Staatssekretär von Boetticher:
Meine Herren! Ich habe mich bereits in der zweiten Lesung über meine Auffassung rucksichtlich des Prinzipalantrages ausgesprochen. Ich muß sagen, der Eventualantrag des Hrn. Abg. Freiherrn von Gagern hat nicht meinen Beifall, weil ich wünsche, daß die Frage, wie die Revision geordnet, an welche Instanz sie gewiesen werden soll, entweder in dem Sinne, daß sie an das Reichs⸗Versicherungsamt oder in dem Sinne, daß sie an die Landes⸗Versicherungsämter kommt, geregelt wird. 8 8
Im Uebrigen wird die Frage meines Erachtens überschätzt und es ist gar nicht nothwendig, sich in einen besonderen Eifer rücksichtlich dieser Frage hineinzureden. Ich bin nämlich der Meinung, daß die Entscheidungen, welche in die dritte „Instanz gehen, auf dem Gebiet der Alters⸗ und Invaliditätsversicherung gar nicht von der Bedeutung sind, welche es rechtfertigen könnte, sich darüber des Weiteren zu streiten, ob das Reichs⸗Ver⸗
icherungsamt oder die Landes⸗Versicherungsämter die Entscheidung ällen sollen. Es kann sich nach meiner Auffassung — und ich glaube, die Praxis wird dies bestätigen — 1 darum handeln, ob in einem bestimmten Invaliditätsfalle eine solche Rechtsverletzung vorliegt, daß deshalb die Revisionsinstanz beschritten werden muß. 1 8
Nun werden Sie mir zugeben, daß bei der Entscheidung über Ge⸗ suche um Invalidisirung in der Hauptsache immer Thatfragen zur Erörterung kommen werden, und die Sache wird deshalb schon durch ibre Natur in den allerseltensten Fällen geeignet erscheinen, in die höchste Instanz gebracht zu werden
Deshalb könnte ich ja sagen, es ist ganz gleich, ob Sie das Reichs⸗Versicherunggamt damit befassen wollen. — das Reichs⸗ Versicherungsamt, was ja gewiß die geeignetste Stelle wäre, wenn es sich darum handelte, nun wirklich die Einheit der Rechtsprechung auf einem sehr wichtigen Gebiete sicher zu stellen, — oder die Landes⸗ Versicherungsämter, die ja, wie ich zugeben will, in bestimmten Fragen allerdings von sehr verschiedenen Gesichtspunkten ausgehen können und auch verschiedene Entscheidungen fällen können. b
Für mich ist aber der entscheidende Grund, aus welchem ich mich für die Ueberweisung der Revision an die Landes⸗Versicherungsämter ausspreche, der, daß von Seiten einzelner Angehöriger von Partikular staaten ein großer Werth darauf gelegt wird, daß den Landes⸗Ver⸗ sicherungsämtern diese Befugniß nicht vorenthalten wird. Weil ich nun ferner in der Sache gar keine Schwierigkeiten sehe, nicht die mindesten Inkonsequenzen fürchte, wenn man diese Entscheidung den Landes⸗Versicherungsämtern überträgt, und weil selbst, wenn schließlich in einer prinzipiell wichtigen Frage eine diffe⸗ rentielle Enischeidung ergeht, die weitere Beleuchtung des Falles in der Presse und bei den verbündeten Regierungen für die Zukunft schon zu einer Ausgleichung der verschiedenartigen Rechtsauffassung führen wird, so sehe ich in der That gar keinen Grund, weshalb man den Herren, die nun Werth darauf legen, daß ihre Landes⸗Versicherungs⸗ amter auch voll uad ganz beschäftigt werden, diesen Wunsch ver⸗ sagen soll. Dazu sehe ich, wie gesagt, in der Sache keinen Grund. Politisch aber finde ich einen wichtigen Grund für die Uebertragung an die Landes⸗Versicherungsämter darin, daß man damit diese Gemüther zufriedenstellt, und wenn ich auch nicht hoffen kann, den Professor Dr. Orterer dafür zu gewinnen, daß er, wenn sein Antrag ange⸗
nommen wird, dem Gesetz seine Zustimmung giebt, so sieht er doch einen Beweis von Bundesfreundlichkeit darin, wenn ich mich dafür ausspreche, daß sein Antrag angenommen wird.
Abg. Freiherr von Stumm: Ich würde für den Antrag Orterer stimmen können, wenn nicht der §. 4 des Gesetzes dieses unmöglich machte, an den auch wohl der Herr Staatssekretär nicht gedacht hat. Es ist nicht das Ausschlaggebende, daß die Landes⸗Versicherungsämter immer Richter in eigener Sache sind.
Der Antrag Gagern⸗Orterer wird gegen die Stimmen des Centrums und einiger Konservativen (von Friesen, Kurtz,
von Oheimb, von Oertzen⸗Brunn, Klemm) abgelehnt, §. 119 nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen. 1
Abg. Oechelhäuser beantragt, den von der Kommission auf seinen Antrag vorgeschlagenen, vom ause in zweiter Lesung abgelehnten Abschnitt über die Renten parkassen wieder herzu⸗
llen. Danach sollte durch Einzahlung Seitens der Ver⸗ icherten denselben eine Zusatzrente gewährt werden, sobald ihnen auf Grund dieses Gesetzes eine Invaliden⸗ oder Alters⸗ rente gewährt wird.
