b
d. in dem Konservatorium für Musik zu Köln;
3) muß derselbe sich über seine Befähigung und Studien durch Zeugnisse seiner Lehrer ausweisen.
II. Die Üaxeeee ee in:
a. einer achtstimmigen Vokal⸗Doppelfuge, deren Haupt⸗ thema mit dem Texte von den e wes 3
b. einer Ouvertüre für großes Orchester, 8
c) einer dreistimmigen, durch ein entsprechendes Instru⸗ mentalvorspiel einzuleitenden, dramatischen Kantate mit aserha n deren Text den Bewerbern mitgetheilt wird.
III. Die Konkurrenten haben ihre Anmeldung nebst den . misten ad 1 mit genauer Angabe der
2 ai d. J. der önigli
b5 k 1 porvfre bemurechen Königlichen Akademie
jie Zusendung des Themas der Vokal⸗Doppelfuge sowie
des Textes der Kantate an die den — entsprechenden Bewerber erfolgt bis zum 1. Juni d. J.
IV. Die Konkurrenzarbeiten müssen bis zum 1. Februar 1891 in eigenhändiger, sauberer und leserlicher Schrift sowie versiegelt an die Königliche Akademie der Künste abgeliefert werden. Später eingehende Arbeiten werden nicht berücksichtigt; den qu. Arbeiten ist ein den Namen des Konkurrenten ent⸗ baltendes, versiegeltes Couvert beizufügen, dessen Außenseite mit einem Motto zu versehen ist, welches ebenfalls unter dem — der “ an Stelle des Namens des Konkurrenten
behen muß. Das Mannuskript der preisgekrönten Arbeiten verbleibt Eigenthum der Königlichen Akademie der Künste.
Die Verkündigung des Siegers und Zuerkennung des Preises erfolgt im Monat Juni 1891. Die uneröffneten Couverts mit den betreffenden Arbeiten werden dem sich persönlich oder schriftlich legitimirenden Eigenthümer durch den Inspektor der Königlichen Akademie der Künste zurück⸗ gegeben werden.
V. Der Preis besteht für die diesmalige Konkurrenz in einem auf 4500 ℳ erhöhten Stipendium, welches der Sieger e2 eine Studienreise zum Zwecke weiterer musikalischer Aus⸗
ildung nach Maßgabe später erfolgender, besonderer Anwei⸗ ung zu verwenden hat. Während dieser Reise ist der Sieger verpflichtet, als Beweis seiner künstlerischen Thätigkeit an die unterzeichnete Sektion der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin zwei größere eigene Kompositionen einzusenden, von denen die eine ein Symphoniesatz oder eine Ouverture, die andere das Fragment einer Oper oder eines Oratoriums
salms oder Messe) sein muß, dessen Aufführung etwa eine
jertelstunde in Anspruch nehmen würde.
VI. Die Zahlung des Stipendiums erfolgt in drei Raten, und zwar der ersten beim Antritt der Reise, der zweiten und dritten erst nach Einreichung je einer der ad V verlangten Arbeiten bei Beginn des zweiten und dritten Drittels der Reisezeit.
VII. Das Kollegium der Preisrichter besteht aus den in Berlin wohnhaften ordentlichen Mitgliedern der musikalischen Sektion der Königlichen Akademie der Künste und den Kapell⸗ meistern der Königlichen Oper hierselbst.
Berlin, den 13. Februar 1890.
Der Senat der Königlichen Akademie der Künste
k Sektion für Musik.
M. Blumner.
5
Finanz⸗Ministerium.
Der General⸗Staatskassen⸗Sekretär Buntebarth ist zum Geheimen Registrator bei dem Finanz⸗Ministerium und der Leihamts⸗Sekretür Fuchs aus Berlin zum General⸗Staats⸗ kassen⸗Sekretär befördert worden. b
Justiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt Nawrocki in Zoppot ist zum Notar fur den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Marienwerder, mit ” Anweisung seines Wohnsitzes in Zoppot,
. der Rechtsanwalt Schmaucks in Tiegenhof zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Marienwerder, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Tiegenhof, und
der Rechtsanwalt Niedermeyer in Uelzen zum Notar 8— den Bezirk des Landgerichts zu Lüneburg, mit Anweisung eines Wohnsitzes in Uelzen, ernannt worden. 1
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 28. Februar. Se. Majestät der
Kaiser und König begaben Sich heute Vormittag um 9 ½ Uhr nach dem Reichsamt des Innern, um dort der
Sitzung des Staatsraths zu präsidiren
8
— Auf Allerhöchsten Befehl sind die Botschafter in London, Paris, Rom und Wien, sowie die Gefandten Bern, Brüssel, Haag, Kopenhagen und Stock⸗ bülm angewiesen, die Regierungen, bei welchen sie beglaubigt sind, zu einer Konferenz Behufs Regelung der Arbeit in industriellen Anlagen und Wergerle einzuladen.
Die den betreffenden Ministern der Auswärtigen An⸗ ggelegenheiten übergebenen Schriftstücke haben folgenden Inhalt:
„den Februar 1890. Auf Befehl seiner Regierung beehrt sich der Unterzeich⸗ nete ꝛc., unter Bezugnahme auf die mündliche Mittheilung vom . . zur Kenntniß Sr. Excellenz ꝛc. zu
wringen, daß Se. Majestät der Kaiser vorschlägt, es solle eine Versammlung stattfinden von Vertretern der Regierungen, welche sich dafür interessiren, das Loos der Fabrik⸗ und Minenarbeiter zu verbessern, damit diese Delegirten über die Fragen von internationaler Bedeutung berathen können, welche auf der Anlage verzeichnet sind.
„Da jene Fragen ohne politische Tragweite sind, so er⸗ Femnen dieselben geeignet, in erster Linie der Prüfung von Fachmännern unterworsen zu werden.
