1889 / 284 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Nov 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Die bei Beginn der gestrigen Sitzung gehaltene Rede des Staatssekretärs Grafen Bismarck, deren Inhalt wir schon in der gestrigen Nummer kurz wiedergegeben haben, sei hier noch im Wortlaut nachgetragen:

Bei der neulichen Debatte über den Gesandtschaftsposten in Bern hat der Hr. Abg. Baumbach auch des Niederlassungsrertrages Erwähnung gethan. Da unsere Stellung zu diesem Vertrage in der Budget⸗ Kommission eingehend dargelegt war, so hatte ich geglaubt, bei den vielen Bezugnahmen, die ich mir ohnehin schon auch in dieser Kommission zu Schulden kommen lassen mußte, davon absehen zu können, dasjenige zu wiederholen, was mein Vertreter in derselben im Hinblick auf den Niederlassungsvertrag gesagt hatte, da ich fürchtete, sonst gar zu tautologisch zu sprechen. Nachdem ich aber bei Durchsicht des Referats über die Rede des Hrn Abg Baumbach den Eindruck ge⸗ wonnen habe, daß ihm doch viel daran zu liegen scheint, nochmals von mir im Plenum bestätigt zu hören, was in der Kommission bereits gesagt war, so nehme ich keinen Anstand zu bemerken, daß wir durchaus keine Abneigung haben, einen Niederlassungsvertrag mit der Schweiz erneut abzuschließen, oder mit der Regierung der Schweiz darüber in Berathung zu treten. Einstweilen läuft der gegenwärtige Niederlassungsvertrag noch bis zum nächsten Juli, es thut also keine Eile Noth. Wenn der Niederlassungsvertrag ekündigt wurde, so geschah das in erster Linie aus dem Grunde, weil sich zwischen uns und der befreundeten schweizer Regierung Meinungs⸗ verschiedenheiten über die Interpretation einzelner Bestimmungen des⸗ selben ergeben hatten, und gerade wenn Einem daran liegt, mit den

zu bleiben, wird

Kontrahenten in guten und freundlichen Beziehungen es sich ohne Zweifel auch nach Auffassung der sämmtlichen Herren immer empfehlen, die Redaktion strittiger Paragraphen so einzurichten, daß in Zu⸗ kunft Meinungsverschiedenbeiten ausgeschlossen sind. Aus diesem Grunde würde es sich nicht empfehlen esjenige Auskunftsmittel anzuwenden, welches der Hr. Abg Baumbach, soviel mir gesagt ist, nahegelegt hat, nämlich die Kündigung zurückzunehmen. Die Kündigung war im Vertrage vorausgesehen, und es ist daher nichts Außergewöhnliches, wenn sie erfolgt ist; der Grund, den ich angeführt, wird für Alle, welchen es am Herzen liegt, daß wir Meinungsverschiedenheiten mit der Schneiz in Bezug auf Interpretation vermeiden, bestimmend sein, mir beizupflichten, daß neue Vereinbarungen über bestimmte Ausdrucks⸗ weisen nach diesen Erfahrungen sich empfehlen

Außerdem möchte ich noch daran erinnern, daß wir bis zum Jahre 1877 mit der Schweiz auch in den allerbesten Beziehungen gelebt haben und bis zum Jahre 1877 keinen in Kraft befindlichen Nieder⸗ lassungsvertrag gehab so im Nothfalle würden wi 3 ja auch mit der Sdh jolchen einrichten; die Ve würden sich vor 1 Abneigung bei uns,

keine 2 über neue Abmachungen

nolungen einzutreten

Ich habe schon z ich den Vortrag des Hrn. Abg. Baumbach durchgelesen nd danach glaube ich, daß dies Alles ist, was ich fung an Dasjenige, was ich neulich hier 5 hätte sagen können.

eutsche Rälch. Herausgegebe im Reichsamt des Innern. Nr. 48. Inhalt: Konsulat⸗ wesen: Bestellung eines Konsular⸗Agenten; Ermächtigung zur Vornahme von Civilstands⸗Akten. Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs vom 1. April bis Ende Oktober 1889. Zoll⸗ und Steuerwesen: Abänderungen des Verzeichnisses der Zucker⸗ steuerstellen. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausrändern aus dem Reichsgebiet.

Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 46. Inhalt: Verfügung: vom 16. November 1889. Gebühren für Telegramme nach der Westküste von Afrika und nach Süd⸗Afrika.

Veroffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheirs⸗ amts. Nr. 48. Inhalt: Gesundheitsstand. Volkskrankbeiten in der Berichtswoche. Trichinose in den Niederlanden. Infeklions⸗ krankheiten in Moskau. Zeitweilige Maßregeln gegen Volkskrank⸗ heiten. Veterinärpolizeiliche Maßregeln. Sterbefälle in deut⸗ schen Städten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. Thierseuchen in der Schweiz, 3. Vierteljahr. Medizinalgesetzgebung u. s. w. (Preußen. Regierungsbezirk Breslau.) Anpreisen von Geheim⸗ und Arzneimitteln. (Schwarzburg⸗Rudol⸗ stadt.) Dienstanweisung für die Bezirks⸗Physiker. (Hamburg.) Schiffs⸗Medizinkisten Medizinkisten an Bord von Kauffahrtei⸗ schiffen. (Oesterreich.) Pharaoschlangen. Verschreibung stark wirkender Arzneistoffe. Verseuchte Viehtransporte. Mittheilungen über ansteckende Thierkrankheiten. Rechtsprechung. (Landgerichte Köln bez Düsseldorf⸗Kammergericht zu Berlin.) Ankündigung von Geheimmitteln. Kongresse, Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen u. s. w. (Reichshaushalts⸗Etat für 1890,/91. Xv. Versammlung des deutschen Vereins für öffentliche Gesund⸗ heitspflege. (Minnesota.) Untersuchung der Schlachtthiere.

