1889 / 84 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Apr 1889 18:00:01 GMT) scan diff

5) Kommandit⸗Gesellschaften

auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

I145553 Ptanatpalhang.. AeEeee.

12 17. Mai

des es pom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 5. 8 Absatz 2 bes ferneren Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 43) und §. 6 Absatz 2 des Ge⸗ 82 vom 28. März 1887 (Ges. S. S. 21) ist der

manz⸗Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗

nleiben der verstaatlichten Eisenbahnen, soöͤweit die⸗ selben nicht inzwischen Lüre ind, zur Rückzahlung

zu kündigen, sowie au verschreibungen dieser

des Angebots festzusetzen. b

Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der Magdebneg ½ Halberstädter Eisenbahn,

er vierprozentigen Prioritäts⸗Obli⸗

ationen de 1865 (Privilegium vom 12. April 865) dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuld⸗ verschreibungen der 3 prozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen

nämlich:

biete:

a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibungen wird derselbe Nennbetrag in Schuldver⸗ schreibungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten

Staatsanleihe gewährt.

Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen insansprüchen noch bis zum zweitnächsten

nsenfälligkeitstermine der Obligationen be⸗ lassen, also bis zum 2. Januar 1890.

Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 30. April d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Haupt⸗Kasse mu Magdeburg oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗ Betriebskassen zu Magdeburg, Halberstadt, Braun⸗

schweig und Berlin und zwar: Berlin—Lehrte auf

dem Lehrter Bahnhof und Berlin Magdeburg auf dem Potsdamer Bahnhof unter vorläufiger Ein⸗ reichung der Obligationen eeneben

Berlin, den 1. April 1889 Der Finanz⸗Minister.

von Scholz. S Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗

Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (eet.nan selbst ein Verzeichniß, welches

mmer und Nennwerth der letzteren enthält, in doppelter Ausfertigung beizufügen ist Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wieder⸗ ausankwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurück⸗

nmeh egen Einreichung der Obligationen zum Umtausch legen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibu wird sohter das Erforderliche veranlaßt werden. Maßgdeburg, den 4. April 1889. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[1456] Bekanntmachung.

Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges. S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 11), §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 43) und §. 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 28. März 1887 (Ges. S. S. 21) ist der Finanz⸗Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗ Anleihen der verstaatlichten soweit die⸗ selben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuld⸗ verschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staats⸗ schuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots festzusetzen.

Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der Berlin⸗Potsdam⸗Magdehurger Eisenbahn, nämlich der vierprozentigen Prioritäts⸗Obli⸗ gationen Litt. C., nene Emission (Privilegium vom 25. August 1862) dahin Gebrauch, daß ich den Inbabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschreibungen der 3 ½ prozentigen kon⸗ solidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete:

ür die umzutauschenden Schuldverschreibun⸗

gen wird derselbe Nennbetrag in SchuldU ˖

verschreibungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten

Staatsanleihe gewährt. b

b. Den Inhabern werden die umzutauschenden

Schuldverschreibungen mit den bisbherigen

insansprüchen noch bis zum zweitnächsten

Zinsenfälligkeitstermine der Obligationen be⸗ assen, also bis zum 2. Januar 1890.

Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 30. April d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Haupt⸗Kasse 8 Magdeburg oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗

etriebskassen zu Magdeburg, Halberstadt, Braun⸗ schweig und Berlin und zwar: Berlin Lehrte auf dem Lehrter Bahnhof und Berlin Magdeburg auf dem Potsdamer Bahnhof unter vorläufiger Ein⸗ reichung der Obligationen abzugeben.

Berlin, den 1. April 1889. 8

Der Finanz⸗Minister. 8

1 von Scholz.

Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots afer den Schuldverschreibungen (Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Num⸗ mer und Nennwerth der letzteren enthält, in doppelter Ausfertigung beizufügen ist.

Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangs⸗ bescheinigung Seefhe dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zutückzugeben.

Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden.

geeg. den 4. April 1889. bnig Eisenb

den Inhabern der Schuld⸗ nleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staats⸗ schüalbverschreibungen anzubieten und die Bedingungen

Hauptkassen in Liegnitz, Stettin, Frankfurt a. O., Magdeburg, Köln und Wiesbaden

der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn, nämlich der

Durch §. 5 Absatz 2 und Se vom 17. Mai 1884 (Ges.⸗S. 5 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 11), F. 5 Abfatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. 8 ar 1885 (Ges.⸗S. S. 43) und §. 6 Ab⸗ satz des Gesetzes vom 28. März 1887 (Ges.⸗S. S. 21) ist der Finanz⸗Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der verstaatlichten Eisen⸗ bahnen, soweit dieselben nicht getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rück⸗ zahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Stagatsschuldverschreibungen anzubieten und die Be⸗ dingungen des Angebots festzusetzen.

Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfojgend bezeichneten Schuldverschreibungen der Oberschlesischen Eisenbahn, nämlich:

1) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obligatio⸗ eeger D. (Privilegium vom 24. Mai

2) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obligatio⸗ nen Litt. F. I. Emission (Privilegium vom 26. Juni 1857),

3) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obligatio⸗ G. (Privilegium vom 28. Mai

66),

4) der, vierprozentigen Prioritäts⸗Obli⸗ ationen, Emission von 1873 (Privi⸗ Legium vom 9. April 1873), 1

5) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obli⸗ gationen, Emission von 1874 (Privi⸗ legium pom 24. Juli 1874), 25

6) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obli⸗ Emission von 1880 (Privi⸗ egium vom 5. Januar 1880)0),

7) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obli⸗

ationen, Emission von 1883 (Privi⸗ egium vom 19. Februar 1883), dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschrei⸗ bungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten Staats⸗ vngche jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete:

a. Für die umzutauschenden Schuldverschrei⸗ hungen wird derselbe Nennbetrag in Schuld⸗ verschreibungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten Staatsaänleihe gewährt.

„Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen insansprüchen noch bis zum zweitnächsten ins enfälligkeitstermine der Obligationen be⸗ lassen, also die Schuldverschreibungen zu 1 und 3 bis 7 bis zum 2. Januar 1890, die eee zu 2 bis zum 1. April 0.

Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, baben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 30. April d. J. schrift⸗ lich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗ Hauptkasse zu Breslau oder bei der Königlichen S hge in Berlin W., Leipziger⸗ platz 17, sowie bei den Königlichen Eisenbahn⸗ Betriebskassen in Oppeln, Neisse, Kattowitz, Ratibor, Posen, Glogau und Lissa i. P., außerdem auch bei den Königlichen Regierungs⸗

unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben.

Berlin, den 1. April 1889.

Der Finanz⸗Minister. von olz. 8

Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obli⸗ gationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen besonders, in doppelter Ausfertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangs⸗ bescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurück⸗ gegeben. 1 Formulare zu der Annahme⸗Erklärung und dem Nummern⸗Verzeichniß werden durch die vorbezeichneten Kassen unentgeltlich verabfolgt. Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden. Breslau, den 3. April 1889. .““

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[1462] Bekanntmachung. Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges. S. S. 129), §. 5. Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 11), §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 43) und §. 6 Absatz 2 des Ge⸗ setzes vom 28. März 1887 (Ges. S. S. 21) ist der Eb ermächtigt worden, die Prioritäts⸗ nleihen der verstaatlichten Eisenbahnen, soweit die⸗ selben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung 9 ündigen, sowie auch den Inhabern der Schuld⸗ erschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staats⸗ schuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots festzusetzen. Von diesen Ermäaͤchtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen

vierprozentigen Prioritäts⸗Obligationen von 1877 FPribil gtam vom 7. Februar 1879 dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtau 8 ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschreibungen der 3 prozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt

unter folgenden Sserhbessen anbiete: a. Für die umzutanschenden Schuldverschrei⸗ ungen Pird derselbe Nennbetrag in Schuld⸗ verschreibungen der 3 pro entigen konsolidirten

Staatsanleihe gewährt. .

b. Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen insansprüchen noch bis zum zweitnächsten insenfälligkeitstermine der Obligationen be⸗

lassen, also bis zum 2. Januar 1890. Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre d.sbeg ch Erklärung bis einschließlich den 30. April d. Jo.

lichen Eisenbahn⸗Hauptkasse in Berlin W., Leip⸗ zig tz Nr. 17, sowie bei den Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Betriebskassen in Oppeln, Neisse, Kattowitz, Ratibor, Posen, Glogan und Lissa i. P., außer⸗ dem auch bei den Königlichen Regierungs⸗Haupt⸗ kassen in Liegnitz, Stettin, Fraukfurt a. O., Magdeburg, Köln und Wiesbaden unter vor⸗ läufiger Einreichung der Obligationen abzugeben. eerlin, den 1. April 1889. Der Finanz⸗Minister. 1 von Scholz. 8

Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Fin Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obli⸗ gütiomen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und

ennwerth der letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen besonders, in doppelter Ans⸗ fertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Ein⸗ Fra. sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben ei einstweiliger Wiederausantwortung der von der An⸗ nahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben. 8

Formulare zu der Annahme⸗Erklärung und dem Nummern⸗Verzeichniß werden durch die vorbezeichneten Kassen unentgeitlich verabfolgt.

Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden.

Breslau, den 3. April 1889.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[1463] Bekanntmachung.

Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges. S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 11), §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 43) und §. 6 Absatz 2 des Ge⸗ setzes vom 28. März 1887 (Ges. S. S. 21) ist der Finanz⸗Minister ermächtigt worden, die Pnafetan⸗ Anleihen der verstaatlichten Eisenbahnen, soweit die⸗ selben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuld⸗ verschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staats⸗ schuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots festzusetzen.

Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisen⸗ bahn, nämlich;

1) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗

Iesse Litt. H. (Privilegium vom 6. April 72),

2) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen Litt. K. (Privilegium vom 21. De⸗ zember 1874),

3) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen Emission von 1876 (Privilegium vom 26. Juni 1876),

dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch

ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldver⸗

schreibungen der 3 prozentigen konsolidirten Staats⸗

Füe jetzt unter folgenden Bedingungen an⸗ ete:

a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibun⸗ gen wird derselbe Nennbetrag in Schuldver⸗ schreibungen der e konsolidirten Staatsanleihe gewährt.

.Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Finnan grüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsenfälligkeitstermine der Obligationen be⸗ lassen, also die Schuldverschreibungen zu 2 bis zum 2. Januar 1890, die Schuld⸗ verschreibungen zu 1 und 3 bis zum 1. April 1890.

Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 30. April d. Js. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Hauptkasse zu Breslan, oder bei der König⸗ lichen Eisenbahn⸗Hauptkasse in Berlin W., Leip⸗ zigerplatz Nr. 17, sowie bei den Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Betriebskassen in Oppeln, Neisse, Kattowitz, Ratibor, Posen, Glogan und Lissa i. P., außerdem auch bei den Königlichen Regierungs⸗

auptkassen in Liegnitz, Stettin, Frankfurt a. O.,

agdeburg, Köln und Wiesbaden unter vor⸗ läufiger Einreichung der Obligationen abzugeb

Berlin, den 1. April 1889. 8

Der Finanz⸗Minister: von Scholz. Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗

Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗

öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen besonders, in doppelter Ausfertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wiederaus⸗ antwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben.

Formulare zu der Annahme⸗Erklärung und dem Wün ent Verdg cht werden durch die vorbezeich⸗ neten Kassen unentgeltlich verabfolat.

Wegen Einreichung der Obligationen zum Umtausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden.

Breslau, den 3. April 1889.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

schriftlich oder See. bei der Königlichen ese u Bre

[1464] Bekanntmachung.

Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges. S. S. 129), §. 5 erfe 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (G. S. S. 11), 2 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar

885 (G. S. S. 43) und §. 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 28. März 1887 (G. S. S. 21) ist der Finanz⸗ Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der verstaatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuld⸗ verschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staats⸗ schuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots festzusetzen. .

Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezei we

1) der vierprozentigen Prioritätb⸗Obliga⸗ tionen Serie I. (Privilegien vom 2. August 1858 und 26. November 1860), 8 2) der vierprozentigen Privritäts⸗Obliga⸗ Cerie II. (Privilegien vom 30. De⸗ zember 1861 und 29. Februar 1864), dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldperschrei⸗ bungen der 3 ½prozentigen konsolidstten Staats⸗ 5. jetzt unter folgenden edingungen anbiete: 8 a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibungen 8 wird derselbe ae in Schuldverschrei⸗ bungen der 3 ½aprozentigen konsolidirten Staats⸗ anleihe gewährt. 8 .Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Ienzangüchen noch bis zum zweitnächsten insenfälligkeitstermine der Obligationen be⸗ lassen, also die Schuldverschreibungen zu 1 bis zum 2. Januar 1890, die Schuldver⸗ schreibungen zu 2 bis zum 1. April 1890. Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezuͤgliche Erklärung bis einschließlich den 30. April d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse (rechtsrheinischen) zu Köln oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebskassen zu Münster i. W., Dort⸗ mund, Essen (rechtsrheinisch), Wesel, Düsseldorf (rechtsrheinisch) und Neuwied, ferner bei der König⸗- lichen Eisenbahn⸗Hauptkasse in Berlin, Leipziger⸗ plätz 17, unter vorlaͤufiger Einreichung der Obli gatsonen abzugeben. Berlin, den 1. April 1889. Der Finanz⸗Minister. von Scholz. Vorstehende Bekanntmachung des Ministers wird hierdurch mit dem öffentlicht, daß den Erklaͤrungen über die A des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, für jed Gattung von Obligationen besonders, in doppelter Ausfertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, de Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben. 1 Wegen Eeimreschung der Obligationen zum Umtausch 8* . taatsschuldverschreibungen wird päter das Erforderliche veranlaßt werden. 8 Köln, den 3. April 1889. Königliche Eisenbahn⸗Direktion (rechtsrheinische).

[1465] Bekanntmachung.

Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (G. S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (G. S. S. 11), §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar 1885 (G. S. S. 43) und §. 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 28. März 1887 (G. S. S. 21) ist der Finanz⸗Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der ver⸗ staatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht in⸗ zwischen getilgt sind, zur Feciagenge zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen und die Bedingungen des Angebots fest⸗ zusetzen. 8 on diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der Köln⸗Mindener Eisenbahn, nämlich: der vierprozentigen Prioritäts⸗ Hüidceen V. Emission (Privilegium vom 17 September 1862), dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuld⸗ verschreibungen der 3 prgzentigen konsolidirten jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete: 8

a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibun gen wird derselbe Nennbetrag in Schuldver schreibungen der 3 prozentigen konsolidirten Staatsanleihe gewährt. 8

. Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zinsansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsenfälligkeitstermine der Obligationen be⸗ lassen, also bis zum 2. Januar 1890.

Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 30. April d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse EFese rtchen zu Köln oder bei den Königlichen

isenbahn⸗Betriebskassen zu Münster i. W., Dort⸗ mund, Essen (rechtsrh.), Wesel, Düsseldorf (rechtsrh.) und Neuwied, ferner bei der Königlichen Eisenbahn- Hauptkasse in Berlin (Leipzigerplatz Nr. 17) unte vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben.

Berlin, den 1. April 1889. 8

Der Finanz⸗Minister. von Scholz.

Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlich, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, in doppelter Ausfertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu ver sehenden Obligationen zurüceschfben⸗

Wegen Einreichung der ligationen zum Um tausch gegen 3 prozentige Staatsschuldverschreibunge wird später das Erforderliche veranlaßt werden.

Köln, den 3. April 1889. 8

Königliche Eisenbahn⸗Direktion (rechtsrheiuksche).

[927 . 8 Io. Aktiengesellschaft Berliner Terrain- und Bau⸗ Gesellschaft zu Berlin ist durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 25. März 1889 laut öffent licher äe des Königlichen Amtsgericht Berlin I. vom 29. März 1889 aufgelöst worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hierdurch aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. Berlin, 2. April 1889. Der Liquidator. intjes, Straßburgerstraße 11.

Nciien⸗Ban⸗Gesfgsschaft Alatanbna⸗

Stiftung.

Die öffentliche Sibang deß Curatoriums der Alexandra⸗Stiftung zur Audloposung der zu amor⸗ tisirenden Aktien findet am 12. April d. Js., Rachmittags 5 ½ Uhr, im Bau⸗Büreau des Königlichen Schlosses statt.

Berlin, den 4. April 1889.

Curatorium der Alexandra⸗EStiftung. Krokisius. Hesse.

[1475]

Hamburg Pelgotander Telegraphen- Gesellschaft.

Die en Aktionäre werden hiermit zur ordent⸗ lichen Generalversammlung

auf den 25. April d. J., Mittags 12 Uhr, nach dem Geschäftslokal der Gefellschaft in Berlin, Werderstr. 4 II, ergebenst eingeladen.

Tagesordnung:

1) Vorle nag der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ onto pro 1888, sowie des Geschäfts⸗ berichts der Direktion und des Aufsichtsraths.

2) Bericht der Revisoren und Beschluß über Genehmigung der Bilanz.

ur Theilnahme an dieser Versammlung sind die⸗

jenigen Aktionäre berechtigt, welche bis zum Tage vor der Generalversammlung Abends sechs Uhr entweder ihre Aktien oder die Depotscheine der Reichsbank beziehungsweise der London Joint Stock Bank, London, über die daselbst in Aufbewahrung befind⸗ lichen Aktien bei der Gesellschaftskasse deponirt aben.

Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie der Geschäftsbericht der Direktion und des Aufsichts⸗ raths liegen vom 10. April cr. ab im Geschäfts⸗ lokale der Gesellschaft zur Einsicht der Herren Aktio⸗

näre bereit.

Berlin, den 4. April 1889. Der 8 Aufsichtsraths. ecker.

[1476] Hamburg Velgolander Telegraphen- Gesellschaft.

Die Herren Aktionäre werden hiermit zur außer⸗ ordentlichen Generalversammlung auf Donner⸗ stag, den 25. April er., Nachmittags 12 ¼ Uhr, nach dem Geschäftslokale der Gesellschaft, Werder⸗ traße 4II, ergebenst eingeladen. .

8 Tagesordnung: 1) Antrag der Direktion und des Aufsichtsrathes auf Liquidation der Gesellschaft. 2) Feststellung der Modalitäten der Liquidation.

Zur Theilnahme an dieser Versammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche bis zum Tage vor der Generalversammlung, Abends sechs Uhr, entweder ihre Aktien oder die Depotscheine der Reichs⸗ bank beziehungsweise der London Joint Stock Bank, London, über die daselbst in e befind⸗ lichen Aktien bei der Gesellschaftskasse deponirt haben.

