1890 / 39 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

ebung betreffenden tzlichen Vorschriften vorbehaltlich 2 der sämmtlichen voraufgeführten Bestim⸗ mungen verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗ Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei

zurück. 8 in, den 7. Januar 18900. Berlin, den 7. Januar 1.— wilh 1“ von Maybach. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Altdamm⸗Kolberger Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft zu Stettin ist die Erlaubniß zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine Eisenbahn von Plathe oder einem anderen Punkte der Altdamm⸗Kolberger Eisenbahn nach Regenwalde ertheilt worden. 8

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 11. Februar. Der Minister des 1. 88 unterm 14. Dezember 1889 an die Königlichen Regierungs⸗Präsidenten in den Kreisordnungs⸗Provinzen und in den Hohenzollernschen Landen, an die Königlichen Regierungen in Posen und Bromberg sowie an den Königlichen Polizei⸗ Präsidenten in Berlin, das folgende Eirkular, betreffend die Grundsätze für Auflösung von Versammlungen, gerichtet: 16“ 8

„In einer die Auflösung einer Versammlung betreffenden Ver⸗ waltungsstreitsache hat 8 Begericht kürz⸗ gende Rechtsgrundsätze ausgesprochen. 1 g der Staatsbürger, sich in geschlossenen Räumen zu versammeln, kann abgeseben von dem Erfordern vorgängiger Erlaubniß zwar durch das Gesetz, aber auch nur durch dieses be⸗ schränkt werden. Aus anderen als den in Gesetzen vorgesehenen Gründen ist die Polizeibehörde nicht bercchtigt, die Abhaltung einer Versammlung zu verbieten, weder vor deren Beginne noch auch nach⸗ her, d. h. die zusammengetretene Versammlung ksen.

Nach dem Vereinsgesetz ist letzteres abgesehen von dem Mangel der Anzeige, dem Eintritt von Bewaffneten oder unter Um⸗ ständen (vergl. §. 8 Abs. 3) von Frauen und Kindern nur zu⸗ lässig, wenn die Versammelten durch die Erörterungen zu Straf⸗ thaten angeregt werden, nicht aber wie aus der Streichung des ursprünglichen Zusatzes, daß „die Verhandlung Verbrechen in sich schließt“ und aus dem Kommissionsbericht von 1850 klar erhellt auch schon dann, wenn nur einer der Theilnehmer, mag dies der Redner oder ein Anderer sein, selbst eine Strafthat begeht.

Nach der Verfassung (Artikel 29 und Absatz 2 des §. 30) wird aber das Versammlungsrecht nicht blos durch das Vereinsgesetz, fondern in vöhig gleicher Weise durch jedes andere Gesetz des Staates beschränkt. Denn in den Verhandlungen ist stets und völlig unzwei⸗ deutig ausgesprochen, daß der Staatsbürger, auch wenn er eine Ver⸗ sammlung beruft, leitet oder an einer solchen Theil nimmt, allen Straf⸗ und sonstigen Gesetzen unterworfen bleibt; und daraus folgt, daß die Polizeibehörde alle ihr gesetzlich zustehenden Befugnisse und Obliegenheiten wahrzunehmen berechtigt und verpflichtet ist,

1u“

es Allgemeinen Landrechts umschriebenen Befugnisse der Fbenl, nr 2 82—2 auf, indem er annimmt, die Nustosung einer Versammlung sei zwar nicht auf Grund des Vereinsgesetzes, wohl aber kraft dieser anderweiten Rechtsnorm immer dann eine gesetzlich zulässige Maßregel, wenn sie nur ein wirks 43. Mittel bilde, um einen der Versammelten an der Fortsetzung straf⸗ barer Handlungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke kann jene Maß⸗ regel vielmehr nur dann als gesetzlich zulässig erscheinen, wenn sie zugleich das bierzu nothwendige Mittel, „die nöthige Anstalt; ist. Eine solche Nothwendigkeit ist aber jedenfalls lange nicht anzuerkennen, als die Fortsetzung der Strafthaten eines Theilnehmers an der Versammlung dadurch mit Erfolg verhindert werden kann, daß die Polizei ihre ver nahmen gegen die Person des Exzedenten richtet, wobei es selbst nich ausgeschlossen sein mag, daß sie von denjenigen Befugnissen Gebrauch macht, welche ihr der §. 6 des 158* zum Schutze der persönlichen Freiheit vom 12. Februar 1850 (Gesetz⸗Sammlung Seite 45) ein⸗ geräumt hat. Denn so lange der Eingriff in die persönliche Freiheit des die öffentliche Sicherhrit und Ordnung Störenden zu deren Auf⸗ rechterhaltung allein ausreicht, ist die Polizei gesetzlich nicht befugt, zu diesem Zwecke in die Rechte Dritter, hier in die der gegenwärtigen, ihr verfassungsmäßiges Versammlungsrecht ausübenden Menge einzu⸗ greifen. 8 1

rliegend soweit ersichtlich der überwachende Polizei aßnahmen nicht gegen den strafbar handelnden Redner allein gerichtet hat, vielmehr sofort zur Auflösung der Versammlung geschritten ist, so erübrigte nur der Ausspruch, daß derselbe in Er⸗ füllung der ihm obliegenden polizeilichen Aufgabe fehlsam das zwar wirksame, aber nach Lage des Falles nicht unbedingt nothwendige und daher rechtlich unzulässige Mittel der Auflösung der Versammlung gewählt hat, und daß daher die hierin enthaltene polizeiliche An⸗ ordnung auf erhobene Beschwerde und Klage für ungerechtfertigt zu

ar. 1

8 setze ich hiervon zur gefälligen weiteren Veranlassung ergebenst in Kenntniß.

Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten hat an sämmtliche Königliche Regierungs⸗ (bezw. Se e..-, Präsidenten und den Köni lichen Polizei⸗Präsidenten in Berlin am 28. Dezember 1889 folgendes Cirkular, be⸗ treffend die Au8 .“ Kreis⸗Medi⸗ ten⸗Stellen, gerichtet:

18b Vst nin neuerer Zeit wiederholt bemerkt, daß die Bekannt⸗ machungen, durch welche zur Bewerbung um erledigte Kreis⸗Medizinal⸗ beamten⸗Stellen aufgefordert wird, nicht durch den „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“ zur öffentlichen Kenntniß gelangen, und kann dies nur mit dem Staats⸗Ministerial⸗Beschluß vom 5. Juli 1886 in Verbindung vesfe, e;x die Kosten⸗ pflichtigkei rtiger Inserate ausgesprochen en ist.

