1889 / 230 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Sep 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Königreich Preußenä. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Major im Niederrheinischen Füsilier⸗Regiment Nr. 39,

Hoffmann, in den Adelstand zu erheben.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Gerichts⸗Assessor Seddig in Lyck zum Staats⸗

anwalt daselbst, sowie

die Militär⸗Intendantur⸗Assessoren Dr. Siemon von der Corps⸗Intendantur des IX. Armee⸗Corps und Loewe

von der Corps⸗Intendantur des VIII. ilitär⸗Intendantur⸗Räthen zu ernennen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Ihn Gemäßheit des §. 4 des Gesetzes vom 27. Juli 1885, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen über Erhebung der auf das Einkommen gelegten direkten Kommunalabgaben (Gesetz⸗Samml. S. 327), wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuerjahre kommunalabgabepflichtige Reineinkommen aus dem Betriebsjahre 1888/89 resp. 1888: 1) bei der Paulinenaue⸗Neu⸗Ruppiner C-66668686868ö8 2) bei der Wittenberge⸗Perleberger Eisen⸗ 111121544* 3) bei der Westholsteinischen Eisenbahn auf 106 024.50 4) bei der Peine⸗Ilseder Eisenbahn auf. 40 202.62 5) bei der Altona⸗Kaltenkirchener Eisen⸗ öLbö11n““ 6) bei der Stargard⸗Küstriner Eisenbahn MKn¹“n¹] 7) bei der Glasow⸗Berlinchener Eisenbahn 8) bei der Prignitzer Eisenbahn auf 8 9) bei der Königsberg⸗Kranzer Eisen⸗ bahn auf.. 10) bei der d14“ 11) bei den Kreis Altenaer Schmalspur⸗ öee“*“ 12) bezüglich der preußischen Strecke Salz bergen— Landesgrenze, soweit dabei die Eisen bahngesellschaft Almelo⸗Salzbergen in Betracht e4“ 13) bezüglich der preußischen Strecken der Pfälzischen Eisenbahnen: G 2. St. Ingbert (Landesgrenze) bis Scheidt 1“ b. Ebernburg (Mitte per Nahe⸗ brücke) bis Münster a. Stein ““ 14) bezüglich der preußischen Aachen⸗Maastrichter lennen auf. 69098öö 15) bezüglich der preußischen Strecke der Altenburg⸗Zeitzer Eisenbahn auf . . . . .160 176.50 .16) bezüglich der preußischen Strecke der Eisenberg⸗Krossener Eisenbahn auf. . . 8 festgestellt worden ist. 17) Aus dem Betriebe der Schmalkalden⸗ Eisenbahn, der Schleswig⸗Angeler Eisenbahn, der Flensburg⸗Kappelner Eisenbahn, der Kerkerbachbahn, der Großherzoglich Ober⸗Hessischen Eisenbahnen (preußische Strecken Fulda —Landesgrenze und Gelnhausen —Landesgrenze), der preußischen Strecke der Nordbrabant⸗Deutschen Eisenbahn, der preußischen Strecke Salzbergen—Landesgrenze, soweit dabei die Gesellschaft für den Betrieb der Niederländischen Staats⸗Eisenbahnen berührt wird, ist ein kommunglabgabepflichtiges Reineinkommen pro 1888 resp. 1888 /89 nicht erzielt worden. Berlin, den 22. September 1889. Königliches Eisenbahn⸗Kommissari vi

2

auf

Stendal⸗Tangermünder Eifen⸗

40 143.40

6 771.71 25 539.60

Strecke der

Wernshausener

Bekanntmachungen.

Das bevorstehende Studien⸗Semester unserer Universität nimmt mit dem 15. Oktober seinen gesetzlichen Anfang. Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringen, machen wir Diejenigen, welche die Absicht haben die hiesige Universität zu besuchen, darauf aufmerksam, daß sie si ünktlich mit dem Beginn des Semesters hier einzufinden um ich dadurch vor den Nachtheilen zu bewahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vorlesungen unausbleiblich erwachsen müssen. Zugleich ersuchen wir hiermit die Eltern und Vormünder der Studirenden, auch ihrerseits zur Beobachtung dieses wichtigen Punktes der akademischen Disziplin möglichst mitzuwirken. In Ansehung der⸗ enigen Studirenden, welche auf Grund vorschriftsmäßiger Dürftig⸗ eitsattete die Wohlthat der Stundung des Honorars für die Vorlesungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigen oder um ein akademisches Stipendium sich bewerben wollen, bemerken wir, daß nach den Feehasen Vorschriften derartige Gesuche bei Vermeidun der Nichtberücksichtigung, und zwar die Stundungsgesuche der ersten Woche und die Gesuche um Verleihung eines Stipen⸗ diums innerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem gesetzlichen Anfang des Semesters von den Petenten in Person eingereicht wer⸗ den müssen, und daß von denjenigen Studirenden, welchen die Wohl⸗ that der Stundung bereits zuerkannt worden ist, unter dem Präjudiz des Verlustes ihrer Berechtigung von dem erhaltenen Stundungs⸗ schein innerhalb der ersten Woche nach dem gesetzlichen Anfang des Semesters bei der Quästur Gebrauch gemacht werden muß. Bonn, den 24. September 1889. n Rektor und Senat der Rheinischen Friedrich⸗Wilhelms⸗ Universität.

