[14543] Aufgebot. —
Der Eigenthümer Louis Nagel zu Dorf Grabow hat das Aufgebot der Hypothekenscheine über die für den Carl Friedrich August Nagel und die 2 riette Maria Wilhelmine Nagel, Beide zu Torf Grabow Fol. X des Hypothekenbuchs für das früher dem Andreas Neumann jetzt dem Louis Nagel ge⸗ hörige, zu Dorf Grabow belegene Gehöft ein⸗ getragenen Forderungen von je 23 Thlr. 11 s. 1 ½ Pf. beantragt.
Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 14. De⸗ zember 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Roebel, den 28. Mai 1889. 8
Großherzogliches Amtsgericht.
[42256] Anfgebot.
Das zu Corsica belegene, im Grundbuch von Corsica Band I. Blatt 16 verzeichnete Grundstück steht eingetragen ouf den Namen des Gottlieb Bellach aus Langenfeld. Derselbe ist im Jahr 1816 verstorben. Bis zum Jahre 1868 hat dieses Grund⸗ stück der Bauergytsbesitzer, jetzige Ausgedinger Carl Friedrich Otter besessen und dann dem Bauerguts⸗ besitzer Gottfried Bellach aus Langenfeld verkauft und übergeben.
Dieser ist verstorben und hat zu seinen alleinigen Erben die Bauergutsbesitzer Ernst und Ferdinand Bellach aus Langenfeld binterlassen.
Diese wollen ihcen Erblasser und demnächst sich selbst als Eigenthümer im Grundbuch von Corsica eintragen lassen
Es werden deshalb alle Diejenigen, welche An⸗ sprüche auf das Grundstück erheben wollen, auf⸗ gefordert spätestens im Aufgebotstermin den 1. März 1890, Vormittags 12 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gericht ihre Rechte anzumelden, widrigen⸗
falls sie mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen werden.
[42253] Aufgebot.
Auf Antrag des Johannes Fritz III. von Bischofs⸗ heim, als Vormundes, wird der am 28. Mai 1819 zu Bischofsheim geborene Johannes Weil, hannes; Sohn welcher bescheinigtermaßen verschollen ist, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 23. Dezember d. Js., Vormittags 10 Uhr, sich persönlich oder durch einen Bevollmächtigten dahier zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen an seine rben ohne Kaution ausgehändigt werden wird.
Bergen, den 25. Oktober 1889.
Königliches Amtsgericht. 8 Gößmann. 8
Die Karoline Wilhelmine Louise Haase, geboren am 20. November 1837, zuletzt im Jahre 1869 in Elberfeld als Dienstmagd wohnhaft gewesen, ist seit dieser Zeit verschollen und sind über ihr Leben und ihren Aufenthalt keine Nachricht ein⸗ gegangen. Der Abwesenheitsvormund derselben, Fabrikarbeiter Karl Haase zu Iserlohn, hat auf An⸗ weisung des Vormundschaftsrichters das Aufgebots⸗ verfabren zum Zwecke der Todeserklärung beantragt. Die Karoline Wilhelmine Louise Haase wird nun⸗ mehr aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin den 3. Oktober 1890, Vormittags 10 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgericht schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls sie für todt er⸗ klärt wird.
Iserlohn, den 30. Oktober 1889.
Königliches Amtsgericht. 1 [422866 Ruückkehrbefehl.
In Sachen der Ehefrau des Tischlers Eduard Heinrich Otto Schoppenhauer, Anna Metta, geb. Voßmeyer, in Bremen, Klägerin, gegen ihren Ehe⸗ mann unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts, Civilkammer II., zu Bremen vom 1. November 1889 der Beschluß verkündet:
1) Dem Beklagten wird aufgegeben, binnen 1 Mo⸗
Sonnenburg, den 16. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht. 8
88
[42238] Aufgebot. Es werden aufgeboten 1) Auf Antrag der verwittweten Cigarrenfabrikant Henriette Juliane Häusler, geb. Hentschel, und deren minderjährigen, durch eben dieselbe bevormundeten Sohnes Paul Häusler, beide zu Grünberg und ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Kleckow zu Grünberg, das zu Grünberg. Hospitalstraße Nr. 17 belegene, aus einem Wohnhaus und einem Hinterhaus be⸗ stehende, auf Grundbuchblatt Nr. 191 der Häuser Grünbergs ⸗im III. Viertek, gegenmwürtig für di Erben des Zimmermeisters und Röhrmeisters Johann Christian Häusler, nämlich die Wittwe Johanne Dorothea, geb. Vogt, die Christian Gottlieb Siebert;⸗ schen Eheleute, die Johann Christian König'schen Eheleute und den minorennen Johann Gottlieb Häusler eingetragene Grundstück, ferner: das zu Grünberg im Lausitzer Straßenrevier belegene, aus einem Gartenhaus und einem Weingarten bestehende,
auf Grundbuchblatt Grünberger Weingarten Nr. 1238 gegenwärtig für dieselben vorbezeichneten Personen
eingetragene Grundstück von 48 Ar 50 ◻ Meter
Größe, 1 “ zum Zwecke der Besitztitelberichtigung für die Antrag⸗
steller. 8 8 2) Auf Antrag des Gasthofsbesitzers Heinrich Kuschminder zu Weitscheke, vertreten durch den Rechtsanwalt Creutzberger zu Grünberg, a. das im Gemeindebezirk Weoitscheke belegene, in der Grundsteuermutterrolle mit Kartenblatt Nr. 8. Parzelle Nr. 285/77 bezeichnete, aus 6 Ar 69 ◻ Meter großem Hofraum nebst darauf befindlichem Hausgrundstück, Nr. 21. der Gebäudesteuermutterrolle, bestehende, an⸗ geblich dem Antragsteller gehörige sogenannte Hirtenhausgrundstück, 8
b. die dinglich Berechtigten dieses Grundstücks, Uags Zwecke der Anlegung eines neuen Grundbuch⸗ blattes.
