der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen
dem Vorstande angehören,
„Nideggener nossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ zu
ist zu Nr. 2:
der Zusatz:
und Statut angenommen worden ist, nach welchem die machung sich der Kanal⸗Zeitung bedient. Im übrigen bleibt es bezüglich der
1. Mai 1889 getroffenen Bestimmungen bei dem Bisherigen.
Erenbreitstcein.
gemaͤß §. 165 Absatz
1
behaupten, daß sie am Tage des glieder der Ausscheiden sowie die in der welche behaupten, Mitglieder der Genossenschaft gewesen sind, aufge⸗
11“ 1“ Zugleich wird bekannt gemacht, daß die Liste der Genossenschafter angelest ist und werden in Gemäß⸗ heit des §. 165 Absar, 2 des Gesetzes über die Er⸗ werbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften die in der Liste aufgeführten Personen, welche behaupten, am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes nicht Mitglieder der Genossenschaft gewesen zu sein, oder daß ihr Ausscheiden nicht richtig in die Liste eingetragen ist, sowie diejenigen Personen, welche am Tage des In⸗ krafttretens des Gesetzes Genossenschafter gewesen, aber nicht in die Liste eingetragen sind, aufgefordert, ihren Widerspruch gegen die Liste binnen einer Aus⸗ schlußfrist von einem Monat schriftlich oder zum Protokoll des Gerichtsschreibers zu erklären. Nach Ablauf dieser Frist ist für die Mitglied⸗ schaft aꝛn Tage des Inkrafttretens des Gesetzes oder der Ausscheidung vorher der Inhalt der Liste maß⸗ gebend. Allen denjenigen Personen, welche innerhalb der vorbezeichneten Frist ihren Widerspruch erklären, oder welche ohne ihr Verschulden daran verhindert waren, aber binnen einem Monat nach Wegfall der Behinderungsgründe den Widerspruch schriftlich oder zum Protokoll des Gerichtsschreibers erklären, bleiben ihre Einwendungen gegen die Liste der Genossen⸗ schafter vorbehalten. 8 Dessau, den 6. November 1889. Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. 8 Gast. —
Döhlen. Nach Uebertragung der bisher auf Fol. 87 des Handelsregisters für das unterzeichnete Amtsgericht eingetragen gewesenen Firma Vorschuß⸗ verein im Plauenschen Grunde, eingetragene Genossenschaft, auf Fol. 1 des neuen Genossen⸗ schaftsregisters ist auf letzterem Folium verlautbart worden 88 1) daß die Firma, deren Sitz Potschappel ist, künftig „Vorschuß⸗Verein im Plauenschen Grunde, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht“ lautet, ““ 2) daß das bisberige Statut der Genossenschaft nebst Nachtrag vom 12 Juni 1872 durch neue Statuten vom 21. August 1889 ersetzt worden ist, 3) daß nach den neuen Statuten a. der Gegenstand des Unternehmens in der dar⸗ ehnsweisen Gewährung der in Gewerbe und Wirth⸗ schaft nöthigen Geldmittel an die Genossen sowie in dem Betriebe von Bankgeschäften besteht, b. die von dem Vorstande oder dem Aufsichtsrathe
[43918]
unter der Firma der Genossenschaft von dem be⸗ treffenden Vorsitzenden im Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts Döhlen zu erlassen sind,
c. der Ortsrichter Eduard Ferdinand Willkomm in Presschappels als Wirektor, Sund⸗ Ar Kauemand Karl Eduard Peters in Potschappel, als Kassirer,
d. Zeichnungen für die Genossenschaft verbindlich sind, wenn sie von dem Direktor und Kassirer ge⸗ meinschaftlich oder von Einem derselben mit Einem der Stellvertreter erfolgen.
Die Einsicht der Liste der Genossen während der Dienststunden des Gerichts ist Jedem gestattet.
Döhlen, am 8. November 1888.
Königliches Amtsgericht. errmann.
Dülmen. Genossenschaftsregister [43916] des Königlichen Amtsgerichts zu Dülmen. In unser Genossenschaftsregister ist bei lfde. Nr. 2
„Molkerei⸗Genossenschaft Dülmen eingetra⸗
gene Genossenschaft“ Folgendes eingetragen:
Als drittes Mitglied ist in den Vorstund der Molkerei⸗Verwalter Paul Bölling zu Dülmen als Direktor eingetreten.
Die Genossenschaft hat zufolge Beschlusses der Generalversammlung vom 28. Oktober 1889 die zusätzliche Bezeichnung: 8
„eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ angenommen.
Eingetragen zufolge Verfügung vom 31. Oktober 1889 am selben Tage.
Conf. Fol. 68 der Acten, Genossenschaft zu Dülmen.
betreffend Molkerei⸗
[43919]
Düren. Zu Nr. 2 des Genossenschaftsregisters ist heute eingetragen worden:
Die Firma der Genossenschaft lautet jetzt
Volksbank eingetragene Ge⸗
Nideggen. Düren, den 7. November 1889. 8 Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
8— 1 8 [43920] Eddelak. Im hiesigen Genossenschaftsregister
Brunsbüttel⸗Hafener Creditverein
„Eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht
ferner eingetragen worden, daß von der General⸗ versammlung vom 23. Oktober 1889 ein revidirtes
Genossenschaft zur Veröffentlichung ihrer Bekannt⸗
in §. 12 des Gesetzes vom
den 1. November 1889.
Eddelak, 1 Königliches Amtsgericht.