Sünsche. daß die Veröffentlichung derartiger Bekanntmachungen nicht nur in den Amts. und Kreisblättern oder in einzelnen Fachzeitschriften, welche dieselben kostenfrei abdrucken, one wie früher durch die Runderlasse vom 4. Februar 1863 (Min. Bl. f. d. i. V. S. 85) und vom 21. November 1873 vorgeschrieben, jedes⸗ mal auch im „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger“, selbst wenn dafür Ge⸗ bühren zu entrichten sind, erfolgt, um auf diese Weise den Bekannt⸗ machungen die möglichst weiteste Verbreitung zu verschaffen und die bis⸗ weilen schwere Wiederersetzung der Medizinalbeamten⸗Stellen zu er⸗ Hochwohlgeboren wollen hiernach das etwa Erforderliche

veranlassen.

Das Uebungs⸗Geschwader, Geschwader⸗Chef Contre⸗Admiral Hollmann an Bord S. M. Flaggschiff Kaiser“, beabsichtigt am 12. d. M. von Malta in See zu gehen und zwar: I. Treffen, bestehend aus S. M. Panzer⸗

erlauchte Frau, wenn auch auf dem Wege erfreulich fort⸗ henc9 Genesung, sich doch noch ans Zimmer gefesselt sieht. Den Räthen bei dem Ober⸗Landesgericht Dr. Georg Bern⸗ hard Francke, Dr. Karl Gustav Haase, Dr. Paul Alfred Wiesand, Ferdinand Alfred Leonhardt und Georg Lothar Trummler ist der Rang als Ober⸗Justiz⸗Rath verliehen worden.

Die Zweite Kammer erklärte sich in ihrer heutigen Sitzung, in Uebereinstimmung mit dem Beschluß der Ersten Kammer, auf Antrag der Finanzdeputation B mit den in den Jahren 1887 und 1888 vorgenommenen Veränderungen am Staats⸗ gut einverstanden und ertheilte denselben, soweit solches ver⸗ fassungsmäßig nöthig, ihre Genehmigung.

Württemberg. Stuttgart, 10. Februar. Zu Ehren des außerordentlichen Abgesandten Sr. Durchlaucht des Fürsten zu Schwarzburg⸗Rudolstädt, Majors von Klüber, welcher vorher in besonderer Audienz Sr. Majestät dem König den Regierungsantritt des Fürsten Günther durch Ueberreichung eines bezüglichen Schreibens Sr. Durchlaucht notifizirt hatte, fand, wie der „St.⸗A. f. W.“ meldet, gestern Abend in den Freskozimmern des Königlichen Residenzschlosses Marschall⸗ tafel statt, zu welcher außer den Herren des Hofstaats der Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗Minister Dr. Fres err von Mittnacht, und der Geheime Legations⸗ ath vemnhar von König⸗Warthausen eingeladen waren.

Braunschweig. (K.) Braunschweig, 10. Februar⸗ Se. Königliche Hoheit der Regent des Herzogthums, Prinz Albrecht von Preußen, begiebt sich diese Nacht 12 Uhr 50 Minuten auf einige Tage nach seiner Besitzung Schlotz Reinhardshausen bei Erbach im Rheingau. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Albrecht wird morgen Mittag nach Hannover reisen und am Mittwoch hierher zurückkehren. Elsaß⸗Lothringen. Metz, 10. Februar. (W. T. B. Gegen Laß ⸗nfarcer Colbus ist wegen Angriffs auf die Staatsgesetze durch einen in der Zeitung „Le Lorrain

worden. 8 8

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 10. Februar. (W. T. B.) In dem Budgetausschusse des Abgeordnetenhauses bemerkte heute der Handels⸗Minister Marquis de Bacquehe m auf eine bezügliche Anfrage, ein offizieller Schritt der rumänischen Regierung wegen Beseitigung des be⸗

erfolgt. Auf eine Frage nach dem Stande der Zollver⸗ 1116““ Oesterreich und Deutschland er⸗ klärte der Minister, im Jahre 1887 sei bei der deutschen Regierung der Antrag gestellt worden, die österreichisch⸗deutschen handelspoli⸗ tischen Verhältnisse auf eine breitere Basis zu stellen und dabei die Verhältnisse des Grenzverkehrs gegenseitig zu berücksichtigen. Deutschland habe damals erklärt, die vorgeschlagene Basis sei für Zolltarif⸗Verhandlungen nicht geeignet, und es sei nur die Verkängerung der bestehenden Verträge zu Stande gekommen. Seit jener Zeit hätten Verhandlungen in dieser Richtung nicht stattgefunden. 1

Iergp, 10. Februar. (W. T. B.) In Erwiderung auf die dem Grafen Taaffe von dem Vorsitzenden des deutsch⸗

abgedruckten Brief das gerichtliche Verfahren eingeleitet

stehenden vertragslosen Zustandes sei bisher nicht

8 in Schloß Martyr, Grafschaft Cork, starb am Sonnabend der Earl of Shannon, ein der liberal⸗unionistischen Partei angehöriger Reichspair.

us Malta wird dem „Bureau Reuter“ unterm 8. d. M. gemeldet: „Vize⸗Admiral Sir A. H. Hoskins und die Offi⸗ ziere des englischen Mittelmeergeschwaders gaben gestern im Union⸗Club ein Mahl zu Ehren des Prinzen Heinrich von Preußen und der Offiziere des deutschen Ge⸗ schwaders. Die Tischgesellschaft zählte im Ganzen 120 Per⸗ sonen. In Erwiderung des auf seine Gesundheit ausgebrachten Toastes wies Prinz Heinrich von Preußen auf die zwischen der deutschen und der britischen Marine bestehende Sympathie hin: eine Gesinnung, welche, wie er sagte, besonders be⸗ merkenswerth sei, seitdem der Deutsche Kaiser zum Admiral der Wn in der britischen Marine ernannt worden sei.“

us Australien wird berichtet:

