1 Kroll’s Theater.
Theodor Reichmann'g nächste Gastpartie Hans Heiling“. zur Aufführung, Mozart'schen „Entführung“ Grossi's herrliche „Constanze“, dan. Pichler’'s „Belmonte“ isemble bilden, ge 8
während für Sonntag eine in Aussicht steht,
Mannigfaltiges. Zusammenstellung
des im Bezirk des Königlich preußischen Hof⸗Jagd⸗ Amts in der Jagdsaison 1888/89 erlegten Wildes
und Raubzeuges.
Hofjagden. 1888. Pechteich und Grimnitz): Ein Lapp⸗ und Damwild.
A. Auf (Oberförstereien jagen auf Roth⸗ und Wild. sammen: 123 Stück. hausensches Gehege:
gestelltes und ein Lappjagen auf Damwild.
— 10. November.
Sauen. Zusammen: 448 Stück. — 16. November.
Ohlau: Eine Streife, ein Kessel⸗, vier Standtreiben. 9 Rehe, 537 Fa⸗ Zusammen: 1122 Stück. — 23. und (Oberförstereien Kolbitz, ine abgestellte Suche mit der Finder⸗
sanen, 550 Hasen, 26 Rebhühner. 24. November. Kolbitz⸗Letzlinger⸗Heide Planken und Letzlingen):
meute auf Sauen, drei Lappjagen auf Roth⸗ und Damvild.
wild: 278 Spießer und Wild. sammen: 645 Stück. — 30.
5 Hirsche, 9 Spießer und Wild. Damwild: Schwarzwild:
ein Lappjagen auf Roth⸗ und Damwild. 3 Spießer und Wild. Damwild: Wild. Schwarzwild:
sammen: 330 Stück.
Suchen mit der
Hauptjagen auf Rothwild. Wild. Schwarzwild: 117
Zusammen: 322 Stück.
1889. 5. Januar.
— 14. und 15. Dezember.
— 12. Januar. Feldmarken besen. ßeren Hof⸗Jagd⸗Amts⸗Jagd „Auf größeren Hof⸗Jagd⸗Amts⸗Jagden. Insel Töplitz: Zwei Kessel⸗, drei Standtreiben. 8 303 Stück. — 22. Dezember. essel⸗, ein Standtreiben. 347 Hasen. 8 1889. 3. Januar. Standtreiben. 241 Fasanen, 44 Hasen. t. Januar. Feldmarken Paretz, Uetz und ein Kessel⸗, zwei Standtreiben. 305
s sanen 305 Hasen. Zusammen 430 Stück. — Entenfang bei Potsdam: Zwei Standtreiben. Zusammen 412 Stück.
Jagd⸗Amts⸗Jagden und He. Hochwildgehege Schorfheide, Kolbitz⸗Le Göhrde, Saupark bei Springe, Kirchrode g. stethausenan Gehege. Rot ild. wild: 44 grobe Sauen, 32 geringe Sauen. 875 Hasen,
— Wildpark und 17 Spießer und
Füdiagdgehege bei Potsdam. ild.
Reiher,
Enten, Schnepfen u. s. w., 5 Wiesel, 162
30 Füchse, 8 Marder, 36 Iltis, 15 2 Rehe, 128 Hasen, 1132 Rebhühner, u. s. w., 6 Reiher, Kormorane u. s. tis, 27 Wiesel, 7 Raubvögel, 114 Stück. — Ferdiaopacheg; bei Kassel. 115 Rebhühner, 8 Gänse, Enten, Schnepfen u. .. 5 Marder, 20 Iltis, 7 Wiesel, Zusammen 367 Stück. — Feldjagdgehege und 4 Rehe, 142 Fasanen, 627 Hasen, 714 Reb Iltis, 61 2071 Stück.
Zusammen: Rothwild: 103 Hirsche, Damwild: 589 Schaufler, 541 grobe Sauen, 401 geringe Sauen. 4694 Hasen, 2532 Rebhühner, 385 Gänse,
216 Rehe,
icht vom 26. Juni, r Morgens.
*
U
Wind. Wetter.
Temperatur in °Celsius 50 C. = 40 R.
2heiter 1 wolkenlos still Dunst NW 2 beiter b NO 4 wolkenlos aparanda. N 2 wolkig t. Petersbrg. ONO 2 wolkigl) Moskau.. 1 bedeckt
Cork, Queens⸗ Nebel
toww.. Cherbourg heiter wolkenlos
elder LE“ wolkig Hemburg n. 1 wolkenlos winemünde wolkenl. 2) wolkenlos
Neufahrwasser heiter
Memel Münster wolkenlos wolkenlos
Karlsruhe..
Wiesbaden. wolkenlos
München.. wolkenlos
Chemnitz. wolkenl. ²) wolkenlos
Berlin.. wolkenlos
Wien.. Breslau.. 3 wolkenlos Awolkenlos 23
Triest.. ONO ³) Thau.
¹) Abends Regen. ²) Thau.
Uebersicht der Witterung. Der Luftdruck ist auch heute noch sehr gleichmäßig
Mullaghmore SSW Aberdeen.. O Christiansund Kopenhagen. Stockholm
761
764 764 764 766 765 765 764 764
763
8 ist der vielgerühmte Das Marschner'sche Werk gelangt am Sonnabend Wiederholung der in welcher Carlotta edwig Schacko's und Riechmann's „Osmin“ dem bei der ersten Aufführung verdienter Beifall
onnerstag tritt Etelka Gerster als
2. November.
. it Rothwild: 2 Hirsche, 104 Spießer Damwild: 6 Schaufler, 11 Spießer und Wild. . Hammer⸗Königs⸗Wuster⸗ Ein abgestelltes Jagen auf Sauen, Damwild: 87 Schaufler, 207 “ und Wild. Schwarzwild: 103 grobe Sauen,
172 grobe Sauen. 1 November und 1. Dezember. bei Springe: Zwei abgestellte Suchen mit der Findermeute auf Sauen, Rothwild: 1 Hirsch, 2 Schaufler, 21 Spießer und 105 grobe Sauen, 198 geringe Sauen.
indermeute auf Sauen im abgestellten Distrikt, ein Rothwild: 22 Kirsche, 58 Spießer und grobe Sauen, 120 geringe Sauen, 5 Rehe.