Centralblatt der Bauverwaltung. Herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Nr. 47. Inhalt: Amt⸗ liches: Preisausschreiben. Personal⸗Nachrichten. Nichtamtliches: Magnetisches Observatorium auf dem Telegraphenberge bei Potsdam. Beschädigungen von Asphaltpflaster durch Leuchtgas. Verbesserung des Spreelaufs innerhalb der Stadt Berlin. Gobelins⸗Weberei in Rom. (Schluß.) Abführung der Kanalwässer Bremens. (Schluß.) Vermischtes: Nebenbahn Wiesbaden⸗Langenschwalbach Berliner Kunstgewerbe⸗Museum. Vereinigung von Privat⸗Architekten in Köln. Technische Hochschule in Darmstadt. Preisbewerbung um zwei neue Realschulen in St. Gallen. Schluß der Pariser Welt⸗ ausstellung

Centralblatt für

Ein einheitliches Zeitsystem für Deutschland (Aus dem „Düsseldorfer Anzeiger“).

Wer hätte nicht schon auf Reisen, ja selbst auf kurzen Fuß⸗ wanderungen in eine benachbarte Gegend die Erfahrung gemacht, daß seine Uhr aufhört richtig zu gehen, d. h. daß sie nicht mehr mit der öffentlichen Zeit, welche die Thurm⸗, Post⸗, Bahnhofsuhren anzeigen, sich in Uebereinstimmung befindet. Begiebt sich ein Reisender von Berlin nach Köln, so geht eine in der Hauvctstadt richtig gestellte Uhr in Spandau eine Minute vor, in Stendal 6 Minuten, in Hannovcer 15 und in Köln 26 Minuten. Warum die Ortszeiten verschieden sind und die Leute in Köln später aufstehen als in Berlin, kann sich Jeder sagen, der weiß, daß die Sonne im Osten aufgeht oder richtiger, daß die Erde sich an jedem Tage einmal um sich selber dreht. Die Geographen haben den Erdball durch von Norden nach Süden, von Pol zu Pol laufende Kreislinien eingetheilt, welche Meridiane, Mittagskreise heißen, weil für jeren Ort, durch den sie gehen, die Sonne Mittags um 12 Uhr am höchsten steht. Die Franzosen zählen den Pariser Meridian, die Engländer den Greenwicher, die Deutschen den von Ferro, einer der kanarischen Inseln, als den ersten In Rom 1883 und Wasbington 1884 haben sich die Astronomen und Geographen auf Kongressen für die allgemeine Annahme des Greenwicher Meridians als Anfangs⸗ punktes der Zählung ausgesprochen, weil die Rechnung nach dem Greenwicher Mittag weitaus am meisten verbreitet ist und namentlich die Seefahrer aller Nationen, mit Ausnahme der französischen Kriegs⸗ marine, sich nach ihm richten.

Die außerordentliche Verschiedenartigkeit der Ortszeit in einem und demselben Wirthschaftsgebiet ist bei der neuzeit⸗ lichen großen Lebhaftigkeit des Verkehrs für alle Reisenden sehr nbeguem; wenn sie sich vor Zug⸗ und Zeitversäumnissen bewahren

wollen, müssen sie stets ihre Uhren mit den öffentlichen Uhren ihres

jeweiligen Aufenthaltsortes vergleichen. Geradezu gefährlich aber ist sie für den Bahndienst, wo der Irrthum über Minuten schwere Unglücksfälle herbeiführen kann. Desbalb bestehen einheitliche Bahnzeiten, und zwar rechnen die preußischen, mitteldeutschen und reichsländischen Bahnen nach Berliner, die pfälzischen nach Ludwigshafener, die badischen nach Karlsruher, die württem⸗ bergischen nach Stuttgarter, die bayerischen nach Münchener Zeit, jedoch mit dem weiteren Unterschiede, daß für die erstaenannten, ein so großes Gebiet beherrschenden Bahnen die Normalzeit nur für den inneren Dienst gilt, der äußere Dienst aber und die Fahrpläne nach den Ortszeiten sich regeln. Daraus entspringen für den Pahn⸗ verkehr große Unzuträglichkeiten. Denn bei der Verschiedenheit der beiden Zeiten müssen die Stationsbeamten neben ihren anstrengenden Dienstobliegenheiten auch noch die Zeiten der ankommenden und ab⸗ gehenden Züge sowohl nach der einen als auch nach der anderen Zeit wissen, um den Betrieb regelmäßig führen und auf jede Frage des Publikums antworten zu können. Insbesondere bei Verspätungen, Kreu⸗ zungsverlegungen und ähnlichen Vorgängen müssen die im Drange der Geschäfte zu treffenden Veränderungen auf zweierlei Zeitmaß bezogen werden, wobei Verwechselungen leicht möglich sind, wenn gleichzeitig Publikumsnotizen und diese Aufträge zu erlassen sind. Die geringste Verwechselung in der Zeitangabe kann aber Gesundheit und Leben von Hunderten, ja von Tausenden ahnungsloser Passagiere bedrohen. Vergegenwärtige man sich nur den gewaltigen Verkehr auf den Hauptbahnen zu bestimmten Jahreszeiten und den außerordent⸗ lichen Verkehr im Falle der Beförderung von Militärzügen bei einer Mobilmachung, welcher alle Kräfte auf das Höchste anspannt und die größte Aufmerksamkeit erfordert. Der geringste Fehler eines Bahn⸗ beamten kann die verderblichsten Folgen haben

