ist möglich, daß an die Fehler, die man der Abgrenzung der Lohnklassen bei der jetzigen Aufstellung des Gesetzes etwa begangen hat. in Zukunft ver⸗ bessert. Man kann die Lohnklassen näher aneinanderrücken, man kann mehr, man kann weniger Lohnklassen machen; dem steht in Zukunft nicht das Mindeste entgegen.
Was die Sparkassen anlangt, so ist das ein Thema, auf das wir später an geeigneter Stelle zurückkommen werden. Ich mö te heute nur bemerken, daß, wie ich glaube, der He. Graf Holstein den Werth seines Vorschlags überschätzt und dabei nicht genug daran denkt, daß eigentlich die Errichtung von Sparkassen außer⸗ halb der Aufgaben dieses Gesetzes liegt. Es ist nicht einmal ein Hülfsmittel zur Durchführung dieses Gesetzes, sondern es ist nur ein Hülfsmittel zur Beförderung des Sparsinnes und zur Herstellung eines Erwerbes, aus dem sich der Arbeiter auf seine alten Tage ein besseres Loos verschaffen kann. Auf dem Boden dieses Gesetzes steht also die Sparkasse, die Hr. Graf Holstein will, nicht; wohl aber glaube ich, daß auf diesem Boden die Renten⸗ Sparkasse des Hrn. Abg. Oechelhäuser steht, weil der⸗ selbe durch diese Sparkasse eine Vermehrung der durch das Seseb zugesicherten Renten anstrebt, weil Hr. Oechelhäuser vorschreiben will, 8 die Spareinlagen bis zum Eintritt der Invalidität resp. bis zum Eintritt der durch dieses Gesetz vorgesehenen Altersgrenze einbehalten werden sollen. Aber die freie Sparkasse des Hrn. Grafen Holstein, glaube ich, hat mit dem Zwecke des Gesetzes keinen inneren Zusammenhang. Also, meine Herren, ich kann von unserem Stand⸗ punkte aus nur empfehlen, §. 16 nach dem Vorschlage der Kom⸗ mission mit dem Antrage des Hrn. Abgeordneten Buhl anzunehmen.
Abg. Hahn tritt für den Antrag des Abg. Buhl ein.
Abg. Holtz: Der Fürst Reichskanzler habe am Sonnabend seine (des Redners) Ausführungen wiederholt bezweifelt. Derselbe habe seine Informationen aus einer Zeitungs⸗ correspondenz entnommen, welche seine (des Redners) Worte nur unvollkommen und theilweise sinnentstellend wiedergegeben habe. Er (Redner) sei daher in der Lage, auf mehrere seiner auf Grund von unrichtigen eeeu erhobenen Vorwürfe an der Hand des stenographischen 2 erichts eine thatsächliche Berichtigung eintreten zu lassen. Er greife nur wei Punkte von Bedeutung heraus. Der Reichskanzler
be ihm die Worte zugeschrieben, daß ein großer Theil der Besitzer in Westpreußen nur 20 — 30 000 ℳ eigenes Ver⸗ mögen an ihrem Besitz habe, und knüpfte daran die Folge⸗ rung, daß die Herren leichtfertig mit zu geringen Mitteln ihr Unternehmen begonnen hätten. Man könne auf solche Ver⸗ hältnisse nicht Rücksicht nehmen bei einem so weittragenden Gesetz. Nach dem stenograhischen Bericht habe er (Redner) Folgendes gesagt: „In Westpreußen ist wenig alter fundirter Grundbesitz. &. sind vor 10 bis 15 Jahren viele Besitzer hingekommen mit einem ganz hübschen runden Vermögen, aber die Ungunst der Verhältnisse des letzten Dezenniums hat sie wirthschaftlich wesentlich zuruckgebracht, und ich behaupte, daß Besitzer von Gütern in dieser Ausdehnung vorhanden sind, welche thatsächlich heute nicht . wie 20 bis 30 000 ℳ an ihrem Besi aben. Diese verlieren durch dies Gesetz den letzten Rest ihres Eigenthums“. Er habe unter einem hübschen, runden Vermögen etwa 100 — 200 000 ℳ verstanden, und führte das Vorkommen derartiger Fälle an, um zu zeigen, wie ungünstig
1 6 jetzt die Lage der Landwirthschaft ist und wie wenig dieselbe in der Lage ist, die neue schwere Last zu tragen. Der Reichskanzler hat die Thatsächlichkeit meiner Ausführungen bezweifelt, daß ich ein Gut bearbeite, das bei 600 ℳ Grund⸗ steuer 100 Leute Jahr aus Jahr ein beschäftigt. Ich will darauf nicht näher eingehen, nachdem meine Angabe durch die Rede des Fürsten Hatzfeldt ihre volle Bestätigung erhalten hat. Ich möchte nur erklären, daß zwischen den Worten des Reichskanzlers und den meinen eine thatsächliche Differenz nicht liegt. Als vor 25, 26 Jahren die Grundsteuer eingeschätzt wurde, lag die Provinz, zumal n den leichteren Distrikten, welche ich speziell im Auge habe, zum großen Theil unbestellt und brach da, es konnten die Felder nur in sehr geringem Maße zur Grundsteuer heran⸗ gezogen werden. Zur Ehre der jetzigen Landwirthe Preußens sei es gesagt: die Kultur dort ist heute wohl noch jüngeren Datums, aber in der Intensität der Wirthschaft kann sie heute nahezu mit der Sachsens konkurriren, und der Verbrauch an Arbeitskräften ist ein derartiger, wie er in jeder anderen Pro⸗ vinz ein größerer nicht sein kann. In meinem Heimathkreise sind in der erwähnten Zeit 38 Brennereien gebaut, eine Zuckerfabrik, zwei neue Eisenbahnen, neben einer dritten alten eine große Masse neuer Chausseen angelegt. Junge streb⸗ same Besitzer haben ihr großes Vermögen in den leichten Boden hineingesteckt, ihn kultivirt, sodaß die intensive Wirth⸗ schaft heute nicht mehr zu bezweifeln ist. Daraus erklärt sich der Verbrauch der Arbeitskräfte. Der Herr Reichskanzler hat mir vorgeworfen, ich triebe Kirchthurmspolitik. Zunächst ist mein Kirchthurm ein recht hoher, er überragt drei große östliche Provinzen, welche in dieser Frage nach Ausweis ihrer Vertreter auf einem Standpunkt stehen. Ich habe nur die großen schweren Bedenken meiner Provinz zur Sprache ge⸗ bracht, ohne sie als allein ausschlaggebend für mein Votum hinzustellen. Ich habe auf die großen Bedenken hinsichtlich der Komplizirtheit des ganzen Verwaltungsapparats und auf die sozialen Wirkungen dieses Gesetzes hingewiesen; diese seien wesentlich bestimmend für mich. enn ich der Reichspartei beigetreten bin, so habe ich damit dokumentiren wollen, daß ich die Politik des Herrn Reichskanzlers, in dessen Namen und Person ein guter Theil meines ganzen politischen. Denkens
und Fugen⸗ sich verkörpert, zu unterstützen gesonnen bin.
