1889 / 201 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Aug 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Roggens, während mit Weizen auf neu angebauten Stellen geringere Ergebnisse erzielt worden sind. Das Sommer⸗ etreide ist auf vielen Stellen noch nicht geerntet und die Berichte auten etwas verschieden. Im Norden ist auf eine sehr gute Ernte zu hoffen, wenn diese Gegend von Nachtfrösten verschont bleibt; im mittleren Schweden ist auf eine Durchschnittsernte zu rechnen. Die Wurzelfrüchte stehen überall vorzüglich. ö

Sanitäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen.

Australien.

Laut Bekanntmachung des Kolonial⸗Sekretärs für West⸗Australien vom 11. Juni 1889 ist die für alle aus Endeh auf der Insel Flores in Niederländisch⸗Indien nach West⸗Australien kommenden Schiffe bestehende Quarantäne aufgehoben worden (Vergl. „Reichs⸗Anzeiger

8

Nr. 152 vom 29. Juni 1889.)

Verkehrs⸗Anstalten.

Hamburg, 23. August. (W. T. B.), Der Schnell⸗ dampfer „Columbia“ ist heute Nachmittag 3 Uhr von Southampton abgegangen.

23. August. (W. T. B.) Der Postdampfer „Albingia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft ist, von Hamburg kommend, gestern in Sankt Thomas eingetroffen.

London, 24. August. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Tartar“ ist gestern von Southampton auf der Ausreise abgegangen. 8

Theater und Musik.

Berliner Theater.

Das neue Spieljahr beginnt am Sonnabend, den 31. d. M., mit der ersten Aufführung von Shakespeare's „Coriolan“. Mehrere der neu engagirten Mitglieder werden schon an diesem Eröffnungsabend Gelegenheit haben, in größeren Rollen zu debütiren Von den mancherlei Veränderungen, die im Interesse und zur Be⸗ quemlichkeit des Publikums während der Ferien vorgenommen wur⸗ den, verdient besonders die auf beiden Seiten der Bühne erfolgte Hinausrückung des Prosceniums erwähnt zu werden; durch die hiermit erreichte Vergrößerung des Sehfeldes ist auch den Insassen der Seitenlogen ein guter Ueber⸗ blick über die gesammte Scene ermöglicht. Wie im Vorjahre, ist auch diesmal der dreitägige Billet⸗Vorverkauf eingerichtet, sodaß die Billets zur Eröffnungsvorstellung am Sonnabend von Donnerstag, den 29. d. M. ab an der Kasse des Berliner Theaters in Empfang genommen werden können.

Wallner⸗Theater.

Durch die Erkrankung eines neuengagirten Mitgliedes, des Frl. Ulrich, ist die auf heute angesetzte Aufführuag der „Madame Bonivard“ unmöglich geworden und wird daher die neue Saison mit dem lustigen Schwank „Fifi“ eingeleitet.

Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater.

Die Proben zu der Zumpe'schen Novität Karin“ sind in vollem Gange. Direktor Fritzsche leitet sie persönlich. Bis zur ersten Vorftellung dieses Werkes sollen noch die beliebtesten Repertoire⸗ Operetten zur Aufführung gelangen, zunächst (am Montag) „Giroflé⸗ Girofla“ und dann die „Fledermaus“.

Residenz⸗Theater. 1 Residenz⸗Theater öffnet seine Pforten am nächsten Sonnabend, den 31. d. M., mit dem Pariser Sittendrama „Fernande’. Das bewährte Ensemble dieser Bühne, bestehend aus den Damen Bertens, Kronau, Fischer, von Poellni und Zipser und den Hrrn. Brandt, Pansa, Pagoy, Reus und Lessing, ist durch folgende Neu⸗Engagements verstärkt worden: 1) Damen: Marie Frauendorfer. Erna Grunert, Sascha Ungar, Margarethe von Kanitz, Clara Wenk (vom Wallner⸗Theater), Helene Schüle (reengagirt), Eugenie Blanden, Blum, Wally Wilke, Regine Waller a. A. m.; 2) Herren: Josef Jarns, Heinr. Franker, Richard Kirsch, Julius Seidler, Alex Lebius und Hermann Pichler. Ein Theil der neuengagirten Mitglieder wird bereits in „Fernande“ Gelegen⸗ heit erhalten, sich bei dem Publikum des Residenz⸗Theaters einzu⸗ führen. Dieses Stück, welches seinerzeit die Aera der Erfolge der Sardou'schen Dramen eröffnete, wird vom Direktor Lautenburg per⸗ sönlich mit Sorgfalt in Seene gesetzt. Kroll'’s Theater.

Hr. Heinrich Bötel nimmt morgen Abschied, Sgr. Franscesco d' Andrade, der gefeierte Bariton, singt am Dienstag noch einmal den Renato im „Maskenball.“ Ferner ist noch ein den Berlinern be⸗ kannter Gast zu erwarten, nämlich Frl. Minnie Hauck, welche in der

Regimentstochter“ debütiren wird. Am Montag findet die

erste Neuaufführung von Rossini's „Othello“ statt. Die Oper ist seit 1876 hier nicht gegeben worden. An der interessanten Aufführung betheiligen sich in den Hauptpartien Fr. Hadinger (Desdemona), Hr. Vilmar (Jago), Hr. Schlaffenberg aus Prag in der Titelrolle und Hr. Gerhartz als Rodrigo.