Grunewald: Ein eingestelltes Jagen. Dam⸗ wild: 27 Schaufler, 283 “ und Wild. Zusammen 310 Stück. ritz und Buckow: Zwei Standtreiben.
1888. 5. Dezember. 23 Rehe, 280 Hasea. Feldmark Lankwitz: Drei
Fasanerie Friedrichskron bei Potsdam: Sechs usammen 285 Stück. — alkenrhede: Eine Streife, ein K b Hasen. — 14. und 15. Januar. Feldjagdgehege bei Kassel: Vier Kessel⸗, sechs Standtreiben. 19. Januar. Fasanerie 389 Fasanen, 23 Hasen.
C. Auf der Pürsche, Suche u. s. w. auf kleineren Hof⸗ Während der Saison. tzlinger Heide, 1 und Hammer⸗Königs⸗ 1 wild: 67 Hirsche, 728 Spießer und Damwild: 283 Schaufler, 1143 Spießer und Wild. Schwarz⸗ 110 Rehe, 4 Fasanen, 214 Rebhühner, 272 Gänse, Enten, Schnepfen u. s. w., 351 Reiher, Kormorane u. s. w., 172 Füchse, 39 Marder, 34 Iltisse, 6 Wiesel, 140 Raubvögel, 316 Verschiedenes. Zusammen 4830 Stück. Rothwild: 6 Hirsche, Damwild: 3 Schaufler, 14 Spießer und Wild. 55 Rehe, 228 Fasanen, 696 Hasen, 331 Rebhühner, 92 Gänse, Kormorane u. s. Füt Raubvögel, Verschiedenes. öö 2353 Stück. — Feldjagdgehege bei Berlin. a 13 Gänse, Enten, Schnepfen
w., 7 Füchse, 7 Marder, 1 Jl⸗ Verschiedenes. Zusammen 1444 8 Rehe, 17 Fasanen,
56 Raubvögel, 83 Verschiedenes. ürstenwald bei Ohlau. ühner, Wiesel, 184 Raubvögel, 308 Verschiedenes.
919 Spießer und Wild. 1957 Spießer und Wild. Schwarzwild:
Enten, Schnepfen u. s. w.,
Blaubart.
vertheilt. Im Nordwesten ist das Barometer etwas
1 8 1
111“ “ E111“ 8 11“ 362 Reiher, Kormorane u. s. w., 230 Füche. 59 Marder, 116 Wiesel, 549 Raubvögel, 1476 eerschiedenes. Gesammtsumme 16 932 Stück.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold von eene. der hohbe Protektor der Fachausstellung des Schlossergewerbes in Berlin, hat, wie dem „Dtsch. Tageblatt“ ge⸗ meldet wird, die ihm angetragene Ehrenmeisterschaft der Schlosser
„Blondchen“, 1 übernommen.
ein treffliches
Das Ausland widmet der Deutschen allgemeinen Ausstellung für Unfallverhütung unausgesetzt seine lebhafteste Beachtung. Im Auftrage der russischen Regierung wird der rofessor an der Tech⸗
nischen Hochschule in St. Petersburg, Badschisch, zum Besuch der Ausstellung nach Berlin kommen. 8. gleichem Zweck hat Italien den Direktor der italienischen Berufsgenossenschaften, Giulio Pesaro entsandt; Schweden den Ingenieur Hjalmar Hallström und den Reichstags⸗Abgeordneten Kapitän von Nordenfelt; die Niederlande den IngenieurGortez; Dänemark die Fabrikinspektoren Jensen und Dr. Haldor Topsos. Schließlich haben sich aus Frankreich angemeldet: die Herren Emile Muller, Ffästden⸗ der industriellen Vereinigung zur Verhütung von Arbeiterunfällen, und der Ingenieur Henry Mamy.
Mehrere Einzelbilder von den photographischen Auf⸗ nahmen, welche der Hofphotograph Braatz während der letzten Sitzungen des Reichstages im Reichstagsgebäude machen durfte, sind nunmehr im Kunsthandel erschienen.
„Traviata“ auf.
Schorfheide und ein Haupt⸗
Zu⸗ ein ein⸗
51 geringe Fürstenwald bei Nachdem vor zwei Jahren durch den in Washington tagenden neunten internationalen medizinischen Kongreß Berlin als Sitz des für das Jahr 1890 einzuberufenden zehnten Kongresses erwählt worden war, ersuchte der amerikanische Ausschuß die Pro⸗ fessoren von Bergmann, Virchow und Waldeyer, die Vorbereitung dieses Kongresses zu übernehmen. Die Genannten wünschen jedoch, sich dabei der entscheidenden Mitwirkung der Aerzte in allen Theilen des Vaterlandes zu versichern und haben deshalb die hauptsächlichen ärztlichen Körperschaften zur Wahl von Vertretern aufgefordert, welche am 17. September d. J. in Heidelberg zusammentreten und die Hauptpunkte des Programms für den Kongreß feststellen sollen.
