Gerichtsschreiberei, eingesehen wer⸗
in der d mmer 42, Alle Re tigten werden nicht felbst auf den Ersteher gehenden deren Vorhandensein oder Betrag Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht her⸗ vorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtig⸗ ten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejeni⸗ gen, welche das Eigenthum des Grundstücks bean⸗ ruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Ver⸗ steigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 3. Dezem⸗ ber 1889, Mittags 12 Uhr, an obenbezeichneter Eerichtsstelle verkündet werden. Verlin, den 30. September 1889. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.
über
[14078] 1
Das Kgl. Amtsgericht München I., Abtheilung A für Civilsachen, hat am 31. Mai 1889 folgendes Aufgebot erlassen:
Es ist zu Verlust gegangen ein Depositenschein der Bayerischen Vereinsbank Nr. 1994 vom 20. Juli 1884, gezeichnet Bechorn und Fester, wonach Frau Kunstmalersgattin Katharina Deininger dahier Werthpapiere und zwar 25 Stuck österreichische Kreditaklien und einen 4 % igen Pfandbrief der Bayerischen Vereinsbank als offenes Depot bei ge⸗ nannter Bank hinterlegt hat.
Es wird nun auf Antrag der bezeichneten Frau Deininger der allenfallsige Inhaber dieses Depositen⸗ scheines aufgefordert, seine Rechte bis spätestens un Aufgebotstermine von Montag, den 3. März 1890, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Geschäftszimmer Nr. 18,I. (Augustinerstock) anzu⸗ melden, eventuell den Depositenschein vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird.
München, am 3 Juni 1889. 1
Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Hagenauer.
[34612] Aufgebot eines Sparkassen⸗Quittungsbuchs.
Das ursprünglich auf Wilhelm Cantzler, Kon⸗ ditor in Speyer, später auf Susanna Canktler, Wittwe, in Dürthem, lautende Sparkassen⸗ Quittungsbuch der Volksbank Speyer, eingetragene Genossenschaft, über das am 1. Januar 1889 laut Sparkassen⸗Conto Fol. 85, betragende Spareinlagen⸗ Guthaben von 437,90 ℳ, verzinslich zu 3 ½ %, vom 1. Januar 1889 an, ist angeblich verloren gegangen.
Auf Antrag von Valentin Paul, K. Postadjunkt in Neustadt an der Haardt wohnhaft, handelnd als gerichtlich erwählten Hauptvormund des ent⸗ mündigten Cari Friedrich Cantzler, Student de Philologie, früher in Speyer wohnhaft, zur Zeit in der Kreis⸗Krankenanstalt zu Frankenthal sich befind⸗ lich, dieser, einziges Kind und gesetzlicher Erbe seiner Mutter, der in Dürkheim wohnhaft gewesenen und allda verlebten gewerblosen Susanna Elisabetha Sabner, Wittwe des verlebten Privatmannes Wilhelm Cantzler — Antragsteller, vertreten durch seinen Prozesbevollmächtigsen, Geschäftsagenten Geo g Schecher in Speyer — wird nun, in Folge Be⸗ schlusses des Kgl. Amtsgerichts Speyer vom Heutigen der Inhaber des erwähnten Sparkassen⸗ Quittungsbuches aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 30. Mai 1890, Vormittags neun Ühr, zu Speyer, im Sitzungssaale des Kgl. Amtsgerichts anberaumten Aufgevotstermine seime Rechte anzumelden und das Sparkassen⸗ Quittungebuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird.
Speyer, am 2. Oklober 1889.
Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
Raquet, Königl. Sekretär. “
[34610] Aufgebot. “
Die Sterbekasse zu Zielenzig, vertreten durch ihren Vorstand, hat das Aufgevot der für sie aus⸗ gefertigten Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Zielenzig a. Nr. 20 über 25 ℳ 25 ₰, b. Nr. 21 über 21 ℳ 43 ₰, da diese Bücher angeblich der Sterbekasse verloren gegangen sind, zum Zwecke der Neuausfertigung beantragt. Der Inhaber der Bücher, und Jeder, der ein Anrecht daran zu haben vermeint, wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. April 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 3, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird. .
Zielenzig, den 30. September 1889.
Das Königliche Amtsgericht. Abth. I.
[34616] Aufgebot.
Der Dampfdestillateur und Spritfabrikant Marcus Hemus in Thorn und der Bierverteger J. Wenzel hierselbst haben das ⸗Aufgebot der auf den Namen der Anna Raudies hier ausgestellten Spartassenbuchs der hiesigen Kreissparkasse Nr. 5927, welches Ende 1888 über die Summe von 404 ℳ lautete, be⸗ antragt. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, späͤtestens in dem auf den 3. Mai 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgeborstermine seirne Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des⸗ selben erfolgen wird.
Inowrazlaw, den 2.
Königliches
3
Ottober 1889. Amtsgericht.
[346099) Aufgebot. ““ Der Schneidermeister Franz Coerrens, zu Köln (früher zu Mülheim am Rhein) wohr haft, hat das Aufgebol eines auf seimnen Namen ausgestellten und auf noch 1400 ℳ (Eintaufendvierhundert Mark) autenden Sparkassenbuchs der Mülheimer Volts⸗ bank, eingetragen unter Nr. 524 der Abrechnungs⸗ bücher und auf Fol. 176 des Sparkassenhauptbuchs B. der genannten Bank beantragt. Der Inhaber des vorbezeichneten Sparkassenbuches wird aufgefordert, pätestens in dem auf den 28. April 1890,
aufgefordert, gebotstermine seine Rechte anzumelden
Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten, Zimmer Nr. 2
Gerichte in dessen Sitzungssaale anberaumten Auf⸗
Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Mülheim am Rhein, den 30. September 1889. Königliches Amtsgericht, Abtheilung 2 [33076] Aufgebot.
Der Anbauer Johann Era mi zu Wümmingen hat das Aufgebot des kasse des Fleckens Nr. 7318 über eine Einlage von 2400 antragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 26. April 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Rotenburg i. Hann., den 26. September 1889.
Königliches Amtsgericht. I.
[29588] Aufgebot.
