1889 / 235 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Oct 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Der beizu⸗ Der beizu⸗ fügenden 8 1 Franko fügenden 1 2 B zeme rkung Bestimmungsland 8 83 Gerzicht Betrag serklärungen 1““ Gewicht Betrag ferklärungen 8 von ℳ% Pf. Pf. Zahl Sprache

8 . von Pf. Pf Zahl Sprache 2 52) Nenu⸗Fundland 2IE 1 80 bis 4 60 2 s. e. o 79) Tripolis über Italien 3 kg 2 80) Türkei: V

55) Neu⸗Guinea (deutsch) 5 kg 3 5 bis 4/65 2 d. 6) Niederland . nen 80 3 d. h. o.f. a. Constantinopel über Varna 7) Niederländisch⸗Indien I über Triest. 5 kg a. Hafenorte: Batavia, Padang, I 1 Samarang, Soerabaya.... 85 bis 3 45 -ih. o. h. = holländisch. b. Eisenbahnstationen 25 bis 4 d.h. o. 8) Norwegen über Dänemarku. Schweden 1 60 über Dänemark 1 40 über Hamburg .... 1— 59) Nossi⸗Be 3 20 60) Oesterreich⸗Ungarn ... 1 50 61) Pondichery b 280

62) Portugal über Hamb 1. über Hamburg oder S. Fhlend Frankr.⸗Spanien 8 520 c. Azoren über Frankreich 260 Azore (Bordeaux) V 63) Réunion 18 64) Rumänien

Franko

bis zum

79) Werthangabe bis 800 +. 89 30) Wegen der Postpackete n Orten mit bulgarischen Postanfriech in Ost⸗Rumelien s. unter Nr. 15 a, b u. ec bei der Leitung über

8 Triest Werthangabe bis 800 56) Werthangabe bis 800 ℳ, ¹) Hafenorte: Beirut, Caifa Nachnahme bis 400 8 ang. 3 Candia, Canea, Cavala, Darda⸗ 57) Zu jedem Packet besondere b. Hafenorte ¹) über Triest... f nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo Packetadresse. über Varna. Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Keras⸗ 58) Werthangabe c. Orte im Innern: Adrianopel sunde, Lagos, Leros, Mittllene Nachnahme bis 400 über Triest Prevesa, etimo Rhodus 5 60) Für den sog. Grenzverkehr über Varna.. lonich, Samsun, San Gipovanni bes. Taxe. Werthangabe unbegrenzt, Janina, Jerusalem über Triest di Medua, Santi⸗ Quaranta. S 8 Nachnahme bis 400 (s. auch E. I.) frankirt bis Jaffa lüber Varna (Chios), Smyrna, Tenedos Trgeho 62) Werthangabe bis 400 ℳ, je⸗ d. Alessandretta, Lattakia, Mer⸗ zunt, Valona, Vathi doch nur über Hamburg. sina- und Tripoli (Syrien) 81 ¹) Djerba (Dscherba ), Gab .64) In der Taxe von 1 40 über Frankreich (Gabes), la Goulette (la Golet 8 ist die besondere rumänische Gebühr 81) Tunis, Hafenorte: Madhia (Mediah), M. neth 84) R von 35 Centimen für Zollblei und a. über Frankreich ¹) . (Mistir) Sfax (Sfaks) 8 Meatts 65) Salvador . Stempel nicht mit einbegriffen. b. über die Schweiz und Italien ¹) ((Susa) 1u.““ 8 über Hamburg 3— . 65) In der Taxe sind die Kosten c. über die Schweiz und Italien 2) 3 1 2) la Goulette (la Goletta) 66) Samoa⸗Inseln für die Beförderung von Colon bis d. über Oesterreich und Sousse (Susa) u. Tunis u“ 52) Se 4 E nicht inxx e. über Oesterreich und Italiens 3) Bizerte (Bisert), Dierba 2 . u 2 8 N S herb 69) Ste Marie de Mada⸗ I“ gaskar. 69) Werthangabe Hüber Frankreich) Sfar (Staks)) ir (Misttr) ind

