1889 / 128 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 May 1889 18:00:01 GMT) scan diff

und Farben, Voranschlag 108 532,80 Lire. b. Pinsel und Schwämme, Voranschlag 24 897,95 Lire.

In Perugia sind Vorstudien für Erbauung einer etwa 45 km langen Trambahn Perugia— Chiusi begonnen worden.

Verkehrs⸗Anstalten. 8

Die Anwesenheit des Königs von Italien hat den Telegrammverkehr beim Haupt⸗Telegraphenamt in Berlin außerordentlich anwachsen lassen. Wie wir erfahren, sind während der sechs Tage vom 21. bis 26. Mai 3703 Telegramme mit 118 467 Worten zwischen Berlin und Italien gewechfelt worden.

Hamburg, 29. Mai. (W. T. B.) Der Postdampfer „Allemania' der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, heute in Ha⸗ vana eingetroffen.

31. Mai. (W. T. B.) Der Schnelldampfer „Augusta Victoria“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft hat, von New⸗York kommend, heute Morgen Lizard passirt.

Triest, 30. Mai. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Euterpe“ ist, von Konstantinopel kommend, heute Nachmittag hier eingetroffen. 1

London, 29. Mai. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Roslin Castle“ hat heute auf der Ausreise Madeira passirt. Der Castle⸗Dampfer „Taymouth Castle“ ist heute auf der Ausreise von London abgegangen. Der Castle⸗Dampfer „Grantullvy Castle“ ist heute auf der Heimreise in Darthmouth angekommen. Der Castle⸗Dampfer „Pembroke Castle“ ist heute auf der Heimreise in London angekommen.

London, 30. Mai. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Athenian“ ist gestern auf der Heimreise von Capetown, der Union⸗Dampfer „Mexican“ heute auf der Heimreise von Madeira abgegangen.

Theater und Musik.

Im Königlichen Schauspielhause setzte am vergangenen

Mittwoch Frl. Poppe vom Stadt⸗Theater in Hamburg ihr Gastspiel, welches sie am letzten Montag als „Deborah“ in Moser’s gleichnami⸗ gem Volksschauspiel begonnen hatte, fort. Als zweite Rolle hatte die junge Dame die „Orsina“ in „Emilia Galotti“ gewählt. Die Aufgabe, welche sie sich damit stellte, war keine leichte, und trotz manchem recht ansprechenden Zuge, den wir lobend hervorheben wollen, können wir doch nicht ein unumwunden anerkennendes Urtheil über diese Orsina fällen, da die Gastin uns manches schuldig blieb. Wir gestehen gern zu, daß Frl. Poppe über künst⸗ lerische Mittel verfügt, nur scheint sie für die Verwendung derselben noch nicht das nöthige Verständniß gefunden zu haben und greift oft fehl. Eine Begabung für das Heroinenfach liegt entschieden vor und eröffnet der Dame eine immerhin verheißende Perspektive für die Zukunft; vorläufig ist hier noch viel Unreifes, das erst mit der wachsenden Vervollkommnung und bei fleißigem Studium sich ver⸗ lieren wird. Die Orsina in ihrer wunderbaren Mischung von Leiden⸗ schaftlichkeit und kühler Berechnung verlangt ein sorgfältiges Durchdenken jeder auch noch so kleinen Handlung, dabei darf aber nicht ein allzu spitzfindiges Tüfteln stattfinden, welches schließlich zu unnatürlicher, erkünstelter Gespreiztheit führt und das Spiel zu einem manirirten macht; von diesem Vorwurf konnte man das erste Gastspiel der „Deborah’ nicht freisprechen, es muß auch der „Orsina“ gemacht werden. Alles in Allem genommen haben wir es aber bei Frl. Poppe mit einer talentirten Künstlerin zu thun. Da sie heute Abend in einer anderen schwierigen Rolle, der „Maria“ in „Maria Stuart“ wiederum auftritt, so wird sie des Weiteren eine Probe ihres Könnens ablegen, und es bleibt abzuwarten, ob ein Engagement mit der Königlichen Hofbühne zu Stande kommt.

Fr. Marcella Sembrich sang gestern in Kroll’s Theater zum ersten Male, und zwar in deutscher Sprache, die Titelrolle in Donizetti's „Marie, die Tochter des Regiments“, und es kann nicht Wunder nehmen, daß die anmuthige kleine Oper mit dieser ausgezeichneten Künstlerin als Hauptdarstellerin einen im Verlauf des Abends sich immer mehr steigernden, stürmischen Erfolg errang. Der entzückende Wohllaut und die Weichheit der Stimme bezauberten wieder Herz und Sinne, so daß immer neuer

als Einlage ein sehr gefälliges Wiegenlied von Rieß mit gemüthvoller Wärme und Innigkeit der Empfinbung; den Schluß bildete Arditi's Walzer „II bacio“, in welchem die ungewö nliche Stimm⸗ gewandtheit und Koloraturfertigkeit und der metallklare und reine Klang des Organs in allen Nuancen unübertrefflich zur Wirkung kam. Der rauschende, stürmische Beifall des Publikums war zum Schjuß beinahe endlos. Zahlreiche Blumenspenden drückten den freudigen Dank der Zuhörer aus. Den„Sulpice“ sang Hr. Riechmann mit Humor und eindrucksvoller Kraft. Hr. Cronberger war in der Rolle des Tonio frisch im Spiel und sicher im Gesang. Auch die übrigen mitwirkenden Sänger und Sängerinnen trugen zu dem er⸗ freulichen Ensemble das Ihre bei. 1““ 8 8

Mannigfaltiges.

