1890 / 46 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

der Uniform des

Lt. mit Pension, Rhein, Gen. Major und Commandeur der 44. Inf. Brigade, in Genehmigung seines Abschiedegesuches, als Gen. Lt. mit Pension, Blecken v. Schmeling, General⸗Major und Commandeur der 9. Feld⸗Art. Brig., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, als Gen. Lt. mit Pension, zur Disposition gestellt. v. dem Knesebeck, Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Regt. z. F., der Abschied bewilligt. v. Trotha, Pr. Lt. à la suite des 1. Garde⸗ Regts. z. F., als halbinvalide mit Pension ausgeschieden und zu den Offizieren 2. Aufgebots des 1. Garde⸗Landw. Regts. übergetreten. v. Barby, Hauptm. und Comp. Chef vom 3. Garde⸗Gren. Regt. Königin Elisabetb, mit Pension der Abschied bewilligt. v. Stein⸗ berg, Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regt., Brigl, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Prinz Friedrich Carl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren ihrer Regtr. über⸗ getreten. Scheffer, Major und Abtheil. Commandeur vom Feld⸗ Art. Regt. General⸗Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs, mit Pension und der Uniform des Feld⸗Art. Regts. von Sckarnhorst (1. Hannov) Nr. 10 zur Diep. gestelt. Bunge, Hauptm. z. D., zuletzt Comp. Chef im 4. Ober⸗ schlesf. Inf. Regt. Nr 63, mit seiner Pension der Abschied bewilligt. v. Mengershausen, Sec. Lt. à la suite des Mogdeburg. Hus. Regts. Nr. 10, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. v. Witzendorff, Pr. Lt. vom Kür. Regiment von Seydlitz (Magdeburg.) Nr. 7, mit Pension der Abschied bewilligt. Frhr. v. Richthofen, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. des Thüring. Hus Regts. Nr. 12, mit Pension und der Uniform des Has. Regts. König Wilhelm I. (1. Rhein.) Nr. 7 der Abschied bewilligt. Frhr. v. Hammerstein⸗Gesmold, Sec. Lt. vom Thüring. Hus. Regt. Nr. 12, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. über⸗ getreten. v. Elpons, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß) Nr. 6, Plodowski, Hauptm. und Comp. Chef vom 3. Nirderschles. Inf. Regt. Nr. 50, mit Pension und der Regiments⸗Uniform, der Abschied bewilligt. Kühne, Second⸗Lieutenant vom Schlesischen Füsilier⸗Regiment Nr. 38, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. v. Marquardt, Hauptm. und Comp. Chef vom 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs, als Major mit Pension und der Regts. Uniform zur Disp. gestellt. Graf v. Blankensee⸗Pückler, Rittm. nnd Escadr. Chef vom Hus. Regt. von Schill (1. Schles.) Nr. 4, mit Pension und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. Frhr. v. Stenalin, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. West⸗ fäl.) Nr. 55, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension zur Disp gestellt. v Forell, Hauptm. und Comp. Chef v. Nieder⸗ rhein. Füs. Regt. Nr. 39, als Major mit Pension und der Regts. Uniform, Collet, Secc. Lt. vom 2. Westf. Feld⸗Art. Regt. Nr. 22, Munkel, Pr. Lt. vom Inf Regt. von Goeben (2. Rhein) Nr. 28, als Hauptm. mit Pension und der Armee⸗Uniform, der Abschied be⸗ willigt. v Neergard, Pr. Lt. vom Großherzogl. Mecklenburg. Gren Regt Nr 89, unter Entbindung von dem Kommando als Ordonnanz⸗Offizier bei des Erbaroßherzogs von Mecklenburg⸗Strelitz Königlicher Hoheit, als Halbinvalide mit Pension ausge⸗ schieden und zu den Offizieren der Landwehr⸗LInfanterie 2. Aufgebots übergetreten. v. Hagen, Sec. Lt. vom 2 Hannov. Inf. Regt. Nr. 77, Oesterreich, Hauptm. und Comp. Chef vom 1. Nassau. Inf. Regt. Nr. 87, als Major mit Pension und der Regts. Uniform, Ritsert, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Groß⸗ herzogl. Hess. Inf. Regt. (Großherzog) Nr. 116, mit Pension und der Regts. Uniform, der Abschied bewilligt. v. Heyden, Major a. D., zuletzt im 2. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 32, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen gedachten Regiments zur Disposiltion ge⸗ stellt. Leydhecker, Major und Abtheilungs⸗Commandeur vom Nassau. Feld⸗Art. Regt. Nr. 27, als Oberst⸗Lt. mit Pension und seiner bisherigen Uniform, v. Köppen, Sec. Lt. vom 3 Schles. Drag. Regt. Nr. 15, der Abschied bewilligt. Meier, Oberst⸗Lt. und Commandeur des Fuß⸗Art. Regts. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, in Genehmtgung seines Abschiedsgesuches mit Pension und seiner bis⸗ herigen Uniform zur Disp. gestellt. v. Schwerin, Sec. Lt. vom Garde⸗Train⸗Bat., mit Pension, Graßhof, Rittm. und Comp. Chef vom Hannov. Train⸗Bat. Nr. 10, mit Pension und der Uniform des 15 von Seydlitz (Magdeburg.) Nr. 7, der Abschied be⸗ willigt.

. Königlich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 1. Februar. Huber, Pr. Lt. à la suite des 1. Train⸗Bats., unter Enthebung von der Funktion als Adjut. bei der Train⸗Insp, in den etatsmäß. Stand des 1. Train⸗Bats. ver⸗ setzt. Ball, Rittm., bisher zweiter Train⸗Depotoffizier beim Train⸗ depot I. Armee⸗Corps, unter Stellung à la suite des 1. Train⸗Bats., zum Adjut. bei der Train⸗Insp., Mayr, Pr. Lt. vom 1. Train⸗Bat., zum zweiten Train⸗Depotoffizier beim Traindepot I. Armee⸗Corps, ernannt.

2. Februar. Neureuther, Oberst a. D., unter Wieder⸗ anstellung im aktiven Militärdienste und mit der Erlaubniß des Tragens der Uniform des Generalstabes, zum Direktor des Topographischen Bureaus des Generalstabes, Vogel, Oberst und Commandeur des 1. Schweren Reiter⸗Regts. Prinz Karl von Bayern, mit Pension zur Disp. gestellt und gleichzeitig zum Vorstand der Ankaufskommission bei der Remonte⸗Inspektion ernannt.

4. Februar. Lobinger, Hauptm. und Comp. Chef im Eisenbahn⸗Bat., unter Stellung à la suite des Ingen. Corps, zum Lehrer an der Kriegsschule, Gottgetreu, Hauptm. à la suite des Ingen. Corps, bisher Lehrer an der Kriegsschule, unter Versetzung in den etaatsmäß. Stand des Ingen. Corps, zum Comp. Chef im Eisenbahn⸗Bat., ernannt, beide mit der Wirksamkeit vom 1. März d. J. Hauser, Pr. Lt. im 1. Fuß⸗Art. Regt. vakant Bothmer, Pöhl⸗ mann, Pr. Lt. im 2. Fuß⸗Art. Regt., vom 1. März d. J. ab, unter Beurlaubung auf die Dauer deg Fasse in das Verhältniß à la suite der genannten Truppentheile versetzt.

