1889 / 138 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Jun 1889 18:00:01 GMT) scan diff

innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit

erhoben wird.

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreis⸗Ausschusses können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens⸗

unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. Regierungsbezirk Oppeln.

Provinz Schlesien. Anweisung

zum Kreis⸗Anleiheschein des Kreises 1“I .. te Ausgabe Buchstabe. Nr... über Mark.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleiheschein die .. te Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre 18 . bis 18 .. bei der Kreiskommunalkasse zu Groß⸗ Strehlitz, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch erhoben wird.

Groß⸗Strehblitz, den .. ten 188.

Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Groß⸗Strehlitz.

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreis⸗Ausschusses können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

.. zter Zinsschein.... ter Zinsschein.

Anweisung.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 13. Juni. Se. Majestät Kaiser und König begaben Sich heute früh mittels Dampfers von Potsdan nach Charlottenburg und von doct nach dem Schlosse Bellevue, von wo Aleerhöchstdieselben Se. Majestät den Schah von Persien nach dem Potsdamer Bahn⸗ hof und von dort bis zur Station Wildpark geleiteten. Se. Majestät verabschiedeten Sich hier von dem Schah, Höchst⸗ welcher demnächst Seine Reise nach Kassel fortsetzte.

Nachdem Se. Majestät am Morgen während der Dampf⸗ schiffahrt mit dem Chef des Militärkabinets, General⸗Lieute⸗ ant von Hahnke, und dem Ober⸗Ceremonienmeister Grafen zu Eulenburg gearbeitet hatten, nahmen Allerhöchstdieselben Mittags im Schlosse Friedrichskron einen längeren Vortrag des Staatssekretärs Grafen Bismarck entgegen und sahen später den Statthalter in Elsaß⸗Lothringen, Fürsten von Hohenlohe⸗Schillingsfürst, und den deutschen Gesandten in Pekin Brandt, als Gäste bei Sich zur Frühstückstafel.

1“

Ueber die Abreise Sr. Majestä von Persien wird uns berichtet: Viele Tausende strömten heute Vormittag in der zehnten Stunde nach dem Thiergarten, um in der Bellevue⸗Allee, der Bellevuestraße und auf dem Potsdamer Platz Spalier bildend, dem von der deutschen Reichshauptstadt scheidenden Herrscher Persiens ein Lebewohl zuzurufen. Als die vierspännige offene Hofequipage mit Ihren Majestäten dem Schah und dem Kaiser die dichten Menschenmassen passirte, ertönten überall Hochrufe. Freudig bewegt und sich oftmals verneigend, dankte Se. Majestät der Schah für die dargebrachten Huldigungen. Se. Majestät der Kaiser und König, Allerhöchstwelcher die Uniform Seines 1. Garde⸗Regi⸗ ments z. F. trug, hatte Seinen Hohen Gast von Schloß Belle⸗ vue abgeholt, um Ihm bis zum Potsdamer Bahnhof und von dort bis zur Station Wildpark das Geleit zu geben. Auf dem Perron des Bahnhofes und in den Fürsten⸗ zimmern waren inzwischen das gesammte persische Gefolge und die Staatswürdenträger eingetroffen und hatten theils in dem Sonderzuge ihre Plätze eingenommen, theils er⸗ warteten sie vor dem Zuge das Eintreffen ihres Souveräns. Es waren ferner zugegen: Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold, begleitet von dem persönlichen Ad⸗ jutanten, Major Grafen Klinkowstroem, der Staats⸗ Minister Gra⸗ Bismarck, welcher das ihm jüngst ver⸗ liehene Bildniß des Schahinschah in Brillanten und Gold⸗ fassung zu dem breiten grünen Bande des persischen Sonnen⸗Ordens trug und sich bis zum Eintreffen der Miafjestäten lebhaft mit dem Amin⸗es⸗Sultan, Ali Asghar⸗Khan, nterhielt; ferner der Gouverneur von Berlin und Ober⸗ befehlshaber in den Marken, General⸗Oberst von Pape, der Kommandant General⸗Lieutenant Graf von Schlieffen, die General⸗Adjutanten von Hahnke und von Wittich, der General⸗ Major Graf Wedell und die dienstthuenden Flügel⸗Adjutanten. eits waren anwesend der den Schah begleitende Gesandte eneral Mirza Reza⸗Khan, der hiesige General⸗Konsul sowie derjenige Hamburgs. 1 10 Minuten nach 10 Uhr verkündeten lautschallende Hurrahrufe die Ankunft der Majestäten, und bald darauf betrat der Schah mit dem Kaiser und König, gefolgt von dem Ehrendienst der persischen Majestät, General der In⸗ fanterie von Grolman und Major von Brandis, den Perron. Der Schah verabschiedete sich von den anwesenden Personen mittels Händedrucks, mit jedem Einzelnen freundliche Worte in franzöͤsischer Sprache wechselnd. Längere Zeit unterhielt sich der Herrscher Persiens mit dem Grafen von Bismarck, dem persischen Gesandten und dem Minister Ali Asghar⸗Khan. Der Schah gab dem Staats⸗Minister Grafen Bismarck wiederholt die Hand, und nachdem die Leibdienerschaft Höchstdesselben den Zug bestiegen, betraten Beide Majestäten das Coupé. Se. periische Majestät rat noch wiederholt an das geöffnete Fenster, die zur Verab⸗ schiedung erschienenen Personen militärisch grüßend. Um 10 ¼ Uhr verließ der Königliche Sonderzug die

Bahnhofshalle, um den Schah nach Kassel zu führer

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11 In der Dritten Beilage zu dem „Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 90 vom 12. April d. J. haben wir ein Verzeichniß der⸗ jenigen Ermäßigungen des italienischen Zolltarifs mitgetheilt, welche auf den Verträgen Italiens mit Deutsch⸗ land, Oesterreich⸗Ungarn, Spanien und der Schweiz be⸗ ruhen und als Konventional⸗Tarif den meistbegünstigten Staaten gegenüber zur Anwendung kommen. Die Einräu⸗

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8 8 8 11“ mung dieser begünstigten Sh ist im Allgemeinen davon ab⸗ hängig, daß die betreffenden Waaren mit Ürsprungszeugnissen versehen sind, welche von Behörden des Landes, wo die Waaren erzeugt wurden, ausgestellt sind. 1

Von dieser Vorschrift ist im Interesse des Zwischen⸗ handels mit fremden Waaren nach Italien nachstehende Aus⸗ nahme zugestanden worden:

Für fremde, nicht französische Waaren, deren Abstammung bei der Verbringung in eine zollamtliche Niederlage des deutschen Zollgebiets festgestellt worden ist, und welche unter Zollkontrole mit der Bestimmung nach Italien wieder aus⸗ geführt werden, können gültige Ursprungszeugnisse von den betreffenden deutschen Zollbehörden ausgestellt werden.

