“ “ 1 u“
unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern
in nachstehender Art abzudrucken: . . . ter Zinsschein.
.. ter Zinsschein.
Anweisung.
8 8 Privilegium 5 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautenber An⸗ leihescheine der Stadt Saarbrücken im Betrage von 560 000 ℳ Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.:
Nachdem die Stadtverordneten⸗Versammlung von Saarbrücken darauf angetragen hat, der Stadt Saarbrücken Behufs Be⸗ schaffung der Mittel zur Tilgung von Schulden, zum Ankauf von Grundstücken, zur Erweiterung der Gasanstalt und des Schlachthofes und zur Ausführung anderer gemeinnütziger Anlagen, die Aufnahme einer Anleihe von 560 000 ℳ in Buchstaben: „fünfhundertsechszig Tausend Mark“ gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinsscheinen versehener, Seitens der Gläubiger unkündbarer An⸗ leihescheine zu gestatten, nachdem bei diesem Antrage im Interesse der Stadtgemeinde sowohl, als der Gläubiger sich Nichts zu erinnern ge⸗ funden hat, so ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes⸗ herrliche Genehmigung zur Ausstellung der gedachten Anleihe⸗ sähhinf zum Betrage von 560 000 ℳ: in Buchstaben: „fünfhundert⸗ echszig Tausend Mark“, welche in fünfhundertsechszig Abschnitten zu je Tausend Mark nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit dreieinhalb Prozent jährlich zu verzinsen und mittels Verloosung vom Jahre 1890 ab jährlich mit zwei Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen zu tilgen sind.
Die Ertheilung erfolgt mit der Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 27. November 1889.
(L. S.) Wilhelm R. von Scholz. Herrfurth.
rovinz Regierungsbezirk Trier.
1“ nleiheschein der Stadt Saarbrücken.
“ 1“ Mark deutsche Reichswährung. 8 Ausgefertigt gemäß des landesherrlichen⸗ Privilegiums vom 27. November 1889 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 3.5 5 eo“ und Gesetz⸗Sammlung für 18. Seite . . ). 8
Auf Grund des von dem Bezirks⸗Ausschuß zu Trier genehmigten Beschlusses der Stadtverordneten⸗Versammlung vom 30. März 1889 wegen Aufnahme einer Anleihe von 560 000 ℳ bekennt sich die Stadt Saarbrücken, vertreten durch die Endesunterzeichneten, durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Ver⸗ schreibung zu einer Darlehnsschuld von Tausend Mark, welche an die Stadt Saarbrücken baar gezahlt worden und mit dreieinhalb Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 560 000 ℳ erfolgt mittels Verloosung der Anleihescheine in den Jahren 1890 bis spätestens 1919 einschließlich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens zwei Prozent des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monat Dezember jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstocke zu.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermin in dem Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regie⸗ rung zu Trier, der Saarbrücker und St. Johanner Zeitung. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Stadt⸗ verordneten⸗Versammlung mit Genehmigung des Bezirks⸗Ausschusses zu Trier ein anderes Blatt bestimmt
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen amßs 2. Januar und 1. Juli, vom heutigen Tage an gerechnet, mit drei und einhalb Prozent jährlich verzinst. .
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine beziehungsweise dieses An⸗ leihescheines bei der Stadtkasse zu Saarbrücken und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihescheine sind die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzukiefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital ab⸗ gezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rückzahlungstermin nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und folgende der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗ Gesetzblatt Seite 83) be⸗ ziehungsweise nach §. 20 des Aus ührungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Sammlung Seite 281).
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden; doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist bei der Stadtkasse an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleihescheines oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angem ldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausge⸗ zahlt werden. Mit diesem Anleihescheine sind halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 1898 ausgegeben. Die ferneren Zins⸗ scheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben. Die Ausgabe einer neuen Reihe ron Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Saarbrücken gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe bei⸗ gedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine an den Inhaber des Anleihe⸗
scheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 28 Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. 8 Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. 2 Saarbrücken, den Der Bürgermeister. Die städtische Finanzkommission. (Unterschriften)
Regie Zinsschein .. . Reihe Nr. ... zu dem Anleihescheine der Stadt Saarbrücken Nr. Tausend Mark zu 3 ½ % Zinsen. 8 Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe die Zinsen des vorbezeichneten Anleihescheins für das Halbjahr vom “ —2*—* der Stadtkasse zu Saarbrücken. Saarbrücken, den G . Der Bürgermeister. Die städtische Finanzkommission. Der Kontrolbeamte. (Unterschriften.)
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.
Rheinprovinz. — Anweisung zum Anleiheschein der Stadt Saarbrücken Nr. über... Mark. Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleibescheine die. . Reihe von Zinsscheinen für die Jahre vom ... . bis ... bei der Stadtkasse zu Saarbrücken, sofern nicht rechtzeitig von dem, als solchen sich ausweisenden In⸗ haber des Anleihescheins dagegen Widerspruch erhoben wird. Saarbrücken, denz Der Bürgermeister. Der Kontrolbeamte. “ (Unterschriften.)
Die städtische Finanzkommission.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Dessau, 5. Dezember. Auer v. Herrenkirchen. Hauptm., Flügeladjut. des Herzogs von Anhalt Hoheit, zum Major, vorläufig ohne Patent, befördert.
Darmstadt, 7. Dezember. v. Zangen, Oberst, persönlicher Adjut. des Prinzen Wilhelm von Hessen und bei Rhein Großherzog⸗ liche Hoheit, der Charakter als Gen. Major verliehen. Frhr. Schenck zu Schweinsberg, Rittm., persönlicher Adjut. des Prinzen Hein⸗ rich von Hessen und bei Rhein Großherzogliche Hoheit, zum Major, vorläufig ohne Patent, befördert.
Darmstadt, 9. Dezember. Prinz Heinrich von Preußen Königliche Hoheit, Kapitän zur See, Oberst à la suite des 1. Garde⸗Regts. z. F. und des Garde⸗Füs. Landw Regts, als Oberst auch à la suite des Großherz. Hess. Feld⸗Art. Regts. Nr. 25 (Großherzogl. Art. Corps) gestellt. Willich gen. v. Pöllnitz, Rittm. vom 1. Garde⸗Drag. Regt. Königin von England, komman⸗ dirt als Adjut. bei dem General⸗Kommando des XI. Armee⸗Corps, der Charakter als Major verliehen.
Frankfurt a. M., 9. Dezember. Sachsen⸗Weimar, Herzog zu Sachsen Hoheit, Pr. Lt. vom 1. Hess. Hus. Regt. Nr. 13, zum überzähl. Rittm. befördert.
