im Monat Mai d. J. beim
der Rechtsanwalt Lasker in Trebnitz zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts in Breslau, mit Anweisung
seines Wohnsitzes in Trebnitz, ernannt worden. 8
Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Domänen und Forsten, Dr. aus der Provinz
Angekommen: 5 Minister für Landwirthschaft, b Freiherr Lucius von Ballhausen, Schlesien.
Richtamtliches. Deutsches Reich. 8
Preußen. Berlin, 12. Juli. Ueber die Reise Sr. Majestät des Kaisers und Königs meldet „W. T. B.“ aus Christiania, 11. Juli: „Se. Majestät der Kaiser Wilhelm traf gestern Abend, von Gudvangen kommend, in Lärdal ein, verblieb aber an Bord des Schiffes. Das Wetter war ungünstig. Heute Nachmittag setzte der Kaiser die Reise nach Marifjären fort.“
— In der Ersten Beilage des „Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeigers“ sind enthalten: Uebersicht der „Zuckermengen, welche im Monat Juni 1889 innerhalb des deutschen Zoll⸗ gebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den freien Verkehr zurückgebracht worden sind“; „das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Essen im Betrage von 2 500 000 ℳ“, und eine Be⸗ kanntmachung nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Sammlung S. 357). In der Zweiten Beilage ist eine tabellarische Uebersicht über „Versteuerte Rübenmengen sowie Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im deutschen Zollgebiet im Monat Juni 1889“ enthalten.
— Nach der im Reichs-Eisenbahnamt aufgestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über die im Monat Mai d. J. auf deutschen Bahnen (aus⸗ schließlich der bayerischen) beförderten Züge und deren Verspätungen wurden auf 41 größeren Bahnen bezw. Bahn⸗ netzen mit einer Gesammtbetriebslänge von 34 384,49 km befördert: An fahrplanmäßigen Zügen: 16 014 Courier⸗ und Schnellzüge, 149 086 Personenzüge, 77 215 gemischte Züge und 125 193 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen Zügen: 5125 Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischte Fan⸗ und 33 560 Güter⸗, Materialien⸗ und Arbeitszüge. Im Hanzen wurden 837 435 745 Achskilometer bewegt, von denen 257 958 225 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Von den 242 315 fahrplan⸗ mäßigen Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen verspäteten im Ganzen 1114 oder 0,46 Proz. (gegen 1,53 Proz. in demselben Monat des Vorjahres und 0,66 Proz.
im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 358 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, sodaß den aufgeführten Bahnen nur 756 Verspätungen (= 0,31 Proz.) zur Last fallen (gegen 0,45 Proz. im Vormonat). In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Vergleich zu ziehenden Bahnen von 226 851 beförderten fahrplanmäßigen Zügen mit Personen⸗ beförderung 2166 oder 0,95 Proz., mithin 0,64 Proz. mehr. In Folge der Verspätungen wurden 645 Anschlüsse versäumt
egen 1462 in demselben Monat des Vorjahres und 837 im
ormonat). Bei 13 Bahnen sind Zugverspätungen und bei 15 Bahnen Anschlußversäumnisse nicht vorgekommen. In der Nachweisung sind diejenigen Bahnen, auf welchen Zug⸗ verspätungen vorkamen, nach der Verhältnißzahl (geometrisches Mittel) zwischen der Anzahl der auf je eine Verspätung ent⸗ fallenden Züge und Achskilometer geordnet; danach nehmen die Unterelbesche, die Kiel⸗Eckernförde⸗Flensburger und die Dort⸗ mund⸗Gronau⸗Enscheder Bahn die ungünstigsten Stellen ein. Wird die Reihenfolge der Bahnen statt nach der Zahl der Verspätungen nach der Zahl der Anschlußversäumnisse bestimmt, so treten die Dortmund⸗Gronau⸗Enscheder, die Güstrow⸗Plauer und die Mecklenburgische Friedrich⸗Franz⸗Bahn an die un⸗ günstigsten Stellen. In den vorstehenden Angaben sind die Verspätungen bei denjenigen Zügen, welche in Folge von Wolkenbrüchen und dadurch herbeigeführter Beschädigungen der Geleise sowie durch sonstige außergewöhnliche Ereignisse ausfielen, unberücksichtigt geblieben. Aus diesen Gründen sind 192 Züge ganz und 567 Züge streckenweise ausgefallen, 606 Anschlüsse wurden verfehlt und 81 Züge erlitten Ver⸗ spätungen.
— Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten,
in der Dritten Beilage veröffentlichten Nachweisung der auf deutschen Eisenbahnen — ausschließlich Bayerns — Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen zu verzeichnen: 8 Entgleisungen und 1 Zusammen⸗ stoß auf freier Bahn, 13 Entgleisungen und 8 Zusammen⸗ stöße in Stationen und 95 sonstige Unfälle (Ueberfahren von Fuhrwerken, Feuer im Zuge, Kesselexplosionen und andere Er⸗ eignisse beim Eisenbahnbetriebe, sofern bei letzteren Personen getödtet oder verletzt worden sind). Bei diesen Unfällen sind im Ganzen, und zwar größtentheils durch eigenes Verschulden, 108 Personen verunglückt, 855 41 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 60 unerheblich beschädigt. Von den beförderten Reisenden wurden 1 getödtet und 2 verletzt, und zwar entfällt die Tödtung auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direktion zu Altona und je eine Verletzung auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Magdeburg und zu Berlin; von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst wurden beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 23 ge⸗ tödtet und 56 verletzt, von fremden Personen (einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 11 getödtet und 15 verletzt. Außerdem wurden bei Neben⸗ beschäftigungen 6 Beamte verletzt. Von den sämmtlichen Unfällen beim Eisenbahnbetriebe entfallen auf A. Staats⸗ bahnen und unter Staatsverwaltung stehende Bahnen (bei zusammen 30 901,24 km Betriebslänge und 801 245 056 geförderten Achskilometern) 121 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Verwaltungsbezirke der König⸗ lichen Eisenbahn⸗Direktionen zu Berlin (16), zu Köln (rechtsrheinisch) (15) und zu Erfurt (14); verhältniß⸗ mäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achs⸗
kilometer und der im Betriebe gewesenen Längen, sind auf den Groß lich Oberhessischen Eisenbahnen, im Verwaltungs⸗ bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Elberfeld und auf der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn die meisten Unfälle vorgekommen. B. Größere Privatbahnen — mit je über 150 km Betriebslänge — (bei zusammen 1808,03 km Betriebslänge und 24 968 203 geförderten Achskilometern) 4 Fälle und zwar auf die Werra⸗Eisenbahn und auf die Ostpreußische Südbahn je 1 Fall und auf die Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn 2 Fälle. C. Kleinere Privatbahnen — mit je unter 150 km Betriebslänge — (bei zusammen 1658,73 km Betriebslänge und 11 222 486 geförderten Achskilometern) kein Fall.