Im Grundbuche des den Erben des verstorbenen Landwirths Johann Peter Sondermann, genannt Hüser, zu Oberbonsfeld, nämlich:
1) der Wittwe Wilhelmine Sondermann, geb.
Drinhaus,
2) dem Landwirth Gustav Sondermann,
3) dem Landwirth Friedrich Sondermann, sämmtlich in Sberbonsfeld, gehörigen Grundstückes Oberbonsfeld, Kreis Mettmann, Band I. (früher Band XIII.) Blatt Nr. 32 stehen in Abtheilung III. gus dem notariellen Uecberlassungsvertrage vom 6. November 1851:
1) unter Nr. 4 b. 562 Thlr. 15 Sgr. Abfindung für die Ehefrau des Bäckers Friedrich Pick, Catharina Wilhelmine, geb. Sondermann, zu Langenberg, und unter Nr. 4c. 562 Thlr. 15 Sgr. Abfindung für den Landwirth Friedrich Sondermann, gen. Hüser, zu Oberbonsfeld sowie eine Aus⸗ rüstung bezw. deren Werih mit 200 Thalern für Letzteren
eingetragen.
Diese Posten sind angeblich getilgt und sollen ge⸗ löscht werden.
Der über diese Eintragungen unterm 13. Dezember 1865 von der Königlichen Kreisgerichts⸗Deputation in Hattingen gefertigte Hypothekenschein ist ebenfalls verloren gegangen. Auf den Antrag der vor⸗ genannten Eigentbümer werden deshalb die Rechts⸗ nachfolger der Ehefrau Friedrich Pick und des Fried⸗ rich Sondermann, sowie der zeitige Inhaber des vorbezeichneten Hypothekendokuments aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die Posten, bezw. die Hypothekenurkunde spätestens in dem von dem unter⸗ zeichneten Amtsgerichte im Sitzungssaale anberaumten Aufgebotstermine, den 18. Dezember 1889, Vormittags 11 Uhr, anzumelden, auch die Hypo⸗ thekenurkunde vorzulegen, widrigenfalls die bezeich⸗
Rotenburg (in Hannover)
die Hypothekenposten werden ausgeschlossen, die⸗ selben im Grundbuche gelöscht werden und die Hypothekenurkunde für kraftlos erklärt werden wird.
Langenberg, den 30. August 1889
Königliches Amtsgericht. gez. Asthoewer. (L. S.) Beglaubigr: Lättich, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
33866] Aufgebot.
Auf begründet befundenen Antrag des Landwirths Aufgebots zum Zwecke der Besitztitelberichtigung fol⸗ gender im Grundbuche Moormer Vogtei ütter⸗ moor) Vol. VII. Band 1 Fol. 55 und 56 auf den Namen von Gerjet Kock zu Eppingaweer eingetragener Grundstücke
1) ein Stückland „Kamp' genannt, groß 4 Grasen 147 Ruthen, identisch mit der Parzelle 11 Kartenblatts 7 Flurbuchs von Nüttermoor, groß 1 ha 60 a 44 qm (Fol. 55 a. a. O.),
2) ein Stückland hinter der Gaste 5 Diemaths genannt, groß 5 Grasen 252 Ruthen, identisch mit der Parzelle 29 Kartenblatts 6 Flur⸗ buchs von Nüttermoor, groß 3 ha 06 a 48 qm (Fol. 56 a. a. O.),
werden hierdurch alle Personen, welche Eigenthums⸗ ansprüche an den bezeichneten Grundstücken zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 9. Januar 1890, Morgens 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden mit der Verwarnung, daß im Falle der nicht erfolgten Anmeldung und Bescheinigung der vermeintlichen Widerspruchsrechte der Ausschluß aller E'genthumsprätenbdenten und die Eintragung des Besitztitels für den Eigenthümer erfolgen wird.
Leer, den 24. September 1889.
Königliches Amtsgericht. Hib ben.
8
[34611 RNufgel Auf Antrag 1) der Wittwe Martha Catharine Westhaus, geborene Kirchner, von Kirchheim, 2) des
3) des Landwirths Christian Heinrich Kirchner, von Rockhausen, wird deren Bruder, der Barbier Karl Wilhelm Kirchner, welcher seit dem Jahre 1852 verschollen und vermuthlich nach Amerika ausge⸗ wandert ist, aufpefordert, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermine, den 12. Juli 1890, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 12, zu melden, widrigenfalls seine Todesertlärung erfolgen wird. .“ Erfurt, den 21. September 1889. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
34615] Aufgebot. 8
Der am 20. April 1819 als Sohn des Gold⸗ und Silberarbeiters Johann Friedrich Christoph Gundelach und dessen Ehefrau Auguste Wilhelmine Rudolphine, gebr. Pieper, hierselbst geborene, Jahre 1848 nach Amerzka ausgewanderte, seitbem von hier abwesende und jetzt verschollene Gold⸗ arbeitergehülse Heinrich Friedrich Wilhelm Theodor Gundelach wird auf Antrag des für ihn bestellten Abwesenheitskurators, Rendanten Eduard Kuhle⸗ nüeann hierselbst, bei Vermeidung des Rechtsnachtheils, daß bei seinem Ausbleiben die Todeserklärung des⸗ selben erfolgen und sein Vermögen als Erbschaft behandelt werden soll, aufgefordert, sich in dem auf
den 25. April 1890, Morgens 11 Uhr,
neten Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf
Johannes Kock zu Nütterm or behufs Erlasses eines
Landwirths Heinrich August Adolf Kirchner daselbst,
und das
Quittungsbuchs der Spar⸗
be⸗
im Schwieger, in
27
7
ber diesem Termine dem Gerichte Nachricht von sich zu geben. Zugleich werden alle Diejenigen, Nachrichten sind, aufgefordert, zutheilen. Braunschweig, den 20. September 1889. 8 Herzogliches Amtsgericht. IX. (Unterschrift) 347 Edictalladung. Arf Antrag der Wittwe Bertha Wolschendorff, geborenen Haas, in Frankrurt a. M. und des Julius Haas in Stuttgart als angeblich nächsten Intestat⸗ erben des am 5. Januar 1814 in Dillenburg, ge⸗ borenen Franz Friedrich Alexander Haas, welcher Anfangs oder im Laufe der 1840er Jahre von hier nach der Schweiz und von da nach Amerika ausge⸗
8¼
wandert sein und von da ab keine Nachrichten über
dieselben dem Gerichte
8
seinen Verbleib gegebden haben soll, werden hiermit de Vocgeladene beim Erbanfall nicht mehr am Leben
der vorgenannte Abwesende sowie seine etwaigen
Leibes⸗ oder Testamentserben aufgefordert, ihre An⸗-
sprüche auf das Vermögen des Franz Friedrich Alexander Haas spätestens in dem hiermit auf Montag, den 6. Januar 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 6, anzumelden, widrigenfalls der genannte Ab⸗ wesende für todt erklärt und dessen Vermögen ebenso wie alle dem Abwesenden noch künftig anfallenden Erbschaften in Gemäßheit der nassauischen Verord⸗ nung vom 21. Mai 1781 den sich als Erben legi⸗ timirenden Verwandten ohne Kautionsleistung zu Eigenthum verabfolgt werden wird. Dillenburg, den 1. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht. I.
