1890 / 38 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

„Infanterie⸗Regiment Nr. 141.“ J. Hataing⸗ pof iste.. alllon Infanterie⸗Regiments von Grolman (1. Posenschen) Nr. 18, 1 II. bisher IV. Bataillon 5. Westfälischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 53, M ün Bataillon bisher IV. Bataillon Infanterie⸗Regiments Graf Schwerin (3. Pommerschen) Nr. 14; „7. Badisches Infanterie⸗Regiment Nr. 142. I. Bataillon bisher IV. Bataillon 4. Badischen Infanterie⸗ Regiments Prinz Wilhelm Nr. 112, . II. ““ bisher IV. Bataillon 5. Badischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 8 . III. Bataillon bisher IV. Bataillon 6. Badischen Infanterie⸗ Regiments Kaiser Friedrich III. Nr. 114; 8 „Infanterie⸗Regiment Nr. 143.“ . IL. Bataillon bisher IV. Bataillon Infanterie⸗Regiments raf Barfuß (4. Westfälischen) Nr. 17, b II. Bataillon bisher IV. Bataillon Füsilier⸗Regiments von Gersdorff (Hessischen) Nr. 80, 1 b III. Bataillon bisher IV. Bataillon Infanterie⸗Regiments von Wittich (3. Hessischen) Nr. 83; „Infanterie⸗Regiment Nr. 144.“ I. Bataillon bisher IV. Bataillon Infanterie⸗Regiments Frei⸗ herr von Sparr (3. Westfälischen) Nr. 16, II. Bataillon bisher IV. Bataillon Füsilier⸗Regiments Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollernschen) Nr. 40, III. Bataillon bisher IV. Bataillon 5. Rheinischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 65. 1 8Das 7. Badische Infanterie⸗Regiment Nr. 142 trägt die Groß⸗ herzoglich badischen Hoheits⸗Abzeichen, die Waffenröcke mit gelben Schulterklappen, ohne Vorstoß an den Aermelpatten. Die übrigen 4 Regimenter erhalten die allgemein vorgeschriebenen preußischen niforms⸗Abzeichen, die Infanterie⸗Regimenter Nr. 140 und Nr. 141 mit gelben Schulterklappen und gelben Vorstößen an den Aermel⸗ patten, die Infanterie ⸗Regimenter Nr. 143 und Nr. 144 mit blauen Schulterklappen und gelben Vorstößen an den Aermelpatten. Die Uniform der Infanterie⸗Regimenter Nr. 140 und Nr. 141 beziehungs⸗ weise der Infanterie⸗Regimenter Nr. 143 und Nr. 144 ist auch für Bezirkskommandos und Reserve⸗Infanterie⸗Regimenter des XVII. be⸗ ziehungsweise des XVI. Armee⸗Corps maßgebend. Alle bestehenden Linien⸗Regimenter behalten unbeschadet ihrer Zutheilung zu anderen, insbesondere zum XVI. beziehungsweise TVII. Armee⸗Corps mit ihrer Benennung auch ihre Uniforms⸗ Abzeichen. 5 Die Feld⸗Artillerie⸗Regimenter des XVI. und XVII. Armee⸗ Corps werden aus Abgaben anderer Regimenter, wie folgt gebildet (vergleiche auch Anlagen 1) und 2): e“ XVI. Armee⸗Corps. „Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 33.“ I1. Abtheilung (3 5 Dat bisherige II. Abtheilung Artillerie⸗Regiments Nr. 31, 1 . Fe Abtheilung (3 fahrende Batterien) bisherige III. Abtheilung Feld⸗Artillerie⸗Regiments von Holtzendorff (1. Rheinischen) Nr. 8 und sherige 9. Batterie Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 31; „Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 34“ I. Abtheilung (3 fahrende Batterien) bisherige III. Abtheilung Hessischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 11 und bisherige 7. Batterie Heig chen Fee Regiments von Scharnhorst (1. Hannoverschen) Nr. 10, —Reitende Abtheilung (3 Batterien) bisherige reitende Ab⸗ theilung Feld⸗Artillerie⸗Regiments von Holtzendorff (1. Rheinischen)

8 XVII. Armee⸗Corps.

„Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 35.“ Abtheilung (3 fahrende Batterien) bisherige I. Abtheilung Feld⸗Artillerie⸗Regiments von Podbielski (Niederschlesien) Nr. 5, Feld g 8 erschl —. II. Abtheilung (3 fahrende Batterien) bisherige I. Abtheilung 2. Pommerschen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 17, Reitende Abtheilung (3 Batterien) bisherige reitende Abthei⸗ ung 1. Pommerschen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 2;3. „Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 36. 8 I. Abtheilung (3 fahrende Batterien) bisherige III. Abtheilung Magdeburgischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 4 und bisherige 7. Batterie Feld⸗ g „Regiments General⸗Feldzeugmeister (1. Brandenburgischen) Nr. 3, b II. Abtheilang (Ffahrende Batterien) bisherige III. Abtheilung Schleswig'schen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 9 und bisherige 8. Batterie Feld⸗Artillerie⸗Regiments General⸗ Feldzeugmeister (1. EEu 68 . erner treten folgende Aenderungen ein: Die reitende Abtheilung 1. Westfütischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 7 tritt zum Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 31 (XV. Armee⸗Corps), —Die Stäbe der bisherigen III. Abtheilungen des Feld⸗Artillerie⸗ egiments General⸗Feldzeugmeister (1. Brandenburgischen) Nr. 3 und des Feld⸗Artillerie⸗Regiments von Scharnhorst (1. Hannoverschen) Nr. 10 werden aufgelöst. Die 8. Batterie Feld⸗Artillerie⸗Regiments vpon Scharnhorst (1. Hannoverschen) Nr. 10 kritt als 9. Batterie zum 1. Westfälischen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr.