Um die Eröffnung und den weitern Verlauf der Be⸗ rathungen zu erleichtern, hat die Kaiserliche Regierung ein Feaos nn entwerfen lassen, dessen Text dieser Note bei⸗
gefügt ist.
Der Unterzeichnete beehrt sich, Se. Excellenz ꝛc. Ju bitten, ihn wissen lassen zu wollen, ob die egierung geneigt ist, an der in Aussicht genommenen Konferenz theil⸗ zunehmen, welche in Berlin am 15. März 1890 zusammentreten wird. — Der Unterzeichnete gestattet sich hinzuzufügen daß eine gleichlautende Einladung Aleichgitig abgegangen is an die Regierungen Ihrer Majestäten des Kaisers von Oesterreich⸗ Ungarn, des Königs der Belgier, des Königs von Dänemark, der Französischen Republik, Jhrer Majestät der Königin von Großbritannien, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Ihrer Majestäten des Königs von Italien, des Königs der Nieder⸗ lande und des Königs von Schweden und Norwegen.
Der Unterzeichnete ergreift ꝛc.“ 6 8
“ 1“
Programm
für die Berathungen der internationalen Konferenz, betreffend Regelung der Arbeit in in dustriellen — Anlagen und Bergwerken.
I. Regelung der Arbeit in Bergwerken. 1) Ist die Beschäftigung unter Tage zu verbieten: 88 8* Kinder S bestimmten Lebensalter? b. für weibliche Personen? “
2) Ist für Bergwerke, in denen die Arbeit mit besonderen Gefahren für die Gesundheit verbunden ist, eine Beschränkung der Schichtdauer vorzusehen? “ .
3) Ist es im allgemeinen Interesse möglich, um die Regelmäßigkeit der Kohlenförderung zu sichern, die Arbeit in den Kohlengruben einer internationalen Regelung zu unter⸗ stellen?
II. Regelung der Sonntagsarbeit.
1) Ist die Arbeit an Sonntagen der Regel nach, und Nothfälle vorbehalten, zu verbieten?
2) Welche Ausnahmen sind im Falle des Erlasses eines solchen Verbotes zu gestatten?
3) Sind diese Ausnahmen durch internationales Abkom⸗ men, durch Gesetz oder im Verwaltungswege zu bestimmen? III. Regelung der Kinderarbeit.
b 1) Sollen Kinder bis zu einem gewissen Lebensalter von der industriellen Arbeit ausgeschlossen werden?
2) Wie ist das Lebensalter, bis zu welchem die Ausschließung stattfinden soll, zu bestimmen?
Gleich für alle Industriezweige oder verschieden?
3) Welche Beschränkungen der Arbeitszeit und der Be⸗ schäftigungsart sind für die zur industriellen Arbeit zugelassenen Kinder vorzusehen?
IV. Regelung der Arbeit junger Leute.
1) Soll die industrielle Arbeit jugendlicher Personen, welche das Kindesalter überschritten haben (I 2), Beschrän⸗ kungen unterworfen werden?
2) Bis zu welchem Lebensalter sollen die Beschränkungen eintreten?
3) Welche Beschränkungen sind vorzuschreiben?
4) Sind für einzelne Industriezweige Abweichungen von den allgemeinen Bestimmungen vorzusehen?
V. Regelung der Arbeit weiblicher Personen.
41) Soll die Arbeit verheiratheter Frauen bei Tage oder bei Nacht eingeschränkt werden?
2) Soll die industrielle Arbeit aller weiblichen Personen und Mädchen) gewissen Beschränkungen unterworfen werden?
3) Welche Beschränkungen empfehlen sich in dem Falle?
4) Sind für einzelne Industriezweige Abweichungen von den allgemeinen Bestimmungen vorzusehen und für welche?
VI. Ausführung der vereinbarten Bestimmungen. 1) Sollen Bestimmungen über die Ausführung der zu vereinbarenden Vorschriften und deren Ueberwachung getroffen werden? 2) Sollen wiederholte Konferenzen von Vertretern der betheiligten Regierungen abgehalten werden und welche Auf⸗ gaben sollen ihnen gestellt werden?
— Aus Paris, 27. Februar, meldet „W. T. B.“: Nach der heute Vormittag stattgehabten Sitzung des Minister⸗ raths empfing der Minister des Auswärtigen Spuller den deutschen Botschafter Grafen Münster und theilte demselben mit, daß die französische Regierung seine mündliche Einladungzur Theilnahme an der Berliner Konfernz im Prinzip annähme. Spuller wird die Einladung nächsten Sonnabend in einer offiziellen Note an den fran⸗ zösischen Botschafter Herbette in Erwiderung der schriftlichen Einladung der Reichskanzlei bestätigen und denselben beauf⸗ tragen, die Note zur Kenntniß der deutschen Regierung zu bringen und auf Wunsch eine Abschrift zu hinterlassen. Spuller wird in dieser Note die Ansichten der französischen Regierung bezüglich der durch die Betheiligung Frankreichs und durch das Programm angeregten Fragen auseinander⸗ setzen. Betreffs der Anzahl und der Eigenschaften der Vertreter Frankreichs werden später, nach Verständigung mit den anderen Mächten, Bestimmungen getroffen werden.