[34613] Aufgebot.
Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, des Müller⸗ meisters Joseph Meyer, in Bomst, werden die un⸗ bekannten Rechtsnachfolger der am 30 Juli 1888 zu Bomst verstorbenen unverehelichten Beate Louise Flor aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 11. Juli 1890, Vorm. 10 Uhr, ihre An⸗ sprüche und Rechte auf den etwa 1250 ℳ betragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 10) anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß dem
landesherrlichen Fiskus zugesprochen werden wird
Bentschen, den 28. September 1889. Königliches Amtsgericht.
[34606] Aufgebot.
Auf Antrag des Nachlaßpflegers Schäff er zu Büchel werden die unbekannten Erben der am 11. März 1889 zu Büchel verstorbenen unverehelichten Emma Reinhardt daher, aufgefordert, ihre Rechte an dem Nachlasse spätestens in dem auf den 31. Juli 1890, Vormittags 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte anberaumten Termine an⸗
dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung eines solchen aber dem Fiskus ver⸗ abfolgt werden wird, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzu⸗ erkennen schuldig ist und weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen fordern darf.
Heldrungen, den 27. September 1889. 8
Königliche; Amtsgericht. Engelhardt.
134617] Aufgebot.
Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Gemeinde⸗ schreibers Franz Weigert hierselbst werden die unbe⸗ kannten Rechtsnachfolger der am 12. Mai 1889 hierselbst verstorbenen unvperehelichten Adolphine Schlosser aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine am 16. September 1890, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den etwa 21 ℳ betragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß dem landesherrlichen Fiskus zugesprochen werden wird.
Karlsruh O./S., den 25. September 1889.
Königliches Amtssericht. Heyn.
Aufgebot. 2 8 Vermessungs⸗Rerisors August Koch, als Curator für den vakanten Nachlaß des am 2 August d. J. hieselbst, Scharrnstraße 5, ver⸗ storbenen Musikdirektors Dr. Carl Hohnstock, werden alle Diejenigen,
a. welche Erbrechte, und
b. welche sonstige Ansprüche an den Nachlaß
des ꝛc. Hohnstock zu haben glauben, zur Anmeldung ihrer Rechte in dem auf Montag, den 9. Dezember d. J., Morgens 10 Uhr, Zimmer 42, anberaumten Termine unter dem Rechtsnachtheile,
ad a. daß der Nachlaß, wenn sich kein Erbe findet, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender An⸗ meldung aber den sich Legitimtrenden ausgeantwortet werde, daß der nach dem Ausschlusse sich Meldende und Legitimirende alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, sondern seine Ansprüche auf das zu beschränken hat, was von der Erbschaft noch vorhanden,
ad b. daß nicht angemeldete Ansprüche auf den Theil der Masse sich beschränken, welcher nach Be⸗ richtigung der angemeldeten Forderungen auf die
Erben resp. den Fiskus übergeht, 6 damit aufgefordert. raunschweig, den 1. Oktober 1889. “ Herzogliches Amtsgericht. V. von Münchhausen
184618 Anufgebot.
In der Nachlaßsache des am 12. August 1889 zu Rippach verstorbenen Gutsbesitzers Julius Friedrich August Wrede ist auf Antrag der Beneficialerbin Wirtwe Dorothea Louise Wilhelmine Wrede, geb. wi Rippach, durch Beschluß vom 28. September 1889 das Aufgebot der Nachlaß⸗ gläubiger und Vermächtnißnehmer zuͤgelassen.
Es ist Aufgebotstermin auf den 12. Februar 1890, Vormittags 9 ⅞ Uhr, an hiesiger Gerichts⸗ stelle, Zimmer Nr. 32, anberaumt, zu welchem alle Nachlaßgläubiger und Vermachtnißnehmer hiermit geladen werden.
Dieselben haben ihre Ansprüche an den Nachlaß
[34614] Auf Antrag des
unter Abgabe des Gegenstandes und Grundes der⸗
vor unterzeichnetem Gerichte an⸗; beraumten Aufgebotstermine zu stellen oder bis zu
welche über den Vermißten zu geben im Stande mit⸗ wird.
Christoph
selben spätestens in dem Termine anzumelden widrigenfalls sie ihre Ansprüche gegen die Beneficial⸗ erben nur infoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Be⸗ friedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft
Weißenfels, den 28 September 1889. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
[31064] Erbvorladung. “
Karl Kleinhaus von Zell i. W., Baden, seit vielen Jahren an unbekannten Orten abwesend ist mit Andern zur Erbschaft seiner verstorbenen Mutter, der Joseph Kleinhass Wittwe Magdalene geb. Sutterle, von Zell i. W., berufen. 8
Derselbe wird zu den Erbtheilungsverhandlungen mit dem Bedeuten hiermit öffentlich vorgeladen daß, wenn er binnen drei Monaten seire Erh⸗ ansprüche nicht geltend macht, die Erbschaft Jenen werde zugetheilt werden, welchen sie zufiele, wenn der
gewesen wäre.
Schönau i. W., 10 Mai 1889.
Großh. bad. Notar Schitterer. [34775 Bekanntmachung.