Die bisherigen II. beziehungsweise III. Abtheilungen des Feld⸗ Artillerie⸗Regiments von Podbielski (Niederschlesischen) Nr. 5 und des 2. Pommerschen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 17 erhalten die Bezeichnungen „I. Abtheilung“ beziehungsweise II. Abtbeilung die bisherige 7. und 8. Batterie Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 31 nehmen die Nummern 4 und 5 an und bilden nebst dem Stabe der bisherigen III. Abtheilung künftig die II. Abtheilung des Regiments.

b 7) Die 3. und 4. Compagnie des Pionier⸗Bataillons von Rauch (Brandenburgischen) Nr. 3 werden von diesem Bataillon detachirt und bilden das „Pionier⸗Halbbataillon II. Armee⸗Corps Ein ceöreen tab des Halbbataillons wird nicht gebildet. Der Führer desselben at den Compagnien gegenüber die Befugnisse eines nicht selbständigen ataillons⸗Commandeurs. 1 1 8) Die für das XVI. Armee⸗Corps abzugebende Compagnie des Train⸗Bataillons Nr. 15 führt, unter Beibehalt ihrer Uniformz⸗ abzeichen, die Benennung „Train⸗Compagnie XVI. e.Gere 8 Dem Compagnie⸗Ch ef untersteht auch das Traindepot XVI mee. Corps. Die Compagnie ist als vom Train⸗Bataillon Nr. ss e ir zu betrachten; sie wird in ihrem neuen Verhältniß bis 88 e 85 er E1ö beiehungemeists dem Generalkommando XVI. Armee⸗Corps unmittelbar unterstellt. Ddie für das XVII Armee⸗Corps abzugebenden See des Ostpreußischen Train⸗Bataillons Nr. 1 und des Madgeburgi 65 Train⸗Bataillons Nr. 4 führen, unter Beibehalt ihrer . abzeichen, zusammen die Benennung „Train⸗Compagnien XVII. 8 Corps“; einzeln behält jede derselben ihre bisherige S. 18 sind als detachirt von ihren Bataillonen zu betrachten und ste 8 einem Stabsoffizier des Trains als Führer, welchem zu 1;9 9 in Danzig neu zu errichtende Traindepot unterstellt wird. Ein eson des Stab wird nicht gebildet. Der Führer der Paain-Gompggfitn * denselben gegenüber die Befugnisse eines nicht selbständigen Ba 2 8 Commandeurs. Das Kriegs⸗Ministerium hat hiernach das Weitere 82 Berlin, den 1. Februar 1890. Wilhelm. von Verdy.“

2) betreffend Sommerröcke für Offiziere: 99 gestatte hiermit, daß die Offiziere aller Waffen Geen gymnastischen Uebungen, auf der Schwimmbahn sowie zum Deenstain geschlossenen Räumen (Geschäftszimmern, Hörsälen der 85 Bildungsanstalten ꝛc.) Sommerröcke und zwar nach Wahl von C. 8 Leinen oder von Drillich tragen. Innerhalb eines Offizier⸗ 8. dürfen indeß nur Sommerröcke von gleichem Stoff getragen wer 8 Diese Röcke sind mit Offizier⸗Chargenabzeichen (ohne Passanten) ann mit metallenen, zur Wäsche abnehmbaren Knöpfen zu F 25 schläge und Knöpfe an den Aermeln kommen im Wegfall. Im

„Ulanen⸗Regiment führt. bekannt zu machen.

9) betreffend „Ich bestimme das Nachstehende:

Theil nehmen, nach Beendigung

unter II Ufe he en

destens 30 Rekruten,

210 Rekruten, bei jedem kruten,

tige Ich das Kriegs

Herbstübungen,

erfolgen; mersches)

zurückgekehrt.

geben.

öffentlicht.

vinzial⸗Landtage,

Die

unter

Uebrigen ist für dieselben der Schnitt des Offizier⸗Waffenrockes maß⸗ gebend, Herlin, den 25. Januar 1890. Wilhelm. v. Verdy.

seuche, welche

bei der Lufts jeder Train⸗Compagnie: z1 15 Rekruten, 1ah belebe g. im Frühjahr e ekruten. 8 Feübseh Abgaben an gedienten Mannschaften als beziehungsweise als Bäcker erfolgen, sind 8 Höhe über die vorstehend genannten Zahlen hinaus 2) An Oekonomie⸗Handwerkern haben he T theile ꝛc. mindestens ein Drittel der etatsmäßigen Zahl einzustellen. 3) Für den Fall, daß bei einzelnen . derung der vorstehenden Zahlen nothwendig erscheinen sollte, „Ministerium zu entsprachenden Anordnungen.

Handwerker ausgehobe Trainsoldaten für den

3) betreffend die v ärki Ulanen⸗Regiments Nr. 16: EPC6öe6 Verfolg Meiner Ordre vom 27. Januar 1889, egiment Nr. 16 fortan den n von veteseh e iegs⸗Ministerium hat diese eine Ordre der Mister den 27. Januar 1890. Wilhelm. An das Kriegs⸗Ministerium.“ die Rekrutirung des Heeres 1 8 hinsichtlich der Rekrutirung des Heeres für 1890/91

8 bestimme im daß 89 Altmärkische Ulanen⸗R Hennigs

1) Die Entlassung der zur

ften bat bei denj . in der Regel am 2.,

weise 9. eingestellten 1890 beziehungsweise am Handwerker am 30. September 1890. 4) Beurlaubungen M80 h

ile haben insoweit zu erfolgen, Antheile zur E

Dienst mit der Waß nd ei Betalllonen der Infanterie mit kruten, bei den Bataillon 200 Rekruten, bei den Batail b Rekruten, bei jedem Kavallerie⸗Regiment bei jeder reitenden Batterie mi

kruten, bei jeder factehe den Batterie 8 Hei je fahrenden 35 Rekruten, bei jeder Bataillonen der Fuß⸗Artillerie mit hohem

bei den Bataillonen der Fuß⸗Artillerie mit bei dem Garde⸗Pionier⸗Bataillon Bataillonen je 164 Rekruten, enbahn⸗Regiments mindestens 135 Re⸗ schiffer⸗Abtheilung mindestens 15 Rekruten, bei u dreijähriger aktiver Dienstzeit mindestens iver Dienstzeit im Herbst 1890 und

bei den Etat je 200 Rekruten, h niedrigem Etat je 160 Rerruten, bei den übrigen Pionier⸗ Bataillon des Eis

überwiesen worden.

