1889 / 293 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Dec 1889 18:00:01 GMT) scan diff

eins Arheilgen, mit dem Sitz

Einkauf von Verbrauchsstoffen und Gezenständen des landwirthschaftlichen Betriebs und gemeinschaft⸗

lichen unter

8 8

standsmitglieder erfolgen, wenn sie Dritten gegen⸗

tragene Geusssenschaft, auf Fol 2

Potschappel

unter der Firma derselben und sind mindestens von

Wilhelm Schirmer in Potschappel sind Mitglieder

Gemeinschaft mit dem Kassirer (jetzt dem oben ge⸗

register bezüglichen Bekanntmachungen in dem Cen⸗

in der

EFrkelenz. Die Mitgliederlisten der Volksbank

Haftpflicht zu Erkelenz, der Volksbank einge⸗

Haftpflicht zu Loevenich sind in Gemäßheit des

Darmstadt. Bekanntmachung.

unter dem Namen „Stiftungsfond zur Förderung der Wirthschaftsverhältnisse der Vereinsmitglieder“ anzusammeln. Bei gänzlicher oder theilweiser Zurückerstattung von Darlehn, sowie bei Quittungen üͤber Einlagen unter 500 und über die einge⸗ zahlten Geschäftsantheile genügt die Unterzeichnung durch den Vereinsvorsteber oder dessen Stellver⸗ treter und mindestens einen Beisitzer, um dieselbe für den Verein rechtsverbindlich zu machen. In allen Fällen, wo der Vereinsvorsteher und gleichzeitig dessen Stellvertreter zeichnen, gilt die Unterschrift es Letzteren als diejenige eines Beisitzers. Alle öffentlichen Bekanntmachungen sind durch den zu unterzeichnen und in dem Land⸗ Genossenschaftsblatte bekannt zu

5

Vereinsvorsteher wirthschaftlichen

nachen. Colmar, den 2. Dezember 1889. Der Landgerichts⸗Sekretär: Weidig.

[50469] In unser Genossenschaftsregister ist heute Auszug dem neuen, vom 28. September 1889 datirten Statut des Landwirthschaftlichen Consumver⸗ ingetragene Genossenschaft, zu Arheilgen eingetragen worden. ses neue Statut, welches an die Stelle des zeit⸗ erigen Statuts tritt, bestimmt insbesondere: Zusatz „eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschräukter Haftpflicht“. Gegenstand des Unternehmens ist gemeinschaftlicher

icher Verkauf lasdwirthschaftlicher Erzeugnisse. Die von der Genossenschaft ausgehenden öffent⸗ Bekanntmachangen erfolgen unter der Firma er Genossenschaft, gezeichnet von zwei Vorstands⸗ nitgliedern; die von dem Aufsichtsrath ausgehenden, Benennung desselben von dem Präsidenten unterzeichnet; de Bekanntmachungen sind in der „Deutschen landwirthschaftlichen Gcnossenschafts⸗ bresse“ aufzunehmen.

Willenserklärung und Zeichnung des Vor⸗ tands für die Genossenschaft muß durch zwei Vor⸗

iber Rechtsverbindlichkeit haben soll.

Die Zeicn. g⸗schieht derart, daß die Zeichnen⸗ en zu der Firma der Genossenschaft ihre Namens⸗ uinterschrift beifügen.

Darmstadt, 5. Dezember 1889.

Großhl. Amtsgericht Darmstadt. II. Dr. Weiß.

[50405] Döhlen. Nach Uebertragung der bisher auf Fol. 217 des Handelsregisters für das unterzeichnete Amtsgericht eingetragen gewesenen Firma Consum⸗ verein für Potschappel und Umgegend, einge⸗ des neuen

Genossenschaftsregisters ist auf letzterem verlautbart

Firma der Genossenschaft, deren Sitz ist, laatet künftig „Consumverein ür Potschappel und Umgegend, eingetragene

Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“.

2) Das bisherige Statut vom 10. März 1888 ist durch neue Statuten vom 21. November 1889 ersetzt vorden.

3) Nach den neuen Statuten bilden den Gegen⸗ stand des Unternehmens

a. der gemeinschaftliche Einkauf von Lebensmitteln

und Gebrauchsgegenständen für Hauswirthschaft und Gewerbe im Großen und Ablaß im Kleinen an die Mitglieder oder deren Vertreter,

b. die Bearbeitung von Gegenständen für Haus⸗

wirthschaft und Gewerbe zum Verkauf.

Die Bekanntmachungen der Genossenschaft ergehen

zwei Mitgliedern des Vorstands zu unterzeichnen, ausgenommen Einladungen zu Generalversamm⸗ ungen, welche dann, wenn sie vom Aufsichtsrathe sgehen, von diesem unter der Firma der Ge⸗ 'ossenschaft zu erlassen und vom Vorsitzenden des Aufsichtsraths oder von dessen Stellvertreter zu nterzeichnen sind.

Die Bekanntmachungen der Genossenschaft sind in dem Amtsblatt des Königl. Amtsgerichts Döhlen „Glückauf“ zu veröffentlichen.

4) Nach dem Autscheiden des Tischlers Ernst

des Vorstands fogende Genossen:

Karl Heinrich Schmidtchen in Potschappel, Robert Ehregott Straube daselbst. Franz Fer⸗ dinand Chemnitzer in Niederbirkigt.

5) Zeichnungen fuͤr die Genossenschaft sind ver⸗ bindlich, wenn sie von dem Geschäftsführer (jetzt dem oben genannten Karl Heinrich Schmidtchen) in

annten Franz Ferdinand Chemnitzer) oder in Be⸗ hinderungsfällen seitens des Einen oder Anderen dieser Beiden in Gemeinschaft mit dem Kontroleur erfolgen. Die Einsicht der Liste der Genossen während der jenststunden des Gerichts ist gestattet. Döhlen, am 5. Dezember 1889. 8 Königlich sächsisches Amtsgericht. Herrmann.

M

EIllwangen. Königliches Amtsgericht [50407] Ellwangen. 8 b Für das Jahr 1890 erfolgen die auf das Handels⸗

tralblatt (Staats⸗Anzeiger für Württemberg) und Jagstzeitung und die auf das Genossenschafts⸗

register bezüglichen im Reichs⸗Anzeiger und in der Jagstzeitung.