— Pfändet der Gerichtsvollzieher bei der Zwangs⸗ vollstreckung Sachen, welche als unentbehrliche gesetzlich der Pfändung nicht unterworfen sind, in dem Irrthum, daß diese Sachen dem Schuldner nicht unentbehrlich und deshalb pfändbar sind, so entbehrt nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, IV. Strafsenats, vom 16. April d. J., deshalb nicht seine Amtshandlung des Charakters der Recht⸗ mäßigkeit. Der dadurch geschädigte Schuldner hat dagegen nur das Recht der Beschwerde an das Vollstreckungsgericht, aber weder darf er dem Gerichtsvollzieher durch Gewalt oder Bedrohung Widerstand entgegensetzen, noch die gepfändeten Sachen eigenmächtig der Verstrickung entziehen.
— Der Nr. 17 des „Armee⸗Verordnungs⸗Blattes“ ist in besonderer Anlage der Erlaß des Reichskanzlers vom 26. Juni 1889, betreffend diejenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaft⸗ liche Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, beigefügt.
Baden. Karlsruhe, 11. Juli. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog empfing heute Mittag den persischen Gesandten Mirza Reza Khan zur Entgegen⸗ nahme seines Beglaubigungsschreibens. Der Gesandte wurde darauf auch von Ihrer Königlichen Hoheit der Groß⸗ herzogin empfangen und spater zur Hoftafel gezogen.
Badenweiler, 10. ZJuli. (Karlsr. Ztg.) Gestern Abend traf Se. Majestät der König von Rumänien, von Um⸗ kirch kommend, zum Kurgebrauch hier ein.
Hessen. Darmstadt, 12. Juli. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen, welcher anläßlich des gestrigen Geburtstages seiner Gemahlin hier eingetroffen war, ist mit der gesammten Großherzog⸗ lichen Familie nach Seeheim an der Bergstraße über⸗ gesiedelt.
Anhalt. Dessau, 10. Juli. (Anh. St.⸗A.) Se. Hoheit der Erbprinz und Ihre Großherzogliche Hoheit die Erb⸗ prinzessin sind heute mit dem Gefolge zu kurzem Aufenthalt nach Ballenstedt abgereist. — Ihre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Mecklenburg⸗Strelitz sind heute nach Neustrelitz zurückgekehrt.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 11. Juli. (S6. . B) Die österreichische Delegation hat in ihrer heutigen Plenarsitzung das Heeresbudget angenommen. — Die ungarische Delegation setzte ihren gestern angenommenen Voranschlag endgültig fest.
Nachmittags um 5 Uhr fand in der Hofburg ein zweites Diner zu Ehren der Delegationsmitglieder statt. Abends 8 ¼ Uhr kehrte der Kaiser nach Ischl zurück.
Der Großfürst Peter Nikolajewitsch ist heute Nach⸗ mittag hier eingetroffen und Abends nach Cettinje weitergereist. Der diesseitige Gesandte in Belgrad, Dr. Hengelmüller, ist heute hier eingetroffen.
Großbritannien und Irland. London, 11. Juli. (W. T. B.) Im Unterhause theilte der Staatssekretär des Krieges Stanhope mit, das Heer der Derwische sei in Egypten eingedrungen. Die Stärke desselben werde auf 6000 Mann mit 800 Kamelen geschätzt. Gestern hätten die Derwische einen Marsch von 7 Meilen gemacht und seien 3 Meilen südlich von Abu Simbel, mithin 33 Meilen nördlich von Wady Halfa, angelangt. Der Oberst Greenfell befinde sich in Assuan, wohin Verstärkungen, unter denen sich auch einige britische Truppenabtheilungen befänden, abgegangen seien. Zur Verstärkung der Garnison in Ober⸗Egypten seien das „Dorsethire⸗Regiment“ aus Malta und das „JYorkshire⸗ Regiment“ aus Cypern zeitweise nach Egypten beor⸗ dert worden. — Gleichzeitig wird gemeldet, daß zwei Regimenter in Aldershot Befehl erhielten, sich marschbereit zu machen, um nach Malta zum Ersatz der dortigen nach Egypten beorderten Truppen abzugehen.
Der Parlaments⸗Deputirte Lord Charles Beresford hat sein standat niedergelegt. Derselbe beabsichtigt, sich um das Kommando eines Kriegsschiffes zu bewerben.
— (Allg. Corr.) Großbritanniens Staats⸗ einkünfte in der Zeit vom 1. April bis zum 6. d. M. beliefen sich auf 21 244 572 Pfd. Sterl. gegen 21 271 602 Pfd. Sterl. im entsprechenden Zeitraum des vorhergehenden Finanzjahres. Die Ausgaben in der gleichen Zeit betrugen 25 210 538 Pfd. Sterl. gegen 26 413 995 Pfd. Sterl. in der Parallel⸗Periode von 1888/89.
