Name, Stand und Wohnort
Sitz des Schieds⸗ gerichts.
des Vor⸗ sitzenden.
des stell⸗ vertretenden Vor⸗ sitzenden.
der Beisitzer.
stellvertretenden Beisitzer.
Bezirk des Schiedsgerichts.
Sitz des Schieds⸗ gerichts.
F Name,
des Vor⸗ sitzenden.
des stell⸗ vertretenden Vor⸗ sitzenden.
Beisitzer.
Stand und Wohnort
der ..“
8
stellvertretenden Beisitzer.
Sektion V. Rheinprovinz mit Birkenfeld.
Sekktion VI. Ostpreußen, West⸗ preußen, Posen, Schle⸗ sien, Pommern, Bran⸗ denburg, Mecklenburg⸗ Schwerin, Mecklen⸗ burg⸗Strelitz, Schles⸗ wig⸗Holstein, Ham⸗ burg ohne Amt Ritze⸗ büttel und Moorburg, jedoch mit der Enklave Kirchwerder, ferner Lübeck und Fürsten⸗
thum Lübeck.
Seektion VII. Hannover ohne Kirch⸗ werder, jedoch mit Amt
Ritzebüttel und der
Enklave Moorburg, Regierungsbezirk Magdeburg, Olden⸗ burg ohne die Fürsten⸗ thümer Birkenfeld und Lübeck, Braunschweig mit der Enklave Ben⸗ neckenstein, Anhalt mit den Enklaven Löbnitz, Pösigk und Schierau; ferner der Kreis Rin⸗ teln, Schaumburg⸗ Lippe und Bremen. Sektion IX. Hessen⸗Nassau ohne die Kreise Rinteln und Schmalkalden; Rheinprovinz mit Bir⸗ kenfeld; Westfalen, Lippe, Waldeck und SHessen ohne Wimpfen 8 am Berge
E“; Ostpreußen, West⸗ preußen, Pommern,
Brandenburg, Meck
lenburg⸗Schwerin u. Mecklenburg⸗ Strelitz.
1116“
Schlesien und Posen.
8 10) Brauerei⸗ und Mälzerei⸗Berufs Stolzmann,
Berli
Magdeburg.
“
Dortmund.
11) Be Berlin.
Schuhmann, Königlicher Regierungs⸗
Assessor in Koblenz.
Poschmann, Königlicher Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath zu Berlin.
Kalisky, Königlicher Regierungs⸗
Rath zu Magdeburg.
Spring, Königlicher Landrath
in Hörde.
Poschmann, Ober-.
Regierungs⸗ Rath
in Berlin.
von Uthmann,
Königlicher
Verwaltungs⸗ gerichts⸗ Direktor
zu Breslau.
Gierlichs, 1 Königlicher Regierungs⸗ Rath in Koblenz. 2
3
4
Königlicher Regierungs⸗ Rath zu Berlin. Stock, Königlicher Landgerichts⸗ Rath zu Berlin.
Dr. Andrae, Königlicher Landrichter zu Berlin. 4
Appelius, Königlicher Amtsgerichts⸗ Rath zu Berlin. Höchstedt, Königlicher Regierungs⸗ Assessor zu Magdeburg.
Schmieding, 11.
Ober⸗ Bürgermeister in Dortmund. 2
3.
kleidungsindustrie⸗Berufsg
.Cetto, Carl, in
Firma Klauck, in Trier.
.Becker, Gust., in FirmaGust. und
Rich. Becker, in?
Mülheim a. d. R ‚Bohnes, Jo⸗ hann, Maschi⸗ nenmeister und Vorarbeiter in
Mülheim a d. R.
.Heller, Georg, in Kirn a. d. Nahe.
Direktor der
Aktienbrauerei
Friedrichshain zu Berlin.
2. Ephraimsohn, 1.
Max, Brauerei⸗ besitzer i. Berlin.
Bierfahrer in Berlin.
.Buse, Wilhelm, in Berlin.
in Sudenburg⸗ Magdeburg.
2. Niemann, A., in
Staßfurt.
„‚Stoedenberg, Heinrich, Arbei⸗ ter in Neustadt bei Magdeburg.
Kühl, Paul, Brauer in Han⸗ nover.
“
Dortmund.
1. Keller, M. J., in Kastel⸗
8 Stgakt. 5 „Hassele, ranz, in Düsseldorf.
Hilber, Odil., in M.⸗ Gladbach. b
Napp, Gottfr., in Düren.
„Höckling, Tillmann, Werkführer und Vor⸗ arbeiter in Alfter b. Bonn.
„Weyrauch, Anton, Ger⸗ ber in Roelsdorf, Kr. Düren.
.Lembeck, Louis, in Trier.
