1890 / 50 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

beiden Gegenkandidaten. Darum ist es nur dann möglich, den Sieg zu gewinnen, wenn alle Gegner der Sozialdemokratie geschlossen und mit ganzer Kraft in den neuen Kampf eintreten. Darum richten wir schon heute unter dem tiefernsten Eindruck des Wahlergebnisses im Reich und in unserer Stadt, unter der Wucht der Lehren, die es enthält, an alle vaterlandsliebenden Bürger unserer Stadt, a ch an diejenigen, die die deutschfreisinnige Partei bisher auf das Schärfste bekämpft haben, die dringende Bitte, daß sie um des Zieles willen, den Sieg der sozialdemokratischen Partei mit seinen unheilvollen Wirkungen in Breslau zu verhüten, alle Bedenken bei Seite setzen und in beiden Wahlbezirken, in West für den freisinnigen Kandidaten, in Ost für den der Kartellparteien Mann für Mann ein⸗ treten. So schwer manch Einem der Weg zur Stichwahl auch werden mag, er ist unter den gegebenen Verhältnissen nöthig „zum Wohle des Vaterlandes“. Und wo es das gilt, da geht ein patrio⸗ tischer Mann willig auch einen sauren und schweren Weg“

Ueber das Wahlergebniß in Elsaß⸗Lothringen urtheilt

die „Straßburger Post“ ee 8 8 „Vergleichen wir die Ergebnisse der diesmaligen Reichstagswall mit denen der früheren, so müssen wir zu dem Ergebniß kommen, daß das Land sich von der grundsätzlichen Opposition abgewendet bat und allmählich immer mehr dazu übergeht, solchen Männern die Vertretung seiner Interessen im Reichstage anzuvertrauen, welche unter positiver Anerkennung der thatsächlichen Verhältnisse es als ihre Aufgabe erklären, im Einverständniß mit der Reichsregierung die „Interessen des Landes wahrzunehmen. Wir wollen dies Ergebniß bei Leibe nicht überschätzen, und wir warnen unsere politischen Freunde im Lande und im Reich ausdrücklich davor, sich jetzt etwa über⸗ triebenen Hoffnungen hinzugeben; nirgendwo ist der Optimismus weniger angebracht, als hier zu Lande. Aber wir wollen das Er⸗ gebniß der diesmaligen Wahl auch nicht unterschätzen; das wäre vielleicht ein noch größerer Fehler Die Wahl vom 20 Fe⸗ bruar 1890 ist in ihren Ergebnissen ganz entschieden die beste, welche bisher in Elsaß Lothringen stattgefunden hat. Sie zeigt, daß der e. bes und kröͤstig auszuschlagen beginnt. ür uns aber gelten jetzt mehr denn je die goldenen t Fürste Bismarck: Ruhe und Geduld!“ . 11u1u“·

Literatur.

Transfeldt, (Oberst „Lieut.): Das Infanterie ⸗Ge⸗ wehr 88. Zum Gebrauch für die Mannschaften. Mit 22 Ab⸗ bildungen. Preis 15 ₰. E. S. Mittler & Sohn, Ksönigliche Hofbuchhandlung, Berlin SW 12, Kochstraße 68— 70. Mit der neuen Schußwaffe („Infanterie⸗Gewehr 882) sich schnell und sicher vertraut zu machen, ist für den deutschen Infanteristen augenblicklich das wichtigste Erforderniß. berst⸗Lieutenant Transfeldt, der durch

sseine militärischen Unterrichtsbücher bekannt ist, hat eine kurze, durch

Exerzierreglement für die Infanterie, 1889, Neues? S

8 Inhalts derselben alle diejenigen Abweichungen

Mullaghmore

Cork, Queens-

8 8 Neufahrwasser W Memel. V N

Karlsruhe. Wiesbaden. 5 NO

Chemnitz. Berlin... Wien.

viele Abbildungen erläuterte Belehrung über dieses neue Gewehr aus⸗ earbeitet, die sich ebensowohl zum Selbstunterricht wie auch zur Be⸗ safien Seitens der Truppentheile für die Instruktion der Mann⸗ chaften eignet. 1 1

Was enthalten die Schießvorschrift und das Abdruck von E. S. Mittler u. Sohn, Königliche Hofbuchhandlung Berlin SW 12, Kochstraße 68 70. Die Heraus⸗ abe einer neuen „Schießvorschrift“ und eines neuen „Exerzierreglements ür die Infanterie“ legt den Wunsch nahe, durch eine Prüfung des und Neuerungen hervorzuheben, durch welche sich beide Dienstvorschriften von den bis⸗ herigen gleichartigen unterscheiden. Eine solche Verständniß und Ein⸗ übung der neuen Vorschriften erleichternde und beschleunigende Zu⸗ sammenstellung der wesentlichen Unterschiede bringt die vorstehend genannte Schrift.

Hand buch für die Offiziere des Beurlaubten⸗ standes der Infanterie. Soeben erschienen: I Theil: Ein⸗ leitung, VIII. Abschnitt: Waffen, Munition, Schießen.

