spänner Se. Majestät der Kaiser und König mit Füiss Majestät der Kaiserin und Königin.
e. Majestät der Kaiser und König trug die Uniform Seines 1. Garde⸗Regiments z. F. mit dem Bande und dem Stern des Schwarzen Adler⸗Ordens, sowie der Kette des Hohen⸗ ollernschen 1“ Ihre Majestät eine Toilette von stn lgrauer Seide mit einem in Gold gestickteneeelfenbein⸗ farbigen Umhang und gleichfarbigen Hut, dazu Band und Stern des Schwarzen Adler⸗Ordens. Bald darauf nahte der Wagen mit der Prinzessin Braut. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin nickte vom Fenster des Erdgeschosses aus der ankommenden Schwester lebhaft zu. Se. Majestät stand, umgeben von sämmtlichen Königlichen Prinzen, an dem Portal des Schlosses. Allerhöchstderselbe ging sofort an den Wagenschlag, begrüßte die Prinzessin Braut und ge⸗ leitete Höchstdieselbbe zu dem Hohen Bräutigam. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin kam der Durchlauchtigsten Schwester auf dem unteren H entgegen und geleitete Dieselbe sodann durch das Spalier der Obersten Hof⸗ und Eö der General⸗ und Flügel⸗Adjutanten zum ersten
tockwerk, wo alsbald im Runden Saal im engsten Kreise der Königlichen Familie ein Frühstück zu 18 Gedecken statt⸗ fand. Auf der Zinne des Schlosses weht die rothe Purpur⸗ standarte des Königs von Preußen.
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— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für Justizwesen hielten heute Sitzungen.
— An Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchs⸗ steuern sowie anderen Einnahmen sind im Reich für die Zeit vom 1. April 1889 bis zum Schluß des Monats Mai 1889, einschließlich der kreditirten Beträge, zur Anschreibung gelangt: Zölle 53 925984 ℳ (+ 13353 671 ℳ), Tabacksteuer 1 149 487 ℳ (+ 37 595 ℳ), “ — 18 129 217 ℳ (+ 11 808 495 ℳ), Verbrauchsabgabe von Zucker 7 631 614 ℳ (+ 7 631 614 ℳ), Salzsteuer 4 957 831 ℳ (— 340 910 ℳ), Maischbottich⸗ und Branntweinmaterialsteuer 2 148 698 ℳ + 1 819 896 1 Verbrauchsabgabe von Branntwein und isais zu derselben 17 551 027 ℳ (+ 192 939 ℳ), Brau⸗ steuer 2 237 255 ℳ (+ 356 421 ℳ), Uebergangsabgabe von Bier 476 485 ℳ (+ 38 423 ℳ); Summe 73 949 164 ℳ + 34 898 144 ℳ). — Spielkartenstempel 157 726 ℳ — 509 ℳ), Wechselstempelsteuer 1 200 746 ℳ (+ 100 048 ℳ), Stempelsteuer für a. Werthpapiere 2 804 898 ℳ (+– 1 845 198 ℳ), b. Kauf⸗ und sonstige Anschaffungsgeschäfte 2 798 283 ℳ (+ 1 281 632 ℳ), c. Loose zu Privatlotterien 96 341 ℳ (— 2379 ℳ), Staatslotterien 766 337 ℳ (+ 8125 ℳ).
Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Einnahme ab⸗ züglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten be⸗ trägt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Mai 1889: Zölle 45 210 671 ℳ (+ 11 494 566 ℳ), Tabacksteuer 1 136 475 ℳ (+ 61 481 ℳ), Zuckermaterialsteuer 20 551 388 ℳ (s— 27 233 238 29 Verbrauchsabgabe von Zucker 7 840 665 ℳ (+ 7 840 665 ℳ), Salzsteuer 6075 726 ℳ (— 317 385 ℳ), Maischbottich⸗ und Branntweinmaterialsteuer 3 808 874 ℳ
+ 2 194 020 ℳ), Verbrauchsabgabe von Branntwein und uschlag zu derselben 15 593 035 ℳ (+ 7676 929 ℳ), rausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 4 009 171 ℳ (+ 336 370 ℳ); Summe 104 226 005 ℳ (+ 2 053 408 ℳ). — Spielkartenstempel 216 321 ℳ (+ 10 373 ℳ)h.
— Die aus §. 266 Z. 1 des Strafgesetzbuchs zu be⸗ strafende Untreue eines Vormundes ec., welcher absichtlich um Nachtheile des Vermögens seines Mündels ꝛc. handelt, fett nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 21. März d. J., nicht die Zufügung einer dauernden Vermögensbeschädigung, sondern nur die Verschlechterung der Vermögenslage des Geschädigten voraus.
— Auf Grund des §. 1 Absatz 6 des landwirthschaft lichen Unfallversicherungsgesetzes vom 5. Mai 1886 hat das Reichs⸗Versicherungsamt unter dem 4. Juni d. J. (Nr. 714) nachfolgende Entscheidung erlassen: Torfgewinnungs⸗ betriebe, welche in enger Verbindung mit einer Land⸗ oder Forstwirthschaft desselben Unternehmers im Wesentlichen zur Deckung des eigenen Bedarfs beziehungsweise des Bedarfs der in der Landwirthschaft beschäftigten Arbeiter oder zur Ge⸗ winnung kulturfähigen Bodens, jedenfalls nicht rein gewerbs⸗ mäßig betrieben werden, sind als landwirthschaftliche Betriebe anzusehen. Dasselbe gilt von gleichgearteten Betrieben zur Gewinnung von Mergel, Sand und ähnlichen Stoffen.
