1889 / 114 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 May 1889 18:00:01 GMT) scan diff

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lassungen, son G ee. daß Angaben unrichtig gemacht seien aus Mißver⸗ ständniß oder Unkenntniß der erlassenen Die Strafe könne nicht nur auf eine Mark, sondern auch auf einen Pfenni herabgesetzt werden. Er habe nur dagegen gesprochen, da dem Pefrsande eine so weit gehende Besugniß gegeben werde. Es sei nicht ausgeschlossen, daß er weit über das Maß des Zulässigen hinausgehe. Es habe ihm daran gelegen, zu zeigen, daß diese Bestimmungen tief ein riffen in die persönlichen Familien⸗ und Haushaltungsverhä tnisse, ohne daß sie noth⸗ wendig seien. 18

§. 134 wird angenommen, ebenso §§. 135— 138 ohne Debatte.

Nach §. 139 sollte derjenige Arbeitgeber, welcher durch Mißbrauch seiner Stellung eine versicherungspflichtige Person hindert, ein ihr übertragenes E renamt wahrzunehmen, mit Geldstrafe bis 1000 oder mit Gefängniß bis zu 3 Monaten bestraft werden. Die Kommission hat diesen Paragraphen gestrichen. 1““

Abg. Singer: Durch die Zeitungen seien vor einiger Zeit wiederholt, ohne Widerspruch zu erfahren, Nachrichten ge⸗ angen, daß Arbeitervertreter von ihren Arbeitgebern durch Androhung der Entlassung verhindert worden seien, an den Sitzungen des Reichs⸗Versicherungsamts theilzunehmen. Diese Vorkommnisse möchten es den verbündeten Regierungen nahe gelegt haben, den §. 139 in das Gesetz aufzunehmen. Die Motive der Regierungsvorlage begründeten die Bestim⸗ mung ausführlich, der Kommissionsbericht über die Ablehnung der Bestimmung dagegen sei höchst dürftig. Wenn man Werth darauf lege, die Arbeiter an der Verwaltung zu betheiligen, 8 müsse ihnen Gelegenheit gegeben werden, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, ohne daß sie Gefahr liefen, aus der Arbeit entlassen zu werden. Der §. 139 sei wohl geeignet, Versuche, um persönlicher oder pekuniärer Interessen willen die Arbeiter von der Theilnahme an der⸗ artigen Ehrenämtern fern zu halten, zu verhindern. Man sollte auch schon mit Rücksicht auf die Regierung einen Para⸗ graphen, der von derselben zum Schutze der Arbeiter vor⸗ eschlagen sei, nur dann ablehnen, wenn man wirklich Fründe dafür angebe: dies sei aber weder in dem Kom⸗ missionsbericht, noch heute mündlich durch den Referenten geschehen. Er bitte, die Regierungsvorlage wiederherzustellen.

Abg. Buhl: Es sei bei der Streichung des §. 139 nicht die Absicht der Kommission gewesen, das Fernhalten der Arbeiter von den Ehrenämtern durch die Arbeitgeber zu be⸗ günstigen; sie wollte nur verhindern, daß Arbeitgeber Gefahr laufen, für Abhaltungen von Arbeitern, die ohne jede Absicht der Arbeitgeber erfolgt seien, verantwortlich gemacht zu werden.

Abg. Singer: Wenn das Gesetz fertig sei, so habe man es nicht mehr mit der Absicht der Kommission, sondern mit den vorliegenden Paragraphen zu thun. Ein Mißbrauch des §. 139, eine Bestrafung der Arbeitgeber für Verhinderungen don Arbeitern, die ohne Absicht der Arbeitgeber erfolgt seien, sei ach dem Wortlaut des Paragraphen ausgeschlossen. Der

laut setze das Bewußtsein des Arbeitgebers für die Be⸗ strafung voraus. Daß ein solcher Antrag zum Schutze der Arbeiter von der Regierung gekommen, von der Kommission aber abgelehnt sei, müsse zu Bedenken Veranlassung geben.

Abg. Buhl führt unter Hinweis auf den Wortlaut der Motive aus, daß für den Arbeitgeber sehr wohl Gefahr vor⸗ handen sei, auch ohne seine Schuld in die größten Unannehm⸗ lichkeiten zu kommen. Solche Strafbestimmungen könnten die Arbeitgeber nur veranlassen, Arbeiter, welche derartige ehren⸗ amtliche bekleiden, nicht zu beschäftigen oder sich von ihnen zu befreien; und andererseits würden dann die Arbeiter die Uebernahme von Ehrenämtern ablehnen, weil ihnen dadurch erschwert würde, Arbeit zu bekommen. Auch hier bewahrheite sich der Satz: Allzuscharf macht schartig! Der §. 139 wird nach der Regierungsvorlage mit großer Mehrheit wiederhergestellt. 1

Nach §. 140 sollen diejenigen Arbeitgeber, welche wissentlich andere als die vorgeschriebenen Marken verwenden, mit Geld⸗ strafe nicht unter 100 belegt werden. Abg. von Strombeck will die Strafe auf 100 bis 3000 festsetzen.

Abg. Schrader: Dem Antrage Strombeck würde er eventuell zustimmen, wenn er es nicht für das Beste hielte, den ganzen Paragaphen zu beseitigen, der auf ein verhältniß⸗ mäßig geringes Vergehen keine diskretionäre oder Ordnungs⸗ strafe, sondern eine hohe Kriminalstrafe setze, die hier gar nicht am Platze sei. Nach den früheren Bestimmungen könnten bei Uebertretungen der vorliegenden Art die Versicherungs⸗ anstalten geschädigt werden, wenn falsche Marken eingeklebt würden; heute aber bestehe ja eine feste Anfangsrente und die Steigerung der Rente werde nicht nach Ausweis der Marken festgesetzt. Er beantrage deshalb, diesen Paragraphen zu streichen. 1“

Dem Antrage Schrader gemäß wird §. 140 gestrichen.

