1889 / 89 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Apr 1889 18:00:01 GMT) scan diff

wo man politische Gesichtspunkte in eine Frage hbineinbringt, die lediglich nach . beurtbeilt werden muß.

Also ich empfehle auf gpunkt nicht einzugehen, sondern die Kommissionsvorschläge en.

Abg. Schrader: Um dem Einwand des Direktors Bosse

zu begegnen, beantrage er, an Stelle des Vorstandes der steuen a2 die örtlichen Verwaltungsstellen gutachtlich heen Die Geschäftsbelastung der unteren Verwaltungs⸗

eamten werde durch die Voruntersuchungen außerordentlich gesteigert werden. Auf jeden Landrath dürften etwa 2 3900 Fälle, in Berlin auf das Pescef räsidium 7 8000 Vor⸗ untersuchungen kommen. Diese Geschäftslast reiche aus, eine Behörde vollständig zu beschäftigen. Die Folge werde sein, daß die Untersuchungen nicht von den höheren Beamten sondern den unteren Organen Fefüͤhrt werden müßten. Daß die Landräthe und speziell die preußischen in großem Umfange von 1† tellung als politische eamte Gebrauch machten, sei ja offenbar. Aber er theile doch die Be⸗ denken des Abg. Hite in dieser 9 cht nicht in dem Maße, weil er enen as Vertrauen habe, daß die gegenwärtigen Zustände doch einmal aufhören und der Landrath sich weniger als politischer Beamter fühlen werde. Der freisinnige Antrag sei vielmehr aus dem Bestreben hervorgegangen, Einrichtungen

u treffen, durch welche die Voruntersuchungen und Entschei⸗

ungen gruͤndlich und sachgemäß erfolgten. Vor dem Antrag Geißare verdiene der des Freisinns deswegen den Vorzug, weil derselbe das, was er für nothwendig nicht dem Statut überlassen, sondern gleich in dem Gesetz aussprechen wolle. Den Antrag des Abg. Gebhard auf zeitweise Rente empfehle er ebenfalls.

Abg. Frohme: Die Einwendungen des Direktors Bosse egen den Antrag der Sozialdemokraten seien nicht zutreffend. Es handele sich nur um eine Bevorzugung der Zwangskassen hegen die freien Hülfskassen. Diese Maßregel gehöre zu enen, mit welchen man überhaupt den freien cfäassen beizgukommen suche. Das Mißtrauen gegen die Landräthe be⸗ finde sich nicht bloß auf Seiten der Sozialdemokraten, auch die Abgg. Hitze, ndtharc und Schrader hätten sich im leichen Eene geäußert. Wer in den Kreisen der Arbeiter elbst stehe, könne mit gutem Gewissen behaupten, daß dieses Mißtrauen nicht ganz unbegründet sei. Mit dieser Thatsache müsse man rechnen.

Ministerial⸗Direktor Bosse: Von Maßregeln gegen die reien Hülfskassen sei ihm nichts bekannt. Die freien Hülfs⸗

shn und die örtlichen Verwaltungsstellen paßten nicht in den ahmen dieses Gesetzes.

Abg. Rickert: Warum man gerade durch den Landrath auf die beste Weise zu den Informationen kommen solle, sei von keiner Seite dargethan. Er kenne auch die ländlichen Verhältnisse und die landräthlichen Geschäfte, und bestreite auf das Allerentschiedenste, daß dies der richtige Weg sei. Die Landräthe hätten gar nicht so viel Zeit, auf eigener Anschauung und Kenntniß der begüence begrüͤndete Gutachten abzugeben. In Berlin wüͤrden mehrere Räthe und Subalternbeamte noͤthig ein, um die Arbeit gewissenhaft zu besorgen, und ähnlich lägen ie Verhältnisse beim Landrath. Aus der Annahme des An⸗ trages Hitze sei nicht der Schluß auf Anerkennung des Miß⸗ trauens 8* die Landräthe zu ziehen. Aber in Hwußen sei thatfächlich das Mißtrauen gegen die Landräthe, welche leider ihre politische Stellung benutzten, wo sie nicht hingehdre, nicht unbegründet. Auf anderem Wege baß sich die Sache prakti⸗ cher und besser machen. Verschone man die Landrathe mit dieser Last, der Apparat der Bureaukvatie müsse immer stärker anwachsen, wenn man Se Beamten immer mehr aufpacke. Im Interesse der Landräthe selbst bitte er, den Antrag Hitze anzunehmen.

Staatssekretär von Boetticher:

Der Perr Vorredner bat die Frage an mich gerichtet, wesdald es gerade die Landrätbe fein müßten, welche Mikwirkung bei der Festsetzung der Invaliditét bineingezogen werden sollen. Ich dade idm darauf zu erwidern, daß die Lbätigkeit der Landräthe ssch Coanz vor⸗ zmüglich ʒ der Unfallversichernng bewährt hat, und daß man denbald wabrscheinlich darauf kommen wird, auch bdei der Bestimmung der unteren Vernaltungsdebörden üur Preußen die Landvät als folche m degeichnen, welche mit sdrem Gutachden u boͤren sind, Rebrigens mache ich daranf aufmerham. das noch kemerwegd feststeht, sondern daß nach §. 190 die Landes Centraldebörden die unteres Verwalinnaddedörden zu des stimmen baden, daß deßbald Luch die Moͤglichkeit vorkegt, daß andere Bebörden ald die Landratbeämter zur Wabrung dieser Kunktionen bestellt werden knnen.

Im Rebrigen bade ich nur im bemerken, daß, wenn wirklich ein Mißtrauen der detbeiliaten Ardeiterkreife gegen die Landriebe vor⸗ handen fein sollte, Jeder, der er mit Land und Volk ant meint, dazu mitwirken sollte, dieses Mißtranen zu zerstreuen, nicht ader durch einen 8 en Antrag dazu mitwirken, daß dieses Mistrauen neue Nadrung erbält.