Des halb scheinen die Eisenbahnfachleute darin einig zu sein, daß die Einführung einer einheitlichen Bahnzeit für den äußeren wie für den inneren TDienst und nicht bloß für Preußen, sondern für ganz Deutschland mit seinen jetzigen fünf Bahnzeitzonen eine Nothwendig⸗ keit sei. Es fragt sich nun weiter, ob man nicht die Normalzeiten der öffentlichen Verkehrsanstalten gleich für das gesammte bürger⸗ liche Leben maßgebend sein lassen soll. Schweden hat vor zehn Jahren mit gutem Erfolge und ohne Störung der Gewohnheiten der Bevölkerung die Zeit des 15. Grades östlicher Länge von Greenwich gesetzlich für alle Verhältnisse eingeführt. Aehn⸗ liches ist in Nordamerika geschehen, nur unter Annahme von fünf je eine volle Stunde von einander abweichenden Zeitzonen nach Greenwicher System, was in Folge der großen Breitenentwickelung des Landes in San Francisco wird es um eine Reihe von Stun⸗ den später Mittag als in New⸗York nothwendig war. Wir in Deutschland würden mit einem Normalgrad für die Zeitrechnung, etwa demselben, den auch Schweden angenommen hat und der das Deutsche Reich ziemlich in der Mitte durchschneidet, auskommen können. Von der Zeit des 15. Grades, der Stargard durchschneidet, weicht die Ortszeit an der östlichen Reichsgrenze um 31, an der westlichen um 36 Minuten ab, d. h. an dem Tage, an dem diese Normalzeit eingeführt würde, hälten die Bewohner von Pilkallen ihre Uhren um etwa 30 Minuten nach⸗, und die Be⸗ wohner von Metz ihre Uhren um 35 Minuten vorzustellen. Ob und welche praktische Schwierigkeiten sich aus der Annahme der Stargarder Zeit für Deutschland unter Beseitigung der Ortszeiten ergeben würden, scheint augenblicklich näheren Erwägungen zu unterliegen. So wird z. B. der deutsche Handelstag sich gutachtlich zu äußern haben, und einstweilen spricht sich eine im Auftrage des Präsidiums ausgearbeitete Denkschrift zu Gunsten der Normalzeit für das gesammte bürgerliche Leben aus.

Fondsbörse, Geld⸗ und Kapitalsmarkt.

Berlin, 26. November. Das Geschäft an den deutschen Börsen wurde auch in den letzten Wochen wie gegenwärtig noch hervor⸗ ragend gekennzeichnet einerseits durch die Entwickelung des örtlichen und internationalen Geldmarkts, andererseits durch die großen Be⸗ wegungen, welche sich fortgesetzt auf dem Gebiet der montan⸗ industriellen Papiere vollziehen. Diesen beiden Momenten gegenüber treten alle sonstigen das Börsengeschäft beeinflussenden Beweggründe wesentlich zurück.

In ersterer Beziehung ist zu bemerken, daß den ganzen laufenden Monat hindurch Besorgnisse bestanden, es werde in der diesmaligen Regulirungszeit sich eine gesteigerte Geldknappheit, in vielleicht noch höherem Grade als im Oktober ergeben. Diese Besorgniß ist bisher glücklicher Weise nicht in Erfüllung gegangen und wird der Wahr⸗ scheinlichkeit nach auch in den folgenden Tagen sich nicht bestätigen, zum nicht geringen Theil offenbar, weil gerade jene Befürchtungen zu einer Beschränkung neuer Verbindlichkeiten und, wo es an⸗ gängig erschien, zur Lösung bestehender Veranlassung gegeben hat. Die Zinssätze im Prolongationsgeschäft stellen sich durchweg niedriger als im vorigen Monat, wenn auch bei den leidigen industriellen Werthen allerdings nach Maßgabe der Aufgaben immerhin noch recht hohe Zinsen gefordert und bewilligt werden. Es ist das eine natürliche Erscheinung, wenn man die Üüberspannt hohen Course aller im Terminhandel gängigen und auch vieler anderer Bergwerks⸗ papiere und die ganz ungewöhnlich großen Preisschwankungen, welchen dieselben von einem Tage zum nächsten, oder selbst innerhalb der Börsenstunden eines Geschäftstages unterliegen und endlich den Umstand in Betracht zieht, daß eine kräftige Gegen⸗ strömung gegen die bisherigen Spekulationssünden nach der Meinung Vieler nahe bevorsteht oder wohl gar schon im Beginne ist. Mit der Ermäßigung des Zinssatzes für Geld im offenen Markt entfiel auch die Befürchtung, daß eine weitere Erhöhung der Diskontrate Seitens unserer Reichsbank nöthig werden könne, um so mehr, als auch die Lage auf dem internationalen Geldmarkt sich wenigstens nicht verschlimmerte, und als die Wechselcourse sich den deutschen Ver⸗ hältnissen immer günstiger gestalteten. s wurde nämlich notirt die

Devise: London Ende August 20,485 Mitte September 20,465 Ende September. 20,48 Mitte Oktober 20,405 Ende Oktober. 20,39 Mitte November. 20,345 168,40 8 26. November. . 20,355 168,35 80,60 Dieser Bewegung einigermaßen entsprechend gestalteten sich die Wechselcourse auf Berlin natürlich an jenen ausländischen Börsen⸗ plätzen, sodaß ein Goldimport nach Deutschland in Aussicht zu nehmen war.

Der willigere Geldstand an der Börse gewann auch in den Aus⸗ weisen der Reichsbank Ausdruck. Es haben nämlich in der ersten Woche dieses Monats die Anlagen in Wechseln und Lombardforde⸗ rungen um 49 758 000 abgenommen; in der zweiten Woche trat eine stärkere Inanspruchnahme des Wechseleredits hervor, während gleichzeitig ein ziemlich erheblicher Rückfluß der Lombard⸗ darlehne eintrat, woraus sich im Resultat eine geringe Zu⸗ nahme der Anlagen, nämlich um 3 344 000 ergab; die dritte Woche zeigt nun einen weiteren recht erheblichen Rückfluß der Anlagen um 12 Millionen Mark, sodaß auf diesem Wege der Bank seit dem Ende des vorigen Monats 58,4 Millionen Mark zugeflossen sind. Es ist bemerkenswerth, daß diese allerdings erfahrungsmäßige Verringerung der Anlagen wesentlich stärker ist als in der entsprechenden Woche der letzten Jahre. Was nun den Noten⸗ deckungsbestand anbetrifft, so hat derselbe in der ersten Woche eine Abnahme um 1 934 000 und speziell der Metallbestand eine solche um 1 632 000 ersahren; in der zweiten Woche ist der Baarbestand im Sinne der Notendeckung um 9 412 000 und der Metallbestand für sich um 6 743 000 angewachsen; die letzte Woche hat eine weitere Zunahme des gesammten Baar⸗ bestandes um 13 366 000 und speziell des Metallbestandes

Amsterdam 169 168,95 168,85 168,50 168,70

um 14 219 000 erbracht; es ergiebt sich demnach, daß seit dem Ende des vorigen Monats der gesammte Kassenbestand sich um 20 844 000 ℳ, der Metallbestand allein um 19 330 000 vermehrt hat, während der Notenumlauf beständig und insgesammt seit Ende Oktober um 79 171 000 zurückgegangen ist. Schließlich mag noch auf die Bewegung der „sonstigen täglichen Verbindlichkeiten“ (Giro⸗ Guthaben) hingewiesen werden; dieselben hatten in der ersten Novemberwoche um 24 075 000 abgenommen, sind aber seitdem um 65 548 000 und überhaupt seit Ende Oktober um 41 473 000 angewachsen.

