75 — 85 ℳ, Limburger 42 — 50 ℳ, Quadratmagerkäse 25 — 30 ℳ — stitucional von Caͤdiz:
Schmalz: Prima Western 17 % Ta. 44,00 ℳ, reines, in Deutsch⸗ land raffinirt 48,00 — 51,00 ℳ Berliner Bratenschmalz 50,00 — 54,00 ℳ Fett, in Amerika raffinirt 43,00 ℳ, in Deutschland raffinirt 46,00 — 48,00 ℳ — Tendenz: Butter: Verminderter Bedarf, allgemein abfallende Qualitäten erschwerten das Geschäft. Schmalz: Bei großer Knappheit an greifbarer Waare wurden höhere Preise bezahlt.
— Vom 11““ Eisen⸗ und Metallmarkt berichtet die „Schles. Ztg.“: Die geschäftliche Lage des Eisen⸗ marktes ist auch in der abgelaufenen Berichtszeit dieselbe günstige geblieben und hat an Zuversicht für den ferneren Bestand durch die anhaltende Regsamkeit nur gewinnen können Die Menge des erzeugten Roheisens scheint, wiewohl der rege Betrieb der Hohöfen nicht aus⸗ gesetzt worden, eine für den Bedarf der Walzwerke immer knappere zu werden und reicht für den sich steigernden Begehr der Verbrauchs⸗ stätten kaum aus. Die Zufuhr der Erze ist daher eine rege, und ge⸗ langten die Bezüge von ausländischen Erzen in verstärktem Maße an. — Auch die Beschäftigung der Eisengießereien verblieb eine günstige, in⸗ dem dieselben für die Anlagen auf Berg⸗ und Hüttenwerken, sowie von Seiten der Maschinenbau⸗Anstalten mit ausreichenden Aufträgen ver⸗ sehen sind. — Der Betrieb der Eisenwalzwerke und Stahlhüt;en stand unter dem Einfluß der den Markt beherrschenden Verhältnisse und konnte den Anforderungen demgemäß nur unter Anspannung äußerster Thätigkeit genügt werden; schon heute ist kaum ein Zweifel darüber erlaubt, daß dieses Maß von Thätigkeit im laufenden Halbjahr keinen Rückgang erleiden dürfte. Der Stabeisen⸗ und Stahlmarkt erweist sich weiterhin als durchaus aufnahmefähig. An Fein⸗ und Kessel⸗ blechen ist der Begehr andauernd ein solcher, daß die Konsumenten auf die Erledigung ihrer Bestellungen wochenlang warten müssen. In Folge dessen hat sich die Redenhütte veranlaßt gesehen — vermuthlich auch mit Rücksicht auf die demnächst erfolgende Vollendung ihrer Martin⸗ stahlanlage — das Blechwalzwerk nahezu auf das Doppelte zu ver⸗ größern, und ist eifrig bemüht, den Neubau baldigst zum Betrieb fertig zu stellen. Auch der Bau des Eisenwalzwerks von Huldschinsky u. Söhne in Gleiwitz wird mit besonderem Eifer betrieben, sodaß mit der inneren Einrichtung schon im nächsten Monat begonnen werden kann. In Ausführung vorhandener Lieferungen kamen von Schienen und Schwellen sowie anderen Stahlfabrikaten beträchtliche Posten zur Ablieferung. Preise: Stabeisen in konkurrenzfreiem Gebiet 17 ℳ, Kesselbleche 21,50 — 22 ℳ pro 100 kg. — Der Zinkmarkt zeigte unveränderte Kauflust, daher ging von den Zinkhütten die ganze
roduktion frisch fort, ungeachtet der angestrengten Arbeit auf den Werken. Der Preis für Ia Marken stellte sich auf 45,50 ℳ, bei anderen raff. Marken auf 44 ℳ Für Blei und Bleifabrikate ist der Markt unverändert.
Wien, 26. Oktober. (W. T. B.) Ausweis der Oester⸗ reichisch⸗ungarischen Staatsbahn in der Woche vom 15. bis 21. Oktober 864 342 Fl., Mehreinnahme 26 288 Fl.
Manchester, 25. Oktober. (W. T. B.) 12r Water Taylor 7 ⅜%, 30r Water Taylor 9, 20r Water Heiab 8, 30r Water Clayton 8 %, 32r Mock Brooke 8 ⅞⅜, 40r Mayoll 9, 40r Medio Wilkinson 10 ½, 32r Warpcops Lees 8 ½, 361 Warpcopz Rowland 9 ½, 40r Double Weston 9 ⅞, 60r Double courante Qualität 13 ½, 32“ 116 yds 16 % 16 grey Printers aus 321/46r 182. Fest.
New⸗York, 25. Oktober. (W. T. B.) Baumwollen⸗ Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 315 000 Ballen; Ausfuhr nach Großbritannien 150 000 Ballen; Ausfuhr nach dem Kontinent 72 000 Ballen; Vorrath 530 000 Ballen.
Submissionen im Auslande.
Spanien.
1) 22. November, 2 Uhr Nachmittags. Direcciõön general de correos y telegrafos Madrid, calle Claudio Coello No. 18 principal: 50 Microphone, System Ader, mit je 2 Telephonen und einem Läutewerk, 43 Anzeigetableaux verschiedener Nummern und 50 kg Kabel. Kaution vorläufig 1041,75, endgültig 2083,50 Pesetas.
2) 23. November. 2 Uhr Nachmittags Direccion General de Correos y Telegrafos Madrid calle Claudio Coello No. 18 principal: 1500 Elemente mit Leclanché⸗Säule für den Telephondienst. Vor⸗ anschlag für jedes komplete Element Pes. 3,78, Kaution vorläufig 5 %, See. 10 % vom Gesammtbetrag der Lieferung.
3) 25 ovember, 2 Uhr Nachmittags. Ayuntamiento con-
Jagd statt.
Einrichtung und Lieferung der Beleuchtung vermittelst des elektrischen Lichtes während 25 Jahren. Kaution vor⸗ läufig 191 625, endgültig 383 250 Pesetas.
Nähere Bedingungen in spanischer Sprache beim ‚Reichs⸗ Anzeiger“.
Verkehrs⸗Anstalten.
Hamburg, 25. Oktober. (W. T. B) Der Schnelldampfer „Columbia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, heute Vormittag in New⸗York eingetroffen.
— 26. Oktober. (W. T. B.) Der Schnelldampfer „Augusta Victoria’ der Hamburg⸗Amerikanischen Packei⸗ fahrt⸗Aktiengesellschaft ist, von New⸗York kommend, heute 4 Uhr Morgens auf der Elbe eingetroffen.