Wenn ich in dieser Frage zu meinem lebhaften Bedauern enöthigt bin, meine besonderen Wege einzuschlagen, so hoffe ich, wird mir in Zukunft noch Gelegenheit geboten sein, zu zeigen, wie ernst es mir mit der Politik des Reichskanzlers ist. 1 Abg. Schrader: Zweifellos sei für ihn, daß die Herren es mit ihrem Antrage auf Einheitsrente durchaus ernsthaft meinten. Es sei mit Recht gesagt, je länger an dem Gesetz herumgedoktert werde, desto konfuser werde es. Das liege allerdings nicht am guten Willen, sondern daran, daß si zwei Prinzipien im Gesetz bekämpften, von denen keinem vo Genüge geleistet sei. an ging aus von dem Zweck der Er⸗ setzung der bisherigen Armenpflege durch ein anderes Mittel der Unterstützung — verbesserte Armenpflege will ich es nicht nennen. Diesen Gedanken hat man allmählich verlassen und 8”ö zum Gedanken der Pensionirung ] Der erste Gedanke ist halb verlassen durch die Lohnklassen, und der zweite nicht vollständig durchgeführt, daran läßt sich nun nichts ändern. Auf die Einheitsrente können Sie niemals zurückkommen, Sie müssen immer weiter auf dem Wege der Pensionirung gehen, d. h. immer mehr die Lohnklassen unterscheiden. Mögen Sie Fahferseit dafur die Verantwortung übernehmen; die wesent⸗ lichste Verantwortung tragen die Nationalliberalen. §. 16 kann ich auch in dieser Gestalt nicht zustimmen. Der Antrag Buhl zu §. 7 hat auch seine Schattenseiten, die Be⸗ 88 “ 8* 6 1“
rechnung des Lohnes nach dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre
wird nicht durchführbar sein. “ 1
Der Antrag von Brand u. Gen. auf Einheitsrente wird gegen die Stimmen von 15—20 Deutschkonservativen abge⸗ Les; 8816 wird mit dem Antrage Buhl u. Gen. angenommen,
9emmehr wird über den vorher ausgesetzten §. 13 be⸗ rathen. Nach demselben gelten 47 Beitragswochen als Beitrags⸗ jahr. Die Erfüllung der Wehrpflicht im Heere oder in der Ufarines sowie die Dauer einer Krankheit kommen als Beitrags⸗ zeit in Anrechnung, wenn der Betheiligte sich die Krankheit nicht vorsätzlich oder durch schuldhafte Betheiligung bei Schlägereien oder Raufhändeln, durch Trunkfälligkeit oder geschlechtliche Ausschweifungen zugezogen hat. b E“
Abg. von Pfetten beantragt, auch die Krankheit nicht in Anrechnung zu bringen, welche der Betheiligte sich bei der Begehung eines durch strafgerichtliches Urtheil festgestellten Verbrechens zugezogen hat, und begründet diesen Antrag damit, daß dieselbe Bestimmung * in einem früheren Paragraphen enthalten sei, und daher eine Rechtsungleichheit eintrete, wenn sein Antrag hier nicht angenommen würde.
Nachdem Ministerial⸗Direktor Bosse den Antrag als eine Verbesserung empfohlen hat, wird der §. 13 mit dem Antrage von Pfetten angenommen. 1
Nach §. 17 sollen die Jahresbeiträge für alle in derselben Versicherungsanstalt versicherten Personen in gleichen Bruch⸗ theilen des mittleren Jahresarbeitsverdienstes der betreffenden Lohnklassen festgestellt werden.
Die Abgg. Buhl und Genossen beantragen, die Beiträge o zu bemessen, daß die einzelnen Lohnklassen ihre voraus⸗ ichtlich erwachsende Belastung selbst tragen. Innerhalb der Lohnklassen soll, soweit nicht eine Abstufung der Beiträge für einzelne Berufszweige zugelassen ist, der Beitrag gleichmäßig bemessen sein. Die Belastung, welche durch die Selbst⸗ versicherung erwächst, soll auf alle Lohnklassen vertheilt werden.
Abg. Buhl befürwortet seinen Antrag mit dem Hinweis, daß dadurch die Besorgniß beseitigt werde, es möchte für die Dauer eine Lohnklasse zu Gunsten einer anderen überlastet werden. Die Bestimmung werde natürlich nur mit einem gewissen Spielraum durchgeführt werden können; aber die Versicherungsanstalten würden sich in Folge derselben wenigstens zu bemühen haben, die Lasten auf die Lohnklassen gleichmäßig zu vertheilen.