Die Immatrikulation für das bevorstehende Studien⸗Semester ndet vom 15. Oktober an bis zum 5. November cr. inkl. att. Später können nach den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Studirenden noch immatrikulirt werden, welche die Verzögerung ihrer Anmeldung nach Nachweisung gültiger Verhinderungsgründe zu ent⸗ schuldigen vermögen. Behufs der Immatrikulation haben 1) die⸗ 3 Studirenden, welche die Universitätsstudien beginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schulzeugniß und, falls sie

usländer sind, einen Paß oder sonstige mereisence Legitimations⸗

kommen, vollständiges Abgangszeugniß von jeder früher besuchten Universität vor⸗ v2. Inländer, welche keine Maturitätsprüfung be⸗ tanden, beim Besuch der Universität auch nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats⸗ oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des §. 3 der Vorschriften vom 1. Oktober 1879 nur nach vorgängiger, ihnen hierzu Seitens des Königlichen Univer⸗ sitäts⸗Kuratoriums ertheilter Erlaubniß immatrikulirt werden. Bponn, den 24. September 1889. Die Immatrikulations⸗Kommission

88

Angekommen: Se. Excellenz der Minister des Innern, Herrfurth, von

Staats⸗Minister und

Richtamtliches.

Deutsches Reich.

. Preußen. Berlin, 27. September. der Kaiser und König ließen Sich gestern Nachmittag durch den Landrath Stubenrauch und den Baurath Schwechten die Pläne zu dem Bau des Kreishauses für den Kreis Teltow vorlegen und erledigten heute Vormittag Regierungsgeschäfte.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing am Mittwoch um 11 Uhr den Ober⸗Stallmeister von Nauch. Zur Mittagstafel waren Einladungen ergangen an Ihre Königlichen Hoheiten den Prinzen und die Prinzessin Friedrich Leopold, Se. Hoheit den Erbprinzen von Sachsen⸗ Meiningen, an den Botschafter Freiherrn von Stumm, an die Gesandten von Alvensleben und von Bülow, an den Major von Pfuel nebst Gemahlin und an den Ober⸗Stabsarzt Dr. Zunker.

Der Bundesrath nahm am 25. d. M. unter dem Vorsitz des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗ sekretärs des Innern Dr. von Boetticher seine regelmäßigen Plenarsitzungen wieder auf. Zunächst wurden mehrere Vor⸗ lagen den zuständigen Ausschüssen zur geschäftsordnungs⸗ mäßigen Behandlung überwiesen. Den Ausschüssen für Justizwesen und für Handel und Verkehr wurden überwiesen: der Entwurf von Vorschriften, betreffend die Vollziehung der Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet auf Grund der §§. 39, 284 und 362 des Straf⸗ gesetzbuchs, und der Antrag auf Zuerkennung der im §. 8 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete vom 15. März 1888 bezeichneten Rechte an die Kamerun⸗Land⸗ und Plantagen Gesellschaft. Der Antrag Bremens, betreffend den Verzicht der Bremer Bank auf die Befugniß zur Ausgabe von Fanenoien. wurde den Ausschüssen für Handel und Verkehr und für Rechnungs⸗ wesen zur Vorberathung übergeben. Von der Uebersicht der Ergebnisse des Heeresergänzungsgeschäfts im Jahre 1888 nahm die Versammlung Kenntniß. Den Anträgen Preußens beziehungsweise Preußens und Hamburgs und Hessens gemäß wurde genehmigt, daß die im §. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 vorgesehenen Anordnungen für Berlin und Frankfurt a. M. und Umgegend, für Hamburg⸗Altona und Umgegend sowie für den Kreis Offenbach vom 1. Oktober d. J. ab auf die Dauer eines weiteren Jahres getroffen werden. Dem Entwurf einer Verordnung über die Nntraa cean des Gesetzes, betreffend die Unfall⸗ und rankenversicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, für das Gebiet des Herzog⸗ thums Sachsen⸗Meiningen, wurde die Zustimmung ertheilt. Endlich wurde über die Wiederbesetzung erledigter Mitglied⸗ stellen bei mehreren Disziplinarkammern Beschluß gefaßt.

Bayern. München, 25. September. (Allg. Ztg.) Se Königliche Hoheit der Prinz Leopold giebt als 8 5 1 da eh ass Anerkennung des Prinz⸗ Regenten über das Schlußmanöver in folgendem T 8⸗ befehl b . Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent haben anläßlich Aller⸗ höchstdessen Anwohnung bei dem Se des mräßlich, 858 rischen I. Armee⸗Corps auszusprechen geruht, wie der erreichte Grad kriegerischer Ausbildung, sowie die gute Haltung der Truppen, welch letztere insbesondere auch bei dem Vorbeimarsche nach anstrengendem Mandver sich im besten Lichte gezeigt hat, Allerhöchstdessen besondere Anerkennung gefunden habe. Es gereicht mir zum Stolze, diese Aller⸗ gnädigste Anerkennung den Truppen meines Armee⸗Corps bekannt⸗

zugeben.“

26. September. (W. T. B.) Ihre Kaiserlich König⸗ liche Hoheit die Kronprinzessin⸗Wittwe, eee. Stephanie von Oesterreich, ist heute Abend 8 ½ Ühr nach Wien abgereist. Ihre Königliche Hoheit die Prin⸗ Leopold gab Höchstderselben bis zum Bahnhofe das

Sachsen. Dresden, 26. September. Wie dem „Dresd Journ.“ mitgetheilt wird, wird Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich August unter dem Namen eines Grafen von Wesenstein in der zweiten Hälfte des Monats Okrober eine längere Reise nach den Mittelmeer⸗ ländern antreten, zunächst sich nach Portugal zum Besuch seiner dortigen hohen Verwandten und sodann über Madrid nach Südspanien begeben. Mitte Dezember soll die Reise von Gibraltar über Tunis, Malta, Sizilien nach Egypten fortgesetzt werden, wo die Ankunft auf Mitte Januar in Aussicht genommen ist. Nach einem zweimonat⸗ lichen Aufenthalte in Egypten beabsichtigt Se. Königliche Hoheit sich über Beirut Damaskus nach zu begeben, dort die Osterwoche zuzubringen, Mitte April Palästina zu verlassen, über Smyrna und Athen Anfang Mai nach Konstantinopel zu gehen und von da aus Mitte Mai die Rückreise nach Dresden anzutreten. Außer von dem persön⸗ lichen Adjutanten, Hauptmann Freiherrn von Wagner, wird der Perin 8 Nortuga- * 88 Kustos an der iglichen öffentlichen Bibliothek, Second⸗Li d. R. Dr. Häbler, begleitet sein. 8 u

Württemberg. Stuttgart, 24. September. (W. T. B Der Staatsanzeiger zür Wüttiemberg“ meldet; Se. Majesi

papiere, 2²) diejenigen, wel he von anderen Universitäten

der König, welcher sich gastrisch unwohl fühlt, blieb gestern

außer den vorstehend bezeichneten Papieren noch ein

Urlaub.

