11“ 8
[31482] “
Chemische F
2) Genehmigung der Bilanz. 3) Verwendung des Reingewinns Antrag: Die Zahl der Anfsichtsrath⸗ mitglieder von vier auf fünf zu erhöͤhen. 8 event. Wahl eines 5. Aufsichtsrathmetgliedes resden, am 19. September 1889. Der Aufsichtsrath. Friedrich Richter.
Rechnungs⸗Abschluß —* der Elbinger Schauspielhaus⸗Actien⸗Gesellschaft vom 30. Juni 1889.
[17736] Bekanntmachnng. 1 Bei der am 6 d. Mts. stattgehabten plan⸗ mäßigen Ausloosung der von 4 auf 3 ½ % konvertirten Elbinger Stadt⸗Obligationen vom Jahre 1876 sind folgende Nummern gezogen worden: Litt. A. Nr. 2 über 2000 ℳ, Litt. B. Nr. 78 und 93 à 1000 ℳ, Litt. C. Nr. 106 184 190 191 197 208 und 216 à 500 ℳ Bei der gleichzeitig stattgefundenen Ausloosung der neuen von 4 auf 3 ½ % konvertirten Elbinger Stadt⸗Anleihe vom Jahre 1886 sind folgende Nummern gezogen worden: Litt A. Nr. 156 über 2000 ℳ, Litt. B Nr. 137 154 157 und 191 à 1000 ℳ, Litt. C. Nr. 294 343 347 366 und 392 à 500 ℳ, Litt. D Nr. 165 249 283 und 315 à 200 ℳ Diese 3 ½ % igen Elbinger Stadt⸗Obligationen
Webstuhl⸗ und Maschinenfabrik
vormals May und Kühling
[270844 Bekanntmachung. .“ sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gese bei einsweiliger Wiederausantwortung der von der 17. Mai 1884 (Ges.⸗S S. 129), §. 52 Annahm stelle mit einem Vermerk zu versehenden Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗ Obligat onen zurückzugeben. Formulare zu den §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom Annahme⸗Erklärungen mit Nummer⸗Verzeichnissen 8 1885 (Ges.⸗S. S. 43) und §. 6 Absatz 2 des G werden bei den vorbezeichneten Kassen unentgeltlich b er setes vom 28 März 1887 (Ges.⸗S. S. 21) ist de⸗ verabfolgt. Ebr⸗ Finanz⸗Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗ Wegen Eimreichung der Obligationen zum Umtausch Anleihen der verstaatlichten Eisenbahnen egen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen wird soweit dieselben nicht inzwischen getilgt sind, zur päter das Erforderliche veranlaßt werden. “ Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inbabern Brestau, den 21. Auaust 1889. der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rück⸗ Königliche Eisenbahn⸗Direktion. zahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch 1 — ües ) gegen Staatsschuldverschreibungen anzubieten und die s 5] 8 Bedingungen des Angebots festzusetzen. Durch § 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff 17. Mai 1884 (Ges.⸗S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 11), der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn, nämlich:
[31283] Bekanntmachung. 1
Von den auf Grund des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 28 April 1886 ausgefertigten Au⸗ leihescheinen des Kreises Osterburg sind nach Vorschrift des Tilgungsplanes zur Einziehung im Jahre 1890 ausgeloost worden: I. Von dem Buchstaben A. über je 1000 ℳ:
die Nummer 27. II. Von dem Buchstaben B. über je 500 ℳ:
die Nummern 28 132 274 456. III. Von dem Buchstaben C. über je 200 ℳ:
die Nummern 141 176 188 248 294 363 384 450 504 548 683 und 713.
Die Inhaber werden hierdurch aufgefordert, die ausgeloosten Kreisanleihescheine nebst den noch nicht fällig gewordenen Zinsscheinen und den dazu ge⸗ hörigen Zinsschein⸗Anweisungen vom 1. April 1890 ab bei der Kreis⸗Kommunalkasse bierselbst einzureichen und den Nennwerth der Anleihescheine dafür in
1) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen II. Emission (Privilegium vom
18. August 1856),
2) der vierprozentigen Prioritäts Obliga⸗ tionen VI. Emission (Privilegium vom
24. April 1867)
dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschrei⸗ bungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete: a. Für die umzutauschenden Schuldverschrei⸗ bungen wird derselbe Nennbetrag in Schuld⸗ verschreibungen der 3 i6 prozentigen konsolidirten Staatsanleihe gewährt. .Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisberigen Zinsansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsenfälligkeitstermine der Obligationen be⸗ lassen, also bis zum 1. April 1890.
brik in Döhlen.
Generalversammlung Sonnabend, den
12. Oktober c., Nachmittags 3 Uhr, in
Dresden A., Theaterplatz, Restaurant Helbig. Tagesordnung:
1) Vortrag des Geschäftsberichts.
in Chemnitz. “
Aktionäre der Webstuhl⸗ und Maschinen⸗
(vormals May und Kühling) in Chemnitz werden hiermit zu einer am 10. Ok⸗ tober d. J., Nachmittags 5 Uhr, in Dresden, im kleinen Börsensaale, Waisenhausstr. Nr. 11, abzuhaltenden außerordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen.