Es werden alle der Person nach bekannten und unbekannten Eigenthumsprätendenten und die un⸗ bekannten dinglich Berechtigten, sowie die ihrem Aufenthaltsorte nach unbekannten Christian Gottlieb Siebert'schen Eheleute und die Johann Christian König'schen Eheleute aufgefordert, ihre etwaigen An⸗ sprüche und Rechte an den vorbezeichneten Grund⸗ stücken bis spätestens im Aufgebotstermine am 9. Januar 1890, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 13, an⸗ zumelden, widrigenfalls sie mit ihren etwaigen Rechten und Ansprüchen auf die betreffenden Grundstücke ausgeschlossen werden und die Eintragung des Besitz⸗ titels für die Antragsteller erfolgen wirrd.
Grünberg, den 28. Oktober 1889.
Königliches Amtsgericht. III
“ 8
[42247] Aufgebot.
Das Grundstück Sanegsg Nr. 28 soll auf den Antrag des Besitzers artin Guddat und seiner Kinder Elske und Friedrich Guddat, sämmtlich aus Sandfluß, als der gegenwärtigen Besitzer des Grund⸗ stücks, zum Zwecke der Besitztitelberichtigung auf⸗ geboten werden.
Das Grundstück liegt in der Gemarkung Sand⸗ fluß, besteht aus den Acker⸗ und Hofraumparzellen Kartenblatt 1 Nr. 57, 58 und 59 von zusammen 1,0440 ha mit 1,67 Thlr. Reinertrag und ist im Grundsteuerbuch unter Artikel Nr. 20 eingetragen. Als Eigenthümer des Grundstücks sind dse Ephraim und Elisabeth, geb. Rohde, Jonuleit'schen Eheleute im Grundbuche eingetragen, welche verstorben sind. Andere Eigenthumsprätenden als die Antragsteller sind nicht angegeben worden.
Es werden deshalb alle Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks Sandfluß Nr. 28 be⸗ anspruchen, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 5. Juni 890, Vor⸗ mittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls der Ausschluß aller Eigen⸗ thumsprätendenten und die Eintragung des Eigen⸗
thums dex Eüitragstess erfolgen wird. Heinrichswalde, den 29. Oktober 1889.
Königliches Amtsgericht.
8
bbborene August Loui Kiel sei im Jahre 1848
nat zur Klägerin zurückzukehren und das eheliche Leben mit ihr fortzusetzen.
2) Neuer Termin zur Verhandlung wird an⸗ beraumt auf Freitag, den 3. Januar 1890, Vormittags 9 ½ Uhr.
Bremen, aus der Gerichtsschreiberei des Land⸗ gerichts, den 2. November 1889.
88 Dr. Lampe.
[42226] Amtsgericht Hamburg. Rechtsanwalt Dr. C. M. Josephson als curator der abwesenden Auguste Catharina Lucia Kiel und August Loui Kiel hat vorgetragen: I. Die am 21. Dezember 1828 hieselbst geborene —— Augtste Cathckina Lucia Kel fei im Jähre 1871 von hier nach Australien gegangen und seitdem verschollen. II. Der am 31. Dezember 1830 hieselbst ge⸗
vppon hier nach Rio Grande do Sul gegangen
unud habe im Jahre 1851 von dort aus zuletzt Nachricht von sich gegeben, sei aber seitdem verschollen.
Jo⸗
ler, im Beistande der Vormundschaftsassistenten Eduard Gottlieb Carl Stehr und Berthold Wilhelm Jark,
2) Mathilde Caroline Marie Friederike Schindler,
3) Ludwig Heinrich Schindler,
4) Amanda Wilhelmine Johanna Schindler, sämmtlich vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Heinsen und Moenckeberg, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß des am 27. September 1888 hieselbst ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Hein⸗ rich Schindler Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder dem alleinigen Erbrechte der den Nachlaß in Anspruch nehmenden An⸗ tragsteller, widersprechen wollen, hiemit auf⸗ gefordert werden, solche An⸗ und Wider⸗ sprüche spätestens in dem auf Sonnabend, 21. Dezember 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 23. Oktober 1889.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII.
“ Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.
[42223] Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von Wilhelm Heinrich Nicolaus Zurbrüggen als Testamentsvollstrecker von Peter Schacht, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Kleinschmidt & Sthamer, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß des am 7. September 1889 hieselbst verstorbenen Privat⸗ mannes Peter Schacht Erb⸗ oder sonstige An⸗ sprüche zu haben vermeinen, oder den Bestim⸗ mungen des von dem genannten Erblasser am 21. Februar 1882 errichteten, am 19. Sep⸗ tember 1889 hieselbst publicirten Testaments, wie auch den dem Testamentsvollstrecker er⸗ theilten Befugnissen, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Sonnabend, 21. Dezember 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor⸗ straße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 22. Oktober 1889. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.