Deutsche Allgemeine Ausstellung für Unfall⸗ verhütung, Berlin 1889, unter dem Allerhöchsten Protektorat Sr. Majestaäͤt des Kaisers und Königs. Unter der Zahl der Unfälle, welche bei Bauten und beim Anstreichen von Häusern häufig vorkommen, nehmen diejenigen, welche bei der ; von Hänge⸗ oder Schweebegerüsten möglich sind, eine hervorragende Stelle ein. Schon das Anbringen der Gerüste ist mit Gefahr verknüpft und wird vermehrt durch die Möglichkeit des Abrutschens und Reißens der Seile. Man hat daher längst darauf gesonnen, diesen Uebelständen abzuhelfen, und so begegnen wir denn auch hier einer Erfindung, welche in ihrer einfachen und praktischen Konstruktion Beachtung ver⸗ dient und ihrem Zweck recht wohl entspricht. Die Firma Thomsen u. Co. hat nämlich ein doppelt und einfach verstellbares Baugerüst ausgestellt, welches am Rohbau des „Bundes der Bau⸗, Maurer⸗ und Zimmermeister zu Berlin“ auf dem Ausstellungsplatz angebracht ist und veranschaulicht, wie die Gefahr vermieden werden kann. Dieses auf einem von Zoll zu Zoll bis zur Höhe von 27 m zu ver⸗ längernden Ständer laufende Gerüst kann durch einen Hebel⸗ mechanismus von einem oder zwei Mann mit Leichtigkeit herauf und herunter, auch seitlich nach beiden Richtungen vermiftelst eines Taues bewegt und regulirt werden. Eine Gefahr durch Herabgleiten oder Stürzen ist hierbei völlig ausgeschlossen, da ein feststehender Arbeits⸗ kasten mit Schutzgeländer der beim Doppelgerüst bis zu 9m Länge haben kann auf sicherster Grundlage, doppelten Haken, ruht. Dazu kommt, daß weder Dach noch Gesims des betreffenden Gebäudes in Anspruch genommen, daher nicht beschädigt werden; auch wird den Fenstern kein Licht entzogen. Erwägt man ferner, daß die Aufstellung dieses Gerüstes innerhalb einer Stunde zu bewerkstelligen ist, so ist es erklärlich, daß dasselbe in den Kreisen der Bautechniker überall Bei⸗ fall, seiner Gefahrlosigkeit wegen Seitens der Behörden rückhaltlose Anerkennung und weitere Verbreitung im Auslande gefunden hat. Patentirt ist es im Deutschen Reich unter Nr. 34 849. Die Gewerb⸗ treibenden werden den Werth dieser Einrichtung mehr und mehr schähen lernen und dieselbe in ihrer Thätigkeit erfolgreich sich zu Nutze machen.

Im Auftrage des Vorstandes der Ausstellung hat die Verlags⸗ buchhandlung von Max Pasch (Berlin SW) einen Situations⸗ plan des Ausstellungsterrains im Maßstabe von 1:1250 in sieben⸗ farbigem lithographischem Druck herstellen lassen, welcher durch seine schöne Ausführung und genaue Angabe jeder Einzelheit das Zurecht⸗ finden auf dem ausgedehnten Gebiet der Ausstellung bequem ermög⸗ licht. (Pr. 20 ₰.)

Unter dem Vorsitz des Herzogs von Ratibor fand am Sonnabend, den 25. Mai cr., die erste Sitzung des vom Deutschen Brauerbunde ernannten Schiedsgerichts für die sach⸗ gemäßeste Einrichtung zu Arbeiter⸗Bädern in Brauereien statt. Das hohe Interesse, welches die volksthümliche Verbreitung von billigen Bädern in allen leitenden Kreisen erregt hat, zeigte sich auch in der Zusammensetzung der Versammlung. Anwesend waren der Direktor des Kaiserlichen Gesundheitsamts, Köhler, die Ge⸗ heimen Räthe Pistor und Spinola, Dr. Georg von Bunsen, Sanitäts⸗ Rath Spieß aus Frankfurt a. M., Regierungs⸗Rath Reichel u. v. A. Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung mit einem eingehenden Sach⸗ bericht über die vorliegenden Bestrebungen und ertheilte alsdann dem Direktor Knoblauch, stellvertretenden Vorsitzenden der Deutschen Allge⸗ meinen Ausstellung für Unfallverbütung, das Wort. Derselbe stattete zunächst im Namen des Deutschen Brauerbundes den erschienenen Herren den Dank für ihren Beitritt ab und referirte kurz über den bisherigen

Beifalle jubel spontan hervorbrach. Im zweiten Akt sang Fr. Sembrich

Verlauf des Preisausschreibens. Die zahlreich eingetroffenen Preis⸗

bewerbungen konnten in einer mehrstündigen Sitzung nicht erledigt werden ;.

auch kam man überein, diese Konkurrenz zur Basis allgemein gültiger Grundsätze für die ferneren Einrichtungen von Arbeiter⸗Bädern auszuarbeiten. Dem Deutschen Brauerbund gebührt somit fuͤr seine Anregung und Oppferwilligkeit die weit⸗ gehendste Anerkennung. Sofern es die Preisbewerber gestatten werden die hochinteressanten Bade⸗Einrichtungen in Ze Modellen oder betriebsfähiger Ausführung in der Deutschen Allgemeinen Ausstellung für Unfallverhütung öffent⸗ lich ausgestellt werden.

Rennen zu Charlottenburg. Mittwoch, 29. Mai.