Tagesordnung: 4 Beschlußfassung über Ankauf der Großen⸗ EI1“ und Maschinenfabrik E . mals Anton Zschille) und Festsetzun er “ Modalitäten üane “ Guthaben bei der Spar⸗ ““ Beschlußfassung über Erhöhung des Grund⸗ 11X1A“ kapitals um 900 000 ℳ und Festsetzung der I
D
[31264]
Passiva. 8IK ₰ * 35400,— Dividenden⸗Conto: a. unerhobene Dividenden .. b. 1 % Dividenden pro 1888/89. Reservefonds⸗Conto: laut Bilanz vom 30./6. 88
ℳ ₰ 34200 — 900 — 442 76
Activa. An Grundstück⸗Conto Inventarinm⸗Conto Cassa⸗Conto
.5 Abfatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar
Empfang zu nehmen.
Mit dem 1. April 1890 hört die Verzinsung der Für fehlende Zins⸗ scheine wird deren Werthbetrag vom Kapital ab⸗
ausgeloosten Anleihescheine auf.
gezogen.
Von der Ausloosung im Jahre 1888 ist noch Anleiheschein Buchstabe B.
22
rückständig der
Nummer 152. Osterburg, den 14. September 1889. Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Osterburg. von Jagow.
[16465] Anleihescheine der Stadt Kleve. Bei der heute stattgehabten Ausloosung der im Rechnungsjahre 1889/90 einzulösenden Anleihe⸗ scheine der 240 000 ℳ betragenden II. Anleihe der Stadt Kleve sind die mit den Nrn. 70 165 220 223 und 234 bezeichneten Stücke à 1000 ℳ ausgeloost worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 9 Zahlungstag 2. Januar 1890. 8 Kleve, den 15. Juni 1889. v“ Der Bürgermeister: Broekmann. Die Schuldentilgungs⸗Commission: J. H. Angerhausen, F. Janssen, P. Sack.
[12708 Bei der in diesem Jahre vorgenommenen Aus⸗ loofung von Anleihescheinen der auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 6. Juli 1881 von der Stadt Mülheim a. d. Ruhr aufgenommenen Anleihe sind folgende Nummern gezogen worden: 53 108 128 181 219 253 282 464 518 567 588 607 644 657 686 842 976 1085 1144 1171 1179 1227 1301. Die Einlösung der Anleihescheine und die Aus⸗ zahlung der Beträge von je 500 ℳ erfolgt vom 2. Januar 1890 an auf der hiesigen Stadt⸗ kasse. Mülheim a. d. Ruhr, den 25. Mai 1889. Der Bürgermeister: von Bock.
1 [31112] Bekanntmachung, betreffend Ausloosung von Celler Stadt⸗ Obligationen. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß von den auf Grund des Allerhöchsten Privile⸗ giums rom 10. Mai 1875 ausgegebenen, auf den Inhaber lautenden Celler Stadt⸗ Obligationen heute die nachstehenden Stücke vorschriftsmäßig aus⸗ geloost sind und von uns zur Rückzahlung auf den 2. Januar 1890 hiermit gekündigt werden: Litt. A. Nr. 2 31, jede über 1500 ℳ, Litt. B. Nr. 192 207 322 421 428 537 541, jede über 600 ℳ Litt. C. Nr. 567 614 664 734 808 826, jede über 300 ℳ Litt. D. Nr. 892 897 943 950 955, jede über 200 ℳ Die in vorstehenden Schuldverschreibungen ver⸗ brieften Kapitalbeträge werden von genanntem Zeitpunkte an auf nnserer Stadtkasse, sowie bei dem Bankhause David Daniel hierselbst gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörenden Talons und Zinsscheine, soweit letztere nach dem 2. Januar 1890 fällig werden, ausbezahlt. Celle, den 10. September 1889. Der Magistrat der Stadt Celle. Denicke.
[30769] Bekanntmachung.
Bei der heute stattgefundenen Verloosung der auf den 1. Februar n. J. zurückzuzahlenden Schnuld⸗ verschreibungen des Anlehens vom 1. Fe⸗ bruar 1889 wurden nachstehende Nummern Litt. C. Nr. 2, 3, 89 und 112 zu je 500 ℳ ge⸗ zogen.
Die Rückzahlung der ausgeloosten Schuldverschrei⸗ bungen zum Nennwerth erfolgt am 1. Februar 1890 gegen Einlieferung derselben nebst noch nicht verfallenen Zinsscheinen vom 1. August 1890 und den Zinsscheinanweisungen bei der Stadtkasse Alzey und der Deutschen Genossenschaftsbank von Soergel, Parrisins u. Cie., Comman⸗ dite Frankfurt a. M.