— Das „Amts⸗Blatt des Reichs⸗Postamts“ ver⸗ öffentlicht unter dem 22. Februar folgende Ansprache des Staatssekretärs des Reichs⸗Postamts von Stephan:
„Die in den Monaten Dezember und Januar über Deutschland verbreitet gewesene Influenza⸗Krankheit hat auch eine erhebliche Zahl von Beamten und Unterbeamten der Reichs⸗Post⸗ und Tele⸗ graphen⸗Verwaltung ergriffen. In mehreren Ober⸗Postdirektions⸗ Bezirken waren Erkrankungen bis zu einem Drittel des gesammten vorhandenen Personals eingetreten Die Darniederliegenden zählten nach Tausenden. In Folge des hierdurch bervorgerufenen Beamtenmangels ist die Bewältigung des Post⸗ und Telegraphenverkehrs, namentlich in den Tagen vor dem Weihnachtsfeste und während des Jahres⸗ wechsels, mit Schwierigkeiten von ganz ungewöhnlicher Art verbunden gewesen. Der Umsicht der Herren Vorsteher der Post⸗ und Tele⸗ graphenämter, der hingebenden Anstrengung des gesammten Betriebs⸗ personals und der aufopfernden Haltung zahlreicher Beamten und Unterbeamten, welche trotz eingetretener Erkrankung, unter Hintansetzung der Rücksichten auf die eigene Gesundheit, ihren Dienst ohne Unter⸗ brechung muthvoll weitergeführt haben, ist es gelungen, alle Schwierigkeiten zu überwinden und den Anforderungen des wäbrend der gedachten Zeit besonders gesteigerten Post⸗ und Telegraphenrerkehrs in vollem Maße gerecht zu werden. Es gereicht mir zur Genugthuung, den sämmtlichen betheiligten Beamten und Unterbeamten für die auch im vorliegenden Falle wiederum bewiesene Pflichttreue im Dienst und Opferwilligkeit für das öffentliche Interesse meine besondere Anerkennung auszusprechen. Möge der alte bewährte Geist freudiger Pflichterfüllung auch für alle Zutunft in dem Personal der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗Verwal⸗ tung lebendig bleiben!“
— Der General der Kavallerie, Freiherr von Los,
kommandirender General des VIII. Armee⸗Corps, und der
und der General⸗Lieutenant von Blume, der 8. Division, sind hier eingetroffen.
— Der General der Infanterie von Leszcezynski kommandirender General des IX. Armee⸗Corps, hat Berlin wieder verlassen.
— S. M. Kreuzer⸗Korvette „Irene“, Kommandant Kapitän zur See Prinz Heinrich von Preußen, König liche Hoheit, ist am 26. Februar in Neapel eingetroffen und beabsichtigt, am 4. März die Reise nach Spezia fortzusetzen. —
zur See von Reiche, und S. M. Panzerschiff „Friedrich
Sachsen. Dresden, 27. Februar. Auf Einladung de Präsidenten Dr. Haberkorn hatten sich, wie das „Dresd
Königlichen Belvedere versammelt.
Präsident von Zehmen und Sekretär Graf von Könneritz. Graf Georg Ludwig zu Münster⸗Langelage
Erste Kammer berieth über das den Entwurf eines Gesetzes über die Gerichtskosten in An gelegenheit der nichtstreitigen Rechtspflege betreffend Frhr. von Friesen sprach sein Bedauern darüber aus, daß die in
ihm auferlegten Lasten zu erliegen. Widerspruch des
unter den Ansicht begegnete dem welcher bemerkte,
den größeren Städten getragen werden müsse,
was übrigens vom Freiherrn von Friesen bestritten wurde entwurf insonderheit der städtische Großgrundbesitz in Frage Besitzwechsel wohl vertrage. Ohne weitere Debatte wurden hier⸗ nach das Gesetz und der Tarif mit den von der Deputation vorgeschlagenen, die Grundgedanken des Gesetzes angenommen, die hierzu noch eingegangene Petition damit für einstimmung mit der Zweiten Kammer ersucht, dem über⸗ Kassenverwaltung, soweit sie neu zu erlassenden Kostengesetze herrühren,
und dem nächsten Landtage den
Kostenordnung für Notare rathung vorzulegen. Die
Ergebniss der zu machen Entwurf
Zweite Kammer ertheilte
mit der Städteordnung für mittlere und kleine
der Gesetzgebungs⸗Deputation in der von der Ersten Kammer
daß den Gemeinden freistehe, durch Ortsstatut auch die Er⸗
die Pensionirung zu bestimmen, und daß
gewährende Unterstützung rechtlich der Pension
genommenen Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung
beseitigen will, hatte die Ablehnung beantragt, stellt, die
staatliche Erbschaftssteuer eine Erbschaftsabgabe armenkasse zu erheben. Rednern bekämpft, von anderen aber befürwortet worden war,
schaftsabgabe, wie sie jetzt bestehe, dringend wünschens⸗ werth sei, daß aber die Frage kommunalen Erbschaftssteuer, die keiner Seite an die Regierung gebracht
sei, von der letzteren in Erwägung würde sollte. den von der Minderheit gestellten Erwägungsantrag anzu⸗
nehmen. Abschnitt II, welcher den Gemeinden die Ausgestal⸗ tung einer für die Armenkasse zu erhebenden Vergnügungs⸗
Sachsen um
Unterstützung der Lehrerbildungs⸗
jährlich 3000 ℳ zu unterstützen. Baden. Karlsruhe, 26. Februar.
General der Kavallerie von Albedyll, kommandirender General des VII. Armee⸗Corps, Beide General⸗Adjutanten weiland Sr. Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm I., Commandeur
S. M. Panzerschiff „Deutschland“, Kommandant Kapitän
der Große“, Kommandant Kapitän zur See Graf von Haugwitz, sind am 26. Februar in Spezia eingetroffen und beabsichtigen, am 4. März nach Neapel in See zu gehen. 8
Journ.“ meldet, die Mitglieder der Zweiten Kammer am vergangenen Dienstag zu einem Mittagessen auf dem An demselben nahmen auf besondere Einladung Theil die Staats⸗Minister Graf von 5 von Nostitz⸗Wallwitz, von Gerber und von Abeken, owie von dem Direktorium der Ersten Kammer die Herren
Königlich sächsischer Landstallmeister zu Moritzburg, ist in Folge eines Unfalls nach nur kurzem Krankenlager verschieden.