Berlin, den 4. April 1889.

Der measeabg Aufsichtsraths. ecker.

[1477]

Gesellschaft für Tegung und Unterhaltung des Beutsch-Norwegischen unterserischen 1 Rabels.

Die 2425 Aktionäre werden hiermit zur ordent⸗ lichen Generalversammlung auf den 25. April d. J., Nachmittags 12 ¾ Uhr, nach dem Ge⸗ schäftslokal der Gesellschaft in Berlin, Werder⸗ straße 4 II., ergebenst eingeladen. Tagesordnung: 1) Vorlegung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto 75 1888, sowie des Geschäfts⸗ G der Direktion und des Aufsichts⸗ rathes. 2) Bericht der Revisoren und Beschluß über Genehmigung der Bilanz. 3) Ersatzwahl von zwei Auffichtsrathsmitgliedern. 4) Wahl zweier Revisoren. ur Theilnahme an dieser Versammlung sind die⸗ jenigen Aktionäre berechtigt, welche bis zum Tage vor der Generalversammlung, Abends sechs Uhr, ent⸗ weder ihre Aktien oder die Depotscheine der Reichs⸗ bank beziehungsweise der London Joint Stock Bank, London, über die daselbst in Aufbewahrung befind⸗ lichen Aktien bei der Gesellschaftskasse deponirt aben.

Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗Rechnung sowie der Geschäftsbericht der Direktion und des 89 chts⸗ raths liegen vom 10. April cr. ab im Geschäfts⸗ lokale der Gesellschaft zur Einsicht der Herren Aktionäre bereit.

Berlin, den 4. April 1889.

Der F 89 Aufsichtsraths. ecker.

[1459 8 VBanges ellschaft Moabit.

Da in der zum 2. April cr. einberufenen außer⸗ ordentlichen Generalversammlung das statutenmäßig erforderliche Aktien⸗Kapital nicht vertreten gewesen, findet nochmals am 27. April er., Vormittags 10 Uhr, im Buͤreau der Gesellschaft, Friedrich⸗ straße 133 à, eine

außerordentliche Generalversammlung

statt mit derselben Ta e * 8 Abänderung der §§. 2, 15, 16, 17, 21, 24, 25, 33 u. 34 des Gesellschafts⸗Statuts.

Wir machen E aufmerksam, daß nach §. 28 des Statuts diese Versammlung unter allen Um⸗ ständen beschlußfähig ist und ersuchen deshalb unsere

erren Aktionäre, behufs Betheiligung an derselben ihre Aktien gemäß §. 25 des Statuts nebst einem doppelten Nummern⸗Verzeichniß spätestens 3 Tage vor dem Versammlungstage

in Berlin dei der Gefellschaftokasse, Friedrich⸗ straße 133 a. und

dem Bankhause C. H. Kretzschmar, Char⸗ lottenstraße 55,

in Hamburg bei der Anglo⸗Deutschen Baunk

in Dresden bei dem Baukhanse Menz, Pekrun & Co.

zu depontren. 1

Das Duplikat des Nummernverzeichnisses wird mit

dem gehörigen Stempel und einem Vermerk über

die Stimmenzahl des betreffenden Aktionärs ver⸗

sehen zurückgegeben und dient als Legitimation zum

Eintritt in die Versammlung.

Berlin, den 4. April 1889. Der Vorsithende des Aufsichtsraths.

W. Nissen.

11458.

Verkiner Speditions⸗ & Lagerhaus Actien⸗Gesellschaft

(vormals Bartz & Co.).

Zu der am Montag, den 29. April cr., Vor⸗ mittags 10 Uhr, im Geschäftslokale der Gesell⸗ schaft, Kaiserstraße 39/41, hierselbst stattfindenden ordentlichen und außerordentlichen General⸗ versammlung werden die Herren Aktionäre obiger Gesellschaft hiermit eingeladen.

Tagesordnung:

I. der ordentlichen Generalversammlung:

1) Bericht des Aufsichtsrathes und Vorstandes über die Lage des Geschäftes und Vorlegung der Bilanz, der Gewinn und Verlustrechnung

und des Geschäftsberichtes für das Jahr 1888.

2) Genehmigung der Bilanz, sowie Entlastung des Aufsichtsrathes und Vorstandes.

3) Wahlen zum Aufsichtsrathe.

II. der außerordentlichen General⸗ versammlung:

1) Antrag des Vorstandes und Aufsichtsraths auf Erhöhung des Grundkapitals, Fortsetzung der Modalitäten und Beschluß über Begebung

der neu zu emittirenden Aktien.

2) Aenderung der §§. 5, 13, 31, 32 des Statuts.

