1889 / 256 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Oct 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Grünstädtel —Schwarzenberg (2,66 km), am 15. Juli Stollberg Zwönitz (16,59 km) 1

7 Die Angabe bezieht sich auf 2381,14 km.

7) Die Angabe bezieht sich auf 1355,68 km

³) Durch die am 18. August 1888 erfolgte Inbetriebnahme des neuen Haupt⸗Personenbahnhofes in Frankfurt a. M. hat sich die Be⸗ triebslänge um 0 58 km vermehrt.

9) Am 1. September 1888 ist die Strecke Vechta Lohne (7,78 km) eröffnet.

10) Die Angabe bezieht sich auf 313,57 km. 8

¹¹) Durch die am 18. August 1888 erfolgte Inbetriebnahme de neuen ke cgenbabnboft⸗ in Frankfurt a. M. und der bezüg⸗ lichen Einführungsstrecken ist die Betriebslänge um 2,38 km vermehrt.

¹²) Die hierfür in Betracht zu ziehende Bahnlänge beläuft sich auf 683,19 km.

¹³) Am 2. September 1888 ist die Strecke Schwerin-—Crivitz (24,33 km) eröffnet.

¹¹) Die am 21. September 1888 eröffnete Zweigbahn von Bredebro nach Lügumkloster (9,19 km) ist bis zum 1. Januar 1889 für Rechnung des Baufonds betrieben.

¹⁵) Am 28. Oktober 1888 ist die Strecke Themar— Schleusingen (11,00 km), am 1. August 1889 die Zweigbahn Immelborn —Lieben⸗ stein —Schweina (6,41 km) eröffnet. 49 Die Angabe bezieht sich auf 198,95 km. 1¹⁷) Am 14. Oktober 1888 ist die Strecke Tannroda-Kranichfeld (3,37 km) eröffnet. ¹8) Die Bahn ist am 31. Dezember 1888 eröffnet. 1¹9) Die Bahn ist am 12. August 1888 eröffnet. ²¹0) Das Anlagekapital ist von der Gemeinde Löningen aufgebracht. 2²1¹) Die Bahn ist am 1. September 1888 eröffnet. 22) Die Bahn ist für Rechnung des Bankhauses Erlanger u. hne in Frankfurt a. M. erbaut, nach Eröffnung des Betriebes ist das Eigenthumsrecht des Bankhauses an die Jever⸗Carolinensieler Eisenbahn⸗Gesellschaft übergegangen. .2) Ausschließlich 87 400 für Betriebsmittel und Werkstatts⸗ einrichtung, welche dem Betriebspächter gehören. d Das Anlagekapital ist von der Stadt Osterwieck aufgebracht worden. . ²5) Die Bahn ist am 14. April 1888 eröffnel.

²⁸³) Die Bahn ist vom Hessischen Eisenbahn⸗Konsortium (Darm⸗

städter Bank und Hermann Bachstein) für eigene Rechnung erbaut.

2²) Wie zu 26

28) Die Bahn ist am 11. Oktober 1888 eröffnet.

²20) Außerdem sind 195 488 für die Dampffähr⸗Anlage zwischen Karolinenkoog und Tönning verwendet.

³¹) Das Anlagekapital ist von der Stadt Perleberg aufgebracht.

³2) Wie zu 26.

²3) Die Bahn ist vom Mitteldeutschen Eisenbahn⸗Konsortium (Darmstädter Bank und Hermann Bachstein) für eigene Rechnung erbaut.

34) Die Bahnen sind Eigenthum der Firma H. Bachstein, Berlin

25) Für die Jahre 1888 und 1887 hat aus dem Betriebs⸗Ueberschuß eine Dividende nicht gezahlt werden können. Die Zinsen für die St.⸗Akt. Litt. A sind in Höhe von 3 v. H von der Lokaleisenbahn⸗Betriebsgesell⸗ schaft in Hamburg garantirt, während für die Zinsen der Pr.⸗St.⸗Akt. die Emissionshäuser die Garantie bis zu 4 v. H. übernommen haben.

36) Die Bahn bildet einen Vermögensbestandtheil der Stadt Schmalkalden.

(Schluß aus der Ersten Beilage)

Neu ist die Bestimmung in §. 24 Absatz 3, welche den Zweck verfolgt, in Orten, wo die in §. 28 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 bezeichneten besonderen Maßnahmen eingeführt worden sind, be⸗ ziehungsweise seit längerer Zeit bestehen, die Wiederaufhebung der⸗ selben zu erleichtern, da deren Fortdauer vielfach nur mit der Erwä⸗ gung begründet wird, daß durch die gleichzeitige Wiederkehr der sämmtlichen im Laufe der Zeit ausgewiesenen Agitatoren eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit herbeigeführt werden würde, während eine solche Gefahr, so lange die Wiederkehr an die Genehmigung der Polizeibehörde gebunden ist, ausgeschlossen erscheint.

Zu Artikel IV. Die Zifferbezeichnung des §. 29 bedarf der vorgeschlagenen Ab⸗

änderung. Zu Artikel V und VI.

Es erscheint zweckmäßig, und mit Rücksicht auf die erheblichen Milderungen, welche das neue Gesetz enthält, geboten, dasselbe sofort mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft zu setzen. Bei den auf Grund der bisherigen Bestimmungen des Sozialistengesetzes erlassenen Anordnungen wird es zu bewenden haben; dagegen werden auf die⸗ selben beziehungsweise auf die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu erledigenden Beschwerden in Beziehung auf die Zuständigkeit der Behörden und das Verfahren die eine größere Rechtsgarantie ge⸗ währenden Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes zur Anwendung zu bringen sein.

