1889 / 88 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Apr 1889 18:00:01 GMT) scan diff

verwaltung? Um was für Geschäfte handelt es sich? Sind es Geschäfte solcher Art, daß zu ihrer Erledigung ein aus . e Kollegium erforderlich

Wabhlen der Interessenten hervorgegangenes wird, oder beschränken sich diese 8ℳ 85 in der Hauptsache darauf, ormalitäten zu edigen, eine Rechnungslegung, eine Buch⸗

ührung durchzuführen, also auf Gegenstände, bei welchen immer

andere Kräfte dieselben und vielleicht bessere Dienste leisten und bei denen es ehen nicht so darauf ankommt, sachliche Beschlüsse zu assen, die vielleicht besser und zweckmäßiger in die Hand on Selbstverwaltungsorganen gelegt werden? Dabei ist mir noch as Folgende aufgefallen. Denkt sich denn der Herr Vorredner, die Reichsanstalt nun nach dem Prinzip der Selbstverwaltung aufgebaut werden soll, daß also die 12 Millionen Arbeiter und viel⸗ leicht die 6 Millionen Arbeitgeber, die bei dieser Sache interessirt sind, zusammenkommen sollen, um so eine Reichs⸗Versicherungsanstalt zu bilden, die als frei eh; Körper der Interessenten das Ge⸗ schäft in die Hand nehmen soll? Davon kann doch unmöglich die Rede sein. Nein, der Körper, den der Herr Vorredner erstrebt, wird im eminenten Sinne ein bureaukratischer Körper sein; er wird viel⸗ leicht einen Beirath aus den Kreisen der Interessenten hahen, aber die Zusammensetzung wird in der Hauptsache eine bureaukratische sein. 1 tun sage ich weiter: Ist es in diesem Falle und bei der Natur der Geschäfte, die die Versicherungsanstalt hat, ein Unglück, wenn die Sache bureaukratisch organisirt wird? v im Jegentheil; die praktischen Interessen weisen darauf hin, daß man hier die Verwal⸗ tung bureaukratisch organisirt und der Theorie der Selbstverwaltung nur insoweit Rechnung trägt, als es sich um Geschäfte handelt, die zweckmäßig in die Hand der Selbstverwaltung gelegt werden.

Meine Herren, was ist denn die Aufgabe des Vorstandes der Versicherungsanstalt? Sie besteht zunächst darin, daß er die Marken vertreibt, darin, daß er die eingehenden Gelder zweckmäßig und ver⸗ nünftig verwaltet, und endlich darin, daß er die erste Entscheidun trifft auf das Invalidisirungsgesuch eines Arheiters, der den Anspru auf Rente erhebt. Das sind in der Hauptsache die drei Funktionen, die der Vorstand hat. Daß bei Nr. 1 und 2 ein Selbstverwaltungs⸗ organ im Sinne des Vorredners bessere Dienste leisten könnte, oder auch nur, daß aus der Errichtung eines bureaukratischen Körpers für die Besorgung dieser Geschäfte irgend ein Bedenken entstehen sollte, das wird der Herr Vorredner bei näherer Betrachtung selbst nicht fäeh gücghn. de F

as dann die Feststellung der Invalidität anlangt, so ist für die Wahrnehmung der in Betracht kommenden Interessen sowohl bei dem Vorstgnde, als auch demnächst bei dem Schiedsgericht in so aus⸗ reichender Weise gesorgt, daß ich etz in der That für einen ganz über⸗ flüssigen und unnöthigen Apparat halten würde, wenn man nach dem Vorschlage des Herrn Vorredners den Vorstand im Sinne einer Eee e rag ezerch organisirt.

Nun aber glaube ich weiter, daß die Bedenken, die gegen unsere Vorschläge aus der Theorie des Herrn Vorredners heraus erhoben werden, sehr wesentlich schon dadurch abgeschwächt werden, daß wir die Berufung dieses Vorstandes nicht in die Hand des Staats, nicht in die Hand der Regierung gelegt haben, sondern daß wir die Ver⸗ sicherungsanstalten anlehnen an die Heebenitet ügcs also auch an Selbstverwaltungskörper, daß wir von diesen insbesondere die Er⸗ nennung der Mitglieder des Vorstandes vornehmen lassen. Der Herr Vorredner wird nicht bestreiten, daß bei uns in Preußen die Selbstverwaltungskörper sind. Also ich halte die

edenken, die auf dieser Anschauung beruhen, in keiner Weise für stichhaltig.

Was nun die Centralisirung anlangt, so kann ich mir ja denken, daß die Schwierigkeiten, die daraus entstehen, überwunden werden können; ich kann mir denken, daß man hier in Berlin eine Reichs⸗ Versicherungsanstalt gründen kann mit allen den Funktionen, die man den Vorständen der Landes⸗Versicherungsanstalten zugewiesen hat. Allein, meine Herren, darüber dürfen wir uns nicht täuschen, der Körper wird ein ganz kolossaler. Und das dürfen wir uns weiter nicht verhehlen, die Organe dieses Körpers, über das ganze Reich verbreitet, werden unge⸗ mein zahlreich. Wir schaffen ein Heer von Reichsbeamten, darüber dürfen Sie sich nicht täuschen; denn Sie werden, zumal bei dem Interesse, welches das Reich an der Verwaltung zu nehmen hat, nicht ausschließlich dier Geschäfte, welche von den Versscherungsanstalten zu erledigen sind, in die Hände der Interessenten legen können; Sie bedürfen dazu der Mitwirkung staatlicher Organe, und Sie werden also genöthigt sein, eine große Anzahl von Reichsbeamten über das

Reich zu verbreiten. Nun, meine Herren, erkenne ich ja vom politischen Gesichtspunkte aus das Streben, zu einer Reichs⸗Versicherungsanstalt zu gelangen, in vollem Maße an; ich kann sagen, ich würde persönlich es gern gesehen haben, wenn mehr Neigung für dies Institut in Deutsch⸗

land vorhanden wäre und wenn es sich aus diesem Srunde durch⸗ führen 58 Auf der anderen Seite muß ich mir aber als praktischer Politiker sagen, wenn ich in dieser Beziehung auf eine große Ab⸗ neigung stoße im Deutschen Reiche (Ruf: bei wem denn ?!) bei einem großen Theil der Bevölkerung; ich weiß nicht, ob der Hr. Abg.