Beide Kammern hielten heute Sitzungen ab. Die önigliche Dekret Nr. 22,
dem Gesetzentwurf niedergelegte größere Heranziehung des Grund⸗ besitzes den Großgrundbesitz am Meisten treffe, welcher zwar die neue Last auch tragen werde, der aber auf dem Wege sei, Diese Referenten, daß die Erhöhung hauptsächlich von und des Regierungskommissars, Geheimen Justiz⸗Raths Dr. Rüger, der auf die geringe Bewegung des größeren Grundbesitzes und die sich damit ergebende geringe Erhöhung der Last hinwies,
Der Geheime Rath a. D. Herbig betonte, daß bei dem Gesetz⸗
komme, der übrigens eine höhere Heranziehung zu den Ge⸗ richtskosten bei seiner Entwickelung und der Gebahrung beim
nicht berührenden Abänderungen unter Namensaufruf einstimmig
erledigt erklärt, auch die Königliche Staatsregierung in Ueber⸗ .
nächsten Landtage Mittheilung über die bis dahin vorliegenden aus dem
vur einer zur verfassungsmäßigen Be⸗
dem Gesetzentwurf, betr. die Pensionsberechtigung der berufsmäßigen Gemeindebeamten in den Städten
Städte sowie in den Landgemeinden, auf Antrag
beschlossenen Fassung ihre Zustimmung, nachdem in Folge von Anfragen des Abg. Dr. Schill festgestellt worden war,
reichung einer gewissen Aitersgrenze als Voraussetzung für w die nach dem Entwurfe nicht wiedergewählten Gemeindevorständen ꝛc. zu gleichstehe. Eine längere Debatte veranlaßte der Bericht derselben Depu⸗ tation über den von der Ersten Kammer unverändert an⸗
mehrerer Bestimmungen der Armenordnung. Zu Abschnitt I dieses Entwurfs, welcher die an einzelnen Orten auf Grund von Herkommen erhobenen Erbschaftsabgaben eine Minderheit der Deputation zugleich aber den Antrag ge⸗ Regierung um Erwägung zu ersuchen, unter welchen Bedingungen und Beschränkungen den Ortsarmen⸗ verbänden nachzulassen sein würde, unter Anlehnung an die bs zur Orts⸗ Nachdem dieser Antrag von mehreren
erklärte der Staats⸗Minister von Nostitz⸗Wallwitz, daß die Aufhebung der in hohem Grade ungerecht wirkenden Erb⸗
der Einführung einer
bisher noch von worden 1 gezogen werden, sofern dies von den Kammern gewünscht werden ste. Nach dieser Erklärung einigte man sich dahin, dem Abschnitt I des Entwurfs zuzustimmen, andererseits aber auch
steuer überläßt, wurde mit einigen von der Deputation bezw. der Minderheit derselben gestellten Abänderungsanträgen ange⸗ nommen. Zum Schluß wurde auf Antrag der Beschwerde⸗ und Petitionsdeputation eine Petition des Vorstandes des deutschen Vereins für Knabenhandarbeit und des Vorstandes des Landesverbandes zur Förde⸗ rung des Handfertigkeitsunterrichts im Königreich
anstalt des erstgedachten Vereins in Leipzig der Staats⸗ regierung zur Erwägung überwiesen unter gleichzeitiger Er⸗ mächtigung derselben, die Anstalt mit einem Beitrage von
4 (Karlsr. Ztg.) Die Erste Kammer ging heute über die Mannheimer Ein⸗ gabe auf Herabsetzung der Liegenschaftsaccise zur
Tagesordnung über. Der Bau einer Lokalbahn von Gernsbach im Murgthal nach Weisenbach, bezw. die Gewährung eines Staatszuschusses zur Errichtung dieser Privatbahn, wurde genehmigt. Die Zweite Kammer nahm heute den Gesetzentwurf, be⸗ treffend das Recht zur Ausübung der Fischerei, nach dem Berichte der Kommission an, ebenso den Antrag der Kommission zu der Petition der Städte Wertheim und Freuden⸗ berg, betreffend die Weiterführung der Kettenschiff⸗ fahrt auf dem Main, welcher dahin geht, die Regierung wolle mit allen Mitteln die bayerische Regierung zu bestimmen suchen, daß die Kette von Aschaffenburg weiter gelegt werde, oder es wolle die Regierung einer Dampsschiffahrtsgesellschaft eine 4prozentige Rente garantiren.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 27. Februar. (Th. C.) Der Landtag des Großherzogthums nimmt am nächsten Montag seine Sitzungen wieder auf.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 26. Februar. Der Landesausschuß erledigte heute zunächst die erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die öffentlichen Ge⸗ nossenschaften zum Zwecke der Anlage von Feld⸗ wegen sowie von Bewässerungen und Ent⸗ wässerungen. Die Vorlage wurde nach längerer Debatte an die dritte Kommission verwiesen und darauf die zweite Be⸗ rathung des Etats der Forstverwaltung begoͤnnen.