— Das Reichs⸗Versicherungsamt hat unter dem 6. Juni d. J. (Nr. 716) entschieden, daß gemäß §. 1 Absatz 4 des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 Stein⸗ brüche und Gräbereien, welche ausschließlich zum Zwecke der Materialgewinnung für die dem Betriebe der Land⸗ und Forst⸗ wirthschaft des Unternehmers dienende Herstellung oder Unter⸗ haltung von Wegen, Dämmen, Kanälen und Wasserläufen betrieben werden, mit Wirkung vom Tage des Inkrafttretens des landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes ab als Theile des land⸗ und forstwirthschaftlichen Betriebes des Unternehmers und demgemäß als versichert bei den landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften beziehungs⸗ weise dem Staat (§. 102 des landwirthschaftlichen Unfall⸗ versicherungsgesetzes) anzusehen sind, sofern die Wege⸗ ꝛc. Bauten von dem Unternehmer des land⸗ und forstwirthschaft⸗ lichen Betriebes ohne Uebertragung an andere Unternehmer auf seinen Grundstücken ausgeführt werden. Die Eigenschaft der betreffenden Anlagen als Theile des land⸗ oder foesimirth schaftlichen Betriebes wird dadurch, daß etwa gelegentlich und in ganz geringem Umfange nebenher eine Ausbeutung des Steinbruchs oder der Gräberei zu Erwerbszwecken stattfindet, nicht geändert. Sobald indessen diese Ausbeutung zu Erwerbs⸗ wecken einen erheblicheren Umfang annimmt, sind die betref⸗ senden Betriebe als ausschließlich bei der Steinbruchs⸗ ven nshhe schatt versicherte Anlagen anzusehen. Der ebergang der einzelnen Betriebe auf die land⸗ und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften vollzieht L.- mit den Wirkungen des §. 32 des Unfallversicherungs⸗ gesetzes, also unter gleichzeitigem Uebergang der aus den be⸗ treffenden Betrieben etwa erwachsenen Rentenverpflichtungen. (Vergleiche Rundschreiben vom 20. Dezember 1888, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 6).
— Se. Hoheit der Erbprinz von Sachsen⸗Mei⸗ ningen, Commandeur der 4. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, ist vom Urlaub nach Dresden hierher zurückgekehrt.
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1“ Fün
— Der Königlich sächsische Gesandte am hiesigen Aller⸗
höchsten Hofe, Graf von Hohenthal und Bergen, ist
von kurzem Urlaube nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
— Der Großherzoglich mecklenburgische Bevollmächtigte zum Bundesrath, Ober⸗Zolldirektor Oldenburg ist hier an⸗ gekommen.
— Der General⸗Lieutenant von Krosigk, Chef des Militär⸗Reit⸗Instituts, welcher zum Ehrendienst bei Sr. König⸗ lichen Hoheit dem Prinzen eh Leopold von Preußen kommandirt worden, ist von Hannover hier eingetroffen.
Bayern. München, 20. Juni. (Allg. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Ludwig begiebt sich im Aller⸗ höchsten Auftrage am nächsten Montag zu den Jubiläums⸗ feierlichkeiten nach Stuttgart.
Sachsen. Dresden, 21. Juni. Das „Dresd. Journal“ veröffentlicht nachstehenden Armeebefehl Sr. Majestät des Königs: 1
Ich will diese denkwürdigen Tage der erhebenden Feier des Jubelfestes Meines Hauses nicht vorüber gehen lassen, ohne der Huldigungen zu gedenken, welche Mir Meine Armee in allen ihren Theilen in diesen unvergeßlichen Tagen zu Meiner hohen Freude und Genugthuung in so mannigfacher und hin⸗ gebender Weise dargebracht hat. Meiner Armee entbiete Ich hierfür Meinen Königlichen Dank und bleibe überzeugt, daß dieselbe jederzeit in alter Treue, Hingebung und Tapferkeit zu Mir und zu Meinem Hause stehen wird. Ich beauftrage das Kriegs⸗ Ministerium das Vorstehende zur allgemeinen Kenntniß der Armee zu bringen. Dresden, den 20. Juni 1889. 1
Albert.
An das Kriegs⸗Ministerium 8 Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erzherzog Otto von Oesterreich ist gestern Abend nach Wien, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Johann Georg und Max sind nach Freiburg im Breisgau abgereist.
Württemberg. Stuttgart, 21. Juni. Se. Majestät der König empfing heute den zum Königlich spanischen außer⸗ ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlichen Hofe ernannten Grafen von Rascon in Audienz, um dessen Beglaubigungsschreiben entgegenzunehmen.
Heute Mittag trafen Se. Königliche Hoheit der Herzog und Ihre Kaiserliche Hoheit die Herzogin Philipp von Württemberg mit der Prinzessin Isabella und den Lrhe en Robert und Ulrich zur Theilnahme an den ubiläumsfestlichkeiten hier ein.
Baden. Karlsruhe, 20. Juni. (Karlsr. Ztg.) Die Nachrichten über das Befinden Ihrer Hoheit der Herzogin von Anhalt lauten fortdauernd sehr günstig, indessen wird es Höchstderselben nicht möglich sein, den Vermählungsfeier⸗ lichkeiten hierselbst anzuwohnen. Se. Hoheit der Herzog von Anhalt hat den Wunsch geäußert, es möge der 2. Juli als Vermählungstag festgehalten werden, obgleich Ihre Hoheit die Herzogin bis dahin noch nicht genügend her⸗ gestellt sein wird, um reisen zu können.
Hessen. Darmstadt, 21. Juni. (Darmst. Ztg.) Die Erste Kammer der Stände wird Dienstag, den 2. Juli d. J., zu mehreren Sitzungen zusammentreten.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 21. Juni. (Weim. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog hat sich gestern von Dresden nach Stuttgart begeben, wo⸗ selbst Höchstderselbe im Auftrage Sr. Königlichen Hoheit des Hrgohe c⸗ den Jubiläums⸗Feierlichkeiten anwohnen wird.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 21. Juni. (Cob. Ztg.) Se. Hoheit der Herzog ist gestern aus Dresden hier wieder eingetroffen.