Bei dem hiesigen m Opfer
Roth⸗ 181 Schaufler, Zu⸗ Saupark
Zu⸗ Zwei Hülfs⸗Comité für die der Wassersnoth in Penn ylvanien sind bis jetzt bei dem Schatz⸗ meister Dr. Siemens (Mauerstraße 29) zusammen 34 964 ℳ 65 ₰ eingegangen. Hiervon sind 34 000 ℳ dem deutschen Generalkonsul in New⸗York überwiesen worden. Die „Berliner Liedertafel“ veranstaltet zum Besten der Unglücklichen in Johnstown am Dienstag, den 2. Juli, Nachmittags 6 Uhr, unter Mitwirkung einer Militärkapelle auf Tivoli ein Concert, zu welchem der Eintritt 75 ₰ kostet. Desgleichen findet eine große Wohlthätigkeits⸗Vorstellung am Freitag, den 28. Juni, im Sommer⸗Theater auf dem „Berliner Bock“ statt. Vor und nach der Vorstellung wird großes Doppel⸗Concert stattfinden, an welchem sich auch das Musikcorps des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗ Regiments in Uniform betheiligen wird. Der Eintrittpreis beträgt für diesen Abend 75 ₰.
(Th. C) Aus Veranlassung des Ge⸗ burtstages des Großherzogs fand heute die Eröffnung eines natur⸗ wissenschaftlichen Museums statt, das zum Theil aus An⸗ käufen des naturwissenschaftlichen Vereins, zum Theil aus freundlich überlassenen Privatsammlungen besteht, in denen Zoologie, Botanik, Mineralogie sehr gut vertreten sind. Namentlich reich ist das Museum an Inschriften auf dem Gebiet der Paläontologie.
Bremen, 24. Juni. Die Sektion des deutschen Fischerei⸗Vereins für Hochseefischerei wird im August und September d. J. eine praktisch⸗wissenschaftliche Expedition in die östliche Nordsee unternehmen, deren wichtigster Zweck die Aufsuchung größerer Heringsschaaren an der deutschen und jütischen Küste, sowie die Auffindung von Laichplätzen ist. Es werden deshalb in erster Linie Versuche mit Heringstreibnetzen an⸗ gestellt werden, außerdem Versuche mit Handangeln und Langleinen, sowie eine Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen der verschiedensten Art, insbesondere über die Fauna und Flora des Meeresbodens und die frei im Wasser treibenden Organismen. Befonders in's Auge efaßt sind Beobachtungen über das Vorkommen von Fischbrut auf oher See, welche für die Beurtheilung der Wanderungen der Nutz⸗ fische von großer Bedeutung sind. Als Fahrzeug für die Expedition ist ein Geestemünder Fischdampfer in Aussicht genommen; die Dauer der Fahrt wird 5—6 Wochen betragen. Leiter der Expedition ist Dr. Heincke in Oldenburg.
Göhrde:
Weimar, 24. Juni.
125 Fa⸗
Grunewald,
w., 655
29 Hasen, — 19 Füchse, Wien, 25. Juni. (W. T. B.) In Rudolfsthal in Bosnien wurde vorgestern in Anwesenheit des deutschen Konsuls von Oertzen aus Serajewo sowie der Spitzen der Behörden die feierliche Einweihung der ersten evangelischen Kirche
Bosniens durch den Agramer Pfarrer Kolatschek vollzogen.
w.,
2 Füchse, 29 usammen
Neapel. Ueber einen neuen Ausbruch des Vulkans auf der Insel Vulcano in der Liparischen Inselgruppe wird von Messina aus berichtet, daß derselbe eine Stärke besitzt, wie sie nie
1683 Fasanen, zuvor dort beobachtet wurde; von dem Punkte aus, wo jetzt eine
120 Iltisse,
semaphorische Station errichtet wird, ungefähr ein Kilometer unter dem Krater, ist das Schauspiel besonders am Abend überaus großartig. Mpriaden von glühenden Lavastücken werden aus zwei Schlünden bis zur Höhe von 1800 Fu empor⸗ geworfen und fallen auf den jähen Rücken des Berges, oft bis in das Meer hinabrollend. Diese Lava⸗Auswürfe sind von einem donnernden Geräusch begleitet, welches dem stärksten Kanonenfeuer an Heftigkeit gleichkommt und Thüren und Fenster in den benachbarten Flecken San Vincenzo und Riscita erschuüttert. Selbst die Bewohner von Stromboli werden dadurch des Nachts in der Ruhe gestört. Aus einer der Krateröffnungen kommt fließende Lava, aus einer anderen feuriges Lavagestein. Das Profil des Kraters hat eine große Veränderung erlitten; vor dem Ausbruch zeigte es drei fein zugespitzte Häͤger. die jetzt zu einer spitzen Anhöhe vereinigt sind. Auf sehr eftige Stöße folgte ein Aschenregen, welcher nach verschiedenen Theilen Siziliens, besonders nach Milazzo und Messina getragen wurde. In den näher gelegenen Dorfschaften herrscht große Furcht und Aufregung.
Bäder⸗Statistik. 1
Alexisbad bis zum 13. Juni (208 sonst. Fremde) 62 Kurgäste. Altheide bis zum 18. Juni (107 Durchreifende) 50 Kurgäste. Arendsee bis zum 13. Juni (68 sonst. Fremde) 14 Kurgäste. Augustusbad (bei Radeberg in Sachsen) bis zum 13. Juni (127 Par⸗
teien) 155 Personen. 8 Berka (Ilm) bis Mitte Juni 298 Personen. 9 G Bertrich bis zum 16. Irni 335 Fremde. “ Blanken burg (Schwarzathal) bis Mitte Juni 215 Personen. Blankenhain (Thüringen) bis Mitte Juni 30 Personen. Carlsruh (Schlesien) bis jetzt (33 Nrn.) 52 Personen. Charlottenbrunn bis zum 18 Juni (169 Durchreis.) 212 Colberg bis zum 14. Juni (228 Nrn) 417 Personen. 4 Cudowa bis zum 18 Juni (138 Durchreis.) 272 Kurgäste. Elgersburg bis Mitte Juni 652 Personen 8 Elmen bei Großsalze bis zum 13. Juni 1819 Personen. Elster bis zum 16. Juni (1435 Fremde überhaupt, davon) 1201 Kurg. Frankenhausen (Kyffhäuser) bis Mitte Juni 300 Personen (ein⸗
schließlich der 70 Pfleglinge der Kinderheilanstalt). Friedrichroda bis Mitte Juni 808 Personen. Georgenthal (Herzogthum Gotha) bis Mitte Juni 70 Personen. Gernrode (Harz) bis zum 13. Juni (64 sonstige Fremde) 194 Kurgäste. Görbersdorf bis zum 18. Juni 681 Kurgäste. Großtabarz bis Mitte Juni 202 Personen. Ilmenau bis Mitte Juni 300 Personen. . 3 Ilsenburg bis zum 13. Juni (135 sonstige Fremde) 5 Kurgäste. Klotzsche bis zum 13. Juni (137 Parteien) 256 Personen. Königsbrunn (Königstein a. d. Elbe) bis zum 13. Juni (46 Parteien)
