1890 / 9 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Jan 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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und KAöniglich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

er

Ich bestimme hierdurch, daß die Landestrauer um Ihre Hochselige Majestät die Kaiserin und Königin Augusta auf sechs Wochen eintritt. Oeffentliche Musiken, Lustbarkeiten und Schauspielvorstellungen sind bis zum Tage der Beisetzungsfeier einschließlich verboten. Die Landestrauer beginnt mit dem heutigen Tage. Das Staats⸗Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.

Berlin, den 8. Januar 1890.

Wilhelm R.

Für den Präsidenten des Staats⸗Ministeriums: von Maybach

An das Staats⸗Ministerium.

8 1 8

In Verfolg Meiner Ordre vom heutigen Tage über die Landestrauer um hre Hochselige Majestät die Kaiserin und Königin Augusta bestimme Ich hierdurch Folgendes:

Während der ersten vier Wochen tragen die höheren Civilbeamten zur Uniform beflorte Achselstücke beziehungsweise Epauletten, Agraffe und Kordons, beflortes Portepée, Flor um den linken Oberarm, die zur Uniform gehörigen dunklen Beinkleider und schwarze Handschuhe, dagegen in den letzten zwei Wochen Flor um den linken Oberarm, dunkle Bein⸗ kleider und weiße Handschuhe. Bei offiziellen Veranlassungen, bei welchen die vorgenannten Beamten in Civilklei⸗ dung erscheinen, tragen dieselben während der ersten vier Wochen schwarze Beinkleider, schwarze wollene Westen, schwarze Handschuhe und Flor um den linken Oberarm, in den letzten zwei Wochen hingegen schwarze Beinkleider, schwarzseidene Westen und graue Handschuhe. Alle übrigen Civilbeamten trauern mit einem Flor um den linken Oberarm.

Berlin, den 8. Januar 1890. .“

Wilhelm R. Für den Präsidenten des Staats⸗Ministeriums: 11X““ von Maybach. An das Staats⸗Ministerium. 8

(Diese beiden Allerhöchsten Kabinetsordres sind bereits heute Mittag in einer Extra⸗Ausgabe veroffentlicht worden.)

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Regierungs⸗Rath Heise zu Hannover den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Redacteur der Annalen der Hydrographie, Kapitän⸗ Lieutenant a. D. und Admiralitäts⸗Rath Rottok zu Berlin, dem Amtsgerichts⸗Rath Bode zu Erfurt, bisher zu Kottbus, dem Baurath Daemicke zu Erfurt, dem Professor und ordentlichen Lehrer an der Kunst⸗Akademie zu Königsberg i. Pr. Knorr, und dem Landmesser a. D. Walkhoff zu Bernburg, bisher zu Kassel, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Haupt⸗Zollamts⸗Assistenten Schüler su Swinemünde den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; owie dem Polizei⸗Wachtmeister Jammer zu Berlin, dem Schutzmann Samuel Heinemann ebendaselbst, dem Ge⸗ richtsdiener Riedel zu Hünfeld und dem Weideaufseher Heinrich Ebeling zu Behre im Landkreise Celle das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Das von dem Königlichen Regierungs⸗Präsidenten zu

Lüneburg unter dem 24. September 1889 erlassene Verbot „des Vereins für volksthümliche Wahlen in Lüneburg“

ist durch Entscheidung der Reichs⸗Kommission vom heutigen Tage aufgehoben worden.

Berlin, den 28. Dezember 1889.

Die Reichs⸗Kommission. Herrfurth.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Rentmeistern Bartolomaeus zu Schivelbein, Becker zu Ie Bornschein zu Genthin, Geißler zu Duisburg, Jacob zu Bolkenhain, Kaiser zu Schlüchtern,

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Knoll zu Guben, Langner zu Grottkau, Otto zu Kassel, Spornberger zu Wollstein, Stoll zu Heiligenstadt und Te⸗ öder zu Lyck den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu ver⸗

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Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Provinzial⸗Landtag der Provinz Schleswig⸗ Holstein zum 9. Februar d. J. nach der Stadt Schleswig zu berufen. 8

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Der Königliche Hof legt heute, den 8. Januar, die Trauer auf drei Monate für Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta an.

