“ S — 88 die holländischen Plätze in Betracht, und in den 60 er, 70 er nischen eher hinzu. In New⸗York nun machte man die Geschäfte großartiger und man suchte und fand eine andere Art des Zwischenhandels, bei der die bedeutenden Kosten des bisherigen Zwischenhandels vermieden werden und die möglichste Loslösung des Handels von der Waare statt⸗ finden sollte Dieser Handel uͤbte einen großen Einfluß auf den Welthandel, namentlich das Havreser ffeegeschäft wurde durch den Terminhandel außerordentlich stark, während der Hamburger Handel immer mehr zurückging, namentlich soweit er das internationale Geschäft, den Verkehr mit Dänemark, Schweden, Norwegen, Rußland u. s. w. betraf. Es kam dazu, daß der Verkehr mit Brasilien ein gänzlich veränderter geworden. Während früher zwischen dem Lieferungsauftrage von Hamburg und dem Eingang der Waare mehrere Monate ver⸗ ingen, brachten mittelst des Telegraphen jetzt die brasilianischen Kanfleute tagtäglich ihre Offerte, und in kaum vier Wochen war die Waare auf dem Markte. Die Abkürzung der Trans⸗ portzeit verminderte die Risiken der Importeure. Durch die Dampfschiffe wurde auch das Risiko der Seebeschädigung ge⸗ ringer. Aus diesen Gründen wurde der eigentliche Kaffee⸗ importeur bei Seite geschoben und mit ihm der Zwischenhandel, weil dieselbe Offerte zugleich in Stockholm, Kopenhagen, St. Petersburg ꝛc. gemacht wurde. Es mußte deshalb etwas geschehen, um den schwindenden Einfluß Hamburgs zu heben. Hamburg hatte sich lange gegen den Terminhandel gewehrt, aber, nachdem derselbe auch Seitens Havres eingeführt war, schien nichts übrig zu bleiben, als auch unsererseits ihn ein⸗ zuführen. Wir haben allerdings gesehen, daß Auswüchse ganz bedenklicher Art daraus entstehen können und entstanden sind. Wir haben sie selbst auf das Allerlebhafteste bedauert; aber auch andererseits die Erfahrung gemacht, daß sie nur in der ersten Zeit bestanden. In Havre sind die Auswüchse in der ersten Zeit noch viel schlimmer als in Hamburg gewesen, da haben selbst Köche und Hausknechte spekulirt; das hat sich aber auch da sehr bald gelegt. Ueberall ist bald das Verhältniß ein ruhigeres, gleich⸗ mäßigeres geworden, die Ausschreitungen haben sich verrin ert und vor Allem nimmt nicht mehr das große Publikum, son⸗ dern nur die eigentlichen Kaufleute an dem Terminhandel da Theil, wo er seit längerer Zeit eingeführt ist. Auch in Hamburg hat die Kaffeeschwänze einen nachhaltigen Einfluß nicht gehabt; sie hat den Spekulanten nur gezeigt, daß es nicht angängig ist, mit Waaren zu handeln, die sie nicht hatten. Dieser Vorfall hätte uns dahin bringen können, eine Einschränkung des Terminhandels vorzunehmen. Wir sind aber überzeugt, daß der Terminhandel nicht nur für Hamburg eine Nothwendig⸗ keit ist, sondern für die Weltmarktstellung Deutschlands über⸗ haupt, nicht nur im Kaffee, sondern auch in anderen Ar⸗ tikeln. Erst dadurch ist auch der Aufschwung der Rhederei und anderer Schiffahrtsgewerbe ermöglicht. Der Termin⸗ handel ist nicht nur ein Handel mit Waaren, die nicht existiren, sondern er ermöglicht, daß der Händler in jedem Augenblick in überseeischen Plätzen kaufen kann, wenn die hiesigen Verhältnisse ihn dazu auffor⸗ dern. So ist jetzt der Domingokaffee, der lange von Hamburg ausgeschlossen war, dorthin zurückgekehrt. Eine große Firma schreibt mir, daß, während sie im Jahre 1885 in Hamburg 4000, in Havre 6000, in Antwerpen 17 000 Säcke v handelte, sie im Jahre 1886 an denselben drei Plätzen 11 000, 4000 und 8000, 1887: 8000, 7000 und 6000, im Jahre 1888 aber in Hamburg 22 000 Säcke Kaffee handelte. Diese Zahlen zeigen deutlich, wie der Terminhandel im Stande ist, eine
roße Menge Waaren heranzuziehen, und daß jene Transaktion auf gesunder und vollständig legitimer Basis beruht. Es ist diese Form vielleicht die vollendetste Form des Zwischenhandels überhaupt. Daß der Zwischenhandel nicht schädlich ist, sehen wir an anderen Waaren. Liverpool ist dadurch allein der Hauvt⸗Baumwollenmarkt geworden. Hamburg ist jetzt auch ein Hauptmarkt für den Salpeter geworden, nur durch die Ausbildung des Zwischenhandels, der sich fast in denselben Formen vollzieht, wie das Termingeschäft. So ist in Bremen as große Tabackgeschäft entstanden. Nur so werden die großen Transportkosten und die Kosten für Feuerassekuranz und andere Ausgaben wesentlich verringert. Die Behauptung, daß das Durchgehen durch die verschiedenen Hände erhebliche Mehrkosten verursacht, ist nicht richtig. Die Petition der Kölner Handelskammer weist gerade nach, daß der Preis in wenigen Wochen von 74 auf 57 ½ ℳ herunterging, wo sind denn da die großen Mehrkosten geblieben? Die Spekulation
