1889 / 81 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Apr 1889 18:00:01 GMT) scan diff

1) Abth. III. Nr. 1 68 Thlr. 6 Sgr. 4 ¼ Pf. achben der Elisabeth Hippel aus den Erbtheilungs⸗ verhandlungen nach Andreas Silberbach vom 10. Mai oonf. den 16. August 1819 und 6. Mai conf. den 7. Juni 1821, übergegangen nach dem Tode der Eilisabeth Hippel auf deren Ehemann Philipp Gruenbag, eingetragen mit dem Bemerken, daß der Wittwe Apollonia Silberbach der lebenslängliche Nießbrauch zusteht, ex decr. vom 13. März 1833.

Col. Veränderungen: 8

54 Thlr. 6 Sgr. 4 Pf. hat Philipp Gruenhag von den für ihn eingetragenen 68 Thlr. 6 Sgr. 4 ½ Pf. cum prioritate vor dem ihm verbleibenden Ueberrest von 14 Thlr. 2 Pf. gemäß Cession vom 2. September conf. den 7. November 1835 seinen minorennen Kindern zur Befriedigung wegen ihres Muttertheils abgetreten und stehen von den cedirten 54 Thlr. 6 Sgr. 4 Pf. gemäß Theilungsrezeß in der Elisabeth Grünhag'schen Kuratelsache vom 20. conf. den 24. Juli 1830,

a. dem Andreas Grünhag 18 Thlr. 2 Sgr. 1 ½ Pf.,

b. der Anna Grünhag 18 Thlr. 2 Sgr. 1 ½ Pf.,

c. dem Johann Grünhag 18 Thlr. 2 Sgr. 1 ½ Pf. als Muttertheil zu. Eingetragen ex decr. vom 8. November 1838.

2) Abth. III. Nr. 2 147 Thlr. 10 Szr. 8. Pf., welche die Wittwe Apollonia Silberbach als rück⸗ ständiges Kaufgeld aus dem Vertrage vom 26. Ok⸗ tober 1829 und 10. Februar 1830 zu fordern hat,

ex decr. vom 13. März 1833 eingetragen mit dem

Zablonowo,

Bemerken, daß sich die Hypothek nur auf den von der Wittwe Silberbach angekauften Theil dieses Gutes erstreckt, mit ihren Ansprüchen auf die betreffenden Posten ausgeschlossen. Den erschienenen Interessenten sind ihre Rechte vorbehalten. 2 Heilsberg, den 21. März 1889. Königliches Amtsgericht.

121 11- den Antrag des Besitzers Carl Jahnke in vertreten durch Rechtsanwalt Cohn hier, hat das Koͤnigliche Amtsgericht zu Kolmar i. P. am 18. März 1889 im Namen des Königs für Recht erkannt: 8

Das Hpypothekendokument, bestehend aus der Schuldurkunde beziehungsweise dem Kaufvertrage vom 14. November 1865, zwei Hypothekenbuch⸗ auszügen vom 17. Juli 1864 und einem solchen Auszuge vom 3. Februar 1868, sowie dem Erb⸗

69 recesse vom 16-Zlan 1867 über das in Abthei⸗

lung III. Nr. 2 des Grundbuchs von Jablonowo

Band I. Blatt Nr. 4 für den Eigenthümer Johann

Nicolai in Romanshof eingetragene Theilkapital von

365 Thlr. 13 Sgr. und 7 Pf. zu 5 % jährlich ver—

zinslich, wird für kraftlos erklärt und die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller auferlegt.

[380] Im Namen des Königs! 1 Auf Antrag des Besitzers Jacob Kiedrowicz in Bruß erkennt das Königliche Amtsgericht zu Konitz durch den Amtsrichter Braun für Recht: Das Zweigdokument über 55 Thaler 6 Sgr. 3 Pf., eingetragen aus dem Erbrezeß vom 15. Mai 1850 am 27. Juni 1850 für Anton v. Platha in Abth. III.

Nr. 4 des dem Antragsteller gehörigen Grundstücks Bruß Blatt 1, abgetreten aus der Urkunde vom 4. März und 13. April 1863 an Thomas Metlitzki

in Czarniß und auf dessen Namen umgeschrieben zu⸗ folge Reseen⸗ vom 6. Mai 1863, umgeschrieben für den Schulzen Franz Bruski zu Bruß, zufolge Verfügung vom 20. Juni 1865, gebildet aus dem Erbrezeß vom 15. Mai 1850, aus der obervormund⸗ chaftlichen Genehmigung und dem Erbenlegitimations⸗ attest vom 15. Mai 1850, dem Hypotheken⸗Rekog⸗ nitionsschein vom 27. Juni 1850, dem ö vermerk vom 27. Juni 1850, dem Umschreibungs⸗ vermerk vom 6. Mai 1863, dem Umschreibungs⸗ vermerk für den Schulzen Franz Bruski in Bruß vom 20. Juni 1865, dem Vermerk über Bildung dieses Zweigdokuments und einem Hypothekenbuchs⸗ auszug vom 20. Juni 1865, dem Erkenntnisse des früheren Königlichen Kreisgerichts zu Konitz vom

10. Februar 1865 in der Wechselsache des Schulzen Franz Bruski gegen den Einwohner Thomas Met⸗

litzki und der Ueberweisungsurkunde vom 7. Juni 1865, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen. Verkündet Konitz, den 6. März 1889. Begl.: Koch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

8 - Bekanntmachung.

