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in der Weise zu antworten, wie
„RNickert: Hr. von orff erklärte, sich im um zu (Redner) Ierthun erkungen 3559*
e
haben, natürlich nehme er die —— die er an dessen habe, zurück. rch den Staatssekretär von Boetticher fü
er sich nicht auf die Höhe gehoben, welche die Sache, wie Jener derung habe ihn vielmehr zu ächte nur 55 ℳ für die ge gäbe so und so viel. Das berechtige, die und er
oetticher zugegeben irrthümlich, weiter jecht habe der Abg. Schrader aß der Minister noch weiter herunter⸗
e., egdes Sir a fl oden gebr rmenpflege 2 on, he gea ee von dieser Höhe etwas e. en, (dner) 8* sehr zufrieden, daß Hr. von „ diese Zahlen seien falsch seien wolle er (Redner) nichts. Mit Re⸗ darauf hingewiesen, gehen müßte. Um nachzuweisen, daß die emneee fh nicht aus der Welt geschafft werde, dazu brauche er (Redner) Zahlen, und aus diesem Grunde sei sein Wunscg nach einer Statistik hervorgegangen. Sei es nicht eine schreiende Un⸗ gerechtigkeit, wenn der Versicherte nicht bloß aus den Bei⸗ trägen der Arbeitgeber und aus den eigenen, sondern auch aus dem Reichszuschuß, d. h. aus den Taschen der sämmt⸗ lichen Steuer aster eine Rente erhalten solle, welche die Armen⸗ kasse in die Tasche stecke! Eine öffentliche Diekuf ion über die Vorlage im Febfenen Umfange habe überhaupt noch sar nicht stattgehabt. Er glaube, es müßte dem Minister eine viel größere Genugthuun sein, noch ein Jahr zu warten und dann mit dem Bewußtsein aufzutreten, daß er die öffentliche Meinung hinter sich habe. Dann werde das Gesetz dem Vaterlande um Segen gereichen.
Staatssekretär von Boetticher:
Meine Herren! Ich würde dem Rathe des Hern. Abg. Rickert ehr gerne folgen, wenn ich auch nicht annehme, daß es mir eine be⸗ ondere Erholung sein würde, einen zweiten Winter an die Arbeiten
dieser Vorlage im Reichstage daran zu setzen. Aber ich würde doch auf meine persönlichen Wünsche und mein persönliches Interesse nicht im Mindesten Werth legen; im Gegentheil, sofern ich auch nur im Entferntesten die Meinung haben könnte, daß dieser Gesetzentwurf, wie viele andere Dinge, durch Liegenlassen besser werden wüͤrde, so entschieden der Meinung sein, wir ihn vorlaͤufig liegen. Aber ich habe den Eindruck, und gerade auch aus unserer gegenwärtigen Diskussion gewonnen, 68 sich, wenn wir über ein oder zwei Jahre wiederum an den Gesetz⸗ entwurf neu herangehen sollten, ganz dieselben Meinungsverschieden⸗ heiten, wie sie beute bestehen, wiederholen würden; wir wüͤrden 1 dieselben Diskussionen haben, und es würde auch nicht um ein Fitelchen weniger an Differenzen geben, es würde nicht um eine Minute schneller gehen als in diesem Jahr. Meine Herren, der Gesetzentwurf ist meiner Ueberzeugung nach vollständig reif, und es ist unrecht, zu sagen, die öffentliche Meinung habe nicht Zeit gebabt, ich mit ihm zu beschäftigen. Ich moͤchte einmal die Unzahl von Zroschüren, von Zeitungsausschnitten, welche Artikel entbhal⸗ sen, die über diesen Gesetzentwurf geschrieben worden ind, Ibhnen bloß quantitativ hier vorführen, und da können Sie unmöglich sagen, daß die öffentliche Meinung nicht die Gelegenheit gehabt und dieselbe denntzt hätte, um sich mit dem Gegen⸗ tand zu beschäftigen, und loch darüͤber zu äußern. Letzteres ist freilich n verschiedener Weise gescheben. Der Eine hat die Binge eingebender hehandelt, der Andere hat sie weniger eingehend behandelt, der Eine 8 sich mit einer oberflächlichen Meinungsäußerung begnügt, der Andere ist tiefer in den Gegenstand eingedrungen und hat dann auch semlich wertbvolles Material beigebracht. 8 Schieben wir die Entscheidung hinans, so wird sich vielleicht das, was über den heegseeenurf zu sagen ist, quantitativ überreichlich ver⸗ mehren; aber die Meinungsverschiedenheiten an sich werden nicht aus der Welt geschafft, und zur Beseitigung derselben wird es auch nicht eteichen, wenn wir Ihnen nun noch mehrere Daten uber die Armen⸗ statistik nach der Nichtung beibringen, daß wir Ihnen ausrechnen, wie viele invalide Arbeiter von der Armenkasse unterstützt werden.