Abg. Gebhard: An Feee man immer den Landvath boͤren; er werde immer Derjenige sein, der am besten über die Verhältnisse Bescheid wisse. Der Antrag der Nationalliberalen wolle Beseitigung der Schreiberei und Ver⸗ einfachung des Verfahrens.

Adg. Hite; Wenn die Thatsache des Mißtrauens gegen die Landräthe destehe, dann pechne er damit, wenn er dasselde

auch nicht theile. Die Schlußfolgerung, die der Staatssekretär

aus der etwaigen Annahme des Antrages ziehe, sei desdalb Goßler:

nicht begründet.

Unter Ablebnung aller Anträge wird §. 68 unverändert angenommen, ebenso ohne Dedatte die §§. 64—66.

Nach § 67 stebt gegen die Entscheidung de Schieds⸗ gerichts jedem Theile das Rocdrenette der Revision zu, welche nach §. 68 nur darauf gestuützt werden kann, 1) daß die an gefochtene Entscheidung auf der Nichtanwendung oder unrich⸗ tigen Anwendung des bestehenden Rechts beruht, oder d) daß das Verfahren an wesentlichen Mängeln leidet.

Die Abgg. Bebel, sowie Hitze und Spahn beantragen, an Stelle der Nenegen die Berufung zuzulassen.

Zu §. 68 beantragt Adg. Porsch, in Ziffer 1 hinsuzu fügen, daß die Revision auch darauf gestützt werden kann, daß die angefochtene Entscheidung auf einem Verstoß wider den klaren Inhalt der Akten beruht.

Abg. Meister: In den Schiedsgerichten vermisse seine

Jartei der

denn der große Theil der Mitglieder der eingeschriebenen freien Halfskassen sei nicht direkt an der Wahl der Ausschuß mitglieder betheiligt, und der Ausschuß wähle seinerseits wie der das Schiedsgericht. Die Soözialdemokraten wünschten, daß auch in der letzten Instanz die Rechtsfrage entschieden werde. Bei den Berufagenossenschaften hätten sie ja dieselde Einrich tung, und das eichs⸗Versichermngsamt habe ich ein gewisses

der -aaan in den Schiedsgerichten ausgeschlossen sei;

nöthige Garantie für eine rechtliche Vertretung der Interessen der Ardeiter, da ein großer Theil der Ardeiter von

Vertrauen in den Arbeiterkreisen erworben. Die Arbeiter⸗ kreise würden zu dem Reichs⸗Versicherungsamt mit dem nö⸗ thigen Vertrauen emporblicken, was sie bei den Schieds⸗ gerichten nicht könnten.

Abg. Hitze: Es sei bedeutsam, daß der Vorredner Namens seiner Partei die Thätigkeit des Reichs⸗Versicherungs⸗ amts anerkenne. Das Reichsamt habe in sehr zahlreichen Fällen die Entscheidungen der Schiedsgerichte bei der Unfall⸗ versicherung zu Gunsten der Arpfäser abgeändert. Auch das Centrum halte die Berufung in diesem Gesetz für nothwendig und .

bg. Poörsch begrüͤndet seinen Antrag damit, daß die Vorbringung neuer Thatsachen in der letzten Instanz nicht abgeschnitten werden dürfe.

Abg. Singer: Der Antrag Porsch sei immerhin eine Verbesserung, und die Sozialdemokraten würden im Fall der Ablehnung ihrer Anträge für denselben stimmen. Hinreichend sei jedoch der Antrag Porsch den thatsächlichen Verhältnissen rhnben nicht. Die eagig werthvolle Bestimmung in dem üfallxerfscherungeg⸗seh sei das Reichs⸗Versicherungsamt, und es mache ihm großes Vergnügen, auch seinerseits feststellen zu können, daß die Einrichtung des Reichs Versicherungsamts bei den Arbeitern sich das Vertrauen, von dem man bei der en desselben ausgegangen sei, vollkommen erworben habe, und er wünsche, daß das Amt in seiner bisherigen Stellung verharre. Leider scheine das nicht der Fall zu sein; denn in den letzten Monaten seien ja, gewiß ohne Schuld des Reichs⸗Versicherungsamts, e zu ver⸗ zeichnen, nach welchen die den Arbeitern wohlwollende Auf⸗ fassung des Reich 88 zu schwinden scheine. Weshalb das geschehen sei, darüber sei er nicht im Zweifel. Er erinnere an die Bestrebungen der Arbeitgeber, namentlich in Rheinland und Westfalen, und des Centralverbandes der deutschen Industriellen, dem Reichs⸗Versicherungsamt nahe zu legen, den querulanten Arbeitern nicht immer zu Willen zu sein. Daß nach diesem Gesetzentwurf die Thätigkeit des Reichs⸗Versicherungsamts wesentlich eingeschränkt sei, sei vielleicht dem Einfluß jener Kreise zuzuschreiben. Das Reichs⸗Versicherungsamt fonne na seiner ganzen Zu sammensetzung für die Arbeiter viel segensreicher wirken, als die untergeordneten Organe. ie nach diesem Gesetz vsenmmenee. ten Organe gäben noch gerxingere Garantie für⸗eine sachgemäße Entscheidung im Interesse N Arbeiter, als beim Unfallversicherungsgesetz. Um so mehr müsse die keinem Einfluß ausgesetzte höchste Instanz ausge⸗ stattet werden, daß sie sachgemäß urtheilen koͤnne. Dies auch auf Grund dieses Gesetzes zu thun, sei Zweck des sozialdemo⸗ kratischen Antrages. Das Keichs Versicherungsamt müsse mit dem vollen Recht der Untersuchung des Thatbestandes aus gestattet werden und nicht nur über formale Fehler entscheiden. Das sei eine der Hampthoffnungen, welche die Arbeiter an dieses Gesetz knüpfen. Moͤge der Reichstag nicht auch diese Hoffnung zu Schanden werden lassen.