In der Basteck schen Aufgebotssache F. 9/88. hat das Königliche Amtsgericht zu Marienwerder am 16. März 1889 für Recht erkannt:

I. Das Hypotheken⸗Dokument über die im Grund⸗ buche des dem Besitzer Friedrich Wilhelm Basteck gehörigen Grundstücks Klein Krebs Nr. 7 Ab⸗ theilung III. Nr. 1 für die Geschwister Karl und Jacob Basteck eingetragenen Muttererbtheile von zu⸗ sammen 87 Thlr. 21 Sgr. 9 ¾ Pf., bestehend aus der Ausfertigung des Erbrezesses vom 16. Oktober 1829, der gerichtlichen Verhandlung vom 10 Sep⸗ tember 1829 und des Hypothekenscheins vom 16. März 1830, sowie den Ingrossationsnoten vom 16. März 1830, 6. August 1840 und 21. März 1842, wird für

II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden

dem Besitzer Friedrich Wilhelm Basteck zu Klein Krebs auferlegt. .

85

Auf den

Marienwerder, den 24. März 1889. Königliches Amtsgericht.

m Namen des Könige?:

[131] 8 ntrag des Colons Hermann Heinrich

Nieweg, gent. Bernewaser, Nr. 38 Brockhagen, er⸗

kennt das Königliche Amtsgericht zu Halle i. W. am 26. März 1889 durch den Amtsrichter Plate, da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunde und die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat, für Recht: Die Obligation und Pfandverschreibung vom 27. Juni 1857 und Hypothekenurkunde vom 30. Juli 1857 über 200 Thaler Darlehn nebst 5 % Zinsen für den Auktionator Hermann Friedrich Deppe von Nr. 96 Brockhagen, welche im Grundbuch von Brockhagen Band I. Blatt 215 in Abtheilung III. Nr. 13 ver⸗

zeichnet sind, wird für kraftlos erklärt.

Im Namen des Königs! Verkündet am 16. März 1889.

Tessar, Gerichtsschreiber.

In der Mühlenbesitzer Wunsch'schen Aufgebots⸗ sache III. F. 15/88 erkennt das Königliche Amtsgericht 6 durch den Amtsrichter Bannert für

echt:

1) Die Hypothekenurkunde über 1000 Thaler Dar⸗ lehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 4. März 1867 zufolge Verfügung vom 5. März 1867 für den Gastwirth und Schulzen Theodor Krüger in Mirchau in Abtheilung III. sub Nr. 9 des dem Mäbegnbesiter Wunsch zu Podjaß gehörigen Grundstücks Podjaß Blatt 4, bestehend aus der Schuldurkunde und einem Auszuge aus dem Grund⸗ buch des belasteten Grundstücks, versehen mit dem Eintragungsvermerk, wird für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem

[120]

Mühlenbesitzer Wunsch zu Mühle Podjaß zur Last.

Karthaus, 19. März 1889. Königliches Amtsgericht

[119] Bekaantnascheenc.

Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts hier⸗ selbst vom 26. März 1889 sind 1) die etwaigen Berechtigten der Hypotheken⸗Theilpost von 122 Thlr. 15 Sgr. 8 Pf. Muttererbe, eingetragen für Carl Hühndorf und demnächst umgeschrieben auf die Wittwe Henriette Arndt in Abth. III Nr. 3 des dem Kaufmann Hugo Neugebauer zu Ostrowo ge⸗ hörigen Grundstücks Ostrowo, Blatt 290, mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen,

2) das über die fragliche Thellvost gebildete Zweig⸗ dokument, bestehend aus dem Hypothekenbuchs⸗Auszuge vom 9. Juni 1860 und dem Testamente vom 20. Ok⸗ tober 1857, sowie der Verhandlung vom 27. April 1858, ist für kraftlos erklärt.

Ostrowo, den 26. März 1889.

Wendlandt,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[127] Mortifikations⸗Erkenntniß.

In der Aufgebotssache der Armenkasse zu Driever, vertreten durch den Gemeindevorsteher daselbst, gegen unbekannte Inhaber der über die im Grundbuche von Bingum Band III. Blatt 43 für die Armen⸗ kasse in Driever eingetragenen Hypothek über 40 Pistolen gebildeten Hypothekenurkunde wird die vermißte Hvpothekenurkunde der in dem Aufgebote ö Vorausbestimmung gemäß für kraftlos erklärt.

Weener, den 28. März 1889.

Königliches Amtsgerichtt.ß

Im Namen des Königs! Verkündet am 6. März 1889. Vanhöffen, Gerichtsschreiber. Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche

[125]

des Grundstücks Guttstadt Nr. 100 in Abth. III.

unter Nr. 4 eingetragenen 70 Thaler 27 Sgr. des Schuhmachers Johann Link aus der Purifikations⸗ Resolution vom 7. März 1851 ist für kraftlos erklärt. Guttstadt, den 6. März 1889. Königliches Amtsgericht. Fisch 8

[452] Im Namen des Königds?? In der Konitzer'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Konitz durch den Amts⸗ richter Braun für Recht:

Die nachstehenden Hypothekengläubiger:

a. die verehelichte Schlossermeister Friedrich Hell⸗ wig, Ernstine Amalie Auguste, geb. Duchrau,