2. Dohm, Franz, in Kirn
a. d. Nahe.
genossenschaft. 1. Siegmann, W., 1. Reimmann,
Julius, Direktor der Aktien⸗ brauerei⸗Gesellschaft Moabit zu Berlin.
2. Lange, M., Direktor zu Berrlin. Brähmer, Wilhelm, Direktor in Spandau. 2. v. d. Heyden, Direktor in Berlin.
3. Schüler, Fritz, 1. Schubert, Obermälzer
in Berlin.
2. Werner, Obermälzer in Berlin.
1. Schneider, Brauer in
Berlin.
2. Haimerl,
Brauer in Berlin.
1. Döring, Herm., 1. Matz, P., in Cracau.
2. Schreyer, C., in Alt⸗
haldensleben.
1. Schneidewin, E., in Buckau.
2. Korte, Fr., in Magde⸗ burg.
1. Schmidt, Carl, Brau⸗ meister in Dessau.
2. Hennig, Wilhelm, Brauer in Bremen. 1. Gregor, August, in
Dessau. 2. Ellner, Philipp, in Röderhof. 8
Stade, A., in 1. Adreas, C., zu Haspe.
2. Küper, Rud., in Elber⸗ feld
eld. „Barth, Direktor 1. Haverkamp, H., in
in Essen.
Dehner, B., in Düsseldorf.
enossenschaft.
Werden a. d. R.
2. Trosch, H., in Dort⸗ mund. 1. Steven, Joseph, in
Dortmund. 852 Hugo, in Elber⸗
eld.
1. Kampes, Fritz, in Düssel⸗ dorf.
2. Schmitz, Johann, in Alteburg b. Köln.
Stolzmann, 1. Borchardt, Max, 1. Aaron, Louis, in Firma
Königlicher
Regierungs⸗ Rath
in Berlin.
Stock, Königlicher Landgerichts⸗
Rath in Berlin. Dr. Andrae, Königlicher Landrichter in Berlin.
Appelius, Königlicher Amtsgerichts⸗
Rath in Berlin.
Rachner, Königlicher Ober⸗Landes⸗ gerichts⸗Rath in Breslau.
Königlicher Ober⸗Landes⸗
in Breslau.
Schulz,
Königlicher Ober⸗Landes⸗ gerichts⸗Rath
in Breslau.
Tetzlaff, Königlicher Ober⸗Landes⸗ gerichts⸗Rath in Breslau.
gerichts⸗Rath 3.
in Firma Gebr. Borchardt, in
Berlin
in Berlin.
„Kaiser, Her⸗
mann, Arbeiter
in Berlin.
Ring, Max, Zu⸗
schneider in Berlin.
8
in Breslau. thur, in in Breslau.
Josef,
eige,
chneidergeselle
in Breslau.
4. Heinzelmann,
Wilhelm, Breslau. 8
in
Förster & Co. zu Lucken⸗ walde, in Berlin.
2. Tobias, Aug., in Firma Joël & Tobias, in Berlin.
2. Bluth, Oscar, 1. Seelig, Alexander, in
Berlin.
2. Müntmann, Mathias, in Firma Faßkessel & Müntmann, in Berlin:
1. Marscheider, Carl, Ar⸗ beiter in Berlin.
2. Schulze, Wilbelm, Hut⸗
mmacher in Guben.
1. Sonnenburg, Otto, Ar⸗ beiter in Berlin.
2. Lehrs, S., Zuschneider in Berlin.
8 111“*“ 8— 1“ 1. Hantelmann, F., 1. Heymann, Samuel, in in Firma Chri⸗
stine Jauch Nachf.,
Firma Gebr. Heymann, in Breslau. 2. vacat.
2. Rosenstock, Ar⸗ 1. Dorndorf, Raphael, in Firma Ferd. Rosenstock 2. Sachs,
Pöpelwitz bei Breslau. Leopold, in Firma Moritz Sachs, in Breslau. 1. Beil, Joseph, Schnei⸗ 3 dergeselle in Breslau.
acat. 1. Reinsch, Wilhelm Breslau. 2. Pletschke, Ernst
Bezirk I1II. Schleswig⸗Holstein, Hannover, Oldenburg
ohne Birkenfeld, Braunschweig, Lippe, Schaumburg⸗Lippe, Lübeck. Bremen und
Bezirk IV. Hessen⸗Nassau, Rhein⸗ provinz mit Birken⸗ feld, Westfalen und
Waldeck.
Sektion III. Die Kreise Oldenburg, Plön, Kiel, Stein⸗ burg, Süder⸗Dith⸗
marschen, Norder⸗ Dithmarschen, Rends⸗ burg und Eckernförde.