Abg. Graf von Holstein beantragt dagegen, bei den Unfall⸗ Versicherungsanstalten Sparkassen zu errichten, bei welchen die Versicherten Einlagen machen können, die sie jeder Zeit nach -weaexi ehsszat vierteljährlicher“ Kündigung zurückerhalten
nnen.
Abg. Oechelhäuser: Ich hoffe, daß Sie heute meinen in verbesserter Form vorgelegten Antrag vmehmen werden. Höchstens schaffen wir dadurch etwas Ueberflüssiges, sicherlich aber nichts Schädliches. Nur ungefähr ein Drittel der Ver⸗ sicherten wird überhaupt invalide, die Uebrigen sterben, ehe
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. Verkä Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
— in der Hauptsache immer nur
sie invalide werden. Wenn nun innerhalb kurzer Fer⸗ wie zu erwarten ist, die Wittwen⸗ und Waisenversicherun geschaffen wird, dann werden die Zusatzrenten au auf die Wittwen und Waisen Derjenigen ausgedehnt werden können, die vor Eintritt ihrer Invalidität sterben. Mein ursprünglicher Antrag in der Kom⸗ mission ging weit über den jetzigen hinaus; ich habe ihn aus verstcherungstechnischen Gründen beschränkt. Durch das Gesetz wird der soziale Friede vielleicht noch nicht voll⸗ ständig herbeigeführt und deshalb müssen wir ergänzende Bestimmungen annehmen, welche in Arbeiterkreisen einen günstigen Eindruck machen können. Da mein Antrag in der Kommission einstimmig angenommen war, würde es einen üblen Eindruck machen, wenn er jetzt in der dritten Lesung wieder abgelehnt wird. 1
Abg. Graf von Holstein: Wenn wir den Arbeiter mit der einen Hand zur Versicherung zwingen, müssen wir ihm mit der anderen Hand eine Gelegenheit, sogar eine Ver⸗ lockung zum Sparen geben, wie sie nicht günstiger und bequemer an ihn herantreten kann. bitte Sie, meinen Antrag anzunehmen, wenn nicht, den Antrag Oechelhäuser; beide Anträge sind auf demselben Boden gewachsen.
Abg. Freiherr von Stumm: Die Einrichtung, wie sie der Abg. Oechelhäuser will, um den Sparsinn des Arbeiters anzuregen, wird zum großen Nachtheil der Wittwen⸗ und Waisenversor⸗ gung ausschlagen. Wie mir auch ein angesehenes Mitglied der nationalliberalen Partei geschrieben hat, ist man mit meinen Ausführungen gegen die Rentensparkassen in der zweiten Lesung in allen Fachkreisen eeces v weil das Gesetz durch die Herauslassung der Rentensparkassen von un⸗ nöthigem Ballast befreit würde. Es wird mir schwer, einem so liebenswürdigen Kollegen wie dem Abg. Oechel⸗ häuser in einer solchen Sache entgegentreten zu müssen. Der Antrag enthält aber eine des Gesetzes und wir können eine Verschlechterung nicht auf uns nehmen, nur um einem uns sympathischen Abgeordneten einen Gefallen zu thun. Die Vorwürfe, welche gegen die Kaiser Wilhelm⸗ Spende erhoben werden, sind unberechtigt. Die Zahl der in derselben Versicherten beträgt 14 431, darunter etwa 3300 Arbeiter. Die Verhältnisse der Kaiser Wilhelm⸗Spende sind gute, im vorigen Jahre hat sie sogar 10 000 ℳ für die Ar⸗ beiterkolonie in Bielefeld gegeben. Durch die Annahme des Antrages Oechelhäuser würden Sie die Kaiser Wilhelm⸗Spende
erstören.
1 Abg. Meyer (Halle): Der Abg. Oechelhäuser unterschätzt die Bedenken gegen seinen Antrag. Er sagt, man schaffe nichts Schädliches, sondern höchstens etwas Ueberflüssiges. Sind wir schon so weit gekommen, daß wir es nicht für schädlich halten, wenn wir einen großen Apparat herstellen, der eigentlich E ist? Solches ist immer schädlich; dem Ar⸗ beiter durch ein Gesetz einen schlechten Rath zu eben, ist doch gewiß schädlich. Der Mensch spart, um sich ein Kapital zu er⸗ werben; das ist das eigentliche und verständigste Motiv des Sparens. Er spart, um seine wirthschaftliche Macht zu erweitern, und diese Macht ist niemals wirksamer, als wenn er die Früchte seiner Ersparnisse in der Gestalt eines Kapitals vor sich hat, mit dem er schalten kann, wie er will. Selbst wenn es eigentlich sein Wunsch ist, eine Rente zu er⸗ werben, so spart er doch zunächst ein Kapital, weil er im Stande ist, in jedem Augenblick mit der leichtesten Mühe ein Kapital in eine Rente umzusetzen. Dagegen ist die Rück⸗ verwandlung einer Rentenforderung in ein Kapital schwierig. Es ist einer der Hauptvorwürfe, die wir dem Gesetz machen, daß man den Arbeiter zwingt, zur Erwerbung einer Rent⸗ forderung zu sparen. Der wirthschaftlich höher Gebildete thut das in der Regel nicht; es ist ein Ausnahmefall, der der besonderen Erklärung bedarf, wenn Jemand seine Er⸗ sparnisse oder Versicherung so einrichtet, daß er nur eine reine Rentenforderung erwirbt. Ich stehe dem Sparzwange im All⸗ gemeinen weit weniger unfreundlich gegenüber, als die meisten meiner Fraktionsgenossen. Mich hindert aber, daß man den Arbeiter zwingt, eine Form der Ersparniß zu wählen, die der wirthschaftlich höher Stehende meist vermeidet. Bei der Lebensversicherung hat man die Einrichtung des Rückkaufs nach lebhaften Bemühungen erworben und denselben als einen Kulturfortschritt begrüßt. Dieser Kulturfortschritt hat aber nicht Aufnahme in das gegenwärtige Gesetz gefunden. Nun
——ꝛꝛ—ꝛ⸗xF—-—e’ee—————
Oeffentlicher
geht aber Hr. Oechelhäuser über die Vorschläge der Regierung
r Anzeiger
hinaus. Er giebt dem Arbeiter ein Recht, sich freiwillig der
Möglichkeit zu begeben, seinen Hinterbliebenen ein erspartes Kapital zu überliefern, und das ich für einen falschen Weg. Gegen die Vorsch ig⸗ dei Grafen Holstein walten weniger Bedenken ob. Anderer seits bewirken, was die Holstein'schen Vorschläge bewirken könnten, schon die jetzt bestehenden Sparkassen in gleicher Weise. Ich finde es hart, daß wir schon am heutigen Tage und in dieser Stunde bepackt werden mit einer schwerwiegenden prinzipiellen Diskussion, wo wir uns Alle noch auf den be⸗ vorstehenden Schluß freuten. Das Gesetz wird zu Stande kommen, das ist uns nicht erfreulich, wir können es indessen nicht ändern. Soll es aber zu Stande kommen, so ist es ein bescheidener Wunsch, daß wir nicht jetzt noch neue Institutionen
hineinbringen, die jedenfalls nicht erforderlich sind.