Schrader die Rede des Hrn. von Friesen gehört hat, (Ruf: eine

Rede!) nun also, dann können Sie nicht im Zweifel sein darüber,

daß ge von Friesen kein Freund der Reichsanstalt ist, und wie Hr. von Friesen denkt, so denkt eine ganze Reihe von einflußreichen Leuten

im Reiche. Darüber ist, wie gesagt, gar kein Zweifel, daß die Reichs⸗

anstalt nicht durchweg Sympathie findet. Nun frage ich mich: soll ach dieser Richtung hin ein Zwang ausgeübt werden, sei es in Form einer Majorisirung, sei es dadurch, daß man einen Druck uf die Stimmung ausübt und diese Stimmung zu einer anderen werden läßt? Da sage ich, um einen solchen Zwang auszuüben, steht mir die Frage der Organisation nicht hoch enug. Ich bitte, mich nicht mißzuverstehen; ich erkenne den politischen erth einer solchen Organisation in hohem Maße an, aber höher steht mir die praktische Durchführung des Gesetzes, und einen Zwang würde ich nur dann für gerechtfertigt halten, wenn ich mir sagen müßte: dieser Zwang ist nothwendig, um die praktische Durch⸗ führung des Gesetzes sicherzustellen. Das ist aber keineswegs er Fall; wir können mit der Organisation, wie wir sie vorgeschlagen haben, auskommen, und da sage ich: wenn das

Kleid der Reichsanstalt einem großen Theile der Bevölkerung unbe⸗

quem sitzt, wenn ich befürchten muß, daß ich dadurch, daß ich diesem

. heile der Bevölkerung die Reichsanstalt aufzwinge, Mißstimmung

und Unzufriedenheit hervorrufe, dann verzichte ich auf die Reichs⸗ anstalt, wenn nur die Organisation, die außer der Reichs⸗Versiche⸗ rungsanstalt noch möglich ist, dieselben Garantien für die Sicherheit der Durchführung des Gesetzes bietet, und letzteres ist nach unseren Zorschlägen der Fall.

Der Hr. Abg. Bebel hat eine ganze Reihe von Unbequemlich⸗ keiten und Weitläufigkeiten zu schildern versucht, welche seiner Mei⸗ nung nach aus der von uns vorgeschlagenen Geschäftsgebahrung ent⸗ stehen. Der Hr. Akg. Bebel hat sich ja im Allgemeinen fleißig mit dem Gesetze beschäftigt, aber ich bin doch im Stande, noch einige seiner Anschauungen und e . berichtigen zu können. Bei⸗ ielsweise die Vertheilung der Renten auf die verschiedenen Versiche⸗ rungsanstalten. Diese macht sich sehr viel leichter, die Zahlung ist ja bereits von der Post geleistet, und die nachträgliche Belastung der

erschiedenen Versicherungsanstalten mit den auf sie entfallenden An⸗ theilen ist sehr viel leichter, als der Hr. Abg. Bebel das geschildert at. Ferner, wenn der Invalide todt ist, dann braucht nicht von

Neuem eine Benachrichtigung zu erfolgen, sondern dann fällt eben anz einfach seine Rente fort, die Post liquidirt um den Betrag der ente weniger, und die betheiligten Versicherungsanstalten erstatten

um den Betrag dieser Rente weniger. Wenn aber wirklich Un⸗

Be heenttchketen vorhanden sein sollten, so darf man nicht vergessen:

vollständig schafft man derartiges nicht aus der Welt und namentlich schafft man es nicht aus der Welt, wenn man eine Reichsanstalt konstrnirt. Diese muß nothwendigerweise in den Provinzen ihre nterabtheilungen haben., Und diese Unterabtheilungen müssen auch hre Rechnungsführung haben, müssen auch in dem Centrum vereinigt

8 und ihre Geschäftsführung muß in dem Centrum kontrolirt

Wir empfehlen Ihnen mit gutem Gewissen d ggeschlagene Organi⸗ sation, weil wir sie für praktisch und den Zwecken des Gesetzes für entsprechend halten. Wir können uns, und ich kann wenigstens persönlich mich nicht darüber äußern, ob der Vorschlag einer Reichs⸗ anstalt von Seiten der verbündeten Regierungen Annahme finden würde; denn darüber ist im Bundesrath nicht abgestimmt worden. 5 weiß also nicht, wie der Bundesrath sich dazu stellen würde.

as Eine aher glaube ich sagen zu können: daß auch bei einzelnen verbündeten Regierungen dieselbe Abneigung gegen die Reichsanstalt besteht, die mir bei einem großen Theile der Bevölkerung, und namentlich in Süddeutschland entgegengetreten ist. Ich kann also nicht dazu rathen, diesem Antrage die Zustimmung zu ertheilen.

Abg. Dr. Windthorst: Er sel in der Lage, im Namen seiner sämmtlichen politischen Freunde mit aller Entschieden⸗ heit gegen die Reichsanstalt sich auszusprechen. Für die raktische Ausführung derfelben seien gar keine Vorschläge ge⸗ macht worden. Die Reichsanstalt würde viel bureaukratischer sein als die hier geplante Organisation. Jede Centralisation führe zu bureaukratischen Einrichtungen und trete der Selbst⸗ verwaltung entgegen. Wenn man eine Reichsanstalt beschließe, so sei das Gesetz todt. Man berufe sich für die Centralisation auf die Berufsgenossenschaften. Er sei der Meinung, daß die Unfallversicherung noch größeren Werth 585 wenn sie nicht so centralisirt worden wäre. Man sage, für die vor⸗ säcelagene Organisation seien nur politische An⸗ chauungen maßgebend gewesen; die preußische Re⸗ gerung habe eine Reichsanstalt gewollt, die anderen

en3 hätten dieselbe verweigert, daher sei diese Form entstanden. Der Staatssekretär habe aber bereits gesagt, daß die preußische Regierung eine Reichsanstalt nicht im Auge gehabt habe: das seien die Berufsgenossenschaften gewesen. Preußen habe sich in Bezug auf die Berufsgenossenschaften Pfügt; er sei uͤberzeugt, daß, wie Preußen, auch andere

