[118221 Bekanntmachung.
Durch §. 5 nece 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges. S. S. 129), 83 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (G. S. S. 11),
.5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar
885 (Ges. S. S. 43) und §. 6 Absatz 2 des Ge⸗ setzes vom 28. März 1887 (Ges. S. S. 21) ist der ze-he ermächtigt worden, die Prioritäts⸗
nleihen der verstaatlichten Eisenbahnen, soweit die⸗ selben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuld⸗ verschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staats⸗ schuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen
des Angebots festzusetzen.
Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen
der Berlin⸗ Stettiner Eisenbahn, nämlich: der vierprozentigen Prioritäts⸗Obligationen III. Emission -. vom 6. September 1858) dahin Ge⸗ rauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschreibungen der 3 prozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen aubiete: a. Für die umzutauschenden Schuldverschrei⸗ ungen wird derselbe Nennbetrag in Schuld⸗ verschreibungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten Staatsanleihe gewährt.
b. Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zinsansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsenfälligkeitstermine der Obligationen be⸗ lassen, also bis zum 1. April 1890.
Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗
nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung 8
bis einschließlich den 30. April d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Berlin, Leipzigerplatz Nr. 17, oder bei der König⸗ ichen Eisenbahn⸗Betriebskasse in Stettin unter vor⸗ läufiger Vecse Henn der Obligationen abzugeben. Berlin, den 1. April 1889. 1 8 Der Finanz⸗Minister. 8 von Scholz. . Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ entlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obli⸗ ationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Fennceen der letzteren enthält, in doppelter Aus⸗ fertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu ver⸗ sehenden Obligationen zurückzugeben. 1 Die eingereichten Obligationen können nach Ver⸗ lauf einiger Zeit bei derjenigen Kasse, welcher sie vorgelegt worden sind, wieder in Empfang genommen werden. Sind die Obligationen durch Vermittlung der Post eingereicht worden, so erfolgt die Rück⸗ fendung auf demselben Wege unter voller Werth⸗ angabe, wenn eine geringere Bewerthung nicht aus⸗ drücklich vorgeschrieben worden ist. Formulare zu der Annahme⸗Erklärung und dem Nummern⸗Verzeichniß werden durch die vorgenannten Kassen unentgeltlich verabfolgt. Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen vird spaͤter das Erforderliche veranlaßt werden. Berlin, den 3. April 1889. Königliche Eisenbahn⸗Direction.
[1183] Bekanntmachung.
Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges. S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (G. S. S. 11), §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 43) und §. 6 Absatz 2 des Ge⸗ etzes vom 28. März 1887 (Ges. S. S. 21) ist der
inanz⸗Minister ermächtigt worden, die ee Anleihen der verstaatlichten Eisenbahnen, soweit die⸗ selben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuld⸗ verschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staats⸗ schuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots festzusetzen.
Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn, nämlich der vier⸗ prozentigen Prioritäts⸗Obligationen I. Emission (Privilegium vom 27. November 1846) dahin Ge⸗ brauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschreibungen der 3 ½6 prozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete:
Für die umzutauschenden Schuldverschreibungen wird derselbe Nennbetrag in Schuldverschrei⸗ bungen der 3 ½prozentigen konsolidirten Staats⸗ anleihe gewährt.
Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zinsansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinfenfälligkeitstermine der Obligationen be⸗
lassen, also bis zum 2. Januar 1890.
Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 30. April d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Haupt⸗Kasse zu Berlin, Leipziger⸗Platz Nr. 17, unter vorlänfiger Einreichung der Obligationen abzugeben.
Berlin, den 1. April 1889.
1 Der Finanz⸗Minister.
von Scholz.
Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerten ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Söeleeilgretbangen (Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, in doppelter Ausfertigung beizufügen ist.
as eine Exemplar wird, mit einer Empfangs⸗ bescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben. 3
Die eingereichten enn können nach Verlauf einiger Zeit wieder in Empfang genommen werden. Sind die Obligationen durch Vermittelung der Post eingereicht worden, so erfolgt die Rücksendung auf demselben Woge unter voller Werthangabe, wenn eine re ewerthung nicht ausdrücklich vorge⸗
8 8
dem Nummernverzeichniß werden durch die
vorgenannte Kasse unentgeltlich verabfolgt. egen Einreichung der Obligationen zum Um⸗
tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen
Berlin, den 3. April 1889. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
[1184] Bekanntmachung.
Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges.⸗S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 11), §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 43) und §. 6 Absatz 2 des Ge⸗ etzes vom 28. März 1887 (Ges.⸗S. S. 21) ist der
inanz⸗Minister ermächtigt worden, die S.
nleihen der verstaatlichten Eisenbahnen, soweit die⸗ selben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuld⸗ verschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staats⸗ schuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots sestzuse en.
Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn, nämlich: der vierprozentigen Prioritäts⸗Obligationen II. Emission (Privilegium vom 25. Juni 1856) dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuld⸗ verschreibungen gegen Schuldverschreibungen der 3 ½⸗ prozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete:
a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibun⸗
ggen wird derselbe Nennbetrag in Schuld⸗
verschreibungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten
Sctaatsanleihe gewährt,
b. den Inhabern werden die umzutauschenden
Schuldverschreibungen mit den bisherigen Iintanghüchen noch bis zum zweitnächsten zZinsenfaͤlligkeitstermine der Obligationen be⸗ lassen, also bis zum 2. Januar 1890. Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 30. April d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Berlin, Leipziger Platz Nr. 17, unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben. Berlin, den 1. April 1889. “ Der Finanz⸗Minister. von Scholz.
Vorstehende Bekanntmachung des Fersn Finanz· Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obli⸗ gationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Rennwerth der letzteren enthält, in doppelter Ausfertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeber.
Die eingereichten Obligationen können nach Ver⸗ lauf einiger Zeit wieder in Empfang genommen werden. Sind die Obligationen durch Vermittelung der Post eingereicht worden, so erfolgt die Rücksen⸗ dung auf demselben Wege unter voller Werthangabe, wenn eine geringere Bewerthung nicht ausdrücklich vorgeschrieben worden ist.
ormulare zu der Annahme⸗Erklärung und dem Nummern⸗Verzeichniß werden durch die vorgenannte Kasse unentgeltlich verabfolgt.
Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ 8 gegen 3 9½ prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werde Berlin, den 3. April 1889.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
[1185] Bekanntmachung.
Durch §. 5 Acgaf 2 und 3 des Gesetzes vom
17. Mai 1884 (Ges. S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (G. S. S. 11), §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Fe⸗ bruar 1885 (Ges. S. S. 43) und §. 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 28. März 1887 (Ges. S. S. 21) ist der Finanz⸗Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗Anleihen der verstaatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rück⸗ zahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen anzubieten und die Be⸗ dingungen des Angebots festzusetzen. Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn, nämlich: der vier⸗ prozentigen Prioritäts⸗Obligationen Litt. B. (Privi⸗ legium vom 9. Oktober 1871) dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuld⸗ verschreibungen gegen Schuldverschreibungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete:
a. Für die umzutauschenden Schuldverschrei⸗
bungen wird derselbe Nennbetrag in Schuld⸗ erschreibungen der 3 ⅞ prozentigen konsolidirten Staatsanleihe gewährt.
. Den Inhabern werden die umzutauschenden
Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zinsansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsenfälligkeitstermine der Obligationen be⸗
lassen, also bis zum 2. Januar 1890. Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 30. April d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Berlin, Leipziger Platz Nr. 17, unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben.
Berlin, den 1. April 1889.
Der Finanz⸗Minister.
von Scholz.
Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, in doppelter Ausfertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangs⸗ bescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben. Die eingereichten Obligationen können nach Ver⸗
schrieben worden ist. Formnlare zu der Annahme⸗Erklärung und
lauf einiger Zeit wieder in Empfang genommen
wird später das Erforderliche veranlaßt werden.
werden. Sind die Obligationen durch Vermittelung der Post eingereicht worden, so erfolgt die Rück⸗ sendung auf demselben Wege unter voller Werth⸗ angabe, wenn eine geringere Bewerthung nicht aus⸗ drücklich vorgeschrieben worden ist.
