1889 / 156 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Jul 1889 18:00:01 GMT) scan diff

5076 (4735) Kinder unter 6 Ja en ü 6 Jahre, wurden unter Mitwirkung evangelischer Geistlicher 10 184 (9930), darunter 2112 (1933) Kinder unter 6 und 8072 (7997) Personen über 6 Jahre, ohne Mitwirkung 3384 (3208), darunter 2964 (2802) Kinder unter 6 und 420 (406) Personen über 6 Jahre, beerdigt. Von je 100 Beerdigungen über 6 Jahre alter fanden also 4,9 (4,6) ohne Mitwirkung evangelischer Geist⸗ licher statt. b 8) Die Zahl der Ehescheidungen betrug 50 (39), von welchen 35 (31) auf rein evangelische Ehen, 15 (8) auf Mischehen kamen und zwar 7 (3) auf solche, bei welchen der Mann und 8 (5), bei wel chen die Frau evangelisch wͤar. Zur Frage der Wechselwirkung vom Brod⸗ und Getreide⸗ preis liegt aus Bäckerkreisen eine interessante Mittheilung vor. Der Jahresbericht der Leipziger Gewerbekammer bemerkt nämlich: Es lag uns hauptsächlich daran, von den Vertretern des Bäckergewerbes ein Urtheil darüber zu erhalten, ob die vielverbreitete Annahme, daß die gestiegenen Preise des Brodes den erhöhten Getreidezöllen zuzu⸗ schreiben sind, wirklich begründet ist. Wir lassen die uns bierüber ertheilte Auskunft auszugsweise folgen: „Als vor einigen Jahren die ersten dieser Zölle eingeführt wurden, waren dieselben nicht im Stande, das stetige Fallen der Getreidepreise aufzuhalten, so daß bis kurz vor Einfuͤbrung der neuesten Zölle Roggen⸗ mehl mit 8,50 8,75 pro Ctr. gekauft wurde und der Brodpreis gängig bis auf 9 pro Pfund 8 an Wiederverkäufer herunterging. Die neuesten Zölle hätten nun wohl ein weiteres Sinken der Getreidepreise aufgehalten, würden aber nach eingetretener Beruhigung der Börse eine direkte Erhöhung dieser Preise nicht be⸗ wirkt haben. Daß die Börse die Zollgerüchte und Zollverhandlungen zu einem Haussedruck von wenig Güte ausnützte, übte auf die Preise des Brodes gar keinen Einfluß. Eine wirkliche Steigerung derselben trat erst dann ein, als nach allen Berichten nicht mehr daran zu zweifeln war, daß die Jahresernte hinter einer sogenannten Mittelernte wesentlich zurückgeblieben war.“ Uebrigens haben wir führt der Bericht an wohl etwas erhöhte, aber keinesweas wirklich hohe Brodpreise, da hier und in der Umgegend 11 ½ pro Pfund als Ausnahme zu betrachten ist, wogegen 11 und 10 ½ pro Pfund die gewöhnlichen Sätze bilden. Die finanzielle Stellung der Bäcker gegen⸗ uͤber den höheren Brodpreisen anlan gend, so wird weiter betont, daß diese sich gegenwärtig wesentlich ungünstiger gestaltet als früher, wo das Pfund Brod um 2 billiger verkauft werden konnte. Es ist dies aber, wie schon erwähnt, nicht den Zöllen, sonder n in der E sache d ingeren Ernte zuzuschreiben

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Literatur. Die deutschen Kaiser

und ihre Zeit mit dem Zwischenreich von 1806 1871. Kurz zusammengefaßt für den Ge⸗ drauch der Jugend von Joh. Mühlheim. Mit 54 Bildnissen. Gotha, Friedr Andr. Perthes, 1889. (Preis 4 ℳ) Dieses Kaiser⸗ buch, ein Seitenstück der im gleichen Verlage erschienenen sehr werth⸗ vollen Pochhammer'schen Arbeit und mit denselben Bildnissen wie jene geschmückt, stellt sich die Aufgabe, unsere Kinder in die Ge⸗ schichte des deutschen Vaterlandes allmählich einzuführen, damit sie später im Stande sind, die herrlichen Werke unserer großen Ge⸗ schichtsschreiber zu verstehen und zu genießen. Der Verfasser hat somit sein Werk für eine etwas elementarere Bildungsstufe bestimmt, als es bei dem der deutschen Jugend gewidmeten Pochhammer⸗ schen Kaiserbuch der Fall ist, und hat daher seine Mittheilungen kürzer, einfacher, sozusagen schulmäßiger gehalten als jener. Gleich⸗ wohl wird seine Darstellung sich als geeignet erweisen, Kinder der verschiedensten Altersstufen mit Begeisterung für unsere vaterländische eschichte und mit warmer Liebe für Kaiser und Reich zu erfüllen. ei der schönen Ausstattung und dem reichen volksthümlichen Inhalt wird es dem Buche leicht werden, sich bei der strebsamen Jugend der gebildeten Stände einzuführen. Katechismus der Mechanik. Von Ph. Huber, Rektor der Gewerbeschule in Pforzbeim. Mit 181 in den Text gedruckten Abbildungen. Vierte, wesentlich vermehrte und verbesserte Auflage. In Leinwand gebunden. (Preis 2 50 ₰.) Verlag von Weber in Leipzig. Das vorliegende Werkchen behandelt die Lehr⸗ sätze der Mechanik nebst deren Anwendung auf die einfachen und zu⸗ sammengesetzten Maschinen, als: Hebelverbindungen, Kolben⸗ und Flaschenzüge, die verschiedenen Arten von Wagen, Räderwerken, Winden, Haspeln und Krahnen, Keil⸗ und Schraubenpressen ꝛc., sowie auch die Wasserräder, Turbinen und Wasserdruckmotoren, die hodraulischen Pressen, die Pumpwerke und Gebläse, Feuer⸗ spritzen, Dampfmaschinen, Heißluft⸗, Gas⸗ und Petroleuxmmotoren. Obgleich überall, wo es anging, die erforderlichen Berechnungen ein⸗ geflochten sind, wurde dabei doch der elementare Standpunkt streng eingehalten, sodaß zum Verständniß nicht mehr als Geläufigkeit im elementaren Rechnen vorausgesetzt ist. Damit aber auch derjenige Leser, dem die ersten Sätze der Geometrie, das Quadratwurzelaus⸗ ziehen und ähnliche mathematische Operationen bekannt sind, bei der Lektüre dieser Schrift seine Befriedigung finde, sind in einzelnen Kapiteln leichtverständliche Formeln für die vorkommenden Be⸗ chnungen mit den Ausrechnungen in Noten neben dem Haupttext beigefügt worden. Die neue Auflage hat mancherlei Erweiterungen erhalten, die⸗