Frankreich. Paris, 11. Juli. (W. T. B) Im Senat wurde heute die Generaldiskussion über das Budget geschlossen. Hierauf folgte die Annahme des auf die Panama⸗ Gesellschaft bezüglichen Gesetzentwurfs, jedoch unter Hinzufügungeines Artikels, sodaß der Entwurf nochmals an die De⸗ putirtenkammer zurückgehen muß. — Des Weiteren genehmigte der Senat bei der Einzelberathung mehrere Kapitel des Budgets, jedoch mit verschiedenen Abänderungen, welche ebenfalls eine we. ns Berathung durch die Deputirtenkammer erheischen werden.
Der Senats⸗Ausschuß zur Vorprüfung der Frage über die Gewährung des Wahlrechts zu den Handelskammern an Frauen hat sich, wie der „K. Z.“ mitgetheilt wird, gegen die Zulassung von Frauen ausgesprochen.
In der Deputirtenkammer interpellirte Le Herissé die Regierung wegen der angeblich jüngst in Angouléme vorgekommenen Verletzung der Gesetze und der Verfassung. Der Minister des Innern, Constans, erwiderte, er habe die Aufgabe, die Ordnung auf den Straßen aufrecht zu erhalten, und er werde sie unter steter Beobachtung der Gesetze aufrecht erhalten, so lange er im Amte sei. Die Regierung habe
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das Recht, sich zu vertheidigen und werde sich vertheidigen. Die parlamentarische Immunität komme nicht in Frage, sobald es sich um die Betretung auf frischer That bei Verübung eines Verbrechens oder Vergehens handle. Laguerre äußerte sich in heftigster Weise uͤber die Vorkommnisse in Angoulésme, wurde deshalb zur Ordnung gerufen, fuhr aber gleichwohl fort, den obersten Staatsgerichtshof als eine Parodie auf die Justiz hinzustellen. Laguerre wurde darauf zum zweiten Male zur Ordnung gerufen mit dem Bemerken, daß der Ordnungsruf zu Protokoll genommen werden würde, ließ sich dadurch aber nicht abhalten, den Minister Constans aufs Neue zu beleidigen. Auf den Antrag des Kammer⸗Präsidenten Méline wurde Laguerre darauf das Wort entzogen, und, als Laguerre dessen ungeachtet auf der Rednertribüne blieb, bedeckte der Kammer⸗Präsident Méline sein Haupt, verließ den Sitzungssaal und ließ die Tribünen räumen. Um 4 Uhr 55 Minuten wurde die Sitzung wieder eröffnet. Der Präsident Méline erklärte Laguerre, welcher in der Zwischenzeit die Rednertribüne nicht verlassen hatte, daß über ihn, wenn er bei dem bisherigen Benehmen bleibe, die Censur mit zeitweiliger Ausschließung verhängt werden würde. Laguerre erwiderte darauf, in seiner Person sei vor einem Monat die parlamentarische Immunität verletzt worden, heute verletze nun auch die Kammer das Recht des freien Wortes; er werde sprechen. Präsident Méline befragte nunmehr die Kammer, und diese verhängte alsbald über Laguerre die Censur mit Ausschließung. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. In der Erwartung, daß die um 5 ¼ Uhr geschlossene Sitzung der Kammer nochmals wieder aufgenommen werden könnte, verblieb Laguerre im Sitzungssaale und verließ die Redner⸗ tribüne, wo er Poso gefaßt hatte, erst gegen 6 Uhr. Als er die Couloirs des Palais Bourbon durchschritt, um nach dem Ausgang zu gelangen, wurde er durch die boulangistischen Deputirten und Journalisten lebhaft be⸗ grüßt, während er von anderen Deputirten und Journalisten ausgezischt wurde. Laguerre bestieg mit Susini und Le Hérissé einen Wagen. Einige Personen riefen „Es lebe Laguerre“, doch wurden die Rufe durch Pfeifen und die Rufe „In's Wasser“ übertönt. Zwei Personen, welche sich weigerten, der Aufforderung zum Weitergehen zu folgen, wurden verhaftet. Man glaubt, Le Hérissé beabsichtige, sich morgen aus der Kammer ausweisen zu lassen, und andere Boulangisten würden in den weiteren Sitzungen ebenso ver⸗ fahren, um in dieser Weise ferner Obstruktionen zu machen und eine Abstimmung über die Vorlage der mehrfachen Kan⸗ didaturen zu verhindern.
Dem „Journal des Débats“ zufolge würde die Anklage⸗ kammer desobersten Staatsgerichtshofes heute Abend Beschluß fassen und Boulanger, Dillon und Rochefort unter der Anschuldigung, sich des Verbrechens des Atten⸗ tats schuldig gemacht zu haben, vor den obersten Gerichtshof verweisen, vorbehaltlich des besonderen Vorgehens gegen Boulanger allein, welches etwa der General⸗Prokurator wegen Veruntreuung oder Unterschleifs öffentlicher Gelder anzustrengen gesonnen sein sollte.
Rußland und Polen. Warschau, 11. Juli. (W. T. B.) Heute Mittag erfolgte auf dem Mokotowfelde in Anwesenheit des Generals Grafen Mussin⸗Puschkin, als Vertreters des General⸗Gouverneurs Generals Gurko, sowie aller höheren Offiziere, des Abgesandten des Kaisers Franz Joseph von Oester⸗ reich und des stellvertretenden österreichischen Konsuls die feier⸗ liche Uebergabe der von dem Kaiser Franz Joseph seinem Kexholmschen Regiment verliehenen Fahnen⸗ bänder. Nach der Weihe der Fahnenbänder, der ein Gottes dienst vorausgegangen war, wurde vor der Front des Regi⸗ ments ein Telegramm des Kaisers Alexander ver⸗ lesen, welches mit stürmischen Hurrahs aufgenommen wurde. Hierauf wurden Hochs auf den Kaiser Alexander, den Kaiser Franz Joseph und auf das Regiment ausgebracht.
Griechenland. Athen, 11. Juli. (W. T. B.) Die griechischen Blätter fordern die Kretenser eindringlichst auf, ihre unfruchtbare Agitation aufzugeben. Griechen⸗ land wünsche sehnlichst Frieden.