Abg. Graf Mirbach: Wenn ich aus Rücksicht auf die Mehrheit meiner mich darauf beschränkt habe, in zweiter Lesung meinen Standpunkt zu deklariren, wird man b Verhalten verstehen. Ich stehe noch ganz und voll auf demselben Standpunkte. Ich stehe ganz fest egenüber jedem Winde und jeder Strömung. Als alter Corpse⸗ studdent, der nie wankt und weicht vom breiten Stein, stehe i fest auf dem Fels meiner Ueberzeugung, daß dieser Weg der Lösung der Tendenz der Allerhöchsten Botschaft nicht entspricht. Ich glaube als patriotischer und aufrichtiger Mann meinem Vaterlande und meinem Allerhöchsten Herrn am Besten zu dienen, wenn ich meiner Ueberzeugung folge, und meine Ueberzeugung liegt darin, mit Nein zu votiren.
Der Antrag Graf Holstein wird gegen die Stimmen eines Theils der Konservativen und weniger Nationalliberalen abgelehnt; der Antrag Oechelhäuser wird gegen die Stimmen des größeren Theils der Nationalliberalen und einiger Kon⸗ servativen verworfen.
Es folgt der Abschnitt VIII „Schluß⸗, Straf⸗ und Ueber⸗ gangsbestimmungen“.
Zu den Strafbestimmungen kegetsc⸗ Abg. Freiherr von Gagern einen Zusatz, wonach der Arbeitgeber besugt sein soll, die Aufstellung der nach diesem Gesetz erforderlichen Nachweisungen und die Verwendung der Marken einem bevollmächtigten Leiter des Betriebes zu übertragen, der dann im Fall der Uebertretung der Vorschriften bestraft werden kann.
Dieser Antrag wird angenommen.
Nach §. 39 kann Derjenige bestraft werden, welcher unter Mißbrauch seiner Stellung als Arbeitgeber oder Bevoll⸗ mächtigter desselben versicherungspflichtige Personen an der Uebernahme oder Ausübung eines in Folge dieses Gesetzes ihnen übertragenen Ehrenamtes hindert.
Dieser Paragraph war von der Kommission gestrichen, vom Plenum in der zweiten Berathung wiederhergestellt worden.
Abg. Freiherr von Stumm beantragt die Streichung.
Nachdem die Abgg. von Stumm und Struckmann sich für, Bebel und Schrader sich gegen die Streichung des Para⸗ graphen ausgesprochen, wird derselbe gegen die Stimmen der Freisinnigen, der Sozialdemokraten, eines Theils des Centrums und einiger Nationalliberalen abgelehnt.
„Der Rest der Vorlage, §L. 140 — 150, wird nach un⸗ erheblicher Debatte erledigt. Die namentliche Abstimmung über das ganze Gesetz wird morgen stattfinden.
Der Präsident bringt ein Schreiben des Reichskanzlers mit Anlage zur Kenntniß des Hauses, welches den Dank der italienischen Kammer für den freundlichen Empfang des Königs von Italien in Berlin enthält. Die Verlesung des Schreibens wird mit lebhaftem Beifall aufgenommen.
Präsident von Levetzow: Meine Herren, der Dank, den die italienische Deputirtenkammer und der italienische Minister unserem Kaiser und dem deutschen Volk votirt haben für den Sr. Majestät dem König von Italien, unserem erhabenen Bundesgenossen, bereiteten Empfang, berührt uns auf das Sympathischste. Ich habe zu erklären: Diesem Gefühl unserer Freude über das zwischen Deutschland und Italien bestehende, den Weltfrieden sichernde Bündniß in geeigneter Weise Aus⸗ druck zu geben, dazu halte ich mich für ermächtigt.
Abg. von Franckenstein: Meine sämmtlichen politischen Freunde schließen sich den Dankesworten des Herrn Präsidenten an. Wir thun dies aber mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß unserer Stellung in der römischen Frage nach keiner Richtung hin präjudizirt werden soll.