In unserem gestrigen Referat war irrthümlich der Name Döppler zu lesen; es muß heißen Fr. Köppler.

Belle⸗Alliance⸗Theater.

Morgen Abend findet die erste Aufführung eines neuen dreiaktigen Schwankes: „Däͤmon Schwiegermutter“, von Julius Horst, statt. Die ständige Garten⸗Kapelle ist jetzt von der Direttion bedeutend verstärkt und dieses nunmehr 36 Mann zählende Musikcorps in schmucke Uniformen gekleidet worden. Die russische Sänger⸗ und Tänzer⸗Gesellschaft „IJwanow“ tritt morgen zum letzten Male auf.

Mannigfaltiges.

Der Vorstand der Deutschen Allgemeinen Ausstellung für Unfall⸗ verhütung war Seitens des Staatssekretärs des Innern, Staats⸗ Ministers von Boetticher, kürzlich verständigt worden, daß es die Ab⸗ sicht der Reichsverwaltung ist, die Konkurrenzentwürfe für das Kaiser⸗Wilhelm⸗National⸗Denkmal in den Räumen des Ausstellungspalastes am Lehrter Bahnhof zur Aufstellung zu bringen. Diese umfangreiche und sicherlich sehr interessante Ausstellung wird nunmehr im Laufe des Monats September vor sich gehen. Schon jetzt treffen die Entwürfe in großer Zahl ein und werden in den am südöstlichen Ende des Haupt⸗Ausstellungsgebäudes befindlichen Sälen placirt werden.

Dresden, 19 August. Aus amtlichen Quellen geht dem „Dresdner Journal“ bezüglich der sogenannten, Morgenstern'schen Erbschaft“ Folgendes zur Veröffentlichung zu:

„Bereits seit Anfang dieses Jahrhunderts sind, anläßlich zahl⸗ reicher Gesuche ron Erbprätendenten, wiederholt amtliche Nach⸗ sorschungen in den Niederlanden und deren Kolonien über den Nachlaß eines aus Sachsen gebürtigen angeblich 1748 verstorbenen holländischen Schiffskapitäns Johann Christoph Morgenstern angestellt worden. Diese Nachforschungen sind gänzlich er⸗ folglos geblieben, insofern sich niemals eine Spur eines solchen Nachlasses hat ermitteln la en. Die amtlich noch in den letzten Jahren eingezogenen Erkundigungen kaben weiter ergeben, daß die insbesondere in den Jahren 1837 und 1854 in niederländischen Zeitungen veröffentlichten, in deutsche Zeitungen über⸗ gegangenen, in amtliche Form gekleideten Aufrufe an die Erb⸗ berechtigten zur Geltendmachung ihrer Ansprüche an dem angeblich „36 Tonnen Goldes“ betragenden Morgenstern'schen Nachlasse einen amtlichen Ursprung nicht gehabt haben, vielmehr vermuthlich in eigennütziger Absicht von Privatpersonen verbreitet worden sind, über welche Näheres nicht mehr hat ermittelt werden können. Gleiches gilt von Urkunden und sonstigen Papieren, welche unrechtmäßiger Weise in amtlicher Form, von dem Vorhandensein eines solchen Nachlasses handeln und sich noch in den Händen von Erbprätendenten befinden mögen. Uebrigens steht auch fest, daß der Geltendmachung von Erb⸗ ansprüchen, selbst wenn solche früher begründet gewesen wären, der Umstand entgegenstehen würde, daß solche Ansprüche nach nieder⸗ ländischem Rechte regelmäßig in dreißig Jahren veriähren.“

Bremen, 23. August. (W. T. B) Die Rettungsstation Am rum telegraphirt vom 22, August: Von dem auf Kniepsand gestrandeten englischen Schuner „Persian“ Kapitän Cookley und 6 Personen durch das Rettungsboot „Chemnitz' gerettet.

Metz, 19. August. Die bereits erwähnte Einweihung des bei Amanweiler ganz in der Nähe der französischen Grenze ge⸗ legenen neuerrichteten Garde⸗Schützen⸗Denkmals gestaltete sich, der „Schles. Ztg.“ zufolge, zu einer erhebenden Feier. Zu der⸗ selben hatten sich ehemalige Angs egige des Garde⸗Schützen⸗Bataillons, welches an den Kämpfen bei Amanweiler⸗St. Privat einen hervor⸗ ragenden Antheil genommen hat, in großer Zahl eingefunden. Das Bataillon selbst war durch eine aus einem Hauptmann, einem Lieutenant, einem Feldwebel und zwei Sergeanten zu⸗ sammengesetzte Abordnung, die Behörden von Metz durch den Gou⸗ verneur, den Kommandanten, den Bezirks⸗Präsidenten, den Bürger⸗ meister und den Kreisdirektor vertreten; außerdem wohnten viele Offiziere der preußischen, bayerischen und sächsischen Garnison von Metz der Feier bei. Auch der Kommandant von Koblenz, General⸗ Lieutenant von Gölieu, hatte sich eingefunden. Das Denkmal erhebt sich an der Stelle, wo das Garde⸗Schützen⸗Bataillon am 18. August 1870 mit großem Erfolge in den Kampf eingriff, dabei aber die entsetzlichsten Verluste erlitt. Wie die am Denkmal angebrachten Inschriften besagen, verlor das Bataillon an jenem blutigen Tage nicht weniger als 11 Offiziere, 15 Unteroffiziere und

