1890 / 51 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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Entscheidungen des Reichsgerichts.

Hat der Empfänger einer durch eine anfechtbare Handlung eines Schuldners aus dessen Vermögen erlangten Sache auf das Ver⸗ langen eines zur Anfechtung berechtigten Gläubigers (also eines Gläubigers, welcher gegen den insolventen Schuldner einen vollstreckbaren Schuldtitel für seine fällige Forderung erlangt hat) die anfechtbare Leistung ganz oder theilweise zurückgewährt, so ist er, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Civilsenats, vom 7. Oktober 1889, allen übrigen anfechtungsberechtigten Gläubigern gegenüber insoweit befreit, als die Rückgewähr erfolgt ist. Die übrigen an⸗ fechtungsberechtigten Gläubiger gehen insoweit leer aus; auch wird weder durch die Klageerhebung noch auch durch die Verurtheilung des Empfängers ein Vorzugsrecht für den Anfechtungskläger gegenüber den anderen anfechtungsberechtigten Gläubigern begründet.

Ein in einem Civilverfahren an sich zur Zeugniß⸗ verweigerung berechtigter Zeuge geht nach einem Ürtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 21. Oktober 1889 dadurch, daß er von dem Recht der Aussageweigerung keinen Gebraucht macht, nicht des Rechts, die Beeidigung der abgegebenen Aussage zu ver⸗ weigern verlustig. Es kann demnach ebenso in einem Civilverfahren wie in einem Strafrverfahren ein zur Zeugnißverweigerung berechtigter Zeuge die Beeidigung seines Zeugnisses verweigern.

Bezeichnet ein Produzent oder Handeltreibender seine Waare mit einem fremden Waarenzeichen im guten Glauben, daß es nicht gesetzlich geschützt sei, und erfährt er sodann, bevor er diese Waare in Verkehr bringt, daß das fremde Waarenzeichen durch Ein⸗ tragung geschützt worden sei, und bringt er trotzdem seine mit dem fremden Zeichen bezeichnete Waare in Verkehr, so ist er nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 12. Dezember 1889, wegen wissentlichen Inverkehrbringens widerrechtlich bezeichneter Waare aus S§. 14 des Markenschutzgesetzes zu bestrafen.

Die Bestimmung des §. 348 Str.⸗G.⸗B. („Ein Beamter, welcher, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit vorsätzlich eine rechtlich erhebliche Thatsache falsch beurkundet... wird mit Gefängniß“ ꝛc.) findet nach einem Urtheil des Reichsgerichte, IV. Strafsenats, vom 13. Dezember 1889 auch dann Anwendung, wenn der Beamte bei der falschen Beurkundung sich zwar innerhalbd seiner Zuständigkeit, aber nicht in recht⸗ mäßiger Ausübung seines Amts (beispielsw. ein Gerichtsvollzieher, welcher eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners unrechtmäßig vornimmt) befunden hat. Ein von einem preußischen Gerichtsvollzieher aufgenommenes Protokoll über die Einstellung einer Zwangsvollstreckung unter Bezeichnung der Schriftstücke, auf Grund deren die Einstellung erfolgt, ist als eine öffentliche Urkunde im Sinne des §. 348 Str.⸗G.⸗B. anzusehen.

unst und Wissenschaft.

In München starb heute der Professor Karl Emil von Schafhäutl. Geboren am 16. Februar 1803 zu Ingolstadt, studirte Schafhäutl Medizin und Chemie und gab schon als Student wissen⸗ schaftliche Abhandlungen heraus. Nachdem er auf Reisen in England, Frankreich und Spanien wirthschaftliche Studien gemacht, wurde er in München Professor der Geognosie, Bergbau und Hüttenkunde und 1849 Ober⸗Bibliothekar der Universität. Seine wissenschaftlichen Arbeiten sichern ihm einen hervorragenden Platz unter den deutschen Gelehrten. b

Am 22. Februaär starb zu Kopenhagen der Genre⸗ und Historienmaler Karl Heinrich Bloch, einer der bedeutendsten FKünstler Dänemarks. Von seinen Gemälden gehören die Bilder:

„Simson in der Mühle“, „Jairi Töchterlein⸗, „Christian II. im Gefängniß zu Sonderburg“ sowie eine ganze Reihe anderer zu den besten Erzeugnissen der neueren dänischen Malkunst.

Um das Interesse für die Verwendung geschmackvoller Fächer zu wecken und den zur Anfertigung solcher Arbeiten berufenen Kreisen neue Erwerbsquellen zu eröffnen, insbesondere aber die noch stark ausgedehnte Einführung von Fächern aus dem Auslande zu be⸗ schränken, erläßt der Badische Kunstgewerbeverein, wie das „Gewerbeblatt aus Württemberg“ mittheilt, an die Künstler und Kunstindustriellen eine Preisbewerbung für künstlerisch aus⸗ gestattete Fächer. Als zur Bewerbung geeignet sind nur ausge⸗ führte Arbeiten zu bezeichnen und somit zulässig: a. die auf Schwanen⸗ haut, Seide, Pergament, Stoff u. s. w fertig gemalten Fächerblätter; b die Fassung des Fächers für ssich allein, sei dies in Elfen⸗ bein, Perlmutter, Holz, Metall oder sonstigem Material, und e beide Theile zu einem vollständig montirten fertigen Fächer vereint. Als Bewerber sollen nur die Verfertiger der Arbeiten auftreten. Außer einem Ehrenpreis Ihrer Königlichen Hoheit der Großberzogin Luise von Baden werden ein Preis zu 300 ℳ, zwei Preise zu je 200 und drei Preise zu je 100 zur Vertheilung gelangen. Für weitere hervorragende Arbeiten sind noch besondere Ehrendiplome vorgesehen. Die Anmeldung der Gegenstände soll bis längstens 1. Januar 1891, die Einsendung bis 15. April 1891 erfolgen. 88 t