50 Personen.
Königsdorff⸗Jastrzemb O.⸗S. bisher (58 Erholungsgäste) 38 Kurgäste.
Köstritz bis zum 18. Juni 89 Personen.
Kreischa bis zum 13. Juni (53 Parteien) 69 Personen.
Kreuznach bis zum 12. Juni 1309 Kurgäste. 8
Landeck bis zum 18. Juni (521 Durchreisende) 536 Kurgäste.
Langebrück bis zum 13. Juni (64 Parteien) 146 Personen.
Langenau bis zum 18. Juni (229 Durchreisende) 234 Kurgäste.
Langensalza bis zum 18. Juni 76 Personen.
Liebenstein (S.⸗Meiningen) bis zum 18. Juni 358 Personen.
Liegau bei Radeberg bis zum 13. Juni (34 Parteien) 37 Personen.
Lobenstein (Reuß) bis zum 18. Juni 68 Personen.
Louisenhall (bei Stotternheim) bis zum 18. Juni 120 Personen.
Münster Stein bis zum 15. Juni 494 Personen.
Neuenahr bis zum 9. Juni 1090 Fremde.
Oberhof bis zum 18. Juni 240 Personen.
Oppelsdorf (bei Reibersdorf) bis zum 13. Juni (93 Part.) 96 Pers.
Oybin bis zum 13. Juni (23 Parteien) 45 Personen.
Rastenberg (Thüringen) bis zum 18. Juni 37 Personen.
Rehburg bis zum 15 Juni 445 Kurgäste.
Reinerz bis zum 18. 1033 Kurgäste.
Ruhla bis zum 18. Juni 96 Personen.
Sachsa bis zum 18. Juni 200 Personen.
Salzbrunn bis zum 18. Juni 1161 Kurgäste.
Salzdetfurth bis zum 15. Juni 114 Kurgäste. 1 .
Salzhemmendorf bis zum 15. Juni 59 Kurgäste. 8—
Salzungen bis zum 18. Juni 455 Personen.
Schandau bis zum 18. Juni (1648 Durchreisende), (197 409 Personen.
Schwarzburg bis zum 18. Juni 990 Personen.
Schweizermühle bis zum 13. Juni (44 Parteien) 51 Personen.
Sonneberg (S.⸗Meiningen) bis zum 18. Juni 115 Personen.
Stadtsulza bis zum 18. Juni 918 Personen. 1—
Suderode bis zum 13. Juli 704 Kurgäste. 1
Sylt bis zum 19. Juni 242 Fremde.
Thal (Herzogthum Gotha) bis zum 18. Juni 190 Personen.
Thale (Harz) bis zum 13. Juni (sonstige Fremde 425) 145 Kurgäste.
Kurgäste.
8 88 5
Tharandt bis zum 13. Juni (98 Parteien) 127 Personen.
Tonnstedt bis zum 18. Juni 45 Personen.
Weißer Hirsch bis zum 18. Juni (326 Parteien) 431 Personen. Werne (Bz. Münster) bis zum 17. Juni 209 Kurgäste. 8 Wernigerode bis zum 13. Juni (356 sonstige Fremde) 40 Kurgäste. Wildungen bis zum 15. Juni (870 Nrn.) 1132 Personen.
gesunken, sodaß das Maximum in Höhbe von 766 mm im Südwesten Irlands liegt. Ein Minimum unter 751 mm befindet sich über Central⸗Rußland. Ueber Deutschland herrscht wolkenloses, warmes und trockenes Wetter mit leichten Winden.
Deutsche Seewarte.
—n„nnn,,f Theater⸗Anzeigen.
Königliche Fchauspiele. Donnerstag: Opern⸗ haus. Keine Vorstellung.
Schauspielhaus. 170. Vorstellung. Maria Stuart. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. In Scene gesetzt vom Direktor Anno. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Opernhaus. 158. Vorf.. Robert der Teufel. Oper in 5 Akten von Meyerbeer. Dichtung nach dem Französischen von Scribe und Delavigne, übertragen von Th. Hell. Ballet von Paul Taglioni.
Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 171. Vorstellung. Othello, der Mohr von Venedig. Trauerspiel in 5 Akten
von Shakespeare. Anfang 7 Uhr. Deutsches Theater. Donnerstag: Der Com⸗
pagnon. reitag: Don Carlos. Sonnabend: Die Stützen der Gesellschaft. Letzte Vorstellung in dieser Saison.
des Kapitän Grant. dern
Donnerstag: Neu einstudirt: Boccaccio.
F. Zell und R. Genée.
Dovppel⸗Concert.
der Vorstellung 7 Uhr. Freitag: Im Theater:
erster Gesangs⸗ und Instrumental⸗ Sonnabend: Parkfest.
von Etelka Gerster.