Dem Reichstage ist zufolge der Bestimmung im §. 28 Absatz 2 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 351) der Rechenschaftsbericht über die Anordnungen zugegangen, welche von der Königlich preußischen, der Königlich sächsischen, der Großherzoglich hessischen und der Regierung der freien und Hansestadt Ham⸗ burg unter dem 26. September, 26. Juni, 28. und 27. Sep⸗ tember d. J. mit Genehmigung des Bundesraths getroffen worden sind. Demselben ist Folgendes zu entnehmen:

Von den in dem §. 28 a. a. O. als zulässig bezeichneten Maß⸗ nahmen ist in den nachstehend aufgeführten Gebietstheilen:

a. für die Stadt Berlin, die Stadtkreise Potsdam, Charlotten⸗ burg und Spandau, sowie die Kreise Teltow, Niederbarnim und Osthavelland,

b. für den Stadt⸗ und Landkreis Frankfurt a. M., den Stadt⸗ und Landkreis Hanau, den Kreis Höchst und den Ober⸗ taunuskreis,

e für die Städte Stettin, Grabow a. O. und Alt⸗Damm, sowie die Amtsbezirke Bredow, Warsow, Scheune und Finken⸗ walde,

in der Zeit vom 1. Oktober v. J. ab thatsächlich nur in sehr geringem Umfange Gebrauch gemacht worden. Die wirksamste dieser Maß⸗ nahmen, die Versagung des Aufenthalts ist überhaupt nicht zur An⸗ wendung gekommen, wie auch schon in den letzten drei Jahren die Zahl der verfügten neuen Ausweisungen eine äußerst geringe gewesen ist. Auch von der Befugniß zur Versagung der Genehmigung zur Abhaltung von Versammlungen bezw. zur Verbreitung von Druck⸗ schriften auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ist nur ver⸗ hältnißmäßig selten Gebrauch gemacht worden. nãm der Zeit vom 1. Oktober v. J. bis Anfang August d. §, die Ge⸗ nehmigung zur Abhaltung von Versammlungen nachgesucht: 1 in Berlin und Umgebung in . 69 Fällen, in Stettin und Umgebung in . . . . . .. 402 und versagt worden 8

in Berlin und Umgebung in. ... 104 Fällen,

in Stettin und Umgebung imn . 16

Die maßvolle Haltung, welche die Sozialdemokra en in den be⸗ treffenden Gebietstheilen beobachteten, ist lediglich in Folge des Um⸗ standes eingetreten, daß die Möglichkeit einer Ausweisung auch die zu Exzessen geneigten Elemente der sozialdemokratischen Partei in Schach hält. Die Abwesenheit der Ausgewiesenen und das Ferableiben der die Ausweisung fürchtenden berufsmäßigen Agitatoren haben es be⸗ wirkt, daß die Propaganda für die sozialdemokratischen Lehren nicht mehr mit der Dreistigkeit und Aufdringlichkeit unter Verspottung jeder staatlichen und gesetzlichen Autorität an die Oeffentlichkeit tritt, als dies früher der Fall war. Es ist hierdurch nicht nur dem Gefühle der fortdauernden Beunruhigung des gesetz⸗ und ordnungs⸗ liebenden Theiles der Bevpölkerung ein Ende gemacht worden, sondern durch die nothgedrungene Gewöhnung an die Innehaltung der gesetz⸗ lichen Schranken haben jene Maßnahmen auch auf den, den sozial⸗ demokratischen Lehren zugeneigten Theil der Arbeiterpartei einen be⸗ ruhigenden Einfluß ausgeübt. 8

Für Stettin und Umgebung konnte von einer Erneuerung der Verhängung der Maßnahmen auf Grund des §. 28 a. a. O. Abstand genommen werden. 1 1

Dagegen hat es nicht für thunlich erachtet werden können, mit der vollständigen Aufhebung jener Maßnahmen auch in den beiden zu a und b bezeichneten Bezirken vorzugehen. Denn die Ausbreitung sozial⸗ demokratischer Lehren und Bestrebungen unter der Arbeiterbevölkerung ist in denselben eher in der Zunahme, als in der Abnahme begriffen und die Bemühungen der Fuührer dieser Partei sind offenkundig dahin gerichtet, die radikale Richtung, welche die Erreichung ihrer Ziele durch den gewaltsamen Umsturz der bestehenden Staats⸗ und Gesell⸗ schaftsordnung anstrebt, in agitatorischer Weise mehr und mehr zur Geltung zu bringen. 1““ 1

Auf Grund dieser Erwägungen glaubt die Königlich preußische Staatsregierung die Aufrechterhaltung der auf Grund des §. 28 a. a. O. getroffenen Maßnahmen auch fernerweit auf die Dauer eines Jahres vom 1. Oktober er. ab für die Stadt Berlin und Um⸗ gebung, sowie für Frankfurt a. M. und Umgebung für geboten er⸗ achten zu müssen. .

Hinsichtlich der bezeichneten Bezirke ist im Einzelnen

a. für Berlin und Umgegend C“ zu bemerken, daß hier noch fortdauernd die sozialdemokratische Partei unablässig bemüht ist, ihre Lehren immer breiteren Schichten des Volks zugänglich zu machen und eine stetig wachsende Gefolgschaft an ihre Fahnen zu fesseln. Dazu dient namentlich die auch jetzt noch bestehende Organisation, an deren Spitze das Central⸗Comité und die Hauptleute stehen, welche eine außerordentlich eifrige und erfolg⸗ reiche Agitation entfalten. b

Im Interesse einer möglichst frühzeitigen und durchgreifenden Organisation der sozialdemokratischen Wählermassen für die nächsten

der gewerkschaftlichen Bewegung hervor.

Es ist nämlich in

Reichstagswahlen sind besondere, je einen Reichstagswahlkreis umfassende Wahlvereine unter dem Namen „Vereine zur Erzielung volksthüm⸗ licher Wahlen“ ins Leben gerufen worden, welche sich alsbald zu A1“ der sozialdemokratischen Parteipropaganda überhaupt erausgebildet haben.

Gleichzeitig trat die agitatorische Thätigkeit auch auf dem Gebiete Hier galt es, in den ein⸗ zelnen Gewerken zunächst die Unzufriedenheit der Arbeiter mit den bisherigen Lohn⸗ und Arbeitsverhältnissen wachzurufen bezw. zu bestärken, die Unzufriedenen zu ihren Arbeitgebern in möglichst schroffen, unversöhnlichen Gegensatz zu bringen, um auf diese Weise die grofe Masse der Arbeiter für die Annahme der sozialdemokratischen Lehre

empfänglich zu machen.