London, 26. Oktober. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer
„Garth⸗Castle“ ist von Darthmouth gestern auf der Ausreise übgegangen. Der Castle⸗Dampfer „Pembroke⸗Castle“ ist in Capetown gestern auf der Ausreise angekommen.
Theater und Musik.
Königliche Schauspiele. Das Repertoire vom 27. Oktober G November ist folgendes: Opernhaus: Am Sonntag, den 97⁷ Oktober: „Der Frei⸗ schütz“; Montag, den 28.: „Die Verlobung bei der Laterne“, „Die Jahreszeiten“; Dienstag, den 29.: „Gioconda“; Mittwoch, den 30.: „Die Meistersinger von Nürnberg“; Donnerstag, den 31: „Gioconda“; Freitag, den 1. November: „Flick und Flock“; Sonnabend, den 2.: „Fidelio“ (Fr. Moran⸗Olden a. G.); Sonntag, den 3.: „Gioconda“ —
Montag, den 4.: „Rienzi“. Schauspielhaus: Sonntag, den 27.: „Wilhelm Tell“; „Der Prinz
Montag, den 28: „Wilhelm Tell“; Dienstag, den 29.: von Homburg; Mittwoch, den 30.: „Die Quitzows“; Donnerstag, den 31.: Zum 1. Male: „Der Name“; Freitag, den 1. November: Zum 1. Male wiederholt: „Der Name“; Sonnabend, den 2.: „Wilhelm Tell“; Sonntag, den 3.: „Der Name“; Montag, den 4.: „Die Weisheit Salomo'’s“.
Deutsches Theater.
Die erste Aufführung des dreiaktigen Lustspiels „Nächstenliebe“ von Julius Rosen findet am Sonnabend, 2. November, statt. Morgen, Sonntag, wird „Der Schatten“ und am Montag „Der Pfarrer von Kirchfeld“ gegeben. Das weitere Repertoire der Woche ist folgendermaßen feftgestellt: Dienstag, 29.: „Der Schatten“, Mitt⸗ woch, 30.: „Faust'’s Tod“, Donnerstag, 31.: „Der Schatten“, Freitag, 1. November: „Faust's Tod“, Sonnabend, 2. und Sonntag,
3.: „Nächstenliebe“. Berliner Theater.
Das Wochen⸗Repertoire vom 27. Oktober bis 3. November lautet folgendermaßen: Am Sonntag, den 27.: „Montjoye“; Montag, den 28.: „Montjoye“; Dienstag, den 29.: „Markgraf Waldemar“; Mitt⸗ woch, den 30.: „Der Kaufmann von Venedig⸗ ; Donnerstag, den 31.: „Montjoye“; Freitag⸗ den 1. November: 9. Abonnements⸗Vorstellung:
„Demetrius“; Sonnabeno, den 2.: „König Lear“; Sonntag, den 3. „Demetrius“. Lessing⸗Theater
Das Repertoire ist für kommende Woche in folgender Weise fest⸗ gestellt: Sonntag: „Das letzte Wort“. Montag: „Nora“. Dienstag: „Das letzte Wort“. Mittwoch: Der Fall Clémenceau“. Donnerstag: „Das letzte Freitag: „Das letzte Wort“. Sonnabend: Zum ersten Male: „Der Zaungast. Lustspiel in 4 Akten von Oscar Blumenthal. Sonntag: „Der Zaungastt.
1“
Mannigfaltiges.
Dienstag, den 29. d. M., findet Königliche Parforce⸗ Stelldichein: Mittags 1 Uhr am Forsthaus Plantagenhaus.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat, dem „Ev.⸗ Kirchl Anz.“ zufolge, Handschreiben an die Gemeinde⸗ Kirchenräthe mehrerer hiesiger wohlhabender Kirchen gerichtet, in welchen der Wunsch ausgesprochen wird, daß sie zur Erbauung von Kirchen
in den Vorstädten, namentlich in der St. Elisabethgemeinde und in Rummelsburg, aus ihrem Kirchenvermögen beitragen möchten. Die Gemeindeorgane von St. Matthäus haben darauf jüngst beschlossen, einen Beitrag von einhunderttausend Mark zur Abhülfe der hiesigen Kirchennoth zu bewilligen und Ihrer Majestät der Kaiserin mit dem Wunsche zu überweisen, daß diese Summe vornehmlich zum Bau einer Kirche mit Pfarrhaus in Rummelsburg, wo die kirchliche Verwahrlosung am dringendsten er⸗ scheint, verwendet werden möchte.
Die Durchlegung der Zimmerstraße kann nunmehr als beschlossene Sache angesehen werden, nachdem, wie die „N. A. Z.“ mittheilt, der Kriegs⸗Minister jetzt dem in Vorschlag gebrachten Ver⸗ trage ohne jeden Vorbehalt zugestimmt hat. Der Magistrat hat in Folge dessen beschlossen, die Mittel zur Durchlegung der Zimmer⸗ straße in den Etat für das Verwaltungsjahr 1890/91 einzustellen.
Die beiden überlebensgroßen Standbilder eines Grenadiers und eines Kürassiers aus der Zeit Friedrich's des Großen, welche der Berliner Bildhauer Heinz Hoffmeister im Auftrage Sr. Majestät des Kaisers für das Königliche Schloß ausführte, sind, so schreibt man der „T. R.“, von dem Künstler fertiggestellt und dieser Tage nach der Gießerei Lauchhammer geschickt worden. Beide Bildsäulen sind etwa 3 m hoch und bis auf die geringsten Einzelheiten in Uniform und d Waffen geschichtlich treu.
Donnerstag, den 31. Oktober, Abends 7 Uhr, findet im Central⸗ Hotel die erste Oktoberversammlung des Vereins der Kauf⸗ berechtigten des Waarenhauses für deutsche Beamte statt. Dieselbe ist gemäß §. 17 der Satzungen durch den Vorsitzenden des Beamten⸗Ausschusses, Geheimen Regierungs⸗Rath Mießner, durch zweimalige Bekauntmachung im „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger“ unter Mittheilung der Tagesordnung einberufen worden. Beim Besuch dieser Versammlung ist als Legitimation die Kaufberech⸗ tigungskarte vorzuzeigen.