ägt in jenem Fall die Kosten. Die Aktien gehen an der Börse ja auch durch tausend Hände und es werden dadurch erhebliche Mehrkosten z. B. für den Reichsstempel verursacht, ohne daß am Ende des Jahres dadurch eine erhebliche Preis⸗ steigerung eingetreten ist. Wenn das große Publikum ein⸗ gesehen haben wird, daß es aus dem Termingeschäft nicht immer erhebliche Vortheile zieht, wird es bald seine Hände davon lassen. Die Spekulanten selbst setzen oft auch in einem Jahre zu, was sie in einem anderen verdient haben. Außerdem haben Leute, welche nur Spekulanten sind, übera ll nicht den Kredit, wie andere Kaufleute. Das kann uns aber nicht hindern, das Termingeschäft für eine außerordentlich nützliche Einrichtung zu halten. Die Spekulationswuth ein⸗ zudämmen, werden wir überhaupt nicht im Stande sein. 5 London, einem Platz, der sonst außerordentlich onservativ in Handelssachen ist, ist jetzt selbst der Thee in den Terminhandel gezogen. Der Terminhandel hat ebenso wenig die Tendenz, die Preise zu erhöhen oder zu erniedrigen, wie er die Schwankungen befördert. Die Kaffeepreise sind in früheren Jahren weit erheblicheren Schwankungen unterworfen worden, als jetzt, wie die v * in den Jahren von 1843 bis 1888 deutlich zeigt. Der Terminhandel bestand damals noch nicht und die Preissteigerung war durch große Konsortien verursacht. Bei einem ruhigen Terminhandel werden die Schwankungen lange nicht so groß sein; es ist ein Mittel, solche Ausschreitungen, wie sie der Kupferring hervorgerufen hat, zu vermeiden. Die Spekulation benutzt die Schwankun⸗ en, sie macht sie aber nicht. Die Schwankungen im Kaffee⸗ ge sind aus naturgemäßen Ursachen, beendene aus den venepesse mesgen hervorgegangen, denn es ist nicht möglich, die Preise künstlich zu machen. Es ist uns jetzt gelungen, in Hamburg den Fellezande vom Auslande unabhängig zu machen, und es ist außerdem unser Bestreben, dies auch in den
anderen Artikeln zu dhan⸗ Wenn durch gesetzgeberische Maßregeln
dieser Termin eingeschränkt würde, so würde die Weltmarkt⸗ 5, Hamburgs leiden. Den Terminhandel irgendwie zu be⸗ r en, halte ich überhaupt für ganz unmöglich. erbietet man as Geschäft gesetzlich, so wird man doch Privatabmachungen nicht verhindern können, und die Börse wird immer wieder ihren Ausweg finden. Beim Aktiengesetz hat man auch v
4
versucht, das Publikum gegen
as Publikum Leute geben wird, cht alle werden, Leute mit daß Götter selbst dagegen ver ißstimmung allerdings immerhin solid. ämiengeschäft sind auß ch nicht 4 Proz. der gesammten Die Agitation
geblich durch allerlei Vorschriften die Aussaugung zu 1 stimmungen sind ein Schlag ins Wasser. wird niemals zu schützen sein, da die, wie Minister solchen Eigenschafte
Liquidationskasse sind aber
Alle solche
es immer Herrfurth sagt, ni⸗
amburger vorhanden. Die Umsätze der⸗ ering, denn Geschäfte der uidationskasse leuten ausge⸗ Hamburg nach Havre ziehen der Handel sein; wird eine die andere hineingezogen. gen diesen wichtigen itteln vorzugehen und esordnung anzunehmen.
sion hätten selbst die Gegner ebliche Mißstände vorgekomn e deshalb erwogen haben, Mit diesem Beschluß habe si ten, das Termingeschäft cht angeeignet. g. Woermann Kaufmannsstandes selbst Er⸗ willkommen in Hamburg war daß Hamburg seinen Platz auf Aber mit
elben im Pr erordentlich sie betragen no Liquidationskasse. in Hamburg sei überhaupt von gangen, welche das Gesch wollten. International muß Branche benachtheiligt, so wird auch alledem könne er nur bitten, nicht mit gesetzlichen oldschmidt auf Ta el: In der Komm
egen die Li avreser Kau
Handelsverke den Antrag Abg. Heg zugestanden, daß erh die Kommission wo ständen vorzubeugen sei. Kommission den Antrag der Peten überhaupt zu verbieten, durchaus n. nicht ein, weshalb dem Ab Interesse des wägungen rung des Terminhandels durch die Gefahr veranlaßt, dem Weltmarkt im Kaffee dem Terminhandel sind gemeinwohles verbunden, monopolisiren und d Deshalb wolle seine wägen, wie die S Antrag der Kommission anzunehn Abg. Goldschmidt: Den Aus mann habe er nichts hinzuzufügen, sie recht Viele überzeugt haben. mp der Kaufmannschaft in Berlin in Selbst wenn dem so wäre, so könnten doch in dem Aeltestenkollegium verschiedene Ans sein und die Beschlüsse würden nach der Aber er könne Herrn Gamp versichern, daß d kollegium von Berlin wie überhaupt die kammern über die Bedeutung des Terminhandels eb
Er habe Herrn Goldschmidt nicht mit den us in Widerspruch
nen seien, und wie den Miß⸗
Hamburger
allerdings
handel verlieren könnte. so erhebliche Schädigungen des All⸗ daß Hamburg das Kaffeegeschäft nicht Interesse zurückstellen darf. Partei den Reichskanzler ers chädigungen zu beseitigen sind.
as allgemeine uchen, zu er⸗ Er bitte, den
führungen des Abg. Woer⸗ er wolle nur hoffen, daß Herr Gamp habe ihn mit den Aeltesten Widerspruch setzen wollen. chauungen rete Mehrheit gefaßt. as Aeltesten⸗ en Handels⸗ enso denken wie er selbst. Abg. Gamp: G Mitgliedern des Aeltestenkollegiun gesetzt, sondern mit der Ma Abg. Dr. Windthorst: ur Sache selbst ein definitives Urth imme für den Kommissionsantrag, ohne s führungen des Abg. Woerman Erwägungen für nothwendig, einem endgültigen Urtheil vorzubeugen, Kommissionsantrag. Unter Ablehnung d Kommissionsantrag eenit großer Schluß 5 Uhr. Nächste Sitzung Freitag 1
jorität desselben.
Er für seine Person möchte heute heil nicht abgeber ich gegen die n zu erklären. Er halte auch und in diesem Sinne, ohne stimme er für den
es Antrages Goldschmidt wird der Mehrheit angenommen.