Abg. Hahn wird für den Antrag Porsch stinmen, obwohl er denselben für überflüssig halt

Die §§. 67 und 68 werden darauf unter Ablehnung der Anträge Bebel und Hitze, aber unter Annahme des Antrages Vorsch angenommen.

Die weiteren, auf die Revision bezüglichen Paragraphen werden dhne Debatte angenommen, ebensd die Paragraphen, welche sich 81 den Berechtigungsausweis, das ReNgngs bureau und d Post be zieben.

Vor §. 84, der sich auf die Höhe der Beiträge bezieht und der mit den . 18, 18s und d und 19 an die Kommission zurnckverwiesen ist, wird die Debatte abgebrochen.

Schluß 4 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 12 Uhr.

e Auszahlung der Nenten durch die

Im weiteren Verlauf der gestrigen (.) Sitzung de Hauses der Abgeordneten gelangte der Antrag der Abgg. Johannsen und Lassen wegen Aufbedung der Anweisung des Oder⸗Vraäsidenten der Provinz Schleswig Helstein vom 18. Dezemder 188, de treffend den Unterricht in den nordschleswigschen Volksschulen, zur Berathung.

Abg. Lassen: Die Verfgung des Oder Präsidenten sei leichdedentend mit der vollständigen Ausschließung der dänischen aus den nordschleswigschen Volksschulen. Man habe in

Nordschleswig das Ziel, die disher geltenden Bestimmungen

weiter destehen zu lassen, auf dem gewoöhnlichen Wege nicht erreichen koͤnnen und dem Hause sei deshalb dieser Antrag unterbreitet worden, nachdem auch eine Deputation ad laͤgig vom Kulms Minister deschieden worden sei. Die Instruktion verstoße geradezu gegen die Verfassung. Nicht einmal der Neligionsunterricht Folle ausschließlich in Honischer Sprache ertheilt werden, sondern in zwei Stunden in deutscher Sprache, wadrend doch die meisten Kinder des Deutschen gar nicht so machtig seien, um die ersten ö“ auf sen zu koͤnnen. Die Bevoͤlkerung Schleswigs werde bald tilich, veligids und kirclich in Verfall geraiden, wenn die Verfügung nicht aufgehoden werde. Er bitte das Haus, den Antrag anzunedmen.

Minister der geistlichen . Angelegenheiten, Dr. von

Meine Herten! Ich kann dos bodbe Haus nur umgekedrt ditten.

den Antrag des Herrn Vorredners adbzulednen.

Die Deskyussson deweogt sich ja im Wesentlichen in denselden Grenzen wie im Jadre 1888 und dei andern Gelegenheiten; es ist

nur der Unterschied gegen damald, daß 1888 der Herr Vorredner die

Verordnung von 1878 angegriffen bhat, beuke die Verordnung von 18788 vertbeidigt und die Verordnung don 1888 zum Gegenstand einer abfälligen Kritik macht. Im Uebrigen gebt er wie dameld von der Auffassung aud, daß stastsrechtlich und gesetzlich dos Vorgeden des Oder⸗Präösidenten in Schleswig ein ungesetzliches sei Neu war der Gedanke, daß die Verordnung von 1888 gegen die Verfassungsurkunde dersticbe. Ich glaube, in dieser Beziebung defindet er sich stoatsrechtlich im Irrtbum. Art. 112, den er zu seinem Schutz citirte, spricht ausdrücklich dadon, daß: bis zum Erlaß des in Art. 28 vorgesehenen Gesetzes es dinsichtlich des Schul⸗ und Unterrichtswesend dei den jetzt geltenden gesetzlichen Bestimmungen bewende. ü die preußische Versasung vom Jaͤbre 1850 in Schleswig⸗ Holstein eingefühtt wuede, galt eine Verordnung, durch welche der Niaeihter berechtigt war, innerhalb der nen erwordenen Landestheile dieselden Maßregeln auf dem Gebiet des Unterrichtswesens durchzu⸗ übren, wie er berechtigt war in den alken Landestheilen, und auf rund dieser allgemeinen Avordnung sind nun diezenigen Verfügn etrosfen worden, welche die Lehrpläne in den schleswigedolstetnis Volksschulen festgesetzt baben. Den andern staätsrechtlichen Grund daben wir bereits 1888 ge⸗ hört, indem der Herr Vorredner sich auch damals auf das Patent derufen in dem aAusdrücklich gesagt worden ist, da

nichts unnatürlicher, als den Umerricht

so weit sie der Ausdruck berechtigter Eigenthümlichkeiten sind und in Kraft bleiben können, ohne den durch die Einheit des und lseine Interessen bedingten Anforderungen Eintrag zu thun.

Diesen „1* Zusatz, auf den sich die gegenwärtige Maßregel stützt, hat der Herr Abgeordnete zwar vorgelesen, aber doch nur sehr leicht, mit leiser Stimme, und auch nicht weiter ausgeführt. Aber diese Einschränkung von 1867 ist gerade diejenige, innerhalb deren sich die Maßregel von 1888 bewegt.

Der Herr Vorredner selbst und seine ihm nahe stebenden Freunde haben es im Wesentlichen durch ihr Auftreten in sprachlicher Hinsicht herbeigeführt, daß die Schulverwaltung und die politischen Behörden etwas eingebdender auf sbre Thätig · keit Acht genommen haben, und diejenigen Quellen ihrer Agitation zu verschließen versuchen, denen sie bisber ihr besonderes Interesse zuwenden; es handelt sich darum, einer Agitation auf dem Gebiet der Volksschule zu begegnen.