“
Sektion WV. Die Kreise Eiderstedt, Schleswig, Husum, Flensburg, Sonder⸗ burg, Apenrade, Ton⸗ dern und Hadersleben. E“
8
Sektion IV. Der Regierungsbezirk Erfurt ohne Wanders⸗
leben und Kreis Ziegenrück, jedoch mit Elxleben und Kranich⸗ feld, ferner Schwarz⸗ burg⸗Sondershausen ohne Geschwenda, je⸗ doch mit Illmenau, Bösleben, Allstedt, Oldisleben, Traßdorf. Groß Körner, der Herrschaft Franken⸗ hausen, Immenroda
und Schlotheim.
Berlin, den
Hannober.
Kiel.
8
Erfurt.
8
13. Januar 1890.
Herdinck, Königlicher Geheimer Regierungs⸗ Rath in Hannover.
Wenzig, Königlicher Polizei⸗Rath.
Busse, Königlicher Landgerichts⸗ Rath in Hannover.
von Detten, Königlicher Landgerichts⸗ Rath in Hannover.
Stoltz, Königlicher Landgerichts⸗ Rath in Hannover.
von Meibom, Königlicher Landgerichts⸗ Rath in Hannover.
Emmerich, Königlicher Polizei⸗ Assessor zu Köln.
1. Niemann, Mo⸗ 2
„Windmöller,
3. Böhm, Wil⸗
4. Dittmann, Carl,
1. Fissabre, Jean,
2 Rollmann, Apfemann, Lud⸗
4. Steinmetz,
Wichmann, Stadtrath zu Kiel.
8
Toosbüy, Ober⸗ Bürgermeister
Thüringische Bauget
von Reck, Königlicher Regierungs⸗ Rath zu Erfurt.
zu Flensburg.
Frriese, Königlicher Kreis⸗Bau⸗ Inspektor, Baurath zu Kiel.
Nissen, Königlicher Landgerichts⸗ Rath zu Flensburg.
8
von Borck, Königlicher Regierungs⸗ Rath zu Erfurt.
2. Raben,
ritz, in Firma Arnold Dreyer
1. Deyse, Tbristian, in Firma Carl Rocholl, in Hannover. 3
& Co., in Han⸗ 2. Tiedemann, C. H., in
nover.
Hermann, in Firma Wind⸗
Hannover.
1. Hauers, Ferdn., in Firma Gebr. Hauers, in Hannover. .
möller & Co., in 2. Rüdenberg, Georg, in
Hannover.
helm, Färber⸗
Wülfel bei Hannover.
1. Reichenbach, Heinrich,
Kürschner in Hannover.
geselle in Han⸗ 2. Niesel, Heinrich, Kürsch⸗
nover.
in Hannover.
1
in Firma Otto & Fissabre, in Köln a. Rh.
Emil, in Firma Rollmann & Mayer, in Köln.
wig, in Mayen,
Friedrich. Ar⸗ beiter in Nieder⸗ rad bei Frank⸗
ner in Hannover. 1. Meyer, Heinrich, in Hannover.
12 Krull, Wilhelm, Kürsch⸗
ner in Hannove 1““
1. Lefrère, Louis, in Firma Lefrore & Delathuy, in Köln a. Rh. 8
2. Baum, Joh. Siegm, in Firma Nic. Jos Baum, in Köln a. Rh
11. Rosenberg, Max, in
Firma Rosenberg &
Herz, in Köln. .
2. Fried, Moritz, in Firma ebr. Fried, in Köln.
1. Astheimer, Johann.
Schuhmacher in Bin⸗
gen.
2. Ahlhaus, Arbeiter in Bockenheim.
1. Weber, Zuschneider in Frankfurt a. M. 1
2. Haas, Arbeiter Frankfurt a. M.
in
furt a. M
Steinmetz⸗ meister in Kiel.
Malermeister in Kiel.
3. Rusch, C. H. F.,
Werkführer in Kiel.
4. Comdühr, Hein⸗
rich, Maurer⸗ geselle in Marne.
1. Petersen, W. D.,
Zimmermeister in Flensburg.
Maurermeister in Hadersleben.
12) Hamburgische Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft. 1. Müllenhoff, A., 1. Möller, C. Zimmer⸗
meister in Kiel. 8 2. Wegner, C. H., Zim⸗ mermeister in Kiel.
1. Claussen, H. A., Ma⸗
lermeister in Kieel.
2. Busch jr., F., Zimmer⸗
meister in Kiel 1
1. Stolley, Claus, 1 Schiffszimmerer in 8 Nübbel. 8* zimmerer in Nübbel.
1. Grimm, M., Schiffs⸗ zimmergeselle in Nüͤb⸗ bel, Kr. Rendsburg.
2. Ströh, H., Maurer⸗ geselle in Kiel.
1. Jürgensen, A, Maurer meister in Flensburg.
2. Langschwager, W., Maurermeister in Apen⸗ rade.
1. Gercke, H., Maler⸗ meister in Schleswig.
2. Johannsen, L. P., Stein⸗ hehegcss ge in Ton⸗
ern.