10. Februar. Frhr. v. Schacky auf Schönfeld, Oberst⸗Lt. und Commandeur des 1. Chev. Regts. Kaiser Alexander von Ruß⸗ land, in gleicher Eigenschaft zum 1. Schweren Reiter⸗Regt. Prinz Karl von Bayern rersetzt. 8

12. Februar. Brug, Pr. Lt. vom 1. Pion. Bat., zum Generalstab (Centralstelle) versetzt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 2. Fe⸗ bruar. v. Orff, Gen. Major und Direktor des Topographischen Bureaus des Generalstabes, mit Pension der Abschied bewilligt.

4. Februar. Mitterer, Hauptm. und Comp. Chef des 1. Inf. Regts. König, unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst, Morgenroth, und Comp. Chef des 11. Inf. Regts. von der Tann, chwaabe, Pr. Brigadier der Leibgarde der Hartschiere, diesem unter Verleihung des Charakters als Rittmeister, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt. 3

Im Beurlaubtenstande. 6. Februar. Richter, Pr. bt vom Landwehr⸗Train 2. Aufgebots (Würzburg), der Abschied

ewilligt.

Im Sanitätscorps. 6. Februar. Dr. Rauch (Hof),

Assist. Arzt 1. Kl. der Res., der Abschied bewilligt. Dr. Schulz (Hof), Assist. Arzt 1. Kl. der Res., in den Friedensstand des 14. Inf. Regts. Herzog Karl Theodor. Morhart, Assist. Arzt 2. Kl. vom 2. Schweren Reiter⸗Regimeut vocant Kronprinz Erzherzog Rudolf von Oesterreich, zum 2. Jäger⸗Bat., versetzt.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corpo.

y. Im Sanitätscorps. 10. Februar. Dr. Scheurlen,

Assist. Arzt 1. Kl. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, kommandirt zum Kaiserlichen Gesundheitsamt in Berlin, auf ein weiteres Jahr in diesem Kommandoverhältniß belassen.

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mentarische Nachrichten

In dem Hause der Abgeordneten ist die Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 256. April 1886, betreffend die Beförderung deutscher Ansiede⸗ lungen in den Provinzen Westpreußen und Posen, für das Jahr 1889 vertheilt worden. In derselben heißt es:

Das Jahr 1889 ist für die Ansiedelungsprovinzen in landwirth⸗ schaftlicher Beziehung sehr ungünstig verlaufen. Wenn die großen Ueberschwemmungen des zeitigen Frühjahrs auch nur bei einem der Ansiedelungsgüter durch Ueberfluthung von Kulturflächen erheblichen Schaden verursacht haben, so litten doch alle in fiskalischem Besitz befindlichen oder bereits zur Vergebung gelangten Güter und Grund⸗ stücke unter der abnormen Dürre der Monate Mai und Juni außer⸗ ordentlich. Nicht minder wurden die Felderträge demnächst durch die übermäßigen bis in den Spätherbst hinein anhaltenden Niederschläge

eschädigt.

9 . den Cerealien ist in diesem Jahre bei Weizen und Som⸗ merfrüchten nur eine sehr geringe Menge, die vielfach bis zur völligen Fehlernte herabsank, gewonnen worden. Auch der Ertrag des Roggens blieb allgemein weit unter dem Durchschnitt. Der Mangel an ver⸗ käuflicher Frucht ist daher außerordentlich groß, und die Rückschläge werden durch den Umstand gesteigert, daß die geringe Strohernte kaum für die nöthigen Futterzwecke ausreichen wird. Wenn die Ernte der Knollengewächse, insbesondere der Kartoffeln, auf den von Natur gesunden und nicht unter der Nässe leidenden Bodenarten da⸗ gegen ein günstiges Ergebniß lieferte, so konnte dies um deswillen doch nicht zu der vollen ausgleichenden Wirkung kommen, weil die Kartoffeln fast überall sofort nach der Ernte stark zu faulen begannen und bei ihrem geringen Preisstande nur ohne jeden Gewinn oder auch gar nicht verwerthet werden konnten. 1

Daß derartige Verhältnisse auf die Thätigkeit der Ansiedelungs⸗ kommission in hohem Maße ungünstig einwirken mußten, ist natürlich. .

Wenn es trotzdem gelungen ist, das Besiedelungsgeschäft in demselben Fortgang zu erhalten, wie dies im Vorjahr der Fall war, so beweist das, daß die sozialpolitische Aufgabe der Kommission einem volkswirthschaftlich begründeten Bedürfniß nach Vermehrung der kleinbäuerlichen Betriebsformen begegnet, daß die Grundlagen, auf welchen sich die Thätigkeit der Ansiedelungskommission auferbaut hat, sich bewähren, und daß dieselben in den betheiligten Kreisen Ver⸗ trauen finden. 3 1 8

Der Umfang der Ankäufe war geringer als in den Vorjahren. Dies hat seinen Grund in dem Umstande, daß naturgemäß die Zahl der zu einem angemessenen Preise käuflichen Güter abnehmen muß und die nunmehr gewonnenen Erfahrungen auf die Auswahl der Güter beschränkend einwirken. Qualitativ sind die Erwerbungen des Berichtsjahres als besonders günstige zu bezeichnen. Angekauft wurden im Ganzen 8 große Güter mit einem Areal von 40 898 ha 54 a 21 qm zum Preise von 24 281406,20 und 4 selbständige Bauernwirth⸗ schaften mit einem Areal von 1326 ha 60 a 72 am zum Preise von 895 184,80 Im Ganzen wurden bis zum Ultimo 1889 an Liegen⸗ schaften erworben 42 225 ha 14 a 93 qm zum Preise von 25 176 591 Im Berichtsjahre wurden im Ganzen die Auftheilungsarbeiten für 11 Gutskomplexe mit einem Flächeninhalt von 7017,14 ha ausgeführt.