taaten sich fügen würden. Eine solche Versicherung könne nur gedeihlich wirken, wenn sie möglichst lokalisirt werde. Er würde, wenn es nach ihm ginge, sogar soweit gegangen sein, einen Gesetzentwurf vorzuschlagen, in welchem einfach gesagt wäre: in allen deutschen Staaten seien Alters⸗ und Invalidenversicherungen einzurichten; er würde dazu die wesent⸗ lichsten Grundzüge festgelegt und hinzugefügt haben: die Aus⸗ führung bleibe der Landesgesetzgebung überlassen. Man würde dann viele der Schwierigkeiten nicht haben, die man jetzt habe. In der Reichsanstalt liege eine ungeheure Macht. Der Einfluß auf die 12—13 Millionen Pensionäre, deren ganzes Denken und Fühlen auf die Reichsanstalt ge⸗ richtet wäre, wäre ein gewaltiger. Alle, die das Gesetz wollten, sollten gegen die Reichsanstalt sein. Seine sämmtlichen Freunde seien in der Beurtheilung dieser Frage vollständig einig, ob⸗ wohl sie sonst gar keine Bedenken trügen, abweichende Mei⸗ nungen auch auszusprechen. Mit der Einheit der anderen Parteien sei es übrigens auch nicht besonders bestellt. Man habe sogar namentliche Abstimmungen herbeigeführt, um die⸗ selbe zu dokumentiren. Aber bei dem Reichszuschuß habe sich gezeigt, daß diese Einheit bei den Nationalliberalen nicht be⸗ stehe, und die Rede des Grafen Mirbach habe gezeigt, daß auch die Konservativen keineswegs einig seien. Er (Redner) möchte doch einmal sehen, ob bei einer namentlichen Abstim⸗ mung die Herren aus Bayern, Sachsen und Württemberg gegenüber ihren Landsleuten den Muth finden würden, für die Reichsanstalt zu stimmen. In kleineren Bezirken könne die Sache offenbar gründlicher und sorgfältiger ge⸗ macht werden. Bei einer Reichsanstalt würde auch das enorme Kapital, das angesammelt werde, wiederum in Berlin cen⸗ tralisirt werden. Es sei aber gar nicht nothwendig, die Kapitalkraft Berlins 8 zu stärken, die schon mächtiger beinahe, als die des Reichs sei. (Heiterkeit.) Ja, das klinge kurios; aber die Leute an der Börse hätten schon jetzt viel mehr zu sagen als das Haus. Geld regiere die Welt. In wirthschaftlicher Hinsicht sei also diese Centralisirung des Kapitals in Berlin ar nicht wünschenswerth, und es sei ein Glück, daß neben Berlin noch ein Frankfurt, ein Leipzig, ein München existire, die mächtig die wirthschaftlichen Verhältnisse beeinflußten. Wolle man irgendwie die Prinzipien des Gesetzes erträglich oder vielmehr erträglicher machen, dann bleibe man mit der Centralisation einer Reichsanstalt fort und lasse es bei den territorialen Anstalten. Badischer Bevollmächtigter Freiherr von Marschall: Meine Herren! Nachdem der Hr. Abg. Schrader die Mittel⸗ staͤaten als die Urheber der von ihm so sehr angegriffenen Organi⸗ sation des Entwurfs bezeichnet hat, wird es begreiflich erscheinen, wenn ein Vertreter eines Mittelstaats hier zu einer kurzen Erklärung das Wort ergreift. Wie der Herr Staatssekretär des Reichs⸗ amts des Innern bereits erklärt bat, ist die Frage der Reichsanstalt im Schoße der verbündeten Regierungen über⸗ haupt nicht zur Erörterung, geschweige denn zur Abstimmung gekommen. Es ist auch die Frage, die vorhin ventilirt wurde, welche Haltung die verbündeten Regierungen voraussichtlich zu der Errichtung einer Reichsanstalt einnehmen und aus welchen Gründen sie cventuell Widerstand leisten würden, wie sich die Be⸗ völkerung dazu verhalten würde, insolange eine völlig gegenstandslose, als die Herren Antragsteller uns nicht den Beweis geführt haben, daß mit der Reichsanstalt eine zweckmäßige, für die Intentionen des Gesetzes brauchbare Organisation geschaffen werden kann, daß diese Organisation mindestens zweckmäßiger ist als die des Entwurfs, und dieser Beweis ist nicht allein nicht geführt worden, er ist nicht einmal angetreten worden. Das, was die Herren uns hier vorschlagen, ist ein Fa zp. aber keine Organisation.

Es ist ganz richtig, was der Herr Duvigneau vorhin ausgeführt hat, daß eine ganze Reihe von Korporationen sich für die Reichs⸗ anstalt erklärt haben unter der Begründung, das sei, die aller⸗ einfachste, billigste und natürlichste Organisation. Der Beweis ist nicht geführt worden und die Herren Antragsteller sind denselben Weg gegangen, indem sie uns nur den §. 30 vorgeschlagen, uns dagegen vollkommen im Ungewissen gelassen haben, wie der §. 31, ff. aussehen soll. Ja, meine Herren, daß man eine Reichsanstalt errichten kann, darüber kann gar kein Streit bestehen; die Frage, ob eine brauchbare, zweckmäßige Organisation damit erzielt werden kann, hängt aber doch ganz wesentlich davon ab, wie Sie den Unterbau dieser Nei sanstalt gestalten wollen, und dar⸗ über hat Hr. Duvigneau nichts gesagt. Wie dadurch eine Verein⸗ achung erzielt werden soll, das verstehe ich nicht. Wenn Sie Ver⸗ cherungsanstalten in den einzelnen Ländern errichten wollen, wozu dann noch eine Reichsanstalt? Wenn das Reich nur die Kasse führen oll, nur den Geldbriefträger machen soll zwischen den einzelnen Ver⸗ sicherungsanstalten, so ist das eine Reichsanstalt, die der Würde des Reichs kaum entspricht.

So viel über die Reichsanstalt. Die verbündeten Regierungen sind in der ganzen Frage auf dem Standpunkt gestanden, den neulich der Hr. Miquel bei einer anderen Gelegenheit als den richtigen be⸗ zeichnete, nämlich, daß jede Organisationsfrage eine Zweck⸗ mäßigkeitsfrage ist. Das gilt ganz besonders von einem Gesetz, das nach der materiellen Seite hin so viele Schwierigkeiten zu über⸗ winden hat, da gilt es nicht, irgend welchen Prinzipien, irgend welchen politischen Tendenzen nachzugehen, bier han⸗ delt es sich einfach darum, den Weg zu finden, der

Ansicht d ündeten Regierungen die Organisation, die in der Entwurf vorgeschlagen ist. Nun hat der vis Abg. Schraber bn schwerstes Geschütz gegen diese Organisation aufgeführt, dieselbe sei eine bureaukratische. Ich will Gesagtes nicht wiederholen Das Wort „bureaukratisch“ uͤbt ja eine velagie ni; es hat nur einen Mangel, daß es in einer sachlichen 6 on nichts beweist. Eine bureaukratische Einrichtung ist d an sich nichts Verwerfliches, und eine Selbstverwaltungsorganisation nicht an sich etwas Gutes; es kommt immer darauf an, aus der hatur der zu lösenden Aufgabe, aus der Art der zu leistenden Thätigkeit zu prüfen, ob die eine oder die andere Organisation die richtige ist, oder ob ein System vorzuniehen sei, wie das hier vorgeschlagene, bei der das bureaukratische Element eine gewisse Präponderanz hat, aber auch eine ausreichende Betheiligung der Interessenten vorgesehen ist.