Die §§. 147—150 enthalten die Uebergangsbestimmungen. Nach §. 147 vermindert sich für Versicherte, welche beim Inkraft⸗ treten des Gesetzes mehr als 40 Jahre alt sind, wenn sie

nachweisen, daß sie drei Jahre vor dem Inkrafttreten des

Gesetzes 141 Wochen hindurch in einem die Versicherungs⸗ pflicht begründenden Arbeits⸗ oder Dienstverhältniß gewesen sind, die Wartezeit für die Altersrente um so viel Jahre, als ihre Lebensjahre die Zahl 40 übersteigen.

Abg. Gebhard beantragt, diese Bestimmungen auch auf die freiwillig versicherten Personen auszudehnen.

Abg. Gebhard: Der Bundesrath habe nach der Regierungs⸗ Vorlage die Befugniß gehabt, diejenigen Persönlichkeiten, um welche es sich hier handele, in den Bereich des Gesetzes zu ziehen, und nur Schwierigkeiten der Ausführung sollten dies vorläufig hindern. Eine Ausdehnung auf die freiwillig sich versichernden Persönlichkeiten werde aber aus Billigkeitsrück⸗ sichten gesetzmäßig stattfinden müssen, denn man könne ihnen die Wohlthaten nicht versagen, die man den anderen bei In⸗ krafttreten des Gesetzes 40 Jahre alten Arbeitern gewährt habe.

Ministerial⸗Direktor Bosse: Der Gesetzentwurf gehe hier schon so weit, wie nur irgend möglich. Wolle man aber auch den freiwillig Eintretenden das Privilegium der Uebergangs⸗ zeit zu Gute kommen lassen, so schaffe man eine garnicht zu übersehende Mehrbelastung. Man könne den ganzen Gang des Gesetzes durch diese Bestimmung gefährden, denn unab⸗ sehbare finanzielle Verlegenheiten könnten den Versicherungs⸗ anstalten daraus erine en. Er bitte auf das Dringendste, den Antrag abzulehnen.

„Abg. Schrader: Er habe von den Uebergangsbestimmungen eine außerordentlich geringe Meinung, da sie in viel weniger llen zur Anwendung kommen würden, als man es sich vor⸗ elle. Die Bestimmung des Fenagrezcen sei anfechtbar, weil die Zahl der so lange beschäftigten Arbeiter nicht groß sein

8 v1111“ I dern um Thatsachen. Es könne aber sehr leicht

8

werde. Diejenigen, die es nachweisen könnten, würden noch seltener sein, da die Meisten sich in verschiedenen Betrieben befunden haben und ein Attest der oft an ganz anderen Orten wohnenden Arbeitgeber nicht werden beibringen können. Der starke b. der een sei noch neulich durch den Centralverband deutscher Industrieller nachgewiesen worden. Gegen den Antrag Gebhard habe er keine große Bedenken; in der anderen Fassung aber werde der Paragraph bei Weitem nicht das leisten, was man erwarte.

Unter Ablehnung des Antrages Gebhard wird §. 147 nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen.

Nach 8 147: sollten die Renten, welche vor Zurücklegung der vollen Wartezeit gewährt werden, lediglich nach den Sätzen der zweiten Lohnklasse bemessen werden.

Ein Antrag Buhl und Genossen will für diese Renten, wenn sie in den ersten 10 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes entstehen, den durchschnittlichen ahresarbeitsverdienst der Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes, für später entstehende 8 die nach dem Gesetz entrichteten Beiträge zu Grunde egen.

8 Abg. Buhl: Nach der Annahme der Anträge Adelmann zu §88§. 18 ff. müsse die Kommissionsfassung des §. 147. ge⸗ ändert werden. Die Nationalliberalen gingen mit ihrem neuen Antrage auf die frühere Regierungsvorlage zurück, wobei sie nur für die Ortsklassen der Regierungsvorlage darin Ersatz schafften, daß sie den in den drei Jahren vor Verkündigung des Gesetzes nachgewiesenen Lohn als die Grundlage betrach⸗ teten, 79 welcher die Altersrente bewilligt werden solle. Wenn dieser Lohn nicht nachgewiesen werde, solle natürlich die Alters⸗ rente nach der untersten Lohnklasse bemessen werden. Um den Nachweis zu erleichtern, bitte er die Regierung, sofort bei In⸗ krafttreten des Gesetzes für die Arbeiter, die über 40 Jahre alt seien, die betreffenden Erhebungen auzustellen und einen Vermerk dar⸗ über in die Quittungskarten aufzunehmen da ein Nachweis nach 20 30 Jahren fast nicht mehr möglich sein werde. Den Vor⸗ schlägen, die die Nationalliberalen hier machten, könnten allerdings gewisse Einwendungen entgegengesetzt werden, aber sie seien durchführbar, und das Haus könne sie heute, vor⸗ behaltlich etwaiger Verbesserungen in der dritten Lesung, an⸗ nehmen.

Direktor Bosse: Die Kommissionsfassung des §. 147 0 treffe jetzt allerdings nicht mehr zu, aber auch die Fassung des Antrags Buhl sei nicht ganz einwandfrei. Neben for⸗ mellen Bedenken habe die Regierung auch das materielle dagegen, daß der Nachweis einer bestimmten Beschäftigung von einer Reihe längst veehggh Jahre für den Versicherten sehr schwierig sei. Zur Zeit liege aber kein besserer Vorschlag vor, so daß er anheimgeben könne, einstweilen den Antrag Buhl anzunehmen und in der dritten Lesung eine bessere Fassung zu suchen.