I. Mahlsdorfer Flach⸗Rennen. Preis 1500 Dist. ca. 1400 m. Rittm. v. Schmidt⸗Pauli's F.⸗H. „Weltkind“ 3 jähr. (1500 ℳ) 51 ½ kg 1., Hrn. Ehrich’s F.⸗H. „Wilddieb“ 2. Siegte leicht mit einer 82 Werth: 1670 dem Sieger, 625 dem Se „Weltkind“ wurde für 2850 von Mr. H. Solloway gefordert.

II. Ehrenpreis⸗Jagdrennen. Herren⸗Reiten. Dist. ca. 3000 m. Lt. v. Garczynski's br. St. „La Rose“ 5 jähr. 82 ½ kg Bes. 1., Lt. Frhrn. v. Senden’s II. br. W. „Garibrand“ 2., Lt. v. Willich's br. St. „Gina“ 3., Lt. v. Meyer's br. W. sHaͤrtburg⸗ 4. Sicher mit einer Länge gelandet; „Gina“ fünf Längen hinter „Gari⸗ brand“ und zehn Längen vor „Harzburg“ Dritte. Werth: Ehrenpr. und 1100 der Siegerin, Ehrenpr. und 480 dem Zweiten, Ehrenpr. und 280 der Dritten, 130 dem Vierten.

III. Seeburger Hürden⸗Rennen. Preis 1500 Dist. ca. 2500 m. Lt. Gr. Hallwyl's br. W. „Nero“ 68 kg 1., Rittm. v. Boddien's F.⸗H. „Raufbold“ 2., Kapt. Jos's br. St. „Zauberin“ 3. Siegte nach Gegenwehr mit einer Länge; „Zauberin“ ebensoweit hinter „Rauf⸗ bold“ Dritte. „Thespia“ angehalten. Werth: 1460 dem Sieger, 260 dem Zweiten. „Nero“ wurde nicht gefordert.

IV. Preis von Pankow. Hürden⸗Rennen. Herren⸗Reiten. Dist. 3000 m. Major v. Zansen⸗Osten’s br. H. „Mirambo“ 4 jähr. 65 kg. Lt. v. Graͤvenitz I., Hrn. Adrian’'s F.⸗H. „Ruppsippos“ 2., Hrn. O. Oehlschläger's br. W. „Highflyer“ 3., Gr. C. Lehndorff's br. H. „Don Merino“ 4. Siegte nach Gefallen mit 8 Längen; „Highflyer“ 7 Längen hinter „Ruppsippos“ und 15 Längen vor „Don Merino“; dann „Aztec“ und „Vivacious“. Werth: 2350 dem Sieger, 720 dem Zweiten, 320 dem Dritten, 120 dem Vierten.

V. Zehlendorfer Jagd⸗Rennen. Dist, ca. 3000 m. Hrn. Adrian's br. H. „Bombay“ 6jähr. (1500 ℳ) 71 kg 1., Lt. Gr. Bredow's br. St. „Kaiserpreis“ 2., Hrn. O. Germann's F.⸗St. „Morning Wire“ 3. Nach Gegenwehr mit einer halben Länge ge⸗ wonnen; „Morning Wire“ weit zurück Dritte. „Orange Girl“ an⸗ gehalten. Werth: 1400 dem Sieger, 260 der Zweiten. „Bombay“ wurde nicht gefordert.

VI. Adare⸗Jagd⸗Rennen. Dist. ca. 4500 m. Hrn. O. Oehlschläger's schwbr. Stute „The Counteß“ 74 ½ kg 1., Rittm. von Boddien's br. H. „Sancoins“ 2., Rittm. von Schmidt⸗Pauli's br. W. „Kingsdene“ 3. Siegte ganz leicht mit drei Längen; zwei Längen zwischen dem Zweiten und Dritten. Werth: 2920 der Siegerin, 500 dem Zweiten, 300 dem Dritten.

Wien, 30. Mai. (W. T. B.) Bei dem heutigen Derby⸗ Rennen gewann „Triumph“ den ersten, „Kinesör“ den zweiten und „Aba“ den dritten Preis.

Paris, 31. Mai. (W. T. B.) Bei einem gestern in Cher⸗ bourg vorgekommenen Erdbeben wurden drei starke Erschüt⸗ terung en bemerkt. Das Gesims des Portals der Kirche de la Trinités⸗ stürzte herab. Die Erdstöße wurden bis Granville, Guernsey, Havre und Rouen verspürt. Die Bevölkerung ist in großer Be⸗ stürzung. Personen sind nicht verletzt worden.

Christiania, 30. Mai. (W. T. B.) Der Grönland⸗ Reisende Dr. Nansen ist mit seiner Begleitung heute hier ein⸗ getroffen und von der Bevölkerung mit enthusiastischen Kundgebungen begrüßt worden. Die Dr. Nansen entgegengefahrene Dampfschiffs⸗ Flottille begegnete der Expedition im Christiana⸗Fjord und geleitete sie nach Christiania. Stadt sind reich mit Flaggen geschmückt.

cht vom 30. Mai, Morgens. 3 8

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Wetterbericht vom 31. Mai

schwister.

r Morgens.

Lydia.

Temperatur

in 0Celsius 50 C. ä= 40 R Bar. auf 0Gr.

u. d. Meeressp.

Stationen. Wind. Wetter. Stationen.

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp red. in Millim.

Mama's Augen. Eine alte Schachtel.