Mit dem genannten Termin der Schuldverschreibungen auf.
Alzey, den 5. September 1889.
Großherzogliche Bürgermeisterei Alzey.
. V.: Theysohn.
hört die Verzinsung
[31407] II. Verloosung der 3 ½ % Auleihe der Stadt Pirmasens vom 18. Mai 1888.
Von obiger Anleihe wurden pro 1889 nachfolgende auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen zur Heimzahlung gezogen:
a. Von den Schuldverschreibungen 1 fie 58 116 190.
. on den Schuldverschreibungen 500 g . 87 29 1 8
c. on den Schuldverschreibungen ad 200 ℳ Nr. 69. 8 68 8
Die gezogenen Schuldverschreibungen kommen bei den in §§. 2 und 6 der Anlehensbedingungen ge⸗ nannten Zahlstellen am 31. Dezember 1889 zur Einlösung und treten vom gedachten Tage an außer Verzinsung. 8
Pirmasens, den 16. September 1889.
Das Bürgermeisteramt. hr. König.
ad
.“
(Anleihescheine) werden den Inhabern mit der Auf⸗ forderung hierdurch gekündigt, die entsprechende Kapitalabfindung vom 1. Januar 1890 ab bei der hiesigen Kämmerei⸗Kasse gegen Rückgabe der obigen Obligationen (Anleihescheine) nebst Talons und Coupons in Empfang zu nehmen. Vom 1. Ja⸗ nuar 1890 hört die Verzinsung der gekündigten Stücke auf. Elbing, den 14. Juni 1889.
Der Magistrat. [31238] Bekanntmachung.
Bei der in diesem Jahre vorgenommenen Aus loosung von Anteihescheinen der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiji vom 24. Mai 1886 von der Stadt Mülheim a. d. Ruhr aufgenommenen Anleihe sind folgende Nummern gezogen worden:
Litt. A. zu 500 ℳ
Nr. 21 54 66 71 78 172 175 294 307 331 358 379 406 499.
Litt. B. zu 1000 ℳ
Nr. 2 77 382 424 464 489 563 643 654 687.
Die Einlösung dieser Anleihescheine und die Aus⸗ zahlung der Beträge erolgt vom 1. April 1890 an bei dem A. Schaaffhausen’schen Bankverein in Köln und der hiesigen Stadtkasse. Von den früher ausgeloosten Anleihescheinen sind von Litt. A. zu 500 ℳ die Nummern 357 411 414 420 445 bis heute noch nicht eingelöst Mülheim a. d. Ruhr, den 15. September 1889.
Der Bürgermeister: von Bock.
91399 d —
181893 Kundmachung.
In Gemäßheit des Gesetzartikels XXXII. vom
Jahre 1888 und laut Kundmachung vom 30. Juni
1889 hat der Königlich Ungarische Finanzminister
sämmtliche noch ausstehende Obligationen der auf
Grund des Gesetzartikels XLV. vom Jahre 1871
ausgegebenen Anleihe von 30 000 000
Gulden
zur Rückzahlung am 1. Oktober 1889
gekündigt.
Mit dem 1. Oktober 1889 hört die Verzinsung
der gekündigten Obligationen auf.
Gegen Einlieferung der fälligen Obligationen und
der dazu gehörigen am 1. April 1890 und spater
fälligen Zinscoupons kann der Inhaber von gerün⸗
digten noch nicht verloosten Obligationen den
Kapitalsbetrag nach seiner Wahl erheben:
in Budapest bei der Königlich Ungarischen Staats⸗Central⸗ Cassa
in Wien bei der K. K. priv. Oester⸗ reichischen Credit⸗Anstalt für Handel und Gewerbe
in Berlin bei Mendelssohn 8 Co.,
bei der Berliner Han⸗
dels⸗Gesellschaft,
in Fraukfurt a. M. bei Erlanger & Söhne
in Antwerpen bei der Banque d'Anvers
in Gulden Gold,
in Mark, 1 Gulden = 2 Mark gerechnet,
in Francs, 8 Gulden = 20 Francs gerechnet, in London bet R. / in Pfd. Sterling, 40 Gul⸗ Raphael & Sons den = 1 Pfd. Sterling gerechnet Die Kön Ung. Stäaats⸗Central⸗Cassa wird die ge⸗ kündigten Obligationen vom Fälligkeitstermine an, sofort bei der Einlieferung, das Bankhaus R. Raphael and Sons in London unter den seitens dieses Bankhauses in Gemäßheit der bisherigen Ge⸗ pflogenheit zu veröffentlichenden Modalitäten ein⸗ lösen. Jene gekuüͤndigten Obligationen, welche bei den Einlösungsstellen in Berlin, Frankfurt a. M. und Antwerpen zur Einlösung gebracht werden, müssen vom 21. September 1889 ab bei der gewählten Einlösungsstelle zur Abstempelung vorgezeizt werden und vom 1. Oktober 1889 ab erfolgt alsdann zehn Tage nach Abstempelung die Rückzahlung nur bei derjenigen Stelle, welche die Abstempelung vorgenommen hat. Vom 1. Januar 1890 ab werden die gekündigten Obligationen ausschließlich von der Kön. Ung Staats⸗Central⸗Cassa in Budapest zurückgezahlt. Formulare sowohl zur Einreichung behufs Ab⸗ stempelung als auch zur Einlieferung behufs Ein⸗ lösung der Obligationen können von allen vorge⸗ nannten Einlösungsstellen kostenfrei bezogen werden. Budapest, den 17. September 1889.