Diejenigen Aktionäre, welche an diesen General⸗ versammlungen theilnehmen wollen, haben ihre Aktien resp. Quittungsbogen oder Depotscheine der Reichs⸗ bank bis zum 25. April cr. bei

der Gesellschaftskasse, Kaiserstraße 41, oder den Herren Georg Fromberg & Co. hier zu deponiren. 8

Die Bilanz sowie der Geschäftsbericht für 1888 liegen zur Einsicht oder Abholung für die Aktionäre vom 13. April cr. ab bei den vorbezeichneten Stellen bereit.

Berlin, den 5. April 1889.

Berliner Speditions⸗ & Lagerhaus Actien⸗ Gesellschaft (vormals Bartz & Co.). George C. Bartz. Arthur E. Bartz.

11198; Concordia Spinnerei und Weberei in Burglehn (bei Bunzlau) u. Marklissa.

Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu einer ordentlichen Generalversamm⸗ lung auf Montag, den 29. April 1889, Nach⸗ mittags 3 Uhr, nach dem Geschäftslokale unserer Gesellschaft in Bunzlau ergebenst eingeladen.

Ta 1) Geschäftsbericht der Direktion nebst Vorlage der Bilanz für das Geschäftsjahr 1888, und Beericht des Aufsichtsraths über Prüfung dder Bilanz. 1 8 2) Feststellung der Bilanz für 1888 und Be⸗ schlußfassung über die Anträge des Vorstandes und Aufsichtsraths, betreffend die Verwendung des Reingewinnes. vs 3) Ertheilung der Decharge für die Mitglieder des Aufsichtsraths und die Direktion.

Zur Theilnahme an der Generalversammlung ist derjenige Aktionär berechtigt, welcher sich als solcher durch den Nachweis der Hinterlegung seiner Aktien bei einer zur Annahme von Depositen berechtigten Behörde oder bei dem Vorstande der Gesell⸗ schaft in Bunzlau oder bei einer der Nieder⸗ lassungen der Bank für Handel und Industrie in Berlin, Darmstadt und Frankfurt a. Main, bis spätestens zum 26. April 1889 bei dem Vorstande der Gesellschaft legitimirt. *

Der Vorstand. 8 S. Woller.

1208]

In der heutigen, durch den Notar Dr. Stockfleth

stattgehabten ersten Ausloosung unserer Prioritäts⸗Anleihe

sind gezogen worden: 1“

Litt. A. Nr. 8 1 Obligation à 5000 ℳ,

Litt. B.

Ict. B. . 15 2 do. à 1000 ℳ, welche vom 1. Juli ab an unserer Casse zur Auszahlung gelangen.

Hamburg, den 1. April 1889.

Schiffswerfte und Maschinenfabrik

(vormals Janssen & Schmilinsky) A. G. 112211 Kaiser⸗Brauerei.

Unsere Original⸗Aktien können von heute ab gegen der vollgezahlten Interims⸗Scheine ei dem Bankhause S. Natz in Hannover in 255789 genommen werden. Ricklingen, den 4 April 1889. Der Aufsichtsrath. Otto Stockhardt.

1 Bei der heute stattgehabten Ziehung unserer 4 ½ %igen Prioritäten wurden folgende Nummern ausgeloost: 1 Litt. A. Nr. 9 à 1000, Litt. B. Nr. 282 à 500, Litt. B. Nr. 485 à 500, Litt. B. Nr. 501 à 500, 1““ welche à 105 % nebst 4 ½ % Zinsen p. a vom 1. Ja⸗ nuar 1889, vom 1. Juli 1889 ab an der Casse unserer Gesellschaft in Ottensen bezw. bei der Anglo Deutschen Bank in Hamburg zur Aus⸗ zahlung kommen. Hamburg, 1. April 1889.

Jarbholz⸗Ertract⸗Fabrik

Danziger 8 Schiffahrts⸗Aktien⸗Gesellschaf

Die außerordentliche Generalversammlun Aktionäre hat am 18. Mai v. J, dem Artikel 31 des Statuts und Artikel 248 H.⸗G.⸗B. entsprechend, der Vorstand aus den bereiten ktiengesellschaft 40 600 ℳ, Vierzi Tausend sechshundert Mark, zum Ankaufe von fün Hundert und achtzig Aktien der Gesellschaft zum Preise von siebenzig Mark pro Aktie von nominell zweihundert Mark verwenden und die angekauften Aktien amortisiren soll. Gemäß Artikel 243 H⸗G.⸗B. werden hiermit die Gläubiger der Gesellschaft aufgeforde Vorstande zu melden. b Danzig, den 2. April 1889. Der Vorstand der Danziger Schiffahrts⸗Aktien⸗ John Gibsone. Richard Moeller.