selben betreffen u. A. namentlich das Kapitel über Pumpwerke, in welchem neuere Konstruktionen von Strahlpumpen und Pulsometern beschrieben sind, dann die Kapitel über Dampfmaschinen, Heißluft⸗, Gas⸗, Benzin⸗ und Petroleummotoren. Nicht nur der Anfänger wird diesen Katechismus mit Nutzen gebrauchen können, sondern auch dem Fortgeschrittenen wird er als willkommenes Hülfsbuch zum Nach⸗ schlagen und zur raschen Orientirung über früher Gelerntes dienen. Bewährter Inhalt, gute Ausstattung, bequemes Format und billiger Preis sind Vorzüge, welche ohne Zweifel auch dieser neuen Auflage die gleiche geneigte Aufnahme zu Theil werden lassen, wie den vor⸗

angegangenen.

Bayerische Gewerbe⸗Zeitung. Redigirt von Dr. J. Stockbauer, herausgegeben vom Baverischen Gewerbe⸗Museum in Nürnberg. II. Jahrgang. Kunst und Gewerbe. 23. Jahrgang, Nürn⸗ berg; Verlagsanstalt des Bayerischen Gewerbe⸗Museums, C. Schrag. Die uns vorliegende Nummer dieser werthvollen Zeitschrift hat folgenden Inhalt: Indische Arbeiten mit Drahteinlagen. Mit⸗ theilungen aus dem Bayerischen Gewerbe⸗Museum. Aus dem Ge⸗ werbeleben: Zur Lage des Kleingewerbes. (Fortsetzung.) Gutachten über den Unkerricht in der Knabenhandarbeit. Konkurrenz⸗Aus⸗ schreibung für das zu errichtende Kaiser Joseph II. Denkmal in Brünn. Literatur: Japanischer Formenschatz. Aigentliche Ab⸗ bildung des gantzen Gewerbs der Kauffmannschaft sambt etslicher der Namhaft vnd fürnebmsten Handelsstatt Signatur und Wappen. Der Städtebau nach seinen künstlerischen Grund⸗ sätzen. Praktisches Maschinenrechnen. Die Anfertigung der Zeich⸗ nungen fuͤr Maschinenfabriken. Vom Fels zum Meer. Vorlagen für den Zeichenunterricht an gewerblichen Fortbildungsschulen. Aufgaben aus der Flächen⸗ und Körperberechnung u. s. w. Das Feuilleton beschäftigt sich mit der Chemnitzer Textilindustrie. Zwei Illustrationen sind dem Heft beigegeben und eine Probetafel aus Bing's: „Japanischer Formenschatz. Die „Bayerische Gewerbe⸗ zeitung“ ist das Organ des bayerischen Gewerbe⸗Museums und des Verbandes bayerischer Gewerbevereine, zugleich Ankündigungsblatt des Verbandes deutscher Kunstgewerbevereine. Abonnementspreis pro Jahr 16 ℳ, für Mitglieder des bayerischen Gewerbe⸗Museums 10 Anläßlich der hundertjährigen Wiederkehr der französischen Revolutionsepoche hat die Firma F. A. Brockhaus eine zweite Auf⸗ lage des aus dem Englischen von P. Feddersen übersetzten Geschichts⸗ werks: „Die französische Revolution“ von Thomas Carlyle herausgegeben. Dasselbe besteht aus drei Theilen, welche in zwölf Lieferungen erscheinen Die Feddersen'sche Uebersetzung ist von C. Erman umgearbeitet worden. Von diesem Werke sind soeben drei weitere Lieferungen erschienen und zwar 3—5. Dasselbe dürfte also

bald zum Abschluß gelangen. Oberbaverisches Archiv für vaterländische Ge⸗ schichte. Herausgegeben von dem Historischen Verein in Ober⸗

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hren und 8492 (8403) Personen über

bayern. Fünfundvierzigster Band. Erstes und zweites Heft. München, Königliche Hof⸗ und Universitäts⸗Buchdruckerei von Dr. C. Wolf u. Sohn. Das erste Heft bringt einen Beitrag zur Geschichte Oberbaverns vor dem Gebirg, nämlich die Geschichte des Schlosses Hohenaschau und seiner Herren. Karl Primbs, der Verfasser dieser Arbeit, berichtet in der ersten Abtheilung derselben über die Aschauer, Mautner und von Freyberg. Fast sieben Jahrhunderte sind ver⸗ flossen, seitdem Urkunden des Geschlechts gedenken, welches unweit Bernau einen Bau errichtete oder von ihm den Namen erhielt, fünf, seitdem die Burg selbst in die Geschichte eintritt; in diesem langen Zeit⸗ raum wechselt diese nur einmal die Herren. Groß war die Herrschaft nicht, welche von der Burg den Namen hat, ihr Erträgniß dem Umfang und der Bodenbeschaffenheit entsprechend; dennoch hatte sie für Alt⸗ bayern, insbesondere für Oberbayern insofern Werth, als sie ein bis in dieses Jahrhundert hinein meist bewährtes Bollwerk gegen Tyrol war. Gegenwärtig birgt das Schloß in seinen Räumen nur noch die Ueberbleibsel einer einst umfangreichen Waffensammlung. Als die Aschauer, die zu Hohenaschau saßen, genöthigt waren, Stück um Stück der alten Herrschaft an die versippten Mautner von Burghausen zu veräußern, zogen sie fort aus der Heimath; unbekannt wo und wann nahm diese Linie ihren Ausgang. Kurz dauerte die Herrlichkeit Derer aus dem Holz, meist nur die Mautner von Burghausen genannt, und wieder war es eine Tochter, welche einen Sohn aus dem Geschlechte der Freyberg mit den Sternen im Schilde an die alte Burg fesselte. Nach mehr als zwei Jahrhunderten versenkte man 1603 mit Wilhelm den letzten dieses Geschlechtes zu Pohenaschau in die Gruft der Pfarrkirche zu Niederaschau, welche schon zwei Geschlechtern und seinen Vorgängern als letzte Ruhestäͤtte gedient hat. An der Hand der einen von Wilhelms Erbtöchtern hielt nun ein Preising seinen Einzug ins Hochschloß ob der Prien, und erst gegen die Mitte dieses Jahrhunderts endigte auch die Herrschaft der Preising⸗Hohenaschauer Linie. In rascher Folge tauchen nun Namen um Namen auf, bis jetzt wieder dem Wechsel Halt geboten scheint. Vier altbayerische Geschlechter, meist wohlverdient um das Fürstenhaus wie um das Land, hausten durch sieben Jahrhunderte in dieser Grenzburg Bayerns, eine große Anzahl von Räthen wie Kämpen stellend. So Manches voll⸗ zog sich in diesem Thal und seiner Umgebung, wohl werth, der Vergessenheit entrissen zu werden, und dennoch fand sich bisher keine Feder, welche Land und Leuten gerecht werden wollte Langjährige Beschäftigung mit der Geschichte dieser Burg und ihrer Herren, Uebernahme und Ordnung des einst in ihren Mauern verwahrten reichen Archivs wurden nun für den Herausgeber die Veranlassung zu vorliegender Arbeit, deren zweite Abtheilung die von Preysing und ihre Nachfolger behandelt. Stamm⸗ bäume der erwähnten Geschlechter sind der Abhandlung beigefügt. Der weitere Text des Heftes bringt einen Aufsatz über die Musik des baiwarischen Landvolkes, vorzugsweise im Königreich Bayern, von Johannes Fressl. Im Schlußheft werden einige altbayerische Stadtrechte von dem Königlichen Archiv⸗Rath Dr. Chr. Haentle, 2. Vor⸗ stand des historischen Vereins von Oberbayern mitgetheilt. In Betracht kommen: Das Stadtrecht von Burghausen, das Stadtrecht von Dingolfing, ferner von Landau an der Isar, Neuburg an der Donau. Den Beschluß des Heftes macht ein Vortrag über die Fresken Robert von Langer's in der Schloßwirthschaft von Haidhausen von Max Fürst. In einem Nachtrag bringt Dr. Th. Haentle einige bio⸗ graphische Mittheilungen über die Familie von Langer. b 8