Wind. Wetter. G. zu Putlitz. Anfang 7 Uhr.

in 0 Celsius

red. in Millim. Temperatur

50

Mullaghmore 7ů49 Aberdeen 752 Christiansund 755 Kopenhagen. 760 Stockholm. 758

aparanda. 765

t. Petersbrg 762 Moskau. 766

wolkig halb bed. bedeckt wolkig bedeckt heiter wolkig 21 wolkenlos 22.

—,—, —,— COo E bdo S

=bb20bn 0α2

Mullaghmore 750 Aberdeen. 752 Christiansund 759 Kopenhagen. 765 Stockholm 764 Haparanda. 761 St Petersburg 763 Moskau 766.

spänstigen Zaͤhmung. Sonntag: Die Stü Montag:

Verliner Theater.

belungen.

SSW

4 halb bed. heiter wolkenlos 2 halb bed. heiter

wolkenlos Blaubart.

Cork, Queens⸗ Cork, Queens⸗ toww 750 Cherbourg. 759 Füber 1111 öb368“ mburg 761 winemünde 761 Neufahrwasser 760 Memel 760

wolkenlos 20 bedeckt 17 halb bed. 23

11 toww 751 13 Cherbourg. 757 13 Helder 1761 13 Sylt 762 16 Hamburg .77683 Swinemünde 765 Neufahrwasser 766 Memel 766

Kinderstube.

halb bed. halb bed. halb bed. wolkenlos halb bed. ¹) heiter heiter²) bedeckt

Anfang 7 ½ Uhr.

menceau. und A. d'’Artois. Sonntag: Anfang 7 ½ Uhr.

wolkenlos 13 halb bed. 13 wolkig 17 bedeckt 16 halb bed. 17 heiter 18 heiter 20 bedeckt 16

Heric I11I ünster 762 Karlsruhe.. 764 Wiesbaden. 764 München 765 Chemnitz 763 Berlin 762 Breslau.. 763

München..

Münster. 762 Karlsruhe.. 762 Wiesbaden. 762 765 wolkenlos Chemnitz.. 764 Berlin.. 765 Wien.. 764 Breslau . 766

wolkig wolkenlos

heiter V Sonnabend: Z heiters) glänzender wolkenlos 2 wolkenlos

wolkenlos von A. Sullivan.

Ile d'Aix.. 764 SSW 5 bedeckt 14 Nizza 762 NO wolkig 16

Uebersicht der Witterung.

Ueber dem kontinentalen Europa hat der Luftdruck weiter zugenommen und ist daselbst und im Osten ein hoher; im Westen Irlands naht eine neue De⸗ pression heran. Ueber Deutschland wehen bei ver⸗ am änderlicher Bewölkung schwache südwestliche Winde. Die Temperatur liegt daselbst über der normalen, stellenweise siel Regen. Obere Wolken ziehen aus

Süd bis West. Deutsche Seewarte.

Sennldebeeeneneeeneeöeeneeeeeneebnene’e’öeeeenn

Schottland und öchsten ist

Triest 763

1¹) Früh Regentropfen.

Uebersicht der Witterung. Eine ziemlich tiefe Depression liegt westlich

Britischen Inseln und das Nordseegebiet ausgebreitet,

und Westrußland. Ueber Deutschland ist das Wetter heiter und andauernd warm, bewegung. Gewitter werden gemeldet aus Kassel, Königsberg, Krakau und

ONO Zwolkenlos 4 Musik⸗Corps.)

²) Thau. ³) Thau. Instrumental⸗Virtuosen. sder Vorstellung 7 Uhr von Sonntag: Im Theater:

hat ihren Wirkungskreis über die Park: der Luftdruck über Ostdeutschland bei schwacher Luft⸗

ernösand.

eutsche Seewarte. rico: Hr. Alberti.)

Sonntag: Letztes Gastspiel

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Theater⸗Anzeigen.

Königliche Fchauspiele. Sonnabend: Opern⸗ haus. 139. Vorstellung. Der Prophet. Oper in 5 Akten von Meyerbeer. Dichtung nach dem Fran⸗ zösischen des Scribe, deutsch bearbeitet von L. Rell⸗ mann. Dichtung stab Ballet von Paul Taglioni Anfang 7 Uhr. Graeb

1— 8

Schauspielhaus. 145. Vorstellung. lichen Verwandten. Roderich Benedix. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 140. Vorstellung. Loreley. Große romantische Oper in 4 Akten von E. Nau⸗

Anfang 7 Uhr.

Die zärt⸗

Lustspiel in 3 Akten von 5 ½, der Vorstellung 7 Uhr.

von O. Roquette. Tanz von E.

8 1

Schauspielhaus. 146. Vorstellung. Die Ge⸗ Schauspiel in 1 Akt von Goethe. Plauderei in 1 Akt von O. F. Gensichen. Lustspiel in 1 Akt von J. Rosen. Lustspiel in 1 Akt von

Beutsches Theater. Sonnabend: Der Wider⸗

tzen der Gesellschaft. Die Jüdin von Toledo.

Sonnabend:

Sonntag: Sokrates und seine Frau. Der zündende Funke.

Montag: Die Nibelungen.

Tessing-Theater. Sonnabend: Der Fall Clé⸗ Schauspiel in 5 Akten von A. Dumas (Jza: Lilli Petri.)

Der Fall Clémenceau.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Zum 159. Male:

er Ausstattung (in deutscher Der Mikado, oder: Ein Tag in Titipu. Burleske Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert. Anfang 7 Uhr.