Schluß nach 5 ½ Uhr. Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr.
5. Hemmagtt Zeselschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 6. Berufs⸗Genossenschaften. “ 4 7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
8. Verschiedene Bekanntmachungen. 8
2) Zwaꝛ svollstreckungen, Aufgebore, Vorladungen u. dgl.
[115401 Oeffentliche Zustellung.
Der Besitzer Gottlieb Pankonin in Grunau, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Vogel in Konitz, klagt gegen den Knecht Rudolph Carl Templin in Amerika, unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen über das im Grund⸗ buche von Grunau Blatt 11 Abtheilung III. Nr. 5 für Pauline Auguste Templin eingetragene Vater⸗ erbtheil von 1170 ℳ nebst Zinsen und Neben⸗ leistungen, bestehend aus Anspruch auf ein Bett oder 75 ℳ und auf Erziehung und Unterhalt, als Mit⸗ erbe der Gläubigerin zu quistiren und die Löschung der ganzen Post im Grundbuche zu bewilligen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Konitz auf den 12. Oktober 1889, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht:7..
Konitz, den 22. Mai 1
Wessolleck, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
nebst
[11536]
gegen
[1153³8] Oeffentliche Zustellung. 99. Der Kaufmann B. Elfering in Wessum, ver⸗ 88 durch den Rechtsanwalt Driever zu Ahaus, agt gegen: 1) den Heinrich Nienhaus zu Zeche Hugo 50/11 ei Buer i. W.,
aus einem im Blatt 29 Abth.
nebst
8
2) die Eheleute Franz Real und Gertrud, geb. Nienhaus, 3) den Hermann Nienhaus, seinem Wohnorte nach unbekannt, aus einem im Grundbuch von Alstätte Band VIII. Blatt 29 Abthl. von 125 Thlr. nebst 4 % Zinsen mit dem Antrage: die Beklagten zu verurtheilen, dem Kläger 300 ℳ 4 % Zinsen seit 22. Juli 1886 zu zahlen oder die Subhastation der Parzellen Flur 11 Nr. 190 und Flur 9 Nr. 207 a. der Steuergemeinde Alstätte zu erleiden, auch das zu erlassende Urtheil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Ahaus auf den 10. Juli 1889, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Ahaus, den 17. Mai 1889.
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann B. Elfering in We durch den Rechtsanwalt Driever zu Ahaus, klagt
1 1) den Heinrich Nienhaus zu Zeche Hugo 50/11
bei Buer i. W.,
2) die Eheleute Franz Real und Nienhaus,
3) den Hermann Nienhaus, seinem Wohnorte nach unbekannt,
Grundbuche von Alstätte Band VIII.
von 125 Thlr. nebst 4 % Zinsen, die Beklagten zu verurtheilen, 4 % Zinsen seit 22. Juli 1886 zu zahlen oder
in Erle bei Buer 50/12,
III. Nr. 1 eingetkagenen Darlehn vor das Königliche
10. Juli 1889,
der Klage bekannt gemacht. Ahaus, den 17. Mai 1889. Mitsdörffer,
Mit Klage
Maier in Heidelberg streckbare Verurtheilung des Hoffmann von Nürnberg, z. Z.
Mitsdörffer,
am 24. April c. geliefert erhaltene Cigarren.
hat beraumt auf Montag, Vormittags neun Uhr, hiesigen Justizgebaͤudes, geladen wird.
um, vertreten
Gertrud, geb. in Erle bei Buer 50/12,
III. Nr. 1 eingetragenen Darlehn mit dem Antrage: dem Kläger 75 ℳ
[11542]
E“
die Subhastation der Parzellen Flur 11 Nr. 190 und Flur 9 Nr. 207 a. der Steuergemeinde Alstätte zu erleiden, auch das zu erlassende Urtheil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären und ladet die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits Amtsgericht zu Ahaus auf den „ Vormittags 9 Uhr. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug sämmtlicher Theilungsverhandlungen vor den König⸗
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[11532] Oeffentliche Bekanntmachung.
des Rechtsanwalts Lenhart in Nürn⸗ berg vom 6. Mai 1889 begehrt die Firma Gebrüder 1 die kostenfällige vorläufig voll⸗ 1“ Kaufmanns Georg unbekannten Auf⸗ enthalts, zur Zahlung von 108 ℳ Hauptsache für auf vorherige Bestellung käuflich
Zur mündlichen Verhandlung des das Kgl. Amtsgericht Nürnberg den 8. Juli 1889, II. im Zimmer Nr. 10 des wozu der Beklagte hiermit
Nürnberg, den 21. Mai 1889. Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichtzs. (L. 8.) Hacker, K. Sekretär.
1 Bekauntmachung. Die Gertrude Kohlbecher, Ehefrau des Kaufmanns August Ferdinand Storck zu Trier, vertreten du ch
Rechtsanwalt Rheinart, klagt gegen ihren genannten Ehemann August Ferdinand Storck, Kaufmann zu Trier, wegen Gütertrennung, mit dem Antrage: „Wolle Königliches Landgericht die zwischen Parteien bestehende vertrags mäßige Errungenschaftsgemein⸗ schaft für aufgelöst und dieselben von nun an in Zum Gütern getrennt erklären, die Parteien zur Vornahme lichen Notar Wahl in Trier verweisen.“
DTermin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits ist auf den 17. September 1889, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier anberaumt.
Trier, den 20. Mai 1889. 1 Der Gerichtsschreiber . Frehaa Landgerichts. — roße.