[42224] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Wilhelm Heyn als Testaments⸗ vollstrecker von Margaretha Dorothea, geb. Meyn, des Johann Hinrich Wendler Wwe,, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Otto Meier, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß der am 24. Juli 1889 hieselbst verstorbenen Margaretha
Er beantrage zwecks Todeserklärung der Vorgenannten den Erlaß eines Aufgebots. Das beantragte Aufgebot wird dahin erlassen:
I. daß die okgenannten Auguste Catharina Lucia Kiel und August Loui Kiel hiemit aufgefordert werden, sich spätestens in dem auf Donnerstag, 19. Juni 1890, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amts⸗ gericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß dieselben werden für todt erklärt werden;
.ʒ daß alle unbekannten Erben und Gläubiger der genannten Verschollenen hiemit auf⸗ gefordert werden, ihre Ansprüche spätestens in dem obbezeichneten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — unter dem Rechtsnachtheil des Ausschlusses und ewigen Stillschweigens.
Hamburg, den 22. Oktober 1889.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung:
Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär. 8
[42225] Amtsgericht Hamburg.
Die durch Rechtsanwalt Dr. Sonnenkalb vertretene Maria Christine Lisette Andersen, geb. Plähn, hat den Erlaß eines Aufgebots beantragt, zwecks Todes⸗ erklärung ihres am 17. Juli 1851 zu Nordby auf der Insel Fanö geborenen, hieselbst wohnhaft ge⸗ wesenen Ehemannes Anders Mathias Andersen, welcher als Führer des Dreimast⸗Schoners „Brun⸗ hild“ auf der Reise von Salina Cruz nach Fal⸗ mouth in der Nacht vom 26.,/27. Juni 1886 über Bord gefallen und seitdem verschollen ist.
Das beantragte Aufgebot wird dahin erlassen:
I. daß der obgenannte Anders Mathias Andersen hiemit aufgefordert wird, sich spätestens in dem auf Donnerstag, 19. Juni 1890, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor⸗ straße 10, Zimmer Nr. 56, zu melden,
unter dem Rechtsnachtheil, daß er für todt
und seine Ehe mit der Antragstellerin Maria Christine Lisette Andersen, geb. Plähn, werde für aufgehoben erklärt werden;
.daß alle unbekannten Erben und Gläubiger des genannten Verschollenen hiemit aufge⸗ fordert werden, ihre Ansprüche spätestens in dem obbezeichneten Aufgebotstermin im unter⸗ zeichneten Amtsgericht anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesi⸗ gen Zustellungsbevollmächtigten — unter dem Rechtsnachtheil des Ausschlusses und ewigen Stillschweigens.
Hamburg, den 22. Oktober 1889.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.
kan AI16 [42228] Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von: 12, n.. 1) Elise Dorothea Friederieg Catharina Schindler Wwe., geb. Schabart, für sich und als Vor⸗ münderin ihrer Kinder Henriette Dorothea
Franziska und Pauline Louise Josefine Schind⸗ 18n 1““ ö“ 1“ 8 “ 1u
Dorothea, geb. Meyn, des Johann Hinrich Wendler Wwe., Erb⸗ oder sonstige Ansprüche u haben vermeinen, oder dem von der genannten Erblasserin am 6. Juli 1889 er⸗ ichteten, am 1. August 1889 hieselbst publicirten Testament, in welchem dieselbe den Anttagsteller um Vollstrecker mit der Umschreibebefugniß ernennt und ihren 8 Enkeln, den Kindern ihrer verstorbenen Tochter Sophie Rebecca Margaretha Harbers, geb. Wendler, als welche dem Antrag⸗ teller folgende bekannt geworden sind: 1) Carl,
) Wilhelm, 3) August, 4) Martha, 5) Emma, 6) Gustav, 7) Henry, 8) Maria, den Pflicht⸗ theil aussetzt, widersprechen wollen, bhiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Wider⸗ sprüche spätestens in dem auf Sonnabend, 21. Dezember 1889, 2 Uhr Nach⸗ ittags, anberaumten Aufgebotstermin im
unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10,
Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Aus⸗ unter Bestellung eines hiesigen Zustel⸗ lungsbevollmächtigten — bei Strafe des Aus⸗ schlusses.
Hamburg, den 22. Oktober 1889.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII.
8 Zur Beglaubigung: 8
Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.
[42222] Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von J. R. Schöning und M. Hey⸗ mann als Testamentsvollstreckern von Michel Schöning, vertreten durch die Rechtsanwälte es Joseph und Heymann, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß des am 29. August 1889 hieselbst verstorbenen Michel Schöning Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 7. Juni 1883 errichteten, am 5. September 1889 hieselbst publicirten Testaments, wie auch der Bestellung der Antragsteller zu Testamentsvollstreckern und den denselben als solchen ertheilten Befugnissen, insbesondere der Befugniß, Immobilien, belegte Kapitalien und Werthpapiere auf ihren alleinigen Konsens umschreiben, Pöste einschreiben und Klauseln anlegen und tilgen zu lassen, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Sonnabend, 21. Dezember 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 22. Oktober 1889. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. “ Zur Beglaubigung: Riomberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.