Großbritaunnien und Irland. London, 27. Februar. (W. T. B.) Lord Salisbury empfing heute Nachmittag den Besuch des deutschen Botschafters Grafen Hatzfeldt, welcher ihm die formelle Einladung zu der Berliner Arbeiterschutz⸗Konferenz überreichte. 1
Im Unterhause theilte heute der Unter⸗Staatssekretär Fergusson mit: die neuesten Berichte britischer Beamten auf Kreta besagten, daß der Zustand auf der Insel im Allgemeinen ruhig sei; in den Dörfern kamen nur noch die auch sonst gewöhnlichen Klagen vor. Im Allgemeinen schienen Plünderungen und Gewaltthaten aufgehört zu In den Städten würden wohl zuweilen noch aufreizende Berichte ver⸗ breitet; einige Anklagen über Grausamkeit der Truppen hätten sich jedoch als unbegründet herausgestellt. Aus Griechenland zurück⸗ gekehrte Flüchtlinge würden von den Behörden nicht behelligt, und alle Flüchtlinge, 16 ausgenommen, könnten frei zurück⸗ kehren. Wenn der Firman den Erklärungen des Vali gemäß ausgeführt werde, biete derselbe nach der Ansicht des britzschen Konsuls keinen Anlaß zur Beschwerde; das Volk werde jedoch durch die Thätigkeit der Politiker aufgereizt. Immerhin sei der allgemeine Zustand hoffnungsvoll.
Frankreich. Paris, 27. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer benachrich⸗ tigten die Deputirten Laur und Hubbard den Minister des Aeußern, Spuller, daß sie in Betreff der Absendung von Delegirten zu der Berliner Konferenz zu interpelliren beabsichtigten. Die Berathung darüber wurde auf nächsten Dienstag festgesetzt. Der Minister⸗Präsident Tirard sagte in EöuX“ einer Anfrage Turrel's in Betreff des demnächstigen Ablaufs des Handelsver⸗ trages mit der Türkei, die Pforte habe erklärt, Frank⸗ reich werde nach Ablauf des Vertrages im türkischen Reiche die Rechte einer meistbegünstigten Nation genießen. Dies werde natürlich gegenseitig sein und bis zum Jahre 1892 dauern.
Italien. Rom, 27. Februar. (W. T. B.) Ein heute veröffentlichtes Grünbuch über die Besetzung von Keren und Asmara enthält eine Depesche vom 25. Juli 1889, aus welcher hervorgeht, daß ein Vertrag zwischen Italien und Abessynien das Recht Italiens auf Keren und Asmara anerkennt. “ 1
Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ aus Paris hat die italienische Regierung der Ernennung Billot’s zum französischen Botschafter beim Qutrinal ihre Zustimmung ertheilt.
Portngal. Lissabon, 25 Februar. (K. Z.) Für den 2. März, als Gedenktag der Ankunft Vasco de Gama's in Mozambique, 1498, werden wieder republikanische Kund⸗ gebungen geplant; man scheint diese Gelegenheit benutzen zu wollen, um die am 11. versuchten Ausschreitungen gegen die Regierung zu wiederholen. Letztere trifft jedoch auch dies⸗ mal ihre Vorkehrungen. Maueranschläge verbieten jede Kund⸗ gebung am 2. März. 1 3 1
— 27. Februar. (W. T. B.) In die vorgestern hier aufgelegte Liste zu Zeichnungen für einen Verthei⸗ digungsfonds sind bereits 80 000 Pfd. Sterl. eingetragen.
Belgien. Brüssel, 25. Februar. (M. A. Z.) Zum ersten Male seit den Weihnachtsfeiertagen hielt die Anti⸗ sklaverei⸗Konferenz gestern wieder eine Vollver⸗ sammlung ab. Zu Beginn der Versammlung widmete der Vorsitzende, Baron Lambermondt, zunächst dem verstorbenen Sultan Seyid Khalifa als aufrichtigem Freunde der europäischen Kultur einen warmen Nachruf und theilte mit, daß sein Nachfolger Seyid Ali den englischen Delegirten Sir John Kirk und den deutschen Delegirten Dr. Arendt mit seiner Vertretung auf der Brüsseler Konferenz betraut 51 Das wichtigste Ergebniß der gestrigen Vollversammlung ist die Einsetzung eines neuen Ausschusses zur Verhinderung der Sklaven⸗ märkte. Somit sind im Ganzen drei Ausschüsse thätig: der Ausschuß zur Verhinderung des Sklavenhandels zu Lande, die See⸗Kommission und der zuletzt erwähnte Ausschuß, welchem die Aufgabe zufällt, Maßregeln zur Bekämpfung des Sklavenhandels in denjenigen Ländern vorzuschlagen, in die heute noch Sklaven eingeführt werden. Man hat hierbei auptsächlich einzelne Theile des osmanischen Reichs und beupisa im Auge. In den nächsten Tagen dürften die Ver⸗ handlungen der Konferenz übrigens eine entscheidende Wen⸗ dung nehmen, da die Aeußerung der französischen und der u — in 85 des Schiffsdurchsuchungs⸗ rechts stündlich erwartet wird. .“ b Belgien. Brüssel, 27. Februar. (W. T. B.) Die über die Zwischenfälle bei dem Brande des Schlosses Laeken angestellte Untersuchung ergab, daß der Bericht des Bürgermeisters von Laeken Ungenauigkeiten enthalte, wo⸗ durch das Verhalten des Generals van der Smissen in einem andern Lichte dargestellt wird. Nichtsdestoweniger wird der General für sein damaliges Vorgehen eine Verwarnung erhalten.
Bulgarien. Sofia, 27. Februar. (W. T. B.) Der „Pol. Corresp.“ zufolge hat das bulgarische Kabinet keinerlei Beschwerden über den bulgarischen Vertreter in Belgrad, Mirtschowitsch, Seitens der serbischen Re⸗ gierung erhalten, ebensowenig sei die Abberufung desselben be⸗ gehrt worden. Wie die „Agence Balcanique“ erfährt, wäre die Re⸗ gierung anläßlich der Panitza⸗Affaire Willens, bei den Mächten Schritte wegen der Anerkennung des Prinzen von Coburg zu thun, um auf diese Weise dem gegenwärtigen Zustande ein Ende zu setzen. Es habe sich als evident heraus⸗ gestellt, daß, so lange die gegenwärtigen Verhältnisse fort⸗ dauern, auch Thür und Thor geöffnet sei, um Verwirrungen im Lande anzuzetteln.