Der Hr. Abg. Schrader hat einen Satz aus den Motiven vor⸗
elesen und aus demselben deduziren wollen, daß die Meinung der verbuͤndeten Remierungen unzweifelbaft dabin gegangen set, diesem GFesetz den Charakter eines verbesserten Armenpstegegesetzes zu vin⸗ dihiren. Meine Herten, der Hr. Ada. Schrader hat den Passes welchen er vorgelesen bat, nicht so interptetirt, wie er interpretirt sein will. Der Passus dezieht sich ausdräclich und ich weise auf den Eingang bin — er deszteht sich ausdrücklich auf die Wirkung des Gesetzed, indem darin esagt ist, das Gesetz wird die Wirkung haben, daß die Armen⸗ fiege dadurch entlastet wird, er will aber nicht ausdrücken, daß es ie Absicht des Gesetzes sei, ein verbessertes Armenpslegegesetz zu baffen. Wenn darüber noch der leiseste Zweifel destedt, so ditte ich Hin. Adg. Schrader. S. 42 der Motide anzusehen. Aus dieser Stelle werde ich ihm einen Satz vorlesen, welcher es offenbar dartbut, daß diese Absicht den verbündeten Regterungen durchaus fern gelegen bat. Es beitzt nämlich an jener Steller 8 „Die Einfuüͤbrung der obligatorischen Alters⸗ und Invaliditäts⸗ versicherung muß nämlich notbwendig zugleich auf das gesammte bisberige System der ee leg⸗ zurückwirken. Nicht als ob diese Rückwirkung auf die Armenpflege der eigentliche Zweck der Vorlage wäre. Dieser Zweck ist vielmehr auesschliezlich sozial⸗ volttischer Natur. Die Gewäbhrung eines rechtlich erzwingbaren, vermöge eigener Leistungen wohl erworbenen Anspruchs auf Niters- 8 Invalidenfüͤrsoörge reicht weit über das Gebiet der Armenpflege naus.“ Nun, wie nach diesen Worten noch bebhauptet werden kann, die endenz der Regierung sei auf ein verbessertes Armenpflegegesetz ge⸗ richtet, das verstehe ich nicht, und ich kann nur wiederholen: wenn diese Behauptung immer von Neuem vorgebracht wird, so begründet das die Vermuthung, daß die Herren sich an diesen Punkt anklammern wollen, in füͤr ihre Auffassung des Gesetzes etwas zu beweisen. Es begründet weiter die Zuversicht, daß ihnen das nicht gelingen wird. Denn auch raußen der einfache Arbeiter merkt die Absicht; er wird sich nicht avon überzeugen, und wenn Sie ihm das 20 und 40 Mal wieder⸗ holen, daß dieses Gesch quivalent sei einem Armenpflegegeset. Im Gegentheil, er wird sich sehr bald davon überzengen, daß es sich dei der Alters⸗- und Invaliditätsversicherung um die Realistrung eines unter seiner Mitwirkung erworbenen Rechtsanspruchs auf Rente andele, während die Armenfürsorge zwar auch gesetlich geordnet, ber nicht mit dem Charakter eines Rechtsanspruchs umgeben ist.
Meine Herren, reden wir immerhin noch mehrere Stunden über
diesen Fahl! nach Außen bhin stebt die Sache fest, und wenn Sie immer wieder betonen, der Charakter dieser Vorlage sei der einer Armenpflege, so wird es auf Sie zurückfallen, und was der Erfolg sein wird, das werden wir be den nächsten Wablen een. Die Prophezeiungen, die Sie uns gemacht habden in r auf die sozalpolitische Gesetzgebung, sind dbisber noch immer sebigeschlagen. Die Krankenkassengesetzgebung fündet den Beifall der Bevoöͤlkerung; das Unfallversicherungsgeseßz findet den Beifall der Bevölkerung; alle die unendlichen unuêberwind⸗ lichen Schwierigkeiten, die Gie uns vorhergesagt haben, sind nicht
ingetreten; deide Gesetze marschiren vortrefflich, und wenn wir und
uch noch Wochen. Monaten und Jahre über das Gesetz unterbalten — wenn es durchgefährt sein wird, werden wir Ihnen gach per⸗ Btaswohig kurzer Zeit guch auf diesem Gebiete den Beweis Uefern können: was wir gemacht daben, ist mars fähig.
Abg. Webasky: Die Charitas werde immer Ev. Ne. Feld nden und unter diesem Tre nicht leiden. Das Gesetz weise nen die Foarsorge für die Arbeiter zu, welchen sie zunäch
würde ich Lang lassen
wischen Arbeitern und Arbeitgebern würden durch diese Ver⸗ scherung allerdings etwas gelockert werden. Die Herren aber, die sonst das Bestreben, ne Arbeiter unabhängig von den Arbeitgebern . stellen, an den Tag legten, handelten inkonse⸗ quent, gegen 9- Gesetz zu stimmen.
Abg. Dr. Windthorst: Die Beziehungen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern würden allerdings durch das Gesetz wesent⸗ lich beeinträchtigt, und es sei frag ich, ob es gut gethan sei, das, was bisher freiwillig geschehen sei, auf den Weg des
wanges zu verweisen. Die Folgen würden das klar legen.
eer Staatssekretär meinte, die Diskussion sei erschöpft, und es sei Zeit, zu entscheiden. Wenn das richtig wäre, so würde auch jede Erbrterung ganz überflüssig sein. Man habe ja auch das Alles vor sich, was über die Huterie verhandelt worden sei, und trotzdem sei sich das Haus in wesentlichen Punkten noch unklar. Gerade der Antrag, der im Augenblick in der Kommission verhandelt werde, lege das greifbar nahe. Es handele sich dabei um eines der wichtigsten Prin ipien des gssetess die Regierung wie die Kommission hätten die Sache gründlichst berathen, man hätte geglaubt, zu einem Beschluß
elangt zu sein, nun komme ein Antrag, er werde in die
ommission verwiesen, und hier könne man zu gar nichts kommen. Man sitze heute Abend wieder; er wisse nicht, ob man heute die Majorität oder die Gruünde werde entscheiden Fge- um überhaupt nur zu einem Ziele zu kommen. Es sei undenkbar, daß die Bevölkerung im Großen und Ganzen sich so eingehend als nothwendig vor der Diskussion mit dieser Sache, die eine gänzliche Umwälzung aller Verhältnisse herbeifüͤhren wolle, beschftigt habe. Er habe die Meinung, daß wirklich die jetzt angeregte gemeinsame Arbeit der gesammten deutschen Nation Ideen bringen werde, die heute noch nicht existirten. Das Haus sollte nicht so eilig vorgehen, wie der Staatssekretär wolle. Er (Redner) mache jenem daraus keinen Vorwurf. Derselbe habe sich jahrelang damit beschäftigt und mit großer Hingabe und auf das Eifrigste sich um das Werk bemüht. Dann sei es begreiflich und natürlich, daß er nun glaube, das absolut Richtige gefunden zu haben. Aber was man selbst, in die Verhältnisse ein⸗ gesponnen, füͤr das Richtige halte, sei es noch nicht. Das Unfallversicherungsgesetz sei auch nur allmählich zu Stande gekommen. Der Staatssekretär meine, das Unfallversicherungs⸗ gesetz funktionire vceae tige aber von mehr als einer Seite habe er (Redner) gehört, daß eine ernste Revision bereits nothwendig sei. Es sei und bleibe seine Ueberzeugung, daß ein Ausschub des Gesetzes dringend nothwendig sei. Jeder Schritt auf diesem Boden sei verhängnißvoll, weil er nicht zurückgethan werden könne.
