1889 / 255 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Oct 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Aufgebot.

Der Hüfner Franz Bergt in Senst, als Erbe des am 12. Dezember 1882 verstorbenen Hüfners Christian Bergt zu Senst, bat das Aufgebot nach⸗ folgender Urkunde: Forderungsdokument des Hüfners Christian Bergt in Senst über 1256,40 ℳ, welche demselben aus dem Kaufvertrage vom 21. August 1872 und der Cession vom 4. November 1874 gegen die verehelichte Pauline Kählitz, geborene Arendt, in Hundeluft zustehen und im Grundbuche von Hunde⸗ luft Bd. I. Bl. 4 eingetragen standen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 17. Januar 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen

wird.

Roßlan, den 20. Juni 1880.

Herzogliches Amtsgericht. Richter.

[17337]

[32216] Aufgebot. Der Kaufmann Heinrich Nothelle zu Duisburg hat das Aufgebot des von dem Bauunternehmer J. Lud⸗ wig in Duisburg auf den Druckereibesitzer Ferdinand Strunck in Duisburg gezogenen und von diesem acceptirten Wechsels über 300 ℳ, fällig am 1. April 1889, welcher vom Aussteller dem Antragsteller durch Indossement übertragen und von diesem an Ad. Stöcking in Barmen per Post eingesandt, aber bei der Post abhanden gekommen ist, beantragt. Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, spätestens

n dem auf den 1. April 1890, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr 42, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗

alls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Duisburg, den 19. September 1889. Königliches Amtsgericht.

[32213] Aufgebot. Der auf den Namen der Hospitalitin Marie Kühne zu Halle a. S. von der kreisständischen Spar⸗ kasse des Saalkreises zu Halle a. S. ausgestellte über 10 lautende Sparkassenschein Nr. 202587 E ist angeblich verloren gegangen. Auf Antrag der Frau Kühne wird derselbe hierdurch aufgeboten und, der Inhaber des Sparkassenscheins aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. April 1890, Vorm. 10 ¼ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, kleine Steinstraße 8, Zimmer 31, anberaumten Termine denselben vorzulegen und seine Rechte beim unter⸗ zeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt wird. Halle a. S., den 23. September 1889. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

[39392] Aufgebot. Die unverehelichte Pauline Karger aus Späten⸗ walde hat das Aufgebot folgender Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Habelschwerdt: Nr. 1912 über 682 63 ₰, ausgefertigt für Ignatz Karger zu Spätenwalde, „Nr. 2681 über 450 90 ₰, ausgefertigt für die Antragstellerin, welche bei dem Brande des dem Häusler Leo Karger u Spätenwalde gehörigen Hauses mitverbrannt sein sollen, zum Zwecke der neuen Ausfertigung beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 4. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Richterzimmer Nr. 1, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird Habelschwerdt, den 20. Oktober 1889 Königliches Amtsgericht.

28 2 8” Aufgebot.

Das Aufgebot folgender angeblich verloren gegan⸗ gener Abrechnungsbücher der Sparkasse der Stadt Magdeburg ist von den nachstehend benannten Per⸗

sonen beantragt worden:

1) Nr. 34 190 C. über 121 75 ausgefertigt

ür die unverehelichte Marie Wunderling zu Neustadt⸗ Magdfburg. 2) Nr. 56 441 C. über 905 8 ür Fräulein Sophie Theuerkauf hier. 3.) Nr. 47 800 B. über 10 ausgefertigt für den Knecht Friedrich Arndt aus Dahlenwarsleben.

4) Nr. 53 890 C. über 121 57 ausgefertigt

ür Frau Jenny Simon hier.

. 28 der Zweigsstelle II. über 541 94 usgefertigt für den Arbeiter Wilhelm Tietz zu Nagdeburg⸗Sudenburg.

Die Inhaber der Bücher werden spätestens in dem auf den 7. Mai 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem nnterzeichneten Gerichte, Dom⸗ platz 9, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Bücher vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Bücher erfolgen wird.

Magdeburg, den 12. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.

. Aufgebot. 1) die Wittwe Schmeißer, geborene Osterfeld, der Oeconom und Fleischer Wilhelm Her⸗ mann Kunze in Löbitz, der Landwirth Gottlob ) der Landwirth Eduard Strauß in Goldschau haben das Aufgebot folgender Urkunden beantragt, nämlich:

Zu 1 des Hypothekendokuments vom

1841 über die im Gesammt⸗Grundbuche von Oster⸗ feld Band 8 Blatt 269 Abtheilung III. Nr. 2 aus dem Erbrezeß vom 16. April 1841 eingetragenen 7400 Thaler Erbegelder der Geschwister Johann Franz Albert Amme und Johanne Friederike Alwine Amme zu Reußen.

Zu 2 des Hypothekendokuments vom 6. Oktober 1848 über die im Gesammt⸗Grundbuche von Oster⸗ feld Band 13 Artikel 619 Abtheilung III. Nr. 3 aus dem Testamente vom 8. Februar 1848 und Erb⸗ vergleich vom 8. September 1848 eingetragenen

1800 mütterliche Erbegelder der Geschwister Carl

ausgefertigt

Arnold, in

Ködderitzsch in

8

aufgefordert,

10. Mai

11“ 86

Feens. Eduard, Johann Friedrich Ernst, Caroline, enriette und Hermann Kunze zu Löbitz.

Zu 3 des Hypothekendokuments vom 28. November 1843 über die im Gesammt⸗Grundbuche von Oster⸗ feld Band 1 Artikel 2 Abtheilung III. Nr. 1 aus dem Erbvergleich vom 22. September 1843 einge⸗ tragenen 30 Erbegelder des Johann Adam Lenzer in Böhlitz.