Neues Palais, 10. Dezember. Chef vom Feld⸗Art. Regt von Holtzendorff (1. Rhein.) Nr. 8, Soko⸗ lowski, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 15, deren Ende De⸗ zember d. J. ablaufende Kommandos zur Dienstleistung bei der Art. Prüfungskommission bis auf Weiteres verlängert.
Neues Palais, 12, Dezember.
Sec. Lt. mit einem Patent vom 15. Januar 1883 bei dem 2. Hannov. Inf. Regt. Nr. 77, wiederangestellt In der Gendarmerie.
versetzt. Nr. 27, in der 6. Gend. Brig. angestellt. 1 Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere.
Palais, 10. Dezember. v. ) sönlicher Adjutant Sr. Hoheit des Herzogs von
2
des 1. Garde⸗Regts. 3. F., Hennecke,
5. Rhein. Inf.
genannten Regiments, zur Disposition gestellt. Schwerin (3 2¼ r Uniform des Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regts. Nr. 2 ertheilt.
Neues Palais, 12. Dezember.
laubniß zum Tragen der Uniform des genannten Regts. ertheilt
Im Beurlaubten stande. Neues Palais, 10. Dezember. Trumpf, Pr. Lt. a. D., zuletzt Sec. Lt. von der Inf, des dama⸗ ligen 1. Bats. (Hamburg) 2. Hanseat. Landw Regts. Nr. 76, die
Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform ertheilt.
Königlich Bayerische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen
Im aktiven Heere. 12. Dezember. v. Lutz, Oberst und Commandeur des 1. Feld⸗Art. Regts. Prinz⸗Regent Luitpold, unter Train⸗Bats., zum Traininspecteur, v. Bomhard, Oberst à la suite des 4. Feld⸗Art. Regts. König, Abtheil. Chef im Kriegs⸗Ministerium, zum Commandeur des 1. Feld⸗ Landmann, Oberst⸗Lt. zum Kriegs⸗Ministerium, unter Stellung à la suite des Generalstabes, Windisch, Major von der Fortifikation Germersheim, zum 2. Pion. Bat., Remshard, Port. Fähnr. vom 5. Inf. Regt. Großherzog von Hessen, zum 9. Inf. Regt. Wrede, versetzt. Ritter v. Schallern, Oberst⸗Lt. vom 2. Pion, Bat., zum Ingen. Offizier vom Platz in Germersheim, Müller, Major des Ingen. Corps, zum Referenten bei der Insp. des Ingen. Corps und der Festungen, Beer, Hauptm. im 1. Inf. Regt. König, bisher à la suite dieses Regiments und kommandirt zur Dienstleistung dort⸗ Guggenberger, Pr. Lt., bisher Assistent an der Milit. vom 10. Inf. Regt. Prin; Ludwig, im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, unter Beförderung zum Hauptm. Pr. Lt. von der Fortifikation Ingolstadt, im Ingen. Corps zum Hauptm., v. Hey⸗ denaber, Sec. Lt., kommandirt zur Kriegs⸗Akademie, im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, Vetter, Sec. Lt. im 1. Jäger⸗Bat., zu Pr.
2 Münch, Pr. Lt. von der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Hof), zur Res. des 17. Inf. Hutschenreuther, Pr. Lt. in der Res. des 1. Chev. Regts. Kaiser Alexander von Rußland, Graf v. Arco⸗ Valley, Pr. Lt. in der Res. des 3. Chev. Regts. vakant Herzog Maximilian, zu Rittmeistern, dieser mit einem Patent vom 15. Fe⸗ Aufgebots (Würzburg), zum Hauptm., Schuster, Frhr. v. Aretin(l. München), Pöhlmann (Landau), Pr. Lts. bei der Landw. Kav. 1. Aufgebots, zu Rittmeistern, Neußdörffer (Bayreuth), Sec. Lt. bei der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Ludowici (Ludwigshafen), Sec. Lt. beim Landw. Train 1. Aufgebots, Walther (Aschaffenburg), Sec. Lt. in der Greif, Pr. Lt. 8 Eisenbahn⸗Bats, wieder⸗
Stellung à la suite des 1.
Art. Regts. Prinz⸗Regent Luitpold, ernannt. von der Centralstelle des Generalstabes,
selbst, Schießschule
ohne Patent, zu Comp. Chess, ernannt. Schiller
Lts. ohne Patent, befördert Im Beurlaubtenstande. 12. Dezember.
Regts. Orff versetzt.
bruar 1889, Sell, Pr. Lt. bei der Landw. Inf. 1.
Landw. Kav. 2. Aufgebots, zu Pr. Lts, befördert. a D., in der Landw. 1. Aufgebots de e““ 8 ’
8
.. über
. ..Regierungsbezirk Trier.
Prinz Bernhard zu
Hamm, Hauptm. und Battr.
ale 1 v. Wittich, Sec. Lt. von der Res. des 2. Hannov. Inf. Regts. Nr. 77 und kommandirt zur Dienstleistung bei diesem Regt., im aktiven Heere, und zwar als
Neues Palais, 10. Dezember. v. Zastrow, Hauptm. von der 6. Gend. Brig., zur 3. Gend Brig. Wagner, Hauptm. a. D., zuletzt à la suite des jetzigen Inf. Regts. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.)
v. d. Schulenburg, Major und per⸗
Sachsen⸗Altenburg, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension und der Uniform Major a. D., zuletzt im jetzigen Inf Regt. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des f. Regts. Nr. 65, Kuhlmay, Major a. D., zuletzt à la suite des damaligen 3. Pomm. Inf. Regts. Nr. 14 und Di⸗ rektor der Gewehr⸗ und Munitions⸗Fabrik in Danzig, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Graf v. Reina, Major a. D, zuletzt Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Graf Pomm.) Nr. 14, die Erlaubniß zum Tragen der
er. v. Nerée, Pr. Lt. a. D., zuletzt im 2. Bad. Gren. Regt. Kaiser Wilhelm I. Nr. 110, die Er⸗
“
Abschiedsbewilligungen. . zember. Frhr. v. Cöster, Gen. Major und Traininspecteur, mit Pension der Abschied bewilligt. Steinmetz, Oberst⸗Lt. u. Ingen. Offiz. vom Platz in Germersheim, mit Pension und mit der Er⸗ laubniß zum Tragen der Uniform, Wolf, Hauptm. und Comp. Chef des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oester⸗ reich, unter Verleihung des Charakters als Major, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, Koch, Hauptm. und Comp. Chef des 1. Inf. Regts. König, unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienste, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, der Abschied bewilligt.