Abg, Schrader: Sei es eine günstige Wirkung der bis⸗ herigen Versicherungsgesetze, wenn das Haus bereits jetzt dabei sein müsse, das Krankenkassengesetz zu aäͤndern und von allen Seiten demselben zugemuthet werde, das Unfallversicherungs⸗ gesetz zu revidiren? Sei es denn ein Erfolg, wenn die freien Hülsskassen jetzt auf den Aussterxbe⸗Etat gesetzt wüͤrden? Daß damals das Krankenkassengesetz angenommen worden sei, ver⸗ danke man zum guten Theil einem Manne, der auf srei⸗ sinniger Seite stand und für den die Zulassung der freien Hulfskassen die erste und nothwendige Vorbedingung für das Justandekommen des Gesetzes war; man hätte nie dem Gesetz zugestimmt, wenn man nicht die Ueberzeugung gehabt hätte, daß an dieser Konzession ehrlich sestgehalten werden wuͤrde. Der Staatssekretär spreche von Wahlpolitik. Durch den Widerspruch der Freisinnigen gegen dieses Gesetz würden deren Wahlaussichten wahrscheintich nicht günstiger werden. Es werde schon von anderer Seite dafüͤr gesorgt werden, deren Stellungnahme in ein falsches Licht zu setzen. Sie erfüllten nur eine Pslicht, die ihnen ihr Gewissen auferlege, wenn sie gegen das Gesetz sprächen.
Der §. 26 wird bhievauf unverändert nach den Beschlüssen der Kommission angenommen.
Nach §. 27 sind Fabrikkassen, Knappschastskassen, See⸗ mannskassen und andere für gewerbliche, landwirthschaftliche oder ähnliche Unternehmungen destehende Kasseneinrichtungen, welche alten und invaliden Mitgliedern Renten oder Kapitalien gewähren, berechtigt, die Renten c. der nach diesem Gesetz versicherungspflichtigen Versonen um den Betrag der Alters⸗ und Invalidenrenten zu ermäßigen, sosern die Beitväge in ent⸗ sprechender Weise ermäaßigt oder zu anderen Wohlsahrtsein⸗ richtungen fuͤr die Mitglieder und deren Hinterbliebene ver⸗ wendet werden. Die erforderlichen Statutenänderungen be⸗ duͤrsen der Genehmigung der zuständigen Landesbehoͤrde, welche diese Aenderung mit rechtsgültiger Wirkung vornehmen kann, sobald sie von einer Seite deantragt wird, von den zuständigen Organen aber abgelehnt is.
Abg. Stoͤtzel beantragt, gegen den Bescheid der Vorstände solcher Kassen, durch welchen ein Anspruch auf Bewilligung einer Rente abgelehnt oder die Höhe der Rente festgestellt wird, die Berufung an die nach diesem Gesetz zu bildenden Schiedsgerichte zuzulassen.
Abg. von Stumm beantragt;
Für Personen, welche aus Kassen der in §. 7 beeichneten Art Alters- oder Invalidenrenten bezieden, kritt das Erlöschen des Ver⸗ sicherungsverbältnisses nicht ein.
Die Abgg. Rickert und Genossen beantragen, dem §. 27 eine Fassung zu geben, welche es auch den von Arbeitgebern allein unterhaltenen Kassen (freien Hüͤlfskassen, Gewerk⸗ vereinen u. s. w.) möglich mache, sich unter diesen Paragraphen zu stellen.
Abg. von Stunm befürwortet seinen Antrag mit dem Hinweis, daß die Folge der Kommissionsfassung sein wuüͤrde, daß die Mitglieder der betreffenden Kassen doppelt bezahlen und nur eine einsache Pension erhalten. Eine solche Anomalie einzufüͤheen, köͤnne nicht die Absicht gewesen sein. Den Antrag Stötzel bitte er abzulehnen, weil die Regelung dieser An⸗ gelegengeit der Landesgesetzgebung unterliege und nicht zur Kompetenz des Reichstagen gehöre.
Abg. Stöpel hält im Gegensatz zum Vorredner die Heran Rehung der Schiedsgerichte doch fuͤr nothwendig. Die Vor⸗ stände der Knappschaftskassen, denen Hr. von Stumm die Sache uberweisen wolle, ständen den Arbeitern viel zu fern, als daß sie die Verbaltkaäse der Arbeiter beurtheilen könnten. Namentlich seien auch die Vertreter diesen Vorständen füͤr eine viel zu Bergarbeitern gewählt, als daß sie mit ihnen anders als durch die Aeltesten in Verbindung kommen könnten. Es sei auch vorgekonnen, daß berechtigte Ansprüche auf Invalidenrente Seitens der Knappschaftsvorstände nicht erfallt seien. Beispielsweise sei ein von einem Arzt als Krüppel anerkannter Arbeiter von einem Vorstande nicht als
der Arbeiter in große Zahl von
dltege. Eine gewisse Mißstimmung werde unter einzelnen Ardeitern nicht ausbleibe R; di 8 sönli Beiedengen
invalide angesehen worden. Besonders nothwendig sei sein Antrag nicht gerade nappschaf nament
lich den Betriebskassen gegenüber, bei welchen alle Ansprüche des Arbeiters beim Ausscheiden aus dem betreffenden Betrie hinfällig würden.