Gotha, 20. Juni. (Goth. Ztg.) Auf der Tagesordnung der gestrigen Sitzung des Landtages des Herzogthums Gotha stand die Berathungüber den Etat der Staats⸗ kasse für die Zeit vom 1. Juli 1889 bis 30. Juni 1893. Die Kommission beantragte, die sämmtlichen Etatskapitel in Ausgabe und Einnahme mit geringen Abänderungen nach der Regierungsvorlage zu bewilligen. Kap. I und II wurden darauf mit den Anträgen der Finanzkommission an⸗ genommen; ebenso ohne Debatte die Kap. III und IV. Zu Kap. V 1. und 2. Grundsteuer, Einkommen⸗ und Klassen⸗ steuer lagen folgende Anträge vor: Ein Theil der Kommission, bestehend aus den Abgg. Crusius, Schäfer und Strenge, be⸗ antragt, den Betrag von 589 000 ℳ an zwölf Terminen Einkommen⸗ und Klassensteuer einzustellen, dagegen den Gemeinden zwei Termine der in ihren Gemeindebezirken auf⸗ kommenden Grund⸗ und Gebaudesteuern zu überweisen, welche mit rund 57000 ℳ in Ausgabe zu stellen und an die Gemeindekassen abzuführen sind. Die Minorität der Kommission, bestehend aus den Abgg. Berlet und Jacobs, beantragt den Betrag von 526 400 ℳ unter Freilassung der 13., 14. und 15. Klassen⸗ steuerstufe nach der Regierungsvorlage einzustellen. Eine weitere Minorität, bestehend aus dem Abg. Döbel, beantragt den Betrag von 545 000 ℳ einzustellen, unter Erlaß von wei Terminen der Klassensteuer, also Erhebung der Klassen⸗ stener mit 10 Terminen. Nach längerer Debatte verwies der Landtag Kapitel VIV 1 und 2 an die Kommission zurück. Der Rest des Einnahme⸗ Etats, und ebenso der Ausgabe⸗Etat, mit Ausnahme des Kap. X, dessen Berathung zunächst ausgesetzt wurde, wurden mit geringen Abänderungen genehmigt. In der heutigen Sitzung wurde Kap. V 1. und 2. der Einnahmen nach dem Kom⸗ missionsantrage (Erlaß von zwei Terminen Klassensteuer) ein⸗ stimmig angenommen, ebenso der Antrag der Kommission, in welcher die Regierung ersucht wird, eine Reform der Klassen⸗ und Einkommensteuer, sowie der Grund⸗ 1 vorzubereiten und dem Landtag darüber Vorlage zu machen. 3
Anhalt. Dessau, 21. Juni. Der „Anh. St.⸗A.“ ver⸗ öffentlicht folgendes Bulletin:
Die Besserung im Befinden Ihrer Hoheit der Frau Herzogin macht weitere erfreuliche Fortschritte. Der Schlaf ist meist ungestört. Hie Hohe Patientin bringt bereits seit gestern mehrere Stunden im
reien zu. Schloß Ballenstedt, 20. Juni 1889. Sanitäts⸗Rath Dr. Haring. Leibarzt Dr. Böttger.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 21. Juni. (Lds.⸗ Ztg. f. Els.⸗Lothr.) Der Kaiserliche Statthalter, Fürst zu Hohenlohe⸗Schillingsfürst, ist gestern Abend hier wieder eingetroffen.
Die bei der diesjährigen Etatsberathung im Landes⸗ ausschuß ausgesprochene Hoffnung, daß auch das Finanz⸗ jahr 1888/89 einen Ueberschuß ergeben werde, hat sich als zutreffend erwiesen. Bei dem am 10. d. M. bei der Landes⸗ Hauptkasse stattgehabten Finalabschluß des am 31. März 1889 zu Ende gegangenen Etatsjahres hat sich ein effektiver Ueberschuß von 1377133 ℳ ergeben, welcher dem in der Prsg Tagung des Landesausschusses vorzulegenden Etat für 1890/91 zu Gute kommt. Dieses Er⸗
gebniß ist um so günstiger, als im Etatsjahr 1888/89 neben Zahlung der gesetzlichen 1 proz. Schuldentilgungsquote noch 936 821 ℳ für einen Schuldentilgungsfonds zurückgelegt worden sind.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 21. Juni. (W. T. B.) Das sozialdemokratische Blatt „Gleichheit“ ist heute be⸗ hördlich sistirt worden. Die Maßnahmen dürften mit den jüngsten Vorgängen in Steyr zusammenhängen.
— 22. Juni. (W. T. B.) Die Vorlagen, welche heute den Delegationen vorgelegt werden, umfassen: das gemein⸗ same Budget von 1890; die Vorlagen des Auswärtigen Amts, betreffend die Nachtragskredite für 1889 zum Ankauf des neuen Botschafterpalais in Berlin (750 000 Fl.) zur Deckung der ersten Rate, Reparaturkosten für den Palazzo Venezia in Rom; die Nachtragsforderungen des Kriegsamts zum Ordinarium von 1888, das Ordi⸗ narium und Extraordinarium von 1889 und die für Fort⸗ setzung der 1887 begonnenen militärischen Vorsichtsmaßregeln bewilligten außerordentlichen Kredite; ferner Vorlagen, be⸗ treffend die Erstreckungs⸗ und Verwendungsdauer der letzt⸗ erwähnten und anderer militärischer Kredite, endlich die Schluß⸗ rechnung pro 1887. Laut Voranschlag beträgt für das Ministerium des Auswärtigen: das gesammte Netto⸗Erforderniß pro 1890 4358500 Fl., gegen das Vorjahr um 159 110 Fl. größer; für das Kriegs⸗Ministerium: das ordentliche Netto⸗ Heereserforderniß 98 360 820 Fl., gegen das Vorjahr um 643 165 Fl. größer; das Extraordinarium des Heeres 13 358 948 Fl. gegen das Vorjahr um 7 605 718 Fl. geringer. Das gesammte Nelto⸗Erforderns des Heeres 111 719 768 Fl., gegen das Vorjahr um 6 962 553 Fl. geringer; das gesammte Netto⸗Erforderniß der Kriegs⸗Marine 11 144 077 Fl. gegen das Vorjahr um 74 150 Fl. geringer; das gesammte Netto⸗Erforderniß des Kriegs⸗Ministeriums beträgt sonach 122 863 845 Fl., gegen das Vorjahr um 7 036 703 Fl. geringer. Gemeinsames Finanz⸗Ministerium: das gesammte Netto⸗ Erforderniß beträgt 2 000 963 Fl., gegen das Vorjahr um 5191 Fl. größer; für Rechnungskontrole Netto⸗Erforderniß 128 400 Fl., gegen das Vorjahr um 770 Fl. geringer. — Das gesammte Brutto⸗Erforderniß pro 1890 beträgt 132 224 339 Fl. Das gesammte NettoE⸗rforderniß beträgt 129 351 708I Fl., hiervon gehen ab die zunächst zur Bedeckung bestimmten mit 39 953 850 Fl. präli⸗ minirten Zollüberschüsse; es bleibt demnach ein Er⸗ forderniß