In solchen Ursprungszeugnissen muß aus drücklich be⸗ eugt sein, daß die Waaren weder französischen Ursprungs fin noch aus einer französischen Niederlage stammen.

Waaren schweizerischen Ursprungs müssen neben dem Attest der deutschen Zollbehörde noch mit einem von einer schweizerischen Behörde ausgestellten ordnungsmäßigen Ursprungszeugniß versehen sein. 8

Ist ein schriftlicher Vertrag noch von keiner Seite erfüllt, so kann nach §§. 386, 387 Th. I. Tit. 5 des Allg. Landrechts die Aufhebung des Vertrages mündlich erfolgen, doch muß die Kassation des über den Vertrag auf⸗ genommenen schriftlichen Instruments hinzukommen. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, V. Civilsenat, durch Urtheil vom 13. April d. J., ausgesprochen, daß, wenn zwei Vertragsexemplare, das eine von dem einen und das andere von dem anderen Kontrahenten unterschrieben, über den Ver⸗ trag ausgefertigt waren, die Kassation eines der beiden Exemplare zur Aufhebung des Vertrages genügt. Eine nach dieser Kassation erfolgte Hinzufügung der Unterschrift des Gegenkontrahenten auf dem noch vorhandenen, bis dahin nur von einem Kontrahenten unterschriebenen Exemplar ist unberechtigt und wirkungslos.

Se. Hoheit der Erbprinz von Sachsen⸗Mei⸗ ningen, General⸗Major und Commandeur der 4. Garde⸗ Infanterie⸗Brigade, hat⸗sich zur Recognoscirung des Manöver⸗ terrains nach den Kreisen Ost⸗ und West⸗Sternberg und Schwiebus⸗Züllichau begeben.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator der freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Burchard, ist hier an⸗ gekommen.

Der Königliche Gesandte am bayerischen Hofe, Graf zu Rantzau, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben von München fungirt der Legations⸗Sekretär von Lindenau als Geschäfts⸗ träger.

Der Königlich bayerische Gesandte am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe, Graf von Lerchenfeld⸗Koefering, hat sich auf einige Tage nach Ostpreußen begeben. Für die Dauer der Abwesenheit desselben von Berlin fungirt der Legations⸗ Sekretär Freiherr von der Tann⸗Rathsamhausen als Geschäftsträger.

Der Königlich italienische Botschafter am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Graf de Launay, hat sich auf kurze Zeit nach Dresden begeben. Während der Abwesenheit des⸗ selben von Berlin fungirt her Erste Botschafts⸗Sekretär Marquis de Beccaria⸗Incisa als Geschäftsträger.

Der hiesige Gesandte der argentinischen Republik, Carlos Calvo, hat sich nach Bad Hall in Ober⸗Oesterreich begeben. Während der Abwesenheit desselben von Berlin fungirt der Legations⸗Sekretär Eduardo Calvo als Geschäfts⸗ träger.

Sachsen. Dresden, 13. (W. T. B.)) Der Landtag ist heute mit folgender, durch den Staats⸗Minister Grafen Fabrice verlesenen Thronrede eröffnet worden:

Hochgeehrte Herren der beiden Kammern der Ständeversammlung!

Durch Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs, unseres allergnädigsten Herrn, bin ich beauftragt worden, den außerordent⸗ lichen Landtag, zu dem Sie heute zusammentreten, zu eröffnen.

Es sind nicht die regelmäßigen Aufgaben der verfassungsmäßigen Thätigkeit der Stände, wie sie der Gang unseres öffentlichen Lebens in periodischer Wiederkehr darbietet, zu deren Erledigung Sie heute hierher berufen worden sind.

Wir begehen in den nächsten Tagen ein seltenes Erinnerungsfest, die Frier des achthundertjährigen Jubiläums der Verbindung unseres Königlichen Hauses mit dem sächsischen Lande. Wir werden bei dieser Feier zurückblicken auf die Segnungen, die wir dieser Verbindung verdanken: die Gründung unseres Staats, seine Erhaltung, seine Pflege und reiche Entwickelung in den Wechselfällen einer Geschichte von acht Jahrhunderten.

Se. Majestät der König haben den Wunsch gehabt, dieses be⸗ deutsame Fest in Gemeinschaft mit den Ständen als den verfassungs⸗ mäßigen Vertretern Seines Volkes zu begehen, und begegnen damit zahlreichen aus allen Gegenden des Landes kund gewordenen Stimmen.

So mgen denn diese festlichen Tage, wie sie gewiß nach allen Seiten eine hohe Befriedigung vaterländischer Gesinnung gewähren werden, auch Ihnen zu freudiger Genugthuung gereichen.

Se. Majestät der König bedauern nur, daß die fest⸗ liche Stimmung durch die schmerzlichen Eindrücke der wiederholten verheerenden Elementarereignisse in verschiedenen Gegenden des Landes beeinträchtigt wird. Ihre Anwesenheit wird aber die Füglichkeit bieten, auch hierbei nach Maßgabe der in ähnlichen früheren Fällen befolgten Grundsätze helfend einzutreten, wenn Sie die Regierung, wie auf Allerhöchsten Befehl wird beantragt werden, mit der entsprechenden Ermächtigung versehen.

Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs erkläre ich hierdurch den außerordentlichen Landtag für eröffnet

Das gestrige „Dresdner Journal“ veröffentlicht eine Verordnung, das Majestätswappen be⸗ treffend, vom 7. Juni 1889. Dieses (unten näher beschriebene) Wappen ist von den Staatsbehörden bei allen solchen schriftlichen Ausfertigungen und Urkunden in Anwen⸗ dung 2 bringen, welchen bisher nach bestehender Anordnung oder Uebung das große Siegel beigedruckt worden ist. Das letztere bleibt, bis die neuen Stempel angeschafft sein werden, einstweilen noch im Gebrauch. Die heraldische Beschreibung dos Majestätswappens lautet:

Das Wappen besteht aus einem zweimal gespaltenen und drei⸗ mal getheilten Schild mit einem Herzschild und einem einmal ge⸗ spaltenen Schildesfuß. Der Herzschild ruht auf dem 5. und 8. Felde von rother Farbe (Regalien) und ist in Schwarz und Gold neunmal getheilt, mit einem schräglinken grünen Rautenkranze belegt und von einer Herzogskrone bedeckt (Herzogthum Sachsen).

Die anderen Felder tragen folgende Wappenfiguren:

Das 1. Feld: (heraldisch rechts, vom Beschauer aus links in der oberen Reihe) in Gold einen nach links gekehrten, schwarzen, sprin⸗ genden Löwen (Markgrafschaft Meißen); das 2. Feld: in Blau einen nach rechts gewandten, von Silber und Roth siebenmal getheilten, gekrönten, springenden Löwen (Landgrafschaft Thüringen); das 3. Feld:

in Schwarz einen nach rechts schauenden, goldnen Adler (Pfalzgraf⸗ schaft Thüringen); das 4. Feld: in Blau einen nach linkg gewandten, gekrönten, goldnen Adler (Pfalzgrafschaft Sachsen); das 6. Feld: in Blau einen nach rechts gekehrten, gold⸗ und silbergetheilten, springenden Löwen (Herrschaft Pleißen); das 7. Feld: in Schwarz einen nach links gewendeten gekrönten, goldenen springenden Löwen (Vogtland); das 9. Feld: einen nach rechts ge⸗ kehrten rothgekrönten, schwarzen, springenden Löwen auf goldnem, mit rothen Herzen besäten Grunde (Grafschaft Orlamünde); das 10. Feld: in Gold zwei blaue Pfähle (Grafschaft das 11. Feld: in Blau eine goldene Mauer mit drei Zinnen (Markgrafschaft Ober⸗ lausitz); das 12. Feld: in Silber drei blaue Querbalken (Herrschaft Eisenberg). 8 . 1t

Der Schildersfuß enthält im 1. Felde: in Silber eine gold⸗ besamte fünfblättrige rothe Rose, zwischen deren. Blättern grüne Blättchen befindlich (Burggrafschaft Altenburg); im 2. Felde: in Gold eine schwarze Henne mit rothem Kamm auf grünem Berg (Grafschaft Henneberg).

Auf dem Schilde stehen fünf goldene Helme, von denen der 2., 3. und 5. gekrönt sind und der 1. schwarz und silberne, der 2. roth und silberne, der 3. und 4. schwarz und goldne und der 5. blau und goldne Helmdecken trägt. W

Die Helmkleinode bestehen bei dem 1. Helm: in einem nach links gekehrten, silber⸗ und schwarzgespaltenen Brackenkopfe mit Hals (Vogtland); beim 2. Helm: in zwei silbernen, mit je 5 dreiblättrigen grünen Zweigen besteckten Büffelhörnern (Thüringen); beim 3. Helm: in einem von Schwarz und Gold neunmal getheilten, mit dem Rautenkranze belegten spitzen Hut, welchen eine Krone mit fünf Pfauenfedern ziert (Sachsen); beim 4. Helm; in einem nach rechts gekehrten Judenkopf nebst Rumpf, ersterer mit grauem Bart und Haar, letzterer mit roth⸗ und silbergestreiftem Kleide, auf dem Haupte einen in denselben Farben ge⸗ streiften mit zwei Pfauenfedern an der Spitze geschmückten, aufge⸗ stülpten Hut (Meißen); beim 5. Helm: in einem mit den Sachsen nach rechts gekehrten, geschlossenen, blauen Flug mit goldner Mauer mit drei Zinnen (Oberlausitz). Als Schildhalter dienen zwei nach rückwärts schauende goldene Löwen. Am Schilde hängt an grünem Bande der Orden der Rautenkrone. Das unter diesem befindliche grüne Band trägt den Wahlspruch: „Providentiae memor“. Das Ganze umgiebt ein mit Hermelin gefütterter und mit der Königlichen Krone bedeckter Purpurmantel.

12. Juni. (Y.) Den

Württemberg. Stuttgart,

Landständen ist ein Gesetzentwurf, betreffend die Apanage Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm von Württemberg, zugegangen. Die Apanage des König⸗ lichen Prinzen wurde anläßlich dessen Vermählung im Jahre 1877 durch Gesetz auf 100 000 festgesetzt. Der vorliegende Gesetzentwurf bezweckt, dem Prinzen den vollen Geldbetrag der hausgesetzlichen Sustentation eines vermählten Kronprinzen mit 66 000 Gulden = 113 142 86 und daneben der hohen Gemahlin des Prinzen das hausgesetzliche Nadelgeld einer Kronprinzessin mit 8000 Fl. = 13 714 29 zu gewähren.

Anhalt. Ballenstedt, 11. Juni. (Anh. St.⸗A.) Ihre Hoheit die Herzogin ist am Freitag Abend erkrankt, doch ist seit heute Vormittag eine wesentliche Besserung im Befinden Höchstderselben eingetreten.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 11. Juni. (Wien. Abdp.) Die Vorbereitungen für die bevorstehenden Neuwahlen für mehrere Landtage nehmen ihren Fortgang. Am 8. d. M. hat in Prag eine Versammlung von Vertretern des konser⸗ vativen Großgrundbesitzes stattgefunden, in welcher über die aufzustellende Kandidatenliste Berathung gepflogen wurde. Die Wahlen der Wahlmänner in der Gruppe der Land⸗ gemeinden sind bereits im Zuge.