Im prachtvollen Park um 5 Uhr: Großes Parkfest. Auftreten erster Gesangs⸗ und Anfang des Concerts 5,

Der Mikado. Im Großes Elite⸗Doppel⸗Concert.

erster Gesangs⸗ und Instrumental⸗Künstler. Auftreten der Xylophon⸗Virtuosin Frl. Fernando.

Kroll’e Theater. Sonnabend: Gastspiel des Hrn. Werner Alberti. Der Troubadour. (Man⸗

Sembrich. Marie, die Tochter des Regiments.

Täglich: Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter elektr. Beleuchtung des e großes Doppel⸗Concert. Anfang

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Erstes

großes Sommernachtsfest bei brillanter Beleuchtung des Gartens, bengalisches Feuer ꝛc.

Kyritz⸗Pyritz. Posse in 3 Akten von Wilken und Justinus. Musik von Gustav Michaelis.

Im Sommergarten: Großes Doppel⸗Concert. Auftreten sämmtlicher Spezialitäten. Anfang des Concerts 6 Uhr, des Theaters 7 ½ Uhr.

Sonntag: Kyritz⸗Pyritz. Im Sommergarten: Großes Doppel⸗Concert, verbunden mit Schlacht⸗ musik. Großer Zapfenstreich. Auftreten sämmtlicher Spezialitäten.

8.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Anna von Gröning mit Hrn. Ger.⸗ Assessor Karl von Warnstedt (Duderstadt). Frl. Elisabeth Mick mit Hrn. Hofschauspieler Henry Greve (Neuendorf— Potsdam). Frl. Feodora Grüwel mit Hrn. Architekten Paul Pietsch (Berlin). Frl. Lisbeth Radecke mit Hrn. Banquier Felix Ulrich (Berlin). Frl. Maria Leisen mit Hrn. Apotheker Emil Rehe (Köln). Frl. Marie Gestewitz mit Hrn. Marine⸗Stabsarzt Dr. Dippe (Leipzig Kiel).

Verehelicht: Hr. Bürgermeister T. Berus mit bl. Wilhelmine Elfferding (Dinslaken). Hr.

isenb.⸗Sekr. Herm. Jacobi mit Frl. Luise Härtel (Breslau—Eisleben).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Lehrer Th. Pfaender (Berlin). Hrn Pfarrer Kurt Starke (Pfarr⸗ haus Nitzka). Hrn. Richter (Lipine). Hrn. Karl Piper (Charlottenburg). Eine Tochter: Hrn. Legationsrath Frhrn. von Friesen (Dresden). Hrn. Arthur Brockhoff (Dulsburg). Hrn. Bruno Berger (Kolditz i. S.) Hrn. Dr. med. Emil Knebel (Siegen).

Gestorben: Frau Direktor Premper, geb. Pieper (Kiel). Hr. Rittergutsbesitzer Julius Hagen (Königsberg I. Pr.). Hr. Rittergutsbesitzer Dr. Herm. Julius von Jaeckel (Kassel). reifrau Friederike Charlotte von Uckermann, geb. von Selchow (Gotha). Frau Pastor Ida Kuhlo, geb. von Laer (Gonfeld). Freifräulein Marie v. d. Bussche⸗Hünnefeld (Hünnefeld). Hrn.

Frhrn. v. Maltzahn Tochter Ruth (Kummerow).

Frau Anna von Bötticher, geb. Märtin Frei⸗ berg i. S.). Hr. Postesfistent Fritz Riefe

(Leese a. Weser).

von Marcella

Die Ni⸗

Ritter In der

Theater.

Mit neuer Sprache):

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Auftreten Erstes

Redacteur: J. V.: Siemenroth.

Berlin: 1 Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

leuchtt Sechs Beilagen .

Neu einstudirt: (eeinschließlich Börsen⸗Beilage).

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Die Schiffe im Hafen, sowie die Häuser der

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Deutschen Reichs⸗Anz

Beilage

Berlin, Freitag den 31. Mi

ger und Königlich Preußischen St

1

Königreich Preußen. Disziplinarverfahren r⸗Verwaltungsgeri t.

Vom 8. Mai 1889.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den gesammten Umfang der Monarchie, was folgt: .

Zur Entscheidung in denjenigen auf Entfernung aus dem Amt gerichteten förmlichen Disziplinaruntersuchungen, in welchen die Gesetze zu derselben das Plenum des Ober⸗Ver⸗ waltungsgerichts oder das Ober⸗Verwaltungsgericht berufen, wird bei demselben ein Disziplinar⸗Senat in der Besetzung von zwei Präsidenten und sieben Räthen dieses Gerichtshofes gebildet. Den Vorsitz in diesem Senat führt der Präsident des Gerichtshofes und im Falle seiner Verhinderung derjenige Senats⸗Präsident, welcher dieses Amt am längsten bekleibet.

Im Uebrigen setzt sich der Disziplinar⸗Senat in der Weise zusammen, daß bis zur Erfüllung der gesetzlichen Zahl den ständigen Mitgliedern des Ersten Senats derjenige Senats⸗Präsident sowie diejenigen Räthe des Gerichtshofs hinzutreten, welche ihr Amt am längsten bekleiden, und bei gleichem Dienstalter diejenigen, welche der Geburt nach die ältesten sind. Die im einzelnen Falle an der Theilnahme Hatsachtüch oder rechtlich Behinderten kommen hierbei nicht in Betracht.

Die Zuständigkeit des Disziplinar⸗Senats erstreckt sich auch auf das Verfahren, in welchem über die Thatsache der Dienstunfähigkeit von Beamten Entscheidung zu treffen ist.