Mit aufreizenden Inschriften versehene rothe Fahnen, ferner die gleichfalls aufhetzende Inschriften tragenden Plakate, welche am 21. Oktober v. J. an einzelnen Häusern, Mauern, Anschlagsäulen be⸗ festigt wurden, legen beredtes Zeugniß ab für die eifrige Agitation der Scozialdemokraten. Desgleichen die zahlreichen, von einer Reihe sozialdemokratischer Agitatoren in öffentlichen Volksversammlungen gehaltenen aufrührerischen Reden, welche in vielen Fällen die polizeiliche Auflösung der Letzteren gemäß § 9 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 zur Folge hatten, sowie die vielen zur Verbreitung gelangten Flugblätter, welche wegen ihres stellenweise umstürzlerischen, zu Gewaltthätigkeiten auffordernden In⸗ balts zur öffentlichen Verbreitung nicht zugelassen werden konnten.

Um den Kampf gegen das demokratische Treiben mit Erfolg weiter führen zu können, vermögen die Polizeibehörden von Berlin und Umgegend neben den durch das Sozialistengesetz allgemein ge⸗ gebenen Handhaben der auf Grund der Bestimmungen in §. 28 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 bis jetzt alljährlich ertheilten Befugnisse auch für die nächste Zeit noch nicht zu ent⸗ behren.

Da sich diese Agitation in der Hauptsache in öffentlichen Ver⸗ sammlungen und durch Druckschriftenvertheilung vollzieht, so war es namentlich auch von Wichtigkeit, daß die Polizeibehörden durch Er⸗ neuerung der bis zum 30. September l. J. in Geltung stehenden Sonderbestimmungen auch weiterhin in den Stand gesetzt werden, die Ab⸗ haltung öffentlicher Versammlungen, welche zur Förderung sozialdemokra⸗ tischer Zwecke und Ziele zusammenberufen werden, außer in den Fällen des §. 9 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 allgemein zu verhindern, sowie alle Druckschriften sozialdemokratischen Inhalts, welche sich zu einem Verbote auf Grund des Scozialistengesetzes und zur dem⸗ nächstigen Beschlagnahme nicht eignen und Mangels spezieller Rechts⸗ verletzungen auch sonst nicht verfolgt werden können, wenigstens von der öffentlichen Verbreitung auszuschließen.

Aehnlich liegen die Verhältnisse

b. in Frankfurt a. M. und Umgegend. Auch dort hat die festgeschlossene, sozialdemokratische Parteiorganisation 88 die von ihr ausgehende geheime Agitation eine Aenderung nicht erfahren.

Der Bestand der Organisation ist erwiesen durch den zu Anfang dieses Jahres beim Königlichen Landgericht zu Frankfurt a. M. ver⸗ handelten Prozeß gegen den Schneider Georg Meier.

Der „Sozialdemokrat“ gelangt regelmäßig in einer auf 400

Exemplare geschätzten Anzahl nach Frankfurt.

Von den der Organisation angehörenden Sozialdemokraten wird

die Agitation in die zahlreichen dortigen gewerkschaftlichen und

geselligen Vereinigungen getragen.

Hiernach erscheinen auch für die Stadt Frankfurt a. M. nebst

Umgebung die Voraussetzungen für die im §. 28 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 vorgesehenen Anordnungen auch jetzt noch vorhanden.

Die Maßnahmen für Altona und Harburg nebst den an⸗ grenzenden Gebieten und die freie und Hansestadt Hamburg, für das hamburgische Staatsgebiet mit Ausschluß des Amts Ritze⸗ büttel erwiesen sich aus einer Reihe von Gründen als nothwendia.

Die rasche Aufwärtsbewegung des Hamburgischen Handels und die gleichzeitig eingetretene Vermehrung der industriellen Anlagen in beiden Elbstädten und deren Nachbarorten hat namentlich im ver⸗ flossenen und im laufenden Jahre neue starke Arbeiterzuzüge ver⸗ anlaßt. Diese wachsende Anhäufung von Elementen, welche der bestehenden Staats⸗ und Gesellschaftsordnung feindlich gesinnt sind, in einem verhältnißmäßig kleinen Umkreise birgt die ernstesten Ge⸗ fahren für die öffentliche Sicherheit in sich, falls unvorhergesehene Umstände eintreten sollten, welche den vorhandenen Zündstoff zur Flamme anfachen.

Für den Fortbestand und die Festigkeit der geheimen Organisation

hat auch die neueste Zeit eine Anzahl von Einzelbeweisen geliefert. Insbesondere ist das fortgesetzte Bestehen einer unerlaubten Verbin⸗ dung im Sinne des §. 128 Str. G.⸗B. zur Förderung sozialdemo⸗ kratischer Zwecke wiederholt gerichtlich festgestellt. In Hamburg

haben im vergangenen Jahre drei derartige Prozesse geschwebt, und

durch das in der Untersuchung zu Tage geförderte Material den lüene und wohlgeordneten Zusammenschluß der Parteimitglieder hell belcuchtet. 1

Durch Erkenntniß des Königlichen Landgerichts zu Altona vom 3 August pr. ist ferner das in der vorjährigen Denkschrift erwähnte,

wegen Verbreitung des sozialdemokratischen Flugblattes „An das

und hat die Verurtheilung von 16 Angeklagten zur Folge gehabt. Im Kreise Pinneberg sind mehrfach Hamburger und

troffen worden. Fälle aufzuweisen.

Wie in Altona, so kommen auch in Harburg hauptsächlich die

Fachvereine als Veranstalter von Versammlungen in Betracht.

Die Zahl der nicht regelmäßig überwachten Mitgliederversamm-⸗

lungen der Harburger Fachvereine beläuft sich auf mehr als 100.

Das Königlich sächsische Gefammt⸗Ministerium hat auf Grund §. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie

22. Juni 1888 getroffen worden sind, mittelst Bekanntmachung vom 26. Juni dieses Jahres auf die Dauer eines Jahres von Neuem erlassen.

Es kann nach den gemachten Erfahrungen keinem Zweifel unterliegen, daß die Partei nach wie vor in großen Verhältnissen mit nicht zu unterschätzender Machtentwickelung und unter einheitlicher Leitung auftritt, daß sie unausgesetzt an der Vergrößerung beziehentlich Wiedereroberung ihres Besitzstandes arbeitet und auf bessen Befestigung

Altonaer Sozialdemokraten bei der Vertheilung verbotener Druckschriften be- Auch Stadt⸗ und Landkreis Harburg haben gleiche

vom 21. Oktober 1378 mit Genehmigung des Bundesraths für die Stadt Leipzig und den Bezirk der Amts⸗ hauptmannschaft Leipzig dieselben Anordnungen, welche zuletzt am

bedacht ist, auch die ganze Parteibewegung unverkennbar darauf hin⸗ weist, wie Zweck und Ziele des agitatorischen Treibens auf den Um⸗ sturz des Bestehenden gerichtet sind.