[43921] Niederwerther Darlehns⸗ kassenverein,
Spar und Creditverein zu Pfaffendorf, Spar und Creditverein zu Vallendar, eingetragene Genossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht. Nachdem die Mitgliederliste berichtigt ist, werden 1 2 des Gesetzes vom 1. Mai 889 alle in derselben aufgefuüͤhrten Personen, welche
„ fordert, ihren Widerspruch gegen die Liste binnen einer Ausschlußfrist von einem Monat schriftlich oder zum Protokoll des Gerichtsschreibers zu erklären.
Dieselben werden zugleich gemäß §. 168 Abs. 3 daselbst darauf hingewiesen, daß nach Ablauf vorge⸗ dachter Ausschlußfrist für die Mitgliedschaft am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes und für das Ausscheiden in Folge vorber geschehener Aufkün⸗ digung oder Ausschließung der Inbalt der Liste maß⸗ gebend ist und daß Einwendungen gegen die Liste obengedachten Personen vorbehalten bleiben, sofern sie in Gemaͤßheit des §. 165 Abs. 2 des Gesetzes den Widerspruch erklärt haben, oder hieran ohne ihr Berschulden verhindert waren und binnen einem Monat nach Beseitigunz des Hindernisses den Widerspruch in vorgedachter Form erklärt haben.
Weiter wird bekannt gemacht, daß in der General⸗ versammlung des Pfaffendorfer Spar⸗ und Ereditvereins, eingetr. Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, vom 27. Oktober 1889 die Statuten mit Rücksicht auf das Reichsgesetz vom 1. Mai 1889, betreffend die Erwerbs⸗ und Wirth⸗ schaftsgenossenschaften, abgeändert worden ist.
Ehrenbreitstein, den 5. November 1889.
Königliches Amtsgericht.
Eilenburg. Bekanntmachung. [43924] In unserm Genossenschaftsregister ist unter Nr. 1, betreffend den Vorschuß⸗ und Sparverein zu Düben, Eingetragene Genossenschaft, zur Firma der Zusatz: „mit unbeschränkter Haftpflicht“
6. November 1889 eingetragen. Eilenburg, den 6. November 1889. Königliches Amtsgericht. 8 r 143929. In das Genossenschafts⸗
Eppingen. Nr. 9861. 1 vom Heutigen
register wurde zufolge Verfügung eingetragen:
1) zu O⸗Z. 2, betreffend den Vorschußverein Eppingen e. G. Die Genossenschaft hal in die Firma die zusätzliche Bezeichnung „eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ aufgenommen.
2) zu O.⸗Z. 4, betreffend den landwirthschaft⸗ lichen Consumvrrein Eppingen, e. G. Die Genossenschaft hat in die Firma die zusätzliche Be⸗ zeichnung „eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ aufgenommen
3) zu O.⸗Z. 5. betreffend den landwirthschaft⸗ lichen Consumverein Ittlingen e. G. Die Genossenschaft hat in die Firma die zusätzliche Be⸗ zeichuung „eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ aufgenommen
*. 4) zu . 3-— 6, beffete den lüandwirthschafe⸗ lichen Consumverein Adelshofen, e. G. Die Genossenschaft hat in die Firma die zusätzliche Be⸗ zeichnung „eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“”“ aufgenommen.
5) zu O.⸗Z. 9, betreffend den Creditverein Gemmingen e. G. Die Genossenschaft hat in die Firma die zusätzliche Bezeichnung „eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ aufgenommen.
6) zu O.⸗Z. 10, betreffend den ländlichen Credit⸗ verein Schluchtern e. G. Die Genossenschaft hat in die Firma die zusätzliche Bezeichnung „ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ aufgenommen.
7) zu O⸗Z. 13, betreffend den landwirthschaft⸗ lichen Consumverein Richen e. G. Die Ge⸗ nossenschaft hat in die Firma die zusätzliche Be⸗ zeichnung „eingetrageue Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ aufgenommen. Eppingen, den 1. November 1889. 1
Gr. Amtsgericht.
[43923] Eppingen. Nr. 10 086. In das Genossenschafts⸗ register wurde zufolge Verfügung vom Heutigen ein⸗ getragen:
8 I 8 11“ zufolge Verfügung vom 5. November 1889 am
1) zu O. Z. 3, betreffend den ländlichen Credit⸗ verein Adelshofen e. G.: Die Genossenschaft hat in die Firma die zusätzliche Bezeichnung „ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ aufgenommen; 3
2) zu O. Z. 7. Den landwirtschaftlichen Consumverein Rohrbach e. G.: Die Genossen⸗ schaft hat in die Firma die zusätzliche Bezeichnung „eingetragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht“ aufgenommen; 1
3) zu O. Z. 8, betreffend den landwirthschaft⸗ lichen Consumverein Mühlbach e. G.: Die Genossenschaft hat in die Firma die zusätzliche Be⸗
beschränkter Haftpflicht“ aufgenommen 8 Eppingen, den 6. November 1889. EGSFroßh. Amtsgericht.
Kugler.
[43925] Freyburg (Unstrut). Bekanutmachung. In unserem Genossenschaftsregister sind bei der unter Nr. 1 eingetragenen Genossenschaft: 8 „Freyburg an der Unstrut, Vorschuß⸗ Verein, Eingetragene Genossenschaft“”“ zufolge Verfügung vom 10. Oktober 1889 am näm⸗ lichen Tage folgende Eintragungen bewirkt worden: Spalte 2. Die Firma lautet jetzt: „Vorschuß⸗Verein zu Freyburg av/U., Eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht.“ Spalte 4. Das abgeänderte Statut datirt vom 29 September 1889. 8 8 Die Bekanntmachungen Seitens der Genossenschaft werden durch das Naumburg'er Kreisblatt ver⸗ öffentlicht. “ Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts Jedem gestattet. Freyburg (Unstrut), den 31. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht. I. Fronhausen. Bekanntmachung. (43* Nach Anzeige vom 29. bezw. 31. Oktober 11 nachbezeichneten Firmen:
Hachborner Consumverein, eingetragene Genossenschaft, und Fronhäuser Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, eingetragene Genossenschaft,
zeichnung „mit unbeschränkter Haftpflicht“ Eingetragen nach Verfügung vom 2. No⸗ ber 1889 am 4. November 1889. 8 Fronhausen, am 4. November 1889. Königliches Amtsgericht.