Abg. Singer: Die Sozialdemokraten seien gegen die Kommissionsfassung, weil es ungerecht wäre, daß Leute, die in der dritten und vierten Lohnklasse Beiträge bezahlt hätten, nur deshalb, weil sie die Wartezeit noch nicht voll erfüllt

hätten, in eine niedrigere Rentenklasse gesetzt werden sollten.

Aber auch gegen den Antrag Buhl habe er Bedenken. Eine seic Bestimmung sei überhaupt nicht nothwendig. Die da⸗ urch für die Verwaltung entstehenden Unzuträglichkeiten hehan schwerer, als der finanzielle Vortheil der Versicherungs⸗ anstalt.

Abg. Schrader: Eine besondere Bestimmung für solche Fälle müsse doch getroffen werden, und er habe gegen den Antrag Buhl keine prinzipiellen Bedenken. Hier sage man aber wieder, der Antrag sei noch nicht so, wie er sein sollte, er könne in der dritten Lesung besser gemacht werden. Nehme man sich also lieber Zeit, sonst würden immer neue Verände⸗ rungen nothwendig. Der Nachweis, daß Jemand vor dem Erlaß des Gesetzes 47 Wochen jährlich in einer bestimmten Beschäftigung gewesen sei, lasse sich sehr schwer führen, zumal bei dem vielfachen Wechsel der Industrie⸗Arbeiter. Schon jetzt die Behörden dafür in Bewegung zu setzen, sei nicht möglich, die Behörde sei nicht befugt, einen Arbeitgeber zu befragen, ob dieser oder jener Arbeiter bei ihm beschäftigt gewesen sei.

Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Buhl und Schrader wird §. 147 in der Fassung des Antrags Buhl angenommen.

Nach §. 150 sollen die Vorschriften, welche sich auf die Herstellung der zur Durchführung des Gesetzes betreffenden Einrichtungen beziehen, mit dem Tage der Verkündigung des Gesetzes in Kraft treten. Im Uebrigen wird der Zeitpunkt der Inkraftsetzung durch Kaiserliche Verordnung mit Zu⸗ stimmung des Bundesraths bestimmt.

Die Abgg. von Franckenstein, Hahn und von Ellrichs⸗ hausen beantragen, daß die Bestimmungen über den Verkauf der Marken durch die Postanstalten in Bayern und Württem⸗ berg nur mit Zustimmung dieser Bundesstaaten in Kraft treten sollen.

Abg. Miquel: Er halte es für bedenklich, daß diejenigen Behörden, welche die nöthigen Vorbereitungen zu treffen haben würden, zumal in einem Augenblick, wo die Ortsvorstände vorzugsweise auf dem Lande noch sehr stark in Anspruch ge⸗ nommen seien mit dem Gesetz für die Unfallversicherung der landwirthschaftlichen Arbeiter, nicht bestimmt wüßten, bis zu welchem Zeitpunkt sie sich vorbereiten müßten, dieses Gesetz durch Er würde es vorziehen, statt die Inkraftsetzung des Gesetzes dem Bundesrath zu überlassen, einen bestimmten ö in das Gesetz hineinzuschieben, von welchem ab das

esetz zur Durchführung zu gelangen habe. Daneben wünsche er, daß dieser Zeitraum nicht zu kurz gegriffen werde, damit die ohnehin schon überlasteten Behörden dieses außerordentlich schwierige Gesetz in zweckmäßiger und wohlüberdachter Weise ins Leben rufen könnten. Er bitte den Bundesrath und das Haus, diese Frage bis zur dritten Lesung in ernste Erwägung zu nehmen.

Staatssekretär von Boetticher:

Meine Herren! Ich begreife vollständig die Sorge, daß eine zu schnelle Durchführung des Gefetzes die Ausführungsorgane, die ja auch noch anderweitig thätig zu sein haben, geniren möchte. Ich bin auch nicht der Meinung, daß man die Durchführung dieses Gesetzes sehr schleunig vorzunehmen hat, wohl aber, daß man sie um so sorg⸗ fältiger vorzubereiten hat.

Wenn man die Frage aufwirft, ob es gerathen ist, einen be⸗ stimmten Zeitpunkt für die Durchführung des Gesetzes in den §. 150 aufzunehmen, oder ob es den Vorzug verdient, wie es der Entwurf thut, die Bestimmung des Eintritts der Gesetzeskraft einer Kaiser⸗ lichen Verordnung unter Zustimmung des Bundesraths zu überlassen, so ist diese Frage gewiß einer verschiedenen Beantwortung fähig.

Der Herr Vorredner hat ganz mit Recht hervorgehoben, daß es für die Behörden an sich von Vortheil sei, von vornherein den äußersten Termin kennen zu lernen, bis zu welchem sie mit den Vor⸗ bereitungsarbeiten für die Durchführung des Gesetzes fertig ein müssen. Auf der anderen Seite bietet aber eine solche positive

estimmung auch gewisse Gene: es kann vorkommen,

stehen, möchte er ihr nicht ch aufbürden. Verantwortung wolle er ni 8 Beste, wenn das Gesetz je ter der Maßgabe, daß das es Bundesraths anheimgegeben werde. bestimmungen würden weitläusig und um elegt werden müssen.