Dänemark. Kopenhagen, 27. Februar. (W. T. B.) Anläßlich der Jubiläumsfeier seines Thüringischen Ulanen⸗Regiments Nr. 6 entsandte der König den Chef des Garde⸗Husaren⸗Regiments, Oberst⸗Lieutenant von Hegermann⸗Lindencrone nebst Adjutanten als seine Vertreter.
Amerika. Washington, 25. Februar. (A. C.) Die Weltausstellungs⸗Bill bewilligt in ihrer jetzigen, von dem Repräsentantenhause angenommenen Fassung 100 000 Doll. für Zollgebühren auf ausländische Ausstellungsgegenstände und 1 500 000 Doll. für Vertretung des Bundes auf der Ausstellung sowie die zu dem Zweck zu errichtenden Gebäude. Da die Stadt New⸗York sich erbot, die gesammten Ausgaben für die Betheiligung des Bundes zu tragen, so will man beantragen, daß Chicago sich auch dazu verpflichten soll. Der Vorsicht halber soll auch ein Zusatz zu der Bill die Bundesregierung für keinerlei wegen der Aus⸗ stellung eingegangene Anleihen und Schulden verantwort⸗ lich machen. Chicago hat 5 000 000 Doll. durch freiwillige Zeichnungen aufgebracht und will eine Anleihe in dem gleichen Betrage aufnehmen. Viele Kongreßmitglieder stimmten für Chicago, obglesch sie eigentlich über⸗ haupt gegen eine Ausstellung waren, und werden da⸗ gegen stimmen, sobald die Bill wieder vor das Haus gelangt. Trotz allen Jubels ist es daher noch durchaus nicht sicher, daß Chicagos Wunsch in Erfüllung geht. Die Ab⸗ geordneten von Texas und Kansas sind starke Gegner der Ausstellung. Ein republikanischer Senator erklärte, daß die Bill vom Senat vielleicht durch den überwiegenden Einfluß der westlichen Senatoren genehmigt werde, daß die Genehmi⸗ gung aber durchaus nicht sicher sei.
8 Parlamentarische Nachrichten.
Bei dem Hause der Abgeordneten ist von dem Abg. Rintelen der nachstehende Antrag zu der zweiten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ab⸗ änderung des §. 19 Absatz 1 des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872, eingebracht worden:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des §. 19 Absatz 1 des Penstonsgesetzes vom 27. März 1872, dahin ab⸗ zuändern, 1) daß demselben ein neuer Artikel eingefügt werde, dahin lautend:
Artikel I. An Stelle des §. 10 Eingang des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 (Gesetzsamml. S. 268) tritt folgende Vor⸗ schrift: Der Berechnung der Pension wird dasjenige gesammte Diensteinkommen des Beamten, welches ihm am Tage des Dienst⸗ austritts nach Maßgabe des für das betreffende Etatsjahr fest⸗ gestellten Besoldungs⸗Etats, derselbe mag bereits ausgeführt sein oder nicht, vermöge seines Dienstalters zusteht oder zustehen würde, so⸗
aufwandskosten gewährt wird, nach Maßgabe der folgenden nähetren Bestimmungen zu Grunde gelegt.
2) daß die Artikel I. und II. der Vorlage die Nummern II. und III. erhalten; 3) daß in dem Artikel I. der Vorlage in Nr. 1 Litt. a hinter den Worten: „im ständischen Dienste“ eingeschaltet werde: „im Privateisenbahndienste“; 4) daß die Ueberschrift der Vor⸗ lage dahin abgeändert werde, daß die Worte: „des § 19 Absatz 1“ fortfallen.
Zeitungsstimmen.
8 Gegenüber der Behauptung freisinniger Blätter, daß „das Kartell durch die Wahlen zerschmettert worden sei“, führt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ aus:
„Das Kartell bedeutet den Zusammenschluß aller derjenigen politischen Elemente, welche die heutige gesellschaftliche Ordnung auf⸗ rechterhalten wollen, und in Folge dessen die revolutionären Tendenzen der Sezialdemokratie bekämpfen müssen. Es gehören deshalb zum Kartell viel mehr Politiker und Wähler, als in dessen Listen geführt werden, denn die große Mehrheit des deutschen Volks, darüber kann voch auch gegenüber dem ziffernmäßigen Anwachsen der Sozial⸗ demokratie kein Zweifel herrschen, will die bestehende Ordnung der Dinge im Reich aufrecht erhalten. 8
Wenn diejenigen Parteien, welche das fraktionsmäßig zusammen⸗ geschlossene Kartell im Reichstage gebildet haben, an Mandaten Ein⸗ buße erleiden sollten, so spricht das in keiner Weise gegen den natür⸗ lichen und nothwendigen Gedanken, welcher im Kartell seine bisher durchaus nicht vollkommene Verkörperung gefunden hat. Es war vielleicht ein Fehler, daß man den staatserhaltenden Gedanken, welcher das Volk beherrscht, in die Fesseln fraktionsmäßiger Abmachungen schmiedete, daß man ihn schablonisiren wollte. Ein derartiges Be⸗ ginnen ist dem Charakter des deutschen Volks nicht immer sympathisch, und zmal in diesem Fall, wo thatsächlich weite Kreise, die eigentlich in diesen Rahmen gehörten, in denselben nicht aufge⸗ nommen werden konnten. Darum hat aber bei den diesmaligen Reichstagswahlen der Gedanke, es sei nothwendig, die staatliche Ord⸗ nung aufrecht zu erhalten, doch seinen deutlichen Ausdruck gefunden. Er mwäre vielleicht noch deutlicher geworden, wenn den einzelnen Wahl⸗ kreisen seeehee hätte, nach ihrer Ansicht allein zu handeln, Kan⸗ didaten aufzustellen, die ihnen genehm waren, ohne Rücksicht auf die Frakrionsinteressen. 1 8 „Niichts wäͤre verkehrter, als wenn man aus der Thatsache, daß die spezifischen Kartelparteien nicht mehr die absolute Mehrheit im Reichstage hätten, den Schluß ziehen wollte, daß damit die natürliche deutsche Politik des inneren Ausbaues des Reichs auf verfassungs⸗ mäßiger Grundlage irgend eine Aenderung erleiden würde. Dies glauben auch jene freisinnigen Blätter nicht, welche sich in Jubel⸗ 1 über den Zusammenbruch des Kartells ergehen zu müssen glauben.