ꝓ†† Schleswig, 9. Februar. Mitt d zuvor in der Domkirche stattgehabter kirchlicher Feier der 24. Schleswig⸗Holsteinische Provinzial⸗Landtag in Gegenwart von 57 Abgeordneten von dem Ober⸗Präsidenten, Wirklichen Geheimen Rath von Steinmann mit nach⸗ stehender Ansprache 8

1 Hochgeehrte

Ihr Zusammentreten zum

bei

zu

enigen Truppen, in ausnahmsweise am 1. oder 3. derselben beziehungsweise nach dem Wiedereintreffen

in den Standorten stattzufinden. 2) Für das Fuß⸗ Nr. 2 ist der 30. Au treffenden General⸗Komman Inspektion der Fuß⸗Artillerie.

3) Die zu halbjähriger a

Artillerie⸗R

nftige

intl ng der Reservisten. 1n Reserve zu beurlaubenden Mann⸗

welche an den Herbstübungen

4) Die Einstellung der Rekruten zum nach näherer Anordnung der Generalkommandos bei 8 grundsätzlich erst nach Wiedereintreffen in den Standorten von den baldmöglichst nach dem 1. Oktober 1890, bei den uͤbrigen Truppentheilen in der Zeit vom 3. bis 8. November 1890 zu die für das Fuß⸗Artillerie⸗Regiment von Hindersin (Pom⸗ Nr. 2, die Unteroffizierschulen, ferner die als Oekonomie⸗ nen Rekruten sind am 1. Oktober 1890 und die Frühjahrstermin am 1. Mai 1891 einzustellen.

Das Kriegs⸗Ministerium hat das hiernach Erforderliche zu ver⸗ anlassen. Berlin, den 6. Februar 1890. Wilhelm. von Verdy“.

Der Königlich bayerische Bevollmächtigte zum Bundes⸗ rath, Ministerial⸗Rath Heller ist nach München abgereist.

Der General⸗Inspecteur der 4. Armee⸗Inspektion,

General⸗Feldmarschall Graf 1 eef d Reitenden Feldjäger⸗Corps und des Magdeburgischen Füsilier⸗ Regiments Nr. 36, ist von Krampfer bei Perleberg hierher

von B

Der General⸗Lieutenant am En de, Commandeur der 10. Division, hat Berlin nach Abstattung persönlicher Meldungen wieder verlassen.

Se. Durchlaucht der Prinz Albert zu Sachsen⸗ Altenburg, Commandeur der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, hat sich mit kurzem Urlaub nach Dessau und Altenburg be⸗

Der Regierungs⸗Rath Gießel zu Oppeln ist an die Königliche Regierung zu Gumbinnen versetzt worden. Der Regierungs⸗Assessor von Savigny ist der Königlichen Regie⸗ rung zu Magdeburg zur weiteren dienstlichen Verwendung Der Regierungs⸗Assessor Dr. Kriege ist der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, der Regierungs⸗ Assessor Dr. Lenz der Königlichen Regierung zu Oppeln und der Regierungs⸗Assessor von Born der Königlichen Regierung zu Merseburg überwiesen worden.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger“ wird eine Uebersicht der in den deutschen Münzstätten gehabten Ausprägungen

bis End von

erren! 24. S welchem

ausgebrochene jenem Verbote

Benennung des Alt⸗

egiment von Hindersin (Pommersches) gust, für alle übrigen Truppentheile der 30. Sep⸗ assungstag. Das Nähere bestimmen die be⸗ dos, für die Fuß⸗Artillerie die General⸗

ktiver Dienstzeit im Mai beziehungs⸗ Train⸗Soldaten sind am 31. Oktober 30. April 1891 zu entlassen, die Oekonomie⸗

Mannschaften zur Disposition der Truppen⸗ daß Rekruten nach Maßgabe der testelhhe. Fnnf können. Einstellung der Rekruten. 8 8 affe sind einzustellen:

en der Infanterie 3 taillonen der Jäger und Schützen je 190

t hohem Etat mindestens 35 Rekruten,

i j zatterie mit niedrigem Etat mindestens 25 Re⸗ 11“ en Batterie mit hohem Etat mindestens

Rekruten in entsprechender

Heute Mittag wurde nach

ich Sie Namens Staatsregierung herzlich willkommen heiße, fällt in eine Zeit tiefer Trauer, welche unser Königshaus betroffen hat. edlen Fürstin, die an der Seite Ihres unvergeßlichen Gemahls, des Ihr vor zwei Jahren vorangegangenen Kaisers Wilhelm, den Thron Preußens und Deutschlands lange Jahre geschmückt hat, wird auch in unserer Provinz tiefschmerzlich empfunden. innige Dankbarkeit für Ihr hochherziges Wirken in Krieg und Frieden folgen der Hohen Frau weit über das Grab hinaus. wird für alle Zeiten gesegnet bleiben. Das wirthschaftliche Leben unserer Provinz in dem verflossenen Jahre hat sich im Großen und Ganzen in normaler Bahn bewegt. Der Ausfall der Getreide⸗Ernte, für welchen bei der außergewöhn⸗ lichen Dürre des Vorsommers ernste Befürchtungen gehegt wurden, ist in Schleswig⸗Holstein im Allgemeinen besser gewesen, wie in den anderen Provinzen der Monarchie, und wird für einzelne Theile des Landes sogar geradezu als günstig bezeichnet. träge der Gräsereien des Westens sind die, in Folge der Witterung des Frühjahrs, sowie namentlich in Folge des englischen Einfuhr⸗ verbots Anfangs gehegten Besorgnisse nicht in Erfüllung gegangen. durch Einschleppung aus anderen Provinzen auch bei dem Rindvieh