69) Schweden Nachnahme bis 400 .über die Schweiz und Italien 4) Beja Ben⸗Bochir Bord⸗To 70) Schweiz 70) Werthangabe unbegrenzt, 6. über Oesterreich und Italien Djedeida Ghardimaon H tnane . hrachnahme bis 100 ℳ, Ellbestel⸗ dl Lif, Manouba, Medje; el Bar 188 zuläͤssig. Oued⸗Meliz, Oued⸗Zargua, Sidi⸗ vch eeh b Meskine, Sidi⸗Zéhili, Souk el Arba 1 1 bür ug u. Werth⸗ Souk el Khmis, Tébourba, Tunis. anga 1 Werthangabe bis 800 ℳ, Nach⸗ .78) Es ist Sache des Adressaten, nahme bis 400 nach La Goulette die Sendungen am Hafenort Sousse und Tunis auf dem Wege Ha;phong in Empfang nehmen und über Italien nach dem Bestimmungsorte weiter 82) Nur nach besti befördern zu lassen. 8

In der Spalte „Sprache“

bedeutet: d. = deutsch, englisch, französisch,

S —₰

unbegrenzt,

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Straits⸗Settlements über Bremen 6) Togogebiet Tonga⸗Inseln über Bremen

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Hamburg 5 3 80

f. je ;z kg 1 2 40 bis 6/75

82) Uruguay (über oder Bremen) 83) Zanzibar über Bremen ... über England

0 O00

0h äxSS

nten Orten.

SS 0 bododo

F. Telegramme.

verbewerktts ge⸗ 1) Als Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: im Verkehr mit Großbritannien und Irland 80 Pf., im übrigen Verkehr 60 Pf. Für Stadt⸗ Telegramme ermäßigt sich die letztere Gebühr auf 30 Pf. Die Mindestgebühr kommt auch für bezahlte Antworts⸗Telegramme in Anwendung. Die Telegrammgebühren sind im Voraus zu entrichten. Durch neuen Bestimmungsorte eine Reichs⸗Telegraphenanstalt befindet 5 nicht theilbare Pfennigbeträͤge sind bis auf solche zu erhöhen. Soweit im Verkehr mit dem Auslande 7) Offen zu bestellende Telegramme (RO) sind nach den mit (RO) bezeichneten Ländern zulässig mehrere Beförderungswege sich darbieten, sind die Gehührenfätze für den billigsten bz. gangbarsten Weg 8) Im Verkehr innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für 1““ . berechnet. Die Sätze für andere Wege sind bei den Telegraphenanstalten zu erfragen. Eilboten (Eilbote bezahlt) (XP) ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 60 Pf. für jed 6-erch des. 2 ) Unterscheidungszeichen, Bindestriche, Apostrophe, Anführungszeichen, Klammern und das Zeichen für durch den Aufgeber im Voraus bezahlt werden; geschieht dies nicht, so werden die bila st bed den Absatz werden nicht gezählt; Punkte, Kommatau Bruchstriche, zur Bildung v. Zahlen benutzt, gelten als je 1Ziffer.] wirklichen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. Die Kosten für die Weiterbeförd 88 8 iengern⸗ .3) Für dringende Telegramme (Dringend) (D), d. s. solche, welche bei der Beförderung und gramme im Auslande hat der Empfänger zu tragen. Für Telegramme mit Em ““ kc Tele⸗ Bestellung den Vorrang vor den übrigen Prirattelegrammen haben, kommt die dreifache Gebühr eines ge⸗ Absender einen Betrag zur Deckung der Auslagen hinterlegen G ““ wöoöhnlichen Telegramms zur Erhebung. Nach welchen Ländern dringende Telegramme zulässig sind, ist im 9) Die Zeichen (D) (RP) (TC) u. s. w. (vgl. 3— 8) zählen als je 1 Wort und sind vor de Tarif 1 LEA1 v Mrbauet Bt... . . . Aufschrift in Klammern niederzuschreiben. 3 1“ ) Für das vorauszubezahlende Antworts⸗Telegramm (Antwort bezah ) wird 10) Die Gebühr für jede ei Vervielfältigung eines Te T1 die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort je 100 Wach oder Cebüha e 1“ 1 verlangt, so ist (RPD) zu setzen. Soll eine andere Wortzahl vorausbezahlt werden, so ist dies besonders als ein einziges Telegramm taxirt. Im Verkehr mit Amerika sind zu 8 8 111 (RP 16 darf die Gebühr eines Telegramms beliebiger Telegramme unzulässig. 8 ö68 Art von 3 örtern für denselben Weg nich überschreiten. 88 11) Die Unbestellbarkeit eines T g wird gegen eine Gebü 111“ 8 5) Für die Vergleichung eines Telegramms (Vergleichen) (TC) ist ein Viertel der Gebühr gemeldet. Eine Quittung über 8b 89 13““ für das gewöhnliche Telegramm von gleicher Wortzahl, für die Empfangsanzeige (Empfangsanzeige) 12) Für jedes Telegramm, welches einem Telegraphenboten ober L. Hrries⸗ 1. 8 (CR) die Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm von 10 Wörtern zu entrichten. Beförderung an das Telegraphenamt mitgegeben wird, kommen 10 Pf I.“ 11“