„Apollo“

Piaunofortefabrik zu Dresden.

Durch Beschluß der außerordentlichen General⸗ versammlung vom 20. Februar 1889 ist die Herab⸗ des bisherigen Grundkapitals von 300 000 Hälfte in der Weise beschlossen worden, daß vier Aktien durch Vernichtung von dreien derselben und Abstempelung der vierten auf den Nominal⸗ betrag von 1000 zu einer Aktie zusammengelegt

In Gemäßheit von Art. 248, 243, 245 des Handels⸗ esetzbuchs fordern wir hiermit unsere Gläubiger auf, ch bei der Gesellschaft

Dresden, am 30. M

„Axpollo“ Pianofortefabrik zu Dresden.

Wolfframm.

beschlossen, Mitteln der

rt. Eich Beisdem

weseuschaft.

Lutteroth.

(14670, Kölnische Unfall⸗Versicherungs⸗ Actien⸗Gesellschaft.

Ordentliche Generalversammlung am Don⸗ nerstag, den 25. April 1889, Vormittags 11 Uhr, in dem Geschäftslokale der Gesell⸗ schaft zu Kölu a. Rhein, Agrippastraße Nr. 12.

Tagesordnung:

a. Geschäftsbericht der Direction und Bericht des Aufsichtsraths über die Prüfung der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlust⸗Rechnung und des

s zur Gewinnvertheilung. 8 assung über die Genehmigung der

Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlust⸗Rech⸗ sowie über die Vertheilung des Rein⸗

e. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsraths.

Köln, den 4. April 1889. Die Direction. F. Korth.

114692 Weimarischer Bauverein.

Zu der Donnerstag, den 25. April d. Js., Nachmittags 3 Uhr, im kleinen Stadthaussaale zu Weimar stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung werden die Herren Aktionäre des Weimarischen Bauvereins hiermit eingeladen.

Tagesordnung:

1) Vortrag des Ges Gewinn⸗ und istellung der Dividende. ntlastung des Aufsichtsraths und des Vor⸗

stand 4) Wahl eines Revisors für das Jahr 1889. 5) Wahlen in den Aufsichtsrath. Zur Legitimation ist die Vorzeigung der Aktien oder beglaubigter Depotscheine erforderlich (§. 16 des Statuts). Weimar, den 4. April 1889. Der Vorsitzende des Aufsichtsrathes: Ernst Kohl

ftsberichts nebst Bilanz erlust⸗Rechnung.

ter Badgesellschaft.

Die zweite ordentliche Generalversammlung findet statt: 8 8 Mittwoch, 24. April, Vormittags 111 Uhr, im Rittersaale des oberen Museums, Canzleistrae 11, part., in Stuttgart. Tagesordnung: 1) Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und Aufsichtsrathes a. über den Stand des Unternehmens, b. über die Bilanz für 1888.

2) Feststellung dieser Bilanz und Entlastuns des Aufsichtsrathes und Vorstandes. Vornahme von Wahlen in den A nach §. 14 des Statuts.

Für den Aufsichtsrath: Leo Vetter. Statuten ist zur den Berathungen und Abstimmungen der General⸗ versammlungen jeder Aktionär herechtigt, welcher sich wenigstens 3 Tage vor dem Versammlungstage über den Besitz einer Aktie bei dem Vorstande der Gesellschaft ausweist. Anmeldungen werden von Herrn P. Gerlach, in Firma Gerlach u. Wiedenmann, Königsstraße Nr. 41, part, entgegengenommen. daselbf Mts. an die Vorlagen für die Versammlung zur Einsicht der Aktionäre.

Stuttgar

dast hegta

Nach §. 24 der Theilnahme an

Ebendaselbst stehen vom 8. d.

Aktionäre der unterzeichneten Aktiengesellschaft werden zu einer Generalversammlung mit folgender Tageserdn 1 b Beschlußfa über eine neue Konstituirung insbesondere die Wahl eines Aufsichtsraths und über die Beschaffung der Mittel zur Fortsetzung des Unternehmens, resp. Aufhebung des Konkurs für den 15. Mai 1889, Nachmittags 3 Uhr, in den Saal des Seyfarth'schen Restaurants in Zwickau, Reichenba Aüüs

Steinkohlenbaub

hierdurch eingeladen.

erein Neichszeche.

Carl Heinrich Voitel,

geewer- Aktiengesellschaft

astatt. Außzͤerordentliche Generalversammlung. Dienstag, den 23. April d. J., . Nachmittags 3 uhr, * im Gasthaus zum Adler dahier. 8 Tagesorduung: Liquidation der Gesellschaft. „Die Herren Aktionäre werden hierzu mit dem An⸗ fügen eingeladen, daß in dieser Versammlung die Auflösung auch dann beschlossen werden kann, wenn weniger als die Hälfte des Aktienkapitals ver⸗ treten ist Rastatt, den 1. April 1889. Für den Verwaltungsrath: „Föhrenbach.

