s. w. Beamten 3 verletzt, von fremden Personen seinschließ⸗ lich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 24 getödtet und 22 verletzt. Außerdem wurden bei Nebenbeschäf⸗ tigungen 31 Beamte verletzt. Von den sämmtlichen Unfällen beim Eisenbahnbetriebe entfallen auf: A. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehende Bahnen (bei zusammen 31 028,91 km Betriebslänge und 930 596 021
eförderten Achskilometern) 230 Fälle, darunter die größte
nzahl auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktionen zu Köln (rechtsrheinisch) (43), zu Elberfeld (26) und zu Hannover (19), verhältnißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen, sind in den Verwaltungsbezirken der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen zu Köln ( rechtsrheinisch), zu Elberfeld und auf der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn die meisten Unfälle vorgekommen. B. Größere Privatbahnen — mit je über 150 km Betriebslänge — (bei zusammen 1814,44 km Betriebslänge und 25 843 655 geförderten Achskilometern) 7 Fälle und zwar auf die Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn 5 Fälle, auf die Ostpreußische Südbahn und auf die Mecklenbur⸗ gische Friedrich Franz⸗Eisenbahn je 1 Fall. C. Kleinere Privatbahnen — mit je unter 150 km Betriebslänge — (bei zusammen 1739,50 km Betriebslänge und 12 316 759 Fe Achskilometern) 8 Fälle und zwar auf die Lübeck⸗
üchener Eisenbahn 5 Fälle, auf die Güstrow⸗Plauer, auf die ö— und auf die Unterelbesche Eisenbahn je
Fall.
— In der Dritten Beilage zur heutigen Nummer des „R.⸗ u. St.⸗A.“ wird eine Nachweisung über versteuerte Rübenmengen sowie Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im deutschen Zollgebiet im Monat Oktober 1889 veröffentlicht.
— Die Schiffe des Uebungsgeschwaders, Geschwader⸗
Chef Contre⸗Admiral Hollmann, sind am 12. November .J. theils in Venedig („Kaiser“, „Irene“), theils in Triest
8 („Deutschland“, „Preußen“, „Friedrich der Große“, „Wacht“) angekommen und beabsichtigen, am 18. November d. J. wieder in See zu gehen. — S. M. Kreuzer⸗Fregatte „Leipzig“ (Flaggschiff des Kreuzergeschwaders), mit dem Geschwader⸗ Chef Contre⸗Admiral Deinhard an Bord, Kommandant Kapitän zur See Plüddemann, sowie S. M. Kreuzer „Pfeil“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Dräger, sind am
8
12. November d. J. in Malamocco bei Venedig angekommen. — Das Ablösungskommando für S. M. Kreuzer
„Habicht“, Kanonenboot „Hyäne“, Fahrzeug „N. achtiga!“ und Hulk „Cyclop“ unter Führung des Korvetten⸗Kapitäns Burich, ist am 26. Oktober d. J. mit dem Dampfer „Lulu Bohlen“ in Kamerun angekommen und die abgelösten Be⸗ satzungen dieser Fahrzeuge haben unter Führung des Kor⸗ vetten⸗Kapitäns Rittmeyer am 2. November d. J. mit dem genannten Dampfer von Kamerun aus die Heimreise an⸗
getreten.
††½ Posen, 12. November. In der 6. Plenarsitzung des Provinzial⸗Landtages wurden folgende Gegenstände er⸗ ledigt:
8e,. Gehalt des von dem Provinzial⸗Ausschuß zu wählenden Landes⸗Direktors wird auf jährlich 15 000 ℳ festgesetzt, bei 6 freier Dienstwohnung im Ständehause, deren Werth auf 2000 ℳ angenommen, und pensionsberechtigt ist. — Der Landtag genehmigte die Verwendung der Ersparnisse bezw. Ueberschüsse bei dem Fonds zur Unterhaltung der Provinzial⸗Chausseen und kie Verwendung des Bestandes vom Wege⸗Beihülfen⸗ 8 fonds pro 1887/88, 1888/89 und 1889/90 zur Beseitigung der durch das Hochwasser der Jahre 1888 und 1889 ent⸗ standenen Beschädigungen an den Provinzial⸗Chausseen und Brücken. Ein zum Neubau der Warthebrücke bei Schrimm bisher angesammelter Fonds von 50 115 ℳ soll zum Neubau der Warthebrücke bei Obornik verwendet werden. Von dem Berichte über die Verwaltung der Provinzial⸗Hülfskasse, sowie von dem Berichte über die Landeskultur⸗Rentenbank und von den Jahresberichten über die Verwaltung des Landarmen⸗, Korrigenden⸗ und Zwangserziehungswesens pro 1887/88 und 1888/89 wurde Kenntniß genommen, ohne Bemerkungen oder Anträge daran zu knüpfen. — Ueber die Rechnungen der Landarmen⸗ Direktion pro 1886/87 nud 1887/88 wurde Decharge ertheilt. — Der Landtag genehmigte den von der Landarmen⸗Direktion mit der Gemeinde Czarkow abge⸗ schlossenen Vertrag über Austausch von Landparzellen, ferner die Verträge mit den Klichowicz'schen Eheleuten und mit den Kunde'schen Eheleuten zu Czarkow über Ankauf von Landparzellen. — 6 Ver Fertigstellung der Zwangserziehungs⸗Anstalt in Schubin wurden 27 500 ℳ bewilligt. — Die Vorlagen, betreffend die Berichte über die Blindenanstalt in Bromberg, die Hebammen⸗Anstalt in Posen und die Gärtner⸗Lehranstalt in Koschmin pro 1. April 1887 bis Ende März 1889 wurden durch Kenntnißnahme für erledigt erachtet. Wie die „Schles. Ztg.“ dem Lühmannschen Handbuche über die Domanialbezirke in der Provinz Posen entnimmt, hat die Ansiedelungs⸗Kommission in der Provinz Posen bisher erworben: im Kreise Bomst ein Gut mit 709 ha, im Kreise Gnesen sieben Güter mit 3025 ha, im Kreise Inowrazlaw zwei Güter mit 1386 ha, im Kreise Koschmin ein Gut mit 697 ha, im Kreise Jarotschin vier Güter mit 2614 ha, im Kreise Lissa drei Güter mit 3078 ha, im Kreise Mogilno drei Güter mit 1604 ha, im Kreise Obornik ein Gut mit 417 ha, im Kreise Schildberg ein Gut mit 949 ha, im Kreise Rawitsch zwei Güter mit 818 ha, im Kreise Schroda ein Gut mit 660 ha, im Kreise Schubin zwei Güter mit 1248 ha, im Kreise Wongro⸗ witz 10 Güter mit 3705 ha, im Kreise Witkowo vier Güter mit 1840 ha, im Kreise Fraustadt ein Gut mit 854 ha, im Kreise Znin fünf Güter mit 3681 ha, oder im Ganzen 25 285 ha Großgrundbesitz. In den 817. Posen und Westpreußen hat die Ansiedelungskommission bis zum 1. Januar 1889 angekauft: a. Großgrundbesitz 36 097 ha für den Preis von 21 013 156 ℳ 20 ₰; b. bäuerliche Wirthschaften 1288 ha 43 a 62 qm für den Preis von 870 125 ℳ
