8 5 8 8
8
behörde solche für ganz zweifellos sicher erachtet.
— 8S “ bestimmt meid, beizufügen. so lange, als nicht eine Veräußerung der Werthpapiere zur Deckung entstandener Verbindlichkeiten in Aussicht genomm 1 den Fälligkeitsterminen dem Unternehmer eeeg, an
Z di gafhn die Behörde zu i hbaltung auf dem einfachsten, gesetzlich zuläfsige ie hinte Werthpapiere und Wechsel vdüc sgen Wege die hinterlegten
21) Sicherheitsstellung, Bürge.
Belürgen haben nach dem Ermessen d 8 schuldner in den Vertrag mit dnenetber eeadw ols Ermeg
22) Sicherheitsstellung (Kaution).
Kautionen können in baarem Gelde, guten Werth apieren, Spar⸗ kassenbüchern oder nach dem Ermessen der Auffichtsbehbrde auch in sicheren — gezogenen — Wechseln bestellt werden.*)
Kautionsfähige Papiere sind folgende:
1) 5. (Söcheedgen greidah n. vom Deutschen Reich oder on einem deutschen Bundesstaat ächti Krtachelt de 8 mit gesetzlicher Ermächtigung ie uldverschreibungen, deren Verzinsung vom Deutschen oder von einem deutschen Bundesstact gesetzlich garan⸗ die Rentenbriefe der zur Vermittel ös Renten in Preußen bestehenden Rentenbankeer “ die Schuldverschreibungen, welche von deutschen kommu⸗ nalen Korporationen (Provinzen, Gemeinden, Kreisen ꝛc.) oder von deren Kreditanstalten ausgestellt, und entweder Seitens der Inhaber kündbar sind, oder einer regelmäßigen Amortisation aescsgeh. büch füentl die Sparkassenbücher von öffentliche igkeitli äti —— 1 chen, obrigkeitlich bestätigten
) sichere Hypotheken und Pfandbriefe.
Die Annahme von Wechseln erfolgt nur, wenn die Aufsichts⸗
Baar hinterlegte Kautionen werden nicht verzi Werthpapieren sind die Anweisungen eeenas eraiast. Zinatragenden soweit bezüglich der letzteren in den besonderen Bedingungen nicht Die Zinsscheine werden
, ne ausgehändigt. ü Umtausch der Anweisungen (Talons), die Ecksgehän 8 Füc den ausgelooster Werthpapiere, sowie den Ersatz abgelaufener Wechsel hat
der Unternehmer zu sorgen.
Falls der Unternehmer in irgend einer 8 63 rer adlos⸗
— ¹ ern bezw. einkassiren. Die Rückgabe der Kaution, soweit dieselbe fhr Verbindlichkeiten
des Unternehmers nicht in Anspruch zu nehmen i
der Unternehmer die ihm obliegenden beeeüi nochden füllt hat, und insoweit die Kaution zur Sicherung der Haftverpflich⸗ tung dient, nachdem die Haftzeit abgelaufen ist. In Ermangelung anderweiter Verabredung gilt als bedungen, daß die Kaution in ganzer
Höhe zur Deckung der Haftverbindlichkeit einzubehalten ist. 23) Uebertragbarkeit des Vertrages. Ohne Zustimmung der Behörde, welche den Vertrag genehmigt
hat, darf der Unternehmer seine vertragsmäßigen Verp 3 auf Andere übertragen. hig ftichtungen nicht
Verfällt der Unternehmer vor Erfüllung des Vertrages in K ist diese Behörde berechtigt, den Vertrag mit 18 ee;
Konkurseröffnung aufzuheben.
Bezüglich der in diesem Falle zu gewähbrenden Vergütung sowi der Gewährung von Abschlagszahlungen finden die eeeegee 8 10) sinngemäße Anwendung.
Für den Fall, daß der Unternehmer mit Tode abgehen sollte,
bevor der Vertrag vollständig erfüllt ist, hat die Behörde die Wahl ob sie das Vertragsverhältniß mit den Erben de selb er dasselbe als aufgelöst betrachten will⸗ selben fortsetzen oder
24) Gerichtsstand. Für die aus dem Vertrage entspringenden Rechtsstreitigkeiten hat
der Unternehmer — unbeschadet der in 25) vorgesehenen Zuständigkeit
eines Schiedsgerichts — bei dem für den Ort der 2 ü zuständigen Gerichte Recht zu nehmen. 1 GGeeücgtung 25) Schiedsgericht. 1 Streitigkeiten über die durch den Vertrag begründeten Rechte und Pflichten, sowie über die Ausführung des Vertrages sind, wenn die Beilegung im Wege der Verhandlung nicht gelingen sollte, zunächst *) Hinsichtlich der Kautionsfähigkeit der Werthpapiere sind die hierfür erlassenen besonderen Bestimmungen in die si eerenstn Be⸗ dingungen aufzunehmen.
8 der Behörde, vorzulegen. 8 8
Gegen die Entscheidung dieser Behörde wird die Anrufung eines Schiedsgerichts zugelassen. Die Fortführung der Bauarbeiten, nach Maßgabe der von der Behörde getroffenen Anordnungen, darf hier⸗ durch nicht aufgehalten werden.
Die Anrufung eines Schiedsgerichts ist ausgeschlossen, wenn Leistungen vom Garnison⸗Baubeamten den Bedingungen nicht ent⸗ sprechend gefunden werden. (Ziffer 8 Absatz 3.)