Subskriptionspreis des Werkes einschließlich des Einbandes 5

E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Berlin SW. 12, Kochstraße 68— 70. Von vielen on 1 Stellen ist der Plan und gefördert worden, in einem „Hand⸗ buch für die Offiziere des eurlaubtenstandes der Infanterie“ alles für den Dienst dieser Offiziere Wissenswerthe in übersichtlicher und handlicher Form zusammenzustellen. Datselbe soll und kann nicht etwa das sorgfältige Studium der amtlichen Vorschriften entbehrlich machen, aber es dem nicht während des ganzen Jahres im Dienst be⸗ schäftigien Offizier erleicktern, sie zu benutzen und das für ihn Wich⸗ tigste daraus bervorheben. Von diesen Gesichtspunkten aus ist obiges Handbuch ausgearbeitet worden, derart daß ein größerer Kreis von Offizieren die einzelnen Abschnitte des Dienstes behandelt und der durch seine Instruktionsbücher bestens bekannte Oberst Lieutenant z D. Transfeldt sich der u““ und Gesammtbearbeitung dieser

Beiträge unterzogen! at.

Mannigfaltiges.

Ueber die aus Anlaß des fünfundsiebenzigjährigen Be⸗ stehens veranstalteten Festlichkeiten des Leib⸗Garde⸗Hu⸗ saren⸗Regiments in Potsdam am 22. Febrvar schreibt die „Post“: Das Regiment war auf Mittag auf dem Kasernenhof an der Neyuen Königstraße im weiten Carré aufgestellt. Die Musik stand auf dem rechten Flügel, im Ganzen etwa 70 Herren. Der Com⸗ mandeur, Oberst⸗Lseutenant von Gottberg, trat vor die Front, gab das Kommando und erwartete die Ankunft Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm von Württemberg. Er überreichte dem Prinzen den Front⸗Rapport und schritt mit ihm die Front des Regiments ab. Der Prirz war in der Uniform des Regiments. Dann hielt der Commandeur eine längere Anrede an das Regiment und gab eine kurze Geschichte der Heldenthaten des Leib⸗Garde⸗Husaren⸗Regiments. Weiter dankte der Commandeur dem Prinzen Wilhelm für sein Erscheinen und für das Interesse, das er dem Resiment bezeige, und forderte die Mann⸗ schaften auf, dem Kaiser treu zu bleiben und die Waffenthaten der Vorfahren zum Vorbild zu nehmen. Die Ansprache schloß mit einem Hoch auf den Kaiser. Der Parademarsch vor dem Prinzen erfolgte in Zügen und dann in Escadronsfront. Darauf vereinigten sich sämmt⸗ liche Offisiere zu einem einfachen Frübstück in der Speiseanstalt.

Nach Aufhebung der Frühstückstafel fand eine Reitbesichtigung in der Reitbahn statt, die einen festlichen Charakter annahm und gegen zwei Stunden währte. Der festliche Tag hob sich gegen Abend auf seine Höhe, da das Offizier⸗Corps und dessen Gäste e Majestät den Kaiser zum Festmahl erwarteten. In dem Empfangssaal der neuen Speiseanstalt, dessen künstlerischer Schmuck das lebensgroße Bildniß des Allerhöchsten Regiments⸗Chefs ist, versammelten sich das Offizier⸗Corps und seine Gäste. h

Kurz nach 5 Uhr erschien, empfangen vom Commandeur, Se. Majestät der Kaiser und König in der Unisorm des Regi⸗ ments. Der Kaiser begrüßte zunächst Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm von Württemberg, Se. Durchlaucht den Erbprinzen von Schaumburg⸗Lippe, dann den General⸗Obersten von Pape, hierauf alle die älteren Regimentskameraden, die ihm theils dem Namen nach, theils noch persönlich bekannt waren. Dann ging es zu Tisch. Im Speisesaal waren zwei lange Tafeln aufgestellt, andere be⸗ fanden sich in den Nebenräumen, da der Speisesaal die Zahl der Gäste, über 150, nicht fassen konnte. Der Kaiser hatte zur Rechten Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilbelm von Württemberg, zur Linken Se. Durchlaucht den Erbprinzen von Schaumburg⸗Lippe. Weiter saßen an der Seite der Chef des General⸗ stabes der Armee, Graf Waldersee, der mit dem Kaiser gekommen war, der Kriegs⸗Minister, Ihre Hoheiten die Herzöge Ernst Günther von Schleswig⸗Holstein und Johann Albrecht von Mecklenburg⸗ Schwerin. Den Platz dem Kaiser gegenüber hatte der Commandeur des Regiments inne, zu seiner Rechten Gereral⸗Oberst von Pape, zu seiner Linken der kommandirende General des Garde⸗Corps.

Bald nach Beginn des Mahles erhob sich der Commandeur und richtete eine Anrede an den Allerhöchsten Chef des Regiments, welche mit einem Hoch auf Se. Majestät schloß.