144 Gefreite und Schützen durch den Tod, während weitere 9 Offi⸗ ziere, 19 Unteroffiziere und 250 Gefreite und Schützen mehr oder weniger schwere Verwundungen erlitten. Das in edlen Formen ge⸗ haltene, weithin sichtbare Denkmal besteht aus einem viereckigen Sockel der eine Säule aus schwarzem Marmor mit fliegendem Adler trägt. Die Eröffnung der Feier erfolgte durch den katholischen Militar. farrer, der sich in warmen Worten über den Text verbreitete: „Unsere ülfe ist im Herrn.“ Nachdem sodann der Präsident des Metzer iegervereins einen Rückblick auf die Entstehung des Denkmals ge⸗ geben hatte, ergriff der Gouverneur von Metz das Wort und ermahnte in kräftigen Worten zur Treue und Vaterlandsliebe und schloß mit einem Hoch auf den Kaiser. Während die Musik die Melodie des „Heil Dir im Siegerkranz“ anstimmte, fiel die Hülle des Denkmals. Den Abschluß der Feier bildete eine längere Ansprache des protestan⸗ tischen Militär⸗Pfarrers, worauf im Namen der Stadt Metz, des Gardevereins, des Metzer Krieger⸗ und des Kampfgenossenvereins u. A. prächtige Kränze am Fuße des Denkmals niedergelegt wurden.

London, 21. August. Ueber eine Bootfahrt von Kopen⸗ hagen nach London schreibt man der „Frkf. Ztg.“: Auf der Themse herrschte gestern nicht geringe Aufregung in Folge der An⸗ kunft eines dänischen Kapitäns, Namens Alsen, der in einem kleinen Boot aus Kopenhagen anlangte. Sein Fahrzeug ist 15 Fuß lang und 4 Fuß breit, hat eine Art Verdeck, um die Gefahr, durch die Wellen gefüllt zu werden, zu vermindern, und führt ein kleines Segel. Kapitän Alsen fuhr vor 14 Tagen aus Kopenhagen ab, in der Absicht, nach Hull zu segeln. Erst ging die Fahrt ganz flott von Statten; dann trieben widrige Winde ihn aus seinem Kurs, und Alsen wurde schlüssig, seinen Kurs nach London zu nehmen, was natürlich mit großer Ge⸗ fahr verbunden war, da er ganz allein war. Auch hier schlugen widrige Winde ihn aus seinem Kurs; auch gingen ihm die Lebensmittel aus und die Müdigkeit übermannte ihn, da er bei Nacht scharf auslugen mußte und nur zuweilen den Tag über etwas Schlaf erhaschen konnte. Der Dampfer „Surmiera“, der auf der Fahrt nach Rotterdam war, lieferte ihm Proviant, und der Kapitän suchte ihn zu bewegen, an Bord zu kommen und von seinem waghalsigen Unterfangen abzustehen. Aber der Däne ließ sich nicht überreden und setzte seine Fahrt fort. Er langte gestern in Millwall an, und die Matrosen in den Docks, besonders die Seeleute auf den skandinavischen Schiffen, bereiteten ihm einen begeisterten Empfang. Kapitän Alsen wird ein paar Tage ausruhen und dann in derselben Weise nach Kopenhagen zurückkehren.

London, 23. August. (W. T. B) Den Strikenden in den Docks haben sich 4000 Schiffsauslader angeschlossen. Tausende von Fahrzeugen können in Folge des Ausstandes nicht ab⸗ fahren. Die Ordnung ist bisher nicht gestört worden; die Umgebun⸗ gen der Docks werden von starken Trupps reitender Polizei durch⸗ zogen.

Granada, 17. August. Der „Köln. Ztg.“ wird geschrieben: Nachdem seit einigen Tagen bereits eine außerordentlich drückende Schwüle geherrscht hatte, bedeckte sich gestern Abend der Himmel mit schweren Wolken und der erste Regen fiel herab, allzufrüh für das Mittelmeerklima. Bei einem kaum bemerkbaren Luftzuge aus West entstand plötzlich gegen 111¼, Uhr Morgens ein seltsames Getöse, wie es etwa die Flugbahn eines schweren Ge⸗ schosses verursacht. Immer heftiger und heftiger schwoll es bis zum donnergleichen Krachen, und da jagte es schon daher: ein Orkan von unwiderstehlicher Gewalt; Ziegel und Fensterscheiben rasselten wie die zahllosen Blätter durch die Luft; Bäume von 2 und 3 Fuß Durchmesser wurden im ersten Anprall entwurzelt und Haufen gewaltiger Aeste wirbelten durch die Straßen. Der herrliche Wald der Alhambra, die Zierde Granadas, liegt in Folge des Orkans zum Drittel entwurzelt zu Boden, der Rest ist derartig zugerichtet, daß viele Jahre dazu ge⸗ hören werden, um den Schaden zu ergänzen. Zum großen Gllück ist in den alten Palästen kein Scheden angerichtet. Von den öffentlichen Gebäuden hat der Bau für die Stiergefechte (plaza de toros) am meisten gelitten. Der ganze Oberbau des Amphitheaters, dessen eiserne Säulen in mächtigen Steinblöcken verankert waren, wurde abgehoben und über Arena und Zuschauerraum geworfen; 4 bis 5 cm starke Eisenstangen wurden wie Zwirnfäden zerrissen und die vielleicht 25 cm starken Säulen ringsum ohne Ausnabme mit ihren Veranke⸗ rungen aus dem Mauerwerk gehoben und umgestürzt. Die Richtung des Wirbelsturmes war ungefähr von Süd nach Nord, seine Dauer etwa 3 ½ Minuten; das Barometer schwankte in dieser Zeit sprung⸗ weise um etwa 11 Millimeter.