Die Spannung, welche seit einigen Monaten auf dem Geld⸗ markt herrscht, tritt aber besonders deutlich in der rückläufigen Preis⸗ bewegung der vornehmsten Anlagepapiere hervor, welche man, wie früher an dieser Stelle schon bemerkt wurde, wegen der verhältnißmäßig geringen Preisschwankungen gern zur Beschaffung vorübergehenden Geldbedarfs verwendet; aber nicht hierin allein liegt die Ursache des Preisrückgangs. Es kann nicht Wunder nehmen, daß in einer Periode, in welcher der Zinssatz am offenen Markt sich bis nahe an die offizielle Rate der Reichsbank von 5 % erhebt, und in welcher man in dem wenig gefährlichen Reportgeschäft noch wesentlich höheren Gewinn erzielen kann, die soliden Anlagewerthe, die aber nicht einmal 4 resp. 3 ½ % Rente gewähren, in Geld in der Absicht umgesetzt werden, ron der gegenwärtigen für Gelddarleiher überaus günstigen Lage des Markts zu profitiren. Da⸗ neben wirken ferner die großen Anforderungen, welche von Industrie und Handel an den Geldmarkt gestellt werden, gleichfalls steigernd auf den Geldwerth ein. ie fortdauernd wachsende Thätigkeit auf dem Gebiet der Bergwerks⸗, Metall⸗, Maschinen⸗, Wagen bau⸗ und vieler anderer Industrien führt zu bedeutender Ausdehnung der Anlagen und Etablissements, wodurch große Beträge wenigstens rorläufig fest⸗ gelegt werden; die großen Banken und Kredit⸗Institute, welche dem Handel und den Gewerben in dieser Zeit aufstrebender Konjunktur die erwartete und berechtigte finanzielle Stütze zu bieten berufen sind, sehen sich zu großen Kapitalserweiterungen veranlaßt; die Emission ausländischer festverzinslicher Werthe hat auch in letzter Zeit noch bedeutende Summen deutschen Eeldes in Anspruch genommen und endlich sind auch weitere, wenn auch nur wenige Emissionen neu gegründeter industrieller Unternehmungen an den Markt gekommen, das Alles wirkt ursächlich zusammen zu der zwar natürlichen, aber doch überraschenden Erscheinung, daß der Preis der besten Anlagepapiere, der Reichsanleihen, der Preußischen konseo⸗ lidirten Anleihen und aller anderen niedrig verzinslichen Werthe ro⸗ ähnlicher Sicherheit allmählich immermehr weicht. Wir führen nur folgende kennzeichnende Daten an:

4 % 3 ½ % Anleihe Anleihe 108,20 104,00 107,70 104,10 Ende Oktober 108,00 102,40 106,70 103,30 26. November 107,20 102,10 105,25 102,10

Man darf eine Wandlung in dieser Beziehung vor dem Jahres⸗ wechsel nicht erwarten, und der abundante Geldstand der letzten Jahre dürfte vorläufig nicht wiederkehren; aber, wenn schon gegenwärtig von einer thatsächlichen Geldknappheit nicht geredet werden kann, so darf auf eine Verbilligung des Geldwerthes in dem Augenklick gerechnet werden, in welchem die Spannung auf dem indvstriellen Spekulations⸗ gebiet sich auflöst. Der Grund dieser Gespanntheit der Lage wird durch folgende Coursbewegungen ausreichend gekennzeichnet. Man

notirte:

Mitte Ende Oktober Oktober Novbr. 170,30 175,10 170,00- 122,90 130,10 130,50 230,90 236,00 231,50 190,00 195,00 194,50

Konsols Konsols Ctrbderd, Pfdbr. 100,40 100,00 98,90

97,80

107,00 106,70

105,00

Ende August 104,40

Ende Septbr.

Mitte 26.

Novbr. 177,00 139,60 237,25 216,25 218,00 297,00

Ende Septbr. Laurahütte⸗Aktien ... 162,25 Dortmunder Union St.⸗Pr. 111,60 Bochumer Gußstahl⸗Aktien 225,00 Gelsenkirchener Aktien 185,10 Hibernia⸗Aktien .193,75 195,00 211,00 211,90 Harpener. . . 2235,00 236,25 246,60 299,78 Die Grundlage der umfangreichen Haussespekulation, welche trotz mehrfacher durch die Gegenpartei hervorgerufenen großen Schwankungen auf dem Montanaktien⸗Markt noch immer herrscht, hat eine Aenderung nicht erfahren; denn alle Berichte stimmen darin überein, daß Produktion und Fabrikate auf allen Gebieten der Berg⸗ werks⸗, Maschinen⸗ und Metall⸗Industrie auf lange Zeit hinaus be⸗ reits verschlossen sind, ohne daß die Nachfrage sich verringert; aber die Erkenntniß tritt doch kräftiger hervor, daß die Aufwärtsbewegung nicht ohne Ende fortdauern kann und werde. Wie gewöhnlich sind es die beruss⸗ mäaßigen Börsenleute, die sich zuerst von dem Schauplatz der Hausse, die sie

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uss inscenirt haben, zurückziehen, während die der Boörse fernstehenden Kreise sich schwer von ihren Unternehmungen zu trennen pflegen, wenn sie sich einmal mit vorläufigem Erfolg an dem Börsenspiel be⸗ theiligt haben; allerdings ist ja auch der Privatspekulant zumeist nicht in der Lage, sich schnell und in dem geeignetsten Moment aus einer Position zurückzuziehen. Bei dem berufsmäßigen Börsenmann ist die Spekulation häufig, bei dem Privatspekulanten fast immer Spiel“; denn nicht auf bestimmten Thatsachen und Vorgängen, nicht auf festen Berechnungen ruhen seine Käufe oder Verkäufe, sondern auf Meinungen, oft auf der Meinung des Banqguiers.