Mehr denn je hat sich die Nothwendigkeit gezeigt und wird als solche anerkannt, daß alle diejenigen Parteien, welche unsere staatliche — gesellschaftliche Ordnung erhalten wollen, fest zusammenstehen müssen. —
Nur ein im engsten Fraktionsgeiste Befangener kann von einem Zusammenbruch des Kartells sprechen, da der leitende Gedanke des⸗ selben, wie jetzt namentlich bei den Stichwahlen deutlich zu erkennen ist, fast alle bürgerlichen Parteien beherrscht.“
weit es nicht zur Bestreiturg von Repräsentations⸗ oder Diesst⸗ mas la die
8 2 Die „Rh in⸗ und Ruhr⸗Zeitung“ schreibt unter der Ueberschrift „Der alte und der neue Reichstag“”: Wenn man den Thaten des neuen Reichstages mit verhältniß⸗ mäßiger Ruhe entgegensehen kann, so ist es darum, weil der jetzt abgelaufene Reichstag seine Pflicht gethan, die Aufgabe, zu der er berufen gewesen, gelöst hat. Das Reich ist Dank der patriotischen Thätigkeit des verflossenen Reichstages militärisch und finanziell für geraume Zeit genügend ausgestattet; die Sozialreform, soweit sie sich auf das Gebiet der Versicherung gegen Nothlagen der Arbeiter erstreckt, ist zu einem gewissen Abschluß gekommen; auch sonst sind dringende Aufgaben, deren Lösung mit den früheren Reichstaasmehrheiten nicht gelingen wollte, erledigt worden. Die bisherige Reichstagsmehrheit hat ihre Zeit gut an- gewendet, und das Bewußtsein getreuer Pflichterfüllung wird sie auch
darüber trösten, daß die Volksgunst ihr augenblicklich nicht zur Seite
steht. Es ist eben nicht Alles angenehm und populär, was heilsam und nothwendig ist, aber ein gewissenhafter und patriotischer Mann wird zuerst nach letzterem fragen und dann erst nach der Volksgunst. Auch die Volksgunst wird schon wiederkehren, wenn man die Herren Windthorst, Bebel und Richter erst wieder eine Weile an der Arbeit gesehen hat. In unserer schnellvergessenden Zeit sind die Eindrücke der frühberen Thätigkeit der jetzt wiederhergestellten Majorität schon allzusehr verblaßt und verschwunden. Sie werden aber bald wieder aufgefrischt werden, dafür werden die neuen Parlamentsführer sorgen. Dieser durch eine unerhörte Agikation zu Stande gebrachte Reichs⸗ tag ist nicht der wahre urd⸗danernde Ausdruck der Gesinnung des deutschen Volks in seiner Mehrheit. Es ist kein Grund, verzagt zu sein wegen eines augenblicklichen Mißerfolgs, der unmöglich von Be⸗ stand sein kann. Bei einem solchen Wahlsvyvstem, wie wir es im Reiche haben, und bei der politischen Unreife so vieler Wähler treten Ueberraschungen und plötzliche Umschläge leicht ein; aber selbst dabei bricht sich am Ende doch Besonnenheit und Vernunft wieder Bahn.“
Die „Weimarische Zeitung“ führt betreffs der Steuerfrage aus:
„Die Freisinnigen und die Sozialdemokraten haben während der Wahlbewegung sehr gut verstanden, bei den Wählern den Glauben zu erregen, daß, wenn sie den Kandidaten dieser Parteien ihre Stimmen geben, erhebliche Steuerermäßigungen zu erwarten seien. Solche Versprechungen üben naturgemäß eine Wirkung aus, wie ja die Haupt⸗ wahlen vom 20. Februar bezeygen. Aber wie steht es mit der that- sächlichen Unterlage für die Ausfübrang solcher Versprechungen? Davon haben jene Redner sich wohl gehütet, etwas zu sagen. Wenn der Umsturz der Politik Bismarck's auf finanzpolitischem Gebiet auch nur in so weit zur Wahcheit werden soll, daß auf die Erträge aus den erhöhten Zöllen, der Tabacksteuer, der Verbrauchsabgabe vom Brannt⸗ wein u s. w. verzichtet würde, so würde diese Maßnahme für den Konsumenten kaum bemerklich werden in dem etwaigen Herabgehen der Preise. Es ist ja Thatsache, daß die Beseitigung, geschweige denn die Herarsetzugg der indirekten Steuern auf die Prei⸗bildung einen kaum wahrnehmbaren Einfluß ausübt. Sehr emrpfindlich würde dagegen der Einzelne durch diese Maßnahme berührt werden auf dem Gebiet der direkten Steuern. Die Einkommensteuer würde sofort bedeutend erhöht werden. Aus obigen erhöhten Zöllen u. s w. hat die Reichskasse eine Einnahme von rund 428 Millionen. Vondiesen kommen an das Reich 130, an die Einzelstaaten 298 Millionen. Die erstere Süumme würde, da sie ja absolut nothwendigz ist, wie auch der Deutschfreisinn durch das Votum seiner Abgeordneten im Reichstage für den Etat von 1890/1891 anerkannt hat, gedeckt werden müssen durch eine ent⸗ sprechende Erhöhung der Matrikularumlagen, d. h die Einzelstaaten