Namen

Tage

hohem Etat je 230 Re⸗ mit niedrigem Etat je

mindestens 150 Rekruten,

mit niedrigem Etat min⸗

Krankenwärter

einzustellen. sämmtliche Truppen⸗

Truppentheilen eine Aen⸗ ermäch⸗

Dienst mit der Waffe hat der Kavallerie

lumenthal, Chef des

e Januar 18ĩ90 statt⸗ Reichsmünzen ver⸗

chleswig⸗Holsteinischen Pro⸗ der Königlichen

Der Heimgang der

Treue Verehrung und Ihr Andenken

Auch bezüglich der Er⸗

uns Maul⸗ und Klauen⸗

wurde durch die mit Enercie ergriffenen Maßregeln verhältnißmäßig

ra etilgt. Der Betrieb der Meiereien war ein steigender; ebenso kasch geting⸗ mit Zuchtvieh. Nicht minder waren die Verhältnisse für das eigentliche Waarengeschäft, sowie für die Industrie im Ganzen günstig; recht zufriedenstellend namentlich auch die Erträgnisse der Rbederei. Ob es thunlich sein wird, das seit einiger Zeit, zur Ver⸗ hütung der Einschleppung einer gefährlichen Seuche, gegen Danemark bestehende Verbot der Einführung von Schweinen, dessen Aufhebung mehrfach angeregt worden ist, in nächster Zeit ganz oder theilweise in Wegfall kommen zu lassen, wird von dem Ausfall der neuerdings an⸗ geordneten Erhebungen über den Stand der Krankheit in den ver⸗ schiedenen Theilen jenes Landes abhängen. 1“ Mit dem 1. Oktober v. J. ist die neue Verwaltungsorganisation auch in der Lokalinstanz in unserer Provinz perfekt geworden. Die Zahl der ländlichen Amtsbezirke beträgt 439. Von denselben werden, den Vorschlägen der Kreistage entsprechend, 365 durch Amtsvorsteher im Ehrenamte, und zwar 307 durch ernannte, 58 durch die gesetzlich dazu berufenen Gemeinde⸗ und Gutsvorsteher, verwaltet, während für den Rest in den Kreisen Hadersleben, Sonderburg und Tondern, sowie in Theilen der Kreise Pinneberg, Stormarn, Lauenburg und für einen Amtsbezirk im eise Stein⸗ burg 16 kommissarische Amtsvorsteher berufen worden sind. 42 ländliche Gemeinden sind bezüglich der Polizeiverwaltung ganz oder theilweise mit den Bezirken benachbarter Städte vereinigt worden. Die neuen Amtsvorsteher haben sich ausnahmslos ihrer Pflichten mit anerkennenswerthem Eifer angenommen und ver⸗ sprechen eine nach jeder Richtung ersprießliche Thätigkeit. 1 Von bemerkenswerthen Vorgängen in dem Leben der Provinz ist aus dem verflossenen Jahre noch der Eröffnung der staatlichen Eisenbahnlinien Flensburg Leck—— Niebüll und Wrist—Itzehoe zu ge⸗ denken. Ebenso des rüstigen Fortschreitens der Bauten an dem Nord⸗Ostsee⸗Kanal, mit denen die Ausführung einer Reihe wichtiger Meliorationen im Kanalgebiete Hand in Hand geht. 1 Die Verwaltung der kommunalen Angelegenheiten der Provinz hat unter der bewährten Leitung des Provinzialausschusses und des Herrn Landesdirektors wie bisher trefflichen Fortgang genommen. Der Ihnen vorgelegte Verwaltungsbericht ergiebt in dieser Hinsicht wiederum ein höchst erfreuliches Resultat, wie der Etatsentwurf für das Jahr 1890/91 nicht minder einen befriedigenden Ausblick in die Zukunft gewährt. Ob die bisherigen Einrichtungen für die Unterbringung der Irren noch für längere Dauer als genügend anzusehen sein werden, mag hierbei einstweilen dahin⸗ gestellt bleiben. Auch wird darauf hinzuweisen sein, daß das in allen Theilen des Landes in verstärktem Maße hervortretende Interesse an der Hebung des Obstbaues voraussichtlich schon in naher Zukunft ein kräftigeres Eintreten der Provinz bedingen wird, als solches mit den neuerdings zur Verfügung gestellten Mitteln zur Unterstützung der Kreise in ibren bezüglichen Bestrebungen und zur Anstellung eines Wanderlehrers für den Obstbau sich ermöglichen läßt.

Von Regierungsvorlagen für die gegenwärtige Tagung gehen Ihnen zur Begutachtung zu: ein Gesetzentwurf, betreffend die Termine bei Verträgen über Wohnungsmiethen, sowie zwei Vorlagen, deren eine die Einbeziehung mehrerer Landgemeinden des Kreises Pinneberg in den Gemeinde⸗ und Kreisverband von Altona unter gleichzeitiger Erhöhung der Zahl der Stadtverordneten der Stadt Altona über die in der Städteordnung gezogene Maximalgrenze im Wege der Gesetzgebung, deren zweite die Erhebung der Bauer⸗ schaftsgemeinde Marne zur Stadt. betrifft. vJ werden Sie zur Vornahme der Ersatzwahlen für die Gewerbekammer, sowie zur Wahl einer Kommission eingeladen Behufs Vertheilung derjenigen Summen, welche gemäß §. 61 der Kreisordnung in Folge des Ein⸗ gehens der staatlichen Distriktsbeamten und durch den Wegfall anderer Polizeiverwaltungskosten den Kreisen als Beitrag zu den Kosten der Polizeiverwaltung zufallen. Endlich wird Ihre Beschlußnahme er⸗ beten über die anderweitige Klassifizirung verschiedener Straßenzüge.

Im Uebrigen werden Gegenstand Ihrer Berathungen voraus⸗ sichtlich nur die kommunalen Angelegenheiten des Provinzialverbandes bilden, unter denen die Vorlage des Provinzialausschusses wegen Um⸗ gestaltung der Wittwen⸗ und Waisenversorgung für die Beamten des Provinzialverbandes und Ausdehnung derselben auch auf die Beamten der örtlichen Gemeindeverbände eine besonders wichtige Stelle ein⸗ nimmt.

Indem ich die Hoffnung ausspreche, daß Ihre Thätigkeit in der bevorstehenden Tagung unserer Provinz zum Segen gereichen werde, erkläre ich nunmehr im Namen Sr. Majestät des Königs den 24. Schleswig⸗Holsteinischen Provinzial⸗Landtag für eröffnet.

Unter dem Vorsitz des an Jahren ältesten Mitgliedes der Versammlung, des Königlichen Landraths, Geheimen Re⸗ gierungs⸗Raths von Willemoes⸗Suhm aus Segeberg, wurde mittelst Akklamation der Klosterpropst Graf von Reventlou⸗ Preetz wiederum zum Vorsitzenden des Provinzial⸗Landtages und der Landespfennigmeister Niemand⸗Heide zum stell⸗ vertretenden Vorsitzenden gewählt.