Man sucht die hohen Course der montanindustriellen Papiere mit den gegenwärtigen günstigen Betriebsresultaten zu vertheidigen; aber man übersieht, daß der Courswerth eines Papiers sich nach den dauernden Erträgnissen zu richten hat, und daß diese wieder in ihrem Verhältniß zu dem normalen Zinsfuß zu betrachten sind. Es verstehbt sich von selbst, daß das in industriellen Unternehmungen angelegte Geld wegen des mit jenen verbundenen Risikos eine höhere Verzinsung fordern kann, als die in Papieren mit fester und gesicherter Rente angelegten Gelder. Wenn nun der allgemeine Zinsfuß steigt, so werden natür⸗ lich die Course der industriellen Aktien fallen müssen, selbst wenn die Prosperität der Industrie und damit der Gewinn der Aktien sich nicht verändert; denn das Verhältniß zwischen dem gesicherten Zinsgenuß und dem für die Zukunft immer zweifelhaften Aktiengewinn hat sich zu Ungunsten des letzteren verschoben. Auch hierin liegt ein Grund, welcher gegenwärtig einer weiteren Aufwärtsbewegang der Course ent⸗ gegenstehen sollte.

In diesem Zusammenhange darf auch noch einmal auf die un⸗ wirthschaftliche und darum schlimme Erscheinung der hoben Agios bei Aktien neu gegründeter industrieller Gesellschaften zurück⸗ gekommen werden. Es ist nahezu in allen Fällen der letzten Gründungsperiode das Agio so hoch berechnet worden, daß den ersten Käufern eines Papiers an der Börse gerade noch eine angemessene Verzinsung nachgewiesen werden konnte. Man ließ sich die Aussicht auf noch höhere zukünftige Gewinne im Voraus bezahlen. Immerhin nöthigen die gesetzlichen Bestimmungen jetzt zu einer gewissen Solidität, insofern neu gegründete Gesellschaften in ihrem wirthschaftlichen Bestande mehr gesichert sind. In den siebziger Jahren kamen Aktien zu einem Course über Pari an die Börse, denen in dem aktiven Vermögen der Gesellschaft oft nicht mehr als vielleicht 70 % gegenüberstand, wenn man die Preise in Betracht zog. die der erste finanzirende Unternehmer für die in die Gesellschaft eingebrachten Objekte gezahlt hatte; aus diesem Umstande leiteten sich die späteren Zusammenlegungen von Aktien, die Schaffung von Stamm⸗Prioritäten und dergl. her, als sich in den Zeiten der Mißkonjunktur evident das Mißverhältniß zwischen dem thatsächlichen und dem Buchwerth der industriellen Etablissements herausstellte. Gegenwärtig darf darauf gerechnet werden, daß nach sachverständigem Gutachten die Aktien industrieller Anlagen thatsächlich dem Buchwerth entsprechen. Man wird auch dem Unternehmer, der ein industrielles Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umwandelt, einen den Mühen und dem zu tragenden Risiko entsprechenden Gewinn zubilligen müssen; aber die Mittel, mit denen man die Course gerade solcher neuen Papiere künstlich in die Höhe treibt, sollten unmöglich sein.

8 1“ 1

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. „Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

8 5

Oeffentli⸗

dergl

09 Z9g

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u Aktien⸗Gesellsch. Berufs⸗Genossenschaften.

Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Tachen.

(47963] DSeteckbrief hinter dem Müller Kaspar Walter aus Steinbach, Kreis Hünfeld, wegen Raubes.

Hanan, den 25. November 1889. Der Untersuchungsrichter am Königl. Landgericht.

Reul. 1

[47794] Steckbriefs⸗Erneuerung.

Der diesseits unterm 15. Juli 1889 im Stück 169 pro 1889 sub Nr. 22 111 dieses Blattes hinter den Schmiedegesellen Franz Woithal erlassene Steck⸗ brief wird hierdurch erneuert. J. 912/89.

Landsberg a. W., den 18. November 1889.

Königl. Erster Staatsanwalt.

[47795] Offenes Strafvollstreckungsersuchen.

Die Heerespflichtigen: 1) Brauer Ernft Charles vohn Prophet, geboren am 16 Juni 1866 zu Fondon, legitimirt durch Heimatbsschein der König⸗ lichen Regierung zu Potsdam vom 16. November 1864, 2) Tischler Alexander Karl Oskar Weiß, ge⸗ boren zu Schlemacha im Kaukasus am 20 28. Fe⸗ bruar 1866, legitimirt durch Heimathsschein der Königlichen Regierung zu Potsdam vom 12. Februar 1868, 3) Karl Otto Theodor Schneeweiß, geboren zu Bornim am 14. Februar 1866, 4) Karl ried⸗ rich Paul Raasch, geboren zu Dahlwitz, Kreis Nieder⸗Barnim, am 31. Oktober 1866, 5) Bäcker⸗ zgeselle Max Emil Oskar Müller, geboren zu Genthin am 1. April 1865, 6) Carl Otto Wiere, geboren zu Schlagenthin am 11. Januar 1865, 7) Goldarbeiter Robert Carl Berthold Lutze, ge⸗ boren zu Blankenburg am 3. Oktober 1805, 8) Johann Richard Kähne, geboren zu Finsterwalde am 9. Mai 1867, sind durch rollstreckbares Urtheil der Strafkammer des hiesigen Königlichen Land⸗ zerichts vom 20. September 1889 wegen Vergehens §. 140 Absatz 1 Nr. 1 Reichsstrafgesesbuches zu einer Geldstrafe von je 180 ℳ, welcher im Un⸗ vermögensfalle eine Gefängnißstrafe von je 18 Tagen fubstituirt ist, verurtheilt worden. Es wird ersucht, von den gedachten Verurtheilten, wo sie betroffen werden, die Geldstrafe im Wege der Zwangsvoll⸗ streckung beizutreiben, im Unvermögensfalle die substituirte Freiheitsstrafe zu vollstrecken und von ihrer Ermittelung zu den Akten gegen Propbet und Genossen M ¹ 87 89 Mittheilung zu machen.

Potsdam, den 9. November 1889 Der Erste Staatsanwalt beim Königlichen Landgericht.