Wort. B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf Wort⸗ B. Die Wortlänge ist festges u; Wort. ; 8 2 taxe 9.. 1111“” Die Wortlänge ist festgesetzt auf 88 B. Die Wortlänge ist festgesetzt au 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit: e 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit: 10 Buchstaben oder 3 Ziffern in Vekkehr b innerer Verkehr 6◻Massaua 1 Egypten: via Triest] Alexandri 7 inigte S d MA Deutschland (D) (KO) % ◻Stadt⸗Verkebr 8 3 Mozambique und Lorenzo⸗Marquez .... . Zone. iüdheralnst girr. FEgypt. 165 dmerehee, EeFeree Zea 2t. .. Vfrita, Wessfusse (westiicher Weg) Via Tene⸗ Zanzibarr.. II. Zone (bis Wadi⸗Halfa in Nubien) 85 1) Cape Breton, Connecticut Maine⸗Massa: rifa) (RO): Afrika, Westküste (wstl. Weg) (viaTeneriffa) Suakim, via Kabel Suez⸗Suakim . ... 233 chusetts, New⸗Brunswick, New⸗Found⸗ I“ Acecra (Goldküste). Guatemala und Honduras (0) land New⸗Hampshire New⸗York New⸗ Bissao und Bolama Adrah, Cape⸗Cogst⸗Cast Guyana (Britisch⸗) (via Key West) (RO) York Citv, Brooklvyn u Yonkers) Nova Canarische Inseln Pram, Salt-Pond und Winnebah,. . . Indien (via Bushire) (RO): Scotia, Ontario Prince Edwards Isl Gabon Bathurst (Senegambien) . 1. Zone: Indien u. Ramoo in Birma Süehees vebadr Sehee e 50b 8 Grand Bassam Bonny u. Braß (Nigerdelta) .. . .. II. Zone: Ceylon Migquelon Jsl Veraan Konakry Lagos (Sklavenküste) III. Zone: Birma ausgeschl. Ramoo) .. Columbia (Distr.), Delaware, Marvland, Mossamedes .... Sierra Leone 8— Isthmus von Panama (RO).. .. New⸗Jersey, New⸗Vorklausgen. New⸗York Porto novo (Kotoncu) übrige Länder s. u. A. Afrika ““ Japan (D) (R0): Insel Tsushima City, Brooklyn u Yonkers) P. onfvlvani Principe Annam, ausgenommen die unter Cochinchina übrige Anstalten . Alabama, Carolinag (Rorth⸗ u S. ut⸗) St. Paul de Loanda .. gen. Anst. (via Bushire, Moulmein) (R0) Java, Sumatra, Celebes und Bali Penfacola auf Florida, Geo 8 Sll 22 San Thome Arabien (Aden, Perim, Hedjas u. Vemen) (RO) (via Bushire, Penang) Indiana Kentuckh New⸗Oris⸗ ESencgal Argentinische Republik (viaGalveston (RO) Madeira (D) (B0) Louisiana Michigan, Minnefota (Dul 9 übrige Länder f. unter B. Afrika . . .. Australien (via Bushire, Penang): Malacca, Halbins. (via Bushire, Penang)(RO): Minneapolis u St. Paul Mifsissip 8 Algerien und Tunis (D) (RO)... . .. Süd⸗Australien, Victoria u. West⸗Australien Malacca, britisch St. Louis in Missouri Dho. mnüpe. Belgien (D) (R0) ““ Neu⸗Süd⸗Wales Selangor: Klang Virginia (Ost⸗) West⸗Vir intn Wis⸗ EECEIZaöö (D) (RO) 20 b Kwala Lumpor consin 1 16 G ulgerien (D) (R0) 25]% ũTasmania 8 Kajang Arkansas D h, Florida Dänemark (D] (RO) Neu⸗Seeland. Sungie Ujong: Seramban 1 11““ Satgtach Forion Frankreich (P) (RO) . . .. Balutschistan (via Bushire) (RO): Anstalten Penkallau Kempas .... Territory, Fowa, Kansas E Tühranmr 25 n lf von, Snan Gö.lo ton⸗ Merxico (B0): Cblöuahuz, Guavmas, Her⸗ gen. New⸗Orlegns). Minnesota (aus⸗ Griechenland (D) (5O): Bolivien (RO) (über