b. der Schneidergeselle Emil Arnold Duchrau,

c. die Marie Mathilde Duchrau und deren etwaige Rechtsnachfolger auf die nachstehend bezeichnete Hypo⸗ thekenpost, welche im Grundbuche des den Iu Erdmann und Dorothea, geb Riemer Konitzer'schen Eheleute gehörigen Grundstücks Konitz Bl. 413 in Abth. III. Nr. 2 a als ein zu 5 % verzinsliches Vatererbe der 5 Geschwister Duchrau, nämlich: Ernstine Amalie Auguste, Gustav Reinhold, Wil⸗ helm David, Emil Arnold und Marie Mathilde, in Höhe von 217 Thaler 8 Sgr. zufolge Verfügung vom 5. April 1856 eingetragen, von welcher 43 Thaler 13 Sgr. Antheil der Ernstine Amalie Auguste Duchrau zufolge Verfügung vom 16. September 1868 und von der Restpost 117 Thaler 15 Sgr. zufolge Verfügung vom 8. März 1872 gelöscht, von welcher in der noth⸗ wendigen Subhastation des mitverhafteten Grund⸗ stücks Konitz Nr. 353 als derjenige Antheil, welcher den dort ausgefallenen Gläubigern von der Masse dieses Grundstücks gebührt, der Betrag von 56 Thalern 9 Sgr. 5 Pf. ermittelt, und hiervon 9 Thaler 1 Sgr. 5 Pf. nebst 5 % Zinsen seit dem 18. Januar 1872 den Erben des Wilhelm David Duchrau, dls welche nach den Pupillenakten D. 29 legitimirt ind:

a. die verehelichte Schlossermeister Friedrich Hecuss. Ernstine Amalie Auguste, geb. Duchrau in

zersk,

b. der Schneidergeselle Gustav Reinhold Duchrau zu Berlin, 1

c. der Schneidergeselle Emil Arnold Duchrau zu Berlin,

d. die Marie Mathilde Duchrau,

ferner 8 Thlr. 28 Sgr. 5 Pf. für den Schneidergesellen Emil Arnold Duchrau in Berlin und 15 Thlr. 6 Sgr. 2 Pf. für Marie Mathilde Duchrau überwiesen, eingetragen auf Grund der adjudicatoria vom 11. Januar 1871 und den Kaufgelderverhandlungen vom 11. 1871 und 18. Januar 1872 zu⸗

folge Verfügung vom 8. März 1872, werden mit

ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt. 8 Verkündet Konitz, den 6. März 1889. . egl.: Koch, 11 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[128]

In der Geßner'schen Aufgebotssache von Gen⸗ sungen hat das Königliche Amtsgericht, Abtheilung II., zu Felsberg, durch Ausschlußurtheil vom 28. Mäarz 1889 für Recht erkannt:

Die Originalschuldurkunden über die vrpes l im G. W. u. H. B. von Gensungen Bd. 1. Bl. 38 auf dem Grundvermögen des Martin Geßner und Ehefrau Catharina Elisabeth, geb. Wagner, von Gensungen fůr den Obergreben Georg Koch zu

IF1— 1““ . 111.“ Gensungen, jetzt auf dem Grundvermögen des Johann Adam Geßner, Martins Sohn, zu Gensungen, Art. 131 ensungen für den vorbenen Jonas Reiß zu Rhünda eingetragenen Forderungen von 85 Thlr. aus Obligation vom 20. Juli 1832 und von 65 Thlr. aus Obligation vom 18. Oktober 1833, werden für kraftlos erklärt. Felsberg, den 28. März 1889. Plugge, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung II.

69538]

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 21. März 1889 ist der Grundschuldbrief vom 1. Ok⸗ tober 1884 über die auf dem Ferdinand Berge⸗ mann’'schen Grundstücke Band I. Blatt Nr. 4 des Grund⸗ buchs von Gornow, Abtheilung III. Nr. 2, für den Schmied Ernst Bergemann zu Pueblo Staat Colorado, Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika eingetragen zu 4 ¼ Prozent verzinsliche Grundschuld von 1440 ℳ, welchem Zinsquittungen nicht beigefügt sind, für kraftlos erklärt.

Bahn, den 26. März 1880. Königliches Amtsgericht

E11“

[129] Im Namen des König Auf den Antrag des Kolon Hermann Adolf ahde, gent. Windmann, von Nr. 5 Steinhagen, er⸗

eennt das Königliche Amtsgericht zu Halle i. W.

am 26. März 1889 durch den Amtsrichter Plate,

da der Antragsteller die Tilgung der nachstehend be⸗ zeichneten Posten und die Berechtigung zum Auf⸗ gebotsantrage glaubhaft gemacht hat, für Recht:

1) Die Minorennen, Franz Heinrich, Heinrich Adolf und Christine Elisabeth Beckmann aus Stein⸗ hagen und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen an die im Grundbuch von Stein⸗ hagen Band VI. Blatt 322, Abtheilung III. Nr. 1 eingetragene Post von 40 Thalern Darlehn aus der Obligation vom 26. Juni 1816 ausgeschlossen.

2) Die Johann Heinrich und Marie Elisabeth Windmann aus Steinhagen und deren Rechtsnach⸗

folger werden mit ihren Ansprüchen an den im

Grundbuch von Steinhagen Band VI. Blatt 322, Abtheilung III. Nr. 2 eingetragenen Brautschatz⸗ antheil von je 2 Thalern 4 Silbergroschen 7 ⁄⁄ Pfennig

16. Januar aus der Verschreibung vom 28 Fehnnar 1888 aus⸗

geschlossen.

[459] Bekanntmachung. Auf den Antrag des Lohgerbers Gustav Koch zu Charlottenburg, betreffend das Aufgebot der im nachfolgenden Tenor bezeichneten Hypothek, hat das Königliche Amtsgericht in Gerbstedt am 23. März 1889 für Recht erkannt: 1

I. Seiner Excellenz dem Minister des Königlichen Hauses, Wilhelm von Wedell zu Berlin, werden seine Ansprüche und Rechte auf die im Grundbuche von Gerbstedt Band XV. Artikel 45 Abtheilung III. Nr. 1 für das Depositum des Gerichts zu Piesdorf aus der Schuldverschreibung vom 7. Juni 1822 ein⸗ getragene Resthvpothek von Achthundertzehn 810 Mark vorbehalten.