Den 3

eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter

tragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht zu Cörrenzig, des Darlehenskassenvereins eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter

Gesetzes, betreffend die Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗ genossenschaften vom 1. Mai 1889 angelegt worden und können auf der Gerichtsschreiberet des König⸗ lichen Amtsgerichts eingesehen werden. Die in diesen Listen aufge ührten Personen, welche behaupten, daß

e am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes n 1. Oktober dies. Jahres nicht Mitglieder der

Genossenschaft gewesen sind, oder daß ihr Aus⸗ scheiden nicht richtig in die Listen eingetragen ist, sowie die in den Listen nicht aufgeführten Personen, welche behaupten, daß sie an dem bezeichneten Tage Mitglieder der Genossenschaft gewesen sind, werden aufgefordert, ihren Widerspruch gegen die Listen bis zum Ablauf einer Ausschlußfrist von einem Monat schriftlich oder zum Protokoll des Gerichtsschreibers

zu erklären. Erkelenz, den 2. Dezember 1889. Königliches Amtsgericht.

Frankenthal. Bekanntmachung. [50475] Nachdem die Liquidation des „Vorschußverein Lambrecht eingetr. Gen.“ mit dem Sitze zu Lambrecht beendigt ist, wurde diese Firma gelöscht.

Frankenthal, den 5. Dezember 1889.

Kgl. Landgerichtsschreiberei.

Teutsch, K. Ober⸗Sekretär. [49508] Görlitz. In unser Genossenschastsregister ist heute pag. 21 bei Nr. 2, betreffend den Vorschußverein zu Görlitz Eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Colonne 4 Fol⸗

gendes eingetragen worden:

An Stelle des Statuts vom 9. März 1869 ist das Statut vom 23. November 1889 getreten

Gegenstand des auf eine bestimmte Zeit nicht be⸗ schränkten Unternehmens ist der Betrieb von Bank⸗ geschäften behufs gegenseitiger Beschaffung der im Gewerbe und Wirthschaft nöthigen Geldmittel auf gemeinschaftlichen Kredit.

In dem Slatut (§. 4) ist bestimmt, daß der Vor⸗ stand aus dem Direktor, dem Kassirer und dem Controleur, welcher zugleich Schriftführer ist, besteht und gemäß §. 7 die Zeichnungen des Vorstandes für den Verein nur dann Dritten gegenüber Rechtsver⸗ bindlichkeit haben, wenn sie zu der Firma des Ver⸗ eins oder zur Benennung des Vorstandes mindestens von 2 Vorstandsmitgliedern geschehen ist.

Alle Bekanntmachungen des Vereins (§. 80) er⸗ gehen unter dessen Firma, von mindestens zwei Vor⸗ standsmitgliedern unterzeichnet, und werden vom Vorstande durch:

1) den Neuen Görlitzer Anzeiger,

2) die Görlitzer Nachrichten und

3) die Niederschlesische Zeitung veröffentlicht.

Gemäß §. 70 des Statuts läuft das Geschäfts⸗ jahr vom 1. Januar bis 31. Dezember.

Den Vorstand bhilden zur Zeit:

1) der Apotheker Gustav Adolph Wilhelm Nahmmacher zu Görlitz, als Direktor,

2) der Tischlermeister Carl Oswald Lätsch zu Görlitz, als Kassirer,

3) der Oekonom Gustav Julius Eduard Söhnel zu Görlitz, als Controleur.

Abschrift des Statuts vom 23 November 1889

Anzeiger,

23 befindet sich in den Generalakten Gen. 17 b. Band 2 Seite 196 sequ. Eingetragen zufolge Verfügung vom 26. am 26. November 1889. Cfr. Spezialakten Gen. 17 b. Band 2 Seite 194. Die Liste der Genossen kann während der Dienst⸗ stunden des Gerichts von Jedem eingesehen werden. Görlitz, den 26, November 1889. Königliches Amtsgericht.

[50409] Göttingen. In dem hiesigen. Genossenschafts⸗ register ist auf Fol. 3 zu der Firma:

Consum⸗Verein des landwirthschaftlichen Kreisvereins Göttingen eingetragen worden:

Die Genossenschaft hat die zusätzliche Bezeichnung „eingetragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht“ in die Firma aufgenommen.

Göttiugen, den 2. Dezember 1889.

Fronhöfer, Gerichtsschreiber. [50488] Grätz. Die in der fünften Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger Nr. 288 vom 2. Dezember 1889 sub Nr. 48969 erfolgte Bekanntmachung wird dahin be⸗ richtigt, daß die Firma lautet: Neutomischeler Spar⸗ und Leihbank ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Grätz, den 5. Dezember 1889. Königliches Amtsgericht.

[50468]

renzhausen. Auf Grund von §. 5 der Be⸗ achung des Reichskanzlers vom 1ü1. Juli d. Js. estimmt, daß im nächsten Jahre die Ein⸗ igungen in das Genossenschaftsregister des unter⸗ ichneten Gerichts im Deutschen Reichs⸗Anzeiger bekannt gemacht werden sollen, außerdem hinsichtlich der kleinern Genossenschaften beziehungsweise im Kreisblatt für den Unterwesterwaldkreis, im Bezirks⸗ latt zu Höhr, im Landwirthschaftlichen Genossen⸗ schaftsblalt zu Neuwied. 1“ Grenzhausen, den 1. Dezember 1889.

Königliches Amtsgericht Höhr⸗Gren hausen. 8 v

3

[50474] Gross-Gerau. Die Darlehnskasse Wolfs⸗ kehlen eingetragene Genossenschaft hat zu ihrer Firma den Zusatz „mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht“ angenommen. .“ Groß⸗Gerau, 3. Dezember 1889. Gr. Amtsgericht Groß⸗Gerau. . Ludwig.

Gross-Umstadt. Bekanntmachung. [50240] Der landwirthschaftliche Consumverein Leng⸗

feld II., eingetragene Geuossenschaft, hat durch

Beschluß der Generalversammlung vom 13. Oktober

1889 sein seitheriges Statut durch ein neues Statut

ersetzt, und werden demgemäß nachstehende abändernde

Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1) die Firma lautet nunmehr:

„Landwirthschaftlicher Consumverein, ein⸗

getragene Genossenschaft mit unbe⸗

schränkter Haftpflicht zu Lengfeld“. 2) Gegenstand des Unternehmens ist:

a. gemeinschaftlicher Einkauf von Verbrauchs⸗ stoffen und Gegenständen des landwirthschaft⸗ lichen Betriebs,

b. gemeinschaftlicher licher Erzeugnisse. 8

3) Die von der Genossenschaft öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen

Verkauf landwirthschaft⸗

ausgehenden in der

Deutschen landwirthschaftlichen Genossenschaftspresse unter der Firma der Genossenschaft, gezeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern; die vom Aufsichtsrath ausgehenden Bekanntmachungen unter Benennung derselben, von dem Präsidenten unterzeichnet.