Ausschließlich der zu öffentlichen Zwecken ausgewiesenen Flächen im Gesammtinhalt von 325,86 ha und der besonders zu verwendenden Flächen als Seen, ungetheilte Torfbrüche, Pachtreservate und Forst⸗ ländereien mit zusammen 1372,14 ha sind 5319,14 ha Landes in 316 neuen Ansiedlerstellen zu Begebung ausgewiesen worden. 8

Unter Zurechnung der Auftheilungsarbeiten der Vorjahre sind demgemäß bis zum 1. Januar 1890 planmäßig bearbeitet im Ganzen rund 18 431 ha, und ven diesen für Kirchen⸗ und Pfarrgrundstücke 67,10 ha, für Schulgehöfte und Lehrerdienstland 103,09 ha, für Gemeinde wecke, als Schulzendienstland, Lehmgrube, Sand⸗ grube, Viehtränke, Kirchhofsplatz sowie zu Wegeanlagen 94,77 ha, als Dotatiorsländereien 763,64 ha, mithin über⸗ haupt füͤr öffentliche Zwecke 1028,60 ha ausgewiesen. Ferner sind, als nicht direkt für Ansiedlerstellen zu verwenden, vorläufig aus⸗ geschieden an Seen und dergleichen 2021,48 ha, das übrig bleibende Areal in Größe von 15 380,93 ha, ist auf 861 Ansiedlerstellen in folgender We se vertheilt: als Restgüter, bezw. größere Bauerngüter, entstanden aus dem Bestreben, die Gutegebäude zu verwerthen: 34 Stellen größeren Umfangs, 98 desgleichen zu 25 ha und darüber, 320 desgleichen von 13 ha bis 25 ha, 338 desgleichen von 4 ha bis 13 ha, 71 desgleichen bis zu 4 ha. b 1“ .“

Das Ansiedelungsgeschäft hat sich im Berichtsjahre wesentlich nach den grundsätlichen Normen vollzogen, welche in den Vorjahren als maßgeblich bezeichnet wurden und sich im Allgemeinen wohl be⸗ währt haben. An schriftlichen, aus eigener Veranlassung hervor⸗ gegangenen Ansiedelungsanträgen sind im Jahre 1889 882 ein⸗ gegangen, von denen bei den darüber eingeleiteten Erhebungen 604 aufrecht erhalten und in die Ansiedlerlisten übernommen werden konnten. Gegenüber dem Vorjahre ergiebt dies eine kleine Steigerung der wirklich ernst gemeinten Anträge und des brauchbaren Ansiedlermaterials. Unter der Zahl von 604 Bewerbern befanden sich 567 Bewerber evangelischer Konfession mit einem Gesammtvermögen von 3413 165 und einem Durchschnittsver⸗ mögen von 6020 37 Bewerber katholischer Konfession mit einem Gesammtvermögen von 159 100 und einem Durchschnittsvermögen von 4300 Gegen die Vorjahre, in welchen das durchschnittliche Vermögen der evangelischen Ansiedelungsbewerber nur 3738 ℳ, das der katholischen 3016 betrug, ist somit eine sehr wesentliche Er⸗ höhung der Leistunasfähigkeit der Ansiedelungsanwärter zu ver⸗ zeichnen. Dieser Umstand läßt erkennen, daß mehr und mehr das Verständniß für die Ansiedelungsvortheile in die Kreise der Bevölkerung einzudringen beginnt, welche vorzugsweise zur Lieferung guten Ansiedlermaterials geeignet erscheinen. Für das Ansiedelungsgeschäft seltst hat dies den großen Vortheil, daß die Zahl der rein spekulativen Ansiedelungsbewerber sich ver⸗ ringert und damit die Gefahr des Zusammenbruchs von Ansiedelungen auf unsolider Grundlage abnimmt. Von der Gesammtzahl der Ansiedelungsanwärter des Berichtsjahres rücksichtigten auf Restgüter und größere Bauerstellen 85 Bewerber, auf Stellen kleinwirth⸗ schaftlichen Betriebes 407 Bewerber, auf Handwerkerstellen, Mühlen ꝛc. 112 Bewerber.

Was die bis zum Schluß des Jahres 1889 ausgelegten Stellen und die Zahl der davon begebenen Stellen betrifft, so wurden in den drei Jahren 1887— 1889 die drei im Jahre 1886, in welchem die Thätigkeit der Kommission erst begann, begebenen Stellen sind dem Geschäftsjahre 1887 zugerechnet überhaupt zum Verkauf gestellt 754 Stellen mit einer Gesammtfläche von 14 616,23,20 ha und einem Gesammtwerth von 8 828 484.72 Davon sind begeben im Jahre 1887 132 Stellen mit einem Gesammtflächeninhalt von 2 819,54,23 ha und einem Gesammtwerth von 1 652 946,09 ℳ; im Jahre 1888 203 Stellen mit einem Gesammtflächeninhalt von 3 724,22,05 ha und einem Gesammtwerth von 2 549 002,08 ℳ; im Jahre 1889: 191 Stellen mit einem Gesammtflächeinhalt von 3428,88,80 ha und einem Gesammtwerth von 2 079 110,82 Unbegeben blieben am Schlusse des Jahres 1889: 228 Stellen mit einem Gesammtflächeninhalt von 4 643,58,12 ha und einem Gesammt⸗ werth von 2 547 405,73 Von den 228 als noch unbegeben be⸗ zeichneten Stellen sind über 40 durch bindende Punktationen an An⸗ siedler begeben, die im nächsten Jahre hinziehen wollen, also erst in der nächstjährigen Nachweisung zur Zählung kommen werden.

Nach der Heimathsangehörigkeit befinden sich unter den Ansiedlern 264 Eingesessene der Ansiedelungsprovinzen und 251 aus anderen Landestheilen Deutschlands. Unter den ersteren ist jedoch ein erheb⸗ licher Prozentsatz von Leuten enthalten, die den Ansiedelungsprovinzen nicht durch Geburt entstammen, sondern aus den verschiedensten Er⸗ werbsrüdsichten aus benachbarten Provinzen eingewandert waren E“ die Gelegenheit benutzen, sich daselbst seßhaft zu

Das Vergebungsgeschäft in den einzelnen Regierungsbezirken ge⸗ staltet sich folgendermaßen: Es wurden 8 *— von den ausgelegten Stellen:

1) im Regierungsbezirk Posen. 73 %

ö 1 Bromberg 70 %

3) 2. Marienwerder 83 %%o„)/,,

4) 18 Danzig 43 % Hierbei tritt die Erscheinung zu Tage, daß Angehörige anderer Provinzen bei ihrer Auswahl rvorzugsweise die Verkehrslage, welche sich durch Nähe von Bahnen, größeren Städten, Zuckerfabriken ꝛc. darstellt, berücksichtigen, Güter in ungünstigeren Verkehrslagen aber 2 nur in den Angehörigen der Ansiedelungsprovinzen Bewerber nden.

Anlangend die Personen⸗ und Berufsverhältnisse der Ansiedler, so haben darüber auf 16 aufgetheilten Gütern Er⸗ hebungen stattgefunden.