Wenn der Hr. Abg. Schrader es den verbündeten Regierungen zum Vorwurf macht, daß sie den Gedanken der Selbstperwaltung hier so wenig zum Ausdruck gebracht haben, so frage ich: wo sind denn die Kräfte bereit und fähig, im Ehrenamt, im Wege der Selbstverwaltung die Thätigkeit zu leisten, die dieses Gesetz voraussetzt? Es ist von den Berufsgenossenschaften gesprochen worden. Die haben in ihrer großen Mehrzahl eine ab⸗ lehnende Haltung gegen das Gesetz eingenommen, und es ist charak⸗ teristisch, daß gerade die Männer, die mit der größten Opferwilligkeit sich dem Zweck der Unfallversicherung gewidmet haben, zu allererst die warnende Stimme erhoben haben: man möge nicht diesen Apparat den Berufsgenossenschaften übertragen; da ist doch die Befürchtung nicht unbegründet, daß, wenn wir dies trotzdem thun wollten, wir mit

1 W eine eee; machen würden, unter er sie, ich will ni agen, zusammenbrechen, aber . geschedigt ö J1 1 8 ““

„Der Hr. Abg. hrader scheint mir doch einigermaßen di Thätigkeit, die nach diesem Entwurf zu leisten ist, zu nmtehens die Der Herr Staatssekretär des Reichsamts des Innern hat bereits darauf hingewiesen, welches Maß von Thätigkeit eine Invaliden⸗ und Altersversicherung auf dem Boden des Individualprinzips mit Bei⸗ tragsleistung der Arbeiter und mit dem Kapitalsdeckungsverfahren erfordert. Jedermann, der einmal einen Blick in eine große Vermögensverwaltung gethan hat, wird mir zugeben, daß zur Lösung dieser Aufgabe auf dem Gebiete der Vermögensverwaltung, der Kassenrechnung, das erste Erforderniß ist: ein tüchtig geschultes Beamtenvpersonal, ein Beamtenpersonal, das, was Zuverläͤssigkeit was technische Kenntnisse anlangt, alle Garantien bietert. Mögen wir also diese Organisationen anschließen an Selbstverwaltungskörper oder nicht, dieses Beamtenpersonal werden wir niemals entbehren können. Und wie würde sich die Sache gestalten, wenn wir den Be⸗ rufsgenossenschaften dieses Beamtenpersonal beifügen würden? Würde dadurch vielleicht das korporative Leben in den Berufsgenossenschaften gefördert werden? Ich sage: nein; im Gegentheil, es wäre zu befürchten, daß mit der Zeit dieses Beamtenpersonal in den Berufsgenossenschaften prävaliren und auch da zur Geltung kommen würde, wo jetzt gottlob das Ehrenamt vorwaltet. Wir haben doch, meine Herren, vielfach die Erfahrung gemacht, daß das Beamtenpersonal in Korporationen, namentlich dann, wenn es sehr tüchtig ist, sich rasch Geltung verschafft, oft mehr, als es für das korporative Leben gut ist. Die Herren werden zugeben, daß man häufig Gutachten von Korporationen liest, die den Zweifel erwecken: ist das die Meinung der Korporation oder nicht vielmehr des General⸗ sekretärs, des Direktors? Ich will diesen Privatbeamten nicht zu nahe treten; sie mögen ebenso zuverlässig sein, wie die Staatsbeamten; daß sie billiger arbeiten, ist mir bis jetzt nicht bekannt geworden.

Aus allen diesen Gründen möchte ich glauben, daß die verbündeten Regierungen das Richtige getroffen haben, wenn sie Landesversiche⸗ rungsanstalten hier in dem Entwurf vorgesehen haben. Ich wieder⸗ hole: politische Gründe haben bei keiner der verbündeten Regierungen in besonderer Weise eingewirkt; es waren lediglich Gründe der Zweck⸗ mäßigkeit, auf die wir gerade bei diesem Gesetz das entscheidende Ge⸗ wicht deshalb legen mußten, weil, wie allgemein anerkannt, nach der materiellen Seite hin dieses Gesetz ja mancherlei Schwierigkeiten, mancherlei Bedenken zu überwinden hat. Ich bitte Sie also, bei dem S der verbündeten Regierungen zu bleiben.

Württembergischer Bevollmächtigter Graf von Zeppelin:

Die Rufe nach einer Reichsanstalt tönen drei 81 Gruppen heraus. Er geht einmal von denjenigen aus, die sich durch sachliche Gründe nicht haben überzeugen lassen, daß eine andere Organisation die zweckmäßigere ist. Es ist nicht meine Sache ich verstehe es auch nicht —, hier noch bessere Argumente ins Feld zu führen, als sie Ihnen von berufener Seite entgegengebracht worden sind. Dann sind es die Opponenten à tout prix; mit denen ist nicht zu rechten und will ich auch nicht zu rechten versuchen.

„Ich möchte zu Denjenigen sprechen, welche annehmen, daß politische Gründe vorhanden sind, die, wenn die sachlichen Gründe allein noch nicht entscheidend für die Reichsanstalt gewesen wären, die Waagschale der Reichsanstalt hätte zum Sinken bringen müssen.

Diese Gründe lassen sich kurz in dem Satz zusammenfassen, der neulich irgendwo zu lesen stand: es müßte die Gelegenheit dieses Gesetzes benutzt werden, um eine neue weitere Klammer um die deutsche Einheit zu schlagen. Meine Herren, ich glaube, die Kleingläubigen sind aufrichtig zu beklagen, die es bis heute noch nicht vermocht haben, das Deutsche Reich als ein Fahrzeug anzusehen, fest genug gefügt, um allen Stürmen zu trotzen, und die es daher für nöthig halten, daeselbe noch mit neuen weiteren Klammern zu umfeassen, selbst auf die Gefahr hin, es plump und schwerfällig zu machen.

Meine Herren, die verbündeten Regsferungen, und insbesondere auch die Regierung, die ich die Ehre habe zu vertreten, stehen auf diesem kleinmüthigen Standpunkt nicht und sie haben deshalb auch keine Veranlassung gehabt, andere Gründe bei Beurtheilung der Frage der Organisation hier vorwalten zu lassen, als die der ein⸗ fachen Zweckmäßigkeit. Ich möchte jenen Allen Muth zurufen; ich glaube, Sie können gewiß der frohen Zuversicht sich hingeben, daß das Deutsche Reich zu seinem Zusammenhalt weiterer Stützung durch Ihre Fürsorge garnicht mehr bedarf, daß Sie vielmehr am besten für seine Wohlfahrt und die Wohlfahrt des deutschen Volkes sorgen, wenn Sie ihm solche Einrichtungen geben, die nach Ihrer besten Ueberzeugung ohne alle Nebenrücksichten Ihnen als die sachlich zweck⸗ mäßigsten erscheinen. u

„Ich glaube, wenn Sie so verfahren, so werden Sie dahin kommen müssen, Ihre Stimme dem Vorschlag zu geben, der Ihnen von den verbündeten Regierungen gemacht ist und den Ihre Kommission in der

Mehrheit angenommen hat.