Im Beurlaubtenstande. 12. Dezember. Hensel, Sec. Lt. von den Landw. Pionieren 2. Aufgebots (Passau), der Ab⸗ schied bewilligt. Landmann, Hauptm. a. D., unter Fortfall der Aussicht auf Anstellung im Civildienste, in die Kategorie der zur Disp. stehenden Offiziere eingereiht.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die Ueberzeugung von der gesetzlichen Unzulässigkeit einer Pfändung schließt nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 27. Mai 1889, bei der Entziehung der ge⸗ pfändeten Gegenstände aus der Verstrickung die Strafbarkeit des Thäters aus §. 137 des Strafgesetzbuches nur dann aus, wenn der Thäter angenommen hat, daß die Pfändung durch einen zur Vor⸗ nahme von Pfändungen gar nicht zuständigen Beamten voll⸗ zogen worden, oder daß die Pfändung an sich im vorliegenden Falle überhaupt nicht Platz zu greifen hat, oder daß bei der Pfän⸗ dung vom Gesetz als wesentlich vorgeschriebene Förmlichkeiten nicht beobachtet sind. Dagegen wird die Bestrafung des Thöters nicht durch seine Ueberzeugung ausgeschlossen, daß die Pfändung wegen Außer⸗ achtlassen instruktioneller Vorschriften oder wegen Ansprüche Dritter an dem gepfändeten Gegenstand einer Anfechtung unter liegen kann.
— Behauptet Jemand in Bezug auf einen Anderen eine wahre Thatsache, welche denselben verächtlich zu machen geeignet ist, und erhebt deshalb der Verletzte eine Privatklage gegen den Ersteren wegen Beleidigung, so ist der Privatkläger nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 23. September 1889, wegen wissentlich falscher Anschuldigung (§. 164 des Str.⸗G.⸗B) zu bestrafen, wenn er bei Erhebung seiner Klage gewußt hatte, daß die über ihn behauptete Thatsache auf Wahrheit beruht; seine irrige Annahme, daß die behauptete Thatsache unerweislich sei, gereicht ihm nicht zur Entschuldigung.
— Die Hinterziehung der im §. 46 des Branntweinsteuer⸗ gesetzes vom 24. Juni 1887 vorgeschriebenen Nachsteuer von den am 1. Oktober 1887 vorhandenen Branntweinvorräthen ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 8. Ok⸗ tober d. J, gemäß den Strafbestimmungen der §§. 17 flg. des er⸗ wähnten Gesetzes mit einer Defraudationsstrafe zu belegen.
Kunst und Wissenschaft. “
Wie der „B. B.⸗Cour.“ berichtet, ist dem Professor Schaper vor Kurzem durch den Staats⸗Minister Dr. von Goßler der Auftrag geworden, die Leitung der umfangreichen Aus⸗ schmückungs⸗Arbeiten zu übernehmen, welche durch den mit dem Erlaß Kaiser Wilhelm's I. vom 18 Januar 1871 bewirkten Wiederaufbau der Kirche zu Lehnin jetzt nach Vollendung dieses Baues an dem Gotteshause nothwendig werden. Professor Schaper hat seine Pläne zu diesem Zweck bereits voll⸗ endet. Den Hintergrund des Altarraums nimmt nach den⸗ selben eine Darstellung der Geburt Christi ein, während die Bildnisse der Evangelisten die Seiten der Altarwände zieren. Die hervorragenden Abschnitte des Alten und Neuen Testaments gelangen im Hauptschiff zur Darstellung, während im übrigen Theil der Kirche die Bilder der Kurfürsten und Könige Aufstellung finden werden. Die Ausführung der Arbeiten, deren Kostensumme sich auf etwa 60 000 ℳ belaufen dürfte, soll im Frühling kommenden Jahres unter Mithülfe einer Zahl anderer bedeutender Künstler begonnen und im Laufe der nächsten zwei Jahre vollendet werden.
— Ein in Amerika wohnender Herr hat, der „Magdeb. Ztg“ zu⸗ folge, der Stadt Halle 5000 ℳ als Grundstock zur Errichtung eines Denkmals für Geheimrath Professor von Volkmann überwiesen. .
— Ueber eine Wieland⸗Reinhold⸗Stiftung in Weimar schreibt die „Weimar. Ztg.“: „Als im Mai d. J. das Goethe⸗Archiv durch die großartige Schenkung, welche die Freiherren Ludwig und Alexander von Gleichen⸗Rußwurm der hohen Besitzerin desselben mit dem gesammten Nachlaß Schiller's gemacht hatten, sich zu einem „Goethe⸗ und Schiller⸗Archiv“ erweiterte, war ihm durch diese Er⸗ weiterung zugleich das Ziel gesetzt, die handschriftlichen Denkmäler des klassischen Weimar im möglichst weiten Umfang aufzunehmen. Es wurden damals gleichzeitig ansehnliche Stücke aus dem Nach⸗ laß Herder's von dessen Enkel, dem Staats⸗Minister Stichling, gestiftet. Nun hat unlängst auch der Urenkel Wieland's, unser Mit⸗ bürger, der Geheime Justiz⸗Rath Karl Reinhold (Freund Walther's von Goethe und als solcher wirksam betheiligt bei Abfassung seines für Weimar so folgereichen Testaments), sich entschlossen, den erheb⸗ lichen Besitz von Handschriften, der aus dem Nachlaß seines Groß⸗ vaters, des bekannten Philosophen Carl Leonhard Reinhold (Schwiegersohnes Wieland's, Professors in Jena von 1787 bis 1794) auf ihn vererbt war, Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin zur Aufnahme in das „Goethe⸗ und Schiller⸗Archiv“ darzubringen, welche die werthvolle Gabe am 1. Dezember persönlich entgegennahm. Die „Wieland⸗Reinhold⸗Stiftung“ umfaßt zunächst an 200 Briefe von Wieland an Reinhold, ferner eine Anzahl von Briefen des letzteren. Außerdem Briefe bedeutender Zeitgenossen: Carl August und Anna Amalia an Wieland, Schiller, Kant, Fichte, Herbart, Jean Paul u. a. an Reinhold. So ist das sogenannte goldene Buch des Archivs (worin die Namen der Stifter und ihre Schenkungen verzeichnet stehen) um ein reiches Blatt vermehrt, und es hat sich wiederum aufs Schönste erwiesen, wie die Gesinnungen von Alt⸗Weimar in Enkeln und Urenkeln lebendig fortwirken.“
— Die „Weser⸗Ztg.“ schreibt: „Bekanntlich waren früher an der Westfront des Doms zu Bremen in den halbrunden Feldern des untersten Geschosses neben den beiden skulpirten Christusfiguren farbige bildliche Darstellungen vorhanden, welche durch Witterungseinflüsse zerstört worden sind. Diese Bilder, welche Hr. Dombaumeister Salzmann von der auf der oberen Rathhaus⸗ halle befindlichen bildlichen Darstellung des Doms abgezeichnet hat, scheinen aus dem 15 Jahrhundert zu stammen, was sich aus der Behandlung der Gewandfalten und des Haares an den Christusfiguren, sowie aus den Formen der Konsole ergiebt. Die Skulpturen selbst waren früher polychromirt und bildeten so im geistigen Zusammenhange den Mittelpunkt einer größeren, das ganze Feld ausfüllenden gemalten Darstellung. Es wird nun eine Erneuerung der Bilder beabsichtigt. Da es aber nicht rath⸗ sam ist, die letzteren an der Wetterseite wieder in Malerei aus⸗ zuführen, so wird geplant, hierfür als eine dauerhaftere Herstellungkart Glasmosaik zu verwerthen, welches Verfahren wir an vielen auswärtigen Baudenkmälern, auch an mittelalterlichen, wie z. B. am Dom zu Prag, an der Schloßkirche zu Marien⸗ burg und am Dom zu Marienwerder beobachten können. Auf die plastische Erneuerung der wegen ihrer schon zu sehr vorgeschrittenen Verwitterung nicht mehr zu verwendenden Mittelfiguren müͤßte dann allerdings verzichtet werden. Man wird sich darauf beschränken
müssen, die Haltung und Formung der Figuren im Mosaikbilde b
Im aktiven Heere. 12. De⸗ .