Spandau. Behufs Ausschmückung und würdiger Ge⸗ staltung des Enthüllungs⸗ Festplatzes für das Denkmal des Kurfürsten Joachim II. hat sich der hiesige Magistrat an den Berliner Magistrat mit der Bitte gewendet, ihm leihweise die noch vorhandenen Ausschmückungsgegenstände für die Feststraße zum Empfang des Königs von Italien zu überlassen. Der Berliner Magistrat hat, der „N. A. Ztg.“ zufolge, beschlossen, den Wünschen des Spandauer Magistrats nachzukommen.
Königsberg i. Pr., 26. Oktober. Einer der großen am Hafen gelegenen Hanfspeicher (früher Frohmann gehörig) ist, nach einer Meldung des „W. T. B.“, gestern Abend — das fünfte Mal innerhalb dreier Jahre — niedergebrannt. Der Schaden ist ein ziemlich erheblicher. Bei den Löscharbeiten fand ein Feuer⸗ wehrmann den Tod, zwei andere wurden mit Mühe gerettet.
Göttingen, 24. Oktober. (Hannov. Courier.) Zur Ein⸗ weihung der neuen chirurgischen Universitätsklinik traf heute Nachmittag 2 ½ Uhr in Begleitung des Geheimen Medizinal⸗Raths Dr. von Bergmann der Kultus⸗Minister Dr. von Goßler ein. Die Einweihung fand in Gegenwart einer großen Zahl geladener Gäste statt. An die Einweihung schloß sich um 6 Uhr ein Festessen im Hause des Geheimen Medizinal⸗Raths König. Abends 9 Uhr brachte die Studentenschaft dem hohen Gaste einen Fackelzug, an dem sich gegen 400 Studirende betheiligten.
Aachen. (M. A. Zto.) Das hiesige Zeitungs⸗Museum beabsichtigt seinem Zwecke gemäß alle Kundgebungen der periodischen Presse, Proklamationen, Gedichte u. s. w., welche auf die bevorstehende Hochzeit der Prinzessin Sophie mit dem Kronprinzen von Griechenland Bezug nehmen, zu sammeln und in der Hohenzollern⸗Mappe als werthrolles historisches und kulturhistorisches Material einstigen Forschern aufzubewahren. Es erläßt daher die Bitte an alle deutschen Zeitungen, welche Originalberichte über die Hochzeitsfeierlichkeiten veröffentlichen, sowie an die Presse Griechen⸗ lands und vornehmlich Athens, dem Zeitungs⸗Museum sämmtliche auf die Hochzeit bezüglichen Nummern zu übersenden.
Wetterbericht vom 26. Oktober, “ 8 Uhr.
Stationen. Wind. Wetter.
o Celsius 50C. = 4 R.
Temperatur
Sg Kind. 7 U
in
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp. red. in Millim.
bedeckt Tell. bedeckt halb bed. wolkig wolkig bedeckt bedeckt wolkenlos
Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. —
Petersbrg. Moskau..
Cork, Queens⸗ townö... Cherbourg Helder... Flt.. amburg.. winemünde Neufahrwasser Memel
Pühis “ ünster.. Karlsruhe. Wiesbaden München. Chemnitz. Berlin.. Wien.. Breslau. Ile d'Aix O 4 Regen Väe “ ONO 4 bedeckt riest. OSO 2 bedeckt
— — —
Anfang 7 Uhr. Montag:
von P. Hertel. der Laterne.
——Og=bnSnn
bedech ede wolkig Tell., wolkig fang 7 wolkig wolkig bedeckt wolkenlos
bedeckt bedeckt wolkig wolkig¹) Nebel bedeckt O wolkig still bedect 2 bedeckt
Tobia Gorrio. von E. Graeb.
Montag: Dienstag:
Sbeereeeceheeöeeheöehee
Montag: Dienstag:
Uebersicht der Witterung.
Einem Maximum von 775 mm über Skandinavien liegt ein Minimum unter 755, über der Iberischen Halbinsel, gegenüber, sodaß im westlichen Mittel⸗ Europa mäßige östliche und nordöstliche Winde wehen. Ueber Deutschland herrscht aufklarendes, trockenes Wetter bei meist sinkender Temperatur. In Memel und Königsberg liegt die Temperatur um 6 Grad unter dem Gefrierpunkte und 10 bis 5 “ der normalen. Moskau meldet minus
rad.
Wort. v. Schönthan. Montag: Henrik Ibsen. Dienstag:
Deutsche Seewarte.
Krause.
116“
Theater⸗Anzeigen.
Rönigliche Schauspiele. haus. 213. Vorstellung. in 3 Akten von C. M. von Weber. nach einem Volksmärchen: „Der Dirigent:
hr.
Schauspielhaus. Schauspiel in 5 Akten von Schiller. In vnd Scene gesetzt vom Direktor Dr.
Opernhaus. Jahreszeiten. 4 Bildern von E. Taubert und E. Graeb.
Operette von J. Offenbach. Text aus dem vbG 11 von Michel Carré und Leon Batty. Anfang 7
Schauspielhaus. 8' 1.1.“ in 5 Akten von Schiller. An⸗
gian ühr. Opernhaus. 215. Vorstell. Gioconda. Oper in 4 Akten von A. Ponchielli. Uebersetzung von C. Niese. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. Friedrich von Homburg. von H. von Kleist.
Beutsches Theater. Sonntag: Der Pfarrer von Kirchfeld. Der Schatten. Mittwoch: Faust’s Tod.
Berliner Theater. Sonetag: Montjoye, der Mann von Eisen. Montjoye, der Mann von Eisen. Markgraf Waldemar
Tessing-Theater.
Schauspiel in Nora.
Das letzte Wort. 4 Akten von Franz v. Schönthan.
Mittwoch: Der Fall Clémenceau. Schauspiel in 5 Akten ron A. Dumas und A. d'Artois.
Wallner-Theater. Sonntag: Zum 15. Male:
Der Dompfaff. von R. Kneisel und H. Anfang 7 ½ Uhr. Montag u. folgde. Tage: Dieselbe Vorstellung.
Pictoria-Theater. “ 8 Afrika. Sonntag: Opern⸗- Moszkowski und Rich. Nathanson. Der Freischütz. Oper A. Raida. Text zum Theil 7 ½ Uhr. Freischütz“, von Montag: Hr. Sucher. Anfang
227. Vorstellung. Wilhelm
Zum 4. Male:
Sonntag: 8 Ausstattung:
Otto Devrient. glänzender
214. Vorstellung. Die Poem in 2 Akten und Musik Die Verlobung bei
Entwurfe von Musik von Louis Roth. Julius Fritzsche. Dirigent: mann. Anfang 7 Uhr. Montag: Der Polengraf.