G Bayern. München, 12. November. (Allg. Ztg.) Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Therese feierte heute ihren Geburtstag, aus welcher Veranlassung das Frühstück bei ihrem Vater, Sr. Königlichen Hoheit dem Prinz⸗ 2 Regenten, mit der Frau Herzogin Adelgunde von Modena und den übrigen hier weilenden Familienmitgliedern einge⸗ nommen wurde. — Se. Königliche Hoheit der Herzog Max Emanuel ist gestern nach Paderborn zu vierwöchigem Auf⸗ enthalt abgereist. Ihre Königliche Hoheit die Herzogin begab sich mit ihren beiden Söhnen, den Prinzen Sieg⸗ fried und Christoph, heute Mittag mit dem Orient⸗ Expreßzug nach Ebenthal bei Wien, um während der nächsten vier Wochen Aufenthalt bei ihrer Mutter, der Frau
— (W. T. B.) Die Abgeordnetenkammer erledigte heute den Etat des Finanz⸗Ministeriums und mehrere andere kleinere Etats nach den vom Ausschuß gestellten An⸗ trägen.
— 13. November. (W. T. B.) In der Abgeordneten⸗ Kammer begründete heute der Abg. von Soden den Centrumsantrag, betreffend die Zurückberufung der Redemptoristen. Der Dr. Kultus⸗Minister Freiherr von Lutz erklärte: er stehe dieser Frage wohlwollend gegenüber. Würde es sich um einen gewünschten Beweis des Wohlwollens gegen Bayern handeln, so würde der Bundesrath gewiß die Zurückberufung gestatten. Es handle sich aber um die prinzipielle Durchführung eines Reichsgesetzes. Die bayerische Regierung werde daher bei dem Bundesrath nachzuweisen haben, daß die Redemptoristen keine den Jesuiten verwandte Kongregation seien. Nachdem von Schauß noch Namens der Linken erklärt hatte, daß sie dem Antrage nicht zustimmen könne, wurde der Antrag des Centrums mit 81 gegen 74 Stimmen angenommen.
Sachsen. Dresden, 12. November. (W. T. B.) Die weite Kammer wählte in ihrer heutigen Sitzung mit kklamation Dr. Haberkorn (Zittau), den Ober⸗Bürgermeister
Streit (Zwickau) und den Handelskammer⸗Präsidenten Georgi (Plauen) wieder in das Präsidium. Als Schriftführer wurden die Abgeordneten Speck und Ahnert einstimmig wieder⸗ gewählt; stellvertretende Schriftführer sind die Abgeordneten Möbius und Haertwig.
— 13. November. (W. T. B.) Der Landtag ist heute Mittag 12 Uhr von Sr. Majestät dem König im Thron⸗ saale des Königlichen Schlosses mit folgender Thronrede eröffnet worden:
„Meine Herren Stände! Ich habe Sie heute zur Wieder⸗ aufnahme Ihrer verfassungsmäßigen Thätigkeit berufen und heiße Sie berzlich willkommen. Ihr Zusammentritt erfolgt zu einer Zeit, in welcher sich die wirthschaftliche Lage des Landes günstig und erfreulich gestaltet hat. Industrie und Handel sind in weiterem Aufschwung begriffen und es ist damit zugleich eine Besserung der Verhältnisse der arbeitenden Klassen eingetreten. Ich freue Mich, bestätigen zu können, daß die in allen Theilen des Landes und bei allen Klassen der Bevölkerung erkennbare arbeitsame Tbätigkeit auf den meisten Gebieten nicht ohne entsprechen⸗ den Lohn bleibt und daß das Vertrauen auf die Erhaltung des Friedens die Zuversicht auf weitere fruchtbare Er⸗ folge befestigt.
Der wichtigste Gegenstand, welcher Ihrer Berathung unterliegen wird, ist die den Staatshaushalt betreffende Vorlage. Meine Regie⸗ rung hat sie mit aller durch die Umstände gebotenen Vorsicht auf⸗ gestellt. Gleichwohl haben unter dem Einfluß des Aufschwungs von Handel und Gewerbe sowie der Steigerung der Erträgnisse der Zölle und Reichssteuern die Einnahmen um soviel höber eingestellt werden können, daß nicht nur reichliche Mittel zur Förderung aller Zweige der Staatsverwaltung und der Jateressen von Wissenschaft und Kunst vorgesehen, sondern auch weitere Schritte zur Unterstützung der Gemeinden in Aussicht genommen werden konnten. Es wird Ihnen daher vorgeschlagen werden, den Schul⸗ gemeinden neben der schon bisher gewährten Ueberweisung eines Theils der Grundsteuer eine fernere bedeutende Unter⸗ stützung in der Form von Beiträgen zur Besoldung der Lehrer zuzuwenden und in Verbindung damit auf eine allgemeine Ermäßigung des⸗Schulgeldes in hen Volksschulen des Landes und eine verhältniß nal ige Erhöhung des Minimalgehaltes der Lehrer hinzuwirken
Bei Andauer der in jüngster Zeit eingetretenen Steigerung der Arbeitslöhne und eines Theils der Waarenpreise hält Meine Re⸗ gierung aber auch eine durchgreifende Aufbesserung der Beamtengehalte für nothwendig und hofft auf Ihre Zustimmung, wenn sie dieselbe für die Finanzperiode von 1892/93 in Aus⸗ sicht nimmt. Schon für die nächste Finanzperiode schlägt. Ihnen Meine Regierung den Wegfall der Pensionsbeiträge für alle Beamten, Geistlichen und Lehrer vor, und um schon jetzt der Lage der niedriger besoldeten Beamten, welche von der Preissteigerung am empfindlichsten getroffen werden, eine verhältnißmäßige Erleichterung zu Theil werden zu lassen, wird die einstweilige Gewährung von Beihülfen an Letztere beantragt werden.