Die für das Verfahren der einzelnen Senate des Ober⸗ Verwaltungsgerichts geltenden Vorschriften finden auch auf den Disziplinar⸗Senat Anwendung.

Die Entscheidung auf Klagen, welche die Verhängung von Ordnungsstrafen zum Gegenstand haben, süihh bei dem Ober⸗ Verwaltungsgericht dem Ersten Senat desselben zu.

Bezüglich der Mitglieder des Ober⸗Verwaltungsgerichts bewendet es auch fernerhin bei den §§. 21, 22 und 24 des Gesetzes, betreffend die Verfassung der Verwaltungsgerichte ꝛc., vom 8; 1875/2. August 1880 (Gesetz⸗Samml. von 1880 S. 328).

bei dem

2. Der §. 1 dieses Gesetzes findet auf alle zur Zeit seines Phetafthrczens noch nicht endgültig entschiedenen Sachen An⸗ wendung. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 882

Gegeben im Schloß zu Berlin, den 8. Mai 1889. L. S.) „Wilhelm.

Fürst von Bismarck. von Boetticher. von Maybach. Freiherr Lucius von Ballhausen. von Goßler. von Scholz. Graf von Bismarck. Herrfurth.

von Schelling. von Verdy.

über die allgemeine Landesverwaltung und die Zuständigkeit der Verwaltungs⸗ und Verwaltungs⸗ gerichtsbehörden in der Provinz Posen.

Vom 19. Mai 1889.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages, für die Provinz Posen, was folgt: Artikel I.

Das Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 195) sowie die Titel I und IV bis einschließlich XXV des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs⸗ und Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 237) treten für die Pro⸗ vinz Posen, mit den aus den nachstehenden Artikeln sich er⸗ gebenden Maßgaben, in Kraft. .“

Artikel II.

Wählbar zum Mitglied des Provinzialraths und des Bezirksausschusses ist jeder selbständige Angehörige des Deutschen Reichs, welcher das dreißigste Lebensjahr vollendet at, sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet und eit mindestens einem Jahre der Provinz durch Grundbesitz oder Wohnsitz angehört.

Als selbständig gilt Derjenige, welchem das Recht, über sein Vermögen zu verfügen und dasselbe zu verwalten, nicht durch gerichtliche Anordnung entzogen ist.

M Artikel III. b Die gewählten Mitglieder des Provinzialraths und des Bezirksausschusses bedürfen der Bestätigung. Die Bestätigung steht zu: dem Minister des Innern hinsichtlich der gewählten Mitglieder des Provinzialraths und deren Stell⸗ vertreter; dem Ober⸗Präsidenten hinsichtlich der gewählten Mit⸗ glieder des Bezirksausschusses und deren Stell⸗ vPvHerltor.

Wird die Bestätigung versagt, so wird zu einer neuen Wahl geschritten. Wird auch diese Wahl nicht bestätigt so hat die zur Bestätigung berufene Behörde das Mitglied be⸗ jiehungsweise den Stellvertreter zu ernennen.

„Dasselbe findet statt, wenn die Vornahme der Wahl ver⸗ weigert werden sollte.

„Die hiernach ernannten Mitglieder und Stellvertreter müssen den für die Wählbarkeit gesetzlich vorgeschriebenen Er⸗ fordernissen entsprechen. ““

Artikel IV.

An Stelle des §. 36 des Gesetzes vom 30. Juli 1883

8 8

treten folgende Bestimmungen:

An der Spitze der Verwaltung des Kreises steht der Landrath.

Der Kreisausschuß besteht aus dem Landrath als Vor⸗ sitzenden und sechs Mitgliedern, welche von dem Ober⸗ Präsidenten aus der Zahl der Kreisangehörigen ernannt werden.

Die Ernennung erfolgt auf Grund von Vorschlägen des Kreistages, in welche aus der Zahl der Kreisangehörigen die zu Mitgliedern des Kreisausschusses befahigten Personen auf⸗ zunehmen sind.

Lehnt ein Kreistag die Aufforderung des Ober⸗Präsidenten zur Vervollständigung dieser Vorschläge ab, so hat der Pro⸗ vinzialrath auf Antrag des Ober⸗Präsidenten darüber zu be⸗ schließen, ob und welche Personen nachträglich in die Vor⸗ schlagsliste aufzunehmen sind. Personen, welche in die Vorschlagsliste nicht aufgenommen sind, können vom Ober⸗Präsidenten zu Mitgliedern des Kreis⸗ ausschusses nur unter der Zustimmung des Provinzialraths ernannt werden. Lehnt der Provinzialrath die Zustimmung ab, so kann dieselbe auf Antrag des Ober⸗Präsidenten durch den Minister des Innern ergänzt werden.

Geistliche, Kirchendiener und Elementarlehrer können nicht Mitglieder des Kreisausschusses sein; richterliche Beamte, zu denen jedoch die technischen Mitglieder der Handels⸗, Gewerbe⸗ und ähnlicher Gerichte nicht zu zählen sind, nur mit Geneh⸗ migung des vorgesetzten Ministers.

Zu Mitgliedern des Kreisausschusses können nur solche Kreisangehörige ernannt werden, welche a. selbständige (Art. II Abs. 2) Angehörige des Deutschen Reichs sind und das 21. Lebensjahr vollendet haben,

b. sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden.