Fr. Gerster) Freitag: Sonnabend:
Hans Heiling. Täglich: Bei günstigem Wetter Vorstellung,
des Concerts 5 ½,
Sonntag: Faust.
und Justinus. 1b Im herrlichen Sommergarten: hHagreftag: Letzte Abonnements⸗Vorstellung. JFeen⸗ Doppel⸗Concert. ände. Sonnabend: Sokrates und seine Frau. Nitter
Der zündende Funke.; In der Kinderstube. Anfang 7 ¼ Uhr.
garten: Großes Elite⸗
lisches Feuer ꝛc.
Victoria-Theater. Donnerstag: Die Kinder Ausstattungsstück in 12 Bil⸗ von d'Ennery und Jules Verne. Anf. 7 ½ Uhr.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Zum 222. Male: Komische Operette in Musik von F. v. Suppé. Im prachtvollen Park um 6 Uhr: Großes Elite⸗ Auftreten erster Gesangs⸗ und In⸗ strumental⸗Virtuosen und des Ballets.
Boccaccio. Park: Großes Elite⸗Doppel⸗ Fareat
Rroll's Theater. Donnerstag: La Traviata.
Der Trompeter von Säkkiugen. Gastspiel des K K. Oesterr. u. Kgl. Bayer. Kammersängers Hrn. Theodor Reichmann.
Abends bei brillanter elektr. Beleuchtung des Sommergartens, großes Doppel⸗ der Vorstellung 7 Uhr.
Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: Kyritz⸗ Pyritz. Posse mit Gesang in 3 Akten von Wilken Musik von Michaelis.
1 Auftreten sämmtlicher Speziali⸗ täten. Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 ½ Uhr.
Freitag: Kyritz⸗Pyritz. Im herrlichen Sommer⸗ 8 und Monstre⸗Concert. Auftreten sämmtlicher Spezialitäten. Brillante Illu⸗ mination des ganzen Garten⸗Etablissements, benga⸗
Verlobt: Frl. Frida Graetz mit Hrn. Thierarzt Albert Schieferdecker (Berlin—Siegen). — Frl. Anna Lehrmann mit Hrn. Heinrich Trittel (Emden bei Erxleben). — Frl. Gertrud Freund mit Hrn. Sec.⸗Lieut. von Lumm (Marienwerder). — Frl. Emmy Rahlff mit Hrn. Hauptmann W. Schultze (Hannover— Neisse).
Verehelicht: Hr. Reg.⸗Assessor Wallraf mit Frl. Emma Kesselkaul (Malmedy —Aachen). — Hr. Sec.⸗Lieut. Walther von Tschirschky und Bögen⸗ dorff mit Frl. Elisabeth von Bredow (Senzke). — Hr. Dr. Guido Bodländer mit Frl. Emma Bruck (Klausthal). — Hr. Reg.⸗Baumeister Ernst Moeller mit Frl. Dagny Natrig (Kragers in
Norwegen).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hugo Hauff (Berlin). — Hrn. Apotheker Herm. Corell Pesbeh. — Hrn. E. Brasack (Melno). — Hrn. Karl Janicke (Magdeburg— Buckau). — Hrn. Fanspnesster Hauschild (Magdeburg). — Eine
ochter: Hrn. Rittmeister v. d. Marwitz (Schwäbisch⸗Gmünd). — Hrn. Lehrer K. Sander (Hedemünden). — Hrn. Richard Dulon (Magde⸗ burg). — Hrn. Major Horbach (Hannover).
Gesto ien Ffüaber⸗ von S. geb. von Muschwitz piekersdorf b. Semlow). —
Anfang † Kaufmann Louis Roth (Berlin) — Frau
riederike Kirchhoff, geb. Bruer (Neuhaldensleben).
— Hr. Lehrer Louis Schmidt (Buckau).
3 Akten voa
Anfang
Im Auftreten 1 Gastspiel (Violetta:
vor und nach der
Redacteur: J. V.: Dr. H. Klee
Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlag Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sieben Beilagaln (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Großes Militär⸗
betreffend
Juni (649 Erholungsgäste und Durchreisende)
Parteien)
zum Deutschen Reichs⸗Anze
Erste Beilage
Berlin, Mittwoch, den 26. Juni
iger und Königlich Preußi
J
8⸗An
149.
ie Invaliditäts⸗ und Altersversicherung. Vom 22. Juni 1889.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung
des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
Umfang und Gegenstand der Versicherung. Versicherungspflicht.
“ §. 1. “ 1
Nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes werden vom vollendeten sechzehnten Lebensjahre ab versichert:
1) Personen, welche als Arbeiter, Gehülfen, Gesellen,
Lehrlinge oder Dienstboten gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden; 2) Betriebsbeamte sowie Handlungsgehülfen und ⸗Lehr⸗ linge sci schesdach der in Apotheken beschäftigten Gehülfen und Lehrlinge), welche Lohn oder Gehalt beziehen, deren regel⸗ mäßiger Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt aber 2000 Mark nicht übersteigt, sowie
3) die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Personen der Schiffsbesatzung deutscher 1“ (§. 2 des Gesetzes vom 13. Juli 1887, Reichs⸗Gesetzbl. S. 329) und von Fazrzeugen der Binnenschiffahrt. Die Führung der Reichsflagge auf Grund der gemäß Artikel II §. 7 Absatz 1 des Gesetzes vom 15. März 1888 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 71) ertheilten Ermächtigung macht das Schiff nicht zu einem deutschen Seefahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes. G
Durch Beschluß des Bundesraths kann die Vorschrift des §. 1 für bestimmte Berufszweige auch 1) auf Betriebsunternehmer, welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter bef fefigei⸗ sowie 2) ohne Rücksicht auf die Zahl der von ihnen beschäftigten Lohnarbeiter auf solche selbständige Gewerbetreibende, welche in eigenen Betriebsstätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbetreibenden mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden (Hausgewerbetreibende), “ erstreckt werden, und zwar auf letztere auch dann, wenn sie die Roh⸗ und Hülfsstoffe selbst beschaffen, und auch für die Zeit, während welcher sie vorübergehend für eigene Rechnung arbeiten.