Der Vorsitzende begrüßte darauf die Versammlung und brachte auf Se. Majestät den Kaiser und König ein dreimaliges Hoch aus, in welches die Versammlung begeistert einstimmte.

Bayern. München, 8. Februar. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent hat, der „Allg. Ztg.“ zufolge, zur Errich⸗ tung eines Denkmals für den Kaiser Friedrich in Wörth 2000 und zur Errichtung eines Denkmals in Metz für den Kaiser Wilhelm 1. ebenfalls einen Beitrag von 2000 übersenden lassen. Am nächsten Dienstag, Mittags, empfängt der Peinz⸗Regent den Bischof von Passau, Dr. von Rampf, im Thronsaal des Hofgarten⸗ baues zur Eidesleistung. Den Staats⸗Minister Dr. Freiherrn von Lutz wird bei dem feierlichen Akt der Staatsrath Dr. von Neumayr vertreten.

Der Bischof von Augsburg hat, dem „W. T. B.“ zufolge, den Pfarrer Stempfl in Oberreutte, vere ser einer Broschüre, die sich gegen die Centrumspartei und Kirchenpolitik richtet, seiner Stelle als Dekan enthoben und den kanonischen Prozeß gegen ihn eingeleitet. 1

Bei der Berathung des die Altkatholiken be⸗ treffenden zweiten Antrages Geiger in dem Ausschuß der Kammer der Reichsräthe erklärte, nach der „Köln. Ztg.“, Graf Preysing, er könne diesen Antrag nicht wie den Placetantrag aus formellen Gründen ablehnen, da die Alt⸗ katholiken nicht mehr Mitglieder der katholischen Kirche seien.

rinz Ludwig führte aus, daß die Altkatholiken nicht der

irche angehören, sie hätten die Lehren der Kirche, nämlich das Vaticanum, nicht angenommen, hätten, soviel Redner wisse, auch andere schon vor dem Vaticanum fest⸗ stehende Lehren der Kirche verworfen und hätten, was nach bayerischem Staatskirchenrecht unzweifelhaft unzulässig sei, sich eine eigene von der Kirche getrennte Hierarchie ge⸗ geben. Er, Prinz Ludwig, wünsche, daß die altkatholische Frage endlich aus der Welt geschafft werde, und halte es für das Zweckmäßigste, über den Antrag zur Tagesordnung überzugehen, mit dem Wunsche, daß es der Staatsregierung gelinge, im Einverständniß mit den kirchlichen Behörden eine endgültige Regelung der Altkatholikenfrage herbeizuführen. Der Ninister Freiherr von Crailsheim erklärte, die Regierung habe die neuernannten Organe der altkatholischen Vereinigung niemals als Kirchenorgane anerkannt, wäre übrigens dem Antrage auf motivirte Tages⸗ ordnung nicht abgeneigt. Es wurde sodann eine Sub⸗

den Anlaß gegeben hatte,

kommission niedergesetzt, nach deren Antrag gestern Abend

8 zügen sei einer Erwägung werth. Einer Anfrage des Freiherrn

herzoglich

herzogliche Generaldirektion die Liquidation der bisherigen

Weihnachten 3—4 Wochen

Gesetze ꝛc. in sehr umfangreicher Weise unterzogen und wird

eren

der Ausschuß einstimmig beschloß: „In Erwägung, daß

nach den Erklärungen der Regierung die Entscheidung der Frage,

ob die von den Altkatholiken eingenommene Stellung eine

vollige Lostrennung von der katholischen Kirche involvire, mit

zusammenhängt, über welche ein Urtheil der

Kirchengewalt noch nicht vorliegt, daß demnach eine allseitige Würdigung der Frage, ob der altkatholische Centralverein als eine besondere Religionsgesellschaft zu betrachten ist, in gegen⸗ seitigem Benehmen zwischen der Regierung und den Kirchen⸗ behörden noch nicht stattfand, beantragt der Ausschuß Uebergang zur Tagesordnung.“ Der Minister Freiherr von Crails⸗ heim erklärte, die Regierung nehme diese Tagesordnung an, da sie mit den seinerzeitigen Erklärungen der Regierung in der Abgeordnetenkammer nicht in Widerspruch stehe.

Die Kammer der Abgeordneten setzte heute die Berathung des Eisenbahn⸗Etats fort. Die Einführung des allgemeinen deutschen Gütertarifs vom 1. Juli 1890 ab wurde einstimmig gebilligt. Eine Anzahl von Abgeordneten tadelte die häufigen Viehtransporte an Sonntagen und ver⸗ langte, die Generaldirektion solle einfach Sonntags keine solchen mehr annehmen. Der Minister Freiherr von Crailsheim erwiderte, die Einführung einer erhöhten Taxe für die Sonn⸗ tagsviehtransporte würde nur die Landwirthschaft treffen; die Eisenbahnverwaltung würde das Aufhören solcher Trans⸗ porte freudig begrüßen, eine Abhülfe wäre aber nur möglich durch Verlegung aller an Montagen üblichen Viehmärkte auf andere Tage. Hierüber sollten weitere Erhebungen im Ein⸗ vernehmen mit dem Minister des Innern gepflogen werden.

Die Tarifzuschläge auf den Vizinalbahnen könnten nur aus⸗ nahmsweise herabgesetzt werden. Die Frage wegen der Be⸗ förderung von Hammeln nach Frankreich mittels Personen⸗

von Soden gegenüber bemerkte der Minister, der Entwurf der neuen Tarifvorschriften habe keine Aussicht auf Annahme Seitens der deutschen Bahnverwaltungen. Schließlich wurden n. für Gütertransporte in Höhe von 63 585 100 ewilligt.

Sachsen. Dresden, 8. Februar. Ihre Majestät die

Königin verbringt, wie das „Dr. Journ.“ meldet, jetzt die Nachmittagsstunden außer Bett. Die Kräfte kehren zwar nur langsam wieder, doch ist das Allgemeinbefinden wesentlich besser. Appetit und Schlaf sind gut. Husten stellt sich fast nur noch am Morgen ein.