In dem Aufgebot — Reichs⸗Anzeiger Nr. 227 vom 24. d. Mts. — beantragt von Kaufmann Wil⸗ helm Bergdolt von Menzingen, z. Zt. in Mann⸗ heim, muß es statt Donnerstag „Dienstag“, 15. April 1890, Vormittags 9 Uhr, heißen.
Karlsruhe, 30. September 1889.
Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts.
[347722 Bekanntmachung. “
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 28. September 1889 ist das Sparkassenbuch der Kreis⸗Sparkasse zu Beuthen O.⸗S. Nr. 15 344 über 492,66 ℳ, ausgefertigt für Johann Olschofski zu Deutsch⸗Pickar, für kraftlos erklärt worden.
Beuthen O.⸗S., den 30 September 1889.
Königliches Amtsgericht.
[34626] Im Namen des Königs! Verkündet am 2. Oktober 1889. Regely, Rfdr., als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Dienstmädchens Wilhelmine Schurmann, zu Grünau wohnhaft, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Köpenick durch den Ge⸗ richtsassessor Horwitz für Recht:
Tas Sparkassenbuy Nr. 20265 der Sparkasse des Kreises Teltow, ausgestellt für das Dienst⸗ mädchen Wilhelmine Schurmann zu Grünau und lautend über 31,08 ℳ wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden der Antrag⸗
2 e eraumte stellerin auferlegt. zumelden und nachzuweisen, widrigenfalls der Nachlaß
Horwit.
[34625] Oeffentliche Bekanntmachung.
In der Auszüglerwittwe Susanne, geb. Kammel, Krause'schen Aufgebotssache von Gaablau hat das unterzeichnete Amtsgericht am 24. September 1889 erkannt:
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Landeshut i. Schl. Nr. 9928 über 314 ℳ wird für kraftlos erklärt.
Landeshut, den 29. September 1889.
Königliches Amtsgericht.
[34619] Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Gottlieb Leri von Steinbach, jetzt zu Hünfeld, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Hersfeld durch durch den Amtsgerichtsrath Fenner für Recht: Das auf den Namen des Gottlieb Levi lautende Sparkassenbuch der Sparkasse zu Hersfeld über 1998,82 ℳ
wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten zahlt Antragsteller. — II. F. 1/89. — Hersfeld, am 1. Oktober 1889.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Fenner.
Ausgefertigt: Hersfeld, wie oben. Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts. Abth. II. ö
Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist das auf den Namen der Wittwe Caroline Schneemann, geb. Hille, in Rittmarshausen ausgestellte Quittungsbuch Nr. 6294 über Einlagen von zusammen 1260 ℳ für kraftlos erklärt worden.
Reinhausen, den 24. September 1889.
Kohnigliches Amtsgericht. II.
1 Schmidt.
[34623] Bekanntmachung. 8 „Durch Ausschlußurtheil vom 30. September 1889 ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Gornitz Nr. 57 in Abtheilung III. unter Nr. 5 für den Rentier Eduard Stoltz zu Hammer bei Driesen auf Grund der Schuldurkunde vom 8. No⸗ vember 1878 eingetragene Restdarlehnsforderung von 5400 ℳ für kraftlos erklärt worden. Schönlanke, am 1. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht.
8 8 8 8
8
[34622) Im Namen des Königs!
Verkundet am 24. September 1889. Nitschmann, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der Eigenkäthnerfrau Wilhelmine
Broszio und ihres Ehemannes Samuel Broszio
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Angerburg
durch den unterzeichneten Richter für Recht: 8
Das Hypothekendokument über 10 Thaler, Rest von 81 Thalern 20 Sgr. mütterliche Erbgelder der Caroline Freymann, abgetreten an Luise Freymann, eingetragen im Grundbuche von Possessern Nr. 76 Abth. 11I. Nr. 1 b., wird für kraftlos erklärt.
Kabath.
[33070] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Grundbesitzers George Mevy⸗ ruhn aus Plaschken und der früheren Grundbesitzer⸗ wittwe Maricke Lenkeit, geb. Kianka, von daselbst, Beide vertreten durch den Rechtsanwalt Meyer von hier, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tilsit durch den Amtsgerichts⸗Rarh Heimlich für Recht:
Die über die im Grundbuche des dem Be⸗ sitzer George Meyruhn gehörigen Grundstücks Plaschken Nr. 32 in Abtheilung III. Nr. 13 8.—2 für den Altsitzer David Pauleit in Szwarreil⸗
getragene Post:
kehmen untereingetragenen 15 Thlr. 25 Sgr. gebildete Hypothekenurkunde, hergestellt aus der Adjudikatoria vom 24. Februar 1855, der Kauf⸗ gelderbelegungsverhandlung vom 23. April 1855 und den Hypothekenbuchsauszügen vom 14. Juli 1855 und 27. November 1856, wird für kraft⸗ los erklärt und werden die Kosten des Ver⸗ fahrens den Antragstellern unter Solidarhaft -aauferlegt. 1 Tilsit, den 19 September 1880. 8 Königliches Amtsgericht. gez. Heimlich. Verkündet am 19. September 1889. Tilsit, den 19. September 1889. Dultz, b Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. V.
[34773] Im Namen des Königs!
Verkündet am 2. Oktober 18809. Wittenberg, Aktuar, als Gerichtsschreiber. In Sachen, betreffend das Aufgebot des Grund⸗
schuldbriefs über die auf dem Rattmann'schen Grund⸗ stück Band III. Blatt 104 des Grundbuchs von Trantow für die Eigenthümer Carl Meier und Wilhelm Meier zu Trantow in Abtheilung III. Nr. 5 eingetragenen Grundschuld von 750 ℳ (F. 3/89) erkennt das Königliche Amtsgericht zu Loitz durch den Gerichtsassessor Palm für Recht:
Der Grundschuldbrief über die auf dem Ratt⸗ mann'schen Grundstück Band III. Blatt 104 des Grundbuchs von Trantow für die Eigenthümer Carl Meier und Wilhelm Meier zu Trantow eingetragene, mit 5 % verzinsliche Grundschuld von 750 ℳ wird für kraftlos erklärt.