Abg. Schmidt (Elberfeld): Der §. 17 in der vorgeschla⸗ genen Fassung spricht aus, daß jede Lohnklasse sich in sich selbst tragen solle Es ist das das gerade Gegentheil von dem, was Hr. von Boetticher uns vor 14 Tagen gesagt hat, indem er meinte, nicht die einzelnen Lohnklassen, sondern die Versicherungsanstalt im Ganzen habe sich zu tragen. Das ist auch ganz richtig. Denn was ist die Lohnklasse? Die Ver⸗ sicherten wechseln und nur die Versicherungsanstalt im Ganzen kann maßgebend sein. Aber gerade deswegen sollte man das Prinzip nicht verlassen, das in der Regierungs⸗ vorlage und in den bisherigen schlüssen sich befunden hat. Man verläßt dieses gerechte Prinzip, weil man es bei diesen Rentenberechnungen und diesen Beiträgen verlassen muß; es ist nicht möglich, bei der Gestalt des §. 18 (Festsetzung der Beiträge und Renten) Gerechtigkeit zu üben, es ist der Willkür Thür und Thor geöffnet. Sie schrecken aber nicht davor zurück, die Leute so verschiedenartig zu belasten; ich weiß nicht, wie sich das mit den Grundlagen der christlichen Moral und wahren Caritas verträgt, die Leute zu Beiträgen zu zwingen und dem Einen andere Rechte zu ewähren, wie dem Anderen. Die Berechnung des Hrn. von Poetticher von 1 ₰ Beitrag auf 1 ℳ Lohn in der niedrigsten Lohnklasse gilt nur für die erste Periode und nur für den mittleren Jahresarbeitsverdienst. Es giebt viele Leute, die weniger als 300 ℳ verdienen, und da kommt auf 1 ℳ Lohn ein höherer Satz als 1 Z; bei 200 ℳ z. B. für beide bei⸗ tragenden Theile zusammen 3 ⅛ ₰. Im Beharrungszustande aber wird bei 300 ℳ mittleren Jahresarbeitsverdienstes der ersten Lohnklasse die Belastung 3 ½ ₰ für beide Theile be⸗ tragen und bei einem Lohn von ℳ 5 ½ ₰ oder ungefähr 2 ½ ₰ für den Arbeiter selbst. Es ergiebt sich hieraus, daß die wenigst gut Situirten eben am schwersten belastet werden. Aus diesen Gründen bedauere ich es lebhaft, daß man den §. 17 so geändert und damit den Weg verlassen hat, der eine gerechte Vertheilung der Beiträge ermöglicht haben würde.
Geheimer Regierungs⸗Rath von Woedtke: Es ist ein Irr⸗ thum, wenn der Abg. Schmidt den gegenwärtigen Auf⸗ stellungen im §. 17 Prinziplosigkeit zuschreibt. Man beabsich⸗ tigt mit denselben nur das ganz klar zu stellen, was man auch anfänglich schon wollte. Die jetzige Fassung nach dem Antrage Buhl soll jedem Mißverständniß vorbeugen. Die Beiträge sollen innerhalb jeder Lohnklasse veranschlagt werden und dann in die gemeinsame Versicherungsanstalt fließen, wo sich der Ausgleich herausstellen wird. Nur dieses meinte auch Hr. von Boetticher, wenn er sagte, die ganze Versicherung inge auf gemeinsame Kosten. Eine vFre Rag; von früheren Zorschlägen ist darin nicht zu finden. n und für sich hätte man die einzelnen Personen nach Lebens⸗ alter, Gesundheit, Gefährlichkeit des Berufs abstufen können. Aber auch jetzt hat im Prinzip jeder Versicherte dieselben Beiträge zu zahlen. Der Abg. Schmidt vergleicht ferner die Beiträge der verschiedenen Lohnklassen, und folgert daraus, daß die untere höhere Beiträge zahlte als die obere. Im Grunde kann man aber diese verschiedenen Lohnklassen nicht vergleichen, besonders wenn man nur die Beiträge und nicht auch die Renten in Betracht zieht. Von einer Ungerech⸗ tigkeit könnte nur dann gesprochen werden, wenn nicht bei höheren Beiträgen auch höhere Renten gezahlt würden. Der Abg. Schmidt hat ferner in seiner Berechnung für den anfäng⸗ lichen Zustand nur die Minimalrente, für den Beharrungs⸗ zustand aber die Maximalrente 8 runde gelegt. Es ist aber erklärlich, daß auch im Anfang höhere Renten gezahlt werden können, wie im Beharrungszustande wiederum nicht immer die Maximalrente gezahlt wird. Leistung und Gegen⸗ leistung stehen bei allen diesen Berechnungen im richtigen Ver⸗ hältniß, und von einer Prinziplosigkeit kann demnach nicht gesprochen werden.
Abg. Hegel: Bei den niedrig gelohnten Klassen ist die Differenz zwischen dem Existenzminimum und dem Lohne natürlich eine viel geringere, als bei den höher gelohnten. Die Rente wird sich beshalb mit Recht dem niedrigeren Lohne eher nähern können, und die Beiträge werden hier höher 9227 müssen. Darin vermag ich aber keine Ungerechtigkeit zu sehen. Daß die schlechter gelohnten Arbeiter für die besser gelohnten bezahlen müßten, dem ist gerade durch die gegenwärtige Fassung zur Beruhigung der Landwirthschaft vorgebeugt. In jeder ncgak sollen die Beiträge voraussichtlich die Renten
decken; geschieht diese
in einer Periode nicht, so wird der Reservefonds in Anspruch genommen werden müssen, bis in der nächsten Periode eine Umrechnung erfolgt ist. Der Abg. Schmidt hat uns bis jetzt nicht die Freude gemacht, irgen einen Gegenvorschlag zu machen, den auch wir einer Prüfung unterziehen könnten. Daß das Gesetz Schwierigkeiten enthält, erkennen wir an, aber wir warten auf den erleuchteten Geist, der uns bessere Vorschläge macht. 1
Abg. Schmidt: Daß ich in dem gegenwärtigen Stadium der Berathung noch Anträge stellen soll, meint der Abg. Hegel im Ernst wohl selbst nicht; er weiß, daß ich in der Kom⸗ mission zahlreiche Anträge gestellt habe. Man ändert jetzt diesen Paragraphen, weil 1ac der bisherigen Fassung die Beiträge sich anders gestalttt haben würden. Der Vertreter der verbündeten Regierungen legt immer arc chate eigee zu Grunde. Die über oder unter diesem Durchschnitt befind⸗ lichen Stufen werden aber im Ganzen prinziplos festgestellt, weil sie verschiedene Rentenansprüche Gleichversicherten geben. Meine Berechnungen beziehen sich immer darauf, welche An⸗ sprüche der Versicherte zu machen hat. Der Staat hat kein Recht, die Leute zu Beiträgen zu zwingen und ihnen dann verschiedene Ansprüche zu geben. Dieses aber billigen Sie, wenn Sie den §. 17 so annehmen.