Königl. Ungar. Finanzministerium.
„ 0
von
Rx
5) Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. [27082] Bekanntmachung.
Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 (Ges⸗S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges⸗S. S. 11), §. 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 43) und §. 6 Absatz 2 des Ge⸗ setzes vom 28. März 1887 (Ges.⸗S. S. 21) ist der Finanz⸗Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗ Anleihen der verstaatlichen Eisenbahnen, so⸗ weit dieselben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rück⸗ zahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rück⸗ zahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschreibungen anzubieten und die
Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 30. September d. Is. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Haupt⸗Kasse zu Berlin, Leipziger⸗ Platz Nr. 17, oder bei der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Betriebskasse in Stettin unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben.
Berlin, den 15. August 1889.
Der Finanz⸗Minister. 8 von Scholz. 18
Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen üͤber die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen besonders, in dop⸗ pelter Ausfertigung beizufügen ist. Das eine Exem⸗ plar wird, mit einer Empfangsbescheinigung ver⸗ sehen, dem Einsender sosort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wiederaus⸗ antwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben.
Die eingereichten Obligationen können nach einiger Zeit bei derjenigen Kasse, welcher sie vorgelegt worden sind, wieder in Empfang genommen werden. Sind die Obligationen durch Vermittelung der Post eingereicht worden, so erfolgt die Rücksendung auf demselben Wege unter voller Werthangabe, wenn eine geringere Bewerthung nicht ausdrücklich vor⸗ geschrieben worden ist.
Formulare zu der Annahme⸗Erklärung und dem Nummern⸗Verzeichniß werden durch die vorgenannten Kassen unentgeltlich verabfolgt. Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 ½prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden. Berlin, den 19. August 1889.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Bekauntmachung. §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 884 (Ges.“⸗S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des om 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 11),
ferneren Gesetzes vom 23. Februar
S. 43) und §. 6 Absatz 2 des Ge⸗ setzes vom 28. Marz 1887 (Ges.⸗S. S. 21) ist der Finanz⸗Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗ Anleihen der verstaatlichten Eisenbahnen, soweit dieselben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlurg zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die Rück⸗ zahlnug der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen Staatsschuldverschretbungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots festzusetzen. Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der Berlin Hamburger Eisenbahn, nämlich: der vierprozentigen Prioritäts⸗Obligationen III. Emission (Privilegien vom 25. Juli 1870 und 9. Februar 1880) dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschreibungen der 3 ½ prozentigen kon⸗ solid’rten Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen anbiete:
a pür die um utauschenden Schuldverschreibun⸗
gen wird derselbe Nennbetrag in Schuld⸗
verschreibungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten
Staatsanleibe gewährt.
Den Inbabern werden die umzutauschenden
Schuldverschreibangen mit den bisberigen
Zinsansprüchen noch bis zum zweitnächsten
Zinsenfälligkeitstermine der Obligationen be⸗
lassen, also bis zum 1. Juli 1890. Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehrnen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 30. September d. 828 schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Hauptkasse zu Berlin, Leipzigerplatz Nr. 17, oder bei der Königlichen Eisenbahn⸗Betriebs⸗Kasse in Hamburg, oder bei der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Hauptkasse in Altona unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben. Berlin, den 15. August 1889.
Der Finanz⸗Minister.
8 von Scholz. Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Num⸗ mer und Nennwerth der letzteren enthält, in doppel⸗ ter Ausfertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wiederausantwortung der von der Annahmeftelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben. Die eingereichten Obligationen können nach einiger Zeit bei derjenigen Kasse, welcher sie vorgelegt worden sind, wieder in Empfang genommen werden. Sind die Okligationen durch Vermittelung der Post eingereicht worden, so erfolgt die Rücksendung auf demselben Wege unter voller Werthangabe, wenn eine geringere Bewerthung nicht ausdruͤcklich vor⸗ geschrieben worden ist. Formulare zu der Annahme⸗Erklärung und dem Nummern⸗Verzeichniß werden durch die vorgenannten Kassen unentgeltlich verabfolat. Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗
Bedingungen des Angebots festzusetzen. i ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten
Von diesen Ermächtigungen mache ich in Schuldverschreibungen
der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn, nämlich: 8
tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibungen wird später das Erforderliche veranlaßt werden. Berlin, den 19. August 1889.
der vierprozentigen Prioritäts⸗Obligationen Litt. C. (Privilegium vom 25. August 1875) da⸗ hin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschrei⸗ bungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten Staats⸗ “ jetzt unter folgenden Bedingungen an⸗ iete:
a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibun⸗ gen wird derselbe Nennbetrag in Schuldver⸗ schreibungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten Staatsanleihe gewährt.
b. Den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zinsansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsenfälligkeitstermine der Obligationen be⸗
lassen, also bis zum 1. Juli 1890.
Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis einschließlich den 30. September d. Js. schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Eisenbahn⸗Haupt⸗Kasse zu Berlin, Leipziger⸗ Platz Nr. 17 unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzugeben. Berlin, den 15. August 1889.
Der Finanz⸗Minister.
8 von Scholz.
Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obligationen) selbst ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, in doppelter Ausfertigung beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt, und ist von demselben bei einstweiliger Wiederaus⸗ antwortung der von der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben. Die eingereichten Obligationen können nach einiger Zeit wirder in Empfang genommen werden. Sind die Obligationen durch Vermittelung der Post ein⸗ gereicht worden, so erfolgt die Rücksendung auf dem⸗ selben Wege unter voller Werthangabe, wenn eine geringere Bewerthung nicht ausdrücklich vorgeschrieben worden ist.
Formulare zu der Annahmeerklärung und dem Nummernverzeichniß werden durch die vorgenannte Kasse unentgeltlich verabfolgt.
Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tausch gegen 3 ½ prozentige Staatsschuldverschreibun gen wird später das Erforderliche veranlaßt werden
Berlin, den 19. August 1889. 1
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
[27284]
17. Mai 1884 (Ges.⸗S. S. 129), §. 5 Absatz 2 des
Gesetzes vom 23. Februar 1885 (Ges.⸗S. S. 11),
§ 5 Absatz 2 des ferneren Gesetzes vom 23. Februar
1885 (Ges.⸗S. S. 43) und §. 6 Absatz 2 des Ge⸗
setzes vom 28. März 1887 (Ges.⸗S. S. 21) ist der
Finanz⸗Minister ermächtigt worden, die Prioritäts⸗
Anleihen der verstaatlichten Eisenbahnen,
Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den In⸗
habern der Schuldverschreibungen dieser Anleihen die
Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Um⸗
tausch gegen Staatsschuldverschreibungen anzubieten
und die Bedingungen des Angebots festzusetzen.
Von diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff
der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen
der Oberschlesischen Eisenbahn, nämlich:
1) der vierprozentigen Prioritäts⸗Obligationen
Litt. H. (Privilegium vom 4. September 18 8),
2) der viereinhalbprozentigen Prioritäts⸗Obli⸗
gationen, Emission von 1879 (Privilegium
vom 9 Juni 1879)
dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den
Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuld⸗
verschreibungen der 3 ⅞ prozentigen konsolidirten
Staatsanleihe jetzt unter folgenden Bedingungen
anbiete:
a. Für die umzutauschenden Schuldverschreibungen wird derselbe Nennbetrag in Schuldverschrei⸗ bungen der 3 ½ prozentipen konsolidirten Staats⸗ anleihe gewährt, den Inhabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zinsansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsenfälligkeitstermine der Obligationen be⸗ lassen, also bis zum 1. Juli 1890.
Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗
nehm en wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung
bis einschließlich den 30. September d. J.
schriftlich oder mündlich bei der Königlichen
Eisenbahn⸗Haupt⸗Kasse zu Breslau, bei der
Königlichen Eisenbahn⸗Haupt⸗Kasse zu Berlin,
Leipziger Platz Nr. 17, oder bei den Königlichen
Eisenbahn⸗Betriebs⸗Kassen in Oppeln, Neisse,
Kattowitz, Ratibor, Posen, Glogan und
Lissa i. P. unter vorläufiger Einreichung der Obli⸗
gationen abzugeben.