Direktor Bosse bittet, den Antrag Stötzel abzulehnen, der sich wesentlich auf die Knappschaftskassen beziehen solle, aber nach seiner formellen Fassung nicht er in das gesen aufgenommen zu werden, denn nach dem Wortlaut beziehe er sich auch auf andere als . en. Das Gesetz könne nicht in die internen Verhältnisse der Kassen eingreifen, soweit sie nicht den Zwecken dieses Gesetzes dienst⸗ bar gemacht seien, und soweit dies der Fall sei, sei die Ab⸗ sicht des Antrages Stötzel bereits durch den §. 4 erfüllt.
Abg. Hammacher hält es nicht für möglich, daß ein Krüppel durch einen Kassenvorstand mit seinen Invaliden⸗ ansprüchen zurückgewiesen sei. Eine solche Mißwirthschaft herrsche in den Kassen nicht, wie man nach den Ausführungen des Abg. Stötzel meinen könnte. Die Schiedsgerichte könnten doch nicht daruͤber entscheiden, ob ein Arbeiter mit Recht oder Unrecht entlassen worden sei. Man müsse unterscheiden Weischen en Kasseneinrichtungen, welche über das Maß ieses Gesetzes nicht hinausgehen, und solchen, die dasselbe überschreiten. Auf die ersteren fände das Gesetz bereits An⸗ wendung, sodaß für dieselben die Absicht des Antrages Stöͤtzel dadurch erreicht werde; für die letzteren sei die Frage aller⸗ dings diskutabel, ob bezüglich des von den Kassen gewährten Plus an Invalidenrente ein schiedsgerichtliches Verfahren Anwendung sinden solle, wenn über die Höhe desselben Streitigkeiten entständen. Den Antrag von Stumm empfehle er zur Annahme.
Abg. Schrader erklärt, daß seine Partei durchaus wünsche, die bestehenden Kassen, namentlich auch die Betriebskassen, auf recht zu erhalten, und daher gegen § 27 nicht nur keine Bedenken habe, sondern denselben noch erweitern wolle. Auch Fegen den Antrag von Stumm seien Bedenken nicht vorhanden. Besonders dürste die Konsequenz dieses Gesetzes nicht sein, daß die Ansprüche der Arbeiter an die Kasseneinrichtungen ver⸗ schlechtert würden, sonst wüͤrden die Arbeiter keine große Freude an dem Gesetz haben. Der Einwand, daß der Antrag Stöͤtzel in die Angelegenheiten der Kassen eingreife, tresse nach der Formulirung desselben allerdings zu, koͤönnte aber durch eine andere Formulirung beseitigt werden. Ein Schiedsgericht koͤnnte allerdings auf Grund dieses Gesetzes unabhängiger urtbeilen, als ein Kassenvorstand. Materielle Bedenken lägen also gegen den Antrag nicht vor.
Direktor Bosse hält dafür, daß die vom Abg. Stötzel ge⸗ wünschte Reform der Gesetzgebung den Einzelstaaten überlassen werden müsse. Der Antrag Rickert⸗Schrader würde den freien Kassen gar keinen Vortheil bringen, wenn dieselben allgemein in den Paragraphen ausgenommen wuͤrden.
Abg. Klemm warnt davor, das Gesetz noch komplizirter zu machen, als es schon sei, und spricht deshalb für die Ablehnung des Antrages Schrader, gegen den auch prozessualische Bedenken vorlägen.
Abg. von Stumm wendet sich nochmals gegen die Aus⸗ führungen des Abg. Stöͤtzel.
Abg. Stoͤtzel bemerkt gegenüber dem Abg. Hammacher, daß er den Schiedsgerichten nicht eine Entscheidung darüber eeen wolle, ob ein Arbeiter mit Recht oder Unrecht ent assen sei. Die Erklärung der Invalidität ersolge nach dem Statut lediglich durch den Kassenvorstand, der auf das aͤrztliche Gutachten nicht zu hoͤren brauche. Thatsächlich sei ein Arbeiter, dem von einem Arzt bescheinigt sei, daß er zwei Rippen gebrochen und sich den Brustkasten zerquetscht habe, von dem Kassenvorstand mit seinen Invaliden⸗ ansprüchen zurückgewiesen worden. Da der Mann fuür seine Familie nicht mehr sorgen konnte, wäre er beinahe in Folge der Entscheidung des Kassenvorstandes, daß er doch noch arbeitsfähig sei, in die Besserungsanstalt in Brauweiler ge 829 worden, wenn nicht noch in letzter Stunde vor Gericht eine Invalidität nachgewiesen wäre. Verschließe man solchen Uebelständen sein Auge, so dringe die Sozialdemokratie auch in die davon noch nicht berührten Kreise der Bergarbeiter. Mit Rücksicht auf die Erklärung des Kommissars ziehe er seinen Antrag zurück und bebalte sich vor, ihn in der dritten Lesung wieder aufzunehmen.
Abg. Kleine bestreitet, daß die Knappschaftsvorstände allein über die Invalidität entscheiden. Der Vorstand gehe einmal hvervor aus der freien Wahl der Arbeiter und dann stütze er sich auf die Gutachten der Aerzte. Die Unzufriedenheit sei allerdings unter den Bergleuten gewachsen, aber erst bei den letzten Wabhlen durch salsche Vorspiegelungen der Agitatoren.
Abg. Schrader: An dieser Unzufriedenheit seien die Arbeit geber Schuld, weil sie die Wahlen beeinflußten. Die freien Kassen wüͤrden immerhin einen Vortheil haben, wenn sie unter diesen Paragraphen gestellt werden, weil sie dann nicht der Kontrole und Genehnigung der Regierung unterstellt würden.
Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. von Stumm und Stoͤtzel wird §. 27 unter Adlehnung des Antrages Rickert angenommen und dem Antrage Stumm gemäß ein neuer §. 272 in das Gesetz aufgenommen. §. 28 wird ohne Dedatte angenommen, ebenso §. 29, wonach Renten mit rechtlicher Wirkung weder verpfändet, noch übertragen, noch gepfändet werden dürfen.
Um 4 ½ sUhr vertagt sich das Haus.
bg. Rickert stellt den schon früher von ihm angekün⸗ digten Antrag, heute eine Abendsitzung abzuhalten, um einige Wahlen, vor Allem die des Abg. Websky (Waldenburg), zu prüͤfen.
Abg. von Franckenstein widerspricht diesem Antrage, weil heute Abend die Alters⸗ ꝛc. Kommission sitze. Die Abgg. Graf Behr und von Helldorf hoben hervor, daß vor Allem dieses Gesetz zu Stande kommen müsse, auf welches das Land warte. Abdg. Windthorst will die Wahlprüfungen morgen Abend vornehmen. Abg. von Bennigsen ist damit einverstanden, wenn gleich⸗ zeitig die Vorlage weiter berathen wird. Nachdem noch Abg. Singer darauf hingewiesen, daß die Wahlprüfungen mindestens ebenso wichtig seien wie dieses Sesetz, zieht Abg. Rickert seinen Antrag für zurück.
11 Uhr.
— Im weiteren Verlauf der gestrigen (52.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten gelangten Petitionen zur Berathung.
Eine Petition des Vorsitzenden des Nassauischen Bauernvereins u. A., den Weinausschank durch Weinproduzenten, geht dahin:
„peranlassen iun wollen, daß Bestimmungen getroffen werden,
“
meinderaths von Hattersheim, Landkreis Wiesbaden, betreffend die verhrshcgung des Friedhofes der dortigen Civilgemeinde, wurde der Re⸗
wiesen.
1 solchen Schulen, welche weder zu den höheren Lehranstalten noch zu den Volksschulen gerechnet werden, also von Lehrern die Reliktenbeiträge zu erlassen, wie dies für die Volksschul⸗
Weaisenkassen 1 Wittwenpension und durch Zahlung von Waäisen Füelbern zu
die Mittelschullehrer nachfüchten zan Tagesordnung seteseten
beamten⸗Pensionsgesetz noch das a Nesgante nchemeutzase zur Berück
rathung der genannten Petitionen wurde mit der des Lehrers
dürfe.
Tausende von Lehrern eine Lücke in der Pensionsgesetzgebung.
“
1 egen Entrichtung einer mäßigen Steuer für die Dauer des Aus⸗ schunts, sei es sein eigenes Produkt von der letzten oder einer und daß demselben auf An⸗
vorhergehenden Ernte, zu verzapfen, nicht mehr
suchen die Erlaubniß zum Ausschank ertbeilt wird, wie bisher, abhängig von der Bedürfnißfrage.“
Die Petitionskommission beantragte, die Petition der Re⸗ gierung zur EC. zu überweisen.
Abg. von Liebermann beantragte Uebergang zur Tages⸗ ordnung.
Die Abgg. Cahens den Kommisstonsbeschlu 3 genommen wurde. Eine Petition aus Niederwalluf um Schließung eines Eisenbahnüberganges wurde der Regierung zur Er⸗ wägung überwiesen. I
Cbenso wurde die Petition des Central⸗Vereins der Deutschen 1’“ zu Berlin um Um⸗ gestaltung des Tarifs vom 27. Dezember 1871, nach welchem die Schiffahrtsabgaben auf den Wasserstraßen zwischen Elbe und Oder erhoben werden, mit Rücksicht auf die Erklärungen des Herrn Finanz⸗Ministers in der Sitzung des Abgeordneten⸗ sinses vom 6. Februar d. J. der Regierung zur Erwägung über wiesen. gywei Petitionen wegen Revision der Grund steuergesetzzebung und wegen Neuregelung der Grundsteuer wurden durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. b Jur Berücksichtigung wurde der Regierung eine Peti⸗ tion von Amtsgerichts⸗Sekretären wegen Bewilligung einer Funktionszulage für Rendanten von Gerichtskassen empfohlen. 8 Zwei Petitionen um Erhöbhung des Gehalts der Förster vom Rentier Haase in Berlin und um Be⸗ willigung einer Funktionszulage an die Einnehmer der Gerichtskasse I. in Berlin wurden der Regierung zur frwägung uberwiesen.
Die Petitionen, betreffend den Bau Zeschäftsgebäudes füͤr das Amtsgericht in Pr. Stargard, betressend Herstellung einer norm al⸗ spurigen Guterzufuhrbahn von Siegersdorf nach
bagan, betreffend Baues einer Eisenbahn von Grun⸗ berg über Sorau nach Horka, und betreffend den Bau einer Eisenbahn von Stahlhammer nach Woischnik wurden der Regierung als Material überwiesen. Die landwirthschaftlichen Vereine im Distrikt der Nogat petitioniren um die baldige Herstellung des in dem §. 1 ad e des Gesetzes vom 20. Juni v. J., betreffend die Regulirung der Stromverhältnisse in der Weichsel und ogat, als einer darin mit aufgenommenen Anlage, auf⸗ geführten Eiswehres in der Nogat bei Kittelsfähre. Abg. Spangenberg bat Namens der Agrarkommission, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen.