8
zahllose Hindernisse wie ein Karrenfeld in den Kalkalpen. großen Anstrengungen um 1 Uhr 45 Min. der Firnrand erreicht war,
er, worauf schon 1 hi an der Hand der uns erhaltenen römischen Berichte den Beweis
wahren. Die Entwürfe zu diesen in der Auffassung des fünfzehnten Jahrhunderts gehaltenen sind bereit s 2 rfens bacen -eeeah, für die Bilder werden sich auf etwa 30 000 ℳ elaufen.
— Die Oriainal⸗Radirung von Wilhelm Feldmann darstellend die Rudelsburg nebst Aussicht in Fe Sanah⸗ Landschaft, eine vortreffliche Arbeit, welche dem jungen Künstler, Schüler der hiesigen Akademie, bei der letzten Bewerbung den aka⸗ demischen Jahrespreis sowie das Stipendium der Menzelstiftung ein⸗ getragen hat, ist soeben von dem Kunstverlage von Raimund Mitscher (Berlin S., Neu⸗Koͤlln a. W. 10) veröffentlicht worden.
Das große Blatt (53:43 ½ em Bildgröße) fand bereits auf der
Ausstellung der Schülerarbeiten vielseitige Anerkennung; namentlich be⸗ wunderte man mit Recht die Wärme und Feinheit der Tönung, in welcher alle Einzelheiten des Landschaftsbildes — die schroffen kahlen Felsen zur
Linken, die Waldvegetation ober⸗ und unterhalb derselben, den
Spiegel der Saale, das altersgraue Gemäuer der Rudelsburg, ebenso
wie die zwischen ihr und der gegenüberliegenden Burg Saaleck sich
aufthuenden in Duft- verschwimmende liebtiche Landschaft und der
darüber ausgespannte, leicht bewölkte Himmel — mit einer völlig
malerische Wirkung und Stimmung erreichenden Wahrheit durch die
Radirnadel wiedergegeben erscheinen. Die vielbesungene, sagenreiche
Rudelsburg ist allen Corpsstudenten wohlbekannt und theuer; versammeln
sich dort doch alljährlich zu Pfingsten die Vertreter der dem Kösener S. C. angehörigen Corps zu einem feierlichen Kommers; in der Nähe der Burg aber erhebt sich das Denkmal, welches sie ihren im Kriege von 1870/71 gefallenen Brüdern errichtet haben. Den aktiven Mit⸗ gliedern der Corps wie den „alten Herren“ derselben dürfte das Blatt daher als dauernde Erinnerung an die selige freie Burschenzeit sowie als werthvoller künstlerischer Zimmerschmuck willkommen sein. Zur Ausschmückung der Corps⸗Kneipen hat der Verleger Blätter mit der Marke „Fechthandschuh und Schläger“ herstellen lassen. Von diesen sind unter Kontrole des Deutschen Kunstverlegervereins nur 35 „Künstler⸗ drucke“ (Papiergröße 95:74 cm) mit der eigenhändigen Unterschrift des Künstlers auf japanischem Papier (zum Preise von 75 ℳ) und 86 Drucke vor der Schrift auf chinesischem Papier (Preis 30 ℳ) ausgeführt worden; Drucke mit der Schrift ohne obige Marke, auf chinesischem Pavier, kosten 15 ℳ Passende Einrahmungen werden zum Preise von 15 bis 30 ℳ besorgt. In diesen dürfte sich das Blatt auch als schönes Weibnachtsgeschenk wohl empfehlen. 1u“ Die wissenschaftlichen Ergebnisse der Expedition Stanley's werden in dem soeben erschienenen Dezemberheft von „Dr. A. Petermann’s Mittheilungen“ in folgender Weise zusammengefaßt: „Die geographischen Resultate der Stanley'schen Expedition sind sehr bedeutend: Er hat das unbekannte Gebiet zwischen Congo und Albert „See enthüllt, die Nilquellenfrage endgültig gelöst, ein neues Schneegebirge, in welchem Stanley das Mondgebirge der atten Geographen erkennt, nahe dem Aequator entdeckt nd die Länder im Westen des Victoria⸗Sees genauer erforscht.“ — Ueber Dr. Hans Meyer's und Professor Purt⸗ scheller's Kilimandscharo⸗Besteigung sind soeben ausführ⸗ liche Berichte, d. d. Marangu (Dschagga), den 9. Oktober, eingetroffen, welche in den „Geographischen Mittheilungen“ sammt Kartenskizzen veröffentlicht werden sollen. Die „Leipz. Ztg.“ entnimmt denselben folgende Thatsachen: Der Weg von Zanzibar nahm genau 14 Tage bis Taweta in Anspruch, am 25 September wurde Marangu er⸗ reicht, am 2. Oktober lagerten die beiden Bergsteiger mit einem Pangani⸗Reger bereits auf dem Sattelplateau (4350 m), von wo sie um halb 3 Uhr Nachts aufbrachen, um in 4730 m die das Gletscherthal südlich flankirenden Lavarippen zu erreichen. Um 7 Uhr wurden auf der rechten Thalwand in etwa 5000 m Höhe die ersten Firnflecke in Felsschutz berührt. Um 8 Uhr war über Schotter und Blöcke die Höhe von 5250 m, um 9 Uhr 50 Min. bei 5570 m die untere Grenze des geschlossenen Eismantels erreicht, der hier schon in Form einer Eiswand von 35 ° Neigung auftrat, während die Gletscherzunge bis 5400 m hinab⸗ geht. Es waren Stufen zu schlagen und Klüfte zu queren. Je höher hinauf, desto zerklüfteter und zerfressener ward das Eisfeld, und bot Als nach