Se. Majestät

Er in danten des 9. Corps der 11. von Gemmingen⸗Gutenberg, Kavallerie wurden heute veröffentlicht. Der Kaiser hat das aus Gesundheitsrücksichten gestellte Ansuchen des früheren

Statthalters von Prag, FML. Kraus, auf Vers Ruhestand 8. 5 f Versetzung in den

ö Listy“ hof die korporative Betheiligung an der Jubiläums⸗ ls der Fesebs un Rer gung r Jubiläums⸗

I“

etwas Fieber vorhanden war, der Festvorstellung im Hoftheater nicht anwohnen. Die Nacht verlief ziemlich ruhig; das Fieber war zwar noch nicht geschwunden, die gastrische Störung in⸗ dessen gemindert. Der Allgemeinzustand zeigt eine Besserung gegenüber gestern. Von der Theilnahme an dem bevorstehenden Volksfeste wird abgesehen werden müssen, weil der König muthmaßlich noch einige Tage das Zimmer zu hüten ge⸗ nöthigt sein wird. Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm ist von Sr. Majestät dem König beauftragt worden, das landwirthschaftliche Fest für ihn abzuhalten. Der gestrigen Festvorstellung von Zumsteeg's „Geisterinsel“ wohnten die übrigen Mitglieder des Königshauses in der großen Hofloge 88 ““ die Königin zog sich nach dem zweiten e zurück.

Beaden. Karlsruhe, 25. September. (Karlsr. Ztg.) Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Katharine von Württemberg war vorgestern zum Diner nach der Mainau gekommen und kehrte gegen 4 ½ Uhr wieder nach Rorschach zurück. Gegen Abend traf Ihre Kaiserliche Hoheit die Prin⸗ zessin Wilhelm ein. Gestern Nachmittag 3 Uhr besuchten Se. Hoheit der und Se. Durchlaucht der Erbprinz von Hohenzollern die Höchsten Herrschaften auf Mainau und kehrten um 5 Uhr nach Sigmaringen zurück.

ꝛ— 26. September. (W. T. B.) Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzogin, sowie die Kronprinzessin von Schweden und Norwegen mit ihren Söhnen sind heute von Mainau nach Baden⸗Baden abgereist. Der Aufenthalt in Mainau ist auf das Befinden der Frau Kronprinzessin von erfreulich gutem Einflusse gewesen.

Hessen. Darmstadt, 26. September. (Darmst. Sug) Se. Königliche Hoheit der Großherzog ist gestern Nach⸗ mittag von Bassenheim hierher zurückgekehrt und wurde am Bahnhofe von Sr. Großherzoglichen Hoheit dem Prinzen Heinrich, im Schlosse von Ihrer Großherzoglichen Hoheit der Prinzessin Victoria, Prinzessin Ludwig von Batten⸗ berg und dem Prinzen Ludwig von Battenberg em⸗ pfangen. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Heinrich von Preußen trifft mit dem Prinzen Waldemar im Laufe des heutigen Nachmittags hier ein.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 26. September. (Weim. Ztg.) Ihre Königliche Hoheit die Erbgroßherzogin ist heute über Freiburg i. Br., woselbst kurzer Aufenthalt er⸗ folgt, zu mehrwöchentlichem Aufenthalt nach Sizilien ab⸗ gereist. Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog be⸗ gleitete seine hohe Gemahlin bis Eisenach, von wo Höchstderselbe am 28. d. zurückzukehren gedenkt. Das Erbgroßherzogliche Hoflager wurde heute wieder nach Weimar verlegt.

Schwarzburg⸗Sondershausen.

I . 8 Sondershausen 25. September. h 3

1 In der heutigen Sitzung des Landtags wurde die Berathung des Feld⸗ und Forstpolizei⸗ Gesetzes fortgesetzt und das Gesetz mit einzelnen unbedeutenden Abänderungen einstimmig angenommen. Nach dem neuen Gesetze werden Forst⸗ und Feld⸗ diebstähle, wenn nicht besonders erschwerende, die Strafe verdoppelnde Umstände vorliegen, mit einer Geldstrafe belegt, welche dem fünffachen Werth des Entwendeten gleichkommt und niemals unter einer Mark betragen darf. Befindet sich der Thäter im ersten Rückfalle, so wird auf eine Geldstrafe im zehnfachen Werthe des Entwendeten und niemals unter zwei Mark erkannt. Im zweiten Rückfalle kann neben dieser Geldstrafe auf Gefängnißstrafe von einem Tage bis zu drei Monaten, und im dritten oder ferneren Rückfalle auf Gefängniß⸗ strafe bis zu zwei Jahren erkannt werden.