In Straßburg ist laut Mittheilung der „Str. P. am 18. Fe⸗ bruar der Dombaumeister August Hartel, der diese Stellung nicht einmal ein ganzes Jahr inne hatte, gestorben, in einem Alter von nicht ganz 46 Jahren. Hartel hatte sich als Architekt, insbesondere als Gothiker, ber its einen hervorragenden Namen erworben und ist namentlich dadurch bekannt geworden, daß er bei einer großen Zahl von Preisbewerbungen für Monumentalbauten im In: und Auslande sich betheiligte und auch eine stattliche Zahl von Preisen darontrug. Auf dem Gebiete der gothischen Architektur hat er ohne Zweifel zu den ersten Kräften unserer Zeit gehört Bezüglich der umfangreichen Wiederherstellungsarbeiten, zu denen der Zustand des Straßburger Münsters zwingt, hatte man auf seine Kraft große Hoffnungen gesetzt.

Theater und Musik.

Berliner Theater.

Am nächsten Montag gelangen abermals zwei Novitäten zur Aufführung. Schiller's „Seenen aus den Phönizierinnen des Euripides“, die bei dieser Gelegenheit in Berlin überhaupt zum ersten Male gegeben werden, leiten den Abend ein; ihnen folgt ie neueste Dichtung Hans von Hopfen's, „Hexenfang“ betitelt, die vom Verfasser der Direktion im Original⸗Manuskript übergeben wurde. 29

Lessing⸗Theater.

Am Donnerstag findet die erste Aufführung von Ludwig Gang⸗ hofer's und Marco Brociner's Schauspiel „Die Hochzeit von Valeni“ statt, nachdem in Gegenwart der Autoren unter Direktor Anton Anno'’s Leitung eine große Anzahl Proben stattgefunden hat. Das figurenreiche Schauspiel ruft fast das ganze Personal des Lessing⸗ Theaters auf die Szene: die Hauptrollen befinden sich in den Händen der Hrrn. Adolf Klein, Hugo Ranzenberg, Paul Nollet, Oskar Höcker, Franz Schönfeld und Oskar Blencke, sowie der Damen Lilli Petri, Hermine Reichenbach und Ida Stägemann.

Belle⸗Alliance⸗Theater.

Die Münchener, welche bereits künftigen Sonntag zum ersten Male in Wien auftreten, werden sich mit ihrem trefflichen Volksstück „Im Austragstüberl“, welches am Donnerstag und Freitag gegeben wird, verabschieden. Die letzte Aufführung von „Edelweiß⸗ Liserl“ findet Mittwoch statt. Gegenwärtig werden Proben zu dem neuen Ausstattungsstück „Der Nautilus“, welches am Sonnabend in Scene geht, abgehalten.

oncerthaus.

Der wohlbekannte nordische Komponist Hr. Emil Hartmann aus Kopenhagen ist in Berlin eingetreffen und wird im Concerthause, Leipzigerstraße Nr. 48, an vier verschiedenen Abenden mehrere eigen Kompositionen unter persönlicher Leitung zur Aufführung bringen.

protestirte gegen

getroffen und

waltungen

Barmen, 25. Februar. reich besuchte Versammlung von Riemendrehern nahm eine Resolution an, in der sie sch für eine zehnstün dige Arbeitszeit und die Abscha sowie der Akkord⸗ und Nachtarbeit ausspricht. größten Riemendrehereien wurden je 3 welche mit den Fabrikbesitzern au Lohnerhöhung unterhandeln sollen. wurde vorläufig Abstand genommen. 8

Stuttgart, 25. Februagr. (W. T. B.) Die Stichwahl ist in den sämmtlichen Wahlkreisen des Königreichs Württemberg mit Ausnahme des 12. auf den 28. Fe⸗ bruar anberaumt; im 12. Wahlkreise findet die Stichwah am 1. März statt.

Bremen, 25. Februar. heute der Richter Stadtländer zum Senator gewä (W. T. B.) In Marseille eine Versammlung von 600 Maurer die Verwendung italienischer Arbeiter beim Bau des Postgebäudes. Der Präfekt versprach, nachdem ihm der Protest kundgegeben, zu wollen, und ermahnte die Arbeiter, den Italienern gegen⸗ über Ruhe zu beobachten, um einen internationalen Zwischen⸗ fall zu vermeiden.

Clairvaux, 25. Februar. von Orleans ist heute früh 7 Uhr 35 Minuten hier ein⸗

Paris, 25. Februar.

Er wird der für politische Gefangene gültigen unterworfen sein.

Madrid, 25. Februar. 8* Königs hat sich bedeutend gebessert.

St. Petersburg, 25. Februar. „Invaliden“ zufolge, wird durch Kaiserliche Verordnung der Kriegsstand des Kuban’schen Kosakenheeres um 2 Ersatz⸗Regimenter von 4 Ssotnien und der Kriegsstand des Terek schen Kosakenheeres um je eine Ssotnie für jedes Ersatz⸗Regiment W G 8 Ural'sche Kosakenheer der Befehl, im Kriegsfalle außer

internationalen wählte Telegraphen⸗Direktor Frey von Olten, ferner zum Chef des schweizerischen Generalstabsbureaus nold Keller in Aarau.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen. 8 (W. T. B.) Eine zahl⸗

Aus 15 d

Von einem Strike

An Gildemeister's Stelle wurde

sich mit der Angelegenheit beschäftigen

(W. T. B.) Der Herzog

in das Gefängniß gebracht worden. Hausregel

alsbald

Das Befinden des

(W. T. B.) Dem

(W. T. B.)

erhöht. Des Weiteren ergeht an das

dem ö1“ noch 32 berittene Ssotnien zu stellen. ern, 25. Februar. (W. T. B.) Zum Direktor des

Bureaus der Telegraphenver⸗ der Bundesrath den schweizerischen

den Obersten Ar⸗

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Wetterbericht vom 25. Februar, Morgens 8 Uhr.