Se. Majestät der Kaiser antwortete in längerer Rede, deren Gedankengang (nach der „Post“*) etwa folgender war: Wie in dem Leben

Seiten und von maßgebenden

des Einzelnen es Gelegenbeiten gebe, einen Rückblick auf die Vergangenbeit

zu werfen, so sei eine solche einem Regimente an einem Tage wie dem heutigen gegeben. Es käme ein Zusammenhang zwischen einer jüngeren und älteren Generation zur Wirkung, die Jungen wollten den Alten zeigen, daß sie hinter den großen Erinnerungen nicht zurückgeblieben seien, und die Alten blickten mit Zuversicht in die Zukunft, sicher, daß die Tradition i Wirkens aufrecht erhalten bleibe. Wenn guch solche denktage unter hundert Jahren nicht offiziell seien, so sehe er dieselben doch gern, eben weil sie den Zusammenbang zwischen dem Jetzt und Einst erbalten und dadurch den Gedanken der Kameradschaft. Die Kameradschaft sei ein Grundpfeiler des Heeres, und dieses Band müsse jedes Regiment erhalten und stärken, weil sie nur allein Charaktere bilden, Männer erziehen könne. Was er heute von dem Regimente gehört habe, bestärke ihn in der Ueberzeugung, g. das Regiment, dessen Erinnerungen in die trübsten Zeiten des Faterlandes zurückgingen, und das den Feind über die Grenzen desselben geworfen habe, in demselben Geist auch in Zukunft seinem obersten Kriegsherrn dienen werde, mit derselben Pflichterfüllung, mit demselben Geborsam. Dazu müsse sich das Offizier⸗Corps in demselben Zustand erhalten, in dem es jetzt si. Das wünsche er dem Offizier⸗Corps des Leib⸗Garde⸗ Husaren⸗Regiments, und so trinke er auf die Offiziere des Regiments, auf die vordem, auf die jetzt und vivant sequentes!

Man kann sich keine zündendere Wirkung denken, als die, welche der Trinkspruch des Kaisers hervorbrachte. In ihr gipfelte das Fest.

Zur Feier des Jubiläums war von Mannschaften des Regiments eine Festvorstellung im Königlichen Schauspielhause vorbereitet worden. Das Haus war von Mannschaften des Regiments und von Angehörigen des Regiments in allen seinen Theilen gefüllt; nur die große Mittelloge, der erste Rang und die Prosceniumsloge blieben reservirt. Se. Majestät der Kaifer erschien nicht im Theater, wie das nach der Trauer wohl anzunehmen war. Im Laufe der Vorstellung erschienen Se. Königliche Hoheit Prinz Wilhelm von Württemberg, Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Mecklenburg⸗ Schwerin, Erbprinz und Erbprinzessin Reuß j. 2, Erbvrinz von Schaumburg⸗Lippe und ein Theil des Offiziercorps. Die Vorstellung bezann mit einer Fanfare und dem Kaiser Wilhelm⸗Hymnus, geblasen und gesungen von Trom⸗ petern und Sängern des Regiments in Parade⸗Uniform. Dann folgten drei kleine, eigens für das Fest geschriebene, dramatische Genrebilder, gespielt von Unteroffizieren und Mannschaften der Husaren. Am Schluß der Vorstellung entfaltete sich ein wunderbar schönes Bild. Der Kaiser war in der Uniform des Regiments auf dem alten „Zieten“ dargestellt, dem Pferde, das er während seciner Dienstzeit im Regiment geritten hatte. Ueber ihm wölbte sich ein prachtvoller Thron⸗ baldachin in Purpur und Gold, um ihn standen die Büsten Kaiser Friedrich's III. und Kaiser Wilbelm’'s I, überragt von herrlichen Kaiserschildern, weiter unten die Büsten Friedrich Wilbelm's IV. und Friedrich Wilhelm's III. Um diese gruppirt standen Husaren in der 85 Uniform und Ausrüstungen des Regiments bis zur neuesten

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Paris, 24. Februar. (W. T. B.) Der „Figaro“ kommt nochmals auf den Berliner Kongreß zu sprechen und sagt, Frankreich müsse an demselben theilnehmen mit vollkommener Loyalität der Gesinnung.

Wie verschiedene Blätter melden, wäre in der gestrigen Besprechung Tirards mit dem Präsidenten Carnot und Constans der Beschluß gefaßt worden, den Herzog von Orleans noch einige Tage in der Conciergerie zu halten.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Wetterbericht vom 24. Februar, Morgens 8 Uhr.

Stationen. Anfang 7 Uhr.

Temperatur in 0 Celstus C. =6 40 R.;

Tell.

Schauspielhaus. r Schauspiel in 5 Aufzügen von Schilller.

Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele.

haus. 46. Vorstellung. von R. Wagner.

Musik von Carl Millböcker. Julius Fritzsche.

Dienstag: Opern⸗ b Federmann. Anfang 7 Uhr.

Die Walküre in 3 Akten Dirigent: Kapellmeister Sucher.

48. Vorstellung. Wilhelm

burg. Dienstag:

3 Akten von Hugo Wittmann und Julius Bauer. 1 In Seene gesetzt von Dirigent: Hr.

Mittwoch: Der arme Jonathan.

Residenz-Theater. Direktion: Stegmund Lauten Zum 18. Male:

Christiansund

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O Aberdeen.. NW , WSW Kopenhagen. 72 N Stockholm. NW Haparanda. SO 2 halb bed. St. Petersbrg. SSO. 1 Nebel Moskau... WSW I wolkenlos

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Uebersicht der Witterung.