Formulare zu der Annahme⸗Erklärung und
dem Nummern⸗Verzeichniß werden durch die
“ Kasse unentgeltlich verabfolgt. egen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden. Berlin, den 3. April 1889. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Bekanntmachung.
Durch §. 5 Ablaß 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges. S. S. 129), §. 5 8 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 11), §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 43) und §. 6 Absatz 2 des Ge⸗ setzes vom 28. März 1887 (Ges. S. S. 21) ist der Le. ermächtigt worden, die Anleihen der verstaatlichten Eisenbahnen, soweit die⸗ selben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuld⸗ verschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staats⸗ schuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots festzusetzen.
Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der Thüringischen Eisenbahn, nämlich: der vier⸗ prozentigen Prioritäts⸗Obligationen VI. Emission (Privilegium vom 23. Mai 1874) dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuld⸗ verschreibungen gegen Schuldverschreibungen der 3 ⅛ prozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter dalS gaben Bedingungen anbiete:
a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibun⸗ sen wird derselbe Nennbetrag in Schuldver⸗ chreibungen der 3 ⅞ prozentigen konsolidirten Staatsanleihe gewährt.
b. Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zintansprüchen noch bis zum zweitnächsten
gz;ingsenfaͤlligkeitstermine der Obligationen be⸗ llassen, also bis zum 2. Januar 1890.
Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 30. April d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Haupt⸗Kasse zu Berlin, Leipzigerplatz Nr. 17, unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben
Berlin, den 1. April 1889.
Der Finanz⸗Minister. von Scholz.
Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obli⸗ gationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, in doppelter Ausfertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wiederausantwor⸗ tung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben.
Die eingereichten Obligationen können nach Verlauf einiger Zeit wieder in Empfang genommen werden. Sind die Obligationen durch Vermittelung der Post eingereicht worden, so erfolgt die Rücksendung auf demselben Wege unter voller Werthangabe, wenn eine geringere Bewerthung nicht ausdrücklich vor⸗ geschrieben worden ist.
Formulare zu der Annahme⸗Erklärung und dem Nummern⸗Verzeichniß werden durch die vorgenannte Kasse unentgeltlich verabfolgt.
Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibun⸗ gen wird später das Erforderliche veranlaßt werden.
Berlin, den 3. April 1889.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
[1187] Bekanntmachung.
Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges. S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 11), §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges. S. S. 43) und §. 6 Absatz 2 des Ge⸗ setzes vom 28. März 1887 (Ges. S. S. 21) ist der Finanz⸗Minister ermächtigt worden, die Axrsehe Anleihen der verstaatlichten Eisenbahnen, soweit die⸗ selben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuld⸗ verschreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staats⸗ schuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots festzusetzen.
Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der vierprozentigen Prioritäts⸗Obligationen der Schleswig'schen Eisenbahn dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschrei⸗ bungen gegen Schuldverschreibungen der 3 ½ prozen⸗ tigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete:
a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibungen wird derselbe Nennbetrag in Schuldverschrei⸗ bungen der 3 prozentigen konsolidirten
Staatsanleihe gewährt.
Den Inhabern werden die umzutauschenden
Schuldverschreibungen mit den bisherigen
Zinsansprüchen noch bis zum zweitnächsten
Zinsenfälligkeitstermine der Obligationen be⸗ laazssen, also bis zum 2. Januar 1890.
Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 30. April d. J. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Pauptkasse zu Berlin, Leipziger Platz Nr. 17, unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben.
Berlin, den 1. April 1889.
Der Finauz⸗Minister. von Scholz.
Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches
mmer und Nennwerth der letzteren enthält, in doppelter Ausfertigung beizufügen ist.
Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangs⸗ bescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger
[1186]
Wiederausantwortung der von der Annahmestelle mit
haen Vermerk zu versehenden Obligationen zurück⸗ zugeben.
Die eingereichten Obligationen können nach Ver⸗ lauf einiger Zeit wieder in Empfang genommen werden. Sind die Obligationen durch Vermittelung der Post eingereicht worden, so erfolgt die Rücksen⸗ dung auf demselben Wege unter voller Werthangabe, wenn eine geringere Bewerthung nicht ausdrücklich vorgeschrieben worden ist.