3. Klöble, Franz 1. Jacobsen, Carl, Mau⸗ Joseph, Stein⸗
rergeselle in Schleswig.
hauer in Haders⸗ 2. Radaeh, Heinrich, Zim⸗
leben. gen,
1“
Zimmermeister in Erfurt.
Erfurt.
““
3. Strube, Fried⸗ 1. Pfitzenreuter,
rich Wilhelm Maurerpolier in Erfurt.
4. Bleichrodt, Maurer
Carl, in Langensalza.
mergeselle in Tondern.
4. Petersen, Jür⸗,1. Lüders, Ludwig, Mau⸗ Maurer⸗ geselle in Husum.
rergeselle in Süder⸗
brarup.
rergeselle in Husum.
W11
werks⸗Berufsgenossenschaft. 1. Görbing, Herm. 1. Hamme „Carl Aug.,
Malermeister inErfurt. 2. Marasky, A., Zimmer⸗ meister in Erfurt.
2. Bieck, A., Tün⸗ 1. Höhne, August, Bau⸗ chermeister in
unternehmer in Ilvers⸗ gehofen.
2. Degenhardt jr., Aug., Klempnermeister in
Erfurt. Jacob, „ Maurerpolier in Wor⸗
bis.
2. Mähler, Ernst, Chri⸗ stian Wilhelm, in Langensalza.
1. Klostermann, Karl, Zimmergeselle in Son⸗ dershausen.
2. Mähler, Gustav, Mau⸗ rer in Langensalza.
2. Bock, Carsten, Schiffs⸗
2. Klindt, Heinrich, Nau-
83
zum Deutschen Reichs⸗A
—
Zweite Bei
nzeiger und Königlich Preuß
Berlin, Montag, den 20. Januar
——
Parlamentarische Nachrichten.
Schlußbericht der gestrigen (46.) Sitzung des Reichs⸗
tages. Dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betref⸗ fend die Wehrpflicht der Geistlichen.
Abg. Dr. Enneccerus: Vom evangelischen Standpunkte aus ist schlechterdings kein Grund zu finden, daß den evan⸗ gelischen Theologen versagt sein soll, die Waffen im Dienste des Vaterlandes zu tragen. An dem Kriegsdienst, der höchsten und schwersten Verpflichtung, muß Jeder theilnehmen, der voll und ganz im Volke steht, und der protestantische Pfarrer steht ganz im Volke. Der protestantische Geist⸗ liche bildet weder in kirchlicher Hinsicht, noch in staat⸗ licher einen privilegirten Stand: er ist nur ein lehrendes Ge⸗ meindeglied. Das Heer als eine Schule des Verstandes und Charakters wird auch dem Gebildeten von höchstem Werthe sein. Aber auch schon um ihrer selbst willen sollte man die jungen Theologen nicht dem Militärdienste entziehen. Wenn der Werth der allgemeinen Wehrpflicht darin besteht, daß alle Klassen zusammenwirken, die Gebildeten und die, minder Unterrichteten, so darf man hier nicht dem Heere ein Ele⸗ ment entziehen, welches die Pflege des religiösen Lebens innerhalb der Mannschaften verbreiten kann. Die evan⸗ gelischen Geistlichen lehnen deshalb allseitig den Antrag Huene ab. Sie wollen von einer Wohlthat nichts wissen, betrachten es als ein Recht und eine Ehre, Soldaten werden zu können, und sehen mit Recht den Antrag als eine Herabsetzung ihres Standes an. Wenn der Abg. von Huene meint, daß davon nicht die Rede sein könne, weil es sich hier doch überhaupt nur um den Dienst im Frieden handelt, so kommt das praktisch doch dem Kriegsdienste vollständig gleich. Ganze Bände von Petitionen gegen den Antrag sind eingegangen. Eine ganze Reihe theologischer Fakul⸗ täten haben auf das schärfste gegen den Antrag protestirt. Die Petitionen der Theologie Studirenden tragen über 3000 Unter⸗ schriften. Dazu kommen die Petitionen der Kreissynoden, des evangelischen Bundes in seinen verschiedenen Verzweigungen und die von Geistlichen aus allen Theilen Deutschlands. Ich selbst habe zahllose Privatbriefe gegen den Antrag erhalten. Bei einer Umfrage in Württemberg unter Geistlichen, die gedient haben, haben von 195 sich 168 durch Namensunter⸗ schrift gegen den Antrag erklärt. Aus allen Theilen Deutsch⸗ lands liegen Kundgebungen in diesem Sinne vor. Geist⸗ liche vom äußersten liberalen Flügel bis zur strengen Orthodoxie sind gegen den Antrag. Der Geist, der die evangelischen Theologie Studirenden bei ihren Petitionen beseelt, sollte uns nur erfreuen; obgleich der Antrag ihrer Bequemlichkeit und ihrem äußeren Vortheil