Die Existenz einer Parteioberteitung innerhalb des Bannbezirks ist durch eine stratgerichtliche Untersuchung, welche zur endlichen Bloßlegung der geheimen Lokal⸗Organisation und Entlarvung der Parteileiter geführt hat, in unwiderleglicher Weise festgestellt worden, und hat das hierbei gewonnene Untersuchungsmaterial weitere un⸗ trügliche Aufschlüsse gebracht über die weite Verzweigung der Agitation und über den bedenklichen Umfang der unheimlichen unterwühlenden K pele die Sozialdemokratie unausgesetzt unter der Oberfläche verrichtet.

Mit derselben Regelmäßigkeit wie früher findet der Bezug und die Verbreitung sozialdemokratischer Druckschriften, besonders des „Sozialdemokrat“, statt.

Neben auswärtigen Gewerkschaftsblättern erscheinen auch die in Leipzig redigirten Parteizeitungen in vermehrter Auflage und hat das politische Preßorgan der Sozialdemokratie „Der Wähler“ ge genwärtig eine Auflage von 5000 Exemplaren.

IV.

Das Großherzoglich hessische Ministerium des Innern und der Justiz hat am 28. September 1889 die Verordnungen gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie erneuert.

Die geheime Organisation der sozialdemokratischen Partei im Kreise Offenback besteht zweifellos fort:

Die Partei war durch ihren Hauptführer bei dem Pariser Kon⸗ greß vertreten und unterhält fortmährenden Zusammenhang mit aus⸗ wärtigen Parteigenossen, namentlich mit solchen in Frankfurt.

Die gewerkschaftlichen Fachvereine stehen fortdauernd unter sozial⸗ demokratischem Einfluß.

Nach wie vor findet die Einführung und Verbreitung verbotener Druckschriften, namentlich des „Sozialdemokrat“ statt, welche in größeren Packeten unter der Adresse noch unverdächtiger Personen nach Offenhach gelangen und von diesen in der vorsichtigsten Weise vertheilt werden.

Nach Vorstehendem erschienen daher die Voraussetzungen für di im §. 28 Nr. 1, 3 und 4 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 vor gesehenen Anordnungen im Kreise Offenbach noch gegeben.

Fondsbörse, Geld⸗ und Kapitalsmarkt.

Die deutschen Börsen sehen sich seit einiger Zeit einer Versteifun des Geldstandes gegenüber, welche nach der lange Zeit herrschende übergroßen Geldfülle auf die Geschäftskreise einen verstimmenden Ein fluß ausübt. Durch die früger scheinbar unerschöpfliche Abundan war der Zinsfuß mehr und mehr gewichen, was neben mancherle erfreulichen doch auch sehr schlimme Erscheinungen im Gefolg hatte, wie namentlich die Einführung zahlreicher ausländischer Werthe, deren höhere Verzinsung nicht immer im rechten Verhältniß zu der Sicherheit des Zinsgenusses stand, wi ferner die übermäßige und nicht immer solide Gründungsthätigkei auf industriellem Gebiet und wie endlich die allgemeine spekulative Coursrreiberei, wele zu den häßlichsten Auswüchsen des Börsen⸗ verkehes gehört, weil sie die Lösung der normalen Aufgaben des Börsen⸗Instituts stört und am meisten verführerisch auf das Privat⸗ publikum einwirkt. Wenn jetzt der Zinssatz wieder zu einer normalen Höhe angewachsen ist, so ist das an sich keine irgendwie he⸗ änostigende Erscheinung; denn obenan unter den Gründen, welche den Zinsfuß zu steigern pflegen, steht der Aufschwung, den

e wa Industrie, Handel und Gewerbe nehmen, und in der That gehört

ou den Elementen, aus welchen sich die gegenwärtige Versteifung des Geldstandes zusammensetzt, offenbar auch die regere Thätigkeit, welche sich fast in der gesammten heimischen Industrie seit Jahren aus⸗ gebildet hat. Daneben allerdings steht die erwähnte Geldabgabe an das Ausland, für welche das deutsche Kapital einen Zinsanspruch in Gestalt von staatlichen, kommunalen und korporativen Werth⸗ papieren erworben hat; denn in irgend einer Form müssen die Zinspapiere bezahlt werden und wenigstens ein großer Theil der Anleihesummen fließt baar ins Ausland. Außer den geld⸗ und kapiralkräftigsten Sraaten, Frankreich und England, sind fast alle europäischen Völker an den deutschen Geldmarkt mit Forderungen herangetreten; aber im Verhältniß fast noch stärker wurde der deutsche Markt von Amerika, und zwar sowohl Nord⸗ wie Süd⸗Amerika, in

Anspruch genommen, und mit kleineren, aber doch nicht unerheblichen

Beträgen betheiligten sich auch Afrira (Egypten. Transvaal) und Asien. Von diesen auf den deutschen Börsenplätzen gehandelten ausländischen Papieren tragen die unbedingt sicheren natürlich auch nur bescheidene Zünsen, die sich nicht wesentlich von dem Zinssatze unserer guten heimischen Anlagen unterscheiden. der übrigen hochverzinslichen, aber natürlich weniger sicheren Papiere wohl nicht mit vollem Recht die Nothwendigkeit angeführt, daß der deutsche Kapitalist auf eine höhere Verzinsung seines Geldes, als die gegenwärtige der sicheren deutschen Papiere, angewiesen sei; denn wer mit seinem Gelde nicht industriell arbeitet, sondern es nur gegen den Bezug einer

gesehen von den Alten und Invaliden, welche etwa darunter leiden, darf man diese Thatsache doch nicht bedauern. Die gegenwärtige Lage des Geldmarktes scheint aber keineswegs auf eine lange Dauer des hohen Zinssatzes hinzuweisen, welcher vielmehr aus der eigenthüm⸗ lichen Konstellation im internationalen Geldverkehr in Verbindung mit der gegenwärtigen inneren Lage der Börsenspekulation resultirt. Man kann das leicht an dem Umstande beobachten, daß gerade jene minder sicheren ausländischen Werthe ihre hohen Preise ver⸗ hältnißmäßig gut behaupten, während die inländischen Staatsfonds, welche zur Geldbeschaffung für vorübergehenden Bedarf mit Vorliebe ver⸗ wendet werden, schwächer liegen. Jedenfalls ist aber die Erschwerung der Geldbeschaffung auch insofern eine erfreuliche Thatsache, als sie die jedes Mas überschreitenden Unternehmungen der Spekulation, welche die Erscheinung mit erzeugt haben, wesentlich einschränkt.