Formulare zu der Annahme⸗Erklärung und dem Nummern⸗Verzeichniß werden durch die vorgenannte Kasse unentgeltlich verabfolgt.
Wegen Einreichung der Obligationen zum Umtausch sehee 3 ½ prozentige Staatsschuldverschrebungen wird päter das Erforderliche veranlaßt werden.
Berlin, den 3. April 1889.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
[5403
Kölnische Straßenbahn⸗Gesellschaft.
Gemäß Beschluß der Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 9. April d. J. werden die An⸗ theils⸗Zinsscheine in folgender Weise eingelöst:
Antheils⸗Zinsschein Nr. 7 — 1. Gewinn⸗
vertheilung Fres. 5, Antheils⸗Zinsschein Nr. 7 — 2. Gewinn⸗ vertheilung Fres. 1,
Gründer⸗Antheile, Zinsschein Nr. 7 Frcs. 5, und zwar in Köln beim A. Schaaffhausen'⸗ bei Herren Sal. Oppen⸗
heim Ir. & Cie und bei Herrn Leopold Seligmann. erner gelangen ebendaselbst folgende am 9. April d. J. ausgelooste 255 Antheilscheine mit 100 Frez. zur Rückzahlung und werden dadurch zu Genuß⸗ Antheilscheinen, welche an obiger Mehrvertheilung (1 %) Theil nehmen.
„Diese Rückzahlungen sowie die Einlösung der Zinsscheine beginnen am 1. Mai dieses Jahres bei obengenannten Bankhäusern.
Verzeichniß der ausgeloosten Antheilscheine:
506 bis 510 1186 bis 1190 1966 bis 1970 2531 bis 2535 2776 bis 2780 2831 bis 2835 8861 bis 8865 9196 bis 9200 9236 bis 9240 9431 bis 9435 10916 bis 10920 11316 bis 11320 11721 bis 11725 12431 bis 12435 13576 bis 13580 14266 bis 14270 15766 bis 15770 15816 bis 15820 16161 bis 16165 16761 bis 16765 17406 bis 17410 18696 bis 18700 20176 bis 20180 21186 bis 21190 21526 bis 21530 22166 bis 22170 22441 bis 22445 22566 bis 22570 22636 bis 22640 22811 bis 22815 24951 bis 24955 25221 bis 25225 25386 bis 25390 25616 bis 25620 25951 bis 25955 26041 bis 26045 26451 bis 26455 26621 bis 26625 28746 bis 28750 29611 bis 29615 30456 bis 30460 30696 bis 30700 33036 bis 33040 33111 bis 33115 33851 bis 33855 34281 bis 34285 35076 bis 35080 36206 bis 36210 37521 bis 37525 39591 bis 39595 39806 bis 39810.
Aus früheren Ziehungen rückständig:
3416 bis 3420 5119 bis 5120 6152 6461 bis 6464 20826 bis 20830 24081 bis 24085 24166 bis 24170 36331 bis 36335 38726 bis 38730.
Den in 1889 ausgeloosten Antheilscheinen muß der Zinsschein Nr. 8, bei den rückständigen der ent⸗ sprechende Zinsschein (Nr. 7, 6 oder 5) bei⸗ gefügt sein.
E111“
[46650 Steinkohlenwerk
Vereinsglück zu Oelsnitz.
Die 16. ordeutliche eneralversammlung der überschriebenen Aktiengesellschaft findet Dienstag, den 14. Mai 1889, im Parterresaale des Schwanenschlößchens zu Zwickau mit folgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
1) Vortrag des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung,
2) Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz und Entlastung der Verwaltung, Neuwahl zweier Aufsichtsrathsmitglieder an Stelle des verstorbenen Herrn Ritterguts⸗ besitzer Friedrich Ebert in Leubnitz und des statutengemäß ausscheidenden Herrn Kaufmann
Hermann Kramer in Zwickau.
Die Anmeldung zur Generalversammlung beginnt Nachmittags 3 Uhr, der Schluß des Versammlungslokals und Beginn der Ver⸗ handlung erfolgt um 3 Uhr.