FEFlsaß⸗Lothringen. Metz, 25. September. (Lds.⸗Ztg. f. Els.⸗Lothr.) Se. Königliche Hoheit der böG“ 309. Baden traf heute Nachmittag aus dem Manöverfelde hier ein. Zu Ehren Sr. Königlichen Hoheit prangen die Militär⸗ und öffentlichen Gebäude, sowie eine Anzahl Privatgebäude im Flaggenschmuck. Nach den bis jetzt getroffenen Bestimmungen wird Höchstderselbe während des morgigen Ruhetages der Truppen hier verweilen und übermorgen früh ins Manöver⸗ feld zurückkehren

8

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 26. September. (W. T. B.) Ihre Majestät die Königin von Griechenland ist mit dem jüngsten Prinzen heute Nachmittag hier eingetroffen und am Bahnhofe von dem Könige von Griechenland, sowie dessen Söhnen, dem Großfürsten und der Großfürstin Paul von Rußland, dem griechischen Gesandten Dra⸗ gumis, dem dänischen Gesandten Grafen Knuth, dem öster⸗ reichisch⸗ungarischen Gesandten in Athen Freiherrn von Kosjek und dem Geschäftsträger der russischen Botschaft Fürsten Kantakuzenos empfangen worden. Die Erzherzöge Albrecht, Carl Ludwig und Ferdinand statteten gestern und heute den hier anwesenden Mitgliedern des griechischen Königs⸗ hauses Besuche ab, welche der König von Griechenland bald darauf erwiderte. Der Großfürst Paul empfing heute den Minister des Aeußern, Grafen Kälnoky, in Audienz.

Wie die „Polit. Corresp.“ meldet, lenkt sich der dringende Verdacht, die Raubmorde an den beiden Offizieren in

Jaroslau begangen zu haben, auf den wegen Desertion ver⸗ haftet gewesenen Unterkanonier Schwenk, welcher am 4. d. M.

mit dem gleichfalls wegen Desertion und Diebstahls verhafteten Ulanen Kiszezak zusammen auf tollkühne Weise aus

8.2 eaner Militärarrest entsprang. Die Angaben, welche eide

über gemacht, sollen für dieselben höchst gravirend sein. Deserteure sind am 17. Fachst des Staatsanwalts Lublin eingeliefert worden.

Individuen den russischen Militärbehörden gegen⸗

17. d. M. auf telegraphische Requisition in Lublin an das Strafgericht in

27. September. herzogs

2 8

pten (W. T. B.) Die Ernennungen de

1 Friedrich zum Kommandanten des 2 8982

reßburg, des FML. Prinzen Croy zum Komman⸗ rps (Josephstadt) und des Commandeurs

Kavallerie⸗Brigade, General⸗Majors Freiherrn

zum General⸗Inspektor der

Prag, 27. September. (W. T. B.) Nach einer Meldung

ist dem Sokolvereine in Königin⸗

auf den Rath seines Arztes zu Bett und konnte Abends, da

worden.

chen derg amtlich untersagt

(A. C.)

Großbritannien und Irland. London, 25. September. r. Henry Chaplin, der neue Kabinets⸗Minister und Präsident der neukreirten Abtheilung für Landwirthschaft, hielt gestern in Eagle unweit Lincoln eine Rede, welche

ößtentheils eine Antwort auf die jüngsten Auslassungen Fladstones zur politischen Lage bildete. Er bestritt zuvörderst nachdrücklich, daß der Schutzzoll die ihm von Gladstone untergeschobenen bösen Wirkungen habe, nämlich Abnahme des

andels und des Verdienstes, sowie niedrigere Arbeitslöhne. Fast alle britischen Kolonien 1u. eine Schutzzollpolitik adoptirt und sie hätten dies wohl schwerlich gethan, wenn Schutzzölle die von Gladstone geschilderten Uebel im Gefolge gehabt hätten.

Frankreich. Paris, 26. September. Der Präsident Carnot ist gestern Nachmittag von Fontainebleau hier wieder eingetroffen. 3

Der Minister des Auswärtigen, Spuller, empfing heute die marokkanische Gesandtschaft, welche ihm eine Denkschrift über die verschiedenen Fragen übergab, auf welche der Sultan Muley⸗Hassan die Aufmerksamkeit der französischen Regierung zu lenken wünscht. 1 1 *Die Wahlkommission für die Präfektur der Seine machte, wie „W. T. B.“ meldet, heute das Ergebniß der Wahlen im Departement der Seine bekannt. Die Kommission erklärte die für Boulanger abgegebenen 8367 Stimmen für ungültig und proklamirte Joffrin, welcher 5500 Stimmen erhielt, als Abgeordneten für Montmartre. Die 3841 Stimmen, welche Rochefort im Wahlbezirk Belleville erhielt, wurden ebenfalls für ungültig erklärt. Dagegen hat die Wahlkommission für die Wahlen im De⸗ partement Morbihan Dillon als gewählten Depu⸗ tirten proklamirt.

27. September. (W. T. B.) Von den revisio⸗ nistischen Comités des Wahlbezirks Montmartre wird im Circus Fernando ein großes Protestmeeting gegen die Annullirung der Wahl Boulanger's vorbereitet.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 27. September. (W. T. B.) Der Minister des Auswärtigen von Giers hat gestern eine zweiwöchentliche Urlaubsreise in das Gouvernement Tambow angetreten.

Italien. Rom, 26. September. (W. T. B. Der bis⸗ herige türkische Botschafter Photiades Pascha reist am nächsten Montag nach Konstantinopel. Der König hat demselben den Großkordon des italienischen Kronen⸗Ordens verliehen.

Die Mission der Gesandtschaft des Königs von Schoa behufs Abschlusses eines Freundschafts⸗ und Schutz⸗ vertrages zwischen Italien und Aethiopien wird, wie verlautet, in Kurzem beendigt sein. Zur endgiltigen Feststellung des Vertrages wird nur die Ankunft des Minister⸗Präsidenten Crispi erwartet.

27. September. (W. T. B.) Das Journal „Voce della Verit“ bezeichnet die Meldung einiger Blätter, daß der Kardinal Schiaffino an Gift gestorben sei, als eine ge⸗ hässige und niedrige Erfindung.