Zu 4 des Hypothekenbriefs vom 9. März 1874 über die im Gesammt⸗Grundbuche von Osterfeld Band 30 Artikel 1464 Abtheilung III. Nr. 2 b. aus der Urkunde vom 23.,/24. September 1873 einge⸗ tragenen 450 Erbegelder der Geschwister Bertha und Emilie Rothe in Waldau.

Die Inhaber der angeführten Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 13. Fe⸗ bruar 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Osterfeld, den 11. Oktober 188(09.

Königliches Amtsgericht.

Wüesss. Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Richard Alexander⸗Katz zu Berlin, welcher folgende zu Charlottenburg belegene Theile des jetzt verlassenen Bettes des früheren schwarzen Grabens bildende Parzellen nämlich:

Kartenblatt 8. Parzelle 1381/249 50 qm

röße, 1382/249 von 1 a 24 qm Größe, 1383/249 von 1a 4 qm Größe, 1384/249 von a 88 am Größe, eigenthümlich besitzt, werden die unbekannten Eigen⸗ thumsprätendenten vorbezeichneter Parzellen auf⸗ gefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf dieselben, spätestens in dem auf den 6. Januar 1890, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die Parzellen aus⸗ geschlossen werden.

Charlottenburg, den 21. Oktober 128

Königliches Amtsgericht Dr. Hirsch.

[39389] Aufgebot. Auf den Antrag der Erben des Johann Georg van Ameren, als: a. des Holzhändlers Johann van Ameren zu Emden,

b. des Kaufmanns Luitje van Ameren, vertreten durch seinen Pfleger, den Kornmakler Hayo Pool zu Emden,

e. des Kaufmanns S. D. Sievers zu Bremen, werden alle Diejenigen, welche Eigenthumsansprüche an den Band III. Blatt 8 Grundbuchs von Petkum bezw. Band II. Blatt 95 alten Grundbuchs registrirten 2 Grasen Landes, Weide, bislang einge⸗ tragen für „der Mareke Aizonius Kinder aus der Ehe mit dem weil. Jan Isaac Boumann zu Oldersum bezw. weil. Tede Barts Kinder“, zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf Mittwoch, den 18. Dezember 1889, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigen⸗ falls dieselben mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden und die Berichtigung des Besitztitels im ee für den Antragsteller sub b erfolgen vird.

Emden, den 18. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht. II.

Auf Antrag der Herzoglichen Kammer, Direktion der Domänen, zu Braunschweig, welche glaubhaft gemacht hat, daß sie die eine der beiden von der Herzoglichen Domäne Wickensen relevirenden Kammer⸗ krug⸗Berechtigungen zu Scharfoldendorf, welche seit⸗ her an den Gastwirth Christian Hundertmark zu Scharfoldendorf verpachtet war, erworben habe, werden alle Diejenigen, welche ein Recht an der fraglichen Berechtigung zu haben vermeinen, zu dessen Geltendmachung auf Dienstag, den 17. De⸗ zember d. J., Morgens 10 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht unter dem Rechtsnachtheil ge⸗ laden, daß nach Ablauf des obigen Termins die vorbezeichnete Kruggerechtigkeit als zum Kammergut gehörig in das Grundbuch eingetragen werden wird, und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unter⸗ läßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grund⸗ buchs die obige Kruggerechtigkeit erworben hat, nicht mehr geltend machen kann. 8

Eschershausen, den 20. Oktober 1889. 8

Herzogliches Amtsgericht. Ribbentrop.

weil. Holzhändlers

[39393]

88

8 20 2 1898882 Aufgebot.

Auf Antrag des Kreiskommunalverbandes Holz⸗ minden, welcher glaubhaft gemacht hat, daß er das Eigenthum zweier auf den überreichten Vermessungs⸗ bescheinigungen mit den Buchstaben a. b. c. d. e. bezw. a. b. c. d. bezeichneten Theilstrecken zu 63,75 a be ‚w. 6,61 a von dem alten Communicationswege Scharfoldendorf⸗Linse erworben habe, werden alle

Diejenigen, welche ein Recht an den fraglichen

Grundstücken zu haben vermeinen, aufgefordert, solches spätestens in dem auf Dienstag, den 17. Dezember d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem untezeichneten Gericht angesetzten Termine geltend zu machen, unter dem Rechtsnachtheile, daß nach Ablauf der Frist der Kreiskommunalverband Holzminden als Eigenthümer in das Grundbuch ein⸗ getragen werden wird, und daß, wer die ihm ob⸗ liegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs die Grundstücke erwerben sollte, nicht mehr geltend machen kann. Eschershausen, den 22. Oktober 1889. Herzogliches Amtsgericht. Ribbentrop.

11“ 8

189386] Oeffentliche Ladung.

In Sachen, betreffend die Anlegung des Grund⸗

buches für die Gemeinde Düren, sollen die Eheleute Johann Bühl, Gärtner, und Petronella, geborne Merkens, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, über die Eigenthumsverhältnisse und die dinglichen Belastungen der unter Artikel 556 der Grundsteuer⸗Mutterrolle der Gemeinde Düren ein⸗ etragenen Immobilien vernommen werden. Termin ist bestimmt auf den 21. Januar 1890, Vormittags 9 Uhr, im hiesigen Amtsgerichts⸗ gebäude, Jesuitengasse 9, I. Haupteingang von der Oberstraße aus, Zimmer Nr. 10. Zu diesem Ter⸗ mine werden die Eheleute Bühl hiermit öffentlich geladen.

Düren, den 22. Oktober 1889. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung I. für Grundbuchsachen

(L. S.) Hentrich, Aktuar.

wozon Oeffenlliche Ladung.

In Sachen, betreffend die Anlegung des Grund⸗ buches für die Gemeinde Düren, soll Carl Dreßler, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, über die Eigenthumsverhältnisse und die dinglichen Belastungen der unter Artikel 186 der Grundsteuer⸗ mutterrolle der Gemeinde Düren eingetragenen Im⸗ mobilien vernommen werden.