Abg. Graf Behr⸗Behrenhoff: Manche seiner Freunde

seien prinzipiell für die Keichsanstalt. Um diesen Zweck zu erreichen, wäre es nur nöthig gewesen, die Kommunalverbände zu streichen, sie hätten aber von einem solchen Antrage ab⸗ gesehen, weil er keine Aussicht auf Annahme habe. Die Uebernahme der Versicherung auf die Kommunalverbände erscheine manchem seiner Freunde bedenklich, sie hätten aber Prinzipienfragen hier nicht zu erledigen, nur Zweckmäßigkeits⸗ 8 Um das Gesetz durchzubringen, thäte man also am Besten, die Kommissionsfassung anzunehmen. Dabei sei nicht ausgeschlossen, daß die sich noch die Frage überlege, ob wirklich der Anschluß an die kommunalen Verbände geboten sei, oder ob nicht die Versicherung später von den Einzel⸗ begierungen übernommen werden könne. Die Kommissions⸗ fassung schließe diese Möglichkeit nicht aus, und die Reichs⸗ partei stimme aus diesem Grunde dafür.

Abg. Gebhard: Der Abg. Duvigneau habe nicht, wie Hr. von Friesen meine, die Krankenversicherung einheitlich für ganz Deutschland machen, sondern nur ein einheitliches Organ als oberste Instanz für die Regelung dieser Angelegenheiten einsetzen wollen. Die Nationalliberalen seien auch nicht von dem Gedanken ausgegangen, daß die Verwaltung allein von

Also, meine Herren, so stehen wir zu der Frage der Organisation.

nach menschlicher Voraussicht am sichersten, am einfachsten und facterschlicher. zu dem Ziele des Gesetzes führt, und das fachstes

Berlin aus erfolge. Sie gingen nur von Zweckm

.G Staatssekretär freute sich ja selbst, daß bei den Berufsgenossen⸗

ründen aus, ohne deswegen die nationalen Momente, welche ür die Reichsanstalt sprächen, zu verkennen. Sie seien sich

auch bewußt, daß nach der Annahme ihres Antrages die Vor⸗ lage wieder an die Kommission zurückverwiesen werden müsse.

( 8 der Kommission hätten sie einen Antrag über die ( inzelheiten bei Errichtung der Reichsanstalt gestellt. Hier im Plenum diesen Antrag in extenso ein⸗ zubringen, wollten sie unterlassen, um die Debatte nicht mit Einzelheiten zu beschweren und nicht den Eindruck hervorzurufen, als wollten sie der Vorlage durch Anträge Steine in den Weg legen. Wenn ihr Antrag nicht angenommen werden sollte, würden sie sich auf die Kommissionsfassung be⸗ schränken, weil es ihre Aufgabe sei, wenn nicht das Beste, so doch wenigstens das Gute zu erreichen, ein Standpunkt, der auch von konservativer Seite bei der Einheitsrente vertreten g. würde. Die Nationalliberalen nagelten sich also auf diesen Antrag der Reichsanstalt nicht unbedingt fest. Ein zu weit b gehender Bureaukratismus und eine Zerstörung des genossen⸗ schaftlichen Prinzips würden aus ihrem Antrage nicht folgen. Denn die Reichsanstalt vertrage sich sehr wohl mit der selbständigen Verwaltung in den Einzelstaaten. Ohne Bureaukratismus gehe es allerdings in dieser Angelegenheit absolut nicht. Wenn man nicht mit Worten spiele, den Bureaukratismus als Schreckgespenst und die Selbstverwal⸗ tung als Lockmittel hinstellen wolle, so müsse man zugeben, e daß nicht 8 an Selbstverwaltung in das Gesetz hineinzu⸗ e bringen gewesen sei, als geschehen sei. Das sei zwar kein Uebermaß von Selbstverwaltung, aber doch das Maß, welches die Sache zweckmäßig und gangbar mache und für die Durch⸗ führung der Altersversicherung eine möglichst brauchbare Grundlage schaffe. Der Abg. Duvigneau habe schon auf die Schwierigkeiten für die Bemessung der Beiträge nach Berufs⸗ klassen bei Annahme der Landesanstalten hingewiesen. Gerade darin liege für die künftige Entwickelung des Gesetzes ein bedeutendes Moment, das erschwert würde, wenn man sich nicht auf den Boden der Reichsanstalt stellte. Abg. Schmidt (Elberfeld): Die Reichsanstalt sei die Kon⸗ sequenz des Reichszuschusses. Wenn auch politische Beweg⸗ ründe nicht vorgelegen hätten, so sei doch in der Kommission eitens der Regierung darauf hingewiesen, daß der Reichs⸗ gedanke nicht Hsee würde durch den Zwang, indem man Alles in eine Versicherungsanstalt hineinbringe, und daß die anderen Regierungen sich ebenfalls so scharf gegen die Reichs⸗ anstalt ausgesprochen hätten, daß durch eine solche das ganze Gesetz unmöglich gemacht würde. Es habe also doch an dem Widerspruch der einzelnen Regierungen gelegen. Hr. von Marschall frage, wo die Kräfte seien, die zur Selbstverwaltung bereit und fähig wären; Berufs⸗ genossenschaften wollten es nicht übernehmen. Das sei nicht richtig. Die Berufsgenossenschaften hätten es nur ab⸗ elehnt, weil sie sich ihre Selbstverwaltung erhalten wollten, die fe durch den Reichszuschuß gefährdet sahen, also nicht aus Die Personen zur Uebernahme dieser rbeit würden sich schon finden. Namentlich in den Kranken⸗ kassen sei man bereit, sich der Arbeit zu unterziehen. Man bestreite, daß die Mittelstaaten die Urheber dieser Organisation durch Landesanstalten seien, aber bewußt oder unbewußt hätten sie doch einen Einfluß darauf ausgeübt. In der Kommission sei einmal scherzhaft gesagt worden, das sei gar kein deutsches, sondern ein bayerisches Gesetz. Bei verschiedenen Landes⸗ anstalten werde die Gleichmäßigkeit in der Behandlung zweifelhaft. Das Reichs⸗Versicherungsamt, in dem man ja in ähnlicher Materie eine Reichsanstalt begründet habe, übe auch die Aufsicht über die Berufsgenossenschaften. Jedenfalls würde die Reichsanstalt die Sache ebenso gut, wenn nicht besser machen, als die Landesanstalten. Man halte die bureaukratische Organisation nicht für ein Unglück. Ja, die Herren gingen immer von dem Gedanken aus, daß die Sache so gemacht werden müösse, wie in dem Entwurf vorgeschlagen sei, und von diesem aus müsse es allerdings bureaukratisch gemacht werden. Man könne aber eine Organisation finden, die eine bureaukratische Verwaltung ausschließt. Der Staatssekretär warne vor einem Heer von Reichsbeamten. Ob man aber die Beamten Reichs⸗ oder Landesbeamte nenne, sei doch gleichgültig. Geschulte Beamte seien allerdings im Bureau als Bureauvorsteher und Sekretär nothwendig. Aber für das, worauf es eigentlich an⸗ komme, für die Entscheidung über die Invalidität brauche man keine bureaukratisch geschulten Beamten. Der Herr

die

Furch vor der Arbeit.