Die Prüfung.

Clement

Stationen. Wetter.

Bar. auf 0 Gr. Temperatur

u. d. Meeressp. in ° Celsius

Boito. Für die Kalbeck.

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Aberdeen.

Christiansund Kopenhagen.

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von Messina,

Haparanda fang 7 Uhr.

St. Petersbrg. Moskau. Cork, Queens⸗

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staatssekretär. Donnerstag:

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Uebersicht der Witterung.

Das barometrische Maximum liegt nordwestlich von Schottland in einem Hochdruckgebiete, welches sich uüber das ganze nordwestliche und mittlere Europa ausdehnt. Bei schwacher, meist nördlicher und nordöstlicher Luftströmung ist das Wetter in Centraleuropa im Norden theilweise heiter und kälter, im Süden trübe, mit leichten Schneefällen, ohne erhebliche Wärmeänderung. In Nordeuropa herrscht ungewöhnlich milde Witterung.

Deutsche Seewarte

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Helder... Sylt.. Hamburg.. Swinemünde Neufahrwasser Memel.

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von Valeni.

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Freitag:

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von Moser.

in 4 Akten von

von Alex.

Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag:

Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 47. Vorstellung. Flick und Flock. Komisches Zauber⸗Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang

7 Uhr. 49. Vorstellung. Der Manu

Schauspielhaus. der Freundin. Lustspiel in 1 Aufzug von Ernst

Mittwoch: 42. Male:

Federmann. Donnerstag:

Wichert. In Scene gesetzt vom Direktor Dr. Otto Devrient. Hierauf: Post festum. Lustspiel in 1 Aufzug von Ernst Wischert. vom Direktor Dr. Otto Devrient.

Anfang 7 Uhr. 8 Donnerstag: Opernhaus. 48. Vorstellung. Othello. Oper in 4 Akten von G. Verdi.

Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus.

Trauerspiel in 4 Aufzügen von Schiller. Die zur Handlung gehörige Musik von B. A. Weber.

Beutsches Theater. Mittwoch: Der Unter⸗

Ehrenschulden. Der Tartüff. Die nächste Auffübrung von Faust,⸗1. Theil, findet am Sonnabend, den 1. März, statt.

Berliner Theater. Mittwoch: Gräfi

Freitag: 24.

Tessing-Theater. Mittwoch: Das Bild des Siguorelli. Schauspiel in 4 Akten von Richard

Die Ehre. von Hermann Sudermann. 8

Wallner-Theater. Mittwoch: Zum 117. M.: Der Hypochonder. Lusftspiel in 4 Akten von G. Anfang 7 Uhr. 8 Freitag: Neu einstudirt: Großstädtisch. Schwank

Victoria-Theater. Stanley in Afrika. Moszkowski Mufik von C. A. Raida.

Friedrich- Der arme Jonathan. O. 3 Akten von Hugo Wittmann und Julius Bauer. Musik von Carl Millöcker.

lius itzsche. bschcjang 7 Uhr.

burg. Lustspiel in 3 Akten von Victorien von Robert Buchholz.

Donnerstag u. folgde. Tage:

In Scene gesetzt Ot Zum Schluß: Lustspiel in 1 Aufzug von Lothar

G. Text von Arrigo deutsche Bühne übertragen von Max

50. Vorstellung. Die Braut oder: Die feindlichen Brüder.

Belle-Alliance-Theater. stellungen.

Volksstück mit Gesang und Tanz Hans Neuert. 7 ½ Uhr.

Freitag: Letzte Vorstellung. Im Austragstüberl.

Voranzeige. Zum 1. Male:

Krieg im Frieden. Sonnabend:

Musik von E. Christiani.

Central-Theater. Mittwoch: Benefiz 12. Male: Gesang in 3 Akten (5

Lea. Der Veilchenfresser. 6 Abonnements⸗Vorstellung. König Couplets von Alfred Bender. vom Direktor Emil Thomas.

Zum 1. Male: Die Hochzeit Schauspiel in 4 Akten von Ludwig Marco Brociner.

Schauspiel in 4 Akten

Mittwoch: Zum 19. Male: Leopold Elv. Couplets theilweise Musik von Franz Roth. Anfang

12 11 Uhr. Mittwoch um 7 ½ Die Planeten, auf dem Mars.

Circus Renz, Karlstraße. 7 ½ Uhr: einem auserwählten Programm. gesammten Künstlerpersonals. Ringkampf zwischen den

J. B. v. Schweitzer.

Mittwoch: Zum 192. M.: Zeitgemälde in 10 Bildern und Richard Nathanson.

Ballet von C. Severini.

Dieselbe Vorstellung. wühelmgädtisches The

Mit neuer Ausstattung: Zum Operette in

führen der 8 vorzügl. engl.

8 Franz Renz. 36. Male: In Scene gesetzt von vng, 3 Zum 36. Male: Dirigent: Hr. Kapellmeister

Donnerst . Deutsche Turner.

Der arme Jonathanu.

Musik von Franz Voith

Direktion: für Georg Kaiser. Ein gemachter Mann. 8 mn 85 Bildern) Jacobson. Musik von G. Michaelis und G. Steffens.

Urania, Invalidenstraße 57/62,

4 Pferden,

Dubany, arab. Vollblutpferde Polichinell u. Ponnyhengste, höchst interessantes, equestr. Schauspiel (Original⸗Dressur) von Hrn. Franz Renz. Vor⸗ en 8 Vollblutspringpferde (Original⸗Dressur), sowie 12 arab. Enutspei Ths sämmtl. in Freiheit dressirt und vorgeführt von Hrn.

Residenz-Theater. Direktion: Siegmund Lauten Mittwoch: Zum 19. Male:

Marqnise.

Sardou. Deutsch

Anfang 7 ½ Ubr. Marquise.