Mecklenburg⸗Schwerin. (22) Schwerin, Februar. In der am 7. d. M. herausgegebenen Nummer des Re⸗ gierungsblattes ist die Verordnung vom 29. Januar 1890, betreffend den Uebergang der aus Landesmitteln er⸗ worbenen bezw. zum Betrieb übernommenen Eisen⸗ bahnen und die Organisation der Großherzog⸗ lichen Eisenbahnverwaltung publizirt worden.

Die erworbenen Bahnen, die bisherigen Friedrich⸗Franz⸗ Eisenbahnen, die Güstrow⸗Plauer, Gnoien⸗Teterower, Wismar⸗ Rostocker und die Doberan⸗Heiligendammer Eisenbahn, sowie die Wismar⸗Karower Eisenbahn, bei welcher nur der Betrieb übernommen wird, erhalten den gemeinsamen Namen „Groß⸗ Mecklenburgische Friedrich⸗Franz⸗ Eisenbahn.“

Die centrale Verwaltung und Leitung dieser Bahnen erfolgt unter der des Großherzoglichen Ministeriums des Innern durch die Großherzogliche General⸗Eisenbahn⸗ Direktion zu Schwerin. Die Verordnung regelt das Ober⸗ aufsichtsrecht des Ministeriums wie die Befugnisse und Zu⸗ sammensetzung der Generaldirektion, die an der Verwaltung der Bahnen theilnehmen, den nachgeordneten Behörden und die Anstellungsbedingungen für den Großherzoglichen Eisenbahn⸗ dienst. Die Großherzogliche Generaldirektion, welche aus dem General⸗Direktor, dem Stellvertreter desselben und der erforder⸗ lichen Anzahl von Mitgliedern besteht, wird in zwei Abtheilungen, eine für allgemeine Verwaltung und eine technische, getheilt. Für ede Abtheilung ist der betreffende Dirigent verantwortlich. Doch rledigt die Generaldirektion eine Reihe von in der Verord⸗ aung speziell aufgeführten Gegenständen durch kollegialische Berathung und Beschlußfassung. Nach einer weiteren Be⸗ anntmachung des Ministeriums des Innern bewirkt die Groß⸗

Eisenbahngesellschaften. Die Einsetzung der Generaldirektion und die Uebernahme der einzelnen Bahnen erfolgt voraus⸗ sichtlich im Laufe des Monats März.

Sachsen⸗Altenburg. (X) Altenburg, 8. Februar. Der Landtag des Herzogthums, welcher bereits vor tagte und seit dem 16. Ja⸗ muar hier wieder versammelt ist, hat sich in dieser Zeit er Berathung des Staatshaushalts⸗Etats pro 1890/92, iner größeren Anzahl von Regicrungsvorlagen verschiedener rt, von Petitionen sowie von selbständigen aus der Landschaft elbst hervorgegangenen Anträgen auf Abänderung bestehender

erst jetzt nach siebenwöchiger Thätigkeit in die Plenar⸗ berathung des Etats eintreten, welche voraussichtlich noch mindestens eine volle Woche in Anspruch nehmen wird.

Elsaß⸗Lothringen. Metz, 8. Februar. Laut Be⸗ kanntmachung des Bezirks⸗Präsidenten von Lothringen vom 31. Januar d. J. wird der Beschluß des Bezirkstages, be⸗ treffend die Krankenversicherung der land⸗ und forst⸗ wirthschaftlichen Arbeiter des Bezirks, vom 1. April d. J. ab in Kraft treten. 8

Oesterreich⸗Ungarn. Teplitz, 10. Februar. (W. T. B.) Der gestern hier versammelte deutsch⸗böhmische Partei⸗ tag nahm einstimmig eine Resolution an, in welcher derselbe seine Befriedigung über die Vereinbarungen der Ausgleichskonferenz ausspricht und die weitere Pflege des deutschen Volksstamms als Pflicht aller Kreise der deutschen Bevölkerung bezeichnet. Der Parteitag sandte ferner ein Telegramm an den Minister⸗Präsidenten Grafen Taaffe, in welchem die Huldigung und treue Dankbarkeit für den Kaiser ausgesprochen wird.

„Budapest, 8. Februar. (Wien. Abdpost.) Der Finanz⸗ Minister Dr. Weckerle unterbreitete dem Unterhause einen Gesetzentwurf über die staatlichen Begünstigungen, die solchen Geldinstituten gewährt werden können, welche die heimische Industrie fördern. Im Sinne dieses Gesetz⸗ entwurfs kann jenen Geldinstituten, welche mindestens ein Aktien⸗ kapital von fünf Millionen Gulden haben und deren Hauptzweck in der Errichtung neuer oder in der Förderung bereits bestehender

werden.

die Zeit der ersten fünfzehn Jahre des Bestandes dieser Etablissements die vollständige Steuerfreiheit dieselben gewährt werden; hinsichtlich anderer Zuschläge“ und Ge⸗ meinde⸗Umlagen kann die Steuerfreiheit bis zu sechs Pro⸗ zent des Erträgnisses zugestanden werden. Der Minister von Baross unterbreitete den Gesetzentwurf über die der einheimischen Industrie zu gewähren⸗ den staatlichen Begünstigungen. Danach genießen solche: die dem technischen Fortschritte entsprechend eingerichteten Fabriken, welche in Ungarn bisher nicht erzeugte Artikel her⸗ stellen, ferner die bereits bestehenden Fabriken, welche Messing, Zink, Platten, Röhren, Draht, Nägel, Dampfkessel, Maschinen, elektrotechnische Apparate, Porzellan, Kautschuk, Cellulose, Asphalt, Spielwaaren und Klaviere erzeugen, ferner Seiden⸗Spinnfabriken, Jute⸗ und Woll⸗Appretirungs⸗Fabriken und viele andere namentlich angeführte Unternehmungen. Diese Begünstigungen bestehen in der Enthebung von der Erwerbsteuer und von der Steuer der zur öffentlichen Rech⸗ nungslegung verpflichteten Gesellschaften, von den Gebühren⸗ und Kommunalabgaben für den Erwerb der betreffenden Grundstücke ꝛc. Die Vorlagen wurden an die Ausschüsse ge⸗ wiesen. Hierauf wurde die Berathung des Budgets des Ackerbau⸗Ministeriums fortgesetzt.