Statistische Nachrichten.
preußischen Kalen Nachdem die
dermaterialien 8 nderlichen Tafeln des astro⸗ Theils des Königlich preußischen den vielfachen dieserhalb an en entsprechend,
(Stat. Corr.) — 1 nomischen und chronologischen Normalkalenders für das Jahr 1890“‧, 0 das Königliche Statistische Bureau gerichteten Wünsch zur Ausgabe gelanet waren, sind ihnen für 1890 bezw. die neueste, abgeschlossene „Genealogie der europäischen Re⸗
bereits im Januar d. J. nunmehr auch das Ende April d. J. gentenhäuser“ gefolgt.
Da die im Jahre 1887 in neuer, mehrter Auflage erschienenen „unveränder preußischen Normalkalenders bis Ende dieses Jahrhunderts nunmehr sämmtliche Materialien vor, die Kalenderverleger bei Herstellung ihrer K
„Jahrmarktverzeichniß“
durch einen Nachtrag ver⸗ lichen Tafeln“ des Königlich
alender für das Jahr 1890
derlichen Tafeln haben diesmal in so fern eine nicht e von der geographischen e die Tafeln jetzt das gesammte Deutsche d dänischen Grenze bis zum
Die verän unwesentliche Erweiterung erfahren, als di Breite des Ortes abhängigen Angaben, also beispielsweis der Auf⸗ und Untergänge des Mondes, Reich umfassen und von der russischen un von Tilsit und Flensburg bis Mülhausen nd den veränderlichen Tafeln, das Kalendarium und die Buß⸗ und Bet⸗ en Staaten des ücksicht auf ver⸗ der Schulen und tachtrage auch noch und Untergänge für die ächsten Jahres, sowie die für dieses Jahr beigefügt, 1890 bereits die bezeich⸗
nach und nach chen Theil der M
Konstanz Geltung haben. Außerdem si welche an erster Stelle tage ꝛc. der preußischen Monarchie bezw. der übri Deutschen Reichs und Zollgebiets enthalten, mit schiedene Zwecke, insbesondere auf das Bedürfni Universitäten, vom laufenden Jahre ab in einem das Kalendarium bezw. die Mond⸗Auf⸗ Monate Januar, Februar und März des n. gesammte Uebersicht der Buß⸗ und Bettage sodaß also in die veränderlichen Tafeln für neten Angaben für 1891 mit aufgenommen sind.
Die „populären Mittheilungen“ sollen bekanntlich vom Jahre 1872 ab sämmtliche, den astronomis terialien berührenden Fragen, von 1888 ab außerdem die ergebnisse der zahlenmäßig erfaßbaren Erscheinungen bezw. deutschen Staats⸗ und Wirthschaf gemeinverständlicher zugänglich machen. Theile — nach einer Uebersicht über die i und die beobachteten Himmelserscheinungen — von dem in neuester rechung gelangten Zusammenhange chen Erscheinungen der Jahre 1883 ahren wiederholt beobachteten, zur eits und dem Krakatööa⸗Ausbruch ch der statistische Beitrag chen Staat
bezüglich des Inhalts der preußi⸗ effs der Bedingungen, unter welchen ben für die herauszugebenden Kalender zu benutzen sind, wiederum nur auf die verschiedenen dieserhalb, zule 1889 ergangenen amtlichen Bekanntmachungen verweisen, glauben die Betheiligten aber doch noch ausdrücklich darauf aufmerksam machen die Kalendermaterialien Seitens der Verlagshandlung des tatistischen Bureaus an Kalenderverleger und sonstige Inter⸗ ich als ein Verlagsartikel geliefert werden, welchem der undes⸗(Reichs⸗) Gesetzes vom 11. Juni 1870 ist jeder ohne Genehmigung des Dire lgende Nachdruck der a die Nachdrucks⸗
des preußischen
weiteren Leserkreis Sie handeln für 1890 in ihrem astronomischen n diesem Jahre zu erwartenden
Darstellung
Zeit wiederum zur lebhaften Bes zwischen den ungewöhnlichen opti bis 1886 und den in den letzten Nachtzeit leuchtenden Wolken einers des Jahres 1883 andererseits, während si diesmal in eingehender Weise mit den Bränden im preußis während der Jahre 1881 bis
Im Uebrigen können wir zwar schen Kalendermaterialien und betr
1886 beschäftigt.
tzt unter dem 1. Januar
zu sollen, d Königlichen essenten ledi Schutz des Demgemäß Königlichen Statistischen Bureaus zu Berlin erfo materialien“
preußischen
erlaubniß nur an mit Namen bezeichnete bestimmte Personen oder Firmen für die von ihnen herauszugebenden Kalender ertheilt wird und von diesen auf Dritte nicht übertragen werden kann, so verstößt nicht allein der Nachdruck aus den „Kalendermaterialien“ selbst gegen das bezeichnete Rechegeset. sondern es ist auch der mittelbare Nachdruck aus solchen Kalendern bzw. Druckschriften, deren Herausgeber oder Verleger ihrerseits die Nachdruckserlaubniß ordnungsmäßig erworben haben, als ein widerrechtlicher anzusehen, für welchen der Veranlasser wie der Veranstalter des Nachdrucks straf⸗ und civilrechtlich solidarisch haftbar sind. Es ist dabei in Bezug auf die rechtliche Frage des Nachdrucks unwesentlich, ob die betreffenden Kalender verkauft oder unentgeltlich abgegeben werden.
Gewerbe und Hande Im Regierungsbezirk Minden ist im ersten Quartal
dieses Jahres in fast allen Zweigen des Handels, der Industrie und
des Handwerks eine Besserung der Lage bemerkbar gewesen. Die Leinenfabriken hatten einen regelmäßigen Absatz, die Löhne sind noch weiter gestiegen, weil die Anzahl der Weber, die sich mehr und mehr anderen Industrien zuwenden, nicht mehr ausreichend ist. Die Tuch⸗ weberei wurde den ganzen Winter hindurch flott betrieben und gab den Webern ausreichenden Verdienst. Die Garnpreise sind fort⸗ während im Steigen. Im Wäschegeschäft sind Aenderungen nicht eingetreten. Die Absatz⸗ und Preisverhältnisse in der Seiden⸗ fabrikation waren befriedigend. In der Plüschfabrikation gingen kleinere inländische Aufträge in genügender Yahl ein, sodaß dieser Theil des Geschäfts als normal bezeichnet werden kann; größere Exportaufträge blieben indessen aus, sodaß die Lagerbestände stark angewachsen sind. Wenn nicht das Früh⸗ jahr von selbst“ eine Verminderung der Produktion bald herbei⸗ führen würde, so müßten Arbeiter entlassen werden. Die Lage des Garngeschäfts und der Spinnereien war zufriedenstellend. Der Ge⸗ schäftsgang der mechanischen Weberei war ein regelmäßiger. Der Wohlstand im Bezirk hat sich im Wesentlichen nicht geändert. Der⸗ selbe ist in dem Allgemeinen als ein zufriedenstellender zu bezeichnen. Es war im Gewerbebetrieb sogar ein kleiner Aufschwung bemerkbar. Die ländlichen Arbeiter haben allerdings während des langen Winters nicht immer genügende Beschäftigung gefunden.