Termin hierzu ist bestimmt auf den 21. Jannar 1890, Vormittags 9 Uhr, im hiesigen Amts⸗ gerichtsgebäude, Jesuitengasse 9 I., Haupteingang von der Oberstraße aus, Zimmer Nr. 10. Zu diesem Termine wird p. Dreßler hiermit öffentlich geladen.

Düren, den 22. Oktober 1889. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,

Abtheilung I. für Grundbuchsachen. 8 (L. S) Hentrich, Aktuar.

189385) Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Schornsteinfegermeisters Her⸗ mann Krems zu Buckow, als Pfleger des Maurers Schmidt, wird der Eigenthümer und Maurer Carl Friedrich August Schmidt aus Buckow hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem Termine am 20. September 1890, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle persönlich oder schriftlich zu melden, wideigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird.

Müncheberg, den 21. Oktober 1889.

Königliches Amtsgericht.

27 1 8 [393822 Bekanntmachung.

Nr. 11 374. Das Gr. Amtsgericht erließ unterm

Heutigen folgende veröffentlichte Aufforderung: b

Karl Scholl, geboren am 15. September 1839 in Gundelsheim, Kgr. Württemberg, zuletzt wohnhaft in Hoffenheim, hat sich schon vor längeren Jahren von Hoffenheim entfernt und ist die letzte Nachricht von ihm im Jahre 1875 aus Paris eingetroffen. Seither wurde über dessen Leben, Tod oder der⸗ zeitigen Aufenthaltsort nichts mehr bekannt.

Auf Antrag Gr. Generalstaatskasse als muth⸗ maßlichen Erbnehmerin wird nunmehr Karl Scholl aufgefordert, binnen Jahresfrist Kenntniß von seinem derzeitigen Aufenthalt anher zu geben, widri⸗ gensfalls er für verschollen erklärt und sein Vermögen genannter Kasse in fürsorglichen Besitz gegeben würde.

Sinsheim, den 19. Oktober 1889.

Der Gerichtsschreiber Gr. Bad. Amtsgerichts.

Häffner.

20 2 6“ Aufgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Herrn Rechtsanwalt Göring hier, werden die unbekannten Erben folgender Schwestern:

I. der am 24. April 1885 hier verstorbenen pensionirten Lehrerin Wilhelmine Johanne Charlotte Schulz,

II. des am 30. Juli Fräulein Auguste (oder Justine) Schulz,

aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermine, welcher am 15. Oktober 1890, Vormittags 9 Uhr, in unserem Terminszimmer 17 abgehalten werden wird, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß der genannten Erblasserinnen anzumelden. Sonst wird der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus verabfolgt werden, und der sich später neldende Erbe wird alle Verfügungen des Erb⸗ schaftsbesitzers anzuerkennen schuldig sein und wird weder Rechnuneslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen for⸗ dern dürfen.

Stolp, den 14. Oktober 1889.

Königliches Amtsgericht.

2992 8 2SSIE 1 1893922 Ediktalladung.

Nachdem der Gerichtsvollzieher Johann Georg Heinrich Meyer aus Bremen die Erbschaft seines am 8. Oktober 1889 zu Syvke verstorbenen Sohnes, des Kaufmanns Johann Diedrich Joachim Meyer im eigenen Namen und im Namen seiner vier min⸗ derjährigen, seiner väterlichen Gewalt unterworfenen Kinder unter Vorbehalt der Rechtswohlthat des In⸗ ventars angetreten und beantragt hat, in Gemäßheit §. 501 Nr. 4 der Hannoverschen Bürgerlichen Prozeßordnung eine Ediktalladung zu erlassen,

auch obiger Antrag für gesetzlich zulässig erachtet worden ist,

werden alle Diejenigen, welche Ansprüche auf Be⸗ friedigung an die Verlassenschaft zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, solche Ansprüche spätestens in dem auf Montag, den 16. Dezember 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Termine anzumelden, bei Vermeidung des Rechtsnachtheils, daß die nicht an⸗ gemeldeten Ansprüche den Erben gegenüber nur auf denjenigen Theil der Erbschaftsmasse sich beschränken sollen, welcher nach Berücksichtigung der angemel⸗ deten Erbschaftsschulden und Lasten auf die Erben überkommen ist.

Die Erben haben dem Rechtsanwalt Dr. Meyer hierselbst Generalvollmacht zur Regulirung des Nachlasses ertheilt.

Syke, den 20. Oktober 1889.

Königliches Amtsgericht. II.

1888 hier rerstorbenen Albertine

[39395]

Der Landwirth Christoph Schneider von Bicken⸗ bach und dessen Ehefrau Elisabetha Katharina, ge⸗ borene Rau, haben in ibrem gemeinschaftlichen Testa⸗ mente vom 31. März 1855 zu Erben ihre sieben Kinder eingesetzt, dagegen ihren Sohn Peter Schneider geboren am 5. Oktober 1829 zu Bickenbach, seit 1854 unbekannt wo? in Amerika abwesend, enterbt bezw auf das bereits erhaltene Voraus als Erben einge⸗ setzt. Auf Antrag des Philipp Schneider III. von Bickenbach, der veon saäͤmmtlichen Testamentserben bevollmächtigt ist, werden der vorgenannte Peter Schneider oder dessen Erben aufgefordert, entweder selbst oder durch einen gehörig Bevollmächtigten im Anfgebotstermine Donnerstag, den 19. Dezember 1889, Vormittags 11 Uhr, sich über die Rechts⸗ ültigkeit des Testaments zu erklären und etwaige Ansprüche und Rechte bis dahin spätestens anzu⸗ melden, widrigenfalls das Testament für vollstreckbar erklärt und der Nachleß den Testamentserben über⸗ wiesen werden wird. Zwingenberg, den 18. Oktober 1889. Großherzogliches Amtsgericht Zwingenberg