Danach leben dort auf 356 Ansiedlerstellen 310 Familien aus⸗ schließlich von dem Betriebe der Landwirthschaft, 46 betreiben Neben⸗ gewerbe, oder sind auf Tagearbeitverdienst angewiesen. Der Personenstand dieser 356 Familien zählt mit Einschluß von 128 zugezogenen Hei⸗ mathsgenossen 2047 Köpfe, mithin im Durchschnitt auf die Haus⸗ haltung beinahe sechs Seelen; erwerbsfähig von der obigen Zahl waren 1090 oder 53 %, nicht erwerbsfähig 957 oder 47 %. An Hülfsarbeitskräften haben die 356 Ansiedlerhaushaltungen 140 Familien mit 616 Seelen und 292 einzelne Dienstboten herangezogen. Unter diesen befinden sich 393 Personen des deutschen und 415 des polnischen Sprachstammes. Die Gesammtzahl der Personen in den 356 Ansiedler⸗ stellen beträgt 2855, wovon 2443 dem deutschen und 415 dem polni⸗ schen Sprachstamme angehören, Wird angenommen, was zutceffend sein dürfte, daß diese Ergebnisse sich auf alle bisher angesetzten An⸗ siedlerstellen verallgemeinern lassen, so würde sich in den 524 ver⸗ gebenen Stellen auf eine Gesammtbevölkerung von 4202 Seelen schließen lassen, von welchen etwa 3595 deutschen und 607 polnischen Sprachstammes sein würden. Der Umstand, daß sich in den 356 An⸗ siedlerfamilien 128 Personen befinden, welche nicht eigentliche Familienangehörige sind, sondern aus anderen Beweggründen sich dem Zuzug angeschlossen haben, sowie die Erscheinung, daß ein ss erheblicher Prozentsatz des erforderlichen Dienst⸗ personals dem deutschen Sprachstamm angehört und zum ganz überwiegenden Theil ebenfalls aus der Heimath mitgekommen ist, beweist, daß die Bedeutung des Ansiedelungsvorganges nicht lediglich nach der Zahl der angesetzten Ansiedler beurtheilt werden darf. Jede Ansiedelung bildet den Kern für einen mit dem eigentlichen Ansiede⸗ lungswerk nicht in unmittelbarer Beziehung stehenden Zufluß von auswärtigen, dem deutschen Sprachstamm angehörenden Elementen. Die vorhandenen polnischen Inlieger sind sast ausnahmslos als Dienstpersonal auf den größeren Stellen in Arbeit und dem Arbeiter⸗ stand der früͤheren Gutsbetriebe entnommen. Das Verhältniß zu den deutschen Ansiedlern ist durchweg ein gutes, wie überhaupt letztere fast überall in durchaus freundlichen Beziehungen zu ihren deutschen und polnischen Nachbarn bäuerlichen Standes stehen. Die Thatsache, daß eine verstärkte Heranziehung von Ansiedlern aus dem dicht bevölkerten Westen Deutschlands im Interesse des Ansiedelungswerkes dringend erwünscht erscheinen muß, indeß da⸗ durch wesentlich erschwert wird, daß die Höhe der Umzugskosten West⸗ deutsche und Süddeutsche von einem entsprechenden Vorhaben zurück⸗ schreckt, hat Veranlassung zu der Erörterung der Frage gegeben, ob es nicht möglich sei, die Betheiligten von diesen Kosten einigermaßen zu entlasten. Da sich besondere Transportermäßigungen für die An⸗ siedler nicht erreichen ließen, so blieb nur übrig, den Ansiedelungs⸗ fonds auch diesen Zwecken dienstbar zu machen. Die Kommission hat sich, von der Erwägung ausgehend, daß die durch aus⸗ nahmsweise Gewährung von mäßigen Beihülfen zur Bestreitung dieser Kosten erwachsenden Aufwendungen zu den Kosten der erstmaligen Einrichtung von Ansiedlerstellen zu rechnen sind und zu denjenigen Leistungen gehören, für welche die durch den Ansiedelungs⸗ plan festgesetzte Schadloshaltung des Staates in jedem einzelnen Falle berechnet wird, daß insbesondere die Rente oder Pacht, welche der Ansiedler auf Grund des Ansiedelungsplanes und des mit ihm ge⸗ schlossenen Vertrages zu zahlen hat, die Schadloshaltung des Staates für alle demselben direkt durch Ueberweisung von Grund und Boden, Gebäuden oder durch Gewährung ron Bestedelungsvortheilen, wie Landdotation für öfsfentliche Zwecke, Meliorationen zur Beförderung der Landeskultur u. s w. bedeutet, dahin schlüssig gemacht, in der Form von Beihülfen zu den Transportkosten den Ansiedlern die Ueber⸗ windung der bestehenden Hindernisse der Uebersiedelung zu er⸗ leichtern. Tementsprechend ist in Aussicht genommen, solchen Familien, die aus einer Entfernung von über 500 km anziehen, eine Umzugs⸗ kostenentschädigung zuzubilligen, welche sich aus dem Personenfahrgelde und den Frachtkosten eines Waggons Umzugsgut für diejenige Wege⸗ strecke zusammensetzt, welche über eine Zone von 300 km vom Orte der Ansiedelung hinausliegt. Es dürfte damit erreicht werden, daß der Vorgang einer solchen Uebersiedelung nach weiter Ferne für die Ansiedelungslustigen von dem Charakter des Ungewöhnlichen einbüße, ohne daß Näherwohnende sich durch diese Form der Vergütigung be⸗ nachtheiligt oder zurückgesetzt glauben können.

Die Thätigkeit des Reichs⸗Versicherungsamts im Jahre 1889.

Bei dem Reichs⸗Versicherungsamt wurden dem dem Bundesrath eingereichten Geschäftsberichte zufolge im Jahre 1889 2010 Rekurssachen anhängig gemacht, zu denen noch 599 aus den beiden vorhergehenden Jahren traten, sodaß im Ganzen 2609 zs bearbeiten waren. Davon wurden durch Urtheil 1503, durch Beschluß 160, und auf andere Weise, durch Zurück⸗ nahme, Vergleich u. s. w. 46, im Ganzen 1709 erledigt, sodaß am Jahresschlusse noch 900 Rekurssachen unerledigt blieben. An 132 Sitzungstagen fanden mündliche Verhand⸗ lungen statt, 77 Urtheile wurden ohne vorgängige mündliche Ver⸗ handlung gefällt. An zwei Sitzungstagen wurden die ersten 21 Rekurse aus dem Gebiete der land⸗ und forstwirthschaftlichen, an einem Sitzungstage die ersten 13 aus dem Gebiete der Seeunfallversicherung verhandelt. Bewährt hat sich, wie in früheren Jahren so auch in dem Berichtsjahre, die Theilnahme von Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer an der rechtsprechenden und verwaltenden Thätigkeit des Reichs⸗Versicherungsamts. An ausschließlich von der genannten Behörde ressortirenden Schiedsgerichten waren 1201 vorhanden, von denen 427 auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes, 152 auf Grund des Bau⸗Unfallversicherungsgesetzee, 16 auf Grund des See⸗ Unfallversicherungsgesetzes und 606 auf Grund des landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes errichtet waren. Bei diesen Schiedsgerichten wurden im Ganzen 11 225 Be⸗ rufungen anhängig gemacht, denen 54 970 Bescheide gegenüberstanden, sodaß etwas mehr als ein Fünftel davon durch Berufung angefochten wurde. Von den ergangenen Entscheidungen waren nach den Berichten der Schiedsgerichtsvorsitzenden 7533 durch Rekurs anfechtbar. Da dies nur bei etwas mehr als ein Viertel, 2010 unter 7533, geschah, so hat sich das Verhaͤltniß der Rekurse zu den Schiedsgerichtsurtheilen gegen das Vorjahr etwas Lebessert. Daß die Zahl der Berufungen im Allgemeinen im Berichtsjahre eine Steigerung erfahren hat, bat einerseits wohl darin seinen Grund, daß in manchen Gegenden und Industrien eine erhöhte Zahl von Arbeitern Beschäftigung gefunden hat, andererseits dürfte es eine Folge der immer mehr zunehmenden Bescheide auf Grund des §. 65 des Unfallversicherungsgesetzes sein, durch welche oft zum zweiten und dritten Male die Renten aus einem aͤlteren Unfalle einer erneuten Feststellung unterzogen wurden. Die Zahl der an neue Urfälle sich anknüpfenden Berufungen dürste ihren Höhepunkt bereits überschritten haben, und nur soweit das Bau⸗Unfalls⸗ und das landwirthschaftliche Versicherungsgesetz in Frage kommen, dürfte eine wesentlich gesteigerte Inanspruchnahme der Schiedsgerichte noch zu er⸗ warten sein. Die in den Vorjahren gemachten günstigen Erfahrungen betreffs der Zusammensetzung der Schtedegerichte haben auch in dem Berichtsjahre ihre volle Bestätigung gefunden, namentlich gilt dies auch