Für die Bildung des Schiedsgerichts und das Verfahren vor demselben kommen die Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877, §§. 851 — 872, in Anwendung. Bezüglich der Ernennung der Schiedsrichter sind abweichende, in den besonderen Ver⸗ tragsbedingungen getroffene Bestimmungen in erster Reihe maßgebend. Falls die Schiedsrichter den Parteien anzeigen, daß sich unter ihnen Stimmengleichheit ergeben habe, wird das Schiedsgericht durch einen Obmann ergänzt. Die Ernennung desselben erfolgt — Mangels ander⸗ weiter Festsetzung in den besonderen Bedingungen — durch den In⸗ tendanten eines benachbarten Corpsbezirks.
Ueber die Tragung der Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens entscheidet das Schiedsgericht nach billigem Ermessen
26) Kosten und Stempel.
Briefe und Depeschen, welche den Abschluß und die Ausführung des Vertrages betreffen, werden beiderseits frankirt.
Die Portokosten für solche Geld⸗ und sonstige Sendungen, welche 5 ausschließlichen Interesse des Unternehmers erfolgen, trägt der etztere beege, Kosten des Vertragsstempels trägt der Unternehmer nach Maß gabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Die übrigen Kosten des Vertragsabschlusses, d. h. der baaren Auslagen, fallen jedem Theile zur Hälfte zur Last. 8
Bestimmungen für die Bewerbung um Leistungen für Garnisonbauten.
1) Persönliche Leistungsfähigkeit der Bewerber.
Bei der Vergebung von Leistungen für Garnisonbauten hat Nie⸗ mand Aussicht als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die tüchtige, pünktliche und vollständige Ausführung derselben — auch in technischer Hinsicht — die erforderliche Sicherheit bietet.
2) Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge. Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen sind an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen, Abschriften, Nach⸗ risse werden erforderlichen Falls auf Ersuchen gegen Erstattung der Selbstkosten verabfolgt.
3) Form und Inhalt der Angebote.
Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen Formulare, von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus⸗ schreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankirt bis zu dem angegebenen Termine einzureichen.
Die Angebote müssen enthalten:
a. die ausdrückliche Erklärung, daß der Bewerber sich den Be⸗ dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unterwirft;
. die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten, als auch der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheitspreisen nicht überein, so sollen die letzteren maßgebend sein, — wenn Angebote nach Prozenten der An⸗ schlagssumme verlangt sind — diese Angebote;
die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;
. Seitens gemeinschaftlich bietender Personen die Erklärung, daß sie sich für das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die Bezeichnung eines zur Geschäftsführung und zur Empfang⸗ nahme der Zahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erforderniß gilt auch für die Gebote von Gesellschaften;
8. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit ein⸗ gereichten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungstermine eingesandt und derartig bezeichnet sein, 1e sich ohne Weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören;
f. die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen.
Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, insbesondere solche, welche bis zu der festgesetzten Terminsstunde bei der Behörde
welche den Vertrag genehmigt hat, zur Entscheidung
1 *
nicht eingegangen sind, welche bezüglich des Gegenstandes von der
Ausschreibung selbst abweichen, oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haben keine Aussicht auf Berücksichtigung.
Es sollen indessen solche Angebote nicht grundsätzlich ausgeschlossen
sein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren,
als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein An⸗ .
gebot gebunden halten zu wollen.
4) Wirkung des Angebots. 1“ Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Ange
frist bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist (Nr. 3 letzter Absatz) an ihre Angebote gebunden. ie Bewerber unterwerfen sich mit Angabe des Angebots in Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Gerichtsbarkeit des Orts, an welchem die ausschreibende Behörde ihren Sitz hat. 5) Zulassung zum Eröffnungstermin.
Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlichung der abgegebenen Gebote ist nicht gestattet.
6) Ertheilung des Zuschlags.
Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten, oder von der ausschreibenden Behörde, oder von einer dieser übergeordneten Behörde entweder im Eröffnungstermin, durch von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehende Verhandlung, oder durch besondere schriftliche Benachrichtigung ertheilt.
Letzterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen⸗ oder Postamt zur Beförderung an die in dem An⸗ gebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist.
Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeitiger Absendung erst nach demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abgesandten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein Angebot nicht mehr gebunden, Falls er ohne Verzug nach dem verspäteten Eintreffen der Zuschlagserklärung von seinem Rücktritt Nachricht gegeben hat.
Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht erhalten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreichung des Angebots unter Feitcg des erforderlichen Briefgeldbetrages einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsschreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Falle der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Falle der Ablehnung des⸗ selben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Prob bei den Prüfungen verbraucht sind. 1
Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.
Den Empfang des Zuschlagschreibens hat der Unternehmer um⸗ gehend schriftlich zu bestätigen.
7) Vertragsabschluß.
Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, auf Erfordern über den durch die Ertheilung des Zuschlags zu Stande gekommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollziehen.
Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen.
Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanschläge, Zeichnungen, welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der
Bewerber bei Abschluß des Vertrags mit zu unterzeichnen. 18
8) Sicherheitsstellung (Kaution).
Wenn nichts Anderes durch die Ausschreibung bestimmt ist, der Unternehmer innerhalb 8 Tagen nach der Ertheilung des Zu schlags die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die Be⸗ hörde befugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und Schadenersatz zu beanspruchen.
9) Kosten der Ausschreibung.
Zu den durch die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat
der Unternehmer mit beizutragen.
Vorstehende allgemeine Vertragsbedingungen 2ꝛc. werden erneut zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Eine theilweise Abänderung haben die Ziffern 8 und 25 der Vertragsbedingungen erfahren.
Berlin, den 18. Februar 1890.
Intendantur des Garde⸗Corps.
. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Zwangsvollstreckungen, Vorladungen u. dergl. .Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. . Berufs⸗Genossenschaften. “ Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.
HᷣnSRS
2) Zwangsvollstreckungen,
Georg Feicht an den Inhaber, beantragt. haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in
Der In⸗ und übergehen.
Dieses Sparkassenbuch soll ihm entweder in der Stadt Schwetz oder auf seiner Reise
vorzulegen, widrigenfalls sie für kraftlos erklärt werden.
. ots bei der ausschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgesetzten Zuschlags⸗
159395]
2 .
1880
Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des allhier in der Ritterstraße belegenen, dem Arbeiter Schlünz hieselbst gehörigen Wohnhauses Nr. 301, hat das Großherzogliche Amtsgericht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Ver⸗ theilung Termin auf Freitag, den 7. März 1890, Vormittags 11 Uhr, bestimmt. Der Theilungsplan und die Rechnung des Seguesters werden vom 17, d. Mts. an zur Einsicht der Bethei⸗ ligten auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt sein.
Sternberg (Meckl.), den 14. Februar 1890.
C. Peters, Amtsger.⸗Aktuar
ee Aufg Auf den Antrag des Particuliers W. Büchert hierselbst wird der Inhaber der angeblich am 5. No⸗ vember 1886 in der Vorhalle des Empfangsgebäudes der Ostpreußischen Südbahn hierselbst verloren ge⸗ gangenen Hypotheken⸗Antheilscheine Nr. 445, 446 und 447 über je 1000 ℳ, ausgefertigt von der in das Handelsregister der Stadt Königsberg eingetra⸗ enen Aktien⸗Gesellschaft „Aktien⸗Brauerei Schön⸗ busch“ für die Aktien⸗Gesellschaft „Königsberger
Vereinsbank“ zu Königsberg i. Pr. oder deren Ordre,
versehen mit dem Blanco⸗Indossament der Königs⸗ berger Vereinsbank hierdurch aufgefordert, seine 81 auf die Antheilscheine spätestens im Aufgebots⸗ den 26. Oktober 1891, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 62, anzu⸗ melden und dieselben vorzulegen, widrigenfalls ihre Kraftloserklärung erfolgen wird. Königsberg, den 8. Februar 1887. Königliches Amtsgericht. VIII.
9 Aufgebot. st Pie be agg 18. September 1889 orbenen Postboten Georg Feicht, Frau Theresia Feicht in Cham (Bavern) hat 89 kFehnt der 9.
ihrem Ehemann mit der Frankfurter Lebensversiche⸗
rungsgesellschaft abgeschlossenen Lebensversicherungs⸗ volice 18 10 532 F. Nr. 22 303 88 Fean Mai
1000 ℳ, zahlbar bei dem Ableben des
dem auf den 16. August 1890, Vormittags
11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zim⸗
mer 27, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte
anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗
falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Frankfurt a. M., den 14. Januar 1890.
8 Königliches Amtsgericht. IV.
[65868] Aufgebot.
Die Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Kolberg
a. Nr. 34 457 über 145 ℳ 90 ₰, ausgefertigt auf den Namen Heinrich Belter, Vorm⸗
Siederland, welches dem Vormund des
c. Belter, jetzt verstorbenen Hausbesitzer Friedrich Romig zu Siederland abhanden
gekommen ist,
b. Nr. 36 725 über 949 ℳ 65 ₰. ausgefertigt auf den Namen Johann Heinrich Ferdinand Belter, welches dem Vormund des ꝛc. Belter, jetzt verstorbenen Hausbesitzer Friedrich Romig zu Siederland abhanden gekommen ist,
sollen auf den Antrag des Inhabers, nämlich des Johann Heinrich Ferdinand Belter, zur Zeit wohn⸗ haft in New⸗York, vertreten durch den Justizrath Mannkopf zu Köslin, als Generalbevollmächtigten, und dieser vertreten durch den Rechtsanwalt Grieser zu Kolberg, zum Zwecke der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden.
Es werden daher die Inhaber der genannten Sparkassenbücher aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermin den 18. September 1890, Vor⸗ mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.
Kolberg, den 8. Februar 1890. 3
Königliches Amtsgericht.
löbsss) Aufgebot.
I. Am 26. März 1887 machte der Arbeiter Jo⸗ hann Schmidt zu Taschauerfelde bei der Kreisspar⸗ kasse Schwetz eine Einlage von 240 ℳ und erhielt darüber das Sparkassenbuch Nr. 5 usgefertigt
von Schwetz nach Taschauerfelde verloren gegangen sein. Auf jene 240 ℳ hat Schmidt 20 ℳ zurück⸗ gezahlt erhalten, so daß das Sparkassenbuch zur Zeit des angeblichen Verlustes noch über 220 ℳ und Zinsen lautete.
II. Die Wirthschafterin Caroline Rahn in Za⸗ wadda hat gleichfalls bei der Kre ssparkasse zu Schwetz am 23. Mai 1882 eine Einlage von 100 ℳ und am 26. Mai 1882 eine solche von 200 ℳ ge⸗ macht. Sie erhielt darüber das Sparkassenbuch Nr. 2912 ausgehändigt, welches zur Zeit des Ver⸗ lustes über 300 ℳ und Zinsen lautend, abhanden gekommen sein soll.
Der Arbeiter Schmidt, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Eichbaum in Schwetz und die Wirthschafterin Rahn haben nun behufs Ausferti⸗ gung neuer Bücher das öffentliche Aufgebot der vor⸗ gedachten Sparkassenbücher beantragt.