Am höchsten, 780 mm, ist der Lustdruck über Ost⸗ Schottland, am niedrigsten, unter 755 mm, bei eine flache, umfangreiche Theildepression iegt über dem östlichen Ostseegebiete. In Central⸗ Europa ist das Wetter ruhig, vorwiegend trübe und vielfach neblig, ohne nennenswerthe Niederschläge. Im Nord⸗ und Ostseegebiet ist fast überall Erwär⸗ mung eingetreten, sehr erheblich im mittleren Schweden, während im deutschen Binnenlande die Temperatur wenig Aenderung zeigt.

Deutsche Seewarte

In Scene gesetzt vom Direktor Dr. Otto Devrient. Anfang 7 Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 47. Vorstellung. Flick und Flock. Komisches Zauber⸗Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 49. Vorstellung. Der Manu der Freundin. Lustspiel in 1 Aufzug von Ernst Wichert. Hierauf: Die Prüfung. Lustspiel in 1 Aufzug von Lothar Clement. Zum Schluß: Post festum. Lustspiel in 1 Aufzug von Ernst Wichert. Anfang 7 Uhr.

Beutsches Theater. Dienstag: Die Stützen der

Gesellschaft. Mittwoch: Der Unterstaatssekretär. Donnerstag: Krieg im Frieden.

Anfang 7 ½ Uhr

stellungen. Hofpaur.

Hans Neuert. 7 ½ Uhr

Nautilus. Verliner Theater. Dienstag: König Oedipus. Der gefesselte Promethens.

Mittwoch: Gräfin Lea. Donnerstag: Der Veilchenfresser.

Tesüing-Theater. Dienstag: Die Ehre. Schauspiel in 4 Akten von Hermann Sudermann.

Mittwoch: Das Bild des Signorelli. Schau⸗ spiel in 4 Akten von Richard Jaffé.

Donnerstag: Zum 1. Male: Die Hochzeit von Valeni. Schauspiel in 4 Akten von Ludwig Ganghofer und Marco Brociner. 112. Male:

Pander.

Mann.

Bender. Thomas.

Wallner-Theater. Dienstag: Zum 116. M.: Der Hypochonder. Lustspiel in 4 Akten von G. von Moser. Anfang 7 Uhr. 8

Freitag: Neu einstudirt: Großstädtisch. Schwank in 4 Akten von J. B. v. Schweitzer. ““ 1

Dienstag:

111“

Victoria-Theater. Dienstag: Zum 191. M.: Stanley in Afrika. Zeitgemälde in 10 Bildern von Alex. Moszkowski und Richard Nathanson. Musik von C. A. Raida. Ballet von C. Severini

Anfang 7 ¼ Uhr. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Dienstag: Mit neuer Ausstattung: Zum 41. Male: Der arme h 1

e

in einem neuem 8 . 1““

Lustspiel in 3 Akten von Victorien Sardou. Deutsch In Scene gesetzt von Sieg⸗ Die neuen Dekorationen sind aus Hartwig, Hinze und Harder.

von Robert Buchholz. mund Lautenburg. dem Atelier der Herren

Mittwoch u. folgde. Tage: Marquise.

Belle-Alliance-Theater. Nur noch 4 Vor⸗

Dienstag: Gastspiel der „Münchener“ unter Leitung des Kgl. bayer. Hofschauspielers Hrn. Max B. 's Edelweiß⸗Liserl. Volksstück mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Musik von Franz Voith. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung. Voranzeige. Sonnabend, den 1. März:

Zum 4. Male:

Zum 1. Male: Der Großes Ausstattungsstück mit Gesang und Tanz in 13 Bildern nach Jules Verne von Carl Musik von E. Christiani.

Central-Theater. Direktion: gmwil Thomas

Dienstag: Zum 11. Male: Ein gemachter

Posse mit Gesang in 3 Akten (5 Bil⸗ Musik von G. Mi⸗ mit

8 .. Couplets von Alfred

In Scene gesetzt vom Direktor Emil

Anfang 7 ½ Uhr

Mittwoch: Benefiz für Hrn. Georg Kaiser

Ein gemachter Maun.

dern) von Eduard Jacobson. chaelis und G. Steffens.

F

Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstraße 72. 1 Der Goldfuchs. Gesangsposse in 4 Akten von Eduard ea. 88 Leopold Ely. Couplets theilweise von Gustav Görß. Musik von Franz Roth. 1“ Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Zum 18. Male:

n (Görlit)

Urania, Invalidenstraße 57/62, geöffnet von

12 11 Uhr. Dienst 27 4 3 schichte der Urwelt. ag um 7 ½ Uhr: Die Ge

Circus Renz, Karlstraße. 7 ¼ Uhr: Zum 35. Male: Deutsche Turner⸗ Große

atio⸗ Pantomime. Ball⸗ u. . hippique, ausgeführt von 8 arab.

orgeführt von Hrn. Franz

Dienstag, Abends nationale Original⸗

Renz. Ein großartiges Hürdle⸗Rennen mit

v 24 engl. Vollblutspringpferden, geritten von Damen

Kapellmeister und Herren. 4fache Fahrschule. Die vorzügl.