Fürktn. ranntmiakhuüͤmg. * 43928] Nachbezeichnete Genossenschaften diesseitigen Ee⸗ richtsbezirks, nämlich: 1) Consumverein Dambach, 2) Consum⸗ u. Sparverein Erlangen, 3) Vorschuß⸗ u. Creditverein Erlangen, 4) Eschenauer Darlehenskassenverein, 5) Consumverein Heinersdorf, 6) Darleheuskassenverein Illesheim⸗Urfers⸗ heim, 7) Vorschuß⸗ und Creditverein Iphofen, 8) Creditverein Mkt⸗Ipsheim, 9) Darlehenskassenverein Obernzenn mit Umgegend, 10) Landwirtschaftlicher Consum⸗ Er⸗ werbsverein Weisendorf und 11) Spar⸗ und Vorschußverein zu Zirndorf haben in Gemäßheit des §. 155 des Reichsgesetzes über die Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889 in ihre Firma die zussätzliche Bezeichnung: 2 „eingetragene Genossenschaft mit ter Haftpflicht“ aufgenommen.
Fürth, am 4. November 1889. Kgl. Bayr. Landgericht. Kammer für Hand Der Vorsitzede:
u.
unbeschränk⸗
(L. S.) v. Rücker.
Giessen.
In unserem Genossenschaftsregister ist eingetragen, d. 8 verze getragenen Genossenschaften in den nachstehend bezeichneten Punkten Statutenänderung beschlosen haben.
[43934] daß die nachstehend verzeichneten ein⸗
Die Firma hat
die zusätzliche
Bezeichnung angenommen.
Seitherige Firma.
des Unternehmens.
Blätter für Bekannt⸗ machungen.
Form der Zeichnung des Vorstandes.
Gegenstand
Landwirtschaftlicher V Konsumverein Watzen⸗ born⸗Steinberg.
eingetragene Genossenschaft mmit unbe⸗
schränkter V Haftpflicht.
des
“
“ Landwirtschaftlicher Konsumverein Treis a Lda. V
—
desgleichen. V
Landwirtschaftlicher Konsumverein zu Garbenteich. Landwirtschaftlicher Konsumverein zu Großen⸗Buseck. Landwirtschaftlicher Konsumverein zu Beuern.
Gießen, den 5. November 1889.
desgleichen. desgleichen.
desgleichen.
Gemeinschaftlicher Ein⸗ kauf von Verbrauchs⸗ Lschaftlie stoffen und Gegenständen Genossenschafts⸗
Betriebs, gemeinschaft⸗ 8
licher Verkauf landwirth⸗ schaftlicher Erzeugnisse.
“
Beifügen der Unterschriften zweier Vor⸗ Presse. standsmit⸗ glieder zu der Firma.
Deutsche land⸗ wirthschaftliche
landwirthschaftlichen desgleichen.
desgleichen. desgleichen.
desgleichen. desgleichen.
desgleichen. desgleichen.
desgleichen.
Gr. Amtsgericht Gießen. Kullmann.
Goldberg i. M. Amtsgericht Goldberg i. M. Zufolge Verfügung vom 2. d. M. ist heute zum Genossenschaftsregister Nr. 1 Vorschußverein zu Goldberg, E. G. eingetragen:
Zu Col. 2. Die Firma lautet nunmehr: „Vorschußverein zu Goldberg, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht.“ Zu Col. 4. In der Generalversammlung vom 13. Oktober ist ein abgeändertes Statut beschlossen, welches jedoch nur die durch das Reichsgesetz vom 1. Mai 1889, betreffend Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗
s 1. Oktober 1889, als dem Inkrafttretens des Gesetzes, nicht Mit⸗ Genossenschaft gewesen sind, oder daß ihr nicht richtig in die Liste eingetvagen ist, Liste nicht aufgeführten Personen, daß sie am bezeichneten Tage
genossenschaft, gebotenen Statutenveränderungen neu einführt, die übrigen Bestimmungen des alten seit 1. Januar 1879 gültigen Statuts aber unverändert läßst.
Goldberg i. M., den 8. November 1889.
[43928] Goslar.
Der Großherzogliche Amtsgerichtssekretär. 1616“ Schatz.
[43929] 19 ist ein⸗
Bekanntmachung. In das Genossenschaftsregister Nr. 7 Fol. zur Firma Consum⸗Verein in Grum getragene Genossenschaft eingetragen. Von Seiten des Vorstandes ist angemeldet, daß in der Firma des Vereins der Zusatz „mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht“ aufgenommen worden Goslar, den 6. November 1889. Königliches Amtsgericht. I. Eundensberg. Bekanntmachung. [43927] In unser Genossenschaftsregister ist zu der enter Nr. 2 eingetragenen Genossenschaft „Niedenstein⸗ Wichdorfer Darlehnskassen⸗Verein, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ Folgendes eingetragen worden: Durch Beschuß der Generalversammlung vom 31. Oktober 1889 (Blatt 38 der Akten) ist das Statut theilweise verändert, revidirt und neu aufgestellt
—
teichnung „eingetragene Genossenschaft mit un⸗
2
(conf. Blatt 39 der Akten). Insbesondere ist der Zweck des Vereins dahin erweitert, daß ein Kapital unter dem Namen „Stiftungsfonds zur Förderung der Wirthschaftsverhältnisse der Vereinsmitglieder” anzusammeln ist.