Nur noch 3 Vor⸗

Mittwoch: Gastspiel der „Müachener“ unter Leitung des Kgl. bayer. Hofschauspielers Hrn. Max Hofpaur. Zum letzten Male: 's Sdelweiß ⸗Liserl.

in 5 Bildern von Anfang

Donnerstag: Im Anstragstüberl. Zum letzten Male:

Der Nautilus.

Großes Ausstattungsstück mit Gesang und Tanz in 13 Bildern nach Jules Verne von Carl Pander.

Emil Thomas.

Zum Posse mit von Eduard

In Scene gesetzt

k 1 Anfang 7 ½ Uhr Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstrahe 72.

Der Goldfuchs.

Gesangsposse in 4 Akten von Eduard Jacobson und

von Gustav Görß. 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.⸗

geöffnet von Uhr: Dr. Körber:

besonders die Entdeckungen

Mittwoch, Abends Große außerordentliche Vorstellung mit

Mitwirkung des Zum 1. Male: Mignon, Punsch,

Deutsche Turner.

Große nationale Original⸗Pantomime.

Concert⸗Anzeigen.

Concert-Haus, Leirzigerstr. 48 (früher Bilf Mittwoch, 26. Febr.: Karl Meyder⸗Concert. Fest⸗ Ouvert. v. Volkmann. Ouvert. „Nachklänge von Ossian“ v. Gade. „Die Felsenmühle“ v. Reissiger. Slav. Tanz Nr 7 v. Dvorak. „Hesperus⸗Klänge“, Walzer v. Gungl. Morceau caracteristique f. d. Harfe v. Parish⸗Alvars, vorgetr. v. F⸗4. Lemböck. „Ständchen am Morgen“ f. Piston v. Wolff, vorgetr. v. Hrn. Richter.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Cäcilie Albanus mit Hrn. Robert Schreiber (Leisnig —Limbach i. S) Frl. Al⸗ bertine Lührmann mit Hrn. Fritz Hesse (Elber⸗ feld Mülheim a. d. Ruhr). Frl. Anna Zander mit Hrn. Johs. Marks (Königsberg i. Pr. Frl. Martha Banzer mit Hrn, Adolf Friederich (Friedenau— Schöneberg). Frl. Wladislawa Kucharska mit Hrn. Max Jagensch (Pinne Magdeburg). Frl. Maria Gumprecht mit Hrn. Second⸗Lieutenant Kusenberg (Berlin —Saarburg i. Lothr.).

Verehelicht Hr. Titus Bockamp mit Frl. Klara Haastert (Duisburg Essen a. R.). Hr. Max Illing mit Frl. Elisabeth Solbrig (Chemnitz). Hr. Joachim Kofahl mit Frl. Karoline Stoll (Schadeland b. Zarrentin i. M.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Julius Michalke (Brieg). Hrn. Franz Dyckerhoff (Emmerich). Hrn. Karl Thomas (Königsberg i. Pr.). Hrn. Moritz Boehme (Berlin). Hrn. Gustav Treskow (Bendorf a. Rhein). Hrn. A. Sieg⸗ roth (Puditsch). Hrn. Spediteur Paul Holfter (Frankenstein i. Schl.). Eine Tochter: Hrn. A. Begeng (Danzig). Hrn. Richard Wiegel (Berlin). Hrn. Oskar Heyne (Leipzig) Hrn. Bernhard Günther (Aachen).

Gestorben: Hr. Justizrath Dr. Alfred Brink⸗ mann (Kiel). Hr. Thierarzt Wilhelm Schiffer (Oels). Hr. Dr. med. Joh. Paul Decker (Frechen) Hr. Kaufmann Emil Ulrichs (Waldenburg i. Schl.). Hr. Gutsbesitzer August Stiller (Ossig). Hr. Lehrer emer. Eduard

ritsch (Bolkenhain). Hr. Justizrath a. D.

lexander Krause (Züllichau) Hr. Partikulier Robert Kessel (Breslau)h. Hr. Rechtsanwalt Ulrich Zastrow (Rostock). Frau Auguste Kempke, geb. Lauer (Laage).

Redacteur: Dr. H. Klee. Verlag der Expedition (Scholz).

Berlin:

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗

Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), und die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffent⸗ lichen Anzeigers (Kommanditgesellschaften auf

Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche vom 17. bis 22. Februar 1890.

85

ung aller Ueberstunden,

Arbeiter gewählt, f gutlichem Wege über eine

nur stattfindet, um Branntwein im n 1 die im §. 11 Abs. 1 des Branntweinsteuergesetzes vom 24. Juni 1887

bei ihren Dienf

gewiesen ist, in diesem Dien 4 oder niederen Ranges für jede angefangene Stunde 30 ₰, höchstens jedoch 3 für den Kalendertag, für Beamte böheren Ranges das

Hin⸗ und Rückreise verwendete Zeit mit in Ansatz zu bringen.

verschluß und für Abkfertigungen

der Eisenbahn oder

.

zum Deutschen R

Erste Beilage

eichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

189

Berlin, Dienstag, den 25. Februar

g5 8

Königreich Preußen.

Bestimmungen

ber die Erhebung von Vergütungen fürbesondere Dienstleistungen der Steuerbeamten bei Ausübung der Branntwein⸗ und der Zuckersteuer⸗Kontrole.

1) Neben der Branntwein⸗ und der Zuckersteuer dürfen Ver⸗ gütungen erhoben werden, wenn sie in den Ausführungs⸗ bestimmungen zu den Gesetzen, betreffend die Besteuerung des Branntweins und des Zuckers, ausdrücklich vorgesehen sind, oder wenn Ausnahmen von den Vorschriften dieser Gesetze und Aus⸗ führungsbestimmungen, insbesondere Erleichterungen in der Steuer⸗ behandlung auf Antrag bewilligt werden und hierdurch ein Mehr⸗ aufwand von Beamtenkräften entsteht.