4) Die Willenserklärung und Zeichnung für die Genossenschaft muß durch zwei Vorstandsmitglieder erfolgen, wenn sie Dritten gegenüber Rechtsverbind⸗ lichkeit haben soll. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Ge⸗ nossenschaft ihre Namensunterschrift beifügen.

Eintrag ins Genossenschaftsregister ist erfolgt.

Groß⸗Umstadt, 29. November 18809.

Großh. Hess. Amtsgericht. Geilfus.

Guhrau. Bekanntmachung. [50472 Die Bekunntmachungen aus dem Genossenschafts⸗ register des biesigen Gerichts erfolgen im Laufe des nächstfolgenden Jahres nur im Deutschen Reichs⸗Anzeiger und im Guhrauer Kreisblatte. Guhran, den 2. Dezember 1889.

Königliches Amtsgericht.

Halle a. S. Genossenschaftsregister [50411] des Königlichen Amtsgerichts zu Halle a. S.

Zufolge Verfügung vom 2. Dezember 1889 ist an demselben Tage bei der unter Nr. 5 unter der Firma:

„Meubles⸗Magazin der vereinigten

Tischlermeister, Eingetragene Genoffen⸗

schaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ vermerkten Genossenschaft in Spalte 4 folgende Eintragung:

Durch Beschluß der Generalversammlung vom 30. November 1889, dessen beglaubigte Abschrift sich in unseren Generalakten Band V. Nr. 7 befindet, ist an Stelle des verstorbenen Tischlermeisters Ednard Menzel der Tischlermeister Wilhelm Wagner zu Halle a. S. in den Vorstand gewählt, sodaß letzterer nunmehr besteht aus: 8

August Dietsch,

1) Tischlermeister Franz Reuter,

Tischlermeister ) Tischlermeister Wilhelm Wagner,

sämmtlich zu Halle a. S.

Halle a. S., den 2. Dezember 1889. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII. Heidenheim. Bekanntmachungen 150110] über Einträge im Genossenschaftsregister.

1) Gerichtsstelle, welche die Bekanntmachung erläßt: K. Württb. Amtsgericht Heidenheim.

2) Datum des Eintrags: 3. Dezember 1889.

3) Wortlaut der Firma, Sitz der Genossenschaft, Ort ihrer Zweigniederlassungen: Darlehenskassen⸗ Verein Königsbronn, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Königs⸗ bronn.

4) Rechtsverhältnisse der Genossenschaft: vom 17. November 1889.

Gegenstand des Unternehmens ist, den Mitgliedern der Genossenschaft die zu ihrem Geschäfts⸗ und Wirthschaftsbetrieb nöthigen Geldmittel in ver⸗ zinslichen Darlehen zu beschaffen, sowie Gelegenheit zu geben, müssig liegende Gelder verzinslich anzu⸗ legen. Mit dem Verein kann eine Sparkasse ver⸗ bunden werden. Der Vorstand besteht aus dem Vereinsvorsteher und 8 Beisitzern, deren einer zum Stellvertreter des Vorstehers gewählt ist. Seine derzeitigen Mitglieder sind:

1) Hüttenkassier Barth Königsbronn, Vereinsvorsteher, Fabrikant Lettenmayer von dort, treter desselben, Gemeinderath König von dort, 2 Benz von dort, Schultheiß Elser von Ochsenberg, 5) Kaspar Hitzler von dort, 7) Gemeinderath Bauder von dort, Schultheiß Fink von Itzelberg, 9) Gemeinderath Härlin von dort.

Der Vorstand giebt seine Willenserklärungen kund und zeichnet für die Genossenschaft, indem der Ver⸗ einsvorsteher oder sfein Stellvertreter und 2 weitere Mitglieder des Vorstands ihre Unterschrift der Firma der Genossenschaft hinzufügen. Bei Anlehen von 100 und darunter genügt die Unterzeichnung durch 2 vom Vorstand dazu bestimmte Vorstands⸗ mitglieder. Die Bekanntmachungen der Genossen⸗ schaft erfolgen unter ihrer Firma und gezeichnet durch den Vereinsvorsteher bezw. den Vorsitzenden des Aufsichtsraͤths im „Grenzboten“, Amtsblalt für Heidenheim.

Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts Jedem gestattet.

Z. B.: Oberamtsrichter Lempp.

Statut

von

Stellver⸗

Heilsberg. Bekanntmachung. [50414] Bei dem unter Ne. 12 unseres Genossenschafts⸗

registers eingetragenen Heiligenthaler Spar⸗ und

Darlehnskassen Verein ist eingetragen:

Durch Beschluß der Generalversammlung vom 27. November 1889 ist ein neues revidirtes Statut angenommen. Hiernach führt der Verein die Firma „Heiligenthaler Spar und Darlehnskassen⸗ Verein eingetragene Geuossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht zu Heiligenthal“ und hat zum Gegenstande des Unternehmens, den Mit⸗ gliedern die zu ihrem Wirthschaftsbetriebe fehlenden Geldmittel zu beschaffen, sowie ihnen Gelegenheit zu geben, Geldbeträge, für die es zur Zeit an Ver⸗ wendung in der Wirthschaft fehlt, zinsbar anzulegen.

Alle Bekanntmachungen sind vom Vereinsvorsteher oder dessen Stellvertreter und in den §. 33 der Statuten bestimmten Fällen durch die betreffenden Einlader zu unterzeichnen und erfolgen durch die Warmia und die Ermländische Zeitung.

Die Zeichnung der Firma muß bei Quittungen unter hundertundfünfzig Mark vom Vereinsvorsteher oder dessen Stellvertreter und einem Beisitzer, in allen übrigen Fällen vom Vereinsvorsteher oder dessen Stellvertreter und mindestens zwei Beisitzern erfolgen.