— In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsrathes der Ver⸗ einigten Königs⸗ und Laurahütte berichtete die Direktion über die Resultate des III. Quartals des laufenden Geschäftsjahres, d. i. vom Januar bis Ende März des Kalenderjabres. Hiernach hat sich die Produktion und der Absatz in fast allen Artikeln gegen das korrespondirende Quartal des Vorjahres gesteigert. Die Produktion betrug in runden Zahlen an Steinkohlen 337 000 t, an Roheisen 40 000 t, an Walzwerkswaare in Eisen und Stahl 32 000 t. Hiervon wurden verkauft — abgesehen von unbedeutenden Posten in Roheisen, Gußwaare und Zink — an Steinkohlen 165 000 t, an Walzwerks⸗ waaren 31 750 t. — Die Brutto⸗Einnahme für verkaufte Produkte betrug 6 200 000 ℳ (+ 860 000 ℳ). Der Brutto⸗Gewinn blieb aber um 191 000 ℳ niedriger, welcher Umstand vorzugsweise auf die Ent⸗ werthung des Kupfers, in zweiter Linie auf den Mangel an ausreichender Beschäftigung in Stahlschienen, sowie auf eine Betriebsstörung der Bessemer Anlage zurückzuführen ist. Die Berg⸗ und Hüttenwerke stehen z. Zt. in vollem Betriebe und sind mit Aufträgen sehr reichlich versehen. Solche lagen vor: bei den schlesischen Werken im Betrage von 4 500 000 ℳ, bei der Katharinenhütte im Betrage von mehr als 500 000 Rbl. — Die Baar⸗Einnahme und der Bruttogewinn der 3 ersten Quartale des laufenden Geschäftsjahres war gegen den entsprechenden Zeitraum des Vorjahres um 2 500 000 ℳ bezw. 322 000 ℳ höher; der Absatz an Steinkohlen im gleichen “ ist um 15 %, an gewalztem Eisen und Stahl um
% gestiegen. Die Preise der Produkte auf den schlesischen Werken waren höher: Steinkohlen um 12 ₰ pr. To., Pro⸗ dukte der Walzwerke um 15 ₰ pr. To, dagegen auf der Katharinenhütte in den letzteren Artikeln um 1,6 Kop. pr. Pud niedriger. Dieser Rückgang findet seine Begründung in der stärkeren Konkurrenz des ausländischen Eisens auf dem russischen Markte in Folge der Aufbesserung des Rubelcourses. — Der Auf⸗ sichtsrath genehmigte die Anträge der Direktion, betreffend die Be⸗ schaffung von Eisenerzen für die schlesischen Werke und den im Bau begriffenen Hochofen auf der Katharinenhütte und auf Ertheilung der Kollektivprokura an Hrn. Adolf Kaemmerer, welcher seit Bestehen der Gesellschaft in deren Diensten steht, an Stelle des kürzlich verstor⸗ benen Kassirers und Prokuristen Michael Konietzny.
— Ueber die Arbeitseinstellung im rheinisch⸗west⸗ fälischen Kohlenbezirk liegen folgende neuen Meldungen des „W. T. B.“ vor:
Aachen, 16. Mai. Wie die „Aachener Zeitung“ meldet, ist in sämmtlichen Gruben des Wurmreviers, ausgenommen die Grube „Anna“, die Arbeit eingestellt. Die Ruhe ist nirgends gestört.
Der Strike ist auf dem Kohlscheidter Revier der Vereinigungs⸗ Gesellschaft mit Ausnahme der im Niederländischen belegenen Zechen „Prick“ und „Voccart“ allgemein. Der Regierungs⸗Präsident hat sich heute in das Strikerevier begeben.
— Ueber den Arbeiter⸗Ausstand in Schlesien meldet „W. T. B.“ weiter Folgendes:
Breslau, 16. Mai. Die „Bresl. Ztg.“ meldet aus Walden⸗ burg: Gestern fand eine Konferenz der Gruben⸗Repräsen⸗ tanten und Beamten statt, an welcher sich auch der Regie⸗ rungs⸗Präsident Junckervon Oberconreut betheiligte. — Die Weißsteiner Bergleute haben heute die Arbeit efeseert: In die Fürstlichen Gruben ist nur ein Theil der Arbeiter eingefahren. Die Bergleute haben heute Vormittag mit der Verwaltung unterhandelt. Die Ruhe ist bis jetzt im Allgemeinen nicht gestört. Der Landrath Liers läßt eine Proklamation anschlagen, in welcher auf die Para⸗ graphen des Strafgesetzbuchs über den Landfriedensbruch hingewiesen und vor Widersetzlichkeiten gewarnt wird.
— 17. Mai. Nach Meldungen der „Bresl. Ztg.“ aus Walden⸗ burg wurde die öffentliche Ruhe in Waldenburg und Umgegend gestern nirgends gestört. Nunmehr striken auch die Bergleute der Fürst⸗ lich Pleß'schen Grube, etwa 4000 Mann. Dieselben haben die ihnen angebotene Lohnerhöhung von 10 % abgelehnt und weigerten sich auch, auf die Erledigung ihrer Forderungen bis zum Sonnabend zu warten und inzwischen weiter zu arbeiten.
Zwickau, 16. Mai. (W. T. B.) Auf mehreren Zechen wurde heute von den Förderleuten, meist jungen Burschen, die Arbeit niedergelegt.