Die Aktionäre haben sich durch Vorzeigen der Aktien oder der über deren g eren bei einer öffentlichen Behörde oder der Gesellschaftskasse ausge⸗ stellten E zu legitimiren.
Der Geschäftsbericht, die Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung nebst den Bemerkungen des Aufsichtsraths hierzu liegen vom 29. April 1889 ab auf dem Werksbureau in .. zur Einsicht der Aktionäre aus und können daselbst, sowie bei den
erren Hentschel & Schulz und C. W. Stengel in
wickau Druckexemplare davon in Empfang ge⸗ nommen werden.
Oelsnitz, am 17. April 1889. Steinkohlenwerk Vereinsglück zu Oels nitz.
Flechsig, vollziehender Direktor.
15561]1 Braunschweigische Immobilien Gesellschaft.
Nachdem durch Beschluß der Generalversammlung vom 1. Februar d. J. das Grundcapital unserer Gesellschaft auf ℳ 185 000 herabgesetzt worden ist, fordern wir die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich bei uns zu melden.
Braunschweig, den 24. April 1889.
Braunschweigische Immobilien⸗Gesellschaft. von Seckendorff.
[5661]
Zu einer außerordentlichen Generalversamm⸗ lung am Sonnabend, den 18. Mai cr., Nach⸗ mittags 4 ¼ Uhr, im Geschäftslokale der Fabrik, lad t die Herren Aktionäre hiermit
uckerfabrik Nakel.
Carl Poll. H. Birschel. „Tagesorduung: 88b 1) Geschäftliches. 1 2) Klarlegung event. Abänderung der §§. 23 Abf. 13, 27 Abs. 4 und §. 28 des Statuis. 3) Bewilligung einer Rente für die Wwe. Kinkel.
ganz ergebenst ein
zum Deutschen Reichs⸗ NMo 100. 8 8 8
3 w eite b 8 Anzeiger und Königlich Preußi
Berlin, Freitag, den 26. April
8
age
—
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 1 4.-Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
„„ Deffentlicher Anzeiger. Zwmwma 8. Verschiedene Bekanntmachungen.
[5562] Braunschweigische Immobilier
inften ordentlichen Generalversammlung auf Mittwoch, den 15. Mai d.
im Gebäude der Sn e Hannoverschen Hypotheken 0 benst eingeladen. markt 12, ganz ergebenf g
1) Vorlegung der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verl Vorstandes und des Aufsichtsrathes. 2) Antrag des Vorstandes und des Aufsichtsrathes, stande Fentgstünhe zu Fetein Die Bilanz, die Gewinn⸗ un hnu d. J. ab im Geschäftslokale, Aegidienmarkt 12, zur Einsicht der A Wir ersuchen die Herren Aktionäre, in der im §. 16 Abs. 2 des Statuts vorgesehene zu verschaffen. “ ss E; den 24. April 1889. Braunschweigische Im Der Anfsichtsrath. Herm. Wolff.
n Gesellschaft.
Die Aktionäre der Braunschweigischen Immobilien Gesellschaft werden hierdurch zu der
J., Mittags 12 Uhr, 8 8 in Braunschweig, Aegidien⸗
bank
üst⸗Rechnung sowie des Be
die Bilanz zu genehmigen und dem Vor⸗
Verlust⸗Rechnung und die Geschäftsberichte liegen vom 1. Mai
ktionäre aus.
die Legitimation für die bevorstehende Generalversammlung i Weise bis zum 12. Mai bei unserm Vorstande
97 82*
Immobilien⸗Gesellschaft.
885
5) Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellschaften. (5440]
richts des
mit 1 an unserer Gesellschaftskasse,
oder bei der Filiale der Geraer
eingelöst wird.
Chemnitz, den 24. April 1889.
Nachdem in heutiger Generalversammlung für das Geschäß von 10 % beschlossen wurde, bringen wir unseren Aktionären hiermit zur Kenntn
schein Nr. 16 unserer Aktien von heute ab
Chemnitz.