Tanz⸗ Vorher: r.
8 Vorstellung. Wilhelm germama.
Text von Ballet
Prinz Akten
Sigmund Lautenburg.
Anfang 7 ½ Uhr. Montag u. folgde. Tage:
Central-Theater. Sonntag:
229. Vorstellung. Schauspiel in 5 Anfang 7 Uhr.
Der Schatten.
H. Wilken. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag: Zum 67. Male: Gesangsposse in 4 Couplets von Gustav Görß.
Roth. Anfang 7 Uhr.
Sonntag: Das letzte 4 Akten von Franz
Schauspiel in 3 Akten von Schauspiel in
von 12 — 11 Uhr. — Montag:
Tircus Renz, Karlstraße.
außerordentliche Vorstellungen.
Gesang in 4 Akten Aufführung des großartige.
Posse mit Musik von F.
Hirschel.
ö1““ 1116““
Sonntag: Zeitgemälde in 11 Bildern von Alex.
Ballet von C. Severini. Dieselbe Vorstellung.
Friedrich—- withelmstädtisches Mit durchaus neuer —
Der Polengraf. Operette in 3 Akten, nach einem G. de Grahl'schen Richard Genée und J. In Scene gesetzt von Kapellmeister Feder⸗
Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Sonntag: Zum 1. M. wiederholt: (Belle-maman.) Lustspiel in 3 Akten von Victorien Sardou und Raimund Deutsch von Ernst Schubert. In S Mit vollständig neuer Aus⸗ stattung an Dekorationen, Möbeln und Requisiten. c
Schwi egermama.
Direktion:
Mit neuen Bildern:
Zum 20. Male: Das lachende Berlin von Ed. Jacobson und
Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstraße 72. Flotte Weiber.
Leon Treptow. Musik von Franz
Montag: Dieselbe Vorstellung. Anfang 7 ⅛ Uhr.
Akten von
Urania, Anstalt für volksth. Naturkunde. Frl. Invalidenstr. 57/62 und Ausstellungs⸗Park, geöffnet Sonntag, Abends 7 ⅞ Uhr: Von der Erde bis zum Monde.
Dieselbe Vorstellung.
Sonntag: 2 große 4 Uhr (1 Kind frei) mit einem eigens arrangirten Programm Ausstattungsstücks Leben und Treiben auf dem Eise. — Auftreten des Sergeant Simms mit seiner jugendlich. militärischen
Truppe (ohne Gewehrfeuer). — Abends 7 ½ Uhr:
Novität: Im dunklen Erdtheil, oder Einnahme von Bagamoyo. Gesetzlich geschützt! Große equestrische Original⸗Pantomime, arrangirt vom Direktor E. Renz. — In beiden Vorstellungen: Auftreten der vorzügl.
Stauley in
Musik von C. Anfang VTVorführen der bestdressirten Schul⸗ und Freiheits⸗
pferde. Montag: Vorstellung. Im dunklen Erdtheil.
Theater.
“ Nachrichten.
Verlobt: Frl. Emilie Heising mit Hrn. Wirth⸗ schafts⸗Inspektor Ernst Oswald (Schiroslawitz). — Frl. Anna Schmidt mit Hrn. prakt. Arzt Dr Otto Regge (Gumbinnen). — Frl. Käthe Reinhardt mit Hrn. Fabrikbesitzer Rudolf Pfafferott (Hedersleben —Hakeborn). — Frl. Emma Hintze mit Hrn. Kaufmann Friedrich Meinecke (Magdeburg— Stendal). — Frl Anna von Wieters heim mit Hrn. Paul Garchow (Schöneberg — Altona).
Verehelicht: Hr. Georg Pape mit Frl. Margarethe Minde⸗Pouet (Berlin). — Hr. Willy Herbig mit Frl. Gertrud Rohland (Görbersdorf).
Hr. Paul Drelse mit Frl. Klara Schroeder
(Berlin). — Hr. Hauptmann Stephan mit Frl.
Wanda Haenschke (Danzig). Hr. Charles
de Bourdeaux mit Frl. Käthe Sandmann
(Schwedt a. O.— Mittenwalde). — Hr. Franz
Groth mit Frl. Martha Seifert (Breslau)
Hr. Kaufmann Friedrich Voigt mit Frl. Agnes
Krasler (Berlin). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Gustav Becker
Fritzsche.
Schwie⸗
Deslandes Scene gesetzt von
1““
Emil Thomas.
11“ (Wohlau). — Hrn. Prem.⸗Lieut. K v. offu, rn. Polizei⸗
(Berlin). Eine Tochter: Lieutenant von Eckartsberg (Benlin). Hrn. Lieut. Friedrich Grafen von der Affeburg ( (Stein⸗ höfel). Hrn.
— Hrn. Dr. Reszka (Breslau). — Hrn. Richard Müller (Berlin). — Hrn. Otto Lücke (Berlin). Gestorben: Hr. Kaufmann Hugo Reich (Berlin).
— Frau Rentier Wilhelmine Kölln, geb. Pape
(Berlin). — Hr. Otto Felcgenttee (Bernburg); — Margaretha Monheim (Köln). Hrn. Ih. chete Sohn Arthur (Bromberg). — Hr. Major z. D. Bernhard Harseim (Weimar).
Redacteur: Dr. H. Klee. Verlag der Expedition (Scholz).
Berlin:
Nachm. u“ ve G Nr. 32.
e⸗
in Aachen
Reitkünstlerinnen und Reirkünstler. — Reiten und
Hermann Franke (Reichthal). — Hrn. Fabrik⸗ Direktor H. Schild (Herzberg a. E.).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗ „Anzeiger.
No 256.
B erlin, Sonnabend, den 26. Oktober
1889.
mwa;
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstage ist der folgende Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend die Abänderung des Gesetzes gegen
die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial⸗
demokratie vom 21. Oktober 1878, zugegangen:
Artikel I. Die Bestimmungen in 8. 8 Absatz 6, §. 10 Absatz 2, §. 14 Absatz 2, §. 16 Absatz 2, §. 22, 23 §. 24, 8 25 des Ge⸗ setzes gegen die gemeingefährlichen Be Ieoraeg der Sozi ialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (Reichs⸗Ges.⸗Bl. S. 351) treten außer Kraft. Die Beschränkung der Geltungsdauer des vorbezeichneten Gesetzes
“ vom 18. März 1888, Reichs⸗Ges.⸗Bl. S. 109) kommt in
Wegfall. An Stelle der Bestimmungen in H. 2 Absatz 1
Artikel II. und §. 11 Absatz 2 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 treten fol⸗ §. 2 Absatz 1.
gende Bestimmungen:
Auf eingetragene Geno ssenschaften findet im Falle des §. 1 Absatz 2 der §. 79 des Geslges vom 1. Mai 1889, betreffend die Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften (Reichs⸗Ges.⸗Bl. S. 55)
Anwendung. 11 Abf satz 2 2.