Auf einem am 4 d. M. den Delegirten zur australischen Konferenz in Melbourne zu Ehren gegebenen Festmahl sprach sich der Premier⸗Minister von Neu⸗Südwales, Sir Henry sehr energisch für die Föderation der australischen

olonien aus. Die Bildung eines australischen Volkes liege in der Entwickelung der Dinge, und die Zeit sei gekommen, wo eine Regierung und eine Flagge die verschiedenen Kolonien ver⸗ einigen sollte. Dies solle keine Losreißung vom britischen Reich be⸗ deuten, aber völlige Autorität in heimischen Angelegenheiten. Neu⸗ Südwales trete vertrauensvoll in die zu gründende Union ein und glaube an den Gerechtigkeitssinn des Bundesparlaments. Niemand könne der auf politische Vereinigung gerichteten Forderung der Australier widerstehen.

Aus Durban, vom 7. Februar meldet ein Telegramm des Reuter'schen Bureaus:

Die im letzten April in Etshove wegen Theilnahme am Auf⸗ stande zu langjährigen Gefängnißstrafen verurtheilten Zuluhäupt⸗ linge Undaboku, Tschingoan und Dinizulu wurden heute an Bord des Dampfers „Anglian“ ron hier nach St. Helena befördert.

Frankreich. Paris, 10. Februar. Das von dem Herzog von Orleans an den Präsidenten Carnot gerichtete Schreiben hat nach der „Straßb. Post“ folgenden Wortlaut:

An den Herrn Präsidenten der Republik. Conciergerie, Sonnabend, 8. Februar 1890. Herr Präsident!

Im Jahre 1886 vertrieb mich die Regierung des Hrn. Grévy aus meinem Vaterlande. Im Jahre 1890 thut Ibre Regierung noch mehr: sie wirft mich ins Gefängniß. Im Augenblick, da mir zum zweiten Male ein unverdientes Leid auferlegt wird, glaube ich meiner Ehre und meiner Pflicht zu genügen, indem ich Ihnen schriftlich den einzigen Gedanken auseinandersetze, der mich leifete. Ich bin ganz einfach nach meinem 21 Geburtstag und ungeachtet meiner Familien⸗ trauer gekommen, um mich auf dem Rekrutirungsbureau des Seine⸗ Departements als Soldat zur Erfüllung der dreijährigen Dienstpflicht im Heere meines Landes eintragen zu lassen.

Ich wende mich an alle Diejenigen, die im Herzen die Liebe zum Kriegshandwerk und zur dreifarbigen Fahne, die Erinnerung an die Ruhmesthaten Frankreichs wie an seine Wunden, das Gefühl alles dessen tragen, was der Franzose seinem Vaterlande schuldet. Ich fürchte nicht Ihr Urtheil. Ich glaube sogar, Herr Präsident, ich habe auch dasjenige Ihres Gewissens nicht zu fürchten.

Wenn Sie mit Recht darauf stolz sind, unter Ihren Vorfahren einen großen vaterländischen Namen zu zählen, wie sollten Sie sich wundern, daß ich die Erinnerung an so viele Prinzen, meine Ahn⸗ herren, anrufe, die für Frankreich auf den Schlachtfeldern gestorben sind? und daß ich, der Urenkel Heinrich's IV., als gemeiner Soldat zu dienen wünsche?

Ich bitte Sie, Herr Präsident, die Versicherung meiner Hoch⸗

SGSriechenland. Athen, 10. Februar. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer, deren Wiederzusammentritt ur⸗ sprünglich auf den 30. Januar festgesetzt war, hat ihre Sitzungen erst heute wieder ausfgenommen. Kumunduros richtete die Anfrage an die Regierung, ob die Nachrichten begründet seien, nach welchen die Offiziere der in Larissa stehenden Truppen den Gehorsam verweigert und dem Könige ein Memo⸗ randum überreicht hätten, in welchem sie für die Armee Unab⸗ hängigkeit von jedwedem politischen Einfluß verlangen. Der Minister⸗Präsident Trikupis stellte die be⸗ haupteten Thatsachen entschieden in Abrede und erklärte, die Opposition habe den Zwischensall aufgebauscht. Delyannis warf dem Ministerium vor, daß es die Opposition zu ver⸗ dächtigen suche; wenn der Minister politische Persönlichkeiten im Verdacht habe, so solle er sie vor Gericht stellen. Delyannis wünschte ferner zu wissen, ob die Offiziere sich einer In⸗ subordination schuldig gemacht hätten oder nicht. Der Minister⸗Präsident wies nochmals auf seine bereits ab⸗ gegebene Erklärung hin und fügte hinzu, die Untersuchung über den Vorfall sei eingeleitet; weitere Details könne er nicht geben. Die Angelegenheit war damit vorläufig erledigt.

Serbien. Belgrad, 10. Februar. (W. T. B.) Die von Zeitungen verbreitete Nachricht, daß zahlreiche in Bulgarien kompromittirte Personen, namentlich Zankowisten, sich nach Serbien geflüchtet und dort gast⸗ liche Aufnahme gefunden hätten, wird als gänzlich unbe⸗ gründet bezeichnet, da keine bulgarischen Ueberläufer in Serbien sich aufhielten. Privatnachrichten zufolge versuchten einige Personen den Uebertritt, wurden jedoch von den serbi⸗ schen Behörden zurückgewiesen.

Schweden und Norwegen. (F.) Stockholm, 9. Fe⸗ bruar. Die „Post⸗ och Inr. Tidn.“ erklärt die Mittheilungen verschiedener Stockholmer Blätter über Veränderungen im Ministerium und besonders über den Rücktritt des Kriegs⸗Ministers Freiherrn von Palmstierna für vollständig grundlos.