schaften die meisten Arbeiten in ehrenamtlichen Stellungen gemacht würden, und was bei den Berufsgenossenschaften möglich sei, wäre auch hier bei anderer Organisation möglich. Aber alle diese Versuche scheiterten daran, daß eine geschlossene Mehrheit die Sache in vier Wochen fertig machen wolle. Er habe bereits in der Kommission beantragt, die Krankenkassen zu dieser Versicherung heranzuziehen. Der Einwand, daß nicht alle unter dieses Gesetz fallende Personen in Krankenkassen versichert seien, ließe sich dadurch beseitigen, daß man neben den Seheiegtasten für die industriellen Arbeiter die landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften für die land⸗ wirthschaftlichen Arbeiter heranziehe. In erster Linie müßten die land⸗ und forstwirthschaftlichen Arbeiter in einer Ver⸗ sicherungsanstalt der landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften untergebracht werden und alle Uebrigen bei der Versicherungs⸗ anstalt, welche durch Verbände der Krankenkassen gebildet werden könnte. In der Kommission sei auch die Frage ernst erwogen worden, ob man nicht einfacher die ganze Versicherung durch Steuerzuschläge möglich mache, sodaß aus der Reichskasse Jeder, der Invalide wird, unterstützt werden könne, aber dann müßte man erst den Antrag Bebel wegen der Reichs⸗Ein⸗ kommensteuer annehmen. Die Vorstände der Krankenkassen in Rheinland und Westfalen, also einem sehh industriereichen Bezirke, hätten sich in einer Versammlung vom 7. Oktober vorigen Jahres bereit erklärt, die ganze Arbeit zu überneh⸗ nehmen und auch auf den Reichszuschuß vollständig zu ver⸗ zichten. Die Personen in den Vorständen der Krankenkassen seien in Folge ihrer Fachkenntniß zur Beurtheilung der Lage am besten im Stande, und die Befürchtung, daß die Ver⸗ bände der kleinen Kassen nicht stark genug und nicht solvent seien, könne ausgeschlossen werden durch die Rückversicherung der Verbände unter einander, und wenn man wolle, könne ja auch das Reich noch Garant sein. Bei einer solchen Orga⸗ nisation würde auch das äußerst bedenkliche Markensystem fortfallen, und schon deswegen allein könne man auf diesen

Gedanken eingehen. . der Anträge Duvigneau und Bebel

Unter Ablehnun 2 wird die Kommissionsfassung angenommen. Für die Anträge

stimmen die Deutschfreisinnigen, die Sozialdemokraten, die

Lohren und Schultz⸗Lupitz; von den Nationalliberalen stimmen gegen den Antvag Duvigneau die Abgg. von Fischer, Sedl⸗ mayr, Keller (Württemberg), Hoffmann (Königsberg), Keller

Einrichtung der Landesanstalten enthalten, werden ohne De⸗ batte genehmigt.

genommen werden von einem oder mehreren Beamten, welche von der Landesregierung oder dem Kommunalverbande ernannt werden sollen. der Landesregierung ernannt sind, der Bestätigung derselben.

schuß der Landesanstalt wählen zu lassen; für beide Fälle aber die Bestätigung auszuschließen.

Bestätigungsrecht der betreffenden Beamten durch die Behörde ein Eingriff in die Selbstverwaltung der Provinzialverbände und auch in die Partikulargesetzgebung sein würde. 1 der Antrag Rickert diese Bestätigung gleichfalls ablehne, stimme

halte.

Bestätigung der Beamten entdecken, da die von dem Kom⸗ munalverband gewählten Personen die nöthigen Eigenschaften für ihr Amt besitzen würden, und bittet, den Antrag Fritzen anzunehmen.

mung über die Bestätigung der Beamten der Gedanke zu Grunde gelegen habe, daß den Versicherungsanstalten doch sehr wichtige Funktionen übertragen werden könnten, und eine Garantie für die Tüchtigkeit der Beamten nothwendig sei. Es liege aber kein Grund vor, mit besonderem Aufrechterhaltun

Wuns

ln Bebel erklärt sich für die Anträge und macht ferner darauf aufmerksam, daß die Betheiligung der Arbeiterver⸗ treter im Vorstande nicht obligatorisch sei, während es beim Ausschuß der Fall sei.

lich sei, die Theitnahme der Arbeitervertreter an den Vor⸗ standsarbeiten obligatorisch zu machen, weil eine solche Mit⸗ waern die Arbeiter unter Umständen ihrem Berufe entziehen önnte. M.

standes sollte von der Landesbehörde oder dem Kommunal⸗ verband ernannt, die übrigen Vorstandsmitglieder von den

menstadt), Wunnerlich, Burkhardt, Feustel und Stöcker

othenburg). Die §§. 31 35, welche weitere Bestimmungen über die

Nach §. 36 sollen die Geschäfte des Vorstandes wahr⸗

Die Beamten bedürfen, sobald sie nicht von

Abg. Fritzen beantragt, die Vorschrift, betr. die Bestäti⸗ ung, 8 streichen.

Abg. Rickert beantragt, nur den ersten mit dem Vorsitz etrauten Beamten zu ernennen, die übrigen durch den Aus⸗

Abg. Fritzen begründet seinen Antrag damit, daß das

Soweit

r dafür; im Uebrigen sei derselbe unannehmbar, weil auch r einen Eingriff in die provinzialständische Verwaltung ent⸗

Abg. von Bennigsen kann auch kein Bedürfniß für die

Staatssekretär von Boetticher erklärt, daß der Bestim⸗

ifer auf die dieser Bestätigung zu dringen, wenn der nach Beseitigung gehegt werde.

Geheimer Rath von Woedtke erklärt, daß es nicht räth⸗

Abg. Schmidt (Elberfeld): Nur der Vorsitzende des Vor⸗

Vertretern der Versicherten und Unternehmer gewählt werden. Nach der Fassung des §. 36 könnte es scheinen, als ob die Vertreter der Arbeiter und Unternehmer nur eine berathende Stimme im Vorstande hätten, was aber nicht beabsichtigt sei. Die staatliche Aufsicht sei genügend durch den Staatskommissar gesichert. Die Arbeiter würden auf Grund ihrer praktischen Erfahrung besser entscheiden können, als bureaukratische be⸗ zahlte Beamte. Ohne solchen Antrag würde die Arbeiter⸗ betheiligung nur eine dekorative Bedeutung haben, wie über⸗ haupt die Theilnahme der Arbeiter an unserer sozial⸗ S-. Gesetzgebung der schwächste Punkt sei. Die

egierung habe zu den Arbeitern nicht das nöthige Vertrauen. Die Freisinnigen würden eventuell für den Antrag Fritzen stimmen; er bitte aber, den Antrag seiner Partei anzunehmen.