Leipzig, 16. Mai. (W. T. B.) Bei der heute abgehaltenen Kämmlingsauktion herrschte eine gute Stimmung. Die Käufer waren zahlreich, alle Sorten wurden um 20 ₰ höher als auf der letzten im März abgehaltenen Auktion bezahlt. Von den ausgestellten 300 000 kg wurden 250 000 kg verkauft.
Meiningen, 16. Mai. (W. T. B.) Der Aufsichtsrath der Werra⸗Eisenbahn hat beschlossen, die Dividende für das ab⸗ gelaufene Fesch steghr auf 3 % fashinsetgen
Triest, 16. Mai. (W. T. B.) In der Generalversammlung des Centralvereins für Zuckerindustrie in Oesterreich⸗ Ungarn wurde eine Resolution angenommen, wonach die Regie⸗ rungen ersucht werden, ihren Beitritt zur Zuckerkonvention zu ver⸗ weigern, oder, falls dies unthunlich sein sollte, bei dem von dem Bevollmächtigten Oesterreich⸗Ungarns, Grafen Kufstein, protokollarisch gemachten Vorbehalte zu beharren.
London, 16. Mai. (W. T. B.) An der Küste 9 Weizen⸗ ladungen angeboten. 8
Bradford, 16. Mai. (W. T. B.) Wolle, sowie Garne für Exportzwecke belebt, in Stoffen gutes Geschäft,
Paris, 16. Mai. (W. T. B.) Den Abendbläͤttern zufolge ist das Aktienkapital des Comptoir d' Escompte im Betrage von 40 Millionen dreimal überzeichnet worden, die Zahl der üche
beträgt gegen 20 000. Als Haupt⸗Administratoren sind de gnirt:
de Normandie, Berger, Vlasto Schlumberger, Malle
Ste briefe und Unter ungf Sachen. 2. Zwangsvollstreckungen, Auf 3. Zerfanf. Verpachtungen, Nerdiehgaengen ꝛc. 4. Verloo
ebote, Vorladungen u. dergl.
Deffentlicher Anzeiger.
ung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. „Berufs⸗Genossenschaften.
„Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. „Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Tachen.
[9890] Oeffentliche Zustellung.
„In der Strafsache gehtn Sie wegen ruhestörenden Lärms werden Sie auf Anordnung des Großherzog⸗ lichen Amtsgerichts hierselbst, unter der Anklage, zu wiederholten Malen Abends nach 10 Uhr zu Becken⸗ dorf ruhestörenden Lärm gemacht zu haben, was be⸗ sonders am 12, v. Mts. der Fall gewesen ist, Ueber⸗ tretung gegen §. 360 1 des Strafgesetzbuchs, für welche als Beweismittel dient, Zeugniß: 1) des Tagelöhners Dühring, 2) des Tagelöhners Joachim Nörn, 3) des Tagelöhners Aberg, sämmtlich zu Beckendorf, zur Hauptverhandlung auf Sonnabend, den 6. Juli 1889, Vormittags 10 Uhr, vor das Großherzogliche Schöffengericht zu Boizenburg geladen. Nach §. 231 der Strafprozeßordnung kann auch bei Ihrem Ausbleiben zur Hauptverhandlung eschritten werden; das Gericht ist jedoch befugt,
hr persönliches Erscheinen anzuordnen und durch einen Vorführungs⸗ oder Haftbefehl zu erzwingen.
Boizenburg, den 11. Mai 1889.
Feege, Akt.⸗Geh., Gerichtsschreiber des Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinschen Amtsgerichts. An den Arbeiter Wilhelm Bergma früher zu Beckendorf. 8
[9889] K. Staatsanwaltschaft Stuttgart. Vermögensbeschlagnahme.
Durch Beschluß der Strafkammer II. des K. Land⸗ gerichts Stuttgart vom 30. April 1889 ist das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen folgender abwesender Wehrpflichtigen:
1) Karl Friedrich Hägele, geboren 26. März 1867 in Korb, O.⸗A. Waiblingen, Weingärtner,
2) Christian Gotthilf Müller, geboren 11. Ok⸗ tober 1866 in Nellingen, O.⸗A Eßlingen, Bäcker,
3) Christian Friedrich Vaihinger, geboren 14. Februar 1866 in Mettingen, Gemeinde Eßlingen, Wagner,
4) Christian Friedrich Weber, geboren 2. Mai 1866 in Eßlingen, Metzger,
5) Wilhelm Wurster, geboren 22. März 1866 in Plochingen, O.⸗A. Eßlingen, Schneider,
6) Wilhelm Friedrich Wurster, geboren 30. Mai 1866 in Altbach, O.⸗A. Eßlingen, Bierbrauer,
gegen welche das Hauptverfahren wegen Verletzung der Wehrpflicht eröffnet ist, gemäß §. 140 Abs. 3 St.⸗G.⸗B. und §§. 326 und 480 St.⸗Pr.⸗O. je bis zum Betrage von 800 ℳ mit Beschlag belegt worden.
Den 11. Mai 1889.
Staatsanwalt: Cleß.
m☚mmmm9˖uUmᷓmZñFVèBèVèéUéUU11es
2) nge . drnne,, Aufgebote, Vorladungen u. dgl. [9921]
Zum Zwecke der Zwangsversteigerung des der Frau Fielitz, Hedwig, geb. Maaß, früher hieselbst gehörigen Ackerstücks Nr. 233 jenseits der Eisenbahn auf den Heiden mit dem darauf erbauten Hause stehen zum Verkauf und zur endlichen Regulirung der Verkaufsbedingungen Termine auf den 27. Juli d. J., Vormittags 11 ½ Uhr bezw. 11 Uhr, sowie zum Ueberbot auf den 21. August d. J., Vormittags 11 ½ Uhr, und endlich zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an das gedachte Grund⸗ stück und an die zur Janmobiliarmaßse desselben ge⸗ hörigen Gegenstände auf den 27. Juli d. J., Feks varc 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte an.
Neubrandenburg, den 11. Mai 1889.