Palm. [34628] 1 8 8
In der Erdner'schen und Kaczmarck'schen Auf⸗ gebotssache — F. 2 u. 4 pro 89 — hat das König⸗ liche Amtsgericht zu Pinne durch den Amtsgerichts⸗ Rath Hellwig erkannt und verkündet:
1) das über die auf dem Grundstück Zamorze Nr. 3 in Abtheilung III. unter Nr. 2b für die
um'schen Geschwister
1) Johann Erdmann, 8
2) Johannec Renate,
3) Christian Friedrich,
4) Marie Louise eingetragene großmütterliche Erbtheilsforderung von 78 Thlr. 16 Sgr. 9 Pf. resp. antheilsweise je 19 Thlr. 19 Sgr. 2 Pf. zebildete Hypothekendoku⸗ ment vom 8. April 1856, gebildet aus dem unterm 29. Dezember 1855 obervormundschaftlich bestätigten Beathe Stürzebecher'schen Erbrezesse wird für kraft⸗ los erklärt,
2) die über die auf dem Grundstück Zajac kowo Nr. 3 in Abtheilung III. für den Kausmann Carl Frankiewicz zu Posen eingetragenen Forderungen, und zwar: 8 8
unter Nr. 7 — 65 Thaler 29 Sgr. 5 Pf. nebst
6 % Zinsen seit dem 12. Mai 1868, sowie
27 Thaler 22 Sgr. Kosten, das Recht auf
Ersatz fernerer Kosten, und den Eintragungs⸗
kosten — aus den Wechseln vom 3. und 21. Ja⸗ nuar 1866 und dem rechtskräftigen Erkenntniß vom 17. Januar 1868, 8 unter Nr. 8 — 99 Thaler nebst 6 % Zinsen von 41 Thaler seit dem 3. September 1869 und
von 8 Thaler seit dem 13. Juni 1870, sowie das Recht auf Erstattung der Kosten — aus dem Erkenntniß vom 22. Dezember 1870
gebildeten Hypothekendokumente werden für kraftlos
erklärt, 8
3) die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen den
Antragstellern zur Last.
[34354 1 W In Aufgebotssache Dahlberg F. 9 — 89 hat das Königliche Amtsgericht zu Salzkotten am 23. September 1889 für Recht erkannt:
1) Die Hypothekenurkunden über folgende, im Grundbuche von Upsprunge Band II. Blatt 39. Abtheilung III. unter Nr. 1 und 2 auf den Grund⸗ stücken des Johann Dahlberg zu Upsprunge ein⸗
Nr. 1 zweihundert vierundsiebzig Thaler Ab⸗ findung, und zwar einhundert siebenunddreißig Thaler für eine jede der Geschwister Therese und Anna Maria Hake zu Upsprunge laut Ur⸗ kunde vom 5. Januar 1843, eingetragen ex decreto de 14. März 1844,
Nr. 2 vierhundert Thaler Kaution für den Holzhändler Friedrich Schulte zu Olfen nach näherem Ausweise des Kontrakts vom 25. Februar
1857, eingetragen ex decreto de 25. Februar
1857, wird für kraftlos erklärt. 2) Die Kosten des Verfahrens werden dem Johann Dahlberg auferlegt.
[34350] das Königliche Amtsgericht zu Salzkotten am 23. September 1889 für Recht erkannt:
I. Die etwaigen Berechtigten:
a. der Hypothekenpost von: “
10 Thlr. Conventionsmünze vorgeschossene Gelder nebst 5 % Zinsen für den Vikarius Biermann zu Delbrück, laut Urkunde vom 20/12. 1816 einge⸗ tragen zufolge Verfügung vom 15. August 1844 im Grundbuch von Boke Bd. 2 Bl. 13 (Eigenthümer Ackerer Ferdinand Melcher in Anreppen) Abth. III. Nr. 2 und von dort mit einzelnen Parzellen über⸗ tragen zu Bd. 132 Bl. 1 (Eigenthüͤmer Eheleute Franz Wilhelm Bewermeier und Eva, geb. Fischer, zu Anreppen) Abth III. Nr. 4, ferner zu Bd. 5 Bl. 27 (Eigenthümer Neubauer Bernard Jürgens⸗ meier zu Anreppen) Abth. III. Nr. 1, ferner zu Bd. 31 Bl. 1 (Eigenthümer Kolon Bernard Milges gt. Brüggemeier zu Anreppen) Abth. III. Nr. 8, endlich zu Bd 5 Bl. 28 (Eigenthümer Kolon Kon⸗ rad Bücker zu Anreppen) Abth. III. Nr. 1,
b. der Hypothekenpost von:
15 Thlr. Conventionsmünze, und zwar 5 Thlr., eine Kuh und ein Beschluß für jeden der Minorennen Anna Angela, Josef Heinrich und Heinrich Josef Bücker zu Anrepp n, laut Urkunde vom 10. Mai 1829, eingetragen zufolge Verfügung vom 4,/8. 1844 im Grundbuch von Boke Bd. 5 Bl. 28 (Eigen⸗ thümer Kolon Conrad Büker zu Anreppen) Abth. III. Nr. La, und von dort übertragen zu Bd. 5 Bl. 123 (Eigenthümer Holzschuhmacher Stefan
In der Aufgebotssache Bücker F. 21/1888 hat
Korsmeier zu zwar soweit sie die Rechte des Josef Heinrich Bücker betreffen, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen, und wird die über die letztere Post gebildete Hypothekenurkunde, soweit sie die Rechte der Maria Angela Büker und des Heinrich Josef Bücker betreffen, für kraftlos erklärt.
I1I. Die Kosten fallen den Antragstellern zur Last
[34348] Im Namen des Königs! Verkündet am 23. September 1889. Refdr. Jacobsohn, als Gerichts schreiber.