[42229] Amtsgericht Hamburg. 88 Auf Antrag von Carl Jacob Heins als Testa⸗ mentsvollstrecker von Andreas Hinrich Ohlmeyer, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Perenihn und J. Behn, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß des am 8. August⸗
Ohlmever Er oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 7. Juli 1886 errichteten, am 29. Augusst 1889 hieselbst publi⸗ cirten Testaments, wie auch der Ernennung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker mit der Befugniß, alle zum Nachlaß gehörenden Grund⸗ stücke, Hypothekposten, Staats⸗ und sonstigen Schulddocumente auf seinen alleinigen Consens um⸗ und wegschreiben und tilgen zu lassen, nicht minder in die Anlegung und Aufhebung von Clauseln aller Orten zu consentiren, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Sonnabend, 21. Dezember 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebots⸗ termin im unterzeichneten Amtsgericht, Damm⸗ thorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 22 Oktober 1889. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: 1 Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.
[42227] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Dr. Carl Wilh. Harder und Friedrich Adolph Flörcke als Testamentsvollstreckern der Eheleute Heinrich Carl Christian Bornscheuer und Christiane Louise Henriette Bornscheuer, geb. Köberlein, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Harder, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß des am 24. April 1889 hieselbst verstorbenen Heinrich Carl Christian Bornscheuer Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser in Gemeinschaft mit seiner Ehefrau Christiane Louise Henriette Bornscheuer, geb. Köberlein, am 8. Februar 1851 errichteten, mit Anhang vom 28. August 1853 versehenen, am
28. Mai 1889 hieselbst publicirten Testaments,
wie auch den den Antragstellern als Testaments⸗
vollstreckern im § 12 des Testaments ertheilten
Befugnissen, insbesondere der Befugniß der⸗
selben, zur Umschreibung oder Tilgung von
Nachlaß⸗Kapitalien, widersprechen wollen, hiemit
aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche
und Forderungen spätestens in dem auf Don⸗ nerstag, 19. Dezember 1889, 2 Uhr
Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im
unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10,
Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Aus⸗
wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗
stellungsbevollmächtigten — bei Strafe des
Ausschlusses. 1 Hambuxg, den 22. Oktobgr 1889.
Zur Beglaubigung: Komberg Dr., Gerichts⸗Sekretär
142240] Aufgebot.
Auf den Antrag der minderjährigen Geschwister Luise und Alfred Thomas, vertreten durch ihren Vormund, den Bürgermeister a. D. Joseph Repetzky zu Breslau, werden die Nachlaßgläubiger und Ver⸗ mächtnißnehmer des am 3. August 1889 verstorbenen Maurermeisters Gottlieb Thomas aus Breslau aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf den Nachlaß desselben bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem auf den 21. Februar 1890, Vormittags 11 ½ Uhr, im Gerichtsgebäude am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer Nr. 89 des II. Srocks anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen in der Art werden ausgeschlossen werden, daß sie dieselben gegen die Beneficialerben nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Breslau, den 31. Oktober 1889.
8 Königliches Amtsgericht. [42230] Von dem Königlichen Amtsgericht hierselbst bin ich als Pfleger der Verlassenschaft der in Gottesgab in Böhmen verstorbenen verwittweten Frau Anna Groß, geborene Krauß, bestellt. In dieser Eigen⸗ schaft ersuche ich alle Diejenigen, welche als Gläu⸗ biger, Erben oder Vermächtnißnehmer Ansprüche an den Nachlaß erheben wollen, solche bei mir inner⸗ halb 6 Wochen anzumelden. Diejenigen, welche eine zu der bezeichneten Perlasleruchaft gehörige Sache im Besitze haben und zu dieser Masse etwas schuldig sind, fordere ich auf, nunmehr die Sache an mich zu verabfolgen, beziehungsweise die Schulden an mich abzutragen. Königsberg i. Pr., den 26. Oktober 1889.
Max Kamm, Rechtsanwalt,
Kneiph. Langgasse Nr. 12.
22 5 Aufgebot. Auf den Antrag des Schuhmachermeisters Franz Sockel von hier, als Vormunds der beiden minder⸗ jährigen Geschwister Wilhelm und Ernst Hain von hier, werden die Nachlaßgläubiger des am 11. Juni 1889 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Schuhmachermeisters Wilhelm Fan von hier aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 19. Februar 1890, 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den achlaß des⸗ selben bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre An⸗ sprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Anpungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht er⸗ schöpft wird.
Niederwüstegiersdorf, den 1. November 1889.
Ksönigliches Amtsgericht.
8
Die Wittwe Sophie Sieker zu Heidelbeck hat slanbhaft gemacht, daß sie, als mit der kürzlich ver⸗ torbenen kinderlosen Wittwe Karoline Hausstätter, geb. Klemme, das. im dritten Grade verwandt, die alleinige Erbin deren Nachlasses sei. Auf Antrag
1889 hieselbst berstorbenen Andreas Hinrich
38
der Wittwe Sieker werden alle Diejenigen, welche
Das Amtsgericht Hamburg. Tivil⸗Abtheilung VIII.
ce. Johann Meier T“ Kitzerow, geb. Meier, zu Cleveland;
vermeinen, daß ihnen ein näheres oder gleich nahes
Erbrecht an dem Hausstätter'schen Nachlasse zustehe,
aufgefordert, solches in dem auf Freitag, den d. M., Morgens 10 Uhr, hier angesetzten
Aufgebotstermine bei Meidung des im §. 77 Nr. 3
des Prozeßgesetzes von 1859 angedrohten Rechtsnach⸗
theiles anzumelden und zu begründen. 8 Hohenhausen, den 1. November 1889.