Berlin, den 15. August 1889. 8
Der Finanz⸗Minister. von Scholz. ü“
Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗
Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗
öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme
des Angebots außer den Schuldverschreibungen
(Obligationen) selbst — ohne die Zinsscheinbogen
— em Verzeichniß, welches Nummer und Nenn⸗
werth der letzteren enthält, für jede Gattung von
Obligationen besonders in doppelter Ausfertigung
beizufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
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Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender
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Durch §. 5 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom
soweit dieselben nicht inzwischen getilgt sind, zur
1885 (Ges.⸗S. S. 43) und §. 6 Absatz 2 des Ge⸗ setzs vom 28. März 1887 (Ges.⸗S. S. 21) ist der Finanz⸗ Minister ermächtigt worden. die Prioritäts⸗ Anleihen der verstaatlichten Eiseubahnen, so⸗ weit deese ben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzah⸗ lung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuld⸗ verschrebungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schaldbeträge oder den Umtausch gegen Staats⸗ schuldversch .“ und die Bedingungen Angebots festzusetzen. “ diesen Ermächtigungen mache ich in Betreff der nachfolgend bezeichneten Schuldverschreibungen der Rechte Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn, nämlich: der vierprozentigen Prioritäts⸗Obligationen II. Serie (Privilezium vom 24. August 1881) dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen gegen Schuldverschrei⸗ bungen der 3 ½prozentigen konsolidirten Staatsanleihe jetzt uuter folgenden Bedingungen anbiete: a. Für die unmnzzutauschenden Schuldverschrei⸗ bungen wird derselbe Nennbetrag in Schuld⸗ verschreibungen der 3 ½ prozentigen konsolidirten Staatsanleihe gewährt, 8 Den Inbabern werden die umzutauschenden Schuldverschreibungen mit den bisherigen Zinsansprüchen noch bis zum zweitnächsten Zinsenfälligkeitstermine der Obligationen be⸗ assen, also bis zum 1. Juli 1890. Diejenigen Inhaber, welche dieses Angebot an⸗ nehmen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung bis eirschließlich den 30. September d. J. schrift⸗ lich oder mündlich bei der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Hauptkasse zu Breslau, bei der König⸗ lichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Berlin, Leip⸗ ziger Platz Nr. 17, oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebskassen in Oppeln, Neisse, Kattowitz, Ratibor, Posen, Glogau und Lissa i. P. unter vorläufiger Einreichung der Obligationen zugeben. abzögerfin, den 15. August 1889. Der Finanz⸗Minister. von Scholz. 1 “ Vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ Ministers wird hierdurch mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots außer den Schuldverschreibungen (Obligationen) selbst — ohne die Zinsscheinbogen — ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth der letzteren enthält, in doppelter Ausfertigung bei⸗ zufügen ist. Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einsender sofort wieder ausgehändigt und ist von demselben bei einstweiliger Wiederausantwortung der ven der Annahmestelle mit einem Vermerk zu versehenden Obligationen zurückzugeben Formu⸗ lare zu der Annahme⸗Erklärung mit Nummern⸗ verzeichniß werden bei den vorbezeichneten Kassen unentgeltlich verabfolgt. “ Wegen Einreichung der Obligationen zum Um⸗ tansch gegen 3prozentige Staatsschuldverschreibun⸗ gen wird später das Erforderliche veranlaßt werden. Breslau, den 21. August 1889. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Dampfschiff⸗Rhederei Hansa.
Außerordentliche Generalversammlung der Aktionäre am Montag, den 7. Oktober 1889, Nachmittags um 2 ½ Uhr, im Waarensaale der
Börsenhalle in Hamburg. Tagesordnung:
Anträge des Aufsichtsrathes wegen Erhöhung des Kapitals der Gesellschaft durch Neuausgabe
von 2500 Aktien à 1000 ℳ
Stimmkarten, welche zum Eintritt und zur Ab⸗ stimmung berechtigen, sind gegen Vorzeigung der Aktien vom 1. Oktober d. J. ab, Vormittags zw. Gobert
9 und 1 Uhr bei den Notaren Herren Dr. u. Dr. Afber, großer Burstah Nr. 8. Empfang zu nehmen Hamburg, den 18. September 1889. “ Der Aufsichtsrath. Carl Laeisz, Vorsitzender.
lb
[31263] 8 1 Die Liquidation der Posener Bau⸗Bauk ist durch Vertheilung der Aktivmasse beendet. Posen, den 18. September 1889.
wenn in ihr mindestens der dritte Theil des Aktien⸗
Modalitäten hierfür. 3) Beschlußfassung über und 5 der Statuten. 1 Die Generalversammlung ist nur beschlußfäbig,
Abänderung der §§. 2
kapitals vertreten ist. Die Legitimation geschieht durch Vorzeigung der Aktien oder des Depositenscheines über deren bei den Herren Menz, Pekrun & Co. in Dresden er⸗ folgte Hinterlegung. Chemuitz, am 17. September 1889.
Webstuhl⸗ und Maschinenfabrik
(vormals May & Kühling) in Chemnitz. Der Aufsichtsrath.
Th. Menz, Vorsitzender.