Heilsberg, den 2. Dezember 1889.

sKoöhnigliches Amtsgericht. [50413] Hess. Lichtenau. Am 6. November 1889 ist laut Statut vom gleichen Tage unter der Firma Quenteler Darlehnskassen⸗Verein eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht

richtet, welche den Zweck hat, die zu Darlehen an die Mitglieder erforderlichen Geldmittel unter ge⸗ meinschaftlicher Garantie zu beschaffen, müßig liegende Gelder anzunehmen und zu verzinsen sowie einen Stiftungsfonds zur Förderung der Wirthschaftsver⸗ hältnisse der Vereinsmitglieder aufzubringen

Alle öffentlichen Bekanntmachungen sind durch den Vereinsvorsteber zu unterzeichnen und in dem Witzen⸗ häuser Kreisblatt bekannt zu machen. 1

Die Mitglieder des Vorstandes sind:

1) Otto Schmidt, Pfarrer in Quentel, Vereins⸗ vorsteher,

2) Conrad Bauer, Bürgermeister daselbst, Stell⸗

vertreter des Vereinsvorstehers, 3) Jobannes Nickel, Ackermann daselbst,

4) Conrad Letzing, Schreiner daselbst,

5) Jonas Drechsler, Tagelöhner daselbst.

Die Zeichnung. für den Verein geschieht, indem der Firma die Unterschriften der Zeichnenden hinzu⸗ gefügt werden. Die Zeichnung hat mit Ausnahme der nachbenannten Fälle nur dann verbindliche Kraft, wenn sie vom Vereinsvorsteher oder dessen Stellver⸗ treter und mindestens zwei Beisitzern erfolgt ist. Bei gänzlicher oder theilweiser Zurückerstattung von Darlebn sowie bei Quittungen über Einlagen unter 500 und über die eingezahlten Geschäͤftsantheile genügt die Unterzeichnung durch den Vereinsvorsteher oder dessen Stellvertreter und mindestens einen Bei⸗ sitzer, um dieselbe für den Verein rechtsverbindlich zu machen. In allen Fällen, wo der Vereinsvor⸗ steher und gleichzeitig dessen Stellvertreter zeichnen, gilt die Unterschrift des letzteren als diejenige eines Beisitzers.

Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts einem Jeden gestattet.

Hess. Lichtenau, den 28. November 1889.

Königliches Amtsgericht.

1(50412] Hess. Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß bezüglich der in unser Ge⸗ nossenschaftsregister in Gemäßheit des Gesetzes vom 4. Juli 1868 eingetragenen Genossenschaften:

1) des Spar⸗ und Vorschuß⸗Vereins zu

Hess. Lichtenau,

2) des Consum⸗Vereins II Hess.

Darlehns⸗Kassen⸗

Lichtenau, 3) des Reichenbacher

Vereins zu Reichenbach;

eingetragene Genossenschaften mit un⸗

beschränkter Haftpflicht, die jeweilige Liste der Genossen gemäß §§. 164, 165 Abs. 1 des Ges. vom 1. Mai 1889 berichtigt worden ist.

Alle Diejenigen, welche entgegen etwa geschebener Eintragung behaupten, daß sie am Tage des In⸗ krafttretens des letzteren Gesetzes nicht Mitglieder einer dieser Genossenschaften gewesen sind, oder daß ihr Ausscheiden nicht richtig in die Liste eingetragen ist, ferner alle Diejenigen, welche in einer dieser Listen nicht aufgeführt sind, und behaupten, daß sie an dem bezeichneten Tage (dem 1. Oktober 1889) Mitglieder einer dieser Genossenschaften gewesen sind, werden aufgefordert, ihren Widerspruch gegen die Liste innerhalb einer, mit dem Datum des diese Bekanntmachung entbaltenden öffentlichen Blattes, beginnenden Ausschlußfrist von einem Monate schriftlich oder zum Protokoll unseres Gerichts⸗ schreibers zu erklären.

Nach Ablauf der Ausschlußfrist ist für die Mit⸗ gliedschaft am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes und für das Ausscheiden in Folge vorher geschehener Aufkündigung oder Ausschließung der Inhalt der Liste maßgebend.

Einwendungen gegen die Liste bleiben allen Den⸗ jenigen vorbehalten, welche innerhalb der Ausschluß⸗ frist ihren Widerspruch erklärt haben oder diese Erklärung bei unverschuldeter Verhinderung binnen ecinem Monate nach Beseitigung des Hiadernisses schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers nachgebolt haben.

Hess. Lichtenan, 30. November 1889.

Königliches Amtsgericht.

zu

Kamberg. Bekanntmachung. [50470]

Auf Grund der Anmeldung des Vorstandes sind zu Nr. 31 unseres Genossenschaftsregisters zufolge Ver⸗ fügung vom 3. Dezember 1889 an demselben Tage folgende Einträge gemacht:

1) In Spalte 2, woselbst die Firma „Vorschuß⸗ verein zu Niederselters eingetragene Ge⸗ nossenschaft“ eingetragen stand, der Zusatz: „mit unbeschräukter Haftpflicht“.

2) In Spalte 4 folgende Abänderung des Sta⸗ tuts zufolge Beschlusses der Generalversammlung vom 13. Oktober 1889:

Alle Bekanntmachungen des Vereins ergehen unter dessen Ftrma und werden mindestens von 2 Vor⸗ standsmitgliedern unterzeichnet.

Der Vorstand besteht aus dem Direktor, dem Kafsirer und dem Controleur, als Direktor ist der Adam Schickel III. von Niederselters gewählt.

Zur Veröffentlichung seiner Bekanntmachungen bedient sich der Verein des Nassauer Boten.

Im Uebrigen hat die Gernossenschaft ihr Statut nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 1. Mai 1889 durch Beschluß der Generalversammlung vom 13. Oktober 1889 abgeändert,

Kamberg, den 4. Dezember 1889. .

Königliches Amtsgericht. Kassel. Genossenschaftsregister. 50417

Nr. IV. Firma Allgemeiner Vorschuß⸗Verein zu Kassel. Eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht.

Laut Beschluß der Generalversammlung vom 22. November 1889 ist das Statut vom 31. Ok⸗ tober 1875 abgeändert worden. (Fol. 174 fg. act.)