„Die Sklaverei von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.“ Von Adolf Ebeling. Paderborn. Druck und Verlag von Ferdinand Schöningh. Der Verfasser beschäftigt sich mit einem Thema, dem sich in neuester Zeit wieder in hervorragendem Maße das Interesse der gesammten gebildeten Welt zugewendet hat. Er stellt seine Feder in den Dienst der Humanität, welche mit allen Mitteln gegen den schmachvollen Menschenhandel ankämpft; sehr richtig bezeichnet er die Sklaverei als das Produkt der Gewalt über die Schwäche und, vom ethischen Gesichtspunkte aus betrachtet, als den Triumph des Unrechts über das Recht, des Bösen über das Gute. Ihren Ursprung sucht er zunächst in den Kriegen des Alter⸗ thums, wo der Sieger die erbeuteten Gefangenen, wenn sie nicht getödtet wurden, für sein Eigenthum erklärte und jie zu seinen willenlosen Dienern, zu Sklaven machte. Er bietet alsdann an der Hand der Geschichte einen Ueberblick über die Entwickelung der Sklaverei, welche einen erneuten Aufschwung mit der Entdeckung Amerikas nahm. Gleich im ersten Dezennium nach der Besitznahme brachten die Spanier ihre maurischen Sklaven hin⸗ über, sowohl zum Feldbau, wie zur sonstigen Ausbeutung der an allen Naturerzeugnissen überreich gesegneten Kolonien. Die Portugiesen folgten alsbald mit ihren afrikanischen Negern, und da der materielle Erfolg sehr günstig ausfiel, so war damit die allgemeine Losung gegeben. Bald war die Sklaverei in den meisten Ländern der Neuen Welt staatlich anerkannt, die Sklavenbesitzer wurden in ihrem Eigenthum gesetzlich geschützt, auch die Kinder ihrer Sklaven wurden wieder Sklaven. Nachdem dieser beklagenswerthe Peftin⸗ mehr als zwei Jahrhunderte angedauert, wurden zu Beginn des 18. Jahrhunderts Stimmen laut, welche gegen dieses Unwesen protestirten, und gegen Ende desselben war Pennsylvanien der erste Staat, welcher 1780 die Freiheit aller nach der Unabhängig⸗ keitserklärung geborenen Neger aussprach; bis 1787 hatten sich schon zehn weitere Staaten angeschlossen, welche die Einführung von Negersklaven bei schweren Strafen verboten. Seitdem hat die Ab⸗ schaffung der Sklaverei in der neuen Welt rasche Fortschritte gemacht, aber ungeschwächt lebt der Menschenhandel fort in dem sog. schwarzen Erdtheil, in Afrika, ja, er hat in jenem Welttheil seit einigen Jahr⸗ zehnten dem Verfasser zufolge eine noch größere Ausdehnung an⸗ genommen, die der sonst überall fortschreitenden Civilisation Trotz bietet. Die neuesten kriegerischen Bewegungen im Osten Afrikas hängen bekanntlich mit dem Menschenhandel eng zusammen. Für uns in Deutschland richtet sich augenblicklich das Hauptinteresse auf die unermeßlichen Länderstrecken der großen Seen, weil dieselben einestheils die Grenzen des deutschen Schutz⸗ gebiets berühren und weil andererseits gerade die dortigen Sklaven⸗ jagden und die Sklaventransporte nach der Küste zur heutigen Anti⸗ Sklavereibewegung wesentlich beigetragen haben. Dem anregend und fesselnd geschriebenen Buch ist ein Anhang beigefügt, welcher kurze biographische Notizen über den Kardinal Lavigerie enthält. Die Ebeling'sche Schrift verdient in Anbetracht ihrer humanen Tendenz Verbreitung in weiteren Kreisen.

Wien, 3. Juli. (W. T. B.) Hofrath Weilen, Redakteur des von dem Kronprinzen Rudolph herausgegebenen Werkes „Oester⸗ reich⸗Ungarn in Wort und Bild“, Präsident des Journalisten⸗ Vereins und des Schriftsteller⸗Vereins „Concordia“, ist heute Vor⸗ mittag hier gestorben.