ent⸗ gegenkommt, erklären sie sich gegen denselben. Hr. von Huene wünscht, daß wir gegen den Willen der evangelischen Theologen, gegen den Grundgedanken der allgemeinen Wehrpflicht eine Ausna hme auch für die evangelische Geistlichkeit e Es wäre mir lieber gewesen, wenn Hr. von Huene seinen Antrag von vor nherein allein auf die katholischen Theologen beschränkt hätte. Soweit der Antrag von Kleist⸗Retzow die katholischen Theologen betrifft, können wir nicht für ihn stimmen. Um einen Glaubenssatz handelt es sich hier nicht, denn es hat auch in der katholischen Kirche, und gerade unter ihren einflußreichsten Vertretern, alle Zeit nicht nur geistig, sondern auch kriegsmäßig streitbare Männer gegeben. Wir brauchen deshalb die allgemeine Wehrpflicht hier nicht zu durchbrechen. Wenn hier der Staat ein Privileg schaffen kann, kann er es in einer Reihe anderer Fälle auch. Auch der katholischen Kirche selbst kann der Antrag nicht zum Vortheil gereichen. Leider giebt es auch hier militärscheue Leute, die sich in Folge dieser Vergünstigung gerade dem geistlichen Berufe zuwenden werden. Es wird dem Beruf der katholischen aber nicht schaden, wenn auch sie das Bewußtsein, in ernster Arbeit als Patrioten ihre Pflicht gethan zu haben, mit in ihren Beruf nehmen. Hr. von Huene glaubt seinem Antrage die Spitze abzubrechen, wenn er ihm einen fakultativen Charakter giebt. Von Seiten der katholischen Bischöfe kann durch überein⸗ stimmenden Beschluß den jungen Theologen nahegelegt werden, von der Vergünstigung Gebrauch zu machen. Von protestantischer Seite ist das nicht möglich, und es wird deshalb das Odium, dem Kriegsdienste sich entzogen zu haben, immer auf dem Ein⸗ zelnen hasten bleiben. Die freie Wahl, zu dienen oder nicht zu dienen, wird den protestantischen Theologen in eine Reihe von schweren Konflikten bringen. Er wird sich lange fragen, ob er das Opfer an Zeit und Geld bringen soll, zumal wenn ihm die Eltern wegen pekuniärer Verhältnisse davon abrathen, oder ihm seine Kommilitonen, die nicht dienen, um ein Jahr in den Studien vorauskommen. Es werden sich schließlich zwei Klassen von Geistlichen bilden, von denen die erste die zweite nicht für voll ansieht. Lehnen Sie deshalb die Anträge ab.
Abg. Nobbe: Die Annahme des Antrages von Huene in der zweiten Lesung hat in den Kreisen der evangelischen Theologen geradezu eine Bestürzung hervorgerufen. In einem Militärstaat, wie Preußen, ist es erklärlich, daß die jungen protestantischen Theologen ihre Ehre darin setzen, nicht ohne Noth durch die Gesetzgebung vom Militärdienst ausgeschlossen zu werden. Hat sich in der katholischen Kirche ein drücken⸗ der Mangel an Theologen geltend gemacht, und glaubt man, demselben durch den Antrag abhelfen zu können, so müssen auch die Wünsche der evangelischen Theo⸗ logen bei der Gesetzgebung gehört werden; und diese erfüllen ihre Militärpflicht mit Begeisterung. Ein Fehler des Antrages ist es auch, daß von dem Willen noch nicht völlig herangereifter junger Leute die Entscheidung abhängig sein soll, ob sie diese Pflicht erfüllen wollen oder nicht. Der katholischen Kirche wollen wir in dieser Beziehung gewähren, was sie für nothwendig hält, aber ich bitte Sie, nicht darauf zu bestehen, daß wir bloß wegen der Parität den evangelischen Theologen etwas auferlegen, was sie selbst nicht wünschen. Allerdings darf der seit Jahrhunderten in unserem Stagat geltende Grundsatz der Parität nur im äußersten Nothfall preisgegeben werden, aber wir befinden uns mit den besten Vertretern der evangelischen Kirche darin in Uebereinstimmung, daß die evangelischen Theologen nicht
unnöthig aus dem kameradschaftlichen nationalen Verband des 8 “ G“ 1“ 1““ 1“ 1ö1““ 1 “
S11“
dadurch gesichert werden.