0 % ℳ 30.—
oder bei der Dresdner Bank, Dresden,
oder bei der Leipziger Bank, Leipzig, “ oder beim Chemnitzer Bankverein, Chemnitz, oder bei der Filiale der Geraer Bank, Chemnitz, oder bei der Filiale der Geraer Bank, Dresden,
Bank, Leipzig,
Der Vorstand.
Maschinenfabrik Germania
vorm. J. S. Schwalbe & Sohn
eschäfts jahr 1888 eine Dividendevertheilung schaste iß, daß der Dividenden⸗
[5414]
6
17 [5417] Bilanz-Conto.
Passiva.
Activa. 1 ℳ ₰
3563 80
ℳ ₰ 3751 37 187,57 65582 79 1311 66 500II 85 25005 59 57557 17 1151 14 424441 86 8488 84
Mobilien⸗Conto. . Abschreibung pro 1888/89 Eisenbahr⸗Bau⸗Conto .. . . Abschreibung pro 1888/89 . . . Maschinen⸗ und Fabrikgeräthe⸗Conto Abschreibung pro 1888/89 . . . Grund⸗ und Boden⸗Conto . . . . Abschreibung pro 1888/89
Bau⸗Conto . . . . .. Abschreibung pro 1888/89
6427113
475106 26
56406 03
415953 02
5300 22 V 42864 V
Effekten⸗Conto Cassa⸗Conto. Inventur⸗Conto . Conto⸗Corrent⸗Conto.
5937 07 109508 88 44274/ 61
1217882 80
Debet.
Aktien⸗Kapital⸗Conto Darlehen⸗Conto.. Prioritäts⸗Anleihe⸗Cont
Prioritäts⸗Zinsen⸗Conto. Prioritäts⸗Obligationen⸗ Prioritäts⸗Amortisations⸗
Reservefonds⸗Conto. . . Spezial⸗Reservefonds⸗Cto. NMeberschug
Tilgungs⸗Fonds Gonkid
1089900
ℳ 499000 165900 ‧- 425000
₰
8572 15
2300 3375 23238] 65548
Gewinn- und Verlust-Conto.
8
Bekan
In der Generalversammlung der
Grundkapital unserer Gesellschaft durch Ausgabe neuer, von Nom. 10 Millionen Mark auf auf einen Nennwerth von je 1000 ℳ ausg Theil. Die gerichtliche Eintragung dieses Der Aufsichtsrath hat diese neuen Akt an ein Consortium fest begeben,
versammlung vom 13. April cr. 150 % zuzüglich 5 % G zu stellen sind, so daß auf je ctien Hiervon geben wir den Aktionären
Bezugsrechtes in der Zeit
Stückzinsen
bei bei
Rüben, Rüben⸗ und Zuckersteuer, Rübensamen Brennmaterialien und Kalksteine . . . .. Maschinen⸗ und Gebäude⸗Reparaturen. Geschäfts⸗ und Betriebs⸗Unkosten. Abschreibungen . . . . . . .
Ueberschuß 8 .
ℳ ₰ 620745 34 54921 26 31473 40 132106 89 36144 80] 65548 91
940940 60
Zucker und Syrup Preßrückstände.
ℳ ₰ 939767 90 1172 70
940940
ℳ ZIℳ
3277 /45 1960 98 . (541164
Gewinn⸗Vertheilung: Gesetzlicher Reservefonds Tantièdme und Gratifikationen Dividende an Kontraktsinhaber... 5 6 ½ % Dividende . . . . . . . 8 32435, 5 Ueberweisung an Spezial⸗Reservefonds . 22463 84
Vienenburg, den 28. Februar 1889. 6 Aktien⸗Z Hillecke. Strauß.
Die Uebereinstimmung end 8 28. Februar 1889 mit den ordnungsmäßig und ri
estätigt
Schreiber.
*
1
uckerfabrik Vienenburg.
Dege. Schrader.
tehenden Gewinn⸗ und Verlust⸗Contos, sowie des Bilanz⸗Contos “ chtig geführten Geschäftsbüchern der Gesellschaft
Herm. Heyne, gerichtlich vereideter Bücher⸗Revisor in Braunschweig.
[5402]
in Düsseldorf.
Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft für den Nieder⸗ und Mittel⸗Rhein
Rechnungs⸗Abschluß für das Jahr 1888.
Gewinn- und
Verlust-Conto.
Haben.
ℳ 4₰ 698 549 28 142 51
7 781 06 246 011 21
General⸗Ausgaben... Personen
Schäden und Prozesse ..
Beitrag der Gesellschaft zur Unter⸗ stützungskasse . . . . . .
Benesize⸗Ueberschuß aus 1888
Fastage Zinsen. Diverse
952 484 06
Activa. Vilanz.
vergütungen . . . Güterfrachten abz. Rückvergütungen.
„Frachten abz. Rück⸗
*. 8
ℳ
627 499 298 286 1 542 19 196 5 959
952 484 Passiva.
ℳ ₰ 216 121 96
1 184 908 81 36 538 63
1 937 47
72 827 26
36 229 20 1 17 049 37 54 983 57
Immobilar. Mobilar: 14 Dampschiffe mit Inventar. Kchlenschiffe... Schiffsgeräthe.. Brückenanlagen c. . . . . . . Schmiede⸗ und Werkstatts⸗Inventar Vorrath an Consumtibilien.. 1 Vorrath an Wein.. 8* Vorrath an Schiffsbauholz . . 1 759 Werthpapiere zu den Coursen vom 31. Dezem⸗ 8 ber 1888 424 365 ℳ 90 34) .. 350 997 9. Banquiersguthaben. . . . . 346 538 ee1“ 28 340 88 Cassa⸗Bestand “ 12 212 71 2 360 444 82
Die Zahlung der in der heutigen Generalversamm
von 6 ½ % oder ℳ 39.— pro Actie wird gegen Auslieferun Heerrren von der Heydt⸗Kersten & Söhne in Elberfeld und geleistet. Auch kann an den Haupt⸗ Düsseldorf, den 24. April 1889.
Die Direction.
lung festgesetzten Dividende des Dividende⸗Coupons
m Geschäftslocale der Dir tationen die Einziehung durch die Agenten vermittelt werden.
Capital⸗Conto . Erneuerungsfonds . Reservefonds I aus 1887. Reservefonds III.. . . Creditoren..
ℳ
1 650 000 130 000 38 109 135 000 161 324 246 011
Ueberschuß aus 1888
für
Nr. XIII. bei ection zu Düsseldorf
2360 444 82
das Jahr 1888 den
in den üb
wird, mit doppeltem, a zeitig ist der Preis von 1. Januar bis zum 30.
des gesetzlichen Schlußscheinstempels se des ( geseh Formulare zur Einreichung der Actien können bei den
Bremen, den 17. April 1889. Norddeut
[5415]
8
betreffend die Ausübung des Vorzugsr
Nom. 40 Millionen
mit der Maßgabe,
Norddeutscher Lloyd in Bremen
ntmachung,
au
Aktionäre vom auf Mark zu erhöhen.
vom 27. bis 30. April
in Bremen bei Herren J. Schultze & Wolde, errn E. C. Weyhausen, erren Bernh. Loose & Co., bei der Bremer Filiale der Deutschen Bank, 8 bei der General⸗Direction der Seehandlungs⸗Societät, bei Herrn S. Bleichröder, bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, bei der Deutschen Bank, bei Herren Robert Warschauer & Co., in Fraukfurt a. M. bei Herren M. A. von Rothschild A. Söhne
lichen Geschäftsstunden zu erfolgen hat.
Bei der Anmeldung sind die betreffenden Actien, rithmetisch geordneten Nummernverzei 1500 ℳ für jede neue Actie zuzüglich April er. mit ℳ 16,67, zusammen⸗ 1 itens des Einreichers zu vergüten. h Anmeldestellen in Empfang genommen werden.
scher Lloyd.
Lohmann.
ech Nom. Mark 10 000 000 neue Actien.