Tremplinspringe. Das Schulpferd Goldbird,

geritten von Frl Clotilde Hager. Auftreten der

vorzügl. Reitkünstlerinnen und Reitkünstler. ittwoch: Deutsche Turner.

Marqnise. Concert⸗Anzeigen.

Sing-Akademie. Dienstag, 25. Concert von Therese Dreßler⸗Heß und José da Motta. Anfang 8 Ubr 8

es.

Concert-Haus, Leipzigerstr. 48 (früher Bilse) Karl Meyder⸗Concert. Dienstag, 25. Febr.: Gesell⸗ schafts⸗Abend. Ouvert. „Oberon“ v. Weber. „Tell“ v. Rossini. „Raymond“ v. Thomas. Slav. Tanz Nr 8 v. Dvorak. Ungar. Lieder f. d. Violine v. Ernst, vorgetr v. Hrn. Concertmeister Queeckers. E1u*“ f. Piston v. Bilse, vorgetr. v. Hrn.

er.

Anfang

Familien⸗Nachrichten.

1

8

Rittmeister Carl von Tresckow (Dölzig, Nm.). Frl. Josephe von Meibom mit Hrn. Re⸗ Ernst von Philipsborn (Straß⸗ urg i. E.).

Frl. Jenny von Bergen (Tussainen). Geboren: Eine Tochter: Hrn. Konsul H. Malcomeß (King Williamstown, Süd⸗Afrika). Gestorben: Hr. Prem.⸗Lieut. Reinhard von Lin⸗

singen (Berlin). Hr. General⸗Lieut. D.

Albrecht von Sanitz (Berlin). Hr.

Regierungs⸗Rath Adolf Meier (Köln). 3 Major Willico von Bismarck (Magdeburg). Hr. Rittergutsbesitzer Frhr. Clemens August von Dücker (Roedinghausen b. Menden). Hr. Rittergutsbesitzer Gustav Raetzell (Briesnitz). Verw. Frau General Schubarth, geb. einich

Redacteur: Dr. H. Klee.

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 92. 8

Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

(304 ¼

Verlobt: Frl. Anna von Tresckow mit Hrn.

Verebelicht: Hr. Johannes Frhr. von Sanden

8

No. 50.

8 tender Anleihescheine

ste Beilage

Berlin, Montag, den 24. Februar

Königreich Preußen.

Auf den Bericht vom 15. Januar d. J. will Ich in Genehmigung des Beschlusses des Rheinischen Provinzial⸗ Landtages vom 21. Juni 1888 die anliegenden Regulative, betreffend die fernere Ausgabe auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Rheinprovinz durch Vermittelung der Landesbank der Rheinprovinz, hierdurch landesherrlich bestätigen. Gleichzeitig und in Folge dieser Meiner Be⸗ stätigung bewillige Ich gemäß §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Gesetz⸗Sammlung Seite 75) der Rheinprovinz hiermit das Privilegium, die in jenen Regulativen näher be⸗ zeichneten, nach Maßgabe derselben zu verzinsenden und ein⸗ zulösenden Anleihescheine nebst den erforderlichen Zinsscheinen und Anweisungen mit der rechtlichen Wirkung aus⸗

zustellen, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu

machen befugt ist, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachzuweisen. Uebrigens wird dieses Privilegium vorbehaltlich der Rechte Dritter und ohne dadurch für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats zu übernehmen ertheilt. Vorstehender Erlaß und die bei⸗ kiegenden Regulative nebst dazu gehörigen Anlagen sind nach Maßgabe des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Sammlung Seite 357) bekannt zu machen. 1“ Berlin, den 29. Januar 1890. 8 Wilhelm R. Freiherr Lueius von Ballhausen. von Scholz. Herrfurth.

An die Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, der Finanzen und des Innerr.

(Rückseite der Anleihescheine.) ö1“ Regulativ, betreffend die fernere Ausgabe auf den Inhaber lau⸗ der Rheinprovinz durch Ver⸗ mittelung der Landesbank der Rheinprovinz.

8 1.

Die Rheinprovinz hat die Befugniß, zur Verstärkung der Fonds der Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf und zwar durch Ver⸗ mittelung der Landesbank Geld anzuleihen und darüber auf den In⸗ haber lautende, Seitens der Gläubiger unkündbare Schuld⸗ verschreibungen unter der Bezeichnung:

„Anleiheschein der Rheinprovinz“ auszustellen und auszugeben. 3

Der Gesammtbetrag der auszugebenden Anleihe

Summe von zehn Millionen Mark nicht überschreiten.

Die Anleihescheine werden in 2000 Stück à 5000 nach dem beigefügten Muster ausgefertigt. 1“ 1

Die Ausfertigung geschieht durch den Provinzial⸗Ausschuß. Auf dem Anleiheschein ist die Unterschrift dreier Mitglieder des Provinzial⸗ Ausschusses sowie des Kontrolbeamten erforderlich. Der Provinzial⸗ Ausschuß hat insbesondere darüber zu wachen, daß die zehn Millionen Mark nicht überschritten werden. Die Ausfertigung ist öffentlich bekannt zu machen.

2

. 5.