Unter diesen Voraussetzungen sind Vergütungen insbesondere zu erheben:

. a. wenn die amtliche Begleitung oder Bewachung unter Steuer⸗ kontrole stehender Branntwein⸗ oder Zuckersendungen (einschließlich der Sendungen von Branntwein⸗ oder zuckerhaltigen Fabrikaten) an⸗ geordnet wird. —Die Begleitung der mit dem Anspruch auf Steuervergütung abgefertigten Sendungen der vorgedachten Art zwischen dem Ausgangs⸗ amt und der Zollgrenze erfolgt unentgeltlich. Das Gleiche gilt hin⸗ sichtlich der Begleitung der Sendungen von Zucker oder zuckerhaltigen abrikaten bei der Ueberführung dieser Waaren aus dem Fabrikbetriebe oder einer Niederlage in eine Fabrik oder Niederlage desselben Orts und derselben Steuerstelle (§. 101 Abs. 4 und 5 der Ausf.⸗Best, zum Zuckersteuergesetz und §. 8 Abs. 5 und 6 des Zuckerniederlage⸗Regulativs). Die Erhebung von Ver⸗ gütungen findet ferner nicht statt für Schiffsbegleitungen und Schiffs⸗ leichterungen auf dem Rhein und dessen konventionellen Nebenflüssen; b wenn die amtliche Ueberwachung von Branntweindenaturirungen und die Abfertigung des zur Denaturirung gestellten Branntweins in den Gewerbs⸗ oder Geschäftsräumen eines Gewerbetreibenden Brennereibesitzers oder Händlers geschieht;

e wenn amtliche Abfertigungen in solchen Gewerbsanstalten vor⸗ genommen werden, in denen unter steuerlicher Kontrole stehender Branntwein gereinigt werden darf;

d. wenn abgesehen von den Fällen zu b. und c. die Vornahme

n amtlichen Abfertigungen einschließlich der auf Umladungen, Zu⸗ ladungen, Leichterungen, Verschlußverletzungen u. s. w. während des Transports bezüglichen Amtshandlungen, an anderen Orten als der ordentlichen Amtsstelle, der Brennerei oder der Zuckerfabrik,. sowie außerhalb der Häfen bezw. der erlaubten Lösch⸗ und Ladeplätze ge⸗ stattet wird;

e. wenn auf Antrag der Betheiligten an der Amtsstelle, in der ZBrennerei oder der Zuckerfabrik amtliche Abfertigungen über die regel⸗ mäßige Abfertigungszeit hinaus oder an Sonn⸗ und Festtagen stattfinden, ür die überschießende bezw. für die ganze Zeit. In Betreff der Abferti⸗ ungen in den Brennereien und den Zuckerfabriken gilt als „regelmäßige bfertigungszeit“ eines Kalendertages im Sinne der vorstehenden Be⸗ immung ein Zeitraum von zehn Stunden, ohne Begrenzung auf ewisse Taaesabschnitte;

f. wenn in einer Brennerei oder Zuckerfabrik auf Antrag des abrikinhabers Abfertigungen an anderen als den hierfür festgestellten

Tagen ausgeführt werden; wenn die Rübenverwiegung an Sonn⸗ und Festtagen zu⸗

gelassen wird;

h. wenn die amtliche Bewachung einer unter amtlichem Mit⸗

verschluß stehenden Privatniederlage für Branntwein oder Zucker ein⸗

tritt, wobei es einerlei ist, ob die Oeffnung der Niederlage erfolgt,

damit in derselben Arbeiten ausgeführt werden oder amtliche Ab⸗

ertigungen stattfinden können.

Die Bewachung der einem Brennereibesitzer bewilligten Privat⸗ iederlage erfolgt unentgeltlich, wenn die Oeffnung der Niederlage unmittelbaren Anschluß an

orgeschriebene Feststellung in die Niederlage aufzunehmen, oder sonst

die Bewachung gelegentlich der Anwesenheit der Steuerbeamten in der

Brennerei zum Zweck anderweiter Diensthandlungen ausführbar ist, orausgesetzt, daß die regelmäßige Abfertigungszeit (1 e Abs. 2) nicht

erschritten wird. Ist die dem Inhaber einer Zuckerfabrik bewilligte Privatniederlage

auf dem Fabrikgrundstücke oder in dessen Nähe belegen, so erfolgt in der Regel die Bewachung dieser Niederlage während der Zeit des Betriebes der Fabrik insoweit unentgpeltlich, als dieselbe von den Beamten deer Zuckersteuerstelle bei Gelegenbeit der von ihnen in der Fabrik vorzu⸗

nehmenden Abfertigungen innerhalb der regelmäßigen Abfertigungszeit

(1 e Abs. 2) bewirkt wird, ohne daß eine Vertretung dieser Beamten stgeschäften in der Fabrik erforderlich ist.

Die Bewachung der Fabrikläger (§§. 34, 35 des Zuckersteuer⸗

gesetzes) geschieht innerhalb der zehnstündigen Abfertigungszeit unent⸗

geltlich, auch wenn der Betrieb der Fabrik ruht. Nur insofern ein

Fabriklager als steuerfreie Niederlage genehmigt ist (§. 90 der Aus⸗ führungs⸗Bestimmungen zum Zuckersteuergesetz), kommen für dasselbe die vorstehenden für die Privatniederlagen gegebenen Bestimmungen

zur Anwendung; i. wenn an Stelle der Denaturirung von Branntwein die Ueber⸗ wachung des Betriebes einer Gewerbsanstalt anseordnet wird; ferner

wenn die amtliche Ueberwachung der Herstellung von Fabrikaten ein⸗ tritt, welche mit dem Anspruch auf Steuervergütung für den darin enthaltenen Branntwein oder Zucker ausgeführt oder in öffentlichen ꝛc, Niederlagen niedergelegt werden sollen.