Fiume, 8. Februar. (Wien. Ztg.) Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erzherzog Karl Ludwig ließ heute über das Befinden des Grafen Julius Andrassy Erkundi⸗ gungen einholen. Der Zustand des Grafen ist unverändert etwas ruhiger.

Großbritannien und Irland. London, 7. Februar. (A. C.) Um allen Gerüchten über den schlechten Gesundheits⸗ zustand Lord Salisbury's ein Ende zu machen, wird der Presse von berufener Seite mitgetheilt, daß der Premier⸗Minister nur noch an der Schwäche leidet, welche selbst bei milden Fällen der Influenza zu folgen pflegt. Irgend welche Komplikationen sind jedoch nicht eingetreten. Die Reise nach London hat Lord Salisbury gut überstanden und die ihm vorliegenden Arbeiten ohne üble Folgen erledigt. Am Montag wird der Premier⸗Minister zur Eröffnung des Parlaments wieder nach London kommen.

Der irische Abgeordnete M. Harris hat seinen Fraktionsführer Parnell benachrichtigt, daß er sich in Folge schlechten Gesundheitszustandes genöthigt sehe, sein Mandat niederzulegen.

Frankreich. Paris, 9. Februar. (W. T. B.) Der Herzog von Orleans erschien gestern vor der achten Kammer des Zuchtpolizeigerichts. Auf die Frage des Präsi⸗ denten antwortete der Herzog, er sei nach Frankreich gekommen, um Militärdienste zu leisten. Der Herzog verlangte eine Ver⸗ tagung seiner Angelegenheit, um sich einen Advokaten zu nehmen. Der Gerichtshof vertagte die Verhandlung bis Mitt⸗ woch. Wie die Abendblätter melden, hat der Stabträger der Advokatenkammer Cresson die Vertheidigung des Herzogs übernommen. Die in Paris wohnenden Mitglieder der Familie des Herzogs, der Herzog von Luynes und der Senator Bocher haben die Erlaubniß erhalten den Herzog zu besuchen.

Jie einzelne Blätter melden, hat der Herzog von v ein Schreiben an den Präsidenten Carnot ge⸗ richtet. Dem „Journal des Débats“ zufolge ist die im Allge⸗ meinen für richtig gehaltene Ansicht über den Schritt des Herzogs von Orleans diejenige, daß er nicht als ehr⸗ Beis ger Prätendent, auch nicht als Agitator ge⸗ handelt habe. Wenn das Urtheil gesprochen sei, werde es dem Präsidenten der Republik zukommen, einzugreifen.

Die Deputirtenkammer hat den Gesetzentwurf, nach welchem neue Kavallerie⸗Regimenter geschaffen werden sollen, angenommen. Im Laufe der gestrigen Sitzung E. der Deputirte Lamarzelle (Rechte) die Regierung betreffks der Verhaftung des Her⸗ zogs von Orleans zu interpelliren, wurde jedoch von seinen Freunden veranlaßt, diese Absicht nicht auszuführen. Die Wahl Calvinhacs (Toulouse) ist mit 470 gegen 7 Stimmen für ungültig erklärt. Die Kammer be⸗ rieth darauf die Frage, ob das darauf bezügliche Aktenstück an den Minister des Innern zu verweisen sei. Der Minister des Innern, Constans, erklärte, er trete für den Präfekten von Toulouse ein und würde die Zurückverweisung der betreffenden Akten als ein Mißtrauensvotum betrachten. Der Justiz⸗Minister Thevenet und er würden auf die Verweisung nur unter der Bedingung eingehen, daß der Präfekt von Toulouse von der Angelegen⸗ heit ausgeschlossen würde. Die Verweisung wurde unter diesen Bedingungen angenommen und die Sitzung aufge⸗ hoben. Eine marokkanische Gesandtschaft mit Geschenken den König von Belgien ist hier eingetroffen.

„Le Mans, 9. Februar. 899 T. B.) Bei der Ein⸗ weihung der hiesigen Handelsbörse hielt der Minister⸗ Präsident Tirard eine Rede, in welcher er aufs Neue das politische hogtasu n. des Kabinets bestätigte, welches darin bestehe, die wirthschaftlichen Fragen und die sozialen Probleme zu studiren, die in der Jetztzeit alle wohlgesinnten Menschen aller Parteien beschäftigten. Ueber⸗ Seset auf die Reform des Zolltarifs, hob Tirard hervor, es andle sich nicht darum, abstrakte Theorien oder absolute Doktrinen geltend zu machen, man müsse im Gegentheil ein Gleichgewicht halten zwischen allen Interessen, indem man sich bemühe, denselben in gleicher Weise gerecht zu

1 Die Aufgabe sei zwar schwierig, aber mit gutem Willen werde man das Problem lösen. Die wegen der Zoll⸗ frage inscenirte Bewegung sei eine übertriebene, die Fragen seien sehr verwickelte, man dürfe deshalb keine unüberlegten Verbindlichkeiten eingehen und Niemandes Leidenschaften schmeicheln. Tirard schloß mit den Worten: „Seien wir treue Diener und nicht Schmeichler der arbeitsamen Demo⸗ kratie. Das Kabinet wird, so lange es das Vertrauen des Parlaments und des Landes besitzt, das Werk der Be⸗ ruhigung, der Eintracht und des Fortschritts fortsetzen, ohne sich durch drohende Großsprechereien unterlegener Parteien oder durch phantastische Berichte über angebliche Mißhellig⸗ keiten im Kabinet einschüchtern zu lassen. Die Regierung ist wachsam und fest, aber sie weist die Unterstützung Niemandes zurück und wünscht nur die Einigkeit und Versöhnung aller Franzosen.“ Bei dem nach der Einweihung der Handelsbörse statt⸗ gehabten Banket hielt Tirard nochmals eine längere Rede und brachte am Schluß derselben ein Hoch auf die Armee aus. Außerdem sprach der Minister des Innern Constans,

für

Industrien besteht, die Stempel⸗ und Gebührenfreiheit und für

welcher ausführte, die definitiv begründete Republik werde großmüthig alle Meinungen respektiren. 8

Rußzland und Polen. St. Petersbur 10. Februar. (W. T. B.) Das Mitglied des Reichsraths, Gra 10. Februfr. zuletzt Präsident des Ministercomités, früher Domänen⸗ Minister, noch früher Minister des Innern, ist gestorben. .