Großherzogliches Amtsgericht. I. W. Saur. 8
In Sachen der Herzoglichen Leihhaus⸗Administra⸗ tion in Gandersheim, Klägerin, wider den Zimmer⸗ mann Carl Rahl in Dannhausen, z. Zt. in der Strafanstalt zu Wolfenbüttel, Beklagten, wegen Hypothekzinsen und Kapitalabtrages, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, zu Dannhausen sub No. ass. 43 belegenen Anbauerwesens nebst Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 11. Mai d. J. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Sonnabend, den 6. Juli 1889, Nach⸗ mittags 3 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Gandersheim in der Knackstedt'schen S zu Dannhausen angesetzt, in welchem die Hypothek⸗ gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Gandersheim, den 13. Mai 1888.
Herzogliches Amtsgericht. gez. O. Brrh⸗ Zur Beglaubigung: (L. S.) Bremer, Sekretär, Gerichtsschreiber
[9932] 8 In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der dem Fuhrmannssohn Johann Baeckler aus Krivitz gehörigen Ackerstücke Nrn. 661 und 662 zu Krivitz, steht zur Abnahme der Rechnung des Segquesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Montag, den. 3. Juni, Vormittags 11 Uhr, an, zu welchem die Betheiligten hierdurch geladen werden. Krivitz, den 14. Mai 1889. —“ Großherzoglich Mecklenb. Amtsgericht.
[10157] Aufgebot. Die Rechtsnachfolger des J. N. Ammer, Rentner in Sesfottgsg or nämlich: b a. 9 en Wittwe, Barbara, geb. Mouth, zu Groß⸗ blittersdorf; b. pesne Ammer, Bäcker daselbst; c. Peter Ammer, Bäcker daselbst; d. Julie Ammer, minderzährig, vertreten durch den Vormund Peter Ammer daselbst; e. Marie Ammer, Ehefrau des Bäckers Stefan Becker in Stieringen; alle vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Petri in Straßburg, haben das Aufgebotsverfahren bezüglich folgender Werthpapiere:
3 ½ „%iger Konstanzer Stadtanleihe Litera D. Nr. 280 281 282 über je 300 ℳ, Litera F. Nr. 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 über 100 ℳ beantragt.
Die Inhaber dieser Werthpapiere werden auf⸗ gefordert, ihre Rechte hierwegen spätestens in dem auf 22. September 1892, Vormittags 9 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte bestimmten Aufgebots⸗ termine anzumelden und die Urkunden vorzulegen, enfalls die Kraftloserklärung der genannten papiere erfolgt.
Konstanz, den 6. Mai 1889 Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts.
Aufgebot.
Nachdem der Partikulier Daniel Meyer zu Roden⸗ laubhaft gemacht, daß ihm die Schuldver⸗ ung D. Nr. 7493 der vormals Kurfürstlich hessischen Anleihe vom 1. Juli 1863, über 100 Thaler sprechend, vor längeren Jahren abhanden gekommen sei, so wird der Inhaber dieser Urkunde aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 27. November 1890, Vormittags 11 zeichneten Gerichte,
melden und die Un
bei dem unter⸗ immer 19, seine Rechte anzu⸗ unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Kassel, den 8. Mai 1889. Königliches Amtsgericht, Abth. (gez.) Theobald. Wird veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber: Friderici.
Aufgebot.
Die Margaretha Stübing aus jetzt Ehefrau des Otto Laubach von Ober⸗Mock⸗ stadt, hat das Aufgebot eines für sie von der Spar⸗ u. Leihkasse dahier am 4. März 1874 ausgestellten, mit der Nr. 1741 versehenen Sparkassebuchs, welches Ende 1887 ein Gesammtkapital von 58 ℳ 56 ₰ Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 25. September 1889, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Büdingen, den 11. Mai 1889.
1 glich Hess. Amtsgerich
Hain⸗Gründau,
nochgewiesen, beantragt.
G 8
Aufgebot.
Der Former Claus Scheer aus Aufgebot folgender auf seinen Namen ausgestellten VW“ der Spar⸗ und Leihkasse zu Büns⸗
f 1) Nr. 4227 vom 2. Januar 1883 über 100 ℳ, 2) Nr. 4430 vom 2. Januar 1884 über 100 ℳ, 9 Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 18. Juni 1889, Vormittags 10 Uh unterzeichneten termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä Urkunden erfolgen wird. Eckernförde, den 16. November 188 Königliches Amtsgericht. I. gez. Mommsen. Veröffentlicht: Schröder, Erster Gerichtsschreiber.
Oeffentliches Aufgebot.
Webers Heinrich Gehrt aus Lutter, Vormundes der minderjährigen Margarethe Trümper zu Lutter wird das angeblich verloren ge⸗ gangene, von der Kreissparkasse zu Heiligenstadt auf den Namen der Margarethe Trümper zu Lutter ausgestellte und zur Zeit des angeblichen Verlustes auf eine Summe von 486 ℳ 24 ₰ lautende Spar⸗ kassenbuch Nr. 3030 hierdurch öffentlich aufgeboten. Inhaber des benannten Sparkassenbuchs wird auf⸗ efordert, unter Vorlegung desselben seine Ansprüche ätestens in dem auf den 27. November 1889, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.
Heiligenstadt, den 3. Mai 1889. Königliches Amtsgericht. 4. Abtheilung.
Rickert hat das
r, vor dem
anberaumten Aufgebots⸗
Auf Antrag des
. Aufgebot. Der Kaufmann Johannes Beckering zu Ahaus und dessen Schwester Maria Beckerin das Aufgebot der Parzelle Flur 2 tastralgemeinde Ahaus, Prieseloven, Garten, groß 1 Alle unbekannten Eigen⸗ thumsprätendenten werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf das Grundstück spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den 23. Dezember 1889, Morgens 9 Uhr, anberaumten anzumelden, und zwar unter der Verwarnung, daß im Falle der unterbleibenden Anmeldung sie mit ihren Ansprüchen und Rechten auf das Grundstück ausgeschlossen werden. Ahaus, den 4. Mai 1889.
Königliches Amtsgericht.
daselbst haben r. 94 der Ka⸗
75 a 88 qm, beantragt.
2 Aufgebot. I. Als Eigenthümerin des Grundstücks Nr. 207 Stadt Kosel ist im Grundbuche noch die am 1. Mai 1829 verstorbene Johanna, verehelichte Cibis, geb. 2 Der Besitz des ganzen Grundstücks, am Kukelsgraben belegen, bestehend aus und Holzung 16 a 30 qam roß, ist schließlich auf den am 4. August 1886 zu lodnitz verstorbenen Auszügler Joseph Barteczko übergegangen, welchem dasselbe in ater, dem früheren Scholzen Barteczko zu Klodnitz in seinem am 28. Juli 1857 errichteten Testamenke getroffenen Bestimmung von den damals eingesetzten Miterben anscheinend wider⸗ spruchslos überlassen wurde.