Island. Zufolge Mittheilungen von Ofiord auf dem Nord⸗ lande, vom 1. August, ist, wie die „Kieler Ztg.“ meldet, das Wetter auch dort ungewöhnlich milde gewesen; das Polareis, welches in beiden vorhergehenden Jahren für das Nordland ein so unangenehmer Gast gewesen, ist in diesem Jahre ausgeblieben.

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Wetterbericht vom 24. August, Morgens 8 Uhr.

meldet 28 mm Regen. Nachts mehrfach Gewitter statt.

Oesterreich fanden Deutsche Seewarte.

In als Gast)

Ein Maskenball.

Stationen. Wind. Wetter.

Bar. auf 0 Gr.

u. d. Meeressp

red. in Millim. Tempe atur in 0 Celsius 0ỹC= 40 R.

b

mählten. Wilbrandt. Montag:

¼‿

NW 4 wolkig WNW 2 wolkig WSW 2 bedeckt 756 SW 2 Dunst 752 SW 4 halb bed. 744 still bedeckt 755 WSW 3 bbedeckt 760 NW 2 heiter

WNW

W WSW WSW

758 754 745

Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm.

avgrarde. 8

t. Petersbrg. Moskau

Cork, Queens⸗ toww.. Cherbourg. elder.. I1““ amburg.. winemünde Neufahrwasser Memel..

Paris..

Münster... Karlsruhe..

Dienstag:

halb bed. bedeckt wolkig wolkig bedeckt¹) bedeckt bedeckt halb bed. A. Raida.

763 halb bed. 7 ½ Uhr. 759 2 wolkig

760 761 757 754 758 759 760 760

Afrika.

lnSSööen

Theater⸗Anzeigen.

Tessing -Theater. Lustspiel

Der Fall Clemenceau.

in 5 Aufzügen 86 A. Dumas und A. d'’Artois. e

3 Aufzügen von Adolf Wilbrandt. Aafang 7 ½ Uhr.

Wallner-Theater. Sonntag: Fifi. Sch

in 4 Akten von Meilhac und Halevy. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Bictoria-Theater. b Zeitgemälde in 11 Bildern von Al Moszkowski und Rich. Nathanson. Ballet von C. Severini.

Montag: Dieselbe Vorstellung. Musik

Sonntag: Die Ver⸗ des

in 3 Aufzügen von Adolf Schauspiel

stellungen 7 Uhr.

Velle-Alliance-Theater. 1. Male: J in 3 Akten von Julius Horst. Im herrlichen Sommergarten: Concert.

Vermählten. Lustspiel in

ments. des Theaters 7 ½ Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung. Im herrlichen Sommergarten:

Sonntag: Stanley in ex. Musik von 6. Central-Theater. Anfang Sonntag: Zum 11. Male. Gesangsposse von G. Steffens.

Montag: Zum 1. Male: Othello. Oper in 3 Akten von Rossini. (Othello: Hr. Schlaffenberg,

Dienstag: Gastspiel des Sgr. Francesco d'Andrade.

Täglich: Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter elektr. Beleuchtung ommergartens, großes Doppel⸗Concert. Anfang Sonntag 4, an den Wochentagen 5 ½ Uhr, der Vor⸗

Sonntag: Dämon Schwiegermutter.

Großes Garten⸗ Auftreten sämmtlicher Brillante Illumination des ganzen Garten⸗Etablisse⸗ Anfang des Concerts 4 ½ Uhr.

Großes Garten⸗ Concert. Auftreten sämmtlicher Spezialitäten.

Direktion: Emil Thomas. Leichtes Blut. in 4 Akten von W. Mannstädt. In Seene gesetzt vom Direktor Emil Thomas. Anfang 7 ½ Uhr.

(Großtabarz— Boston). Frl. Ilona Reichert mit Hrn. Architekten Willy Kuppert (Budapest) Frl. Margarethe Lampe mit Hrn. Rechtsanwalt Dr. Johannes Junck (Leipzig). Frl. Klementine von Hagen mit Hrn. Assessor Dr. Gerhard (Leipzig).

Verehelicht: Hr. Amtsrichter Hugo Meß mit rl. Else Sauberzweig (Grätz). Hr. Gymnasial⸗ ehrer Dr. Clemens Wichmann mit Frl. Johann Hünewinkel (Essen). Hr. Referendar Otto Thomas mit Frl. Katharina Pantell (Stettin).— Hr. Eduard Schmidt mit Frl. Martha Frand agos i. Westafrika). Hr. Lieut. Alexander Haase mit Frl. Anna Schotte (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Gustav Derlien (Berlin). Hrn. Dr. Goetz (Danzig) Hn.. Hauptmann Frhr. von Seckendorff (Konstann).

Anfang 88 Stadtbaumeister Schiller (Eßlingen).

rn. Franz Höffer (Annaberg). Hrn. Ritter⸗ gutsbesitzer Karl von Stutterheim (Breslau).