II. Der eingetragene Gläubiger und sämmtliche

übrige Rechtsnachfolger desselben mit Ausschluß A

des zu L. bezeichneten werden mit ihren An⸗ sprüchen und Rechten auf die zu I. bezeichnete Hypo⸗ thek ausgeschlossen.

III. Die Kosten des Verfahrens werden Antragsteller auferlegt. 6

Dr. Meinecke Gerbstedt, den 25. März 1889. Seewald, Sekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

dem 8

[465] Bekanntmachung.

Durch Urtheil vom 14. März 1889 sind folgende Hypotheken für erloschen erklärt:

a. Die im Grundbuch von Wessum Band 9 Blatt 65 rubr. III. Nr. 1 laut Obligation vom 20./6. 1820 für Wittwe Franz Bernard Cruse in Metelen resp. Justiz⸗Kommissar Busch in Steinfurt als Cessionar eingetragenen 200 Thaler, 8

b. die Band VIII. Blatt 20 G.⸗B. von Nien⸗ borg Abthlg. III. Nr. 3 für Eheleute Bernard Meiners zu Nienborg eingetragenen 20 Thaler 24 Stüber,

c. die im G.⸗B. von Leyden Band 13 Blatt 24 Abthlg. III. Nr. 1, Band 13 Blatt 5 Abthlg. III. Nr. 12 für Maria Fischer, geb. Terhoffstedde, in Epe eingetragenen 33 Thaler, die daselbst Nr. 5 resp. Nr. 13 eingetragenen 50 Thaler Pachtgelder, welche der Wittwe Kaufmann Hermann Lammers Helene, geb. Banken, zu Ottenstein, für ein Darlehn von 97 Thaler 14 Sgr. verpfändet sind; die daselbst Nr. 6 resp. Nr. 14 für vorgenanntes Darlehn ver⸗ pfändete Post von 47 Thaler 14 Sgr. Pachtgelder, die daselbst Nr. 8 resp. Nr. 16 eingetragenen Kaution für Hermann Heinrich Herick, Maria Catharina Elisabeth, Gerhard Heinrich und Anna Maria Herich zu Wehr, die daselbst Nr. 9 resp. Nr. 17, für Kaplan Anton Schwieters in Stadtlohn eingetragenen 100 Thaler,

d. die Band 15 Blatt 32 G.⸗B. von Wessum rubr. III. Nr. 4 eingetragenen Abdikate von je 20 Thaler und Kaution für übernommene Nachlaß⸗ schulden für Johann Bernard Brüning und Johann Heinrich Brüning in Graes,

e. die Band 7 Blatt 13 G.⸗B. von Legden Abthlg. III. Nr. 4 für Dr. Engelbert Busch in Legden eingetragenen 200 Thaler.

Ahaus, den 19. März 1889. 8

Königliches Amtsgericht. 8

[451] Im Namen des Königs!

In der Fenske'schen S erkennt das Königliche Amtsgericht zu Konitz durch den Amts⸗ richter Braun für Recht:

A. dem Kaufmann Hansen in Czersk wird der aus den Urtheilen des Königlichen Amtsgerichts zu Konitz vom 17. März 1885 IV. C. 52/85 und IV. D. 3/85 und der Urkunde vom 8. Februar 1889 nach dem eingetragenen Gläubiger Dampfmühlen⸗ besitzer L. Zühlke erhobene Anspruch auf:

a. die bei der Zwangsversteigerung von Czersk Blatt 12 in Abtheilung III. Nr. 16 und Blatt 223 Abtheilung III. Nr. 6 für den Fabrikbesitzer L. Zühlke in Czersk eingetragene von 239 nebst 6 % Zinsen seit dem 2. Januar 1885 aus dem baar zu zahlenden Kaufgelde zur Hebung gekommenen Betrage von 29 8

A

b. die bei der Zwangsversteigerung von Czersk Blatt 12 Abtheilung III. Nr. 17 und Blatt 223 Abtheilung III. Nr. 7 für den Dampfmühlenbesitzer L. Zühlke in Czersk eingetragene Forderung von 266 nebst 6 % Zinsen seit dem 25. November 1884 aus dem baar zu zahlenden Kaufgelde zur Hebung gekommenen Betrage von 42 52 vorbehalten,

b. alle sonstigen etwaigen Berechtigten werden mit Ansprüchen auf die Beträge zu a. b. aus⸗ geschlossen,

ec. dem Kaufmann Isidor Biber in Czersk wird der erhobene Anspruch auf den bei der Zwangs⸗ versteigerung des Grundstücks Czersk Blatt 223 in Abtheilung III. Nr. 10 für ihn selbst eingetragenen

orderung von 55 aus dem baar zu zahlenden Kaufgelde zur Hebung gekommenen Betrage von 5 ℳ, 6 vorbehalten, dagegen werden die etwaigen sonstigen Berechtigten mit ihren Ansprüchen aus⸗ geschlossen,

d. die etwaigen Berechtigten auf den bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks Czersk Blatt 12 in Abtheilung II. Nr. 6 eingetragenen und aus dem baar zu zahlenden Kaufgelde zur Hebung gekommenen

Zinse von 1 17 werden mit ihren Ansprüchen

auf diesen Betrag ausgeschlossen, e. die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. Verkündet: Konitz, den 6. März 1880.

3 „Begl.: Koch, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[222] Bekanntmachung.

Duͤrch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 13. März 1889 ist der Grundschuldbrief über die für den Schuhmacher Carl Heuer zu Saal auf dessen Büdnerstelle Band I. Blatt 25 Abtheilung III. Nr. 3 des Grundbuchs vom Kirchspiel Saal ein⸗ getragene Post von 1500 ℳ, mit 4 ½ % seit dem 1. Oktober 1879 verzinslich, für kraftlos erklärt. Barth, den 13. März 1889.

KFßönigliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 22. März 1889 sind alle Diejenigen, welche an der auf dem Grundstücke Blatt 103 Münchenwalde Abtheilung III. Nr. 3 für den Altsitzer Johann Liehr in Friedrichswalde eingetragenen Darlehnspost von 50 Thlr. Ansprüche zu haben vermeinen, mit denselben ausgeschlossen worden.

Mehlauken, den 23. März 1889.

Königliches Amtsgericht.

[458] Bekanntmachung. 8 23. März 1889 erkannt und verkündet:

Alle unbekannten Eigenthumsprätendenten werden mit ihren Eigenthumsansprüchen an das Grundstück Buchwald Nr. 11, Band I. Blatt 11 des Grund⸗ buchs von Buchwald, ausgeschlossen.

Schroda, den 27. März 1889.

Königliches Amtsgericht.

7

Mertschütz, sind durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage die Eigenthümer bezw. Rechtsnachfolger der im Grundbuche des dem An⸗ tragsteller zu 1 gehörigen Grundstücks Nr. 164 Mertschütz (früher Nr. 4 Dom. Mertschütz Ab⸗ theilung III. Nr. 4 und im Grundbuche des dem Antragsteller zu 2 gehörigen Grundstücks Mertschütz Nr. 172 (früher Nr. 12 Dom. Mertschütz) für die Freihäusler Johann Gottlieb Raupach'sche Kuratel⸗ masse zu Klein⸗Wandriß aus der Schuldurkunde vom 16. Januar 1820 zufolge Verfügung vom 22. Juli 1823 zur Gesammthaft eingetragenen Post von 40 Thalern Darlehn, mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.

Liegnitz, den 29. März 1889. Königliches Amtsgericht.

[367] K. Amtsgericht Crailsheim.

e.Jeeen;

an die Marie Magdalene Steingräber von Schweinfurt, sich über eine von Amtswegen für erforderlich erachtete Berichtigung des Geburtsregisters von Ellrichshausen vom Jahre 1887 zu erklären.

Der 28 Jahre alte ledige Eisenbahnarbeiter Anton Kowacik von Neudorf, Bezirkshauptmannschaft Stra⸗ konitz in Böhmen, hat am 21. Dezember 1887 bei dem Standesamt in Ellrichshausen die daselbst am 16. Dezember 1887 erfolgte Geburt eines Mädchens angezeigt und hiebei dem Kind den Vornamen „Marie“, sich selbst aber den Namen „Anton Cranziew“ beigelegt und die Mutter des Kindes als seine Ehefrau, „Sophie Wilhelmine, geb. Ulrich“ bezeichnet.

Durch Urtheil der Ferienkammer K. Landgerichts Hall als Strafkammer vom 14. August 1888 ist nun aber festgestellt worden, daß Kowacik sich fälschlicher⸗ weise Anton Cranziew genannt hat und daß das angezeigte Kind die uneheliche Tochter der ledigen Ehsenbohnarbeiterin Marie Magdalene Steingräber von Schweinfurt in Bayern, seiner damaligen Zu⸗ hälterin, ist, weshalb entsprechende Berichtigung dieses Geburtseintrags im Geburtsregister des Stan⸗ desamts Ellrichshausen von Amtswegen für erforder⸗ lich erachtet wird.

Die mit unbekanntem Aufenthalt abwesende Marie Magdalene Steingräber, welche hierüber noch nicht

18 ist, wird nun aufgefordert, sich binnen der 8 st von 8

„fünfzehn Tagen

darüber zu erklären, ob und welche Einwendungen sie gegen die Berichtigung dieses Geburtsfalleintrags vorzubringen habe, wobei das Präjudiz angefügt wird, daß nach Ablauf der Frist angenommen wüͤrde, die Steingräber habe zur Zeit gegen die Berichtigung nichts einzuwenden.

Den 28. März 1889.

Oberamtsrichter Kellenbach.

[480] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Marie Friederike Bertha Richter, geb. Hütköper, zu Berlin, vertreten durch den echts. anwalt Guttmann ebenda, klagt gegen den Leder⸗ arbeiter Ernst Hermann Richter, zuletzt zu Berlin,

bekannt Aufenthalts, wegen böslicher Ver⸗

Das Königliche Amtsgericht zu Schroda hat

5 ““

lassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 29. Inni 1889. Vormittags 11 Uhr, Jüden⸗ straße 59, II Treppen, Zimmer 75, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Berlin, den 29. März 1889.

Funke, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 13 II.

1488 Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Maria Jonas, geborene Malinowski, zu Schöneck E.Pr. vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Silberstein in Danzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Klempner Emil Jonas, zuletzt in Gardschau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ trennung, mit dem Antrage: das zwischen Par⸗ teien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf iden 5. Juli 1889, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Danzig, den 27. März 1889.

Pessier, Gerichtsschreiber des Königlichen Land erichts 8

SOeffentliche Zustellung. 8

Ehefrau des Matrosen Theodor Henke, Elwine, geb. Henke, zu Kolbergermünde, vertreten durch den Rechtsanwalt Timm zu Köslin, klagt gegen ihren Ehemann, den Matrosen Theodor Henke, früher zu Kolberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage zu erkennen: 1) das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, 2) dem Beklagten werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köslin auf den 13. Juni, 1889, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. wecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Köslin, den 27. März 1889.

Krüger, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts i. V

[484] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Fabrikschlosser Schmidt, Amalie, geb. Henke, zu Arnswalde, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Kaufmann ebenda, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Fabrikschlosser August Schmidt, früher in Arnswalde, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das unter den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Lands⸗ bera a. W. auf den 13. Juli 1889, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Landsberg a. W., den 28 März 1889.