Spanien. Madrid, 27. September. (W. T. B.) De spanische Gesandte in Tanger hat telegraphisch angezeigt, daß er im Hinblick auf die zufriedenstellenden Erklärungen der marokkanischen Regierung eine Audienz nachgesucht habe, um dem Sultan sein Be⸗ glaubigungsschreiben zu überreichen.

ortugal. Lissabon, 26. September. (W. T. B.) Der 8 von Coimbra, Bruder des Königs, ist ge⸗ storben. (Prinz August von Braganza⸗Bourbon, Herzog von Coimbra, Herzog von Sachsen, Hoheit, war am 4. November 1847 geboren. In der portugiesischen Armee hatte er die Charge eines Divisions⸗Generals und General⸗Inspecteurs der Kavallerie.)

Schweiz. Bern, 26. September. (W. T. B.) Wie von zuverlässiger Seite verlautet, ist für das Begehren einer Volksabstimmung über das Bundesgesetz, betreffend die Anstellung eines Bundesanwalts, die ver⸗ fassungsgemäß erforderliche Zahl von 30 000 Unterschriften nicht zusammengekommen. Man rechnet auf höchstens 25 000 Unterschriften.

Niederlande. Haag, 26. September. (W. T. B.) Die weite Kammer nahm heute mit 71 gegen 27 Stimmen den esetzentwurf, betreffend die Revision der gesetzllichen

Bestimmungen über den Elementarunterricht, an. Nach demselben werden die den Kommunen bisher gezahlten Unterstützungen für die öffentlichen Schulen vermindert und den Privatschulen sowie den konfessionellen Schulen Unter⸗ stützungen gewährt. 17 Mitglieder der liberalen Partei stimmten mit der klerikalen Majorität.

Türkei. Konstantinopel, 27. September. (W. T. B.) Der hiesige österreichischꝛungarische Botschafter, Freiherr von Calice, hat sich auf Urlaub nach Wien begeben.

Rumänien. Bukarest, 27. September. (W. T. B.) Die Königin Natalie ist hier eingetroffen und von dem serbischen Gesandten sowie dem Polizei⸗Prä⸗ fekten empfangen worden.

Serbien. Belgrad, 27. September. (W. T. B.) Die Wahlen zur Skupschtina haben im ganzen Lande gestern Morgen 6 Uhr begonnen. Bis zum Abend war Alles in der größten Ordnung verlaufen. In den Städte⸗Wahl⸗ bezirken wurden nach den bis jetzt vorliegenden Wahl⸗ ergebnissen 18 Radikale und 11 Liberale gewählt. Unter den gewählten Radikalen befindet sich Nikola Pasic in Zajcar. Die Liberalen haben bis jetzt einen Sitz verloren und zwar in Vranja. In erhielt die Liste der Radikalen 1147, die der Liberalen 409 Stimmen; demnach sind 3 radikale Abgeordnete und 1 liberaler gewählt.

Zeitungsstimmen.

Die „Nationalliberale Correspondenz“ legt An⸗ gesichts der bevorstehenden Wahlen die Vortheile der fünf⸗ jährigen Legislaturperiode in Folgendem dar:

. Wenn die nächsten Reichstagswahlen vollzogen sind, so werden im Reich und in Preußen, vorausgesetzt, daß nicht ganz außergewöhn⸗ liche Ereignisse eintreten, in der langen Zeit von Frühjahr 1890 bis Herbst 1895 die Wähler nicht wieder an die Wahlurne berufen werden. Das wird ohne Zweifel wesentlich zur Beruhigung der Parteikämpfe und politischen Leidenschaften beitragen, und es wird sich

dann erst der Werth der Verlängerung der Legislaturperioden recht zeigen. Man wird einer weit ruhigeren und sachlicheren Behandlung der gesetzgeberischen Aufgaben entgegensehen dürfen, wenn nicht alle Fragen und Anliegen fortwährend nur von dem Standpunkt ihrer Wirkung und Ausnutzungsfähigkeit im Parteikampf be⸗ trachtet und behandelt werden. Damit wird die Stellung und das Ansehen der Parlamente, welche mehr und mehr zu Agitationsversammlungen zu entarten drohten, nur gewinnen. In überraschend kurzer Zeit hat sich denn auch im Volk die Ueberzeugung verbreitet, daß die Verlängerung der Legislaturperioden eine im Interesse gesunder politischer Zustände unentbehrliche Forderung gewesen, wenn nicht unser ganzes öffentliches Leben mehr und mehr zur Parteihetze werden sollte. Die Versuche, auch diese Neuerung zu einer Verkürzung der Freiheitsrechte zu stempeln und gegen den „Kartell⸗Reichstag“ auszubeuten, sind kläglich gescheitert und als gänzlich erfolglos fallen gelassen worden. Selbst aus der deutsch⸗ freisinnigen Agitationsrüstkammer ist dieses Stück ausrangirt worden. Wir gehen jetzt aller Voraussicht nach einer so heftigen und erbitterten Wahlbewegung entgegen, daß auch die Kampflustigsten genug daran haben und sich beglückwünschen werden, daß eine solche Aufwühlung der Leidenschaften wenigstens nur in größeren Zwischen⸗ räumen stattfindet.“

um Schweine⸗Einfuhrverbot schreibt die „Nord⸗ deutsche Allgemeine Zeitung“:

„In ihrer Kritik des Schweine⸗Einfuhrverbots hat sich die frei⸗ sinnige Presse wiederbolt auf den Bericht des Herrn Ministers der landwirthschaftlichen Angelegenheiten bezogen, welchen derselbe über seine Verwaltung für die Jahre 1884—87 erstattet hat, und be⸗ hauptet noch neuerdings wieder die „Freisinnige Ztg.“ des Herrn E. Richter, aus diesen Berichten erhelle: „daß ein Einfuhrverbot eher geeignet ist, die Ansteckungsgefahr zu steigern, als zu vermindern. Nach Aussage dieses Berichts hat gerade der Schweineschmuggel an der russischen Grenze vielfach zur Einführung von Vieh Veranlassung gegeben, welches mit der Maul⸗ und Klauenseuche behaftet war.“ Natürlich hat man es hier wieder einmal mit einem Fall der Richter'schen Art, zu citiren, zu thun, denn in dem angezogenen Be⸗ richt heißt es Seite 386 wörtlich:

„„Die bei Weitem zahlreichsten Ausbrüche der Maul⸗ und Klauenseuche wurden durch die Viehtransporte der Händler verursacht, insbesondere durch Transporte von an verschiedenen Orten zusammengekauften Schweinen, welche den Ansteckungsstoff auf die Eisenbahnen und Viehmärkte brachten. Vielfach wurde die Seuche auch durch aus Rußland eingeschwärzte Schweine eingeschleppt, da es bisher nicht gelungen ist, den Schweineschmuggel an der russischen Grenze vollständig zu unterdrücken.““ üre

Der Minister legt also den Nachdruck darauf, daß Transporte der Händler den Ausbruch der Seuche resy. deren Verschleppung ver⸗ ursachen, namentlich Transporte an verschiedenen Orten zusammen⸗ gekaufter Schweine, welches letztere auf den Steinbrucher Markt bei Budapest genau zutrifft, in dessen Interesse sich jetzt unsere Freisinns⸗ presse ereifert. Was aber den Schmuggel anbelangt, so leuchtet ein, daß, sobald die Grenze gesperrt ist, derselbe leichter zu hintertreiben sein muß, als wenn die Einfuhr offen ist, weil eben legaler Weise fremde Schweine diesseits der Grenze nicht vorkommen können.“

Der Streit um die Theilnahme an dem Zustandekommen und den bisherigen Verlängerungen des Sozialisten⸗ gesetzes dauert fort. Heute schreibt zu dieser Frage die „Kölnische Zeitung“: b ““

„Centrum und Deutschfreisinn haben 1884 das Sozialistengesetz verlängert, weil ohne sie keine Mehrheit für dasselbe vorhanden war. Sobald dagegen auch ohne sie eine Mehrheit für den Schutz der bürgerlichen Gesellschaft gegen Umsturzbestrebungen vorhanden ist, werfen sie sich stolz in die Brust und erklären heldenhaft, daß nur die bedingungslose Abschaffung des Ausnahmegesetzes ihren Freiheits⸗ und Gleichbeitsdrang befriedigen könne. Die Erklärung dieser glänzenden Probe von Folgerichtigkeit und Ueberzeugungstreue ist höchst einfach. Nach der ersatzlosen Aufhebung des Sozia⸗ listengesetes würde bei den Wablen jede bürgerliche Partei sehr übel fahren, welche für die Niederwerfung der Schutz⸗ vorrichtungen und für die Entfesselung der sozialdemokratischen Wühlerei verantwortlich wäre. Jetzt dagegen rechnen die Deutsch⸗ freisinnigen darauf, daß die Kartellparteien das Gesetz in irgend einer Form erneuern werden; die bürgerlichen Wähler werden also nicht in die Lage kommen, am eignen Leibe praktisch die Schäden zu erproben, welche das Schutgesetz verhütet; die Deutschfreisinnigen haben folglich Gelegenheit, sich auf kostenlose Weise den Sozial⸗ demokraten angenebm zu machen. Unbequem ist es freilich, daß es arglistige Kartellblätter giebt, welche immer wieder auf die Thatsache verweisen, daß die Ultramontanen und Deutschfreisinnigen in den langen Jahren ihrer parlamentarischen Herrschaft das Schicksal des Gesetzes in der Hand hatten. Die Richter'sche Presse schreckte natürlich auch nicht davor zurück, geschichtliche Thatsachen einfach wegzuleugnen. Die Freisinnige Zeitung“ mwagt nämlich, folgenden Satz zu schrecben: „Bei keiner Abstimmung über das Scozialistengeset kann der Nachweis geführt werden, daß bei der Anwesenheit sämmtlicher freisinnigen Abgeordneten und deren Abstimmung gegen das Gesetz das Ergebniß der Abstimmung ein anderes gewesen sein würde.“ Hiergegen kon⸗ statirt die demokratische „Frankfurter Zeitung“: „Mit Ver⸗ laub, dieser Nachweis ist nach dem 10. Mai 1884 geführt worden und nichts kann ihn umstoßen. Hier ist er noch einmal: Im Reichs⸗ tage saßen damals 125 Anhänger des Gesetzes (78 Konservative und 47 Nationalliberale) und 272 Gegn r (106 Freisinnige, 10) Centrum, 12 Sozialdemokraten, 9 Volksparteiler, 45 Polen, Welfen, Elsaß⸗ Lothringer und Dänen). Das Gesetz wurde verlängert mit 189 gegen 157 Stimmen; für die Verlängerung stimmten 39 Centrumsmit⸗ glieder und 27 Freisinnige (25 frühere Sezessionisten und 2 Altfort⸗ schrittler); außerdem fehlte bei der Abstimmung etwa ein Dutzend Freisinniger in der Absicht, dadurch die Verlängerung des Gesetzes zu sichern. Würden die 27 Freisinnigen gegen das Eesetz gestimmt haben, so wäre dasselbe, wie jedes Kind auszurechnen vermag, mit 184 gegen 162 Stimmen abgelehnt worden.“

Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts. Nr. 39. Inhalt: Gesundheitsstand. Volkskrankheiten in der Berichtswoche. Cholera in Ostindien. Desal. auf den Philippinen. Gesundheitswesen im Regierungsbezirk Arnsberg 1883/85. Sterbefälle in deutschen Städten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Er⸗ krankungen in Berliner Krankenhäusern. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. Grundwasserstand und Boden⸗ temperaturen in Berlin und München im August. Tbierseuchen in Ungarn, 2. April bis 2. Juli. Zeitweilige Maßregeln gegen Volkskrankheiten. Veterinärpolizeiliche Maßregeln. Medizinal⸗ gesetzgebung ꝛc. (Preußen, Bayern). Spiegelbeleg⸗Anstalten. (Niederösterreich.) Arzneimittel. (Italien) Unterweisung der Aerzte ꝛc. in der Gesundheits⸗Technik. Vermischtes. 1

Archiv für Post und Telegraphie. Beiheft zum Amts⸗ blatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 17. Inbalt: I. Aktenstücke und Aufsätze: Der Fernsprechverkehr der Reichs⸗Hauptstadt in den Jahren 1886 bis 1888. Das Postwesen Schwedens (Schluß). Konstan⸗ tinopels Schiffsverkehr und die gegenwärtige Bedeutung desselben für den Handel (Schluß). Das österreichische Post⸗ und Telegraphen⸗ wesen im Jahre 1887. Durch Sibirien. II. Kleine Mitthei⸗ lungen: Deutsche Forschungen in West⸗Afrika. Rohrpostverbindung zwischen Frankreich und England. Einwanderung in die argentinische Republik. Die Eisenbahnen Deutschlands im Jahre 1887/88. III. Literatur des Verkehrswesens: Geschichte des Blitzableiters von Dr. Heinrich Meidinger, Vorstand der Großberzoglich badischen Ge⸗ werbehalle, Professor der technischen Physik an der technischen Hoch⸗

schule in Karlsruhe

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Nach Ziffer 3 des Schlußprotokolls der Berner Konvention vom 9. September 1886, betreffend die Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, ist die Fabrikation und der Verkauf von Instrumenten, welche zur mechanischen Wiedergabe von Musikstücken dienen, die aus geschützten Werken entnommen sind, nicht als Nachdruck anzusehen. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichs⸗ gericht, I. Civilsenat, durch Urtheil vom 19. Dezember 1888 ausgesprochen, daß unter den freigegebenen Instrumenten nur Gegenstände zu verstehen sind, bei welchen der Tonkörper und eine denselben zum Klingen bringende, entsprechend der wiederzugebenden Komposition gebildete Mechanik derartig miteinander verbunden sind, daß lediglich das zusammengefügte Ganze das Musikwerk dar⸗ stellt und den Gegenstand des Vertriebes bildet (Spieluhren, Spieldosen u. dgl. m.). Dagegen kann durch die Herstellung durchlochter Notentafeln auf mechanischem Wege, welche dazu be⸗ stimmt sind, mittels Auflegens auf einen Tonkörper ein Musikstück zu Gehör zu bringen (sog. Herophone), ein Nachdruck dieses Musik⸗ stücks begangen werden.

Bei einem Auftrag zur Vermittelung eines Ge⸗ schäfts kann, nach einem für den Geltungsbereich des Rheinischen Rechts ergangenen Urtheil des Reichsgerichts, II. Civilsenats, vom 18. Dezember 1888, der Auftraggeber, wenn dem Beauftragten keine bestimmte Frist zur Vollziehung des Auftrages ben worden, stets seinen Auftrag widerrufen; er ist nicht zur Zahlung der für den Fall des Zustandekommens des Geschäfts zugesagten Provision an den bis dahin erfolglos thätig gewesenen Beauftragten verpflichtet. War dem Auftrag eine bestimmte Frist zum Voll⸗ zuge desselben beigefügt, so ist der Auftraggeber dadurch nicht ge⸗ hindert, vor Ablauf der Frist den Auftrag zu widerrufen; er hat in diesem Falle nur dann die für das Zustandekommen des Geschäfts zu⸗ gesicherte Provision zu zahlen, wenn bei der Vereinbarung der be⸗ stimmten Frist dies von den Kontrahenten gewollt worden war.

Statistik und Volkswirthschaft.

Wohlfahrtseinrichtungen für Arbeiter.

Der verstorbene Kaufmann Franz Leopold Schultz in Stettin hat der Stadt ein Legat von 10 000 vermacht, von welchem drei Viertel der einkommenden Zinsen zur Unterstützung alter Ar⸗ beiter und deren Wittwen verwendet werden sollen.

Eine Fabriksparkasse hat, wie die „Sozial⸗Correspondenz“ berichtet, seit dem 1. Juli auch die Spirnerei und Weberei von Otto Böninger in Duisburg eingerichtet. Diese Sparkasse nimmt an allen Arbeitstagen Einlagen an; die geringste ist 1 Die Verzinsunggeschiebt: a. bei Einlagen bis zu 300 zu 5 %, b. kei Einlagen und Guthaben über 300 zu 4 %. Um die Arbeiter in ihrem Sparsinn noch mehr anzuspornen, läßt die Sparkasse jedem Einleger für die ersten ersparten 30 eine Prämie von 10 in seinem Sparbuch gutschreiben. Diese Prämie kann jedoch erst nach Ablauf eines Jahres erhoben werden und verfällt der Sparkasse, wenn inner⸗ halb dieser Frist entweder die Lösung des Arbeitsverhältnisses ein⸗ tritt oder der Sparer sein Guthaben zurückzieht Es ist dem Sparer ausdrücklich untersagt, sein Sparbuch einem Dritten als Unterpfand zu geben oder einem Andern zu überlassen; geschieht 8 dennoch, so wird dem Sparer seine Einlage ohne Weiteres zurück⸗

ezahlt.