[39633] Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Kaufmanns Adolph Salinger zu Stenschewo hat das unterzeichnete Gericht am 17. Oktober 1889 für Recht erkannt:

Für kraftlos erklärt werden nachstehend bezeichnete Hypothekendokumente, und zwar:

1) das Dokument über die im Grundbuche des Grundstücks Stenschewo Nr. 222 in Abtheilung III. Nr. 1 zu 3 unter g. für die Kaufleute Pincus, Hartwig und Leopold Heilbronn zu Posen einge⸗ tragenen 16 Thaler 23 Sgr. 1 Pf. erstrittene Wechselforderung nebst 5 % Zinsen, 14 Sgr. Kosten und Eintragungskosten,

2) das Dokument über die im Grundbuche des⸗ selben Grundstücks in Abtheilung III Nr. 1 zu 3 unter h. für die Königliche General⸗Kommission zu Posen eingetragenen 7 Thaler 6 Sgr. 7 Pf. Kosten⸗ forderung,

(welche Posten ursprünglich auf dem Grundstücke Stenschewo Nr. 36 hafteten, zufolge Verfügung vom 28. Dezember 1865 auf demselben gelöscht und auf das Grundstück Stenschewo Nr. 106 übertragen, später von dem Letzteren auf das Grundstück Sten⸗ schewo Nr. 222 übertragen worden sind).

Posen, den 19. Oktober 1889.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[39638] K. Amtsgericht Stuttgart Stadt.

In der Aufgebotssache der Christine Kugele, Wittwe in Röthenbach, wurde durch Ausschluß⸗ urtheil von heute der auf den Inhaber lautende Württ. Staatsschuldschein Litt. O. Nr. 105945 über 200 à 4 % tro. 1. April und 1. Oktober, für kraftlos erklärt

Den 12. Oktober 1889.

Gerichtsschreiber Neuburger.

Auszug. 1“ Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern erläßt das K. Amtsgericht Regensburg I. durch den K. Amtsrichter Pfeufer in Sachen Amortisation eines Schuldscheins der Regensburger Gewerbekasse, auf Antrag der Dienstmagd Katharina Mader dahier folgendes Urtheil:

I. Der von der Regensburger Gewerbekasse unter'm 29. August 1885 ausgestellte Schuldschein Nr. 2767 über eine von Katharina Mader gemachte mit 3 % verzinsliche, tjährig kündbare Anlage zu 365 wird für kraftlos erklärt.

II. Dienstmagd Katharina Mader dahier hat die Kosten des Aufgebotsverfahrens zu tragen. Thatbestand und Gründe.

ꝛc. Der Kgl. Amtsrichter. (L S.) gez. Pfeufer. Verkündet 18. Oktober 1889. gez. Haider, Rpr. f. Gerichtsschreiber. Zur Beglaubigung: 6 Regensburg, am 21. Oktober 1889. Der geschäftsl. Kgl. Sekretär: (L S.) Hencky. [39634] Verkündet am 16. Oktober 1889. Kusch, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Kaufmanns Hermann Oester⸗ reich in Bublitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Oscar Goerke daselbst, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Bublitz durch den Amtsrichter Ehmke für Recht: as Hypothekendokument über die für den Kauf⸗ mann Daniel Henning in Bublitz in Abtheilung III. unter Nr. 1 der Scheune Nr. 40 von Bublitz ex decreto vom 7. April 1821 ingrossirten durch Cessionsinstrument vom 19. Januar 1846 an den Eigenthümer Mundt in Steinfurt abgetretenen 130 Reichsthaler, welches aus einer Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung des damaligen Stadt⸗

[396351]

T 8)

gerichts in Bublitz vom 15. März 1821 der In⸗

grossationsnote und dem Hypotzekenschein vom 7. April 1821 und der gerichtlichen Cession vom 12 Januar 1846 besteht, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat der An⸗ tragsteller zu tragen.

[39632] Bekanntmachung.

In der Pawella'schen Aufgebotssache F. 11/89 ist am 18. Oktober d. J. nachstehendes Ausschluß⸗ urtheil verkündet:

Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche des der Besitzerfrau Ida Borse, geb. Zielke, ge⸗ hörigen Grundstücks Jarischau Bl. 111 in Abthei⸗ lung III. Nr. 2 zufolge Verfügung vom 24. Fe⸗ bruar 1875 aus dem Vertrage vom 16. Februar 1875 für die Johann und Josephine Kreft schen Eheleute ursprünglich in Höhe von 4425 ein⸗ getragene, gegenwärtig, nach erfolgter Theilcession nur noch in Höhe von 2625 geltende und dur Erbrezeß vom 10. Dezember 1878 der Stellmacher⸗ frau Josephine Pawella, verwittwet gewesenen Kreft, in Schöneck überwiesene Post, welche Urkunde ge⸗ bildet ist aus der Verhandlung vom 16. Februar 1875, dem Hypothekenbriefe vom 22. Mai 1875 und dem Cessionsvermerke von demselben Tage, wird füt kraftlos erklärt.

Pr. Stargard, den 21. Oktober 1889.

Königliches Amtsgericht.

½ 255.

hen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 25. Oktober

.Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote Vorladungen 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

1889.

u. dergl.

Oeffentlicher Anzeiger.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesallsch. . Berufs⸗Genossenschaften.

.Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genoffenschaften. .Wochen⸗Ausweise der deurschen Zettelbanken. .Verschiedene Bekanntmachungen.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[39640] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Ruhrort vom 3. Oktober 1889 ist die Hypothekenurkunde über die zunächst im Grundbuch von Ruhrort Band 4 Blatt 76 Abtbeilung III. Nr. 7 eingetragene und von da nach Band 6 Art. 1 Ab⸗ theilung III. Nr. 1c des Grundbuchs von Ruhrort mit einem Theile des belasteten Grundstücks über⸗ tragenen Post von 405 Thaler 10 Sgr. Kapital nebst 6 % Zinsen von 400 Thbalern seit dem 23. März 1872 und 12 Thalern 10 Sgr. Gerichtskosten nebst ferneren Kosten für die Handlung Salomon Philipp zu Ruhrort für kraftlos erklärt.

Ruhrort, den 10. Oktober 188909.

Königliches Amtsgericht.

[39642] Im Namen des Königs!

Verkündet am 22. Oktober 1889.

Blandow, als Gerichtsschreiber.

In der Stever'schen Aufgebotssache F. 1/89 er⸗

kennt das Königliche Amtsgericht in Jacobshagen

durch den Amtsrichter Burghardt für Recht:

1) Das Hvpothekendokument über die bei Blatt Nr. 116, nach früberer Bezeichnung Band 4 Blatt 89 des Grundbuchs von Ball in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 5 für den Wirtbschafts⸗ inspektor Hugo Stever zu Horst nebst 5 % Zinsen eingetragene und von dort bei Abschrei⸗ bung von Parzellen nach Blatt Nr. 80, Blatt Nr. 152, Blatt Nr. 186 und Blatt Nr. 187 von Ball mitübertragene Restforderung von 72 Thalern 28 Sgr. = 218,80 aus dem rechtskräftigen Erkenntnisse vom 23. April 1855, gebildet aus einer Ausfertigung des bezeichneten Erkenntnisses, dem Eintragungsvermerk und dem Hypothekenbuchsauszug vom 25. Januar 1856 wird für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Verfahrens werden steller auferlegt 8

Burghardt.

dem Antrag⸗

Im Namen des Königs!

In der Chzerwionka'schen Aufgebotssache von Plania erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ratibor durch den Amtsrichter Kluczny für Recht:

1) die Rechtsnachfolger der verstorbenen Barbara Strachotta und der verstorbenen Georg und Barbara Gerwionka'schen Eheleute werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die Post von 23. Toalern 20 Silber⸗ groschen eingetragen Abtbeilung III. Nr. 1 auf Biecrt 48 Dorf Plania und bez' hungsweise die Post 82½— 139 Thalern, eingetragen Abtheilung III. Nr. 3 auf Blatt 40 Dorf Plania und Abtbeilung III. 1. 2 Lu, Blart 165 Acker Plania ausgeschlossen;

2) die Hypothekenurkunde über die erstgenannte Post wird für kraftlos erklärt;

3) die Kosten des Aufgebotsverfahrens baben die Antragsteller, Franz und Antonie Czerwionka'schen Ebeleute zu tragen. Ratibor, den 16. Oktober 1889.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

(39630]

[39137] Vekanntmachung.

Der preußische Hypothekenbrief vom 24. Oktober 1877 über 15 000 ℳ, welche in der dritten Abthei⸗ lung unter Nr. 23 bei dem im Grundbuche des Amtsgerichts Berlin I von der Königstadt Band 61 Nr. 3338 verzeichneten Grundstücke Höchstestraße (7) aus dem Vertrage vom 6. Oktober 1877 für den Schneidermeister Friedrich Adolph Sommer hier als Rest einer ursprünglichen Forderung von 18 000 noch eingetragen stehen, ist durch Urtheil des König⸗ lichen Amtsgerichts Berlin I. vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.

Berlin, den 15. Oktober 1889.

b Trzebiatowski, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 48.

[39140)

In der Geschwister Theodor Albert und Wilhelm Heinrich Tempel'schen Aufgebotssache, F. 3/89, er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Margonin durch den Amtsrichter Dr. Haase für Recht:

1) Die Hypothekenurkunde über noch 300 ℳ, ein⸗ getragen aus der Schuldurkunde vom 14. Februar, 5. April und 7. Mai 1878 am 6. August 1878 für Theodor Albert, geboren den 19. Juli 1866, und Bälbelm Heinrich, geboren den 8. August 1872, Feschwister Tempel, zu gleichen Antheilen in Ab⸗ beilung III. Nr. 8 des dem Arbeiter Friedrich ge nebst gütergemeinschaftlicher Ehefrau ge⸗ Blagen, im Grundbuch von Antonienhof Band 2 Glatt 17 verzeichneten Grundstücks Antonienhof Nr. 17, gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom aan August 1881 und der Ausfertigung der oben⸗ Schuldurkunden, wird für kraftlos

Klüutl. 7 Die Kosten des Aufgebots trägt der Antrag⸗ teller Albert Theodor Tempel, vertreten durch seinen Generalbevollmächtigten, Kaufmann H. F. Heymann zu Kolmar i. P.

Margonin, den 19. Oktober 1889.

Königliches Amtsgericht.

be Durch Urtheil vom 19. Oktober 1889 sind die eiden Hypothekenurkunden vom 1. November 1851 Biar vom 28. Februar 1859 über die auf dem Fctt des dem Grafen Anton von Magnis zu Fckersdorf gehörigen Grundstücks Band III. Nr. 28 (neue Nr. 150) Volpersdorf:

Urkunde vom 1. September 1851 eingetragenen 100 Thaler Darlehn,

2) Abtheilung III Nr. 3 für den Holzfond des Tuntschenkorf'er Kirchen⸗ und Widmuths⸗Waldes aus der Urkunde vom 28. Februar 1859 ein⸗

ggetragenen 100 Thaler Darlehn,

für kraftlos erklärt worden.