Bei periodischen Drr 1c. sünan 1 kann auch bas fernere Erscheinen verboten werden, sobald 1 Erlaß des Verbots einer einzelnen Nummer das Verbot einer we tteren Nummer erfolgt.
Artikel III. An Stelle der Bestimmungen in den 888 76 28 des Gesetzes vom 21. Dkiober 1878 und im §. 1 des Gesetzes vom 31. Mai 1880 (Reichs⸗Ges⸗ Bl. S. 117) treten unter den Ziffer⸗ bezeichnungen §§. 22, 23, 24 folgende Bestimmungen:
§. 22.
Zur Entscheidung der in den Fälle en der §§. 8 8 13 erhobenen Beschwerde wird eine Kommission 66 dem Sitze in Berlin gebildet Diese be besteht aus einem Vorsitzenden und elf Mitgliedern! Der daiser ernennt den Vorsitzenden und aus der Zahl der Mitglieder det Kommission dessen Stellvertreter. Die Mitglieder der Kommis⸗ sion werden von dem Bundesrath aus den Mitgliedern der höchsten Ge richte und Verwaltungsger hte des Reichs oder der einzelnen Bundesstaaten gewählt. ½ Wahl der Mitglieder erfolgt für die Dauer ihres Verbleibens i richterlichen, beziehungsweise verwaltungs⸗
gerichtlichen Amte.
der Be setzung von sieben Mit⸗ taCinschluß des Vorsitzenden. Die Verhandlung und Pit. öffen tlicher Sitzung nach vor rausge angener er oder deren Be vollmäch chtigt. n, fowie der Behörde gegen deren Verfüg zung die Bescha. verde erhoben ist DM Behörde oder deren Aufsichtsbehör de kann einen2 Vert treter besteleen. Die Entscheizungen ergeben nach frei⸗ m E⸗ messen und sind endgülti g. Die Kommission ist befugt, Beweis in vollem Umfange ge, inebesondere durch eidliche Veraehmung von Zeugen und Sasc hver! ändigen, zu erheben oder mittels Ersuch bens einer Behörde des Leichs oder eines Bundes⸗ staates erheben zu lassen. Hinsichtlich 8en Verpflichtung, sich als Zeuge oder standiger ver ꝛel me en zu las en, sowie hinsichtlich
im Fall⸗ Ungehorsams zu verhängenden Strafen kommen
für das stgasgeris rliche dg kfabre n geltenden I mmungen zur 2 tisbee reche I n Anwendung. Dasfelbe gilt für die Handhabung der
§. 23. Eeeett on entscheidet in ö Un scheidung in nich⸗ Ladung der Beschwe rdeführ
Die
äftsgang bei der Kommission durch ein berfastr en zu entmme es “ D geordnet, w eches ie Bestätigung des Bundebraths unter 24
irke und Ortschafte wels e uel urch die im §. 1 Absatz 2 strebu g g 91 8 6. fahr fär die ffenti he Sicherheit nu von den Cenr albehggger der B aaten, soweit landesgesetzlich zulässig ist, Cezekmigung des di- DVaus. von längstens Zahre angecrdnet von denen eine Gefährdung der öffentliche en rd EEN16“ ist, der Aufenthalt in den Be⸗ — ischaften der Landespolizeibehörde versagt werden
Die auf Geund des Absatz 1 getrof enen Anoronungen der Cen⸗ tralbehörden sind durch den „Reichs⸗ Anzeiger“ und ar f die für lande 28⸗ Geiehe Verordnungen vorgeschriebene Weh e bekannt zu machen. Dem Reichsrage nuß darüs 3 sofort, beiehungsweif bei seinem nächsten Zusammenir n werden.
Auch nec ch Ablauf der sü ir “ nungen gestellten Frist dürfen Personen, welchen der Aufenthalt in den bezüglichen Bezirken oder Oitsch iften versa 2 iwer nde n ist, den Aufenthalt in denselben nur mit vorgängiger Genehmigung der Landes-¹ Polizeibehörde nehmen
Wet der f nd vorst kehender Bef 1“ erlassenen Ver⸗ hächrgs der L nce⸗Pe lizeibehörde zuwiderhandelt, wird mit Geld⸗ j bi nd Mark oder mit Haft oder mit Gefängniß bis G welche sich am Sitz dieser Körperschaften Session de 1 aufhalten, finden die im Absatz ordnungen keine Anwendung.
Artike 1I. ie Bestimmung im §. 2 21. Oktober 1878 erhälrt die Zifferbezeichnung 829
Artikel V. Dieses Gesetz tritt mit dem kündigung in Kraft.
Die auf Grund der bisherigen Bestimmungen des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 erlassenen Anorbnungen und Verfügungen bleiben
unberührt.
ertikel VI. Der Reichskanzler wird ermächtigt, den Text des Gesetzes vom 21. Oktober 1878, wie er sich aus dem Inhalte des gegenwärtigen S Hesetzes ergiebt, unter Weglassung des §. 30 durch das
„Reichegesetzblatt“ bekannt zu machen.