[11543]
Die Ehefrau des Schuhmachers Emil Alborf, Katharina, geborene Odermath, zu Hilden, vertreten durch Rechtsanwalt Stapper hier, klagt gegen ihren ge⸗ nannten daselbst wohnenden Ehemann, mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ist Termin jzur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der „Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 2. Juli 1889, Vormittags
Uhr, bestimmt.
Düsseldorf, den 21. Mai 1889.
Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
—
Rechtsstreits Termin an⸗
[11665) Armensache. 1 Die Rosalie Weill, Ehefrau des Handelsmaunet Salomon Herrmann in Brumath, vertreten dur Rechtsanwalt Lange, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Ausspruch der Gutertrennung und
hältnisse.
[11546]
[11545]
terweisung der Parteien vor Notar Baer in Bru⸗ Vens zur Auseinandersetzung ihrer Vermögensver⸗
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffentliche Sitzung der 1. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg i. E. vom 9. Juli 1889, Morgens 10 Uhr, bestimmt.
(L S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Krümmel.
[11666] Armensache!
Kaiserliches asßert t Straßburg i. E.
Die Ehefrau Jakob Ihle, Maria Theresia, geb. Acker, in Leeg: vertreten durch Rechtsanwalt Mechling, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem An⸗ trage: die Gütertrennung zwischen den reneg aus⸗ zusprechen, dieselben zur Auseinandersetzung ihrer Vermsgensverhältnisse vor einen Notar zu verweisen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffentliche Sitzung der III. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg i. E. vom 13. Juli 1889, Morgens 10 Uhr, bestimmt.
(L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Hörkens.
[11544] eäaesseag.
Durch Beschluß des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen vom 18. Mai 1889, in Sachen der Anna Maria Wießer, gegen ihren Ehemann Peter Nelles, Handlungsangestellter, Beide in Brunstatt wohnhaft, ist die zwischen den Parteien bestehende Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.
Mülhausen i. Els., den 21. Mai 1889.
Deer Landgerichts⸗Sekretär: Herzog.
Gütertrennung.
Durch Beschluß des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. Els vom 13. Mai 1889, in Sachen der Franziska Klein, gegen ihren Ehemann Robert Umbdenstock, Kaufmann, Beide in Mülhausen wohn⸗ haft, ist die zwischen den Parteien bestehende Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.
Mülh ausen, den 20. Mai 1889.
Derr Landgerichtssekretär: Herzog
Gütertrennung.
Durch Beschluß des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen vom 13. Mai 1889 in Sachen der Rosalie Libs, ohne Gewerbe in Mülhausen i. Els. wohnhaft, gegen irren Ehemann Friedrich Stoll, Kaufmann, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort, ist die zwischen den Parteien bestehende Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.
Mülhausen i. Elsf., den 21. Mai 1889.
Der Landgerichtssekretär: Herzog. 3
[11516] Oeffentliche ;
In der Zusammenlegungs⸗ und Meliorationssache von Ahrdorf⸗Uedelhoven, Litt. A. a. Nr. 3, Kreises Schleiden, Regierungs⸗Bezirk Aachen, werden fol⸗ gende Interessenten, als:
1) die Ehefrau Barthel Gerhards, Margaretha,
geb. Pickartz, zu Chicago,
2) Peter Radermacher 1“ unbekanntem Wohn⸗ 98 Hubert Radermacher/ und Aufenthaltsort, zur Erklärung über den Meliorationsplan und zur Verhandlung über den Statuten.Entwurf behufs Bildung einer Be⸗ und Entwässerungs⸗Genossen⸗ schaft für, dem Zusammenlegungsverfahren unter⸗ worfenen Grundstücke im Ahr⸗, Ah⸗ und Desbach⸗ Thale innerhalb der Gemeinde⸗Bezirke Ahrdorf und Uedelhoven, bezw. zur Genehmigung des Statuts und zur Wahl von Bevollmächtigten auf Montag, den 22. Juli 1889, Vormittags 10 Uhr, in das Geschäftslokal des Regierungs⸗Assessors Stiesberg zu Trier unter dem Hinweis auf die gesetz⸗ lichen Folgen der Versäumniß, insbesondere unter der Verwarnung vorgeladen, daß den Ausbleibenden alle wegen ihrer Versäumniß entstehenden Weite⸗
rungskosten werden zur Last geleat werden.
Düsseldorf, den 20. Mai 1889.
6 Königliche Fenebal⸗ommisston
rein.
3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. [11691]
Oeffentliche Versteigerung.
Auf Veranlassung des Herrn K. Weisenburger zu Frankfurt a. M. sollen am 28. Mai 1889, Nachmittags 6 Uhr, in meinem Bureau, Französischestraße Nr. 9, für Rechnung wen es angeht, ca. 20 000 kg Messingasche in Berlin lagernd, öffentlich verkauft werden. Der Verkauf findet in der Weise statt, daß die ca. 20 000 kg Messingasche auf Basis von 41 bis 45 % Kupfer⸗ gehalt pro 100 kg verkauft werden. Bei der Ab⸗ nahme ist der Betrag auf Basis von 42 % Kupfer⸗ gehalt pro 100 kg Messingasche zu zahlen, der Rest⸗ betrag nach genauer Konstatirung des Kupfergehalts durch den Chemiker C. Zörnig in Köln.
Ein Durchschnittsmuster steht in meine zur Ansicht.
Berlin, den 23. Mai 1889. 8
Kempner, Notar im Bezirk des Königlich Preußischen Kammergerichts.