13. Juni. (W. T. B.) Das „Fremdenblatt“ sagt: „Die einstimmige Annahme der Tagesordnung Cavaletto's in Rom zeigt, daß das italienische Parla⸗ ment die von Crispi rermüthig dargelegte Politik der Vertrags⸗ und Bundestreue würdigt und billigt, sowie daß die große Mehrheit des italienischen Volkes das einzige Heil Italiens im Festhalten an der Tripel⸗Allianz erblickt. In Oesterreich⸗Ungarn kennt man keine andere Ge⸗ sinnung gegen Italien als Freundschaft und Vertrauen für die Zukunft; die Vergangenheit ist begraben und jeder Umstand beseitigt, der auch nur vorübergehend das herzliche Einvernehmen beider Mächte trüben könnte. Das kleine Häuflein Irredentisten wird daran nichts ändern.“

Großbritannien und Irland. London, 13. Juni. (W. T. B.) Ein Telegramm des „Reuter'schen Bureaus“ aus Zanzibar, vom 12. d. M. meldet: Stanley berichte in einem Briefe aus Ururi vom 2. Dezember v. J.: er sei mit einigen Invaliden in diesem, am südöstlichen Ufer des Victoria⸗Nyanza⸗Sees gelegenen Orte nach schweren Menschen⸗ verlusten durch Krankheit und Mangel an Lebensmitteln an⸗ gekommen. Emin Pascha kbefinde sich in Ungara am nordöstlichen Ufer desselben Sees. 8

Hiesigen Morgenblättern wird aus Suakim, vom 12. d. M., telegraphirt, daß nach Mittheilungen aus Massovah irreguläre Truppen unter italienischen Offizieren die wichtige Position von Senahit an der abessinischen Grenze besetzt hätten.

Frankreich. Paris, 12. Juni. (W. T. B.) Laisant, Laguerre und Déroulsède sind heute einstweilen in Freiheit gesetzt worden, wurden aber verständigt, daß ie bei der ersten lärmenden Kundgebung in den Straßen von Neuem verhaftet werden würden. Die Behörde sei ent⸗ schlossen, keinerlei Manifestationen oder Störung der öffent⸗ lichen Ruhe zu dulden.

Laguerre und Laisant, welche mit Derouléde heute Vormittag hier erwartet werden, haben ein Schreiben an den Präsidenten der Deputirtenkammer, Méline, gerichtet, in welchem sie gegen ihre Verhaftung protestiren und die Aufmerksamkeit des Präsidenten auf den gegen die parla⸗ mentarische Unverletzlichkeit gerichteten Angriff lenken.

Spanien. Madrid, 13. Juni. (W. T. B.) Die Königin⸗Regentin ist hier wieder eingetroffen.

Türkei. Konstantinopel, 13. Juni. (W. T. B.) Die von der Regierung eingesetzte Kommission zur Untersuchung der Verhältnisse in Kreta ist dorthin abgereist. Der neu ernannte Gesandte Rumäniens hat dem Sultan seine Kreditive überreicht.

Rumänien. Bukarest, 12. Juni. (W. T. B.) Die Session des Parlaments ist bis zum 17. Juni ver⸗ längert worden. Der Senat hat ebenfalls die Ein⸗ führung der Goldwährung genehmigt. In der De⸗ putirtenkammer interpellirte Jonescu heute die Regie⸗ rung: ob es richtig sei

keiten der Auffassung bietenden Gesetzes zu befördern.

daß die Ausweisungsdekrete gegen

je russischen Bilderhändler von der Regierniig zurück⸗ din ommen wären. Der Minister des Auswärtigen, Ler vary, antwortete: es sei dies nicht geschehen.

Serbien. Belgrad, 12. Juni. (W. T. B.) In Betre der Aufrechterhaltung oder Kassirung des Fererptias ;1 geordneten Haftbeschlusses gegen Garaschanin hat der Gerichtshof erster Instanz entschieden, dem Kassationshofe die Bestimmung eines zur Beschlußfassung berechtigten Richter⸗ kollegiums zu überlassen.

Nach Mittheilung der „Polit. Corresp.“ hat die ser⸗ bische Regierung ihren diplomatischen Vertreter in Sofia, Danitsch, abberufen und mit der provisorischen Ver⸗ tretung des Postens den Konsul Bodi in Monastir betraut.

13. Juni. (W. T. B.) In Folge gestrigen Be⸗ schlusses des Gerichtshofes erster Instanz ist nunmehr Garaschanin auf freien Fuß gesetzt worden.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 12. Juni.

T. B.) Der Minister des Aeußern, Graf Ehrensvärd, hat seine Entlassung genommen, und Freiherr von Akerhielm ist zu seinem Nachfolger ernannt worden. Der Justizrath Ostergren ist zum Justiz⸗Minister ernannt worden.

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Zeitungsstimmen.

In einem Artikel des „Leipziger Tageblatt“ zur Einleitung der Wettinfeier heißt es:

Was auch emporsteigen mochte aus der Zeiten Schooße, was auch reifen mochte aus den gewaltigen Bewegungen der Geister im Strome der Jahre: der Sachse hat immerdar zu seinem Fürsten gestanden. In Noth und Tod, Lust und Leid haben sie nicht von einander gelassen, und das Blut manches treuen Herzens wurde gern vergossen zum Ruhme und für die Ehre Wettins. Das war schon so in der historisch so unklaren Zeit der ersten sächsischen Mark⸗ grafen und bei deren Kämpfen mit aufsässigen Rittern und herrschfüchtigen. Kirchenfürsten, das lehren die Nachrichten von den blutigen Kämpfen mit den Hussiten, das erzählen die Chroniken aus der entsetzlichen, durch das Reforma⸗ tionszeitalter veranlaßten Periode des 30jährigen Krieges, welche das blühende deutsche Vaterland in eine Einöde verwandelte, das beweisen die Ereignisse in den Feldzügen gegen die Türken, in der Zeit Karl's XII. von Schweden, Friedrich's des Großen und Napoleon's, das haben viele der noch Lebenden selber erlebt und gesehen in Schleswig, Böhmen und Frankreich, wo König Albert seine Sachsen geführt zu Ruhm und Sieg und mit kühner Hand durch glänzende Waffenthaten seinen Namen eingeschrieben hat neben denen seiner kriegsgewaltigen unsterblichen Vorfahren auf den ehernen Ehrentafeln der sächsischen, der deutschen Kriegsgeschichte. Doch nicht allein zu Krieg und Streit haben die Wettiner in der langen Zeit, waährend welcher sie das Scepter tragen, ihre Unterthanen geführt, sondern auch zu regem Wettbewerb bei allen Kulturaufgaben und Geisteskämpfen; sie waren sogar vielfach Bahnbrecher in dieser Hin⸗ sicht für ganz Deutschland. Die Mark Meißen, dereinst in grauer Vorzeit ein dünn bevölkertes, wenig bebautes Land mit nur ver⸗ einzelten Klöstern und Burgen, ist wie Thüringen unter der langen Herrschaft der Wettiner zur höchsten wirthschaftlichen Blüthe gelangt, und das Königreich Sachsen gilt gegenwärtig so ziemlich in der ganzen Welt als ein Musterstaat ersten Ranges. Reiche Städte und Dörfer, weltberühmte Industriestätten und Werke, unübertroffene Schulen und Kunstanstalten, die denkbar besten Verkehrswege und hoch⸗ angesehene Handelshäuser, mustergültige Forst⸗ und Landwirth⸗ schaft, vortreffliche Viehzucht: das sind die werthvollen Früchte der Wettiner Herrschaft in Mitteldeutschland, ganz zu geschweigen ihrer Verdienste um Erhaltung der evangelischen Lehre, welche ohne dies Fürstenhaus wohl kaum das Jahrhundert der Reformation überdauert hätte, sowie um die deutsche Literatur, Kunst und Wissenschaft, welchem köstlichen Dreiblatt in allen Wettiner Ländern stets gern und freudig mit echt fürstlicher. Freigebigkeit Heim⸗ stätten bereitet wurden, deren Gaben dem ganzen Erdenrund zu Gute gekommen sind. Es giebt kein Gebiet des öffentlichen Lebens und Strebens, dem die Wettiner in ihren Erbstaaten nicht Gönner, Förderer und Vorbilder gewesen und noch sind. Es ist darum ganz natürlich, daß das große Wettiner Familien⸗ und Regentenfest, dessen Mittelpunkt die Residenzstadt des Königs Albert sein wird, allen Ständen des Sachsenvolkes Anlaß giebt, dem Monarchen und seinn um ihn versammelten Vettern, den Regenten in den säͤchsisch⸗thüringischen Staaten, in feierlichster Weise ihre Huldigungen darzubringen. Auch Kaiser Wilhelm II. als Oberhaupt des durch die Einmüthigkeit aller deutschen Fürsten in den Stunden gemein⸗ samer Noth und Gefahr unter dem Donner der Geschütze und dem Hurrahrufen der deutschen Truppen und Volksstämme neu aufgerich⸗ teten Reichs deutscher Ration wird bei dem Fest nicht fehlen, um auch seinerseits diese seltene Jubelfeier des uralten deutschen Fürsten⸗ geschlechis verherrlichen zu helfen. Unsere Augen schauen bei dem Feste Sachsen und Wettin auf stolzer Höhe, geehrt, gefeiert von aller Welt, und unsere Herzen klopfen stolz und freudig in alter Sachsen⸗ liebe und Treue für König Albert und sein erlauchtes Haus, wie dies geschehen ist allezeit, landauf und landab, so lange Wettins Farben über dem Sachsenvolke geflattert haben in mancher ernsten

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und frohen Stunde durch acht Jahrhunderte lang.

Die „Kölnische Zeitung“ schreibt: „Wiederholt ist es von uns bemerkt und beklagt worden, daß während der parlamentarischen Verhandlungen über das soeben lücklich zum gesetzgeberischen Abschluß gelangte Hauptwerk der Session, die Inraliden⸗ und Altersversicherung, Ton und Richtung einiger radikalen Kritiker im Vergleich zu ihrer Haltung im Laufe der Kommissionsberathungen immer schroffer und feindseliger ge⸗ worden war, gerade als wenn die sich verstärkende Aussicht auf das Zustandekommen des Gesetzes den Werth seines Inhalts mindern müßte. Um so bereitwilliger haben wir auch schon unsere Befriedi⸗ gung darüber ausgesprochen, daß angesehene und weitverbreitete Organe von deutschfreisinniger Parteirichtung den ernsten Willen bethätigten, zu einer möglichst guten Wirksamkeit des groß⸗ artigen und folgenreichen Gesetzeswerkes nach Kräften beizutragen. Auch die überzeugtesten und eifrigsten Befürworter und Vertreter des Invaliden⸗ und Altersversicherungsgesetzes verkennen nicht die Schwierigkeiten, welche mit seiner Einführung und Einbürgerung verbunden sein werden, und heißen jede loyale Mitarbeiterschaft zu diesem Zwecke auch von ursprünglichen Gegnern der Vorlage herz⸗ lich willkommen. Doppelt erfreulich ist es aber. wenn wir jetzt un⸗ mittelbar nach der abgeschlossenen mühevollen parlamentarischen Ar⸗ beit eines der fleißigsten Kommissionsmitglieder aus der Reichs⸗ partei mit einer kleinen Schrift auftreten sehben, welche uns ganz besonders geeignet scheint, in echt volksthümlicher Weise das allge⸗

meine Verständniß des neuen, durch seinen Stoff gewisse Schwierig⸗ Dieses Ver⸗ dienst hat sich soeben der Reichstags⸗Abgeordnete für Reuß ä. L. Otto

enning in Greiz erworben. Der Verfasser hat es mit Recht unterlassen, sich in die spitzfindigen und in ihrer Einseitigkeit praktisch werthlosen Streitigkeiten der sog. Versicherungstechniker zu werfen, und die von ihm angeführten Wahrscheinlichkeitszahl en werden, was die Masse der zu Versichernden und die im Beharrungs⸗ stande nothwendig werdenden Mittel anbelangt, nur als ungefähre, aber mit der annähernden Gewißheit aufgeführt, daß letztere erheblich zu hoch gerechnet sind. Was den Versicherten und dieses einfache Wort gilt für 11 Millionen unserer deutschen Arbeiter und Arbeite⸗ rinnen aber an erster und entscheidender Stelle interessirt: seine persönliche Leistung und was er dafür unter Mitwirkung von