—
Volkes herausgenommen werden. Ein Bedürfniß dazu existirt für diese nicht. Der Antrag von Kleist, die evangelischen Theologen auf ihren Antrag das zweite halbe Jahr in der Krankenpflege dienen zu lassen, erscheint mir noch nicht spruch⸗ reif, da die Militärverwaltung sich noch nicht darüber geäußert hat, ob ein Bedürfniß dafür vorhanden ist. Beim Mediziner ist es etwas Anderes, der bleibt beim Lazarethdienst in seinem Beruf, der Theologe nicht. Würde ein solches Bedürfniß nachgewiesen, dann könnte ich allerdings für den Antrag stimmen.
Abg. Freiherr von Huene: Manche Ausführungen des Abg. Enneccerus waren so, als ob er meine Begründung in der ersten Lesung gar nicht gehört hätte. Von idealer Auf⸗ fassung war in seiner Rede nichts zu spüren. Wenn er die einzige Autorität der protestantischen Kirche wäre und mir ver⸗ sicherte, daß sie durch den Antrag geschädigt würde, dann hätte ich den Antrag für die evangelischen Theologen nicht gestellt. Es giebt aber noch andere Autoritäten als die seine. Ich will ihm nur diejenige eines protestantischen Prälaten ent⸗ gegenhalten, der in der württembergischen Kammer sagte, er verkenne nicht, daß die Stellung der evangelischen Theologen eine andere sei, aber dessen ungeachtet sei auch von jeher in der evangelischen Kirche anerkannt worden, daß, wer den geist⸗ lichen Beruf erwählt, vom Kriegsdienste befreit sein sollte, das beruhe mehr auf einem christlich⸗kirchlichen Gefühl, als auf gesetzlichen Bestimmungen, dem habe ich nichts mehr hin⸗ zuzufügen.
Abg. Dr. Baumbach: Ich für meine Person stimme dem ersten Antrag von Kleist zu, den zweiten kann ich nicht unter⸗ stützen, da ich den evangelischen Theologen nicht den Lazareth⸗ dienst zumuthen möchte. Die Stellung der Geistlichen beider Konfessionen ist völlig verschieden, und bei meinem Bestreben, dem religiösen Bewußtsein meiner katholischen Mitbürger ge⸗ recht zu werden, kann ich nicht gegen den Antrag von Huene sein, soweit er sich auf die katholischen Theologen bezieht. Hr. Windthorst erklärte in der zweiten Lesung, an derselben Wohl⸗ that die evangelischen Theologen Theil nehmen lassen zu wollen, aber beneficia non obtruduntur. Als Mitglied einer evangelischen Kirchenbehörde in der eigentlichen Heimath des Protestantismus habe ich von keiner Seite den Wunsch gehört, auch die evangelischen Theologen an diesem Benefizium theilnehmen zu lassen. Schon jetzt kommen Fälle vor, daß von der Kirchenbehörde in ihrem Interesse evangelische Theologen von der Militärbehörde reklamirt werden. Nach dem Antrag soll aber die Militärbehörde solche Anträge an⸗ nehmen müssen. Allerdings soll den evangelischen Theologen unbenommen sein, die Befreiung vom Militärdienst zu be⸗ antragen oder nicht. Aber auf allen Seiten in der evangeli⸗ schen Kirche ist man der Ansicht, davon keinen Gebrauch zu machen, man fürchtet sogar davon eine Schädigung ihres Standes. Von dem Standpunkt der Toleranz, auf dem ich immer stehe, gewähre ich aber der katholischen Kirche, was sie für nöthig hält.
Abg. Dr. Enneccerus: Ich habe die Begründung des Abg. von Huene nicht nur gehört, sondern auch genau ge⸗ lesen. Es steht das Gegentheil von dem darin, was ich gesagt habe, darum ist es aber noch nicht richtig. Was ich gesagt, beruht nicht allein auf meiner Autorität, sondern auf zahl⸗ reichen Petitionen von Kreissynoden, einzelnen Geistlichen, Studirenden u. s. w. Manche erblicken sogar in dem Antrag eine Herabsetzung und Entwürdigung der evangelischen Kirche. Jener Ausspruch des württembergischen Prälaten stammt aus einer Zeit, wo die allgemeine Wehrpflicht in Württemberg eben erst eingeführt, also noch nicht in Fleisch und Blut über⸗ gegangen war. Jetzt denkt man auch in Württemberg anders, wie die Petitionen von dort beweisen.
Abg. Freiherr von Ellrichshausen: Aus Gründen der Parität habe ich in der zweiten Lesung für den Antrag von Huene gestimmt. Aus allen Kreisen württembergischer Geistlichen sind mir aber inzwischen Briefe zugegangen, daß sie von dieser Vergünstigung keinen Gebrauch machen wollen. Ich werde deshalb heute für den Antrag von Kleist stimmen.