Alle öffentlichen Bekanntmachungen sind vom Ver⸗ einsvorsteber zu unterzeichnen und in dem „Land⸗ wirthschaftlichen Genossenschaftsblatte zu Neuwied“ bekannt zu machen.
Eingetragen laut Anmeldung vom 31. Oktober 1889 am 5. November 1889.
Gudensberg, den 5. November 1889
KRghnigliches Amtsgericht.
[43932]
Hameln. Der Vorstand des „Creditvereins zu Aerzen, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“, hat die Liste seiner am 1. Oktober d. J. ihm angehörigen Genossen hier eingereicht und ist die Liste in der hiesigen Gerichts⸗ schreiberei II., Zimmer Nr. 4, öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Es ergeht hiermit die Aufforderung an die in der Liste aufgeführten Personen, welche behaupten, daß sie am 1. Oktober d. J. nicht Mitglieder der be⸗ treffenden Genossenschaft gewesen sind, oder daß ihr Ausscheiden nicht richtig in der Liste eingetragen ist, — und an die in der Liste nicht aufgeführten Per⸗ sonen, welche behaupten, daß sie an dem bezeichneten Tage Mitglieder der Genossenschaft gewesen sind, in Gemäßheit des §. 165 des Reichsgesetzes vom 1. Mai 1889 ihren Widerspruch gegen die Liste bis zum Ablauf einer, mit dem Tage, an welchem das letztere der die Bekanntmachung enthaltenden Blätter erschienen ist — beginnenden einmonatlichen Aus⸗ schlußfrist schriftlich oder zu Protokoll des Gerichts⸗ schreibers zu erklären. 1
Hameln, den 6. November 1889.
Koönigliches Amtsgericht. II.
[43933] Hameln. Der Vorstand der Borryer Spar⸗ und Darlehnskasse „eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ hat die Liste seiner am 1. Oktober d. J. ihm angehörigen Genossen hier eingereicht und ist die Liste in der hiesigen Gerichtsschreiberei II., Zimmer Nr. 4, öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Es ergeht hiermit die Aufforderung an die in der Liste aufgeführten Personen, welche behaupten, däß sie am 1. Oktober d. J. nicht Mitglieder der betreffenden Genossenschaft gewesen sind oder daß ihr Ausscheiden nicht richtig in der Liste eingetragen ist, und an die in der Liste nicht aufgeführten Personen, welche behaupten, daß sie an dem bezeichneten Tage Pivlieds gewesen süüd, i Wemäßbeit des Gesetzes vom 1. Mai 1889, ihren Widerspruch gegen die Liste bis zum Ablauf einer mit dem Tage, an welchem das letztere der die Bekanntmachung enthal⸗ tenden Blätter erschienen ist, beginnenden ein⸗ monatlichen Ausschlußfrist schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers EE1I1“
Hameln, den 7. November 1889. Königliches Amtsgericht. II.
§. 165 des Reichs⸗
Hilders. Bekanntmachung.
Genossenschafts⸗Register. Nr. 1. Vorschußverein zu Tann a.
eingetragene Genossenschaft. Die Genossenschaft hat in ihre
liche Bezeichnung:
„eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗
schränkter Haftpflicht“
aufgenommen, eingetragen am 6. November 1889. Hilders, 6. November 1889. 8
Amtsgericht.
[43931] d. Rhön,
Firma die zusätz⸗
Königliches
“ Hildesheim. Bekanntmachung. [43935] Im Genossenschaftsregister ist Fol. 19 zur Firma Molkerei⸗Genossenschaft Hönnersum, ein⸗ getragene Genossenschaft, heute eingetragen: 8 Die Genossenschaft hat zu ihrer Firma den Zusatz 1 „mit unbeschränkter Haftpflicht’“ aufgenommen. Hildesheim, den 7. November 1889. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
Hildesheim. Bekanntmachung. [43936] Im Genossenschaftsregister ist Fol. 10 zur Firma Molkerei⸗Genossenschaft in Machtsum, ein⸗ getragene Genossenschaft heute eingetragen: Die Genossenschaft hat zu ihrer Firma den Zusatz „mit unbeschränkter Haftpflicht“ aufgenommen. Hildesheim, den 7. November 1889. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
Hungen. Eintrag [43938] in das Genossenschaftsregister.
Die Spar⸗ und Leihkasse zu Hungen einge⸗ tragene Genossenschaft hat ihrer bisberigen Firma in Gemäßheit ihrer revidirten Statuten die Be⸗ zeichnung „mit unbeschränkter Haftpflicht“ bei⸗ gefügt und besteht der Vorstand nunmehr aus drei Mitgliedern. Dieselbe hat sodann die Liste ihrer am 1. Oktober 1889 ihr angehörigen Genossen bei uns eingereicht und ist dieselbe in unserer Gerichts⸗ schreiberei öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Die in dieser Liste aufgeführten 97 Personen, welche be⸗ haupten, daß sie am 1. Oktober 1889, als dem Tage des Inkrafttretens des Gesetzes vom 1. Mai 1889 nicht Mitglieder dieser Genossenschaft gewesen sind, oder daß ihr Ausscheiden nicht richtig in die Liste eingetragen ist, sowie die in der Liste nicht aufge⸗ führten Personen, welche vor dem 1. Oktober 1889 Mitglieder dieser Genossenschaft gewesen zu sein be⸗ haupten, werden aufgefordert, ihren Widerspruch gegen die Liste bis zum Ablaufe einer Ausschlußfrist von Einem Monat schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers hierselbst zu erklären.