T““ [9791] Bekanntmachung.
4 Verpachtung 11“ des Königlichen Domänen⸗Vorwerks Neuendorf im Kreise Franzburg von Johannis 1890 bis dahin 1908. Gesammtfläche 557,931 ba. Darunter 8,378 ha Garten, 430,943 ha Acker, 67,191 ha Wiesen, 6,431 ha Rohrplan ꝛc., 12,829 ha Weide — mit einem Grundsteuer⸗Reinertrage von 12 429,99 ℳ Bietungstermin am 17. Juni d. Irs., Vor⸗ mittags 11 Uhr, in den Räumen der unter⸗
zeichneten Regierung. 17 000 ℳ Erforderliches
Pachtgelder⸗Minimum Vermögen 120 000 ℳ
Letzteres vor dem Termin dem Domänen⸗Depar⸗ tements⸗Rath, Geheimen Regierungs⸗Rath von Woedtke nachzuweisen.
Pachtbedingungen sind in unserer Registratur während der Dienststunden einzusehen.
Stralsund, den 10. Mai 1889.
Königliche Regierung.
[9792] Bekanntmachung. Verpachtung
des Königlichen Domänen⸗Vorwerks Zipke im Kreise Franzburg, von Johannis 1890 bis dahin 1908. Gesammtfläche 250,471 ha. Darunter 2,898 ha Garten, 185,832 ha Acker, 22,301 ha Wiesen, 2,128 ha Rohrplan ꝛc., 25,485 ha Nebenweide — mit einem Grundsteuer⸗Reinertrage von 6597,54 ℳ
Bietungstermin am 1. Juli d. J., Vormit⸗ tags 11 Uhr, in den Räumen der unterzeichneten Regierung.
Pachtgelder⸗Minimum 8000 ℳ Erforderliches Vermögen 72 000 ℳ Letzteres vor dem Termin dem Domänen⸗Departements⸗Rath, Geheimen Re⸗ gierungs⸗Rath von Woedtke nachzuweisen.
Pachtbedingungen sind in unserer Registratur wäh⸗ rend der Dienststunden einzusehen.
Stralsund, den 8. Mai 1889.
Königliche Regierung.
Bureau
[9793] Bekanntmachung.
Verpachtung 8 des Königlichen Domänen⸗Vorwerks Dabitz im Kreise Franzburg von Johannis 1890 bis dahin 1908. Gesammtfläche 284,636 ha. Darunter 1,943 ha Garten, 208,352 ha Acker, 35,610 ha Wiesen, 8,287 ha Rohrplan ꝛc., 11,773 ha Hütung — mit einem Grundsteuer⸗Reinertrage von 6539,91 ℳ
Bietungstermin am 24. Juni d. Js., Vor⸗
mittags 11 Uhr, in den Räumen der unterzeich⸗
neten?
Pachtgelder⸗Minimum 8500 ℳ Erfordetliches Ver⸗ mögen 78 000 ℳ 1
Letzteres vor dem Termin dem Domänen⸗ Departements⸗Rath, Geheimen Regierungs⸗Rath von Woedtke nachzuweisen. 3 8
1öö sind in unserer Registratur während der Dienststunden einzusehen. 8
Stralsund, den 8. Mai 1889.
Königliche Regierung.
[11664] Bekanntmachung. In die Listen der bei den unterzeichneten Gerichten zugelassenen Rechtsanwälte ist eingetragen worden: Dr. Ernst Reinach in Mainz.
ee ie. Mha; 1889.
Mainz, Der Präsident Der Präsident des Oberlandesgerichts für des Großh. Landgerichts das Großherzogth der Provinz Rheinhessen 8 Hessen. zu Mainz. J. Görz. Conradi.
[11483] Bekanntmachung. 5 In die Rechtsanwaltsliste des Aesigen Königlichen Landgerichts ist eingetragen worden: Nr. 46. Dr. Kober, Rechtsanwalt in Elberfeld. Elberfeld, den 20. Mai 1889. “ Der Landgerichts⸗Präsident. 1 gez. Hücking.
[11484) K. Amtsgericht Gö pingen. . „In die Liste der hier zugelassenen Rechtsanwälte ist heute eingetragen worden: Max Steiner aus Laupheim, mit dem Wohnsitz in Goͤöppingen. Göppingen, den 21. Mai 1889. Landgerichts⸗Rath Pfizer.
11485 1 8 In 8 Liste der zur Rechtsanwaltschaft bei dem unterzeichneten Gericht zugelassenen Anwälte ist heute eingetragen: Lfde. Nr.: 4.
Datum der Eintragung: 20. Mai 1889.
Des Rechtsanwalts Name: Ernst Rothenbach. Wohnort: Naumburg a. S. Naumburg a. S., am 20. Mai 1889. Königliches Amtsgericht.
[11482) . Der Rechtsanwalt Wilhelm Belles I. ist in der Liste der bei dem hiesigen Landgericht zugelassenen Rechtsanwälte gelöscht worden. Düsseldorf, den 18. Mai 1889. Koͤnigliches Landgericht.
mʒõõ252VVRNRNRNZUEIZKKAKKAKsKKnNnnJXURũCTFTnn 4) Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
[49385] Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 30. Mai 1886 emittirten 4 % Anleihe⸗ scheinen der Stadt Anklam zum Betrage von 750 000 ℳ sind bei der heutigen Ausloosung folgende Anleihescheine zur Amortisation gezogen worden: Litt. A. Nr. 57 63 64 à 2000 ℳ Litt. B. Nr. 2 54 110 112 à 1000 ℳ Litt. C. Nr. 60 132 164 214 à 500 ℳ Litt. D. Nr. 353 à 200 ℳ Diese Anleihescheine werden den Inhabern hier⸗ mit gekündigt. Die Zurückzahlung des Kapitals erfolgt vom 1. Juli 1889 ab auf unserer Stadt⸗Hauptkasse hierselbst. 88 Mit diesem Zeitpunkte hört die Verzinsung der gekündigten vorbezeichneten Anleihescheine auf. Anklam, den 11. Dezember 1888. 8 v Der Magistrat. Wahrendorff. Wege.