Die Regierung geht davon aus, daß es die Einbeit des Staats und seine Interessen bedingen, diejenigen Anordnungen zu treffen, die in den Jahren 1871, 1878 und 1888 auf dem Gebiet der nordschles⸗ wigschen Volksschule erlassen worden sind. Die Unterrichtsverwal⸗ tung ist hier zunächst nicht als eine technische Behörde vorgegangen, sondern hat in voller Anlehnung an die politischen Behoörden des Staats gestanden. Die Maßregel des Iber erdengeb ist mit meiner Genehmigung erlassen und 8 und ich habe selbstver⸗ ständlich nicht als einfacher Unterrichts⸗Minister, sondern in voller Zustimmung der verantwortlichen Skaatsregierung, des Staaks⸗ Ministeriums im Ganzen, die Zustimmung ertheilt.

Also in dieser Beziehung besteht keine Hoffnung, daß etwa der Ober⸗Präsident in der Lage ware, sich selbst zu reformiren, oder der Unterrichts⸗Minister in der Lage wäre, die Maßregel den Wünschen des Herrn Vorredners zu akkommodiren. Die Unterrichtsverwaltung ist aber auch der Ueberzeugung, daß, nachdem die Schritte von 1871 und 1878 mit Erfolg gethan worden sind, es heute durchaus unbedenklich ist, eer. schultechnischen Standpunkt die Verordnung von 1888 durch⸗ zuführen.

Es ist ja mit dem Wort „Muttersprache“ in den nordschles⸗ wigschen Bezirken eine eigenartige Sache. Am keichtesten läßt sich eben über diese Verhältnisse reden, wenn man entweder die Verhaͤlt⸗ nisse dort felbst nicht kennt, oder wenn man voraussetzt, daß Die⸗ tenigen, welche die Ausführungen hören, mit den nordschleswigschen Verbältnissen unbekannt sind. Die Muttersprache der Nordschleswiger ist der nordschleswigsch, zuweilen südfütisch genannte Pialekt; die Verschiedenbeiten zwischen dem hochdänischen, das sich in Seeland besonders in Kopenhagen ausgehildet hat, und dem nordschleswigschen Dialekt sind so groß, daß ein Kopenbagener, der in eine Volksschule mit dänischem Bialekt tritt, von den Kindern nicht verstanden wird Prüfungen sind in dieser Beztehung dort wiederbolt gemacht worden, und fecdfe unsere Kreisschutin pektoren mit vollständiger dänischer Sprachkenntniß seben sich genoͤtbigt, den Dialekt der Kinder zu sprechen, um sich SS zu machen.

Diejentge Sprache, die am meisten unser Inkeresse in Anspruch nimmt, ist selbstverständlich die Sprache, in der der Religions⸗ unterricht ertbeilt wird, und diese ist weit davon entfernt, die moderndänische, die schriftdänische, wie wir sie nennen, zu sein. Der Religtonsunterricht wird in der Kirchen prache ertbeilt, und die Kirchensprache bdat sich aus dem sogenannten Vibeldänisch entwickelt Dieses Bibeldärisch ist erbeblich verschteden von der moderndänischen Sprache. Alle Herren, welche sch einmal, wenn auch nur flüchtig über die dänischen Verbältnisse unterrichtet daben, werden ebört haben, daß dad Hoch änische sich in einer sebr interessanten

öre Natur ndernden Entwickelung bekindet; wäbrend ed früber stetd seine Anlehnung an das Deutsche suchte, von der dentschen Sprache den Wortschatz immer reicher entlehnte, so ist aus nabeliegenden Gründen in den letzten Jabrzehnten der umgekehrte Weg eingeschlagen worden, d. b. man dat sich nun an die nordischen, die skandinavischen Sprachen gewendet, von dort den Wortschatz entlehnt und auch ver⸗ ändert in Vezug auf Flerion, Partikeln, Artikel u. , W. Dieses Schrift⸗ dänisch, meine Herren, in unseren Volksschulen zu kultiviren, haben wir ein Inkeresse nicht, weder im Interesse der Kinder denn sie brauchen e nicht noch Auch im Interesse des gesammten Vaterlaudes; denn in diesem Schriftfdänisch erscheinen diejenigen Blätter, die unser nord⸗ Neswigsches Volk vergiften. Von der Intensität, von dem frieden⸗ störenden Cbdarakter Neser Agitationdpresse, die in schriftdänischer Sprache erscheint, werden ia die Herren, welche in Nordschleswig dekannt sind, wodl eine ganz Uare Vorstellung daben. Dastentge. wad die Schulverwaltung interessirt, ist nicht, die Kinder in dieses Schriftdänische einzuführen, sondern sie in das Bideldänische ein⸗ zufüdren, in da Dänische, in welchem Bidel, Gesangdücher, Schul⸗

dücher dersaßt werden

Diesenige Sprache, welche die Kinder in den bören, welche sie dort lernen, ist ein Dialekt, welcher in der Schule edensowenig gelebrt werden darf, wie das Schriftdänische, weil es ein sebhr platter Dialekt ist. War sie an Danisch lernen sollen, lernen sie im Religionsunkerricht, näm⸗ lich das Bidele oder Kirchendänisch, welches sicch allerdings immer mehr von dem Hochdäuischen, dem Schriftdinischen entfernt.