—₰

[46200

Der Arbeiter Carl Ludwig Franz Lief am 8. Dezember 1855 zu Derschau, Kreis Lands⸗ berg a. W., zuletzt in Jarchau bei Stendal, jetzt unbekannten Aufenthalts, ist wegen Verletzung der Wehrpflicht angeklagt und wird zur Hauptverhandlung im Wiederaufnahme⸗Verfahren auf den 10. Februar 1890, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts in Landsberg a. W geladen. Im Falle unentschuldigten Ausbleibens wird seine Verhaftung oder Vorführung erfolgen. M ¹ 17/79.

Landsberg a. W., den 16. November 1889.

Königliche Staatsanwaltschaft.

Oeffentliche Ladung. fke, geboren

46681] Oeffentliche Ladung. Die nachgenannten Personen:

1) Tagelöhner Emil Friedrich Otto Hohenwald, boren am 9. Oktober 1867 in Kalenzig, Kreis önigsberg N/M., letzter Aufenthaltsort ebendort, 2) Kruschke, geboren am 16. November 1867 in üstrin, Kreis Konigsberg N M, letzter Aufenthalts⸗ t unbekannt,

9)

ge K

or Jorna Tuba Joachim, geberen am 16. April 1867 in Mohrin, Kreis Königsberg N. M., letzter Aufenthaltsort ebendort,

4) Max Robert Franz, geboren am 24. No⸗ vember 1867 in Grünrade, Kreis Königsberg N/ M., letzter Aufenthaltsort unbekannt,

5) Hermann Rudolf Ferdinand Winter, geboren am 26. Dezember 1865 zu Nahausen, Kreis Königs⸗ berg N/M, letzter Aufenthaltsort unbekannt,

6) Wilhelm Paul Max Michahn, geboren am 1. März 1865 zu Wilkersdorf, Kreis Königsberg N M., letzter Aufenthaltsort unbekannt,

7) Carl August Henschel, geboren am 26. August 1866 zu Blankenfelde, Kreis Königsberg N. M., letzter Aufenthaltsort unbekannt,

8) Paul Rudolf Hugo Düring, geboren am 3. August 1866 in Kuͤstrin, Kreis Köͤnigsberg N.M., letzter Aufenthaltsort unbekannt,

9) Friedrich August Hempel, geboren am 5. Fe⸗ bruar 1867 u Zäckerick, Kreis Königsberg N M., letzter Aufenthaltsort ebendort,

10) Arbeiter Carl August Richard Fahrenholz, geboren am 14. August 1867 zu Zehden, Kreis Königsberg N M., letzter Aufenthaltsort ebendort,

11) Ernst Heinrich Matthes, geboren am 23. März 1267 in Alt⸗Rüdnitz, Kreis Königsberg N/M. letzter Aufenthaltsort ebendort,

12) Friedrich Wilhelm Schaefer, geboren am 17. Februar 1867 in Alt⸗Rüdnitz, Kreis Königs⸗ berg N/M, letzter Aufenthaltsort ebendort,

13) August Wilhelm Richard Rittinghaus, ge⸗ boren am 11. Juli 1867 in Küstrin, Kreis Königs⸗ berg N.M., letzter Aufenthaltsort unbekannt,

14) Kellner Franz Otto Heckmann, geboren am 16. Oktober 1865 zu Neu⸗Bleyen, Kreis Königs⸗ berg N. M., letzter Aufenthaltsort ebendort,

15) Carl Friedrich Simon, geboren am 31. De⸗ zember 1862 zu Klemzow, Kreis Königsberg N. M., letzter Aufenthaltsort ebendort,

16) Ferdinand Franz Mittelstaedt, geboren am 26. Mai 1863 in Zehden, Kreis Königsberg N/M, letzter Aufenthaltsort ebendort,

werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Ab⸗ sicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben oder nach er⸗ reichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufzuhalten Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 Str.⸗G.⸗B. Dieselben werden auf den

Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Küstrin zur Hauptverhandlung geladen. 8 Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeß⸗ Ordnung von dem Herrn Civilvorsitzenden der Kreis⸗ Ersatz⸗Kommission zu Königsberg N/M. über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausge⸗ stellten Erklärung verurtheilt werden. M 2 56,89 Landsberg a. W., den 19. November 1889. Königliche Staatsanwaltschaft.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

1478361 Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Invalidenhausparzellen Band 11 Nr. 398 auf den Namen des Maurermeisters Wil⸗ helm Baethge bier eingetragene, in der Pflugstraß belegene Grundstück am 17. Januar 1890, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit einer Fläche von 6 a 69 qm weder zur Grundsteuer, noch zur Gebäude⸗ steuer veranlagt Auszug aus der Steuerrolle, be⸗ glaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert die nicht von selbst auf den Ersteher über⸗ gehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht her⸗ vorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen Kosten, spätestens im Versteigerungstermin der Aufforderung zur Abgabe von Geboten nzumelden und, falls der betreibende Gläubiger rspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, igenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ des Kaufgeldes gegen die berücksichtig⸗ en Ansprüche im Range zurücktreten. Diejeni⸗ gen, welche das Eigenthum des Grundstücks bean⸗ spruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Ver⸗ steigerungstermins die Einstellung des Verfahrens berbeizufüuͤhren, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 17. Januar 1890, Nachmittags 12 ½ Uhr, an obenbezeich⸗ neter Gerichtsstelle verkündet werden.

Berlin, den 16. November 1888.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52. [47861]

In Sachen des Kalkbrenners F. Ahrens in Peine, vertreten durch den Rechtsanwalt Spanjer⸗Herford in Braunschweig, Klägers, wider den Korhsassen Christian Fricke in Neubrück No. ass. 15 und 20 daselbst, Beklagten, wegen Wechselforderung ꝛc., wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag⸗ nahme der dem Beklagten gehörigen Anbauerwesen No. ass. 15 und 20 zu Neubrück zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 28. Okto⸗ der 1889 verfügt, auch die Eintragung dieses Be⸗ schlusses im Grundbuche am 28. Oktober 1889 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 27. März 1890, Nachmittags 3 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgericht Vechelde in der Müller'⸗ schen Gastwirthschaft in Neubrück angesetzt, in wel⸗ chem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe überreichen haben.