Bürgermeister Stabenow (Bensberg).

Zum Schwank

Spezialitäten.

rn. Karl Müller (Hameln). Eine Tochter: rn. Karl Scheefer (Berlin).

Gestorben: Hrn. Gerichtssekretär Schuster Tochteꝛ Mila (Berlin). dr. Kreissekretär a. V. Christian Puchmüller (Charlottenburg). Frau Rosa Sawatzky, geb. Köhler (Riesenburg;.

rv. Hr. Rittergutsbesitzer Theodor Ladewig (aah⸗

1“

zum

Den

5

Deutsches Reich.

Bestände aan Zucker in den Zuckerfabriken, Rafsinerien und amtlichen Niederlagen des deutschen Zollgebiets am 31. Juli 1889.

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 24. August

Anzeiger und Königlich Preußi

I. Rohzucker und Farine.

III. Außerdem: Unverzollter ausländischer

Zucker.

II. Raffinirte und Konsumzucker (mit Ausschluß der Farine).

1) Rohzucker.

b. Nach⸗ 1“ produkte 8 und vom

zweites dritten

Produkt. Produkt ab.

1). se. erstes

1) Zucker der höchsten Vergütungsklasse nach §. 6 b des Gesetzes vom 9. Juli 1887, einschließlich der vom Bundesrath dieser Klasse zugewiesenen Zucker.

2) Sonstige raffinirte und Konsumzucker, zur zweiten Vergütungsklasse nach §. 6c des Gesetzes vom 9. Juli 1887 gehörig.

2) Raffi⸗ nirte Zucker

aller Art.

3.

5. 6.

feld), sowie zwei weitere Felder verliehen werden, für welche die gewöhnliche Gebühr §. 24 zu entrichten ist.

Der Eigenthümer hat das Vorrecht, innerhalb seines in das

özffentliche Grubengebiet einbezogenen Eigenthums eine Anzahl von Feldern (Eigenthümerfelder) sich verleihen zu lassen, und zwar

ein Feld für ein Grundstück bis zu fünfzig Hektar, zwei Felder für ein Grundstück von fünfzig Hektar bis zu zweihundert Hektar und ein Feld mehr für weitere je zweihundertundfünfzig Hektar, im Ganzen jedoch nicht mehr als fünfzehn Felder.

Im 5 des Zusammentreffens geht der Anspruch des Finders dem des Eigenthümers vor. §. 17

Der Finder (§. 16 Absatz 1) hat bei der Anmeldung des Fundes

oder spätestens innerhalb vierzehn Tagen nach derselben das Ver⸗

leihungsgesuch anzubringen, widrigenfalls sein Vorrecht erlischt. Sind die Ansprüche der Finder erledigt, so wird dies von der Bergbehörde öffentlich bekannt gemacht.

„Das Verleihungsgesuch des Eigenthümers (§. 16 Absatz 2) muß bei Verlust des Vorrechts spätestens innerhalb vierzehn Tagen nach dieser Bekanntmachung angebracht werden. Die Erledigung der An⸗ sprüche der Eigenthümer ist gleichfalls öffentlich bekannt zu machen.

Rechte Dritter auf u.“ von Feldern.

1) Rübenzuckerfabriken. e“ 17 653 2) Zuckerraffinerien und Melasse⸗ Entzuckerungsanstalten ohne Rüben⸗

verarbeitung 40 252

Mengen 5 214

14 054

von 100 kg netto. 149 351

8

64 269

62 606 272 911

Summe 1 Uund 2 57 905

19 268

126 875 322 262

3) Oeffentliche Niederlagen für unver⸗ zollte Gegenstände.. . . .. 4) Privatniederlagen unter amtlichem itverschluß. . 1

21 289 98 937

23 964

2 415 12 374

197 94 676

21 371 122 901

45 439 10 346

Summe 3 und 120 226

24 046

122272 77 370 10 580 972 8735 17 785

Summẽ bis 2 78 13 J 707 Dagegen Bestand am 31. Juli 1888 514 301 36 915

. 1) Zahl der betheiligten Rübenzuckerfabriken Privatniederlagen: 84. 1

Berlin, im August 1889.

Verordnung, Bergwesen im südwestafrikanischen Schutzgebiet. 8

Vom 15. August 1889. 8

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kais er, König von Preußen ꝛc. .

verordnen für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf Grund des §. 1 und des §. 3 Ziffer 2 und 3 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs⸗ Gesetzbl. 1888 S. 75), im Namen des Reichs, was folgt:

I. Einleitende Bestimmungen. 6

Gegenstände des Bergbaues. §. 1. Die Aufsuchung und Gewinnung folgender Mineralien, nämlich: 1) Edelsteine, 8 . 2) Edelmetalle (Gold, Silber, Platin) und andere Metalle, gediegen oder als Erze, 3) Mineralien, welche wegen ihres Gehaltes an Schwefel oder zur Darstellung von Alaun, Vitriol und Salpeter verwendbar sind, 4) Graphit, . 1 .5) Bitumen in festem und flüssigem Zustande, unterliegt innerhalb des südwestafrikanischen Schutzgebietes den Vor⸗ schriften dieser Verordnung.

Bestellung von Ee im Schutzgebiet.