Abg. Dr. Buhl glaubt, daß, wenn wirklich durch den §. 17 eine Verschiebung herbeigeführt werde, diese keine Interessen beeinträchtige und durch den Reichszuschuß wieder ausgeglichen würde. Man habe sich in der Kommission bemüht, die Bei⸗ träge so festzustellen leistenden Renten entsprechen.
Geheimer Regierungs⸗Nath von Woedtke bemerkt, daß bei so schwankenden Verhältnissen nicht Einheitszahlen, sondern E.““ der Berechnung zu Grunde gelegt werden müßten. m
Abg. Schmidt (Elberfeld) bestreitet, daß die Verschiebung in den Rentenbezügen nur eine scheinbare sein werde. Wenn man auch den versicherungstechnischen Standpunkt verlasse, 4 “ wenigstens den Standpunkt der Gerechtigkeit nicht verlassen. 1
8 17 wird mit dem Antrage Buhl angenommen, ebenso
. 18.
Nach §. 18a soll für jede Rente ein Reichszuschuß von 50 ℳ gewährt werden. Die Invalidenrente wird berechnet, indem als Antheil, den die Versicherungsanstalt aufzubringen hat, 60 ℳ angenommen werden. 1“
Für jeden gezahlten Wochenbeitrag steigert sich die Rente in Lohnklasse I um 2, in II um 6, in III um 9 und in IV um 13 ₰.
Die Altersrente soll 65, 80, 115, 150 ℳ für jede Lohn⸗ klasse außer dem Reichszuschuß von 50 ℳ betragen.
Abg. Lohren beantragt, für die Altersrente außer den 50 ℳ des Reichszuschusses für jede gezahlte Beitragswoche in den vier Klassen 4, 6, 8 bezw. 10 ₰ Steigerung eintreten zu lassen. Es werden dabei nur 1410 Wochen (30 Beitrags⸗ jahre), und zwar die Wochen mit den höchsten Beiträgen an⸗ gerechnet. Die Abgg. Dr. Buhl und Genossen haben sich diesem Antrage K.Se-n 2
Abg. Lohren wiederholt die von ihm schon in der zweiten Lesung gegen die von der Regierungsvorlage und der Kom⸗ mission aufgestellten Berechnungen der Beiträge und der Renten. Er glaubt, daß die Vertheilung der Beiträge auf die einzelnen Arbeiter eine ungerechte ist. Ganz besondere Be⸗ denken hat er gegen die Zulassung der freiwilligen Versiche⸗ rung und ihre Vertheilung auf alle Lohnklassen. Ein Bauer, der zwei Knechte und zwei Mägde hat, bezahlt 36 ℳ jährlichen Beitrag, ein Handwerker bezahlt für einen Lehrling und ein Kindermädchen in der ersten Lohnklasse und für zwei Gesellen in der vierten Lohnklasse 76,66 ℳ im Beharrungszustande. Außerdem ist zu bedenken, was der Arbeiter in 18 von Steuern für den Reichszuschuß zu leisten hat. ie groß dieser sein wird und durch welche Mittel er gedeckt werden soll, darüber schweigt man. Ich will auch nicht weiter darauf eingehen, aber wehe uns, wenn später die Sozialdemo⸗ kraten mit neuen Gesetzesvorschlägen kommen, die Hunderte und aber Hunderte von Millionen erfordern, und wenn sie, nach den Deckungsmitteln gefragt, sagen: das wird sich später finden. Für den Erlaß der Klassensteuer legen wir hier den Leuten eine sechsmal so große Steuer auf. Ich weiß in der That nicht, wie ein Abgeordneter sich damit abfinden kann.