Galveston) mosillo, Matamoras, Monterey, Sa⸗ gen. Duluth Minncapolis u. St Paul), a. Festland und Inseln Euböa und Poros Brafilien (via Lissabon, Pernambuco) (RO): binas, Saltillo, Sauz Missouri (ausgen St. Louis) Montana, b. nach den übrigen Inseln Anstalten der nördlichen Region (nördlich Mexico City, Tampico und Veracruz. Nebraska New⸗Mexico Texas, Wyoming Großbritannien und Irland ven Pernambuco): Para, Fortaleza, übrige Anstalten 5) Arizona California Idaho Manitoba⸗ Helgoland (D) (RO) Maranham ꝛc. 5 Nicaragua (R0): San Juan del Sur. Nevada, Oregon Utah, Washin tonerrit. Italien (D) (K0) mittlere Region (zw. Pernambuco u. Rio übrige Anstalten 6) Key West (Florida)... 8 Wrrebars (D) de Janeiro): Hneen sc⸗ Recife).. Penaa-9 gis Falvffton) (RO) 7) Eokmnbia (Britisch⸗) North⸗Western jalta E1““ Penang (via Bushire) (RO Territories. ] r Jslan Marokko: Tanger .. .. südliche Region: Rio de Janeiro 5Perak (via Bushire) 180) ESe a n h0. 8 Montenegro übr. südl.davon gelegene Anstalten (Santos, Persien, ausschl. der Anstalten am Pers. Golf Barbados 1 1 Niederland (D) (RO).... Desterro, Rio Grande do Sul ꝛc.)... 90 [Pers. Golf (via Persien, Bushire) (RO): Cuba, und zwar: Havana Norwegen (D) (RO) Cap⸗Verdische Ins. (D) (RO): St. Vincent 0 Bushire Cienfuegos Oesterreich⸗Ungarn (D) (R0) 8 San Thiago. 5 übrige Anstalten Santia 15 de Cuba Portugal (D) (RO) Chile (via Galveston) (RO) [Peru (via Galveston) (RO): Callao, Cho⸗ S . Rumänien (D) (RO) China (D via Amur) (R0): Hongkong, rillos, Lima b n Manze ill 8 Schweden ( Shanghai Tur ö iti 86“ Schweiz 1e0) Canton, Macao 7ℳ 45 Pf.; Nankin, Ningpo, Curagae ücer Hann tillen⸗Insel Serbien (DP) Swatow?7ℳ 95 Pf.; Kiukiang 8 10 Pf.; Grenada ntillen⸗Insel).. Spanien (D) (RO) Hankow 8 15 Pf.; Tientsin 8ℳ 25 Pf.; Guadeloupe Tripolis P) (RO) Hoihow 8 35 Pf.; Peking 8 65 Pf.; Haiti: Möle St. Nicolas Türkei (D) (RO) üͤbrige Anstalten von 7 45 Pf. bis .üarn. 1.“ Cochinchina u. den annamitischen Anstalten Nartinie ue B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf Phan⸗Tiet, Phan⸗Ry, Phan⸗Ranh, Porto mens 10 Buchstaben oder 5 Ziffern im Verkehr mit: Nha⸗Trang (vis Bushire, Moulmein) (RO) St Crolr . Columbien (via Galveston) (RO): Buena⸗ 1b San Domingo: Cotuy, La Vega. Moca ventura.. w.... II. Region, östlich von demselben.. Puerto⸗Plata, San Domingo Citr⸗ Durban in Natal .nen: nctagfand Amur (P) (Rö): Fusan 35 1Sdc9cdng Li Santiase . Port Nolloth in der Cap⸗Kolonie via Bushire, Moulmein (RO): Lirchong V (2eear ahn ““ üͤbr. Anst. in Natal und in der Cap⸗Kolonie, Ichow . Siam (via Bushire, M in) St. st. in N 8 8 Siam ( ushire, Moulmein) (RO).. St. Thomas Oranie⸗Kreistaat und, Transvaal . . .. Jenchuan Singapore (via Bushire, Penang) (RO) St. Wontat gisiekrkaht Afrita, Ost⸗ u. Westküste(bstl. Weg) (RO): Seoul (Han⸗-Bang) Tonking (via Bushire, Moulmein) (RO) t 5 ldnd I. 11““ Assab E11.“ 40 suruguay (via Lissavon, Pernambuco) (RO) -e.ne ne ed Ecuador (via Galveston) (RO) 3 1 1 8—