Die Anleihescheine werden alljährlich mit drei und einem halben Prozent verzinst und die Zinsen halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli gezahlt. 1

Den Anleihescheinen werden zu diesem Zweck Zinsscheine auf je zehn halbe Jahre nebst Anweisungen nach dem beigefügten Muster beigegeben. G 8 8 8

Die Zahlung der Zinsen erfolgt gegen Rückgabe der betreffenden Zinsscheine vom Verfalltage ab durch die Landesbank der Rhein⸗ provinz. Das Forderungsrecht aus einem solchen Zinsscheine erlischt, wenn derselbe innerhalb fünf Jahren, vom Ablauf des Kalender⸗ jahres ab, in welchem er fällig geworden ist, nicht zur Zahlung präsentirt wird. W 1

Mit dem Ablauf der fünfjährigen Zeiträume werden nach vor⸗ heriger öffentlicher Bekanntmachung die neuen Zinsscheine dem Ein⸗ lieferer der Anweisung ausgereicht. Bei dem Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe nach Ablauf der für die Umwechselung bestimmten Frist an den Inhaber des An⸗ leihescheins.

Die Tilgung der Anleihescheine geschieht durch allmähliche Einlösung aus einem zu diesem Zwecke gebildeten Tilgungsstock mit jährlich mindestens einem halben Prozent der ausgegebenen Anleihescheine unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen.

Der Provinzialausschuß hat das Recht, den Tilgungsstock zu ver⸗ stärken. Die Tilgung beginnt nach Ablauf des auf die erste Ausgabe folgenden Kalenderjahres. 8

Die Einlösung wird im Wege der Aufkündigung nach vorheriger Bestimmung durch das Loos vorgenommen.

Die Ausloosung erfolgt durch die Landesbank unter Zuziehung des Kuratoriums während des Monats April, die Bekanntmachung der ausgeloosten und zu kündigenden Anleihescheine, welche die letzteren nach Reihe, Nummer und Betrag bezeichnen muß, innerhalb der I Mai und August, die Einlösung am 1. Oktober desselben

ahres. Der Provinzial⸗Landtag hat das Recht, sämmtliche noch um⸗ laufende Anleihescheine zu kündigen.

5.

Die Auszahlung des Kapitals für die ausgeloosten Anleihescheine erfolgt nach dem Nennwerthe derselben durch die Landesbank an den Vorzeiger der Anleihescheine gegen Rückgabe derselben.

Mit den Anleihescheinen sino zugleich die ausgereichten, nach dem Zahlungstermine fällig werdenden Zinsscheine einzuliefern. 3

Der Betrag der fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital gekürzt und zur Einlösung dieser Zinsscheine verwendet.

Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung eingereichten Anleihescheine sind in den nach §. 4 zu erlassenden Bekanntmachungen

inneru u bringen. 3 88 88 Ernn eang Anleihescheine dessen ungeachtet binnen dreißig Jahren

dem Zahlungstermine nicht zur Einlösung präsentirt, oder ist 8”2 nn Jah 2 Kraftloserklärung (§. 7) innerhalb dieser Frist nicht beantragt worden, so werden die Anleihescheine nach Ablauf der gedachten Frist zum Besten der Provinz als getilgt angesehen.

e die Anleihescheine betreffenden Bekanntmachungen erfolgen Segs „Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“, die „Kölnische“, „Aachener“, „Koblenzer“, „Trierer“ und „Düsseldorfer Zeitung“.

Sollte edes S ein fhen * die esegn devhe⸗ Blätter für die Veröffentlichung en, so muß di 1 Blätter ’8 den disher benutzten und noch e cheinen Blättern bekannt gemacht werden. 8

1u

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗Ges.⸗Blatt S. 83) beziehungsweise nach §. 20 des Aus⸗ führungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Ges.⸗Sammlung S. 281). 88

Zinsscheine und Anweisungen können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Es kann jedoch nach dem Ermessen der Landesbank demjenigen, welcher vor Ablauf der fünfjährigen Ver⸗ jährungsfrist (§. 3) den Verlust eines Zinsscheins bei der Landesbank anmeldet und bescheinigt, der Betrag des Zinsscheins, wenn letzterer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nicht präsentirt worden ist, nach Ablauf derselben ausgezahlt werden.

Für die Sicherheit der ausgegebenen Anleihescheine und deren Zinsen haftet die Rheinprovinz.

Der Provinzialausschuß überwacht die Befolgung der der bank überwiesenen Geschäfte. 1 e

Rheinprovinz. Anleiheschein XVIII. Reihe. Anleiheschein der Rheinprovinz.

VIII. Ausgabe 1 über 8 fünftausend Mark Reichswährung.

Reihe XVIII.

Die Rheinprovinz verschuldet dem Inhaber diese scheines fünftausend Mark Reichswährung, verzinslich mit drei und einem halben Prozent jährlich.

Diese Darlehnsschuld ist auf Grund des unter dem. . ten

18‧. Allerhöchst genehmigten Beschlusses des 34. Rheinischen Provinzial⸗Landtages vom 21. Juni 1888 kon⸗ trahirt worden. 3 1

Die Bestimmungen des umseitig abgedruckten Regulativs finden auf sie Anwendung.