Zeitungsstimmen. 11.“ Die „Mecklenburgischen Nachrichten“ schreiben über Kapitalanlagen:
„Die im vergangenen Jabre gegen deutsche Kapitalanlagen in russischen Werthen ergangenen Warnungen waren erfreulicher Weise nicht ohne Erfolg geblieben. Aus den Berichten verschiedener Handels⸗ kammern ist ersichtlich, daß uaser deutsches Publikum sich seines Besitzstardes an russischen Papieren in recht erheblichem Umfang ent⸗ zußert hat und weiteren Neuanlagen gegenüber sehr zurückhaltend geblieben ist. Der seit dem Sommer v. J. erbeblich ge⸗ steigerte und seitdem auf seiner Höhe künstlich erhaltene Rubelcours scheint jedoch hbie und da die Meinung hervorgerufen zu haben, daß die früberen Gründe für die Abstoßung russischer Werthe nicht meb oder doch nicht mehr im früheren Umfange beständen, zumal aus Börsenkreisen die verschiedensten Mittel aufgeboten werden, um das Publikum zu verhindern, den jetzigen unberechtigt hohen Rubelcours zur Entäußerung des noch vorhandenen Besitzes an russischen Papieren zu benutzen.
Es kann nicht dringend genug davor gewarnt werden, sich durch die Operationen der Börse nicht von Neuem in eine Vertrauens⸗ seligkeit einlullen zu lassen, welche russischen Papieren gegenüber nicht mehr gerechtfertigt ist. Soeben sind einige größere Bankinstitute damit beschäftigt, russische Prioritäten, welche bisher 5 % Zinsen trugen, in vierprozentige zu verwandeln (zu „konvertiren“, wie der technische Ausdruck der Börse lautet). Die betreffenden russischen
äten
11 (1 1921
Eisenbahn⸗Gesellschaften haben diese ihre fünfprozentigen Priorit gekündigt und deren Einlösung mittelst Baarzahlung des Nominal⸗ betrages angeboten, gleichzeitig aber neue vierprozentige Obligationen zum Umtausch gegen die bisherigen fünsprozentigen dem deutschen Publikum anbieten lassen.
Es steht zu hoffen, daß die deutschen Kapitalisten auf dieses letz⸗ tere Anerbieten um so weniger eingehen, als bei dem jetzigen sowohl wie bei dem künftig zu gewärtigenden Coursstande dieser Obligationen eine Verzinsung von 4 % für ein fremdes, be⸗ deutenden Schwankungen und der Unsicherheit der Verzinsung in Kriegszeiten ausgesetztes Pavier nicht mehr als genügend angesehen werden kann. Es ist im deutschen Interesse dringend ge⸗ boten, soviel deutsches Kapital als möglich aus Rußland herauszu⸗ ziehen. Deutsche Besitzer russischer Obligationen aller Art werden daher in ihrem eigensten Interesse sich sowobl jetzt als auch bei allen künftigen Konvertirungen russischer Papiere von diesen fern halten und den angebotenen baaren Nominalbetrag annehmen, zumal sie dabei zum Theil ein gutes Geschäft machen.
Für Kundige unterliegt es kaum einem Zweifel, daß in nicht ferner Zeit die russischen Werthe abermals einen beträchtlichen Rück⸗ gang erleiden werden. Abgesehen davon, daß die künstlichen Mittel,
kommen sein.
gegen
innerhalb des Handwerkerstandes entwickeln.
mit denen die
erhalten sind, so sind es namentlich die aussichten, welche hierbei bestimmend Platz greifen. Rußland steht Angesichts der Dürre dieses Sommers vor einer Mitßernte, und eine ungünstige Aenderung seiner Handelsbilanz ist mehr als wahrscheinlich. Um so ernster tritt an die deutschen Besitzer russischer Papiere die Mahnung, den jetzigen noch unverhältnißmäßig hohen Coursstand zum Verkauf der letzteren zu benutzen. Die Gelegenheit dürfte sich schwerlich so bald und so günstig wieder darbieten.“
Ueber die Einführung der Verwaltungsreform⸗ Gesetze in der Provinz Posen schreibt die „Magde⸗ burgische Zeitung“:
„Ziemlich genau so, wie bis 1872 in den übrigen Provinzen, liegen hinsichtlich der allgemeinen Staatsverwaltungs⸗Angelegenheiten und der Behördenorganisation die Dinge noch heute in Posen und erst das neue Gesetz wird diese Provinz nach dieser Hinsicht auf den Standpunkt bringen, welchen alle anderen Provinzen des preußischen Staats seit 1872 erreicht haben. Und dies ist von ganz wesent⸗ licher Bedeutung für die staatsbürgerliche Rechtsstellung der Provinzial⸗Eingesessenen. Denn es sind ihnen alle Rechtskautelen und Rechtsbehelfe nunmehr gegeben, welche das Zuständigkeitsgesetz vom 30. Juli 1883 überhaupt vorsieht; es wird also namentlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit nunmehr für Posen in allen den Fällen Platz greifen, in denen sie auch anderwärts zugelassen ist, und es wird bierdurch auf den verschiedensten Gebieten, insonderheit aber auf dem Gebiet des kommunalen Abgabewesens (Stadt⸗ wie Land⸗ gemeinde- und Kreis⸗ wie Provinzialabgabewesen) und der Polizeiverwaltung (sowohl der Sicherheits- wie der Wege⸗, Wasser⸗, Deich⸗, Fischerei, Jagd⸗, Gewerbe⸗ und Baupolizei, sowie des Polizeiverordnungsrechts), ferner des Armen⸗ und Schul⸗ wesens u. s. w. die volle politische Gleichstellung der Unterthanen der Krone, welche in Posen leben, mit denen der anderen Provinzen bewirkt. Das hiermit verbundene Bewußtsein der Gleichbehandlung mit den übrigen Provinzen des Staats ist unseres Erachtens die wichtigste Frucht, welche dieses Gesetz zeitigen muß, und es bedarf keiner Ausführung, welche Bedeutung dieses Bewußtsein für die Be⸗ festigung des Staatsgedankens gerade in der Provinz Posen haben
russischen Ernte⸗
führt, und vom Zuständigkeitsgesetz
5 und 6) in Posen uneingeführt. 8 sind einige Abweichungen