Der am 4. August 1886 verstorbene Auszügler Joseph Barteczko aus Klodnitz 1) den Bauer Joseph geb. Bartee
Schmelka, eingetragen.
Acker 42 a 90 qm gro
aus Klodni der von seinem
hinterlassen: Klodnitz, 2) Pauline, Bauer Anton Janik, zu Reinschdor geb. Barteczko, verehelichte Bauer Philipp Gabor, u. Sämmtliche Erben zu Beitritt ihrer Ehemänner
8 88 116“
arteczko zu ko, verehelichte „3) Franziska,
und 3 unter lich vertreten durch
den Rechtsanwult Büchs zu Kosel haben das Auf⸗ gebot des Grundstücks Nr. 207 Stadt Kosel zum Zwecke der Besitztitelberichtigung für die sämmtlichen Auszügler 1 Barteczko’schen Erben beantragt.
II. Es haben ferner 1) die Florentine Wycisk, jetzt verehelichte Hülfsweichensteller Hensel zu Nessel⸗ witz, und 2) deren Schwester Eva Wvyceisk, jetzt ver⸗ ehelichte Häusler Johann Filusch daselbst, im Beitritt ihrer Chemänner das Aufgebot des Grund⸗ stücks Nr. 96 Nesselwitz zum Zwecke der Besitztitel⸗ berichtigung für sie die beiden Antragstellerinnen beantragt.
Als Eigenthümer dieses Grundstücks im Dorfe belegen Acker 8 a 20 qm groß ist im Grundbuche
Nnoch der am 2. April 1837 verstorbene Häusler und
n - Franz Wycisk eingetragen.
Der Besitz ist in Folge mündlichen Abkommens auf den Häusler Mathes Wycisk übergegangen. Nach dessen Tode haben die Antragstellerinnen, und zwar seit dem Monat Juni 1885 das fragliche Grundstück in Besitz genommen und zwar mit Zu⸗ stimmung ihres Bruders des Häuslers Bernhard Wycisk aus Nesselwitz, welcher zugleich mit seinen Schwestern Florentine und Eva Testamentserbe des Mathes Wvycisk geworden war, auch nachträglich das ausschließliche Eigenthum der Antragstellerinnen an dem aufzubietenden Grundstücke auf Grund der von Mathes Wycisk in seinem am 30. Mai 1885 er⸗ richteten Testamente in der bei den Grundakten zu Kosel über das Grundstück 389 Nesselwitz befindlichen gerichtlichen Verhandlung vom 24. November 1886 anerkannt hat.
Es werden demgemäß Alle, welche Eigenthums⸗ ansprüche auf das Grundstück Nr. 207 Stadt Kosel bezw. Nr. 96 Nesselwitz machen wollen, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. März 1890, Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 18, anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche und Rechte auf die betreffenden Grundstücke anzumelden und ihr etwaiges Widerspruchsrecht zu bescheinigen, widrigenfalls der Ausschluß ihrer Rechte ausgesprochen und die auf⸗ jebotenen Grundstücke für die betreffenden Antrag⸗
teller bezw. Antragstellerinnen im Grundbuche wer⸗
den umgeschrieben werden. Kosel, den 30. April 1889. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
[9933ͤ353 W Aufgebot.
Das Königliche Amtsgericht Beilngries hat unterm 22 Mai lfd. Irs. bàö Aufgebot erlassen:
Sippel, Johann Michael, Gütler von Pollanten, geboren am 31. Januar 1818, für welchen dies⸗ gerichtlich ein Vermögen von 411 ℳ 59 curatel⸗ amtlich verwaltet wird, ist vor 27 Fokren nach Amerika ausgewandert und es ist über dessen Leben seitdem keine Nachricht mehr vorhanden. Auf An⸗ trag seines Curators Franz Schmid, Bauer in Pollanten, den Johann Michael Sippel für todt zu erklären, wird hiemit, nachdem die gesetzlichen Vor⸗ aussetzungen gegeben sind, Aufgebotstermin auf Samstag, den 15. März 1890, Vormittags 10 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale an⸗ beraumt, mit der Aufforderung:
a. an Johann Michael Sippel, spätestens im Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich bei Ge⸗ richt sich anzumelden, widrigenfalls er für todt er⸗ klärt werde,
b. an die Erbbetheiligten, ihre Interessen beim Aufgebotstermine wahrzunehmen,
c. an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.
Beilngries, 12. Mai 1889.
(L. S.) Karl, K. Sekretär.
[9930] Aufgebot.
Gegen die Anna Maria Gerstner von Burgsalach, geboren am 18. März 1828, welche Anfangs der 1850er Jahre nach Amerika wanderte und seit mindestens 10 Jahren keine Nachricht von sich ge⸗ — hat, ist das Verschollenheitsverfahren bean⸗ ragt.
Es ergeht nun an die ꝛc. Gerstner die Auf⸗
forderung, innerhalb neun Monaten und spätestens bis zum Aufgebotstermin am Mittwoch, 19. Fe⸗ bruar 1890, früh 9 Uhr, persönlich oder schriftlich bei unterfertigtem Gerichte sich anzu⸗ melden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden würde. „An die Erbbetheiligten ergeht die Aufforderung, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen und Diejenigen, welche über das Leben der ꝛc. Gerstner Kunde geben können, wollen Mit⸗ — hierüber bei dem unterfertigten Gerichte machen.
Weißenburg, 13. Mai 1889.
Königlich bayer. Amtsgericht. (L. S.) Meyer. Zur Beglaubigung: die Gerichtsschreiberei des Königlichen Am
82
Angermann, Kgl. Sekretä
[9957] Aufgebot.