Durch Beschluß des Bundesraths kann ferner bestimmt werden, daß und inwieweit Gewerbetreibende, in deren Auf⸗ trag und für deren Rechnung von Hausgewerbetreibenden (Absatz 1) gearbeitet wird, gehalten sein sollen, rücksichtlich der Hausgewerbetreibenden und ihrer Gehülfen, Gesellen und Lehrlinge die in diesem Gesetz den Arbeitgebern auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen.
Als Lohn oder Gehalt gelten auch Tantiémen und Natural⸗ bezüge. Für dieselben wird der Durchschnittswerth in Ansatz gebracht; dieser Werth wird von der unteren Verwaltungs⸗ behörde festgese zt.
Eine Beschäftigung, für welche als Entgelt nur freier Unterhalt gewährt wird, gilt im Sinne dieses Gesetzes nicht als eine die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung.
Durch Beschluß des Bundesraths wird bestimmt, inwieweit vorübergehende Dienstleistungen als Beschäftigung im Sinne dieses Gesetzes nicht anzusehen 8
8
Beamte des Reichs und der Bundesstaaten, die mit Pensionsberechtigung angestellten Beamten von Kommunal⸗ verbänden, sowie Personen des Soldatenstandes, welche dienst⸗ lich als Arbeiter beschäftigt werden, unterliegen der Ver⸗ icherungspflicht nicht. .“ 1 s. Di Pllscht vicht, aat tritt für diejenigen Personen nicht ein, welche in Folge ihres vehesfi en oder geistigen Zustandes dauernd nicht mehr im Stande sind, durch eine ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechende Lohnarbeit mindestens ein Drittel des für ihren Beschäftigungsort nach §. 8 des Kranken⸗ Versicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 73) festgesetzten Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter zu verdienen. Dasselbe gilt von denjenigen Personen, welche auf Grund dieses Gesetzes eine Invalidenrente beziehen.
Solche Personen, welche vom Reich, von einem Bundes⸗ staat oder einem Kommunalverbande Pensionen oder Warte⸗ gelder wenigstens im Mindestbetrage der Invalidenrente be⸗ ziehen oder welchen auf Grund der reichsgesetzlichen Bestim⸗ mungen über Unfallversicherung der Bezug einer jährlichen Rente von mindestens demselben Betrage zusteht, sind auf ihren Antrag von der Versicherungspflicht zu 7 Ueber den Antrag entscheidet die untere Verwaltungsbehörde des Beschäf⸗ tigungsorts. Gegen den Bescheid derselben ist die Beschwerde an die zunächst vorgesetzte Behörde zulässig, welche endgültig entscheidet.
6 Besondere Kasseneinrichtungen.
Andere als die unter §. 4 erwähnten Personen, welche in Betrieben des Reichs, eines Bundesstaats oder eines Kom⸗ munglverbandes beschäftigt werden, genügen der gesetzlichen ö spflicht hur Betheiligung an einer für den be⸗ treffenden Betrieb bestehenden oder zu errichtenden besonderen Kasseneinrichtung, durch welche ihnen eine den reichsgesetzlich Fhsgestgsnen Leistungen gleichwerthige Fürsorge gesichert ist, sofern bei der betreffenden Kasseneinrichtung folgende Voraus⸗
etzungen zutreffen: 8 1I161““; ses 9 die Beiträge der Versicherten dürfen, soweit sie für die Invaliditäts⸗ und Altersversicherung in Höhe des reichs⸗ gesetzlichen Anspruchs entrichtet werden, die Hälfte des für den letzteren nach §. 20 zu erhebenden Beitrags nicht 1 Diese Bestimmung findet keine Anwendung, sofern in der be⸗ treffenden Kasseneinrichtung die Beiträge nach einem von der
die der Kasseneinrichtung aus Invaliden⸗ und Altersrenten in Höhe des ses sgesetzlichen Anspruchs obliegenden Leistungen
zu decken. ul Sen dürfen die Beiträge der Versicherten diejenigen der Arbeitgeber
nicht übersteigen.
bei solchen Kasseneinrichtungen betheiligten Personen, soweit es sich um das Maß des reichsgesetzlichen Anspruchs handelt, un⸗
Sofern hiernach höhere Beiträge zu erheben sind, 2) Bei Berechnung der Wartezeit und der Rente ist den
beschadet der Bestimmung des §. 32 die bei Versicherungs⸗ anstalten (§. 41) zurückgelegte Beitragszeit in Anrechnung zu bringen.
48) Ueber den Anspruch der einzelnen Betheiligten auf Gewährung von Invaliden⸗ und Altersrente muß ein schieds⸗ gerichtliches Verfahren unter Mitwirkung von Vertretern der Versicherten zugelassen sein. Der Bundesrath bestimmt auf Antrag der zuständigen Reichs⸗, Staats⸗ oder Kommunalbehörde, welche Kasseneinrich⸗ tungen (Pensions⸗, Alters⸗, Invalidenkassen) den vorstehenden Anforderungen entsprechen. Den vom Bundesrath anerkannten Kasseneinrichtungen dieser Art wird zu den von ihnen zu leistenden Invaliden⸗ und Altersrenten der Reichszuschuß (§. 26 Absatz 3) gewährt, sofern ein Anspruch auf solche Renten auch nach den Ferfchrtfesa dieses Gesetzes bestehen würde.
Von dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ab wird die Be⸗ theiligung bei solchen vom Bundesrath zugelassenen Kassen⸗ einrichtungen der Versicherung in einer 8 ersicherungsanstalt gleichgeachtet. Die nach Maßgabe dieses Gesetzes zu gewähren⸗ den Renten werden auf die dabei in Betracht kommenden Ver⸗ sicherungsanstalten und Kasseneinrichtungen nach näherer Be⸗ stimmung der §§. 27, 89, 94 vertheilt.