Gerade in diesen Tagen, in welchen an der Börse die Reguli⸗ rungsthätigkeit für den laufenden Monat ihren Höhepunkt erreicht, kann man wieder beobachten, ein wie wesentlicher Faktor in der Preis⸗ bildung für Geld das Vertrauen in die „Bonität“, d. h. die Zuver⸗ sicht auf dauernde Zahlungsfähigkeit der Geldnehmer ist. Man darf

aus den Ausweisen unserer Reichsbank seit dem letzten Monatsschluß

und aus onderen Erscheinungen, wie z. B. aus dem Umstande, daß für feste solide Kapitalsanlagen in Hypotheken und korpora⸗ tiven Anleihen immer reichlich Geld angeboten ist, schließen

Man hat für die Einführung

Rente ausleiht, ist eben der

Volk“ gegen 28 Personen eingeleitete Strafverfahren zu Ende geführt Konjunktur nicht weniger ausgesetzt, als der Gewerbtreibende und, ab⸗

daß eine eigentliche Geldknappheit nicht es mehr eine vorsichtige Zurückhaltung Geldgeber ist, welche den Zinssatz so empfindlich in

hat. Diese Zurücchalturg aber gründet sich einerseits auf größere Jahresschluß bevorstehen dürften, und die erfahrungsmäßigen, auch bei normaler Entwickelung gesteigerten Ansprüche, welche der Jahreswechsel an den Geldmarkt stelt, andererseits aber auf die geringere Kreditwürdigkeit aller der⸗

Zahlungsverpflichtungen, welche bis zum Zahlungsverpflicht lche bi

jenigen Börsenelemente, welche sich in ausgedehntem

Spekulation der jüngsten Zeit betheiligt haben, weil man nicht mit Sicher⸗ heit feststellen kann, wie groß der Besitz des Einzelnen etwa an solchen Werthen ist, die im Terminhandel zu übertrieben hohen Preisen erworben sich der

wurden. Ende vorigen Monats betrugen die Reichsbank in Wechseln und Lombard 792 847 000

eine Zunahme gegen den vorhergehenden Status um 138434000 ℳ; Bis 796 622 000 oder

gleichzeitig betrug der Baarbestand überhaupt 53 962 000 weniger als in der Vorwoche und 1 150 527 000 oder 163 442 000 mehr als Schon bei der letztmonatlichen Regultrung hat sich einigermaßen schwierig vollzogen.

eres Aussehen. Es betrugen nämlich die Anlagen

ombardforderungen zu diesem Zeitpunkt nur noch 688 036 000 oder gegen den vorangehenden Monatsschluß weniger 104 811 000 ℳ;

der gesammte Kassenbestand blieb mit 787 072 000 hinter dem Stand von ult. September zurück, und von 1 057 224 000 zeigte sich um 93 303 000

jüngste Status, der soeben erschienen ist, darf als günstig bezeichnet werden; denn der Baarbestand zeigt eine weitere Vermehrung um 4 174 000 ℳ, die Anlagen in Wechseln und Lombardforderungen haben

besteht,

1 Inzwitchen gewann aber der Status der Reichsbank bis zur Mitte dieses Monats ein wesentlich günsti⸗

und daß der gewohnten die Höhe getrieben

Maßstabe an der

Zinssatz für

Anlagen unserer in London, seitdem aber ℳ, das bedeutete Unterbrechungen hier einen Ende Januar schon

der Notenumlauf in der Vorwoche. die Abwickelung

herabgegangen war.

in Wechseln und weiter auf 4 % erhöhte.

um 9 550 000 bei einem Preise von mehr der Notenumlauf schließt, daß besondere

verringert. Der

sich wieder um 37 937 000 vermindert, und dem ungefähr ent⸗ sprechend ist auch der Notenumlauf um 32 623 000 zurückgegangen. Die Bewegung der Zinssätze im Laufe dieses Jahres hat sich bis vor Kurzem nicht wesentlich von den Veränderungen früherer Jahre unterschieden; erst in letzterer Zeit ist die Aufwärtsbewegung eine sehr schnelle geworden, wozu, wie erwähnt, die internationalen Beziehungen des Geldmarktes wesentlich mitgewirkt haben. Ende des letzten Jahres betrug der Diskont der Reichsbank 4 ½ %, der Diskont am offenen Markt 3 %, während die Bank von England noch mit dem hohen Satze von 5 % ins neue Jahr eintrat und man in London am offenen Markte 3 ½˖ % Wechselzins rechnete; bis in den Juni binein erhielt Wechsel in hatte er mit ganz höheren Stand als in ermäßigten die offizielle Rate auf 3 %, welche hier bis zum 4. September be⸗ stehen blieb, während man in London seit Anfang Mai auf 2 ½ % 1 Die Erhöhung der Londoner Rate auf 3 % am 8. August, welche bereits auf große Goldentnahmen aus der Bank von England zurückzuführen war, hatte ihren Zweck, Gold heranzu⸗ ziehen, nicht erreicht, so daß London bereits am 29. August die Rate 1b Inzwischen hatte die Devise London in Berlin sich von Mitte Juli, wo sie 20,425 notirte, bis ult. August auf 20,485 gehoben (nach „Swoboda“ rentirt die Ausfuhr von Gold als 20,505, was Verhältnisse zur Ausfuhr von Gold veranlassen); die Reichsbank zögerte nun nicht mehr, ihre Rate gleschfalls bis auf 4 % zu erhöhen, und folgte dem Vorgange Londons, das am 26 September auf 5 % erhöhte, am 3 Oktober mit der gleichen Maßnahme. Die weitere Entwicke⸗

lung läßt sich nach den Erfah lich günstigere

warten ist. In

in Industrie⸗ u

notirten am Berlin niedriger als unbedeutenden London.