Für alle die Erwerbung und die Ausübung des Bergwerks⸗ eigenthums betreffenden Angelegenheiten müssen Personen, welche nicht in dem Schutzgebiet ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben, einen im Schutzgebiet sich dauernd aufhaltenden Vertreter bestellen und denselben der Bergbehörde bezeichnen. Das Gleiche gilt für Gesellschaften, welche im Schutzgebiet nicht ihren Sitz haben, und für Mitbetheiligte, welche nicht eine esellschaft bilden, deren Vertretung gesetzlich geregelt ist. 8

Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, so ist die Bergbehörde befugt, den Vertreter zu bestellen.

II. Vom Schürfen. Das Schürfen. 1““

Die Aufsuchung der im §. 1 bezeichneten Mineralien (das Schürfen) ist nur in denjenigen Theilen des Schutzgebietes gestattet,

betreffend das

18

welche von der Behörde durch öffentliche Bekanntmachung für den

Bergbau eröffnet werden (öffentliche Schürfgebiete) 8 Schärferlaubniß.

Wer schürfen will, hat bei der Bergbehörde um Ertheilung der Erlaubniß nachzusuchen. Die Schürferlaubniß wird für die Dauer von sechs Monaten ertheilt. Für dieselbe ist monatlich von der Er⸗ theilung ab im Voraus eine Gebühr von fünf Mark zu entrichten.

43 314

v127 389 632 85 130 92 875 17 785

33 036 150; Raffinerien und Melasse⸗Entzuckerungsanstalten: 52; öffentlichen Niederlagen: 24;

Kaiserliches Statistisches Amt. In Vertretung: vpon Scheel.

lund von Edelsteinen gelten folgende Bestimmungen.

584 252 351 184 73 254 122 11 357

Rechte des e. 8 . .

Die Schürferlaubniß giebt dem Inhaber das Recht, in dem öffentlichen Schürfgebiet, für welches sie ertheilt ist, auf einer von ihm zu wählenden kreisförmigen Fläche von zwei Kilometer Durch⸗ messer zu schuͤrfen und dabei Andere von dem Schürfen auf dieser Fläche auszuschließen. Vor Beginn der Schürfarbeiten hat der Schürfer die von ihm Hewsbtts Bodenftäche durch ein im Mittelpunkt derselben aufgestelltes Merkmal zu bezeichnen, auf welchem sein Name und die Registernummer seiner Schürferlaubniß anzugeben sind. Das Merkmal muß mindestens zwei Kilometer von dem Merkmal des nächsten Schürfkreises entfernt sein.

8.

Der Schürfer ist berechtigt, den von ihm gewählten Schürfkreis zu wechseln. Das neue Schürfmerkmal darf nicht aufgestellt werden, bevor das frühere Schürfmerkmal entfernt ist. 8“

Verbot des

§. 9. Auf öffentlichen Plätzen, Wegen, Straßen und Friedhöfen darf nicht geschürft werden. 1 Auf anderen Grundstücken ist das Schürfen unstatthaft, wenn nach der Entscheidung der Bergbehörde überwiegende Gründe des allgemeinen Interesses entgegenfteden

Unter Gebäuden und in einem Umkreise um dieselben bis zu fünfzig Meter sowie in eingefriedigten Bodenflächen darf nur geschürft werden, wenn der Eigenthümer seine Genehmigung dazu ertheilt hat.

Nebenrechte 8g Schürfers.

Der Schürfer ist berechtigt, während der Dauer seiner Schürf⸗ erlaubniß nach Anweisung der Bergbehörde und vorbehaltlich der dem Grundeigenthümer etwa zu gemush e en Entschädigung eine Boden⸗ fläche von höchstens zwei Hektar zur Errichtung der erforderlichen Baulichkeiten und zum Weiden von Zugthieren und Vieh zu benutzen. Grundstücke, auf welchen das Schürfen untersagt ist, dürfen hierzu nicht gewählt werden.

III. Die Gewinnung von 1“ und Edelsteinen. Für die Gewinnung von Edelmetallen (Gold, Silber und Platin)

Anzeige ügh Funde.

Der Schürfer, welcher einen Fund macht, hat hiervon der Berg⸗ behörde nach Maßgabe der von der letzteren zu erlassenden Vorschriften Anzeige zu erstatten.

Erklärung zum Ustentli hen Grubengebiet.

Nach erfolgter Anzeige von dem Funde oder wenn es anderweitig zur Kenntniß der Bergbehörde gelangt, daß Edelmetalle oder Edel⸗ steine auf ihrer natürlichen Lagerstätte gefunden worden sind, hat die Bergbehörde festzustellen, ob das Mineral am Fundorte in abbau⸗ würdiger Beschaffenheit vorkommt.

Ist ein solches Vorkommen festgestellt und die egeü nng des

läche nach Ansicht der Berg⸗

Nach Erledigung der Ansprüche der Finder und Eigenthümer kann Jeder, welcher im öffentlichen Grubengebiet Bergbau treiben will, sich mit zwei Feldern beleihen lassen. Unter mehreren auf das⸗ selbe Feld gerichteten Verleihungsgesuchen entscheidet der Zeitpunkt der Anbringung bei der Bergbehörde und im Falle gleichzeitigen Ein⸗ gangs Mangels anderweitiger Vereinbarung das Loos.