Hungen, den 4. November 1889.
Großherzogliches Amtsgericht Hungen. (Unterschrift.)
Redacteur: Dr. H. Klee.
Berlin: Verlag der Expedition (Scholz). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
der Gepossenschafte.
Se
»-Anzeiger und Königlich Preu
8
Berlin, Montag,
den 11. November
1889.
——zg
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die
Bekanntmachungen aus den Handeis⸗, Genossenschafts⸗,
Eisenbahnen enthalten sind, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel
Das Central⸗Handels⸗Register für da Berlin auch durch die Königliche Exvedition des Anzeigers SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
8 Deutsche Deutschen
Register für
Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, für Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗
Das Central⸗Handels⸗Register für das
Abonnement beträgt 1 ℳ 50 ₰ für das
— . eträgt Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 ₰. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
Zeichen⸗ und Muster⸗Registern, über Patente, Konkurse, Tarif⸗ und Fahrplan⸗Aenderungen der deutschen
das Deutsche Reich.
D —
6
(Nr. 269 C.
eutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das
— ——————
Genossenschafts 2 Register.
Haltern. Bekanntmachung. [43937]
In unser Genossenschaztregister ist bei Nr. 1 „Haltener Spar⸗ und Darlehnskassen Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ in Spalte 4 folgende Veränderung des Statuts eingetragen:
Laut Beschluß der Generalversammlung rom 27. Oktober 1889 erfolgt die Veröffentlichung der von der Genossenschaft ausgehendern Bekanntmachungen in der Halterner Zeitung.
Eingetragen zufolge Verfügung vom 3. November 1889 am 4. November 1889.
Haltern, den 4. November 1889. .“ Königliches Amtsgericht. Kaltennordheim. Bekanntmachung. [43939]
Auf dem den Vorschußverein zu Kaltennord⸗ heim, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftöuflicht, betreffenden Folio ] unseres Genossenschaftsregisters, ist auf Beschluß vom heutigen Tage folgender Eintrag bewirkt worden:
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 27. September 1889 ist das bisherige Genossen⸗ schaftsstatut durch ein auf Grund des Reichsgesetzes rom 1. Mai 1889 revidirtes Statut ersetzt worden. Dieses neu aufgestellte Statut vom 27. September d. J. tritt nunmehr an die Stelle der sämmtlichen bisber bestandenen statutarischen Bestimmungen der Genossenschaft.
Alle Bekanntmachungen des Vereins und die den⸗ selben verpflichtenden Dokumente ergehen unter dessen Firma und werden mindestens von zwei Vorstands⸗
vmitgiüdern antereichfeet. *2 28½
Die Einladungen zu den Generalversammlungen
agegen, insofern sie nicht vom Vorstande ausgehen, erläßt der Vorsitzende des Aufsichtsraths mit der Zeichnung: 1
Der Aussichtsrath des Vorschußvereins zu Kaltennordheim, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. N., Vorstzender. Zur Veröffentlichung seiner Bekanntmachungen bedient sich der Verein des in Kaltennordheim er⸗ scheinenden Rhön⸗ und Feldaboten. Falls derselbe eingeht, ist der Vorstand befugt, mit Genehmigung des Aufsichtsraths ein anderes Blatt an dessen Stelle zu bestimmen. Der Vorstand zeichnet für den Verein in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma des Vereins ihre Namensunterschrift bin⸗ zufügen. Rechtsverbindlichkeit für den Verein Dritten gegenüber hat die Zeichnung aber nur, wenn sie von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern geschehen ist. Kaltennordheim, den 7. November 1889. Großherzogl. Sächs. Amtsgericht
Keßler. 8 ““ Kirchhain. Bekanntmachung. [43940]
Zu Nr. 1 des Genossenschaftsregisters „Konsum⸗ verein zu Auzefahr, eingetragene Genossen⸗ schaft“, ist zu der bisherigen Firma der Zusatz:
„mit unbeschränkter Haftpflicht“ eingetragen worden. Kirchhain, den 5. November 18809. Königliches Amtsgericht. von Boxberger.
8
Kyritz. In das Genossenschaftsregister des unter⸗ zeichneten Gerichts ist bei der Firma Nr. 1. Vorschuß⸗ und Sparverein zu Kyritz, Eingetragene Genossenschaft, der Zusat: „mit unbeschränkter Haftpflicht. Eingetra⸗ gen zusolge Verfügung vom 6. November 1889 am 7. November 1889“ . eingetragen worden. en 7. November 1889. sgericht. Abtheilung II. Menz. Bekanntmachung. 43942)
In unserem Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 3 eingetragenen Firma:
„Dambrauer Darlehns⸗Kassen⸗Verein, Eingetragene Genossenschaft mit un⸗ 1 beschränkter Haftpflicht,“ in Colonne 4 heut Folgendes eingetragen worden:
Das Statut ist durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 27. Oktober 1889 (cfr. General⸗ Akten, betreffend den Dambrauer Darlehns⸗Kassen⸗ Verein, Abschn. XII. Nr. 7 Bd. 1 Bl. 55) nach Maßgabe des Reichsgesetzes, betreffend die Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften, vom 1. Mai 1889 abgeändert.
Alle öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen von nun an in dem Landwirthschaftlichen Genossenschafts⸗ blatte. Eingetragen zufolge Verfügung vom 31. Ok⸗ tober 1889 am 1. November 1889. 8
Löwen, den 1. November 1889. Königliches Amtsgericht.