Zweck der Genossenschaft ist der Betrieb von Bankgeschäften behufs billiger Beschaffung der in Gewerbe und Wirthschaft nöthigen Geldmittel auf gemeinschaftlichen Kredit. 1“ 8

Die Zeichnung für die Genossenschaft geschieht dadurch, daß zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Stellvertreter der Firma ihre Namensunterschrift hinzufügen. 1

Die Bekanntmachungen, von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet, erfolgen in der Hessischen Morgenzeitung und im Casseler Tageblatt oder in zwei anderen vom Vorstand unter Genehmi⸗ gung des Aufsichtsraths zu bestimmenden Blättern.

Nach Beschluß der Generalversammlung vom 22. November 1889 sind die derzeitigen Vorstandzs:

2 zu

mitglieder: Ludwig Rode und Carl il

mit dem Sitz zu Quentel eine Genossenschaft er⸗

Kottbus.

Ludwigsburg.

Eingetragen auf Anmeldung vom 25. November 1889 nach Verfügung vom 30. November 1889 an demselben Tage.

Kassel, den 30. Rovember 1889.

Koönigliches Amtsgericht. Abtheilung 4.

Bekanntmachung. [50416] In unserem Genossenschaftsregister ist zu Nr. 3, be⸗ treffend die Vereinsbranerei zu Cottbus, Eingetragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht folgende Eintragung bewirkt: Rudolf Loll ist durch den Tod aus dem Vorstande ausgeschieden. Statt seiner ist Joseph Otte von hier in den Vorstand eingetreten. Eingetragen zufolge Verfügung vom 4 1889 an demselben Tage. Kottbus, den 4. Dezember 1889. Königliches Amtsgericht.

Dezember

Krappitz. Bekanntmachung. [50419] Seitens des unterzeichneten Gerichts werden die Eintragungen für das Jahr 1890: 1) in die Handelbregister: a. in dem Deutschen Reichs⸗ und Königl. 8 Preuß. Staats⸗Anzeiger, b. in der Schlesischen Zeitung und c. in der Brteslauer Zeitung; ) in das Genossenschaftsregister: in dem Reichs⸗Anzeiger und, soweit sich dieselben auf den Vorschuß⸗Verein zu Krappitz, Eingetragene Geuossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht beziehen, in dem Krappitz'er Stadtblatt; bezüglich des Konsum⸗ und Spar⸗Vereins zu Gogolin, Ein⸗ getragene Geuossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht dagegen in dem Groß⸗Srreh⸗ litz'er Kreisblatt veröffentlicht werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Krappitz, den 3. Dezember 1889. Königliches Amtsgericht. [50418]

Knpp. Bekanntmachung. heute bei

In unser Genossenschaftsregister ist

Nr. 1¹⁰, betreffend den Schalkowitz'er Darlehnskassen⸗Verein in Spalte 4 Folgendes eingetragen worden:

An Stelle des bisherigen Statuts ist das neue auf der Grundlage des Gesetzes vom 1. Mai 1889 errichtete, durch Beschluß vom 20. Oktober 1889 angenommene Statut von diesem Tage getreten. Cfr. Fol. 62 64 der Akten. Nach diesem muß auch bei der vom Vorstande zu führenden Vereins⸗ csrrespondenz und bei den von der Genossenschaft ausgehenden, und in den statutenmäßig bestimmten Publikationsorganen zu veröffentlichenden Bekannt⸗ machungen die Zeichnung durch den Vereinsvorsteher oder dessen Stellvertreter und mindestens ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen. Die Berufung der Ge⸗ neralversammlung kann nur durch Einzelzustellungen oder durch Currende bewirkt werden.

An Stelle der schlesischen Volkszeitung ist die Monatsschrift des schlesischen Bauernvereins getreten.

Kupp, den 2. Dezember 1889.

Königliches Amtsgericht.

Linz a. Rhein. Bekauntmachung. 150420] In Gemäßheit der §§. 164 und 165 des Gesetzes, betreffend die Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossen⸗ aften vom 1. Mai 1889, und §§. 24 ff. der Be⸗ kanntmachung vom 11. Juli 1889 sind die Listen der Genossen für folgende Genossenschaften: 1) Rheinbreitbacher Darlehnskassen⸗Verein zu Rheinbreitbach, Unkeler Spar⸗ Verein zu Unkel, Leubsdorfer Spar⸗ und Darlehnskassen⸗ Verein zu Leubsdorf, Leubsdorfer Winzerverein zu Leubsdorf, Hönuningen⸗Artendorfer Winzerverein zu Hönuningen, eingetragene Genossenschaften mit un⸗ beschränkter Haftpflicht, neu angelegt und werden deshalb die in den Listen aufgeführten Personen, welche behaupten, daß sie am 1. Oktober 1889 nicht Mitglieder der be⸗ treffenden Genessenschaft gewesen sind oder daß ihr Ausscheiden nicht richtig in der betreffenden Liste ein⸗ getragen ist, sowie die in derselben nicht aufgeführten Personen, welche behaupten, daß sie an dem bezeich⸗ neten Tage Mitglieder der betreffenden Genossenschaft gewesen sind, ihren Widerspruch gegen die Listen bis zum Ablauf einer Ausschlußfrist von einem Monat, beginnend mit dem Tage, an welchem das letzte der diese Aufforderung enthaltenden Blätter erschienen ist, schriftlich oder zu Protokoll des Ge⸗ richtsschreibers zu erklären, widrigensfalls nach Ab⸗ lauf der Ausschlußfrist für die Mitgliedschaft am 1. Oktober dieses Jahres und für das Ausscheiden in Folge vorher geschehener Aufkündigung oder Ausschließung der Inhalt der Listen maßgebend ist. Einwendungen gegen die Liften bleiben den vor⸗ bezeichneten Personen vorbehalten, sofern sie in Gemäßheit der Aufsorderung den Widerspruch erklärt haben oder hieran ohne ihr Verschulden verhindert waren und binnen einem Monat nach Beseitigung des Hindernisses den Widerspruch schrift⸗ lich oder zum Protokoll des Gerichtsschreibers erklärt aben. Die Listen liegen auf der Gerichtsschreiberei I. während der Dienststunden zur Einsicht offen. Linz a. Rhein, den 28. November 1889. KböaFnigliches Amtsgericht. 8 [50421] Für die Bekanntmachungen aus dem Genossenschaftsregister ist bezüglich sämmt⸗ licher Genossenschaften außer dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger die „Ludwigsburger Zeitung“, und bezüglich der Spar⸗ und Vorschußbank Ludwigs⸗ burg noch weiter der „Schwäbische Merkur“ in Stutt⸗ gart bestimmt worden. . Den 5. Dezember 1889. Amtsrichter Abel. 8

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.

und Darlehnskassen⸗

Neppen. Bekanntmachung. (50423]

Im Genossenschaftsregister des hiesigen Gerichts ist auf Fol. 4 zu der Firma „Landwirthschaftlicher Produzenten⸗Verein zu Meppen, eingetra⸗ geue Genossenschaft“, vermerkt, daß der Zusatz „mit unbeschränkter Haftpflicht“ in die Firma aufgenommen ist.