8 Herfarth, Sekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[481] Oeffentliche Zustellung.

Die Zimmermannsfrau Bertha Mitzkat, geb. Kreutz, in Georgenberg, vertreten durch den Justiz⸗ rath Barnick in Wehlau, klagt gegen den Ehemann, Zimmermann Carl Mitzkat, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Königs⸗ berg i. Pr., Theaterplatz Nr. 3⁄4, Zimmer Nr. 49, auf den 9. Juli 1889, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Königsberg i. Pr., den 25. März 1889.

ensel, Kanzlei⸗Rath,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[487] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Fabrikarbeiter Heinrich Uhrmann, Helene, geb. Fliethmann, zu Duisburg, Prozeßbevoll⸗ maͤchtigter Rechtsanwalt Dr. jur. Schmits daselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu zu Duisburg, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Duisburg auf den 21. Inni 1889, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen; Anwalt su be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Duisburg, den 27. März 1889.

Lechner, Rechnungsrath, Gerichtsschreiber des Königlichen E“

[489] Oeffentliche Fenac.

Die verehelichte Emma Schaar, geb. Büttner, zu Elbing, vertreten durch den Justizrath Dr. Gaupp zu Elbing, klagt gegen ihren Ehemann, den Gelb⸗ ießer Guftav ermann Schaar, unbekannten Aufent⸗ Falts⸗ auf Ehescheidung wegen Eesegeen Verlassung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, demselben auch die Kosten des Ver⸗ fahrens zur Last zu legen, und ladet den Be⸗

Sen zur mündlichen Verhandlu stre

8 8 ng des Rechts⸗ ts vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elbing auf den 13. Juli 1889, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Elbing, den 28. März 1889.

Neumann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [4855 Landgericht Hamburg. 8

Oeffentliche S.eF.

Die Ehefrau Catharine Marie Dorothea Wil⸗ helmine Rose, geb. Timmermann, zu Hamburg, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Kümpel, Klägerin, ladet ihren Ehemann, den Zimmermann Louis Rudolph Hermann Rose, Beklagten, unbekannten Aufenthalts, in der wider ihn erhobenen Ehescheidungsklage zur klägerischen Eidesleistung in Gemäßheit landgericht⸗ lichen Urtheils vom 21. Dezember 1888 zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 20. Mai 1889, Vormit⸗ tags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

uszug der Ladungsschrift bekannt gemacht.

Hamburg, den 30. März 1889.

5 .W. Wegener, 4 Gerichtsschreiber des Landgerichts. Civilkammer III.

1488 Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Bergmanns Adolf Rommel in Clausthal, Ernestine, geb. Jahn, daselbst, vertreten durch Rechtsanwalt von Bargen, klagt gegen ihren vorgenannten Ehemann, früher in Clausthal, flest unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe und Er⸗ klären des Beklagten für den schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer I. des Königlichen Landgerichts zu Göttingen auf den 1. Juli 1889, Vormittags 10 Ühr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

(L. S.) Abich,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[486] „Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Friedrich Wilhelm Dähne zu Halber⸗ stadt, vertreten durch den Rechtsanwalt Goedicke zu Halberstadt, klagt gegen seine Ehefrau Auguste Dähne, geb. Fahldieck, früher in Halberstadt, später angeblich in Zerbst, dann in Ottensen, Berlin, Al⸗ tona, Bremen, zuletzt in Brandenburg, zur Zeit in unbekannter Abwesenheit, wegen böslicher Ver⸗ lassung, mit dem Antrage auf Ehetrennung, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halberstadt auf den 24. Juni 1889, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halberstadt, den 28. März 1889.

Lincke, Assistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

1409 „DOeffentliche Zustellung.

Christina Burger, Cigarrenmacherin, in Mannheim wohnhaft, Ehefrau des zuletzt in Ludwigsbafen a. Rh. wohnhaft gewesenen, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort in Amerika abwesenden Schlossers Gustav Franz Bierberg, vertreten durch Rechtsanwalt Heinrich Straub in Frankenthal, hat gegen ihren genannten Ehemann zum K. Landgerichte Franken⸗ thal, Civilkammer, Klage auf Ehescheidung erhoben mit dem Antrage: „Es gefalle dem K. Landgerichte, Civilkammer, die Ehescheidung zwischen der Klägerin und dem Beklagten auszusprechen und dem Beklagten die Prozeßkosten zur Last zu gelegen, sowie die öffent⸗ liche Zustellung des ergehenden Urtheils an den Be⸗ klagten zu bewilligen.“

Zur mündlichen Verhandlung der Sache ist Termin anberaumt in die öffentliche Sitzung des K. Land⸗ gerichts Frankenthal, Civilkammer, vom 26. Inni 1889, Vormittags 9 Uhr, wozu Beklagter mit der Aufforderung geladen wird, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als seinen Prozeßbevollmächtigten aufzustellen.

Zum Zwecke der Zustellung an den abwesenden Beklagten wird Gegenwärtiges veröffentlicht.

Frankenthal, den 28. März 1889.

Der Gerichtsschreiber des K. Landgerichts Teutsch, K. Obersekretär.

[142] Oeffentliche Zustellung.

Das Königliche Landgericht Eichstätt, Civilkammer, hat in Sachen des Taglöhners Georg Michael Schwegler in Treuchtlingen, Kläger, vertreten durch Königl. Advokaten und Rechtsanwalt Voltz in Eich⸗ stätt, gegen die Taglöhnersfrau Maria Schwegler von Dietfurt, nun unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagte, wegen Ehescheidung, auf das Gesuch der Klagspartei durch Beschluß vom 26. März 1889, nachdem der Aufenthalt der genannten Maria Schwegler unbekannt ist, die öffentliche Zustellung der Klageschrift vom 22. März 1889 gemäß §. 186 u. 187 der C. P. O. bewilligt.