Abg. Drawe beantragte den Uebergang zur Tagesordnung, ndem er vehauptete, daß die in dem Gesetze vom 20. Juni v. J. vorgesehenen anderen Bauausführungen vorgehen nüͤßten, um nicht die Weichselniederung in zu hohem Maße u schädigen, weil ihr dann Wasser abgenommen und Eis zu geführt werde. b Abg. Döhring hob insbesondere hervor, daß die Petenten nur unter der Voraussetzung, daß das geplane Eiswehr vald hergestellt werden werde, sich entschlossen hätten, dem neuzubildenden Weichsel’⸗Nogat⸗Deichverbande bei zutreten, und die daraus erwachsenden erheblichen
Lasten mit zu übernehmen. Auch er müsse zu⸗ daß den Anwohnern der Nogat nur durch eine Coupirung derselben in ausreichendem Maße geholfen werden könne, daß aber, nachdem die Coupirung abgelehnt sei, die baldige Errichtung des Eiswehres für sie wenigstens die durch das Einströmen der Eismassen aus der Weichsel erwachsenden Gefahren auf ein einigermaßen erträgliches Maß herabmindern werde. G
Der Regierungskommissar, Geh. Bau⸗Rath Dresel, theilte nit, daß das eingeforderte Gutachten der Akademie des Bau⸗ wesens über den Bau des Eiswehrs noch nicht eingegangen sei.
Die Abgg. von Puttkamer (Plauth) und Knebel plädirten fur den Kommissionsantrag, der mit großer Majorität ange⸗ nommen wurde.
Eine Petition
und Dr. befürworteten der mit großer Majorität an⸗
eines neuen
des Bürgermeisters und Ge⸗
gierung zur Erwägung über⸗
In einer Reihe von Petitionen von Lehrern an
an Mittelschulen, Vor⸗, Rektorats⸗, höheren Mädchenschulen und anderen Schulen, wird gebeten, ihnen in gleicher Weise
ferner die Leistungen der Wittwen⸗ und
lehrer geschehen sei, krer gescheh durch Erhöhung der
für Elementarlehrer
n erweitern, schließlich ihnen, wie den Volksschullehrern, staatliche Alterszulagen zu gewähren und ihre Pensionsverhält⸗ nisse gesetzlich zu regeln. Die Kommission beantragte, die beiden ersten Petita durch frühere Beschlüsse der Unterrichts⸗ kommission für erledigt zu erachten, über die Petitionen, in⸗ sofern sie die Einführung von staatlichen Alterszulagen für
ensionsverhältnisse der Lehrer
oweit sie eine Regelung der - ür welche weder das Staats⸗
an denjenigen Schulen wünschten, f
dieselben der Regierung wiederholt dahin daß sie baldmöglichst eine
vmmeedan fänden, i herbeiführe. Die Be⸗
chtigung zu überweisen, gesetzliche Regelung dieser Verhältnisse
ütten und Genossen in Burscheid, betreffend den eines vee gh für Lehrer an Rektorats⸗ und an gehobenen
ulen, verbunden. 1 Abg. Seyffardt: Der Unterrichts⸗Minister habe wieder⸗ holt anerkannt, daß die vorliegende Frage einer Regelung be⸗ Eine Auskunft darüber, weshalb die Verhandlungen innerhalb der Regierung nicht vorwärts kämen, sei in der
Kommission nicht gegeben worden, und doch bestehe noch für
Er empfehle dringend die Annahme der Kommissionsbes hlüsse. Das Haus beschloß den Kommissionsanträgen gemäß. Eine Petition von Kanzleidiätaren und
Kanzleigehüͤlfen aus der Provinz Sachsen wegen Ver⸗
mehrung der etatsmäßigen Kanzlistenstellen bei den Justiz⸗
6gs solche des Vorschußvereins zu Tann a. Rhoöͤn in
1“
O. wegen Aufhebung der Judenordnung vom 19. Juli 1751 und der vom 28. April 1766 wurde der Regierung zur Erwägung überwiesen.
Die Petition eines sefensalzgteseöen in Gollnow wurde der Regierung dahin zur Berücksichtigung üͤberwiesen, daß dem Petenten aus dem Dispositionsfonds bezw. aus dem Emeritenfonds vom 1. November v. J. ab derjenige Betrag gewährt werde, dessen er jetzt verlust 6 ge⸗ gangen sei, oder doch ein solcher, der ihn vor Noth schüße, und dabei in einer Resolution die Regierung ansseören durch eine Novelle zu dem Pensionsgesetz vom 27. März 1872 aus dem §. 19 desselben die Pefeghrunsen zu entfernen, durch welche die in demselben vorgesehene önigliche Ermäch⸗ tigung auf gewisse Termine beschränkt werde.
Schluß 4 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 12 Uhr.
— Die in der gestrigen Sitzung des Hauses der Ab⸗ eordneten bei der dritten Berathung des Gesetzentwurfs, 881S. die Uebertragung polizeilicher Befug nisse in den Kreisen Teltow und Niederbarnim und im Stadtkreise Charlottenburg auf den Polizei⸗Präsidenten zu Berlin, von dem Minister des Innern, Herrfurth, gehaltene Rede lautete:
Meine Herren! Ich kann mich zunächst Namens der Könlglichen Staatsregierung im Aügemeinen mit dem verfassungsmäßigen und sfaatsrechklichen Standpunkt, den Hr. Abg. von Rauchhaupt vertreten 8 nur in allen Punkten vollständig einverstanden erklären; ich glaube aber darauf hinweisen zu sollen, daß das Gesetz auch von diesem Standpunkt in allen wesentlichen Beziehungen algerege ist, und
Hessen u. a.