1“
““
] “
N enhaldensleben. Bekanntmachung. 43944]
In unserem Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 4 eingetragenen Genossenschaft — Consum⸗ Verein Neuhaldensleben; eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht —
olgendes eingetragen: 8
Col. 4. Das Genossenschaftsstatut ist geändert. Das revidirte Statut datirt vom 21. Oktober 1889. ir Segenstand des Unternehmens ist: Der gemein⸗ schaftliche Einkauf von Lebens⸗ und Wirthschafts⸗ bedücfnissen im Großen und Ablaß im Kleinen an die Mitglieder.
Mitgliedern, näm⸗ Stellvertreter und
Der Vorstand besteht aus drei lich dem Geschäftsführer, dessen einem Beisitzer.
Der Vorstand giebt seine Willenserklärungen kund, indem mindesters zwei Mitglieder der Firma des Vereins ihre Namensunterschrift hinzufügen.
Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekannt⸗ machungen ergeben unter deren Firma und werden von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unter⸗ zeichnet.
Zur Veröffentlick ung ihrer Bekanntmachungen be⸗ dient sich die Genossenschaft „des Stadt⸗ und Land⸗ boten“ (Neuhaldensleben bei Besser).
Eingetragen zufolge Verfügung vom 1889 am nächsten Tage.
Die Einsicht der Liste der Genossen Dienststunden ist jedem gestattet.
Neuhaldensleben, den 31. Oktober
30. Oktober
während der
Nenuhaldensleben. Bekanntmachung. [43945] In unserm Genossenschafteregister ist bei der unter Nr. 1 eingetragenen Genossenschaft — Vorschuß⸗ Verein zu Neuhaldensleben; eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht —
Folgendes eingetragen: Col 4. Das
ö Statut der Genossenschaft ist nach Maßgabe de s
Gesetzes vom 1. Mai 1889 geändert. Das vom 21. Oktober 1889 datirte revidirte Statut befindet sich Bl. 125 bis 139 des Beilagebandes.
Gegenstand des Unternehmens ist die Be⸗ fchaffung der im Gewerbe und in der Wirth⸗ schaft, der Mitglisde nötpigen Geldmittal darch gemeifkschaftlichen“Bcriek von Bankgeschäften.
Zur Veröffentlichung seiner Bekanntmachungen
bedient sich der eines der beiden in MNeuhaldensleben erscheinenden Lokalblätter, nämlich des „Wochenblattes“ (bei Eyrand) oder des „Stadt⸗ und Landboten“ (bei Besser).
Eingetragen zufolge Verfügung vom 2. No⸗ vember 1889 am 4 desselben Monats. Die Einsicht der Liste der Genossen während der Dienststunden des Gerichts ist jedem gestattet.
Neuhaldensleben, den 4. November 1889. Königliches Amtsgericht. Neuhaldensleben. Bekanutmachung. [43943] In unserem Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 7. eingetragenen Genossenschaft — Mol⸗ kerei⸗Genossenschaft Schackensleben; Einge⸗ tragene Genossenschaft — Folgendes eingetragen: Col 2. Die FKirma heißt jetzt: Molkerei⸗Genossenschaft
eingetragene Genossenschaft schränkter Haftpflicht. Eingetragen zufolge Verfügung vom 5. November
1889 an demselben Tage.
Neuhaldensleben, den 5. November 1889. Königliches Amtsgericht.
Neustettin. Bekanutmachung. [43949]
Die Liste der Genossen des hiesigen Vorschuß⸗ Vereins, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht ist eingegangen und liegt zur Einsicht in der Gerichtsschreiberei III. des unterzeichneten Gerichts während der Dienststunden aus.
Es werden hiermit alle diejenigen in der Liste auf⸗ geführten Personen, welche behaupten, daß sie am 1. Oktober 1889 nicht Mitglieder der Gevossenschaft gewesen sind, oder daß ihr Ausscheiden nicht richtig in die Liste eingetragen ist, sowie die in derselben nicht aufgeführten Personen, welche behaupten, daß sie an dem bezeichneten Tage Mitglieder der Ge⸗ nossenschaft gewesen sind, aufgefordert, ihren Wider⸗ spruch gegen die Liste bis zum Ablauf einer Aus⸗ schlußfrist von einem Monat schriftlich oder zum Protokoll des Gerichtsschreibers zu erklären.
Nach Ablauf der Ausschlußfrist ist der Inhalt der Liste maßgebend, soweit
Moergz, Derein
Schackensleben; mit unbe⸗
eit nicht einzelne Personen ohne Verschulden an rechtzeitiger Erklärung des Wider⸗ spruchs verhindert gewesen sind und binnen einem Monat nach Beseitigung des Hindernisses die Säumniß nachgeholt haben. Neustettin, den 1. November 1889. Königliches Amtsgericht.
[43948] Nossen. Das unterzeichnete Amtsgericht hat am 1. Nopember d. J. die zeither auf Folium 106 des Handelsregisters für den hiesigen Amtsgerichtsbezirk eingetragen gewesene Firma Consumverein für Obergruna und Umgegend, eingetragene Ge⸗ nossenschaft, auf das im neuen Genossenschafts⸗ register desselben angelegte Folium 5 mit dem Zusatz der beschränkten Haftpflicht übertragen, was mir dem Bemerken, daß die Genossenschaft zeither schon eine solche mit beschränkter Haftpflicht und seiner Zeit zu Irrthum dem früheren Genossenschaftsgesetz unterstellt worden war und mit der in Gemäßheit von §§. 165 2, 168,3 des Gesetzes vom 1. Mai 1889 und §. 37 der Bekanntmachung vom 11. Juli 1889 beigefügten allgemeinen Aufforderung hierdurch be⸗ kannt gemacht wird, daß alle in der neuangelegten Genossenschaftsliste au geführten Personen, welche behaupten, daß sie am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes nicht Mitglieder der Genossenschaft gewesen sind, oder daß ihr Ausscheiden Liste eingetragen ist, sowie die in derselben nicht aufgeführten Personen, welche behaupten, daß sie an dem bezeichneten Tage Mitglied der Genossenschaft
Gerichtsschreibers erklaͤrt baben.
ihr
nicht richtig in die
und längstens bis zum 21. Dezember 1889 schriftlich oder zum Protokoll des Gerichtsschreibers zu erklären haben.