Das würde mich aber Alles nicht abschrecken; wenn wirklich,
wie der Staatssekretär von Boetticher sagt, die Zufriedenheit herbeigeführt würde, dann würde ich noch höhere Summen bewilligen. Wo soll aber die Zufriedenheit herkommen, wenn 11 Millionen Arbeiter Beiträge leisten sollen, um einer halben Million reicher Leute, die nie gearbeitet haben, durch die freiwillige Versicherung Renten mnareaeE Ganz anders wäre es, wenn man das Gesetz auf die Prüfung der Frage der Bedürftigkeit stellte. Ich habe in der Kommission einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgeschlagen, man ist aber einfach darüber hinweggegangen. Die schönsten Tage meines Lebens werden immer die sein, wo ich an dem Kranken⸗ und an dem Unfallgesetz mitgewirkt habe. Das Krankenkassengesetz hat 60 Millionen, das Unfallgesetz 80 — 90 gekostet und hier wird es sich um etwa 400 Millionen handeln. Glauben Sie denn, wenn wir den Sozialdemokraten ein klag⸗ bares Recht auf Rente geben, daß es damit zu Ende ist! Dieses klagbare Recht ist eine Schraube, deren Kurbel die Sozialdemokraten mit Hülfe des allgemeinen Wahlrechts drehen werden, sodaß die gesammte kapitalistische Produktion zer⸗ malmt werden wird. Nach dem Vorwurf der Kirchthurms⸗ politik oder der Verbrüderung mit Reichsfeinden frage ich nichts, sondern nur nach der Stimme meines Gewissens. Ich hasse alle Extreme, ob sie von rechts oder links, von oben oder unten kommen. Die Zahl von 400 Millionen beträ 12 — 15 Proz. des gesammten deutschen Exports, und 4 — 500 Millionen bedeuten die Zinsen eines Kapitals von 12 Milliarden. Dies soll nun he. 8 um der Arbeiter werden. Ich habe nichts dagegen er giebt man ihnen einmal ein klagbares darauf, so werden sie das nicht wieder verlieren. Ich will die Bedürftigkeit zur Grundlage machen, nicht aus sozial⸗ politischen Gründen, sondern zum Schutz meiner eigenen Eristenz. Wollen Sie das Gesetz annehmen, so nehmen Sie wenigstens die kleine Aenderung an, daß nicht Wohlhabende, der Unterstützung nicht Bedürftige nachher hohe Renten bekommen. buch mit diesen Aenberungen ist das Gesetz 2. mich absolut unannehmbar. 2½ bringe ein sebr großes Opfer, wenn 1 bloß der immung enthalte. b Geheimer Regieru Woedike: Der Lebhaftig⸗ keit, mit welcher der hs. Lohren seinen Vortrag gehalten hat, hätte es in diesem sach nicht beburft. Er hält alle
unsere Berechnungen für falsch und meint, daß eine Uber⸗
daß sie den in jeder Lohnklasse zu
triebene Belastung daraus entstände, er sagt sogar, daß es
sich um 12 Milliarden Kapital handle. Eine solche Auffassung abe ich nicht für möglich gehalten, kann sie auch nicht wider⸗ egen, weil mir ihre Begründung unverständlich ist. Die Mehrzahl der Mitglieder des Hauses wird sich davon über⸗ eugen, daß Hr. Lohren sich in starken Hyperbeln bewegt ba⸗ „Das Beispiel, daß ein Handwerker für einen Lehrling, zwei. Gesellen und ein Dienstmädchen jähr⸗ lich 76,60 ℳ Beiträge zu zahlen hat, ist nicht richtig. Hr. Lohren setzt dabei die Gesellen in eine zu hohe Lohnklasse, es werden nur etwa 40 ℳ an Beiträgen erauskommen, und selbst wenn der Handwerker sich und seine rau noch freiwillig versichert, wird die Belastung nicht mehr als etwa 40 ℳ betragen. Die Berechnungen des Abg. Lohren über das Unfallversicherungsgesetz sind nicht richtig. Es hat sich allerdings eine geringfügige Mehrbelastung ergeben. Im Wesentlichen haben die Berechnungen sich aber als richtig erwiesen, nur hat man nicht die allgemeinen Durchschnitts⸗ für einzelne gefährliche Berufszweige zu Grunde elegt. ei Aufstellung der Berechnungen gab es noch eine Berufsgenossenschaften. m Uebrigen hat der Abg. Lohren nur Befürchtungen ausgesprochen, irgend einen Beweis aber nicht geliefert. „Die freiwillige Versicherung ist bei den Berechnungen allerdings nicht berücksichtigt, weil man nicht weiß, ob, wie Herr Lohren annimmt, 5 Millionen davon Ge⸗ brauch machen werden. Jedenfalls sind für die erste Periode die Zahlen als zutreffend anzunehmen.
Abg. von Kardorff: Der Abg. Lohren, der einige Worte sprechen wollte, um denjenigen Antrag, der von ihm aus⸗ gegangen und von der freien Kommission acceptirt worden ist, su empfehlen, hat uns hier eine Rede durchaus im Charakter er Generaldebatte gehalten, die wir nicht haben voraussehen können. Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß der Abg. Lohren einen ganz singulären Standpunkt in unserer Fraktion einnimmt, der von keinem andern Mitgliede der Fraktion getheilt wird.
Abg. Lohren: Nach dieser Erklärung des Abg. von Kar⸗ dorff werde ich gegen das Gesetz stimmen, damit man meinen Standpunkt auch in der Fraktion ganz genau kennen lernt. Ich kann mich nicht in dieser Weise zurechtweisen lassen, wenn ich ganz in meinem eigenen Namen rede. Das geht denn doch zu weit, daß, wenn ein Regierungsvertreter mich ange⸗ griffen, nachher nochmals ein Fraktionsvertreter mich tadeln will. Den Eindruck hat wohl Jeder hier gehabt, daß ich die Sache so hoch auffasse, wie sie zuflcfabe werden muß. Wenn man mir die Freiheit nehmen will, meiner Auffassung Aus⸗ druck zu geben, dann achte ich die Rücksicht nicht, wie man sie gegen mich nicht achtet. Was soll das heißen, daß man mir Hyperbeln vorwirft? ssch habe nicht übertrieben, sondern ganz richtig gerechnet. an hätte mir doch die Zah⸗ len dagegen aufmachen sollen! Wie kann man mir vorwerfen, daß ich in meiner Lebhaftigkeit, die mir leider eigen ist, zu weit gehe? Gerade weil ich diese Lebhaftigkeit berücksichtige, halte ich lauter studirte Reden, wie man mir einmal nach⸗ gesagt hat. Ich halte nicht jede Rede aus dem Stegreif, ich überlege mir immer vorher, was ich sprechen will; um so kann ich den Vorwurf des Regierungsvertreters ulden.
Geheimer Regierungs⸗Rath von Woedtke hält seine Ein⸗ wendungen gegen die Ausführungen des Abg. Lohren auf⸗ recht und weist im Besonderen darauf hin, daß derselbe über⸗ sehe, daß die freiwillige Versicherung nur bei Denen Anwen⸗ dung finde, die weniger als 40 Jahre alt sind.