Arbeitgeber und Deutschem Reich in den Tagen der Invalidität und des Alters erhält, steht fest und sicher, und ganz vortrefflich ist die Darlegung, wie Hr. Henning dies für die verschiedenen Lohnbeschäftigungen und Lebensstellungen der späteren Invaliditäts⸗ und Altersrenten⸗Empfänger in einer Reihe von anschaulichen Beispielen zur Ueberzeugung bringt. Mit Recht macht der Verfasser auf die großen Dienste aufmerksam, welche die Reichs⸗ postanstalten und ihr entsprechend die noch daneben bestehendeu Landes⸗ dc erxwastungen auch bei diesem neuen Werke der sozialpolitischen

eichsgesetzgebung gerade denjenigen zu leisten übernommen haben, welche die Mühseligen und Beladenen sind; wir wollen aber unsere warme Empfehlung und Anerkennung dieses im besten Sinne volks⸗ thümlichen Führers durch das Invaliden⸗ und Altersversorgungsgesetz mit der wiederholten Betonung des Grundgedankens der Gesetzgebung schließen daß Arbeitgeber, Reich, Staat und Reichs⸗ und Staats⸗ organe nur demjenigen helfend zur Seite treten, welcher selbst seinen Antheil an der Fürsorge für die Tage der Erwerbsunfähigkeit und des Alters mitträgt.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesun heitsamts sind in der Zeit vom 26. Mai bis 1. Juni cr. von je 1000 Einwohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 23,6, in Breslau 30,0, in Königs⸗ berg 29,9, in Köln 29,7, in Frankfurt a. M. 23,6, in Wiesbaden 14,1, in Hannover 15,1, in Kassel 14,5, in Magdeburg 24,6, in Stettin 32,6, in Altona 22,3, in Straßburg 20,4, in Metz —, in München 35,8, in Nürnberg 21,9, in Augsburg 35,4, in Dresden 20,1, in Leipzig 21,5, in Stuttgart 22,7, in Karlsruhe 18,0, in Braun⸗ schweig 21,9, in Hamburg 23,4, in Wien 25,6, in Pest 32,0, in Prag 29,4, in Triest 20,4, in Krakau 33,2, in Amsterdam 24,6, in Brüssel 25,6, in Paris 20,3, in Basel —, in London 13,8, in Glasgow 25,5, in Liverpool 18,3, in Dublin 19,7, in Edinburg 14,9, in Kopenhagen 25,1, in Stockholm 18,9, in Christiania 162, in St. Petersburg 29,2, in Warschau 25,8, in Odessa 24,5, in Rom 22,9, in Turin 22.3, in Venedig 24,7, in Alexandria 41,3. Ferner in der Zeit vom 5. bis 11. Mai cr. in New⸗York 26,3, in Philadelphia 19,9, in Baltimore 15,2, in Kalkutta 24,2, in Bombay —, in Madras 46,2.

Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten europäischen Großstädte gestalteten sich in der Berichtswoche etwas ungünstiger als in der Vorwoche, namentlich wurden aus einer größeren Zahl deutscher Städte höhere Sterblichkeitsziffern als aus der Vorwoche mitgetheilt. Einer sehr geringen Sterblichkeit (bis 15,0 pro Mille und Jahr) erfreuten sich Rostock, Bremen, Wiesbaden, Kassel, Krefeld, London und Edinburg. Sehr günstig (bis 20,0 pro Mille und Jahr) war dieselbe in Hannover, Düsseldorf, Karlsruhe, Dublin, Liverpool, Stockholm und Christiania. Mäßig hoch (etwas über 20,0 pro Mille) blieb sie in Dresden, Leipzig, Stuttgart, Straßburg, Aachen, Barmen, Altona, Nürnberg, Braunschweig Mainz, Paris, Triest, Turin u. a. Hohe Sterblichkeitsziffern Lüber 35,0 pro Mille) werden von den deutschen Städten aus München, Augsburg und Charlottenburg gemeldet. Unter den Todesursachen sind es meist Darmkatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder, die besonders in deutschen Städten in Folge der in der Berichtswoche vorherrschenden anhaltend höheren Temperatur der Luft häufiger vorkamen und namentlich in Berlin, Breslau, München, Köln, Königsberg, Magdeburg, Stettin, Pest. Warschau u. a. O. viel Sterbefälle veranlaßten, wodurch auch der Antheil des Säuglingsalters an der Gesammtsterblichkeit ein höherer wurde, so daß von je 10 000 Lebenden, aufs Jahr berechnet, in Berlin 103, in München 148 Säuglinge starben. Dagegen haben akute Entzündungen der Athmungsorgane abgenommen und weniger Sterbefälle hervorgerufen. Von den Infektions⸗ krankheiten wurden Todesfälle an Masern und Keuchhusten etwas mehr, Scharlach, Diphtherie, typhöse Fieber und Pocken etwas weniger gemeldet. So war die Zahl der Todesfälle an Masern in Breslau, Köln, München, Barmen, Amsterdam, St. Peters⸗ burg eine größere, in Frankfurt a. M., Elberfeld, Wien, Paris und London eine kleinere als in der Vorwoche. Neue Erkrankunden wurden aus Berlin, Nürnberg, Wien, Christiania in etwas verminderter, dagegen aus Breslau, dem Regierungsbezirk Düsseldorf und aus St. Petersburg in etwas gesteigerter Zahl gemeldet. Das Scharlachfieber hat nur in Pest, Paris und St. Petersburg etwas mehr Opfer verlangt, Erkrankungen kamen aus Berlin, Hamburg und St. Petersburg etwas zahlreicher zur Mittheilung. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup war in Berlin. München, Danzig, Stettin, Braunschweig, Prag, Lyon, St. Petersburg und Christiania eine größere als in der Vor⸗ woche, dagegen hat in Hamburg, Breslau, Königsberg, Frank⸗ furt a. M., Hannover, Leipzig, Nürnberg, London, Wien, Pest, Paris, Kopenhagen die Zahl der Sterbefälle abgenommen. Auch neue Erkrankungen wurden aus Berlin, Wien, St. Peters⸗ burg und Christiania in etwas geringerer, aus Breslau, Hamburg, Nürnberg und aus dem Regierungsbezirk Schleswig in etwas größerer Zahl gemeldet. Die Zahl der Opfer an Unter⸗ leibstyphus war in den meisten Orten, aus denen Berichte vor⸗ liegen, vermindert, nur in Paris und St. Petersburg vermehrt. Neue Erkrankungen wurden gleichfalls meist seltener berichtet. An Flecktyphus wurden aus Danzig, Amsterdam und Warschau je 1, aus Odessa 3 Todesfälle, aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf 1, aus St. Petersburg 2 Erkrankungen mitgetheilt. Aus Nürnberg kam 1 Erkrankung an epidemischer Genick⸗ starre zur Anzeige. Roösenartige Entzündungen des Zellengewebes der Haut waten an den meisten Orten selten Todesveranlassung. Dem Keuch⸗ husten erlagen in Berlin und St. Petersburg etwas weniger, in Hamburg, Paris, London und Liverpool etwas mehr Kinder als in der Vorwoche. Aus Hamburg und Wien wurden auch mehr neue Erkrankungen mitgetheilt. Aus Mülhausen i. E. wurden 1 Todes⸗ fall an Pocken, aus Warschau, St. Petersburg und Rom je 2, aus Paris, Lyon und Venedig je 3, aus Lemberg 4, aus Prag 9 ge⸗ meldet; Erkrankungen aus Breslau und aus dem Regierungsbezirk Stettin je 1, aus Pest 2, aus Wien 3, aus St. Petersburg 5.