Deutsche Gemeinde⸗Zeitung. Verlag von P. Stan⸗ kiewicz' Buchdruckerei, Berlin SW. 19. Nr. 26. Inhalt: Ausschreibung und Besetzung von Stellen im Gemeindedienst. Ministerieller Erlaß, betreffend den deutschen Unterricht in mittleren und höheren Mädchenschulen. Einrichtungen eines polizeilichen Nachrichtenverkehrs über Vorbestrafungen. Warnung vor gefälschten Kaffeebohnen. Flußschiffer als Gewerbetreibende. Zuständige Ge⸗ meindebehörde die des Aufenthaltsorts. Gleichheitliche Haftung für straßenpolizeiliche Vorschriften bei nach Stockwerken getheiltem Eigenthum. Verhandlungen des sechsten braunschweigischen Städtetages. Erträge der direkten Steuern im Königreich Sachsen im Jahre 1885 und 1886. Mädchenheim in Dresden. Verbesserung der Gehaltsordnung der Volksschul⸗ lehrer zu Krefeld. Stadtverordnetenwahlen zu Bielefeld. Polizeiverordnung zu Münster, betreffend die Benutzung der Zieh⸗ hunde. Armenwesen zu Burtscheid Polizeiverordnung zu Norden, betreffend die Jäteferien. Schleswig⸗Holsteinischer Städtetag zu Schleswig. Beilagen der Nr. 26: 1) Deutscher Gemeinde⸗Anzeiger und Schul⸗Anzeiger Nr. 26, 2) Archiv für Verwaltungsrecht, Bd. XV., 3) Ortsgesetze, Bd. XX.

Liesegang's photographisches Archiv. (Düsseldorf.) Nr. 625. Inhalt: Silberdrucke in optischem Kontakt mit Glas. Photolithographische Umdrucke auf Bromsilber⸗Gelatinepapier.

Abdrücke auf japanesischem Papier.

Ueber das Hervorrufen der Gelatinetrockenplatten. Mittheilungen aus der Praxis für die Praxis. Von E. Kiewning. Photographisches Mosaik. Erinnerungen eines alten Praktikers. Von Abraham Bogardus. Das Sonnen⸗ licht und die Farben „Weiß“ und „Schwarz-. Für Photographen

und Maler. Von Adolf Schwarz in Brandenburg. III. Rezepte.

Land⸗ und Forstwirthschaft

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Ueber den Stand der Weinrebe liegen im „Weinmarkt folgende Mittheilungen vor:

Aus dem Rheingau, 29. Juni. Der Traubenstand ist ein guter, und haben dieselben theilweise die Größe einer Erbse erreicht. Ein großer Theil ist leider in diesem Jahre vom Heuwurm befallen, und kann man jetzt so recht sehen, was für einen großen Schaden dieses Insekt verursacht. Bei der schon für sich geringen Anzahl von Trauben dürfte durch dieses Insekt ein großer Theil der Ernte eingebüßt wer⸗ den, insofern man nicht eifrig bentebt ist, dasselbe zu vernichten.

Von der Nahe, 25. Juni. Die Blüthe hat jetzt überall ihr Ende erreicht. Durch das starke Auftreten des Heuwurms dürfte die schon ohnehin geringe Quantität noch um ein Bedeutendes vermindert

werden.

Ober⸗Ingelheim, 25. Juni. Die Blüthe des Weinstocks ist hier und in der Umgegend beendet. Die Trauben haben sich sehr gut ent⸗ wickelt, und hofft man allerseits gutes Wetter natürlich voraus⸗ gesetzt einen guten Wein zut erzielen. Was die Quantität betrifft, so läßt diese etwas zu wünschen übrig.

Von der Haardt, 27. Juni. Die Aussicht auf reiche Ernte ist bei der jetzigen großen Verheerung, welche der Sauerwurm anrichtet, eine sehr zweifelhafte. Durch die schlechte Witterung, welche hier einige Tage herrschte, blieben die Trauben etwas in ihrer Entwickelung zurück, während das Aufleben des Heuwurmes ungemein gefördert wurde. In einigen Weinbergen ist man vorläufig mit dem Ausrotten der Motten sehr eifrig beschäftigt und auch mit Recht.

Wenn auch das amerikanische Cedernbolz da und dort bei uns in Deutschland als Zierstrauch oder als Zierbaum seit vielen Jahren existirt, so ist doch, wie einer Mittheilung des „Allgemeinen Holz⸗ und Forstanzeigers“ zu entnehmen, der Cedernwald auf der Besitzung des Bleistiftfabrikanten Baron von Faber zu Stein, welcher jetzt 15 Tagewerk (etwas über 5 ha) umfaßt, der erste und einzige seiner Art in Deutschland, in Europa, wohl auf der ganzen Erde; denn selbst in Florida und Alabama kommt Cedernholz in den Urwaldungen nur sporadisch, aber nirgends in reinen Beständen als Cedernwald vor. Faber unterhält bereits seit vielen Jahren auf seinen Besitzungen in Bayern Cedernholz⸗Saat⸗ schulen, wozu sich derselbe Saaten aus Florida kommen läßt, um fortgesetzt auf seinen Besitzungen Cedernholz anzupflanzen, und die Kulturen versprechen allenthalben eine erwünschte Zukunft. Der 15 Tagewerke große Cedernwald steht in voller Frische. Er hat selbst den äußerst strengen Winter 1879/1880 unbeschadet überdauert, als in der Gegend das Thermometer bis auf 26 Gr. R. herabgirg. Da nun die Kultur der Ceder derjenigen der Tanne, Fichte und Kiefer vollständig entspricht, so liegt es um so mehr in unserem Interesse, auch dieses feine und wohlriechende Nutzholz, dessen Ver⸗ wendung noch eine vielfache zu werden berechtigte Aussicht hat, in unseren Waldungen überall in reinen Beständen anzubauen und damit den Nutzen des Waldes zu erhöhen.

Pest, 3. Juli. (W. T. B.) Die Weizenernte ist quantitativ mittelmäßig, qualitativ nicht überall mittelmäßig, da vielfach Körner gedrückt und leicht. Der Export wird kaum die Hälfte der vor⸗ jährigen Ausfuhr ausmachen. Ein gleich ungünstiges Ergebniß wird auch für Roggen und Gerste gemeldet.

Gewerbe und Handel.

Nach den monatlichen Veröffentlichungen des Kaiserlichen Statistischen Amtes stellten sich die Preise für deutsches Roh⸗ eisen in Dortmund und Düsseldorf, sowie für englisches Roheisen in Berlin und Hamburg (per 1000 kg in Markh seit Beginn dieses Jahres folgendermaßen: Deutsches Bessemer⸗ Roheisen in Dortmund: Januar 55, Februar 56, März 57, April 58, Mai 58, westfälisches Puddeleisen 1. in Dortmund: Ja⸗ nuar 53, Februar 54, März 55, April 56,50, Mai 57; bestes Puddel⸗ eisen in Düsseldorf: Januar 53, Februar 54,50, März 57, April 57,50, Mai 57,50; bestes Gießerei⸗Eisen in Düsseldorf: Januar 61, Februar 61,50, März 63, April 63, Mai 63. Engl. bestes schottisches Gießerei⸗Eisen 1. in Berlin: Januar 73,62, Februar 71,50, März 76, April 77,50, Mai 76,75, engl. (Middlesbrough) 3. in Berlin: Januar 58, Februar 56,25, März 58,90, April 60,88, Mai 59,88; schottisches 1. verzollt in Hamburg: Januar 68, Februar 70,20, März 75, Avril 74,50, Mai 73,59; Middlesbrough 1. in Hamburg: Januar 55,50, Februar 57,10, März 61, April 61, Mai 59,50.