Bekanntmachung. „ Wittenberger Deichverband. Bei der heute stattgehabten Ausloosung der Witten⸗ berger Deichobligationen wurden folgende Nummern
gezogen: Von der I. Abtheilung:
Litt. A. Nr. 1 und 11.
Litt. B. Nr. 12 25 76 82 83 88 101 109 124 169 190 und 196.
Litt. C. Nr. 11 14 15 26 35 38 68 75 79 100 122 127 und 164.
Von der II. Abtheilung:
Litt. D. Nr. 207.
Litt. E. Nr. 223 236 252 274 292 390 und 443.
Litt. F. Nr. 201 207 220 263 268 271 283 334 352 367 371 387 397 398 461 499 513 516 517 519 522 527 532 546 571 und 591.
Diese Stücke werden den Inhabern zum 1. Inli 1889 zur Rückzahlung durch die Deichkasse zu Wittenberg gekündigt und hört von da ab die weitere Veriinsung auf.
Von der Ausloosung pro 1888 sind die Obli⸗
ationen Litt. C. Nr. 81 über 25 Thlr. und Litt. E. Nr. 368 über 100 Thlr. noch nicht abgehoben. den 15. Dezember 1888. er Deichhauptmann: von Schlieben.
8 Bekanntmachung. heute erfolgten Ausloosung von Kreis⸗
[48408] Bei der
Obligationen des Mausfelder Seekreises sind 8
folgende Nummern gezogen worden:
I. von der I. Emission vom 1. Inli 1856. Litt. A. à 1000 Thlr. Nr. 1.
Litt. B. à 500 Thlr. Nr. 26.
Litt. C. à 200 Thlr. Nr. 19 25 31 52 71 137 146 158 160.
Litt. D. à 100 Thlr. Nr. 15 17 20 24 25 32 36 38 40 45 49 59 186 191 198 200 241 242 247 253 262 281 314 325 334 336 339 380.
Litt. E. à 25 Thlr. Nr. 5 10 38 55 78 220 235 268 279 281 306 333 462 484 530 548 599 601 617 625 631 666 730 732 759 858 881 889 895 991 1043 1046 1068 1076 1089 1114 1116 1123 1130 1140 1144 1149 1157 1170 1233 1238 1241 1246 1256 1272 1296 1304.
II. von der II. Emission vom 1. Juli 1863. Litt. A. à 1000 Thlr. Nr. 3Z. 1 Litt. B. à 500 Thlr. Nr. 4. Litt. C. à 200 Thlr. Nr. 62. “ Litt. D. à 100 Thlr. Nr. 32 89 90 99 103 160
181 182.
Diese Obligationen werden den Inhabern mit der Aufforderung gekündigt, die Kapitalbeträge vom 1. Juli 1889 ab gegen Rückgabe der Obli⸗ gationen mit den dazu gehörigen, erst nach dem 1. Juli 1889 fälligen Zins⸗Coupons nebst Taldns bei der Kreis⸗Kommnunal⸗Kasse hierselbst in Empfang zu nehmen.
Für etwa fehlende Coupons wird der Betrag vom
Kapital gekürzt werden. 1 Von den bereits früher ausgeloosten Kreis⸗Obli⸗
gationen sind bis jetzt noch nicht eingelöst
worden: I. von der I. Emission vom 1. Juli 1856. Litt. D. à 100 Thlr. Nr. 69 170. Litt. E. à 25 Thlr. Nr. 104 277 490 640 798 867 1087 1228. II. von der II. Emission vom 1. Juli 1863. Litt. C. à 200 Thlr. Nr. 40. Litt. D. à 100 Thlr. Nr. 158. Die Einlösung dieser Obligationen wird hierdurch in Erinnerung gebracht. Eisleben, den 3. Dezember 1888. Der Kreis⸗Ausschuß des Mansfelder Seekreises. von Wedell.
11“
[11480] Bekanntmachung.
Bei der heute stattgehabten 4. Ausloosung von Crefelder vom Jahre
1 sind die folgenden Nummern gezogen worden:
Litt. A. à 5000 ℳ Nr. 85 169.
Litt. B. à 1000 ℳ Nr. 118 133 151 194 244 273 299 410 581 600 627 723.
Litt. C. à 500 ℳ Nr. 178 214 288 289 296 313 327 339 348 485 580 665.
Litt. D. à 200 ℳ Nr. 19 32 168 250 482 487.
Es werden diese Anleibescheine zur Einlösung hiermit aufgerufen, und können die Kapitalbeträge derselben gegen Rückgabe der Anleihescheine mit den zugehörigen Zinsscheinen Reihe I. Nr. 15 bis 20 vom 1. Jnli 1889 ab entweder bei der Stadtkasse zu Krefeld oder in Berlin bei der Deutschen ank oder der Direktion der Diskontogesellschaft erhoben werden.