Der Gesundheitszustand in Berlin blieb trotz der in der Berichtswoche herrschenden anhaltend hohen Lufttemperatur ein ziem⸗ lich günstiger. Etwas gesteigert waren, wohl in Folge der hohen Luft⸗ wärme, Todesfälle an Darmkatarrhen und Brechdurchfällen der Kinder (143 gegen 90 der Vorwoche) und stieg in Folge dessen auch die Theilnahme des Sänglingsalters an der Sterblichkeit. Dagegen haben akute Entzündungen der Athmungsorgane erheblich abgenommen und weniger Todesfälle herbeigeführt. Das Vorkommen der Infektionskrankheiten blieb meist ein beschränktes, der Vorwoche ähn⸗ siches. Masern, Scharlach und Unterleibstyphus riefen wenig Er⸗ krankungen hervor und kamen in keinem Stadttheil in größerer Zahl zum Vorschein. Erkrankungen an Diphtherie, die sich in der diesseitigen Luisenstadt und auf dem Wedding am zahlreichsten zeigten, kamen in gegen die Vorwoche verminderter Zahl zur Anzeige. Erkrankungen an Kindbettfieber und an rosenartigen Entzündungen des Zellgewebes der Haut kamen selten zur ärztlichen Behandlung. Erkrankungen an Keuchhusten waren wohl noch zahlreich, doch nahmen sie im Allgemeinen häufiger einen milden Verlauf. Rheumatische Beschwerden aller Art gelangten in etwas größerer Zahl zur ärztlichen Behandlung. Außer⸗ gewöhnlich groß war die Zahl der zur Meldurg gelangten gewalt⸗ sa men Todesfälle (16).

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die Lehren des Bergwerksstrikes vom Mai 1889,

von A. Eschenbach, Assessor bei dem Königlichen Amtsgericht Wiesbaden. (Berlin, Verlag von Puttkammer u. Mühlbrecht.) Die Schrift zerfällt in 3 Abschnitte. Im 1. Abschnitt wird eine kurze Uebersicht über die zeitliche und räumliche Entwickelung der Ar⸗

beitseinstellungen des Frühjahres gegeben; Abschnitt 3 enthält die wichtigsten Urkunden, wie die amtlichen Berichte über die beiden Audienzen vom 14. und 16. Mai, die Resolutionen der Grubenvor⸗ stände, der Arbeiter, der Strikecomités u. s. w. Der 2. Haupt⸗ abschnitt erörtert dann die Lehren, die aus der Bewegung zu ziehen sind. Der Verfasser erhofft von der Einwirkung der hier zum ersten Male zu Tage getretenen direkten Vermittelung der Krone für die ö einen segensreichen Einfluß auf die Entwickelung der sozialen Frage.

„— Im Verlage von J. Guttentag (D. Collin) in Berlin SW., Wilhelmstraße 119/120, erschien das Gesetz, betreffend die Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften, Text⸗ ausgabe mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister, von Ludolf Parisius (Taschenformat; kartonnirt, Preis 1 ℳ).

Meisterholzschnitte aus vier Jahrhunderten, herausgegeben von Georg Hirth und Richard Muther. München und Leipzig, G. Hirth's Kunstverlag. Lieferung V. (Preis der Lieferung 3 50 ₰.) Jede neue Lieferung dieser inter⸗ essanten Publikation wird in den Kreisen der Kunstliebhaber hoch willkommen geheißen. Auch die neueste enthält mehrere ganz besonders merkwürdige und werthvolle Blätter. Von den 18 in der Lieferung nach den seltenen Originalen täuschend getreu reproduzirten Holz⸗ schnitten heben wir hervor: „Die heilige Veronika“ (in einem Rahmen von auf Weinranken herumkletternden Kindern) von Hans Schäufelein, das „Martyrium der heiligen Barbara“ von Lucas Cranach, und die „Parzen“ von Hans Baldung, zwei höchst charakteristische naive Blätter. Von den alten deutschen bezw. schweizerischen Meistern sind ferner vertreten; Hans Burgkmair (Judith mit dem Haupte des Holo⸗ fernes), Peter Flötner (Entwürfe zu einer prächtig verzierten Bett⸗ lade und zu einer reich ornamentirten Thüreinfassung), Urs Graf (eine „Satyrfamilie“ und „Der lauernde Tod“, zwei die Art dieses Meisters sehr bezeichnende, originelle Blätter aus der öffentlichen Kunstsammlung in Basel), Nicolaus Manuel (zwei Blätter aus der Folge der „klugen und thörichten Jungfrauen“) und Hans Leu („Heilige Familie“ und „Anbetung der Hirten und der Könige“, letzteres Blatt früher dem Dürer zugeschrieben). Auch die italienische Holzschneidekunst ist durch mehrere Blätter repräsentirt; am inter⸗ essantesten ist darunter eine gjoße Allegorie auf den Tod, von Andrea Andreani nach Giovanni For una Fortunio. Der sehr seltene Holz⸗ schnitt ist durch die manirirte Auffassung des Gegenstandes, durch die wunderliche Vermischung des Christlichen und Heidnischen und durch die sonderbare Zusammenstellung der Motive, Ornamente und In⸗ für Sitte und Geist der damaligen Zeit höchst charak⸗ eristisch. 3