Wenn bei einer solchen Kasseneinrichtung die Beiträge nicht in der nach 8§. 99 fg. vorgeschriebenen Form erhoben werden, hat der Vorstand der Kasseneinrichtung den aus der letzteren ausscheidenden Personen die Dauer ihrer Betheiligung und für diesen Zeitraum die Höhe des bezogenen Lohnes, die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse, sowie die Dauer etwaiger Krankheiten (§. 17) 8 bescheinigen. Der Bundesrath ist be⸗ fugt, über Form und Inhalt der Bescheinigung Vorschriften zu erlassen.
Durch Beschluß des Bundesraths kann auf Antrag be⸗ stimmt werden, daß und inwieweit die Bestimmungen des §. 4 Absatz 1 auf Beamte, welche von anderen öffentlichen Ver⸗ bänden oder Körperschaften mit Pensionsberechtigung angestellt sind, sowie die Bestimmungen der 8§. 5 und 6 auf Mitglieder anderer Kasseneinrichtungen, welche die Fürsorge für den Fall der Invalidität oder des Alters zum Gegenstand haben, An⸗ wendung finden sollen.
Selbstversicherung
Soweit nicht die Vorschrift des §. 1 durch Beschluß des Bundesraths in Gemäßheit der Bestimmung des §. 2 Absatz 1 auf die dort bezeichneten Personen erstreckt ist, sind dieselben, falls sie das vierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht im Sinne des §. 4 Absatz 2 bereits dauernd er⸗ werbsunfähig sind, berechtigt, nach Maßgabe dieses Gesetzes in Lohnklasse II sich selbst zu versichern (§. 120).
Gegenstand der Versicherung.
v1“ §. 9. 4 1A1“ Gegenstand der Versicherung ist der Anspruch auf Ge währung einer Invaliden⸗ beziehungsweise Altersrente.
Invalidenrente erhält ohne Ruücksicht auf das Lebensalter derjenige Versicherte, welcher dauernd erwerbsunfähig ist. Eine durch einen Unfall herbeigeführte Erwerbsunfähigkeit begründet unbeschadet der Vorschriften des §. 76 den Anspruch auf In⸗ validenrente nur insoweit, als nicht nach den Bestimmungen der Reichsgesetze über Unfallversicherung eine Rente zu leisten ist.
— rste baunfähi keit ist dann anzunehmen, wenn der Ver⸗ sicherte in Folge seines körperlichen oder geistigen Zustandes nicht mehr im Stande ist, durch eine seinen Kräften und Fähig⸗ keiten entsprechende Lohnarbeit mindestens einen Betrag zu verdienen, welcher gleichommt der Summe eines Sechstels des Durchschnitts der Lohnsätze (§. 23), nach welchen für ihn während der letzten 5 Beitragsjahre Beiträge entrichtet worden sind, und eines Sechstels des dreihzunbertsachen Betrages des nach §. 8 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 73) festgesetzten ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Fechh des letzten Beschäftigungsortes, in welchem er nicht lediglich vorübergehend beschäftigt gewesen ist.
Altersrente erhält, ohne daß es des Nachweises der Er⸗ wersshn erekehs bedarf, derjenige Versicherte, welcher das 70. Lebensjahr vollendet hat. 8
8. . 8
Invalidenrente erhält auch derjenige nicht dauernd erwerbs⸗ unfähige Versicherte, welcher während eines Jahres ununter⸗ brochen erwerbsunfähig gewesen ist, für die weitere Dauer seiner Erwerbsunfaͤhigkeit.
Ein Anspruch auf Invalidenrente steht denjenigen Ver⸗ sicherten nicht zu, welche erweislich die Erwerbsunsähigkeit sich vorsätzlich oder bei Begehung eines durch strafgerichtliches Urtheil festgestellten zugezogen haben.
Die Versicherungsanstalt ist befugt, für einen erkrankten, der reichsgesetzlichen Krankenfürsorge nicht unterliegenden Ver⸗ icherten das Heilverfahren in dem im §. 6 Absatz 1 Ziffer I es Krankenversicherungsgesetzes bezeichneten Umfange zu über⸗ nehmen, sofern als Folge der Krankheit Erwerbsunfähigkeit u besorgen ist, welche einen Anspruch auf reichsgesetzliche Invalidenrente begründet. 8
Die Versicherungsanstalt ist ferner befugt, zu verlangen, daß die Krankenkasse, welcher der Versicherte angehört oder uletzt angehört hat, die Fürsorge für denselben in demjenigen sincsenan übernimmt, welchen die Versicherungsanstalt sün
zu leisten, werden.
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Berechnungsweise des §. 20 abweichenden Verfahren aufgebracht
und in Folge dessen höhere Beiträaäͤge erforderlich werden, is
geboten erachtet. Die Kosten dieser von ihr beanspruchten Fürso e hat die Versicherungsanstalt zu ersetzen. Als Ersatz
die Dauer
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behörde der betheiligten Krankenkassen endgültig, um Ersatzansprüche handelt, im Verwaltungsstreitverfahren, oder, wo ein solches nicht besteht, Gerichte entschieden.
ird in Fol so verliert er, fa Maßnahmen entzogen hat, den Anspruch auf Invalidenrente, sofern anzunehmen ist, daß die Erwerbsunfähigkeit durch dieses Verhalten veranlaßt ist.
trieben beschäftigten Arbeiter ganz oder von ea Pmäͤhrt wird, bestimmt werden, daß
in
Solchen Personen, Trunksucht na Getränke in öffentlichen S dürfen, ist die Rente in derjenigen Gemeinde, für deren Bezirk Anordnung getroffen worden ist, auch ohne daß die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, ihrem vollen Betrage nach in Naturalleistungen zu gewähren.