Die „Nowoje Wremja“ veröffentlicht eine Prokla mation Dargan Zankow's an seine Anhänger, datirt St. Petersburg, den 15. Januar a. St., in welcher er seine Funfichten über die gegenwärtige Lage in Bulgarien aus⸗ pricht. .

Italien. Rom, 9. Februar. (W. T. B.) Die Präsidien des Senats und der Kammer überreichten dem König anläßlich des Todes des Herzogs von Aosta Beileidsadressen. Der König erwiderte: die zahlreichen Kundgebungen inniger Theilnahme legten ihm mehr denn je die Pflicht auf, dem Vaterlande selbst seine Familiengefühle d ee, der in der Deputireen!

ei der in der Deputirtenkammer gester 1 2 holten Abstimmung über die Tagesordn n 8 SHh rität des Ausschusses zur’ Vorberathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Sicherheitspolizei, wurde dieselbe in namentlicher. Abstimmung mit 147 gegen 47 Stimmen abgelehnt und hierauf durch Erheben von den Sitzen die von der Regierung acceptirte Tagesordnung der Maijorität angenommen, durch welche die Regie rung ermächtigt wird, die von den städtischen Be hörden abhängigen Sicherheitsorgane aufzuheben. Der Handels⸗Minister brachte einen Gesetzentwurf ein, betreffend die Bildung einer Bodenkredit⸗Bank.

Die Feier der Heiligsprechung des ehemaligen Bischofs von Saluzzo und Mitgliedes des Ordens des Bethauses, Jean Juvenal Ancina, hat heute Vormittag in der hergebrachten Weise in dem Saale über dem Portikus der St. Peterskirche stattgefunden. Nach der Verlesung des Dekrets über die zu voll⸗ ziehende Heiligsprechung durch den Kardinal Alorfio Masella wurde die Messe durch den Bischof von Jossano, der Vater⸗ stadt des Heiliggesprochenen, celebrirt. Der Papst wohnte wegen eines leichten Unwohlseins der Heiligsprechung nicht bei.

„Der Kardinal Joseph Pecci, Bruder des Papstes, ist gestern gestorben. (Derselbe war am 13. Dezember 1807 zu Carpineto geboren und wurde am 12. Mai 1879 zum Kardinal ernannt.)

Portugal. Lissabon, 9. Februar. (W. T. B.) Der „Gazette du Portugal“ zufolge sind alle Nachrichten über eine Konferenz der europäischen Nationen zur Schlichtung des englisch⸗portugiesischen Konflikts verfrüht. Wie aus Oporto berichtet wird, sind sämmtliche englischen Mitglieder des dortigen ersten Klubs, um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, aus demselben ausgetreten. Senhor Andrade schickte einen Sekundanten an den englischen Konsul, um ihn wegen eines beleidigenden Briefes zum Duell zu fordern. Der Konsul hat jedoch auf den Brief nicht geantwortet. Wie die Blätter melden, wäre der Konsul mit Urlaub von Oporto abwesend.

Eerbien. Belgrad, 9. Februar. (W. T. B.) Die Mitglieder der Regentschaft haben dem Fürsten von Montenegro telegraphisch ihren Dank für die ihnen ver⸗ liehenen Ordensauszeichnungen ausgesprochen. 3

Bulgarien. (W.

T. B.) Laut einer Meldung der „Agence Balcanique“ wurden bei der Untersuchung der Papiere Panitza's chiffrirte Briefe an Kalopkoff vorgefunden, deren Schlüssel man entdeckt hat. Die bisherigen Aussagen Panitza's vor dem Untersuchungs⸗

Sofia, 9. Februar.

richter enthielten nichts Wichtiges, ebenso waren die Er⸗ klärungen des Advokaten Matejeff ohne Belang. Späteren Mittheilungen zufolge wurde die Beseitigung des Prinzen Ferdinand und nicht die Ermordung des⸗ selben beabsichtigt, wie ursprünglich gemeldet wurde, dagegen snghch die Minister Stambulow und Mutkurow ermordet werden. Die Nachricht von einer Verhaftung des Obersten Nikolajew, des Kommandanten Süd⸗Bulgariens, wird für falsch erklärt, über die Untersuchung sei nichts Weiteres bekannt, die Angelegenheit befinde sich augenblicklich in den Händen des Gerichts, und dürfte der Prozeß in etwa 1 Tagen stattfinden. ͤX¼X¼¾mpp“

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (14.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft ꝛc. Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen beiwohnte, theilte der Präsident mit, daß der Gesetzentwurf über die Auf⸗ hebung des Königlich bayerischen Gesetzes vom 25. Juli 1850, die Einrichtung des die Kunststraßen im Königreich Bayern befahrenden Fuhrwerks be⸗ treffend, nebst der zusätzlichen Bestimmung vom 1. Juli 1856, für den Bereich der vormals bayerischen Gebietstheile des Regierungsbezirks Kassel ein⸗ gegangen ist. 3 Den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des §. 19 Abs. 1 des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872, beantragte der Abg. Rintelen einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen, da auch §. 10 des Pensions⸗ gesetzes einer Aenderung bedürfe.

Abg. Simon von Zastrow hielt diesen Punkt für nicht so bedeutend, widersprach aber der Kommissionsberathung nicht, während der Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum die Fherecn Frage als überhaupt nicht in das Gesetz gehörig ezeichnete.

Abg. Zelle glaubte, daß die Anregung des Abg. Rintelen in Form einer Resolution erledigt werden könnte.

Abg. Stengel meinte, daß eine solche Resolution bis zur zweiten Lesung vorbereitet werden könne.

Der Antrag auf Kommissionsberathung wurde abgelehnt, die 8 Berathung wird deshalb ohne Weiteres im Plenum erfolgen.

In erster Berathung wurden darauf der Gesetzentwurf betreffend die Abänderung vanf 9. 11 ses Gefete⸗ über die Pensionirung der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen vom 6. Juli 1885, der Entwurf einer Haubergordnung für den Kreis Altenkirchen, der Gesetzentwurf über den Ansatz der Zinsen von den aus dem vormaligen Stadt⸗

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