Abg. Lohren: Wenn die zu Grunde gelegten Berechnungen der Regierung richtig sind, treffen meine Behauptungen zu. Es wird nicht möglich sein, die Beiträge der Versicherten, die die Arbeitge er entrichten müssen, den Versicherten vom Lohne abzuziehen. Wir bürden unseren Mitbürgern eben die ganze Last auf. Hätte man meine Anträge gelesen und berücksichtigt, so hätte man ersehen, daß meine Berechnungen über die Aus⸗ dehnung der freiwilligen Versicherung das 40. Lebensjahr sehr wohl in Betracht gezogen haben. In der gegenwärtigen Ge⸗ stalt wird uns die Sozialpolitik eher mehr wie weniger als 400 Millionen kosten. Vor Allem aber will ich nicht das klagbare Recht auf Rente, das Recht auf den Staatskommu⸗ nismus festgestellt sehen.
Abg. Prinz von Carolath⸗Schönaich: Ich habe meiner schmerzlichen Ueberraschung Ausdruck zu geben, daß der Abg. von Kardorff sich veranlaßt gefühlt hat, die Erklärungen des Abg. Lohren als nur den singulären Standpunkt desselben lennzeichnende zu charakterisiren. Ob der Abg. Lohren in seiner Fraktion einen singulären Standpunkt einnimmt, lasse ich dahingestellt. Ich glaube, es lag um so weniger Veran⸗ las8sung zu einer Korrektur vor, als der Abg. Lohren von vornherein erklärt hatte, aus allgemeinen Gründen nicht gegen das Gesetz stimmen, sondern sich nur seiner Abstimmung ent⸗ halten zu wollen. So lange der Abg. Lohren Mitglied der Fraktion ist und vielleicht auch noch Andere seinen Stand⸗ 85 theilen, hat er dasselbe Recht auf Rücksichtnahme, wie edes andere Mitglied.
Abg. von Kardorff: Ich glaube, daß diese Frage den Reichstag als solchen eigentlich sehr wenig interessirt. Bei dem Standpunkt, den der Abg. Lohren dem Gesetz gegenüber einnimmt, halte ich es für ganz korrekt, daß er dagegen timmt; er darf sich gar nicht der Abstimmung enthalten. Ich beklage nur, daß er das, was er heute hier vorgebracht hat, nicht vorher in der Fraktion mitgetheilt hat.
Abg. fin von Carolath⸗Schönaich: Ich will lediglich noch bemerken, daß der leidige Zwischenfall nicht von mir ver⸗ anlaßt ist.
Geheimer Regierungs⸗Rath von Woedtke: Der Abg. Lohren hat übersehen, daß er bei seinen Berechnungen Wochenbeiträge 8 Grunde gelegt hat, und wer das (. zesetz kennt, weiß, daß iese zuvor halbirt werden müssen, da unter den Wochenbei⸗ trägen die der Arbeitgeber und Arbeiter zusammengefaßt sind. „ . 18a wird mit dem die Festsetzung der Rente ab⸗ äͤndernden Antrag Buhl⸗Lohren angenommen.
§. 20, wonach die Altersrente mit dem 71. Lebensjahre, die Invalidenrente mit dem Tage beginnt, an welchem der Antrag auf Bewilligung gestellt worden ist, §. 23a und b üüber die Erstattung von Beiträgen, ’Z 230 über das Erlöschen und Wiederaufleben der vnwarschg „ 85. 26 und 27 (Ver⸗ ältniß der Renten zu anderen Unsprüchen) werden ohne er⸗ ebliche Debatte genehmigt,
Abg. Schrader beantragt, einen neuen §. 27b einzu⸗ balten, wonach die Bestimmungen über die Zusch agrager 8 27) auch 89 solche Kassen Anwendung finden follen, hin⸗ chtlich deren auf Grund ortsstatutarischer Bestimmungen eine gerpflichtung zum Beitrage bestehi. 8
Abg. von Stumm empfiehlt diesen Paragraphen zur Annahme.
Direktor Bosse erklärt, daß auch die Regierung nach der Annahme des §. 5 gegen diesen Antrag nichts einzuwenden habe.
er Paragraph wird angenommen.
§. 30 handelt von den Landesversicherungs⸗Anstalten. Die deutschkonservativen Abgg. von Stolberg und Hahn beantragen, den landwirthschaftlichen Berufsgenossenfchaften zu gestatten, besondere Versicherungsanstalten für sich zu errichten.
1g. Hahn weist darauf hin, daß die Begründung für die Nothwendigkeit besonderer Organisationen der Landwirth⸗ schaft bereits in der zweiten Lesung und bei §. 4 gegeben worden sei.
Abg. Struckmann bezieht sich ebenfalls auf die Gründe seen den Antrag, die bei der Diskussion des ähnlichen Vor⸗ chlags zu 2 4 vorgebracht seien. Die Annahme des Antrags würde die Umänderung mehrerer anderer Paragraphen noth⸗ wendig machen; dies könnte nur in der Kommission geschehen; eine Zurückverweisung in die Kommission würde aber das ganze Gesetz gefährden.
Der Antrag Stolberg wird gegen die Stimmen von etwa 15 — 20 Konservativen abgelehnt, §. 30 angenommen.
Die übrigen auf die Organisation bezüglichen §§. 31 — 57 werden mit einigen von dem Abg. von Strombeck beantragten redaktionellen Aenderungen angenommen.