chtlich der Zuziehung der Laien zu der lbstverwaltungskollegten
aber ein verständiger in muß doch anerkennen, daß die⸗ as Wesen der Organisati sondern nur itã Verwirklichung treffen; und 1 ferner der Provinz Posen
Kreik ordnung von 1872 noch vorenthalten geblieben ist, auch die ständische Vertretung im Provinzial⸗Landtage roch beibehalten ist, so kann doch auch hierin nicht ein Mangel gefunden werden, durch dessen Vorhandensein der Werth des Gesetzes irgendwie beeinträchtigt oder gar aufgehoben würde. Denn zweifellos kann sich kommunales Leben nach wie vor in dem Rahmen der ständischen Kreis⸗ wie Provinzialvertretung bewegen, und es ist die Entwicklung dieser Ver⸗ hältnisse doch keineswegs endgültig abgeschlossen; vielmehr hat der Minister des Innern noch in der Kommission des Abgeordnetenhauses (Drucksache Nr. 133) ausdrücklich und mit einem gewissen Nachdruck erklärt, daß die Einführung der Kreis⸗ und Provinzialordnung sechs östlichen Provinzen auch in Posen von der Staatsregierung als wu schens und erstrebenswerth betrachtet werde, irklichung noch der Zukunft überlassen bleiben müsse. Es klingt Erklärung die Mahnung an die Polen hindurch, doch erf That und in Ausführung des neven Gesetzes zu is unparteiischer Führung der Selbstverwaltung bef ihnen nach Erbringung dieses Beweises auch die Kreisordnung werden solle. Weiter ist zu bedenken, daß das Fehlen des ebrexramtlichen Polizeiverwalters, d. b. des Amtsvorstehers, sich doch am Ende nicht gar so weit unterscheidet von dem Zustand der Westprodinzen, in denen der Amtmann, also gleich dem Distriktskommissar ein Staats⸗ beamter, die Ortspolizei leitet; wie jn überhaupt gerade in der Gestaltung der Lokalpolizeiverwaltung die größte Verschiedenheit in den neuen Kreisordnungen der verschiedernen Provinzen berrscht und diese Frage stets als eine lokalrechtliche, d. h. von der Verschiedenheit der thatsächlichen Zustände jeder Provinz abhängige behandelt worden ist.
Weiter ist aber die Wichtigkeit des setzes nach der allgemeinen staatsrechtlichen Seite desselben eine ganz erhebliche. Denn durch dasselbe wird der hluß in die Behördenorganisation gebracht, die bisher der Einheit im ganzen Staatsgebiet entbehrte. Die politische Be⸗ deutung der Einheit der Behördenorganisation und somit der Repräsentanz der Staatsgewalt kann nur Derjenige ver⸗ kennen, dem jedes Verständniß für die Verwaltung und ihre staatserhaltende Kraft abgeht. . .. Ganz besonders muß aber
rauf hingewiesen werden, daß das Gesetz die Zuständigkeit des Ober⸗Verwaltungsgerichts auch für Posen einführt. Damit wird auch formell die Einheit der Verwaltungsrechtsprechung im ganzen Staat herbeigeführt, und dieser Gerichtshof wird nun erst, was er seiner Natur und Bestimmung nach überhaupt sein soll, ein Hort und Regulator des öffentlichen Rechts für ganz Preußen und für alle Preußen ohne Ausnahme.“
Auch auf gegnerischer Seite kommt je des Invaliditäts⸗ und Altersversich zur Anerkennung, wie die „National⸗ folgenden Worten ausführt:
„Die Angriffe gegen das Invaliditäts⸗ und Altersversicherungs⸗ gesetz richteten sich u. A. auch gegen die Niedrigkeit der Rente. Sie solte zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel sein, wie ein oft gehörter Ausspruch lautete, und manch ebenso billiger als frivoler Spott über diese „Rentner“ war in den fortschrittlichen Blättern zu lesen. Dem gegenüber ist eine Aeußerung des Abg. Hitze vom Centrum, welche derselbe in einem Düsseldorfer Verein gethan,
großem Interesse. Er bemerkte: „Die Invalidenrente ist wirklich
Wohlthat für den Arbeiter. Wenn ein alter Vater eine Rente
200 bis 450 ℳ zu bekommen hat, wird er den Kindern sehr will⸗ Sie werden sich darum schlagen, wer ihn zuerst zu sich ehmen soll. Für den alleinstehenden Mann ist es ja gewiß zu wenig, es ist ein Bettelgeld, aber er wird doch anders an⸗ gesehen, als wenn er gar nichts hat.“ Hr. Hitze hat selbst das Gesetz gestimmt und auch jetzt noch zahlreiche Ausstellungen daran zu machen, aber er ist ein Mann, der die Arbeiterverhältnisse kennt und sich berufsmäßig mit ihnen beschäftigt.
tzt die Bedeutung erungsgesetzes 2 4 —7„ 4 Zeitung“ mit
Sein Zeugniß über das, was man wohl als die Hauptsache des ganzen
Gesetzes bezeichnen darf, ist daber von bedeutendem Gewicht. Es deckt sich vollständig mit dem, was auch die Freunde des Gesetzes über die Wohlthaten dieser, wenn auch bescheidenen Renten geltend machten.“
AMeber die Stellung der Freisinnigen zur Innungs⸗ frage schreibt die
1 „Deutsche volkswirthschaftliche Correspondenz“:
„Für den Handwerker ist die Vereinigung der Fachgenossen
die unentbehrliche Lebensluft. Ohne sie kann er kein geach⸗
teter Kleinmeister sein und in seiner bescheidenen, gleichwohl aber
verantwortungsvollen Lebensstellung keinen sittlichen Halt haben; ohne
sie kann es keine Lehrlinge und keine Gesellen im handwerkerlichen Sinne geben; ohne sie kann der schwache, unzähligen widerstrebenden Einflüssen preisgegebene Einzelne keinen Rückhalt besitzen; ohne sie endlich kann auch die Zeitströmung nicht die ihr gemäßen Formen 1 Die Genossenschaft ist bisher nach keiner ihrer verschiedenen Formen hin zur Anwendung im handwerkerlichen Betriebe gekommen, einfach weil es keine kräfti⸗
gen, leistungsfähigen Innungen gab.
