1889 / 104 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 May 1889 18:00:01 GMT) scan diff

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No) 104.

Das Abonnement beträgt viertoljährlich 4 50 ₰. Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Uummern kosten 25 ₰,

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des Neutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin, Mittwoch, den 1. Mai, Abends.

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 1 dem ordentlichen Professor an der Universität Halle, Dr. Eduard Erdmann, den Stern zum Rothen Adler⸗ Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem bisherigen Ober⸗ lehrer an der Landesschule Pforta bei Naumburg a. S., rofessor Dr. Buchbinder, den Nothen Adler⸗Orden dritte klasse mit der Schleife; dem Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Waegen zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden dritter

Klasse; dem bisherigen Rektor der Altstädtischen Mädchenschule zu

Königsberg i. Pr., Frischbier, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem emeritirten Lehrer Simon zu Zernsdorf im Kreise Teltow den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ Ordens von Hohenzollern; sowie dem emeritirten Lehrer Erz zu Rentrisch im Kreise Saarbrücken, dem Bauergutsbesitzer und Ersten Schöffen Golze zu Zaacko im Kreise Luckau, dem bisherigen Schulzen Boewe zu Brettin im zweiten Jerichow⸗ schen Kreise, dem Chausseeaufseher Heinrich Krämer zu Dautphe im Kreise Biedenkopf und dem früheren Polizei⸗ Sergeanten Julius Saeger zu Aken a. E. im Kreise Kalbe das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in Kairo, Dr. Reitz, zum Konsul in Tunis zu ernennen geruht.

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Der Marine⸗Intendantur⸗Registratur⸗Assistent Wien ist zum Geheimen Registrator in ver Kaiserlichen Marine er⸗ nannt woreen. ““

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Einrichtung des Telegraphenbetriebes bei der Posthülfstelle in Eiche.

Am 1. Mai wird die Wirksamkeit der in Eiche bestehen⸗ CI auch auf den Telegraphenbetrieb ausgedehnt werden.

Die Posthülfsstelle wird sich demzufolge mit der Annahme, Beförderung und Bestellung aller Arten von Telegrammen, mit Ausnahme von telegraphischen Postanweisungen, befassen.

Berlin C., den 30. April 1889.

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor,

Geheime Ober⸗Postrath. Schiffmann.

8 Leer wird am 27. Mai d. J. mit einer See⸗ schifferprüfung für große Fahrt begonnen werden. Mit den nächsten Seesteuermannsprüfungen wird

1) in Emden am 11. Juni d. J.,

2) in Leer am 17. Juni d. J., 8

3) in Altona am 17. Juni d. J. und

4) in Geestemünde am 24. Juni d. J. begonnen werden; mit den Prüfungen in Altona und Geeste⸗ müuünde werden gleichzeitig Seeschifferprüfungen für große

Fahrt abgehalten. ͤ

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Der im Jahre 1864 in Blackwall erbaute, bisher unter britischer Nagge gefahrene eiserne Schraubendampfer „Norge“ von 94,44 britischen Registertons Netto⸗Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des im Königreich Preußen staatsangehörigen Heinrich Diederichsen in Kiel unter dem Namen „Consul“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Kiel zum Heimathshafen gewählt hat, ist unter dem 18. d. M. vom Kaiserlichen Konsulat zu New⸗ castle⸗on⸗Tyne ein Flaggenattest ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: auf Grund des §. 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. 8 1883 (G.⸗S. S. 195) den Regierungs⸗Ralh Mäͤlker zu Stettin zum Stellvertreter des zweiten Mitgliedes des dortigen Bezirksausschusses auf die Dauer seines Hauptamts am Sitz des letzteren, sowie den jetzigen Vertreter des zweiten ernannten Mitgliedes im Bezirksausschusse zu Potsdam, Regierungs⸗Assessor Ruff⸗ mann, zum zweiten Mitgliede dieser Behörde auf Lebenszeit und den Regierungs⸗Assessor Haeckermann zu Potsdam um Stellvertreter des zweiten ernannten Mitgliedes im ge⸗ Hnier Bezirksausschusse auf die Dauer seines Hauptamts am Sitz des letzteren zu ernennden.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Gewervde⸗Raths⸗Assistenten Dr. Schmidt zu Dortmund zum Gewerbe⸗Nath zu ernennen; sowie

den beim Ministerium der öffentlichen Arbeiten angestellten Beamten, und zwar: den Geheimen Registratoren Schenck und Krause, sowie dem Geheimen Kanzlei⸗Direktor Hauptner den Charakter als Kanzlei⸗Rath, dem Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulgtor Höhlmann und dem Geheimen Revisor Rieckenberg den Charakter als Rechnungs⸗ Rath zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Pfarrer an der reformirten Hofkirche in Halberstadt, Siegfried Goebel, zum Konsistorial⸗Rath zu