Nun hat der Herr Vorredyer, soweit ich dabde versteben können schon darauf bingewiesen, daß sich die Verordnung vom Jadre 188 mit vollem Bewußtsein auf sorgfältig deschränktem Gediet dewegt, daß auf dem Felde des Religtonsunterrichts eine Verkümmerung nicht eintritt; im Gegentbeil sind die Vorschriften so getroffen, daß nach der Richtung din Beschwerden wegfallen. Es ist namentlich auch

srsorge getroßen, daß die Zabl der Religionsstunden vermehrt wird. Im Uedrigen sind die Uedergangodestimmungen durchaus mild; Sie werden auch dier Finden im §. 1, das der Lehrer in den ersten Jahren sich des Platr⸗ dänischen zur Ansbülse dedienen darf zur Anleinung der Kinder, daß auch nach den Schlußdestimmungen die Recierung noch derechtigt sein soll, dieses ansnadmsweise zu gestatten. Diese Ausnahmen ergeben sich in dem Falle ganz von seldst, wo an und für sich achtungswerthe Ledrer nicht im Stande sind, die deutsche Unterrichtssprache in aller Fäüchern mun beberischen, endlich, wo besondere Verhältnisse vorliegen die der Einwirkung und Kennkniß der Centralstelle dier sich entzieden

Ich glande, wemnn Sie die ganze Angelegenbeit in ihrer Entwickelung und im Zusammenhang betrachten, werden Ste

den, daß die Unterrichtsverwaltung nicht weiter gegangen

alsd sie in schultechnischer Beziehung mit gutem Grwissen vertreten kann; Ke bat soweit aber gehen müssen, weil, wie ich schen angedentet habe, die staatsrechtliche Nothwendig⸗ keir vorliegt, immer mehr den Boden einzuengen, den das Schriftdändsche der Agikation eröffnet hat. Ich bin auch bereit, noch weitere Ansfübrungen zu geden, aber ich glaube die Lage des Hauses ist eine solche, das Sie sich mit der destimmten Erklärung zufrieder geben werden, daß die Staaksregierung in keiner Weise gewillt ist den N hen des Herrn Vorredners und seiner Freunde entgegenzu⸗ kommen. Im Gegentbeil wird sie unentwegt an den staatsrechtlicher Grundsätzen festbalten, welche sie im Interesse der Eindeit überhaurt im Interesse unseres Staats für nothwendig crachtrt.

Abg. Jürgensen: Er halte die betreffende Verfügung für vollständig korrekt und richtig und ein großer Theil der nord⸗

Häusern

schleswigschen Bevölkerung sei gleichfalls mit den Maßregeln der Regierung vollstandig zufrieden, wie zahlreiche ihm aus

seiner Heimath zugegangene Schreiben bewiesen. Er wünsche

daß die gegentbeilige Aguation in der dortigen Gegend auf⸗ doͤre, und bitte das Haus, den A

ntrag abzulehnen. Adg. Johannsen: Der Abg. Jürngensen sei zwar in

Nordschleswig gedoren, aber die donigen B hãxter längst erkannt, daß er für sie verloren sei; er (Redner) sei

nicht dort geboren, aber mit zwei Mandaen beehrt. Der An⸗ trag sei eine so billige Forderung, daß er leise Hoffnung habe, die Maorität des Hauses füur denselben zu geminnen. Es se

icher, icht in der Volksschule in

8

bis jetzt jeder Regierung. Und d Schutzer Keeses rinzips.

unschuldig gewesen, aber mit dem Essen kommen.

ein

anerkannt, nur nicht die preußische sei der Kultus⸗Minister der berusene Die Verantwortung werde einst so schwer auf ihm lasten, wie der Segen der Nordschleswiger auf dem General Steenbock. Die ersten S everogengen seien sehr ei der Appetit ge⸗

eute brauche es nicht ein Minister zu Regierungs⸗Präsident, sondern jeder Schulinspektor könne Maßregeln einfüͤhren, die ihm gut dünkten. Die staatlichen

Rucksichten des Kultus⸗Ministers verstehe er nicht.

den Kultus⸗Minister bitten, sich hier einmal mit dem Reichs⸗ „der doch vielleicht besser als fäen ein Anderer wisse, was für Preußen in staatlicher Ruck⸗

hangler in Verbindung zu setzen, sicht naätzlich sei. habe der Reichskanzler an London geschrieben, daß gesprochene Besorgniß,

die als

von könnten in

entstehen, als jeden Grundes entbehrend, Das sei ein würdiger Standpunkt gewesen.

aber, die heute der Kultus⸗Minister in seinen Instruktionen daß sie Steine erweichen, Menschen Wenn man heute wirklich zu den Herzen der Schleswiger sprechen wolle, spreche man in ihrer Sprache, so auch bei den Sammlungen für die versumpften Berliner. denn der Abg. Stöcker hier wäre, würde er ihm fuͤr den

anstimme,

sei eine solche⸗ rasend machen könne.

Fall, daß derselbe ihm zur Annahme des Antrages verhülfe, Fansenbe und Abertausenbe für seine armen versumpften spreche so viel von der Achtung des Peutschen für wenn. Recht und frembes Wesen.

heute ein Zeugniß abzulegen und

Verliner versprechen können. Man Er bitte das Haus, davon fͤr den Antrag zu stimmen.

2 3. Vexäͤufe, 8 Verdingungen ze. 4. Verloosung. Z

woitee vrereyesbhdreenmne 1) Steckbriese und Untersuchungs⸗CTachen.

[2633] Steckbriefe Erneuerung.

Her gegen den Schlaͤchtergesellen Carl Schönberg wegen wiederbolter Unterschlagung nyter dem 1. Mai 1884 in den Akten U. K. II. 337. 84 ersassene Steckbörief wird ernenert,

VBerlin, Altmoabit Nr. 11002 (NW), den 8. April 1889.

Per Untersuchungsrichter beim Konigl. Landgericht. I.

5. Fene und Untersuchungs⸗Sachen. K

Erledigt bat sich unser Avsschreiben vom 20. Juli 1887 bez. des aus Ait⸗Anbalt gebürtigen Maunrers Andreas Friedrich Cyron.

Greiz, deg 6. April 1889.

Färstliches Amtsgericht. Abtbeilung IuI. Frbr. v. Cornberg.