Größe der Felder. 19

Die Ausdehnung eines alluvialen Feldes beträgt fünfzig %. fünfzig

Meter, diejenige eines Riff⸗Feldes fünfzig Meter in der Richtung Riffs und einhundertundfünfzig Meter in der Breite.

Form . eöe Die Felder sollen, soweit nicht örtliche Verhältnisse eine andere Gestaltung bedingen, die Form eines Rechtecks haben.

Innerhalb der festgesetzten Grenzen geht das Abbaurecht senkrecht bis in die ewige Teufe. 8

Rechte aus der Wesli hüng von Feldern.

des

5 ig die Verleihung wird von der Bergbehörde eine Urkunde ertheilt. Die Verleihung eines Feldes gewährt dem Beliehenen die aus⸗ schließliche Befugniß, die in dem §. 12 bezeichneten Mineralien auf⸗ zusuchen und zu gewinnen, sowie alle hierzu erforderlichen Vorrichtungen unter und über Tage zu treffen.

Innerhalb der verliehenen Felder darf von Dritten auf die im §. 1 bezeichneten Mineralien nicht geschürft werden.

Nebenrechte Die im §. 11 dem Schürfer gewährte Berechtigung findet auf den Beliehenen entsprechende Anwendung. 3 Außerdem hat der Beliehene die Befugniß, im freien Felde, so⸗ wie im Felde anderer Beliehener Hülfsbaue anzulegen, sofern letztere⸗ die Entwässerung und Lüftung (Wasser⸗ und Wetterlösung) oder den vortheilhafteren Betrieb des Bergwerks, für welches die Anlage ge⸗ macht werden soll, bezwecken und der eigene Bergbau des Anderen dadurch weder gestört noch gefährdet, oder aber für allen Schaden, welchen der Hülfsbau dem belasteten Bergwerk zufügt, voller Ersatz geleistet wird. §. 25

Auf den im §. 10 bezeichneten Grundstücken erfolgt die Ver⸗ leihung eines Feldes sowie die Gestattung der Anlage eines Hülfs⸗ baues vorbehaltlich der Verpflichtung des Beliehenen für allen Schaden, welcher dem Grundeigenthum durch den Bergwerksbetrieb zugefügt wird, vollständigen Ersatz zu leisten.

-

Für die Verleihung eines Feldes ist eine Gebühr von monatlich zwanzig Mark, für die Eintragung des Ueberganges auf einen anderen Berechtigten eine einmalige Gebühr von vierzig Mark zu entrichten.

Abgrenzung der Felder. 8

Die verliehenen Felder müssen auf Kosten des Beliehenen inner⸗ halb vierzehn Tagen durch Zeichen nach Anweisung der Bergbehörde

abgegrenzt werden. b Beginn 1.“

Der Beliehene muß mit dem Betrieb innerhalb eines Jahres von dem Tage der Verleihung an beginnen. 6 8 Unterbrechung 8 Betriebes.

Der Betrieb darf auf nicht länger als sechs Monate unterbrochen 1 werden. 5 *

Wird die in den §§. 26 und 27 vorgesehene Frist, sowie eine von der Bergbehörde festzusetzende und auf höchstens sechs Monate zu bemessende Nachfrist von den Berechtigten überschritten, so erklärt die Bergbehörde die Verleihung für erloschen.

Zusammeiemeng von Feldern.

Mehrere im Zusammenhang stehende Felder, welche jedoch die Anzahl von fünfzehn nicht übersteigen dürfen, können zu einem Gesammtfeld vereinigt werden. Für die Eintragung ist eine Abgabe von vierzig Mark zu zahlen. Der Antheil eines E. Betheiligten ist genau zu bestimmen. Sind Felder in dieser eise vereinigt, so genügt es, zur Einhaltung der in §§. 26 bis 28 erwähnten Fristen, wenn nur eines oder einige derselben bearbeitet werden

gelinscen Minerals über eine größere ehörde wahrscheinlich, so kann die Behörde ein entsprechendes, den Fundort einschließendes Gebiet zum öffentlichen Grubengebiet erklären. Die Erklärung, welche die Ausdehnung und die Grenzen dieses . 30. 8

Gebietes festzusetzen hat, erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung. Für jedes öffentliche Grubengebiet wird ein Grubenausschuß ge⸗ Vor der Erklärung zum öffentlichen Grubengebiet ist, soweit an der bildet, welcher aus Vertretern der mit Feldern Beliehenen und der einzubeziehenden Fläche Eigenthumsrechte Einzelner bestehen, der Eigenthümer von Grundstücken, welche in dem öffentlichen Gruben⸗ Eigenthümer zu hören. 1 . (((ßbebiet belegen sind, bestehen soll. 8