Berlin

Laurahütte London und Dortmunder 1888/89 6 ½ %

ohne daß eine

aber nicht aus-: um so mehr

auch schon etwas niedriger

1. Steckbriefegund Untersuchungs⸗Sachen. 2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

u. dergl

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Ber

der schwebenden nicht ohne Einfluß bleiben. ad speziell in Montanwerthen zu denken, deren Umfang man aus den Coursen einigermaßen erkennen kann. die drei hauptsächlichsten Objekte der Bergwerksspekulation an; es

Aktien des Bochumer Gußstahl⸗Vereins Stamm⸗Priorit. der

Dabei betrug die Dividende der Laurahütte

schwer vorhersagen, aber im Allgemeinen darf man rungen der letzten Jahre annehmen, daß eine wesent⸗ Gestaltung des Status der Reichsbank und damit eine

rückgängige Bewegung des Diskonts vor Jahresschluß kaum zu er⸗

dieser Beziehung wird auch die allmähliche Abwickelung großen spekulativen Engagements an der Börse Hierbei ist namentlich an die Spekulation Wir führen nur 20. Oktober 1889

170,60

20. Oktober 1888 Ende 1888 133,60 134,75 182 90 197,00 94,80 97,50

Aktien der Königs⸗ u.

Union 122,80 1887/88 5 ½ %,

des Bochumer Gußstahl⸗Vereins 1887/88 9 %,

1888/89 12 ½ %, der Dortmunder St.⸗Pr. 1887/88 2 %, 1888/89 3 %. In ähnlichem oder noch stärkerem Grade sind die Bergwerks⸗, Metall⸗ und Maschinen⸗Industriepapiere fast ausnahmslos gestiegen,

vernünttige Würdigung der Verhältnisse den Maßstab

abgegeben hätte. Eine Anspannung aller Kapitalskräfte mußte hieraus

folgen, als die zahlreichen Neugründungen mit oft

unberechtigt hohen Agios an den Markt kamen und in dieser Zeit blinder Spekulation willig Nehmer fanden. Es bleibt zu hoffen, daß die natürliche Reaktion gegen diese Ueberspvannung des Coursniveaus, wie es allerdings den Anschein hat, sich allmählich vollziehen möge; denn nur dann sind große Verluste der „letzten Käufer“ zu vermeiden.

5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u Aktien⸗Ge

8—

ufs⸗Genossenschaften. 88

7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

9. Verschiedene Bekanntmachungen. g

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[39686]

Der Kaufmann Louis Schlotter, am 16. Januar 1849 zu Dresden geboren, ist durch Urtheil des Königlichen Landgerichts I. zu Berlis vom 7. No⸗ vember 1888 in den Akten J. IVa. 514. 88 wegen Nöthigung zu einer Geldstrafe von 50 ℳ, event. 10 Tagen Gefängnis verurtheilt worden.

Die Zwangsvollstreckung wegen der Geldstrafe ist fruchtlos ausgefallen. Der Aufenthalt des p. Schlot⸗ ter ist nicht bekannt. Derselbe soll sich in Schwe⸗ den aufhalten.

Es wird ersucht, den p Schlotter im Betretungs⸗ falle festzunehmen, die substituirte Freiheitsstrafe von 10 Tagen Gefängniß gegen denselben zu pollstrecken,

falls er nicht 50 zault oder die Zahlung von 50 an die hiesige Gerichtskasse I. nachweist, auch zu den oben bezeichneten Akten Nachricht zu geben.

Berlin, den 21. Oktober 1889. Staatsanwaltschaft bei dem Königl. Landgericht I.

[39685] Beschluß.

Auf Bericht des Landrichters Schiber auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des fahnen⸗ flüchtigen David Bloch, geboren am 24. November 1864 zu Epfig, Kreis Schlettstadt, bis zur Höhe von 3000 (dreitausend) Mark mit Beschlag belegt.

Zugleich wird die Veröffentlichung dieses Be schlusses im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ zu Berlin, sowie in den zu Schlettstadt erscheinenden „Elsäs⸗

sischen Nachrichten“ angeordnet.

Colmar, den 25. Februar 1887. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. E. v. Klöckler. Caspers. Schiber. Zur Beglaubigung: (L. S.) Diebels, Landgerichts⸗Sekretär.

2,) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl [39732] Bekanntmachung.

Auf Antrag von Friedrich Brügmann, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Strauch, ist das gesetzliche Mortificationsverfahren über die Obligation der Hamburger Staats⸗Prämien⸗Anleihe von 1846, Serie 900 Nr. 44 956 groß Bcox¼ 100 eingeleitet, und die vorläufige Zahlungssuspension bei der Finanz⸗ Deputatson verfügt worden, was hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird.

Den 8 Oktober 1889.

Das Amtsnericht Hamburg. Civilabtheilung VIII Zur Beglaubigung: Dr. Romberg, Gerichtsseecretair [39722 Aufgebot.

Der Herr Präsident des Königlichen Oberlandes gerichts zu Stettin hat das Aufgebot der Amts⸗ kaution von 600 ℳ, welche der mit der Dienst⸗ entlassung bestrafte Gerichtsvollzieher Schneider zu Dramburg bestellt hat, beantragt. Es werden daher die unbekannten Gläubiger, welche Ansprüche und Rechte auf diese Amtskaution haben, aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Dezember 1889, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie ihrer Ansprüche an die ge⸗ dachte Kaution verlustig gehen, und nur an die Person des p. Schneider verwiesen werden sollen.

Dramburg, den 15. Oktober 1889. 1 Das Königliche Amtsgericht.

[27814] Aufgebot.

Auf Antrag der Handlung L. Herforth in Königs⸗ berg i. Pr. wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Niederlagescheins des Königl. Haupt⸗ Steueramts zu Königsberg i. Pr. vom 26. Oktober 1887 über die seitens der Antragstellerin erfolgte Niederlegung von 2 Säcken Kaffee im Bruttogewicht von 118,50 kg aufgefordert, seine Rechte auf diesen Schein spätestens im Aufgebotstermin am 5. März 1890, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gericht (Zimmer Nr. 36) anzumelden und den Schein vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Königsberg i. Pr., den 12. August 1889

Koönigliches Amtsgericht. IX.