2) Die Höhe der Vergütungen beträgt: a. für vergütungsberechtigte Amtshandlungen aller Art in dem

Stationsorte oder in einer Entfernung von weniger als 2 km von demselben, oder, Falls den betreffenden Beamten ein Dienstbezirk zu⸗

em Dienstbezirk für Aufseher und Beamte gleichen

Bei Berechnung der Stundenzahl ist die auf die etwaige

Für die Bewachung von Privatniederlagen unter amtlichem Mit⸗ in Branntweinreinigungsanstalten ind, sofern sich diese Niederlagen und Anstalten am Sitz einer zur bfertigung befugten Amtsstelle befinden, einstweilen auch für höhere

Beamte als Aufseher nicht mehr als 3 zu erheben.

Die am Sitz einer Zuckersteuerstelle befindlichen Privatniederlagen

sind für diejenige Zeit des Jahres, in welcher die Thätigkeit der Zucker⸗ ste uerstelle in Folge der Beendigung der Rübenverarbeitung eingestellt

ist, hinsichtlich der Höhe der Vergütungen wie Niederlagen anzusehen,

welche sich nicht am Sitz einer zur AÄbfertigung befugten Amtsstelle

befinden, vorausgesetzt, daß an demselben Orte auch keine andere mit

den nötbigen Abfertigungsbefugnissen ausgestattete Steuerstelle vor⸗ handen ist;

b. für vergütungsberechtigte Amtshandlungen außerhalb des

Stationsortes in einer Entfernung von 2 km oder mehr von dem⸗ selben, oder, wenn es sich um Beamte mit Dienstbezirk handelt, für

Dienstleistungen außerhalb des letzteren und zwar: a. für die Begleitung von Branntwein⸗ oder Zuckersendungen auf em Land⸗ oder Wasserwege, wenn die Begleitung

einschließlich der zum Antritt der Begleitung etwa nothwendigen Hin⸗ reise und der Rückreise nach der Station nicht länger als 8 Stunden dauert, 1,50 ℳ, bei längerer, jedoch 24 Stunden nicht überschreitender Dauer, sowie für jede weiter angefangenen 24 Stunden 3 ℳ, während

5. für alle sonigen Amtshandlungen Vergütungen in Höhe der gesetzlichen Tagegelder der ausführenden Beamten zu erheben sind.

Bei Schiffsbegleitungen ist der Schiffsführer verpflichtet, die Begleiter an den üblichen Mahlzeiten unentgeltlich theilnehmen zu lassen.

3) Werden zu gewissen vergütungsberechtigten Amtshandlungen in Folge des Umfanges oder der Art derselben Beamte ständig er⸗ forderlich, oder werden auf Antrag eines Gewerbetreibenden u s. w. Beamte ständig für ihn bereit gehalten und dauert die ständige Dienstthätigkeit oder Bereithaltung wenigstens einen Monat, so haben die Betheiligten vom Beginn der Dienstthätigkeit oder Bereithaltung ab in der Regel nicht die Sätze zu 2 sondern Verwaltungskosten⸗ beiträge in Höhe des Durchschnittsgehalts, des Wohnungsgeld⸗ zuschusses und zutreffendenfalls des Dienstbekleidungszuschusses der Kategorie der verwendeten Beamten nach Bestimmung der Direktivp⸗ behörde zu zahlen. Ausnahmen hiervon unterliegen meiner Geneh⸗ migung. darüber bestehen, ob eine ständige Dienstthätigkeit vorliegt oder nicht.

Bei Bewilligung der ständigen Beamten sind die Betheiligten zu perpflichten, im Falle die ständige Dienstthätigkeit oder Bereithaltung auf ihren Antrag endgültig aufhören soll, dies dem zuständigen Haupt⸗ amt drei Monate vorher anzuzeigen und die Verwaltungskosten⸗ beiträge bis zur anderweiten Unterbringung der Bezmten, längstens jedoch für einen dreimonatlichen Zeitraum, vom Beginn des auf die Anzeige folgenden Monats ab gerechnet, zu entrichten.

Falls auf Antrag eines zur Zahlung von Berwaltungskosten⸗ beiträgen verbundenen Gewerbetreibenden u. s. w. die Ausdehnung der Amtshandlungen über die regelmäßige Abfertigungszeit hinaus oder die Vornahme derartiger Amtshandlungen an Sonn⸗ und Festtagen bewilligt wird, so sind für die überschießende bezw. für die ganze Zeit Vergütungen nach Ziffer 2 einzuziehen. Die Vorschrift unter Ziffer 1e Abs. 2 findet in diesem Falle entsprechende Anwendung.

4) Erwachsen der Steuerverwaltung für die mit der Ausführung von Amtshandlungen beauftragten Beamten Ausgaben an Fuhr⸗ kosten, so erhöhen sich die Vergütungen um den Betrag dieser Ausgaben. Dem Zahlungspflichtigen kann jedoch überlassen werden, statt Entrichtung der Fuhrkosten für die angemessene Beförderung der Beamten selbst Sorge zu tragen.

5) Reichen die Vergütungen zur Deckung der den Beamten für die Ausführung der bezüglichen Dienstleistungen nach den sonst dar⸗ über bestehenden Vorschriften etwa zu zahlenden Entschädigungen nicht aus, so sind in jedem Falle Vergütungen in Höhe dieser Entschädi⸗ gungen zu erheben.

6) Sind zu einzelnen Amtshandlungen, welche für gewöhnlich von Aufsehern und Beamten gleichen oder niederen Ranges auszuführen sind, in Ermangelung solcher höhere Beamte verwendet worden, so gelangen gleichwohl nur die Sätze für die ersteren zur Erhebung.

7) Werden zu demselben Geschäft mehrere Beamte gleichzeitig, oder wegen der nothwendigen Ablösung nach einander erforderlich, so ist die Vergütung für jeden derselben einzuziehen, im letzteren Fall jedoch nur nach der Gesammtdauer der aufgewendeten Zeit.