En Die Zusammensetzung des Grubenausschusses und das Verfahren

Ablagss derselben, 3 b a; 8 sbuseg enc dne 8 ti nd dessen etwaige Rechts⸗ . 15. 1“ ird d 8 8. Kaiserlichen Kommissars ““ Die Verleihung von Feldern ist bei der Bergbehörde nachzu⸗ o vichhs

der Name nachfolger, ür das Schutzgebiet bestimmt. 3), das Erlöschen der Schürferlaubniß. suchen. Das Verleihungsgesuch muß enthalten: f cutg .31. Die Eintragung ist unter fortlaufender Nummer nach der Zeit⸗ ) den Namen dessen, für den die Verleihung nachgesucht wird, Der Grubenausschuß ist verpflichtet, der Bergbehörde sowie dem der Ertbeilung zu bewirken. ““ 2) die Zahl der begehrten Felder, Kaiserlichen Kommissar für das Schutzgebiet über alle das öffentliche Ueber die Ertheilung der Schürferlaubniß wird dem Berechtigten 3) die Lage derselben. Grubengebiet betreffenden Verhältnisse Aufschluß zu geben. in Schürfschein ausgefertigt. 1 FRechte der Finder und Eigenthümer auf Verleihung von Feldern. Vor Festsetzung der Entschädigungen in Gemäßheit des §. 49 Die Einsicht des Schürfregisters steht Jedermann frei. . 16. Ziffer 2 ist der Grubenausschuß, wenn ein solcher gebildet ist, shte. Jeder Schürfer, welcher bis zu der im §. 14 Absatz 3 vor⸗

.“ 6. achtlich zu hören. Imgleichen soll eine vorherige Anhörung desselben

Die Schürferlaubniß ist übertragbar. Der Uebergang derselben esehenen Bekanntmachung einen Fund gemacht und angemeldet hat, erfolgen, wenn für das öffentliche Grubengebiet Verordnungen über wird durch Eintragung im Scürfregister gültig. Für die Ein⸗ hat das Vorrecht, daß ihm innerhalb seines Schürfkreises ein die Wa erbenutzung und über Maßregeln zur Aufrechterhaltung der tragung ist eine besondere Gebühr von zehn Mark zu entrichten. gebührenfreies Feld, welches den Fundpunkt einschließen muß (Binder⸗ öffentlichen Ordnung erlassen werden.

762 2 Regen 761 wolkig 762 Regen²) 761 bedeckt 760 bedeckt 758 bedeckt 760 ill Regen 767 bedeckt 756 wolkenlos 756 Regen)

dorf). Hr. Rittmeister Alfred von 6 8 (Haus Dalbke in Westf.). Frau Ernestine von Veltheim, geb. Freiin von Vincke (Brau schweig). Frau Luise Dollinger, geb. Beltl Sohn Karl (Tübingen). Hrn. Wilbelm mann Sohn Hans (Danzig). Frau Fabricius, geb. Rusche 8 agdeburg). 2 Dir. Dr. Wittenbaus Tochter Klara (Rbevndt). Hrn. de Jonge Sohn Fritz (Neufahrwasser).

mn

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Sonntag: Der Mikado, oder: Ein Tag in Titipn. Burleske Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert. Deutsch von J. Fritzsche. Musik von A. Sullivan. Im prachtvollen Park um 4 ½ Uhr: Großes Elite⸗Doppel⸗Concert. Auftreten erster Gesangs⸗ Virtuosen und des Ballets. Anfang der Vorstellung

7 Uhr.

Montag: Im Theater: Giroflé⸗Girofla. Im prachtvollen Park: Großes Elite⸗Doppel⸗ Concert. Das Musikcorps des Eisenbahn⸗Regi⸗ ments. Auftreten der Wiener Liedersängerin „Die lustige Mirzl“ (Marie Koblassa). Auftreten des schwedisch⸗deutschen Damen⸗Terzetts Felicitas. Auf⸗

treten der Gesangs⸗Künstler.

Montag: Dieselbe Vorstellung. Wird die Gebühr nicht bei der Fälligkeit gezahlt, so ist die Schürf⸗

erlaubniß erloschen. 8 Schürfregister.

Für jedes zffentliche Schürfgebiet wird von der Bergbehörde ein Schurfregister geführt. In dasselbe ist einzutragen: b 1) das Datum der Ertheilung der Schürferlaubniß sowie des

Wies baden

München.. Chemnitz.. Berlin.. Wien.. Breslau ... Ile d'Aix..

Grubenausschüsse. 30.

Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstraße 72.

Sonntag: Zum 4. Male: Flotte Weiber. Gesangsposse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Franz Roth. Anfang 7 ½ Uhr.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Urania, Anstalt für volksth. Naturkunde. Sonntag: Von der Erde bis zum Monde. RNaedacteur: J. V.: Dr. H. Klee. Montag: Dieselbe Vorstellung. Berlin: . Verlag der Expedition (Scholz).

—————————NNVNVNVV’yxVYV— 313 Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaft Familien⸗Nachrichten. Anstalt, Berlin SW., Wilbelmstraße Nr. 3. Verlobt: Frl. Sophie Ebell mit Hrn. Dr. phil. Vier Beilagen

G. Lahmann (Neu⸗Ruppin Berlin). Frl. Hedwig Reetz mit Hrn. Professor Gust v Windisch

¹) Abends Wetterleuchten und etwas Regen. ²2) Nachts Regen ³) Nachts Gewitter.

Uebersicht der Witterung.

Das gestern erwähnte Minimum ist nach Nord⸗ Skandinavien fortgeschritten, während ein anderes Minimum über Italien erschienen ist, welches nord⸗ oftwärts fortzuschreiten scheint. Bei meist schwacher südwestlicher Luftströmung ist das Wetter in Central⸗ Europa kühl und veränderlich; vielfach ist Regen

gefallen, in Friedrichshaven 27 mm; Skudesnäs

folge

Kroll's Theater. Sonntag: Letztes Gastspiel

von Heinrich Bötel. Der Postillon von Lonjn⸗ meaun. (Chapelou und St. Phar: Hr. Bötel.)