Düsseldorf, den. . ten 6

Der Provinzialausschuß der Eingetragen in das Register Rheinprovinz. der Landesbank der Rhein⸗ (Unterschrift dreier Mitglieder.) provinz sub Fol.... .“ Der Kontrolbeamte. (Unterschrift.)

Vorderseite der Zinsscheine. Reihe XVIII. (Nr. 1 (bis 10).

Anleiheschein der Rheinprovinz

Reibe XVIII. Nr. 1 (bis 10). Rheinprovinz

Ersster (bis zehnter) Zinsschein erster Reihe

zum Anleiheschein der Rheinprovinz. VIII. Ausgabe. 1 Reihe XVIII. 8 über. 87 50 ₰.

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe am. . ten 18 „Z. und späterhin die Zinsen des vorgenannten Anleihescheins für das Halbjahr vom .. 9 ten .. . bis .. ten 18.. mit Siebenundachtzig Mark fünfzig Pfennig bei der Landesbank der

1 Rheinprovinz in Düsseldorf. Düsseldorf, denö. ten.. 1u“ Der Provinzialausschuß der Rheinprovinz. Der Kontrolbeamte. (Faesimile dreier Mitglieder.) (Unterschrift.) b. Rückseite der Zinsscheine. Zahlbar am. ten 1X“X“

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum .. ten 18 . erhoben wird.

a. Vorderseite der Anweisungen. 3 Rheinprovinz. 1 1 Anweisung zum Anleiheschein der Rheinprovinz. VIII. Ausgabe.

Reihe XVIII. 1“ über Fünftausend Mark zu drei und einem halben Prozent Zinsen.

b. Rückseite der Anweisungen. 1

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem vorbezeichneten Anleihescheine die zweite Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom 89 bis. bei der Landes⸗ bank der Rheinprovinz in Düsseldorf, sofern von dem Inhaber des Anleihescheins nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben ist.

Düsseldorf, den .. ten B

Der Provinzialausschuß der Rheinprovinz. Der Kontrolbeamte. (Faecsimile dreier Mitglieder.) (Unterschrift.) 86

Regulativ,

betreffend die fernere Ausgabe auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Rheinprovinz durch Ver⸗ mittelung der Landesbank der Rheinprovinz.

§. 1. 1 .

Die Rheinprovinz hat die Befugniß, zur Verstärkung der Fonds der Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf und zwar durch Ver⸗ mittelung der Landesbank Geld anzuleihen und darüber auf den In⸗ haber lautende, Seitens der Fläubiger unkündbaxe Schuldverschrei⸗ bungen unter der Bezeichnung: 1

Prleibeschein der Rheinprovinz“

auszustellen und auszugeben. 1 1

Der Gesammtbetrag der auszugebenden Anleihescheine darf die Summe von zehn Millionen Mark nicht überschreiten. 8

.2.

Die Anleihescheine werden im Betrage von einer Million Mark in Abschnitten von 500 ℳ, im Betrage von vier Millionen Mark in Abschnitten von 1000 und im Betrage von fünf Millionen e 1 Abschnitten von 5000 nach dem beigefügten Muster aus⸗ gefertigt. 1 Die Ausfertigung geschieht durch den Provinzialausschuß.

Auf dem Ankeibescheine ist die Unterschrift dreier Mitglieder des PesnEe sowie des Kontrolbeamten erforderlich.

er Provinzia lausschuß hat insbesondere darüber zu wachen, daß die zehn Millionen Mark nicht überschritten werden.

Die Ausfertigung ist Fftentach bekannt zu machen.

Die Anleihescheine werden alljährlich mit drei Prezent versins und die Zinsen halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli getahlt. 5 Anleihescheinen werden zu diesem Zwecke Zinsscheine auf je zehn halbe Jahre nebst Anweisungen nach dem beigefügten Muster beigegeben.

Die Zahlung der Zinsen erfolgt gegen Rückgabe der esen 9 Zinsscheine vom Verfalltage ab durch die Landesbank der Rhein

provinz. Das Forderungsrecht aus einem solchen Zinsscheine erlischt,

E11“

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußisch n Staats⸗Anzeiger.

1890.

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wenn derselbe innerhalb fünf Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres ab, in welchem er fällig geworden ist, nicht zur Zahlung prä⸗ wird. Ablauf d 8

„Mit dem auf der fünfjährigen Zeiträume werden nach vor⸗ heriger öffentlicher Bekanntmachung die neuen Adenc nach dem Einlieferer der Anweisung ausgereicht. Bei dem Verlust der An⸗ weisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe nach Ablauf der für die Umwechselung bestimmten Frist an den Inhaber des Anleihescheines.