[31258] Großenhainer Webstuhl-und Maschinenfabrik (vormals Anton Zschille). Die Aktionäre der Großenhainer Webstuhl⸗ und Maschinenfabrik (vormals Anton Zschille) werden hiermit zu einer am 10. Oktober ds. J., Nachmittags 4 Uhr, in Dresden, im kleinen Börsensaale, Waisen⸗ hausstraße Nr. 11, abzuhaltenden außerordentlichen Generalversammlung eingeladen. Tagesordnung: 1) Beschlußfassung über Auflösung der Gesell⸗ schaft und käufliche Uebertragung ihrer Aktiva und Passiva auf die Webstuhl⸗ und Maschinen⸗ fabrik (vormals May und Kühling) in Chem⸗ nitz und Festsetzung der Modalitäten hierfür. 2) Wahl der Liquidatoren. Die Generalversammlung ist zu Punkt 1 nur be⸗ schlußfähig, wenn in ihr mindestens der dritte Theil des Aktienkapitals vertreten ist. Die Legitimation geschieht durch Vorzeigung der Aktien oder des Depositenscheines über deren erfolgte Hinterlegung bei der Dresdner Bank in Dresden, Herren Menz, Pekrun & Co. in Dresden, oder der Kasse der Gesellschaft in Großenhain. Großenhain, am 17. September 188809. Großenhaiuer Webstuhl⸗ und Maschinenfabrik (vormals Anton Zschille). S Der Aufsichtsrath. Th. Menz, Vorsitzender.
[31461 “ Berg. Stahl Industrie Gesellschaft, Remscheid. Die 16. ordeutliche Generalversammlung findet am Sonnabend, den 19. Oktober d. J., Abends 6 Uhr, im Hötel Alberty hierselbst statt. Bebufs Zulassung zur Versammlung sind die Aktien entweder auf dem Comptoir der Gesellschaft oder bei der Westfälischen Bank in Bielefeld oder bei dem A. Schaaffhausen’schen Bankoerein in Köln am Rhein zu hinterlegen. Depotscheine der Deutschen Reichsbank dienen gleichfalls als Beweis der ge⸗ schehenen Hinterlegung. Tagesorduunng: Geschäftsbericht und Vorlage der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1888/89. Entlastung für Vorstand und Aufsichtsrath. Beschlußfassung über die Vertheilung des Urberschusses und Festsetzung der Dividende. Wahl zweier Mitglieder des Aufsichtsrathes. Wahl der Revisions⸗Kommission für die nächste Bilanz. 8 Remscheid, den 18. September 1889. Der Aufsichtsrath.
[31094] 8 1 8 Zuckerfabrik Heilbronn. Die diesjährige ordentliche Generalversamm⸗ lung findet am Dienstag, 15. Oktober d. . Vormittags 11 ½ Uhr, im Gasthof zum Falken in Heilbronn statt, wozu die Herren Aktionäre eingeladen werden. Die Tagesordnung umfaßt: Den Rechenschaftsbericht, die Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns und Neuwahlen in den Aufsichtsrath. Die in §. 239 des Reichsgesetzes bezeichneten Vor⸗ lagen sind von heute an im Geschäftslokal ausgelegt. Für den Aufsichtsrath:
Die Liquidatoreu. Meyer. Weitz.
Der Vorsitzende: Ad. Feyerabend.
[31269]
Behufs Rückzahlung am 2. Januar 120 Prioritäts⸗Obligationen à 1000 ℳ
Es sind folgende Nummern gezogen:
5 12 13 14 126 128 142 143 152 208 212 213 217 218 284 285 286 287 288 348 350 353 356 357 420 425.
156 157 162 164 220 222 229 232 240 246 291 294 299 304 306 307 362 363 364 371 375 381
abzuliefern.
zur Rückzahlung gekündigt.
f s 22 Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß die am 22. Obligation Nr. 46 noch nicht zur Einlösung vorgelegt ist. 86
Berlin, den 18. September 1889. “ Der Aufsichtsrath: Franz Wagner, Vorsitzender.
Bazar⸗Actien⸗Gesellschaft.
33 38 41 47 48 49 51 61 63 66 69 75 83 86 92 94 96 97 100 108 112 165 168 172 175 252 253 311 312 387 388 389 393 394
die Inhaber der mit diesen Nummern bezeichneten Obligationen be 1 noch nicht L111“ vom 2. Januar 1890 ab gegen Empfang des Nominalbetrages an das . Bankhaus Meyer Cohn, hier W., Unter den Linden 11,
Bazar⸗Actien⸗Gesellschaft.
1890 kündigen wir hiermit die heute gezogenen
122 207 283 347
414
183 184 187 190 197 204 263 266 267 278 279 280 329 331 338 340 341 344 355 398 401 402 403 406
79 180 182 255 256 258 314 324 326
belieben dieselben nebst den
Es sind nunmehr die sämmtlichen ausgegebenen Prioritäts⸗Obligationen unserer Gesellschaft März 1889 ausgelooste u“ 8
Der Vorstand:
40416 96
3 Zinsen der Sparkasse f. Re fondss 1 Uebertrag vom
Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto.
serve⸗
Gewinn .
1“
4269 96
40416 96
An Betrieb⸗Conto:
Allgemeine Betriebskosten u. Reparaturen “
.* . . .
Elbing, den 22. August 1889.
Der Aufsichtsrath. Sauerhering. 8 Mit den Büchern übereinstimmend gefunden.
Elbing, den 26. August 1889. Der Dividendenschein Serie 4 Nr. 2 wird Haertel & Co. in Elbing mit 3 ℳ eingelöst.