Es werden daher die Inhaber der beiden Spar⸗ kassenbücher aufgefordert, spätestens im Termin, den 16. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht, Zimmer Nr. 2, ihre Rechte anzumelden und die Sparkassen⸗ bücher vorzulegen, widrigenfalls letztere für kraftlos erklärt werden werden.
Schwetz, den 15. Februar 1890.
Königliches Amtsgericht.
[53551] Aufgebot. Auf den Antrag der Näherin Eva Wagner von Thannhausen, Alleinerbin ihres am 4. Mai 1885 verstorbenen Bruders Michael Wagner, Schäfers von Thannhausen, lt. dießgerichtlichen Erbschaftszeugnisses vom 27. Mai 1885 zwei auf den Namen ihres ver⸗ storbenen Bruders lautende, zu Verlust gegangene und nicht mehr auffindbare Sparkassebüchlein der Spar⸗, Leih⸗ und Hilfskasse Neumarkt in der Ober⸗ pfalz vom 1. Novbr. 1871 H. B. N. 13 825 über 50 Fl. = 85,71 ℳ und vom 1. März 1872 H. B. N. 11 274 über 100 Fl. = 171,43 ℳ für kraftlos zu erklaͤren, werden die derzeitigen Inhaber dieser Büchlein hiemit aufgefordert, spätestens in dem hiergerichts auf Dienstag, den 15. Juli 1890, Vorm. 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem unterfertigten K. Amtsgerichte an⸗ zumelden und die obengenannten Schuldurkunden
Am 10. Dezember 1889. Kgl. Bayer. Amtsgericht Neumarkt, gez. Pfrang, K. A. R. Beglaubigt: (L. S.) K. Gerichtsschreiberei: 888 E
Die nachstehenden Grundstückzeigenthümer haben behufs Löschung der untenbezeichneten angeblich ge⸗ tägten, Hypothekenposten deren Aufgebot beantragt, nämlich:
I. der Weber Johann Jacob Baumbach in Nieder⸗ dorla, vertreten durch den Rechtsanwalt Engelhart zu Mühlhausen i./Thr., das Aufgebot der im Grund⸗ buche von Niederdorla Band 1 Blatt 169 in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 4 und Band 7 Blatt 349 in Abtheilung III. unter Nr. 2 eingetragenen Post:
„176 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf. Erbgelderforderung nebst 5 % Zinsen auf Grund des Erbrezesses de . 7. “
. der Oekonom Christian Ludwig Höch zu Lenge⸗ feld, vertreten durch den Rechtsanwalt dh n Len 2* Mühlhausen i./Thr., das Aufgebot der im Grund⸗ buche von Lengefeld Band 9 Blatt 57 und 73 in Fotheitung III. unter Nr. 1 und 8 eingetragenen
en:
70 Thlr. Darlehn nebst 5 % Zinsen aus der Obligation vom 30. März 1836 68 Fräulein von Wintzingerode hier auf Grundstück Nr. 3 eingetragen zufolge Verfügung vom 1. September 1836“,
. ¹00 Thlr. Darlehn nebst 5 % Zinsen und Kosten aus der Obligation vom 27. März 1843 für den Justizrath Adolph Steinbach hier eingetragen auf Grundstück Nr. 41 zufolge Verfügung vom 2. Juni 1843 und vererbt auf Marie Christine, geb. Stein⸗ bach, Ehefrau des Kaufmanns und Inspektors Später in Breslau, und auf Grund der Vollmacht vom 16. August 1850 von dem Obergerichts⸗Assessor Später laut Urkunde 88 Pee.e vns dem Regierungsrath
enk hier cedirt, eingetragen zu ü Fel. J ace sig.
„Die Wittwe Martha Reinhardt, geb. Pflug, und deren Kinder, der Oekonom Heintich Pllag; Reinhardt und die Füen des Gastwirthes August Fuchs, Ottilie, geb. Reinbardt, zu Windeberg, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Engelhart zu Mäͤhl⸗
Oberpfalz.
8
hausen i/Thr., das Aufgebot der im Grundbuche von Windeberg Band 9 Blatt 125 und Band 4 Blatt 57 in Abtheilung III. unter Nr. 4 eingetra⸗ genen Posten:
21 Tbhlr. 23 Sgr. aus dem Mandate vom 4. Juli 1868 für den Kaufmann J. G. Klöppel in Mühl⸗ ausen“,
.40 Thlr. Darlehn nebst 5 % Zinsen aus der Obligation vom 14. Februar 1852 für den Horn⸗ drechsler Johann Christian Hagenbruch und dessen Ehefrau Marie Susanne, geb. Kornrumpf“.
IV. a. die Wittwe Martha Elisabeth Haube, geb.
Urbach, b. der Schutzmann Gottfried Haube, c. die Frau des Stellmachers Carl Zi Marie, geb. Haube, 1 d. der Ackermann Gottfried Haube, e. der Ackermann Gustav Schaefer, lu b. in Berlin, im Uebrigen zu Lengefeld, vertreten durch den Rechtsanwalt Engelhart zu Mühlhausen i./Thr., das Aufgebot der im Grundbuche von Lenge⸗ feld Band 13 Blatt 565 in Abtheilung III. unter Nr. 3, Band 14 Blatt 72, jetzt Band 11 Blatt 157 in Abtheilung III. unter Nr. 6 und Band 13 Blatt 333 in Abtheilung III. unter Nr. 1 einge⸗ tragene Post:
250 Thlr., Rest von 675 Thlr., rückständige Kauf⸗ gelder nebst 4 % Zinsen aus dem Kontrakte vom 9. März 1844 für den Bierbrauer Johann Gott⸗ fried Kersten hier, zufolge Verfügung vom 12. Fe⸗ bruar 1847 eingetragen.