zulässig wird die volle Gebühr vom Empfänger eingezogen. Das Nachsenden findet auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern der neue Aufenthaltsort des Empfängers unzweifelhaft bekannt ist, und sich am

A. Die Wortlänge ist festgesetzt auf Wort. 15 Buchstaben oder 5 Ziffern im Verkehr mit:

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Chancay, Chicla, Chosica, Huacho, Matu⸗ cana, San Bartolome, San Mateo, „Santa Clara, Supe, Sureo Dpů übrige Anstalten Philippinen⸗Inseln (D via Amur) (R0): Luzon (Manila) ““] Rußland, asiatisches (D): I. Reg., westl. v. Merid. v. Werkhne⸗Udinsk

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Afrita, Süd⸗ (öbsllicher oder westlicher Weg) (hO aufer in der Cap⸗Kolonie):

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Venezuela (via Haiti),

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8

Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

6) Für die Nachsendung eines Telegramms (Nachzusenden) (Fs.) innerhalb Europas

bei Allerhöchstihrer Anwesenheit in Dresden folgenden

den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse:

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗

7

8

Zas Abonnement baträgt vierteljährlich 4 50 ₰.

Alle Host-Anstalten nehmen Bestellung aun;

für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition

sSW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Insertionspreis für den Raum einer Urnckzeile 30 Inserate nimmt an

die Königliche Expeditio des Zeutschen Reichs-Anzeigers 8

zud Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32

Einzelne ummern kosten 25 ₰,.