Zugleich werden dieselben darauf hingewiesen, daß nach Ablauf der Ausschlußfrist für die Mitgliedschaft am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes, bezw. für das Ausscheiden in Folge vorher geschehener Auf⸗ kündigung oder Ausschließung (§ 164,2 des Ges.) der Inhalt der Liste maßgebend ist, daß aber Ein⸗ wendungen gegen die Liste den in § 165,2 des Ges. beieichneten Personen vorbehalten bleibe „ sofern sie in Gemöͤßheit dieser letzteren Bestimmung den Widerspruch erklärt haben, oder hieran ohne ihr Verschulden verhindert waren und binnen inem Monate nach Beseitigung des Hindernisses den Widerspruch schriftlich oder zum Protokoll des
Nossen, am 7. November 1889. 3 Kdoöniglich Sächsisches Amtsgericht. Weidauer.
[43946] Plaunen. Bei hiesigem Gerichte ist die Mitglieder⸗ liste des „Möbelmagazin der Tischler⸗ u. Tapezierer⸗Genossenschaft, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ in Plauen gemaß dem Genossenschaftsgesetze vom 1. Mai 1889 neu angelegt worden und kann während der Dienststunden von Jedem hier eingesehen werden.
Es werden nun die in der Liste aufgeführten Per⸗ sonen, welche behaupten, daß sie am 1. Oktober 1889 nicht Mitglieder der Genossenschaft gewesen sind oder daß ihr Ausscheiden nicht richtig in die Liste weingetragen ist, wowie die irn derfelbere nicht aufgeführten Personen, welche behaupten, daß sie am 1 Oktober 1889 Mitglieder der Genossenschaft ge⸗ wesen sind, aufgesordert, ihren Widerspruch gegen die Liste bis zum Ablaufe einer Ausschlußfrist von einem Monate schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers zu erklären.
Nach Adlauf der Ausschlußfrist ist für die Mit⸗ gliedschaft am 1. Oktober 1889 und für das Aus⸗ scheiden infolge vorher geschehener Aufkundigung oder Ausschließung der Inhalt der Liste maßgebend.
Einwendungen gegen die Liste bleiben den
benbezeichneten Personen vorbehalten, sofern sie in
der angegebenen Weise gemäß §. 165 Abs. 2 des Gesetzes ihren Widerspruch erklärt haben, oder bieran ehne ihr Verschulden gehindert waren und binnen einem Monate nach Beseitig des Hindernisses den Widerspruch schriftlich zum Protokoll des Gerichtsschreibers erklärt haben.
Plauen, am 6. 2 ber
8 Steiger.
Bei hiesi
laut Be † 4
[43950] ist die Mit⸗ gliederliste des 1 vom 23. v. M. aufgelösten und j n Liquidation befindlichen „Vorschußvereins zu Plauen, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht“ gemäß dem Genossenschaftsgesetze vom 1. Mai 1889 neu angelegt worden und kann während der Dienststunden von Jedem hier eingesehen werden.
Es werden nun die in der Liste aufgeführten Personen, welche behaupten, daß sie am 1. Oktober 1889 nicht Mitglieder der Genossenschaft gewesen sind, oder daß ihr Ausscheiden nicht richtig in die Liste eingetragen ist, sowie die in derselben nicht aufgeführten Personen, welche behaupten, daß sie am 1. Oktober 1889 Mitglieder der Genossenschaft ge⸗ wesen sind, aufgefordert, ihren Widerspruch gegen die Liste bis zum Ablauf eine Ausschlußfrist von einem Monate schriftlich oder zu Protokoll des Ge⸗ richtsschreibers zu erklären.
Nach Ablauf der Ausschlußfrist ist für die Mit⸗ gliedschaft am 1. Oktober 1889 und für das Aus⸗ scheiden in Folge vorher geschehener Aufkündigung oder Ausschließung der Inhalt der Liste maß⸗
gebend.
Plauen. gem Gerichte kanntmachung i
5 etz
Einwendungen gegen die Liste bleiben den oben be⸗ zeichneten Personen vorbehalten, sofern sie in der an⸗ gegebenen Weise gemäß §. 165 Absatz 2 des Gesetzes ihren Widerspruch erklärt haben oder hieran ohne Verschulden gehindert waren und binnen
einem Monate nach Beseitigung des Hindernisses
b. Spalte 4: Nach dem revidirten Statut vom 1. September 1889, in Kraft getreten am 1. Oktober 1889, bilden die Mitglieder einen „Verein zum Betriebe von Bankgeschäften bebufs Beschaffung der in Gewerbe und Wirthschaft nöthigen Geldmittel.“ Die Form, in welcher die von der Genossenschaft aus⸗ gehenden Bekanntmachungen erfolgen und die Art ihrer Veröffentlichung, sowie die Form, in welcher der Vorstand seine Willens⸗ erklärungen kundgiebt und für die Genossen⸗ schaft zeichnet, sind unverändert geblieben. Gleichzeitig wird bekannt gemacht, das die Einsicht der Liste der Genossen während der Dienststunden des Gerichts Jedem gestattet ist. Querfurt, den 2. November 1889. Königliches Amtsgericht. II.