Auf Antrag der Ehefrau des Anstreichers Ludwig Schmidt, Eva Catharine, geb. Merx, zu Aachen
wird die am 23. Januar 1819 zu Sterbfritz als Tochter des Johann Melchior Merx geborene Anna Marga⸗ retha Merx oder deren etwa vorhandene Leibeserben hierdurch aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termin am 19. September 1889, Vormittags 11 Uhr, entweder persönlich oder durch einen ge⸗ hörig legitimirten Vertreter bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls Anna Margaretha Merx für todt erklärt und über die Ausantwortung des Nachlasses derselben an die präsumtiven Rechts⸗ nachfolger das Weitere a Le wird. 0
Schwarzenfels, den 10. Mai 1889. Königliches Amtsgericht. 8 Hofmann.
1
[99188 Aufgebot.
Der Schiffer Simon Depka aus Schwetz a. W
bat im Früͤhjahr 1877 diesen Ort mit Zurück⸗ lassung seiner Familie verlassen und ist seit der Zeit verschollen.
Auf Antrag der 3 Kinder desselben:
8
[9931] Aufgebot.
Paul Lange don dier werden die Na des am 5. März 1889 verstorbenen Schneidermeisters — Surkau von hier aufgefordert, spätestens im mittag ½ Uhr, ÜAche und 8 1 den Nachlaß vee bi 8 richt anzumelder
idrigenfalls sie die erden ihre Fepeüche nur he
seit dem
“ “
geb. Depka, 8
der verehelichten Maurer Julianna Müller, geb. Depka, und “ des Schriftsetzers Adolf Depka,
1 sämmtlich in Schwetk,— wird der Verschollene, am 20. Oktober 1825 zu Ehrenthal, Kreis Schwetz, geborene Schiffer Simon Depka, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termine am 1. März 1890, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 5, schriftlich oder e⸗ zu melden. Die⸗ selbe Aufforderung ergeht an die unbekannten Erben und Erbnehmer des Verschollenen. Unterbleibt die Meldung, so wird der Verschollene für todt erklärt werden. 8
Schwetz, den 10. Mai 1889.
Königliches Amtsgericht.
[9924] Aufgebot.
Auf Antrag der Ehefrau des Arbeiters Baxmann, Dorette, geb. Bartens, zu Banteln und der Ehe⸗ frau des Bahnarbeiters Brand, Christine, geb Bartens, zu Elze wird die nachbezeichnete uneheliche Tochter der Johanne Magdalene Engel Bartens zu Banteln, als: Hanne Caroline Henriette Bartens gen. Wisserott, geboren am 13. November 1819 in Banteln, über deren Leben seit mehr als 10 Jahren keine glaubwürdige Kunde eingegangen ist, hiermit aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 18. September 1890, Vormittags 10 Uhr, 1 vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls sie für todt er klärt, auch ihr Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden soll. 8
Alle Personen, welche über das Fortleben der Verschollenen Kunde geben können, werden zu dere Mittheilung, und werden zugleich für den Fall der demnächstigen Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß bei Ueber⸗ weisung des Vermögens auf sie keine Rücksicht ge nommen werden soll.
Elze, den 9. Mai 1889.
Königliches Amtsgericht. I.
9966 Aufgebot. 1u16“
Von dem unterzeichneten Königl. Amtsgerichte ist auf Antrag der Weberin Johanne Christiane, verm Krohe, geb. Hecenc. in Niederkunnersdorf beschlossen worden, behufs Todeserklärung und Ermittelang etwaiger unbekannter Erben des seit dem Jahre 1864 verschollenen, angeblich nach Brasilien ausgewanderten Ernst Heinrich Halank aus Niederkunnersdorf das Aufgebotsverfahren einzuleiten. —32
Es werden daher der genannte Verschollene bez dessen Erben aufgefordert, in dem auf den 11. De⸗ zember 1889, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine zu erscheinen und ihre Rechte und Ansprüche anzumelden, widrigenfalls der genannte Verschollene wird für todt erklärt und dessen etwaige un⸗ bekannte Erben werden für ausgeschlossen erachtet und ihrer Ansprüche an den Nachlaß für verlustig erklärt werden.
Löban, am 11. Mai 1889. “
Das Königl. Sächs. Amtsgericht. 28 Bauer. 3 Veröffentlicht: Akt. Moese,
[9926] 8 Aufgebot. Das Kgl. bayper. Amtsgericht Weiler hat heute folgendes Aufgebot erlassen:
Josef Kink, Bauernsohn von Ringenberg, geboren am 17. Februar 1832, hat sich im Jahre 1859 aus seiner Heimath entfernt und seither keine Kunde über seinen Aufenthalt gegeben
Demzufolge hat Jobann Buhmann, Privatier zu Altenburg, als Vermögensverwalter mit kuratel⸗ amtlicher Genehmigung, im Vereine mit einem Erben, Antrag auf Todeserklärung gestellt, und ist Aufgebotstermin beim Kgal. Amtsgericht Weiler auf Freitag, den 21. Februar 1890, Vormittags 10 Uhr, bestimmt, mit der Aufforderung:
1) an den Verschollenen, Josef Kink, spätestens im Aufgebotstermine persönlich oder schrift⸗ lich sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt werde, an die Erbbetbeiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mitthei⸗ lung hierüber dahier zu machen.
Weiler, 6. Mai 1889.
Der K. Gerichtsschreiber am K Amtsgerichte Weiler. Gretler, Sekr.
[9920] Aufgebot.
Nachdem der Erbe der verstorbenen Wittwe Leib⸗ züchterin Philippine Schürmann auf Nr. 24 zu Heerserheide die Erbschaft nur mit der Rechtswohl⸗
that des Inventars angetreten hat. werden Alle, welche Anspruch auf Befriedigung aus derselben zu haben vermeinen, zur Anmeldung ihrer Ansprüche dei dem unterzeichneten Amtsgerichte spätestens in dem auf Freitag, den 12. Jnli 1889, Vor⸗ mittags 9 ⅞ Uhr, anges n Termine unter dem Präjudize aufgefordert, daß nicht angemeldete An⸗ sprüche später nur in so weit noch ücksichti werden sollen, als der Erbe zur Herausgabe des der Erhschaft Empfangenen nach allgemeiner Rechte⸗ vorschrift überhaupt verpflichtet ist.
3
1.“ 14. 1— i — Fü 10 Amtsgericht. II. erschrift.)
Auf den Antrag des s
können, als der 2 Sler
Tode des Erblassers aufgekoemmenen