13. April cr. ist beschlossen worden, den Inhaber lautender Actien im Betrage Die neuen Actien werden estellt und nehmen an der vollen Dividende für das Jahr 1889 Beschlusses ist am 16. April dieses Jahres erfolgt. ien auf Grund einer der Gesellschaft gemachten Offerte daß dieselben gemäß dem Beschlusse der General⸗ den gegenwärtigen Aktionären unserer Gesellschaft zum Course von des Nominalbetrages vom 1. Januar bis 30. April cr. zur Verfügung
3 alte Actien à 1000 ℳ eine neue bezogen werden kann. 18 mit dem Bemerken Kenntniß, daß die Ausübung dieses
das
auf welche das Bezugsrecht geltend gemacht chniß zur Abstempelung vorzule 5 % Stückzinsen des Nominalbetrages r % 1516,67, baar einzuzahlen und die Hälfte
Gleich vom
Neue Berliner Pferdebahn⸗Gesellschaft.
. Zezember 1888. Gaben.
ℳ 2³ Conto: Bau des Gesammt⸗ Bahnkörpers nach Ab⸗ schreibung der VI. plan⸗ mäßigen Tilgungsquote v. 48000 ℳ auf das Obligat.⸗ Capital“*) ℳ 2522 824,19 Conto: au sämmtlicher Bahnhöfe „ 803 643,69 Wagen⸗Conto „ 251 299,64
*) (Außerdem sind noch ab⸗ eschrieben für 1888 auf ahnkörper, Bahnhöfe u. Wagen 42 000 ℳ, welche dem Bahnkörper⸗Amort.⸗ Fonds überwiesen sind.) Pferde⸗Conto nach 95 500 ℳ Abschreibung Geschirre⸗Conto nach
Vilanz sowie Gewinn⸗- und Verlust-Conto am 31.
Actien⸗Capital. Conto . . . . Obligationen⸗Capital⸗Conto nach Abzug der per 2./1. 1889 gekün⸗ digten ausgeloosten Obligationen ypotheken⸗Conto . . . . .. bligationen⸗Zinsen⸗Conto: Noch unbehobene Obligationen Obligationen⸗Ausloosungs⸗Conto: Noch unbehobene ausgelooste Obligationen... Reservefonds⸗Conto... 88 Special⸗Reserve⸗Conto. . . Bahnkörper⸗Amortisationsfonds, einschließlich Ueberweisung aus Le“ Conto⸗Corrent⸗Conto: Verschiedene Gläubiger Erneuerungsfonds⸗Conto. Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto: Vortrag aus 1887 .
ℳ 3276,58 Abschreibun Bekleidungen⸗Conto na ℳ 19117,45 Abschreibung Mobilien⸗Conto nach ℳ 1281,57 Abschreibung Utensilien⸗Conto nach ℳ 7971,51 Abschreibung Inventuren⸗Cto.: Bestände in Futter⸗ Bau⸗ Betriebs⸗ und Werkstattmaterialien Conto⸗Corrent⸗Conto: Verschiedene Guthaben. Cautionen⸗Conto: Bei Be⸗ hörden hinterlegte Effecten Cassa⸗Conto: aar am 31. Dezember 1888 . . Effecten der Gesellschaft als Anlage: a. des Reservefonds. b. Bahnkörper⸗Amortisa⸗ tionsfonds . . . . c. Erneuerungsfonds. d. Special⸗Reservefonds
53 526 10 110 765 — 213 46
649 35 121 003 —
Vorstehende ordnungsmääßig geführten Büchern der
wie das Bügaed sande Gesellschaft übereinstimmend
Berlin, den 6. April 1889. C. F. W. Adolphbi, gerichtlich d
Fersen. linnahme . . . etriebs⸗Einnahmen
₰
315 67 7 115 37 1 245 423 44
ab: Hypothekenzinsen 14 850,— Obligationenzinsen „ 92 530,— Abschreibungen „ 217 147,11 Abgabe u. Pflaster⸗
rente an die Stadt Berlin ... Zuschuß zum Er⸗ neuerungsfonds Ueberweisung an den Special · Reservefonds Betriebs⸗Ausgaben
88 115,07. 35 000,—
23 000,—
777 637,21
1 252 854 48
1 248 2792 88
8
Berlin, den 2. April 188
Die Direction. gez. Gerth. 6 Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto
igter Bücherrevisor.