Vechelde, den 16. November 1889. Herzogliches Amtsgericht. (Unterschrift)

[47840]

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte na durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt g machtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung d dem Arbeitsmann Friedr. Heinr. Theodor Turlo hieselbst zugeschriebenen Hauses Nr. 330 an de Westseite der Mecklenburgerstraße hieselbst mit Zu⸗ behor Termine

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗

lirung der Verkaufsbedingungen, sowie zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ stück und an die zur Immobiliarmasse des⸗ selben gehörenden Gegenstände am Donnerstag, den 13. Februar 1890, Vormittags 10 Uhr,

zum Ueberbot am Donnerstag, den 13. März 1890, Vormittags 10 Uhr, im Zimmer Nr. 8 des hiesigen Amtsgerichts⸗ gebäudes, statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 30. Ja⸗ nuar 1890 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Secguester bestellten Mandatar Schröder hieselbst, welcher Kaufliebhabern nach vor⸗ gängiger Anmeldung die Besichtigung des Grund⸗ stug- or Zubeher gestatten wird.

Wismar, den 23. November 1889.

Großherzogliches Amtsgericht.

[47967] 8 Aufgebot. .“

Der Dr. med. Alexander Marc dahier hat das Aufgebot nachbezeichneter 4 %iger Obligationen der Stadt Wiesbaden Litt. K. Nr. 388 über 2000 ℳ, Eitt. K. Nr. 405 über 2000 ℳ, Litt. J. Nr. 66 über 1000 beantragt. Der Inhaber der Urkun⸗ den wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Juni 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Marktstraße 1/3, Zimmer Nr. 18, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird.

Wiesbaden, den 21. November 1889. Abtheilung VI.

[23554

Das K. Amtsgericht München I. Abth. A. für Civilsachen hat gestern folgendes Aufgebot erlassen. Es ist angeblich zu Verlust gegangen die Lebens⸗ versicherungspoliee der bayer. Hypotheken⸗ und Wechselbank in München, Generalagentur Berlin, A. 3 b. Nr. 2883/6064 d. d München, 28. Juni 1886, unterzeichnet von den Direktoren Sendtner und Ppr. Krüll und dem Generalbevollmächtigten für Preuße Großmann, inhaltlich deren das Leben des August Christian Heinrich Schmalfeld, Bäckermeisters in Berlin, für die Summe von 10 000 versichert ist, welche Summe gezahlt wird, wenn Genannter den 13. Mai 1913 erlebt Auf Antrag des K. Adpokaten und Rechtsanwalts Schuster hier als be⸗ vollmächtigten Vertreters des Kaufmanns A. W. T. Conradi in Berlin, Konkursverwalters in dem Kon⸗ kursverfahren über das Vermögen des obigen Schmal⸗ feld vom 20.,24. lf. Mts. wird nun der Inhaber dieser Lebensversicherungsurkunde aufgefordert, spä⸗ testens im Aufgebotstermine am Montag, den 24. Februar 1890, Vorm. 9 Uhr, im dies⸗ gerichtlichen Sitzungssaale Nr. 18,1 (Augustinerstock) seine Rechte bei dem gefertigten Gerichte anzumelden und die Lebensversicherungsurkunde vorzulegen, idrigenfalls diese für kraftlos erklärt würde. München, den 25. Juli 1889

Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber.

(L. S.) Hagenauer

8 [48057] AUAulnufgebot. Der Kaufmann Rudolf Kopp zu Offenbach a. M., vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Hoffmann & Selzer daselbst das Aufgebot des dem Herrn Rudolf Kopp in Offenbach vom Comptoir der Reichsbauptbank für Werthpapiere ertheilten Depot⸗ scheines Nr. 523 813, d. d. Berlin, den 3. Juni 1889, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Juni 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. Berlin, den 14. November 1889. Das Königliche Amtsgericht I. Abtheilung 48.

Das Kgl. Amtsgericht München I., Ab⸗ theilung A. für Civilsachen, hat am 19. Jul⸗ 1889 folgendes Aufgebot erlassen:

Es ist angeblich auf unerklärliche Weise zu Verlust gegangen ein dahier unterm 3. August 1887 von Achille Castellant auf Michael und Therese Meyer dahier Obsthalle gezogener am 1. No⸗ vember 1888 zahlbarer Primawechsel über 500 Mark

ag des Kgl. Advokaten und Rechts⸗ nner dahier als bevollmächtigten Ver⸗ treters des Früchtenhändlers Achilles Castellani dahier wird nun der Inhaber dieses Wechsels aufge⸗ fordert, seine Rechte spätestens im Aufgebotstermine am Freitag, den 14. März 1890, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungs⸗ saale Nr. 18/I. Augustinerstock anzumelden und den Wechsel eventuell auch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen würde. München, den 20. Juli 1889. Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber.

Hagenauer.

Auf Ant anwalts Pr

mit dem Accepte genannter Meyer. 4*

8 e

Aufgebot.

1 Sparkassen⸗Quittungsbuch ädtischen Sparkasse zu Glatz über 249,44 Zinsen seit dem 1. Januar 1888, ausgefertigt Frau Auktionskommissarius Barbara Aust in Glatz, soll auf den Antrag der Letzteren behufs neuer Aus⸗ fertigung aufgeboten werden. B

Der Inhaber des bezeichneten Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 9. April 1890, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Richterzimmer Nr. 1, seine Rechte anzumelden und das Buch vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des⸗ selben erfolgen wird.

Glatz, 22. September 1889.

Königliches Amtsgericht. [43084]

Auf begründet befundenen Antrag des 1 Carl Schoof zu Wredenhagen wird das Aufgebot des Hypothekenscheins über eine für die Kuratel des Carl August Friedrich Schoof zu Zepkow Fol. 3 des Grund⸗ und Hvpothekenbuchs der Büdnerei Nr. 1 zu Zepkow eingetragene Forderung von 254 64 verfügt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 4. Juni 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.