2852 8* Arbeiter, Kanonier Johann Orwart, am 8. Juni 1851 zu Dembowiee, Kreis Bomst, Regie⸗ rungsbezirk Posen. geboren, zuletzt in Ketzin wohn⸗ haft gewesen, wird Heschuldigt, als Webhrmann der Nandwehr ohne Crlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 3860. Nr. 3 des Strafgesetzbuche in Verbindung mit Art. J. §. 3 Nr. §8 des Reichs⸗ esetzes vom 6. Mai 1889 (R.⸗G.⸗Bl. S. 103). Peelbe wird auf Anordnung des Koͤniglichen Amtsgerichts bierselbst auf den 16. Inli 1889, Vormittags 9 Uhr, vor das Koͤnigliche Schöͤffen⸗ gericht zu Potsdam, Lindenstraße 54, zur Haupt⸗ verhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Aus⸗ bleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Koͤniglichen Land⸗ wehr⸗Bezirks⸗Kommando zu Lorgau ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. 8 Potsdam, den 1. April 1889. Couvreux, Gerichtsschreiber

des Koͤniglichen Amtsgerichts. Abtheilung.

[2851] ö1XAX*“ Anf Antrag der Koͤniglichen Staatsanwaltschaft wird gegen

1) den Metzger Friedrich Schwaner, geboren den 30. April 1865, zuletzt zu Berleburg,

2) den Josef Trost, geboren den 6. Oktober 1865, zuletzt zu Berleburg, 8

3) den Georg Heinrich Weller, geboren den 16. Ok⸗ tober 1865, zuletzt zu Girkhausen, 1

4) den Friedrich Birkelbach, geboren den 24. Mai 1866, zuletzt zu Zinse, 8

wegen Vergehens gegen §. 140 Nr. 1 St.⸗G.⸗B., das Hauptverfahren vor der Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Siegen eröffnet.

Zugleich wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeklagten zur Deckung der die⸗ selben möglicherweise treffenden Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens in Höhe von 160 in Ge⸗ mäßheit des §. 140 St.⸗G.⸗B. und des §. 326 St⸗P.⸗O. mit Beschlag belegt.

Arnsberg, den 29. März 1889.

Königliches Landgericht. Strafkammer. Schneidewind. Brisken. Schwemann.

2) eess verne weeve-vexvah

Aufgebote, (28611 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 149 Nr. 6665 auf die Namen des Fabrikbesitzers Richard Klotz eingetragene, Memelerstraße (Nr. 9) belegene Grund⸗ stück am 13. Inni 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C, parterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist vom 1. April 1891 ab mit 16 650 Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer neßt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Aof ätzungen und andere das Grund⸗

orladungen u. dgl.

In einem Schreiben vom 31. August 1864 an den preußischen Geschäftsträger in englischer Seite Betreff dänischen Nation und Sprache in Nordschleswig Mißstände abzuweisen sei.

wangsvollstreckungen, Kas bor Vorlabungen u. dergl.

Szablung K. von öͤffentlichen Papieren.

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das Kaufgeld in Bezug auf den 2 Stelle des tritt. Ertheilum

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stück betreffende Na ‿2 sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtss reiberei, ebenda, ügel D, part, Zimmer 42, eingesehen werden. All

Realberechtigten deren Norhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ vermerks

Hebungen oder Kosten, spaätestens im Versteigerungs⸗ fermin vor der Aufforberung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelben und, falls Ae’

widerspricht, widrigenfalls dieselben ringsten Gebots bei rücksichtigten Diejenigen, welche des Eigenthum des Grundstücke beanspruchen, werden aufgesordert, vor Schluß des

Gerichtsstelle verküͤndet werden.

*

meisters Adolf Behnisch, 2) der Wittwe Behnisch, Johanna Elisabeth, geb. Otto, 3) des Koch Friedrich Wübelm Georg Behnisch, 4) des mindersährigen Hermann Willy Behnisch, 5) der mindersährigen Johanna Clara Elsa Behnisch, eingetragene, in der Schillingstraße auf

Miteigenthümern am 31. Mai 1889, Vormit⸗ tags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht

an Gerichtsstelle Flügel C, parterre, Saal 40, zwangsweise versteiger

NMutzungswerth Auszug 1n v und andere das Grundstück betreffende Nachwei sowie ingungen 1 Gerichtsschreiberei, ebenda, Hof, Flügel D., immer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des endsen e beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schlu

stellung Bezug . Grundstücks tritt. des Nachmittags 12 ½ Uhr, an obenbezeichneter Gerichts⸗ stelle verkündet werden.

Es folgte die Berathun mann, betreffend die Bruücknzöolle.

Abg. Olzem: Der Antrag Hauses der Zoͤhe entschieden.

ein, nicht

Er möchte deshalb t

unserer Sozialpoli

Leute belasteten. Die

aus⸗ der Regierungskomnmissar 1

Schmidt: Der Finanz⸗Minister

nichts habe. können, weil die finangielle Lage heute während über 400 000 zur 1

ie Melodie

merkte, daß er sehr erhe selben habe. Abg. Berger wies barau

werden aufgefordert, die nRicht zn selbst auf den Ersteber ergedenven Ansprüche,

iche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ micht hbervorging, insbesondere berartige vrberungen von Kapital, Zinsen, wieverkehrenden

betreibende Gläubiger Gerichte glaubhaft zu machen, bei Fetellung des ge⸗ nicht 88 schtigt werden und Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be⸗ Ansprüche im Range zurücktreten.

dem

Versteigerungstermins die Einsteslung des Verfahrens erbeizuführen, widrigenfalls nach 18 Zuschlag

uspruch an dse Das Urtheil über die Zuschlags wird am 18. Junt 12 Uhr, an obenbezeichneter

des 889, Mittags Verlin, den 8. April 1689,

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung b3

264s Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche von der Königstabt Band 24 dr. 1787 auf den Namen 1) des Schuhmacher⸗

Nr. 27 belegene Grundstück soll des Rentiers A. Behnisch zu VBerlin

Antra der Auseinandersetzung unter den

um Zwecke

Neue Friedrichstraße 13, Hof,

Grundstück ist mit 9050 zur Gebaudesteuer veranlagt. aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ des Grundbuchblatts, etwaige Abf samnen

werden. Das

chrift ungen,

besondere Kaufbedingungen können in der

3 des Versteigerungstermins die Ein⸗ des Verfahrens herbeizuführen, widrigen⸗ nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in auf den Anspruch an die Stelle des Das Urtheil über die Ertheilung

Zuschlags wird am 31. Mai 1889,

Berlin, den 5. April 1889. 1 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52.