8 5 ¼ Uhr wird die Berathung auf Donnerstag 11 Uhr vertagt. 8
Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 21. — Inhalt: Verfügungen: vom 9. Mai 1889. Abänderung der Postordnung vom 8. März 1879
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
8 Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte. Neue Folge der „Märkischen Forschungen“ des Ver⸗ eins für Geschichte der Mark Brandenburg. In Verbindung mit Fr. Holtze, G. Schmoller. A. Stölzel, A. von Taysen und H. von Treitschke herausgegeben von Reinhald Koser. Zweiter Band, erste Hälfte. Leipzig, Verlag von Duncker u Humblot, 1889. (Preis 6 ℳ) — Der neueste Halbband dieser Fettshttt ent⸗ hält eine von dem Herausgeber verfaßte ur undliche Dar⸗ stellung der Gründung des Auswärtigen Amts durch König Wilhelm I., im Jahre 1728, sowie einen Beitrag zur eschichte der preußischen Pn während des Krimkrieges von demselben. Heinrich von Treitschke handelt über Preußen und das ZEbEb1 im Jahre 1831, Curt Jany über die branden⸗ burgischen „Hülfstruppen Wilhelm's von Oranien im Jahre 1688, Henri Tollin über ein hugenottisches Attentat vor der Gertraudten⸗ Kirche in Magdeburg, im Februar 1693 BFriedrich Arnheim theilt ein an Voltaire gerichtetes Gedicht des Kronprinzen . von 1739, mit. Emanuel Münzer giebt Auszüge aus brandenburgischen Flugschriften der Stockholmer Bibliothek. finden wir in dem Bande Bei⸗ träge zur Steuer⸗, Wirthschafts⸗ und Heeresgeschichte der Mark im dreißigjährigen Kriege, von Herman von Petersdorff, und eine Ab⸗ handlung von Adolf Stölzel, betreffend die Berliner „Mittwochs⸗ Gesellschaft“ und ihre Diskussionen über die Aufhebung oder Reform der Universitäten, aus dem Jahre 1795. Den übrigen Inhalt bilden kleinere Mittheilungen, Besprechungen von Zeitschriften, Universitäts⸗ schriften und Schulprogrammen sowie Berichte über den Fort⸗ gang der literarischen Unternehmungen der Königlich preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin im Jahre 1888 (aus dem Sitzungsbericht vom 24. Januar d. J.). Den letzteren entnehmen wir Folgendes: Die Herausgabe der politischein Correspondenz Friedrich's des Großen leiteten, wie die Hrrn. von Sybel und Schmoller berichteten, die Genannten sowie Hr. Lehmann (jetzt Professor in Marburg) weiter; die Redaktion besorgte nach wie vor Hr. Dr. A. Naudé. Seit dem letzten Bericht sind zwei neue Bände, der 15. und 16. veröffent⸗ licht worden; der 17. war im Manuskript fast vollendet und zur Hälfte gedruckt. Die Bände umfassen neben der politischen den wichtigsten Theil der militärischen Correspondenz, wie seit Beginn des siebenjährigen Krieges (der 15. Band die Feldzüge von 1757 bis in den Herbst, der 16. die militärischen Aktionen von den Schlachten bei Roßbach und Leuthen bis zum Beginn des Offensiv⸗Kampfes im Jahre 1758, der 17. das Jahr 1758 bis zum Schluß). Für den 16. und 17. Band sind in viel stärkerer Weise als bisher, außer den Königlich preußischen Staats⸗Archiven, das Kriegs⸗Archiv des Großen Generalstabes und das Kaiserlich Königliche Kriegs⸗ Archiv in Wien, sowie die Archive mehrerer preußischer Adelsfamilien, z. B. der Zieten, Manteuffel, Wedell, benutzt. Von den preußischen Staatsschriften aus der Regierungszeit Friedrich's II. sollte binnen Kurzem der 3. Band von Dr. O. Krauske dem Druck übergeben werden. Er umfaßt den Beginn des sieben⸗ jährigen Krieges. Am bemerkenswerthesten sind in dem neuen Bande folgende drei Schriften, die von dem Köͤnig selbst verfaßt worden sind: Déclaration du Roi sur les motifs qui obligent Sa Majesté d'entrer avec son armée dans les êtats héréditaires du roi de Pologne, électeur de Sarxe; Exposêé des motifs qui ont obligé Sa Majesté de Prusse à préêvenir les desseins de la cour de Vienne und Lettre du cardinal de Richelieu. Die erste Gruppe der Staatsschriften behandelt den Streit Mecklen⸗ burgs mit 882 über gewaltsame Werbung. Daran schließen sich die den Krieg gegen Oesterreich einleitenden Rundschreiden, die Deklaration und das Kxpos6. Es folgt dann die Gruppe von Schriften, die mit dem ERxposé und Meèͤmoire raisonn6 in innerer Verhindung steben. Eine größere Ab⸗ theilung bilden endlich diejenigen Stücke, die zur Be⸗ kämpfung der öͤsterreichischen Politik auf dem Regensburger Reichstags erschienen sind. — Das neue Unternehmen der „Aota Rorussica b die Herausgabe der Akten der preußtschen inneren Staatsverwaltung des 18. Jahrhunderts, trat auf Grund der Ministerial⸗GCrlasse vom 19. Januar 1888 und vom 28. März 1888 mit der Wabl der Kommissions⸗Mitglieder, Hrrn. von Spbel, Lehmann und Schmoller am 5. April 1888 ins Lehen; das Statut für die Geschäfts⸗ führung wurde am 28. März 1888 von dem Minister de · stätigt. Hr., von Syhel wurde zum Vorsitzenden der Kommisston erwählt, während die übrige geschäftliche und wissenschaftliche Leitung Hrn. Schmoller anvertraut wurde. Fuüͤr die Herausgade der Akten der Centralverwaltung, welche sich auf Behoͤrdenorgantsmus und Beamtenorganisation dezlehen, wurde Hr. O. Krauske aus Potsdam gewonnen. Derselbe hat begonnen, die Akten des Geneval⸗Direktortums von 1713—1798 auszuziehen. Obwohl ihm ein erdedlicher Bestand von Vorarbeiten, Regesten und Abschriften von Hrn. Schmoller üdergeden werden konnte, ist bei dem großen Umsang des Matertals und der Nothwendigkeit, auch die Provimztal⸗Archive deranzuztehen, die Vertig- stellung des ersten Bandes nicht vor Ablauf eines weiteren Jadres zu erwarten. Ags dem Gebiete der mateviellen Verwaltung wurde dhgach die Begrüͤndung der Seidenindustrie in der F⸗ lichen Hälfte der preußischen Monarchie gewüdlt, weid ier⸗ für eine halbfertige Arbeit von Hrn. Schmoller vorlag. Hie weitere Bearbeitung und ersteselhun dieses Materials wurde einem bewaäͤhrten füngeren Historster. Hrn. Dinhe, üdertragen, und od⸗ wohl bei der weiteren Nachforschung noöch ein sedr diel grtzeres
Aktemmgterial, als man erwartet, sich vorfand, vad umal die VBearbeitung der eeaeadtanesseaneen des A. b.enenne
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wegen ihrer technischen Unvollkommenheit sehr schwierig und zeit⸗ raubend war, so ist doch gegründete Hoffnung, daß der die Seidenindustrle umfassende Band im Laufe des Sommers 1889 edruct werden kann. Hr. Wilhelm Nauds wurde mit der earbeitung der preußischen Getreidehandelspolitik im achtzehnten ahrhundert betraut. Auch ihm konnten einige Vorarbeiten Hrn.