zeigte es sich, daß der höchste Gipfel, durch drei aus dem Firn einige Meter hervorragende Felsklippen gebildet, noch etwa 1 ½ Marsch⸗ stunden zur Linken lag. Nach 1 ⁄tägiger Rast wurde am am 5. Oktober zum Bivouak in einer bei 4620 m liegenden Lavahöhle aufgebrochen und am 6. unter Benutzung der Stufen vom vorigen Male der Anstieg mit frischeren Kräften wieder⸗ holt. Die Felsspitzen wurden ohne außergewöhnliche Schwierig⸗ keiten erreicht und auf der mittleren und höchsten, die rund 6000 m hoch ist, die deutsche Flagge aufgepflanzt. Dr. Hans Mexyer schlägt vor, diese Spitze „Kaiser Wilhelm⸗Spitze“ zu nennen. Der Ausblick von hier auf den großen Kibo⸗Krater, der 2000 m breit und 200 m tief und in seiner untern Hälfte mit einem mächtigen Eisgürtel um⸗ panzert ist, während ein Auswurfkegel von 150 m sich in der Mitte erhebt, wird als ein großartiger geschildert. Die eingehenderen, zum Theil packenden Schilderungen in den Berichten, deren Hauptinhalt wir hier wiedergeben, lassen überhaupt die landschaftlichen Schönheiten er Kilimandscharo⸗Hochregion als ungewoͤhnliche erscheinen Am 10. Oktober sollte der Kimawensi in Angriff genommen werden. Die beiden Reisenden erfreuten sich guten Wohlseins.
— Aus Rom schreibt die M. „A. Ztg.“”: Kaum ist die groß⸗ artige Beatifikations⸗Aula über dem Eingang der Peterskirche und die Restauration der Kandelaber⸗Galerie beendigt, so hat der Papst beschlossen, das sogenannte „Appartamento Borgia“ mit den Gemälden von Pinturicchio in seiner alten Pracht wieder her⸗ stellen zu lassen, um in diesen Sälen, welche den Namen Alexander's VI. tragen, ein neues Museum zur Aufnahme der bei Gelegenheit seines Priesterjubiläums angesammelten Geschenke herzurichten. Die Restaurationen sind dem Professor Seitz anvertraut, welcher in den Fresken der Kandelabersäle eine s seines
so tüchtige Probe Talents abgelegt hat. Um die Majolika⸗Fußböden neu her⸗ zustellen, von denen kaum noch Spuren vorhanden sind, ist ein Wettbewerb zwischen Cantagalli, der mit großem Kunst⸗ verständniß die Florentiner Fabrik für Reproduktion artiker italienischer Majoliken leitet, und dem Kunstgewerbe⸗Museum in Neapel ausge⸗ schrieben worden. Das letztere hat sich bei der vorigjährigen Kunst⸗ gewerbe⸗Ausstellung im Palazzo delle Belle Arti in Rom durch seine n Technik und Ornament gleich vorzüglichen Majolika⸗Fußböden hervorgethan. Die beiden konkurrirenden Werkstätten haben nun in den „Mantuanischen Loggien“, welche an die vom Papst bewohnten Gemächer grenzen, die zahlreichen Muster ausgestellt, welche sie zu diesem Zwecke eigens herstellen ließen. Nicht zufrieden mit den drei Proben, welche von der Prüfungskommission verlangt waren, haben sie eine Ausstellung der verschiedenartigsten Proben altitalienischer Fußbodenbekleidung geliefert.
Die Leiche des Dichters Browning wird, laut Mittheilung der „A. C.“, nach England gebracht, um eine letzte Ruhestätte in der Dichternische der Westminsterabtei zu finden.
Literatur.
Historisches Taschenbuch, begründet von Friedrich von Raumer, herausgegeben von Wilhelm Maurenbrecher. Sechste Folge. Neunter Jahrgang. Leipzig. F. A. Brockhaus. — Der jetzt erschienene Band enthält, wie die früberen, eine Reihe werthvoller historischer Monographien, welche auch für einen weiteren Leserkreis als den streng fachwissenschaftlichen von hervorragendem Interesse sind. Was die einzelnen Abhandlungen betrifft, so geht in der über die Varusschlacht der Verfasser Dr. Adolf Köcher nicht näher auf Lösung der vielumstrittenen Frage ein, wo der Schauplatz jener Schlacht zu finden sei, vielmehr will Leopold von Ranke hingewiesen hatte,
führen, daß die dem Dio Cassius in der Hauptsache entnommenen Darstellungen der Varusschlacht, denen die Schulbücher folgen, nichts
Anderes sind, als eine fable convenue, und daß nur der Bericht des
Florus, welcher augenscheinlich auf einer uns nicht überkommenen zeit⸗ genössischen Darstellung beruht, Anspruch auf Wahrheit erheben kann. Dr. Wilhelm Busch schildert den Sturz des Kardinals Wolsey in dem Ehescheidungshandel König Heinrich's VIII. von England und zeigt, wie jener große Staatsmann als erster auf der schon gelegten Bresche fiel, auf welcher er als Ver⸗ theidiger der römischen Kirche im englischen Königreiche stand. Ein Ereigniß von anscheinend untergeordneter Bedeutung stellt Dr. Georg Winter in der Wahl des Protestanten Krafft von Weißenbach zum Abt von Hersfeld 1588 dar. Aus den näheren Umständen indessen, unter denen sich diese Wahl vollzog, ergiebt sich, daß sie nicht allein für die hessische Territorialgeschichte, sondern auch für die allgemeine deutsche Geschichte und für das Ver⸗ ständniß der Kämpfe zwischen Protestanten und Katholiken in den Zeiten der sogenannten Gegenreformation Bedeutung ist. In ersterer Beziehung insofern, als die geschilderten Vorgänge eine wichtige Phase in dem Entwickelungsprozeß darstellen, in welchem die reichsunmittelbare Abtei Hersfeld, durch das Ueber⸗ gangsstadium einer sich immer weiter entfaltenden Erbschutzgerechtsame bindurch, schließlich in den Besitz des Hauses Hessen⸗Kassel überging; in letzterer aber, weil sie einen, wenn auch zunächst gescheiterten Versuch des hessischen Hauses zeigt, der der überwiegenden Mehrheit nach protestantischen Bevölkerung der Abtei auch zu einem protestantischen Oberhaupte zu verhelfen, ein Versuch, welcher allerdings erst 16 Jahre später durch die Bestallung des Erbprinzen Otto von Hessen zum Koadjutor und zukünftigen Administrator des Stiftes gelang. In der Abhandlung die Kölner Wahl und Frankreichs Friedens⸗ bruch 1688 schildert Professor Dr. Hans Prutz die Vorgänge vor und bis zu der Wahl des französischen Interessen durchaus ergebenen Bischofs von Straßburg, Wilhelm von Fürstenberg, zum Kur. Erzbischof von Köln und wie Ludwig XIV., damals auf dem Höhepunkte seiner Macht, die Nichtbestätigung dieser Wahl durch Kaiser und Papst zum Vorwande nahm, den 1684 mit dem deutschen Reiche geschlossenen Frieden zu brechen und die Pfalz wie die Länder jenseits des Rheins bis tief nach Württemberg hinein zu verwüsten. Eine deutsche Kolonie in Venezuela von Dr. Konrad Hübler ruft den Versuch des Hauses Welser ins Gedächtniß zurück, um das Jahr 1528 in Venezuela eine deutsche Kolonie zu gründen, und zeigt, mit welchem Muthe und welcher Ausdauer jenes Augsburger Patrizier⸗ haus, trotz aller Widerwärtigkeiten und Mißerfolge, die Aufgabe, welche es sich gestellt hatte, immer wieder in Annriff nahm, wie aber den schwierigen Verhältnissen, welche sich in Venezuela daraus er⸗ gaben, daß, außer mit den Nöthen aller Conquistadoren, auch fort⸗ während mit der nationalen Eifersucht nach oben und unten zu kämpfen war, weder die diplomatische Gewandtheit der Welser, noch die Energie ihrer schwäbischen Feldhauptleute gewachsen war. Die Abhandlung des Professors Dr. Wilhelm Maurenbrecher endlich, Das Tridentiner Konzil — Die Lehre von der Erb⸗ sünde und der Rechtfertigung, bildet eine Fortsetzung der beiden ebenfalls in dem historischen Taschesbuche erschienenen Aufsätze desselben Verfassers über das Tridentinische Konzil, „Vor⸗ spiel und Einleitung“ und „Begründung der katholischen Glaubens⸗ lehre“. Der jetzt erschienene Aufsatz zeigt, mit welchen Schwierig⸗ keiten diese dogmatische Arbeit des Konzils, welche sieben Monate in Anspruch nahm, zu kämpfen hatte, wie sie viermal ausgearbeitet und redigirt wurde, bevor man zu einer Formulirung zu gelangen ver⸗ mochte, welche zu einer autoritativen Kundgebung geeignet erschien, wenn sich auch gleich bei der ersten Berathung der Gegensatz zu den Schriften und Bekenntnissen des Protestantismus als ein zweifellos sicheres Ergebniß herausgestellt hatte.
— Führer in die Feldmeß⸗ und Nivellirkunst. Zum Gebrauch in landwirthschaftlichen und ähnlichen Lehranstalten, sowie zum Selbstunterricht. Von A. Wolter, Rektor. 2, neubearbeitete Auflage. Mit 50 Figuren und einem Situationsplan in Farbendruck. Preis gebunden 1,60 ℳ Oranienburg 1889. Ed. Freyhoff's Verlag. — Die vorliegende zweite neubearbeitete Auflage des „Führer in die Feldmeß und Nivellirkunst“ präsentirt sich seinen vielen Freunden in neuer, vielfach vervollkommneter Gestalt. Nicht nur, daß die Figuren mehrfach durch neue ersetzt und vermehrt sind, sondern auch die Ein⸗ schaltungen ganzer Kapitel, wie z. B. das Nivelliren mit der Krücke, Uebungsaufgaben ꝛc. werden sowohl den Lehrenden wie Lernenden sehr willkommen sein. Der „Führer“ empfiehlt sich zur Einführung in solchen Schulen, an denen die Feldmeß⸗ und Nivellirkunst gelehrt wird, speziell also für landwirthschaftliche Lehranstalten, Wiesenbau⸗ und Gärtnerschulen, und sollte zu den unentbehrlichen Lehr⸗ und Lern⸗ büchern in der Hand der Schüler gehören. Er ist aber auch von ganz besonderem Werth für den praktischen Gebrauch der Landwirthe. Abgesehen von der leicht faßlichen Behandlung der beim Feldmessen und Nivelliren vorkommenden Fragen und der zur Uebung sich daran schließenden Aufgaben, zeigt der Verfasser in sehr verständlicher Weise, wie der Landwirth in seiner Wirtbschaft ohne Zuziehung von Feld⸗ messern sich in den meisten an ihn herantretenden Fragen beim Aus⸗ nessen und Eintheilen seiner Ackerstücke und Wiesen, bei Anlagen
von Gräben, bei Bewässerungs⸗Anlagen u. s. w. selbst zu helfen ver⸗ mag, und zwar mit den einfachsten, überall leicht zu beschaffenden Hülfsmitteln ohne kostspielige und meistentheils nur in der Hand des geübten Technikers brauchbare Apparate. b
— Aus C. A. Koch's Verlagsbuchhandlung, Leipzig (1889) ist soeben hervorgegangen: „Deutsches Chiffrir⸗Wörterbuch“ für den geheimen Verkehr mit dem In⸗ und Auslande von Alexander Katscher. Vorliegendes Werk, wie jedes Wörterbuch alphabetisch geordnet, ermöglicht ein außerordentlich einfaches Chiffrir⸗Verfahren. Eine gute Gebrauchsanweisung befindet sich am Schlusse des Werkes. Dem deutschen Kaufmann und Gewerbetreibenden dürfte dieses Chiffrir⸗ Buch nützlich sein.
— Von dem in Alexander Dorn's Volkswirthschaftlichem Verlage in Wien erscheinenden Werke „Die Seehäͤfen des Welt⸗ verkehrs“ von Josef R. von Lehnert, K. K. Linienschiffs⸗ Kapitän, Dr. Carl Zedden, Professor an der Wiener Handels⸗ Akademie, Joh. Holeczek, K. K. Korvetten⸗Kapitän, Dr. Theodor Cicalek, Professor an der Wiener Handels⸗Akademie, unter Redaktion von Alexander Dorn, welches in monatlich 2 Lieferungen — und zwar abwechselnd je 1 Lieferung des I. und II. Bandes à 50 ₰, herausgegeben wird, liegen die ersten beiden Lieferungen vor. — Wenn auch ein solches Werk erst in seiner Vollständigkeit recht gewürdigt werden kann, so ist doch aus den vorzüglichen Einzeldarstellungen, den trefflichen Schilderungen, den beigegebenen meisterhaft ausgeführten Ansichten und den genau und sauber bergestellten Plänen der in vorliegenden Liefe⸗ rungen beschriebenen Häfen zu ersehen, daß das Ganze ein Werk zu werden verspricht, welches nicht bloß der gesammten Handelswelt, sondern auch dem großen Kreise des für Erdkunde und Zeitgeschichte sich interessirenden Publikums ein willkommenes Handbuch sein dürfte.
— Von dem Genealogischen Handbuch bürgerlicher Familien, redigirt von G. A. Seyler, Bibliothekar im Mini⸗ sterium für Handel und Gewerbe, Verlag von F. Mahler, Char⸗ lottenburg, ist dem vor einigen Monaten erschienenen ersten Theile, jetzt der zweite gefolgt. Auch dieser enthält, neben einigen Nachträgen, zahlreiche Stammbäume und genealogische Mittheilungen über bür⸗ gerliche deutsche Familien und liefert die Fülle des der Redaktion zu⸗ gegangenen Stoffs einen erfreulichen Beweis dafür, wie lebendig und liebevoll auch im Bürgerstande der Sinn für Familiengeschichte ge⸗ pflegt wird. Von besonderem Werth erscheint bei einzelnen Familien die Erwähnung alter Stiftungen, zu denen außer den direkten Nach⸗ kommen des Stifters auch zahlreiche andere verwandte Familien be⸗ rechtigt sind. Eine weitere Fortsetzung des Werks in der bisberigen Weise wird nicht verfehlen, demselben viele neue Freunde zuzuführen.
— „Paul Moser's Haushaltungsbuche, welches sich im praktischen Gebrauch immer unentbehrlicher zu machen versteht, liegt für das Jahr 1890 im IV. Jahrgang vor. Der Inhalt dieses vom Verlage des Berliner Lithogr. Instituts auf den Schreibtisch deutscher Haugfrauan niedergelegten Hausbuchs hat seit Jahren bereits die Zweckmäßigkeitsprobe bestanden. Sein Almanach, sein Ausgaben⸗Ver⸗ theilungsplan, sein Ausgaben⸗Tagebuch, sein Speisenschema u. s. w. sind darum so vorzüglich, weil sie unter dem Beirath wirthschafts⸗ erfahrener Hausfrauen allmählich so ausgestaltet worden sind.
“ “ 8
von großer.
Die
Beigabe eines besonderen Heftes „Monats⸗Abschlüsse und Jahres⸗ Abschluß“ mit Vordruck der Art, der Zeit und des Maßes jeder vor⸗ kommenden Ausgabe und Einnahme darf als praktisch bezeichnet werden. Der Preis beträgt 3 ℳ
— „Paul Moser’'s Notiz⸗Kalender“ für das Jahr 1890, die seit 13 Jahren im Verlage des Berliner Lithogr. Instituts (Jul. Moser), Berlin W., hergestellte „Schreibunterlaze“, vielbegehrt als Haushaltungs⸗, Anmerke⸗ und Orientirungsbuch, liegt im XIV. Jahrgang vor. Der sehr zweckmäßig eingerichtete Notiz⸗ Kalender für alle Tage des Jahres 1890 auf 72 Seiten Schreib⸗ papier, mit Löschpapier durchschossen, der altbewährte Comptoir⸗ Kalender, das Merkbuch für Familiengedenktage für 1890, das Notiz⸗ buch für 1891, die Einnahme⸗ und Ausgabe⸗Tabellen für die 12 Monate des Jahres 1890, sowie die 28 Beigaben beweisen, wie viel Sorgfalt die Verlags⸗Anstalt wiederum darauf verwendet hat, um dem beliebten Hausgast den alten guten Ruf zu wahren. Gratisbeilagen desselben sind: eine große Eisenbahnkarte vom Deutschen Reich, nach amtl. Quellen bearbeitet von W. Liebenow, Geheimem Rechnungs⸗Rath und Chef des Kartogr. Bureaus im Königlich preußischen Ministerium der öffent⸗ lichen Arbeiten, eine Taxschablone zur Ermittelung der Taxzone für Werthbriefe und Packete, ein Comtoir⸗Wandkalender für 1890, und ein Linienblatt. 8 “ Vier buchhändlerische Kataloge als Erinnerer an die reiche Fülle von Bücherschätzen, welche die betr. Buchhandlungen aus allen Fächern der Literatur und Wissenschaft zur Auswahl eines Festgeschenks bereit halten, werden hiermit auf den Tisch der Oeffent⸗ lichkeit gelegt, und zwar:
1) Verzeichniß einer Auswahl vorzüglicher Bücher, Atlanten und Musikalien in den neuesten Auflagen, solid und elegant ““ von A. u. 1. in Berlin W. (1) Deutsch 2) Französisch u. Italienisch, 3) nglisch, Originalausgaben, 4) Er 4 lisch (Tauchnitz Edition). 3
2) Auswahl antiquarischer Bücher aus allen Zweige der Literatur, meist in sehr schönen Einbänden. zu haben bei Joseph Baer u. Co., Buchhändlern und Antiquaren in Frankfurt a. M.
3) Katalog von Paul Parey in Berlin, Verlags⸗ buchhandlung für Landwirthschaft, Gartenbau und Forstwirthschaft.
4) Weihnachts⸗ und Lager⸗Katalog, ausgegeben 1889/90 von W. J. Peiser (Louis Meyer) Buchhandlung, Berlin NXW.
Handel und Gewerbe.