Die Firmen R. u. G. Schmöle und Schmöle u. Co., beide in Menden, gaben am 31. August ihren Arbeitern ein glänzendes Fest. Dabei wurde der Festzug durch zwei Galawagen eröffnet, in welchen diejenigen Arbeiter saßen, welche den Firmen länger als 50 Jahre gedient haben. Dann folgten etwa 60 Mann, die 25 Jahre und darüber in den Geschäften sind. Aus Anlaß des Festes haben die genannten Herren eine Schenkung von 20 000 gemacht, wovon die Zinsen zum Besten der Invaliden und Arbeiterwittwen verwendet werden sollen.

Durch ihre Fürsorge für die jugendlichen Arbeiter zeichnet sich die Steingutfabrik von Villeroy u. Boch in Mettlach aus. Nach den Bestimmungen, welche alle Lehrlinge, sowie die Väter und Vormünder derselben unterschreiben müssen, dürfen alle Arbeiter, die das 18. Jahr noch nicht vollendet haben, an den Wochentagen kein Wirthshaus besuchen, an Sonntagen nur in Begleitung des Vaters. Der jugendliche Arbeiter ist verpflichtet, und zwar bis zum voll⸗ endeten 21. Lebensjahre, den ganzen Verdienst seinem Vater an jedem Zahltage regelmäßig gegen Quittung zu übergeben. 2

Diese Quittung ist in ein Buch einzutragen, welches am ersten Montag nach dem Zahltage an den betreffenden Aufseher abgegeben werden soll. Hierzu demerkt die „Saar⸗Zeitung“: Man kann es nur loben, wenn die Jugend in gebührender Zucht gehalten wird. Dadurch, daß junge Arbeiter und auch Arbeiterinnen einen guten Theil des Lohnes zurück⸗ behielten und den Eltern etwa nur den Kostpreis zahlten, war eire unnatürliche und alles Familienleben schädigende Frübreife entstanden. Dem soll, und mit Recht, durch genannte Bestimmungen entschieden entgegengetreten werden.

ie Bewegung der Bevölkerung im Großbherzogthum en während des zwischen den beiden letzten Volks⸗ zählungen liegenden Jahrfünfts 1

(Bearbeitet nach Jahrgang XX. des „Statistischen Jahrbuchs 8 für das Großherzogthum Baden“.) 8 Bezüglich der Bewegung der badischen Bevölkerung innerhalb de zwischen der vorletzten und der letzten Volkszählung liegenden Jahr⸗ fünfts berechnen sich folgende Verhältnißzahlen: Die Einwohnerzahl stieg von 1 570 254 auf 1 601 255; mithin betrug die Zunahme 31 001 Seelen oder 1,91 %. Dieselbe erstreckte sich jedoch lediglich auf die städtische Bevölkerung, welche um 6,37 % sich vermehrte, während die ländliche Bevölkerung eine Einbuße von 0,04 % er⸗ litt. Die Dichtigkeit der Bevölkerung hob sich von 104,12 auf 106,85 Einwohner auf den Quadratkilometer. Der Prozentsatz der Stadtbewohner erhöhte sich um 1,4 %, indem der der Land⸗ bewohner entsprechend herabging; denn es verbielt sich die Stadt⸗ bevölkerung zur Landbevölkerung am 1. Dezember 1880 wie 31,4: 68,6, am 1. Dezember 1885 dagegen wie 32,8:67,2. Von der Gesammt⸗ bevölkerung waren am Anfang bezw. Ende des Jahrfünfts aufenthalt⸗ sam: in den Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern 13,0 bezw. 13,0 %, in den Gemeinden mit 500 bis 1000 Einwohnern 21,4 bezw. 22,4 %, in den Gemeinden mit 1000 bis 2000 Einwohnern 25,9 bezw. 26,6 %, in den Gemeinden mit 2000 bis 4000 Einwohnern 17,6 bezw. 17,7 % und in den Gemeinden mit 4000 und mehr Ein⸗ wohnern 22,1 bezw. 20,3 %. Das numerische Verhältniß der beiden Geschlechter zu einander verschob sich zu Gunsten des männ⸗ lichen um 0,1, indem es von 48,7:51,3 in 48,.8: 51,2 über⸗ ing. In konfessioneller Hinsicht veränderte sich der Prözentsat zu Gunsten: bei den Evangelischen um 0,54 (34,76: 35,30) und bei den sonstigen Christen um 0,2 (0,26: 0,28), zu Ungunsten: bei den Katholiken um 0,51 (63,23: 62,72) und bei den Juden um 0,05 (1,74: 1,69), während bei denen anderen und unbestimmten Bekenntnisses im Großen und Ganzen keine Veränderung in relativer Hinsicht (0,01: 0,01) eintrat. Der Gebürtigkeit nach büßten ein: die Ortsgeborenen 0,7 % (71,9 %: 71,2 %) und die sonst in Baden Geborenen 0,1 % (21,7 %: 21,6 %), dagegen gewannen: die sonst im Reich Geborenen 0,6 % (5,5 %: 6,1 %) und die im Reichs⸗Ausland Geborenen um 0,2 % (0,9 %: 1,1 %). Auch hin⸗ sichtlich der Staatsangehörigkeit hatte das eingeborene Element einen Rückgang zu verzeichnen; denn es verminderten sich die Badener um 1,1 % (93,8 %: 92,7), wohingegen sich vermehrten: die sonstigen Reichsangehörigen um 1,0 % (5,3 %: 6,3 %) und die Ausländer um 0,1 % (0,9 %: 1,0 %) Der Prozentsatz der Kinder bis zu 14 Jahren blieb sich gleich (32,9). Was den Famiiensand an⸗ langt, so erhöbte sich der Prozentsatz der Ledigen um 0,2 (61,4: 61,6) und der der Verwittweten und Geschiedenen ebenfalls um 0,2 (5,8: 6,0),

während die Verheiratheten sich um 0,4 % (32,8 %: 32,4 %) herab⸗