uel: Er wolle nu im Lande, besonders den Lo werde, bis zu welchem Zeitpunk richtungen zu treffen Krankenversicherung einger führung dieses Gesetze Festsetzung überlassen, hieße ein und Verwirrung in der Centralinstanz wüßten oft nicht, wie in den unteren Behörden gediehen seien. meindevorsteher w da oft selbst das Unfall in Mißverständniss s Gesetz seien nicht derartig, daß sie Diskussion und wissenschaftliche Erörte⸗ sondern nur durch die prak⸗ chieben der dritten Berathung Verbesserung des Ge⸗ den Abgeordneten über mit dem Gesetz beschäf⸗ das Land könne es überhaup jetzt auch viel mehr mit de es im Herbst sein würde. daß das Gesetz nicht vor dem 1. könne, sei ihm schon eine Beruhigu Lokalbehörden wüßten, endigt haben müßten. sichten wäre ihm eine gesetzliche in Kraft trete, wünschenswerth. verfrühen, könnte man j stens das Gesetz in Staatssekretär von Boetticher: Ich möchte der Beruhigung, eren Bemerkungen gegeben h Beruhi gung hinzufügen, zu der ich mich veran ührungen, welche er gemacht hat über die Umständen der den Mangel an in in den anderen In so, daß wir von oben dekretiren, thut, sondern wenn es sich beispie welchem Zeitpunkt wir die Durchfüh so ziehen die einzelnen

wie nach Maßgabe ihrer B Belastungsverhältnisse der Territorien das Gesetz zur Frage im Plenum des Bundesraths bieher noch immer so gewesen,

lthätig halte u sselbe eintrete. Gesetz genau kennen zu lernen. als freiwilliger Zu genommen un mitglied, den Ab Abg. von H die Fixirun man am be Abg. Richter: möglich gehalten habe, bis zum Herbst wünsche, u Tage der Reichskanzler es Hr. von Boetticher eine solche wün ganz vernünftiger Ged Abg. Rickert: Er einen ganz köstlichen Witz, allerding oetticher ihn verstehe. W Lobeserhebungen sei, amit sein. lamentarische T

nd deshalb mit aller Entschieden⸗ Er habe Alles gethan, um das Er habe in der Kommission den Verhandlungen enheit gehabt, das Kommissions⸗ nicht zu sehen.

spreche Vieles für, die Entscheidung darüber überlassen. Boetticher es für

ordentlich wo heit für da

auch diese no cht auf sich nehmen. t verabschiedet werde, nkrafttreten dem Ermessen Die Ausführungs⸗ fassend sein und

es bei dem best en Fristen an dem ein beiten fertig zu werden, sie der Herr Vorredner in nothwendig sein.

g, daß, wenn man den rung des Gesetzes etwa zu er⸗ edenfalls nicht vor dem 1. Januar Denn, meine Vorbereitungen zur Durchf

Vorbereitun (Zuruf links. das ja mit ein paar fallversicherungsgesetz handelte es sich ganz neuer Verbände. Es hätigkeit, welche in g und zwar solchen Or⸗ derartigen Ge⸗

een Willen nicht möglich ist, innerhalb der ge⸗ en oder anderen Ort mit den V und dann würde bei einer Be⸗

Anregung gebracht hat, Zeitpunkt er⸗

Es sei des⸗

stimmung, wie eine Abänderung des G bin nun der wägt, bis zu welcher möglichen sein würde, des Jahres 1891 zu fixiren zwar zuzugeben,

örer an habe da Gele

m die Durchfü dieser Termin

sorgfältig an sein möchte. Abg. M

des Termins; n der dritten Lesung Wenn der Minister von daß der Reichskanzler eine Vertagung nd wenn umgekehrt am andern gehalten habe, daß so müsse das doch ein

nfall des Reichskanzlers für s in anderem Sinne, als enn der Abg. Henning so werde er (Redner) terrichteten Herren hätigkeit im Abgeord⸗ men habe und wie er seine es Vaterlandes widme. chulmeistereien vers ent erklärt den Hauses für unpar Antrage von Franckenstein an⸗

den Titel des Gesetzes zu ie Erwerbsunfähigkeits⸗ alle der Ablehnung dieses An⸗ ie Invaliditäts⸗ und Alters⸗

schon jetzt, daß das Gesetz Altersversicherung bezeichnet d nicht die größte Leistung des unfähigkeit wolle er voran⸗ ezüglich der Wartezeit früher eintrete, als

erren, es ist

daß den unteren Behörden rung dieses s

alinstanzen, bestimmt gesagt t sie die erforderlichen Ein⸗ Die für die Unfall⸗ und ichteten Bureaus würden nach Ein⸗ heblich erweitert werden müssen. Einführungstermins dem Bundesrath 1 Gefühl der Unruhe, des Mißbehagens die Lokalinstanzen bringen. Die Herren in weit die Vorbereitungen Namentlich die Bürger⸗ t diesem Gesetz große und Krankenversiche⸗ en ausgesetzt

verursachen, führung des Unfallversicherungsges

für die Durch d, so kann ich

Ja, wenn das be Worten erläutern. Bei dem um die Konstituirung ganz neuer war überhaupt ein ganz ungewohntes F der Hauptsache Organen der ganen der Selbstverwaltung zu schäften nicht betraut sächlich um die Orga an die Kommunalverbände und dur will ich sagen, Daraus ergieht sich aber schon, bezüglich der Organis versicherungsg an, daß es sich früherer al

zweifelt wir für möglich Korporationen, 1 Selbstverwaltun halte den Ei fiel, die bisher mit

Hier aber handelt es sich Versicherungsanstalten im Anschluß oder wenigstens eingeführt, dieser Kommunalverbände. dieses Gesetzes rung des Unfall⸗

ewesen sind. sation von meister und Ge Mühe haben,

rungsgesetz noch große Seine Zweifel gegen durch eine theoretische elöst werden könnten, Ein Hinauss Herbst werde deshalb für eine setzes nichts beitragen, werde sich

unempfänglich gegen in Zukunft sparsamer d wüßten, wie seine par netenhause ihn in Anspruch genom ganze Kraft den Angelegen sollte deshalb von solchen

Der Präsid gegenüber einem Mitgliede des

Der §. 150 wird mit dem genommen.

fürden mi

Verwaltung

daß die Durchführun cher ist als die Durchfü Gleichwohl nehme ich als die Sache so zu

ation einfa

ont bleiben. chulmeisterei“ amentarisch.

orciren, daß

nicht empfiehlt, Aussicht genommen

r bezeichnete Termin in daß es nöthig sein würde, Wirksamkeit treten zu lassen. Anregung des Hrn. Dr.

s der von mi ich glaube auch nicht, früheren Termin das Gese

Ob der Reichstag der geben will, stelle i darin, daß ein sol unbequem werden kann. Ich Termin gewählt wird, dieser ni werden möge.