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Auf Ihren Bericht vom 2. April d. J. will Ich dem Senat der Freien und Hansestadt Bremen, welche Behufs Verbesserung des Schiffahrtsweges von Bremerhaven aufwärts bis Bremen eine Korrektion ht epweser nach dem anbei zurückfolgenden Projekt auszuführen beabsichtigt, das Ent⸗ eignungsrecht zur Entziehung und ur dauernden Beschränkung des zur Durchführung des Projekts innerhalb des preußischen Staatsgebiets in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verleihen. 6“ 1“

Berlin, den 8. April 1889. 8 8

8 Wilhelm R. 11qM“ von Maybach. öffentlichen Arbeite 1“

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F 98 1 F11I1In Auf Ihren Bericht vom 9. d. M. will Ich hierdurch die in der Anlage zusammengestellten, vom 37. ordentlichen General⸗Landtage der ostpreußischen Landschaft beschlossenen zusätzlichen Bestimmungen zu dem revidirten Reglement der ostpreußischen Landschaft vom 24. Dezember 1808 genehmigen.

Berlin, den 24. April 1889.

Wilhelm R. Freiherr Lucius von Ballhausen.

An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und den Justiz⸗Minister.

Zusatz zu den §§. 47, 66, 79 ff. und 160 des revidi Reglements der ostpreußischen Landschaft vom 24. zember 1808 und den Zusätzen 1, 2, 3 zu §. 47, den

a. a. O.

A. Die ostpreußische Landschaft besteht aus drei Departements: 1. Aus dem Königsberger Departement; dasselbe ist in vier Landschaftskreise getheilt, welche gebildet werden:

1) der Landschaftskreis Schaaken aus dem Stadtkreise Königsberg

und den landräthlichen Kreisen Königsberg und Fischhausen;

2) der Landschaftskreis Brandenburg aus den landräthlichen Kreisen

Pr. Eylau und Heiligenbeil; 3) der Landschaftskreis Tapiau aus den landräthlichen Kreisen Wehlau und Labiau; 4) der Landschaftskreis Barten aus den landräthlichen Kreisen Gerdauen, Friedland und Rastenburg; „II. aus dem 2 ohrungenschen Departement; dasselbe zerfällt in fünf Landschaftskreise, welche gebil det werden: 5) der Landschaftskreis Mohrungen aus den landräthlichen Kreisen Mohrungen und Pr. Holland;

6) der Landschaftskreis Braunsberg aus den landräthlichen Kreisen Braunsberg und Heilsberg;

7) der Landschaftskreis Allenstein aus den landräthlichen Kreisen Allenstein, Ortelsburg, eel.

) der Landschaftskreis Neidenburg aus den landräthlichen Kreisen Neidenburg und Osterode; 9) der landschaftliche Kreis Marienwerder aus dem zur ostpreußi⸗ schen Landschaft gehörigen Theile des westpreußischen landräth⸗ lichen Kreises Rosenberg; III. aus dem Angerburgschen Departement, welches aus sechs Landschaftskreisen besteht, denen folgende landräthliche Kreise zu⸗ getheilt sind: 10) dem landschaftlichen Kreise Memel: die landräthlichen Kreise Memel und Hexydekrug;

11) dem landschaftlichen Kreise Tilsit: die landräthlichen Kreise Niederung, Tilsit und Ragnit;

12) dem landschaftlichen Kreise Gumbinnen: die landräthlichen Kreise Pillkallen, Gumbinnen und Stallupönen;

13) dem landschaftlichen Kreise Insterburg: die landräthlichen Kreise Insterburg, Darkehmen und Goldap; 1

14) dem landschaftlichen Kreise Oletzko: die landräthlichen Kreise Oletzko, Lyck und Johannisburg; 1

15) dem landschaftlichen Kreise Seehesten: die landräthlichen Kreise Angerburg, Loetzen und Sensburg.

B. Veränderungen solcher Gemeinde⸗ und Gutsbezirksgrenzen, welche zugleich Grenzen landräthlicher Kreise sind, ziehen auch für die landschaftlichen Verhältnisse die Veränderung dieser Kreisgrenzen und, wo die Grenzen des landräͤthlichen Kreises und die des Landschafts⸗ kreises zusammenfallen, auch die Veränderung der Grenzen des Land⸗ schaftskreises ohne Weiteres nach sich.

Diese Veränderungen der Grenzen der Gemeinde⸗ und Guts⸗

bezirke, sowie der landräthlichen und der landschaftlichen Kreise treten für landschaftliche Verhältnisse nur ein, wenn sie: 1 a, entweder eine aus §. 3 al. 3 der Kreisordnung vom 15. Dezember 1872 sich 81 Folge sind, oder b. eine Folge solcher Veränderungen landräthlicher Kreisgrenzen sind, welche durch Zulegung oder Abtrennung einzelne Guts⸗ oder Gemeindebezirke zu oder von den bestehenden landräthlichen Kreisen entstehen.