[1472] Versicherungs⸗Gesellschaft von 1887 in Hamburg. Zur ersten ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre am Sonnabend, den 20. April er., Nachmittags 3 Uhr, im Bureau des Herrn Dr. J. Scharlach, Dovenhof 62, werden die Herren Aktionäre hiermit ergebenst ein⸗ geladen. Tagesordunng: Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrathes und Vorlage der Jahresrechnung nebst Bilanz Neuwahl des Aufsichtsrathez. Der Vorstand. F. Kuhlmann, Direktor.

[1466] Mechleuburgische Kali⸗Salzwerke Jessenitz zu Lübtheen i. M.

Erste ordentliche Generalversammlung der Aktisnäre am Sonuabend, den 27. April 1889, Nachmittags 2 ½ Uhr, im Conferenz⸗Saale der Commerz⸗A Disconto⸗Bank in Hamburg (Eingang: alte Börse Nr, 2).

Tagesordunng:

1) Vorlage der Bilanz für das mit dem 31. De⸗ zember 1888 abgelaufene vorbereite schäftsjahr. b

2) Neuwahl des Aufsichtsrathes.

3) Wahl der Revisions⸗Kommission.

4) Berichterstattung über den Fortschritt der Arbeiten.

Die Stimmkarten können von den in das Aktien⸗ buch der Gesellschaft eingetragenen Aktionären bis zum 24. April gegen Vorzeigung ihrer Antheils⸗ Bescheinigungen im Effecten⸗Bureau der Commerz⸗ & Ffent. ant in Hamburg entgegengenommen werden.

Lübtheen i. M., den 4. April 1889.

Der Vorstand. Nettekoven. Graf Baudissin.

11810] Volksbank Geilenkirchen⸗Hünshoven.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am 29. April d. J., Nachmittags 3 Uhr, im Hotel Vlengels zu Geilenkirchen stattfindenden ordentlichen Generalversammlung

eingeladen. Tagesordnung: 1 1) Entgegennahme des Geschäftsberichts des Vorstandes und des Revisionsberichts des Aufsichtsraths. 1 8 2) Genehmigung der Bilanz, Beschluß über die Gewinnvertheilung und Feststellung der Di⸗ vidende. Ertheilung der Entlastung. 3) Ersatzwahl für drei Aufsichtsrathsmitglieder. 4) Beschluß über event. bis zum 21. d. M. ein⸗ gehende Anträge von Aktionären. 8 Der Zutritt zu der Generalversammlung ist nur gegen Vorzeigung von Eintrittskarten gestattet. Diese sowie Stimmzettel werden den Aktionären vom 18. bis 27. d. M. während der Büreaustunden in unserem Geschäftslokale ausgehändigt und liegt dort auch der Geschäftsbericht nebst Bilanz und Gewinn⸗ und 1“ zur gefl. Einsicht und Abnahme ereit. Geilenkirchen⸗Hünshoven, den 3. April 1889. Der Aufsichtsrath: Dr. Rocks, Vorsitzender.

211] Zwickauer Brückenberg⸗Stein⸗

kohlenbau⸗Verein.

Die geehrten Aktionäre unseres Vereins werden zu der Donnerstag, den 25. April 1889, Vorm. 9 ½ Uhr, im großen Saale des Hotels zur grünen Tanne in Zwickan stattfindenden Füeeeein Generalversammlung hierdurch ein⸗

eladen. . Die Anmeldung beginnt 9 Uhr und wird 9 ½ Uhr Vormittags geschlossen. 1 orlegung des Gef erichts, der 2 und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Jahr 1888, sowie des von dem? rathe erstatteten Berichts. 1 Beschlußfassung über die Genechmigung dieser Vorlagen und über die Entlastung des Direktoriums. 1 2) Ergänzungswahlen für den Aufsichtsnath.

Die erscheinenden Aktionäre haben sich nor Ablauf

8 n mre- vegeg. ee. Vergigen ihrer ien oder der über deren Depanimmg veon der

Gesellschaftskasse, von öffentlichen Bedörden. öffent.

lichen Kreditanstalten oder den Zahlstellen des Verrins

ausgestellten Depositenscheine.

mern der deponirten

zur Begründung des

und Empfangnahme d

Druckexemplare des Geschäftsderichts X 11ög P. 10. Peril Fe *

erksbureau, Brüchendemgschacht und Zahlstellen des Vereins zur Abholung bereit.

Zwickau, den 3. 1889.

8 vormals Nieberberger & Co

8 Der Vorstand L

er Direktor.