Es wird Ihnen sodann, einer bei dem letzten Landtage gegebenen Anregung zufolge, vorgeschlagen werden, der Frage der Gewährung von Pensionen an berufsmäßige Gemeindebeamte in Städten mit der Städteordnung für mittlere und kleine Städte und in Landgemeinden gesetzgeberisch näher zu treten.
Weitere Gesetzentwürfe werden Ihnen zugehen zur Ausfüllung einer in den bestehenden gesetzlichen Vorschriften über Grundstück⸗ zusammenlegung hervorgetretenen Lücke und zur Abänderung einiger mit der neueren Gesetzgebung nicht mehr im Einklang stehenden Be⸗ stimmungen der allgemeinen Armenordnung. Auch wird die auf dem vorigen Landtage nicht zur Verabschiedung gelangte Vorlage über die Kostenerhebung in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit von Neuem Gegenstand Ihrer Berathung werden.
Das Eisenbahnwesen sorgsam auszubilden und zu verbessern, wird sich Meine Regierung auch ferner angelegen sein lassen. Der seit dem letzten Landtage eingetretene und in dieser Höhe nicht geahnte Verkehrsaufschwung hat aber der Verwaltung der Staatsbahnen Aufgaben gestellt, welche eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit ihrer An⸗ lagen und eine Vermehrung ihrer Betriebsmittel unabweiselich erscheinen lassen. Die Einstellung der hierfür erforderlichen Mittel ist im Staatshaushalt vorgesehen. Fosleich wird Ihnen eine Vorlage zugehen, welche die Erbauung mehrerer Lokalbahnen zur Hebung des wirthschaftlichen Wohlstandes der bis jetzt von den Wohlthaten des Eisenbahnpekehrs nicht berührten Landestheile zum Gegenstand hat.
Von J. T bei dem letzten außerordentlichen Landtage Meiner Re⸗ gierung ert Milten Ermächtigung zur Gewährung von Unterstützungen aus der Staatskasse aus Anlaß der im Laufe dieses Sommers vor⸗ gekommenen Wasserschäden, insbesondere zur Wiederherstellung der zerstörten Verkehrsmittel, ist Gebrauch gemacht worden. Das frag⸗ liche Unterstützungswerk ist aber noch in der Ausführung begriffen. So mögen denn die Verhandlungen auch dieses Landtages zum Heil und Segen des Landes gereichen!“
Württemberg. Stuttgart, 12. November. Der Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗Minister Dr. Frei⸗ herr von Mittnacht und die Staats⸗Minister Dr. von Renner, Dr. von Faber, General⸗Lieutenant von Steinheil, Dr. von Sarwey und von Schmid, sowie der Kabinets⸗Chef Geheimer Rath Dr. von Griesinger und der Hofkammer⸗ Präsident von Tscherning hatten gestern die Ehre, zur König⸗ lichen Tafel geladen zu werden.
Baden. Karlsruhe, 11. November. (Karlsr. Ztg.) Bei der am 9. d. M. vorgenommenen Ersatzwahl eines Abgeordneten der Universität Heidelberg zur Ersten Kammer der Ständeversammlung wurde Kirchen⸗Rath Pro⸗ fessor Dr. Adolf Hausrath in Heidelberg gewählt.
Zu der am Reformationsfest erhobenen Kollekte für die Befriedigung der kirchlichen Bedürfnisse der zerstreuten Evangelischen unseres Landes sind an Hrn. Hofprediger D. Helbing auf Befehl Sr. Königlichen Hoheit des Groß⸗
aber
Herzogin Clementine von Sachsen⸗Coburrg⸗Cohary zu nehmen.
herzogs 1000 ℳ übermittelt worden.
liche Ministerium des Innern richten.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 12. November. (Meckl. Nachr.) Dem engeren Ausschusse des Land⸗ tages ist außer dem Reskript, betreffend den Ankauf der im Lande befindlichen Eisenbahnen aus allgemeinen Landes⸗ mitteln, nebst den hierauf bezüglichen Verträgen mit Begrün⸗ dung und deren Anlagen, auch ein Reskript vom 30. Oktober, betreffend die Organisation der demnächstigen Eisenbahn⸗ verwaltung, sowie der Entwurf einer Verordnung, betreffend die Errichtung eines Landes⸗Eisenbahnraths, ferner ein Entwurf von Normativbestimmungen über den Verwaltungs⸗ Etat der demnächstigen Eisenbahnverwaltung, die Verwen⸗ dung der Jahresüberschüsse derselben ꝛc., und eine Verordnung, betr. die Ausgabe von Landesschuldverschreibungen für den Erwerb von Eisenbahnen, zugegangen.