[2857] 1 In dem Verfahren, betreffend die Zwangsversteige⸗ rung des dem Müller Arthur Dade zu Wustrow

Der Antrag wurde darauf mit großer Majorität abgelehnt. eseitigung der fiskalischen

und wiederholt habe dieses sich für die Aufhebung Denn ebenso wie die Aufhebung des Chausseegeldes sei die der Brückenzölle gerechtfertigt. wirkten hindernd und henmend fuüͤr den Verkehr und seien nachtheilig. werde ferner far die Aufhebung der Brückenzolle stimmen muüssen, da sie besonders die kleinen egenwärtige Finanzlage sei auch so, daß das früher gegebene Versprechen des Wegfalle der Brücken⸗ zoͤlle beute eingelöst werden koͤnne und daß endlich ein Zopf abgeschnitten werde, der nicht mehr in unsere Zeit passe.

Geheimer

persönlich erklärt, daß er gegen b Er habe damals dem Projekt nicht näher treten

an siskalischen Brückenzöllen

wendig seien. Die Regierung könne desha⸗ ausgesprochenen Wunsche nicht Folge geben, gleichwohl werde sie da, wo der Ertrag der Zölle nicht mit der weläft dneung des Verkehrs im Einklang deehe, Abg. von Tiedemann⸗Bomst bat, den Antrag zur Vor⸗ berathung an die Budgetkommission zu verweisen, und be⸗ däüche materielle DBebenken gegen

bin

Deffentlicher Anzeige

des Antrages von Lieber⸗ sei ein alter Bekannter des

Diese

Jeder Anhänger

Ober⸗ Fünag Rath von Bitter habe früber nur die Beseitigung der Zölle

es verboten habe. Es kämen ca. 900 000 ein,

ersea a ber Brücken noth⸗ b dem im Antrage

einer Aufhehung mahe treten.

den

hbei

hebung der Chausseegelder nur die Bruckenzölle vergessen habe, und bat um Annahme des Antrages.

Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum bemerkte, daß die Auf⸗ hebung des öv: ein Fehler gewesen sei, den man jetzt durch Aufhebung des Brückenzolls nicht noch größer machen dürfe.

ld. Stöͤtzel bat um Annahme des Antrags.

Regierungskommt e, aeitner Sber seinane g1 Die finanzielle Seite sei für die Regtierung nscht die 2 8 dende. Gerade mit Hinsicht auf den gulen dessasesgen tat sei die Regierung bel der dritten Berathung von Mügliedern dieses Haufes für Sparsamkeit ermahnt worden. In der Fansorhe füͤr die kleinen Leute werde die Regierung durchaus nicht binster den Mitgliedern dieses . Tp aber die Brückenzölle würden auch von Wohlhabenderen getragen. Bei Wegfall der Zölle werde wahrscheinlich auch der Vau neuer Wiscken sehr langsam vor sich gehen. Er bitte, dven

Antrag abzulehnen. wurde der Audgetkommission zur

Der Antrag beragen überwiesen. Mräsident von Köller: Er schlage dem Fause vor, sich Nach der Lage der Geschäfte fühle er sich nicht in der Lage, noch eine Sitzung vor den Hsterferien bem Hause vorzuschlagen. ie Regierungsvorlagen seien bis auf brei, die zum Theil erst in allerletzter Zeik bem Hause zugegangen eien, erlebigt, und die Berathung der noch vorliegenben nträge werde von den Antragstellern selbst augenblicklich nicht bewfan sch. Eine Fortsetzung der Berathungen scheine deshalb nicht angezeigt. Er schlage vor, die nächste Eitzung

am 30. April abzuhalten. Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag,

Vor⸗

vertagen.

hen

baß man der Auf⸗

vorgeladen werden.

Pony. (1740] Aufgebot. Mr. 11 02 , fhr stch und als Pevollmächtigte

born, levig, ber 4 % babdischen Eisenbahn⸗ Anlehen der Jahre 1862 und Mr. 15140 über 500 Fl. und

macht wutbe, beantragt.

56. Oktober 1898, vem Großherzogl. Amtsgericht ba ftraße 2, 1. Stock, Zimmer Nte.

Ur

unden vorzulegen,

Gerichtsschrelberei Großherzoal

8 DIr. Haas.

Anfgebot.

[26 b2] Gutsbesitzer F, Deißner

Per

Hvpotheken⸗Cred schaft,

u 5 % verzinzlich beaatragt,

vor dem unterzeichneten Gerichte, beraumten Aufgebotstermine seine

erklärung der Urkunde erfolqen Ttettin, den 22. Mäarz 1288.

[59140]

Auf Antrag der Firma P. H. als Ausstellerin und letzt verloren gegangenen, Schalkerhof, gezogenen ans voen Wechsels d. d. Bonn

gerfals lesrere⸗

vorzulegen, widri⸗ wird.