Dänemark. (F.) Kopenhagen, 9. Februar. Der von dem Kriegs⸗Minister vorgelegte Gesetzentwurf, be⸗ treffend einen neuen Plan zu einem Seefort auf dem Mittelgrunde (nördlich von dem Seefort „Dreikronen“) wurde in der heutigen Sitzung des Folkethings nach leb⸗ hafter Debatte mit 43 gegen 35 Stimmen zur zweiten Lesung und auf den Antrag des Abg. Graf Holstein⸗Ledreborg an den Militär⸗Ausschuß verwiesen. Die Kosten für die Anlage und die Armirung des Forts sind zu 9 000 000 Kronen veranschlagt, wovon 3 000 000 Kronen im Finanzjahre 1890/91, der Rest in den beiden nächstfolgenden Jahren zur Verwendung kommen sollen. In der Begründung des Gesetzentwurfs hebt der Kriegs⸗Minister hervor, daß die Anlage eines Seeforts auf dem Mittelgrunde nach dem älteren Plan einen Zeitraum von sieben Jahren erfordert haben würde; es sei deshalb in Erwägung genommen worden, ob nicht ein Mittelgrunds⸗ fort in wesentlich kürzerer Zeit und für etwas geringere Kosten gebaut werden könne, das, wenn auch selbstverständlich nicht so vollkommen wie das bisher vorgeschlagene, doch in der Gestalt, in welcher es errichtet werde, eine bedeutungsvolle Verstärkung der jetzigen Seebefestigung von Kopenhagen wer⸗ den könne. Eine Vervollständigung des Seeforts könne ja

Zeiitungsstiwamen.

In einem Artikel der „Kölnischen Zeitung“ über die Kaiserlichen Erlasse heißt 5 8 8

„Wir wissen von unserem Kaiser, daß er mitten im modernen Leben steht. Mit welchem Interesse hat er z. B. die Entwickelung unseres Schiffsbaues verfolgt, welche Freude hat er geäußert, als es ihm gelungen war, dem Vulcan in Stettin vor einigen Jahren die Zuweisung großer Aufträge und damit vielen tausend Arbeitern die Sicherheit einer mehrjährigen lohnenden Beschäftigung zu ver⸗ schaffen. Unser Kaiser hat sich wiederholt aufs Schärftte die Sozialdemokratie ausgesprochen, deren Gefahren für Staatsleben er voll erkannt hat; klar, daß nicht bloß der Arbeitgeber, sondern auch der Staat ein Interesse daran hat, alle Kräfte aufzubieten, tüchtigen Arbeiter dauernd von den Verlockungen schlimmsten Feinde fernzuhalten. jetzt alle Kreise des Vaterlandes gerufen, ihm bei diesem Arbeitgebern zu ihn zu unterstützen. Diese Arbeit wird Jahre erfordern; sie wird langsam beginnen müssen und von Schritt zu Schritt in ruhiger Entwickelung ohne Gefährdung unserer Industrie weiter gehen. voller Erfolg wird erst nach Jahren zu erzielen sein. daß er nicht ausbleiben, daß er unserm Vaterlande zum S

unser

dieser seiner ter und alle industriellen Staaten auf⸗ Streben, den Frieden zwischen Arbeitern und

unseres Kaisers und unseres Reichskanzlers.“

Ueber die „gesetzlichen“ Wege der Sozial⸗ demokratie bringt die „Berliner Börsen⸗Zeitung“ folgenden Artikel:

„Der Sozialdemokrat Bebel hat ein Buch geschrieben, das betitelt ist: „Unsere Ziele“. Darin bemerkt er selbst: Die Bestrebungen der Sozialdemokratie wären allerdings so ganz einfach nicht durchzuführen. Daß es dazu nicht ganz harmloser Mittel bedürfen werde, sagt er auf

Frage freilich auf keinen Fall gelöst werden.“ satz von Rosenwasser ansieht, zeigt sich in einer späteren Aeußerung. Er bespricht auf Seite 43 die vers Hiedenen Möglichkeiten, den sozialdemokratischen Staat ins Leben zu rufen, und führt an, daß es dazu zwei Wege gebe. Der erste bestehe darin, daß die bürgerliche Gesellschaft einfach freiwillig sich dem unterwerfe, was die Sozialdemokratie verlangt. Er fährt dann fort: „Der andere, ent⸗ schieden kürzere, aber gewaltthätigere Weg wäre die gewaltsame Ex⸗ propriation, die Beseitigung der Privatunternehmer mit einem Schlage, einerlei, mit welchen Mitteln. Läßt sie es auf phosische Gewalt an⸗ kommen, auf welche Seite bei diesen Massen der poysischen Kräfte der Sieg fallen wird, darüber ist wohl kein Zweifel.“ Sehr wahrscheinlich wird dieses freiwillige Nachgeben nicht beliebt werden, dann empfiehlt also Hr. zweiten Weg als den allein möglichen der physischen Gewalt. fort: „Man entsetze sich doch nicht üͤber diese mögliche Anwendung der Gewalt; die Geschichte lehrt, daß zu allen Zeiten die neuen Ideen in der Regel erst durch gewaltsame Käͤmpfe zur Geltung gelangen.“ Er erörtert weiter, daß im Jahre 1848 die Revolution nur gescheitert sei aus Mangel an revolutionärer Energie

Was er als Gegen⸗

Anschauung in seinem Werke: „Urdber die politische Stellung der Sozialdemokraten’“ In diesem Werk erörtert er die beiden „Staats⸗ treiche“, wie er sie nennt, einerseits den von Napoleon und zweitens den des Grafen Bismarck im Jabre 1866. Er führt dort aus: „Nicht das Gewaltsame dieser Thaten ist es, werth macht; denn wie der Fürsten, so ist auch der Völker letztes 9

aber nicht minder ist es ihm um den braven und

Dementsprechend hat der Kaiser sichern. in ruhiger, sachlicher Arbeit zu helfen und

Ein Aber dafür, 1 1 Alelben ke Segen ge- reichen wird, dafür-bürgt uns der hohe Geist und die frische Kraft

die weise Mäßigung und Menschenklugheit

Bebel mit voller Klarheit den

88. T 8 5 22*— . 8 89 „und das ist die Anwendung Hr. Bebel fährt auf der folgenden Seite

was sie ]

Wort die Gewalt, sondern daß sie zu Gunsten des Junkerthums be-

Seite 16, wo es heißt: „mit Besprengung von Rosenwasser wird die

Aber auch der Sozialdemokrat Liebknecht vertritt ganz dieselbe

einerlei ob die Person oder Sache, welche das bjekt ihres Einschreitens bildet, gerade ihr Versammlungsrecht ausübt oder zu dessen Ausübung benutzt wird. Nur wenn und nur irsoweit als das Einschreiten der Polizei auf anderweite gesetzliche Bestimmungen kann, findet ihr Einschreiten gegen die Ver⸗

schiffen „Kaiser“ und „Preußen“ nach Syrakus; Uiex an bestehend aus S. M. Panzerschiffen Deutschland“ und „Friedrich der Große nach Port Agosta (Sizilien). S. M. S. „Leipzig“ mit dem

chtung genehmigen zu wollen. gangen wurden.“ Er äußert ferner: „Und wenn das Volk, die Arbeiterhataillone gerüstet an den Thoren des Parlaments L“ stehen, dann kann vielleicht ein von der Tribüne geschleudertes Wort,

8 2 v . 8 92 8 N . 8 zündend wie ein elektrischer Funke, das Signal zur befreienden That 9* 8

späterer Zeit vorbehalten bleiben. Diese Erwägungen haben zu der Vorlage des neuen Planes geführt. Nach diesem soll das Fort offene Standplätze für die Geschütze erhalten. Die Armirung soll bestehen aus 5 Geschützen von schwerstem Kaliber, 12 Ge⸗

böhmischen Parteitages in Teplit, Schmeykal, zugekommene bühmnscans Huldigungskundgebung für den Kaiser ist von dem Grafen Taaffe das nachstehende Telegramm

Philipp, Herzog von Orleans.

Nuach Meldung heutiger Abendblätter wird der Advokat Rousse als Hauptvertheidiger des Herzogs von

2 .*

*

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. 8 8

4

81 nicht. Daher

ii estützt werden et b . ee aran 1n. die einzelnen zu dieser vereinten Personen in den Be⸗ stimmungen des Vereinsgesetzes seine Schranken. Dementsprech end ist in den Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts Band VI. Seite 371 und Band XI. Seite 382 das auf die Unzulänglichkeit des Lokals gestützte Verbot der Versammlung dahin geprüft, ob dasselbe aus §. 10 Tit. 17 Th. II. des Allgemeinen Landrechts wegen Gefahr für Leben und Gesundheit oder aus §. 6, zu b. des Polizeigesetzes vom 11. März 1850 wegen Beeinträchtigung des Straßenverkehrs zu rechtfertigen war, und nur deshalb, weil dies verneint wurde, aufgehoben worden; dementsprechend ist andererseits im Band I. Seite 347 die wegen, Erschwerung des polizeilichen Ueberwachungsrechts erfolgte Auflösung einer polnisch claden Versammlung für ungerechtfertigt erklärt, weil kein Gesetz den privaten Gebrauch fremder Sprachen verbietet, das Vereinsgesetz aber die Erschwerung der Ueberwachung nicht als Auflösungsgrund hingestellt hat. 8 8 ei Anwendung dieser Grundsätze auf all i

da 8— vom Kläger vorgelegte und als zutreffend bezeichnete Zeitungs⸗ referat von der Gegenseite nicht bemängelt worden, für die ste en treffende Entscheidung davon auszugehen, daß die dort mitgethei 8* Aeußerungen Seitens des N. wirklich gethan sind. Unter 88 er Voraussetzung erscheint es, worin dem Ober⸗Präsidenten beizutreten, nicht zweifelhaft, daß diejenige Aeußerung des Pfarrers, ee 8 Auflösung der Versammlung unmittelbar folste, eine sel . as äußerste Maß erlanbter Kritik durch ihre Form (§. eaar gesetzbuchs) übersteigende Beleidigung des Erzbischols und 6 fas s Geistlichkeit, somit eine durch die §§. 185 ff. des Strafgesetz uche 8 pönte Handlung in sich schließt, welche, obwobl sie nur au 5 rag gerichtlich verfolgt werden kann, dennoch sofort ein Vergehen i 1 nicht erst nachträalich durch Stellung des Antrags zu 8 189. wird, wie zum Ueberfluß aus dem Schlußsatz des §. 9 fühet 88 prozeßordnung klar erhellt. Da diese Handlung in 18 e .n. Versammlung zu Strafthaten anreizenden Vorschlag oder . g enthält, so läßt sich die Auflösung der Versammlung nicht n 8 §. 5 des Vereinsgesetzes begründen, und demzufolge bat 1en 8. klagte sie unter Hinweis auf den §. 10 Titel 17 81 8 meinen Landrechts zu rechtfertigen gesucht, lediglich aus a Ferhee bhr⸗ Befugniß der Polizei zur Verhütung von Vergehen und zur Auf haltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. bedenklich dahin

Den diesbezüglichen Ausführungen ist auch unbeden bG beizutreten, daß die nach Annahme der eeen ea öffentlich vor einer zahlreichen und erregten 1 lichen Würden. gesprochenen schweren Beleidigungen der höchsten kirch b Fübern träger der anderen Religionspartei, verbunden mit einer Urwürde Verhöhnung der von zahlreichen Angehörigen dieser h Mürdis gehaltenen Gebräuche, als eine weit über die persönli FereRüchte, verletzung der Beleidigten deoM Störung der ö Sicherheit und Ordnung sich kennzeichnen. 3

War hiernach die Polizei gemäß §. 10 Titel 1. Sbbe Allgemeinen Landrechts berechtigt, einer Fortsetzung s0. vorzubeugen, so mußte ihr Einschreiten doch innerhalb 8 8 Lae bestehende Recht gezogenen Schranken sich halten, und in die eajhin. sicht läßt bereits der §. 10 indem er die Polizei nur emächälgt. die zur Erreichung der dort bezeichneten Ziele hatbice bCee zu treffen unzweideutig erkennen, daß nicht weiter, a Feliche Frei⸗ reichung jener Ziele unbedingt nothwendig ist, in die pers 4 1 heit des strafbar Handelnden oder gar dritter Personen eing . aflen werden darf. Nun gehört aber zu den verfassungsmäßigen, 5* 3 der persönlichen eit auch das Recht aller e 92 in geschlossenen Räumen versammelt zu bleiben, als zicht then der im Vereinsgesetz als Auflösungsgründe speziell bezeichneten —— des Versammlungsrechts stattgefunden hat, und zu diesen Mißbrã

den vorliegenden Fall ist,

Chef Vize⸗Admiral Deinhard an Bord, ist am Feseeadnes G angekommen und beabsichtigte am 12. nach Hongkong in See zu gehen. S. M. Aviso „Wacht“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Graf von Baudissin, ist am 10. Februar in Gibraltar eingetroffen und beabsichtigt am 13. die Heimreise fortzusetzen.

Bayern. München, 10. Februar. (Allg. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Leopold feierte gestern sein Geburtsfest, aus welcher Veranlassung die sämmtlichen Mitglieder der Familie Sr. Königlichen Hoheit des Prinz⸗ Regenten sich Vormittags in der Residenz versammelten, um ihre Glückwünsche darzubringen. Noch vorher kamen aus Oesterreich die Glückwünsche der dortigen Kaiserlichen Ver⸗ wandten. Nachmittags hatte der Prinz⸗Regent den Prinzen und die Prinzessin Leopold mit deren beiden Töchtern, den Prinzessinnen Elisabeth und Auguste, sowie deren ältesten Sohn, den Prinzen Konrad, zur

eladen. Hoftheater⸗Foyer⸗Ball, welchen die adelige Gesellschaft am letzten Sonnabend veranstaltete, nahm einen glänzenden Verlauf. Beehrt wurde die Ballgesellschaft durch mehrstündigen höchsten Besuch des Prinzen und der Prinzessin Ludwig mit Töchtern, der Prinzessin Adel⸗ gunde, des Prinzen Rupprecht, des Prinzen und der Prinzessin Leopold, des Prinzen Alphons, der Prinzessin Elvira und der in Amalie. T. B.) Die heutige Sitzung der Kammer der Reichsräthe wurde durch den neuernannten Präsidenten Grafen Törring eröffnet, der die Versicherung gab, daß er die Geschäfte unpartetisch nach seinem besten Wissen und Können leiten werde. Sodann feierte der Präsident in einem Nachruf das Andenken Ihrer Majestät der Hochseligen Kaiserin Augusta, dieses glänzenden Vorbildes der Wohl⸗ thätigkeit für das deutsche Volk. Auch gedachte er in seiner Ansprache Döllinger's als eines der größten Gelehrten seines Zeitalters, und des Freiherrn von Francken⸗ stein, der an vorzüglichen Eigenschaften des Geistes und Herzens reich gewesen und dessen Tod ein Verlust für Bayern und Deutschland sei. Zum Zeichen der Trauer wurde die Sitzung auf eine Stunde unterbrochen. In der hierauf folgenden Debatte motivirte der Reichsrath von Neumayer das ablehnende Votum über den Placetum⸗Antrag. Der Minister Freiherr von Crailsheim schloß sich den Ausführungen des Referenten an. Nach einer langen und lebhaften Debatte wurde der Kommissionsantrag mit allen gegen eine Stimme an⸗ genommen. Bezüglich der Altkatholikenfrage wurde eine dem Ausschuß gemäß motivirte Tagesordnung an⸗ genommen, welche der Minister Freiherr von Crailsheim vorher acceptirt hatte.

Sachsen. Dresden, 10. Februar. 1G . König 1 wie das „Dr. J.“ meldet, mit Fpren König⸗ lichen Hoheiten dem Prinzen Georg und der Prinzessin Mathilde vorgestern Abend an dem Subskriptionsball im Königlichen Hoftheater der Neustadt Theil. Ihre Majestät

Se. Majestät der

an Schmeykal eingegangen:

Se. Majestät der Kaiser geruhten tragen, dem deutsch⸗böhmischen Parteitage herzlichsten Dank bekannt zu geben, wovon ich Ew. geboren zur weiteren Veranlassung in Kenntniß setze.

Budapest, 10. e (W. T. B.)

ause erklärte heute der 1 8 die Regierung sei bereit, das Zustandekommen landwirthschaftlicher Genossenschaften nach Möglich⸗ keit zu fördern, dieselbe befasse sich auch mit der Frage von die denen zu gewähren seien, welche Weinberge anzu⸗ bauen gedächten; er habe mit mehreren Geldinstituten und interessirten Fachkreisen verhandelt, damit Finanzinstitute ge⸗ gegründet würden, welche für Weinbau an Genossenschaften Vorschüsse zu ertheilen hätten. Die Regierung sei jedenfalls in der Lage, die dazu nothwendigen Summen anzuschaffen. Der Finanz⸗Minister Dr. Weckerle erklärte sich im Allgemei⸗ nen gegen die Kartelle; die Regierung könne weder unterstützen noch fördern. Bezüglich des Eisenkartells stehe jedoch die Frage so, daß vor Allem die ärarischen Eisenwerke, welche sich den Kartellen nicht anschließen würden, selbst mit mäßigem Nutzen nicht zu arbeiten ver⸗ möchten. Die Staats⸗Eisenwerke könnten sich in kritischen Jahren in diesem Falle nicht halten, wodurch das Terrain, welches die ungarischen Eisenwerke einnehmen, in noch grö ßerem Maße von ausländischen Eisenwerken okkupirt werden würden. Der Minister bezeichnete schließlich die E rrichtung von Zuck erfabriken mit Rücksicht auf die Beschränkung anderer Zweige der nt nistichect a 1.g als für die un⸗

arische Landwirthschaft höchst segensreich.

8 9 iume, 10. Februar. (Prag. Abdbl.) Im Befinden des Grafen Andrässy ist im Laufe des gestrigen Tages keinerlei beunruhigendes Symptom zu Tage ge⸗ treten.

Großbritannien und Irland. London, 10. Februar. (A C.) In Schloß Osborne wurde am Sonnabend unter dem Vorsitz der Königin ein geheimer Staatsrath abgehalten, welchem Lord Cranbrook, der Lordkanzler Lord Arthur Hill und Sir James Fergusson beiwohnten. Die Königin unterzeichnete die Thronrede anläßlich der Er⸗ öffnung des Parlaments am 11. d. M. Der Hof kehrt am 18. d. M. nach Windsor zurück. Im Auftrage der Königin wird der Prinz von Wales am 21. d. M. im St. James⸗Palast einen großen Herren⸗Empfang abhalten.

Die Mitglieder des letzten liberalen Kabinets traten am Sonnabend Nachmittag in der Wohnung Gladstone's zu⸗ sammen, um sich über die Haltung schlüsig zu machen, welche die Opposition der Regierung und deren Vorlagen gegenüber in der bevorstehenden Parlamentssession ein⸗

en soll. 1“ sehne Abend finden bei den Ministern und Führern beider Parteien 8 1 3 des Parlaments vor⸗

nden üblichen Bankette statt. :

angehemn 8 Lord Beaconsfield's jüngerer Bruder, hat sein Amt als Vize⸗Sekretär der Parlamente nieder⸗

ich telegraphisch zu beauf⸗ Allerhöchstseinen Hochwohl⸗

ehört die Strafthat eines Theilnehmers an der Versammlung 1 faßt der Beklagte die durch den §. 10 Titel 17

4

die Königin konnte dem Ball leider nicht beiwohnen, da die

gelegt; er hat nahezu 49 Jahre dem englischen Civildienst angehört. 1 8

Im Unter⸗ Minister für Ackerbau Graf

sie

Provinz

Orleans sungiren. Eine heute stattgefundene Advokaten⸗ Konferenz brachte dem Stabträger Cresson wegen seiner Thätigkeit in der Sache des Herzogs eine lebhafte Ovation dar. In parlamentarischen Kreisen verlautet, dem „W. T. B.“ zu⸗ folge, daß in Folge der Haltung der Legitimisten die Regierung in der Angelegenheit des Herzogs von Orleans eine weniger milde Haltung einnehmen und denselben wenigstens einen Theil der gesetzlichen Strafe abbüßen lassen werde. Eine etwa auszusprechende Begnadigung würde nicht vor dem Nationalfest am 14. Juli eintreten.

In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer brachte, nach einer Meldung des „W. T. B.“, der Abg. Cazenove (Monarchist) einen Antrag ein, das Gesetz vom 22. Mai 1886, betreffend die Ausweisung der Prätendenten, abzuschaffen. Er führte aus, daß dieses Ausnahmegesetz die patriotischen Gefühle verletze und den Abkömmling einer berühmten Familie von Kriegern verhindere, seinem Vater⸗ lande zu dienen. Der Redner verlangte die Dringlichkeit für seinen Antrag. Der Justiz⸗Minister Thevenet wies den An⸗ trag zurück, und sagte, man könne, unmittelbar nach einer be⸗ wegten Zeit die Ausweisungsgesetze nicht aufheben, er nehme jedoch die Dringlichkeit der Debatte an. Lamarzelle und Robert Mitchell unterstützten den Antrag, welcher schließlich mit 378 gegen 171 Stimmen abgelehnt wurde.

In einer Rede, welche der Senator Challemel⸗Lacour in Marseille hielt, trat derselbe für Erneuerung der Handelsverträge ein, da die nationale Industrie gegen plötzliche Veränderungen geschützt werden müsse, und bemerkte, dem „Temps“ zufolge, bezüglich der Lage Frankreichs im Allgemeinen: „wir stehen einer unvermeidlichen, schrecklichen Zukunft gegenüber; wir müssen uns allezeit bereithalten und dürfen bei keinem unserer Schritte vergessen, daß bei dem Spiel der Allianzen unsere Existenz der Einsatz ist. Jeden⸗ falls sind wir fest entschlossen, die Ereignisse nicht zu be⸗ schleunigen“.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 9. Februar. Dem Reichsrath ist, wie die „Now. Wr.“ meldet, unlängst ein Seitens des Ministeriums des Auswärtigen ausgearbeitetes Projekt, betreffend die Kreirung einer diplomatischen Mission bei der mexikanischen Republik vorgelegt worden. Sie würde aus einem Gesandten, einem Ge⸗ sandtschafts⸗Rath, zwei Sekretären und einem Kanzlei⸗Direktor bestehen. Die Kandidaten für diese Posten sollen schon designirt sein. Die „Pet. Wed.“ berichten, daß die revi⸗ dirte Konsular⸗Ordnung demnächst von einer Kommission aus Mitgliedern der Ministerien des Auswärtigen und der Fnona begutachtet werden soll. Bei der Hauptpost⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung ist, wie die „Now. Wr. meldet, eine besondere Kommission eingesetzt worden zur Aus⸗ arbeitung des Programms für eine neue Postordnung und einer Instruktion für die Post⸗ und Telegraphenbeamten nach neuem Modus. Auch soll eine beträchtliche Vereinfachung der Post⸗

schützen von weniger schwerem Kaliber und 13 schnellfeuernden Geschützen; nach dem älteren Plan sollte das Fort resp. 10, 4 und 6 Geschütze, alle angebracht in Panzerthürmen, und außerdem eine kleinere Anzahl von Mitrailleusen erhalten. Nach dem neuen Plan sollen Größe und Form des Forts dem früheren Plan genau entsprechen, sodaß eventuell später eine Aufstellung der Geschütze in Panzerthürmen ohne wesentliche Umbauten geschehen kann.

Amerika. Vereinigte Staaten. Washington, 10. Februar. (W. T. B.) Ein Erlaß des Präsidenten Harrison kündigt die Eröffnung des Sioux⸗ Indianer⸗Reservats in Süd⸗Dacota für Ansiede⸗ lungszwecke an.

(A. C.) Dem Senat wurde eine Vorlage unterbreitet behufs Erhöhung des Ranges des amerikanischen Gesandten in Bern zu dem eines bevollmächtigten Ministers bei der Schweizer Eidgenossenschaft.

Die Nationalkonvention der Delegirten der Farbigen aus den Vereinigten Staaten, welche unter dem Vorsitz des früheren Senators Pinchback gegenwärtig in Washington tagt, hat ein Manifest erlassen, in welchem da⸗ gegen Einspruch erhoben wird, daß die Farbigen noch immer einen abgesonderten Theil der Bevölkerung bilden. Im Süden würden die Stimmen der Farbigen unterdrückt und ihnen Rechte vorenthalten, während man summarisch mit ihnen verfahre, sobald sie im Verdacht ständen, ein Verbrechen begangen zu haben. Ebenso seien sie die Opfer eines ungerechten Arbeitssystems. Man gestatte ihnen endlich nicht, in einer Jury zu sitzen. Das Manifest erklärt sich zu Gunsten der Blair'schen Unterrichts⸗ Bill und der Bundesaufsicht über die Wahlen. Die Farbigen betrachteten es als ihre Pflicht, gegen die Demokraten zu stimmen, weil diese ihnen Rechte vorenthielten. Zum Schluß protestirt die Konvention gegen die Deportation von Schwarzen nach Afrika.

Vorbereitungen für die Wahlen.

In Baden hat, wie die M. „A. Ztg.“ meldet, die nationalliberale Partei bezw. das Kartell für alle 14 Reichs⸗ tagswahlbezirke des Landes besondere Kandidaten, darunter 2 Konservative, aufgestellt. Das Centrum begnügt sich diesmal mit 11 Bewerbern und fordert seine Anhänger auf, in den drei übrigen Bezirken von vornherein für die Kandidaten des Antikartells einzutreten, welches mit 10 Bewerbern auf dem Plan erscheint. Die Sozialdemokraten treten ebenfalls in allen 14 Bezirken mit eigenen Bewerbern auf; ihr Führer Geck ist nicht weniger als viermal aufgestellt.

und E11“ durchgeführt werden. In der Kommission sitzen auch namhafte höhere Postbeamte aus der

werden.“ Mit dieser „befreienden That“ ganz anderes im Auge, als das Schreiben einer Broschüre! Damit kein Zweifel bleibt, fügt er auf einer der folgenden Seiten in fettem Druck hinzu: „Revolutionen werden freilich nicht mit hoher obrig⸗ keitlicher Erlaubniß gemacht: die sozialistische Idee kann nicht innerhalb des Deutschen Staats verwirklicht werden, sie muß ihn stürzen, um ins Leben treten zu können; keinen Frieden mit dem heutigen Staat!“ Auf Seite 7 derselben Bro schreibt Hr. Liebknecht, nachdem er vorher die anderen Parteien des Reichstages charakterisirt hat, wörtlich Folgendes: „Ihnen gegenüber (nämlich den anderen Parteien gegen⸗ über) und den im Reichstage fast ausschließlich herrschenden Klassen gegenüber ist der Sozialismus keine Frage der Theorie, sondern einfach eine Machtfrage, die in keinem Parlament, die nur auf der Straße, auf dem Schlachtfelde zu lösen ist.“

Wenn die Herren jetzt betheuern, daß es ihnen nur zu thun wäre um eine wisserschaftliche Vertretung ihrer Grundsätze, so ist das lediglich auf eine Täuschung der Wähler berechnet. Die „energischen“ Sozialdemokraten im Lande wollen auch von einer solchen nur „wissenschaftlichen“ Vertretung gar nichts wissen. Im Jahre 1885, als die Sozialdemokraten im Reichstage nicht revolutionär genug vorgingen, erfolgte die Erklärung der sogenannten Frankfurter Genossen, denen sich später Parteigenossen aus verschiedenen Städten angeschlossen haben; und da hieß es: „Während die Genossen in ganz Deutschland, in allen Ländern, müde des unwürdigen Druckes, mit eiserner Energie daran arbeiten, eine Armee zu schaffen, die Proletarier zu organisiren, um im kommenden Augenblicke die Menschheit mit Gewalt von der Gewalt zu befreien, scheinen sich unsere Abgeordneten mehr und mehr mit den Vertretern der heutigen Gesellschaft in diplomatische Perhandlungen einzulassen“. Das Schriftstück schloß dann mit den offea revolutionären Worten: „Nicht die parlamentarischen Reden, sondern der freie rücksichtslose Ton unseres Partei⸗Organs giebt uns die stets junge Kraft zu neuen Gesetzübertretungen, durch die wir den Pflichten als Partei⸗ genossen genügen.“ 8 1“

Das dürfte wohl genügen bezüglich der Stellung der Sozial⸗ demokratie zu der Anwendung von Gewalt. Wie steht es aber mit den Interessen des Arbeiterstandes, werden diese etwa von der Sozial⸗ demokratie vertreten? Nein! Auch hierüber werden die Arbeiter von den Sozialdemokraten immer nur getäuscht und im Irrthum erhalten. Die Sozialdemokratie ist nicht für den Arbeiterstand da, sondern die Wohlfahrtsinteressen desselben sind als Vorspann für die politischen Zwecke der Sozialdemokratie gerade gut genug. Als am 30. Oktober 1889 im Reichstage die Bestrebungen zur Hebung der arbeitenden Klassen besprochen wurden, sagte der Sozialdemokrat Bebel: „Im Grunde bat freilich dies Alles (d. h. dieses ganze Be⸗ muühen zur Verbesserung des Looses der Arbeiter) mit der Sozial⸗ demokratie nichts zu thun.“ Also die Wohlfahrtsinteressen des Arbeiterstandes sind für die Sozialisten nur das Mittel zum Zweck des Umsturzes der vorhandenen Staats⸗ und Rechtsordnung, und die Sozialdemokratie ist durchaus nicht eine Vertretung jener berechtigten Wohlfahrtsinteressen, sie ist nichts weiter als eine Partei der gewalt⸗ samen und gewaltthätigen Revolution. Von diesem Gesichtspunkte aus will die Sozialdemokratie be⸗ trachtet sein, wenn davon die Rede ist, sie mit geistigen Waffen zu bekämpfen; von diesem Gesichtspunkte aus ß Kaiserlichen Erlassen zu Tage getretene Bestreben, „die Internationale durch internationale Heilmittel zu bekämpfen“, würdigen. Dann wird man es erkennen, welche großsprecherische Beschränktheit sich darin ausdrückt, die Kaiserlichen Erlasse als Ausfluß der Besorgniß und Ferat. n bezeichnen, wie dies Seitens der Sozialdemokraten ge⸗ schieht.

Ueber die Stellung des

l demokratie lesen wir in der

Fresihnn⸗ zur Sozial⸗

hat er doch wohl etwas

muß man das in den

eimgrischen Zeitung“: 8