Der Landes⸗Eisenbahnrath soll bestehen: a. aus acht von den Ständen für die Dauer von drei Jahren ge⸗ wählten Mitgliedern, nebst einer gleichen Anzahl von Stell⸗ vertretern; b. aus vier vom Großherzoglichen Ministerium des Innern aus den Kreisen der Land⸗ und Forstwirthschaft, der Industrie oder des Handelsstandes berufenen Mitgliedern, nebst einer gleichen Anzahl von Stellvertretern; c. aus zwei aus der General⸗Direktion vom Großherzoglichen Ministerium des Innern bestimmten Mitgliedern und deren Stellvertretern. Das Ministerium ernennt auch aus der Zahl der Mitglieder des Landes⸗Eisenbahnraths den Vorsitzenden und dessen Stell⸗ vertreter auf die Dauer von drei Jahren. Der Landes⸗ Eisenbahnrath hat in allen wichtigeren, das öffentliche Verkehrswesen der Eisenbahnen berührenden Fragen auf Verlangen des Großherzoglichen Ministeriums des Innern sein Gutachten zu erstatten, auch kann er in Angelegen⸗ heiten dieser Art selbständige Anträge an das Großherzog⸗ Er ist ferner in allen die Verkehrsinteressen des Bezirks der Großherzoglichen Eisenbahnverwaltung oder einzelner Distrikte berührenden wichtigen Fragen zu hören. Insbesondere gilt dies von wichtigeren Maßregeln bei der Feststellung oder Abände⸗ rung der Fahrpläne und der Tarife, vor Allem von den Anordnungen wegen Zulassung oder Versagung von Aus⸗ nahme⸗ und Differenzialtarifen. Die Einberufung des Landes⸗ Eisenbahnratbs nach Schwerin erfolgt auf Anordnung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern durch die General⸗ Direktion, so oft ein Bedürfniß dazu vorliegt, mindestens aber zweimal im Jahre. Die Verhandlungen des Landes⸗Eisen⸗ bahnraths und, soweit erforderlich, auch die darauf getroffenen Entscheidungen werden von der Großherzoglichen Regierung den Ständen auf den ordentlichen Landtagen mitgetheilt.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 12. November. (Weim. Ztg.) Ihre Königliche Hoheit die Erbgroßherzogin, welche sich von Venedig zu mehrtägigem Aufenthalt nach Stuttgart begeben hatte, ist heute Abend von dort kommend hierher zurückgekehrt.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 11. November. Se. Hoheit der Herzog, welcher sich von Gmunden zunächst nach Berlin und Dessau begeben hatte, ist von dort hier wieder eingetroffen.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 12. November⸗ (N. M. Z.) Die Eröffnung der Sitzungen der Bezirks tage in Elsaß⸗Lothringen findet am 18. d. M. statt.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 13. November. (W. T. B.) Se. Majestät der Kaiser und der Minister des Aeußeren, Graf Kälnoky, sind heute früh hier eingetroffen. Um 10 Uhr empfing der Kaiser die Theilnehmer an der hier tagenden Bischofskonferenz in einer etwa 20 Minuten dauernden Audienz.
Prag, 12. November. (Prag. Abdbl.) Im böhmischen Landtage wurde heute ein Antrag des Abg. Dr. Kucera und Genossen auf Abänderung der Landtagswahlordnung eingebracht, welchem zufolge die einfache Mehrheit des beschluß⸗ fähigen Landtages zu Aenderungen der Landtagswahlordnung hinreichen soll.
Brünn, 11. November. (Prag. Ztg.) Der mährische Landtag wurde, nach Annahme des Antrages Proskowit auf Herabsetzung der Zuckertarife und Festsetzung der Landesumlagen mit 35 Proz., heute geschlossen.
Triest, 12. November. (W. T. B.) Heute Nachmittag ankerten in der Bucht von Muggia die deutschen Panzer⸗ schiffe „Deutschland“, „Friedrich der Große“ und „Preußen“. Der von denselben gegebene Salut der öster⸗ reichischen Flagge wurde vom Kastell erwidert.
Frankreich. Paris, 12. November. (W. T. B.) Dem
Vernehmen nach haben die Minister im heutigen Minister⸗ rath beschlossen, bis nach Beendigung der Wahl⸗ prüf ungen im Amte zu bleiben. b
Auf der Place de la Concorde waren heute umfassende Vorsichtsmaßregeln zur Aufrechthaltung der Ord⸗ nung bei Eröffnung der Kammersitzung getroffen
Zahlreiche Sicherheitsagenten hielten sich auf dem Platze auf,
benachbarten Kasernen waren die Truppen konsignirt. Um 2 Uhr Nachmittags bewegte zahlreiche Menge mit Déroulède, Laisant, Pauly, Mery, Castelin, Menorval, Mermeix und anderen boulangistischen Deputirten an der Spitze über den Platz. Die Polizei ließ jedoch nur die Deputirten passiren und zerstreute das Gefolge, eine Abtheilung der Gardes republicaines zu Pferde verhindert jede Massenansammlung. An den Zugängen zur Place de la Concorde drängte sich eine überaus zabtresche Menschenmenge, welche ein Polizeikordon zurückhielt. Die Ankunft der übrigen boulangistischen Deputirten, auch diejenige von Joffrin, ging ohne Zwischenfall, fast unbemerkt vorüber, doch kan es später am Ausgange der Deputirtenkammer zu em⸗ zelnen Zwischenfällen, wobei Déroulsède, ferner die boulangistischen Deputirten Le Hérissé und Bondeau, sowie der Redacteur des „Drapeau“ Foussin verhaften wurden. Diese waren um 7 ½ Uhr noch in Haft, werder aber voraussichtlich heute Abend wieder in Freiheit gesett. In der Rue Royale und auf dem Wege zur Post fanden im Laufe des Nachmittags etwa 60 Verhaftungen statt. Ale diese Verhaftungen erfolgten lediglich wegen der Weigerung, den Anordnungen der Polizeibeamten nachzu⸗ kommen, welche beauftragt waren, die Ansammlung ver Gruppen zu verhindern. “ Der Senat vertagte sich nach einer kurzen geschäftlichen Sitzung, welche etwa 10 Minuten dauerte, auf Montag.
in den
sich eine
Die Sitzung der Deputirtenkammer eröffnete der Alterspräsident Pierre Blanc mit einer Ansprache, in welcher er konstatirte, daß die Republik nunmehr zum fünften Male über den Angriff ihrer verbündeten Feinde triumphirt habe. Die Kammer müsse der Wiederkehr schmerzlicher Prüfungen begegnen, indem sie die BII11A“ beseitige, welche solche Prüfungen veranlasse. Er hoffe, die Kammer werde nicht wieder in früher begangene Fehler verfallen und auf⸗ reizende Streitigkeiten, sowie unfruchtbare Diskussionen ver⸗ meiden. Blanc erinnerte ferner an den Erfolg der Aus⸗ stellung, welche Frankreich bei allen Nationen zum Ruhme gereiche und fügte hinzu: „An uns ist es jetzt, Frankreich glücklich zu machen, indem wir ihm Ruhe, Arbeit, wirthschaft⸗ liche Sparsamkeit und soziale Gerechtigkeit geben.“ Hierauf begann die Abstimmung zur Wahl eines provisorischen Präsidenten, bei welcher auf Floquet 348 von 510 ab⸗ gegebenen Stimmen fielen. Zu Vizepräsidenten wurden Casimir Perier und Develle Hagaslt. Die Wahlen wurden von der Kammer sehr beifällig aufgenommen. Floquet sprach seinen Dank für die Wahl aus; sodann ver⸗ tagte sich die Kammer bis Donnerstag zur Vornahme von Wahlpüfungen.