Gestern fand die letzte Generalversammlung der Berliner Kammgarn⸗Spinnerei Schwendy u. Co., Aktiengesell⸗ schaft in Lig., statt. Dieselbe genehmigte auf Grund des Berichts der Revisoren die Schlußrechnung und ertheilte dem Aufsichtsrath und dem Liquidator Decharge Als Endergebniß der Liquidation ver⸗ bleibt ein Betrag von 101,60 % gleich 304,80 pro Aktie à 300 ℳ, welcher vom 6. Juli c. ab zur Auszahlung gelangt.

Die Generalversammlung der Dresdner Baugesell⸗ schaft beschloß die Erhöhung des Aktienkapitals um 1 Million, auf 4 956 000

Der Geschäftsbericht der Zuckerfabrik Körbisdorf be⸗ merkt, daß die verarbeiteten Rüben im abgelaufenen Jahre nur 13,08 % reinen Zuckergehalt hatten gegen 14,62 % in der vorangegangenen Campagne. Dadurch sei das Ergebniß der Fabrik von 299 567 auf 181 493 zurückgegangen. Angesichts der besseren Ernte und höherer Getreidepreise ist dennoch das gesammte Bruttoergebniß von 429 471 auf 478 468 gestiegen. Nach Abzug der Zinsen und Unkosten bleibt ein Reingewinn von 312 118 gegen 264 755 im Vorjahre. Da⸗ von sollen 50 000 für Neubauten zurückgestellt und 5 % (wie 1887/88) Dividende auf 2 700 000 Aktienkapital vertheilt werden. Bei den projektirten Neubauten handelt es sich hauptsächlich um Ein⸗ richtung einer Anlage für das Schnitzel⸗Trocknungsverfahren nach dem Patent Büttner u. Meyer. Zu Abschreibungen wurden 89 734 verwendet, davon 32 824 auf die Fabrik, 20 044 auf die 1“ 31 451 auf die Kohlengrube und 5414 auf die

iegelei. ,

Wien, 3. Juli (W. T. B.) Ausweis der Karl⸗Ludwigs⸗ bahn (gesammtes Netz) vom 21. bis 30. Juni: 265 496 Fl., Minder⸗ einnahme 4719 Fl., die Einnahmen des alten Netzes betrugen in derselben Zeit 198 279 Fl., Mindereinnahme 7230 Fl.

London, 3. Juli. (W. T. B.) An der Küste 10 Weizen“⸗ ladungen angeboten. Wollauktion. Fest, unverändert.

Verkehrs⸗Anstalten.

Hamburg, 4. Juli. (W. T. B.) Der Postdampfer „Rhenania“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ I hat, von Westindien kommend, heute Lizard passirt. 8

London, 3. Juli. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Mexican“ ist heute von Madeira auf der Ausreise abgegangen.

4. Juli. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Drum⸗ mond Castle“ ist gestern von hier auf der Ausreise abgegangen.

Brüssel, 3. Juli. (W. T. B.) Der General⸗Gouver⸗ neur des Congostaats telegraphirt, daß der Dampfer „Lualaba“ von 1860 t, der am 18. Mai von Antwerpen abge⸗ gangen, den Congo aufwärts bis Matadi gefahren sei. Der letzt⸗

enannte Ort dürfte somit als Ausgangspunkt der neuen Congo⸗ ahn anzusehen sein. 1

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

8 —— v Vorladungen u. dergl.

erkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

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1““ 8 8

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Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Berufs⸗Genossenschaften.

.Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. 8. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[19305] Steckbrief.

Gegen den Käthner und Schuhmacher Gustav Bendig aus Poln. Dombrowken, zur Zeit un⸗ bekannten Aufenthalts, ist die Untersuchungshaft wegen schweren Diebstahls und Bedrohung mit der Begehung eines Verbrechens beschlossen.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Justizgefängniß zu Lyck abzuliefern. Akten⸗ zeichen: V. LI. 36/89. Lyck, den 28. Juni 1889.

Der Erste Staats⸗Anwalt.

[19120ö0 Steckbrief. ““

Gegen die Bauunternehmerfrau Urte Brandies, geb. Druskus, aus Schmalleningken, welche flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen fahrlässigen Meineides verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Justizgefängniß zu Tilsit abzu⸗ liefern und zu den Akten M. III. 40/88 sofort hierher Anzeige zu machen.

Tilsit, den 28. Juni 1889.

8 Der Erste Staatsanwalt.

(Unterschrift.)

[19118] Strafbefehl.

Auf den Antrag der Königlichen Staatsanwalt⸗ schaft wird gegen Sie wegen der Beschuldigung, im Monat April d. J. zu Altona in einer zur Anfer⸗ tigung von Cigarren bestimmten Anlage, 3 nicht zu Ihren Familienmitgliedern gehörende Personen in einem nicht 3 m hohen Arbeitsraum trotz speziellen Verbots der Königlichen Regierung in Schleswig beschäftigt und damit den durch Bekanntmachung des Bundesraths auf Grund §. 120 Gew.⸗Ordnung erlassenen Vorschriften vom 9. Mai 1888 zuwider gehandelt zu haben, Vergehen gegen §. 147¹ der Gew.⸗Ordnung, wofür als Beweismittel bezeichnet sind: Geständniß, eine der Staatskasse gebührende Geldstrafe von 9 ℳ, und im Falle dieselbe nicht beigetrieben werden kann, eine Haftstrafe von 3 Tagen festgesetzt. Zugleich werden Ihnen die Kosten mit 1,20 auferlegt. Dieser Strafbefehl wird vollstreckbar, wenn Sie nicht binnen einer Woche nach der Zustellung desselben bei dem unterzeichneten Gerichte schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers Einspruch erheben. Die Geld⸗ strafe und die unten berechneten Kosten sind an die hiesige Gerichtskasse, Zimmer Nr. 20, binnen einer Woche nach dem Eintritt der Vollstreckbarkeit bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung zu zahlen Bei der Zahlung ist dieser Strafbefehl vorzulegen oder durch Angabe Ihres Namens und der Geschäfts⸗ nummer genau zu bezeichnen.

Altona, den 10. Mai 1889. Königliches Amtsgericht. 4 a. Kostenberechnung.