Bei gleichzeitiger Bewachung mehrerer Schiffe durch denselben Beamten ist die Vergütung nur einmal zu berechnen und auf die ein⸗ zelnen Schiffe gleichmäßig zu vertheilen.

Falls für Rechnung desselben Gewerbetreibenden u. s. w. ver⸗ gütungsberechtigte Amtshandlungen verschiedener Art in unmittelbarer Aufeinanderfolge ausgeführt werden, so hat nach der Zeitdauer aller Geschäfte zusammengenommen eine einheitliche Berechnung der Ver⸗ gütungen stattzufinden.

8) Die zur Erhebung gelangenden Vergütungen sind zur Staats⸗ kasse zu vereinnahmen. Den Beamten, welche den Dienst ausführen, steht ein Anspruch auf dieselben nicht zu.

9) Die Anordnung der vergütungsberechtigten Amtsverrichtüngen darf in der Regel nur dann erfolgen, wenn der betreffende Steuer⸗ pflichtige dieselben beantragt und sich zur Zahlung der im Vorstehenden festgesetzten Vergütungen bereit erklart. Diese Erklärung kann generell erfolgen. Ist in einzelnen Fällen die Erklärung nicht abgegzben und kann dieselbe auch wegen der Dringlichkeit der Angelegenhett aus⸗ nahmsweise nicht mehr eingeholt werden, so ist der Antragsteller bei Anordnung der Amtshandlung von seiner Zahlungsverbindlichkeit in Kennt niß zu setzen

10) Diese Bestimmungen treten am 1. März 1890 in Kraft. Alle entgegenstehenden Vorschriften sind aufgehoben.

Berlin, den 12. Februar 1890.

Der Finanz⸗Minister. In Vertretung: Meinecke.

Parlamentarische Nachrichten.

Schlußbericht der gestrigen (15.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten. Fortsetzung der Ersten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erweiterung und Vervollständigung des Staats⸗Eisenbahn⸗ netzes.

Abg. Berger wünscht, daß von der Eisenbahnverwaltung die Schaffung eigener Heimstätten für die Arbeiter begünstigt werde. Dies könne namentlich durch Einführung recht billiger Arbeiterzüge geschehen, und zwar sei der Normalsatz von 20 Pfennig pro Kilometer auf 10 Pfennig herabzusetzen. Wenn man die Aufwendungen für Eisenbahnbauten überblicke, so finde man Westfalen in der ganzen Reihe der verschiedenen Landes⸗ theile mit 19 Millionen an vorletzter Stelle. Diese Vernachlässigung sei nicht zu rechtfertigen gegenüber der Thatsache, daß West⸗ falen für die Eisenbahnverwaltung die milchende Kuh sei. Längst würden schon die beiden Linien Remscheid —Solingen und Rothemühle —Finnentrop aus Privatmitteln gebaut worden sein, wenn die Eisenbahnverstaatlichung nicht eingetreten wäre. Ebenso sei eine Bahn von Witten nach Rommeden zu bauen, und endlich müsse man die Mißstände an den Bahn⸗ übergängen in Hamm, Dortmund und Witten beseitigen.

Abg. Szmula: In den Berg⸗ und Hüttenrevieren Ober⸗ schlesiens giebt es viele Ländereien, die ihren Besitzern nicht viel einbringen. Diese könnten zur Bildung von Renten⸗ oder Erbpachtgütern benutzt werden, zur Ansiedelung von Arbeitern und würden bei kleinerem Betriebe bessere Ernten geben. In Folge der Verkürzung der Arbeitszeit könnte der Arbeiter leicht seine Wirthschaft versehen, was ihn verhindern würde, seine freie Zeit für einen leichtsinnigen Lebenswandel zu benutzen. Arbeiterzüge kursiren bereits in Oberschlesien und werden von den Arbeitern mit großem Dank benutzt. Die Fahrpreise der⸗ selben sind bedeutend herabgesetzt. Redner wünscht eine Bahn

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Auch ist meine Entscheidung einzuholen, wenn Zweifel;

von Glatz nach dem Schneegebirge und eine solche von Gogolin nach Neukirch, sowie ferner, daß die Bahn Chorzow Kattowitz nicht um die Stadt Königshütte herum, sondern dicht hera gelegt werde. . Abg. von Czarlinsfi beklagt, daß der Kreis Kul nicht genügend berücksichtigt sei, und wünscht die Weiterführung der Bahn Bromberg—Kulmsee. b Abg. vom Heede wünscht eine bequemere, direkte Ver bindung von Kassel mit Köln. Fürst Bismarck habe in einem bei Poschinger mitgetheilten Briefe an den Chef des General⸗ stabes Grafen Moltke bereits im Jahre 1867 aus militärischen Rücksichten sich für diese Linie ausgesprochen. Die Linie würde auch den wirthschaftlichen Interessen des betreffenden Landestheiles zu Gute kommen. Der Kostenpunkt dürfe Angesichts der Ueberschüsse -der Staatsbahnen nicht aus⸗ schlaggebend sein.

Abg. von Pilgrim dankt für die in Aussicht genommene Verlängerung der Linie Detmold —-Sandebeck und bittet zur an diie

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Aufschließung des Kreises Lübbecke um Anschluß Venlo Hamburger Bahn. 9 Abg. Graf von Geredorff möchte die Linie Lublinitz⸗ Vossowska über Guttentag geführt sehen. Sollte dies nicht gescheh'n, so bliebe diese Stadt in einem Dreieck liegen, in dem es auf ewige Zeiten von jedem Verkehr abgeschlossen wäre. . Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa bittet, die Linie Kosel Poln. Neukirch nicht von der Strecke Kose (Kandrzin) Neiße, sondern von der Stadt Kosel abzweigen zu lassen. Das Projekt sei zwar etwas theurer, biete aber wich⸗ tige Verkehrsvortheile für die Stadt Kosel.