Anstatt sich nun aber mit diesem Gesichtspunkt zu befreunde
und denselben ohne weitere Hintergedanken hinzunehmen, glaubt man
leider auf freihändlerisch⸗fortschrittlicher Seit genug gethan z
Börse arbeitet, auf die Dauer nicht aufrecht zu
haben, wenn man sich das Innungsgesetz abringen ließ, behält im Uebrigen aber den alten negirenden Standpunkt bei. Haben wir auch keine Veranlassung, jene Partei auf die Verluste aufmerksam zu machen, welche ihr durch eine derartige Handlungsweise ihrer An⸗ führer und deren Leibjournale zugefügt werden, so muß sich doch jeder ferner Stehende unwillkürlich wundern, daß man in jenen Kreisen ungeachtet der Warnungen, die doch aus dem Umstande sich ergeben müßten, daß die Sozialdemokratie vielfach einen Rückhalt an den Kleinmeistern und Handwerksgesellen besitzt, fortfährt, die Letzteren einfach als „Arbeiter“ zu betrachten und zu bezeichnen, sie also mit den Tagelöhnern in einen Topf zu werfen, anstatt jederzeit den ge⸗ waltigen moralischen Faktor zu betonen, den das Standesbewußtsein gerade bei dieser untersten Klasse des bürgerlichen Mittelstandes bildet.
Jedenfalls ist es sehr bedauerlich, daß man sich auf fortschritt⸗ licher Seite immer noch nicht von alten Vorurtheilen loszureißen vermag, obwohl die handwerkerliche Fachgenossenschaft etwas so Urdeutsches und Naturwüchsiges ist, wie nur irgend etwas, und obwohl der jetzt so sehr in den Vordergrund gedrängte Gedanke der Selbst⸗ verwaltung in solchen Fachgenossenschaften einen so überaus starken und zeitgemäßen Ausdruck finden kann. Man sollte sich endlich über⸗ zeugen, daß doch Niemand zu den Zuständen in der Zeit der Be⸗ seitigung des alten Zunftwesens zurückkehren will, und daß diese damaligen Zustände, in einer nach allen Seiten hin so gedrückten und unentwickelten Zeit, doch nicht für das ganze Innungswesen und am wenigsten für die heutigen Strömungen tvpisch gemacht werden können!“
Kunst und Wissenschaft.
Der Professor an hiesigen Universität, Dr. Wattenbach, bekannt Verfasser eines vorzüglichen 2 über die deutschen Geschichtsquellen des Mittelalters, fei 22. September d. J. seinen 70. Geburtstag. In hie versitätskreisen werden schon jetzt für diesen Tag bes F digungen geplant. Das Königliche historische Seminar der Universität hat beschlossen, dem bedeutenden Geschichtsforscher in einer känst⸗
—
ne Glückwünsche zu diesem Festtage
n Atlantischen Ozean, welche
. r ser Tage unternehmen wird,
ist der — fer „Nati arte n. Der Dampfer ist so vorden, 3 den Mitglier der Expedition die Erfüllung nschaftlichen Aufgabe möglichst erleichtert wird. Der „Nationa zunächst nach der Südküste Grönlands dampfen, doch wird dort nicht gelandet, die erste Landung erfolgt bei den Ber⸗
9215.Gensß mudas⸗Inseln. 8
— In der Jahresversammlung der Verbindung für historische Kunst, welche vor einigen Tagen in Karls ss Hrn. F. Keller daselbst den Ausführung eines Gemäldes auf Grund der vorliegenden S. geben, welches eine Verherrlichung Kaiser Fri darstellen soll.
fand, ist beschlossen worden, §
Land⸗ und Forstwirthschaft.
kultur, welche in Folge ihres lohnenden zrenzen der bloßen Liebhaberei von Gartenbesitzern durch den enormen Bedarf an Tafel“⸗ und Konserven⸗ Anbau in großen Massen emporgeschwungen hat, bildet zur Zeit auch einen wesentlichen Kulturzweig vieler landwirth⸗ schaftlichen Betriebe. Dieser Aufschwung findet seine Erklärung in der seit Jahren erzielter Vervollkommnung der Sorten und den ver⸗ besserten Eigenschaften, welche die Erdbeerfrüchte zum Versandt und der vielseitigsten Verwendung geeignet machen. Außer dem Verbrauch der Tafelfruͤchte werden von den deutschen Konservenfabriken jährlich enorme Quantitäten zum Einlegen, zu Gelse, Erdbeerwei dergleichen verwendet. Nur einzelne Sorten sind es jedoch, we alle diejenigen Eigenschaften auf sich vereinigen, die 1 einer Erdbeerfrucht Fegenwärtig verlangt. An der 8. Sorten steht seit vielen Jahren die Sorte „König Sachsen“, welche wegen ihres Wohlgeschmacks und i barkeit zu den besten Tafelfrüchten zu zählen ist und ehrenvollen Namen wohlverdient trägt. Zum Einlegen vorzugsweise die „Weiße Ananas“ begehrt, während man für Torten den kleinfrüchtigen oder Monats⸗Erdbeeren den Vorzug giebt. Unter den Neuheiten deutscher Züchtungen ist seit Jahren noch die „Teutonia“ aufoetreten, welche an früher Reifezeit allen anderen Sorten vorangeht und deshalb meist gut bezahlt wird. Als be⸗ sonders reichtragend sind noch zu erwähnen die Sorten: „Marguerite“, früh, „ornement de table“, mittelfrüh, und „Rosebery maxima“, spät reifend. Eine vielbeklagte Untugend aller bisher existirenden Erdbeersorten ist jedoch die, daß ihre Ertragsfähigkeit und Fruchtgröße meist nach dem dritten Jahre nachlassen und sich