Abg. Rickert: sehr interessant gewesen. neller Bedeutung. in bestimmter Weise bereitungen für die Einf dings nicht bedürfen. Gestaltung von von 1881 vorge verschwunden; es handele si vorhandene Korporationen. dings vom Grunde d timation dieses Gesetze auch bereits gesche u Stande bringen Unschauungen

Riquel Folge denn wer von

esagt, das Bedenken liegt änden hinderlich sein und bitte aber jedenfalls, daß, wenn ein cht vor dem 1. Januar 1891 fixirt

ganz anheim.

er Termin unter Um enning beantragt,

esetz, betreffend d

m Geist des Gesetzes vertraut, und im F

Die Aeußerung des Staatssekretärs, Januar 1891 in Kraft treten ng, da jetzt wenigstens die sie die Vorbereitungen be⸗ Aber auch aus konstitutionellen Rück⸗ Bestimmung, wann das Gesetz

Um die Einführung nicht zu Termin festsetzen, bis zu dem Kraft treten müsse.

Altersversicherung“,

„Gesetz, betreffend

Man sehe Namen der

Die Anregung des Ab versicherung.“

Die Frage sei v Das Parlament mitzuwirken.

g. Miquel sei ihm on erheblicher kon⸗ habe ein Interesse Sehr langer Vor⸗ 8 Gesetzes werde es aller⸗ mmen wahr: einer

bis wann meistens mit dem werde, der doch nur eine un Gesetzes ausspreche. ellen, weil diese b ie Altersversicherung.

Abg. Hahn stimmt nur Fremdwort „Invalide

Abg. Schrader er den Prinzipalantrag Henning. enning zie

ührung de Die Erwerbs

denn das sei vollkommen w tiven Verbänden, wie sie die

sehen, bedürfe es nicht; dem Eventualantrag zu, weil das

ts überall verständlich sei. klärt sich aus demselben Grunde gegen

diese seien überhaupt Arbeiten für gewisse an könnte aber gerade aller⸗ aiserlichen Botschaft aus die Legi⸗ s überhaupt bestreiten; obgleich die Herren, wollten, die Botschaft

zu schle setzes verhindern zu wo sse daran, in

Abgeordneten abe, noch eine weitere laßt sehe gegenüber den Schnelligkeit, mit der arbeiten könnte, ber die Lage der Geschäfte Die Sache liegt beim Bunderath gar nicht wie das eine Landes⸗Centralbehörde lsweise um die Frage handelt, zu rung des Gesetzes in Aussicht Regierungen ihre J

die ich dem Herrn durch meine früh

Prinzipalantrag zurück; der wird mit geringer Majorität angenommen.

rirt Berichterstatter von Man⸗ etz 3218 Petionen eingegangen. z allgemein die Ablehn m Entwurf zuzustimmen, Quittungsbücher abzulehnen

des Hülfs⸗ en Gesetzentwurf abzu⸗ Petenten stehe Dr. Max Hir ch; die Zustimmung zu dem Neuerdings welche mit Ausnahme r letztgenannten

daß nicht eine aupt keine

es sei ja das ht seinen

die das Gesetz immer für ihre

Bundesrath

F. ormatorischer Kenntniß ü Eventualantrag

Ueber die Petitionen refe⸗ teuffel: Es seien zu diesem Ges Von diesen verlangten 6 Gesetzes; 2138 bäten, keine Verpflichtun 1002 bäten,

Ausführung des Ge⸗ Vas habe man denn aber für le das Gesetz fertig zu stellen? daß das Gesetz in jedem ein⸗ erde. Das sei nicht geschehen. de sich in der Zukunft rächen. chen habe, verrathe nur das Was helfe sechs Jahre warte? nicht mehr erleben, aber d Deshalb bitte mit Hrn. von Kardorff in setz noch ein halbes Jahr de das Land wenigstens noch einige Jal es bewahrt werden.

b ittet, den von ihm Berathung der §§. 87 und 96 an⸗ bezüglich des Postreservatrechts der beiden n Staaten anzunehmen.