§. 4

8 Die Tilgung der Anleihescheine geschieht durch allmähliche Ein⸗ lösung aus einem zu diesem Zweck gebildeten Tilgungsstock mit jährlich mindestens einem halben Prozent der ausgegebenen Anleihe⸗ scheine unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen. Der Provinzialausschuß hat das Recht, den Tilgungsstock zu verstärken. Die Tilgung beginnt noch Ablauf des auf die erste Ausgabe ixee 1“ Die Einlösung wird im Wege der Aufkündigung nach vorheri Bestimmung durch das Loos vorgenommen. Snc nach voeheriges

; durch die Landesbank unter Zuziehung des Kuratoriums während des

Monats April, die Bekanntmachung der ausgeloosten und zu kündi Anleihescheine, welche die letzteren nach Reihe, ͤ Betrag bezeichnen muß, innerhalb der Monate Mai und August, die Einlösung am 1. Oktober desselben Jahres. Der Provinzial⸗Landtag hat das Recht, sämmtliche noch umlaufende Anleihescheine zu kündigen. Der Landesbank der Rheinprovinz bleibt das Recht vorbehalten anstatt der Ausloosung, Anleihescheine auch im Wege des Rückkaufes wieder zu erwerben und zur planmäßigen Tilgung zu verwenden.

Die Auszahlung des Kapitals für die ausgeloosten Anleihescheine erfolgt nach dem Nennwerthe derselben durch die Landesbank an den Vorzeiger der Anleihescheine gegen Rückgabe derselben.

Mit den Anleihescheinen sind zugleich die ausgereichten, nach dem Zahlungstermine fällig werdenden Zinsscheine einzuliefert. Der Betrag der fehlenden Zinsscheine wird vom apital gekürzt und zur Einlösung dieser Zinsscheine verwendet. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung eingereichten Anleihe⸗ scheine sind in den nach §. 4 zu erlassenden Bekanntmachungen in Erinnerung zu bringen. Werden die Anleihescheine dessen ungeachtet binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine nicht zur Einlöfung präsentirt oder ist deren Aufgebot und Kraftloserklärung (§. 7) inner⸗ halb dieser Frist nicht beantragt worden, so werden die Anleihe⸗ scheine nach Ablauf der gedachten Frist zum Besten der Provinz als getilgt angesehen. 8

Alle die Anleihescheine betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Kölnische, Aachener, Koblenzer, Trierer und Düsseldorfer Zeitung. Sollte eines dieser Blätter eingehen oder die Landesbank andere Blätter für die Veröffentlichung wählen, so muß die Wahl anderer Blätter in den bisher benutzten und noch erschejnenden Blättern bekannt 9.g werden.

8

§. 7.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 83) beziehungsweise nach §. 20 des Aus⸗ führungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Sammlung Seite 281). Zinsscheine und Anweisungen können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Es kann jedoch nach dem Ermessen der Landesbank demjenigen, welcher vor Ablauf der fünfläbrigen Verjährungsfrist (5. 3) den Verlust eines Zinsscheins bei der Landesbank anmeldet und bescheinigt, der Betrag des Zinsscheines, wenn letzterer bis zum Ablauf der Ver⸗ jährungsfrist nicht präsentirt worden ist, nach Ablauf derselben aus⸗ gezahlt werden.

2

Für die Sicherheit der ausgegebenen Anleihescheine und deren Zinsen haftet die Rheinprovinz. . .

8 u 1 . Der Provinzialausschuß überwacht die Befolgung der der Landes⸗ bank überwiesenen Geschäfte.

1 Rheinprovinz C“ sp. XX. . 1 Reihe. IX. Ausgabe über

111q“ 11“ Fünfhundert (resp. Eintausend resp. Fünftausend) Mark Reichs⸗ währung Reihe XIX. (resp. XX. XXII). b

Die Rheinprovinz verschuldet dem Inhaber dieses Anleihe⸗ scheines Fünfhundert (resp. Eintausend resp. Fünftausend) Mark Reichswäbrung, verzinslich mit drei Prozent jährlich.

Diese Darlehnsschuld ist auf Grund des unter dem. ten ... 18 Allerhöchst genehmigten Beschlusses des 34. Rhei⸗ nischen Provinzial⸗Landtages vom 21. Juni 1888 kontrahirt worden.

Die Bestimmungen des umseitig abgedruckten Regulativs finden auf sie Anwendung. 8

Düsseldorf, den.. ten 1— 3

Der Provinzialausschuß der Eingetragen in das Register Rheinprovinz. der Landesbank der Rhein⸗ (Unterschrift dreier Mitglieder.)

provinz sub Fol.... (Unterschrift.)

Anleiheschein der Rheinprovinz

Anleiheschein der Rheinprovinz.

Der Kontrolbeamte

a. Vorderseite der Zinsscheine. Reihe XIX. (resp. XX. XXI.) Reihe XIX. (resp. XX. XXI.) Nr. 1 (bis 10) Nr. 1 (bis 10) Rheinprovinz

Erster (bis zehnter) Zinsschein erster Reihe

zum * Anleiheschein der Rheinprovinz IX. Ausgabe 1 Reihe XIX. (resp. XX. XXI.) Nr.... über Mark. . . Pf.

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe am . . ten 18 .. und späterhin die Zinsen des vor⸗ genannten Anleihescheines für das Halbjahr vom. ten bis. . ten 18. mit . Mark. Pf. bei der Landes⸗ bank der Rheinprovinz in Düsseldorf.

Düsseldorf, den. ten 18

Der ööu“ der Rheinprovinz. Der Kontrolbeamte Faesimile dreier Mitglieder.) (Unterschrift.)

b. Rückseite der Zinsscheine. Zahlbar am. ten 18.. Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis 18 erhoben wird.

v11“ 8