Die Begründung lautet:
Das Geseg gegen die gemeing gefähn! ichen Bestrebungen der Sozial⸗ . vom 21. Ottober 1878 (R.⸗G.⸗Bl. S. 351) ist für die
bin zum 31. März 1881 erlassen M rden Durch das Gesetz vom ö; Mai 1880 (R.⸗G. Bl. S. 117) hat dasselbe eine authentische Erklärung und eine Verlängerung setner Geltung sdauer erfahren. Eine solche Verlän gerung ist sodann weiter dirch die Gesetze vom 28. Mai 1884 (R.⸗G.⸗Bl. S. 53), 20. April 1886 (R⸗G.⸗ Bl. S. 77) und 18. März 1888 (R.⸗G. „Bl. S. 109) um je 2 J 16 erfolgt, sa daß das gedachte Gesetz bis zum 30. Septem ber 1890 Geltung hat. Mit diesem Zeitpunkte würde dasselbe mit allen auf ihm beruhenden An⸗ ordnungen sofern nicht eine anderweite gesetzliche Regelung erfolgt, in We gfall kommen Dem in geeigneter Weise befges Fgfg⸗ ist der Zweck des vorliegenden Entwurfs. Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebu⸗ igen der So⸗ zialdem kokratie hat die weitere Verbreitung der sozialdemokratischen Irrlehr ren und das Anwachsen der Anhänger der sozialdemokratischen Partel zwar nicht völlig zu hindern ve nwectz zur Bekämpfung von Lehren Be Ideen war dasselbe aber auch nicht bestimmt und nicht geeignet; der Kampf hiergegen war von vornherein auf anderen Ge⸗ ieten zu führen. Der Zweck des G Gesetzes war vielmehr, der maß⸗ losen sozialdemotratischen Agitation, wie sie damals in der Presse, in Vereinen und Ver sammlungen unter Erregung der Leidenschaften der Mass offener Anreizung zu Gewaltthätigkeiten
wahsend ber erwähnten An⸗ des Gesetzes vom
Tage trat, Schranken zu setzen, die durch Ausschreitungen der Sozial⸗ demokratie bedrohte Rechtsordnung zu wahren, sowie dem besonnenen und ruhigen Theile der Bevölkerung Schutz; zu gewähren. Da hierzu die meist repressiven Mittel, welche das gemeine Recht an die Hand giebt, nicht für ausreichend erachtet werden konnten, stel lte das Gesetz
den Regierungen eine Reihe von Maßnahmen zu Gebote welche dazu dienen sollten, die gewaltsame und aufdringliche Agitatioc n nieder⸗ zuhalten und die aus der sozialdem okratischen Bewegung für den Frieden und die öffentliche Ordnung entspringend n Gefahren zu mindern.
Dieser Aufgabe ist das Gesetz im Großen und Ganzen gerecht geworden. Durch die energische und un ausgesetzte Handhabung seiner Beftimmungen ist es gelungen, die offenen Ve rhöhnungen von Gesetz und Recht aus der Oeffentlichkeit zu bannen, und die auf die Arbeiter⸗ massen wirkende sozialremokratische Agitation in Schranken zu halten. Die durch das Gesetz den Leitern der sohzial⸗ demokratischen Partei aufgezm ungene Mäßigung hat es mit sich gebracht, daß die sozialdemokratische Bewegung über das von den⸗ selben bereits gewonnene Gebiet e wesentlich gehemmt worden und daß insbesondere die ländliche Arbeiterbevölkerung vor dem Hineinziehen in diese Bewegung meist bewahrt geblieben ist. — Dieser Erfolg muß durch eine fortdauernde Wirksamkeit der fhs Wesentlichen bewährten Bestimmungen des Gesetzes gehütet werde
So nge nicht erkennbar wird, daß die Leiter der Sozial⸗ 8 okratie auf die Herbeiführung eines nur durch den Umsturz der bestehenden Stagats⸗ und Gesellschaftsord ung erreichbaren sozial⸗ demnokratise Sen Staatsge ebildes und auf eine ben öffentlichen Frieden ge rde nde Agitati ion verzt cht e'n, oder daß die Arbeitermassen für diese
lgilation nicht mehr empfänglich sind, werden besonvere Kampfmittel gegen die Sozialdemokratie nicht zu entbehren sein. Und zwar er⸗ scheinen gegenwärtig, nach zehnjähriger W. irksam keit des Gesetzes, so⸗ wohl die zu bekämpf enden Be in ihrer Tragweite 1 Stetigkeit, als jene Kampfmittel ihrer Zweckmäßigkeit genügend ge⸗ klärt, um die letzteren ihres provisorisch en Char at kters zu entkleiden.
In dem am 9. ö 1878 dem Reichstage vorgelegten Entwurfe des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebun gen der 16 mokratie war ein Endtermin für die Geltung des Gesetzes nicht vorgesehen. Die Bestimmung im §. 30 des Gesetzes, welche die Geltungsdauer des Gesetzes auf die Zeit bis zum 31. Mäts 1881 be⸗ 9 rünkte, beruht auf einem B eschluff⸗ des Reichstages. Hierdurch
ielt das Gesetz den Charakter eines schen, welcher ihm un⸗ ge⸗ 88 tet der durch die Verlängerungsgesetze jedesmal konstatirten Erprobung ve öG ist. Unleugbar aber hätte Sas Se etz der sozialdemokratischen Bewegung weit stärkeren Abbruch gethan, wenn es von Anfang an als ein fristlo Lses Gesetz erlassen wäre. Die in kurzen Pausen immer wieder Hauftauch bende Frage der Ver! ängerung des Gesetzes bot der Sozialdemokratie den erwünschten Stoff zur Agitation. Unablässig, nicht zur Zeit der Reichstagswahlen, sondern auch für jede Session, in welcher die Verlängerung des Soz zialistengesetze 8 zur Berathung stand, bildete dieselbe den Angelpunkt, um den sich die Agitation der Sozialdemokratie in der Presse und in? Versam; nlungen drehte. Ebenso boten die Verhandlungen des Reichstages über die dczägliche Gesetzes⸗ vorlagen den Vertretern der Sozialdemokratie imn den geeignersten Anlaß, um ihre revolutionären Anschauungen un unter Wer⸗ dächtigung und Verunglim fung 8 Regterungen und “ Organe ins Land zu tragen. Der von den soz mok⸗ kratische n Ahgeoroneten aufgestellten Behauplung, daß das Sozialist engesetz die Sozial⸗ demokratie zu stärken und fördern, nicht aber zu hindern und ein⸗ zuschränken geeignet sei, kann — so unbegründet diese 8 hin⸗ sichtlich aller übrigen Bestimmungen dieses Gesetes ist — bezüglich der Vorschrift der Beschränkung der Geltungsdauer auf eine kurze Zeit insofern eine 1en Verechtigung nicht ab⸗ gesprochen werden, als diese limmung der ungestörten Wirksamkeit