Staatssekretär von Boetticher: Der Herr Vorredner hat den verbündeten Regierungen Gründe untergeschoben, die sie auch nicht entfernt gehabt haben. (Zuruf links.) Ich möchte wissen, mit welchem Recht diese Behauptung bestritten werden kann mir, der ich doch die Entwickelung der ganzen Gesetz⸗ gebung erlebt habe, und der ich mich persönlich, wie auch meine sämmtlichen Kollegen im Bundesrath, durchaus frei weiß von irgend welchem Mißtrauen gegen die Arbeiter. Kommen Sie uns mit dem Nachweis, daß in irgend einem Organ, welches hier geschaffen werden soll, die Arbeiter zweckmäßig und nothwendig verwendet werden können und müssen, so werden Sie keinen Widerstand bei uns finden. Würden Sie uns den Nachweis liefern, daß es beispielsweise zweckmäßig ist, obli⸗ gatorisch in den Vorstand Arbeiter aufzunehmen, so verspreche ich Ihnen, daß der Aufnahme von Seiten des Bundesraths auch nicht das leiseste Hinderniß entgegengestellt werden soll. Ich weiß nicht, wie die Herren dazu kommen, den Regierungen immer den Vorwurf des Mißtrauens gegen die Arbeiter zu machen, den Regierungen, die eben mit dieser Gesetzgebung die Initiative ergriffen und jede Gelegenheit benutzt haben, um dem Arbeiter zu einer Vertretung zu verhelfen, auf die er Anspruch hat. Wer hat denn vor uns daran gedacht, den Arbeiter hineinzuziehen in die Organisation der Kranken⸗ und Unfallversicherung, wer hat das gethan? Ist das etwa vom Reichstage ausgegangen? Nein, meine Herren, das ist von den ver⸗ bündeten Regierungen ausgegangen. Also, ich bitte doch, diese Vor⸗ pörfe zu unterlassen, die wirklich jeder thatsächlichen Unterlage ent⸗

ehren. Von dem Herrn Vorredner wird die Vorschrift des §. 36 nicht in dem Sinne aufgefaßt, wie sie von den verbündeten Regierungen angenommen ist. Meine Herren, wir haben unterschieden die verwal⸗ tenden Organe der Alters⸗ und Invaliditätsversicherung und die be⸗ schließenden Organe der Alters⸗ und Invaliditätsversicherung und wir baben damit, glaube ich, einen ganz praktischen und zweckmäßigen Unterschied gemacht, daß wir die Verwaltungsorgane mit solchen Kräften ausgestattet haben, bei denen die Bürgschaft besteht, daß sie zweckmäßig verwendet werden, für die beschließenden Organe aber eine Vertretung der Interessenten angeordnet haben, welche paritätisch und gleichmäßig die Wahrung der Interessen der Arbeiter und der Arbeit⸗ geber übernehmen wird. Ietzt ist uns, nachdem wir auf Grund dieser Unterscheidung und auf Grund dieses Prinzips dazu übergegangen waren, den Vorstand ausschließlich aus Beamten zu komponiren, im weiteren Verlaufe des Nachdenkens die Erwägung gekommen, daß es für die Versicherungsanstalt und für den Vorstand von Interesse sein könnte, zum Nutzen der Erledigung ihrer Geschäfte auch andere Per⸗ sonen als die eigentlichen Berufsbeamten zuzuziehen. Deshalb haben wir die Bestimmung aufgenommen, daß durch Statut angeordnet werden kann, daß auch andere Personen, besoldete oder unbesoldete Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, daran theilnehmen. Wenn Sie sich. meine Herren, an den Worten „Arbeiter, Arbeitgeber oder Versicherte stoßen, dann bitte ich Sie, streichen Sie dieselben. Wir haben nicht die dg gehabt, in diesem Vorstande dadurch eine Vertretung der Arbeiter und Versicherten zu schaffen. Wenn wir die Absicht gehabt hätten, dann hätte der Dr Abg. Bebel mit seinem Vorwurfe Recht gehabt, daß wir nicht gleichzeitig bestimmt haben, daß diese Ver⸗ tretung eine gleichmäßige Vertretung für die Arbeiter und Arbeitgeber sein foll. Was wir gewollt haben, ist einfach das, daß wir der Ver⸗ sicherungsanstalt das Recht haben beilegen wollen, in den Vorstand auch solche Personen aufzunehmen, von deren Theilnahme an den Vorstands⸗ geschäften sie einen Vortheil und Nutzen für die Erledigung ihrer Ge⸗

Vorstand hineinzuwählen und Prüfung der ärztlichen Gutachten, welche an den Vorstand eingehen, zu überweisen. Also, es hat uns ganz fern gelegen, hier eine Vertretung der Arbeitnehmer zu schaffen, sondern wir haben den

Versicherungsanstalten bloß die Befugniß geben wollen, sie an Hülfskräften für Erledigung ihrer Geschäfte nützlich er⸗ achten.