Fürstliches Amtsgericht. (Unterschrift.)
azas. 8 Oeffentliche Aufforderung.
Der am 9. Oktober 1818 geborene, mit unbe⸗ kanntem Aufenthalt abwesende Magnus Schwalb von Staufenberg, Sohn des Ludwig Schwalb von da und seiner Ehefrau Maria Katharina, geborene Braun, wird auf Antrag seiner Erben:
Heinrich Ludwig Schwalb II.,
Johann Ludwig Schwalb II.,
Ludwig Dorfeld I.,
Ludwig Dorfeld II.,
sämmtlich zu Staufenberg,
aufgefordert, im Termin Donnerstag, den 9. Ja⸗ nuar 1890, Vormittags 9 Uhr, Nachricht von seinem Aufenthalt zu geben, gegenfalls sein Ableben unterstellt und das Vermögen den Erben ausgehän⸗ digt werden wird. b
Unter Androhung desselben Rechtsnachtheils werden Alle, welche Ansprüche irgend welcher Art an dieses Vermögen bilden zu können glauben, aufgefordert, dieselben bis zu demselben Termin anzumelden.
Gießen, am 31. Oktober 1889.
Großherzogliches Amtsgericht Fresenius.
9
1422411 Bekanntmachung.
In der Lücke'schen Pflegschaftssache — 68 L. Nr. 4263. 89 — haben sich als Erbprätendenten des Nachlasses des hierselbst am 22. Dezember 1888 verstorbenen Rentiers Carl Friedrich Eduard Lücke folgende Geschwisterkinder seiner Mutter:
a. Frau Marie Dorothee Reinhart, geb. Krüger,
zu Biesdorf, b. der am 16 Juli 1889 zu Marzahn ver⸗ Altsitzer Martin Friedrich Wilhelm rüger
gemeldet. Alle Diejenigen, welche nähere oder gleich⸗ nahe Erbansprüche an den Nachlaß zu haben ver⸗ meinen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche bis zum 19. Februar 1890 anzumelden und nach⸗ zuweisen, widrigenfalls die Erbbescheinigung für die vorbezeichneten Erbprätendenten ausgestellt werden wird.
Berlin, den 19. Oktober 1889.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung. 68.
(L. 8.) Bopp. 1
142237] Aufgebot.
Die Schmiedewittwe Drews, Dorothea, geb. Knief, — Krivitz ist am 3. November 1888 in Krivitz ohne Deszendenz verstorben mit Hinterlassung eines von ihr gemeinschaftlich mit ihrem vorverstorbenen Ehe⸗ mann, dem Schmiedemeister Christian Drews — Wessin am 24. September 1864 errichteten resp. am 29. Oktober 1864 und am 9. November 1888 publi⸗ zirten öffentlichen Testaments. Der Ehemann Chr. Drews hatte zu seiner alleinigen Erbin eingesetzt seine Ehefrau Dorothea Drews, geb. Knief, mit der Be⸗ stimmung, daß nach dem Ableben derselben ⁄ des Vermögens an seine dann lebenden nächsten Intestaterben, ½ an ihre dann lebenden nächsten Intestaterben fallen sollte. Die Frau Drews hat zu ihren Erben eingesetzt ihren Ehemann, und sie hat bestimmt, daß beim Tode desselben ihr Nachlaß an ihre dann lebenden Intestaterben fallen solle, die unter sich nach Stämmen erben. Die Frau Drews hat die Erbschaft ex testamento angetreten. Nach ihrem Ableben haben sich als ihre nächsten Intestat⸗ erben gemeldet, legitimirt und haben die Erbschaft defunctae cum beneficio inventarii angetreten:
1) der Milchhändler August Knief zu Krivitz, Sohn 1. W Bruders der Erblasserin Johann
nief;
2) die Kinder der verstorbenen Schwester der Erb⸗ lasserin Christiane Nölting, geb. Knief;
a. Marie Stieger, geb. Nölting, zu Tramm, b. Wachtmeister Christian Nölting zu Greves⸗ mühlen, ec. Schmied Ludwig Nölting zu Chicago, wäh⸗ rend Hans Bierfuhrmann zu Ham⸗ 8 burg, auf seine Erbansprüche verzichtet hat;
3) die Kinder des verstorbenen Bruders der Erb⸗
lasserin Friedrich Knief; a. Diener Heinrich Knief zu Hamburg, b. Kutscher Friedrich Knief zu Hamburg. c. Kutscher Johann Knief zu Hamburg;
4) die Kinder der verstorbenen Schwester der Erb⸗
lasserin Louise Meier, geb. Knief;
a. Carl Meier zu Cleveland, b. Louise Müller, geb. Meier, zu Cleveland, zu Cleveland,
5) der Bruder der Erblasserin, Schmied Christian Knief zu Bolz.
Auf zulässig befundenen Antrag dieser genannten Personen werden hiedurch alle Diejenigen, welche ein näheres oder gleichnahes Erbrecht an den Nachlaß der verstorbenen Frau D. Drews, geb. Knief, als die Extrahenten dieses Proklams zu haben vermeinen, sowie auch Diejenigen, welche Erbrechte aus dem Testamente des wail. Ehemanns der Erblasserin, des Schmied Chr. Drews — Wessin bezüglich des Nachlasses der Frau Drews zu haben vermeinen, hiedurch auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Freitag, den 17. Januar 1890, Mittags 12 Uhr, von uns angesetzten Aufgebotstermin in rechtsgenüglicher Weise anzumelden und zu bescheinigen unter dem Rechtsnachtheile, daß die Antragsteller oder die sich Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenommen, ihnen als solchen der Nachlaß uͤberlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden wird, daß ferner die sich nach der Präklusion meldenden näheren oder gleichnahen Erben alle Hand⸗ lungen und Dispositionen derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen. “
Krivitz, den 31. Oktober 1889.