Werden die Grenzen eines Kirchspiels von denen eines land⸗ räthlichen Kreises durchschnitten, so bleibt es der Generallandschafts Direktion vorbehalten, gemäß Nr. 8, 9, 10 des Zusatzes 5 zu §. 13 des revidirten Landschafts⸗Reglements vom 24. Dezember 1808 die Zahl der Kirchspielstimmenführer für einen jeden Theil eines derartig getheilten Kirchspiels zu bestimmen.

C. Jeder der 15 Landschaftskreise wählt einen Landschaftsraty, welcher den ihn wählenden Kreis in den landschaftlichen Kollegien repräsentirt. Außer dem Landschaftsrath wählt jeder Landschafts⸗ kreis gemäß §§. 79 ff. des revidirten Landschaftsreglements vom 24. Dezember 1808 Kreisdeputirte.

Zum Generallandtage wählt jeder der 15 Kreise 3 Abgeordnete und 3 Stellvertreter derselben und zwar Inhaber von Virilstimmen.

Die Stellvertreter sind zunächst der erste, dann der zweite und dann der dritte, jeder in besonderem Wahlgange zu wählen und in Reihenfolge vorkommenden Falls zum Generallandtage einzu⸗

erufen.

D. Die Einrichtung der neuen Landschaftskreise und alle für die gesammte Ueberführung der alten in die neue landschaft⸗ liche Kreiseintheilung und Kreisverwaltung nothwendigen Anord⸗ nungen werden der Generallandschafts⸗Direktion aufgetragen; dieselbe hat darauf zu sehen, daß nicht alle Landschaftsräthe gleichzeitig aus den landschaftlichen Kollegien ausscheiden, und daß die Durchführung der neuen Kreiseintheilung möglichst beschleunigt wird.

Die Generallandschafts⸗Direktion soll nicht verpflichtet sein, den Ablauf der in den alten Landschaftskreisen laufenden Wahlperioden abzuwarten und die Befugniß haben, die Dauer der ersten Wahl⸗ periode in jedem neuen Landschaftskreise innerhalb eines drei Jahre nicht übersteigenden Zeitraumes festzusetzen.

E. Die §§. 47, 66, 79 ff. und 160 des revidirten Reglements der ostpreußischen Landschaft vom 24. Dezember 1808, sowie die Zu⸗ sätze 1, 2, 3 zu §. 47, die Zusätze 1, 2 zu §. 66 und die Fesite 1, 2, 3 zu §. 160 a. a. O. werden aufgehoben, soweit sie den Bestimmungen zu K bis D widersprechen. 8111“ vX“

Ministerium für Handel und G rbe.

Dem Lehrer an der Kunstgewerbeschule des Mitteldeutschen Kunstgewerbe⸗Vereins zu Frankfurt a. M., Bildhauer und Ciseleur Wilhelm Widemann ist das Prädikat, Professor“ beigelegt worden. 8

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Dozenten für Maschinen⸗Ingenieurwesen an der Königlichen Technischen Hochschule zu Aachen, Königlichen Regierungs⸗Baumeister Bernhard Salomon ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden. 8

Die Wahl des Oberlehrers am Gymnasium zu Elberfeld, Dr. Spangenberg, zum Rektor des Progymnasiums und Real⸗Progymnasiums zu Neumünster ist bestätigt worden.

ESrvangelischer Ober⸗Kirchenrath. 1

Dem Konsistorial⸗Rath Goebel ist die Stelle eines geist⸗ lichen Raths bei dem Königlichen Konsistorium der Provinz Westfalen verliehen worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Staatssekretär des Innern, von Boetticher, nach der Provinz Schleswig⸗Holstein.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 25. April. v. Blumenthal, de Lt. vom 1. Hannov. Drag. Regt. Nr. 9, dessen Kommando zur

esandtschaft in München um ein Jahr verlängert.

Weimar, 26. April. v. Mischke, Gen. Lt. und Inspecteur der Kriegsschulen, unter Belassung in dem Verhältniß als General⸗ Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, zu den Offizieren von der Armee versetzt. v. Brauchitsch, Gen. Major und Ab⸗ theilungschef im Militärkabinet, unter Belassung in dem Verhältniß als General à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs, zum Inspecteur der Kriegsschulen ernannt. v. Frangois, See. Lt. vom Inf. Regt. Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeb.) Nr. 26, unter Stellung à la suite des Regts., bis auf Weiteres zur Dienst⸗ leistung bei dem Auswärtigen Amt kommandirt.

Königlich Bayerische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Im aktiven Heere. 25. April. Dippert, Major, bisher à la suite des 9. Inf. Regts. Wrede und kommandirt zur Dienst