Seitens der Klagspartei ist der Antrag gestellt;

1) die zwischen den Streitstheilen bestehende Ehe wird dem Bande nach getrennt,

2) die Beklagte sei als allein schuldiger Theil zu eracstene und babe pr ehkosten ꝛu trag

eselbe alle Prozeßkosten zu en.

Zur mündlichen Verhandlung der Klage vom 22. März I. Js. in der öffentlichen Sitzung der Civilkammer des Köoͤnigl. Landgerichts Eichstätt ist Termin vom Mittwoch, den 12. Juni 1889, Vorm. 9 Uhr, anberaumt, 2 ie Beklagte Maria Schwegler hiemit mit der Aufforderung vor⸗ geladen wird, iu ihrer Vertretung an diesem Termine einen bei dem genannten Gerichte zur anwaltschaft⸗ lichen Vertretung voelagsenen Anwalt zu bestellen.

Eichstätt, am 26. März 1889. Gerichtsschreiberei des Königli Landgerichts. Der Koͤnigl. Obersekretär ““ Sommer.

[141 sentliche Zustellung.

. Ehefrau Albrecht, 25 ge orene Clasen, zu Tripkau bei Hitzacker Regserungs ezirks Lüneburg, vertreten durch den Rechtsanwal Knodt in Bücke⸗ burg, klagt gegen ihren Ehemann, den Cigarren⸗ arbeiter Julius Friedrich Wilhelm Albrecht, früher 5 Bückeburg wohnhaft, jetzt unbekannten Aufent⸗ alts, auf Ehescheidung, mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, eventl. den Beklagten zu ver⸗ urtheilen, das eheliche Leben mit der Klägerin wiederherzustellen, dem Beklagten auch die Kosten des Verfahrens zur Last zu setzen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Fürstlichen Landgerichts zu Bückeburg auf den 19. Inni 1889, Morgens 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. ““

Bückeburg, 29. März 1889.

(Unterschrift), Gerichtsschreiber Fürstlichen Landgerichts

[1409% Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Grundsitzers und Müllers Wilhelm Zimmermann, Marie, geb. Zurleit, zu Groß⸗Apenburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Breese in Salzwedel, klagt gegen den Grundsitzer und Müller Wilhelm Zimmermann, in unbekannter Abwesenheit, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage auf Anberaumung eines Sühnetermins, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Beetzen⸗ dorf auf den 28. Mai 1889, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

wird dieser Auszug 8 Fage bekannt gemacht. esse, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[4751 K. Amtsgericht Stuttgart Amt. Oeffentliche Zustellung.

Die Marie Katharine Bauer, ledig, und der Maurer Johannes Bauer in Glashütte, Gemeinde Waldenbuch, letzterer als Pfleger des unehelichen Kindes der Ersteren, Namens Rosine Pauline Bauer, klagen gegen den mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesenden Georg Hild, ledigen Bauern von Wei⸗ dach, Gemeinde Stetten, aus unehelicher Schwän⸗ gerung, mit dem Antrage, durch vorläufig vollstreck⸗ dares Urtheil zu erkennen, der Beklagte sei kosten⸗ fällig schuldig, zu bezahlen: 1) der Mitklägerin Marie Katharine Bauer Ersaf a. für Tauf⸗ und Kindbettkosten 30 ℳ, b. für Alimente 80 ℳ, 2) der Pflegschaft des Kindes an Alimenten jährlich 80 vom 27. Dezember 1888 an vierteljährlich voraus⸗ zahlbar das Verfallene sofort in solange, bis das Kind sich selbst ernähren kann, jedenfalls bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Stutt⸗ gart Amt, Gartenstr. Nr. 1, auf den 6. Inni 1889, Vormittags 9 Uhr. 1

Den 28. März 1889.

Gerichtsschreiber Lehre.

[472]

Die unverehelichte, großjährige Marianna Pientka und der Vormund ihres außerehelichen Kindes, Franziska Pientka, Häusler Thomas Nowak aus Lubom, vertreten durch den Rechtsanwalt Schönfeld zu Falkenberg O.⸗S., haben gegen den Drainir⸗ schachtmeister Stephan Kleppek aus Oschin, später zu Seiffersdorf, Kreis Falkenberg O.⸗S., jetzt unbe⸗ kannten Aufenthaltsortes, wegen Ansprüchen aus außerehelicher Schwängerung geklagt und denselben zu dem von dem Königlichen Amtsgericht zu Falken⸗ berg O.⸗S. anzuberaumenden Termine geladen und beantragt:

I. den Beklagten für den natürlichen Vater des von der Mitklägerin Marianna Pientka am 8. August 1887 außerehelich geborenen Kindes, Namens Fran⸗ ziska, zu erklären und als solchen zu verurtheilen:

a. an die Mitklägerin Marianna Pientka an Tauf⸗, Entbindungs⸗ und Wochenkosten 30 ℳ,

b. an monatlichen Alimenten für das Kind

10 ℳ, und zwar die rückständigen sofort,

ddie laufenden in vierteljährigen Raten im voraus,

c. die Kur⸗ und Begräbnißkosten zu zahlen, falls das Kind vor dem 14. Lebensjahre krank werden oder sterben sollte,

d. die Kosten des Rechtsstreites zu tragen;

II. dem Kinde das Erbrecht in den dereinstigen Nachlaß des See . vorzubehalten;

KL das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Zur mündlichen Verhandlung der Sache ist vor dem Königlichen Amtsgerichte zu Falkenberg O.⸗S. Termin auf

den 28. Mai 1889, Vormittags 9 anberaumt, zu welchem der Beklagte hierdurch . lich geladen wird.