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit abzuliefernden Zinsscheine wird von dem Kapital⸗ betrage abgehalten.
Von den zur Einlöfung zum 1. Juli 1888 auf⸗ gerufenen Anleibescheinen sind noch rückständig: Litt. B. Nr. 370, Litt. C. Nr. 379 und Litt. D. Nr. 2814, welche hierdurch zur Einlöfung wiederholt aufgerufen werden.
Krefeld, den 21. Dezember 1888.
Der Ober⸗Bürgermeister. J. B.: B
[11841]
6 % St. Louis, I. Mo
Die unterzeichneten Bankhäuser haben sich zur Wahrung der Arkansas & Texas vertreten,
age⸗Bonds der St. Louié, m diese Interessen wirksam zu
Arkausas & Texas 1. Mortg
„Bonds. sitzern 6 iger ist es nach dem Wortlaut der Obligation zunächst
sen.
Interessen von
ersorderlich, eine absolute Majorität den? Capitals der I. Mortgage⸗Vonds vachzuweisen d Zur Erreichung dieses Zweckes fordern wir die Besitzer genannker Bends hierdurch auf, ihre
Stücke nebst Couponshogen oder Reichsbankdepotscheine über diese Stücke unverzüglich bei der
Bank des Berliner Cassen⸗Vereins,
u deponiren. Durch diese Deponirung Verfügung über ihre Bonds verhindert. Den Stuüͤcken ist ein doppeltes,
Sobald ein genüͤgender Betrag von Bonds
sammlung eingeladen werden, um Üüber die Berlin, 20. Mai 1889.
Mever Cohn. Everth & Mittelmann.
iedlich. William Rosenheim %£ Co.
8
werden die Obligations⸗Inhaher in keiner Weise an
arithmetisch geordnetes Nummern⸗Verzeichniß dei Die Bank des Berliner Cassen⸗Vereins 1. über die Ou
hinterlegt sein wird, werden die ferner zu ergreifenden , hene
J. Feig. — 4 Jaecquier 4 Gecurius. C. Rausfmann 4 Co. 8. 8 Emil Calomon Schlesinger. Gehr. Schneider.
ciner Ver⸗
Co. K. Helfft 2 Co.
8
5) Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. [9654]
Magdeburger Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft.
Die in der heutigen Generalversammlung für das Jahr 1888 auf 10 Prozent (ℳ 30,00 pro Aktie) festgesetzte Dividende kann gegen Rück⸗ gabe der Dividendenscheine pro 1888 vom 16. Mai cr. ab bei unserer Hauptkasse hier, sowie bei sämmt⸗ lichen auswärtigen General⸗Agenturen der Gesell⸗ schaft in vnpfen⸗ genommen werden. Magdeburg, den 13. Mai 1889. Magdeburger Allgemeine Versicherungs⸗ Aectien⸗Gesellschaft. Der General⸗Director: Fr. Koch.
[11253 4 Nöchem in der Generalversammlung vom 11. April I. J. die Herabsetzung unseres Grundkapitals bis auf eventuell 1 050 000 ℳ beschlossen worden ist, machen wir dies in Gemäßheit des Selahes hierdurch be⸗ kannt und fordern zugleich die läubiger unserer da en. auf, sich bei uns zu melden. Dresden, am 21. Mai 1889.
Bauverein Johannstadt. 8 Der Vorstand. Arnhold.
[11688] Die Herren Aktionäre der Prenzlau⸗Wolfs⸗ hagen'schen Chanssee⸗Gesellschaft werden hier⸗
durch zu der
am Freitag, den 7. Junni 1889, Nach⸗
mittags Uhr, im Kassen⸗Lokale des Kreishauses zu Prenzlau stattfindenden außerordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen, in welcher die Schluß⸗ rechnung nach beschlossener Auflösung der Gesellschaft vorgelegt werden soll.
Das Direktorinum
der vorgenannten Chaussee⸗Gesellschaft.
[11689]
Die ordentliche Generalversammlung des Neurode Brannauer Chanussee Aktien Bereins findet am 6. Inni in Vielhauer s Hotel hier⸗ selbst, Vormittags 11 Uhr, statt, zu welcher die Herren Aktionäre hiermit ergebenst eingeladen werden.
Neurode, den 23. Mai 1889. “
Das Direktorim.
[11527] 6 % hypothecarisch fundirte Anleihe der Norddeutschen Zucker⸗Kaffinerie.
Die fälligen Coupons und laut Be vom 5. März a. c. die sämmtlichen noch im “ “ 0o 22 Anleihe werden vom 1. Inni a. e. an werktägli Vormittags von 9 bis 12 Uhr, an unserer Casse eingelöst. Die Einreicher haben nach Nummern geordnete Verzeichnisse mitzultefern. Hamburg, 22. Mai 1889. 8 Commerz- und Zisconto-Bank in Hamburg.
[11529] Vee-es
St.
Pauli Credit Ba in Hamburg.
Unter Bezugnahme auf Art. 4 unserer Statuten ersuchen wir die Herren Actionaire der dritten Emifsion, die neunte Einzahlung don 10 Prozent mit ℳ 30.— per Actie und ℳ 6.— Agio
bis zum 30. Juni dieses zu leisten. Der Vorstand.
Steinkohlen⸗Actienverein. Auf Grund der in der heutügen 6
Generalversamm⸗ lung statutengemäß Wahlen und
vorgenommenen nach erfolgter Konstitnirung desteht der Auffichts⸗
Dresden. 8 1 — 8.2 ——
IE“ üustad Kreischer.
ng.I