Die 5 Delegirten des Wahlbezirks von Montmartre fanden sich, begleitet von den boulangistischen Depu⸗ tirten, heute Nachmittag im Palais Bourbon ein, um ihren Protest gegen die Wahl Joffrin’'s zu überreichen. Der Präsident der Kammer sandte zwei seiner Sekretäre an dieselben ab, welche den Protest entgegennahmen um denselben an die Quästur der Kammer zu übermitteln. Die mit der persönlichen Ueberreichung des Protestes beabsichtigte Kund⸗ gebung fand damit ihre Erledigung. 9
— 13. November. (W. T. B.) Die Zahl der gestern vorgenommenen Verhaftungen beträgt im Ganzen 158; von denselben wurden gegen 60 aufrecht erhalten. Unter den Verhafteten befindet sich auch der Anarchist Soudais. Dérouleède und seine Freunde, welche gestern Abend 9 Uhr wieder auf freien Fuß gesetzt wurden, beabsichtigen, eine Beschwerde gegen den Polizeioffizianten ein⸗ zureichen, der sie verhaften ließ.
Italien. Rom, 12. November. (W. T. B.) Der Prinz von Wales ist heute Nachmittag 3 Uhr in Brindisi eingetroffen.
Schweiz. Bern, 12. November. (W. T. B.) Der Bundesrath hat das Gesuch eines schweizer Bürgers in Zürich, welcher für eine schweizerische Unternehmung die Er⸗ mächtigung zur Führung der eidgenössischen Flagge auf See nachsuchte, abschläglich beschieden.
Belgien. Brüssel, 12. November. (W. T. B.) Die neue Kammersession ist heute ohne besondere Feierlich⸗ keiten eröffnet worden. Das bisherige Präsidium und Bureau wurden wiedergewählt. Der Präsident bezeichnete die Gesetze über die Sozialreform als den Haupt⸗ gegenstand der Berathung. — Von den Studirenden ist eine Petition zu Gunsten der Einführung des allge⸗ meinen Stimmrechts eingegangen; gegen 200 Studirende hatten sich persönlich nach dem Kammerpalast begeben, um dieselbe zu überreichen.
Serbien. Belgrad, 12. November. (W. T. B.) Der König Milan besuchte gestern den russischen und heute den französischen Gesandten und empfing den Besuch des Führers der radikalen Partei, Paschic.
Bei den Nachwahlen zur Skupschtina in Belgrad und Zaicar sind die Kandidaten der radikalen Partei gewählt worden.
Bulgarien. Sofia, 12. November. (W. T. B.) Die Sobranje hat die Adresse zur Beantwortung der Thronrede angenommen. Dieselbe bildet im Wesentlichen eine Paraphrase der Thronrede, mit Ausnahme einer Stelle, in welcher die Hoffnung ausgesprochen wird, daß die suzeräne Macht die Initiative zu Schritten wegen Anerkennung des Prinzen Ferdinand ergreifen werde, damit die Bande, welche den Prinzen an das Volk knüpfen, eine weitere Be⸗ festigung erführen. In der morgigen Sitzung wird die Adresse unterzeichnet werden. Im Verlaufe der heutigen Debatte hielt der oppositionelle Abg. Tichatscheff eine Rede, in welcher er die Vortheile einer Versöhnung zwischen Bulgarien und Rußland, und zwar unter Beibehaltung des Prinzen Ferdinand als Staatsoberhauptes, betonte. Minister⸗Präsident Stambuloff zählte darauf in einer mit größtem Beifall auf⸗ genommenen Rede die Anstrengungen auf, welche von der Regent⸗ schaft und späterhin von der der Regentschaft folgenden Regie⸗ rung im Sinne einer Verständigung mit Rußland aufgeboten worden seien. Diese Anstrengungen seien jedoch vollständig resultatlos geblieben. Andererseits hob der Minister die lobende Anerkennung hervor, welche Bulgarien von mehreren Seiten zu Theil geworden sei, und deduzirte daraus, daß Bulgarien in seiner inneren Konsolidirung unentwegt weiter fortschreiten müsse.
Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (14.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär Dr. von Boetticher sowie andere Bevollmächtigte zum Bundesrath nebst Kommissarien beiwohnten, stand als erster Gegenstand auf der Tages⸗ ordnung: die Fortsetzung der Berathung des von den Abgg. Rickert und Dr. Hermes eingebrachten Antrages, betreffkendd die in den Verwaltungen vorgekommenen Verstöße gegen den §. 43 Absatz 3, 4 und 5 der Gewerbeordnung für das DeutscheReich, gegen . 17 des Wahlgesetes für den Deutschen Reichs⸗ ag vom 31. Mai 1859 (Bundes⸗Gesetzbl. S. 145 ff.) und gegen die §§. 9 und 28 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemo⸗ kratie vom 21. Oktober 1878.
Die Berathung war am Montag in Folge der Beschluß⸗ unfähigkeit des Hauses abgebrochen worden. Der Antrag Rickert⸗Hermes ist bereits mitgetheilt, Abg. Müller (Marien⸗ werder) hatte hierzu den Uebergang auf motivirte Tages⸗ ordnung beantragt. 8
Abg. von Marquardsen rechtfertigte als Vorsitzender der Wahlprüfungs⸗Kommission das Verfahren und die Grund⸗ sätze der Kommission und empfahl den Uebergang zur Tages⸗ ordnung über den Antrag Rickert, da der Antrag inhaltlich selbstverständlich und deswegen überflüssig sei
Abg. Rickert wies auf die Verstöße von Beamten bei den Wahlen als allgemein bekannte Thatsache hin und be⸗ zeichnete es als eine Pflicht des Reichstages, die Wähler in der freien Ausübung des Wahlrechts zu schützen. Der Redner polemisirte dann gegen die Ausführungen der Abgg. von Marquardsen und Fieser und gab eine eingehendere Kritik der politischen Verhältnisse in Baden, die von amt⸗ licher Beeinflussung keineswegs so frei seien, wie man sie darzustellen pflege. Der Antrag sei nicht von Rück⸗ sichten auf die kommenden Wahlen eingegeben, sondern verdanke seine Entstehung einer Anregung des. Abg. Migquel. Die Verstöße, die zur Kenntniß der Wahlprüfungs⸗Kommission gekommen seien — Redner führte eine Anzahl im Detail vor —, reichten vollkommen aus, um den Antrag zu recht⸗ fertigen. (Bei Schluß des Blattes dauerte die Rede fort.)
(Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.)
— In der gestrigen ersten Sitzung der Reichstags⸗ kommission zur Vorberathung der Novelle jum Sozialistengesetz wurde auf Vorschlag des Vorsitzenden Grafen Behr beschlossen, von einer Generaldebatte Abstand zu nehmen, da⸗ gegen zwei Lesungen vorzunehmen. Zum Referenten wurde Abg. Kurtz ernannt. Zu §. 1, welcher zunächst zur Diskussion gestellt wurde, lag ein Antrag des Abg. Kulemann vor, der eine Definition der unter die Bestimmungen des Gesetzes fallenden Bestrebungen gab. Diese Definition lautete: Bestrebungen sozialdemokratischer, kommunistischer oder anarchistischer (diese Bestimmung fehlt im geltenden Gesetz) Natur sind als strafbar bezeichnet, sofern dieselben darauf gerichtet sind: 1) auf gewaltsame Weise den Umsturz der bestehenden Staatsordnung berbeizuführen, 2) auf gewaltsame Weise oder durch eine die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefähr⸗ dende Anreizung zur Begehrlichkeit eine Aenderung der bestehenden wirthschaftlichen Verbältnisse herbeizuführen, 3) durch beschimpfende, Aergerniß erregende Aeußerungen auf die religiösen Ueberzeugungen Anderer, auf die Vaterlandsliebe oder auf die Institute der Familie und der Ehe, die sittlichen Grundlagen des Staats ju untergraben. In der über diese Anträge stattgehabten Debatte erklärte sich der Staats⸗Minister Herrfurth gegen sie, da die in dem bisherigen Gesetz gegebene Definition sich als ausreichend erwiesen habe. Bei der Abstimmung wurde zunächst ein Antrag, den Antrag Kulemann einer Subkommission zu überweisen, abgelehnt, sodann der Antrag Kulemann vom Aptragsteller zurück⸗ gezogen, darauf ein Antrag Munckel: in dem Gesetz vom Jahre 1878 die Worte „oder Gesellschaftsordnung“ zu streichen, abgelehnt und schließlich §. 1 des Gesetzes von 1878 in der durch die Regierungs⸗ vorlage modifizirten Fassung mit 15 Stimmen angenommen.
— Im 5. Posener Landtagswahlbezirk (Kosten, Grätz, Neutomischel, Schmiegel) ist an Stelle des verstorbenen Oberst Lieutenants a. D., von Zakrzewski, Fabrikbesitzer Cegielski in Posen, Pole, mit 324 gegen Wettke, konserv., welcher 29 Stimmen erhielt, zum Mitglied des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.
— Im 5. Trierer Landtagswahlbezirk (Saarbrücken⸗ Ottweiler⸗St. Wendel) ist an Stelle des verstorbenen Bergrath Jordan in St. Johann der Staats⸗Minister von Maybach mit sämmtlichen 640 abgegebenen Stimmen zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.
Beilage unter „Statistik und Volkswirthschaft“) und bemerken hierüber: „Die jäbrlichen statistischen Erhebungen über die von deutschen Gerichten wegen Verbrechen und Vergehen Verurtheilten gelten mit Recht als ein Barometer der öffentlichen Rechtlichkeit und Tugend. Seit einer Reihe von Jahren wird nun die wenig erfreuliche Beobachtung gemacht, daß die Verbrechen und Vergehen gegen den Staat, die öffentliche Ordnung, die Religion und die Person sich in steigender Progression bewegen: Die Verbrechen gegen Staat, öffentliche Ordnung und Religion haben vom Jahre 1882, wo 51 623 Verurtheilungen erfolgten, bis auf 62 348 im Jahre 1887 zugenommen, und die Verbrechen gegen die Person haben sich von 107 398 im Jahre 1882 bis auf 137 745 im Jahre 1887 vermehrt. Das ist ein Zeichen der zunehmenden Verwilderung und des ungesetzlichen Sinnes, welcher die Obrigkeit, die Religion und die Rechte der Mitmenschen ßer Acht läßt. Insbesondere nahm die Rohheit der Gesinnung, welche sich in Körperverletzungen und Gewaltthätigkeiten offenbart, in erschreckender Weise zu: Die gefährlichen Körperverletzungen ver⸗ mehrten sich von 38 291 im Jahre 1882 auf 53 759 im Jahre 1887. Dagegen bewegte sich die Zahl der Verbrechen und Vergehen gegen das Vermögen, welche sich aus der wirthschaftlichen Norb er⸗ klären, schon seit dem Jahre 1882 in absteigender Richtung: damals wurden 169 334 verurtheilt, im Jahre 1887 dagegen 154 652. Dieser Rückgang läßt darauf schließen, daß sich die wirthschaftlichen Ver⸗ hältnisse im Allgemeinen gebessert und dazu beigetragen haben, die Zahl der Diebstähle zu vermindern.