Annalen des Deutschen Reichs für Gesetzgebung Verwaltung und Statistik. Staatswissenschaftliche Zeitschrift und Materialiensammlung. Herausgegeben von Dr. Georg Hirth und Dr. Max Seydel. Verlag von G. Hirth in München und Leipzig (Jährlich 12 Hefte; Abonnementspreis vierteljährlich 4 ℳ) XXII. Jahrgang 1889, Nrn. 5 und 6. Die vorliegenden Hefte haben folgenden Inhalt: Nr. 5: Das Reichsgesetz über die Unfall⸗ versicherung der Seeleute und anderer bei der Seeschiffahrt bethei⸗ ligten Personen. Vom 12. Juli 1887. Von Dr. Zeller, Regierungs⸗

Rath. Die Errichtung deutscher Handelskammern im Auslande. Eingabe der Handelskammer zu Mannheim an das Reichsamt des

Innern vom 18. Oktober 1888. Rechnungsergebnisse der Berufs⸗ genossenschaften für 1887. Die Alters⸗ und Invalidenversicherung der Arbeiter. (Nov 1888). Nr. 6: Die Alters⸗ und Invalidenversicherung der Arbeiter. Gesetzentwurf nach den Beschlüssen des Bundesraths

(Nov. 1888). ([Fortsetzung.]

Das 6. Heft 35. Bandes von „Dr. A. Petermann’s Mittheilungen aus Justus Perthes' Geographischer Anstalt“ (herausgegeben von Professor Dr. A. Supan; Gotha, Justus Perthes), hat folgenden Inhalt: Ueber Erosion durch Gezeiten⸗ ströme, von Professor Dr. O. Krümmel. Das Quellgebiet de östlichen Tigrisarmes, Begleitworte zur Originalaufnahme von Pro⸗ fessor Jos. Wünsch. Die Eignung Central⸗Asiens zur Einführung russischen Lebens, von M. N. Annenkow, Kaiserlich russischen General- Lieutenant. Kleinere Mittheilungen: Oklahoma, von H. Wichmann. Neue Ueberlandbahnen in Mittel⸗ und Süd⸗Amerika, von Professor Dr. A Supan. Der 8. deutsche Geographentag in Berlin,

24./26. April 1889, von H. Wichmann. Geographischer Monats.

bericht. Beilage: Literaturbericht. Karten unter Redaktion von Dr. B. Hassenstein. Taf. 8. Neun Karten zu dem Aufsatz: „Ueber Erosion durch Gezeitenströme“, von Professor Dr. O. Krümmel. 1) Die Helgoländer Bucht, Maßstab 1: 709 000. 2) Die Ems

mündungen 1: 715 000. 3) Die Gironde 1: 705 000. 4) Port Santa Cruz, Patagonien, 1: 1 000 000. 5) Der nordöstliche Theil der Fundy⸗Bay 1: 845 000 6) Port Gallegos, Patagonien, 1: 1 081 000. 7) Liverpool⸗Bai 1: 270 000. 8) Das Becken von Arcachon 1: 705 000. 9) Der Helder 1: 232 000. Taf. 9: Das Quellgebiet des östlichen Tigrisarmes. Aufgenommen und ge⸗ zeichnet von Professor Jos. Wünsch. Reduk 1: 110 000 auf den Maßstab 1: 400 000.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Forstwissenschaftliches Centralblatt (früher Monats schrift für Forst⸗ und Jagdwesen) Unter Mitwirkung zahlreicher Fachleute aus Wissenschaft und Praxis, herausgegeben von Dr. Franz Baur, c. ö. Professor der Forstwissenschaft an der Universität München. 11. Jahrgang 1889. (Der ganzen Reihe 33. Jahrgang.) Berlin, Verlag von Paul Parey, Verlagshandlung für Landwirth schaft, Gartenbau und Forstwesen. 1889. Preis pro Jahrgang 14 6. Heft. Das vorliegende Heft hat folgenden Inhalt: Original⸗Artikel: Forst⸗ und Jagdwesen im Hochstift Eichstätt bis 1803 resp. 1855. Vom Kgl. bapr. Regierungs⸗Direktor a. D. Julius Sax in Landshut. Ueber den Einfluß des Streurechens auf den Holzbestand. Vom Ober⸗Forstrath Frey in Darmstadt. Die Berechnung des Holz⸗ bodenwerths bei Servitutablösungen. Vom Fürstlichen Forstmeister Urich. Mittheilungen: Bericht über die 34. Versammlung des sächsischen Forstvereins am 30. und 31. Juli 1888 in Meißen. Literarische Berichte. Notizen.

Pest, 12. Juni. (W. T. B.) Der Stand der Saaten hat in Folge der andauernden Trockenheit in manchen Gegenden ge⸗ nieh im Durchschnitt ist derselbe jedoch mittelmäßig bis gut mittel⸗ mäßig.

Sanitäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen.

1 Spanien. 8— Laut Runderlasses des Königlich spanischen General⸗Direktors für das Gesundheitswesen vom 1. Juni 1889 ist für Provenienzen aus Tarlac, Nueva Eciga, Pampanga, Pangabinän, Tayabas, Morong, Zambales und Manila (Philippinen) wegen dort aufgetretener Cholera morbus Quarantäne angeordnet worden.

Dänemark. 8 2 Die dänischerseits unter dem 12. März 1889 angeordneten Quarantänemaßregeln („Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 76 vom 27. März d. J.) sind, insoweit dieselben den Hafen von Lissabon betreffen, durch Bekanntmachung vom 27. Mai 1889 außer Wirksamkeit gesetzt worden.

Gewerbe und Handel.

Vom oberschlesischen Steinkohlenmarkt berichtet die „Schles. Ztg.“: Der Ausfall an lieferbaren Kohlen, welchen die Arbeiterbewegung des verflossenen Monats für die Gruben der ober⸗ schlesischen Reviere nach sich gezogen hat, führte zu einer gesteigerten Versorgung der Vorräthe Seitens der Eisenbahnverwaltungen wie der größeren Plätze; andererseits hat die Bewilligung höherer Löhne an die Bergleute eine Erhöhung der Selbstkosten herbei⸗ geführt, welche nothwendig in der Heraufsetzung der Kohlenpreise

Gesetzentwurf nach den Beschlüssen des Bundesraths