von 89 397 858 Fl., hiervon gehen ab 2 Proz. zu Lasten Ungarns, bleibt Erforderniß 87 609 901 Fl., wovon 61 326 931 Fl. auf Oesterreich und 26 282 970 Fl. auf Ungarn entfallen. Es ist somit der Quotenbeitrag Oesterreichs um 4 890 294 Fl., derjenige Ungarns um 2 095 840 Fl. geringer als 1889; die von Ungarn zu leistenden 2 Proz. sind dem⸗ nach um 142 574 Fl. geringer. — Das Netto⸗Ersorderniß für die Truppen und Anstalten in Bosnien und der Herzegowina beträgt 4 370 000 Fl., also um 53 000 Fl. geringer. Es kommen zu Lasten Ungarns? roz. mit 87 400 Fl., verbleiben also 4 282 600 Fl., wovon auf Oesterreich 2 997 820 Fl., auf Ungarn 1 284 780 Fl. entfallen. — Die verlangten Nachtrags⸗ kredite betragen: Für das auswärtige Amt 800 000 Fl., für das Heer 3 761 386 Fl., zusammen 4 561 386 Fl., wovon nach Abzug von 2 Proz. zu Lasten Ungarns 3199 111 Fl. auf Oesterreich und 1 341 047 Fl. auf Ungarn entfallen. — Die Steigerung des Heeres⸗Ordinariums entspringt haupt⸗ sächlich der Aufstellung von vierzehn schweren Batterien, wofür pro 1889 440 909 Fl. gefordert sind; das Eisenbahn⸗ Regiment erhält ein drittes Bataillon. Die Hauptposten des Extra⸗Ordinariums sind die diesjährige Rate für die Repetir⸗ gewehre, 6 000 000 Fl., einmalige Kosten; für obenerwähnte vierzehn schwere Batterien 2 020 000 Fl., für Kompletirung von 27 Infanterie⸗Regimentern auf normalen Friedensstand werden 693 000 Fl. gefordert, und zwar mit der Motivirung, daß die Verhältnisse, welche im vergangenen Jahre zu der gleichen Maßregel drängten, unverändert fortbestehen; das Gleiche gilt von der Forterhaltung überkompletter Kavallerie⸗ und Artilleriepferde und Mannschaften. Für die diesjährige zweite und letzte Rate für die Unterkunftsbaracken in Przemysl werden 662 100 Fl. gefordert. Der Hauptposten des Nachtragskredits des Kriegs⸗Ministers, 2 674 000 Fl., wird für Barackenkasernen in Galizien verwendet, deren Gesammtkosten 7 372 200 Fl. betragen. — Die Zoll⸗ erträgnisse pro 1888 per 39 356 553 Fl. blieben hinter dem Voranschlag mit 2 153 843 Fl. zurück. Der Voranschlag für Bosnien pro 1890 weist ein ordentliches Erforderniß von 8 369 479 Fl., ein außerordentliches von 1 317 162 Fl. auf. Total 9 686 641 Fl., hierfür Bedeckung von 9 736 150 Fl, mithin ein Ueberschuß von 49 509 Fl.
Kladno, 21. Juni. (W. T. B.) Die Gemeinde⸗ behörde ordnete die Schließung aller Branntwein⸗ schänken an und ersuchte um Errichtung einer ständigen Garnison. Eine Bekanntmachung der politischen Behörde untersagt jegliche Ansammlung von Menschen auf das
„Strengste. Die Aufregung ist um so größer, weil der Bürger⸗
meister abwesend ist; die Zahl der Verhafteten hat bereits vierzig überstiegen. Die Gerichtskommission nimmt unter militärischem Beistand Haussuchungen in Kladno, Drin und Motycin vor. 3
— 21. Juni, Abends. (W. T. B.) Die Ruhe ist heute hier nicht gestört worden. Von den 55 verhafteten Personen sind 16 dem Prager Strafgericht eingeliefert worden.
Großbritannien und Irland. London, 21. Juni. (Allg. Corr.) Der 52. vG der Thronbesteigung der Königin wurde gestern in London und Windsor durch Beflaggung der öffentlichen Gebäude, Salutschüsse, Glocken⸗ geläute ꝛc. festlich begangen.
Frankreich. Paris, 20. Juni. (Köln. Ztg.) Der Ministerrath beschloß, die Deputirtenkammer aufzu⸗ fordern, nach dem Budget an erster Stelle das Militär⸗ gesetz auf die Tagesordnung zu setzen und die Vorlage in der Fassung des Senats zu genehmigen. 8
— 22. Juni. (W. T. B.) Die konservativen Journale veröffentlichen ein Manifest der Deputirten der Rech⸗ ten, in welchen sie ihre Beschwerden gegen die republikanische Majorität aufzählen und den Wählern anrathen, sich im Namen Frankreichs und der Freiheit gegen die parlamenta⸗ rische Feudalität zu vereinigen.
Angouléème, 21. Juni. (W. T. B.) In der Pro⸗ zeßverhandlung gegen Laguerre, Laisant und Dé⸗ roulède sind heute die Plaidoyers beendet worden. Die Verkündigung des Urtheils wurde auf nächsten Mon⸗ tag vertagt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 21. Juni. W. T. B.) Ein vom 6,/18. Juni cr. unterzeichneter Kaiser⸗ licher Ukas stellt den Artikel 142 des Reichs⸗Grund⸗ gesetz⸗Codex, Ausgabe von 1857, wieder her und bestimmt, daß die Ehe eines Prinzen des Kaiserlichen Hauses, welcher das Recht auf die Thronfolge haben könne, mit einer, einem anderen Glauben Angehörigen nicht anders vollzogen werden dürfe, als nachdem Letztere die orthodoxe Konfession ange⸗ nommen habe.
Italien. Rom, 21. Juni. (W. T. B.) Der König, die Königin und der Kronprinz sind nach Monza abgereist.
Die Deputirtenkammer genehmigte in geheimer Sitzung das Budget des Ministeriums des Aus⸗ wärtigen mit 153 gegen 32 Stimmen.
Niederlande. Haag, 22. Juni. (W. T. B.) Der Schah von Persien und sein Gefolge verweilten gestern Nachmittag hier; bei dieser Gelegenheit fand offizieller Empfang statt. Bei dem Galadiner am Abend brachte der Präsident des Hohe Adelsraths, Graf Schimmelpenninck, im Namen des Königs und der Königin den Toast auf den Schah aus, welchen dieser mit einem Toast auf die Gesundheit des Königs und der Königlichen Familie beantwortete. Nach dem Diner besuchte der Schah Scheve⸗ ningen. — Auf der Rückfahrt von dort gingen die Pferde des Königlichen Wagens, durch ein Feuerwerk erschreckt, durch, wurden aber glücklicherweise bald zum Stehen gebracht. Der Schah verließ den Wagen und setzte die Fahrt in der Equipage des Bürgermeisters fort.