auf dem Gebiete der land⸗ und forstwirthschaftlichen Unfallversicherung, wo die Zusammensetzung der Schiedsgerichte aus fachkundigen Arbeit⸗ gebern und Arbeitern des betreffenden Bezirks, namentlich für die Beurtheilung der in den einzelnen Landstrichen so verschiedenen länd⸗ lichen Arbeits⸗ und Löhnungsverhältnisse, insbesondere im Hinblick auf die vielfach noch herrschende Naturallöhnung, sich durchaus bewährt hat.

Was den Umfang der Unfallversicherung betrifft, so bestanden in dem Berichtsjahre 64 gewerbliche Berufsgenossen⸗ schaften mit 350 697 Betrieben und 4 320 663 versicherten Personen, und 48 land⸗ und forstwirtbschaftliche Berufsgenossen⸗ schaften mit 8 078 698 Personen, ferner 153 Reichs⸗ und Staats⸗Ausführungsbehörden, darunter 50 für land⸗ und forst⸗ wirthschaftliche Verwaltung mit 476 153 versicherten Personen und 133 Provinzial⸗ und Kommunal⸗Ausführungsbehörden mit 40 000 versicherten Personen. Hierzu kamen die bei den 13 Versicherungs⸗ anstalten der Baugewerks⸗Berufsgenossenschaften und der Tiefbau⸗ Berufsgenossenschaft versicherten Personen, sodaß am Schluß des Berichtsjahres rund 13 Millionen Personen gegen Unfall versichert waren. Die Tendenz der unteren Verwaltungsbehörden war unver⸗ ändert auf eine möglichst ausgedehnte Anwendung der Unfallversiche⸗ rungsgesetze gerichtet und ließen auch die Anträge aus Handwerker⸗ und Kleingewerbekreisen auf Erweiterung der Unfallversicherungs⸗ gesetzgebung keine Abnahme bemerken. 8

Die Zahl der im Berichtsjahre bei den Berufsgenossenschaften und den Reichs⸗, Staats⸗, Provinzial⸗ und Kommunal⸗Ausführungs⸗ behörden angemeldeten Unfälle betrug nach einer vorläufigen Er⸗ mittelung 173 106, von denen 5166 den Tod, 3003 eine dauernde völlige 15 699 eine dauernde theilweise Erwerbsunfähigkeit und 7571 eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit zur Folge hatten. Die im Jahre 1889 verausgabten Entschädigungen, Renten u. s. w. beliefen sich auf 14 216 422 ℳ, gegen 9 681 447 ℳ% in 1888, 5 932 930 in 1887 und 1 915 366 in 1886. Dies Steigen der Unfalllasten entspricht nicht den früher von Seiten der Regie⸗ rung veröffentlichten Vorausberechnungen. Nach diesen sollten bei einer Anzahl von 1 615 253 versicherten Personen an Ent⸗ schädigungsbeträgen gezahlt werden: im ersten Jahre 688 000 ℳ, im zweiten 1 708 000 ℳ, im dritten 2 752 000 Nimmt man nun als erstes Beitragsjahr die Zeit vom 1. Oktober 1885 bis 30. Sep⸗ tember 1886 an und reduzirt bei den damals bestehenden 57 älteren Berufsgenossenschaften die Zahl der versicherten Personen und dem entsprechend die Höhe der gezahlten Entschädigungen auf die obige Veranschlagungszahl von 1 615 253, so ergiebt sich eine Ent⸗ schädigungssumme von 644 687 im ersten, von 1 921 778 im zweiten und 3 012 301 im dritten Jahre. Das Weniger im ersten Jahre erklärt sich aus der durch das Renten⸗Festsetzungs⸗ verfahren eintretenden Verzögerung der Zahlungsleistung gegen⸗ über dem rechnerischen Zustande sofortiger Zahlung des in einem gewissen Zeitraum rechtlich zur Last fallenden Betrages, das etwa 8 % betragende Mehr im Ganzen aber erklärt sich einerseits aus der vom Reichstage beschlossenen Erhöhung der Renten, andererseits aus der ebenfalls vom Reichstage beschlossenen Ausdehnung der Unfall⸗ versicherung auf die gefährlichen Betriebe, welche bei den Vor⸗ anschlägen der Regierung unberücksichtigt geblieben waren.

Die geschäftliche Thätigkeit des Reichs⸗Versiche⸗ rungsamts hat im Uebrigen eine wesentliche Steigerung er⸗ fahren An Genossenschaftsstatuten wurden 4 neue und 1 revidirtes Statut, sowie 24 Statutnachträge genehmigt und 49 759 Eingaben, darunter 12 870 in Sachen der Rekurse gegen die Entscheidungen der Schiedsgerichte, bearbeitert. Die Zahl der abgehaltenen Plenar⸗ sitzungen betrug 39, dozu kam eine mit den Vorständen der aus⸗ schließlich vom Reichs⸗Versicherungsamt ressortirenden landwirth⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaften gemeinschaftlich abgehaltene Sitzung.

Die Pflichten des christlichen Soldaten.