1) Gebühr für den Strafbefehl (§. 63 des

Gerichtskostengesetzes)) . . . . . . 9) Schreibsebäaket. 0,20

1 zusammen 1,20

Vorstehender Strafbefehl wird hiermit zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Cigarren⸗ arbeiter Theod. Bohnstädt aus Altona bekannt gemacht.

Altona, den 29. Juni 1889.

Wickbold, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts. 4a.

[19119] Offene Strafvollstreckungs⸗Requisition.

Die nachgenannten Personen:

1) Gerbergeselle Friedrich Wilhelm Lange aus Landsberg a. W., am 8. April 1865 zu Arendsee, Kreis Osterburg, geboren,

2) Kunstgärtner Franz Robert Otto Matthes aus Tobelhof bei Soldin, am 14. Januar 1867 zu Frankfurt a. O. geboren,

3) August Friedrich Bürger aus Schönrade, am 18. Mai 1865 zu Prossekel⸗Mühle, Kreis Filehne, geboren,

4) Johann Friedrich Gustav Klatte, am 15. Juli 1 zu Egloffstein, Kreis Landsberg a. W., ge⸗ oren,

5) Hugo Maximilian Ossig, am 24. Dezember 1865 zu Landsberg a. W. geboren,

6) Otto Friedrich Wilhelm Sennheiser aus Landsberg a. W., am 14. Juni 1865 zu Landsberg a. W. geboren,

7) David Oscar Paul Guhle, am 30. Dezember 1865 zu Landsberg a. W. geboren,

8) Julius Paul Gotthardt, am 30. Mai 1865 zu Kladow, Kreis Landsberg a. W., geboren,

9) Max Albert Jordan, am 11. August 1865 Schneidemühle, Kreis Landsberg a. W., geboren,

10) Otto Albert Pankopf, am 14. Dezember 1866 zu Kladow, Kreis Landsberg a. W., geboren,

11) Carl August Robert Perschke, am 20. Ok⸗ 8 1866 zu Beyersdorf, Kreis Landsberg a. W., eboren,

12) Friedrich August Schönsisch, am 20. De⸗ zember 1866 zu Beyersdorf, Kreis Landsberg a. W, geboren,

13) Adolf Conrad Friedrich Unrath, am 6. Ja⸗ nuar 1866 zu Landsberg a. W. geboren,

14) Friedrich Paul Otto Buchholz, am 17. Ok⸗ de 1866 zu Lorenzdorf, Kreis Landsberg a. W., eboren,

1 15) Otto Paul Bernard von Hedrichow, am 20. Dezember 1866 zu Landsberg a. W. geboren,

16) Carl Ludwig Gottlieb Märten, am 2. Ja⸗ naf 1866 zu Kladow, Kreis Landsberg a. W., ge⸗

ren,

17) August Wilhelm Otto Müller, am 3. Juni 1866 zu Landsberg a. W. geboren,

18) Hermann Friedrich Markowsky, am 8. Fe⸗ bruar 1866 zu Landsberg a. W. geboren,

19) Paul Max Bruno Kodalle, am 20. Februar 1866 zu Landsberg a. W. geboren,

20) Albert Gustav Adolf Wendt, am 17. Juni 1866 zu Landsberg a. W. geboren,

21) Carl Theodor Schüler, am 22. April 1866 zu Landsberg a. W. geboren,

22) Gustav Adolf Köhler, am 6. April 1866 zu

Landsberg a. W. geboren

1,00

23) Carl Friedrich Wilhelm Schroeter, 28. März 1866 zu Landsberg a. W. geboren,

24) Carl August Emil Willing, am 1. Januar 1866 zu Vietz, Kreis Landsberg a. W., geboren,

25) Otto Gustav Reinhold Werner, am 25. Sep⸗ 8 1866 zu Vietz, Kreis Landsberg a. W., ge⸗ oren,

26) Reinhold Emil Franz Paul, am 20. Juni 1867 zu Johanneswunsch, Kreis Landsberg a. W., geboren,

sind durch vollstreckbares Urtheil der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Landsberg a. W. am 17. Mai 1889 wegen Verletzung der Wehrpflicht, eines Vergehens wider die öffentliche Ordnung, ein Jeder zu einer Geldstrafe von einhundert achtzig Mark, an deren Stelle im Unvermögensfalle eine Gefängnißstrafe von 30 dreißig Tagen tritt, verurtheilt worden. Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu den Akten 15/89 ersucht.

Landsberg a. W., den 17. Juni 1889.

Königl. Erster Staatsanwalt.

am

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[19151] b

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung der dem Zimmergesellen Friedrich Wendelborn ge⸗ hörigen Büdnerei Nr. 137 in Doberan mit Zubehör

Termine: b

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regulirung der Verkaufsbedingungen am Sonnabend, den 28. September 1889, Vormittags 11 Uhr,

2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 30. Ok⸗

tober 1889, Vormittags 11 Uhr,

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliar⸗ masse desselben gehörenden Gegenstände am Sonnabend, den 28. September 1889,

b Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 13. Sep⸗ tember an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Segquester bestellten Rentner W. von Schack in Doberan, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.

Doberan, den 22. Juni 1889.

Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: Aktuar Kroll.

[19140]

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der dem Müller Wilhelm Rindfleisch zugeschriebenen Büdnerei Nr. VIII. zu Neuburg ist zur Abnahme der Rechnung des Segquesters, zur Erklärung über den Theilungsplan und zur Vornahme der Verthei⸗ lung der Termin auf Freitag, den 26. Juli 1889, Vormittags 11 Uhr, (Zimmer Nr. 8) bestimmt, zu welchem der Sequester, die betheiligten Gläubiger und der Schuldner Rindfleisch geladen werden.

Wismar, den 29. Juni 1889.

Großherzogliches Amtsgericht.

[13477272 Aufgebot.

Der auf dem Rittergut Bonswitz hiesigen Kreises eingetragene Pfandschein der Pommerschen Landschaft Nr. 18 über 50 Thaler, zu 3 ½ % verzinslich, vom 25. Dezember 1801, außer Cours gesetzt durch die Königliche Regierung zu Köslin am 29. April 1865, ist angeblich gestohlen worden.

Auf den Antrag der Körliner Synodal⸗Wittwen⸗ kasse als letzter Inhaberin des Pfandbriefes werden alle Diejenigen, welche Ansprüche oder Rechte an diesem Pfandbrief zu haben vermeinen, aufgefordert, diese spätestens in dem auf den 22. Februar 1890, Vorm. 11 Uhr, anberaumten Termine bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit denselben ausgeschlossen und der Pfand⸗ brief für kraftlos erklärt werden wird. 8

Lauenburg i. Pomm., den 21. Mai 1889.