Die ihrer Person und ihrem Aufenthalte nach unbekannten Inhaber der vorgedachten Hypotheken⸗ posten werden aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem Termine am 29. Mai 1890, Vormit⸗ tags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 21) anzumelden, widrigenfalls die Aus⸗ schließung mit ihren Rechten und die Löschung der Hypothekenposten erfolgen wird.
Mühlhausen i./Thr., den 31. Januar 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
Koehler. 1
[658577 Aufgebot. 8
Das Grundstück Flur 32 Nr. 328/146 der Ge⸗ meinde Tengern „Auf'm Esch, 23 a 18 qm groß“, ist im Grundbuch von Tengern Band 19 Seite 331 auf den Namen des Christian Friedrich Holtmann vulgo Leibzüchter Kleine bei Nr. 32 Tengern einge⸗ tragen. Dieses Grundstück nimmt der Neubauer Heinrich Meyer Nr. 74 Tengern als sein Eigenthum in Anspruch und hat das Aufgebot desselben bean⸗ tragt zum Zwecke der Besitztitelberichtigung im Grundbuch. .
Es werden daher alle Eigenthumsprätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück späͤtestens im Aufgebotstermine, den 9. Mai 1890, Morgens 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, unter der Ver⸗ warnung, daß im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Bescheinigung des vermeintlichen Widerspruchs⸗ rechts der Ausschluß aller Eigenthumsprätendenten und die Eintragung des Besitztitels für den Antrag⸗ steller erfolgen werden.
Lübbecke, den 14. Februar 1890. Königliches Amtsgerich
[65865]
8— 8 8 Auf Antrag nachbenannter Vormünder:
1) des Vorbürgers Hjorth in Ratzeburg werden dder am 27. Oktober 1819 zu Kopenhagen ge⸗ borene Karl Moritz Erichsen Dehn, Sohn des Hautboisten Johann Friedrich Wilhelm Dehn zu Kopenhagen, dann Ratzeburg, des Kaufmanns Fr. Dierking in Ratzeburg werden der am 4. Mai 1819 zu Ratzeburg geborene Johann Heinrich Bernhard Köster, Sohn des Glasers Johann Heinrich Bernhard Köster zu Ratzeburg, 1 des Kaufmanns C. Stapelfeldt in Ratzeburg werden der am 26. März 1814 zu Ratzeburg geborene Karl August Ferdinand Reinhard, Sohn des Korbmachers Johann Karl Rein⸗ hard in Ratzeburg, welche verschollen sind, eventuell deren Erben, sowie alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Forderungen oder Ansprüche an das vormundschaftlich verwaltete Vermögen der Verschollenen zu haben ver⸗ meinen, aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, 12. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin hierselbst zu melden, widrigenfalls die Verschollenen für todt erklärt und deren Vermögen den sich dazu Legiti⸗ mirenden zugesprochen werden wird.
Todeserklärung und Ausschlußurtheil werden ledig⸗ lich an der Gerichtstafel des unterzeichneten Gerichts ausgehangen werden.
Ratzeburg, 10. Februar 1890.
Königliches Amtsgerich
8 8* — éOA—
Der Unteroffizier Hermann Heinrich Friedrich Kraul von Stendal, zuletzt Unteroffizier beim Olden⸗ burgschen Dragoner⸗Regiment Nr. 19 zu Oldenburg, geboren am 10. Februar 1848 zu Halberstadt, ist im Jahre 1875 von Oldenburg verschwunden. Sein Abwesenheits⸗Vormund, Schuhmacher Friedrich Koch zu Stendal hat das Aufgebot behufs Todeserklärung beantragt. Der Verschollene bezüglich die unbekannten Erben und Erbnehmer desselben werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 22. Dezember 1890, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Amtsgericht, Domstraße Nr 12, Zimmer Nr. 2 bestimmten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls der Verschollene für todt erklärt werden wird. Stendal, den 10. Februar 1890,
1“ Königliches Amtsgericht
[65858] Aufgebot.
Auf den Antrag des Vormundes der drei minder⸗ jährigen Kinder zweiter Ehe des verstorbenen Ober⸗ holzhauers Johann Heinrich Leister, des Büchsen⸗ machers Louis Eck zu Benshausen, werden alle Nach⸗ laßgläubiger des am 23. Oktober 1889 zu Bens⸗ hausen verstorbenen Oberholzhauers Johann Heinrich Leister aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 18. April 1890, Fese tt. 11 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, arkt Nr. 1, Zimmer Nr. 12, ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß des Johann Heinrich Leister anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre An⸗ sprüche nur insoweit geltend machen können, als der
Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befrie⸗ digung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Suhl, den 13. Februar 1890. “ 8.
Königliches Amtsgericht.
11u16““ 1
[658631 Aufgebot.
Am 12. Mai 1888 ist die Wittwe des im Jahre 1878 verstorbenen Altsitzers Hans Jührs, Marie Jührs, geb. Wollgast, zu Wittenberge verstorben und ist laut Verhandlung des Königlichen Amts⸗ gerichts Wittenberge vom 10. Mai 1889 der Töpfer⸗ meister August Krüger zu Wittenberge zum Pfleger bestellt worden.