Abg. Bode dankt für die dem Kreise Langensalza zu Theil werdenden Bahnen und bittet um Berücksichtigung auch des Nachbarkreises Mühlhausen. 8

Abg. von Bülow (Wandsbek) befürwortet aus militä⸗ rischen Gründen die Linie Hagenow —Oldesloe, welche eine kürzere Verbindung von Berlin mit Kiel und also auch mit dem Nord⸗Ostsee⸗Kanal herstelle. .

Abg. von der Reck bittet um den Ausbau der Linie Herford— Detmold in nördlicher Richtung.

Abg. Schaffner wünscht eine Durchführung der Bahn über den Westerwald; Abg. von Cuny eine solche über den Hunsrück, insbesondere die Fortführung der Linie Langenlons heim —Simmern nach der Mosel und von Simmern nach Kirchheim.

Die Vorlage wird hierauf der Budgetkommission über⸗ wiesen, ebenso ohne Debatte der Gesetzentwurf, betreffend den weiteren Erwerb von Privatbahnen.

Schluß 3 3¾½ Uhr.

In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten erwiderte auf die Bemerkungen der Abgg. Dr. Sattler, Wüsten und Imwalle der Minister der öffentlichen Arbeiten von Maybach:

inzung dieser Vorlage habe ich die Besorgniß gehegt, daß die Höhe der Summe, welche für die Erweiterung des Staats⸗ eisenbahnnetzes und für dessen Vervollständigung von Ihnen begehrt wird, hier Anstoß erregen könnte. Das, was ich bisher gehört habe, abgesehen von einer Aeußerung des Hrn. Abg Wüsten —, läßt mich indeß erkennen, daß diese Besorgniß nicht begründet gewesen ist. zum Wort gemeldet haben und in ihrer Seele lese, so glaube ich auch da wieder, wie es schon früher gewesen ist —, daß man eine noch weiter gehende Vorlage haben möchte. Allein, ich glaube, meine Herren, wir müssen auf diesem Gebiet doch mit einer gewissen Vorsicht vorgehen.

Lassen Sie mich einen Rückblick werfen auf das, was Seitens der Staatscisenbahnverwaltung in dieser Beziehung im Laufe der Jahre geleistet worden ist. Da haben wir seit dem Jahre 1880 successive einschlieflich dessen, was nunmehr hier vorgelegt worden ist, für Staatsrechnung ausgeführt im Ganzen über 7000 km Eisenbahn, allerdings nicht gleichmäßig Jahr für Jahr, mitunter waren die Vor⸗ bereitungen nicht so weit gediehen, daß man, und so war es im vorigen Jahre, zu einer Gesetzesvorlage übergehen konnte. Zum Theil lagen auch andere Bedenken vor, oder es mußten die Mittel für andere Zwecke in Anspruch genommen werden. Soweit möglich haben wir im Großen und Ganzen ziemlich gleichmäßig unsere Vorlagen Ihnen gemacht, und ich glaube, wir haben auch mit Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit darin das richtige Maß eingehalten.

Wenn nun der Wunsch ausgesprochen wird, wir möchten in einem gleichmaͤßigeren oder gar langsameren Tempo vorgehen für die Zukunft, so kann ich dazu nicht Ja und nicht Nein sagen. Das wird ja von den Verhältnissen abhängen, von den äußeren Verhältnissen, von den Verbältnissen der Rentabilität der Staatsbahnen und auch von den son⸗ stigen finanziellen Verhältnissen des Staats. Es ist ja nicht zu leugnen, daß die Finanzverwaltung des Staats sehr eng verknüpft ist mit dem Ge⸗ deihen der finanziellen Verhältnisse der Staatseisenbahnverwaltung. Das mag beklagt werden von der einen Seite; ich könnte es auch von meinem Standpunkt als Ressort⸗Minister beklagen Ich könnte ja wünschen, noch etwas freiere Hand zu haben in Bezug auf die Ueberschüsse, als dies jetzt der Fall; aber es ist so durch Gesetz festgesetzt. Und ich glaube, es wird Ihnen schwer werden, eine Aenderung herbeizuführen, es sei denn, daß es Ihnen gelingt, ein Golkonda zu entdecken, welches die uns fehlenden Fonds gewährt. Ich erwähne dabei, daß neben diesen 7000 km Eisenbahn außergewöhnlich weitgreifende Umbauten vorgekommen sind; ich sehe ab von vielen Doppelgeleisen, dritten und vierten Geleisen, gedenke aber der kolossalen Bahnhofsbauten, woran in früheren Jahren kaum zu denken war, ich erwähne den Bahnhof in Frankfurt a. M., den Bahnhof in Köln, in Düsseldorf, Aachen, Münster, Bremen, Hamburg, Erfurt, Halle u. s. w., ich könnte noch eine ganze Reihe anführen. Jetzt bringen wir wieder Anträge auf die Verbesserung verschiedener größerer Bahnhöfe, die wir nicht haben zurückstellen können. Es wird vielleicht interessiren, daß, wenn wir die jetzt zur Diskussion stehenden Bahnen zur Ausführung bringen und mit Zu⸗ stimmung der Landesvertretung den Ankauf derjenigen Bahnen bewirken, für welche die anderweite Vorlage Ihnen gemacht worden ist, daß dann das gesammte Eisenbahnnetz sich belaufen wird auf über 27 000 km. Es ist das ein Betrieb, wie er, wie ich glaube sagen zu dürfen, in der ganzen Welt in dieser Ausdehnung, quantitativ, nicht existirt; er muß aber geführt werden, und ich hoffe, daß er auch so geführt werden kann und wird nach allen Seiten, daß er, wenn auch nicht alle Wünsche befriedigt werden, doch die gerechten Ansprüche befriedigt.

Wenn wir uns nun die finanzielle Seite der Sache ansehen, so

auch das nicht so gefährlich. Wir haben seit der

Wenn ich die Reihen der Herren ansehe, die sich nch