Khäönigliches Amtsgericht.

Aufgebot.

[19145] Auf Antrag des Oberkirchenraths hieselbst, welcher glaubbaft angezeigt hat, daß aus der Depositenkiste desselben die nachbezeichneten, dem Oberkirchenrath gehörigen und mit Ausnahme der Eisenbahnschuld⸗

verschreibungen von 1870 Litt. C. Nr. 5029 und 8225 für den Fiskus desselben außer Cours gesetzten Werthpapiere, nämlich:

1) Die Obligationen der Großherzoglich Mecklen⸗ burg⸗Schwerinschen Eisenbahnschuld von 1870 Litt. A. Nr. 703 und 704 zu je 3000 ℳ, Litt. C. Nr. 1800, 2057, 3701, 4362, 5029, 5500, 6375, 6376, 6377, 6378, 8225, 8993, 9836 zu je 600 ℳ,

2) Die Obligationen der Großherzoglich Mecklen⸗ burg⸗Schwerinschen konsolidirten 3 ½ prozentigen An⸗ leihe von 1886 Litt. B. Nr. 5 über 1000 und Litt. C. Nr. 6 über 500 mit dazu gehörigen Talons und Coupons in der Zeit vom 2. Januar bis 21. Juni d. Js. wahrscheinlich durch Entwendung abhanden gekommen sind, werden die Inhbaber der bezeichneten Werthpapiere, Talons und Coupons aufgefordert, ihre Rechte an denselben unter Vor⸗ legung der Urkunden spätestens in den nachfolgend bestimmten Aufgebotsterminen, nämlich

a. für die Obligation c. a. der Mecklenburgischen Eisenbahnschuld Litt. C. Nr. 2057

am 30. Januar 1890, Mittags 12 Uhr,

b. für die Obligationen der Großberzoglich Mecklenburg⸗Schwerinschen konsolidirten Anleihe c. a. von 1886

am 28. Januar 1891, Mittags 12 Uhr,

c. für alle anderen obenbezeichneten Obliga⸗ tionen c. a.

am 29. Jannar 1894, Mittags 12 Uhr,

1

sind angeblich verloren gegangen

unter dem Nachtheil anzumelden, daß die Urkunden für kraftlos werden erklärt werden. Schwerin, den 28. Juni 1889. Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: 1 (L. S.) Fr. Heitmann, Gerichtsschreiber.

[19141] Aufgebot.

Im Gewerkenbuche der Mansfeld'schen Kupfer⸗ schiefer bauenden Gewerkschaft ist der Wechselfensal Heinrich Gustav Otto zu Leipzig als Eigenthümer von 51 Kuxen eingetragen. ““

Ueber diesen Besitz sind 4 Kurxscheine

Kuxschein Nr. 26 über 1 Kux, b

Kuxschein Nr. 6 über 15 Kuxe,

Kuxschein Nr. 10 über 15 Kuxe,

Kuxschein Nr. 7 über 20 Kuxe, ausgefertigt. 8 8 8

Die drei letzteren Kuxscheine sind angeblich ver⸗

loren gegangen und hat der letzte Besitzer, Rentier J. Platschek zu Berlin, in den Zelten Nr. 23, vertreten durch den Rechtsanwalt Koffka zu Berlin, das Auf⸗ gebot derselben beantragt. „Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. Januar 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer Nr. 19, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. (F. 15/89.)

Eisleben, den 1. Juli 1889.

Königliches Amtsgericht [1252] Aufgebot. G

Auf den Antrag des Schlächtermeisters R. Meyer zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt S. Cohn daselbst, wird der Inhaber des angeblich ver⸗ loren gegangenen Wechses d. d. Weißensee, den 1. Dezember 1888 über 270 ℳ, zahlbar am 1. März 1889, ausgestellt von Th. Guth und angenommen von Carl Graap, aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebotstermin am 28. Oktober 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Hallesches Ufer 29—31, Zimmer Nr. 8, anzumelden und den Wechsel vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Berlin, den 30. März 1889.

Königliches Amtsgericht II. Abtheilung 9.

[13437] Aufgebot. Die Quittungsbücher der Sparkasse des Labiau: a. Nr. 870 über 55,01 ℳ, Christian Luschnat, b. Nr. 871 über 55,01 ℳ, Emilie Luschnat, c. Nr. 872 über 55,01 ℳ, Martin Luschnat,

Kreises für ausgefertigt für

ausgefertigt

ausgefertigt für

und sollen auf Antrag der Eigenthümer, der Geschwister Christian, Emilie und Martin Luschnat, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden.

Es werden daher die Inhaber der Bücher auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermin, den 10. Januar 1890, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Labiau, den 25. Mai 1889.

Koönigliches Amtsgericht.

[7251 Aufgebot. Auf den Antrag der unverehelichten Emilie Kinze

[zu Sagan wird der Inhaber des angeblich verloren

gegangenen Sparkassenbuches Nr. 17 813 der Spar⸗ kasse der Stadt Sagan, ausgestellt auf den Namen der ꝛc. Kinze und zur Zeit des Verlustes über 356 36 lautend, aufgefordert, spätestens in dem Auf⸗ gebotstermine am 20. November 1889, Vor⸗ mittags 11 Uhr, seine Rechte bei dem unterzeich⸗ neten Gericht anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. Sagan, den 26. April 1889. Königliches Amtsgericht.

[7254] Es haben 1) der Lehrer Johann Ollendorf in Kleinzerbst das Aufgebot des Pfandscheines der Kreis⸗ Sparkasse zu Cöthen vom 22. Dezember 1880, betreffend die Verpfändung eines 5 % unkünd⸗ baren Hypothekenbriefs der Preuß. Boden⸗ Credit ⸗Actienbank Ser. III. Litt. D. Nr. 20 258 über 300 nebst Ausloosungs⸗ schein, Talon und Coupons von pro 1. April 1881 bis 1. Oktober 1884 wegen eines Dar⸗ lehns von 200 ℳ, der Stationsaufseher Albert Pfeiffer in Annaburg das Aufgebot des auf Albert Pfeiffer in Cöthen lautenden Quittungsbuches der Kreis⸗Sparkasse zu Cöthen Nr. 15 836 über 269 4 beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 7. November 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkun⸗ den erfolgen wird. Cöthen, den 30. April 1889. Herzoglich Anhaltisches Amtsge Schwencke. Ausgefertigt Cöthen, den 1. Mai 1880. (L. S.) Donat, 1 Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts, i. V. v111A1A4A4“*“

[19149 Aufgebot. 244093 g

die Schuld⸗ und Pfandverschreibung d. d. et conf. Zerbst, den 28./28. März 1877 in Ver⸗ bindung mit der notariellen Verhandlung vom 12. Juli 1877 über 210 c. a, welche für den früheren Schneidermeister, jetzigen Gastwirth Gustav Niemann, früher bier, jetzt in Kalbe a. S. auf dem in den Grundakten von Zerbst

v“

Aufgebot.