„Jetzt liegt nun eine statistische Uebersicht für 1888 vor. Diese weist einen weiteren Rückgang der Verbrechen gegen das Vermögen auf und bekundet erfreulicher Weise zum ersten Male seit einer langen Reihe von Jahren einen Rückgang der Verbrechen auch gegen Staat, öffentliche Ordnung, Religion und gegen die Person
ziehen können, da hierzu erst die Erfaßrung mehrerer Jahre erforder⸗ lich ist. Immerhin darf es als ein charakteristisches Anzeichen aufge⸗ faßt werden, daß, während bei all diesen Verbrechen und Vergehen fast ausnahmslos eine fortwährende und regelmäßige Steigerung zu beobachten gewesen ist, nunmehr fast überall in gleichem Maße ein Rückgang eingetreten ist. Vielleicht darf man diese Erscheinung dar⸗ auf zurückführen, daß das ereignißreiche Jabr 1888 in Etwas die
sein für Ordnung und Gesetzlichkeit im Allgemeinen etwas verschärft hat: freilich zeigt jenes Jahr gerade eine Zunahme der Verurthei⸗ lung wegen Majestätsbeleidigung (von 540 im Jahre 1887 auf 552)
haben sich von 154 745 im Jahre 1887 bestätigt vollkommen die Richtigkeit der in den Vorjahren zu Tage getretenen Auffassung von der Verbesserung der wirthschaftlichen Verhältnisse und gewährt volle Berechtigung zu der Auffassung, daß auch das Jahr 1888 sich im Ganzen gesunder wirthschaftlicher Verhältnisse erfreut hat.“
Land⸗ und Forstwirthschaft.
wegen Viehmängel.
Der Direktor der thierärztlichen Hochschule Prof. Dr. Diecker hoff⸗Berlin befürwortete folgenden Antrag der Kommission: „Das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium wolle beschließen: sich, beim Viehhandel die allgemeine Gewährleistung wegen Mängel
— Zeitungsstimmen.
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Zur ersten Lesung der Sozialistenvorlage schreibt der „Hamburgische Correspondent“:
„Ueberblickt man die Reden, welche die erste Lesung des Sozialisten⸗ gesetzes ausgefüllt haben, so fällt es zunächst auf, daß sich in den⸗ jenigen der Opposition ein unverkennbares Gefühl der eigenen Schwäche kundgiebt, da sie anstatt überzeugender Darlegungen der Unzulässigkeit oder Entbehrlichkeit des Gesetzes nichts vor⸗ zubringen wußten als eine Wiederholung der seit langer Zeit ver⸗ nommenen Deklamationen, auf welche jedoch der Bedeutung der Sache halber sowie im Interesse der Richtigstellung verschiedener Meinungen nochmals eingegangen werden mag.
Genau so wie wir das Wesen des Sozialistengesetzes kurz darzu⸗ legen versucht haben, ist es von Seiten der Vertreter der verbündeten Regierungen sowie der Redner der nationalliberalen und konservativen Partei betrachtet und entsprechend vertreten worden, und zwar, wie die Abgg. von Cuny und Kulemann sich ausdrückten, als ein Spezialgesetz. das als präventives dem blos regressiv wirken⸗ denden gemeinen Strafrecht zur Seite tritt. Eben diese Er⸗ gänzung des Strafrechts ist eine unabweisbare Nothwendigkeit, weil die bestehende Staats⸗ und Gesellschaftsordnung es nicht in Ruhe abwarten kann, daß von Seiten der Sozialdemokratie zur Ver⸗ wirklichung ihrer Pläne übergegangen wird und damit die Voraus⸗ setzung der Anwendung des gemeinen Strafrechts eintritt. Denn dieses kehrt sich vur gegen den zur That gewordenen verbrecherischen Willen, mag er sich nun als wirklich vollendetes Verbrechen, oder als bloßer Versuch darstellen.
Ein einziger Punkt hat den Vertheidigern der Vorlage Anlaß zu Bedenken gegeben und zwar ihr wichtigster Punkt, nämlich die Absicht der verbündeten Regierungen, das bisher nur provisorische, auf Zeit erlassene Sozialistengesetz zu einem dauernden zu er⸗ heben. Die Gründe indessen, welche die Herren gegen ein dauerndes Sozialistengeset ins Feld geführt haben, fallen nicht schwer genug in die Waagschale, um die Argumentation zu erschüttern, mit welcher die Reichsregierung in der dem Gesetzentwurf beigegebenen „Begründung“ auf Grund der bisherigen Erfahrungen ihre An⸗ schauung vertritt. Natürlich wird Hr. Windthorst bei der zweiten Lesung noch viel kräftiger die Nothwendigkeit betonen, daß der Reicsstag auch nicht ein Tüttelchen seiner Macht⸗ vollkommenheit der Regierung gegenüber aus der Hand geben darf. Aber auch er wird nicht nachweisen können, daß die Re⸗ gierung ihre Befugniß mißbraucht hat, und es wird deshalb nament⸗ lich für eine regierungsfreundliche Partei, der die Herren doch ange⸗ hören, nicht so ängstlich auf einer schwerlich erforderlichen Kontrole zu bestehen sein, wo so viel wichtigere Dinge in Frage stehen. In der Opposition gegen die Gesetzesvorlage bat sich dieses Mal auch das Centrum befunden, dieselbe Partei, die das erste Mal zwar ins⸗ gesammt gegen das Gesetz gestimmt, dann aber bei sämmtlichen Erneuerungen in der entscheidendsten Weise den unentbehrlichen Fort⸗ bestand des Gesetzes hat sichern helften
Eine selbstverständliche Folge unserer Auffassung des Sozialisten⸗ gesetzes, daß es zwar singulaͤres Recht schafft, aber in der ihm unter⸗ worfenen Sphäre nichts als gemeines Recht ist, ist die, daß wir keine Bedenken gegen die Annahme der Vorlage als dauerndes Gesetz finden können. Fallen früher oder später einmal die Gründe des Gesetzes oder die Voraussetzungen seiner Anwendung fort, dann mag mit Lieb⸗ knecht gesagt werden: cessante causa cessat effectus, und dann werden auf Erfordern wohl sämmtliche gesetzgebende Faktoren bereit sein, ein gegenstandslos gewordenes Gesetz zu beseitigen. Bis dahin wird es, gleichviel ob als dauerndes oder zeitweiliges Gesetz, als unentbehr⸗ liches Präventivmittel aufrechterhalten werden müssen, weil jeder Staat die Verpflichtung hat, sich gegen drohende Umsturzbewegungen oder Revolutionen zu schützen. Es dabei lediglich auf Repression an⸗ kommen zu lassen, dürfte ein sehr gewagtes Beginnen sein.“
Die „Mecklenburgischen Nachrichten“ beschäftigen sich mit den statistischen Ergebnissen der Kriminalität im 9
Jahre 1888 (vgl. Nr. 263 R.⸗ u. St.⸗A.“ in n!