des Ge setzes innerl entgegen gea rbeitet, und an ererseits vor allem Uebrigen, dem Sög äußerlichd den Charakter eines Ausnahmegesetzes vG t hat. nan aber auf die Ent⸗ stehun eschichte etete⸗ mu „so ist unschwer zu er⸗ kennen, daß die Ve dsse ange . als hinfällig er⸗ wiesen haben. G — bei aller denzeit der Meinungen innerhalb der gesetzge Senh n Füftoren läßt sich die Frzist⸗ bestimmung logisch nur auf die Annahme zurückführen, daß der Zweck des Gesetzes ein vorübergehender sei, oder abe⸗ , 886 die Mittel des elben sich als ungeeignet herausstellen würden. In ersterer Beziehun ig konnte die — von den verbündeten Regierungen herding⸗ nicht getheilte — Hoffnung gehegt werd en, die durch das Gesetz zu bekämpfenden gemeingefährlichen Bestrebungen würden binne⸗ n Zeit theils wegen ihrer inneren Unt 8 barkeit, theils durch e Anwendung d er im Weset gebotenen Mittel, oder endlich durch 8 vh ives Eingr⸗ reifen der Gesetz d auf dem Gebict der sozialen Reform wieder verschwi *Diese Hoffnung hat sich als eine trügerische ergeben. Nicht um die Besei tigung einer vorüber⸗ G Krankheit hand li es sich, darum, daß dem Weiter⸗ eines chronischer Uebels vor gebeugt werde, dessen Heilung in üeh; nahen Zeit nicht zu erwarten steht. Andererseits ist schon oben dargelegt worden und wird jetzt, wenn der des Ge⸗ setzes richtig erkannt wird, ohne Widerspruch zuzugeben sein, daß die Miltel desselben sich im Allgemeinen als zw ddentsprechnd erwiesen haben. Sie werden auch ferner die Wirkung äußern, die bei richtiger Würdigung der zu bekämpfenden ö lichen Bestrebungen von ihnen erwartet werden E Aber diese Wirkung wird um so kräftiger sein, wenn die ungestörte und ununterbrochene Anwendung dieser gesetzlichen Mittel gesichert sein wird, deren Auswahl sich den besonderen Erschemnungen des Uebels anpaßt. Der Versuch eines Ersatzes durch anders geartete Mittel wird stets der Se cwierigke 5 begegnen, daß diese letzteren ent⸗ weder an Fntenftat verlieren oder zugleich auch andere Theile des sozialen Drganismus treffen. Fwar halten die verbündeten Regie⸗ rungen an der Hoffnung fest, daß die besonderen Maßnahme n gegen die Sozialden nokrati e für die Zukunft, namentlich, wenn die soßialrefor⸗ matorischen Gesetze ihre Wir funo voll erreicht haben, zu entbehren sein werden. Der Zeswpunkt hierfuͤr läßt sich jedoch nicht absehen. Den die sozialdemokratischen Lehren haben in den breiten Schichten der Arbeiterbevölkerung schon zu tiefe man sich der Selbsttäuschung hingeben könnte, es s0 schon im Laufe weniger Jahre ein erheblicher Rückgang in der sozialdemo⸗ kratischen Bewegung eintreten. Von der noch nicht abgeschlossenen sozialen Gesetzgebung zur Verbesserung der Lage der arbeitenden Klassen aber wird eine merkbare Rückwirkung auf die Stimmung der Arbeiterbevölkerung nicht eher zu erhoffen sein, als his der Einfluß dieser Gesetzgebung auf die materielle Lage der Arbeiter sich eine längere Zeik hindurch fühlbar gemacht haben wird. Um so mehr wird es zu vermeiden sein, die Wirksamkeit dieser Gesetzgebung durch Auf⸗ rechthaltung der Fristbestimmung im vorliegenden Gesetze abzu⸗ schwächen.
Von dieser beschränkenden Bestimmung befreit, stellt aber das Gesetz eine derartige erhöhte Wirkung in Aussicht, daß er⸗ wogen werden konnte, ob unter dieser Voraussetzung es nicht an⸗ gängig sei, auch auf einzelne andere öG desselben zu ver⸗ zichten, einzelne zu mildern und namentlich für die Handhabung des Gesetzes weitergehende Rechtsgarantien zu schaffen. Diese Frage ist bejaht worden. Eine Reihe von heffin chrhjese . 22 bis 25) sind gänzlich beseitigt, eine Reihe polizei⸗
cher Be (§§. 11 und 28) erheblich gemildert worden;
Wurzeln geschlagen, als daß
durch die Beseitigung einzelner W1“ ungen über den Instanzen⸗ zug (§. 7 Abf. 6, §. 10 Abs. 2, §. 14 Abs. 2, §. 16 Ab. 2) und durch Aenderungen in der W11““ und dem Versahren der Reichskommission (§§. 26 und 27) sollen jene Rechtsgarantien ge⸗ schaffen beziehungsweise verstärkt werden.
Im Einzelnen ist dementsprechend zu dem Gesetzentwurf Fol⸗ gendes zu bemerken:
Zu Artikel I.
In der Mehrzahl der Bundesstaate en, namentlich in den größer derselben, ist gegen poltzeiliche Verfügungen eine Rechtskontrole, i besondere durch Anrufung der Verwaltungsgerichte be gehungsmweig der ordentlichen Gerichte gegeben, diese Rechtskontrole jedoch bezüglich der uf Grund bes Gesetzes gegen die geme ingefährlichen Be⸗ strebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ⸗ gangenen politeili ichen Berfügungen durch die in den 8 Abs. 6, 10 Abf. 2, 14 Abs. 2. 16 Abs. 2 enthaltene Vor⸗ schrift. die vort vorgesehenen Verfügungen nur die Be⸗
daß gegen 1 schwerde an die Aufsichtsbehörden zulässig sei, ausgeschlossen. Es er⸗ an dieser Stelle (abgesehen von
scheint daher sachlich gerechtfertigt, den zu Artikel III. zu erwähnen den Verf ügungen) durch Streichung igkeitsbestimmungen das
der vorbezeichneten abweichenden Zuständi gemeine Recht wiede erherzustellen.
Die §§ 22 bis 25 a. a. O., wonach Personen, welche sich die Agitation für sozialdemvkratis he Umsturzbestrebunge n zum Geschäfte machen, bezüglich des Aufenthalts, des Gewerbebetriebs, der Ver⸗ breitung von Druckschriften und des Handels mit denselben gewissen Beschränkungen ö vorfen werden können, und wonach für Ueber⸗ tretungen der bezüglichen Vorschriften Geldstraf⸗ beziehungsweise Gefängnißstrafe bis zu einem . angedroht wird, sind als besonders hart bezeichnet worden Es hat für thunlich erachtet werden können, diese Bestimmun, gen, von denen gens nur in verhältntßmabig seltenen Fällen Gebrauch gemacht worden ist, zu streichen.
