kaiserreich der republikani⸗
Anläßlich des heute beginnen en die Mitglieder der Patrioten⸗ litärische Vorsichtsmaßregeln heil der Pariser Garnison ist kon⸗
(radikal) zum
Amtlicher Quesnay de Beaurepaire General⸗Prokurator am Derselbe war bereits Rennes und hat schon unter dem schen Partei angeh
den Prozesses geg liga sind umfasse getroffen; ein T
(W. T. B.)
Italien. Rom, 1. April. (W. T. B.) Der Minister⸗ Präsident Crispi und der griechische Gesandte Papagiro⸗ heute Nachmittag den neuen Han⸗ Italien und Griechenland. iderte heute auf eins Anfrage 8 ion einer Petarde in einer on dem Pater Agostino räsident Criapi: es sei Alles 8 zu sichern; die Zuhörer⸗ geblieden. Im Auslande habe erregt. Vielleichtsei ein auf den Kanzelredner an der Angelegen den Pater Agostine fe
pulus unterzeichneten delsvertrag zwisch
Im Senat erwi a der Explos legenheit einer v gehaltenen Predigt der Minister⸗P geschehen, um die F des Pre schaft und die Bevölkerung sei ruhig der Vorfall keinerlei Aufmerks Pater Agostino eifersüchtiger deit betheiligt; man lasse wachen, um ihn vor Schaden zu dehüten. werde fortfahren, ihre Pfli damit erledigt.
Senatoren; Kirche bei
reiheit des Prediger
cht zu thun
e schenfall war Seh 1 8 “