Der katholische Feldpropst der Armee hat der „Germania“ zufolge einen Fasten⸗Hirtenbrief erlassen, worin die Pflichten des christlichen Soldaten auseinandergesetzt werden. Es heißt darin:

„Auf dem fruchtbaren Gartenboden der Gottesfurcht gedeihen recht sehr alle dem christlichen Soldaten nothwendigen Tugenden, und unter diesen ganz besonders: Die Treue gegen den Landes⸗ fürsten, denn: „Wer ESott giebt, was Gottes ist, wird auch dem Kaiser geben, was des Kaisers ist“. (Matth 22, 21.) Doch höret, lieben Brüder! Unter denjenigen Verhältnissen des gegenwärtigen Lebens, welche wir zugleich als die Grund⸗ lage unserer gesammten zeitlichen Gläückseligkeit, unseres leiblichen Wohles oder Uebelergehens ansehen, steht unstreitig oben an: „Das wechselseitige Verhältniß der Fürsten zu ihren Unterthanen und der Unterthanen zu ihren Fürsten.“ Oder wie könnte wohl von einer nennenswerthen Glückseligkeit dieses Lebens die Rede sein da, wo entweder ein Volk ohne Fürsten in beständiger Parteiwuth sich selbst aufreibt, oder wo der Fürst seinem Volke und das Volk seinem Fürsten gegenüberstebt als eine feindliche Macht, vor welcher der Genuß des Rechts sowie die Sicherlheit des Eigenthums und der Person in beständiger Gefahr schwebt? Alle weltliche Gewalt schließt sich im Oberhaupt des Staats, dem Kaiser, dem König, ab. Und könnte wohl auch die Wohlfahrt eines Volkes, eines Staats bestehen ohne Oberhaupt? Was wäre doch ein Haushalt ohne die Oberleitung des Vaters oder der Mutter? Was würde doch aus einer Schule ohne Lehrer? Was wäre eine Heerde ohne Hirten? Was würde ein Haufen Arbeiter ohne Aufseher vollbringen? Was würden wohl Knechte treiben ohne den Herrn? Was ver⸗ möchte wohl ein Heer Soldaten ohne Befehlshaber? Welches Bild der Verwirrung würde eine Gemeinde liefern ohne Vorstand? Ein Volk ohne Regierung? Könnten wohl Staaten bestehen ohne jene hochgestellten Männer, denen es obliegt, nicht nur Gesetze zu geben, sondern auch als Stellvertreter Gottes mit dem Schwerte der Gerechtigkeit zu wachen, daß das Gesetz von Allen heilig gehalten werde? Kann eine solche Wohlfahrt bestehen, ohne daß Männer da sind, kLie im Namen des Fürsten, des Königs und des Vaterlandes für das allgemeine Wohl jedes Einzelnen wachen? Nein! Und wenn der König, der Kaiser als Oberhaupt und höchste Ge⸗ walt im Staate zum Heile seiner Unterthanen und zur Auf⸗ rechterhaltung der beglückenden Ordnung auf all' dieses sein Augen⸗ merk richtet und gemäß dem Worte der heil. Schrift (Prov. 8, 15. 16.): „Durch mich regieren die Könige und beschließen die Gesetzgeber das Recht; durch mich herrschen die Fürsten und sprechen die Gewaltigen Recht“’ als Stellvertreter des himmlischen Königs und Herrn erscheint, werdet ikr alsdann, Geliebte, begreifen und befolgen, was Jesus von Euch fordert: „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist?“ Mit blutigem Griffel hat die Weltgeschichte alle die Ausschweifungen, alle die Drangsale, die Gewaltthätigkeiten und Empörungen, alle die entsetzlichen Morde und Räubereien aufgezeichnet, welche jene Jahr⸗ hunderte herbeiführten, wo die Menschen vom Staatsverband, vom Landesfürsten sich losgerissen, seiner Gewalt den Gehorsam aufgekündigt, Throne niedergestürzt, und statt Recht und Ordnung Willkür, und statt der schützenden Macht der Gesetze das Recht des Stärkeren haben gelten lassen. Alle diese Greuel müssen nothwendiger⸗ weise hereinbrechen, wenn die Menschen nicht mehr das Gebot Jesu achten: „Gebet dem Kaiter, was des Kaisers ist. Darum, geliebte Brüder, stehet in der feierlich gelobten Treue fest zum angestammten Herrscherhause, zum Kaiser, unserem von Gott gesetzten Landesfürsten, der wie ein milder, liebreicher Vater im Glücke seiner Unterthanen das Seinige sieht; und der überall, wo Er kann, Sein Scepter nie anders, wie nur zum Heile und zur Wohlfahrt Derjenigen führt, die in Treue und Liebe in Ihm den Gesalbten ehren, Der da kommt im Namen des Herrn! O, lieben Brüder, lasset euch nicht verführen durch das Geschrei derer, die in Tageblättern und öffentlichen Reden mit frecher Stirn Aufruhr predigen, indem sie Kaiser und Obrigkeiten herabwürdigen und ver⸗ dächtigen und alle höhere Autorität ihre eigene ausge⸗ nommen anfeinden.

Höret und achtet nicht auf das Geschrei

jener elenden Kreaturen, die um dem Volke zu schmeicheln nicht nur Christum, sondern auch ihren eigenen gesunden Menschen⸗ verstand verleugnen; die um dem Volke zu schmeicheln ihm unaufhörlich, und fast bis zum Ekel, bald von der Freiheit des Fleisches, bald von der Mündigkeit seines Geistes etwas vorschwatzen. Solche Volksschmeichler nun nennen sich auch Volksdiener; indem sie rorgeben, daß sie dem Volke wichtige Dienste leisten; ja wohl auch Volksfreunde, indem sie die heuchlerische Maske der Uneigennnützigkeit und anderer Tugenden eines Freundes auf⸗ setzen und den Leuten Freiheit von Steuern und Abgaben, Brot ohne Arbeit versprechen. Hinweg mit solchen Volksbeglückern! Lasset euch, lieben Brüder, nicht verführen von solchen falschen Volks⸗ freunden, die im Schafspelz fürsorgender Sanftmuth unter die Leute gehen, indeß in deren Innern die Wolfsnatur heult! Ja, stehet fest in der feierlichst gelobten Soldatentreue und werdet nicht wankend darin, wenn auch der Versucher sich euch nahet! Erinnert euch stets des bei der Fahne, beim Geschütz von euch geleisteten Eides! Diese seien allzeit ein Heiligthum für euch. Wo sie stehen, dort ist die Erinnerung an eure Pflicht! Der brave christliche Soldat verläßt seine Fahne, sein Geschütz in keinem Falle. Er hat es ge⸗ schworen zu Gott, dem Allmächtigen, mit einem feierlichen Eide, sie mit seinem Blut und Leben zu bewachen. Er stirbt, um treu zu verbleiben; denn er stirbt tapfer! Der Tapfere ist ein Freier! Den Freien belohnt nur die Ehre! Und wäre der Preis des treulosen Einverständnisses mit dem Feinde seines Vaterlandes eine goldene Krone, er schlüge sie aus; denn mit verächtlichem Golde bezahlt man den Sklaven. Dieser ist feige. Nur der Feige ist treulos. Ihn straft die Schande. Die Treue eines braven christlichen Soldaten gleicht dem unerschütterlichen Felsen im Meere. Kein Sturm, keine tobende Welle, kein wüthender Orkan ist im Stande, diesen zu verrücken! Kein glänzendes Versprechen, keine reizende Verlockung, keine schreckende Drohung, keine qualvolle Marter ist im Stande, Jenen in der Treue wankend zu machen. Er fürchtet selbst den Tod nicht; denn er kennt in seinem heiligen Glauben die Verheißung: „Sei getreu bis in den Tod, so will ich dir geben die Krone des ewigen Lebens.“ Offenb. 2,10.“

Statistik und Volkswirthschaft.

Der internationale Arbeiterschutz.