Die Damen tragen in den ersten sechs Wochen, bis inklusive 18. Februar, schwarze wollene hohe Kleider, Hand⸗ schuhe von schwarzem Leder (nicht glacé), schwarze Fächer und den Kopfputz von schwarzem Krepp. Dieser Kopfputz besteht in den ersten zwei Wochen aus einer tiefen Flebbe mit ganz kleiner Spitze und breitem Saume, einer Haube mit gesäumten Strichen und zwei Schleiern, einem langen, welcher zurück⸗ gesteckt ist und bis zur Erde hinabreicht, einem kurzen, um damit das Gesicht zu bedecken; in den nächsten zwei Wochen aus einer kleineren Flebbe mit längerer Spitze und schmalerem Saume und nur dem langen Schleier; in den darauf folgenden zwei Wochen aus einer kleinen Flebbe mit langer 8 2.

In der zweiten Hälfte der Trauer, und zwar sechs Wochen lang, vom 19. Februar bis inklusive 1. April, erscheinen die Damen in schwarz seidenen Kleidern und nehmen dazu während der ersten drei Wochen den Kopfputz von glattem schwarzen seidenen Flor mit gesäumten Strichen, schwarze Handschuhe (glacé), schwarze Fächer und schwarzen Schmuck; in den darauf folgenden drei Wochen erscheinen sie mit weißem Kopfputz, hellgrauen Handschuhen, weißen Fächern und Perlen; erst in der dreizehnten Woche können sie zu hellgrauen Hand⸗ schuhen bunten Kopfputz, bunte Fächer und Juwelen nehmen.

Die Herren, welche Uniformen tragen, nehmen für die ganze Zeit der Trauer einen Flor um den linken Oberarm; in den ersten sechs Wochen erscheinen sie mit beflorten Achsel⸗ stücken, Epauletten, Agraffen, Cordons, Portepees, die Kammer⸗ herren mit beflortem Schlüssel; diejenigen, welche nicht dem Militärstande angehören, tragen für die ganze Zeit der Trauer zum gestickten Rock die goldbordirten Beinkleider von der Farbe der Uniform und den goldbordirten Hut mit weißer Feder, 8 kleinen Uniform dagegen schwarze Beinkleider und

en dreieckigen Hut mit schwarzer Feder und in einem wie in

dem anderen Falle dazu in den ersten sechs Wochen schwarze wollene, in den letzten sieben Wochen schwarze seidene Westen, sowie während der ersten neun Wochen schwarze, in den letzten vier Wochen zur gestickten Uniform weiße Handschuhe, zum kleinen blauen Uniformsfrack und zum Civilanzuge hellgraue Handschuhe.

Die Herren, welche nicht Uniform tragen, erscheinen wäh⸗ rend der ganzen Trauerzeit mit einem Flor um den linken Arm und mit schwarzen Unterkleidern und nehmen dazu in den ersten sechs Wochen schwarze wollene, in den letzten sieben Wochen schwarze seidene Westen, sowie während der ersten neun Wochen schwarze, in den letzten vier Wochen hellgraue Handschuhe. 8 .

Berlin, den 8. Januar 1890.

Der Ober⸗Ceremonienmeister:

In Folge Hinscheidens Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Augusta kann der für Freitag, den 10., und Sonnabend, den 11. d. M., angesagte Empfang bei dem Königlich spanischen Botschafter und dessen Gemahlin vorläufig nicht stattfinden. 1“ 8 Berlin, den 8. Januar 1890. Graf A. Eulenburg, Ober⸗Ceremonienmeister.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs⸗Baumeister Franz von Pelser⸗ Berensberg in Minden ist zum Königlichen Bauinspektor ernannt und demselben die technische Hülfsarbeiterstelle bei der Königlichen Regierung daselbst verliehen.