Der Wegfall der durch das Gesetz vom 18. März 1888 von Neuem ausge spro⸗ chenen beschränkten Gültigkeitsdauer des Gesetzes be⸗ darf nach den obigen Ausführungen keiner näheren Besrlabens
Zu Artikel II.
Die für die Bestimmung des §. 2 Absatz 1 vorgeschlagene Ersatz⸗ bestin rmung ist lediglich redaktioneller Natur r, indem an Stelle des §. 35 des Gesetzes vom 4. Juli 1868 der §. 79 des Gesetzes vom 1. Mai 1889, betreffend die Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften,
getreten ist.
Die Vorschrift des §. 11 Abs. daß mit jedem Verbot einer einzelnen r einer G vndeschen n ruckschrift auch das; Verbot de ferneren Erscheinens derselb n sofort verbunden werden kann, läßt insbesondere in Verbi ndung mit der Vorschrift im dlesten des §. 13, wonach die Beo eschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, die Mög⸗ ichkeit offe n, daß eine einzelne Ausschreitung mit einer verhältnif ßmäßig harten Strafe welche für den Be⸗ siter beziehung'weise Verleger der Bruch schri ft schwerwie gende finanzielle h nach sich zu zi tehen pflegt, belegt werden kann. Es ist deshalb für thunlich erachtet die Zulässig⸗ keit des Verbots des ferneren Erscheinens einer periodischen Druck⸗ schrift erst an das wiederholte Verbot einer einzelnen Nummer zu knüpfen, zum ial da in d in Falle, wenn die Umsturzbestrebung i der Sozialdemokratie in einer d auf das erste Verbot folgenden Nummern der betreffenden Drucksch rift wiederum hervortreten, der Erlaß eines zweiten Verbots in V erbindung mit dem Verl bote des ferneren Er⸗ scheinens der Druckschriet ohne jeden Verz ö fann. Miesen Erwägungen entspricht die Abänderung im 8* 1 s
Zu Artikel III.
Da die Wirkung der gegen ö periodische und nicht periodische Druckschriften ergehenden sich nicht auf den Bundesstaat, in welchem das Verbot erlassen ift bese iukt, sons ern sich auf das! ganze Reich erstreckt, so kann die Entscheidung über Beschwerden gegen diese Verbote (§§. 8 und 13) nicht endg bültig, den einz 11 Landesbe ehörden überlassen werden, vielmehr ist für dieselben eine Central⸗Instanz des Reichs nicht zu entb⸗ hren. Diese En ischeidungen enr va dem Reichs⸗ gerichte zu überweisen, emxfie hlt sich nach de derselben nicht und würde mir den Aufgaben des Reichsger d— wohl ver einbar sein. Ebenso wenig erscheint es thu lic — 8 Entsche idung dem obersten Verwalt ines. eiszelnen B u etwa dem preußischen O. er⸗Verwattungsgerichte, zu defen uständigkeit in Preußen die Re chtsko ntrole üͤber polizeiliche Verfügungen in letzter g hört, zu überweisen. Es ist des alb die im §. 26 des Ge⸗ setzes eingesetzte Reichs Kommission beibe ehalt ten, in ihrer setzun 1 und in ihrem Verfahren aber in der Wei se umgestaltet wor⸗ de⸗ dieselbe die gleich en Rechtsgaram sien wie die in den einzelnen
für die Entscheibungen über polizeiliche Verfügungen verwaltungsgerichtlichen Behörden gewährt. Diese K ommission soll, unter einem von. Kaiser ernannten Vor⸗ fighnee s elf von dem Bundesrath aus Mitgliedern der höchsten Gerichte Verwaltungs zgerichte des Reichs oder der einzelnen Bundes Zaten zu wählenden Mitgliedern bestehen und in der Be⸗ sezune von siehen Mitgliedern, mit Einschluß des Vorsitzenden, und zwar im kont ad⸗ ktorischen Verfahren nach voragufge egangener Ladung der Beschwerdeführer oder deren Bevollmaͤchtigten entscheiden.
Die Oeffentlichkeit der W“ n ist ausgeschlossen worden, damit dem Versuch, die Sitzungen in agitatorischer Weise auszu⸗ beuten, von vornherein begegnet werde
In em finden die an Stelle der B ben §8§. 26 und 27 vorgeschlagenen Bestimmungen in den §S§.
29 ihre Be gründung. Für. 8 i Fall, daß einzelne Bezirke oder Ortschaften durch die im §. 1 Absatz 2 bezeichneten Umsturzbestrebungen mit Gefahr für bedroht werden, sind die in dem bisherige
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22 und
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die öffe utliche Sicherhei: §. 28 bezeichneten Maßnahmen nicht vollständig zu entbehren; ins⸗ besondere kann 8 die Befugniß, einzelnen Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu besorgen ist, den Aufenthalt in diesen Bezirken oder Ortschaften zeit⸗ weise zu versagen, nicht werden. Wenngleich von dieser Befugniß im Hinblick auf die achthe iligen Folgen, mit 1 dieselbe für die Ausgewief enen ae für diejenigen Ortschaften
welchen die selbe n demnächst ihren Wohnsitz nehmen “ ist nur mit großer Vorsicht Gebrauch zu h ist, so erscheint doch die Beibehaltung dieses Mittels zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in einze elnen Bezirken als unabweisli ich. Da⸗ gegen ist es thunlich gewesen, auf die in §. 28 zu 1, 2 und 4 be⸗ zeichneten Befugnisse zu verzichten, da die Bestimmung zu 15 wenn auch nicht vollsPdig, so doch in der Hauptsache durch die Bestim⸗ mung in §. 9 Absatz 2 gedeckt wird, die Vorschriften zu 2 und 4 aber sich als nicht unbedingt nothwendig erwiesen haben und, soweit erforderlich, durch Polizei⸗Verordnungen ersetzt werden können. Dem entspricht der an die Stelle des §. 28. tretende §., 24. In demselben hat zugleich die deklarirende Bestimmung im §. 1 Absatz 1 des Ge⸗ setzes vom 31. Mai 1880 Aufnahme gefunden, während der Absatz 2 dieses Gesetzes keiner Berücksichtigung mehr bedarf, da im Einklang mit den Ausführungen zu Artikel 1 an Stelle der bisher nur an die Aufsichtsbehörden zulässigen Beschwerde die landesgesetzlichen Rechts⸗ behelfe gegen landespolizeiliche Verfügungen auch gegen die zufolge degen” vorgeschlagenen §. 24 zu treffenden Verfügungen statthaft sein
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(Schluß in der Zweite
estimmungen in