Auf Antrag des Bahnarbeiters Friedrich Jührs zu Wittenberge, e 5 wohnhaft, als Erb⸗ interessenten werden die Erben und nächsten Ver⸗ wandten der Wittwe Marie Jührs, geb. Wollgast, aufgefordert, spätestens im Termin am Sonnabend, den 29. November 1890, Vormittags 10 Uhr, sich zu melden, widrigenfalls der Nachlaß den sich meldenden und sich legitimirenden Erben, in Ermange⸗ lung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen der Erbschaftsbesitzer anzuerkennen schuldig und weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen wird fordern dürfen.
Wittenberge, den 18. Februar 1890
Königliches Amtsgericht.
185889] Aufgebot.
Auf Antrag des Nachlaßpflegers, des Rechts⸗ anwalts Schweichler zu Sensburg, werden die un⸗ bekannten Erben des am 20. Februar 1889 zu Schönfeld verstorbenen Losmanns Friedrich Kloß aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin Sonn⸗ abend, den 21. Februar 1891, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß des Losmanns Friedrich Kloß bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 1), anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß ausgeschlossen werden und der Nachlaß den sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung derselben aber dem Fiskus verabfolgt werden wird. Der sich später meldende Erbe ist schuldig, alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers an⸗ zuerkennen und weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt, er muß sich mit der Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen.
Seusburg, den 13. Februar 1890.
Königliches Amtsgericht.
F 197 (668700) Bekanntmachung. Auf den Antrag des Amtsgerichtssekretärs Josef Gorke zu Sagan, des Pflegers des Straßenarbeiter Josef Meergans'schen Nachlasses von Schreiberhau, sowie auf den Antrag des Referendars Karl Bocksch zu Hermsdorf u. K., des Pflegers des Arbeiter Friedrich Neumann'schen Nachlasses von Petersdorf und des Wittwe Beate Wolf'schen Nachlasses von Kynwasser⸗Saalberg, werden die Erben “ a. des am 10. Mai 1882 im St. Hedwigsstift zu Warmbrunn verstorbenen Straßenarbeiters Josef Meergans aus Schreiberhau, . des am 2. August 1889 im St. Hedwigsstift zu Warmbrunn verstorbenen Arbeiters Fried⸗ rich Neumann aus Petersdork, .der am 24. Mai 1889 zu Kynwasser⸗Saal⸗ berg verstorbenen Wittwe Johanne Beate Wolf, geb. Aßmann, aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermine vom 11. Dezember 1890, Vormittags 9 ¼ Uhr (Königlichen Amtsgerichts, Zimmer Nr. IX.), ihre Rechte und Ansprüche anzumelden, widrigenfalls der resp. Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers an⸗ zuerkennen schuldig, weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen würde fordern dürfen. Hermsdorf u. K., den 15. Februar 1890. Königliches Amtsgericht.
[658677 Bekanntmachung.
Der Kaufmann Alexander Friedländer und dessen Ehefrau Johanna, geborene Frank, haben in ihrem am 16. Dezember 1889 publicirten Testamente vom 23. März 1888 ihre Kinder Albertine, Adolf und Karl Friedländer bedacht.
Berlin, den 3. Februar 1890.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.
[658632 Bekanntmachung. 1“
Bei dem unterzeichneten Gericht befinden sich in Verwahrung die Testamente:
1) der Eigenkäthner Andreas und Marianna, geb. Kostuch, Malinowski'schen Eheleute zu Chmielno, errichtet am 21. März 1832,
2) des Gutsbesitzers Josef Gabriel v. Laszewski zu Sullenczyn, errichtet am 25. Mai 1832,
3) der Eigenkäthner Wilhelm und Constantia, geb. Schröder, Hein'schen Eheleute zu Ostroschken, er⸗ richtet am 4. Mai 1833,
deren Publikation bisher nicht beantragt ist.
Die Interessenten werden hiermit auf Grund des §. 218 Thl. I. Tit. 12 Allg. Landrechts aufgefordert, die Publikation nachzusuchen. ““
Karthaus, den 10. Februar 1890.
Königliches Amtsgericht.
1e5bbsl Abwesenheitsverfahren. Durch Entscheidung der Civilkammer des K. Landgerichts Kaiserslautern, erlassen in deren nicht öffentlichem Sitzung vom vierzehnten Februar achtzehnhundert neunzig, wurde Wilhelm Knoth — Sohn des in Otterberg verlebten David Knoth und dessen ebenfalls allda verstorbenen Ehefrau Charlotte Frey — früher in Otterberg wohnhaft, für abwesend erklärt und folgende Feee an 1) Margaretha Knoth, gewerblose Ehefrau von Jakob Hager, Ma⸗ schinenführer, auf der Lampertsmühle, Gemeinde Erfenbach wohnend und letzterer selbst der ehelichen Ermächtigung und Gütergemeinschaft wegen, 2) Philipp Knoth, Schuhmacher, in Otterberg wohnhaft, gegen eine kontradiktorisch mit der K. Staatsanwaltschaft zu stellende Kaution in den provisorischen Besitz
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des Vermögens des genannten Abwesenden ein⸗ gewiesen. 5 Kaiserslautern, den 17. Februar 1890.
Der Kgl. I. Staatsanwalt Bossert.
[65961] Bekanntmachung.
Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 26. August 1889 hier verstorbenen ehemaligen Restaurateurs Eugen Benno Unrein ist durch rechts⸗ kräftiges Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 20. Januar 1890 beendet.
Berlin, den 10. Februar 1890.
Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 49.