Röbel, den 1. November 1889. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

Büdners

[47842] 8

In dem Hypothekenbuche des Guts Hohen⸗Demzin, Amts Stavenhaen, stehen sub Fol. 4, 5, 6, 7 und 8 fünf Pöste à 1000 Thlr. Nr. 2,73 auf den Namen des Hermann Georg Friedrich Fischer zu Kröplin eingetragen. 8 1“ 8

Nachdem nun der Herr Graf von Bassewitz auf Burg⸗Schlitz, als Eigenthümer des Gutes Hohen⸗ Demzin, bei Vorlegung der betreffenden Hypotheken⸗ scheine den Erlaß eines Aufgebots zwecks Morti⸗ fikation der fraglichen hypothekarischen Rechte bean⸗ tragt hat, werden hierdurch alle Diejenigen, welche der Tilgung der gedachten Pöste widersprechen können und wollen, aufgefordert, solchen ihren Wider⸗ spruch spätestens in dem au

[47845]

beraumten Termine anzumelden und zu begründen, widrigenfalls sie damit werden ausgeschlossen und die Hypothekenscheine zum Zwecke der Tilgung werden für erloschen erklärt werden.

Teterow, den 23. November 1889. Großherzogliches Amtsgericht.

18 Aufgebot. 8 1 Der Ackerer Heinrich May zu Oberscholven hat

das Aufgebot des im Grundbuch von Buer Band 4

Blatt 175 für die verstorbenen Ebeleute Holzhändler

Theodor Hilgenberg und Elisabeth, geb. Wüller, ein⸗

getragenen, im Jahre 1865 mit den Parzellen Flur 3

Nr. 332/60 und 637,332 in Flur 3 Nr. 801 332 fortgeschriebenen Grundstücks Flur 3 Nr. 332/61 der

Steuergemeinde Buer, im Scholverfeld, Haide, 1 Morgen 32 Ruthen 89 Fuß groß, zum Zwecke der Besitztitelberichtigung beantragt.

Alle Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das vorbezeichnete Grundstück spätestens in dem auf den 21. Januar 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte anberaumten Termine anzumelden und gegebenen Falls zu bescheinigen, widrigenfalls der Ausschluß derselben und die Eintragung des Besitztitels für den Antragsteller erfolgen wird. Buer i. W., den 19. Novemk

Aufgebot.

Coppenrath'’sche Buch⸗ und Kunsthandlung, vertreten durch ihren Inhaber, Buchhändler Josef Coppenrath hierselbst, hat das Aufgebot der Grund⸗ stücke der Steuergemeinde Münster Flur 8 Nr. 175, Pri 28, W

haus, 1 a 47 qm groß und Flur 15 Nr. 229 ,165 Lütkegasse Nr. 1, Wohn⸗

haus mit Hofraum und An a 16 qm

groß, ersteres Band 8 Blatt 91 rundbuchs Münster auf den Namen des verste nen Buchhändlers Josef Covppenrath, 3 ebendort Band 9 Blatt 199 auf den Namen des verstorbenen Wein⸗ händlers Walter Anton Moll eingetragen, beantragt. Alle Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. März 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 27, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte und Ansprüche auf die Grundstücke an⸗ zumelden, widrigenfalles sie mit denselben ausge⸗ schlossen und die Grundstücke auf den Namen der Antragstellerin im Grundbuch umgeschrieben werden Münster, den 20. November 1889. Köngliches Amtsgericht. Abtheilung V. 8

[47061] Aufgebot.

Auf den Antrag des Altsitzers Christian Friedrich Streich und der verwittweten Bauer Krüger, Johanne Charlotte, geb. Streich, Beide zu Horst bei Ruhnow i’/ Pomm., wird deren Schwester, die verehelichte Tischler Dräger, Johanne Friedericke, geb. Streich, aus Dobberphul, welche vor 20 bis 30 Jahren von dort nach Amerika ausgewandert ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 26. Sep⸗ tember 1890, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1, zu melden, widrigenfalls sie füur todt erklärt werden wird.

Stargard i. Pomm., den 20. November 1889.

Königliches Amtsgericht.

[47844] Aufgebot.

Der Hofgraveur Georg Heinicke hierselbst hat al Vormund des am 8. November 1819 zu Kassel ge⸗ borenen und im Jahre 1837 nach Amerika wanderten Schlossergesellen Johann Ernst Cramer beantragt, den ꝛc. Cramer, welcher seit Jahre 1841 nichts mehr von sich habe hören lassen, für todt zu erklären. Der ꝛc. Cramer wird deshalb aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 20. Mai 1890, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termin bei dem unterzeichneten Gericht mündlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und über sein Vermögen anderweit verfügt werden wird.

Kassel, den 16. November 1889.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. (gez.) Oden.

Wird veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber: Friderici.

[47838] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Georg Heinrich Zeller als Testamentsvollstrecker der Eheleute Johann Diederich Peter Hauschildt und Elisabeth Louise Hauschildt geb. Jahks, früher verwittw. Petersen, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Seebohm, Scharlach, Westphal und Poelchau, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an den Nachlaß des am 21. Fe⸗ bruar 1889 hieselbst verstorbenen Johann Diederich Peter Hauschildt und seiner am 25. Dezember 1863 hieselbst verstorbenen Ehefrau Elisabeth Louise Hauschildt, geb. Jahks, früher verwittw. Petersen, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen 1) des von den genannten Eheleuten am 1. Juni 1863 gemeinschaftlich errichteten, am 7. April 1870 hieselbst publicirten Testaments 2) des von dem überlebenden Ehemann 15. November 1888 errichteten, am 7. 1889 hieselbst publicirten Testaments wider sprechen wollen, insbesondere Alle, welche Wider⸗ spruch erheben wollen 1) gegen das von dem Sohne der Mittestatrix Carl Petersen in An spruch genommene alleinige Erbrecht an den den leiblichen Kindern der Ehefrau Hauschildt aus⸗ gesetzten Bco. 11 500.—, sowie 2) gegen das der Tochter zweiter Ehe des Erblassers, Namens Anna Wilhelmine Hauschildt ausgesetzte Prä legat von 17 000.—, und 3) gegen dar alleinige Erbrecht der zu Universalerben ein gesetzten Kinder des Erblassers, namentlich

f Donnerstag, den 20. Februar 1890,

20. Februar 1890, Mittags 12 Uhr, vor die

Königliches Amtsgericht.

Bormittags 10 Uhr,

a. erster Ehe: