etroffen war. Sodann sprachen Se. Majestät den Oberst⸗ ieutenant von Gottberg, Commandeur des Leib⸗Garde⸗ Husaren⸗Regiments, und empfingen um 3 Uhr Nachmittags den Obersten und Flügel⸗Adjutanten von Plessen, Commandeur des 1. Garde⸗Regiments z. . Am Sonntag nahmen Se. Majestät um 1 ¼ Uhr Mittags die Meldung des General⸗Lieutenants und General⸗Adjutanten von Versen anläßlich seiner Ernennung zum Commandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division entgegen. Heute Vormittag arbeiteten Se. Majestät zunächst allein. Um 10 Uhr fand eine Jagd auf Fasanen und Hasen in der nächsten Umgebung des Neuen Palais statt, von der Se. Majestät gegen 1 ¼ Uhr zurückkehrten. Nach der Mittagstafel sollte die Uebersiedelung des Kaiser⸗ lichen Hoflagers nach Berlin mit Sonderzug um 3 ¼ Uhr erfolgen.
2mn— Vom 1. Januar ab⸗übernimmsden Sammerherrndienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin der Königliche Kammerherr von Buch auf Schloß Stolpe a. /O.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta wohnte gestern dem Gottesdienst in der Kapelle des Augusta⸗Hospitals bei und empfing den Besuch Sr. Groß⸗ herzoglichen Hoheit des Prinzen Wilhelm von Baden.
Heute findet bei Ihrer Majestät, wie alljährlich, im König⸗ lichen Palais ein Diner statt, zu dem die hier akkreditirten Botschafter und deren Gemahlinnen geladen worden sind
— Der General⸗Lieutenant von Versen, General⸗ Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, bisher Com⸗ mandeur der Kavallerie⸗Division des XV. Armee Corps, welcher kürzlich in gleicher Eigenschaft zur Kavallerie⸗Division des Garde⸗Corps versetzt worden, ist zum Antritt dieser Stellung hier eingetroffen.
— Der Inspecteur der Feld⸗Artillerie, General⸗Lieutenant Ibgeg⸗ ist nach Beendigung seines Urlaubs hierher zurück⸗ gekehrt.
— Der Regierungs⸗Assessor Dr. jur. Brockhoff zu Breslau ist an die Königliche Regierung zu Arnsberg versetzt und der Regierungs⸗Assessor Schultze der Königlichen Regie⸗ rung zu Breslau überwiesen worden. — Die Regierungs⸗ Referend Dr. Vormebaum aus Hannover, Dr. Kriege aus L brück, Dr. Lenz aus Koblenz, Neumann aus Merseburg und Grommelt aus Gumbinnen haben am 21. d. M. die zweite Staatsprüfung für den höheren Ver⸗ waltungsdienst bestanden.
— S. M. Kreuzer⸗Fregatt „Leipzig“ (Flaggschiff des Krer zer⸗Geschwaders), Kommandant: Kapitän zur See Plüdde⸗ mann, mit dem Geschwader Chef, Contre⸗Admiral Dein⸗ hard, an Bord, ist am 28. Dezember in Port Said ein⸗ getrossen.
Bogern. München, 28. Dezember. Wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, ist der Staats⸗Minister des Innern, Freiherr von Feilitzsch, seit gestern erkrankt; die Heilung des unge⸗ sährlichen Leidens werde zwei bis drei Wochen dauern. Nach dem heute ausgegebenen Bulletin war das Allgemeinbefinden befriedigend und der Patient fieberfrei. Die Vertretung des Ministers hat gestern im Allerhöchsten Auftrage der Staats⸗ Rath i. o. D. Dr. von Neumayer übernommen.
Im Befinden des Minister⸗Präsidenten Dr. Frhrn. von Lutz ist eine erfreuliche Wendung zum Besseren eingetreten.
Im Gesetz⸗ und Verordnungsblatt Nr. 51 wird heute das von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinz⸗Regenten u. d. 22. Dezember d. J. vollzogene Gesetz, Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes über das Gebührenwesen be⸗ treffend, publizirt. Dasselbe titt mit dem 1. Januar 1890 in Kraft.
Württemberg. Stuttgart, erkrankt.
Baden. Karlsruhe, 29. Dezember. Der Groß⸗ herzog hat, wie die „Karlsr. Ztg.“ meldet, den dem Mi⸗
30. Dezember. (W. T. B.) die Königin ist an der Influenza leicht
nisterium des Innern zur Dienstleistung beigegebenen Ge⸗ heimen Regierungs⸗Rath Karl Heinrich Baader in Karls⸗
ruhe und den Ober⸗Amtmann Karl Heil in Waldshut zu Ministerial⸗Räthen bei dem Ministerium des Innern er⸗ nannt.
Sachsen⸗Meiningen. Meiningen, 28. Dezember. Das „Regierungsblatt für das eee Sachsen⸗Meiningen“ veröffentlicht eine Ministerial⸗Bekanntmachung vom 25. d. M., betreffend den Nachtragsvertrag vom 30. März 1889 zum Staatsvertrage vom 11. November 1878, die Zusammenlegung der Bezirke mehrerer Land⸗ I. zu gemeinsamen Schwurgerichtsbezirken etreffend.
STachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 27. Dezember. Die „Gemeinschaftliche Geset⸗Sammlung für die Herzogthümer Coburg und Gotha“ enthält eine Verordnung, die Mit⸗ theilung von Strafnachrichten an auswärtige Re⸗ ö“ betreffend, vom 30. November 1889, und eine
tinisterial⸗Bekanntmachung, die Aufhebung der
rdnung für das Lehramt an höheren Schulen in den sachsen⸗ernestinischen Staaten vom 21. Oktober 1887 und die an deren Stelle erlassene neue Prüfungsordnung vom 1. November 1889 betreffend, vom 30. November 1889.
Reuß ä. L. Greiz, 27. Dezember. (Leipz. Ztg.) Se. Durchlaucht der Fürst hat sich heute Morgen nach Nachod in Böhmen begeben zum Besuch Sr. Durchlaucht des Prinzen wülfelm u Schaumburg⸗Lippe und zur Theilnahme an den dortselbst stattfinvenden größeren Jagden.
Deutsche Kolonien. Den neuesten Meldungen des
„R. B.“ aus Bagamoyo über Zanzibar, vom 29. d. M.,
lusolg⸗. hat sich das Befinden Emin Pascha's wieder ge⸗ essert.
Desterreich⸗Ungarn. Wien, 30. Dezember. (W. T. B.) Se. Majestät der Kaiser und König hat dem Ackerbau⸗ Minister Grafen Falkenhayn das Großkreuz des Leopold⸗Ordens verliehen, den Minister für Landes⸗ vertheidigung Grafen Welsersheimb in das Herren⸗
Dr. Gautsch in den Freiherrnstand erhoben und dem Minister der Justiz Grafen Schönborn sowie dem Minister ohne Portefeuille, Ritter von Zaleski, den Orden der Eisernen Krone erster Klasse verliehen.
Die Konferenzen der deutschenundderezechischen Vertrauensmänner beginnen am 4. Januar im Palais des Ministerraths⸗Präsidiums unter dem Vorsitz des Minister⸗ Präsidenten Grafen von Taaffe. Fürst Alexander L ist ebenfalls zu den Konferenzen eingeladen worden.
Zwischen der österreichischen und der preußischen Regierung ist vor zwei Jahren ein Uebereinkommen in Betreff der Vermessung und Kartirung der österreichisch⸗preu⸗ ßischen Landesgrenze zwischen Oesterreichisch⸗ Schlesien, Mähren und Galizien einerseits und dem preußischen Regierungsbezirke Oppeln andererseits, und zwar n Strecke von Weiswasser in Schlesien bis zur kussischen Grelz Vorerst wurde diese Vermessung und Kartirung in der Strecke von Weiswasser bis zur Einmündung der Biala in die Weichsel bei Dziedzitz vorgenommen. Nach deren Durchführung wird, der „Pol. Corr.“ zufolge, nunmehr zur Vermessung und Vermarkung des weiteren, zwischen dem preußischen Reg 2 ungs⸗ bezirk Oppeln und Galizien bis fur russischen Grenze bei Slupna sich hinziehenden Grenztheiles geschritten werden.
Prag, 28. Dezember. (W. T. B.) Ueber die gestrige Sitzung des Exekutiv⸗Comités der deutsch⸗böhmischen Abgeordneten ist von der deutschen Parteileitung folgendes Communiqué ausgegeben worden:
„Die Regierung hat neuerdings Vorschläge zur Abhaltung einer Konferenz über die deutsch⸗böhmischen Angelegenheiten gemacht. Das Exekutiv⸗Comité der deutsch⸗böhmischen Landtags⸗Abgeordneten hat gestern die Beschickung einer solchen Konferenz beschlossen und fünf Vertreter für dieselbe nominirt.“
Großbritannien und Irland. London, 29. Dezember. (W. T. B.) Das „Reuter'sche Bureau“ erklärt das Gerücht, das englische Mittelmeer⸗Geschwader habe Befehl erhalten, sich im Hinblick auf die ““ mit Portugal in Gibraltar zu versammeln, für unbegründet; ebenso unbegründet sei das Gerücht von einem Einver⸗ nehmen Englands mit den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika zum Zweck der Ausübung eines Druckes auf Portugal durch eine gemeinsame Flottendemon⸗ stration. — Der portugiesische Gesandte Martins d'Antas überreichte dem Marquis von Salisbury gestern die Antwort Portugals auf die jüngste Note Englands. Wie es heißt, hätte Portugal einen Aufschub verlangt, um Erklärungen von Serpa Pinto einzuholen, und sei dieser Aufschub bewilligt worden.
Wie verlautet, begiebt sich das englische Kanonen⸗ boot „Swallow“ nach Rio de Janeiro zum Schutze der englischen Interessen. Zwei weitere Schiffe werden voraussichtlich demnächst von Montevideo dahin abgehen.
In Bombay ist am 25. Dezember der 6. Kongreß der indischen Eingeborenen eröffnet worden. Das „Reuter'sche Bureau“ berichtet darüber:
Die Versammlung war von 2000 Delegirten, darunter auch einigen Damen, besucht. Als Gäste wohnten derselben u. A. die Parlaments⸗ Abgeordneten Bradlaugh und Henniker Henton bei. Zum Vorsitzenden wurde einstimmig Sir William Wedderburnn erwählt, welcher in seiner Eröffnung der I. waltung Lord Mipon's warmes Lob zollte. Die britische Her 5,70 ft wl ektetzt aligemein vom indischen Volk als nationale anerkan ung Was noch fehle, wäre die parlamentarische Kontrole über inksche Angelegenheiten. Die Akte von 1858 habe jene Kontrole verringert und die Gelegenheit genommen, von Zeit zu Zeit Beschwerden vorzubringen. Die englischen Konservativen sollten gleichfalls dafür eintreten, daß eine unparteiische parla⸗ mentarische Kontrole der indischen Verwaltung in England aus⸗ geübt werde. Der indische Handel mit Großbritannien sei gering wegen der Armuth der indischen Bauern. Die Ausfuhr von England nach Australien betrage 18 £ per Kopf, die nach Indien nur 18 d per Kopf der Bevölkerung. Der englische Kaufmannsstand könnte viel für die Wohlfahrt des indischen Volkes thun; dann würde auch der Handel mit Indien reißend zunehmen. Zum Schlusse befürwortete Sir W. Wedderburn die Umbildung des indischen Rathes.
In der Sitzung vom 26. d. M. wurden nach erschöpfender Er⸗ örterung mehrere Beschlüsse gefaßt zu Gunsten der Bildung eines außerordentlichen Elektorats von 12 Personen für je eine Million Seelen der Bevölkerung, welche Vertreter in den Reichsrath und den
haus berufen, den Minister für Kultus und Unterricht
Provinzialrath wählen sollen, und zwar soll mit verhältniß⸗ mäßiger Vertretung der Minderheiten einer auf je 5 Millionen Einwohner kommen. Die gewählten Mitglieder würden eine Hälfte der Gesammtzahl der Mitglieder genannter Räthe bilden. Die andere Hälfte soll theils aus Mitgliedern ex officio, theils aus ernannten Mitgliedern bestehen. Mr. Bradlaugh wurde ersucht, auf den angedeuteten Grundlagen eine Vorlage für das Reichs⸗ Parlament auszuarbeiten.
In einer am 27. in Bombay abgehaltenen Versammlung von Mohammedanern unter dem Vorsitz des Kazi oder Paupt⸗ priesters der mohammedanischen Gemeinde wurde ein Beschluß gefaßt, welcher erklärt, daß die Mohammedaner als ein Gemeinwesen den indischen nationalen Kongreß beanstanden.
Frankreich. Paris, 29. Dezember. (W. T. B.) Der Minister des Innern, Constans, ist in Toulouse zum Senator gewählt.
Italien. Rom, 28. Dezember. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ wird der Kronprinz in der ersten Hälfte des Januar eine dreieinhalbmonatliche Reise nach Griechenland und der Türkei antreten und von da aus den weiteren Orient besuchen.
Die von der „Italie“ gebrachte Nachricht, das Regle⸗ ment über die Aufhebung der Differentialzölle sei noch nicht fertig, und es würden deshalb die bestehenden Instruktionen noch einige Zeit aufrecht erhalten werden, wird für gänzlich unbegründet erklärt, mit dem Bemerken, daß die neuen Instruktionen im Gegentheil bereits erlassen seien und die Aufhebung der Differentialzölle am 1. Januar in Kraft trete.
Portugal. Lissabon, 28. Dezember. (W. T. B.) Heute fand die feierliche Ausrufung des neuen Königs Don Carlos statt. Der König und die Königin begaben sich dazu in feierlichem Zuge, welchen der Herzog von Oporto eröffnete, nach dem Sitzungsgebäude der Cortes. Hier bestiegen Ihre Majestäten den Thron, worauf König Don Carlos, indem er die Hand auf das Evangelien⸗ buch legte, den Schwur leistete, die Religion und die Integrität des Königreichs aufrecht erhalten, der Verfassung und den Gesetzen treu bleiben und für das allgemeine Wohl der Nation sorgen zu wollen. Der Präsident der Cortes proklamirte hierauf Don Carlos I. als König von Portugal, während die Anwesenden in Jubelrufe ausbrachen, auf welche die Hochrufe der vor dem Sitzungsgebäude der Cortes ver⸗
béi Slupna in Galizien zu Stande gekommen. **d
begab sich darauf in die Kirche San Domingo. Bei der König vom Patriarchen empfangen. Dem Tedeum wohnten das gesammte diplomatische Corps, die Minister und die offiziellen Persönlichkeiten bei. Nach der Feier begaben sich der König und die Königin zum Stadthause, wo der Präsident des Munizipalraths Sr. Majestät die Schlüssel der Stadt über⸗ reichte. Der König hielt eine Ansprache, in welcher er den Portugiesen für die ihm kundgegebene Königstreue dankte. Der Präsident des Munizipalraths verkündete der versammelten Volksmenge darauf, daß Don Carlos I. als König von Portugal ausgerufen worden sei. Die Bevölkerung begrüßte die Mittheilung mit lang anhaltenden Jubelrufen. Danach be⸗ wegte sich der Zug wieder nach dem Palais von Belem zurück. — Morgen findet eine Revue über die Truppen der Garnison statt.
en vebetrfameum nung in Portugal, welcher sich in der letzten Zeit voll⸗ zogen habe. „Die Republikaner“, schreibt er, „sind zwar zahlreich und geschäftig, aber nicht gefährlich, es sei denn, daß eine große politische Woge sich über das Land ergösse. Bis vor Kurzem saßen sie auf dem hohen Pferde wegen des angeblichen republikanischen Sieges in Brasilien. Ihre Führer wurden ordentlich stolz durch die Telegramme, welche ihnen direkt von Dr. Barbosa und Senhor Constant zugingen. Aller Jubel hörte aber plötzlich auf, als die Militärdiktatur in Brasilien auf ein Jahr ver⸗ längert wurde. So prahlerisch die portugiesischen Republikaner bisher waren, so niedergeschlagen sind sie jetzt. Es hat sich sogar in ihren Reihen eine entschiedene Reaktion zu Gunsten der Monarchie vollzogen.“
— Wie „W. T. B.“ meldet, ist die bisherige Kaiserin von Brasilien am 28. d. M. Nachmittags in Oporto gestorben. Eine Herzkrankheit soll die Ursache des Todes gewesen sein. Den vorliegenden telegraphischen Nachrichten zufolge befand sich der Kaiser Dom Pedro gerade im Museum der schönen Künste in Oporto, als der brasilianische Konsul herbeieilte und ihm den bedenklichen Zustand der Kaiserin meldete. Als der Kaiser in das Hotel zurückkehrte, war die Kaiserin jedoch bereits verschieden. Der Leichnam der Kaiserin wird in der Kirche da Lapa ausgestellt und dann nach Lissabon gebracht werden, wo die Beisetzung in dem Pantheon St. Vincent, der Begräbnißstätte der Braganza, erfolgen wird. (Die Kaiserin Therese, Prinzessin von Bourbon und beider Sizilien, war am 14. März 1822 ge⸗ boren und wurde am 4. September 1843 mit dem Kaiser Pedro II. vermählt.)
Eine offizielle Depesche der brasilianischen Gesandtschaft in Paris dementirt die Nachricht, daß die Güter der bra⸗ silianischen Kaiserfamilie konfiszirt seien. Es sei “ die in das Budget eingestellte Dotation gestrichen worden.
Serbien. Belgrad, 30. Dezember. (W. T. B.) Bei den Gemeinderathswahlen hier am Orte erzielte die Liste der Radikalen 782, die der vereinigten Oppo⸗ sition 83 Stimmen; da von der Mehrheit das erforder⸗ liche Drittel aller eingeschriebenen Wähler nicht erreicht ist, so sind hier Neuwahlen erforderlich. In Pozarevac, dem bisherigen Sitz der Opposition, sind die Radikalen durchgedrungen.
Bulgarien. Sofia, 29. Dezember. (W. T. B.) In der Sobranje erklärte der Minister des Aeußern Dr Stranski gegenüber dem Mitgliede der Opposition Tschat⸗ scheff, die Regierung thue in Bezug auf die Frage der Anerkennung des Prinzen alles Nothwendige, er halte es indessen für inopportun, bezügliche Details mitzutheilen. In Bezug auf das rumänische Projekt, betreffend den Bau einer Donaubrücke bemerkte der Minister⸗Präsident Stambulow, diese Frage sei vollständig eine innere Angelegenheit Rumäniens. Der Kriegs⸗Minister Mutkurow hob gleichfalls gegenüber Tschatscheff hervor, es sei unwahr, daß sich die Militär⸗ kommission gegen das Achtmillimeter⸗Manlichergewehr aus⸗ gesprochen hätte.
Die Sitzungen der Sobranje wurden heute Vormittag durch den Prinzen Ferdinand mit einer Rede ge⸗ schlossen, in welcher er konstatirte, daß die abgelaufene Session Dank dem Eifer und der Thätigkeit der Deputirten eine fruchtbare gewesen sei.
Amerika. Vereinigte Staaten. New⸗York 28. Dezember. (W. T. B.) Aus Barnwell (Südcarolina eingegangenen Nachrichten zufolge drang in der vergangenen Nacht eine große Anzahl von Weißen, die sich durch Masken unkenntlich gemacht hatten, nach Ueber⸗ wältigung der Gefängnißwärter in das dortige Ge⸗ fängniß ein, wo 8 wegen Mordes verhaftete Neger gefangen gehalten wurden, führte die Neger eine kurze Strecke vor die Stadt und schoß sie daselbst nieder. Aus der Stadt und deren Umgegend hatten sich in Folge dessen die Neger in großer Anzahl zusammengerottet; der Gouverneur war, da Ruhestörungen befürchtet wurden, um die Absendung von Truppen ersucht worden.
Meldungen aus San Salvador besagen, daß im De⸗ partement Cuscatlan unter der Führung des Generals Rivas, welchem eine beträchtliche Truppenzahl zu Gebote stehe, ein Aufstand ausgebrochen sei. Die Regierung hatte “ Militär zur Unterdrückung des Aufstandes ab⸗ gesandt.
Afrika. Dem bereits telegraphisch erwähnten Brief des Dr. Peters vom 8. Oktober d. J. an seinen in Nürnberg lebenden Bruder ist nach dem „Nürnberger General⸗Anzeiger folgende Stelle zu entnehmen:
„Ich hatte nach einem anstrengenden Steppenmarsche zunächst einen Freundschaftsvertrag mit dem letzten Gallasultanat am oberen Tana gemacht (den alten fabelhaften Kokarra). Leider haben Differenzen zu einem Kampfe geführt, der am 6. Oktober in der Nacht stattfand und in welchem der Gallasultan tödtlich verwundet ward. Ich habe mich nunmehr hier zum Herrn des Landes gemacht. Die Gallas sind sämmtlich vertrieben, alle Dörfer, die ganze Ernte des Jahres, elf Boote u. s. w. in meinen Besitz übergegangen. Wenn ich von meiner Expedition zurückkehre, werde ich mir hier ein Ruheplätzchen einrichten. Gegen unser Unternehmen thürmen sich immer neue Schwierigkeiten auf. Gestern erfahre ich, daß von Osten die Somalis stromaufwärts kommen, gegen die ich Schanzen aufwerfen lasse. Ich gehe Ende dieser Woche an den Kenia ab, nach Kitui, wo ich für das „Herz“ von Mittel⸗Afrika eine Expedition mit Eseln organisire.“ Außer diesem Briefe ist, wie die „National⸗Zeitung“ meldet, vorgestern auch an das Berliner Emin Pascha⸗
sammelten zahlreichen Menschenmenge antworteten. Der Zug
Comits ein Schreiben von Dr. Peters eingetroffen, welches eben⸗ falls vom 8. Oktober datirt ist. Die „National⸗Zeitung“ bemerkt
seinem Eintritt in das reich geschmücte Gotteshaus wurde
Der Berichterstatter der Times“ in Lissgbon kogstatirt b rgeee. Fflohe.ne cg
dazu, daß auch diese Briefe noch kein Beweis gegen den Tod des Dr. Peters seien, da die Nachrichten über den Untergang des Dr. Peters aus der Zeit nach dem 10. Oktober stammen.
Egypten. Kairo, 29. Dezember. (R. B.) Die Antwort der französischen Regierung in Betreff der Konversion der egyptischen Schuld fordert die Ver⸗ wendung des Ueberschusses aus dem Ertrage der Konversion nach Bezahlung der für die Abschaffung der Frohnarbeit er⸗ forderlichen Summen zur Vermehrung der egyptischen Armee und zum Schutze der Bewässerungs⸗Anlagen unter der Kontrole einer besonderen Kommission.
Zanzibar, 29. Dezember. Ein Telegramm des „Reu⸗ ter'schen Bureaus“ meldet: In der Angelegenheit der Stan⸗ ley'schen Expedition gegen Tippo Tip fand gestern vor dem hiesigen Konsular⸗Gerichtshofe die Verneh⸗ mung der Zeugen, nämlich Stanley's und Bonny's, statt. Durch dieselbe- wurde dargethan, —daß Tipro Tip seinem Vertrage mit der Expedition, nach welchem Letztere alle Lebensmittel und Munition erhalten sollte, nicht nachgekommen war. Außerdem erklärten die Zeugen, daß der Neffe Tippo Tip's, Salim Mohamed, befohlen habe, die Eingeborenen, welche Lebensmittel für die Expedition bringen würden, niederzumachen, auch die “ verhindert habe, mit Denjenigen zusammenzukommen, welche ihnen Lebens⸗ mittel brachten, und so eine große Sterblichkeit bei der Expedition hervorgerufen habe. Die Expedition verlangt deshalb 10 000 Pfd. Sterl., und dem Agenten Tippo Tip's in Zanzibar ist daraufhin verboten worden, diese Summe, welche gegenwärtig sür Tippo Tip in seinen Händen ist, an Letzteren auszuzahlen. — Stanley gedenkt morgen an Bord eines englischen Kreuzers nach Mombassa zu fahren, von wo er die Reise nach Egypten mittels Postdampfers fort⸗ setzen will.
Zeitungsstimmen.
Im „Düsseldorfer Anzeiger“ lesen wir:
FggFEs verdient als eine immerhin recht bemerkenswerthe Erscheinung hervorgehoben zu werden, daß sich durch eine Reihe von Weihnachts⸗ betrachtungen der Blätter diesmal der Wunsch nach einer Herstellung des inneren Friedens im Deutschen Reich als leitender Gedanke hin⸗ durchzieht. Das Verlangen nach einem einträchtigeren Zusammen⸗ wirken aller Derer, die von dem gemeinsamen Wunsche der Er⸗ haltung und Förderung unseres reichsdeutschen Besitzes beseelt sind, im Dienste patriotischen Schaffens und nach dem Aufhören des Parteigezänks kommt in einer ganzen Reibe von Auslassungen zur Geltung. Zwar wird die Hoffnung auf die Erfüllung dieses Wunsches als eine ziemlich schwache erachtet, doch glaubt man, daß das Fort⸗ dauern des Haders so lange nicht ernstlichen Schaden verursachen könne als die Oprosition durch ein festes Zusammensteben der reichs⸗ freundlichen Gruppen niedergehalten werde. Handle es sich ohnehin doch nur um eine Uebergangszeit. Am Bestimmtesten sprechen die „Hamb. Nachrichten“ diesen Gedanken aus, indem sie in ihrer Festbetrachtung schreiben: „Es sind weniger die fortdauernden Parteikämpfe, welche der inneren Situation den friedlichen Charakter nehmen Ueber erstere ließe sich, trotz aller Nachtheile, welche sie in der gegenwärtigen heftigen Entwicklungsphase des noch so jungen deutschen politischen Lebens mit sich bringen, in dem Bewußtsein hinwegkommen, daß wir uns in einem Uebergangsstadium befinden, dem eine bessere Zeit bald folgen wird. Das Treiben der Opposition in Parlament und resse mag beunruhigend, peinlich und oft genug beschämend wirken; 8 lange aber die staatserhaltenden, national denkenden und fühlenden Elemente sich zielbewußt um Kaiser und Kanzler schaaren, ent⸗ schlossen, die wichtigsten idealen und materiellen Interessen der Nation nicht preiszugeben, laufen wir nicht Gefahr, ernstlich Schaden zu leiden, weder nach außen noch nach inner.“ Weit mehr Besorgniß als die Friedlosigkeit auf dem Gebiet der Parteipolitik verursacht den meisten Blättern der unaufhörliche Lohnkampf der Arbeiter, der in den letzten Tagen im Saargebiet die bedrohlichste Form annehmen zu wollen schien und nur mit Mühe durch das umsichtige Walten der leitenden Bergbehörden gebannt werden konnte. Der Regierung wohl⸗ wollend gesinnte Blätter hoffen von der Wirkung der sozialreforma⸗ torischen Politik, daß sie allmählich die Stimmen der Verführung ver⸗ stummen machen werde, ein Gesichtspunkt, den der „Hann. Cour.“ in folgendem Satz behandelt: „Und wenn auf diesem Gebiet auch noch viel, sehr viel zu schaffen und zu vollbringen sein wird, so dürfen wir doch auch hier getrosten Muthes in die Zukunft blicken und uns der Erwartung hingeben, daß die Zeit nicht mehr allzufern ist, wo nicht bloß in den Tagen des Weihnachtsfestes die himmlische Botschaft alle Herzen erfüllt und wo das „Friede auf Erden“ auch die Handlung erer leitet, die jetzt den rechten Weg noch nicht gefunden haben. Es ist übrigens charakteristisch, daß eine pessimistische Auffassung der Zeit selbst nicht einmal auf Seiten der Blätter der Linken hervortritt.
Zum Kapitel des Arbeiterschutzes schreibt die Münchener „Allgemeine Zeitung“:
„Die gesetzlichen Bestimmungen über die Kinderarbeit, die ge⸗ ringe Anzahl der Fabrikinspektoren, die übermäßig lange Arbeitszeit der Erwachsenen bilden bevorzugte Gegenstände der sozialdemokra⸗ tischen und sonst arbeiterfreundlichen Klagen im Reichstage. Es ist nun lehrreich, unsere Verhältnisse an Schilderungen englischer Arbeiterzustände zu messen, zu denen in der letzten Nummer der sozialdemokratischen Berliner „Volkstribüne“ ein Londoner Artikel einen guten Beitrag liefert. Der Artikel schildert den Inhalt des gültigen Factory and Workshop Act vom Jahre 1878. Die Bestimmungen über die Kinderarbeit lauten; Kinder unter 10 Jahren dürfen in keinem industriellen Be⸗ trieb beschäftigt werden; bis zum 13. Jahre sind vrie Kinder Halb⸗ zeitler, d. h. sie dürfen halb so lange arbeiten als Frauen und junge Personen, deren Maximalarbeitszeit pro Woche in den Textilfabriken auf 56 ½ Stunden, in anderen Fabriken auf 60 Stunden, in Werkstätten auf 65 Stunden fefstgesetzt ist; haben sie jedoch die vierte Schulstufe durchgemacht, so dürfen sie volle Zeit arbeiten. In Deutschland dürfen Kinder unter 12 Jahren in Fabriken überhaupt nicht, Kinder zwischen 12 und 14 Jahren höchstens 6 Stunden täglich beschäftigt werden. England hat gegenwärtig 50 Fabrikinspektoren und einen Chef⸗Inspektor. Sie beklagen sich ständig über die mangelhafte Durchführung des Factorp⸗Acts, der sich nur auf Frauen und junge Personen beziebt, und über Arbeitsüberlastung. Deutschland hat 48 Auf⸗ sichtsbezirke; staͤndigen Klagen über Verstöße gegen die gesetzlichen Bestim⸗ mungen über die jugendliche Arbeit begegnet man in den Berichten der deut⸗ schen Beamten nicht, wohl aber verlangen auch sie nach mehr Beamten, zu⸗ mal ihre Zuständigkeit größer und neuerdings in Folge der Unfall⸗ versicherung ꝛc. gewachsen ist. Eine gesetzliche Arbeitszeit für Er⸗ wachsene besteht weder in England noch in Deutschland. Aber von deutscher Seite wird häufig auf die thatsächlich geringere Arbeitszeit der Erwachsenen in England verwiesen. Allerdings haben große Arbeitszwelge, wie die Maschinenbauer, Tischler, Maurer, eine Arbeits⸗ zeit von 9 Stunden. Der erwähnte Londoner Artikel führt aber aus, daß keine einzige Trade Union ihre Mitglieder dain verpflichtet habe, nicht mehr als 9 Stunden täglich zu arbeiten. Im Gegentheil bilde Ueber⸗ zeitarbeit in allen Unions derskilled (gelernten) Arbeiter die Regel. Für das „System der Abrackerung“, das in England weiter verbreitet sei, als gemeinhin vermuthet werde, beruft sich der Korrespondent auf die im letzten Parlamentsreport enthaltenen Angaben über die Beschäftigung der Eisenbahnarbeiter Hienach seien während eines Monats 252 209
27 066 17 und 25 525 18 Stunden und mehr beschäftigt worden. Auf der Great Northern Railway seien 14—15 Stunden die durch⸗ schnittliche Arbeitszeit. Auf den deutschen Staatsbahnen wird man ähnliche Verhältnisse jedenfallo vergeblich suchen.
Rechtsgrundsätze über die Auflösung von Versammlungen.
In einer die Auflösung einer Versammlung betreffenden Ver⸗ waltungsstreitsache hat das Königliche Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht kürzlich folgende Rechtsgrundsätze ausgesprochen: 1
Das Grundrecht der Staatsbürger, sich in geschlossenen Räumen zu versammeln, kann — abgesehen von dem Erfordern vorgängiger Erlaubniß — zwar durch das Gesetz, aber auch nur durch dieses beschränkt werden. Aus anderen als den in den Gesetzen vorgesehenen Gründen ist die Polizeibehörde nicht berechtigt, die Abhaltung einer Versammlung zu verbieten, weder vor deren Beginn noch agch zachher, doh: die zusammen⸗ getretene Versammlung aufzulösen. Nach dem Vereinsgesetze ist letzteres — abgesehen von dem Mangel der Anzeige, dem Eintritte von Bewaffneten und unter Umständen von Frauen und Kindern — nur zulässig, wenn die Versammelten durch die Erörterungen zu Strafthaten angereizt werden, nicht aber — wie aus der Streichung des ursprünglichen Zusatzes, daß „die Verbandlung Verbrechen in sich schließt“ und aus dem Kommissionsberichte von 1850 klar erhellt — auch scvon dann, wenn nur einer der 1 dies der Redner oder ein An⸗ derer sein, selbst eine Strafthat begebt. Rach Verfassung (Artikel 29 und Absatz 2 des §. 30) wird aber das Versammlungsrecht nicht bloß durch das Vereinsgesetz, son⸗ dern in völlig gleicher Weise durch jedes andere Gesetz des Staats beschränkt Denn in den Verhandlungen ist stets und völlig unzwei⸗ deutig ausgesprochen, daß der Staatsbürger, auch wenn er eine Versammlung beruft, leitet oder an einer solchen Theil nimmt, allen Straf⸗ und sonstigen Gesetzen unterworfen bleibt. Und daraus folgt, daß die Polizeibehörde alle ihr gesetzlich zustehenden Befugnisse und Obliegenheiten wahrzunehmen be⸗ rechtigt und verpflichtet ist, einerlei, ob die Person oder Sache, welche das Objekt ihres Einschreitens bildet, gerade ihr Versammlungsrecht aus⸗ übt, oder zu dessen Ausübung benutzt wird. Nur wenn und nur insoweit
nicht gestützt werden kann, findet ihr Einschreiten gegen die Versammlung und die einzelnen zu dieser vereinten Personen in den Bestimmungen des Vereinsgesetzes seine Schranken. Dementsprechend ist in früheren Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts das auf die Un⸗ zulänglichkeit des Lokals gestützte Verbot der Versammlung dahin geprüft, ob dasselbe aus §. 10 Tit. 17 Th. II. des Allgemeinen Landrechts wegen Gefahr für Leben und Gesundheit oder aus §. 6 zu b. des Polizeigesetzes vom 11. März 1850 wegen Beein⸗ trächtigung des Straßenverkehrs zu rechtfertigen war, und nur deshalb, weil dies verneint wurde, aufgehoben worden; dem⸗ entsprechend ist andererseits die wegen Erschwerung des polizeilichen Ueberwachungsrechts erfolgte Auflösung einer polnisch verhandelnden Versammlung für ungerechtfertigt erklärt, weil kein Gesetz den pri⸗ vaten Gebrauch fremder Sprachen verbietet, das Vereinsgesetz aber die Erschwerung der Ueberwachung nicht als Auflösungsgrund hin⸗ gestellt hat. 8 3
In dem vorliegenden Fall (Auflösung einer Versammlung im Anschluß an eine Rede des Pastors Thümmel) hat das Ober⸗ verwaltungsgericht anerkannt, daß diejenige Aeußerung des Redners, welcher die Auflösung der Versammlung unmittelbar folgte, eine, selbst das äußerste Maß erlaubter Kritik durch ihre Form (§. 193 des Strafgesetzbuchs) übersteigende Beleidigung des Erz⸗ bischofs und der Aachener Geistlichkeit, somit eine durch die §§. 185 ff. des Strafgesetzbuchs verpönte Handlung in sich schließt, welche, obwohl sie nur auf Antrag gerichtlich verfolgt werden kann, dennoch sofort ein Vergehen ist und nicht erst nachträglich durch Stellung des Antrags zu einem solchen wird, wie zum Ueberfluß aus dem Schlußsatz des §. 127 der Strafprozeßordnung klar erhellt. Da diese Handlung indeß keinen die Versammlung zu Strafthaten an⸗ reizenden Vorschlag oder Antrag enthält, so läßt sich die Auflösung der Versammlung nicht aus dem §. 5 des Vereinsgesetzes begründen und demzufolge hat auch der Beklagte sie unter Hinweis auf den §. 10 Titel 17 Theil II des Allgemeinen Landrechts zu rechtfertigen gesucht, lediglich aus der allgemeinen Befugniß der Polizei zur Ver⸗ hütung von Vergehen und zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. 3
Sen diesbezüglichen Ausführungen ist auch unbedenklich dahin beizutreten, daß die — nach Annahme der Parteien — von dem Pfarrer Thümmel öffentlich vor einer zahlreichen und erregten Volks⸗ menge ausgesprochenen schweren Beleidi ungen der höchsten kirchlichen Würdenträger der andern Religionspartei, verbunden mit einer offen⸗ baren Verhöhnung der von zahlreichen Angehörigen dieser für ehrwürdig gehaltenen Gebräuche, als eine weit über die perfönliche Rechtsverletzung der Beleidigten hinausgehende Störung der öffent⸗ lichen Sicherheit und Ordnung sich kennzeichnen
War hiernach die Polizei gemäß §. 10 Titel 17 Theil II des All⸗ gemeinen Landrechts berechtigt, einer Fortsetzung solcher Störung vor⸗ zubeugen, so mußte ihr Einschreiten doch innerhalb der durch das bestehende Recht gezogenen Schranken sich halten und in dieser Hinsicht läßt bereits der §. 10 — indem er die Polizei nur ermächtigt, die zur Erreichung der dort bezeichneten Ziele „nöthigen“ Anstalten zu treffen — unzweideutig erkennen, daß nicht weiter, als es zur Erreichung jener Ziele unbedingt nothwendig ist, in die persönliche Freiheit des strafbar Handelnden oder gar dritter Personen eingegriffen werden darf. Nun gehört aber zu den verfassungsmäßigen Rechten der persönlichen Freiheit auch das Recht aller Staatsbürger, so lange in geschlossenen Räumen ver⸗ sammelt zu bleiben, als nicht einer der im Vereinsgesetz als Auf⸗ lösungsgründe speziell bezeichneten Mißbräuche des Versammlungs⸗ rechts stattgefunden hat, und zu diesen Mißbräuchen gehört die Strafthat eines Theilnehmers an der Versammlung nicht. Daher faßt der Beklagte die durch den §. 10 Titel 17 Theil II des Allgemeinen Landrechts umschriebenen Befugnisse der Polizei zu weit auf, indem er annimmt, die Auflösung einer Versammlung sei — zwar nicht auf Grund des Vereinsgesetzes, wohl aber kraft dieser anderweiten Rechtsnorm — immer dann eine gesetzlich zulässige Maß⸗ regel, wenn sie nur ein wirksames Mittel bilde, um einen der Ver⸗ sammelten an der Fortsetzung strafbarer Handlungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke kann jene Maßregel vielmehr nur dann als gesetzlich zulässig erscheinen, wenn sie zugleich das hierzu nothwendige Mittel, „die nöthige Anstalt“ ist. Eine solche Nothwendigkeit ist aber jedenfalls so lange nicht anzuerkennen, als die Fortsetzung der Strafthaten eines Theilnehmers an der Versammlung dadurch mit Erfolg verhindert werden kann, daß die Polizei ihre Maßnahmen gegen die Person des Exce⸗ denten richtet, wobei es selbst nicht ausgeschlossen sein mag, daß sie von denjenigen Befugnissen Gebrauch macht, welche ihr der §. 6 des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit vom 12. Februar 1850 eingeräumt hat. Denn so lange der Eingriff in die persönliche Frei⸗ heit des die öffentliche Sicherheit und Ordnung Störenden zu deren Aufrechterhaltung allein ausreicht, ist die Polizei gesetzlich nicht be⸗ fugt, zu diesem Zwecke in. die Rechte Dritter, hier in die der gegen⸗ wärtigen, ihr verfassungsmäßiges Versammlungsrecht ausübenden Menge einzugreifen.
Handel und Gewerbe.
Die Regierung von Neu⸗Süd⸗Wales hat unter dem 22. Mai v. J. unter Aufhebung aller früheren bezüglichen Bestim⸗ mungen eine Reihe von Vorschriften über die Einfuhr von Zucht⸗ und anderem Vieh erlassen. Da nach den vorliegenden Nachrichten
als das Einschreiten der Polizei auf anderweite gesetzliche Bestimmungen
88*
deutschen Viehzüchter und die an der australischen Fahrt betbeiligten Rhedereien nicht ohne Interesse. 8 1] Durch die gedachten Vorschriften wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren die Einfuhr folgender Thierarten und Gegenstände aus den dabei benannten Ländern verboten: Verbot der Aus nachstehenden Ländern Einfuhr . von: Rindvieh,
Schafen und Hunden.
Aus allen fremden Ländern und Kolonien, aus⸗ genommen aus Großbritannien und Irland, und ausgenommen solche Thiere, die vor der Ver⸗ sendung vierzehn Tage in Großbritannien und Irland zugebracht haben.
Aus allen fremden Kolonien und Ländern. 8
Aus allen fremden Kolonien und Gegenden, aus⸗ genommen wenn dieselben lediglich für wissenschaft⸗ liche Zmasckse unter. Beobachtung, der, ergangenen. Quarantänevorschriften eingeführt werden. Futter und Aus allen fremden Kolonien und Ländern und
Streu von allen fremden Schiffen. 8
Soweit hiernach die Einfuhr von Vieh aus Deutschland über einen großbritannischen Hafen überhaupt gestattet ist, muß dasselbe von einem Zeugniß über seinen Gesundheitszustand während der vor⸗ hergehenden 6 Monate begleitet sein. (Art. 9.) In dem Ver⸗ schiffungshafen wird das Vieh vor der Abfahrt von besonders dazu ernannten Thierärzten auf seinen Gesundheitszustand untersucht (Art. 10). Während der Reise hat sich der Kapitän des Schiffes jede Woche über den Gesundheitszustand der Thiere zu vergewissern, etwaige Seuchenfälle sind in ein zu diesem Zwecke zu führendes Buch ein⸗ zutragen. (Art. 12.) 2 Bei der Ankunft in Sydney — die Zulassung an einem anderen Punkte der Kolonie ist nicht gestattet (Art. 16) — findet vor der Landung wiederum eine thierärztliche Untersuchung statt. (Art. 17.) Die hierbei krank befundenen Thiere werden getödtet (Art. 18.) Wird dagegen die Landung gestattet, so wird das Vieh zunächst noch in Quarantäne gebracht. (Art. 23.) Die Dauer derselben beträgt für
Rindvieh aus Großbritannien und Irland . 120 Tage Schafe ebendaher 1““ 90 Tage und Hunde ebendaher . . . . . . . . 6 Monate. Zu wissenschaftlichen Zwecken eingeführte Ziegen, Antilopen und Wild sind einer Quarantäne von 90 Tagen unterworfen. Pferde, deren Einfuhr überhaupt unbeschränkt ist, unterliegen einer Quaran⸗ täne nicht. (Art. 20.) Nach Ablauf der Quarantänezeit findet eine nochmalige thierärztliche Untersuchung statt. (Art. 26.) Zuwider⸗ handlungen gegen die in Rede stehenden Bestimmungen werden mit Geldbuße bis zu 20 Pfd. Sterl. geahndet. (Art. 59) Glasgow, 30. Dezember. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 5800 gegen 8300 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.