Auf den Antrag des Wirths Josef Wleklo zu Sowy, vertreten durch den Rechtsanwalt Glogowski aus Rawitsch, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Jutroschin durch den Amtsrichter Schaumburg, da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunde und die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat, indem er den Verlust des Hypothekenbriefes über die Post Abtheilung III. Nr. 23 auf Sowy Nr. 63 über 1353 ℳ, jetzt noch gültig über 420 ℳ, behauptet, und sich zur eidlichen Versicherung der Wahrheit seiner Behauptungen erboten, auch sich als Eigen⸗ thümer des betreffenden Grundstücks durch Bezug⸗ nahme auf das Grundbuchblatt desselben aus⸗ gewiesen hat, da das Aufgebot nach §. 823 C. P. O., §§. 103, 104, 105, 110 G. B. O. zulässig ist; da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichts⸗ tafel und durch Einrückung in den öffentlichen An⸗ zeiger des Amtsblattes der Regierung zu Posen vom 9. April 1889, sowie in das Rawitsch⸗Kröbe⸗ ner Kreisblatt vom 31. März 1889 bekannt gemacht ist, da weder in dem Aufgebotstermine vom 25. September 1889, noch seitdem Rechte Dritter auf die Urkunde angemeldet sind, und der Antrag⸗ steller Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt hat,
für Recht:
Der über die Post Abtheilung III. Nr. 23 auf Sowy Nr 53 gebildete Hypothekenbrief über 1353 ℳ (Eintausend dreihundert dreiundfünfzig Mark) noch gültig über 420 ℳ (Vierhundertzwanzig Mark) wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.
Von Wegen. Schaumburg.
34378] Bekanntmachung.
Durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom heutigen Tage ist die Urkunde vom 1. April 1876 über eine im Grundbuche von Nienburg Band II. Blatt 42 Abtbheilung III. Nr. 3 ein⸗
agene Hypothek von 4575 ℳ für kraftlos erklärt.
ienburg a. W., 2. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht. I. 8
Bekanntmachung. Verkündet am 23. September 1889. Schlegel, Gerichtsschreiber.
Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Bauerngutsbesitzers Christian Kobow zu Wilmersdorf, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Kükenthal zu Wittstock, hat das Königliche Amtsgericht zu Wittstock durch den Amtsgerichts⸗ rath Weichert am 23. September 1889 für Recht erkannt:
Die Hypothekenurkunde über 80 Thaler Vater⸗ erbe für die Geschwister Schlüter und zwar:
a. 40 Thlr. für Johann Ludwig, geboren den
17. Juli 1833,
b. 40 Thlr. für Marie 26. März 1835, eingetragen auf dem Grundstück volumen II. Nr. 23 pagina 221, jetzt Band II. Blatt 21 von Wilmers⸗
dorf in Abtheilung III. unter Nr. 1, bestehend aus der Ausfertigung der Verhand⸗ lung de dato Heiligengrabe, den 17. August 1837, nebst angehängtem Hypothekenschein und dazu gehöriger Ingrossationsnote,
wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.
[34345]
Dorothee, geboren den
8 [34377 Bekanntmachung. 8
In der Aufgebotssache Meyberg hat das König⸗ liche Amtsgericht zu Hagen durch Urtheil vom 27. September 1889 für Recht erkannt:
Die über die im Grundbuche von Herdecke Band IV. Blatt 49 Abth. III. wie folgt eingetragene Post: Nr. 1: „200 Thlr. Darlehn nebst 5 % Zinsen
laut notarieller Obligation vom 29. Juli 1861 eingetragen für den Kaufmann Josef Marx zu
Herdecke auf Nr. 1 ex decr. vom 30. August 8 1861“ gebildete Hypothekenurkunde, bestehend aus der nota⸗ riellen Obligation vom 29. Juli 1861 und dem Hypothekenbuchsauszug vom 31. August 1861 wird für kraftlos erklärt.
Hagen, den 30. September 1889.
Königliches Amtsgericht
Im Namen des Königs!
Verkündet am 24. September 1889. Franke, Gerichsschreiber.
In Sachen betr. das Aufgebot einer Hypotheken⸗ post und eines Hvpothekendokuments F. 1/89 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Querfurt durch den Gerichts⸗Assessor Albert für Recht:
I. Alle diejenigen bekannten und unbekannten Per⸗ sonen, welche auf folgende ex decr. vom 30. Mai 1835 im Hypothekenbuche von Steigra vol. II. pag. 289 Abth. III. Nr. 1 eingetragene, jetzt im Ge⸗ sammtgrundbuche des Königlichen Amtsgerichts Querfurt Band 118 Art. Nr. 5231 Abth. III. Nr. 1 verzeichnete Hypothekenpost: 1
„Einhundertzehn Thaler in Conv. 20 Kreuzern
à 5 Sgr. 4 Pf., welche der Besitzer Johann
David Fritzsche und dessen Ehefrau Marie
Sofie gegen jährliche Verzinsung zu 5 % und
eine beiden Theilen freistehende Zmonatliche
Aufkündigung unter Uebernahme der Einziehungs⸗ 8 25. Juni 1821
kosten ex obligat. vom 30. Mai 1835 von dem
Einwohner Johann Wilhelm Rühlemann zu
Steigra geborgt haben“
Ansprüche haben könnten, werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die Post ausgeschlossen;
II. die aus der Ausfertigung des Kaufkontrakts
[34347]
lvom 10./11. Dezember 1838 mit Ingrossationsnote
Anreppen) Abth. III. Nr. 11a, und
vom 15. und Hypothekenschein vom 11. Dezember 1838 bestehende Hypothekenurkunde über die im Gesammtgrundbuche des Königl. Amtsgerichts Quer⸗ furt Band 118 Art. Nr. 5231 Abth. III. Nr. 2. und 3, früher im Hypothekenbuche von Steigra vol. II. pag. 289 Abth. III. Nr. 2 und 3 zufolge Verfügung vom 11. Dezember 1838 aus dem Kon⸗ trakte vom 10./11. Dezember 1838 für Johanne Friederike Fritzsche, später verehelichten Kastellan Burkhardt und für Eva Marie Fritzsche einge⸗ tragenen „Einhundert Thaler, Rest von 150 Thlrn. väterliche Erbegelder, zahlbar bei der Voll⸗ jährigkeit oder früheren Verheirathung sowie die Verbindlichkeit der Besitzerin, verehelichten Fritzsche Marie Sofie, geb. Thieme, zur Er⸗ ziehung und Versorgung in allen Lebensbedürf⸗ nissen ꝛc. bis zur Volljährigkeit oder früheren Verheirathung“ 1 wird für kraftlos erklärt. Von Rechts Wegen. Albert. 1