Nachdem die Frage einer weiteren Ausdehnung des Arbeiterschutzes bezw. seiner internationalen Regelung durch die Allerhöchsten Erlasse vom 4. Februar cr. in den Vorder⸗ grund der öffentlichen Diskussion gestellt worden, macht sich naturgemäß das Bedürfniß einer Orientirung über Zweck, Wesen, Umfang und Bedeutung dieser Frage geltend. Jede Arbeit berufener Männer auf diesem Gebiet muß daher gerade jetzt willkommen geheißen werden.

Die Literatur, welche sich mit dem Arbeiterschutz beschäf⸗ tigt, ist so umfangreich und bedeutend, daß es nahezu als unmöglich bezeichnet werden kann, sich durch sämmtliche Schriften hindurchzuarbeiten oder auch nur sie vollständig auf⸗ zuzählen. Einen, wenn auch nicht erschöpfenden Ueberblick ge⸗ währt Schönberg's Handbuch der Politischen Oekonomie in den von Lujo Brentano bearbeiteten Abschnitten über die ge⸗ werbliche Arbeiterfrage, speziell über die Krisis der Arbeiterfrage und über die Gesetzgebung zum Schutz der Arbeiter. Die Träger der bedeutendsten Namen, welche in der Wissenschaft der National⸗ ökonomie glänzen, Held, Schmoller, Roscher, A. Wagner, haben ihre Studien auch dieser Frage gewidmet, und ebenso liegen umfangreiche Arbeiten über den thatsächlichen Stand der Arbeiterschutzgesetzgebung vor, von denen besonders praktisch verwerthbar sind „Die Fabrikgesetzgebungen der Staaten des europäischen Kontinents“ von dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ Rath Lohmann im Reichsamt des Innern (Berlin, 1878) und „Die englischen Fabrik⸗ und Werkstättengesetze“ von dem gegen⸗ wärtigen Präsidenten des Patentamts Victor von Bojanowski (Berlin, 1876). Auch eine Reihe französischer und englischer Gelehrter hat sich über den Arbeiterschutz theoretisch geäußert, und daß auch Karl Marx in seinem Werk „Das Kapital“ diese Frage in seiner philosophisch⸗radikalen Weise vehandelt, dürfte allgemeiner bekannt sein, da sich auf seine Ausführungen die heutige Richtung der Sozialdemokraten und Sozial⸗ revolutionäre gründet.

Ist auch ein eingehendes Studium der auf diesem Gebiet bedeutendsten Erscheinungen der Literatur von hohem Interesse, so wird man doch auch dankbar die Frucht eines solchen Studiums, wie sie in der Arbeit eines Fachmanns vorliegt, begrüßen und verwerthen. Der schon durch eine Reihe volkswirthschaftlicher Schriften bekannte Do⸗ zent der Nationalökonomie an der Universität Frei⸗ burg i. Br., Dr. Georg Adler, hat im Jahre 1888 in den „Annalen des Deutschen Reichs“ eine später auch selbst⸗ ständig erschienene Abhandlung über „Die Frage des internationalen Ee— welche gerade jetzt sehr wesentliche Dienste zur Orientirung auf diesem Gebiet leistet.

„Abdler begründet zunächst theoretisch aus der Natur der industriellen Entwickelung des 19. Jahrhunderts die Noth⸗ wendigkeit eines gesetzlichen Schutzes der Arbeiter überhaupt. Die Ausführungen, welche darin gipfeln, daß der Staat dem bei der freien Konkurrenz natürlichen Selbstinteresse der Arbeitnehmer in der Ausnutzung der Arbeitskraft Schranken auferlegen muß, sind schlüssig, knapp und klar gefaßt, und geben einen Ein⸗ blick in das eigentliche Wesen der Arbeiterschutzfrage; sie ent⸗ halten Alles, was von berufener Seite hierüber gesagt worden ist und gesagt werden kann. Eine sachliche Erörterung praktischer Vorschläge hat der Verfasser nicht versucht, sondern nur die Ge⸗ sichtspunkte angedeutet, welche bei der Regelung des Arbeiter⸗ chutzes in Frage kommen. Ebenso vermißt man eine Darlegung dessen, was die deutsche Gesetzgebung schon zum Schutz der Arbeiter gethan hat; dies ist aber wohl als bekannt voraus⸗ gesetzt. Hier sei nur deshalb darauf hingewiesen, weil man jetzt vielfach der Meinung begegnet, als ob Deutschland in dieser Beziehung von den Versicherungsgesetzen abgesehen noch nichts gethan habe; die bezüglichen Bestimmungen sind in der Gewerbeordnung (§§. 106 und ff.) sowie in zwei Ver⸗ ordnungen des Bundesraths vom 23. April und 20. Mai 1879 enthalten. Eine Darlegung des bestehenden Zustandes, welche die betreffenden Verhältnisse der hauptsächlichen Industrie⸗ staaten unter einander vergleicht, findet sich in Schmoller's FeSre vom Fahr⸗ 1885: über „Frauenarbeit als Gegen⸗ tand der Fabrikgesetzgebung“. Eine gedrängte Uebersicht der einschlägigen Verhältnisse sindet sich übrigens auch auf Seite 28 der Adler'schen Schrift in der Anmerkung, sowie in Schönberg's Handbuch der politischen Oekonomie in der Abhandlung über „Die gewerbliche Arbeiterfrage“. dler's Schrift erhält ihren Werth aber dadurch, daß sie nachweist, welche Schranken der nationalen Arbeiterschutz⸗ gesetzgebung gezogen sind, und daß sie die Nothwendigkeit einer

*⁴) München und Leipzig, G. Hirth's Verlag, 1888.

Die Ausführungen

internationalen Regelung darlegt. hierüber sind einleuchtend und insbesondere denen zu empfehlen, welche ohne jede Rücksicht auf die schädlichen Folgen einer selbständigen und einseitigen Regelung die Forderungen, welche heute unter dem Begriff „Arbeiter⸗ schutz“ zusammengefaßt werden, aufgestellt und oft auch agita⸗ torisch verwerthet haben. „Weitgehende Arbeite schutzgesetze ein es Staats können bei Unthätigkeit anderer Stakthn in der fraglichen Beziehung den Ruin der Exportindustrien des arbeiterfreundlichen Staats zur Folge haben. Dadurch aber würde in diesem für Jahrzehnte namenloses Elend entstehen.“ Mit Bezug auf die Frage, ob einseitiger nationaler Schutz nicht die Export⸗ fähigkeit der Industrie beeinträchtigen könne, verweist Adler mit Recht auf den Bericht der englischen Untersuchungs⸗ kommission über den Niedergang von Handel und Industrie vom Jahre 1885—87, welcher diese Frage bejaht. Die Literatur über den internationalen Arbeiterschu ist im Vergleich zu derjenigen über den Arbeiterschutz an sic noch wenig umfangreich. Die vorliegende Schrift er⸗ wirbt sich das Verdienst, sowohl über die literarischen Erscheinungen auf diesem Gebiet eine, wie uns scheint, ziemlich vollständige Uebersicht zu geben, als auch die Geschichte der Idee des internationalen Arbeiterschutzes, die ja zum Theil auch in das politische Gebiet hinübergreift, darzulegen. Wir sehen daraus. die bezüglichen Darlegungen finden sich auf Seite 65 92 —, daß eine vollständige Ueberein⸗ stimmung über diese Frage bislang noch nicht bestanden hat. Die Idee des internationalen Arbeiterschutzes ist im Se 1841 von einem elsassischen Fabrikanten Daniel egrand ausgegangen. Zu ihren Anhängern gehören bezw. gehörten von den Vertretern der issen⸗ schaft Bluntschli und Brater, Schönberg und Avdolf Wagner, der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Raͤth Lohmann im Reichsamt des Innern und Professor Baron, ferner F. J. Neumann in Tübingen und Dr. Robert Friedberg, Lorenz von Stein, zum Theil auch Wilhelm Roscher, W. Lexis, in gewissem Sinne auch Miguel (in seiner im Reichstage am 8. Juni 1887 gehaltenen Rede). Referirend hält sich der Basler Professor Karl Bücher in seiner „Geschichte der inter⸗ nationalen Fabrikgesetzgebung“ Zu den Gegnern gehören der französische Nationalökonom Wolowski, ferner Brentano und Gustav Cohn. Zugleich werden in der vorliegenden Schrift auch alle politisch en Kundgebungen von sozialreformatorischer wie sozialdemokratischer Seite zu Gunsten jener Idee re⸗ gistrirt.