Das Waisengericht. Vorbeck.
142255]
[42249] Bekanntmachung. In der Verwahrung des unterzeichneten Gerichts befindet sich das über 56 Jahre alte Testament der Christian und Barbara Frost'schen Ehelente von Skambraken vom 18. Oktober 1831. Da bisher von Niemanden dessen Publikation nachgesucht, auch sonst von dem Leben oder Tode der Frost'schen Eheleute etwas Zuverlässiges nicht be⸗ kannt geworden ist, so fordern wir alle Diejenigen, welche ein begründetes Interesse nachweisen können, auf, die Testaments⸗Publikation binnen 6 Mo⸗ naten bei uns nachzusuchen, widrigenfalls mit dem Testamente nach der Vorschrift des §. 219 Th. I. Tit. 12 A. L. R. verfahren werden wire. Tilfit, den 24. Oktober 1889. FKFgnigliches Amtsgericht. VI. Tiburtius.
[42244] Bekanntmachung.
In der Verwahrung des unterzeichneten Gerichts befindet sich der über 56 Jahre alte Ehe⸗ und Erb⸗ vertrag der Christoph und Euphrosine, geb. Krause, GGb Eheleute aus Kaltecken vom 10. März
Da bisher von Niemanden dessen Publikation nachgesucht, auch sonst von dem Leben oder Tode der Bartschat'schen Eheleute etwas Zuverlässiges nicht bekannt geworden ist, so fordern wir alle diejenigen, welche ein begründetes Interesse nachweisen können, auf, die Publikation des Vertrages binnen 6 Monaten bei uns nachzusuchen, widrigenfalls mit demselben nach der Vorschrift des §. 219 und §. 88 Th. I. Tit. 12 A. L. R. verfahren werden wird.
Tilsit, den 24. Oktober 1889. 1
Königliches Amtsgericht. VI. Tiburtius.
[42248] Bekanntmachuuugg. In der Verwahrung des unterzeichneten Gerichts befindet sich das über 56 Jahre alte Testament der Kaufmann Carl und Heinriette Schmidt'’schen Eheleute aus Tilsit, vom 5. November 1831.
Da bisher von Niemanden dessen Publikation nachgesucht worden, auch sonst von dem Leben oder Tode der Schmidt'schen Eheleute etwas Zuverläs⸗ siges nicht bekannt geworden ist, so fordern wir alle Diejenigen, welche ein begründetes Interesse nach⸗ weisen können, auf, die Testamentspublikation binnen 6 Monaten bei uns nachzusuchen, widri⸗ genfalls mit dem Testamente nach der Vorschrift des §. 1 Th, I. Tit. 12 A. L. R. verfahren werden wird.
Tilfit, den 24. Oktober 1889. 8
Königliches Amtsgericht. VI. Tiburtius.
Bekauntmachung.
Der Preußische Staatsschuldschein Litt. H. Nr. 38 688 über 25 Thlr. ist durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Berlin I. vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.
Berlin, den 26. Oktober 1889.
Trzebiatowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 48.
[42266] Bekanntmachung.
Der Pfandbrief der Centrallandschaft für die Preußischen Staaten Nr. 22 677 über 300 ℳ ist durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Verlin I. vom heutigen Tage für kraftlos erklärt. 8
Berlin, den 26. Oktober 1889.
Trzebiatowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 48.
[42257]
Das Königliche Amtsgericht München I., Ab⸗ theilung A. für Civilsachen, hat am 21. Oktober .“ Ausschlußurtheil erlassen und ver⸗ ündet:
I. Der Depositenschein der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank dahier vom 14. August 1882 Nr. 26 882, wonach der K. Landgerichtsrath Hermann von Sonnenburg in Deggendorf ein versiegeltes Packet im deklarirten Werthe von 25 000 ℳ bei genannter Bank zur Aufbewahrung hinterlegt hat, wird für kraftlos erklärt.
II. Der Antragsteller Hermann von Sonnenburg hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
München, den 31. Oktober 1889.
Der geschäftsleitende Königliche Gerichtsschreiber.
(L. S.) Hagenauer.
[42263] Bekanntmachung. —
Die von der Preußischen Lebens⸗Versicherungs⸗ Actien⸗Gesellschaft zu Berlin für die Tochter des Flaschnermeisters Christof Kern, Vornamens Catha⸗ rina, ausgestellte Lebens⸗Versicherungs⸗Police Nr. 21 772 vom 24. Mai 1871 über 600 Gulden ist durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Hengs I. vom 26. Oktober 1889 für kraftlos erklärt.
Berlin, den 26. Oktober 1889.
Trzebiatowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 48.