chmoller’s übergeben werden, wodurch das rasche Voranschreiten auch dieses Bandes garantirt ist. Von der Inangriffnabme weiterer Bände wurde zunächst Abstand genommen, weil es sich für die erste Zeit darum handelt, erst die Methode der Bearbeitung und Publikation mustergültig festzustellen, weniger erprobte und der steten Kontrole mehr bedürftige, oder gar selbständige, ferner stehende Mitarbeiter heranzieht. Ferner berichtete Hr. von Sybel, daß nach wiederholten Anträgen aus der Königlichen Akademie der Wissenschaften der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, durch Erlaß vom 9. April 1888 die Gründung der historischen Station in Rom vollzogen und durch weiteren Erlaß vom 28. April 1888 die Bestellung des Professors beim Königlichen Kadetten⸗Corps, Dr. Schottmüller, zum Sekretär der genannten Station bis auf Weiteres genehmigt habe. Ihm sind die beiden Assistenten, Hr. Friedensburg und Hr. Baumgarten beigegeben worden. Außer den nöthigen Vorarbeiten, Ermittelung der schon vorhandenen Abdrücke ꝛc, ist die Forschung im vatikanischen Archiv selbst mit Eifer begonnen und fortgesetzt worden, und es steht in Folge dessen bereits eine sehr erfreuliche Ausbeute in Aussicht. Hr. Schottmüller beschäftigt sich mit noch unbekannten Akten und Urkunden zur Geschichte des Tempelherren⸗Ordens und insbesondere der Templer⸗Prozesse. Hr. Friedensburg sammelt Materialien über deutsche Reichs⸗Angelegenheiten des 16 Jahrhunderts, welche in erster Linie für die Herausgabe der zweiten Serie der deutschen Reichstags⸗ akten bestimmt sind. Hr. Baumgarten sammelt Materialien aus dem Gebiet Zollerana: was sich an unbekannten Stoffen von dem Kurfürsten Friedrich I. an bietet, ist seine Aufgabe. „Die mit der Leitung dieser römischen Station beauftragte Kommission hat“, so heißt es am Schluß des Berichts, „alle Ursache, der entgegenkommen⸗ den Unterstützung der Beamten des Vatikanischen Archivs in jeder Hinsicht dankbar zu sein“.
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Sanitäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen.
Kräfte und Stoffe der freien Luft im Monat Januar 1889.
Oxvdirende Kraft des elektrisirten (Fremy und Becquerel 1852). elektrischen (Meißner 1869), Ozon⸗ oder negativ⸗elektrischen (Schoen⸗ bein 1849 und Schulze⸗Berge 1881), des 14 8 kleine Calorien (Berthelot 1876), sechs elektrische Ladungseinheiten aufspeichernden (von Helm⸗ boltz 1883) Sauerstoffs (02). b
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Kolberg (Ostsee), Gymnasial⸗ Oberlehrer Dr. H. Ziemer
Wien (hohe Warte), Central⸗ station f. Meteor. u. Erdm. Prof. Dr. Hann
Lemberg(Univ.) Prof. d. Phys. u. Math. Dr. Stanecky
Reinerz, Bad, Bürgermeister Dengler 8
Pola (K. K. hydr. Amt d. WZ. K. K. Kriegsmarine) Dr. M. 9. Müller
Stationen, welche in 24 Stunden die 14 Theil⸗Scala mit Berliner Jodkaliumpapieren nur Morgens und Abends ablesen und dader die Berechnung der von Friesenhof'schen Werthzabl nicht zulassen: Prag (Sternwarte), Direktor W. 7.2. N. 421.
Prof. Dr. L. Weinek T. 3,1. 7,0.
O. K8 Oberdrauburg (Kärnthen), W. 16.83. N. 7,K 17,8. Pfarrer Unterkreuter TS8.. Kaschau, K. K. Garnison⸗ W. 10,3. N. 3,a. 12,5. hospital Nr. 20, Ober⸗ T. 7F, . Stabsarzt Dr. Szeliga Berlin (Statist. Amt der Stadt, Königsstraße Nr. 7. Hef. Gebeimrath Prof. Dr. Böckh) einmalige Ablesung in 24 Stpanden. Irrenanstalt Dalldorf 8.2. 11.4 V. 2.2. U. Krankenhaus Friedrichshain 6,8. 78 III 4 འU. VI. Qs. II. 2.
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Meran (Tyrol) Dr. Pröll 8, 9.8.
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