Der Verfasser, der lebhaft für die internationale Rege⸗ lung eine Lanze bricht, stand im Jahre 1888, wo er diese Schrift veröffentlichte, vor der Frage, was zur Verwirklichung derselben zu thun sei, und erkannte das bedeutendste Hinderniß darin, daß die öffentliche Meinung sich noch nicht genügend hierfür interessire. Deshalb macht er Vorschläge zur Weckung und Belebung dieses Inter⸗ esses. Dieses Hinderniß ist jetzt aber in Folge der Kaiserlichen Initiative überwunden, und es bedarf kaum noch einer wirksameren Belebung des Interesses dafür. Die Schwierig⸗ keit liegt heutzutage nicht mehr in der Gleichgültigkeit, sondern in der praktischen Durchführung der Idee. Diese ist nufrmehr in die Wege geleitet. Wir schließen mit den treffen⸗ den Worten des Autors: „Ist erst einmal allseitig die öffent⸗ liche Meinung für jenes Postulat interessirt, ist erst einmal der gute Wille zur Realisirung des internationalen Arbeiter⸗ schutzes vorhanden, dann wird auch der Weg zu seiner Ver⸗ wirklichung trotz aller Behauptungen von seiner angeblichen Unmöglichkeit gefunden und beschritten werden, und auch hier wird sich das englische Sprichwort bewahrheiten, welches lautet: Where is a will, there is a way..“... 8

6 Zur Arbeiterbewegung.

dem rheinisch⸗westfälischen Bergwerksbezirk liegen neue Kundgebungen vor, welche der Unzufriedenheit der Bergarbeiter mit der Leitung des Bergarbeiterverbandes Ausdruck geben. Die Zahlstelle Sterkrade hat, wie die „Voss. Ztg.“ berichtet, folgende Resolution einstimmig angenommen: „Wir Bergleute haben uns von jeher unter der Führung des Central⸗ vorstandes in Bochum glücklich gefühlt und ihm auch das volle Vertrauen in Bezug auf die bergmännischen Interessen voll und ganz geschenkt; jedoch nach der Erklärung des Hrn. Schröder zur Sozialdemokratie sehen wir den Vorstand des Verbandes auf demselben Wege wandeln und dadorch sehr viele Mitglieder folgen. Da wir aber so etwas nicht gewillt sind, beantragen wir, daß Seitens des Centralvorstandes eine Erklärung abgegeben wird, in wie fern der Vorstand sich zur Sozialdemokratie stellt. Wir Berg⸗ leute von Sterkrade wollen keine Sozialdemokraten, sondern treue Reichs⸗ und Vaterlandsbürger sein und bleiben und verweisen auf den §. 1 des Statuts, der da sagt: Religion und Po⸗ litik sind total ausgeschlossen!! Sollte eine ö“ Erklärung nicht erfolgen, so beantragen wir, eine Neuwahl des Central⸗ vorstandes noch vor der Reichstagswahl vorzunehmen, und, zwar bis spätestens den 17. d. M., mit dem Bemerken, daß wir alle Vorkehrungen treffen werden und unsere Kameraden auffordern, ein Gleiches zu thun, uns anschließend an die Worte Sr. Majestät des Deutschen Kaisers Wilhelm II., welcher zu der deutschen Berg⸗ arbeiterdeputation sagte: „Vor meinen Augen ist ein Sozialdemokrat gleich einem Reichs⸗ und Vaterlandsfeind.. Eine in Reckling⸗ hausen stattgehabte. Bergarbeiterversammlung beschloß, der „Nat. Ztg.“ zufolge, die monatlichen Beiträge in die Verbandskasse nicht eher abzuführen, bis die Leitung des Verbandes aus den Händen der Sozialdemokraten genommen wird. Diesen Meldungen gegenüber steht folgender Bericht der „Nat.⸗ tg.“ über eine große Bergarbeiter⸗Versammlung, welche am Sonntag in Gelsenkirchen stattfand. Der Bergmann Bockum⸗ Altenessen erklärte unter anderm: Wenn auch jetzt vor der Wahl die Bergleute uneinig seien, nach der Wahl würden sie wieder als eine einzige kompakte Masse dastehen. Auf den jetzigen Verbandsvorstand will er nichts kommen lassen. Derselbe babe seine Pflicht gethan und die materielle Lage der Berg⸗ leute gehoben. Der bekannte Bergmann Diekmann, sozialdemokra⸗ tischer Delegirter auf dem Pariser Kongreß, trat ebenfalls für den Verbandsvorstand ein. Der Beschluß der Bergleute des Reckling⸗ hauser Reviers, einen nicht sozialdemokratischen Vorstand aufzustellen, sei ein Machwerk der Centrumspartei. Daß die Arbeiter sich inter⸗ national verbünden, daraus könne ihnen kein Vorwurf gemacht werden. Es wurde beschlossen, den allgemeinen Delegirtentag am 8. und 1 vonäglig um e. ie „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ veröffentlicht nunmehr den Wortlau der Briefe, mit welchen der Vorstand der eeeseE verge Aktien⸗Gesellschaft und die Verwaltung der Zeche Sham⸗

derungen, welche von den elegschaft geantwortet hat und deren weserdtigsh ftea cse 8 —— bereits mitgetheilt haben. Der Vorstand des Vereins für die berg⸗ baulichen Interessen im Ober⸗Bergamts⸗Bezirk Dortmund hat, wie das Blatt ferner meldet, einen Abdrud jener Schreiben an die

Vereinszechen mit der Bitte gesandt, an di artige Forderungen in demselben Sinne 1 Zenhencs rchtete gleüc

rock der Bergwerke⸗Aktiengesellschaft Hibernia auf die neuen or-..