und denselben beispielsweise die Kontrole

hineinzuziehen,

Wollten Sie eine solche Vertretung der Arbeiter und Arbeit⸗ geber in den Vorstand beschließen, die dann allerdings darin stimme ich mit dem Hrn. Abg. Bebel überein eine parifätische sein müßte, so würden Sie damit meines Erachtens gegenüber der Vertretung, die sonst bereits geschaffen ist, etwas Ueberflüssiges thun und Sie würden die Geschäfte des Vorstandes nicht fördern, sondern Sie würden sie hemmen. Weiter aher würde es unter allen Umständen un- thunlich sein, nach dem Vorschlag Rickert und Genossen die Wahl dieser Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vom Ausschuß vornehmen zu lassen. Meine Herren, die Sache liegt so: das größte Interesse an der des Vorstandes hat der Provinzialverband. Wenn ie also in den Vorstand, und zwar in einer Zahl, welche dazu führen würde, die von der Provinzialverwaltung bestellten Beamten zu mgjorisiren, wenn Sie in dieser Zahl Vertreter der Arbeiter und Arbeitgeber hineinnehmen wollen, so können Sie unter Umständen nicht allein dazu kommen, daß diese Elemente störend wirken, sondern diese Elemente können auch geradezu finanziell nachtheilig wirken; denn diese Herren haben schließlich nicht das Interesse und das lebhafte Interesse an der finanziellen Geschäftsgebahrung des Vor⸗ standes, wie es die Provinzialverwaltung haben muß. Ich komme zum Eingange meiner Bemerkungen zurück. Der Vorstand ist das verwaltende Organ; deshalb besteht er aus Beamten. Es soll ihm nicht die Befugniß benommen werden, die Hülfskräfte heranzuzlehen, welche nach der Auffassung des Statuts die Verwal⸗ tung bedarf, um ihre Zwecke zu fördern. Also es hat nicht politische Absicht dieser Bestimmung zu Grunde gelegen, sondern einfach eine Rücksicht der Zweckmäßigkeit. Ich bitte Sie deshalb, in dieser Beziehung es bei dem vorliegenden Entwurf zu belaässen und den Antrag der Hrrn. Abgg. Rickert und Genossen abzulehnen. Abg. Struckmann tritt für den Antrag Fritzen ein. Abg. Bebel: Wenn man einmal den Arbeitgeber in den Vorstand ziehe, dann müsse man billigerweise auch den Arbeiter in denselben einführen. 89 1 Staatssekretär von Boetticher:: Der Herr Vorredner hat den §. 40 nicht richtig aufgefaßt. (Zuruf des Abg. Bebel.) Ich bitte um Verzeihung! Die Sache liegt einfach so: §. 40 sagt, daß durch das Statut eine Bildung des Aufsichtsraths angeordnet werden kann. Ein Aufsichtsrath muß ge⸗ bildet werden, wenn nach den Statuten dem Vorstande Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten nicht angehören. Ich meine, daraus folgt, daß zunächst Sache des Ausschusses, welcher über das Statut zu beschließen hat, ist, zu prüfen, ob ein solcher Aufsichtsrath gebilbet werden soll, und daß ein Zwang zur Bildung des Auf⸗ sichtsraths nur dann besteht, wenn dem Vorstand keine Vertreter der Versicherten oder Arbeitgeber angehören. Also, wenn der Wunsch des Hrn. Abg. Bebel sich nicht erfüllt daß in dem Vorstande Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber sich befinden, dann muß ein Aufsichtsrath gebildet werden, und in diesem Aufsichtsrath mussen nach weiterer Vorschrift des §. 40 die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichmäßig vertreten sein. (Zuru links.) Ich bitte um Verzeihung! Es steht nicht da „oder“, son dern es steht da „und Versicherte“. Also wenn kein Versicherter im Vorstande ist, muß die Bildung eines Aufsichtsraths erfolgen. Weiter aber mache ich darauf aufmerksam: Wer beschließt denn das Statut? Das Statut beschließt der Ausschuß. Wer ist im Ausschuß vertreten? Die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer zu gleichen Theilen Wenn also die Frage entsteht nach der Zuweisung von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern an den Vorstand, so wird ganz naturgemäß jed Partei, sofern sie überhaupt ein Interesse daran nimmt, vertreten zu sein, darauf hinwirken, daß diese Vertretung eine gleich starke ist. Aber ich wiederhole: es handelt sich hier gar nicht in erster Linie um ein Vertretung im Vorstande; die Vertretung der Arbeitgeber und Arbeit nehmer ist im Ausschuß und eventuell im Aufsichtsrath gegeben Es handelt sich hier vorzugsweise darum, die Möglichkeit zu schaffen, daß außer den Berufsbeamten, welche das Geschäft besorgen auch noch andere nützliche Kräfte herangezogen werden können.

Darin gebe ich dem Hrn. Abg. Bebel nochmals Recht, daß zu seinem Mißverständniß Veranlassung gegeben hat die Fassung des § 36 in den Worten „Arbeitgeber oder Versicherte“. Streichen Si 8-8 nach dem Antrage des Abg. Struckmann, dann ist Alles klar. 1

Abg. Schrader: Nach den Motiven solle es sich bei diesem Paragraphen um eine Vertretung der Betheiligten, und nicht um die Zuziehung anderer Personen handeln. Man sehe, di Urheber des Gesetzes seien sich selbst nicht im Klaren. Er für seine Person gehe noch weiter als Bebel, indem er event. di Arbeiter im Vorstande besolden wolle. Auffo 2 möchte er entgegentreten, daß die Verwaltung in diesem Gesetz ein Theil der Selbstverwaltung sei. Davon stehe nichts in dem Gesetz, daß die Kommunalbeamten die Geschäfte de Versicherungsanstalt als kommunale Geschäfte trieben. Abg. Singer beantragt, daß für den Fall der Einberufung

gleicher Zahl gewählt werden sollen. Der Antrag Fritzen wird einstimmig angenommen, und

Singer. Arbeiter gebildet.

des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts gewählt werden.

sollten, abgelehnt. Der Arbeiter solle nur zahlen, aber nichts drein zu reden haben. Die Krankenkassen bildeten nicht di Unterlage des Gesetzes und hätten mit demselben nichts zu

zwar wiederum ausschließlich den Zwangskassen, das Wahl recht zu übertragen.

im Ausschuß zu sitzen. nichts dagegen, daß der Modus der Vertretung durch Delegirt

durch das direkte, allgemeine Wahlrecht gewählt werden. Diese veranlassen könnten, sich für oder gegen das Gesetz zu ent nicht die Hoffnung, daß den Wünschen der Arbeiter Rechnung getragen werde. Deshalb hätten sie einen Eventualantrag eingebracht, daß, wenn man das allgemeine Wahlrecht nicht bewährt habe, doch wenigstens die Ungerechtigkeit wieder aus⸗ allein das Wahlrecht erhielten. an solle sich dieser fort

machen und den Antrag der Sozialdemokraten annehmen. Präsident: Er könne nicht zulassen, daß der Abg. Grillen

meisten Nationalliberalen und von der Reichspartei die Abgg. von Eckardstein, Brauer, Holtz, Prinz Schönaich⸗Carolath,

schäste erwarten dürfen. Ich kann mir B. denken, daß eine Ver⸗ sicherungsanstalt es sehr in ihrem Interesse findet, einige Aerzte in den

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berger den Reichstag der fortgesetzten Ungerechtigkeit beschuldige.

Abg. Grillenberger: Die Mehrheit habe alle Anträge der Sozialdemokraten, welche dem Arbeiter zu seinem Rechte helfen

scheiden. Nach dem bisher Geleisteten hätten sie allerdings

wolle, obwohl es sich bei den gewerblichen Schiedsgerichten geglichen werde, daß nicht die Angehörigen der Aeee.

Der Luffassemg aber

von Arbeitgebern in den Vorstand auch die Versicherten in

mit dieser Aenderung der §. 36 unter Ablehnung des meh

Nach §. 37 wird für jede Versicherungsanstalt ein Aus⸗ schuß von mindestens 5 Vertretern der Arbeitgeber und der

Abg. Bebel beantragt, daß diese Vertreter in getrennten Wahlgängen von den Versicherten und Arbeitgebern 5g—

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schaffen; es sei deshalb ungerechtfertigt, diesen Kassen, und

Es geschehe nur, weil die Kassen ein⸗ mal vorhanden seien und ihre Vertreter ein Interesse hätten, Die Sozialdemokraten hätten auch eingeführt werde, aber diese Delegirten müßten wenigstens

Punkt gehöre zu den prinzipiellen, die die Sozialdemokraten

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gesetzten Ungerechtigkeit gegen die Arbeiter nicht schuldig