1743
2123 70 Der Gewinn von ℳ 379.91 wird in folgender Weise vertheilt: Zur
Per Betriebs⸗Conto: Theater⸗ u. Restaurations⸗ miethe
79
91
379
Reservefonds⸗Conto. 1 % Dividenden pro 1888/89
Elbinger Schauspielhaus⸗Aetien⸗Gesellschaft. Danehl.
Die Revisoren.
H. Thiessen.
Vormittags von 11 bis
Der Direector: Danehl.
ℳ 379.91
[31270]
Activa.
Zuckerfabrik Zülz, Aetien Gesellschaft.
Bilanz-Conto pr. 30. Juni 1889.
ℳ Bau⸗Conto . 275771,— Günt⸗ ö“ 318649 6 e. 3009987 65 “ “ 67149 20 Beleuchtungs⸗Anlage⸗Conto. 10694 40 Rübenwaagen⸗Conto 3951 40 Inventarien⸗Conto. 8 5514 65 Gespann⸗Conto. 24155 36 Zuckerlager⸗Conto 32500 — Bestände aller Art 16349 10 bbHhre 285888 —
1039479,89 Verlust. Gewinn- und Verlust-Co
en-Capital⸗Conto. theken⸗Conto.
.
Dividenden⸗Conto, 8 Creditores Gewinn
nio pr. 30. Juni 1889.
46000 — 20704 65 31170 75 — 95816,29 62372 25
1039479,89
Gewinn.
Rüben⸗, Rübensteuer⸗ und Fabrikations⸗ Unkosten⸗Conto . Abschreibungen ..
Beitrag zum Reservefond NLööö.
0=SISUZbS S 2
637576˙84
Die Uebereinstimmung des vorstehenden G
Zülz, den 20. Juli 1889. G. F. Scharlau,. gerichtl. vereid. Bücherrevisor.
zum Vortrag.
Erlös für Zucker, Melasse und Ruͤückstände
Grundstückertrags⸗Conto. . .. Gespann⸗Conto. .. “
Gewinn⸗Vortrag von 1887/88
ewinn⸗ und Verlust⸗Conto und des
Abschlusses 5i rir. † 9 8 — 2 f 8 21 8 5 s s G F 53 9 it den ordnungsmäßig geführten Büchern der Zuckerfabrik Zülz, Aect. Ges. bescheinigen hierm
500
mit
Die Rechnungs⸗Nevisions⸗Commission.
Reymann. Larisch.
Zuckerfabrik Zülz, Act. Ges. Der Aufs
ichtsrath. ler.
Freph 8 wird der Reingewinn zur Ver⸗
Ube.
131267] Altona⸗Kaltenkirchener
Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto 1888/89.
Eis enbahn⸗Gesellschaft.
Credit.
Zinsen “ Steuern und Lasten. Hacmhtee
Allgemeine Verwaltung 1“ „ Reingewinn pro 1888/89: ℳ 49839,04 Davon: 3
Beitrag zum Erneuerungsfonds (§. Reserrefonds (§. 6 d. 6 Bilanz⸗Refervefonds ℳ 49839,04 nach §.
a. an die Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien Litt. A. 4 ¼ EE11“ b. an die Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien Litt. B. d. Rest ca. 3,69 % von ℳ 438000 . . .
Dividende: 3
ℳ ₰ 102 76 5 34 400,— 3523 40
Betriebs Conto
11905 92 1200— 2491 95
0 89
18090—-
er 1 16151˙17
53870 ˙54
Bilauz⸗Conto per 31. März 1889.
ℳ ₰ 53870/ 54
53870ʃ54
bassiva.
Activa. Per
An
Effekten⸗Conto . „ Anlage und Ausrüstung der “ Sparkassenbücher der städti⸗ schen Sparkasse: ” a., dem Erneuerungsfonds geberend . . .. . b. dem Reservefonds ge⸗ “ c. dem Bilanz⸗Reserve⸗ fonds gehörend . rückständigem Aktien⸗Kapita
4211/77
7366 22 2204 08
Altona, den 15. Juni 1889.
Revidirt un 889.
Leopold Ullstein.
Aktien⸗Kapital: 1200 Stamm⸗Aktien à 300 ℳ. 1340 Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien vee.““ 146 Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien Litt. B. à 3000 ℳ. “ diverse Creditores Erneuerungsfonds Reservefonds. 1 Bilanz⸗Reserpefonds Divoidenden an: a die Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien Litt. A. 4 ½ % von 402000 ℳ . . . . b. die Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien Litt. B. der Rest ca. 3,69 % v. 438000 ℳ
Litt.
₰
ℳ 360000,— 402000 — 438000 — 78579 78 43253,04 5411 77 9858 17 18090,— 16151 17
Die Direktion. 8 Adickes. richtig befunden:
1371343,93
E. v. Hjelmerone, A. Lindemann 1“ 11““
p. t.
Revisoren.