würden die Einkommensteuer erhöhen müssen, zunächst um diese 130 Millionen dem Reich zu überweisen Dann aber würde für sie selbst ein Ausfall von fast 300 Millionen jährlich zu decken sein. Durch die Auszahlungen aus der Reichskasse an die Einzelstaaten ist die Finanzlage derselben eine viel bessere geworden Bleiben wir im Eroßherzogtbum Sachsen, so sehen wir, daß in Folge dieser Aus⸗ zahlungen eine vermehrte Schuldentilgung, die Aufhebung des Sportelluschlags, die Aufhebung des Chausseegeldes, die Ueberweisung von bedeutenden Mitteln an die Gemeinden für Erleichterung der Schul⸗ und Wegebaulasten, die Verwendung von ansehnlichen Summen im Interesse der Landwirthschaft u. s. w. möglich, daß vor Allem eine bedeutende
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. . — ,1. v 8 . 8 8. Erleichterung der breiten Schichten der Bevölkerung in Bezug auf. die Einkommensteuer durch eine rationelle Steuerreform geschaffen worden ist. Fallen jene Ueberweisungen aus der Reichskasse fort,..8—
unvermeidliche Folge des „Umsturzes der Politike
„ 2% 2 7 32 4 4 8 2 88 8* Bismarck's“ wäre, so würde auf die Fortdauer jener Erleichterungen,
die den Einzelnen und den Gemeinden gewährt werden konnten, verzichtet, gleichwohl aber die Einkommensteuer erheblich erhöht werden * 1 9*
müssen.
₰.
.
Es ist nun im sozialdemokratischen Programm — der Freisinn ..
hat posit ve Vorschläge, wie die Ausfälle zu ersetzen seien, nicht ei- mal gemacht — die Einführung der progressiven Einkommensteuer vorgeschlagen worden, um vermittelst dieser einen Ersatz für die durch
den Umsturz der bestehenden Zollpolitik entstehenden Ausfälle za schaffen. Daß bei uns die progressive Einkommensteuer
durch die Berliner Ausfuhr beziehen. Aber es ist vielleicht zur Aufklärung recht nützlich, einmal zu zeigen, in wie ungeheueren Ver⸗ hältnissen sich diese Steigerung der Einkommensteuer bewegen müßte, um ein nennenswerthes Resultat zu erzielen, das gleichwohl noch
akom besteht, * war den Sozialdemokraten unbekannt, da sie ihre Weisheit nur —
lange nicht hinreichte, um den Ausfall zu decken. Die Zahl der Steuerpflichtigen in Preußen von der 12. Stufe der Klassensteuer an
aufwärts war im Jahre 1889/90 232 477. Das Gesammteinkommen derselben beläuft sich auf 1694 Millionen, der Betrag der davon zu zahlenden Steuer etwa 47 Milliionen. Würde man nun bei⸗ spielsweise bei der 10 Steuerstufe, welcher ein Einkommen von über 10 800 ℳ zu Grunde liegt, mit der Progression beginnen und von 4 % bis 30 % bez. auch bis 50 % steigen, so würde man im ersteren Falle auf ein Steuererträgniß von etwa 96 ½ Millionen, im letzteren von etwa 124 ½ Millionen kommen. Bei einer Progression bis 30 % würde danach gegen das jetzige Erträgniß ein Mehrbetrag von etwa 49 Millionen, bei einer solchen von 50 % ein Mehrbetrag von etwa 77 Millionen zu erwarten sein. Bei einer Steigerung der Ein⸗ kommensteuer bis auf 50 % würde also noch nicht die Summe erreicht sein, die Preußen aus den Ueberweisungen des Reiches auf Erleichterung an Staats⸗ und Kommunalsteuer (90 Millionen) ver⸗ wendet hat. Daß aber die Steigerung der Einkommensteuer bis auf 50 % das Kapital aus dem Lande treiben, Landwirthschaft und In⸗ dustrie vernichten und die Arbeiter zu Bettlern machen würde, das sagt sich jeder selbst.“
Theater und Musik.
Berliner Theater. 8 Bei den Proben zu Hans von Hopfen's „Hexenfang“ haben
sich so bedeutende scenische Schwierigkeiten herausgestellt, daß Direkto
Ludwig Barnay sich entschlossen hat, die Erstaufführung auf Mitt woch den 5. März zu verschieben. — Am Montag, den 3. März wird der „Veilchenfresser“ aufgeführt.
Lessing⸗Theater.
Gestern Abend gelangte das Schauspiel „Die Hochzeit von Valeni“ von Ludwig Ganghofer und Marco Brociner mit getheiltem Erfolge hier zur ersten Auffübrung; auf anderen deutschen Bühnen ist das Stück schon früher gegeben worden und soll dort günstiger aufgenommen worden sein Der Charakter des Stück 8 läßt sich, wie bereits aus der folgenden kurzen Inhaltsangabe erhellt als „Sensationsdrama“ bezeichnen, und für diese künstlerisch minder⸗ verfbg Gattung hat unser Publikum den Geschmack glücklicherweis verloren.
Ein alter Bojar, Aristide Notara, läßt ein schönes Zigeuner mädchen, Sanda, auf seine Kosten erziehen, um dasselbe zu seiner
Gemahlin zu machen. Am Hochzeitstage entdeckt sie ihr Herz, welches