Heyn. [7536] Aufgebot. 1. Nachstehend bezeichnete Urkunde: die Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 28./28. Mai 1877 in Verbindung mit der Theilquittung vom 20. April 1882, laut welcher der Schuh⸗

machermeister Ludwig Rast hier unter gericht⸗ licher Verpfändung seiner im Grundbuche von Oranienbaum Band III. Blatt 114 geführten Grundstücke, welche durch Kaufvertrag vom 10. Februar 1882 auf den Klempnermeister Hermann Sackewitz hier eigenthümlich über⸗ gegangen sind, der Wittwe Luise Müller, geb. Urban, hier annoch 1200 verschuldet,

ist abhanden gekommen, und hat die Forderungs⸗

berechtigte, Wittwe Luise Müller, geb. Urban, hier,

den Verlust der Urkunde und ihre Berechtigung glaubhaft gemacht und die Kraftloserklärung dieser

Urkunde beantragt.

II. Das Aufgebot folgender Post, deren Tilgung der Eigenthümer der verpfändeten Grundstücke be⸗ hauptet, aber durch beglaubigte Quittung des ein⸗ getragenen Gläubigers oder deren Rechtsnachfolger, weil ihm dieselben ihrer Person resp. ihrem Aufent⸗ haltrorte nach unbekannt sind, nicht nachweisen kann, ist beantragt:

einer Tagezeitgelderforderung für den Einwohner Daniel Schleihahn in Kakau aus dem Kauf⸗ vertrage vom 15./15. Mai 1822 von 10 Thlr.

III. Es ist die Todeserklärung der nachfolgenden, in unbekannter Abwesenheit lebenden Personen, sowie das Aufgebot ihrer etwaigen unbekannten Erben und Vermächtnißnehmer beantragt, und zwar:

a. des seit dem Jahre 1864 verschollenen und nach Amerika ausgewanderten Arbeiters August Faehse in Wörlitz,

. des seit dem Jahre 1876 verschollenen Friedrich Wolter aus Kakau, welcher gleichfalls nach Amerika ausgewandert ist, der vor etwa 25 Jahren ebendahin ausgewanderten und seit dieser Zeit verschollenen Friederike Loewenstein aus Wörlitz,

. des vor etwa 30 Jahren nach Amerika aus⸗ gewanderten und seit dieser Zeit ebenfalls ver⸗ schollenen Ephraim Lüdigk aus Kakau,

zu a: durch seinen Bruder Leopold Faehse in Cöthen; 1 zu b: durch seinen Bruder, den Einwohner Leopold Wolter in Kakau;

zu c: durch ihren gerichtlich bestellten Ab⸗ wesenheitscurator David Cohn in Oranienbaum;

zu d: durch die nachgelassenen Kinder des zu Kakau am 17. Januar 1881 verstorbenen Ein⸗ wohners Leopold Lüdigk und die nachgelassenen Kinder des hier am 3. Januar 1871 verstorbenen Windmühlenbesitzers August Lüdigk hier.

IV. Auf Grund des Anhalt. Gesetzes Nr. 526 werden die bisher nicht ermittelten und seit länger als 30 Jahren unbekannten Eigenthümer der nach⸗ stehend verzeichneten, im Depositum des unterzeichneten Herzoglichen Amtsgerichts befindlichen Sparkassen⸗ bücher hierszurch aufgefordert, die gedachten Depositen, nachdemn sie ihre Berechtigung hierzu nachgewiesen haben, gegen Erstattung der erwachsenen Kosten von hier abzuholen, widrigenfalls der Betrag dieser Bücher erhoben und in der gesetzlich festgesetzten Zeit an den Landarmenfonds abgegehen wird:

1) Sparkassenbuch der Kreissparkasse Dessau Nr. 842 über 262,31 für den Müller Wilhelm Leh⸗ mann aus Rehsen;

2) Sparkassenbuch der Kreissparkasse Dessau Nr. 7789 über 122,29 für die Erben der verstorbenen Wittwe Leopoldine Stechert, geb. Löwigt, hier;

3) Sparkassenbuch Nr. 11 875 über 100,84 für die Erben der verstorbenen Geschwister Henriette und Gottlieb Schuster hier,

zu 1) aus dem Kaufvertrage vom 20. August 1853, zu 2) aus dem Kaufvertrage vom 6. Mai 1836 und zu 3) aus dem Kaufvertrage vom 14. Oktober 1836 herrüͤhrend.

Den zu I., II. und III. gestellten Anträgen ist stattgegeben und werden daher die Inhaber der ab⸗ handen gekommenen Urkunde, sowie Alle diejenigen, welche an derselben aus irgend welchem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, ferner die zu dem oben bezeichneten Posten Berechtigten, sowie die⸗ jenigen, welche daran Ansprüche erheben zu können glauben, endlich die voraufgeführten verschollenen Personen und deren unbekannte Erben und Ver⸗ mächtnißnehmer hierdurch aufgefordert, in dem auf Dienstag, den 12. November 1889, Vor⸗ mittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle an⸗ beraumten Termine zu erscheinen und ihre Rechte wahrzunehmen, auch die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls sie durch das zu erlassende Ausschlußurtheil mit ihren Ansprüchen an obige Post ausgeschlossen und die letztere im Grundbuche zur Löschung gebracht, die Urkunde aber für kraftlos erklärt und die Ver⸗

Ausantwortung ihres Vermögens und die Ertheilung eines Erbberechtigungsscheines an die bekannten be⸗

schollenen werden für todt erklärt werden, auch die

rechtigten Erben unter Ausschluß derjenigen Erben und Vermächtnißnehmer, welche sich nicht gemeldet haben, erfolgen wird. Oranienbaum, den 28. April 1889. Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. Franke. 8

Aufgebot.

Fr. Wilh. Herwanns aus Immigrath hat das Aufgebot des von der Sparkasse zu Hilden auf Fr. Hermanns aus Immigrath ausgestellten Spar⸗ kassenbuches Nr. 4440 über 214,32 beantragt Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 30. Dezember 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ ags die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 8

Gerresheim, den 23. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht.

98

[39738] Aufgebot.