Das Recht zur Mitgliedschaft geht verloren, sobald eins der vorstehenden Erfordernisse bei dem Mitglied nicht mehr zutrifft. Es ruht während der Dauer eines Konkurses, ferner während der Dauer einer gerichtlichen Untersuchung, wenn dieselbe wegen Verbrechen oder wegen solcher Vergehen, welche den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nach sich ziehen müssen oder können, eingeleitet oder wenn die gerichtliche Haft verfügt ist. 8

Die Ernennung der Kreisausschußmitglieder erfolgt auf sechs Jahre mit der Maßgabe, daß bei Ablauf dieser Periode die Mitgliedschaft im Ausschuß bis zur Ernennung des Nachfolgers fortdauert. Alle zwei dühn. scheidet ein Drittel der Mitglieder aus. Die das erste und zweite Mal Aus⸗ scheidenden werden durch das Loos bestimmt. Die Ausgeschie⸗ denen können wiederernannt werden. Jede Ernennung verliert ihre Wirkung mit dem Aufhören einer der im §. 2 vor⸗ geschriebenen Bedingungen. Der Kreisausschuß hat darüber zu beschließen, ob dieser Fall eingetreten ist. Gegen den Beschluß des Kreisausschusses findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Bezirksausschuß statt. Die Klage steht auch dem Vorsitzenden des Kreisausschusses zu. Dieselbe hat keine auf⸗ schiebende Wirkung; jedoch darf bis zur rechtskräftigen Ent⸗ scheidung die Ernennung eines Ersatzmannes nicht stattfinden. Für das Streitverfahren kann der Kreisausschuß einen be⸗ sonderen Vertreter bestellen.

8 Die Ausschußmitglieder werden vom Vorsitzenden ver⸗ eidigt.

Die Ausschußmitglieder können nach Maßgabe der Be⸗ stimmungen des §. 39 des Gesetzes über die allgemeine Landes⸗ verwaltung im Wege des Disziplinarverfahrens ihrer Stellen enthoben werden. 1

Bei Behinderung des Landraths geht der Vorsitz im Kreisausschuß 86 seinen Stellvertreter über. Ist dies der Kreissekretär, so führt nicht dieser, sondern das hierzu vom Kreisausschuß gewählte Mitglied den Vorsitz.

8 5

Sogweit die eigenen Einnahmen des Kreisausschusses nicht ausreichen, werden die Kosten, welche die Geschäftsverwaltung desselben verursacht, von dem Kreise getragen.

Die Mitglieder des Kreisausschusses erhalten eine ihren baaren Auslagen entsprechende Entschädigung. Ueber die Höhe derselben beschließt der ““

Der Kreisausschuß ist befugt, Behufs der örtlichen Er⸗ ledigung der zu seiner Zuständigkeit gehörigen Geschäfte die Mitwirkung der Poldzebistritskommisfarien, Uännee der Ge⸗ meinde⸗ und Gutsvorsteher in Anspruch zu nehmen.

Artikel V.

Im Uebrigen werden hinsichtlich der Angelegenheiten der

Provinz und der Kreise folgende Bestimmungen getroffen:

A. Angelegenheiten der Provinz.

1) Zum Zwecke der Verwaltung der Angelegenheiten des

provinzialständischen Verbandes wird ein Provinzial⸗Ausschuß

bestellt, welcher aus 7 bis 13 von dem Provinzial⸗Landtage

zu wählenden Mitgliedern und dem Landesdirektor besteht. ür die Mitglieder hat der Provinzial⸗Landtag eine gleiche ahl von Stellvertretern zu wählen. .

Für die Wählbarkeit gelten die im Artikel II getroffenen Bestimmungen. Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind der Ober⸗Präsident, die Regierungs⸗Präsidenten, sowie sämmtliche Provinzialbeamte.

Die gewählten Mitglieder und deren Stellvertreter be⸗ dürfen der Bestätigung des Ministers des Innern.

Der Provinzialausschuß wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter desselben. Der Landes⸗ direktor kann zum Vorsitzenden oder zum Stellvertreter des⸗ selben nicht gewählt werden.

2) Zur Wahrnehnung der laufenden Geschäfte der pro⸗ vinzialständischen Verwaltung wird ein Landesdirektor bestellt, welcher von dem Provinzialausschuß auf mindestens sechs bis Fsen zwölf Jahre zu wählen ist und der Bestätigung des

önigs bedarf. 88 b

Der Landesdirektor vertritt den provinzialständischen Ver⸗ band nach außen in allen Angelegenheiten, insbesondere auch da, wo die Gesetze eine Spezialvollmacht verlangen.

Er ist der Dienstvorgesetzte sämmtlicher Provinzialbeamten.

3) Wird in den Fällen zu 1 und 2 die Bestätigung ver⸗ sagt, so schreitet der Provinzial⸗Landtag beziehungsweise der Provinzialausschuß zu einer neuen Wahl. Wird auch diese Wahl nicht bestätigt, so kann der Minister des Innern die kommissarische Verwaltung der Stelle auf Kosten des pro⸗ vinzialständischen Verbandes anordnen. Dasselbe findet statt, wenn der Provinzial⸗Landtag beziehungsweise der Provinzial⸗ ausschuß die Wahl verweigert oder den nach der ersten Wahl nicht Bestätigten wiederwählt.

Die kommissarisch bestellten Mitglieder des Provinzial⸗

ausschusses müssen den für die Wählbarkeit in diesen getroffenen

Bestimmungen entsprechen.

Die kommissarische Verwaltung dauert so lange, bis die Wahl des Provinzial⸗Landtages beziehungsweise des Provinzial⸗

usschusses, deren wiederholte Vornahme jeder Zeit zulässig

ist, die Bestätigung erlangt hat.