Neurode, den 19 Oktober 1889. K

Köͤnigliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 4. Oktober 1889. 8 Rücker, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Gerbers Johann Winkelbach von Gladbach, zur Zeit in Altona bei Hamburg, vertreten durch seinen Generalbevollmächtigten, Ackerer Bernhard Gerhard in Engers, vertreten durch Justizrath Zimmermann in Neuwied, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neuwied durch den Amtsrichter Herzfeld für Recht:

Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Gladbach Band 19 Art. 902 auf den Erund⸗ stöcken Flur 10 Nr. 1884/247 und Flur 6 Nr. 350 Abtb. III. Nr. 8 zu Gunsten der Handlung Rehm & Reifferscheid zu Aukunstmühle bei Vallendar ein⸗ getragene Hypotbekenforderung von 154 50 nebst Zinsen und Kosten aus der Eintragung vom 31. März 1877 wird für kraftlos erklärt. Die Kosten werden vom Antragsteller erhoben.

zusschlußertheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Havnau vom 1. Oktober 1889 sind:

I. die Hypothekenurkunden:

1) Die Hypothekenurkunde über 400 Thaler Dar⸗ lehn nebst 5 % Zinsen, eingetragen für die ver⸗ wittwete Kupferschmiedemeister Reich, Helene, geb. Scholz, zu Haynau in Abth. III. Nr. 6 des Grund⸗ buchblattes des dem Stellenbesitzer Paul Koenig zu Modelsdorf gehörigen Grundstücks Nr. 51 Models⸗ dorf, gebildet aus der Schuldurkunde vom 3. und dem Hypothekenbriefe vom 21. April 1873;

2) die Hypothekenurkunde über 100 Thaler Dar⸗ lehn nebst 5 % Zinsen, eingetragen für den Handels⸗ nann Gottlob Lange zu Haynau in Abth. III. Nr. 12 des Grundbuchblattes des dem Könial. Kammer⸗ berrn und Majoratsbesitzer Graf Rothkirch⸗Trach zu Bärsdorf gehörigen Grundstücks Nr. 14 Ober⸗Bärs⸗ dorf, gebildet aus der Schuldurkunde vom 9. und dem Hvpothekenbriefe vom 11. März 1867;

3) die Hypothekenurkunde über 100 Thaler nebst 5 % Zinsen, eingetragen für den Kirchvater und Aus⸗ zügler Walter zu Siegendorf in Abtb. III. Nr. 3 des Grundbuchblattes des dem Stellenbesitzer Her⸗ mann Suͤßenbach zu Modelsdorf gehörigen Grund stücks Nr. 43 Modelsdorf, gebildelt aus der Schuld⸗ urkunde vom 6.,8. Januar und dem Hvypotheken⸗ briefe vom 3. März 1840;

4) die Hppothekenurkunde über 5000 Thaler Kauf⸗ gelderrestforderung nebst 6 % Zinsen, eingetragen für den Banquier Louis Pollack zu Berlin im Grund⸗ buche der dem Königl. Kammerberrn urnd Majorats⸗ besitzer Dorotheus Graf Rotbkirch⸗Trach zu Bärsdorf gehörigen Fideikommißgüter Ober⸗, Mittel⸗und Nieder⸗ Bärsdorf,. Neusorge, Kreis Goldberg Haynau und Briese, Kreis Liegnitz, in Abtb. III. unter Nr. 13 bezw. 16 bezw. 13 bezw. 10, gebildet aus der Schuldverschrei⸗ bung vom 16. bezw. 19. Februar und dem Hppo⸗ thekenbriefe vom 23. Februar bezw. 10. Juni 1869;

5) die Hrpothekenurkunde über 300 Thaler Dar⸗ lehn nebst 4 ½ % Zinsen, eingetragen für den Frei⸗ gärtner Gottlieb Neumann zu Groß⸗Tschirbsdorf in Abth. III. Nr. 6 des Grundbuchblattes des dem Stellmachermeister Heinrich Kaul zu Reisicht ge⸗ hörigen Grundstücks Nr. 26 Reisicht, gebildet aus der Schuldurkunde und dem Hypothekenbriefe vom 16. März 1854;

6) die Hypothekenurkunde über 211 Thaler 13 Sgr. 5 Pfg. Erbgelder⸗Antheil nebst 4 % Zinsen, ein⸗ getragen für Friedrich Wilhelm Grüttner in Abth. III. unter Nr. 15 bezw. Nr. 2 des Grundbuchblattes der dem Stellenbesitzer Friedrich Otto zu Nieder⸗Steins⸗ dorf gebörigen Grundstücke Nr. 10 Nieder⸗Steins⸗ dorf und Nr. 8 Nieder⸗Steinsdorf'er Ackerstücke Zweiginstrument vom 18. November 1865 für Fried⸗ rich Wilbelm Grüttner,

für kraftlos erklärt;

II. alle unbekannten Berechtigten mit ihren An⸗ svccen und Rechten auf nachbenannte Hypotheken⸗ posten:

1) die Post von 250 Thalern nebst 5 % Zinsen, eingetragen für die verwittw. Frax Pastor Wandrey, Johanne Eleonore, geb. Eichner, zu Ottendorf in Abth. III. Nr. 2 des Grundbuchblattes des dem Stellenbesitzer Wilhelm Schroeter zu Ober Antheil Steinsdorf gehörigen Grundstuͤcks Nr. 5 Ober An⸗ theil Steinsdorf aus der Schuldurkunde vom 29. Juni 1823 ex decreto vom selben Tage;

2) die Post von 50 Thalern Erbantheil nebst 5 % Zinsen, eingetragen für Anne Marie Tietze in Abth. III. unter Nr. 1 des Grundbuchblattes des dem Getreidehändler Hermann Fiedler zu Haynau gehörigen Grundstücks Nr. 2 der Havynau'er Scheuern aus der Urkunde vom 5. Juni 1839 ex decreto vom 13. Juli 1839,

3) die Post von 6 Thalern 4 Sgr. 10 ½ Pf. Erb⸗ antheil, eingetragen für Friedrich Wilhelm Lorenz in Abth. III. unter Nr. 1 des Grundbuchblattes des dem Stellbesitzer Ernst Goebel zu Georgenthal ge⸗ hörigen Grundstücks Nr. 74 Reisicht auf Grund der gerichtlichen Erbtheilung vom 11. Februar 1840 zu⸗ folge Verfügung vom 3. September 1841,

4) die Posten

a. von 70 Thalern Muttererbtheil nebst 5 %

¹) Abtheilung III. Nr. 2 für das Fundationsver⸗ mögen der Pfarrkirche zu Mittelsteine aus der!