daß, wo der Hr. Abg. von Rauchhaupt eine weitere assung für erwuüͤnscht und angezeigt erachten möchte, die Köntgliche taatsregie⸗ rung aus ganz S. N.. Gründen sich auf die engere Fassung be⸗ schraͤnken zu müssen geglaubt hat. Zunächst hat der Hr. Fhg. von Rauchhaupt darauf hingewiesen, es sel nicht zweckmäßig, daß die Königliche Staatsregterung bestimmte Bezirke in dem §. 1 dasdrücklich hervorgehoben habe, da, wenn auch z. Z. das Bedüfniß nur für diese Bezirke unmittelbar vorliege, do bel der Entwicklung der Verhältnisse es sich lehr leicht auf sonstige Bezirke der Berlin umgebenden Kreise ausdehnen könne. Das hat die Königliche Staatsregierung ihrerseits voll berücksichtigt, indem sie in §. b ausdrücklich vorgesehen hat, daß räumlich der Geltungsbezlrk der §§. 1 bis 4 auf alle übrigen Amtsbezirke der beiden in Frage kommenden Kreise ausgedehnt werden könne, sobald der Provinztalrath zustimmt, und der §. der Kommissionsbeschlüsse hat in dieser Be⸗ ziehung in seiner allgemeinen Fassung nichts weiter gethan, als daß er den §. b der Regterungsvorlage in den §. 1 mit hineingearbeitet hat. Anders liegt die Sache in Betreff der Frage, daß nur bestimmte Zweige der Polizei überwiesen werden sollen. Da glaube ich einmal darauf hinweisen zu müssen, daß an sich die Bestimmungen deß Ge⸗ setzes vom 11. März 18650 durch dieses . nicht abgeändert werden, daß also der Königlichen Staatsregterung die Befugniß der dauernden Einrichtung einer selbständigen 2 olizeiverwaltung in Ortschaften über 10000 Einwohner und einer vorüber⸗ gehenden in kleinen Gemeinden auch für diese Bezirke verbleibt, daß es sich hier aber um ein anderes Verhältniß handelt, nämlich um die theilweise Ausdehnung der Königlichen Polizeiverwaltung einer anderen Stadt auf die Nachbarbezirke. Soweit die Ausdehnung einer städtischen Polizeiverwaltung in ihrem gesamm⸗ ten Umfange auf benachbarte Gemeinden und Gutsbezirke in Frage kommt, haben wir, wie mit Recht Hr, von Rauchhaupt hervorgehoben hat, Bestimmungen in ausreichender Weise in §. 36 der Kreisordnung für Schleswig⸗Holstein, in nicht ausreichender Weise in §. 49 a ber Krejsordnung für die ehtee Provinzen. In der Letzteren findet sich nämlich die Fesörth ung, daß die Ausdehnung nur zulässig ist belnatich der Polizeivermwaltung solcher Städte, die einem Landkreis an höeen. waͤhrend in Schleswig⸗Holstein eine derartige Beschränkun nicht beigefagt ist. Die Königliche Staatsregierung glaubt aber, da sie auch mit einer solchen allgemeinen Bestimmung für den vorliegen⸗ den Fall nicht ausreichen wird; denn es sihht nicht das Be⸗ dürfniß vor, und es ist deshalb nicht die Absicht der Staatsregie⸗ rung, die gesammte Berliner Polizeiverwaltung auf die Vororte aus⸗ zudehnen. Die Vorschrift in §. 36 der schleswig⸗holsteinischen Stäbte⸗ ordnung und die entsprechende beschränktere Vorschrift in 9. 49 a für die östlichen Provinzen läßt eine Theilung nicht zu, sondern sie spricht nur von der völligen Ausdehnung IeS Zweige der Polizei. Ich glaube, das ist auch mit voller Absicht geschehen; denn es würden, glaube ich, keine Schwierigkeiten ent tehen, wenn lediglich gewisse Funktionen von der Zuständigkeit der Amtsvorsteher abgezweigt und einer Königlichen Polizeiverwaltung überwiesen werden Dagegen würden, wenn in einem ländlichen Bezirk dem Amtsvorsteher gewisse Funktionen der Polizei entzogen und dem Bürgermeister der benach⸗ barten Stadt übertragen werden sollten, sich voraussichtlich sehr bald erhebliche Differenzen herausstellen, und deshalb geht die Staatsregierung davon aus, daß nach dem Wortlaut jener Paragraphen der Kreisordnung (§. 49 a der Kreisordnung für die östlichen Provinzen und §. 36 der Kreisordnung für Schleswig⸗Holstein), nur die volle Uebertragung sämmtlicher Zweige der Polizei thunlich ist. Nun liegt hier aber bei der im Allgemeinen vorzüglichen Verwaltung der Polizei durch die Amtsvorsteher in den an Berlin angrenzenden Amtsbezirken lediglich das Bedürfniß vor, bezüglich der Kriminal⸗ und Sittenpolizei eine Aenderung eintreten zu lassen, und die Königliche Staatsregierung bat geglaubt, daß sie das nur im Wege eines Spezialgesetzes errei könne, und hat sich in diesem Spenzialgesetz auf den Umfang des notb⸗ wendigsten Bedürfnisses beschränkt. Meine Herren, ich habe natürlich absolut keinen Widerspruch dagegen zu erheben, wenn der zweite Absatz des §. 2 gestrichen werden sollte; denn ich erkenne an, daß möglicher⸗ weise in Lutunft sich ein erweitertes Bedürfniß bezüglich der Ueber⸗ tragung einzelner Zweige der Polizei herausstellen könnte, ich will aber zur Beruhigung der Herren, die vielleicht Anstoß an diese Er⸗ klärung des Hrn. von Rauchhaupt nehmen, I. hinzufügen, daß, wenn auch eine derartige Streichung des Abs. 2 stattfinden sollte, zunächst die Königliche Staatsregierung ihrerseits nur diejenigen Zweige dem Polizei⸗Präsidenten in Berlin übertragen wird, welche sie im §. 2 der Vorlage selbst bezeichnet hat.
Statistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts sind in der Zeit vom 24. bis 30. ct. ven je 1000 Einwohnern, auf den Jahresdurchschnitt dercchnct. alz estorben gemeldet: in Berlin 29,2, in Breslau 25,0. in Könäage⸗ 888 23,0, in Köln 25,5, in Frankfurt a. M. 23,6., in Wresdaden
21,1, in Hannover 20,5, in Kassel 13,7, in Magdedurg 28, 7, in Sieitin 298, in Altong 25,4, in Straßburg 21,78, in Meh. .1. in München 32,9, in Nürnberg 33,9, in Augsdurg .. i
20,5, in Leipzig 19,8, in Stuttgart 2575 in Karlsruhe A, 9, chweig 24,2, in Hamburg 7,5. in Wien 27.1., in T zn. rag 98,5, in Triest 25,7, in Krakau 38,7, in Amserdam 28 grüssel 22,8, in Paris —. Basel —, in Londom 11.7. Glasgow 29,7, in Liverpool 2,7., m Dudlin — a
14,1, in Kopenhagen 24,8, in Swockholm 16,0, in drstania 1 in St. Petersburg 34,2, in Warschau N. S8. ig Odess Ab. Rom 31,0, in Turin 28.8, in Venedig 86.9, in Nlexandan 45.2.
der Vorwoche. Einer sehr — Sterblichkeit (bis 15,0 pro Mille und *) erfreuten sich Kassel und Edinburg. Günstig 8 20,0 5 ille) war die Sterblichkeit in Aachen, Barmen, Elberfeld, ipzig. London, Stockholm, Christiania. Mäßig hoch (etwas über 20,5 pro Mille) war die Sterblichkeit auch in Wiezbaden, Dresden, Hannover, Königsberg, Düsseldorf, Stettin, Karlsruhe, Straßburg, Brüssel, Averpool u. a. Hohe Sterblichkeitsziffern (über 35,0 pro Mille) werden von deutschen Städten aus Mülhausen i. E., Metz, vrsnt und Chemnitz mitgetheilt. — Unter den Todesursachen kamen akute Entzündungen der Athmungsorgane noch immer in großer Zahl zum Vorschein und führten auch in großer Zahl zum Tode. Dagegen haben Darmkatarrhe und Brechdurchfälle vielfach abge⸗ nommen und bedingten nur in Breslau, elichen, Köln und St. Petersburg mehr und namentlich in Berlin sehr zahlreiche (215) kodesfälle. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Ge⸗ sammtsterblichkeit war im Allgemeinen eine kleinere, in Berlin und Mäünchen eine größere. Von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, in Berlin 160, in München 108 Ses enßs 8 Von den Infektlonskrankeiten wurden Todesfälle an Scharlach, Diph⸗ therie und Keuchhusten in größerer Zahl mitgetheilt, während Masern, vphöse Fieber und Pocken etwas seltener wurden. — So haben Sterbefälle an Theer in Berlin, Magdeburg, München, Wien, London, Liverpool abgenommen, während sie in Nürnberg, Amsterdam zahlreicher wurden. Neue Erkrankungen kamen aus Berlin, Nürn⸗ berg und dem Reglerungsbezirk Düsfeldorf, ferner aus Pest und Edinburg in geringerer, dagegen aus Breglau, Wien und aus den Reglerungsbezirken Schleswig, Stettin und dem Physikatsbezirk Gec in größerer Zahl zur Melbung, Has Scharlachflteber hat in Königsberg, Danzig. Stuttgart, Metz, London und St. Petersburg mehr, dagegen in München und Fabugs weniger Todesfälle veranlaßt. Auch Erkrankungen haben Berlin, Hamburg, St hetau⸗ ahe, in Wien und Stockholm etwas zugenommen. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Group war in Berlin, Hamburg, Köln, Hannoyer, Püsselvorf, Königsberg, Kopenhagen, Warschau eine kleinere, aus Magheburg wurde kein Todesfall gemeldet. Dagegen war die Zahl derselben in Breslau, Liegnitz, Dannig München, Dresden, Stuttgart, Wien, Pest, Prag, London, Christiania, St. Petersburg, Rom eine vermehrte. Neue Erkrankungen wurden jeboch aus ver⸗ lin, Hamburg, Wien, Pest, Christiania in größerer, aus Nürnberg, Kopenhagen, (St. Petersburg und aus vem Regierungz⸗ bezirk Schlezwig in verminderter Zahl W — Sterbefulle an Unterleibstyphus wurden aus Berlin, Hamburg, Pest seltener, aus London und St, Petersburg häufiger mitgetheilt Zrkrankungen haben nur in St. Petersburg etwas zugenommen. An Flec⸗ typhus kamen aus Evbinburg 3, aus St. Petersburg 2 Er⸗ krankungen zur Berichterstattung, An epibemischer Genick⸗ starre wurden aus dem Regierungsbezirk Erfurt 1, Würzburg 2 Vodesfälle, aus Nüernberg unb ben Re⸗ gierungsbezirken Erfurt und Aurich je 1 Erkrankung ge⸗ melbdet. Rosenartige Entzünbungen bes Zellgewebe; der Haut wurden in Kovenhagen anfon. Dem Keuchhusten erlagen in Berlin und Hamburg weniger, in Lonhon und St. Petert⸗ burg mehr Kinder, — Vereinzelte Tobezfälle an Pocken kamen aus dem Regierungsbezirk Stettin, ferner aus Triest, St,. Prterzburg, Odessa, mehrfache aus Lemberg (2), aus Rom und Venebig (je 2), aus Brünn (4), aus Lyon (6), aus Prag 49 zur neut Er⸗ krankungen aus den Regierungsbezirken Königeberg, unst Schleswig je 1, aus St. Peterzburg 2. ] Die sanitäͤren Verhältnisse in Berlin haben sich ig ter Se⸗ richtswoche noch nicht günstiger gestaltet unt auch die Sterklichket wurde eine ansehnlich grißere. Inzbesontere kamen Darmkatarrbe
und Brechdurchfälle der Kinder in einer für bie Ieeszene esses auch die
lichen Höhe zum Vorschein und führten in
hohen Zahl von Fällen (215) zum Tote, in Folge dr⸗
Theilnahme des Säuglingzalterz an der Sterblichkeit wine bobe ucae.
Zudem war in Folge der anhaltend laͤlteren zuch
das Vorkommen von akuten Entzündungen der Arhmxac⸗
organe ein sehr häufiges, welche auch in gröterer Zaßl zum
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