Damit schließt die Generaldiskussion. Eine Spezialdistussion findet nicht statt. Der Antrag von Huene wird 89 Stimmen abgelehnt. Für denselben stimmen das Centrum, die Welfen, die Polen, ferner von den Deutsch⸗ konservativen die Abgg. Prinz Hohenlohe, von Colmar und Prinz Handjery, von der Reichspartei der Herzog von Ratibor, Fürst Hatzfeldt und Fürst Carolath, von den Freisinnigen die Abgg. Munckel, Langerhans, Schmieder, Schrader, Rickert und Hermes, ferner der Demokrat Kröber und der Sozial⸗ demokrat Singer.
Der Antrag Nobbe-Kleist⸗Retzow wird darauf mit großer Mehrheit angenommen, ebenso die Resolution von Kleist⸗Retzow, wonach die Theologen nur ein halbes Jahr unter der Waffe, das zweite halbe Jahr im Lazareth dienen sollen.
Der vom Abg. Dr. Windthorst eingebrachte Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Aufhebung des Gesetzes über die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern vom 4. Mai 1874 (des sog. Expatriirungsgesetzes), wird in dritter Berathung ohne Debatte definitiv angenommen.
Es folgt die dritte Berathung des vom Abg. Dr. Windt⸗ horst eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die Aus⸗ dehnung der Bestimmungen der Congo⸗Akte über die freie Ausübung der Kulte auf die deutschen Schutzgebiete.
Hierzu beantragt Abg. Stöͤcker:
unter Ablehnung des Antrages Dr. Windthorst die verbündeten
Regierungen zu ersuchen, Maßregeln zu treffen, durch welche bei
Festhaltung des Grundsatzes der Parität das gleichzeitige Wirken
von Missionaren verschiedener Konfession in denselben Bezirken
möglichst verhütet wird.
In der Generaldiskussion bemerkt der Abg. Kulemann: Der Antrag Windthorst in der vorliegenden Fassung könnte Folgen haben, die weit über das Ziel hinausgehen, das der⸗ selbe erstrebt; z. B. würden Kulte auch der extremsten Art Es ist mir deshalb unmöglich, diese
1“
“
mit 121 gegen
Bestimmung zu vertreten. Der Antrag Stöcker ist gerecht⸗ fertigt und wünschenswerth. Wir kömten gar nichts — kehrteres thun, als Verschiedenheiten der religiösen An⸗ schauungen, die uns gewiß erheblich, dem Fassungsvermögen der afrikanischen Bevölkerung ganz unzugänglich sind, in jene Gegenden hineinzutragen und dadurch die Autorität der Euro⸗ päer zu untergraben. Prinzipielle Gründe können gegen eine solche Scheidung, wie sie der Antrag Stöcker vorschlägt, nicht geltend gemacht werden. Ich empfehle für meine Person die Aus der Geschich
Abg. Stöcker: Aus der Geschichte des Paragra er Congoakte, um den es sich hier handelt, h heheure ve dem Congogebiete auch der Islam die Freiheit der Mission genießen wollte. Dieser Umstand müßte das Centrum über⸗ zeugen, daß derselbe auf das Deutsche Reich nicht übertragbar ist. Es scheint mir unmöglich, daß sich das Centrum zum Vertheidiger von türkischen und muhamedanischen Interessen machen wollte. Es ist etwas Anderes, islamische Mission zu dulden, als sie direkt in unsere Gebiete einzuladen. Das letztere würde mir als eine Art von Selbstmord vorkommen. Ich halte das dazu kirchlich nicht für schicklich. Man sollte auch den Muhamedanismus nicht so unterschätzen, wie es geschieht. Der Abg. Woermann hat in der zweiten Lesung seine besondere Achtung vor der katholischen Mission ausgesprochen. Ich stimme ihm darin bei. Wenn aber damit gesagt sein soll, daß sie mehr leistet als die evangelische Mission, so kann ich das nicht unwidersprochen lassen; die Mission unserer Kirche steht hinter der katholischen nicht zurück. Das kann nur behaupten, wer sich durch das Urtheil ober⸗ flächlicher Reisender bestimmen läßt. Die Behauptung, der Antrag Windthorst würde dem konfessionellen Frieden dienen, trifft ebenfalls nicht zu. Von katholischer Seite tritt ganz be⸗ sonders das Bestreben hervor, in die protestantische Mission einzudringen. Das beweisen die Vorgänge in der Südsee und in Bagamoyo. Mein Antrag geht lediglich von dem Wunsche aus, auf dem Gebiet unserer Kolonien Konflikte zu vermeiden und zu verhüten, daß das Christenthum in zweifacher Form und darum minder begehrenswerth erscheint. Theoretische Erwägungen bestimmen mich in keiner Weise. Lassen Sie uns theilen und einen Jeden nach seinen besten Kräften thätig sein.