Falkenberg O.⸗S., den 22. März 1889.

Grüner,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Oesfentliche Instellung.

In Sachen der ledigen und großjährigen Ardeiterin Cbristiana Welzel von Weißenstadt und der Kuratel über deren außereheliches Kind „Elisabetha x vertreten durch den Vormund Schabmacher Zahn von Weißenstadt, Klagspartei, den O kellner Leonhard Rreschinger von hnador bei zur Zeit undekannten Aufenthalts, Be⸗

agten,

wird mit Klage vom 2. Februar 1889 den Beklagten Roeschinger zu verurtbeil 98

ana am 2. ¹ 8SS au

gebornen, mit Beklagten innerhald der Ming⸗ mauern der Stadt Nurnderg gezeugten Kinde „Elisabetha“ anguerkennen. 8 n der in zurückgelegtem 14. Lebensjahre, in 1 Raten vora bar.

d. die des derrinstigen Schulgeldes. G

8* ö1 1“ II

0. die Hälfte der etwaigen Krankheits⸗ und Be⸗ erdigungskosten des Kindes innerhalb der Alimen⸗ tationsperiode,

1 p zwanzig Mark Niederkunfts⸗, Tauf⸗ und Kind⸗

en,

e. 500 persönliche Entschädigung der Kinds⸗ mutter pro defloratione zu bezahlen, und

3) die Streitskosten n und zwar alles dies 8 L Vollstreckbarkeit des ergehenden

rtheils.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits hat das Kgl. Amtsgericht Nürnberg Termin auf Mittwoch, den 22. Mai 1889, Bormittags neun Uhr, Zimmer Nr. 12 anberaumt, wozu der Beklagte hiermit geladen wird. 8

Nürnberg, den 30. März 1889.

Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber des Kgl.

Amtsgerichts.

(L. S.) Hacker, K. Sekretär.

ĩ139]

Bekanntmachung. 1 —“ In Sachen der Kuratel über Josef Bretting von Hauptendorf gegen den ledigen Müller und Dienst⸗ knecht Georg Wießneth junior von Niederndorf, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschaft und Alimentation, ist auf Freitag, den 31. Mai 1889, früh 8 Uhr, beim K. Amtsgerichte Herzogenaurach Termin bestimmt, zu welchen Georg Wießneth ge⸗ laden wird.

An dem Termine wird beantragt:

2 den Beklagten zur Anerkennung der Vaterschaft wv des gesetzlich beschränkten Erb⸗ rechtes,

b. zur Zahlung:

1) einer jährlichen Alimentation von 104 ℳ,

2) für Erlernung eines Handwerkes 100 ℳ,

3) einer Entschädigung für Schulgeld, dann Eefese erwachsenden Kur⸗ und Leichen⸗

en 1

4) für Tauf⸗ und Kindbettkosten 60 ℳ,

5) einer persönlichen Entschädigung von 600 1-e Prozeßkoft

e. zur Tragung der Prozeßkosten zu verurtheil und das Urtheil gemäß §. 648 d. C.⸗P.⸗O. far vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Herzogenaurach, den 27. März 1889.

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.

(L. s.) Bergmann, K. Sekretär b

[135 Oeffentliche Zustellung.

. Weingroßhandlung Lorch & Wolf in Mainz a. R, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Benno Mühsam hier, Leipzigerstr. 57, klagt gegen den Gastwirth R. Wallraff, früher hier, Friedrichstr. 136 zum Münchener Löwenbräu, t unbekannten Aufenthalts, wegen 117,50 für gelieferte Waaren 33. C. 217/3 89, mit dem Antrage auf kostenpflichtige veeabeib zur Bablans von 6 %

insen em ge der Zustellu der Klage an 28 ve Vefercbac

s Urtheils, und ladet den Bekla münd⸗ lichen Verhandlung des 8 liche Amtsgericht I. zu Berlin Jüdenstraße 58, Zimmer 31a II. Tr., auf den 5. Inni 1889, Bormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen wird dieser Auszug der Klage bekannt g 2 * 88 26.

Berlin, den 23. März 1889.

Lüdicke, Gerichtsschreiber 89

des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 33.

[132] Oeffentliche Der Handelsmann Michael Lerp, Sohn von Samnvel, zu Maursmünster, und Genossen, vertreten durch Rechtsanwalt Zenetti iu Zabern, klagen gegen jur

die Maria Luise Castella aus M.

eit unbekannten Aufenthaltsorts, aus einem auf vom 1. Mai 1873 mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung zur Zahlung des Restkanfpreises mit 80,00 der Zinsen und der Kosten und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kaiserliche Amt in Zabern Els. auf Inli Bormittags

Uhr. Zum cke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt g

Wichterich, Sekretär, Fer Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

134 Oeffentliche Instelung 2 Wittwe Christiane Bauer in Pilchoawi treten durch den Rechtsanwalt Pieper ju

1 g8. iur Jobann an dem Grundstück Nr. 58 Pilchomt

2 9 CEch 9 der ha Sn u d ——

Kühne, 6

37] Oessentliche Inste Uung. 8g9. Torfmeister Johann Klaufe zu e⸗- treten durch den Rechtsanmalt Dr. de Hiar- selbst. KNagt gegen den Tageladömer FPro- bolak. Binkemo, jekt Anfent- haltg. Fen Ebefrau, megen Restforderung für gekamfte Kartosseln uad Teuf. wit dem Aramace

. xehee de . 898†ꝙm

*

vorläufig