Amsterdam, 22. Juni. (W. T. B.) Der Schah von Persien ist heute Nachmittag 12 Uhr 30 Minuten nach Belgien abgereist.
Serbien. Belgrad, 21. Juni. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Polit. Corresp.“ betont die Note des Minister⸗ Präsidenten und Ministers des Auswärtigen, Gruic, an die serbischen Vertreter im Auslande, daß das serbische Volk die 500. Wiederkehr des historisch bedeutsamen Gedenktages der Schlacht auf dem Anselfelde feiern mußte. Die Gedenkfeier entbehre völlig eines politischen Hintergrundes und politischer Absichten. Weiter tritt die Note der Auffassung entgegen, daß dem Metropo⸗ liten Michael eine politische Rolle zuzuschreiben sei, und hebt hervor, daß alle Kundgebungen Michael's einen ausschließ⸗ lich kirchlichen Charakter hätten. Schließlich wendet sich die Note gegen die Kombinationen, welche bezüglich Serbiens an den Toast des Kaisers von Rußland auf den Fürsten von Montenegro geknüpft worden seien. Die Annahme einer Rückwirkung dieses Toastes auf die dynaästische Gesinnung des serbischen Volks oder maßgebender Kreise sei völlig unzulässig. Es sei schwer begreiflich, daß im Aus⸗ lande die Verdrängung der gegenwärtigen Dynastie durch das montenegrinische Fürstenhaus in Erwägung gezogen werde. — Betreffs der gestern beschlagnahmten Proklamation dauert die Untersuchung noch fort; dieselbe wird aufs Strengste geführt, und liegen erneute Beweise vor, daß die Sache von
Zeitungsstimmen.
Das jüngst veröffentlichte Programm über die von den Behörden eingeleitete Untersuchung der von den westfäli⸗ schen Bergleuten über ihr Arbeitsverhältniß erhobenen Beschwerden wird von den Blättern mit Beifall begrüßt. So sagt die „Deutsche volkswirthschaftliche Cor⸗ respondenz“:
„Da in dem betreffenden Fragebogen jede Einzelheit auf das genaueste berücksichtigt ist, so wird diese Untersuchung ein ungetrübtes Bild der thatsächlichen Zustände ergeben. Bekannte „Arbeiterfreunde“ ließen ihre Blätter schon allerlei über das aus dieser Untersuchung gewonnene Material berichten, obwohl dieselbe noch nicht abgeschlossen ist, ja kaum begonnen hat. Dieser Schnellfertigkeit steht die Gründ⸗ lichkeit und Genauigkeit sehr wohlthuend gegenüber, mit welcher die Staatsorgane vorgehen, und man darf erwarten, daß dieses Vorgehen zu allseitig befriedigenden Lösungen der durch die Beschwerde der Bergleute aufgeworfenen Fragen führen wird.“
Die „Weimarsche Zeitung“ äußert sich über den⸗ selben Punkt: 1 -
w.. Die Vernehmung der Arbeiter ist so sorgfältig gesichert, daß man bestimmt erwarten kann, die Beschwerden derselben werden kräftig zur Geltung gebracht werden. Jedenfalls ist es erfreulich, daß die so dringend gewünschte und von maßgebender Stelle zu⸗ 888 Untersuchung in so gründlicher Weise in Angriff genommen wird.“
Und die „Weser⸗Zeitung“ schreibt zu derselben An⸗ gelegenheit: b
„Man wird zugestehen müssen, daß die bei der Anordnung der Untersuchung ertheilte Weisung, gewissenhaft und gründlich bei den Ermittelungen zu verfahren, getreulich Beachtung gefunden hat. Auch von Seiten der Arbeiter wird eingeräumt werden, daß nichts verab⸗ säumt worden, um ein klares und wahres Bild von den thatsächlichen Verhältnissen zu gewinnen. Den Arbeitern selbst ist reichlich Gelegen⸗ eit geboten zur Begründung der von ihnen erhobenen Klagen und Beschwerden, und indem ausdrücklich bestimmt ist, daß zu den zu vernehmenden Arbeitern auch die Delegirten der Belegschaften
dem Strike gehören sollen, zeigt sich, wie die Behörden ohne jede Voreingenommenheit an die ihnen übertragene Aufgabe berantreten, Eben weil es darauf ankommt, die thatsächlichen Ver⸗ ältnisse festzustellen, ist in erster Linie Gewicht auf die Vernehmung der Männer gelegt, die während des Ausstandes als Vertrauens⸗ männer der Arbeiter fungirt haben. Auch ist durch die Bestimmung, daß die Vernehmung der Arbeiter nicht auf den Gruben selbst statt⸗ zufinden hat, Sorge getragen, daß dieselben frei von allen Rücksichten und unbefangen ihre Ansichten aussprechen können. Das Schema, das aufgestellt ist für die einzelnen Punkte, auf welche sich die Unter⸗ suchung der Lohnverhältnisse, der Schichtdauer u. s. w. zu erstrecken hat, bekundet, daß man sich auf ein umfangreiches Material gefaßt machen muß, dessen Zusammenstellung und Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.“
11“ 8
8 9 81 8 1“ Die „Kölnische Nitnnse theilt als ein Zeichen von dem Bestreben wohldenkender Arbeitgeber, nähere Fühlung mit den Arbeitern herzustellen, folgende Bekanntmachung einer
großen Lederfabrik in Worms mit:
„An unsere Arbeiter! Die derzeit bestehende Fabrikordnung ist nicht mehr zeitgemäß. Wir haben daber eine neue Fabrikordnung entworfen, welche wir mit einem Ausschuß, zusammengesetzt aus Werkführern, Aufsehern und Arbeitern, berathen wollen. Dieser Aus⸗ schuß soll bestehen: 1) aus den vier ältesten Werkführern der ver⸗ schiedenen Fabrikationszweige, 2) aus vier von uns ernannten Auf⸗ sehern, 3) aus acht Arbeitern, welche von den mindestens fünf Jahre in unseren Fabriken beschäftigten volljährigen, männlichen Arbeitern aus deren Mitte zu wählen sind. Der auf diese Weise gebildete Ausschuß tagt unter dem Vorsitz eines der Fabrikinhaber. Schrift⸗ führer ist der Vorstand des Bureaus für Arbeiterangelegenheiten. Die Wahllisten werden alsbald aufgestellt und der Tag sowie die Form der Wahl noch näher bekannt gegeben. Die von den Arbeitern ewählten acht Personen bilden sofort einen Arbeiterausschuß, welcher ch, so oft es nöthig erscheint, mindestens aber alle vierzehn Tage, unter dem Vorsitz eines der Fabrikinhaber oder eines Stellvertreters versammelt, um innere Angelegenheiten zu besprechen. Indem wir unseren Arbeitern hiervon Kenntniß geben, erwarten wir eine rege Betheiligung an der Wahl. Worms, am 15. Juni 1889. Dörr und Reinhart.“
Die Wahl fand inzwischen unter Betheiligung sämmtlicher in der Fabrik anwesender Wähler statt, womit die Arbeiterschaft den Beweis geliefert habe, daß sie volles Verständniß für das Gebotene hat. Die beiden Ausschüsse sind gebildet. Der Arbeiterausschuß tritt noch im Laufe dieser Woche zusammen. Im Verein mit den Fabrikinhabern werde es seine vornehmste Pflicht sein, das seitherige ungetrübte Ver⸗ hältniß vor Störung zu bewahren. Durch die Bildung des Arbeiter⸗ ausschusses finde selbstverständlich in dem persönlichen Verkehr mit den Fabrikinhabern, wie dieser von lange her gepflegt wurde, keinerlei Unterbrechung statt.