8

Reg. I. 1241 geführten Grundstücke hypotheka⸗ risch aufhaften, abhanden gekommen und hat der Gastwirth Gustav Niemann in Kalbe a. S. die Einleitung des Auf⸗ gebotsverfahrens zum Zwecke der Kraftloserklärung dieser Urkunde beantragt.

II. In gerichtlicher Verwahrung befindet sich: Bl. 2646 Nr. 1425 des Hauptbuchs fur Hinter⸗ legungswerthe das Sparkassenbuch Nr. 11 223 über 6 85 ₰, hinterlegt für August Sickert

aus Loburg, dessen Eigenthümer nicht hat ermittelt werden können.

III. Ferner ist das Aufgebot zum Zwecke der Todeserklärung

1) des in unbekannter Abwesenheit lebenden

Schneiders Andreas Daniel Christian Arendt, geboren am 22. Mai 1845, 2) des in unbekannter Abwesenheit Christoph Gottfried Wolf, 114. Juni 1826 zu Lietzo, sowie das Aufgebot der etwaigen unbekannten Erben und Vermächtnißnehmer derselben, ad 1. durch den Vater desselben, den Forstaufseher Daniel Arendt in Lindau,

ad 2. durch die Erben des ꝛc. Wolf, nämlich durch: a. den Gastwirth Martin Wolf zu Lietzo,

b. die Wittwe Friederike Hornemann, geb. Wolf, von Lindau,

. den Hausschlächter Wolf von Buko,

. den Schuhmacher Karl Schale von Gommern,

„die ledige Friederike Schale daher, 8

.den minorennen Karl Schale daher,

. die minorenne Sophie Schale dahe

den minorennen Otto Schale daher,

„die verehelichte Dorothea Vogt, geb. Wolf, von Lindau,

.die Wittwe Elisabeth Wolf, geb. Golze, von Sizo.

den Kossathensohn Andreas Wolf von Lietzo,

den Kossathensohn Friedrich Wolf von Lietzo, z. Z. in Erfurt bei der 9. Batterie des Thür. Feld⸗Art. Reg. Nr. 19,

n. die verehel. Kossath Heinrich Wehe, Friederike, geb. Wolf, von Buhlendorf,

bean tragt.

Da den gestellten Anträgen zu fügen und Auf⸗ gebotstermin auf Freitag, den 10. Jauuar 1890, früh 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 5, anzuberaumen beschlossen ist, so ergeht:

zu I. an die etwaigen Inhaber der vorstehend be⸗

zeichneten Urkunde,

zu II. an den Eigenthümer oder sonstigen Be⸗ rechtigten hierdurch die Aufforderung, spätestens in diesem Termine 8

zu I. ihre Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte

anzumelden und die betreffende Urkunde vor⸗ zulegen,

zu II. ihre Ansprüche geltend zu machen.

Gleichzeitig werden 1) der obenaufgeführte Schneider Andreas Daniel Christian Arendt,

2) der oben aufgeführte Christoph Gottfried

Wolf und deren unbekannte Erben und Vermächtnißnehmer hierdurch geladen, spätestens in dem anberaumten Aufgebotstermine zu erscheinen und ihre Rechte wahr⸗ zunehmen.

Für den Fall, daß die Betheiligten der vorstehen⸗ den Aufforderung und Ladung keine Folge geben, haben dieselben zu gewärtigen, daß durch das zu erlassende Ausschlußurtheil auf Kraftloserklärung der betreffenden Urkunde, auf Ausschließung mit ihren Ansprüchen und Todeserklärung der bezeichneten ꝛc. Arendt und ꝛc. Wolf erkannt werden, daß auch die Nachlaßregulirung und die Ausantwortung der Erbschaften, beziehentlich der Vermächtnisse, sowie die Ertheilung von Erblegitimationsattesten an die bekannten legitimirten Erben beziehentlich Ver⸗ mächtnißnehmer des ꝛc. Arendt und des ꝛc. Wolf ohne Rücksicht auf diejenigen, welche sich nicht ge⸗

lebenden geboren am

und Häusler Friedrich

meldet haben, erfolgen wird.

Zerbst, den 24. Juni 1889. 1

Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. gez. Mayländer. Ausgefertigt:

Zerbst, den 2. Juli 1889.

Der Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts (L. s.) Heinicke, Sekretär. 8

[19152] Proclama.

Auf Antrag des Bauern Johann Gottfried Ribbecke aus Glienick wird das angeblich diesem ge⸗ hörige, im Grunbbuche von Glienick Band II. Blatt Nr. 76 verzeichnete Grundstück, bestehend aus Kartenblatt 2 Nr. 315/184, 327/186, 339/188 der Ge⸗ markung Glienick Alt⸗Glienicker Feld 108 in einer Größe von 39 a 80 qm zum Zwecke der Eintragung des Besitztitels für den Antragsteller im Grund⸗ buche hiermit aufgeboten.

Alle unbekannten Eigenthumsprätendenten werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermine den 22. Oktober 1889, Vormittags 9 Uhr, anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren An⸗ sprüchen und Rechten auf das Grundstück ausge⸗ schlossen werden und die Eintragung des Besitztitels für den Antragsteller erfolgt.

Zossen, den 27. Juni 1889.

Königliches Amtsgericht.

[191441 Aufgebot. Behufs seiner Eintragung als Eigenthümer hat Se. Erlaucht der regierende Graf Otto zu Stolberg⸗ Wernigerode, vertreten durch den Forstmeister Gutt zu Eichhorst bei Zawadzki, das Aufgebot des im Grundbuch noch auf den Namen des im Jahre 1848 verstorbenen Hammerschmieds Simon Smiezkol aus Brzinitzka eingetragenen Grundstücks Nr. 25 Harra⸗ schowska beantragt, welches unter Artikel 1 der Grundsteuermutterrolle Kartenblatt 4 Parzellen⸗

nummer 106 a. b. und 107 a. b. verzeichnet ist und

aus 82 a 10 2 Acker mit einem Reinertrag von 1,06 Thalern besteht. Es werden daher alle unbekannten Eigenthums⸗