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lassen.
Uebergabe zu tragen hat. 3) Die gesetzliche Verjährungsfrist (Klage⸗ frist) für den Gewäbranspruch ist auf 6 Wochen nach dem Zeitpunkt de Uebergabe festzustellen.
selben Wirthschaft herstammen, oder endlich bei dem Veräußerer de Gefahr der Ansteckung ausgesetzt gewesen sind, so kann der Erwerber, wenn bei einem dieser Thiere eine ansteckende, leicht übertragbare Krank heit innerhalb der Verjährungsfrist als Gewährsmangel festgestellt ist innerhalb dieser Frist Wandelung bezw. Minderung für sämmtliche Thier fordern. 5) Die dem Ankäufer wie dem Verkäufer in den §§. 402 und 40. beigelegte Befugniß, innerhalb der Gewährsfrist den Mangel durch Beweisaufnahme feststellen zu lassen, ist bei Annahme des römisch rechtlichen Systems für die Verjährungsfrist beizubehalten. 6) De Erwerber kann nur die Wandelung, nicht auch die Minderung ver langen. In den Fällen der §§. 429 und 430 findet jedoch nur di Minderung statt. 7) Der Erwerber hat von dem Mangel thunlichst bald nach erlangter Kenntniß dem Veräußerer Mittheilung z en .8) Die Vorschriften der §§. 405, 406, 408 sind aufrecht z erhalten.
für Landwirthschaft ꝛc., Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen
Der Referent führte aus, daß es unmöglich sei, im Sinne des Entwurfs für die gesetzliche Gewährleistung eine Liste von Haupt⸗ mängeln aufzustellen, welche die Interessenten befriedigen könne, denn die wichtigsten Fehler seien in den geringeren Graden ihrer Entwickelung bei manchen Thieren unerheblich.
Ober⸗Forstmeister Dr. Danckelmann (Eberswalde) entgegnete: Wenn die Vertreter der Thierarzeneiwissenschaft der Ansicht seien, daß eine befriedigende Hauptmängelliste nach der Natur der in Betracht kommenden Krankbeiten und Fehler nicht aufgestellt werden könne, so sei die Voraussetzung des Entwurfs hinfällig. In dem Hinweise auf die Verabredung einer besonderen Mängelgewähr könne ein aus⸗ reichender Ersatz nicht gefunden werden. Das System des Entwurfs begünstige daber die Händler, die sich vermöge ihrer Erfahrung und geschäftlichen Routine einen unbilligen Gewinn verschaffen und namentlich die unerfahrenen kleinen Leute übervortheilen würden. Das deutschrechtliche System sei hier noch nicht annehmbar. Da das gemischte Wirthschaftssystem den Erwerber einseitig zu sehr begünstige, so bleibe nur die römisch⸗rechtliche Haf⸗ tung übrig, deren Mängel im Interesse der Landwirthschaft zweck⸗ mäßig dahin korrigirt werden könnten, daß die Verjährungsfrist ab⸗ gekürzt, dem Erwerber die Anzeigepflicht gesetzlich auferlegt und dem Veräußerer das Recht der Wandlung gewährt werde, wenn der Er⸗ werber den Anspruch auf Preisminderung erheben sollte.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Thiel (Berlin) befürwortet folgenden Antrag: „Die Bestimmungen über die Gewähr im Vieh⸗ bandel sind nach folgenden Grundsätzen zu regeln: 1) Es muß volle Vertragsfreiheit herrschen, daß Verkäufe ohne jegliche Garantie mit auf einzelne Fehler oder Eigenschaften beschränkten Garantien oder mit voller Garantie in jeder beliebigen Abstufung möglich sind. 2) Für die Fälle, in denen keine besonderen Verabredungen getroffen sind, soll der Käufer nur für bestimmte Mängel und bestimmte Fristen haften, die durch Kaiserliche Verordnung festzusetzen sind. In die Liste solcher Fälle sind alle den allgemeinen Ge⸗ brauchs⸗ und Verkaufswerth erheblich schädigenden Mängel aufzu⸗
dem Durchschnitt der Dauer des
kennen der betreffenden Eigenschaften gewährt.“
Oekonomie⸗Kollegium wolle beschließen: „Im
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Käufers, mindestens aber binnen sechs Wochen erfolgen muß.“
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kan wird freilich hieraus noch nicht allzuweit gehende Schlüsse
Zügellosigkeit der niederen Leidenschaften gemildert und das Bewußt⸗
Der weitere Rückgang der Verbrechen gegen das Vermögen — sie auf 152 652 vermindert —
Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium. 8 Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung beschäftigte sich das Kollegium mit der Frage, betreffend die Gewährleistung
1) Es empfiehlt
der veräußerten Sache (§S§. 381, 382) bei sachgemäßer Abkürzung der Klagefrist (Verjährungsfrist ohne prinzipielle Einschränkung) zuzu⸗ 2) Als zweckmäßig wird anerkannt, daß beim Viebhandel der Erwerber die Gefahr des veräußerten Thieres erst vom Zeitpunkt der
— 4) Im Fall mehrere Thiere gleicher Art durch ein und dasselbe Rechtsgeschäft veräußert worden sind oder aus der⸗
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Während der Begründung dieses Antrages erschien der Minister
nehmen, welche für die praktischen hier allein in Betracht kommenden Zwecke genügend sicher bezeichnet werden können. Die Gewährsfristen für diese Mängel sind, soweit es sich um Krankheiten handelt, nach 1 Krankheitsverlaufes einer genügend großen Anzahl von Fällen zu bestimmen; soweit Untugenden in Frage ommen, genügt eine Gewährsfrist, welche hinreichende Zeit zum Er⸗
Rittergutsbesitzer Knauer (Gröbers) beantragte: Das Landes⸗ — Kolle 0 2 neuen bürgerlichen Gesetzbuch soll in Betreff der Gewährsmängelfrist beim Viehhandel festgestellt werden, daß die Zurdispositionsstellung wegen Gewährs⸗ mängel binnen 24 Stunden nach der Kenntnißnahme Seitens des