(42262])2 Bekanntmachung. Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat in
seiner heutigen öffentlichen Sitzung nachstehendes
Ausschlußurtheil erlassen und verkündet:
Das Sparkassenbuch der Sparkasse der Stadt Höxter Nr. 6165, ausgestellt auf den Namen des Restaurateurs Johann Spiekermann in Höxter und lautend über 11930 ℳ, wird für kraftlos erklärt, und werden die Kosten gemäß §. 15 des Sparkassen⸗ Reglements vom 12. Dezember 1838 den Erben des Johann Spiekermann zur Last gesetzt.
Höxter, den 30. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht.
—
[42258]
Durch Ausschlußurtheil vom 15. Oktober 1889 ist die Hypothekenurkunde über 150 Thaler Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 8. Juni 1874 für den Hausbesitzer Joseph Behrendt in Abth. III. Nr. 2 des dem Wirthe Ferdinand Gehr⸗ mann gehörigen Grundstücks Borchertsdorf Nr. 21, gebildet aus einer Ausfertigung der Schuldurkunde vom 8. Juni 1874 und dem Hvypothekenbriefe,
für kraftlos erklärt.
Bartenstein, den 25. Oktober 1889.
Königliches Amtsgericht. I.
sgemeinde Treptow a.
[42260] Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 24. Oktober 1889 ist für Recht erkannt: Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Jedwilleiten Nr. 13 Abth. III. Nr. 3 für Friedericke Amalie Woywod eingetragenen und später auf Jedwilleiten Nr. 47 zur Mithaft übertragenen 500 Thaler mütterliche Erbgelder, gebildet aus der Ausfertigung des unterm 27. Mai 1844 bestätigten Erbvergleichs vom 3. Mai 1844, dem Hypotheken⸗ buchsauszug und Eintragungsvermerk vom 9. Juli 1844, wird zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt. . Heinrichswalde, den 24. Oktober 1889. Königliches Amtsgerich
„‚Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 24. Oktober cr. ist für Recht erkannt: Die aus der Ausfertigung des unterm 11. August 1842 bestätigten Erbvergleichs vom 13. Juli 1842, dem Hypothekenbuchsauszug von Groß⸗Brettschneidern Nr. 6 und dem Eintragungsvermerk vom 12. Sep⸗ tember 1842 und dem Löschungsvermerk vom 1. April 1863 gebildete Hypothekenurkunde über die auf Groß⸗Brettschneidern Nr. 50 Abth. III. Nr. 1 übertragene Muttererbtheilsforderung der Annicke Greszlies aus Groß⸗Brettschneidern von 101 Thlr. 20 Sgr. wird zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt. ““ Heinrichswalde, den 24. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht.
[42261] Im Namen des Königs!
Verkündet den 24. Oktober 1889. Grüner II., als Gerichtsschreiber.
In Sachen betreffend das Generalaufgebot von
Hypothekenposten und Hypothekeninstrumenten für
das Jahr 1888 hat das Königliche Amtsgericht zu
Falkenberg O.⸗S. durch den Amtsrichter Schau⸗
schor für Recht erkannt:
A. Folgende Hypothekeninstrumente:
1) Das Instrument über die auf Blatt 18 Kirch⸗
berg Abtheilung III. Nr. 4 für Gottfried Klinnert
auf Grund der Schuldurkunde vom 29. Juli 1853
eingetragene Restdarlehnsforderung von 600 ℳ nebst
5 % Zinsen,
2) das Instrument über die auf Blatt 22 Gep⸗ persdorf Abtheilung III. Nr. 1 für das General⸗ depositum zu Falkenberg O.⸗S. aus der Urkunde vom 9. Februar 1825 eingetragenen 151 Thlr. 10 Sgr. nebst 5 % Zinsen,
3) das Instrument über die auf Blatt 32 Graase Abtheilung III. Nr. 4 für das General⸗Pupillar⸗ Depositum des Gerichtsamts der Herrschaft Falken⸗ berg aus der Urkunde vom 17. März 1848 ein⸗ getragene Darlehnsforderung von 150 Thalern
werden zum Zwecke der Löschung der Posten im Grundbuche für kraftlos erklärt.
B. Das Hypothekeninstrument über die auf Blatt 15 Graase in Abtheilung III. Nr. 6 und 7 für den Kretschambesitzer Carl Holdt zu Böhmischdorf ein⸗ getragenen Darlehnsforderungen von 600 Thalern und 1800 ℳ nebst Zinsen wird zum Zwecke der Er⸗ langung einer neuen Urkunde für kraftlos erklärt.
C. Hie Inhaber der nachbenannten angeblich ge⸗ tilgten Posten, sowie deren Erben, Cessionarien und sonstigen Rechtsnachfolger werden mit ihren etwaigen Ansprüchen auf die genannten Posten zum Zwecke der Löschung derselben ausgeschlossen:
I. der auf Blatt 17 Weschelle in Abtheilung III. Nr. 2 für die Geschwister Naschke, Marie Elisabeth, Anna Marie, Christine, Anna Rosina, Gottlieb und Johanna auf Grund des Erbrezesses vom 17. Sep⸗ tember 1829 eingetragenen Restpost von 19 Thlr. 9 Sgr.,
II. der auf Blatt 33 Grüben in Abtheilung III. Nr. 6 für den Partikulier August Mai zu Grüben auf Grund des Vertrages vom 31. Mai 1867 ein⸗ getragenen Kaufgelder von 400 Thalern nebst Zinsen,
III. der auf Blatt 35 Grüben in Abtheilung III. Nr. 2 für Maria Elisabeth Mehlich zu Grüben aus der Urkunde vom 27. Mai 1830 eingetragenen 4 Thaler 29 Sgr. 6 Pf. nebst Zinsen,
IV. der auf Blatt 163 Bielitz in Abtheilung III. Nr. 1 für das General⸗Pupillar⸗Depositum des Gerichtsamtes Tillowitz aus der Urkunde vom 13. Februar 1839 eingetragenen Restpost von 6 Thalern 15 Sgr. 3 Pf.
D. Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗
stellern auferlegt. 1“
[42265] Bekanntmachugg.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Aken vom 25. Oktober 1889 ist das Hypothekeninstrument vom 24. Juni 1848, gehildet aus einer Ausfertigung des Kaufvertrages vom 9. Ja⸗ nuar 1848 nebst Hypothekenschein vom 24. Juni 1848, aus welchem für Andreas August Gericke zu Mennewitz 93 Thlr. im Grundbuche von Dorf Mennewitz Band I. Nr. 4 und Feldmark Mennewitz Band I. Nr. 4 in der Abtheilung III. unter Nr. 7 e resp. 1e. eingetragen stehen, für kraftlos erktlärt
worden. Aken, den 25. Oktober 1889. “ Königliches Amtsgericht.
[42254] Bekanntmachung. In der Johann Samuel Heinrich Horn'’schen Aufgebotssache sind durch Urtheil des Köͤniglichen Amtsgerichts hier vom 1. November 1889 sämmt⸗ liche Eigenthumsprätendenten der im Grundbuche von Treptow a. R. Band 28 Bl. Nr. 38a. ver⸗ zeichneten Kohlrücken Nr. 252 und 253 vor dem Greifenberger Thore mit Ausnahme der Stadt⸗ R. mit ihren Ansprüchen auf dieses Grundstück ausgeschlossen. Treptow a. R., den 1. November 1889. Königliches Amtsgericht. Keienitz.
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[42264]
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Bekanntmachuugngg.
Durch Ausschlußurtheil vom 24. Oktober 1889 sind die Freimannstochter Arndt zu Roderbeck und deren außereheliches Kind, sowie beider Rechtsnach⸗ folger mit ihren Ansprüchen auf die Resthypothek
von 48 ℳ 25 ₰ S eingetragen Wil⸗
Blatt 49 Nr. 12 des Grundbuchs von Uchtdorf, Abtheilung III. Nr. 2c ausgeschlossen. Fiddichow, den 26. Oktober 1889.
Königliches Amtsgericht.
[42284] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Arbeiter Häseler, Marie, ge8.h he, zu Fürstenwalde, Spree, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Schindler zu Frankfurt a. O., klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Theodor Hrüeler. früher zu Fürstenwalde jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Mißhandlung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. O. auf den 22. Januar 18960, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. .“ Frankfurt a. O., den 31. Oktober 1889. 3 Gröschke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[42411] Oeffentliche Zustellung. Die Käthnerfrau Louise Symannek, geb. Bur⸗ balla, zu Piassutten, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Wolski in Allenstein, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Käthner Jacob Symannek, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe, sowie Erklärung des Beklagten für den allein schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Allenstein auf den 8. Februar 1890, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Zimmermann, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[42279] Oeffentliche Zustellung. In der Prozeßsache der verehelichten Schneider⸗ meister Selma Fleischmann, geb. Göhring, zu Sprottau, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Gabriel zu Glogau, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneidermeister Herrmann Fleischmann, früher zu Sprottau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Glogau auf den 19. März 1890, „Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. Glogau, den 30. Oktober 1889.
Nowoczyn, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[42285] Oeffentliche Zustellkung. Die verehelichte Schuhmachermeister Heinze, Bertha, eb. Schneider, zu Spremberg, vertreten durch den Kechtsanwalt Reuscher zu Kottbus, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmachermeister Richard Heinze, früher in Spremberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehetrennung: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Kottbus, Zimmer Nr. 17, auf den 29. Januar 1890, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum wecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht. Kottbus, den 23. Oktober 1889. 8
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[42282] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Pauline Paulick, geb. Faß zu Kottbus, vertreten durch den Rechtsanwalt Fuchs zu Bromberg, klagt gegen ihren Ehemann den Maurer⸗ gesellen August Frang. früher in Inowrazlaw, jetzt in Amerika unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ williger Verlassung, mit dem Antrage auf Eheschei⸗ dung: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bromberg auf den 10. Februar 1890, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bromberg, den 30. Oktober 1889. Die Gerichts tätäit ef Hööeüclichen Landgerichts.
[42280] Stuttgart. Oeffentliche Zustellung.
Die Louise Keuerleber, geb. Schäfer, in Stuttgart, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Daur deaselbst, klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufenthalt ab⸗ wesenden Ehemann Paul Friedrich Keuerleber, ge⸗ wesenen Bauführer in Stuttgart, auf Ehescheidung wegen böslicher Verlassung und Ehebruchs, event. auf Herstellung des ehelichen Lebens, mit dem An⸗ trage: die zwischen den sparthn am 2. August 1874 zu Stuttgart geschlossene Ehe dem Bande nach zu scheiden, eventuell zu erkennen, der Beklagte habe die Ehe mit der Klägerin wieder herzustellen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stuttgart auf Dienstag, den 4. März 1890, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Den 30. Oktober 1889.
Stellrecht,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
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r helm Sahnow auf rund des Er Bes vom 7. Januar 1873 auf dem Grundstück Band I.