Meppen, den 3. Dezember 1889.

Moringen. Bekaunntmachung. [50476] Die Eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht, Hevenser Spar⸗ und Darlehnskassen Verein hat ihre bisherigen Statuten laut Generalversammlunzsbeschlusses durch neue Statuten (.Satzungen“) ersetzt Bezüglich derselben wird Nachstehendes veröffentlicht: 1) Das neue Statut datirt vom 27. Oktober 1889. 2) ie Firma der Genossenschaft lautet jetzt: „Hevenser Spar⸗ und Darlehnskasse, ein getragene Genossenschaft mit unbeschräukter Haftpflicht“. Sitz der Genossenschaft ist „Hevensen“. 3) Gegenstand des Unternehmens ist: a. Gewährung von Darlebnen an die Genossen fär ihren Geschaͤfts⸗ und Wirthschaftsbetrieb; b. Erleichterung der Geldanlage; . ec. Förderung des. Sparsinns. 4) Alle Bekanntmachungen und Erlasse angelegenheiten sind vom Vereinsvorsteher oder dessen ellvertreter zu unterzeichnen. Nur in den §. 44 der neuen Statuten bezeichneten Fällen, in denen die Einladungen zu Generalversammlungen nicht vom Vereinsvorsteher ausgehen, hat die Unterzeichnung durch den betreffenden Einlader zu erfolgen. Zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen bedient sich der Verein des Blattes „Göttingen Grubenbagener Zeitung“ und beim Eingehen desselben ist der Vor⸗ stand befugt, an dessen Stelle ein anderes Blatt zu bestimmen. Die Einladung zu den Generalversamm⸗ lungen kann auch durch Zirkular unter den Mit⸗ gliedern, oder, falls die Generalversamznlung solches zweckdienlicher findet, in ortsüblicher Weise erfolgen. Vorstandsmitglieder sind: a. Müblenbesitzer Bodo Engelbrecht zu Hevensen Vereinsvorsteher, Pastor C. Bühler zu Hevensen Stell⸗ vertreter des Vereinsvorstehers, „Hofbesitzer A. Keese I. zu Wol⸗ brechtsbausen, Drechsler August Meyer Wolbrechtshausen, Hofbesitzer Wilhelm „zu Hevensen, Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts Jedem gestattet. Der Vorstand vertritt den Verein nach Maßgabe des §. 25 des Statuts. Die Zeichnung für den Verein geschieht daduech, daß die Zeichnenden zu der Firma des Vereins ihre Unterschriften hinzufügen. Rechtsverbindlichkeit für den Verein hat die Zeich⸗ nung bei Quittungen, wenn sie vom Vereinsvorsteher oder dessen Stellvertreter und einem Beisitzer er⸗ folgt ist. Moringen, den 2. Dezember 1889. Königliches Amtsgericht.

d e

zu

V Beisitzer.

Schlemme

Mühlhausen i. Th. Die Eintragungen unser Handelsregister werden im Laufe des Jahres 1890 durch folgende Zeitungen:

1) den Deutschen Neichs⸗ und Königlich

Preußischen Staats⸗Anzeiger in Berlin,

2) die Berliner Börsenzeitung daselbst,

3) durch den Mühlhäuser Anzeiger hier bekannt gemacht werden.

Diejenigen in unser Gtenossenschaftsregister in die zu 1 und 3 bezeichneten Zeitungen, ferner von jetz ab auch durch die Mühlhäuser Zeitung und bez. des Hildebrandshäuser Spar und Darlehns⸗ kassen⸗Vereins, Eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in den Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger, Müblhäuser Anzeiger und die Eichsfeldia (gemäß §. 5 3 der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 11. Juli 1889), da⸗ gegen die in das Muster⸗ und Zeichenregister be⸗ freffenden Eintragungen nur durch den oben⸗ bezeichneten Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger.

Die auf Führung dieser den Amtsgerichtsbezirk Treffurt mit umfassender Register bezügl. amtlichen Geschäfte werden von dem Amtsgerichtsrath Köhler und dem Amtsgerichtssekretär Grefrath hierselost bearbeitet werden.

Mühlhausen i. Th., den 2. Dezember 1889.

Königl. Amtsgericht. IV. Nassau. Bekanntmachung. [50471

In das hiesige Genossenschaftsregister wurde lid. Nr. 2 „Darlehns⸗ und Sparkassenverein Obernhof“ nach erfolgter Anmeldung solgender Eintrag gemacht:

Heinrich Hahn als Vorsitzender und Ludwig Hahn ls Stellvertreter sind aus dem Vorstand aus⸗ getreten und an deren Stelle der Christian Arnold tauch als Vorsitzender und Wilhelm Hahn als tellvertreter ernannt worden. 8

Sodann:

er Verein hat seine Auflösung beschlossen.

Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Nassau, den 30. November 1889. Königliches Amtsgericht.