[65960] Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Erbpächters Kaspar Heinrich Beintmann Nr. 43 Bockel hat das Königliche Amts⸗ gericht zu Halle i. W. am 15. Februar 1890 durch den Amtsrichter Plate, da der Antragsteller den Verlust des nachstehend bezeichneten Sparkassen⸗ buches und die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat, für Recht erkannt: das von der Kreissparkasse zu Halle i. W. auf den Namen des Erbpächters Kaspar Heinrich Beintmann Nr. 43 Bockel ausgestellte Spar⸗ kassenbuch Nr. 1778 über 700 ℳ 28
wird für kraftlos erklärt. 8
[65955] Verkündet den 11. Februar 1890.
Riepen, als Gerichtsschreiber.
1 Im Namen des Königs!
Auf den Äntrag der Ehefrau Maria Margaretha Steenbock, verw. Meisner, und Sielck, geb. Jaacks, in Stuvenborn erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bramstedt durch den Amtsrichter Mannhardt für Recht: 8 .
1) Der Kontrakt zwischen dem Käthner Hinrich Jaacks in Stuvenborn und der Wittwe Maria Margaretha Meisner, verw. Sielck, geb. Jaacks, in Sievershütten vom 30. Juni 1880, aus welchem im Grundbuch von Stuvenborn, Band I. Blatt 14 in der III. Abtheilung unter Nr. 3 für den Ersteren nnd dessen Ehefrau Anna Ramm 400 ℳ eingetragen ind; 2) die Obligation des Käthners Christian Bark⸗ mann in Sievershütten vom 7. Februar 1882, aus welcher im Grundbuch von Sievershütten, Band I. Blatt 16 in der III. Abtheilung unter Nr. 4 für die Ehefrau Maria Margaretha Steenbock, verw. Sielck, und Meisner, geb. Jaacks, in Stuvenborn 900 ℳ eingetragen sind, 1
werden für kraftlos erklärt.
Mannhardt. [66060] Verkündet am 11. Februar 1890. Riepen, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Käthners Christian Bark⸗ mann aus Sievershütten erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bramstedt durch den Amtsrichter Mannhardt für Recht: 3
Der Kontrakt zwischen dem Hufner Johann Tiedemann in Hüttblek und dem Schneidermeister Johann Detlef Meisner in Sievershütten vom 4. November 1873, aus welchem im Grundbuch von Sievershütten, Band I. Blatt 16 in der III. Ab⸗ theilung unter Nr. 3 für den Ersteren 120 ℳ ein⸗ getragen sind, wird für kraftlos erklärt.
Mannhardt.
[66120] 8 8 Durch Ausschlußurtheil vom 1. Februar 1890 ist erkannt: 1) Hinsichtlich der Hypothekenposten Abthei⸗ lung III. Nr. 1 und 2 Band 1 Blatt 5 des Grund⸗ buchs von Wendischbrome, nämlich: für die Schwestern Margarethe Dorothee Schulz, Catharine Marie Schulz und Anna Margarethe Schulz, je 20 Thlr. zur Ver⸗ löbniß, 5 Thlr. zum Ehrenkleide und ander⸗ weite Naturalien, b. für Christoph Schulz 30 Thlr, eine Lade und ein halbes Bett, 8 werden die Rechtsnachfolger der genannten Gläu⸗ biger mit ihren Ansprüchen auf die genannten Hypothekenposten ausgeschlossen. .
2) Die Hypothekenurkunde über die in demselben Grundbuchblatte Abtheilung III. unter Nr. 3c. für Anna Margarethe Dorothee Schulz eingetragenen 90 Thlr. Courant Abfindung aus §. V. des Erbrezesses 8 1845 wird für kraftlos erklärt. ndorf, den 1. Februar 1890.
Königliches Amtsgericht. G [65962] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 14. Februar 1890 ist das Dokument über die im Grundbuch von Neuwuhrow Band III. Nr. 130 Abtheilung III. Nr. 4 für den Halbbauer Wilhelm Ziemer eingetragenen, demnächst auf die Geschwister August Albert, Christian Friedrich und Mathilde Ottilie Friederike Ziemer umgeschriebenen 150 Thaler, welches nach Löschung der Antheile der beiden ersteren Geschwister nur noch über den An⸗ theil der Ottilie Friederike Ziemer von 50 Thalern lautet, für kraftlos erklärt.
Tempelburg, den 14. Februar 1890.
Königliches Amtsgericht. [65957] m Namen des Königs!
Auf den Antrag der Besitzer Friedrich Bruckert,
erdinand Reuter, August Reich, Wilhelm Weller,
riedrich Ipach und Gottlieb Moritz erkennt das önigliche Amtsgericht zu Goldap durch den Amts⸗ richter Vogelreuter für Recht:
I. Folgende Hypothekenurkunden: 8
1) über 70 Thaler Erbtheil, eingetragen für Mag⸗ dalene Gehrhoff in Abth. III. Nr. 1 des dem Friedrich Bruckert gehörigen Grundstücks Jurgait⸗ schen Nr. 2 auf Grund des Rezesses vom 11. Sep⸗ tember 1848,
2) über 50 Thaler Darlehn der verwittweten Frau Gutsbesitzer Auguste Albrecht, geb. Eschment, ein⸗
etragen in Abtb. III. Nr. 1 des dem Ferdinand Kenter gehörigen Grundstücks Szittkehmen Nr. 27 auf Grund der Urkunde vom 30. August 1853,
3) über 28 Thaler Erbtheil der Geschwister Friedrich, Gottlieb, Wilhelmine, Johann, Karl, Fer⸗ dinand und Justine Louise Augustat, eingetragen in
Abth. III. Nr. 2 des dem August Reich gehörigen
Grundstücks Rominten Nr. 41 auf Grund des Re⸗ zesses vom 20. Mai 1846,
4) über 30 Thaler Erbtheil des Friedrich Dzewas, eingetragen in Abth. III. Nr. 1 des dem Friedrich Ipach gehörigen Grundstücks Schuicken Nr. 14 auf Grund des Rezesses vom 12. November 1840,
25) über 19 Thaler 27 Sgr. 2 Pf. und 1 Thaler 12 Sgr. 10 Pf. Zinsen, eingetragen für den Kauf⸗ mann J. Schliewen auf Grund des Mandats vo 8. Mai 1855 in Abth. III. Nr. 1 des dem Wilhelm Weller gehörigen Grundstücks Theerbude Nr. 1,
6) über 110 Thaler Erbtheil, eingetragen für Karl mheaeh in I1“ v Gottlieb Moritz gehörigen Grundstücks Szielasken Nr. 2 des Rezesses vom 15. April 1854, Tacf ..