Sttatistische Nachrichten.
v“ Vermögensrechtliche Prozesse. Hinsichtlich der in den Jahren 1886 und 1887 und der im Jahresdurchschnitt 1881/85 in erster Instanz anhängig gewordenen vermögensrechtlichen Prozesse entnehmen wir der im Reichs⸗Justiz⸗ amt bearbeiteten „Deutschen Justiz⸗Statistik“ Folgendes: Es sind anhängig geworden bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in erst Instanz bei den Amtsgerichten, und zwar: Arreste und
Durch⸗ ordentliche Wechsel⸗ einstweilige schnitt Prozesse projesse Ver⸗
fügungen
1881/85 957 736 93 973 78 166 1886 999 932 105 776 4570 58 426 1887 1 005 705 106 988
andere Urkunden⸗ prozesse
7613
4255 55 693 bei den Landgerichten (Civilkammern und Kammern für Handels⸗ sachen), und zwar:
Arreste und
Durch⸗ ordentliche einstweili
2 G ge
schnitt Prozesse Verfügungen 1881/85 109 874 8S 11 10] 1886 107 824 30 847 2978 9 948
1887 107 166 30 3832 2498 10 287
bei den Amtsgerichten und Landgerichten zusammen, und zwar:
dere Arreste und Durch⸗ ordentliche Wechsel⸗ 1 u schnitt Prozesse prozesse Urkunden einstweilige
prozesse Verfügungen 1881/85 1 067 610 124 359 11 837 89 267 1886 1 107 756 136 623 7 548 68 374 1887 1 112 871 137 370 6 753 65 980
Die Zahlen der vermögensrechtlichen Prozesse während der Jahre 1886 und 1887 zeigen gegen den Durchschnitt 1881/85 eine geringe Abnahme, die sich auf 0,3 bezw. 0,9 % belief. Die einzelnen Ober⸗ Landesgerichtsbezirke weisen erhebliche Verschiedenheiten auf. Es hat gegen den Durchschnitt 1881/85 die Prozeßzahl viel stärker als die des Reiches im Ganzen, nämlich um mehr als oder doch nahe an 10 % in beiden Jahren abgenommen in Kassel, Karlsruhe, Oldenburg und Stettin. Schwächer, aber doch er⸗ heblich über dem Reichsdurchschnitt, war die sich um 5 % bewegende Abnahme in beiden Jahren in Augsburg, Bamberg, Celle, Köln, Frankfurt und Hamm, im Jahre 1886 in München und Stuttgart, 1887 in Darmstadt und Kiel. Abweichend vom Reiche haben in beiden Jahren die Prozesse, und zwar um mehr als 5 % zugenommen in Berlin, Braunschweig, Breslau, Königsberg, Nürnberg, Posen und besonders in Zweibrücken. — Bei Vergleichung mit den einzelnen Jahren seit 1881 findet sich, daß im Reiche in den Jahren 1886 und 1887 die bis dahin anhaltend absteigende Bewegung nicht fortgedauert hat; ihre Zahlen stehen zwischen denen von 1883 und 1884. Es be⸗ tragen nämlich die Unterschiede der Zahlen:
von 1882 gegen 1881: — 45 917 oder 1,4 % des Vorjahres
„ 1888 „ 18892; — 32 460 1 5 8
„ 1884 „ 1883: — 69 635 „ 2,
„ 1885 „ 1884: — 15 408 „ 0,
18868 1885: + 66 691 „
„ .1886 —17 366 66 „„ Es zeigt daher gegenüber dem Jahre 1881, dem prozeßreichsten der ganzen Reihe, das Jahr 1886 nur eine Abnahme von 3 %, 1887 eine solche von 3,5 %. Von den einzelnen Bezirken haben mehrere sogar eine höhere Prozeßziffer als im Jahre 1881, nämlich in beiden Jahren Berlin, Breslau, Dresden, Königsberg, Naumburg, Nürnberg, Posen und Zweibrücken, im Jahre 1887 Jena und München. — Von beson⸗ derem wirthschaftlichen Interesse ist die Zahl der Wechsel.prozesse, welche im wesentlichen als übereinstimmend mit der der anhängig ge⸗ wordenen Ansprüche aus Wechseln angenommen werden darf. Indeß ist nicht ohne Weiteres aus einer Vermehrung der Wechselklagen auf eine Verschlechterung der wirthschaftlichen Lage zu schließen. Sie kann auf bloßer Steigerung des Wechselverkehrs und diese nicht nur auf einem lebhafteren Umsatz in Handel und Gewerbe, sondern auch auf einem vermehrten Gebrauch des Wechsels in anderen Kreisen der Be⸗ völkerung beruhen. Die Zahl der Wechselprozesse hatte 1882 gegen 1881 um 10 % ab⸗, von da ab allmählich zugenommen. Diese Steigerung hat 1886 und 1887 angedauert, sodaß die bisher nicht erreichte Zahl des Jahres 1881 im Jahre 1886 übertroffen ist und das Jahr 1887 gegen 1881 eine Zunahme um 3 % aufweist. Bei Vergleichung mit dem Jahresdurchschnitt 1881/85 steht im Jahre 1886 der Abnahme der Rechtestreitigkeiten überhaupt um 0,3 % eine Vermehrung der Wechselprozesse um 12 264 oder 9,9 % gegenüber; im Jahre 1887 ist die Zahl gegen 1886 