Abg. Dr. Windthorst: Ich bin überzeugt, das wir den Islam in Bezug auf die Ausbreitung des Glaubens nicht zu fürchten haben. Erfüllten wir aber nicht die Congoakte im afrikanischen Gebiete, so könnte und würde die Türkei einen großen Theil unserer Missionen aus dem türkischen Reich hinauswerfen, was sie bisher nicht gethan hat. Zuü unseren Vertretern bei den Verhandlungen über die Congoakte hat auch Fürst Bismarck gehört. Würde er irgend etwas ge-⸗ than haben, was dem christlichen Prinzip schaden könnte? Die Congoakte enthalten das richtige Prinzip der freien Religionsübung
und ⸗Freiheit, und wie sich einmal die Dinge in der Welt gestaltttt.
haben, wird es namentlich in Deutschland gar nicht anders möglich sein, den Frieden wieder herzustellen unter den Kon⸗ fessionen, als wenn man dem Staat jede Einwirkung auf die Religion entzieht, wie das in England und Amerika der Fall ist. Die englische Regierung verhindert in Indien weder den heidnischen Kultus noch die heidnische Propaganda, sie läßt aber die Missionäre aller Konfessionen wirken, und Alles
ist in bester Ordnung. Mein Antrag will auch nichts Anderes, als was die Engländer und Portugiesen gestatten. Der Abg. Stöcker verlangt, wir sollen unseren Antrag modifiziren. Wie denn? Ich würde gern meinen Antrag aufgeben, wenn der verehrte Herr für einen anderen Antrag stimmen wollte, der einfach sagt, die Missionäre aller Orden der katholischen Kirche sind in diesen Schutzgebieten zugelassen, natürlich, um klar und klipp zu sein wie immer, auch die Jesuiten. Ich meine, daß er das wahrscheinlich nicht thun wird, obwohl wir niemals fragen, ob die evangelischen Missionäre dieser oder jener Richtung der evangelischen Kirche angehören, ob sie an die Göttlichkeit Christi glauben und sie predigen. Der Antrag Stöcker ist formell nicht etwa ein Amendement zu dem meinigen, sondern eine Resolution, namentlich im zweiten Theile, über die erst nach meinem Antrage abgestimmt werden müßte. 1 für unzulässig für beide Konfessionen. Die katholische Kirche sowohl wie die evangelische glaubt im Besitz der vollen geöffen. barten Wahrheit zu sein. In diesem Sinne hat sie die Pflicht, ihre Lehre überall zu verbreiten, ohne Grenze und Schranke. Würde ein einziger Missionär davon abweschen⸗ so würde er verkehrt handeln und wahrscheinlich von seinen Oberen rektifizirt werden. 1 1 nen vorgeschrieben, und sollte in den Schutzgebieten nicht dasselbe möglich sein wie dort? Ich erkenne ¹ an, daß die erangelischen Missionäre sich ebenso redlich bemühen, das Richtige zu thun, wie die unsern. Ueber den Erfolg wird die Geschichte entscheiden. Es handelt sich auch gar nicht um den kirchlichen, sondern um den staats⸗ rechtlichen Standpunkt, und von diesem aus ist der Stöcker'sche Antrag zu verwerfen. Derselbe ist auch praktisch gar nicht durchführbar. Wie will man paritätisch die Grenzen ziehen, etwa nach der Zahl der Protestanten in Deutschland, und wer foll die Grenze ziehen, etwa die Kirche? Es würde sich ein endloser Streit darüber erheben, der die Missionsthätigkeit aufs gefährdet. Klarheit ist auf religiösem Gebiet das Beste!
Abg. Stöcker: Daß die Katholiken, wie der Abg. Windt⸗ horst sagte, auch uns jede Freiheit in den Missionsgebieten ge⸗ währen, wäre nur möglich, wenn, was nach protestantischen Prinzipien Freiheit ist, es auch nach katholischen Prinzipien wäre. Hr. Windthorst liebt die Spaziergänge auf fremdes Gebiet und deutete auf freigeistige Richtungen innerhalb der evangelischen Mission hin. Solche giebt es aber nicht, denn Freigeister gehen nicht hinaus, um im Dienste der Mission ihr Leben zu wagen. Der Vorredner meint, mein Antrag dih6g8. nur dazu, die Forderung der Gleichberechtigung unter einem Schleier abzulehnen. Ich weiß nicht, ob der Vorredner zuweilen eine solche Politik treibt; mein Antrag aber will nur dem Aufeinanderplatzen der Konfessionen in den Kolonien vor⸗ beugen. Auch in Amerika hat man sich gezwungen gesehen,
1“ 8— 1“ “ 8
Materiell halte ich den Antrag
Sind etwa in Indien solche Zonen