Abg. Windthorst: das Gesetz in dritter ntlich verändern müsse. was in seinen Krä ann wünsche er, daß das Ges damit Diejenigen,

solcher Ei Arbeitern

ein Intere solch cheine ihm,

Viel nothwendiger s zelnen Paragraphen durchdacht w Gesetzgebung wer Miquel ausgespro s Ding zu schnell gemacht Ausführung fünf,

etzentwurf Normativgesetzes und Invaliditätskassen kassengesetzes hinzuwirken, der Spitze dieser 72 Petitionen machten Gesetz von verschiedenen Aenderungen Petitionen eingegangen, ablehne, zu de

ehördenorganisation, nach Maßgabe der rden es möglich sein wird, in ihren Durchführung zu bringen; dann kommt die zur Berathung, und da man den weitesten auch wenn man überzeugt gewesen deutschen Staaten die Durchführung des Gesetzes möglich ist. Natur der Sache,

Eine derartige Was der Abg. Bedenken, daß da wenn man mit der le Abgeordnete würden das Land werde die Last des Gesetzes trag er den Abg. Miquel, er Vereinbarung setze lassen; dann wer vor der Durchführung des Abg. Freiherr von gestellten, schon bei gekündigten süddeutsche

eventuell d ändern, an die übrigen

is früheren Termin liegt das ganz in der einzelnen Regierungen am sie mit dem Gesetz fertig werden, at, eine Regierung in dieser Beziehung zu Ich glaube also, daß die Einfügung t, und daß man im Lande die Beruhigun Sache in keiner Weise überstürzt werden wird. Nun möchte ich noch mit einem Worte de Gedanken der Vertagung der dritten Lesun b Meine Herren, es ist für Gerüchte kursiren. Ge Reichskanzler sei jetzt positiv der Mei i, die Vertagung bis zum Herbst vorzun den Reichstag zu schließen. und die Information an Ort un Heute vor einer u mir und läßt mir sagen, gehende Nachricht,

seien noch 7 einer, welche das Gesetz pure Kategorie gehörten.

bg. Schrader ma einzige Petition de den jetzigen

en müssen. ss eben vorau

besten beurtheilen können, wann und man gar keine Veranlassung beschränken.

eines Termins g haben kann, daß die

n und dem Ge cht darauf aufmerksam, zustimme, über ch nur in der Hauptsache Rickert fragt, ob auch noch rochen werden könne;

Bort verzichten.

evetzow bejaht diese Frage. Allerdings bitte keine Gesetz und genau so, wi die Kommissions cht —, aber für die T Nur 7 lehnten es pure ab. cher seien durch

entbehrlich on dem Gesetz pure 1 Entwurf au in der dritte m Vertagungsgedanken, über die Petitionen ge in diesem Fa wolle er jetzt auf das

Präsident von L.

Berichterstatter von Ma macht schnell das es vorgelegt Petenten ja noch ni des Gesetzes seien die meisten.

Die Bedenken der 2138 gegen die Einführung der O. Singer behauptet, r Petenten, daß die die Einführung der n fürchteten, zu sein. Daß die Pe beweise noch nichts

lich, was in dieser stern ging mir die Nachricht zu, nung, daß es viel ehmen und nach der

gegenübertreten. fast unglau

daß das Haus blehnen oder

Er habe die Meinung, Berathung entweder a Er werde seines Theils in der Wenn das aber etz so rasch wie die es gemacht, und damit Diejenigen, die das Abbruch arbeiteten. Die, die es Wirklichkeit wolle Berathung müsse, und da sei er der durchaus das oetticher habe bereits ge⸗

Richtung thun, ften stehe. nicht geschehe, d möglich durchgeführt werde, chte ihrer Thaten Gefuͤge am besten kennten, gebaut hätten, könnten es am er sich aber, wie i auf den Standpunk Meinung, daß die verbündeten Reg Richtige getroffen sagt, daß es ja

Regierung sehr erstaunt, ade Gegentheil ergeben. der Herr Reichskanzler z rascht über eine ihm soeben zu für eine Vertagung bis zum und ich bit

telstunde schickt er sei sehr über⸗ daß der Minister Herbst schwärme. te auch Sie Alle, ugehen, diese Gerüchte in die

Arbeitsbü uittungskarten gehoben.

nach seiner Kenntniß der An⸗ Bedenken über die Quittungs⸗ Quittungskarten nicht be⸗ durch diese der Willkür der titionen für die für die Vor⸗

von Boetticher habe ich ihn wieder beruhigen können, meine Herren, denen solche Gerüchte ; Kategorie des groben Unfugs zu verweisen. Abg. Henning: Gegen den Abg. einzelne Bestimmungen we Gesetz im Ganzen aber für

besten ändern. In es am Schluß einer

t des Gesetzes stellen, bücher durch

seitigt seien. Die Petente Arbeitgeber preisgegeben Tendenz des G

Rickert bemerke er, daß

er (Redner niger oder mehr be⸗

elbstverständlich keit und g des Gesetzes

esetzes seien,

Oeffentlicher

hne Uebereilung die Aus⸗ das Vertrauen, weiteren Behandlung der Grundsatz leiten rung würden so t zu bewältigen

Er habe

briefe und Untersuchungs⸗Sachen. wangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor erkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

immer von diesem ie Schwierigkeiten der Ausfü sie in zwei Jahren ni te man die Frist ja dann verlängern.

ladungen u. dergl. 6. Berufs⸗Genossenschaften. groß sein, daß 8 88 Anzeiger. 7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

Nun könn Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen

4. Verloosung,

trefflichkeit des jetzigen Entwurfs. Hier im Hause sei es Keinem eingefallen, sich gegen die endenz auszusprechen Aber trotz der Uebereinstimmung mit der Tendenz könne man den man,198n Bestimmungen des Gesetzes nicht zustimmen Er verwahre sich dagegen, als ob durch die Quittungskarten die Wünsche jener 2909 Petitionen erfüllt seien. 8 Abg. Schrader meinte gleichfalls, daß die Bedenken der Petcanten durch die gefaßten Beschlüsse nicht beseitigt seien, die etitionen also nicht als die Vorlage unterstützen werden könnten. 8 Abg. Gamp hält die Bedenken der Petitionen bezüglich der Quittungsbücher für beseitigt, sodaß kein weiterer Ein wand für dieselben gegen das Gesetz vorliege. Seien dies Bedenken nicht beseitigt, warum habe denn der Abg. Singer keine weiteren Anträge gestellt? Die Anträge desselben über den Aufdruck der Bestimmungen gegen Mißbrauch de Quittungskarten auf diese letzteren seien ja angenommen worden

Abg. Buhl erinnert daran, daß der Abg. Singer in der zweiten Berathung die Quittungskarten als eine wesentliche Verbesserung der Vorlage anerkannt habe. Darin widerspreche er sich heute.