4) Die näheren Bestimmungen über die Zusammensetzung des Provinzialausschusses und dessen Geschäfte, über die Meset. die dienstliche Stellung und die Befugnisse des Landes⸗ direktors und der übrigen Provinzialbeamten sowie hin⸗ sichtlich der Aufsicht über die Verwaltung der Angelegenheiten des provinzialständischen Verbands werden durch eine nach Anhörung des Provinzial⸗Landtags zu erlassende Königliche Verordnung getroffen. Dieselbe bestimmt auch,

a. inwieweit der Königliche Landtags⸗Kommissarius, die zu seiner Vertretung oder Unterstützung abgeordneten Staats⸗ beamten, die Mitglieder des Provinzialausschusses und die oberen Provinzialbeamten an den Berathungen des Provinzial⸗ Landtages theilzunehmen befugt sind,

b. mit welchen Maßgaben die Vorschriften des Gesetzes vom 21. Juli 1852 (Gesetz⸗Samml. S. 465) in Betreff der Dienstvergehen der Mitglieder des Provinzialausschusses und der Provinzialbeamten Anwendung finden.

5) Die in Folge einer Veränderung der Provinzialgrenze erforderliche Regelung der werhattniss ist, unbeschadet aller Privatrechte Dritter, durch den Minister des Innern zu be⸗ wirken. Streitigkeiten, welche hierbei entstehen, unterliegen der Entscheidung des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

6) In Feeehchh auf die Vertheilung der Provinzial⸗ abgaben finden die Bestimmungen der §§. 106 bis 108 und 110 bis 113 der Provinziglordnung vom 29. Juni 1875/22. März 1881 (Gesetz⸗Sammlung 1881 Seite 233) Anwendung.

7) Unterläßt oder verweigert der provinzialständische Ver⸗ band, die ihm gesetzlich obliegenden, von der Behörde inner⸗ halb der Grenzen ihrer Zuständigkeit festgestellten Leistungen auf den Etat zu bringen oder außerordentlich zu genehmigen, so verfügt der Ober⸗Präsident, unter Angabe der Gründe, die Eintragung in den Etat, beziehungsweise die Feststellung der außerordentlichen Ausgabe.

Gegen die Verfügung des Ober⸗Präsidenten steht dem Provinzialverbande innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Ober⸗Verwaltungsgerichte zu. Die Rechte des provinzial⸗ ständischen Verbandes werden hierbei von dem Provinzial⸗ ausschuß wahrgenommen, sofern nicht der Provinzial⸗Landtag einen besonderen Vertreter bestellt hat.

B. Angelegenheiten der Kreise.

8 In den Fällen der Veränderung der Kreisgrenzen und der Bildung neuer Kreise, sowie des Ausscheidens großer Städte aus dem Kreisverbande beschließt der Bezirksausschuß über die Auseinandersetzung der betheiligten Kreise, vorbehalt⸗ lich der den letzteren gegen einander zustehenden Klage bei dem Bezirksausschuß.

2) Durch Beschluß des Kreistages kann dem Kreis⸗ ausschuß die Verwaltung der Angelegenheiten des Kreises übertragen werden. insichtlich dieser Verwaltung gelten die Bestimmungen der 123 und 134, 1 bis 4 der Kreis⸗ ordnung für die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Branden⸗ burg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 13. Dezember 1872/19. März 1881 (Gesetz⸗Samml. 1881 S. 179).

3) In Beziehung auf die Vertheilung der Kreisabgaben treten die §§. 10 bis einschließlich 18 der Kreisordnung für die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pom⸗ mern, Schlesien und Sachsen vom 13. Dezember 1872/19. März 1881 (Gesetz⸗Samml. 1881 S. 179) auch in der Provinz Posen mit der Maßgabe in Kraft, daß die in §. 12 festgesetzten

Termine vom 30. Juni 1874 auf den 31. Oktober 1891, vom 31. Dezember 1875 auf den 31. März 1893 und vom 1. Januar 1876 auf 8 dden 1. April 1893 verlegt werden.

4) Auf Beschwerden und Einsprüche, betreffend die Heran⸗ ziehung oder die Veranlagung zu den Kreisabgaben, beschließt der Kreisausschuß. u

Beschwerden und Einsprüche der gedachten Art sind inner⸗

1 halb einer Frist von zwei Monaten nach erfolgter Bekannt⸗ machung der Abgabebeträge bei dem Kreisausschuß anzubringen.

Einsprüche gegen die Höhe von Kreiszuschlägen zu den direkten Staatssteuern, welche sich gegen den Prinzipalsatz der letzeren richten, sind unzulässig. 1

Gegen den Beschluß des Kreisausschusses findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Bezirksausschuß statt. Hierbei ist die Föfetn get der Verwaltungsgerichtsbehörden auch insoweit begründet, als bisher durch §. 79 Titel 14 Theil II. des Allgemeinen Landrechts, beziehungsweise §§. 9, 10 des Gesetzes über die Erweiterung des Rechtsweges vom 24. Mai 1861 (Gesetz⸗Samml. S. 241) oder sonstige bestehende Vor⸗ schriften der ordentliche ü g zulässig erklärt war.

Die Beschwerden und die Einsprüche, sowie die Klage haben keine aufschiebende Wirkung.

Gegen die Entscheidung des Bezirksausschusses das Rechtsmittel der Revision zulässig.

5) Beschlüsse des Kreistages, welche folgende Angelegen⸗ heiten betreffen: .

a. Mehr⸗ oder Minderbelastung einzelner Kreistheile,

ist nur