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Neu-Ruppin. Bekanntmachung. 3 Der Vorschuß⸗ und Spar⸗Verein zu Neustadt ¼ eingetragene Genossenschaft, hat die Firma in: „Vorschuß⸗ und Spar⸗Verein zu Neu⸗ stadt a/D., eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ geändert. Dies, sowie daß die Gesellschaft unterm 97. Oktober 1889 ein neues Statut argenommen hat und daß den Vorstand auch fernerhin die bis⸗ herigen Personen bilden, ist heut in unser Genossen⸗ schaftsregister bei Nummer 4 eingetragen worden. Neu⸗Ruppin, den 27. November 1889. Königliches Amtsgericht. Oberstein. Bekanntmachung. lk Die Bekanntmachung der im Jahre 1890 genden Eintragungen in das Genossenschaftsregister des Amtsgerichts wird durch den Deutschen Reichs⸗ Anzeiger und den zu Kreuznach erscheinenden „General⸗Anzeiger für Stadt und Land“ geschehen. Oberstein, den 2. Dezember 1889. GSroßherzogliches Amtsgericht. Groskopff.

oOrb. Bekanntmachung. [49427] Durch Beschluß der Generalversammlung des Spar⸗ und Credit⸗Vereins zu Orb, einge⸗ tragene Genossenschaft, rom 9. Oktober 1889 ist die dem Reichsgesetz vom 1. Mai 1889 entsprechende Aenderung der Firma in „Spar⸗ und Credit⸗Verein Bad Orb, ein⸗ getragene Genossenschaft, mit unbe⸗

Ksönigliches. Amtsgericht. II

schräukter Haftpflicht“

in Vereins⸗

Spandau.

beschlossen worden, was auf Grund Anmeldung des Vorstandes am 15. November 1889 im hiesigen Genossenschaftsregister eingetragen worden ist. Orb den 15. November 1889. 8 Kvhnigliches Amtsgericht. Wagemann.

8 1 3 50427 Paderborn. In unser Genossenschaftosregudt 9 bei Nr. 1 heute folgende Eintragung erfolgt: .Die Genossenschaft hat in der Generalversamm⸗ lung vom 23. September 1889 das bisherige Statut aufgehoben und an Stelle desselben ein neues Statut mit Wirkung vom 1. Oktober 1889 beschlossen. Danach führt die Genossenschaft von jetzt an die Firma:

Vorschußverein, eingetragene Genossen⸗ schaft-emit unbeschrünkter Haftpicht⸗ zu Paderborn. Dieselbe hat ihren Sitz in Paderborn und be⸗

zweckt, durch gemeinschatlichen Kredit die zur För⸗ derung des Erwerbes oder der Wirthschaft seiner Mitglieder erforderlichen Geldmittel zu beschaffen. Die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen ergehen unter deren Firma und werden mindestens von 3 Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet. Die Einladungen zu den General⸗ versammlungen dagegen, insofern sie nicht vom Vor⸗ stande ansgehen, erläßt der Vorsitzende des Auf⸗ sichtsraths mit der Zeichnung:

Der Aufsichtsrath des Vorschußvereins, getragene Genossenschaft mit Haftpflicht, zu Paderborn.

N. N. Vorsitzender.

Zur Veröffentlichung seiner bedient sich der Verein des „Westfälischen Volks⸗ blatts“ und des „Paderborner Anzeigers“. Falls eines oder beide Blaͤtter eingehen, ist der Vorstand befugt, mit Genebmigung des Aufsichtsraths an Stelle des eingegangenen ein anderes zu bestimmen.

Der Vorstand besteht aus:

1) dem Vorsitzenden,

2) dem Rendanten,

3) dem Controleur,

4) dem Schriftführer,

5) neun Beisitzerr.

Das Amt des Controleurs und Schristführers kann nach der Bestimmung des Vorstandes in einer Person vereinigt werden.

Die nach dem früheren Statut gewählten Vor⸗ standsmitglieder bleiben sämmtlich bis zum Ablauf der Wahlperiode im Amt. Die Zeichnung für den Verein geschieht dadurch, daß die Zeichnenden zu der Firma des Vereins ihre Namenzunterschrift hinzu⸗ 1S, 8 muß, um

ins, ein⸗ unbeschränkter

Bekanntmachungen

1 Die Erklärung und Zeichnung Dritten gegenüber rechtsverbindlich zu sein, von min⸗ destens 3 Mitgliedern des Vorstandes geschehen

Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts Jedem gestattet“.

Paderborn, den 30. November 1889.

Königliches Amtsgericht.

Peine. Bekanntmachung.

Spalte 3 heute zur Firma: „Dampf⸗Dreschanstalt Adenstebdt, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränkter

Haftpflicht in Adenstedt“

eingetragen:

Der Gesellschaftsvertrag vom 5. Juli 1873 ist in

Gemäßbeit des Gesetzes vom 1. Mai 1889 durch

den Gesellschaftsvertrag vom 25. November 1889

abgeändert.

Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen schriftlich durch die Post oder Cireular oder auch nach dem Ermessen des Vorstandes durch Einrückung in die Peiner Zeitung. Der Vorstand zeichnet rechtsverbindlich für die Genossenschaft in der Weise, daß mindestens 2 Vorstandsmitglieder zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift hinzufügen.

Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Amtsgerichts Jedem gestattet.

Peine, den 2. Dezember 1889.

Königliches Amtsgericht. I.

8 Quüuerfurt. Bekanntmachung. [50428] In unser Genossenschaftsregister unter Nr. 9 bei dem Consum⸗Verein Steigra, E. G., ist heute zufolge Verfügung von heute Folgendes eingetragen: Die Firma hat folgenden Zusatz erhalten: „mit unbeschränkter Haftpflicht.“ Querfurt, den 30. November 1889. 9 Königliches Amtsgericht. II.

8

bagan. Bekanntmachung. [49764] unserem Genossenschaftsregister sind heut bei

.4, betreffend den Consum⸗Verein zu Sagan, Eingetragene Genossenschaft, folgende Ein⸗ tragungen bewirkt worden:

a. in Spalte 2: Die Genossenschaft hat zu ihrer bisberigen Firma den Zusatz „mit unbeschränkter Haftpflicht“ angenommen

b. in Spalte 4: Die §§ 10, 25 und 37 des bis⸗ herigen Statuts sind durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 21. November 1889 abgeändert worden.

Der Beschluß befindet sich bei den Akten, betreffend den Consum⸗Verein zu Sagan, Eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Seite 67, 68.

An Stelle Miethmann ist

verstorbenen Kaässirers August chuhmachermeister A. Walter zu Sagan gewählt worden. Das Amt eines Stell⸗ vertreters des Vorstehers (Direktors) ist aufgehoben und ist daher der Katastergehülfe F. Lippert zu Sagan aus dem Vorstande ausgeschieden

Die Bekanntmachungen Seitens der Genossenschaft rfolgen fernerhin auch im Saganer Tageblatt.