h ö Hr⸗. 558
. Die Kosten des Verfahrens werden den Antra stellern Friedrich Bruckert, Ferdinand Reuter, Augu
lieb Moritz auferlegt. „ Vogelreuter. 8 Verkündet am 8. Februar 1890 Gaenzer, Gerichtsschreiber.
184695] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königl Amts gerichts vom 20. Dezember 1889 sind die unbekannten
Kreis Pleß, verstorbenen Auszüglers Paul Duda mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß ausgeschlossen Sohrau O.⸗S., den 3. Februar 1890. Königliches Amtsgericht.
[65887] Oeffentliche Zustellung. Dorothee
Die verehelichte Arbeiter Neubauer,
berge, vertreten durch den Rechtsanwalt grimm zu Neu⸗Ruppin, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Friedrich Wilhelm Franz Neubauer aus
böslicher Verlassung und Versagung des Unterhalts mit dem Antrage auf Ehescheidung, das zwischen den
Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und demselben die Kosten des Rechtsstreits aufzu⸗ erlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neu⸗
gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Auszug der Klage bekannt gemacht. Y811““ 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Lundgerichts.
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[65888] Oeffentliche Zustellung.
Koch, zu Dobrilugk, vertreten durch den
gerber Karl Henkel, früher zu Dobrilugk, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung,
zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗
Zimmer Nr. 17, auf den 14. Mai 1890, Vor⸗
gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Kottbus, den 10. Februar 1890. Wolff, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[65878] Oeffentliche Zustellung. 6 Der Bergmann Johannes Heinzeroth von Rom⸗ merode als gesetzlicher Vormund des von seiner Tochter Gertrude Heinzeroth am 1. Januar 1890 geborenen Kindes Elisabeth Heinzeroth, klagt gegen den Schneider Elias Wilhelm Gunkel von Wicken⸗ rode auf Anerkennung der Vaterschaft und Alimen⸗ tation. Der Kläger behauptet, der Beklagte sei der Vater des erwähnten Kindes und beantragt, den Beklagten zu verurtheilen:
a. seine Vaterschaft anzuerkennen,
des Kindes vom Tage seiner Geburt an gerechnet 9 ℳ baar und 2 Viertel Korn Kasseler Gemäßes, vierteljährlich im Voraus zahlbar, zu leisten,
Jea. das Kind von dessen zurückgelegtem 10. Lebens⸗ jahr an zu sich zu nehmen und für dessen ferneres Fortkommen zu sorgen.
Aufenthalt unbekannt ist, zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Großalmerode auf Freitag, den 11. April 1890, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der
bekannt gemacht. . „Mackenroth, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
— H —
[65883] Oeffentliche Hustellung.
Der Tagelöhner Anton Zimmerman 5
a./Rhein, Brunostraße Nr. 2, 88 98 Rechtsanwalt Scheunemann zu Stolp, klagt gegen die Erben des am 4. November 1888 zu Köln
nämlich:
1) den Büdner Friedrich Schmidt zu Schl
2) den großjährigen Albert Schmidt, 85 Zein in
„Amerika, zuletzt in Schlawin,
3) . groflährites eenen Sech nidt, zur Zeit un⸗
en Aufentha 8
Sosare 1 n Amerika, zuletzt in en großjährigen August Schmidt, it Kanonier in der 7. Compagnie 2 Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 2 zu Neufahr⸗ wasser, früher zu Kamelow bei Lauenburg
5) - lähr en minderjährigen Ernst Schmidt. i unbekannten Aufenthalts, 21 in 8eun 8e 8
6) den minderjährigen F in Amerik Schlawin,
7) den minderjährigen Otto Schmidt, zur Zeit bei
ddem Beklagten zu 1 in Schlawin,
Reich, Friedrich Ipach, Wilhelm Weller und Gott⸗- 1
Erben des am 20. Dezember 1887 zu Warschowitz,
Wittenberge, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen
Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den
Ruppin auf den 8. Mai 1890, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen hei dem
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Die verehelichte Lohgerber Henkel, Auguste. Pir. echts.
anwalt Dedolph zu Kottbus, klagt gegen den Loh⸗
mit dem Antrage auf Ehescheidung: „das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil kammer des Königlichen Landgerichts zu Kottbus,
mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem
b. als jährlichen Beitrag zu den Erziehungskosten bis zu dessen zurückgelegtem 10. Lebensjahre jährlich
Kläger ladet den Beklagten, dessen gegenwärtiger
öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage
a./Rhein verstorbenen Tagelöhners Bernhard Schmidt,
Sophie Wilhelmine, geb. Mummethey, zu Witten Paele⸗
N ranz Schmidt, angeblich. a unbekannten Aufenthalts, zuletzt 88. 18
₰* 9 .