„Schles. Ztg.“ wird aus Grünberg, 15. Dezembe . schrieben: Die Geschäftsverhältnisse ider GL, ⸗-Indestr e⸗ 8 hiesigen Orte sind seit einer Reihe von Jahren fortdauernd günstige gewesen. Auch gegenwärtig sind alle Etablissements voll beschäftigt. In der Tuchbranche wurden im vergangenen Sommer mehrere Neu⸗-⸗ uvund Erweiterungsbauten ausgeführt. Tuchfabrikant G. Fritze errichtete eine Fabrik, welche bereits seit Oktober im Betriebe ist. Die englische Wollenwaaren⸗Manufaktur, welche am Platze vier Fabriken inne hat vergrößerte durch Bauten die Färbereianlagen; ferner erweiterte die Tuchmacher⸗ gewerks⸗Innung ihr Etablissement durch einen bedeutenden Anbau. Die Brückenbau⸗Anstalt von Beuchelt u. Co. führte in Folge der Anlage einer Waggonfabrik ebenfalls Erweiterungsbauten aus; die Maschinenbau⸗Anstalt von Sucker, welche sich mit Herstellung von Maschinen für Textilindustrie beschäftigt, vergrößerte gleichfalls ihre Anlage.
— Die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ berichtet vom rheinisch⸗
w chen Eisen⸗ und Stahlmarkt: Außerordentliche Lebhaftigkeit in allen Zweigen des Geschäftes ist noch immer der charakteristische Zug des rheinisch⸗westfälischen Eisenmarktes. Ueber die Lage des einheimischen Eisenerzgeschäftes ist dem letzten Bericht wenig hinzuzufügen. Die Nachfrage ist eine äußerst lebhafte und die Gruben können dem Bedarf trotz angestrengter Förderung nicht ge⸗ nügen, weshalb Luxemburger und spanische Erze in bedeutenden Posten auf den Markt kommen. Das Roheisengeschäft ist aͤußerst lebhaft; man scheint in den Kreisen der Abnehmer eingesehen zu haben, daß die Festigkeit des Kohlenmarktes, welche noch vor kurzem als eine künstliche angesehen wurde, doch auf sicherer Grundlage beruhe. In dem Maße, wie diese Ansicht sich be⸗ festigt, schwindet gleichzeitig die Furcht vor einem plötzlichen Rückgange des Geschäftes. Es werden deshalb sowohl in Roheisen als in Coaks größere Abschlüsse für das zweite Halbjahr 1890 gethätigt. Puddel⸗ roheisen ist außerordentlich knapp geworden und es sollen Qualitäts⸗ sorten bereits bis zu 92 ℳ bezahlt worden sein; die bekannt ge⸗ wordenen Abschlüsse reichen bis zum August 1890. Spiegeleisen ist gleichfalls äußerst lebhaft gefragt; auch beginnt sich in letzter Zeit die Nachfrage für Lieferung für das 2 Halbjahr sehr rege zu ent⸗ wickeln. Die Preise sind daher weiter in die Höhe gegangen und für sämmtliche Aufträge für 1890 wird 100 ℳ per Tonne für 10 bis 12 % manganhaltige Sorten notirt. Die Werke sind schon durch die inländischen Abschlüsse so sehr in Anspruch genommen, daß sie einige auslaͤndische wegen zu kurzer Lieferfrist von der Hand weisen mußten; auch zeigte man dem Auslande gegenüber in den Preisen eine durchaus feste Haltung. Für die übrigen Roheisensorten Gießerei⸗ roheisen, Thomaseisen, Bessemereisen gilt das bereits im allgemeinen über Roheisen Gesagte: die Preise sind steigend, bei leb⸗ hafter Nachfrage. Das Walzeisengeschäft hat sich in derselben Lebhaftigkeit wie bisher weiter entwickelt. Die Nachfrage in Stab⸗ eisen ist vom Inlande her sehr rege, vom Auslande läßt dieselbe noch zu wünschen übrig, wird aber vereinzelt doch schon als be⸗ friedigend bezeichnet. Die Werke sind mit Aufträgen auf längere Zeit versehen, so daß sie vielfach auf kurze Frist nicht zu liefern im Stande sind. Dasselbe gilt für Formeisen. Nachfrage und Absatz in Bandeisen sind im Inlande wie im Aus lande bei steigenden Preisen unverändert lebhaft. Ueber die Geschäftslage der Kesselbleche sowie der Fein⸗ bleche läßt sich nichts Näheres berichten. Die lehafte Nachfrage hält an und die jüngsthin erhöhten Preise werden anstandslos be⸗ willigt. In der Lage des Walzdrahtgeschäftes sowie auch für Drahtstifte und gezogene Drähte ist eine nennenswerthe Aenderung nicht zu verzeichnen; auch stehen die Preise noch immer auf demselben Standpunkte. Die Maschi nenfabriken und Eisengießereien sind sämmtlich in regem Betriebe; die Preise sind in letzter Zeit höher geworden, können jedoch den Rohmaterialien kaum folgen. Die Bahnwagenfabriken sind in regem Betriebe.
London, 17. Dezember. (W. T. B) An der Küste 2 Weizen⸗
ladungen angeboten. Manchester, 17. Dezember. (W. T. B.) 12r Water Taylor 7 ½ 30r Water Taylor 9 ¼, 20r Water Leigh 8 ½, 30r Water Clayton 9 32r Mock Brooke 9, 40r Mayoll 9 ½, 40r Medio Wilkinson 10 ½, 32r Warpcops Lees 8 ⅝, 36r Warpeops Rowland 9 ½, 40 r Dout le Weston 10, 60r Double courante Qualität 13 ½, 32*9 116 pds 16 16 grey Printers aus 321/46r 182. Fest.
Luzern, 17. Dezember. (W T. B.) Die Betriebseinnahmen der Gotthardbahn betrugen im November cr. für den Personen⸗ verkehr 280 000 (im Oktober 418 000) Fr., für den Güterverkehr 735 000 (im Oktober 802 000) Fr., verschiedene Einnahmen 30 000 (im Oktober 30 000) Fr, zusammen 1 045 000 (im Oktober 1 250 000) Fr. Die Betriebsausgaben betrugen im November cr. 545 000 (im Oktober 550 000) Fr. Demnach Ueberschuß 500 000. (im Oktober 700 000) Fr. Der Betriebsüberschuß im November 1888
betrug 485 000 Fr. New⸗York, 17. Dezember. (W. T. B.) Der Werth der in ausgeführten Produkte betrug
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der vergangenen Woche 6 710 592 Dollars, gegen 6 677 107 Dollars in der Vorwoche.
— 17. Dezember. (W. T. B.) Weizen⸗Verschiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten nach Großbritannien 29 000, do. nach Frankreich 3000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 32 000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 156 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents — QOrts. 8