Zinsen aus dem Hybothekeninstrument vom 5. April

7 g Chr stiane Johanne Helene und Johanne Juliane Mabhaupt, von 300 Thalern Kaufgeld nebst 5 % Zinsen m Vertrage vom 28/,31. März und zufolge V ung vom 2. April 1873, eingetragen für den Ausihzgler Johann George Mobaupt zu Altenlohm imn Abth. III. unter Nr. 6 bezw. 7 des Grund⸗ buchblattes des dem Stellbesitzer Carl August Mobhaupt zu Altenlohm gehörigen Grundstücks Nr. 26 Altenlohm,

.5) die Post von 200 Thalern Kaufgelderforderung, eingetragen für die verwittw. Bauergutsbesitzer Wolf, Marie Rosina, geb. Weber, zu Fellendorf in Abth. III. Nr. 5 des Grundbuchblattes des dem Königl. Kammernherrn und Majoratsbesitzer Dorotheus Graf Rothkirck⸗Trach geh n Grund⸗ stücks 8 10 Nieder⸗Bärsdorf aus Urkunde vom Juni 1851 zufolge 14. Juni 1851, 66) die Post von 49 Thalern 20 Sgr. nebst 4 % Zinsen, eingetragen für den Schäfer Johann Carl Kurts aus Ulbersdorf in Abth. III. unter Nr. 4 des Grundbuchblattes des dem Müllermeister Friedrich August Rackwitz zu Petersdorf gehörigen Grundstücks Nr. 20 Petersdorf aus dem Hypotheken⸗ instrument vom 27. Februar 1841,

ausgeschlossen worden.

Hahnan, den 12. Oktober 1889.

Königliches Amtsgericht.

aus

Morf Verf

1 [39639] Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist die Hypothekenurkunde, bestehend einer Aus⸗ fertigung de. Schalrdurkunde vom 22. Juni 1864 nebst Hypothekenbuchauszug, gebildet über die auf dem Grundstück Flur III. Nr. 34 und 437/38 der Steuergemeinde Brackel, im Grundbuch von Brackel Band III Art. 32 Abth. III Nr. 2 eingetragenen 200 Thaler Darlehn für kraftlos erklärt. 6 Dortmund, 21. Oktober 1889. 8 Königliches Amtsgericht.

aus aus

[39637] Urtheils⸗Auszug.

Das Königliche Amtsgericht zu Recklinghausen erkennt in der Sitzung vom 28. September 1889 in den Pufgebotssachen Ia. Jochmann, geb. Grottken, Ib. Aust, IIa Wieland, IIb. Decking und IIc. Abend⸗ roth für Recht:

zu lIa. u. b. Die etwaigen Berechtigten der auf⸗ gebotenen Hypothekenpost werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Post aus⸗ geschleseu und wird das über diese Post ge⸗ bilbete Dokument für kraftlos erklärt. zu IIa. b. c. Die bezkichnete aufgebotene Hypo⸗

thekenurkunde wird für kraftlos erklärt. zu Ja b., IIa. b. c. Die Kosten werden den Antragstellern auferlegt. Recklinghausen, den 5. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht.

m be⸗

[39641] Verkündet am 18. Oktober 1889. 3 Kusch, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der verwittweten Frau Guts⸗ besitzer Pahl, Caroline, geborene Birkenfeld, in Col⸗ berg und der verwittweten Frau Kaufmann Oester⸗ reich, Marie, geborene Pahl. daselbst, Beide vertreten durch den Rechtsanwalt Albrecht Grieser dafelbst, erkennt das Königliche Amtsgericht in Bublitz durch den Amtsrichter Ehmke für Recht:

Die beiden Hypotheken⸗Urkunden, welche über die im Grundbuch des ehemaligen Domainen⸗Vorwerks Sassenburg Band I Blatt Nr. 8 in Abtheilung III unter Nr. 2 und Nr. 4 für den in NeVustettin ver⸗ storbenen Bezirksfeldwebel Carl Gotrlieb Bogislav Pahl ex decreto vom 10. April 1817 und vom 9. November 1820 eingetragenen 1589 Reichsthaler und 300 Reichsthaler gebildet sind und aus den Obligationen vom 28. Juli 1816 und vom 2. No⸗ vember 1819 nebst Ingrossationsnote und Hypotheken⸗ schein bestehen, werden für kraftlos erklärt. 1 Die Kosten des Aufgebotsverfahrens haben die Antragsteller zu tragen.