Verkehrs⸗Anstalten.
Königsberg i. Pr., 30. Dezember. (W. T. B.) Der Schluß für die Dampfschiffahrt steht wegen eingetretenen starken Frost⸗ wetters unmittelbar bevor. 1
Hamburg, 28. Dezember. (W. T. B.) Der Postdampfer „Cyclop“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrr⸗ Aktiengesellschaft hat, von New⸗York kommend, heute Mittag Lizard passirt, und der Postdampfer „Colonia“ derselben Gesellschaft ist, von Westindien kommend, heute in Havpre an⸗
gekommen. 8 8
Triest, 28. Dezember. (W. T. B.) Der Llovddampfer „Thalia' ist heute Nachmittag aus Konstantinopel hier ein⸗ getroffen.
— 30. Dezember. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Espero“ ist, von Konstantinopel kommend, gestern Abend hier eingetroffen. b
London, 30. Dezember. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Tartar“ ist heute auf der Heimreise in Southampton an⸗ gekommen. 9
Schweinen. Ziegen und Wild.
1 Theater und Mufik.
Berliner Theater.
Zwischen Dr. Hans von Hopfen und Direktor Ludwig Barnay wurde vor einigen Tagen der Vertrag abgeschlossen, durch welchen dem Berliner Theater das alleinige Aufführungsrecht von „In der Mark“, Schauspiel in 5 Akten von Hans von Hopfen, gesichert wurde.
Residenz⸗Theater. “
In der übermorgen stattfindenden Premidre des Schauspiels „Die
arme Löwin“ (les lionnes pauvres) von Emile Augier, deutsch von Paul Lindau, in Seene gesetzt von Direktor Lautenburg, befinden sich die Hauptrollen in den Händen der Damen Marie Frauendorfer, Luise von Pöllnitz, Helene Schüle und Kathi Fischer, sowie der Herren Emanuel Reicher, Theodor Brandt und Hubert Reusch.
Kroll's Theater. 8
„Der Königsgardist“, die neueste Operette des englischen Komponisten O. Sullivan, von Hrn. Direktor Scherenberg ein⸗ studirt, hat sich einer recht beifälligen Aufnahme im Kroll'schen Theater zu erfreuen. Es ist ein graziöses Werk, reich an einzelnen wohlgelungenen Nummern, das in Musik und Text gleich geschickt gearbeitet ist Die deutschen Bearbeiter Zell und Gense haben die ursprünglich in England spielende romantische Handlung nach Deutsch⸗ land verlegt und lassen sie, statt im Tower, auf der sächsischen Festung Königstein stattfinden, wodurch sie unserem Ge⸗ schmack vielleicht näher geführt sein, wohl aber auch viel des Originellen eingebüßt haben mag. Es handelt sich um die Befreiung eines des Hochverraths angeklagten polnischen Obersten, welcher durch einen Sergeanten gerettet wird, indem der Kommandant der Festung, der sich von seiner Unschuld überzeugt hat, selbst zur Befreiung des Gefangenen beiträgt. An abenteuerlicher und unwahr⸗ schei licher Entwicklung lassen die Vorgänge nichts zu wünschen übrig, sie eignen sich daher durchaus zur Operette. Freilich ist der ursprünglich knappe Rahmen übermäßig erweitert durch Einlagen und zu lang ausgesponnene Dialoge, eine energische Kürzung namentlich des zweiten Akts wäre durchaus geboten. Die Musik ist leicht und hält sich in jener tändelnden Manier wie der „Mikado“, an den zuweilen Anklänge vorkommen. Am besten gelungen sind dem Komponisten das Spinnlied, das Narrenlied, das Finale mit Chor im ersten Akt; sodann ist von allerliebster Wirkung ein Terzett, welches der Kommandant, der Ge⸗ fangene und der Sergeant im raschesten Tempo vortragen und zu ergötzlicher Wirkung bringen. Wohlgelungene Figuren, denen auch dankbare Musikstücke in den Mund gelegt worden, sind ferner die Gauklerin Elsie und der Gaukler Lazzo. Der Kerker⸗ meister Schiddebold ist zu sehr karrikirt und wurde auch von Hrn. Wirth in übertrieben komischer Drastik darge⸗ stellt. Hr. Szika als Kommandant weiß durch sein flottes gesanglich tüchtiges Spiel außerordentlich zu gefallen. Hr. Josephi ist ein echter Operettenheld, singt und spielt gewandt, könnte den Grafen Wolsky aber doch etwas markiger geben. Tüchtig auf dem Platz sind die Damen Gentz und Augustin; die Herren Tachauer und Schmidt verdienen gleichfalls anerkennend genannt zu werden. Sullivan's „Königsgardist“ dürfte zahlreiche Wiederholungen erleben.
Belle⸗Alliance⸗Theater.
Eine Anzengruber'sche Novität und das diesjährige Gastspiel der Münchener, das ist es, was das Belle⸗Alliance⸗Theater, welches vom 1. Januar an wieder unter der bewährten Direktion Sternheim⸗ Bruckhoff steht, dem Publikum als Neujahrsgeschenk bringt. „Der Fleck auf der Ehr““, Volksstück mit Gesang in 3 Akten von Ludwig Anzengruber“ ist der Titel der Novität, mit welcher die Münchener, da ein früherer Beginn mit Rücksicht auf ihre Leipziger
in Zukunft auf Befolgung jener Vorschriften mit größerer Strenge
Arbeiter täglich 13 Stunden, 160 123 14, 110 190 15, 57 835 16,
als bisher gesehen werden soll, so ist deren nähere Kenntniß für die
Verpflichtungen nicht möglich gewesen, nunmehr am 1. Januar ihr