nur um 747 oder 0,5 % gestiegen. Diese Steigerung fällt allein auf die Amts⸗ gerichte. Die Landgerichte zeigen gegen den Durchschnitt 1881/85 im Jahre 1886 nur eine geringe Zunahme (+ 1,1 %), an deren Stelle 1887 eine Abnahme (— 1,1 %) tritt. Beide Jahre bleiben wie hinter 1881, so auch hinter 1885 zurück. Bei den Amtsgerichten dagegen beträgt die Vermehrung gegen den Durchschnitt 1881/85 im Jahre 1886 12,5 % und im Jahre 1887 13,8 % ; die Zahl von 1881 ist 1887 um 5,7 % übertroffen. Hiernach tritt, sofern man unter Ausschluß des Jahres 1881 die 5 von 1882 bis 1887 überblickt, bei den Wechselprozessen überhaupt und in noch höherem Grade bei den amtsgerichtlichen die Tendenz zur Steigerung hervor, während in den Schwankungen bei den Landgerichten sich eine Neigung zur Beharrung geltend macht. Diese Erscheinung ist um so beachtens⸗ werther, als gerade im Wechselprozeß die Einklagung höherer Streit⸗ mWveli⸗ bei dem an sich unzuständigen Amtsgericht, sowie auch eine solche von Theilbeträgen der ganzen Forderung in erheblichem Umfang nicht an⸗ zunehmen, auch die Möglichkeit des Mahnverfahrens ohne praktische Bedeutung ist, somit der Scheidung der Wechselprozesse in amts⸗ und
andere Urkunden⸗ prozesse 717928
Wechsel⸗ Prozesse 30 386
0
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2 8 Literatur.
Rechtes z
landgerichtliche die Anzahl der zur Einklagung gelangten Wechsel bis
zu 300 ℳ und von mehr als 300 ℳ entspricht. Wenn sonach ein stärkeres Umsichgreifen des Verkehrs mit kleinen Wechseln nicht zu verkennen ist, so kann dies auf einem stärkeren Gebrauch des Wechsels im kleinen Handels⸗ und gewerblichen Verkehr, aber auch auf einer zunehmenden Neigung beruhen, den Wechsel über seinen nächsten Zweck hinaus für Schulden des allgemeinen bürgerlichen Verkehrs als Form der Verpflichtung zu benützen. — Die Zahl der anderen Urkunden⸗ prozesse ist gegen den Durchschnitt 1881/85 im Reich zurück⸗ gegangen, und zwar bei den Amte⸗ und Landgerichten zusammen im Jahre 1886 um 36,3 %, 1887 um 43,0 %; gegen 1881 hat das Jahr 1887 eine Abnahme von 57,9 %. Die mit dem Jahre 1882 beginnende Abnahme ist bei den Amts⸗ und bei den Landgerichten eine stets fortschreitende geblieben; nur das Jahr 1884 macht hinsicht⸗ lich der Amtsgerichte eine Ausnahme. — Bei den Arresten und einstweiligen Verfügungen hat die in früheren Jahren als ein günstiges Anzeichen der wirthschaftlichen Lage sich kenn⸗ zeichnende Abnahme fortgedauert. Sie belief sich gegen⸗ über dem Durchschnitt 1881/85 1886: bei den Amtsgerichten auf 25,3 %, bei den Landgerichten auf 10,4 %, überhaupt auf 23,5 %; 1887: bei den Amtsgerichten auf 28,8 %, bei den Landgerichten auf 7,4 %, überhaupt auf 26,1 %. Abnorm gegenüber dem Gesammt⸗ verhältniß des Reichs erscheint Kiel, woselbst 1886 eine Zunahme und 1887 nur eine sehr geringe Abnahme zu finden ist. Im Uebrigen haben wie im Reich so auch in den meisten Bezirken die Zahlen von 1886 gegen den Durchschnitt und 1887 wieder gegen 1886 abgenom⸗ men. Eine Zunahme im Jahre 1887 gegen das Vorjahr, doch so, daß die Zahlen hinter dem Durchschnitt zurückbleiben, ist zu bemerken in Braunschweig, Colmar, Darmstadt, Frankfurt, Karlsruhe, Posen und Stuttgart. Hierunter sind Bezirke, in denen 1886 eine Zunahme, und solche, in denen eine Abnahme der vermögensrechtlichen Prozesse gegenüber 1886 stattgefunden hat. Ueber 30 % betrug die Abnahme in beiden Jahren in Augsburg, Bamberg, München, Stuttgart und Henhe Diesen Bezirken schließen sich an Karlsruhe, Nürnberg,
weibrücken und Hamburg. Von den übrigen hat nur noch Darm⸗ stadt den Prozentsatz des Reichs übertroffen. Dagegen betrug die Abnahme weniger als 10 % in Breslau und Kiel, 1886 auch in Kassel, Naumburg und Rostock, während die Abnahme in Berlin, Köln, Dresden, Marien⸗ werder und Stettin nur wenig hinter der des Reichs zurückblieb. Eine fortschreitende Abnahme seit 1881 zeigen nur noch Augsburg, Bam⸗ berg, Köln, Dresden, Hamm München, Naumburg, Nürnberg, von 1882 an Celle und von 1883 an Stettin. 8 W.“
Kuüunst und Wiseenschaft.