Berlin,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Steuer⸗Einnehmer I. Klasse Rubow zu Fiddichow im Kreise Greifenhagen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem General⸗Arzt II. Klasse und Regiments⸗Arzt des Garde⸗Füsilier⸗Regiments, Dr. Krautwurst, beauftragt mit Wahrnehmung der divisionsärztlichen Funktionen bei der 1. Garde⸗Infanterie⸗Division, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Bürgermeister Küster zu Benneckenstein im Kreise Grafschaft Hohenstein den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem evangelischen Rektor Griese zu Berlin, dem Post⸗Bureau⸗Assistenten Schönikowsky zu Straßburg i. E. und dem Gefängniß⸗Inspektor Scherff zu Fraustadt den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Portier Puhlmann beim medizinisch⸗chirurgischen Friedrich⸗Wilhelms⸗ Institut zu Berlin das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus Ordens von Hohenzollern; den Lehrern ec. Böhle zu Beeskow im Kreise Beeskow⸗Storkow, Weitling zu Koakstedt im Kreise Templin, Schulze zu Drachhausen im Kreise Kottbus, Wonneberger zu Alt⸗Döbern im Kreise Kalau, Harms zu Grammentin im Kreise Demmin, Fuhrmann zu Gellin im Kreise Neustettin und Weckler zu Hattenheim im Rheingaukreise den Adler der Inhaber desselben Ordens; dem Lehrer Bunger zu Ostendorf im Kreise Osterholz, dem Förster Haase zu Schönholz in der Oberförsterei Grünfelde, tegierungsbezirk Marienwerder, und dem Kutscher Ludwig Eggert zu Rotzis im Kreise Teltow das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen. 3

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Personen Orden zu verleihen, und zwar haben erhalten:

das Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens: Graf Vitzthum von Eckstädt, Königlich fächsischer Ober⸗Kammerherr, Wirklicher Geheimer Rath zu Dresden;

den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse: Dr. von Gerber, Königlich sächsischer Staats⸗Minister Pa des Kultus und öffentlichen Unterrichts, zu resden;

den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse: Ackermann, Stadtverordneten⸗Vorsteher, Geheimer Hof⸗

rath zu Dresden, von Koppenfels, Kreishauptmann zu Dresden, und Stübel, Ober⸗Bürgermeister zu Dresden;

den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse: Winkler, Transport⸗Direktor der Königlich sächsischen Sta atseisenbahnen;

den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: Dr. Fischer, Rechtsanwalt zu Dresden, ““ Friedrich, Stadtbaurath zu Dresden, und

Mayer, Königlich sächsischer Ober⸗Hofmarschallamts⸗ Sekretär zu Dresden;

den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: Hoffmann, General⸗Direktor der Königlich sächsischen Staatseisenbahnen zu Dresden, und Freiherr von Miltitz, Königlich sächsischer Ober⸗ Ceremonienmeister zu Dresden;

den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse:

Graf Wallwitz, Königlich sächsischer Kammerherr zu Dresden, und 11“

von Wuthenau, Königlich sächsischer Kammerherr zu Dresden;

Ledig, Königlich sächsischer Finanz⸗Rath zu Dresden, und von Schroeter, Königlich sächsischer Amtshauptmann zu Oschatz; sowie den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse: vs nan n, Transport⸗Inspektor der Königlich sächsischen Staatseisenbahnen zu Dresden, Cuarl, Stadtrath zu Dresden, Hochlf eld, Kriminal⸗Polizei⸗Kommissarius zu Dresden, loß, Königlich sächsischer Ober⸗Stallamts⸗Sekretär zu Dresden, Knebel, Pächter zu Schleinitz, Reeichel, Musikdirektor zu Dresden 3 Riedel, Königlich sächsischer Hofwirthschafts⸗Inspektor zu Dresden, Teutscher, Polizei⸗Inspektor zu Dresden, und eidner, Baurath zu Dresden.

Deutsches Reich. Bekanntmachung,

Ausführung des Gesetzes gegen die gemeingefähr⸗

lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 betreffend.

Auf Grund des §. 28 des Gesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 351) wird auf Beschluß des Staats⸗Ministeriums mit Genehmigung des Bun⸗ desraths vom 1. Oktober d. J. ab auf die Dauer eines wei⸗ teren Jahres angeordnet was folgt:

§. 1. Im Kreise Offenbach dürfen Versammlungen nur mit vorgängiger Genehmigung der Lokal⸗Polizeibehörde statt⸗ finden; auf Versammlungen zum Zweck einer ausgeschriebenen Wahl zum Reichstage oder zur Landesvertretung erstreckt sich diese Beschränkung nicht.

