1890 / 42 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Die Nummer 4 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 9367 die cn. des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Kleve, Mülheim am Rhein, Neuß und Trier. Vom 5. Februar 1890.

Berlin, den 14. Februar 1890.

. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.

Didden.

MNichtamtliches. Deutsches Reich. 8

Preußen. Berlin, 14. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König hörten gestern Abend einen längeren Fenegecichtlichen Vortrag des General⸗Lieutenants von

ittich.

Heute Vormittag vollzogen Se. Majestät die feierliche Uebergabe der dem Kürassier⸗Regiment Graf Wrangel (Ost⸗ preußischen) Nr. 3 verliehenen neuen Standarte an die zu diesem Zweck hier eingetroffene Abordnung des genannten Regiments, nachdem die Ceremonie der Nagelung und Weihe dieses neuen Feldzeichens unmittelbar vorher im Beisein Ihrer Majestäten stattgefunden hatte. Mittags nahmen Se. Majestät den Vortrag des Haus⸗Ministers von Wedell entgegen.

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Heute fand im Königlichen Schlosse die feierliche Er⸗ öffnung der Sitzungen des Staatsraths statt.

Die hierzu eingeladenen Mitglieder des Staatsraths hatten sich nahezu vollzählig eingefunden. Um 3 Uhr Nach⸗ mittags versammelten sich dieselben im Elisabethsaale. Nachdem darauf der Reichskanzler Fürst von Bismarck und die übrigen anwesenden Mitglieder des Staats⸗Ministeriums eingetreten waren, erschienen Se. Majestät der Kaiser und König und geruhten die Versammlung durch folgende An⸗ sprache zu eröffnen:

„Meine Herren Mitglieder des Staatsraths!

Durch Meinen Erlaß vom 4. d. M. sind Sie davon unterrichtet worden, daß es Mein Wille ist, das Gutachten des Staatsraths über diejenigen Maßnahmen zu hören, welche zur besseren Regelung der Verhältnisse des Arbeiterstandes er⸗ forderlich sind. Es entspricht der Bedeutung, welche der Staatsrath in der Monarchie einnimmt, daß die wichtigen, auf diesem Gebiete einer gedeihlichen Lösung harrenden Fragen von Ihnen einer gründlichen Erwäaung unterzogen werden, bevor die aufzustellenden Gesetzentwürfe an die parlamen⸗ tarischen Körperschaften gelangen, denen die endgültige Beschlußfassung darüber verfassungsmäßig zusteht. Ich lege Werth darauf, daß der aus den verschiedensten Berufskreisen zusammengesetzte Staatsrath auf Grund der in ihm vertretenen von Mir in Aussicht genommenen Vorschläge auf ihre Zweckmäßigkeit, Ausführbarkeit und Tragweite einer gewissen⸗ haften und vorurtheilsfreien Prüfung unterzieht.

Ernst und verantwortungsvoll ist die Aufgabe, zu deren Lösung Ich Sie hieher entboten habe. Der den Arbeitern zu gewährende Schutz gegen eine willkürliche und schrankenlose Ausbeutung der Arbeitskraft, der Umfang der mit Rücksicht auf die Gebote der Menschlichkeit und der natürlichen Entwickelungs⸗ gesetze einzuschränkenden Kinderarbeit, die Berücksichtigung der für das Familienleben in sittlicher und wirthschaftlicher Hinsicht. wichtigen Stellung der Frauen im Haushalte der Arbeiter und andere damit zusammenhängende Verhältnisse des Arbeiter⸗ standes sind einer verbesserten Regelung fähig. Dabei wird mit sachkundiger Besonnenheit erwogen werden müssen, bis zu welcher Grenze unsere Industrie eine durch strengere Vorschriften zu Gunsten der Arbeiter erhöhte Belastung der Produktionskosten ertragen kann, ohne durch den Wettbewerb auf dem Weltmarkte die lohnende Beschäftigung der Ar⸗ beiter beeinträchtigt zu sehen. Dadurch würde statt der von Mir erstrebten Förderung eine Schädigung der wirthschaft⸗ lichen Lage der Arbeiter herbeigeführt werden. Um diese Ge⸗ fahr zu vermeiden, bedarf es eines hohen Maßes weiser Be⸗ sonnenheit. Denn die glückliche Lösung dieser unsere Zeit beherrschenden Fragen ist um so wichtiger, als dieselbe mit der von Mir angeregten internationalen Verständigung über dieselben in ersichtlicher Wechselwirkung steht.

Nicht minder wichtig für die Sicherung eines friedlichen Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind die Formen, in welchen den Arbeitern die Gewähr dafür zu bieten ist, daß sie durch Vertreter, die ihr Vertrauen besitzen, an der Regelung ihrer gemeinsamen Thätigkeit betheiligt und zur Wahrnehmung ihrer Interessen in Verhandlung mit den Arbeitgebern befähigt werden. Es wird zu erstreben sein, die Vertretungen der Arbeiter mit den staatlichen Berg⸗ und Aufsichtsbeamten in Verbindung zu setzen und auf diese Weise Formen und Ordnungen zu schaffen, durch welche den Arbeitern der freie und friedliche Ausdruck ihrer Wünsche und Interessen ermöglicht und den staat⸗ lichen Behörden Gelegenheit geboten wird, durch Anhörung der unmittelbar Betheiligten fortlaufend über die Verhältnisse der Arbeiter zuverlässig unterrichtet zu werden und mit den letzteren die wünschenswerthe Fühlung zu behalten. Auch die weitere Entwickelung der staatlichen Betriebe zu mustergiltigen Vorbildern einer wirksamen Arbeiterfürsorge bedarf der ein⸗ gehendsten sachkundigen Erwägung

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praktischen Erfahrungen die

ch vertraue auf die bewährte, treue Hingebung des Staatsraths bei den Arbeiten, die ihm jetzt bevorstehen. Ich verkenne nicht, daß gerade auf diesem Gebiete nicht alle wünschenswerthen Verbesserungen allein durch staatliche Maß⸗ nahmen zu erreichen sind. Der freien Liebesthätigkeit, der Kirche und Schule verbleibt daneben ein weites Feld segensreicher Entfaltung, durch welche die gesetzlichen Anordnungen unterstützt und befruchtet werden müssen, um zu voller Wirksamkeit zu gelangen. Aber wenn es mit Gottes Hülfe gelingt, die berechtigten Interessen des arbeitenden Volks auf Grund der von Ihnen zu machenden Vorschläge zu befriedigen, so wird Ihre Arbeit Meines Königlichen Dankes und der Anerkennung der Nation

gewiß sein dürfen.

Die Ihrer Berathung zu unterstellenden Vorlagen wer⸗ den Ihnen unverweilt zugehen. Ich bestimme zur Theil⸗ nahme an der Berathung die beiden Abtheilungen für Handel, Gewerbe, öffentliche Bauten, Eisenbahnen und Berg⸗ bau und für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, denen Ich eine Anzahl sachkundiger Personen zuweisen werde. Die Mitglieder dieser Abtheilungen ersuche Ich, sich am 26. d. M., 11 Uhr, in den Ihnen zu bezeichnenden Räumlich⸗ keiten zu versammeln.

Zum Referenten bestimme Ich den Ober⸗Bürgermeister Miquél

und zum Korreferenten den Geheimen Finanz⸗Rath Jencke.

Ich behalte Mir vor, nach Abschluß der Abtheilungs⸗ berathungen den Wiederzusammentritt des Staatsraths zu bestimmen, und wünsche Ihnen zu Ihrer Arbeit den Segen von oben, ohne welchen menschliches Thun niemals gedeihen

kann.“

Nach Beendigung der Ansprache bat der Reichskanzler Se. Majestät, die Sitzung zu schließen und die Vorstellung der Mitglieder des Staatsraths zu gestatten.

Se. Majestät geruhten hierauf die Sitzung um 3 ¼ Uhr zu schließen und nahmen durch den Staatssekretär des Staats⸗ raths die Vorstellung der Anwesenden entgegen.

In der am 13. d. M. unter dem Vorsitz des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretärs des Innern, Dr. von Boetticher, abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurden der Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗Lothringen, betreffend die Viehverstellung, der Entwurf einer Verordnung, betreffend Abänderung der Be⸗ stimmungen über Gewährung von Tagegeldern, Fuhrkosten und Umzugskosten an die Beamten der Militär⸗ und Marine⸗Verwaltung, und der Entwurf für die dritte Aus⸗ gabe des Arzneibuchs für das Deutsche Reich den zuständigen Ausschüssen zur Vorberathung überwiesen. Ebenfalls den Aus⸗ schüssen wurden übergeben vom Reichstage den verbündeten Regierungen bezw. dem Reichskanzler zur Erwägung über⸗ wiesene Petitionen wegen anderweiter Feststellung des der Abfindung einer Brennerei zu Grunde gelegten Ausbeute⸗Verhältnisses sowie um Rückerstattung von erhobenem Roheisenzoll. Von dem Geschäftsbericht des Reichs⸗Versicherungsamts für das Jahr 1889 nahm die Versammlung Kenntniß und beschloß, dem Antrage der Sektion XV der Müllerei⸗Berufsgenossenschaft auf Ausscheidung dieser Sektion aus der Genossenschaft und Bildung einer besonderen Berufsgenossenschaft für die⸗ selbe und einem dasselbe Ziel für das Maler⸗, An⸗ streicher⸗, Baulackirer⸗ und Tüncher⸗Gewerbe erstrebenden An⸗ trag des Centralvorstands des deutschen Malerbundes eine Folge nicht zu geben. Das Gesuch einer Handelskammer, betreffend die reichsgesetzliche Regelung des Handels mit Strickgarn, wurde dem Vorsitzenden des Bundesraths über⸗ wiesen. Dem Antrage Anhalts entsprechend wurde das Feil⸗ bieten von Bier mit höchstens 2 Proz. Alkoholgehalt im Umherziehen genehmigt. Endlich wurde über die geschäftliche Behandlung mehrerer Eingaben Beschluß gefaßt.

Der Kaiserliche Botschafter in London, Staats⸗ Minister Graf von Hatzfeldt⸗Wildenburg, ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Botschaft wieder übernommen.

Der Königliche Gesandte in Darmstadt, Freiherr von Thielmann, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten.

Der kommandirende General des I. Armee⸗Corps, General der Infanterie Bronsart von Schellendorff I., Chef des Grenadier⸗Regiments König Friedrich I. (4. Ost⸗ preußischen) Nr. 5, ist zur Theilnahme an der Standarten⸗ weihe hier eingetroffen.

Zu den Sitzungen des Staatsraths sind hier ange⸗ kommen: der General der Kavallerie von Albedyll, General⸗ Adjutant weiland Sr. Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm I. und kommandirender General des VII. Armee⸗ Corps, und der General⸗Lieutenant von Blume, Comman⸗ deur der 8. Division. .

S. M. Panzerschiff „Kaiser“

(Nlaggschist 0

Uebungs⸗Geschwaders), Kommandant Kapitän zur See

mann, mit dem Geschwader⸗Chef, Contre⸗Admiral 80f 2 mann an Bord, und S. M. Panzerschiff „Preußen“, Kommandant Kapitän zur See Tirpitz, sind am 13. Februar in Syracus eingetroffen und beabsichtigen am 16. wieder in See zu gehen.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Nachweisung derhesnnahm; an g Galsener im Deutschen

eich für die Zeit vom 1. April 1889 bis zum luß des Monats Januar 1890 veröffentlicht. ns

Nach der im Reichs⸗Eisenbahn amt aufgestellten, in der Zweiten Beilage veröffentlichten der auf deutschen Eisenbahnen ausschließlich Bayerns im Monat Dezember v. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vorgekommenen Un⸗ fälle waren im Ganzen zu verzeichnen: 9 Entgleisungen auf freier Bahn, 26 Entgleisungen und 36 Zusammen⸗ stöße in Stationen und 247 sonstige Unfälle (Ueber⸗

fahren von Fuhrwerken, Feuer im Zuge, Kesselexplosionen

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und andere Ereignisse beim Eisenbahnbetriebe, 5 bei letzteren Personen getödtet oder verletzt worden sind). Bei diesen Unfällen sind im Ganzen, und zwar größtentheils durch eigenes Verschulden, 276 Personen verunglückt, sowie 86 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 174 unerheblich be⸗ schädigt. Von den beförderten Reisenden wurden 4 getödtet und 10 verletzt, und zwar entfallen: zwei Tödtungen auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Elberfeld, je eine Tödtung auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen zu Erfurt und zu Magde⸗ burg, 5 Verletzungen auf den Verwaltungsbezirk der König⸗ lichen Eisenbahn⸗Direktion zu Berlin und je eine Verletzun

auf die Königlich württembergischen Staatseisenbahnen, au

die Großherzoglich badischen Staatseisenbahnen und auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen zu Elberfeld, zu Hannover und zu Bromberg; von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst wurden beim eigentlichen Eisen⸗ bahnbetriebe 46 getödtet und 181 verletzt, von Steuer⸗ u. s. w. Beamten 2 verletzt, von fremden Personen (einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 19 ge⸗ tödtet und 14 verletzt. Außerdem wurden bei Neben⸗ beschäftigungen 32 Beamte verletzt. Von den sämmtlichen Un⸗ fällen beim Eisenbahnbetriebe entfallen auf: A. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehende Bahnen (bei zusammen 31 561,01 km Betriebslänge und 888 235 826 W“ Achskilometern) 291 Fälle, darunter die größte Inzahl auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktionen zu Köln (rechtsrheinische) (39), zu Berlin (35), und zu Breslau (34), verhältnißmäßig, d.h. unter Berücksichtigung der geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen, sind in den Verwaltungsbezirken der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direktion zu Köln (rechtsrheinisch) Elberfeld und zu Erfurt die meisten Unfälle vorgekommen. B. Größere Privat⸗ bahnen mit je über 150 km Betriebslänge (bei zusammen 1883,28 km Betriebslänge und 24 034 153 ge⸗ förderten Achskilometern) 21 Fälle und zwar auf die Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn 17 Fälle, auf die Werra⸗ Eisenbahn und auf die Mecklenburgische Friedeic Franz⸗ Eisenbahn je zwei Fälle. C. Kleinere Privatbahnen mit je unter 150 km Betriebslänge (bei zusammen 1751,26 km Betriebslänge und 10 889 651 geförderten Achs⸗ kilometern) 6 Fälle, und zwar auf die Stargard⸗Küstriner und Glasow⸗Berlinchener Eisenbahn sowie auf die Lübeck⸗ Büchener Eisenbahn je 2 Fälle, auf die Halberstadt⸗Blanken⸗ burger und auf die Marienburg⸗Mlawkaer Eisenbahn je ein Fall.

Sachsen. Dresden, 13. Februar. (Dr. J.) Bei dem am Königlichen Hofe gestern abgehaltenen zweiten Hof⸗ (Kammer⸗) Balle waren Se. Majestät der König, Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Georg und die Prinzessin Mathilde, sowie Se. Durchlaucht der regierende Fürst Reuß j. L. Heinrich XIV. und Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Hessen anwesend. Zu der Ballfest⸗ lichkeit waren gegen 300 Einladungen ergangen.

Beide Kammern hielten heute Sitzungen ab. Die Erste Kammer erledigte nur Petitionen.

In der Sitzung der Zweiten Kammer gelangte zunächst die Interpellation der Abgg. Bebel u. Gen., das Ver⸗ bot von Wählerversammlungen in Glauchau und Meerane auf Grund von §.9 des Sozialistengesetzes betreffend, (val. Nr. 40 des „R.⸗ u. St.⸗A.“) zur Verlesung. Der Staats⸗Minister von Nostiz⸗Wallwitz erklärte sich zur sofortigen Beantwortung der Interpellation bereit und beantwortete dieselbe nach erfolgter Begründung durch den Abg. Liebknecht dahin, daß nach dem geltenden Organisations⸗ gesetz die abweisende Entschließung der zweiten Instanz, der Kreishauptmannschaft Zwickau, eine endgültige sei, die nur im Wege der Nichtigkeitsbeschwerde angefochten werden könne, wenn die Entschließung den klaren Bestimmungen des Gesetzes widerspreche, was aber hier nicht der Fall zu sein scheine. Der Minister bestritt übrigens die in der Inter⸗ pellation aufgestellte Behauptung, daß durch das Verbot des Auftretens des Abg. Liebknecht in Wählerversammlungen die Versammlungsfreiheit oder die Wahlfreiheit, d. h. das Recht der Wähler im Bezirke Glauchau⸗Meerane, nach ihrer Ueberzeugung zu wählen, beeinträchtigt sei, erhob auch entschiedensten Einspruch gegen den Versuch des Abg. Liebknecht, die hochherzigen Erlasse Sr. Majestät des Kaisers in Beziehung mit der Sozial⸗ demokratie zu bringen. Nachdem der Abg. Bebel in ziemlich erregter Weise, die den Präsidenten zu mehrmaligen Ordnungs⸗ rufen veranlaßte, den Standpunkt des Staats⸗Ministers bekämpft hatte, wiederholte dieser, daß die Wahlfreiheit nicht beeinträchtigt, eine solche Beeinträchtigung viel eher von dem durch die Sozialdemokratie geübten Terrorismus zu befürchten sei, daß übrigens, wenn gerade von dem Abg. Liebknecht die Förderung von Umsturzbestrebungen besorgt werde, dies nach dessen Per⸗ sönlichkeit nicht unbegründet erscheine, daß endlich, wenn die Sozialdemokratie jetzt eine gemäßigtere Haltung annehme, darauf kein besonderer Werth zu legen sei, weil die Drohung mit der Gewalt immer noch versteckt gezeigt werde und auf die Massen einen Eindruck nicht verfehle, eine solche Drohung aber kein geordnetes Staatswesen sich gefall en lassen könne. Nachdem Abg. Liebknecht, gleichfalls in erregter Weise, behauptet, daß durch die Antwort des Staats⸗Ministers die Kechtlosigkeit der Sozialdemokratie in Sachsen feestgestellt sei, und Abg. Dr. Mehnert verschiedene Stellen aus Schriften und Reden von sozialdemokratischen Abgeordneten an⸗ geführt hatte, in welchen mit gewaltsamem Umsturz Fhe⸗ droht werde, wurde der Gegenstand verlassen. uf Antrag der Rechenschaftsdeputation beschloß die Kammer sodann, der Staatsregierung bezüglich der Verwaltung der Staatsfinanzen in der Finanzperiode 1886/87, soweit dieselbe sich auf den Etat der Ueberschüsse und die Uebersichten E, F und G des vorgelegten Rechenschaftsberichts erstreckt, Entlastung zu er⸗ theilen. Ein Antrag des Abg. Esche auf Auflösung des Eisenhüttenfonds wurde der Gesetzgebungsdeputation zur Vorberathung überwiesen.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 13. Februar. (Meckl. Nachr.) Von Sr. Königlichen Hoheit dem Groß⸗ herzog ist an den Magistrat hiesiger Residenzstadt folgendes Schreiben ergangen:

„Auf den Vortrag vom 3. Februar d. J. lasse Ich dem Magistrat Meiner Residenzstadt Schwerin unverhalten, wie auch Ich die Ver⸗ legung des Mecklenburgischen Jäger⸗Bataillons Nr. 14 nach Colmar insofern lebhaft bedauere, als durch den Abgang desselben aus Mecklen⸗ burg der persönliche Verkehr mit diesem Mir sehr werthen Truppen⸗ theil hinfort nicht mehr in der bisherigen Weise wird stattfinden

können, und als daraus Meiner Residenzstadt Schwerin, wie der

Magistrat sowohl, als auch der Schweriner Gewerbeverein mit Recht bervorbeben, nicht unbeträchtlic e Einbußen erwachsen werden.

Jedoch ist die Verlegung des Jäger⸗Bataillons nach dem Reichs⸗ lande eine von Sr. Majestät dem Kaiser zum Schutz der Reichsgrenzen angeordnete Maßregel, wie solche auch alle anderen größeren deutschen Kontingente getroffen hat, um allen deutschen Völkern Gelegenbeit zu bieten, im gegebenen Fall den ersten Ansturm auf diese Grenzen mit dem Blut ihrer Söhne zu vertheidigen.

Die Ehre, die hierdurch den mecklenburgischen Truppen zu Theil wird, das Vertrauen, welch s der Kaiser der Treue vnd der Tapfer⸗ keit unseres Volks beweist, endlich die Wichtigkeit für das gesammte deutsche Vaterland, also auch für einen Jeden unter uns, die Grenzen des Reichs wohlbeschirmt zu wissen, werden uns Alle über den Schmerz der Trennung von den enseren Herren so nabe stehenden Kriegern hinweg⸗ helfen, und Ich weiß Mich darin Eins mit den Gefühlen des Magistrats und der Einwoyner Schwerins, daß wir mit Freuden bereit sind, jedes, auch das schwerste Opfer zu bringen, wo es gilt, das Wohl und die Sicerheit des Deutschen Reichs zu wabhren.

Cannes, den 9. Febrnar 1890.

8 8 Friedrich Franz. An den Magistrat Unserer Residenzstadt Schwerin.

Anhalt. Dessau, 12. (Anh. St.⸗A.) Ihre Großherzogliche Hoheit die Erbprinzessin kehrte heute aus Altenburg hierher zurück.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 13. Februar. (Reg.⸗ u. Nachr.⸗Bl.). Se. Durchlaucht der Fürst ist gestern von Wiesbaden hier wieder eingetroffen.

Bremen, 12. Februar. Nachdem Senator Dr. Otto Gildemeister am Montag dem Senat das Gesuch um seine Entlassung eingereicht, hat der Senat gestern dieses Gesuch, welches er nach der Verfassung nicht ablehnen konnte, an⸗ genommen. „Mit großtem Bedauern“, bemerkt die „Wes. Ztg.“ dazu, „sieht die Bevölkerung unseres Staates aus seinem höchsten Rath einen Mann scheiden, der mit seinen außer⸗ ordentlichen Geistesgaben ihm dreiunddreißig Jahre die größten Dienste geleistet hat.“ Senator Gildemeister wurde am 11. Mai 1857 zum Mitgliede des Senats und zuerst für die Jahre 1871 bis 1875 zum Bürgermeister erwählt. Seit⸗ dem hat er diese Würde stets im verfassungsmäzigen Turnus bekleidet. Die NKeuwahl, bei welcher die Auswahl verfassungs⸗ mäßig auf keinen Beruf beschränkt ist, findet am 25. Fe⸗ bruar statt.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 13. Februar. (W. T. B.) Wie die „Polit. Corresp.“ erfährt, ist dem Ministerium des Aeußeren die Einladung der schweizerischen Regierung zur Theilnahme an der internationalen Arbeiterschutz⸗Konferenz mit dem Entwurf des Pro⸗ gramms für die Diskussion am 7. d. M. zugegangen.

In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses erklärte der Minister⸗Präsident Graf Taaffe in Beantwortung einer Interpellation des Abg. Zallinger und Gen. wegen kirchenfeindlicher Demonstrationen bei dem Begräbnisse Anzengruber's, daß nach veranstalteten Erhebungen bei den gehaltenen Leichenreden weder gesetz⸗ widrige Demonstrationen noch andere Ruhestörungen wahr⸗ genommen wurden, welche das Einschreiten der Behörde oder Anzeigen hätten veranlassen können. In Bezugnahme auf die beiden Erlasse des Deutschen Kaisers richtete darauf der Abgeordnete Kraus an den Minister⸗Präsidenten Grafen Taaffe folgende Anfragen: Erstens, erscheint die Annahme gerechtfertigt, daß die Nichterwähnung Oesterreich⸗Un⸗ garns in dem betreffenden Kaiserlichen Erlaß mit dem bestehen⸗ den engeren Vertrags⸗ und Bundesverhältniß im Zusammen⸗ hang steht, durch welches die Verständigung beider Staats⸗ gebiete in der Arbeiterfrage selbstverständlich ist?

weitens: im bejahenden Falle, steht die österreichisch⸗ungarische

egierung in diesem Augenblick auf dem Standpunkt, welchen sie durch ihre Haltung gegenüber den im vorigen Jahre von der Schweiz ausgegangenen Anregungen eingenommen hat, und insbesondere welche Stellung gedenkt die Regie⸗ rung in der durch die deutsche Regierung angeres⸗ ten Frage einzunehmen? Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurde die Generaldebatte uͤber die jüdische Religions⸗ genossenschaft geschlossen. Im Laufe der Debatte ließ der Präsident die zweite Galerie räumen, auf welcher heftig applaudirt und gezischt wurde.

Budapest, 12. Februar. (Wiener Abdpost.) Das Unterhaus begann heute mit der Berathung des Budgets des Finanz⸗Ministeriums. Betreffs einer Steuer⸗ reform erklärte der Finanz⸗Minister Dr. Weckerle, daß es einer längeren Pause und Stabilität bedürfe, um die Reform der direkten Steuern entsprechend vorbereiten zu können, und bemerkte, daß die Transportsteuer auf Grund der faktischen Ergebnisse etwa um eine halbe Million höher hätte präli⸗ minirt sein können. Die Gebühren⸗ und Stempelreform müsse Angesichts der heute vorbereiteten Umgestaltung der Justizpflege bis zu deren definitiven Feststellung verschoben werden. Er strebe eine vollständige Korrektheit der Finanz⸗ verwaltung an, verschließe sich nicht der kritischen Lage der Spiritusindustrie und verweise auf mannigfache admini⸗ stative Verfügungen, die er aber selbst nicht für aus⸗ reichend betrachte. Er habe bereits im vorigen Jahre bei der österreichischen Regierung die Initiative zur Abänderung einiger Bestimmungen des Hrannieinsteuergesetzes ergriffen. Zu seinem Bedauern sei jedoch dieses Bestreben erfolglos ge⸗ blieben. Er hoffe jedoch, daß in Folge dieser Bewegung unter den österreichischen Produzenten und nachdem seinen Infor⸗ mationen gemäß die Lage der österreichischen Spiritusindustrie keine bessere sei, ein neuerlicher Schritt von Erfolg begleitet sein werde.

Großbritannien und Irland. London, 12. Februar. (A. C.) Dem Parlament wurde heute das Blaubuch üͤber den Schriftwechsel mit Portugal vorgelegt. Schon im Juli 1888 erklärte danach Lord Salisbury, daß England keinerlei Rechte Portugals über irgend einen Theil des Nyassa⸗Sees anerkennen könne. In einer Note vom September setzte der Premier⸗Minister auseinander, daß Livingstone den See enideckt habe und die Gebiete um denselben fortdauernd ausschließlich von britischen Unterthanen besiedelt worden wären. Am 26. August klärte Konsul Johnston seine Regierung zum ersten Male über die wirklichen Absichten der „wissenschaftlichen“ Expedition des Majors Serpa Pinto auf. Der Konsul bderichtete über eine mit dem Major am Shire gepflogene Unter⸗ redung, in welcher der Letztere trotz Einspruchs des britischen Konsuls mit dem Hinweis .5 731 Bewaffneten drohte, sich den Durchzug durch das Land der Makololo nach dem

Nyassa⸗See zur Noth erzwingen zu wollen. Konsul Johnston machte den Major darauf aufmerksam, daß das Ziel von dessen Mission nach der Erklärung der portugiesischen Regierung der Lorangwa⸗Fluß und der ob ere Zambesi sei. Das Blaubuch enthält 303 Depeschen, welche sich über die Zeit vom 22. Juni 1887 bis zum 28. Januar 1890 erstrecken. Ferner ist dem Parlament heute der kurze Bericht zugegangen, welchen H. M. Stanley am 19. Dezember letzten Jahres dem bri⸗ tischen auswärtigen Amt über seinen Zug erstattet hat, nebst

der dem Reisenden von Lord Salisburvy ertheilten danken⸗ *

den Antwort. 8

Die irische Partei wählte in ihrer gestrigen Fraktions⸗ sitzung auf Antrag Biggar's wiederum einstimmig Parnell zu ihrem Vorsitzenden.

Aus Winnipeg in Canada, vom 12. Februar, wird berichtet, daß die Legislatur von Manitoba mit 20 gegen 6 Stimmen den vom Premier eingebrachten Antrag auf Abschaffung des amtlichen Gebrauchs der französi⸗ schen Sprache genehmiat hat. 8

13. Februar. (W. T. B.) Im Unterhause legte der Staatssekretär des Innern, Matthews,heute den Bericht der Parnell⸗Kommission auf den Tisch des Hauses. Der 160 Seiten umfassende Bericht ist von den drei Richtern unterzeichnet und von einem rein juristischen Standpunkte aus redigwt. Die Kommission erklärt die Angeklagten nicht ge⸗ meinschaftlich für Mitglieder einer Verschwörung, weilche die vollständige Unabhängigkeit Irlands herzustellen bezwecke, er⸗ achtet jedoch, daß einige von ihnen, unter diesen Michael Davitt, die Land⸗Liga zu diesem Zweck organisirten. Diese hätten sich verschworen, durch Gewaltmittel und Terro⸗ rismus die Landbesitzer in Armuth zu bringen und aus dem Lande zu treiben. Die Kommission spricht Parnell und andere parnellitische Abgeordnete von der Anklage des Mangels an Aufrichtigkeit frei, als sie die Phönix⸗Park⸗Morde verdammten. Sie erklärt ferner den von der „Times“ veröffentlichten Facsimile⸗Brief als eine Fälschung, erachtet jedoch, daß die Angeklagten das System des Terrorismus nicht verurtheilt, sondern auf dem⸗ selben bestanden hätten, obgleich sie wissen mußten, daß dadurch Verbrechen erzeugt wurden. Es sei nicht nachgewiesen, daß die Angeklagten in intimen Beziehungen zu bekannten Verbrechern gestanden hätten, und daß sie davon wußten, daß die Clan⸗na⸗Gael⸗Gesellschaft den amerikanischen Zweig der Landliga kontrolire; es sei jedoch bewiesen, daß sie auch den Beistand der sogenannten „Physical Force Party“ in Amerika erhalten hätten. Schließlich spricht die Kommission Parnell von aller Verbindung mit den sogenannten „Invincibles“ frei.

Frankreich. Paris, 13. Februar. (W. T. B.) Der Minister des Aeußeren, Spuller, theilte heute Vormittag dem Ministerrathe mit, daß der deutsche Botschafter Graf Münster ihm die beiden Erlasse des Kaisers Wilhelm

überreicht habe mit einem Schreiben der Reichskanzlei, in

welchem der deutsche Botschafter beauftragt wird, Frankreich zur Betheiligung an der in Aussicht genommenen Konferenz einzuladen. Spuller setzte seinen Kollegen die Fragen auseinander, welche nach seiner Ansicht durch diese Einladung angeregt wären, und theilte ihnen mit, daß er be⸗ absichtige, noch weitere Aufklärungen über verschiedene Punkte nachzusuchen.

Wie in parlamentarischen Kreisen gerüchtweise verlautet, soll die Schweiz die Absicht haben, die bereits ausgesandten Einladungen zu der am 5. Mai in Bern abzuhactenden Konferenz zurückzunehmen und sich den deutschen Vor⸗ schlägen anzuschließen.

Der „Temps“ bemerkt mit Bezug auf die Berliner Konferenz über die Arbeiterfrage, dieselbe scheine eine ganz andere Tragweite zu haben, als der bezügliche Vorschlag der Schweiz. Es dürfe deshalb nicht überraschen, wenn die Regierung die Antwort noch überlege.

Die Deputirtenkammer beschloß nach lebhafter De⸗ batte mit 318 gegen 191 Stimmen, daß über die Wahl Picot's, der in St. Dis gegen Jules Ferry gewählt wurde, eine Wahluntersuchung vorgenommen werde.

Der Herzog von Orleans ist seit gestern der Ge⸗ fängnißordnung wie die übrigen Gefangenen unterworfen, mit Ausnahme der Nahrung. Der Direktor des Gefängnisses ersuchte den Herzog, ihm eine Liste derjenigen Personen zu geben, welche er zu empfangen wünschte. Der Herzog be⸗ zeichnete ihm 18 Personen, darunter 7 Verwandte. Nach 10 Tagen, um ihm die Gelegenheit zu geben, eine Appellation einzureichen, wird der Herzog in ein Provinzial⸗Gefängniß, wahrscheinlich nach Loos, im Departement du Nord, gebracht werden. Man vermuthet, der Präsident Carnot werde noch einen gewissen Zeitraum abwarten, ehe er den Herzog be⸗ gnadigt. Derselbe würde also wenigstens einen Theil seiner Strafe abzubüßen haben.

(Köln. Ztg.) Die „Agence Havas“ erklärt, der Re⸗ gierung seien keine beunruhigenden Nachrichten aus Dahome und vom Senegal zugegangen, auch sei in maß⸗ ebenden Kreisen in Obock nichts bekannt über die

iedermetzelung einer Karawane.

14. Februar. (W. T. B.) Der „Temps“ erkennt an, daß die Haltung des Herzogs von Orleans sowie die seiner Vertheidiger vor Gericht eine gute gewesen sei. Der Artikel schließt mit den Worten: Der Zwischenfall ist ge⸗ schlossen, abgesehen von der die ihm der Präsident im Einverständniß mit den Ministern geben wird. Der Präsident um nicht der

eines Hand⸗

und die Regierung sind klarblickend genug, raschen That eines jungen Mannes die Folgen streiches eines Prätendenten zu geben.

Die royalistischen Studenten gaben gestern dem Herzog von Luynes einen Punsch, an welchem gegen 600 Personen theilnahmen. Die republikanischen Studenten, denen der Eintritt verweigert wurde, veran⸗ laßten eine Gegendemonstration, bei welcher mehrere Verhaftungen vorgenommen wurden.

talien. Rom, 13. Februar. (W. T. B.) In der Deputirtenkammer interpellirte heute Mazzoleni den Minister⸗Präsidenten Crispi wegen der diplomatischen Schritte, welche dieser Ta habe oder thun wolle, um den englisch⸗portugiesischen Konflikt gemäß dem Artikel 12 des eonc im Interesse des Friedens und der Civilisation einem Schiedsgericht zu unterbreiten Crispi erklärte, Angesichts der bereits eröffneten Unter⸗ handlungen nicht antworten zu können. Mazzoleni behielt sich vor, seine Anfrage eventuell zu erneuern. Bei der Budgetdebatte erklärte der Finanz⸗Minister gegen⸗ über mehreren Rednern: das Defizit, welches im letzten Finanzjahre 250 Millionen betragen habe, werde im nächsten.

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Jahre nur 32 Millionen ausmachen. Man könne daher ab⸗ warten, ob den Steuerträgern nicht neue Opfer zu ersparen seien. Der Minister wies ziffermäßig nach, daß die Be⸗ schaffenheit des italienischen Budgets keineswegs eine aus⸗ nahmsweise sei und man daher kein Recht habe, die Soli⸗ bötst des italienischen Kredits in Zweifel zu ziehen.

Aus Adizana bringt die „Agenzia Stefani“ die Mel⸗ dung von einer am 26. Januar zwischen Dedschak Sejoum und Ras Alulah stattgehabten Schlacht, in welcher Letzterer geschlagen und schwer verwundet worden sein soll.

Portugal. Lissabon, 13. Februar. (W. T. B.) Die 141 Verhafteten, welche zunächst auf Kriegsschiffen untergebracht sind, werden gegen Ende der nächsten Woche vor Gericht gestellt werden. Die Voruntersuchung ist ein⸗ geleitet. Eine größere Anzahl von Schülern der Poly⸗ technischen Lehranstalt hatte sich heute im Schullokal versammelt, um Kundgebungen zu verabreden. Sie wurden jedoch von der Polizei überrascht, die Rädels⸗ führer verhaftet und die Klassen geschlossen.

Belgien. Brüssel, 13. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer erklärte Janson: er wolle über den an den Kriegs⸗Minister gerichteten und von dem General van der Smissen vor den Truppen verlesenen Bericht interpelliren, in welchem der General die Absetzung des Bürgermeisters und des Polizeikommissars in Laeken verlangt, weil diese in ihrem an den Gouverneur von Brabant erstatteten Berichte auf die mangelhafte Art hingewiesen hätten, mit welcher die Grenadiere von Baeken das Rettungswerk bei dem Brande des König⸗ lichen Schlosses organisirt hätten. Janson sprach sich sehr lebhaft gegen ein solches Vorgehen des Generals aus. Der Finanz⸗Minister Beernaert fand den Bericht des Bürger⸗ meisters ebenfalls seltsam und verlangte Hinausschiebung der Interpellation, damit er zunächst Kenntniß von den Akten nehme. Die Interpellation wurde daraufhin auf 8 Tage verschoben.

Rumänien. Bukarest, 13. Februar. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer lehnte auch die Anträge der Kom⸗ mission in Betreff der gerichtlichen Verfolgung der übrigen Mitglieder des Kabinets Bratiano ab.

Serbien. Belgrad, 13. Februar. (W. T. B.) In der Skupschtina brachte der Finanz⸗Minister eine Vorlage, betreffend die Aufnahme einer Eisenbahn⸗ Anleihe im Betrage von 260⁄10 Millionen Francs, sowie die Vereinbarung mit der Anglo⸗Oesterreichischen Bank wegen Ablösung des Salzmonopols ein. Hiernach erhält die Anglo⸗ Bank ihre Kaution von 500 000 Frcs. zurück und eine Ab⸗ lösungssumme von 5 614 673 Frcs.

Wie der „Polit. Corresp.“ gemeldet wird, wird der Prä⸗ sident der Skupschtina, Paschic, auf seiner Reise durch Europa auch nach St. Petersburg kommen. Derselbe ist beauftragt, der russischen Regierung die Bereitwilligkeit Ser⸗ biens auszusprechen, in handelspolitische Beziehungen zu Rußland zu treten.

Amerika. Vereinigte Staaten. Washington, 11. Februar. (A. C.) Der General⸗Postmeister Wana⸗ maker hat eine Bill ausgearbeitet, welche in beschränkter Weise mit dem Postamt verbundene Bundestelegraphen vorsclägt.

Das Repräsentantenhaus setzte am 10. d. M. die Berathung der neuen Geschäftsordnung fort. Ein An⸗ trag, die Debatte zu schließen, wurde abgelehnt. Das Haus beschloß auf Wunsch der Demokraten, die Debatte am Freitag zu beendigen. Der Wahlprüfungs⸗Ausschuß erklärte, streng nach Parteien stimmend, eine zweite Wahl in West⸗ Virginien für ungültig. Es wird daher wahrscheinlich zu neuen Kämpfen kommen, sobald der Bericht des Ausschusses dem Hause vorgelegt sein wird.

Der modus vivendi für die canadische Fischerei erlischt am 14. Februar, und zur Fortdauer desselben ist ein vom canadischen Parlament genehmigtes Gesetz nöthig. Bis jetzt regt sich noch nichts, da der Beginn der Fischerei⸗Jahreszeit noch entfernt ist. In den Vereinigten Staaten giebt man

auch so fertig werden können. Senator Frye erklärte, er glaube nicht, daß ein neuer Fischerei⸗Vertrag nöthig sei.

12. Februar. (A. C.) Der Senatsh heute einen Be⸗ schluß, welcher das brasilianische Volk zu der Einfüh⸗ rung einer republikanischen Regierungsorm beglückwünscht. Der Senat bestätigte auch die Ernennung von Mr. Adams zum bevollmächtigten Minister der Vereinigten Staaten in Rio de Janeiro. Der Sekretär des Schatz⸗ amts, Windom, wird den Auswanderungs⸗Kom⸗ missären in New⸗York demnächst die Thatsache notifiziren, daß die Regierung ihren Kontrakt mit ihnen binnen 60 Tagen zum Abschluß zu bringen wünscht.

Peru. Lima, 13. Februar. (W. T. B.) Das neu gebildete Kabinet ist folgendermaßen zusammengesetzt: Prigopen, Präsidium und Aeußeres; Ferreyros, Inneres; Secada, Krieg; Delgado, Finanzen; Galindo, Justiz.

Afien. China. Shanghai, 12. Februar. Der Gouverneur von Formosa hat, wie dem ,Standard“ emeldet wird, den furchtbarsten und hartnäckigsten einheimischen Rebellenführer gefangen genommen und enthaupten lassen; die übrigen haben sich der chinesischen Regierung unter⸗ worfen.

Afrika. Egypten. Kairo, 11. Februar. (R. B.) Die englisch⸗egyptische Handelskonvention, deren Abschluß in der englischen Thronrede angekündigt wurde, gewährt Großbritannien die Behandlung der meistbegünstigten Nation und legt den britischen Haupteinfuhr⸗Artikeln einen Zoll von 10 Proz. auf. Die Konvention tritt jedoch erst in Kraft, wenn sie auf die Waaren aller Mächte angewendet werden kann und wenn Egypten die Befugniß besitzt, seine Zollbestimmungen selber festzustellen. .

Wie der „Times“ aus Kairo gemeldet wird, hat Dr. Schweinfurth die Nachricht erhalten, daß Mwanga seine Autorität in Uganda wiederhergestellt und die Sklavendhaus zerstört habe; auch er sei den Christen freund⸗ lich gesinnt.

Sansibar. Ein Telegramm des „Reuter'schen Bureaus“ aus Sansibar, vom 13 Februar, bringt die überraschende Meldung von dem plötzlichen Tode des Sultans. Die Leiche Sr. Hoheit wurde am 13. Nachmittags in die Stadt gebracht. Die Aerzte Dr. Charlesworth von

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sich keiner Besorgniß hin, und die Fischer glauben, daß sie

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