Der Anspruch auf die Rente geht zu demjenigen Betrage, in welchem Naturalleistungen gewährt werden, auf den Kom⸗ munalverband, für dessen Bezirk eine solche Bestimmung ge⸗ troffen ist, über,
obliegt. Pem Bezu
mungen Anwen verbande mitzutheilen.
Der Bezugsberechtigte ist befugt, binnen zwei Wochen nach der Zustellung dieser Mittheilung die Entscheidung der Kom⸗ munalaufsichtsbehörde anzurufen. Auf demselben Wege werden alle übrigen Streitigkeiten entschieden, welche aus der An⸗ wendung dieser Bestimmungen zwischen dem Bezugsberechtigten und dem Kommunalverbande entstehen. 1
Sobald der Uebergang des Anspruchs auf Rente endgültig feststshe hat auf Antrag des Kommunalverbandes der Vorstand
ersicherungsanstalt die Postverwaltung hiervon rechtzeitig in Kenntniß zu setzen.
Als Beitragsjahr gelten 47 Beitragswochen (§. 19). 8 bei werden die Kalenderjahre fallen, unbeschadet der Vorschriften des §. 32, bis zur Erfüllung des Beitragsjahres zusammengerechnet. Solchen Personen, welche, nachdem sie nicht lediglich vor⸗ übergehend in ein die Versicherungspflicht begründendes Arbeits⸗ oder Dienstverhältni besch mit Erwerbsunfähigkeit verbundener Krankheit für die Dauer von sieben oder mehr aufeinander folgenden Tagen verhindert ewesen sind, dieses Verhältniß fortzusetzen, oder Behufs Er⸗ fällung der Wehrpflicht in Friedens⸗, b Kriegszeiten zum Heere oder zur Marine eingezogen gewesen sind, oder in Mobilmachungs⸗ oder Kriegszeiten freiwillig militärische Dienstleistungen verrichtet haben, werden diese Zeiten als Beitragszeiten in Anrechnung gebracht. 1 Die Dauer einer Krankheit ist nicht als Anrechnung zu bringen, wenn der Beheffihe sich die Krankheit vorsätzlich oder bei theil festgestellten Verbrechens, durch schuldha
diesem welche innerhalb desselben als Arbeiter in land⸗ und wirthschaftlichen Betrieben ihren Lohn oder Gehalt zum Theil in Form von den. get. bezogen haben, auch ie Rente bis zu zwei Dritteln ihres
gewährt wird. Der Werth der urchschnittspreisen in Ansatz gebracht. en n der höheren Vernctun hes tch⸗ sehesehc Die statutarische Bestimmung bedarf der
dieser Kosten ist die des nach dem Krankenversicherungs⸗ ewährenden Mindestbetrages des Krankengeldes ofern nicht höhere Aufwendungen
nachgewiesen
Streitigkeiten zwischen den Versicherungsanstalten und den S. Krankenkassen werden, sofern es sich um die tendmachung dieser Befugnisse handelt, von der
A ts⸗ s vee
durch die ordentlichen
se der Krankheit der Versicherte erwerbsunfähig,
s er sich den in Absatz 1 und 2 bezeichneten
§. 13.
Durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde für ihren Bezirk oder eines weiteren Kommunalverbandes für seinen Bezirk oder Theile desselben kann, sofern daselbst nach Pr⸗ kommen der Lohn der in land⸗ oder forstwirthschaftlichen
e⸗ um Achaf in Form
ezirk wohnenden Rentenempfängern; sorst⸗ ganz oder
etrages in dieser Form Naturalleistungen wird nach Dieselben werden von enehmigung der höheren Verwaltungs⸗ welchen wegen gewohnheitsmäßiger der zuständigen Behörde geistige
Anordnung de ankstätten nicht verabfolgt werden
wogegen diefem die Leistung der Naturalien
auf welchen vorstehende Bestim⸗
ung finden sollen, ist dies von dem Kommunal⸗
§. 14.
Ist der vree⸗ ein Ausländer, so kann er, falls er seinen Wohnsitz im fachen Betrage der Jahresrente abgefunden werden.
eutschen Reich aufgiebt, mit dem drei⸗
Voraussetzungen des Anspruchs. §. 15.
Zur Erlangung eines Anspruchs auf Invaliden⸗ oder Altersrente ist, außer dem Nachweise der Erwerbsunfähig keit beziehungsweise des gesetzlich vorgesehenen Alters, erforderlich:
1) die Zurücklegung der vorgeschriebenen Wartezeit
2) die Leistung von Beiträgen.
Wartezeit. §. 16.
Die Wartezeit (§. 15) beträgt: 1) bei der I . bei der Altersrente 30 Beitragsjahre.
noalidenrente 5 Beitragsjahr —
Beeittrragsjahr. t §. 17.
2
eitragswochen, auch wenn sie in verschiedene
eingetreten waren, wegen bescheinigter,
obilmachungs⸗ oder
eitragszeit in
egehung eines durch Faerichtiches Ur⸗
te Betheiligung
ereien oder Raufhändeln, durch Trunkfälligkeit oder lechtliche Ausschweifungen zugezogen hat.
Zum Nachweise einer Krankheit (§. 17 scheinigung des Vorstandes derjenigen Kran beziehungsweise derjenigen eingeschriebenen oder au landesrechtlicher Vorschriften errichteten Hürtfataste welcher der Versicherte angehört hat, für diejenige „
d
Bei Krankheiten, welche ununterbrochen länger als ein ahr währen, kommt die über diesen Zeitraum Dauer der Krankheit als Beitragszeit nicht in
18
böee nrechnung.
38 3 enügt die B enkasse 8 135),
Grund
eit aber, welche über
von ig betreffenden Kassen zu gewährenden