Die Königliche Eisenbahn⸗Direktion zu Berlin ist mit der Anfertigung allgemeiner Vorarbeiten für eine Eisenbahn

untergeordneter Bedeutung von Jauer nach einem geeigneten Punkte der durch das Gesetz vom 19. April 1886 (Ges.⸗Samml. S. 125) zur Ausführung genehmigten Eisenbahn unter⸗ Bedeutung von Striegau nach Bolkenhain eauftragt worden. 1

Bekanntmachung. 8

Das von dem Herrn Minister für Landwirthschaft Domänen und Forsten errichtete Stipendium, welches bezweckt, denjenigen in der Richtung des Ingenieurwesens geprüften Königlichen Regierungs⸗Baumeistern, welche bei vorkommenden Vakanzen als Meliorations⸗Bauinspektor angestellt oder ander⸗ weit mit kulturtechnischen Aufgaben betraut zu werden wünschen, Gelegenheit zu geben, sich neben ihrer Fachbildung auch noch genügende Kenntniß der praktischen und theoretischen Grundlagen der eigentlichen Kulturtechnik zu erwerben, ist vom 1. April d. J. ab auf ein Jahr zu vergeben. Dem Bewerber steht es frei, den kulturtechnischen Kursus nach seiner Wahl ent⸗ weder bei der Landwirthschaftlichen Hochschule hierselbst oder der Landwirthschaftlichen Akademie in Poppelsdorf zu absol⸗ viren. Die Höhe des mit Kollegienfreiheit verbundenen Sti⸗ pendiums beträgt 1500 ℳ, deren Zahlung in vierteljährlichen Raten im Voraus erfolgt. Der Stipendiat hat sich zu ver⸗ pflichten, am Schluß des zweisemestrigen Kursus sich einem Examen aus dem Bereiche der von ihm gehörten Vorlesungen zu unterziehen. Ueber den Umfang dieser Vorlesungen bleibt weitere Bestimmung vorbehalten.

Qualifizirte Bewerber um dieses Stipendium haben ihre Meldung unter Beifügung der bezüglichen Atteste, aus denen die bisher erlangte Ausbildung ersichtlich ist, bis zum 1. Fe⸗ bruar d. J. an mich einzureichen.

Berlin, den 3. Januar 1890.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Im Auftrage:

Schultz. Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem ordentlichen Lehrer Walther Vollberg am Progymnasium in Neumark ist der Titel „Oberlehrer“ bei⸗ gelegt worden.

Evangelischer Ober⸗Kirchenrath. Aus Anlaß des tiefschmerzlichen Hinscheidens Ihrer

Majestät der Kaiserin und bönigin Augusta sind nach Vorschrift des Trauerreglements vom 7. Oktober 1797 in allen Kirchen der evangelischen Landeskirche die Glocken vierzehn Tage lang Mittags von 12 bis 1 Uhr zu läuten.

Bekanntmachung.

Gemäß §. 36 des Reglements vom 28. Dezember 1775 für die Königliche allgemeine Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt werden in nachfolgendem Verzeichnisse die Nummern der Rezeptions⸗ Scheine bekannt gemacht, von welchen die Beiträge gegenwärtig für einen, zwei oder drei Termine rückständig sind.

Die Restanten für einen und zwei Termine werden hiermit auf⸗ gefordert, im nächsten Termine, den 1. April k. J., die Rückstände nebst der reglementsmäßigen Strafe und dem sodann fälligen Beitrage, also überhaupt das Dreifache bezw. das Siebenfache eines Beitrages, zu berichtigen. Die Restanten für zwei Termine, welche dieser Auf⸗ forderung keine Folge leisten, werden, soweit ihre Beitragsrückstände nicht event. durch Abzüge vom Gehalt oder der Pension zu berichtigen sind, mit Verlust der versicherten Pensionen aus der Anstalt aus⸗ geschlossen werden.

Den Restanten für drei Termine wird bekannt Vertacht, daß sie aus der Anstalt ausgeschlossen und ihre Rezeptions⸗Scheine ungültig geworden sind.

Berlin, den 31. Dezember 1889.

General⸗Direktion der Königlich preußischen allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt. Frreihberr von Lentz.

Nachweisung der Rezeptions⸗Nummern derjenigen Interessenten, welche für die Termine vom 1. Oktober 1889, 1. April 1889 und 1. Oktober 1888 mit ihren Beiträgen im Rückstande geblieben sind. a. Restanten für einen Termin.

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