[39636] Im Namen des Königs! Auf den Antrag 1) des Wirths Friedrich Gottlieb Hartfiel zu Skorzewo, 2) des Wirths Eduard Lubitz zu Schönmädel, 3) des Gastwirths Friedrich Strohschein zu Wla⸗ dislawo, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schubin durch den Amtsrichter Krause für Recht: Die Hypothekenurkunden über: 1) 300 Thaler, dreihundert Thaler“ Kaufgelder⸗ rest für Heinrich Hartfiel, eingetragen aus dem Ver⸗ trage vom 4. Februar 1858 in Abtheilung III. unter Nr. 2c des Grundbuchs des dem Friedrich Gottlieb und Henriette, geb. Brandt, Hartfiel'schen Eheleuten zu Skorzewo gehörigen Grundstücks Skorzewo Nr. 23, gebildet aus Ausfertigung des Vertrages vom 4. Fe⸗ bruar 1858 mit Ausfertigungsvermerk vom 28. Juli 1862, den Eintragungsvermerken vom 5. Februar 1858, 21. Februar 1862 und 20. Juli 1862, Aus⸗ zügen aus dem Hypothekenbuche und Abzweigungs⸗ und Ausfertigungsvermerk vom 28. Juli 1862, 2) 100 Thaler, „einhundert Thaler“ Darlehn für den Einwohner Gottfried Schulz zu Schönmädel, eingetragen aus der gerichtlichen Obligation vom 13. November 1850 in Abtheilung III. unter Nr. 4 des Grundbuchs des den Wirth Friedrich Eduard und Therese, geb. Müller, Lubitz'schen Ebpeleuten in Schönmädel gehörigen Grundstücks Schönmädel Nr. 8, gebildet aus der Ausfertigung der Obliga⸗ tion vom 13. November 1850, dem Eintragungs⸗ vermerk vom 30. November 1850 sowie Hypotheken⸗ schein vom 10. Dezember 1850,

Geschwister Johanne

1842, eingetragen für die

3) 300 Thaler, „dreihundert Thaler“

Darlehn für

den Gastwirth Friedrich Strohschein zu eingetragen aus der Obligation vom 5. in Abtbeilvng III. dem Eigenthümer dislawo gehörigen

Wladisleg Wladislewo⸗ 5. Januar 1870 unter Nr. 2 des Grundbuchs des Friedrich Strohschein zu Wla⸗

81 en Grundstücks Rynarschewo 235, gebil det aus Ausfertigung der Schuldurkunde vom 5. Januar 1870, Eintrazungsvermerk vom 16. Ja⸗ nuar 1870 und Ausz g aus dem Hvpothekenbuche mit Ausfertigungsvermerk vom 19. Januar 1870,

werden für kraftlos erklärt. Schubin, den 15. Oktober 1889. Käönigliches Amtsgericht.

[39631] Im Namen des Königs! Auf den Antrag des den unbekannten in der Urtbeilsformel näher bezeichneten P. a. der unverehelichten Johanna Schetrich, b. der Wittwe Katharina Ludwiczak Pfleger, und zwar zu a des Rittergut Oswald Harmel zu Wilkowo, zu b. August Rogalinski zu Komorowo, Beid treten durch den Rechtsanwalt Petrich zu S erkennt das Königliche Amtsgericht zu Samter den Amtsrichter Knappe für Recht: Die unbekannten Erben: 1) der zuletzt in Wilkowo, Kr gewesene, am 20. J . anstalt zu Posen Johanna Scheirich, 30. September torbenen Ortsarmen, b. Nawrot, Ansprüchen und Rechten bezeichneten Personen im

1

bezmw. 59,75 ausgeschl

J 84 „. 1 fallen den Antrag

25 2 8 .

Samter, den 21. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht.

[39629] Im Namen des Königs! In der Goldmann'schen Aufgebots

das Königliche Amtsgericht zu il

Amtsrichter Kluczny füͤr Recht:

1) Die Rechtsnachfolger des

Juretzko werden

verstorbene b mit ihren Ansprüchen auf + von 20 Thalern, eingetragen in Abtheilung Nr. 2 des dem Häuslersohn Josef Goldmann hörigen Grundstücks Blatt 58 Schichowitz geschlossen. 2) Die Kosten des Antragsteller zu tragen. Ratibor, den 16. Oktober Königliches Amtsgericht.

Aufgebotsverfahrens ha

Abtheilung

[39423] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Ida Matthiessen, geborene⸗Witt, zu Altona, vertreten durch Rechtsanwalt Sieveking in Altona, klagt gegen ihren Ehemann, den Gold⸗ arbeiter Claus Hinrich Theodor Matthbiessen, früber zu Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, Ehe⸗ scheidung auf Grund böslicher Verlaffung, mit dem †Trennung der zwischen den Parteier 1

en 8 ach, unter Erklärung en

wegoen 1-a wegen 8

Bande nach, schuldigen Theil, und ladet de ichen Verhandlung des Rechts⸗ Civilkammer des Königlichen Land⸗ zu na auf den 1. Febrnar 1890, ags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zust wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Altona, der 18. Oktober 1889. Stabl,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[39420] Oeffentliche Zustellung. Die Arbeiterfrau Caroline Zoppka alias

geborene Jerzmann, zu Sczuplienen, vertreten

den Rechtsanwalt v. Fabiankowski in

klagt gegen ihren Ehemann, Arbeiter Johann Zo alias Zorp, unbekannten Aufenthalts, wegen scheidung, mit dem Antrage auf Trennung zwischen den Parteien bestehenden Ebe, s Erklärung des Beklagten für den allein sch

gen Theil, und ladet den Beklagten mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor III. Civilkammer des Königlichen Landgericht zu Allenstein auf den 25. Januar 1890, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen dem g Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht

bekannt Sennnsen. DS˖

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgeri

[39425] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Dachdecker Behrendt, Wilhelmine, geb. Uter, zu Reu⸗Ruppin, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Loevinson zu Neu⸗ Ruppin, klagt gegen ihren Ebemann, den Dachdecker

arl Kasper Behrendt, unbekannten Aufenthalts, wegen Mangel an Unterhalt und böslicher Verlaßung mit dem Antrage aus Ehescheidung, die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären und demselben die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neu⸗Ruppin auf den 23. Januar 1890, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Z2 stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Krämer, erichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

——.

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