Abg. Singer giebt einen solchen Widerspruch nicht zu, er habe nur das Bemühen der Kommission um eine Verbesserung durch die Quittungskarten anerkannt, aber den Mißbrauch mit den Karten schon damals für unvermeidlich gehalten. Der Referent könne also nicht versuchen, die Petenten für befrie⸗ digt zu erklären. Die Petenten seien gegen die Quittungs⸗ karten ebenfalls, fe wollten die Verrechnung im nesges⸗ an das Krantenkassenwesen und einen Schutz gegen irgen welchen Mißbrauch.

5 Schrader betont, daß die Petitionen auch noch Fndene, ehr f werwiegende Bedenken enthielten, die nicht be⸗ eitigt seien.

Abg. Gebhard: Eine große Zahl von Petitionen habe sich nicht bloß für die Tendenz dieses Gesetzes, sondern für die Ge ammtgestaltung des Gesetzes Ln Daß sie sich nicht auf alle Einzelheiten des Gesetzes eingelassen hätten, sei ]

Referent Abg. von Manteuffel: Er möchte nur dem Versuch des Abg. Schrader entgegentreten, die Sache in dem Lichte darzustellen, als ob die 3200 Petitionen sich direkt gegen das Gesetz gewendet hätten.

Abg. Schrader: Er habe nur gesagt, daß keine Petition vorliege, welche dem Gesetz in den Hauptgrundzügen zustimme.

Ueber die Erledigung der Petitionen wird in dritter Lesung entschieden werden.

Damit ist die zweite Lesung der Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherunfe na⸗ beendet.

er Präsident schlägt vor, die nächste Sitzung am Mont 1 Uhr abzuhalten, und einige kleinere Vorlagen, Berichte un die Prüfung der Wahl des Abg. Henneberg zu erledigen. b

Abg. Dr. Windthorst bittet, auch seinen Antrag üglich der Congo⸗Akte auf die Tagesordnung zu setzen. 8

Abg. Singer will den vom November bis jetzt no nicht

erledigten Antrag wegen Verhinderung ungesetzlicher Verbote

von Wahlversammlungen auf die Tagesordnung gestellt wissen.

Der Präsident gedenkt für den Dienstag eine Sitzung an⸗

we in welcher die Initiativanträge nach der Reihen⸗ olge ihrer Einbringung, wobei der Windthorst'sche die neunte und der ücens erichtsbarkeit, die sechzehnte Stelle einnimmt, zur Berathung bat I g. von Bennigsen wünscht, daß auch die wi tigeren Petitionen noch vor Schluß der Session 202 22—5 Abg. Müller stellt als Referent der Wahlprüfungs⸗ kommission fest, daß er seit sechs Wochen bereit gewesen sei, über den von Singer erwähnten Antrag zu referiren. habe lange keine Sitzung stattgefunden. Endlich habe eine Sitzung stattgefunden, und er habe über den Antrag referirt. Da habe der Abg. Hermes gegen die Fortberathung protestirt, weil der Antragsteller Rickert zu dieser Sitzung nicht eingeladen sei. Der Abg. Rickert habe zwar von der Sitzung Kenntniß gehabt, aber sich nicht für befugt gehalten, ohne eingeladen zu sein, der Sitzung beizuwohnen. Abg. Hermes hat gegen die Fortsetzung der Berathung in der Kommission protestirt, weil der2 ntragsteller entgegen der Vorschrift der Geschaftsordnung nicht zur Sitzung ein⸗ geladen war, und weil die Gefahr vorlag, daß der Antrag Rickert nach dem Referat des Abg. Müller abgelehnt würde. Schluß 4 ¾¼ Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

.Verschiedene Bekanntmachungen.

üssig. Er habe kein Bedenken, des Inkrafttretens des Gesetzes en und würde sich gegen jede F schiedenheit erklären. eben Gelegenheit gehabt, keiten ein solcher fester Termin könne, wenn man

sei aber vollkommen überfl Bemessen des Zeitpunkte Bundesrath zu überlass bestimmung mit aller Ent als einmal in welche Schwierig mache und wohin es führen auf sich habe, Ausführung d seine Person h Abg. von Kardorff: Gesetz nicht festzusetzen. lich darauf, da Organisation Krankenkasseng und diejenige die aufrecht erhalten lassen. ein Modus sation der

8 10 Uhr, vor das König⸗ auptverhandlung geladen. wird derselbe 472 der Strafprozeßordnung Kommando zu Branden⸗ theilt werden.

1889, Vormittag liche Schöffengericht zur ei unentschuldigtem auf Grund der nach von dem Königlichen Bezirks⸗ burg ausgestellten Erklärung verur Brandenburg, den 28. M

als Gerichtssch

Vorstehender Beschluß wird §. 326 der Straf⸗Pr⸗Ordg. zur

Kleve, den 1. Mai 1889. Königliche Staatsanw

1) Steckbriefe b“ und Untersuchungs⸗Sachen. zu sehen, der Regierung solchen Zwang B. der Hauptarbeiter bei der es Gesetzes krank werden und dergl. abe gar keine Eile.

en Schlosser Karl Sibenhorn von 14. Januar 1885 erlassene Steckbrief (J. 39/85.)