Sagan, den 28. November 1889. Königliches Amtsgericht.

der S

3 1

Bekanntmachung. [50430]

In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 6 eingetragenen Genossenschaft „Landwirth⸗ schaftlicher Vorschuß⸗Verein des Havellandes, eingetragene Genossenschaft zu Nauen“ heut

Sprottau. Beschluß. In folgenden Blättern: 1

1) dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger,

2) der Berliner Börfenzeitung,

3) der Schlesischen Zeitung,

4) dem Sprottauer Wochenblatte, 1““ werden die im Jahre 1890 zu bewirkenden tragungen in die Handels⸗, Zeichen⸗, Muster⸗, Genossenschaftsregister, nur in den Blätten und 4 die in demselben Jahre zu bewirkenden, de Vorschußverein zu Sprottan, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpilicht betreffenden Eintragungen in das Genossegschafts⸗ register des unterzeichneten Gerichts veröffentlicht werden.

Sprottau, den 2. Dezember 1889.

Königliches Amtsgericht. EEö ——

Strelitz. in das hiesigs Genossenschaftsregister Jahr 1890 der Deutsche Reichs⸗Anzeiger, die Neustrelitzer ltz ach bestimmt.

Strelitz, den 3. Dezember 1889.

Großherzogliches Amtsgericht. Giehrke. Stromberg. Bekanntmachung. [48981. Stromberger Darlehnskassen⸗Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht.

In der Generalversammlung vom 27. Oktober 1889 ist eine Abänderung des Statuts vom 16. August 1888 beschlossen worden Das abgceänderte Statut enthält unter anderen folgende Bestimmungen;

Gegenstand des Unternehmens ist: .1) die Verhältnisse der Genossen in jed ziehung zu verbessern, die dazu nöthigen Einri zu treffen, namentlich die zu Darlehn Mitglieder erforderlichen Geldmittel unter schaftlicher Garantie zu beschaffen, besonders auch müßig liegende Gelder anzunehmen und zu verzinsen

2) ein Kapital unter dem Namen „Stiftungsfonds zur Förderung der Wirthschaftsverhältnisse der Ver⸗ einsmitglieder“ anzusammeln. 1 Ge⸗ nossenschaft ausgebenden Bekanntmachungen erfolgen unter der Unterschrift des Vereinsvorstehers in dem Landwirthschaftlichen Geneossenschaft blatte.

Die Zeichnung für die Genossenschaft erfolgt, in⸗

er Be⸗ chtungen an die

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hinzugefügt werden; sie ist in der Regel nur rechts⸗ verbindlich, wenn sie vom Vereinsvorsteher oder dessen Stellvertreter und mindestens zwei Beisitzern erfolgt ist. Bei gänzlicher oder theilweiser Zurück⸗ erstattung von Darlehn fowie bei Quittungen über Einlagen unter 500 und über die eingezahlten Geschaͤftsantheile genügt die Unterzeichnung durch den Vereinsvorsteher oder dessen Stellvertreter und mindestens einen Beisitzer, um dieselbe für den Verein rechtsverbinslich zu machen. In Fällen, wo der Vereinsvorsteher und gleichzeitig dessen Stellvertreter zeichnet, gilt die Unterschrift des letzteren als diejenige eines Beisitzers.

Der Vereinsvorstand besteht aus folgenden Per⸗

sonen:

) Julius Preetorius, Vereinsvorstehe Heinrich Bogerts, Stellvertreter, Heinrich Sahler,

Peter Rohr, „Beisitzer, Jacob Brauch, sämmtlich zu Stromberg wohnhaft. Stromberg, den 25. November 1889. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Begl.: Steingaß, Gerichtsschreiber.

50473] In unser Genossenschaftsregister

89

Tessin. zur lfd. Nr. 2 (Molkerei⸗Genossenschaft Sanitz e. G.).

Col. 2 (Firma der Genoessenschaft):

„Molkerei Genossenschaft Sanitz mit unbeschränkter Haftpflicht.“

Col 4 (Rechtsverhältnisse der Genoss In den Generalversammlungen vom 27. S und 28. November 1889 isr ein verändertes deschlossen, welches zu (7) d. A. anliegt.

Gegenstand des Unterneh ist die Verwerthung der von den Genossen z Milch auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr.

Der Vorstand giebt seine Willenserklkärungen kund und zeichnet für die Genossenschaft, indem mindestens zwei Vorstandsmitglieder zu der Firma der Genossen⸗ schaft oder zur Benennung des Vorstandes ihre Namenzunterschrift setzen.

Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekannt⸗ machungen erfolgen unter deren Firma und m von dem Vorstande, die vom Aufsichtsrath aus⸗ gehenden unter Benennung desselben von dem Vot⸗ sitzenden unterzeichnet, und in der Rostocker Zeitung und dem Rostocker Anzeiger, beim Eingehen eines dieser Blätter in einem rvom Vorstande unter Genehmigung des Aufsichtsraths bestimmten anderen Blatte veröffentlicht.

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. J

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C 8 30. Jun

der Dienststunden des Gerichts Jedem gestattet. Tessin, 4. Dezember 1889 Großherzoglich Mecklenburgisches Amtsgericht. Usingen. Bekanntmachung. [5043 Zur Veröffentlichung der Eintragungen in das biecsige Genossenschaftsregister wird für das Jahr 1890 außer dem Deutschen Reichs⸗Amzeiger, das

u. H. außerdem noch

M. bestimmt.

Usingen E. G. m. der Generalanzeiger zu Frankfurt g. Usingen, 2. Dezember 1889. Königliches Amtsgericht. II.

Genossenschaftsregister

Vorsfelde. In das hiesige 0. 1⸗Molkerei Gr. Sis⸗

ist bei der Firma „Ceutra beck“ Folgendes eingetragen: Laut Anmeldung vom November 1889

27.

Folgendes eingetragen worden:

Die Genossenschaft het zu ibrer Firma zusätzlich die Bezeichnung „mit unbeschränkter Haftpflicht“ angenommen.

Spandan, den 2. Dezember 1889. Königliches Amtsgericht.

8

ist in die Firma die zusätzliche Bezeichnu „eingetragene Genossenschaft mit unbeschränk ter Haftpflicht“ aufgenommen. Vorsfelde, den 28. November 1889. DHerzoglichets Amtsgericht. 8 Mever.

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5935

1.““ P504292

Zur Veröffentlichung der Eintragungen G

Zeitung und die Strelitzer Nachrichten

dem der Firma die Unterschriften der Zeichnenden

allen

ist heute zufolge Verfügung vom 2 d. M. eingetragen

werden

uli bis zum

Die Einsicht der Liste der Genossen ist während

Usinger Kreisblatt und für den Vorschußverein zu

der

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