dann die vollständige Neuanlage einer Erdbeerpflanzung stets erforderlich macht. Diese Untugend zu beseitigen, ist gegenwärtig durch eine Sorte erreicht worden, welche durch die Firma Goos & Koenemarn in Niederwalluf a. Rh. erst dieses Jahr in den Handel kommt. Diese Sorte, genannt „Walluf“, ist keine zufällige Neuheit, sondern seit sieben Jahren erprobt. Diesel be vereinigt neben einem feinen weinsäuerlichen und aromatischen Wohlgeschmack alle diejenigen Eigenschaften in sich, welche man üͤberhaupt von einer Erdbeersorte fordern kann. Die schönen großen Früchte, welche sich in überraschend reicher Anzahl an einem Fruchtstengel befinden, sind von leuchtend karminrother Farbe, das Fleisch ist fest und zum Rohgenuß sowohl als zu allen Arten Konserven⸗, Wein⸗ und Gelsebereitung vortrefflich geeignet. Die e Sorte hat, neben dem Anbau vieler anderer Sorten, jährlich das doppelte Quantum Früchte geliefert, und ist somit eine Bodenrente dadurch erzielt worden, welche bisher von der Erdbeer⸗ kultur kaum erwartet wurde. Ganz besonders aber verdient diese Sorte den Veorzug vor allen bisherigen Sorten durch die äußerst werthvolle Eigenschaft, daß sich Anpflanzungen derselben viele Jahre hindurch in gleich reicher Tragbarkeit und vollkommener Ausbildung der Früchte erhalten haben, wodurch sich das stets wieder mit neuen Unkosten verbundene Umpflanzen der Erdbeeren auf eine lange Reibe von Jahren unnöthig macht. Des Ferneren seien als besonders werthvolle Erdbeersorten zum Schluß noch die Monatserdbeeren, mit und ohne Ranken erwähnt. Zur Erzielung vieler und vollkommener Früchte sei noch erwähnt, daß der Boden für Erdbeeren wohl nahrhaft, jedoch nicht zu stark gedüngt sein darf, da sich im letzteren Falle zahlreiche Blätter meist auf Kosten der Blüthenstengel entwickeln. Sehr zuträglich für die Fruchtbarkeit der Erdbeerpflanzen ist hingegen, wenn die Beete mit kurzem verrottetem Dünger oder ähnlichem Material obenauf bedeckt werden, wodurch eine gleichmäßige Feuchtigkeit des Bodens erzielt und andererseits die Früchte vor dem Beschmutzen geschützt werden. Eine derartige Bodendecke genügt auch vollständig für die gefahrlose Ueberwinterung der Pflanzen, wäh⸗ rend das vielfach gebräuchliche vollständige Zudecken der Erdbeeren⸗ stöcke im Winter dieselben leicht ausfaulen läßt und gegen späte Früh⸗ jahrsfröste widerstandslos macht. Des Weiteren hängt der Exrtrag meist mit von der Verwendung kräftiger Pflanzen ab und liefern solche, selbst im Frühjahre gepflanzt, noch im selben Jahre recht schöne und vollkommene Früchte, während geilgewachsene, Reservestoff⸗ und wurzelarme Pflanzen bei Herbst⸗sowohl als Frühjahrspflanzungen nur kümmerlich vegetiren und nie den erwarteten Fruchtertrag zu liefern im Stande sind. Man vermeide somit stets Pflanzen aus alten Erdbeerbeeten zur Anlage von Neupflanzungen zu verwenden. Bezüg⸗ lich des Bodens sind fast alle Erdbeersorten nicht besonders anspruchs⸗ voll und gedeiben in den verschiedensten Bodenarten stets dann, wen die erwähnte Decke durch verrotteten Dünger gegeben wurde, wodurch auch das öftere Angießen und das Festwerden des Bodens zum Vor⸗ theil der Pflanzung vermieden wird.
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Gewerbe und Handel.
Das provisorische Ausführungs⸗Reglement zu dem neuen spanischen Alkoholgeseze vom 21. v. Mts. schreibt in Art. 247 vor, daß Ladungen oder Sendungen von Alkohol, welche vom Auslande herrühren oder mittels Kabotage von einem Punkte der Halbinsel nach einem anderen übergeführt werden, mit einem Ursprungszeugniß (manifiesto de origen) zu versehen sind.
Mit Bezug hierauf hat die General⸗ Zolldirektion durch ein in Nr. 931 des „Eco de las aduanes vom 7. d. M. abgedrucktes Cirkular die spanischen Konsuln angewiesen, sorgfältig darauf zu achten, daß Manifesten der Schiffe mit Ladungen von Branntwein Alkohol oder spirituosen Getränken, mit aller Klarheit an gegeben werde: die Anzahl der Stücke (bultos), das Gewicht derselben, die Anzahl der Liter Branntwein Alkohol oder spirituoser Getränke, die sie enthalten, sowie di Graduation der Flüssigkeit, die in jedem Behälter (envase enthalten ist.
— Das soeben i Berlin erschienene Marine auf das
I. Verzeichniß de Gesetze, ⸗Verordnungen u. s. w.
II. Verzeichniß der im Deutschen Reich amtlich oder im lichen Auftrage berausgegebenen, ausschließlich auf die Seeschiffa bezüglichen Bücher, Zeitschriften und Karten.
III. Verzeichniß derjenigen auswärtigen Staaten, mit vom Deutschen Reich, vom früheren Norddeutschen Bund, vom frü beren Deutschen Zoll⸗ und Handelsverein und von einzelnen deutsche Bundesstaaten Verträge über die Auslieferung desertirter Matros abgeschlossen sind, nebst Bezeichnung dieser Verträge.
IV. Verzeichnisse von Seebehörden innerhalb des Bundesgebietes. A Der Reichs⸗Inspektor für die Beaufsichtigung des Seesteuermanns⸗ und Seeschiffer⸗Prüfungswesens und die Kommissionen für die Prü⸗ fung der Seesteuerleute und Seeschiffer. B. Die Reichs⸗Inspektoren für die Beaufsichtigung des Maschinisten⸗Prüfungswesens und die Kommissionen für die Prüfung der Maschinisten auf Seedampf⸗
der Befähigungs⸗Zeug⸗
rzeichniß der zur Ausfertigun⸗ g npfschiffs⸗Maschinisten es auf Grund des §. 4
“““ Seeschiffer, Seesteuerleute und
lage der Buchhandlung Georg Reimer in für die deutsche Handels
9“ hat folgenden Inhalt:
ie Seeschiffahrt bezüglichen
sen . Alphabetisches
ie Konsularbehörden ihren Sitz haben.
VI. Verzeichniß der von Seiten des Deutschen Reichs anerkannten Konsular⸗Beamten fremder Staaten in Deutschland (abgeschlossen im Mai 1889)
.Alphabetisches Verzeichniß der deutschen Bestande am 1. Januar 1889. .Alphabetisches Verzeichniß der deutschen
Dampfschiffe nach dem Bestande am 1. Januar 1889. IIX. Verzeichniß von deutschen Kauffahrteischiffen, welchen auf Grund des §. 16 des Gesetzes, betreffend die Nationalität der Kauf⸗ fahrteischiffe und ihre Befugniß zur Fährung der Bundesflagge, vom 25. Oktober 1867 (Bundes⸗Gesetzblatt Seite 35) von den Kaiser⸗ lich deutschen Konsularbehörden Flaggenatteste ertheilt worden sind
X. Alphabetische Lifte der deutschen Heimathshäfen mit Be⸗ zeichnung der Schiffsregister⸗Behörden, in deren Bezirk die Häfen liegen.
XI. Statistische Uebersichten. A. Bestand fahrteischiffe. B. Uebersicht der Seereisen deuts ciffe außerdeutschen Häfen in den Jahren 1875, 1885 und 1887. C. verkehr in den deutschen Hafenplätzen für die Jahre 1875, 1885 un 1887. D Nachweis über die in den Jahren 1885, 1886 und 188 verunglückten deutschen Seeschiffe. E. Uebersicht der Schiffsunfälle an der deutschen Küste während der Jahre 1886, 1887 und 1888.
Das unter VII. aufgeführte Verzeichniß giebt für jedes ei Schiff an: 1) Das Unterscheidungs⸗Signal.
2) Den Namen. 3) Den Heimathshafen.
4) Die Gattung (Bauart), insbesondere: ob Räder⸗ oder Schrauben⸗Dampfschiff; b. bei
Kauffahrteischiffe
Kauffahrtei⸗
nach der landesüblichen Benennung.
5) Den Brutto⸗Raumgehalt in Kubikmetern den Netto⸗Raum⸗ gehalt in Kubikmetern und in britischen Register⸗Tons auf Grund der Vermessung nach der Schiffsvermessungs⸗Ordnung vom 5. Juli 1872 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 270); insoweit eine solche Vermessung noch nicht stattgefunden hat, ist dies erkennbar gemacht.
6) Die Maschinenkraft der Dampfschiffe ausschließlich in indizirten
8 Jahr der Erbauung, d. h. das Jahr, in welchem das vom Stapel gelaufen ist; erforderlichen Falles auch das etwa vorgenommenen neuen Aufbaues.
8) Das Hauptmaterial, aus welchem das Schiff erbaut ist, ob:
n Eisen beziehungsweise Stahl, b. von Holz, und zwar: aa. von
6 B. Eichen⸗, Teak⸗) Holz, bd. von weichem (z. B. Föhren⸗) Holz.
) Die Verbolzung; ob das Schiff verbolzt ist mit: a. Bolzen von Kupfer oder von irgend einer Kupferlegirung (Muntzmetall, Metall in engerem Sinne), bd. Bolzen aus verzinktem (galvanisirtem) Eisen, e. Bolzen aus unverzinktem Eisen.
10) Den Beschlag; ob der äußere Schiffsboden beschlagen ist mit: a. Platten von Kupfer oder von irgend einer Kupferlegirung (Muntzmetall, Metall in engerem Sinne), b. Zinkplatten.
11) Die Zahl der Schiffs⸗(Box⸗)Chronometer, Schiff führt.
12) Den Namen und Wohnort des Rheders. Bei getheiltem Eigenthum den Namen und Wohnort des Korrespondent⸗Rbeders. 123) Den Namen und Wohnort des Schiffers (Schiffsführers, Kapitäns).
14) Die Zahl der regelmäßigen Besatzung, einschließlich des Schiffers (Schiffsführers, Kapitäns), sowie des ärztlichen, Maschinen⸗, Verwaltungs⸗ und Dienstvpersonals.
Das Verzeichniß ist nach dem Namen der Schiffe alphabetisch eordnet. Schiffe gleichen Namens sind nach der alphabetischen Reihefolge ihrer Heimathshäfen aufgeführt. Kennt man daher den Namen, beziehungsweise den Namen und den Heimathshafen eines Schiffes, so wird man das Unterscheidungssignal, die Ladungsfähig⸗ keit, den Namen und Wohnort des Rheders und Schiffers, sowie die sonstigen Angaben über das Schiff dem Verzeichnisse leicht ent⸗ nehmen können.
Die bezeichnete alphabetische Anordnung sowie die größere Zahl und Reichhaltigkeit der Angaben über jedes einzelne Schiff unterscheiden das Verzeichniß vo der als Anhang zum internationalen Signalbuche herausgegebenen Schiffsliste. Die letztere weist die Schiffe nach der spstematischen Reihe⸗ folge ihrer nterscheidungs⸗Signale nach und beschränkt sich, unter Beibehaltung des Schemas der britischen beziehungsweise französischen Signalbuch⸗Schiffsliste, auf die Angabe des Unter⸗ scheidungssignals, des Namens, des Heimathshafens, der Ladungs⸗ fähigkeit und der Maschinenkraft des einzelnen Schiffes. Während die Signalbuch⸗Schiffsliste daher vorzugsweise den Signalisirungs⸗
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