§. 2. Personen, von denen eine Gefährdung der öffent⸗ lichen Sicherheit oder Ordnung zu besorgen ist, kann der Aufenthalt in dem Kreise Offenbach von dem Kreisamt Offen⸗ bach versagt werden. §. 3. In dem Kreise Offenbach sind das Tragen von Stoß⸗, Hieb⸗ oder Schußwaffen, sowie der Besitz, das Tragen, die Einführung und der Verkauf von Sprenggeschossen, soweit es sich nicht um Munition des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine handelt, verboten.

Von letzterem Verbot werden Gewehrpatronen nicht betroffen.

Ausnahmen von dem Verbot des Waffentragens finden statt: 1) für Personen, welche kraft ihres Amts oder Berufs zur Führung von Waffen berechtigt sind, in Betreff der letzteren;

2) für die Mitglieder vn Vereinen, welchen die Befugniß, Waffen zu tragen, beiwohnt, in dem Umfange dieser Befugniß;

3) für Personen, welche sich im Besitz eines Jagdwaffen⸗ passes befinden, in Betreff der zur Ausübung der Jagd dienenden Waffen;

4) für Personen, welche einen für sie ausgestellten Waffen⸗ bei sich führen, in Betreff der in demselben bezeichneten Waffen.

Ueber die Ertheilung des Waffenscheins befindet das Kreisamt Offenbach. Er wird von demselben kosten⸗ und stempelfrei ausgestellt und kann zu jeder Zeit wieder entzogen werden.

§. 4. Wer diesen Anordnungen oder den auf Grund derselben erlassenen Verfügungen zuwiderhandelt, wird nach dem Eingangs genannten Gesetzesparagraphen mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.

Darmstadt, den 28. September 1889.

Großherzogliches des Innern und der Justiz. Finger.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kammerjunker und Rittmeister der Reserve des Garde⸗Kürassier⸗Regiments, Grafen Leonhard von Roth⸗ kirch und Trach zu Panthenau im Kreise Goldberg⸗Haynau die Kammerherrn⸗Würde zu verleihen.

Auf den Bericht vom 3. August d. J. will Ich der Stadtgemeinde Osnabrück auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Ges.⸗Samml. S. 221) Behufs Ausführung der von ihr projektirten Wasserleitung, welche aus dem in der Gemarkung der Stadt Osnabrück, sowie in den Gemeinden Schinkel, Voxtrup und Nahne belegenen Quellengebiete ge⸗ speist werden soll, hiermit das Enteignungsrecht verleihen. Der eingereichte, das Projekt veranschaulichende Plan folgt anbei zurück.

Neues Palais, den 26. August 1889.

Wilhelm R. Für den Minister der öffent⸗ Zugleich für den Minister der lichen Arbeiten: geistlichen ꝛc. Angelegenheiten: Freiherr Lucius von Ball⸗ Herrfurth. 8 hausen. An die Minister der öffentlichen Arbeiten, der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten und des Innern.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Die Königliche Eisenbahn⸗Direktion zu Elberfeld ist mit der Anfertigung allgemeiner Vorarbeiten für Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung von: la. Kassel über Wolfhagen nach Volkmarsen,

b. Korbach nach Frankenberg, c. Bestwig⸗Nuttlar nach Ramsbeck d. Weidenau über Netphen nach Deuz

beauftragt worden.

Ministerium des Innern. Bei dem Ministerium des Innern ist der Geheime Expeditions⸗Assistent Bruno Wichmann zum Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Minister des König⸗ lichen Hauses, von Wedell, vom Urlaub.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König unternahmen auch am gestrigen Nach⸗ mittage eine Pürschjagd in dem Revier von Friedrichsmoor und erledigten später Regierungs⸗Angelegenheiten.

Am heutigen Morgen unternahmen Se. Majestät aber⸗ mals eine Pürschjagd.

Bei der Galatafel im Großherzoglichen Schlosse zu Schwerin am Dienstag brachte Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin auf Se. Majestät den Kaiser und König folgenden Trink⸗ spruch aus:

„Ew. Kaiserliche Majestäten sind heute bei Ihrer Ankunft mit einem Jubel begrüßt worden, der der hohen Freude von ganz Mecklen⸗ burg über den hoben Besuch Ausdruck gab.

Gestatten Ew. Kaiserliche Majestäten, daß Ich diesen Dank aus vollem Herzen hier wiederhole und es feierlich ausspreche, daß Ich und Mem Volk in ernster Treue und in steter Anhänglichkeit Unserem Kaiser und dem Deutschen Reiche verbunden sind.

Se. Majestät der Kaäiser und Ihre Majestät die Kaiserin hurrah! hurrah! hurrah!“

Hierauf erwiderten Se. Majestät der Kaiser und König:

„Gestatten Ew. Königliche Hoheit, daß Ich in Meinem und der Kaiserin Namen von ganzem Herzen danke für den freundlichen Empfang und den Jubel der Bevölkerung sowie für die liebenswürdige Auf⸗ nahme in Ew. Königlichen Hoheit Familie.

Ich freue Mich unendlich in diesen Hallen zu sein, die so voll von angenehmen und freudigen Erinnerungen für Unsere Familie sind. Treten Uns doch in diesen Räumen Erinnerungen ent⸗ gegen, die auf Ew. Königlichen Hoheit Herrn Vater und auf Meinen Herrn Großvater zurückführen, zwei der herrlichsten Regenten und Landesväter, welche die Geschichte je gekannt hat. Wir beiden Jüngeren wollen diesen beiden Männern nachstreben, nicht nur in allen Regententugenden, sondern auch in treuer, brüder⸗ licher Anhänglichkeit und in verwandtschaftlicher Einigkeit. G

Ich werde so fest zu Ihnen stehen, wie Ich weiß, daß Sie zu Mir halten werden.

Ich erhebe das Glas und trinke auf das Wohl des Großherzogs und Seiner ganzen Familie. Seine Königliche Hoheit der Großherzog und Seine Familie hurrah! hurrah! hurrah!“ 8

heute Nachmittag 2 Uhr nachdem vorher eine Verkehr statt⸗

8 Der Bundesrath trat zu einer Plenarsitzung zusammen, n. Sitzung des Ausschusses für Handel und gefunden hatte. Dem Bundesrath sind bis jetzt folgende Anlagen

zu dem Reichshaushalts⸗Etat für 1 90/91 zugegangen: die Etats für den Reichskanzler und die für das Auswärtige Amt, für das Reichsamt des Innern, für die Ver⸗ waltung der Kaiserlichen Marine, für die Reichs⸗Justizverwal⸗ tung, für das Reichs⸗Schatzamt, für das Reichs⸗Eisenbahn⸗ Amt, der Etat der Reichsschuld, der Etat für den Rechnungs⸗ hof, der Etat über den Reichs⸗Invalidenfonds, der Etat der Einnahmen des Deutschen Reichs an Zöllen, Verbrauchssteuern und Aversen, die Etats der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenver⸗ waltung, der Reichsdruckerei und für die Verwaltung der Eisenbahnen.

Der Rittergutsbesitzer Schultz zu Karolewo, Mitglied des Hauses der Abgeordneten für den 2. Bromberger Wahlbezirk (Wirsitz⸗Bromberg, Stadtkreis Bromberg), ist gestorben.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat in einem Erlaß an die Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen im Ein⸗ vernehmen mit dem Staatssekretär des Reichs⸗Postamts be⸗ stimmt, daß bei der Neueinrichtung der Gasbeleuchtung in Vereinigten Post⸗ und Eisenbahnwagen, sofern auf die Be⸗ leuchtung derselben mit Gas Seitens der Postverwaltung nicht

gänzlich verzichtet wird, für die Postabtheilungen besondere