[34346]
In der Jucknat'schen Aufgebotssache, F. 6/88, hat das Königliche Amtsgericht zu Gerdauen am 20. September 1889 erkannt:
Ia. Dem Besitzer Christian Mey in Rositten,
b. der Altsitzerwittwe Louise Mey, geb. Sorge, zu Kanditten,
c dem Besitzer Gottlieb Mey in Kanditten,
d. dem Besitzer Carl Mey in Kanditten,
e. dem Besitzersohn Friedrich Mey in Kanditten,
der Schmiedemeisterfrau Amalie Klein, geb. Mey, in Königsberg i. Pr.,
g. der unverehelichten Besitzertochter Marie Mey in Kanditten, 8
h. dem Altsitzer Gottfried Mey in Albrechtsdorf,
i. der Maurerfrau Justine Siebert, geb. Mey, in Eichen,
k. dem Schmidt Ernst Mey in Elbing,
1. der Instmannstochter Ernstine Grabowski (un⸗ verehelicht) zu Mühlhausen,
m. der Instmannstochter Rosine Grabowski, un⸗ verehelicht, zu Mühlhausen,
dem Instmannssohn Franz Mühlhausen,
o. der Altsitzerwittwe Justine Rockel, geb. Mey, in Rositten, 1
p. dem Besitzer Leopold Mey in Prauerschitten,
q. dem Franz Bindszus in Staßwinnen,
r. der Besitzerfrau Heinriette Kallweit, Bindszus, in Solldehnen per Kinglauken,
s. dem Besitzer Franz Mey in Lenkutschen,
t. der Schuhmacherfrau Fritze Schaefer, geb. Mey, in Berlin, Neue Königstr. Nr. 88,
u. dem Gottfried Schroeder in Gandrinnen, ver⸗ treten durch seinen Vormund, Besitzer August Dannenberg in Amalienhof pr. Jodlauken,
v. der Riemermeisterfrau Adeline Gonschkus, geb. Schroeder, in Trempen,
w. der Besitzerfrau Johanne Klein, geb. Mey, aus Neuendorf pr. Pr. Eylau,
werden ihre Rechte auf die in dem Grundbuche des dem Besitzer Goltlieb Jucknat aus Gr. Potauern gehörigen Grundstücks Gr. Potauern Nr. 11 ein⸗ getragenen Posten und zwar:
a. Abtheilung III Nr. 1 von 254 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf., eingetragen für die Geschwister Martin, Marie Elisabeth und Johann Gottfried Mey auf Grund des Theilungsrezesses vom 25. März 1768,
b. Abtheilung III. Nr. 2. 1
a, von 212 Thlr. 22 Sgr. für Friedrich Mey,
b. von 100 Thlr. des Gottlieb Meyoy, eingetragen auf Grund des Theilungsrezesses vom 21. September 1806, vorbehalten.
II. Die übrigen Rechtsnachfolger der verstorbenen Hypothekengläubiger werden mit ihren Ansprüchen auf die letzterwähnten Hypothekenposten ausgeschlossen.
III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Besitzer Gottlieb Jucknat in Groß Potauern auferlegt.
Gerdauen, den 25. September 1889.
Königliches Amtsgericht. 1
89 8
Grabowski in
geb.
[34339] Bekanntmachkugg.
Durch Ausschlußurtheil vom 28. September 1889 ist dahin für Recht erkannt, daß alle Diejenigen, welche auf die nachstehend aufgeführten auf dem Grund⸗ stuch Schönsee Nr. 105 eingetragenen Hypotheken⸗ posten:
a. von 7 Thlr. 1 Sgr. 3 % Pf. = 21 ℳ 13 ₰ Rest der ursprünglichen 193 Thlr. 63 Sgr. Pr. Cour. der Wittwe Marianna Poczwardowski aus dem gerichtlichen Erbrezesse vom 19. Juni 1817 für den Andreas Adam Poczwardowski auf Grund des Erb⸗ vergleichs vom 9. Januar 1855 und der Verhand⸗ lungen vom 18. und 21. Nopember resp. 23. und 24. Januar und 6. Mai 1856 eingetragen Abth. III. Sp. Veränd. Nr. 1§ͤ, 8
b. von 9 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. = 28 ℳ 26 ₰ nebst 5 % Zinsen, Rest des ursprünglich 35 Thlr. 15 Sgr. 9 Pf. betragenden und auf Grund des unter dem 21. Oktober 1849 gerichtlich bestätigten Erb⸗ vergleichs eingetragenen Vatererbtheils der Rosalie Poczwardowski für den Andreas Adam Poczwardowsti nach dem unter dem 2. September 1852 obervormund⸗ schaftlich bestätigten Erbvergleiche eingetragenen Abth. III. Sp. Veränd. Nr. 38,
c. von 50 Thlr. = 150 ℳ Rest der ursprüng⸗ lichen 350 Thlr. der Peter Kempinski'schen Eheleute, welche dieselben ihrem Kinde Martin Kempinski über⸗ wiesen haben, aus dem Vertrage vom 1. Juni 1853, 6. September 1854, 8. April 1857 und 22. Februar 1858 eingetragen Abth. III. Nr. 4,
Rechte und Ansprüche zu haben vermeinen, — unter Vorbehalt der Rechte der Wittwe Catharina Pocz⸗ wardowski in Betreff der vorstehenden Posten zu a und b — mit denselben auszuschließen und die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller aufzuerlegen.
Thorn, den 28. September 1889.
Königliches Amtsgericht.
[34355]
In der Aufgebotssache Beine F. 5 de 1889 hat das Königliche Amtsgericht zu Salzkotten am 23. September 1889 für Recht erkannt: 28
I. Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von
„Fünfzig Thaler Konventionsmünze Darlehn mit 5 % Zinsen für den Geheimraths⸗Sekretär Meier zu Paderborn auf Grund der Urkunde vom 24. August 1724 präs. 9. Dezember 1816 am 18. Dezember 1840 mit dem Bemerken, daß der Kolon Johann Stefan Richter in Schwelle und
[Bories Hassemeier zu Thüle mit ihrem gesammten Vermögen solidarisch für die Schuld verhaftet sind, der Besitzer dieselbe jedoch nicht anerkannt hat, ein⸗ getragen im Grundbuch von Boke Band 44 Blatt 49 Abth. III. Nr. 1 und von dort mit sämmtlichen Parzellen übertragen zu Band 7 Blatt 5 (Eigen⸗ thümer: Martin Heinrich Beine in Heitwinkel) Abtheilung III. Nr. 1“
werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausge⸗ schlossen.
II. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen.
[34352]
In der Aufgebotssache Rüsing F. 10 de 1888 hat das Königliche Amtsgericht zu Salzkotten am 23. September 1889 für Recht erkannt:
I. die unbekannten Berechtigten an der im Grund⸗ buche von Boke Band 44 S. 115 (Eigenthümer Schuhmacher Josef Rüsing zu Untereichen) Abthei⸗ lung III. Nr. 1 eingetragenen Post von:
„32 Thaler 19 Sgr. Abdikat laut Urkunde vom
26. Oktober 1827 für die Geschwister Maria
Theresia, Johann Martin, Elisabeth Theresia
und Maria Franziska Kößmeier, eingetragen
zufolge Verfügung vom 29. Oktober 1841“, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post aus⸗ geschlossen;
II. dem Josef Niggemeier, der Elisabeth Nigge⸗ meier, dem Wilhelm Hüpmeier und der Angela Hüpmeier werden ihre Rechte soweit sie das Abdikat der Maria Theresia Kößmeier betreffen, dem Bernard Wester und Hermann Wester zu Dort⸗ mund und der Ehefrau Josef Klockenkemper, Gertrud, geb. Wester, zu Verne werden ihre Rechte soweit sie das Abdikat des Johann Martin Kößmeier betreffen und endlich der Ehefrau Tagelöhner Stefan Köthen⸗ bürger, Katharina, geborene Kleinemeier, zu Schwelle und dem Kolon Franz Peitz zu Verne werden ihre Rechte soweit sie das Abdikat der Maria Franziska Kößmeier betreffen, vorbehalten;
III. die Kosten sind von dem Schuhmacher Josef Rüsing zu tragen.
[34353]
In der Aufgebotssache der Stadt Salzkotten hat das Königliche Amtsgericht zu Salzkotten am 23. September 1889 für Recht erkannt:
I. Die unbekannten Berechtigten der im Grund⸗ buche von Salzkotten Band VII. Blatt 27 (Eigen⸗ thümer: Stadt Salzkotten) Abtheilung III. Nr. 14 und 15 eingetragenen und von dort mit einer Par⸗ zelle zu Band 13 Blatt 37. (Eigenthümer: Anton Eikel in Scharmede) Abtheilung III. Nr. 2 und 3 eingetragenen Hypothekenposten von:
a. 400 Thaler nebst Naturalien Abdikat für die Geschwister Heinrich, Agnes, Anton und Elisabeth
Klocke zu Salzkotten aus der Urkunde vom 3. August 1796 und Anerkenntnißprotokolls vom 28. November 1823;
b. 150 Thaler aus der Notariatsurkunde vom 19. April 1818 gegen 5 % Zinsen für den Mathias Schönebeck zu Paderborn; Schuldner hat die er⸗ folgte Abtragung des Kapitals bis auf 22 Thaler behauptet, ohne jedoch gerichtliche Quittung bei⸗ gebracht zu haben,
zufolge Verfügung 29. März 1824 getragen, 8 6 8
werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen. 3 1
II. Die Kosten fallen den Antragstellern zur Last.
Ausschlußurtheil. Verkündet am 2. Oktober 1889.
Thiele, Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend das von dem Schlosser⸗ meister Louis Lippmann und dem Schlossermeister Detlef Lensch zu Hannover beantragte Aufgebot erkennt Königliches Amtsgericht IV b. zu Hannover durch Amtsgerichtsrath Jordan für Recht:
Die eingetragene Gläubigerin Caroline Rosenthal oder deren Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die im Grundbuch von Hannover (Altstadt) Band IV. Blatt 373 Abth. III. Nr. 4 auf das Bürgerwesen Köbelingerstraße Nr. 8 einge⸗ tragene Post von 300 Thlr. ausgeschlossen. 8
gez. Jordan. (L. S.) Ausgefertigt: Thiele, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.
[34356] Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Kanth vom 20. September 1889.
Der Gläubiger Carl Reichelt beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die in Abtheilung III. unter Nr. 2 auf dem Grundstück Nr. 74 Groß⸗Peterwitz, und zwar auf dem Antheil des Wilhelm Ruppelt an diesem Grund⸗ stuͤck haftende Hypothekenpost von 100 Thlr. aus⸗ geschlossen. .
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.
[34338]
In Sachen, betr. das Aufgebotsverfahren behuf Anmeldung von Erbansprüchen an dem Nachlaß der verstorbenen Wittwe des Partikuliers Friedrich Wil⸗ helm Wentzel, Juliane, geb. Thiele, in Lautenthal, hat das Königliche Amtsgericht Zellerfeld II. am 16. September 1889 in öffentlicher Sitzung, an welcher Theil genommen habe:
der Amtsgerichts⸗Rath Groschupf als Richter, der Assistent Schneider, als Gerichtsschreiber, folgendes Ausschlußurtheil verkündet:
Alle, welche ihre Ansprüche an dem Nachlasse der Wittwe Juliane Wentzel, geb. Thiele, in Lauten⸗ thal bis zum heutigen Tage nicht angemeldet haben, werden mit solchen damit ausgeschlossen. Die an⸗ gemeldeten Rechte des Stationsassistenten Otto Wentzel, der Ida Friedrichs, geb. Wentzel, und Wilhelm Wentzel bleiben ihnen vorbehalten. Die Kosten haben Antragsteller zu tragen.
[34351]
In der Aufgebotssache Löbbecke F. 7 de 1889 hat das Königliche Amtsgericht zu Salzkotten am 23. September 1889 für Recht erkannt:
I. Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 24 Thaler, welche der Besitzer laut Obligation vom 24. November 1784, Anmeldung vom 21. De⸗ zember 1816 und gerichtlichen Verhandlungen vom 23. Februar und 14. März 1824 dem Otto Ottens⸗ meier zu Delbrück als Rest eines früheren Kapitals von 170 Thalern gegen 5 % Zinsen und viertel⸗
vom ein⸗
[34376]