Das auf den Namen des Fräulein Eugenie Engel⸗ hardt zu Halle a S. ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 3379 der städtischen Sparkasse zu Halle a. S. über 132,71 ist angeblich verloren gegangen

Auf Antrag des Fraäulein Eugenie Engelhardt in

Halle a. S. wird dasselbe hierdurch aufgeboten und

der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Mai 1890, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, kleine Stein⸗ straße Nr. 8, Zimmer Nr. 31, anberaumten Termine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen⸗ falls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. Halle a. S., den 19. Okrober 1889. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

[39392] Aufgebot.

Die unverehelichte Pauline Karger aus Späten⸗ walde hat das Aufgebot folgender Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Habelschwerdt:

a. Nr. 1912 über 682 63 ₰, ausgefertigt für Ignatz Karger zu Spätenwalde, b. Nr. 2681 über 450 90 ₰, ausgefertigt für die Antragstellerin, welche bei dem Brande des dem Häusler Leo Karger zu Spätenwalde gehörigen Hauses mitverbrannt sein sollen, zum Zwecke der neuen Ausfertigung beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert,

spätestens in dem auf Mittwoch, den 4. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Richterzimmer Nr. 1, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird Habelschwerdt, den 20. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht.

Aufgebot. s haben

1) die Ehefrau des Handelsmanns Carl Klopfer. Friederike, geb. Müller, zu Ballenstedt u. Gen. das Aufgebot des aus Hoym gebürtigen, nach Amerika ausgewanderten und bis zum Jahre 1870 in San Francisco (Californien) wohnhaft gewesenen Kellners Christian Müller, der seit mehr als 10 Jahren ver⸗ schollen ist, zum Zwecke der Todeserklärung, und gleichzeitig das Aufgebot der unbekannten Erben und Vermächtnißnehmer des Genannten zum Zwecke deren Ermittelung,

2) der Oekonomie⸗Rath Richard Schaeper in Wanzleben das Aufgebot der Schuld⸗ und Pfand⸗ verschreibung vom 1./13. April 1882 über 70 000 Hypothekforderung an den Amtsrath Ferdinand Behm in Hoym, welche Urkunde abhanden ge⸗ kommen sein soll,

beantragt.

In Stattgebung dieses Antrags werden der Kellner Christian Müller von Hoym und dessen unbekannte Erben und Vermächtnißnehmer, sowie der Inhaber der sub 2 bezeichneten Urkunde hierdurch öffentlich aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 7. Januar 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Herzoglich Änhaltischen Amts⸗ gerichte, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu erscheinen bez. ihre Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls der Kellner Christian Müller von Hoym für todt erklärt werden, die Ausantwortung der Erbschaft desselben und die Ertheilung eines Erblegitimationsattestes an die be⸗ kaunten legitimirten Erben, ohne Rücksicht auf Die⸗ jenigen, welche sich nicht melden, und die Kraftlos⸗ erklärung der aufgebotenen Urkunde erfolgen wird.

Ballenstedt, den 21. Juni 1889.

Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. 8 gez. Zehrfeld. Veröffentlicht: Ballenstedt, den 25. Juni 1889 Stieger, Gericht sschreiber Herzoglichen Amts

[17343]

Aufgebot. Da die Nachforschungen nach den rechtmäßigen Inhabern der unten aufgeführten Hypothekforde⸗

rungen fruchtlos geblieben sind und vom Tage der letzten auf diese Forderungen sich beziehenden Hand⸗ lungen an gerechnet 30 Jahre verstrichen sind, werden auf Antrag der betreffenden Pfandobjektsbesitzer alle Diejenigen, welche auf diese Forderungen ein Recht zu haben glauben, zur Anmeldung innerhalb 6 Monaten, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 22. Januar 1890, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterfertigten Gericht anberaumten Aufgebotstermin unter dem Rechtsnachtheil aufgefordert, das im Fall der Unterlassung der Anmeldungen die Forderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche

gelöscht würden.

Hypotheken⸗ Datum buch, des Band und 1

Seite Eintrags

Bezeichnung der Forderungen

Pfandobjektsbesitzer

17. Juli 1834 17. Oktober

1837 von Fünfstetten. 8. März 360 Fl. C

1825 Theres Heckel Schwab.

Fünfstetten V. 3002 Fünfstetten VI. 388 Fünfstetten VIII. 307

Rehau

I. 173

Rögling II. 977

1834 11. Juni 1842

16. August 1852

12. Januar 1833 30. August 1855 für die Wemding.

tilie Maierle'sche 120 Fl. 4 ⁄%ige Al cenzia Eva Riedelsheim Rögling II. 1192

Wemding V. 669 Wemding VIII. 509

Wemding 19. Juni VIII. 638 1852 Huisheim.

Monheim, den 19. Juni 1889.

Anton

150 Fl. 4 % iges Kapital dem Gemeindevor⸗Johann steher Arauner in Solnhofen. 100 Fl. 4 „%õiges Kapital der Viktoria Heider Josefa, Marianna u. Willi⸗

Eheeinbringen der

unehel. der

Strobl, Söldner

in Fünfstetten.

SöldnersfrausMarianna Heckel, Söldners⸗

von Fünfstetten, geb. wittwe in Fünfstetten.

23. Januar [75 Fl. cedirter 5 %iger Kaufschilling der Ot⸗Georg und Josefa Spreng,

n Kindskuratel. Söldnerseheleute in Rehau. imentengelder für Kres⸗Johann u. Franzista Mittel, Hirtenstochter Maria Bauerseheleute in Lieder⸗ er von Liederberg. berg.

75 Fl 4 %iges Darlehen an die WalburgasLeonhard u. Franziska Mayi Neubauer'sche Absentenkuratel von Rögling

52 Fl. Kaufschilling für Hirsch Jonas Gut⸗[Johann Seidel, Söldner i

mann von Oettingen. 1 33 Fl. 45 Kr. 5 % ige Kaufschillingsfristen‚Josef Rauch, Wittwe

35 Fl. 24 Kr. 40 %i es Darlehen für die Fran Georg Schneid, Maurer i Roller'sche 1

ger, Söldnerseheleute von Rögling. b

Rudelstetten. 1 Maurer Wemding.

Therese Gloni von

Absentenkuratel von, Wemding. u.“

Königlich Bayerisches vühtsgerich. 8

(L. S.)

Hoecherl, A.⸗