[43954]
Recklinghausen. In unser Genossenschafts⸗ register ist zu Nr 2 bfd. dem Dattelner⸗Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft, zu Datteln, folgende Eintragung bewirkt:
In der Generalcersammlung vom 30. Oktober 1889 ist an Stelle des Landwirtbs Theodor Rens⸗ mann aus Markfeld der Landwirth Th. Frerich zu Natrop als Vorstandsmitglied gewählt und ein dem Gesetze vom 1. Mai 1889 entsprechendes neues Statut angenommen, welches mit dem 1. Oktober 1889 in Kraft getreren ist.
Zugleich hat die Genossenschaft in die Firma die zusätzliche Beieichnung:
schränkter Haftpflicht“ aufgenommen
Eingetragen zufolge Verfügung vom 31. Oktober 1889 am 4. November 1889.
Akten btfd. den Dattelner⸗Spar⸗ und kassenverein Fol. 6
Recklinghaufen,
Rendsburg. Bekanntmachung. [43953] In das hiesige Genossenschaftsregi ter ist sub Nr. 2 zur Firma: „Konsumverein des landwirth⸗ schaftlichen Vereins an der Obereider zu Rends⸗ burg“ am heutigen Tage eingetragen worden: Die Genossenschaft ist durch Beschluß derselben vom 26 Oktober 1889 aufgelöst. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Eingetragen zufolge Verfügung vom 6. No⸗ vember 1889.
Gleichzeitig werden die Gläubiger aufgefordert, sich mit ihren resp. Ansprüchen beim Vorstande der Ge⸗ nossenschaft zu melden.
Nendsburg, den 6. November 1889.
Ksönigliches Amtsgericht. Abtheilung III.
—
en 31. Oktober 188
9 041 82
98*
1
Königliches Amtsgericht.
Sagan. Bekanntmachung. [43955] Heut wurde in unser Genossenschaftsregister bei Nr. 2, betreffend den Vorschußverein zu Sagan, folgende Eintragung in Spalte 4 bewirkt: „ Durch Beschluß der Generalversammlung vom 14. September 1889 ist eine Revision des bisher geltenden Statuts vorgenommen worden. Das nun⸗ mehr geltende Statut befindet sich bei den Akten, betreffend den Vorschuß⸗Verein zu Sagan „Ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“, Band II. Seite 28 bis 38.
Die Einladungen zu Generalversammlungen er⸗ folgen in Gemäßheit der §§. 35, 36 des Staiuts, d. h. durch mindestens einmaliges Einrücken in das hiesige Wochenblatt unter Anga Tagesordnung mindestens eine Woche vor den rsammlungen.
In der Einladung müssen die Gegenstände der Tagesordnung kurz angegeben werden. Wenn nach Veréffentlichung der Einladung von mindestens dem jehnten Theile der Mitglieder noch rechtzeitiz An⸗ träge zur Tagesordnung beim Aufsichtsrath be⸗ ziehungsweise Vornand schriftlich angemeldet werden, sind dieselben als Ergänzung zur Tagesordnung drei Tage vor der Gentralversammlung zu veröffentlichen. Die Einladungen sind vom Aufsichtsrath f wahren.
Der Vorstand
eichnet in der Weise, daß die
en Widerspruch schriftlich oder zum Protokoll des Gerichtsschreibers erklärt haben. Plauen, am 7. November 1889. Königliches Amtsgericht daselbst. [43951] Pössneck. Die im Genossenschaftsregister dahier unter Nr. III. eingetragene Genossenschaft: Verein der Brauberechtigten in Pößneck ist durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 28. v. M. aufgelöst worden, und die Liquidation erfolgt durch den derzeitigen Vorstand des Vereins. — Laut An⸗ register eingetragen worden. Pößneck, den 5. November 1889. KFKeerzogliches Amtsgericht. 8 Schallerr.
LQuerfurt. Bekanntmachung.
In unser Genossenschaftsregister
„Vorschuß⸗Verein Roßleben, Eingetragene Genossenschaft“
“ ist heute unter
a. Spalte 2: Die Firma hat folgenden Zusatz —◻
gewesen sind, ihren Widerspruch gegen die Liste bis
zum Ablauf einer Ausschlußfrist von einem Monate
erhalten: „mit unbeschränkter Haft⸗
pflicht“. “
zeige vom 30. v. M. ist Solches im Genossenschafts⸗
der 8
N. 2 Vo Borst
des Vereins oder zur
Zeichnenden zu de es ihre Namensunterschrist
Benennung des hinzufügen. Rechtliche Verpflichtungen für den Verein Dritten gegenüber hat die Zeichnung aber nur, wenn mindestens von zwei Vorstandsmitgliedern scheben ist. Sagan, den 6. November 1889.
“
[43957] Auf Folium 1 des Genossenschaftsregisters des unterzeichneten Gerichts ist am endesgesetzten Tage verlautbart worden, daß die Dampfmolkerei Gimmel, eingetragene Genossenschaft, künftig „Dampfmolkerei Gimmel eingetragene Ge⸗ nosseuschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ firmirt. Schmölln, den 8. November 1889. Herzogliches Amtsgeri Grau.
Schmölln. Bekanntmachung.
„rf6. a 8 Hos 1„ „ zufolge Verfügung von beute Folgendes eingetragen:
[43960] schwarzenfeils. Die „Dampfmolkerei⸗ geuossenschaft Sterbfrit; eingetragene Ge⸗ noffenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ hat die Liste derjenlgen Personen eingereicht, welche ihr
am 1. Oktober 1889 angehört haben.
* Heingetraffene Gellbssenschaff mit unbe⸗ 8