[2858] Anfgebot. Das Aufgebot des Sparkaff Niebüller Spar⸗ und 2

gehörigen Erbmühlengehöfts Nr. 2 daselbst steht zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an das Grundstück nebst Zubehör, zur Vorlegung Originalien ꝛc. und zur Prioritätsausführung vor dem unterzeichneten Gerichte Termin an auf den 21. Juni d. Js., Vorm. 10 Uhr, zu welchem die Real⸗Prätendenten mit Ausnahme der gesetzlich befreieten Gläubiger unter dem Nachtheile des Aus⸗ schlusses und der Abweisung geladen werden. Ribnitz, den 6. April 1889. . Großherzogl. Mecklb.⸗Schwer. Amtsgericht. er Gerichtsschreiber: F. Meyer.

8—

[2860]

ermann Kleinhans hieselbst, Klägers. wider den Böttichermeister August Wedeking dieseldst, Be⸗ klagten, wegen Hypothekzinsen, werden die Hlän⸗ biger aufgefordert, ihre Forderungen unter Amads⸗ des Betrages au Kapital, Zinsen. Kostenz aud Nebenforderungen binnen zwei Wochen dei Ver⸗ meidung des Aasse lusses hier anzumelden. Sege Zur berüacung uͤber den Herideicans Nhn. ak zur Vertheilung der Kaufgelder wird Terʒtn Aa⸗ vor dem unterzeichneten

der

In der Zwangsvollstreckungssache des Hoteldesthers

ormittags 10 Uhr. Anberaumt.

lautend auf den Namen des Friedrichsen in T

gegangen, ist ven Friedrich Friedrick en

dem

r.

mxrxrr 2. rxer

wozu die Petheiligten und ver Grsteher hiermit

Eschershanfen, den 9. April 1889, Herzoglich Nraunschw, Amtsgericht

Mietotre Sonnborn, lebig in Maben,

Sonnborn, geb. Berruriet, unb der Hermine Sonhn⸗ Aheide von Paden, haf das Aufgebot

IAtt über 1000 Fl., peren Nesitz und Verlust glaubhaft ge⸗ Der Inhaber der Uekunden wied ultefenegi, spätestens in

neangz aße 9 Uhr,

Cöthen, vertreten burch den Geheimen Justig⸗Rath E. Wendlandt zu Stettin, bat bas Aufgebot des an geblich verloten gegangenen Pfandbriefs der National⸗ 8 12 ellschaft, eingetragene Genossen⸗ u Stettin Serie D. Nr. 2958 ber 300 Der Inhaber der

rkunde wird aufgeforbert, spatestens in dem auf den 21. Dezember 1889, Mittags 12 Uhr, Es⸗

und die Urkunde vorzulegen, witrigenfalls 2ie Kraftlas⸗

den 5. lautend über 169,14 K⸗Es, möltar maf 2 Ma⸗ naten de dato an tie Ortre ber 2⸗ I. der unbekannte Inbaber dieses Wech cis aegefgrxdere. seine Rechte an demfelben fpätesters i dem aurf Zimmer Nr. 5 des untergeichmeten Gernürs eüe- raumten Aufgebotstermine den 1S. Septemberl8.89. Morgens 11 Uhr, ajamelden und den Beäfel

82 2 ül. meiches angeblüch as

30, April, 12 Uhr.

b. Kommandtt⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktten⸗Wesellsch. 6. Berufs⸗Genossenschaften 7. Wochen⸗Autweise ber beutschen Zettelbanken 8. Nerschiebene Bekanntmachungen. 5 gsenfegecen aufgefordert, spaötestens im Aufgebotstermine, den F. November 1889, Vormittags 11 Uhyr, bei bem unterzeichneten Gr⸗ ticht, Zimmer Ne. 11, ihre Rechte onzumelven uh⸗ bat Much vor ulegen, widrigenfalls bie Praftlos- erkläͤrung besf hen ecfolgen wies 1 8

““ ben 15. März 1389.

Feöniagliches Vtmaencht. aulke.

1rexeeeekerxee er

bver Fruu EClaty

8 [260] Bekanntmachung.

Auf ben Aatrag bes Gigenthümmet Jutzgit Totanke aus Moozbruch, werden bie Inhaber bes Ster ba8 (Conto Ne. 61 350 von ver Nermaltung ver stähztt⸗ schen Sparkasse u Wbing sbr den Inteugstegern ausgefertigten Zvarkassenbucht, gelttens ter 141 den 9, aufgeforbert, späteitens im Zamig den vor 4A. November 18 Bormittags 11 Uhe, Akabemie⸗ Zimmer Ne. 12, ihr⸗ Kaczte auf bSas ervosate, hach anberaumten geltend zu machen und vattelbe grssLezen, thrisegsne,

öbligationen vom 1864 UHtt. B. A. Nr. 09523

vem auf

fer

nvegn seine Rechte anzumelben und bie falls es för kroftlos llärt 88

wihrigenfalls vie 1

kerklärung verselben erfolgen wied, starlsörnhe, den 2. vpen. 1389.

Amtzsge

bem Nraftlos. dn neuet Buch an bveten Sieldhe assaeerigt Serben wirh. Elbiug, ben 4 Jpell 1885

8 N99792] Ausfgebot. 1 ie Zvarlassenbüdher ber tistscher Svarkate mn

zu Piethen bei

b. 79 738 1290

&. 982 9, angeblich verloren gegaagen aund allas auf nen Antrag der Gigenthlunnartn usse Parnclckh um fordert, pätefterm in dem Aangesctatexum den

8

Zimmer 48, au⸗ 1 t2 aazgmelaen 17. Zepteber 12829. Iintercschactia Berrate

Königliches Amtsgericht. Abtkeilang III. Aufgebot eines Wechsels.

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den G. Jaccgs in Schalke.

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Gelsenkirchen, 1. Febrmar 1889. Königliches Amtsgericht

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