Der gegen d Augsburg am wird wiederholt erneuert. den 4. Mai 1889. Erste Staatsanwalt Schumann,

Steckbriefs⸗Erledigung. den Arbeiter Stephan S 27. Dezember 1850 in Boruy, chlagung unter dem 93 D. 650/83 erlassene Steckbrief

Giese, Aktuar,

3 vxer Beschluß. reiber des Königlichen Amtsgerichts.

ammer des K. Landgerichts Weiden ..

1889, Vormittags 9 Uhr, versam⸗

melt in geheimer Sitzung, wobei zugegen waren: der Vorsitzende Direktor Gack die Landgerichts⸗Räthe S

und Moser, in der Untersuchungssache Andreas, Bauerssohn von Lindau, u. Genoss., uwiderhandlung gege die

nd. folgenden Bef

vom K. Staatsanwalte unter 6. d. Mts. gestellten Antrages:

In der Erwägung,

Andreas Frisch

es könne ja z.

rauche den Termin in dem Sein Grund hierfür beruhe wesent⸗ bei diesem Gesetz eine ganz andere bei dem Unfallversicherungs⸗ und olge jener Gesetze n einander nicht viel Zeit haben, bis rtige Organi⸗

Beschluß. Königlichen wird gegen I. den Johann

geb. zu Obermörmter am 13.

Johann Duven, geb. zu Ho 1866, welche hinreichend ver Wehrpflichtige in der Absicht, des stehenden zu entziehen, ohne Erlaubniß lassen zu haben und nach errei⸗ Alter sich außerhalb des Bundes §. 1401 Strafgef

chulz, am Kreis Bomst geboren, 31. Dezember 1883

Der gegen Staatsanwaltschaft

ranz Rademacher, ebruar 1866, II. den 20. August dächtig erscheinen: als

tritt

wegen Unters in den Akten zurückgenommen. Berlin, den 24. April 1889. Königliches Amtsgericht I. Abthei

abe, wie etz. Die Organisationen in ses Gesetzes würden sich Man müsse so wonach die gegenwä aften territorial gestaltet werde. Gesetz noch nicht in Kraft träte, in dem Gesetz nicht daß er das Gesetz so sei sein persön⸗ das Haus sich bis zur dritten gönnen möchte; das Gesetz Der äußere Grund zu jener Beschlußunfähigkeit des Hauses bis zur dritten Lesung

haben würde. Andererseits habe eine V roße Bedenken; seuem berathen, bstsession bevor⸗

chheide am Verbrechens der einfuhrverbote u. eeres oder der Flotte as Bundesgebiet ver⸗ chtem militärpflichtigen ebiets aufzuhalten

V. G. vor der Landgerichts hierselbst §. 140 letzter Absatz P. O. in Ermange⸗ barer einzelner Vermögensstücke das im ch befindliche Vermögen der Beschul⸗

belegt.

Ppril 1889.

icht, Strafkammer Stickers. Birck.

efunden werde, in den Dien

erufsgenossensch Er wünschte deshalb, daß das und möchte, daß ma

Steckbriefs⸗Erledigung.

Der gegen die unvereheli den Acten J. IV a. 230. 8 1889 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

schaft bei dem Königl. Landgericht. I.

X. Bauerssohn von Lindau, Wilhelm Baier, Bauer von Lindau,

diesen Gründen §. 332 Abs. 1 der R. St. Es wird das im Deutschen Rei mögen der besagten beiden Frischmann und Wilhelm

Gack. Schiml.

schrift bestätigt. Weiden, am 9. Mai 1889.

Der K. Untersuchungsrichter

chte Anna Schlieske in

n den Zei 9 unter dem 23. April Behauptung betreffe,

en wünschte,

Vergehen gegen verfahren auf Grund des Strafkammer des Königli eröffnet und auf Grund der

ö480, 325, 326 St.

in Anwandung des Pr. O. wird beschlossen:

befindliche Ver⸗ Heas en Andreas

bis zum Herbst vertagt zu se licher Wunsch allerdings, da Lesung eine längere Ueberl könnte dadurch nur gewinnen. hauptung sei für ih und die Befürchtung, ein beschlu rchtung hab jebung der denn dann würde und bei den schweren Aufgaben

Staatsanwalt

St. G. B lung nachweis Deutschen Rei digten mit Beschla

Kleve, den 27. ches Landg Brixrius. keit der Abschrift be eidenreich, Assi . reiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Ladung. Der Stellmacher und Ersa Andreas Klinger, zuletzt in Päwesi wird beschuldigt, als Ersatzreservist I wandert zu sein, ohne von der uswand erung der Militärbehörde Anzei Uebertretung gegen §. 1 uchs. Derselbe wird auf Anordnun Amtsgerichis hierselbst auf den 29.

tzreservist I. Kla in wohnhaft, Klasse aus⸗

ee erstattet

n aber die daß man au fähiges Haus nicht e er nicht mehr.

dritten Lesung bis zum Herbst man das Ge

Moser. chrift mit der Ur⸗

gez Die Richtig

8.) Schäf als Serichrss

Strafges etzb

ganz von Königlichen

e der Her

in Gemäßheit des (8546] Beschluß. . zffentlichen Kenntniß Auf Antrag der Kömniglichen Staatsanwaltschaft

wird gegen 1) den Wilhelm Kozubek, oren am 2. März

altschaft. 66 zu Altendorf, zuletzt in

2) den Weber Karl Ans, geboren am 10. März 1866 zu Altendorf, letzter Aufenthaltsort Altendorf

3) den Johann Parchatke, geboren am 11. April am 11. Jum Iltendorf, le 1 Altendorf, Schlosser Jakob Gogolin, geboren

1 chiml, Berichterstatter, 1864 jzu Krancwitz, leßter Aufenthaltsort gegen Frischmann,

luß gefaßt:

mit Beschlag

e, betreffend Aenderung der Militär⸗