Ueber Bilder⸗Erwerbungen des Goethe⸗Hauses in Fhea . a. M. berichtet Otto Donner von Richter in der „Kunst ür Alle“ Folgendes: Das freie deutsche Hochstift in Frankfurt a. M. hat durch die Gunst zweier Gönner, der Herren Konsul Becker und Victor Mößinger als Geschenke für das Goethe⸗Haus zwei Gemälde erhalten, welche ihre Entstehung dem kunstliebenden Grafen Thorane verdanken, der bekanntlich im Goethe'schen Hause einquartiert war und ein Maler⸗Atelier in demselben einrichten ließ. Die beiden Gemälde sind Landschaften von ca. 70 cm Länge und entsprechender Höhe. Beide stellen Waldlandschaften vor mit etwas Wasser im Vordergrunde, einzelnen Baumgruppen, wie wir sie am Rande eines Waldes finden, den Blick ins flache Land offen lassend. Die eine ist in Morgenbeleuchtung, die andere in Abendlicht gehalten, beide, namentlich die erstere, in An⸗ lehnung an die alten Niederländer, von ganz vortrefflicher, gewissen⸗ hafter Ausführung und sehr schöner Farbenwirkung, Leistungen, wie sie Schütz nicht häufig zu Stande brachte, sodaß man wohl fühlt, daß er sich hier bemühte, sein Bestes zu thun. Zahlreiche Kühe und Ochsen, Schafe und Ziegen bewegen sich in den Landschaften, theils zur Tränke gehend, theils sich im Walde zerstreuend. Die Figuren dagegen sind nur in geringer Zahl angebracht. Auf der Morgenlandschaft sitzt nur am Rand die Hirtin mit einem Buben, auf der Abendlandschaft jagt im Vordergrunde ein Junge mit erhobenem Stock einige Thiere weg, und im Hintergrunde sieht man noch einige kleine Figuren. Diese Gemälde sind wahre Illustrationen jener Mittheilungen, in welchen Goethe voll Humor erzählt, wie Graf Thorane auf den Einfall kam, die verschiedenartigen Talente der Künstler, die für ihn arbeiteten, wie der Landschaftsmaler Schütz, der Thiermaler Hirt, der Figuren⸗ maler Seekatz, innerhalb eines und desselben Rahmens zu verwenden. Man malte in fertige Landschaften noch schöne Heerden hinein, die aber so umfangreich waren, daß bald die weiteste Landschaft zu eng ward. Da aber der Menschenmaler auch noch Hirten und Wanderer hineinzeichnen mußte, so nahmen sich diese wiederum die Luft. Diese von Goethe gegebene Schilderung paßt auch zu den oben erwähnten beiden Gemälden. Nicht minder entspricht die Technik jener der muthmaßlichen Autoren: des Thiermalers Hirt und des Figuren⸗ malers Seekatz, welche hier Alle offenbar ihr Bestes leisteten. — Das Mittelzimmer des zweiten Stockwerks, welches zwischen dem Arbeitszimmer des alten Herrn Rath und dem Schlafzimmer des Ehepaars lag, war das sogenannte Gemäldezimmer, und in diesem wurden die beiden, für das Goethe⸗Haus so werthvollen Gemälde aufgehängt; zugleich mit ihnen einige von der Ausstellungskommission erworbene kleinere Ge⸗ mälde von Schütz, Seekatz und Trautmann, sodaß der Besucher des Goethe⸗Hauses nunmehr ein Stück der Jugendgeschichte des Knaben Wolfgang in demselben zur Anschauung gebracht findet.
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Allgemeines Landrecht für die Preußische Staaten nebst den ergänzenden und abändernden Bestimmungen der Reichs⸗ und Landesgesetzgebung. Mit Erläuterungen von den Reichs⸗ gerichts⸗Räthen Rehbein und Reincke. 4 Auflage. II. Band. Verlag von H W. Müller in Berlin. — Dem vor wenigen Wochen veröffentlichten ersten Bande ist der zweite schnell nachgefolgt. Die Vorzüge des Werkes: knappe übersichtliche Zusammenstellung des massenhaften Rechtsstoffes in den Gesetzestexten, reiche Belehrung und Anregung in den beigegebenen Erläuterungen, die überall den inneren Zusammenhang der landrechtlichen Bestimmungen hervor⸗ heben, das Eingreifen der neueren und neuesten Gesetzgebung scharfsinnig erörtern, sowie die Quintessenz der höchstgerichtlichen Entscheidungen in präziser Form bieten, — werden von Juristen und Verwaltungsbeamten, wie von allen Anderen, denen es um die Kenntniß des vaterländischen u thun ist, gewiß anerkannt und gewürdigt werden.
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Land⸗ und Forstwirthschaft.
Die Holzverwertbhung hatte in den letzten drei Monaten im Regierungsbezirk Königsberg im Ganzen günstige Ergebnisse, und es sind namentlich für die in den Fernhandel gelangenden werthvollen Eichen⸗ und Kiefern⸗Lang⸗Nutzhölzer höhere Preise als je zuvor erzielt. — Dem Wildstande hat der letzte schneereiche Winter hier wiederum bedeutenden Abbruch gethan, sodaß derselbe nur bei einer mehrere Jahre dauernden Ermäßigung des Abschusses wieder auf seine
ursprüngliche Höhe wird gebracht werden können.
Gewerbe und Handeell.
Berlin, 22. Juni. Amtliche Preisfeststellung für Butter, Käse und Schmalz. Butter: Hof⸗ und Genossen⸗ schaftsbutter Ia. 97 — 100 ℳ, IIa. 93 — 96 ℳ, IIIa. 89 — 92 ℳ, do. abfallende 85 ℳ, Land⸗, Preußische 80 — 83 ℳ, Netzbrücher 80 — 83 ℳ, Pommersche 80 — 83 ℳ, Polnische 80 — 83 ℳ, Bavperische Sennbutter — ℳ, do. Landbutter — ℳ, Schlesische 80 — 83 ℳ, Galizische 72 —975 ℳ — Margarine 45 — 70 ℳ — Käse: Schweizer Emmenthaler 85 — 90 ℳ, Bayerischer 60 — 70 ℳ, do. Ost⸗ und West⸗ preußischer Ia. 60 — 65 ℳ, do. IIa. 45 — 60 ℳ, Holländer 75 — 85 ℳ, Limburger 32 — 38 ℳ, Quadratmagerkäse 16 — 24 ℳ — Schmalz: Prima Western 17 % Ta. 42,50 ℳ, reines, in Deutsch⸗ land raffinirt 46,00 ℳ, Berliner Bratenschmalz 48,50 — 51,50 ℳ — Fett, in Amerika raffinirt 42,00 ℳ, in Deutschland raffinirt 44,00 —